Nicht ausieihbar ULB Düsse I dor f *gCTg'^ |i y | yffiIj!ffi*E ^ * j ■ ^7; ->&w '^•'*yy*$(&$ * Die Dpasfen, rJretfjerrm und jetzigen Grafen von Bocholtz Vier Bände in fünf Abtheilungen mit fast 3000 Jllttsirafaa, ijüteadtraiteit vad $üfojp$am, bestehend in Karten, Plänen, Burgen, Schlössern, Trachten, Portraits, Wappen, Siegeln, Münzen, Autographen, Notariats- und Papierzeichen, Initialen etc. =a9oaaQQ O Ba o9 caa= — Gewöhnliche Ausgabe. I $arir, 1 fHrtrjsilttng B blinkt. J. ff fr, jj «A/4 v % „ 8 3. „ 3% „ Der erite und zweite Band werden nicht getrennt verkauft BIBIIOTIIEK zu BIBLIOTHEK 7.1 Geschichte der nnter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschiohte des iBlÄÄHÜlg, Von ►♦ m & ?t tufo© ®m 8Q>@> 6DI]u)8tiraifD@(iii©G8. Bei J. M. Heberle (H. Lempertz). Die Dynasten, Freiherren und jetzigen DOtt c^ oc W- Beitrag zur alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Guitargeschichte ft) Von , ,r »PI, Friedensrichter, Gutsbesitzer, Mitglied mehrerer Academien und gelehrten Gesellschaften Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz und die alten Zustände am Niederrheiu. sg^§^>Th^<-._- CÖLN, 1863. Bei J. HI. Heberle (H. Lempertz). Gedruckt in der Stahl'schen Buchdruckerei in Düsseldorf, Grabenstrasse. '70 (i°) ii4e Vorwort« o*X<> as ich mit diesem Werke, das Resultat zehnjähriger unausgesetzter Forschungen und Mühen, beabsichtigte, habe ich in den verschiedenen Vorreden der früher erschienenen Bände gesagt. Meinen Wunsch, in diesem Bande eine critische Uebersicht über die alten und ältesten Zustände in den verschiedenen Zeitabschnitten mit ihren Einflüssen darzustellen, habe ich indessen nur in erster Richtung verwirklichen können, indem ich die römische und fränkische Periode, unter Zugrundlegung der Quellen-Schriftsteller und des dazugehörigen critischen Apparates neu auffasste, die wichtigsten streitigen, oder noch gar nicht bearbeiteten Punkte zum Abschluss zu bringen mich bemühte, und dabei den Leser, durch die Aufnahme der Beweisstellen, der verschiedenen Ansichten und Begründungen, sowie vieler wichtiger Excurse in den Anmerkungen, in die Lage stellte, selbst zu urtheilen. Hierbei ist denn Manches, was noch gar nicht besprochen worden ist, z. B. die römische Landwehr 1 ) unserer Gegend, welche eine ganz neue Grundlage für unsere Geschichte liefert, die Hofeseinrichtungen etc. zur Sprache gekommen; Anderes in wesentlichen Punkten berichtigt, z. B. die Völkersitze, die römischen Einflüsse, die Römerstrassen, Ripuarien, die Freien, die Laten etc. Dagegen hat sich der zweite Theil des Wunsches nicht der ursprünglichen Absicht gemäss fördern lassen. Bieten auch die Abtheilungen III. und IV« nicht unbedeutendes neues Material und gar manche interessante Urkunde, von denen eine oder andere sogar in die Geschichte tief eingreift, so mussten doch die versprochenen Schilderungen des Familienlebens in den verschiedenen Zeitperioden etc. zurückbleiben. Hierzu waren die vielen alten Briefschaften (Missiven), welche noch ungeordnet zu Alme in der Registratur liegen, und Manches aus dortiger Bibliothek nöthig. Nach dem Tode des Grafen Diedrich habe ich seinen Testamentserben in mehreren Briefen um die Benutzung gebeten, unter Aufführung