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Geschichte der Herzöge von Zähringen
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486
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486 12241235.

Nun könnte aber gerade ein solcher, dann nicht vollzogener Verkaufdas Weitere erklären. Denn in den ersten zwanziger Jahren wurde dementiagefangen gehalten U52 . Vom wem, ist nicht gesagt; da aber derjenige, dersie später U5S gefangen hält, Graf Egeno, ihres Gemahls Neffe ist, möchteman angesichts des Obigen schon jetzt an ihn denken. Dem steht nicht ohneWeiteres entgegen, dass die von Kyburg, die anderen Neffen und ErbenBertold's V, sich i. J. 1224, am 31. März 1451 und dann i. J. 1229 in Burg-dorf aufhalten und dort Urkunden 1455 ; das deutet nur möglicherweise aufirgend ein Eingreifen AVerner's von Kyburg in die Angelegenheit, wenigerwahrscheinlich in Clementia's, als vielleicht im eigenen Interesse, wodurchalso Egeno erst recht bewogen sein würde, sich der Herzogin versichert zuhalten. Die Sache kam vor den jungen König Heinrich, der in einem zuBern gegebenen Rechtsspruch dementia sogleich in Freiheit zu setzenbefahl, am 28. Dec. 1224 ebenfalls zu Bern das weitere Erkenntniss be-urkundete, sie selbst oder an ihrer Statt ihr Vater Graf Stephan als ihrVogt sei in den Besitz des Schlosses Burgdorf und der übrigen Wittwen-güter einzusetzen, und damit also die Güter beiden, wenn obige Vermuthungrichtig ist, um sie streitenden Partheien entzog.

Drängen sich nicht unwillkürlich die bitteren Worte auf, die dersterbende Bertold V nach dem zweiten Theile der Erzählung, die Caesariusvon Heisterbach von seinen Gewährsmännern hörte, über seine Erbengesagt haben soll?

Die arme dementia wurde trotzdem nicht frei gelassen oder wurde aufsNeue gefangen gesetzt. So wurde die Sache, die der junge Heinrich vergeblichin die Hand genommen hatte, vor den Kaiser selbst gebracht. Auf demgrossen Reichstage zu Mainz seit der Mitte des Aug. 1235, der zur Wieder-herstellung des Rechtszustandes im Reiche berufen war, erschien auch dergreise Graf Stephan von Auxonne (oder Burgund, wie ihn die Canzleibezeichnete) und erhob Klage um seine Tochter. Darauf verfügte Rechts-entscheidung der Fürsten, die vor dem Kaiser gegeben und von ihm be-urkundet wurde, dass die von Graf Egeno von Urach gewaltsam und unrecht-mässig gefangen gehaltene Herzogswittwe freizulassen und in den Besitz derWittwengüter, die ihr [nunmehr] Graf Egeno vorenthalte, nämlich desSchlosses Burgdorf und der anderen Güter wieder einzusetzen sei. DieFürsten', die für dementia dies Urtheil erlassen haben, sind die geistlichenHerren von Mainz, Cöln, Trier, Besancon, Bamberg, Regensburg, Basel,Hildesheim, Lüttich und Cambray, der grosse Deutschordensmeister Her-

1458 Dies und das weitere nach B.-F. 3953.

1463 B.-F. 2101.

1484 Schweiz. Geschf. I 354 Anm., Urk. Hartmann's von K. für Rüegsau.

1466 Neugart Ep. II 191. Urk. Werner's von K.