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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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Arnold von Bocholtz, Dompropst und Archidiacon.

einräumen und ihm, so lange er da ist, Heu und Hecksei für seine Pferde liefern. Dagegen verspricht der verpach-tende Abt, nur Leute von züchtigem, ehrbarem Wandel als Pastor und Capellan von Wilre anzustellen, ihnen einejährliche bestimmte Löhnung und eine Wohnung (Gemache) in dem Hause Bocholtz zu liefern. Die Pachtzeit ist auf24 Jahre bestimmt, doch kann nach 12 Jahren einer dem andern kündigen. 30 ) Der Weinberg daselbst, genannt „derHermberg", war von Peter schon 1562 auf 24 Jahre an verschiedene Leute verpachtet, die jährlich ein Viertel dergewachsenen Trauben und von den übrigen drei Vierteln den Zehnten liefern mussten, die übrigen Weinberge hatteer, gegen Halthau, auf zwanzig Jahre ausgethan.

Das Amtssiegcl dieses Abts habe ich Bd. H. S. 139 und sein Geheimsiegel an der Urkunde von 1539und 1554 (nicht 1534) Bd. IL Tafel IL Nr. 6 geliefert. Sein vorstehendes Bildniss, von dem schon Bd. H. S. 252Nachweis gegeben ist, hängt jetzt in Alme.

Ferner ist Arnold zu erwähnen, Sohn Wilhelms und derOda von Cortenbach; er wurde 1582 Stiftsherr zuAachen, dann nach und nach Dompropst zu Hildesheim 1609, Propst zu Lüttich, St. Moritzberg und Tongern, Archidiaconder Hasbay, als letzterer gab er 15. September 1612 die Statuta Hasbaniac, welche sich in Henrich Manigart praxispastoralis abgedruckt finden. Er war auch 1624 in Sachen des Stifts Hildesheim Gesandter am kaiserlichen Hofe,1609 Erbe des Godfrid von Bocholtz, 1614 Vormund der minderjährigen Rehden. Seine Gelehrsamkeit und seine