der eventuellen Nachtheile für Sache und mich, — ich blieb ohne Antwort. — So ist mir theils der durchlaufende Faden, theils das ganze Material für die Darstellung eines organisch fortlaufenden Familienlebens abgeschnitten worden und habe ich mich darauf beschränken müssen, die Genealogien der Bocholtz in gedrängten Stammtafeln zu geben, die neuerdings aufgefundenen Urkunden und einige geschichtliche Aufschlüsse diesen anzuschliessen. Möchte das Werk dem Sammler und Forscher für unsere Gegend über mehrere Zeitabschnitte und Materien eine Uebersicht über bereits Geleistetes und zugleich einen Anhalt geboten haben, sich das Material zu weiteren Forschungen zurecht zu legen, so würde ich meine Arbeit besonders belohnt finden. Noch muss ich zum letzten Male auf das Capitel Druckfehler zurückkommen. Ist dieser Band auch nicht sehr damit angefüllt, so müssen doch Fehler, wie Seite 220, verdriesslich machen. Ich bitte daher, vor dem Gebrauch die Fehler zu verbessern, und bemerke, dass wohl noch ein oder anderer mir entschlüpft sein kann. Wegen der Kosten dieses Werkes und meiner übrigen wollte ich in dieser Vorrede specielle Rechenschaft geben; es ist wegen einiger schwebenden Differenzen noch nicht möglich geworden, ich muss sie also meinem nächsten Werke vorbehalten. Hier nur: dass ich 15,000 Thaler einge- büsst habe und dass diese verloren sind, da im Jahre, nach Abzug der Commissionskosten, nicht soviel verkauft wird, als die Zinsen des Capitals betragen. Die Klagen über theuere Preise kann ich unter solchen Umständen um so weniger begreifen, als viele Bücher, die dem Verfasser leicht werden und ohne alle Illustrationen und ohne erhebliche Druckkosten sind, per Bogen mehr kosteiL. als die meinigen. Fahnenburg bei Düsseldorf, am Tage Allerseelen 1862. Fahne. •) Auch in der Richtung von Dümpten bis Horath (Seite 251) habe ich sie in neuester Zeit verfolgt. Sie läuft von Dümpten auf Alstaden, springt auf das linke Ufer der Ruhr, erklimmt die Höhe, nimmt die Richtung auf Sarn und Landsberg, welches Letztere sie berührt, jedoch in besonderer Umwallung nördlich lässt, verfolgt dann das linke Ufer des Baches Rosdelle (auch Mühlen- oder Rinderbach genannt,) durohschneidet die Gemeinde Isenbügel, berührt die Orte Bastardsdyck,- Schlagbaum, wo sie, 8 Ruthen breit, nicht auf der Höhe, sondern auf der Mitte der Thalwand liegt, steigt bei Tönisheide den Berg abwärts längst des alten Schlosses Hardenberg und geht von da durch den Dönberg auf Horath. Bei Landsberg an der Rosdelle, im Isenbügel, am Bastardsdyck, im Dönborge sind überall ihre zwei Wälle und Gräben noch zu entdecken. Vor Bastardsdyck ist sie ganz vollkommen "erhalten. Inhalt. -%*- Einleitung ......................... I. Ortschaften, welche den Namen Bocholtz führen.............. II. Dynasten und andere Geschlechter, welche sich Bocholtz schrieben .......... III. Geschlechter von hohem und niederm Adel, welche die drei Leopardenköpfe führten: Könige von Dalmatien, Carnin 64. Haen 70. Gryn 75 Sc............. IV. Das Geschlecht Bocholtz mit den 3 Leopardenköpfen............. A. Familienwappen derselben ................... 1. Leopardenköpfe als Wappenfiguren und ihr Alter.............. 2. Alter der äussern Wappenformen................. 