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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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217
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Gebhard's Tod. 217

weltlichen König in Berührung gekommen war, sich dem Inhalt und demHoheitsumfang des deutschen Königthums nicht verschlossen, hat innegehaltenund ist auf der Bahn, auf der er sein Lehen lang stürmisch vorgedrungen war,umgekehrt. Persönliche Verstimmung, so schien es uns, hat diese "Wendungbegünstigt. Aber sie kann einen Mann, wie ihn, nicht dauernd geleitet haben.Er wollte auch dem Könige geben, was des Königs sei und sah, die Kronekönne bei der Habgier und der vom Zufall abhängigen Treue der weltlichenFürsten der zuverlässigen Ergebenheit der Bischöfe, die einst die starkeStütze der Ottonen und selbst noch die Heinrich's IV gewesen waren, unddrum ihres Rechtes der Investitur nicht entrathen. Und so, indem Gebhardzwar kein Vorkämpfer des königlichen Rechtes mehr wurde, aber die Sachedes Papstes in diesem Puncte verliess, erklärte er sich am Ende seiner Tagefür eine deutsche Aufgabe des geistlichen Fürstenthums innerhalb der weiterenSchranken der durch den Papst geleiteten einigen und unzerspaltenen Kirche.

Auch Herzog Bertold II hat sich den gregorianischen Eifer seinerjüngeren Jahre nicht bis an's Ende bewahrt. Das zeigt neben seiner Be-theiligung an der Gesandtschaft Heinrich's V, die zu Chalons mit so bitterenWorten von Papst Paschalis schied, sein zum Theil schon besprochenes Ver-halten gegen die schwäbischen Klöster der Hirsauer Regel. Dem eigenenHauskloster, St. Peter auf dem Schwarzwalde, hat er seit dessen Ausstattungden Besitz nicht mehr gemehrt, ja vielmehr ihn zeitweise verkürzt. EineRechtsaufzeichnung aus St. Peter 689 erzählt nämlich folgendes: Nachdem dasKloster den von Bertold und seiner Gemahlin und unter Mitbitte Gebhard'süberwiesenen Ort (Herzogen)buchsee nebst Zubehör mehrere Jahre besessenhatte, überliess Bertold, um einen seiner Ritter nicht zum Meineidigen inübernommener Verpflichtung werden zu lassen, auf dessen inständiges Bittenden zu Buchsee gehörigen Ort Huttwyl (Ct. Bern) an einen Grafen Diepold

989 Notitia im BSP. S. 137 f. Ein Vidimus von ihr, von 1557, liegt im StaatsarchivBern, vgl. F. r. Bern. I 362 f. Die Angelegenheit selbst musste schon oben (Anm. 572) zu1093 berührt werden. Die Schenkung der Agnes vom Jahr 1108 F. r. Bern. I 362.Ueber Huttwyl vgl. noch Solothurner "Wochenblatt, Jahrgang 1829, 578 und Joh.Nyffeler, Heimathkunde von Huttwyl, Bern 1871, S. 7.

Bei Hub er, Gesch. d. Stiftes Zurzacb, Klingenau 1869 wird ein sagenhafter Be-richt mitgetheilt, wie durch Herzog Burkard von Alamannien ein Diepold widerrechtlichZurzach zu Lehen erhalten habe, bis Burkard durch ein Traumgesicht veranlasst dieseUebertragung rückgängig machte. Ich lasse es dahingestellt, ob beide Angelegenheitenzusammenhängen, gemeinsam ist ihnen ausser dem Hergang ja der Name des Lehens-empfängers Diepold und das Auftreten desHerzogs". (Darauf freilich, dass der Namebeider Herzöge mit B. beginnt und in Schriftstücken oft, wie z B. dux B., abgekürzt wird,ist bei dieser Ueberlieferungsform kaum hinzuweisen.) Möglicher "Weise liegt hier aberdoch ein Beispiel von Ortaübertragung durch die Sage vor.