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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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505
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Klostervogteien. 505

Vogt (defensor) vom Könige erbitte, der ja nach obigen Privilegien und wiedas Kloster hier auch seinerseits betont, keinen Vogt, als den von dem Con-vente selbst gewählten, mit den zugehörigen Regalien investiren konnte. Ber-told von Eschenbach versicherte dabei, kein Recht auf die Vogtei bean-spruchen zu wollen, als das seiner etwaigen Wahl durch den Convent. Aberdas war noch nicht genug.Wir, gegen die Anmasslichkeit der Vögte sehreingenommen (aborrentes insolentiam advocatorum)", erzählt die Urk. desConvents (F. r. Bern. II 76),setzten ihm zunächst auseinander, was anRecht der Vogt an unserer Kirche haben darf, den dritten Theil der Einende,die Busse an Diebstahl und blutrünstiger Gewaltthat; ferner, wenn er für eineAngelegenheit unserer Kirche herbeigerufen wird, die Verpflegung für ihnund die seinet- und unseretwegen nöthigen Begleiter, aber weiter hat er vonuns irgendwas zu fordern kein Recht. Danach ertheilten wir ihm den Be-scheid, dass, wenn er hiermit zufrieden sein wolle, wir seine Bitte genehmigenwollten." Da Bertold von Eschenbach das bejahte, wurde er dem Königepräsentirt. Alles deutet darauf hin, dass die Herzöge von Zähringen alseinstige Inhaber der Vogtei weniger gefügig gewesen waren. Aus demnächsten Jahre, 1227, (F. r. Bern. II 82f.) wird überliefert, dass der neueVogt und seine Mutter an Interlaken ein Gut im Eisboden zu Grindelwaldschenkten, dessen Gegenstück (consortem) schon viel früher (olim) seinVater Walter von Eschenbach unter Vorbehalt der Vogtei für beide Gütergeschenkt hatte. Von der zähringischen Klostervogtei ist also mindestenshierfür eine Oberhofen-Eschenbachische Untervogtei zu unterscheiden.

Radolfzell.Die Vogtei der (Reichenauischen) Propstei Radolfzell war Teckischund von den Herzögen an Friedrich von Friedingen übertragen; 1215 [diesesDatums wegen kann die Vogtei wohl als schon von den zähringischenHerzögen ererbt betrachtet werden] kaufte sie der Reichenauer Abt zurückund übertrug statt ihrer dem Herzog von Teck und seinen Söhnen die Vogteizu Richlishusen. Württ. Jahrbb. 1846, S. 95. Vgl. dazu (bei den Einzelorten)Schienen, BA. Radolfzell".

St. Gallen.(Vgl. auch S. 463ff.) Die Herzöge von Teck besassen (im heutigenBaden und Württemberg) Orte, die als Lehen von St. Gallen zum Schenken-amt des Klosters gehörig waren. Vgl. K. Pfaff, Gesch. d. Herzöge von Teck,Württ. Jahrbb. f. vaterländische Gesch. u. s. w., Jahrg. 1846, S. 93ff. Bis eineselbständige Erwerbung dieser Lehen nachgewiesen wird, dürfen auch sie alszähringisches Erbe betrachtet werden, das desswegen 1218 nicht eingezogenwurde, weil sie schon vorher an die von Teck abgetheilt waren. Sie sindunten einzeln aufgeführt.