3. Alter der Helme und Helmdecken................. 4. Alter und Oertlir.hkeit der Tincturen................ 5- Folgen aus dem Vorigen................... 6. Wappen der Freiherren von Bocholtz................ 7. Wappen der Grafen von Bocholtz . ................ B. Die vornehmsten Sitze der Familie von Bocholtz: Alme 98. Tinne 105. Almerfeld, Bruch 106. Anröchte 109. Berge, Beringen, Bessel 114. Bocholtz, Ingenhoven, Lobberich 115. Brebern, Buggenum, Effelen und Westereiden 118. Flamersheim 120. Grave, Gouda, Grandvillel Orey 121. Hennekenrode, Hinnenburg, Horst, Ilem, Ingenraedt 122. Kesseleick 124. Mentzel, Meyersdonck 126. Nettelstedt, Neyenhof, Niehausen 127. Oeffel, Pesch 140. Roermund 142. Steege 167. Steinhaus, Plittersdorf 169. Sassenfeld, Brockerhof-Sittard, Ingen-Sittard, Wolfsbosch 173. Busch, Störmede 174. Luder, Mürz 177. Mol, Baelen, Dessel, Lambremont, Wagenc, Richel, Tongerlo, Vogelsang, Vowinckel 178. Wachtendonck 179. Niel, Brockerhof 181. Wageningen, Wanlo, Wilre, Birkt, Elergut, Horst, Brüggen, Grevenbroich, Gartzweiler 185. Höfe in Hildesheim, Lüttich, Mainz, Münster, Paderborn, Venlo, Warburg und andere Besitzungen 187. C. Bocholtz und Lobberich. I. Die Uranfänge ..................... II. Lobberich und Bocholtz zur Zeit der Römer. 1. Julius Cäsar und sein Einwirken auf die dortige Gegend. Die Völkersilze ........... 2. Augustus, Drusus, Germanicus, Tiberius, Caligula, Claudius, Nero 3. Galba, Vitellius, Vespasian......... 4. Titus, Domitian, Trajan, Adrian, Gordian, Constantin, Julian, Valentinian 5. Folgen der Römerschaft für das Aufblühen Deutschlands .... 6. Verbesserung des Rheinbettes ...'....• 7. Römische Strassen. A. Römische Militair-Strassen, welche sich noch jetzt nachweisen lassen B. Römische Militair-Strassen aus Urkunden .... 8. Römische Niederlassung, alphabetisch..... 9. Der Weinbau.......... 10. Die Landwehr (Limes imperii) . • • . • 11. Das römische Kriegswesen .... . III. Lobberich und Bocholtz zur Zeit der Franken. 1. Entstehung der Franken und ihre ersten Regenten (Stammtafel der Merovinger) 2. Organisation der Franken .... -...... 3. Einflüsse der fränkischen Eroberungen auf Rechtsverhältnisse, Gesetze, Sprache und Künste 4. Das Gesetzbuch der ripuarischen Franken....... 5. Gau und Herzogthum Ripuarien und seine Untergaue ..... 6. Verwaltung Ripuariens, die Carolinger, Pfalzgrafen, Gaugrafen (mit Stammtafeln) 7. Die Freien und ihre Selbstverwaltung (.mit Stammtafeln) ..... IV. Geschichte der Herren von Bocholtz und Lobberich. 1. Ihr Gebiet, das Kirchspiel Lobberich. A. Seine Geschichte ...............• . • B. Topographie und Statistik . ,............... C. Die Laien............. D. Verfassung .................... E. Der Hof, seine Einrichtungen, sein Personal, seine Hausgeräthe und Möbel, Wohnungs-Verhältnisse. F. Nahrungsmittel, Bodencultur, Viehstand, Zinsfuss, Mahlzeiten.......... G. Kleidung, Schmuck, Vergnügen, Art zu reisen............. H. Familie, Eherecht, Geschlechts-Verhältnisse, Erziehung, Kinder-Versorgung, Vor- und Zunamen I. Religiöse Zustände , Fehden, Faustrecht.............. 