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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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174
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174 1093.

dete neue Martinskloster, sowie das von dem weifischen Ministerialen Konradund seinen Brüdern (den Söhnen des Hatto von Wolpertsschwende) be-dingungslos an die Abtei St. Blasien übergebene St.-Georgs - Priorat zuOchsenhausen (Württemberg, östlich von Biberach) weihen, welche beide vonSt.Blasien aus eingerichtet wurden 57 ' 5 . Gebhard selbst beschenkte das Wib-linger Kloster mit Rechten zu Kirchberg und Harthausen 574 .

Das Jahr hatte frohere Tage gegeben, als sein Anfang es hatte erwartenlassen. Dazu kam nun noch, dass Weif, der ja seit der missglückten Fahrtzu Heinrich IV fast der allereifrigste im Widerstände geworden und dem derNeuaufschwung der Parthei zum guten Theil zu danken war, Gebhard sogardas Handgelübde als Dienstmann des Bischofs leistete 575 . So lautet der klareAusdruck des Chronisten, der auch das bei Entgegennahme einer Huldigungrechtsförmliche Wort accipere von Gebhard gebraucht. Es war ein Act, derWeif dadurch näher gelegt und erleichtert wurde, dass auch Bertold, der nun-mehrige Herzog von Schwaben, schon längst — wir wissen nicht seit wann;Bernold erwähnt es mit diesem „schon längst" zu 1093 — auf gleiche Weisedes Bischofs Mann geworden war.

Wir erinnern uns des Schwures, den Papst Gregor von dem Gegen-könig Hermann hatte fordern lassen und dessen Schluss lautete 570 : ich werde,sobald ich zuerst den Papst sehen werde, in Treue mit meinen Händen derDienstmann des hl. Petrus und des Papstes werden. Die Formel hatte da-mals — es war 1081 — Gregor an Wilhelm von Hirsau gesandt und vondiesem hatte sie Gebhard, der Hirsauer Mönch, den Wilhelm selber zum Vor-kämpfer der Kirche auserkor, unbedingt erfahren. Nun war eben das, was

678 Zu Bernold 456 f. und den neueren Biographen Gebhard's vgl. man WUB I 386,P. Fr. Stalin I S. 342.

"* Erwähnt in Urk. Coelestin's III von 1194 WUB. II S. 304: dccimam in Chirehberget in Harthusen cum dote a. b. r,i. Gcbehardo quondam Gonstantiensi eplscopo et eins suc-cessoribus vobis concessam. Also aus Bischofsgut, nicht aus eigenem. Ladewig (Reg.567) wird Becht haben, dass diese Schenkung an die Weihefeier anzuschliessen sei. Zwarerwähnt die Urk. Urban's II von 1089 (WUB. I 308) Gebhard noch nicht mit derselben,aber das thut auch selbst die Bestätigung durch Honorius II von 1126 (ibid. 371) noch nicht.

675 Bernold 457. Ein viel behandelter und missverstandener Vorgang. Zell 369ff.beschränkt sich auf Eventualitäten und verwechselt Vater und Sohn Weif; Giesebrecht658 lässt Gebhard als Legaten des Papstes den Eid für den hl. Petrus empfangen; Henkingwarnt mit Recht vor dem Gedanken an einen von Weif an Rom selbst durch VermittlungGebhard's geleisteten Treueid, aber entfernt sich viel weiter als Zell vnn dem Richtigenund glaubt an eine Belehnung mit Constauzer Gütern, wovon nirgends etwas gesagt istoder sonst bekannt wird, was aber dann Ladewig (ausserdem mit falschem circa 1093)Reg. 560 als ganz erwiesen übernimmt. — Eine ferner aufgestellte Deutung: die Vögte derKlöster hätten als solche dem Diöcesanbischof zu schwören gehabt und so sei der für Weifund Bertold erwähnte Eid zu verstehen, sei nur kurz mitgenannt (Strelau).

676 Jaffe II 473 ff.