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Königsspiele auch in den Niederlanden bekannt sind, ist nichtverwunderlich 1 .
§ 62. Bemerkenswert ist, daß in der Kinder- und Märchenwelt die
Königsgewalt in der Regel eine unumschränkte ist. Wie weit derdem Märchen selbstverständliche Absolutismus geht 2 , zeigt rechtdeutlich das Märchen von der Prinzessin im Sarge und der Schild-wache. Da müssen alle Nacht sechs Soldaten bei der PrinzessinWache stehen und werden von ihr umgebracht. Dem Kindersinnentspricht es ja überhaupt, daß Herrschaft, Rechte, Befugnisse undBefehle unumschränkt sind. Die Krone, oft auch noch Reichs-apfel und Szepter tragen die Könige auf den Märchenbildernebenso selbstverständlich bei jeder Gelegenheit, wie sie auch aufSpielkarten und sonstigen Darstellungen so gekennzeichnet werden.Auch als gerechter Richter, dem alle Gerichte ledig werden, lebtder mittelalterliche König in Märchen und Spiel fort 3 . Die Königs-spiele und Königsfeste der Kinder scheinen großenteils eine Nach-
§63. ahmung von Spielen und Festen Erwachsener zu sein. Königswahl,Königsschmauß, Königshofstaat, wobei natürlich die Königinnicht fehlen durfte, gab es bei allerlei Volksfesten und geselligenBräuchen 4 . Und diese Volksfeste die ganz oder teilweise auf antikeWurzeln zurückgehen 5 , dürften angeregt worden sein durch die
1 Siehe Anni. 4.
2 Wir können in solchen Zügen wohl orientalische Einflüsse auf dieabendländische Märchenwelt vermuten, abgesehen von Übertreibungen wiesie das Märchen und die kindliche Phantasie lieben. Vgl. Ch. Bühler, DasMärchen in der Phantasie des Kindes, 1918 (Beihefte zur Zeitschr. f. ange-wandte Psychologie 17).
3 Siehe unten § 93.
4 Vgl. DWB. 5, 1698. 1703. 1710. 1713. SchweizJd. 3, 334; 6, 159.SchwäbWB. 4, 601 f. 604. ZRhWestfVk. 13 (1916), 269f. Kneppler, Schul-wesen im Elsaß, 441 f., 445. Wie es zur Schlägerei zwischen zwei „König-reichen" kam vgl. oben § 2. 26. I. 1606 Königreich zu Reichenbach gehalten.Rex sorte electus erat Hans Krig jun. in domo Bilgeri. HessBIVk. 2, 149.1613 ist dieser Brauch nebst anderen verboten worden, ebd. 150. — „Alsopflegt man noch in vielen schlesischen Schulen am S. Gallitage durchs Hahnen-gebeiß einen König zu machen." Schoppe, Volkskundliches bei Val. Her-berger (16.-17. Jhd.). MittSchlesVk. 16 (1914), 245. Maikönig, Graskönigusw. Reichhardt, Deutsche Feste 152. E. H. Meyer, Bad. Volksl. 494.Königreich der Aussätzigen 1611 in Lahr, ebd. 68. Für Holland vgl. Verwijs-Verdam, Middelnederlandsch Woordenboek 3, 1780. 1786. Drost, Nederl.Kinderspel, 16. A. de Cock, Het spei van de koningsdochter (s. S. 43).
Zum Pfeiferkönigreich vgl. Moser, G. d. deutschen Musik 1, 312ff.
5 Vgl. oben S. 42 Anm. 1 (Schulkönig) und S. 43 Anm. 4 (basilinda).