Petei von Bocholtz, Abt zu Gladbach.
von Taubenschlägen, mit dem herzoglich Jülichschen Vogte Johann Greyn, welcher dem Gladbacher Gerichtsbotenuntersagte, die Befehle des Abtes zu vollstrecken, mit dem Könige von Spanien, der durchaus das Haupt des heiligenLaurentius von ihm für sein Kloster Escurial haben wollte; er handelte in allen diesen Fällen kurz, Hess die Tauben-schläge niederreissen, den Boten absetzen und durch einen andern ersetzen und schlug dem Könige sein Begehr ab-Besonders bezeichnend für die Zustände ist die Verpachtung des Hofes Bocholtz in der Herrlichkeit daselbst,welche Abt Peter 1566 vornahm. Bis dahin war dort die Haushaltung auf Kosten des Abts gewesen. 30 ) Der Hofbesteht aus Acker, Wiesen, Benden, Baumgarten und wird an Diederich auf der Bach von Bornheim auf 24 Jahrefür jährlich 60 Malter 2 ») Roggen verpachtet. Ausserdem muss Pächter jährlich 42 Wagen Mist für den Weingartender Abtei und vier Schweine liefern, auch 100 Schafe zu Nutzen des Verpächtess, einen Stier und einen Bär (zurZüchtung für die Zehntleute) halten, dem Pastor und Capellan von Wilre Kost und Trank, „nämlich Kost und Bier,wie bei ziemlichen Hausleuten gewöhnlich", geben, die Fassbinder beköstigen, den Scheffen von Bamersbach jähr-lich einmal, wenn sie den Hafer zahlen, die Zopp (Suppe) und eine Flasche Bier geben, jährlich drei Stück Weinvon Bocholtz nach Breisig an den Rhein fahren, dem Abte, wenn er nach Bocholtz kommt, die Wohnstube und Küche
Rechten des "Waldes als berechtigt anerkannt und in altbestandene und neu gebaute Häuser unterschieden; jene mussten zum Anerkenntnissder Grundherrlichkeit jedes ein Stockhuhn jährlich liefern. Häuser, die später neu erbaut werden möchten, sollten von der Berechtigungam Walde ausgeschlossen sein. Der Abtei blieb das hergebrachte Recht, ihr Bau- und Brennholz, so wie jährlich Pfingsten zur Verzierungder Kirche ihr Grün aus dem Walde zu nehmen. — 2 «) Wenn der Umstand, dass 1562 von genanntem Abte 3 3 / 4 Morgen zu Niederweilerfür 1 Malter Roggen verpachtet wurden, hier massgebend sein darf, so muss der Hof von Boholtz sehr gross gewesen sein. — M ) Vor-mals wurden solche Höfe, wenn sie die Abtei nicht selbst verwaltete, was man wegen der damit verknüpfteh Gefahren und Controll-schwierigkeit gern vermied, an wohlhabende Mönche in Pacht gegeben. So verpachtete 1348 die Abtei den Hof ten Houte an ihr Mitgliedden Mönch Godfried genannt Ylecke, wobei für den Pächter dessen Bruder (Germanus) Conrad Stael, Castellan zu Limburg, Lütter Staelvon Holstein und Heinrich von Schegerode, Ritter, Bürgschaft leisteten und mitsiegelten.