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Geschichte der Herzöge von Zähringen
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geblickt, im Rauschen ihrer Sturmfahnen deutschen Reitergeschwadern zumKampfe vorangeweht hat.

Die Frage des zähringischen Wappenbildes ist gerade neuerdings von.Freiherrn Karl von Neuenstein (Das "Wappen des grossherzoglichen HausesBaden", Karlsruhe 1892) behandelt worden. Herr Baron von Neuensteinbespricht ihre gesamte Literatur mit eingehender Kenntnis und grössererAusführlichkeit als eigentlich noch nötig war, fügt jedoch für die letzteSchwierigkeit, die seit lange als Hindernis für den Abschluss der Fragenoch fortbestand, die Lösung nicht bei: was es denn aber mit dem zähringi-schen Löwensiegel von Altenryf auf sich habe, das Schöpflin von dorterhalten haben wollte und das trotz aller Gegenentdeckungen doch nichtgänzlich ignoriert werden konnte? Er hätte schon die Antwort hierauf ausmeinerGeschichte der Herzoge von Zähringen" (die ich fortan kurz GHZ.citiere) entnehmen können, deren Anfangspartien er für sein Werk geradenoch benützt hat; wenn Herr von Neuenstein seine Arbeit dann abschloss,ehe er das Buch ganz durchgelesen hatte, so kann ilim daraus freilich keinVorwurf gemacht werden, da er für seine Zwecke nicht ohne Weiteres nochetwas zu finden erwarten konnte; eher trifft die Schuld hieran mich, da ichdort die Angelegenheit ganz nebenbei wie etwas mehr Nebensächliches inirgend einer versteckten Anmerkung (Nr. 1273) abgetan hatte. Ich habehieraus etwas beschämt die Lehre gezogen, dass die in bengalischem Lichterstrahlenden Wegweiser, die in manchen Abhandlungen am vordersten Ein-gange zu der jeweiligen grossen Entdeckung oder dem wichtigenFunde"aufgerichtet werden, keineswegs ihrer Urheber wegen, wie ich leichtfertiggemeint hatte, sondern lediglich zu Nutz und Frommen der Passanten vor-handen und in der Tat nicht ohne Wert für die Benutzer sind. Die Tafel I,Abb. 1 bringt nunmehr das jetzt in Freiburg i/Ü. befindliche Siegel ausAltenryf, aus welchem die Mönche sowol für ihr eigenes Copialbuch, als auchfür Schöpflins Anfrage ein Löwenbild als Siegelfeld zurechtgezeichnet haben;so schlecht erhalten das Siegel auch ist, erkennt man doch deutlich das Bildeines stehenden Mannes, der in der Rechten eine Fahnenlanze hält, mit derLinken den unten aufgestützten Schild an sich zieht, was durchaus zu denregelrechten Siegeln der Zeit und der Stellung des Inhabers wie insbesondere