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rheinischen Pfalzgrafen tradirte und die Uebergabe durch diese an Schönauerfolgen konnte. Dafür wurden Rebgärten zu Zimmern gegeben, doch istaus dem "Wortlaut nicht ganz klar ersichtlich, ob Boppo diese von demKloster empfing oder ob etwa sie der Tauschgegenstand waren, den Boppound die beiden Treuhänder an Bertold tradirten.
Am 10. April 1185 weilte Herzog Bertold in Zürich, wo er als Kast-vogt der Züricher Grossmünster-Propstei, wie er widerum das engere Rechtausdrücklich betont, die Entscheidung eines Streites zwischen dem Stiftund dem Leutpriester Lutold von Schwenningen auf der Baar zur Beurkun-dung brachte. Es handelte sich um die Zehnten von Salland und einige Lie-genschaften, die Eigenthum der Züricher Propstei waren. Dies Eigentums-recht war in Bertold's schon vorhergegangenem Schiedsspruch anerkannt,dagegen bestimmt worden, dass Lutold auf Lebenszeit Inhaber sein solle,aber als Hälfte der Zehnten jährlich 10 Scheffel Waizen Villinger Massesund ein Schwein an die Propstei liefern solle. Damit hatte sich Lutold vorHerzog Bertold und einer grossen Zahl Kleriker und Laien einverstandenerklärt, und ebenso der Vogt der Schwenninger Kirche Hugo von Kürnachden Zins gewährleistet. Diesen Schiedsspruch verkündete nun Bertold auchzu Zürich in Gegenwart des Propstes Walter, des Leutpriesters Konrad undihrer Brüder (von der Grossmünster-Propstei), der Edelherren Egelolf vonUrslingen, Rudolf von Rapperschwyl und seines Bruders Heinrich, Walter'svon Eschenbach, Lutold's von Regensberg und Konrad's von Krenkingen,dann Werner's von Roggenbach, Ludwig's von Rötteln, Gerhard's vonRheinfelden und anderer herzoglicher Ministerialen und einer Anzahl ZüricherBürger 1252 .
Dieser Züricher Aufenthalt ist das letzte Datum über den lebendenHerzog. Im Juli 1185 kam der junge König Heinrich VI nach Basel, wo ihnjedoch der alte Herzog nicht begrüsste. Der Zweck des Königsbesuches inBasel war dafür auch wenig geeignet. Heinrich erlangte dort von demBischöfe die Hälfte des Breisacher Berges und des Eckhardsberges zu Lehen.Lieber hätte er wohl dem Bischof den von Basel so geschätzten Besitz 1253 "ganz abgedrüngen. Immerhin einigte man sich auf gemeinsame Verwaltung desGanzen und gemeinsame Verstärkung und Benützung der Befestigungen,wobei bezeichnender Weise schon eine eintretende Störung dieser Pläne vondritter Seite mit in Betracht gezogen wurde. Das waren Abmachungen, mitdenen Heinrich schon weiter kommen konnte. Dem Uesenberger Herrn
»»» ZüUB. I 215 f.
1252a Ygj über das baselische Breisach und die dortigen bischöflichen AnlagenTrouillat I 275 u. 295ff., auch P. Rosmann, Gesch. der Stadt Breisach, Freiburg 1851,S. 120 f. u. 141 f., wo freilich sehr kühne Aufstellungen mit unterlaufen und das Abkommenvon 1185 gar nicht verstanden wird.