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Rechtsbrauch und Kinderspiel : Untersuchungen zur deutschen Rechtsgeschichte und Volkskunde
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Rechtsbrauch und Kinderspiel. 33

zur Tötung schwangerer Frauen. Das Volkslied von der verkauftenMüllerin 1 wird auf einen tatsächlichen Fall vom Jahre 1596 zurück-geführt, wo ein Wirt seine Frau an Mörder zu jenem verbrecherischenZwecke verkaufte. Von einem Fall aus dem Jahre 1630 sind dieAkten erhalten 2 . Die von der Leiche eines unschuldigen Kindesabgeschnittenen Finger öffnen jedes Schloß an Türen, Kisten undKasten 3 . Doch kam auch Fälschung solcher Talismane vor 4 .

In diesem Zusammenhange ist auch des Bauopfers zu gedenken 5 § 50.Dieser weit verbreitete, uralte Brauch wird aus der Anschauungerklärt, daß in das Bauwerk noch eine Seele hineingehöre. Und sowird in einen Neubau ein lebendes Wesen hineingebaut. Man glaubtedamit das Bauwerk gegen feindliche Mächte gesichert zu haben,ein Haus vor allem Unheil, insbesondere aber eine Brücke 6 vor demEinsturz, einen Damm vor Überflutung zu bewahren. Den bestenSchutzgeist gibt aber ein unschuldiges Kind; dessen Opferung istam wirkungsvollsten. Daher finden wir das Lebendigvermauernvon Kindern als Bauopfer 7 , sowie anderwärts Kinder zum Schutz

in welchem der Einbruch geschehen sollen, schlafen müssen; wenn hingegen einFingerlein nicht gebrannt, so sei eine Person weiter in dem Haus gelegen, davonsie nichts gewusst, und die hernach auch nicht geschlafen".

1 Erk-Böhme I, 193ff. Böckel, Deutsche Volkslieder aus Ober-hessen, 1885, p. 26ff.

2 Kriminalakten des Hans Stockinger, Mörder und diebischen Male-fikanten. Strnadt, Materialien zur Gesch. d. Gerichtsverfassung . . . desLandes ob der Enns, 1909, S. 196, Anm. 1. Vgl. das Formular ebd. S. 150.

3 Berliner philol. Wochenschr., 1919, Sp. 160ff. ZRhWestfVk. 6(1909), 65.

4 Vgl. Schamberg, De jure digitorum 1715, S. 62 f., wo von fünf gefälsch-ten Diebsdaumen berichtet wird, die aus Schweinsknöcheln bestanden.

5 Liebrecht, Zur Volkskunde, 284ff. Wuttke, Deutscher Volksaber-glaube 3 , S. 300. Schreuer, Recht der Toten II, 97. 103 (ZVglRW. 34.Bd.).Revue des traditions populaires 20, 470f. Revue celtique 26, 285. Branden-burgia 10, Nr. 10. ZVk. 1906.

c Eine Erinnerung an das einstige Brückenopfer zu dem aus der Gemeindeoder aus den Kriegsgefangenen einer durchs Los bestimmt wurde, wird vonmanchen Forschern in dem Kinderspieldie goldene Brücke" gefunden.Singer, ZVk. 13 (1903), 172. Es gibt aber auch eine Reihe anderer Erklä-rungsversuche; vgl. Rochholz, Alemannische Kinderlieder, 373ff. Böhme,Kinderlied, 522ff. Liebrecht zur Volkskunde, 393f. Feilberg, Brobrille-legen (Svenska Landsmal ock svenskt Folklif, 86ff.). Drost, Nl. Kinderspel28ff. ZVk. 26 (1916), 363. Gomme, Traditional games of England I, 333ff.

7 Döpler, Schauplatz der Leibesstrafen II, 404. Wuttke 3 S. 300.BIPommVk. 10 (1901). Zu der Sage von der Burg Liebenstein i. Thür. gibt

Sitzungsberichte der Heidelb. Akad.. philos.-hist. Kl. 1920. 7. Abh. 3