2. Genealogie. A. Der Stamm .................... B. Linie zu Bocholtz, Waldniel (Brockerhof), Lüttelforst, Busch und Ingenraedt (Stammbücher) . . . . C. Linie zu Hoven (Ingenhoven), Brock, Horst, Grave, Tongerlo, Mürz, Luder, Aldenhof (Richterarchive) . D. Linie zu Broeck mit ihren Zweigen zu Grevenbroich, Pesch, Orey etc. (Ein Kriegsheer von 1606). E. Linie in Curland und Preussen................ F. Linie zu Störmede, Niesen, Alme, Hinnenburg............. V. Zusätze und Verbesserungen zu den fünf Abtheilungen mit den Stammtafeln der Geschlechter: Bentink, Hertefeld, Geldern, Mansfeld, Pesch, Schenk von Nydeggen, Westerholt, Wynbergen........ 9 11 14 64 89 89 89 90 93 95 95 96 96 488 189 200 215 225 229 231 232 235 241 249 251 254 256 260 262 263 267 273 279 281 283 293 295 296 299 303 308 311 312 315 321 328 333 334 344 äufig geht man bei genealogischen Forschungen \on der Ansicht aus, dass der Name ein Hauptleitmittel für die Abstammung sei und doch ist er, sofern nicht Wappengleichheit damit zusammentrifft, das allertrüglichste. Weit eher kann man aus gleichen Wappenbildern auf einen gemeinsamen Stamm schliessen, weil die Wappenbilder älter als die Namen sind, und durch sie in ältesten Zeiten die Familien sich kuiti gaben. Hiermit soll indessen nicht gesagt sein, dass Wappenbilder stets eine Stammesverwand- schaft andeuten, -vielmehr ist auch Herbei strenge Critik nothwendig, um nicht in Fehler zu gerathen, wie Gelenius und Andere, die durch ihre, meist lächerliche, Conjunc- turen die Forschungen lange Zeit auf Abwege geführt und zuletzt in Misscredit gebracht haben. Findet man in einer Gegend, dicht zusammen gruppirt, mehrere Geschlechter mit ein und demselben Wappen, wenn auch unter verschiedenen Namen, so ist es fast so gut als gewiss, dass sie alle einem Stamme angehören, wie ich dieses in meiner Geschichte der westphälischen Geschlechter nachgewiesen habe; aber ein solcher Schluss von einem Wappen auf ein gleiches, das sich in entfernten Gegenden findet, ist in der Regel irrig, es sei denn, dass Uebersiedelungen stattgehabt haben, z. B. von Westphalen nach Curland. Will man mit einiger Sicherheit bei dem Studium voranschreiten, so muss man auf Namen und Wappen zugleich das Augenmerk richten, stimmen beide und unterstützen die Erbesverhältnisse, so wird man zu einer vollen historischen Wahrheit gelangen. Es ist dabei übrigens nicht nothwendig, dass die Wappen ganz genau und die Namen buchstäblich übereinstimmen. Bei den Wappen müssen die Hauptfiguren des Schildes congruent sein, die Tincturen, die Helmzierde können abweichen, auch können die Wappenbilder durch Beizeichen vermehrt sein, z. B. durch Turnierkragen, Zeichen des Sohnes Fahne, Boclioltz I. 10 zur Lebzeit des Vaters oder der zweiten Linie, oder durch Sterne, Zeichen der dritten Linie u. s. w. Was die Beinamen angeht, so ist keine einzige Familie, die nicht in den verschiedenen Jahrhunderten und sogar in ein und derselben Urkunde mit andern Buchstaben geschrieben worden wäre, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die Orthographie in diesem Punkte nach dem Gehöre, Dialect und der Fähigkeit des Schreibers sich geregelt hat. — Um nicht weitläufiger zu werden, verweise ich über alles dieses auf das, was ich in meiner Geschichte der Herren von Hövel Bd. I. S. 1 seq. gesagt habe und bemerke