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Geschichte der Herzöge von Zähringen
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377
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Vorgehen des Genfer Bischofs gegen die Reichsvogtei. 377

ringen und dem Grafen Amedeus von Genf, der auf dasselbe hin in dasBisthum eingedrungen sei und alle Regalien an sich gerissen habe; mitdrängenden Bitten forderte er, wie die kaiserlichen Urkunden geflissentlichhervorheben, möglichst schleunige Justiz und Abhilfe. Ob nach Anhörungder Klage Bertold und Graf Amedeus überhaupt vor den Hoftag gefordertworden sind, ist zweifelhaft; nur die spätest ausgefertigte der hierüber erlas-senen Urkunden ,U2 behauptet es, gleitet aber sehr schnell über diese Ladunghinweg. Jedenfalls ging der Kaiser in der Sache selbst mit bedenklicherBereitwilligkeit auf Arducius' Ausführungen ein: dass Bertold kein Recht zueinem solchen Abkommen mit dem Grafen gehabt habe, da er gar nicht imrechtmässigen Besitze der Hoheit gewesen sei, denn schon von Friedrich'sVorgängern sei die Reichsunmittelbarkeit der Genfer Kirche verbrieft wordenund Friedrich selber habe die volle Gewalt der Krone in seinem Privileg vom17. Jan. 1154 dem Bischof zur Ausübung übertragen. Das alles hatteja auch den Schein der Richtigkeit, nur dass dabei die Inhaberschaft derRegalien mit dem Rechte der Regahenverleihung durch einander geworfenwurde, welches durch den Vertrag von 1156 dem Zähringer übertragenworden war. Denn das Bisthum war doch durch die Regalienertheilung von1154 keineswegs völlig und dauernd vom Reiche freigegeben worden, und wasständig des Reiches Recht blieb, in erster Linie die Neuinvestituren mit denRegalien, das eben sollte der Zähringer ausüben. Nur auf die bis 1156 un-geminderte Reichsunmittelbarkeit seines Bisthums durfte sich Arduciusimmerhin berufen, nicht auf diejenige Vertretung der Krongewalt, die erselber als Inhaber der Regalien ausübe. Aber Bertold selber hatte den Fehlergemacht, durch sein Abkommen mit Graf Amedeus — hier bleibt Unklarheit— veranlasst oder doch ermöglicht zu haben, dass der Graf in Vermengungdes Ertheilungsrechtes mit der Inhaberschaft die Regalien, die der Bischofwirklich zu Recht besass, an sich riss; insofern trägt auch er eine Mitschuldan jener Verwischung des Sachverhaltes, der für die Versammlung zuSt. Jean-de-Losne bestimmend blieb. Denn der aus dem besonders genanntenBischof Heinrich von "Wurzburg und einigen der vornehmsten geistlichen undweltlichen Fürsten bestehende Ausschuss, den der Kaiser über die Frageberief, gab das Gutachten ab, der Kaiser habe die Regalien im Genfer Bisthuman Bertold zu Unrecht verliehen, nachdem er einmal den Bischof mit ihneninvestirt hätte, die Verleihung an den Herzog sei also völlig hinfällig. Hieraufwurde diese, da der gutachtliche Spruch auf Umfrage des Kaisers die Zu-stimmung Aller fand, einfach aufgehoben und die Unmittelbarkeit des Bisthumsbestätigt. "Weiter drängte der Bischof auf die thatsächliche Rückerstattungder in Amedeus' Gewalt befindlichen Regalien; der Kaiser forderte den

u « St. 3968. Das Folgende nach St. 3967.