hier nur, dass ich für vorliegenden Zweck zunächst über die verschiedenen Orte Bocholtz, dann über die verschiedenen Geschlechter Bocholtz, endlich über die Geschlechter, welche drei Leopardenköpfe in ihrem Wappen geführt haben, sprechen will, um so zuletzt auf das Geschlecht Bocholtz übergehen zu können, welches drei Leopardenköpfe als Schildeszeichen hatte und so eine sichere Grundlage für die Untersuchung zu unterbreiten, woher dieses Geschlecht stammt, welche Personen zu ihm gehören und welche Geschlechter, wenn selbst anders benannt, aus ihm hervorgegangen sind! ,AAAAAAAAA 11 1 ®Fts©tof!§i„ fdleke im Hannen ßodtottx Star», 1. räfffiwochold, Stadt mit 4922 Einwohnern im ehemaligen Hochstifte Münster, früher Sitz des gleichnamigen ) Amts, später 1803—1811 zum vereinigten Fürstenthum Salm-Salm und Salm-Kyrburg gehörig. Das Amt umfasste zur Zeit der Münsterschen Herrschaft die Städte Ahaus, Bocholt!, Borken und Werth, die Dörfer Dingden und Rhede, die Bauerschaften Altrhede, Barlo, Berg, Bimenhorst, Büngern, Crommcrt, Dingden, Hemden, Herzebohold, Holtwick, Krechting, Lankern, Liedern, Lowick, Massum, Spork, Suder wyck, Vardingholt, endlich die Herrschaft Werth und die Rittergüter: Diepenbrock, Krechting und Rhede. Bochold ■war eine römische Niederlassung, wie die vielen dort ausgegrabenen römischen Gefässe und Münzen beweisen. Fiedler ') sagt: Herr Kühnen besitzt mehrere Kupfermünzen, welche bei Bochold gefunden wurden und zwar von Vespasian, Domitian, Faustina, Tetricus, Constantin, Constanz, Valerian und einige unlesbare. Urkundlich wird Bochold zuerst zur Zeit Carl's des Grossen genannt; er schlug dort 779 die Sachsen. 2 ) Im Jahre 834 schenkte Bischof Gerfried von Münster den Haupthof Bochold dem Stifte Notteln, weil ihm dieses verschiedene Reliquien zum Geschenk gemacht hatte. 3 ) In einer Urkunde von 1268 wird Bochold als zur Diöccse Münster gehörig angeführt. 4 ) Die Pfarre zu Werth ist eine Filiale von ihm. 5 ) Bei Bochold lag ein Freistuhl. Das Wappen der Stadt ist ein Buchbaum und bei Nuning monumenta monast. abgebildet. 2. Bochold eine Burg, früher Burg Gronau, im Kirchspiel Epe bei Ahaus; so hat eine Urkunde in Kindlingers Handschriften Band 77 S. 345: Castrum Gronau condictum dass hues tho Bockolde in parochia Epe anno 1469. Das Kirchspiel Epe führt noch jetzt den Namen: Amt Gronau. 3. Bockholt, Bauerschaft mit 30 Wohnhäusern und 210 Seelen im Münsterschen Amt Greven, an dem Bocholter Berge. 6 ) 4. Bockholt, Bauerschaft mit 29 Wohnhäusern und 194 Seelen im Veste, jetzt Kreis Recklinghausen. 5. Bucholtz, Kohlenwerk im Kreise Tecklenburg, bei Ibbenbüren. 6. Vettenbockolt oder Fettenbockoltz, adliges Gut bei Kirchhellen im Kreise Recklinghausen. 7. Ottmarsbocholt, Kirchdorf mit drei gleichnamigen Bauerschaften im Kreise Lüdinghausen. 8. Bucholt, Dorf in der Bürgermeisterei Galden, Regierungsbezirk Düsseldorf, mit 23 Wohnhäusern und 151 Seelen. 9. Bucholtz, Hof in der Bürgermeisterei Kettwig, Regierungsbezirk Düsseldorf. 10. Bucholtz, Hof in der Bürgermeisterei Angermund, Gericht Ratingen, Regierungsbezirk Düsseldorf. 11. Bucholtz, Hof in der Bürgermeisterei Benrath, Gericht Gerresheim, Regierungsbezirk Düsseldorf. 12. Ober- und Nieder-Bocholtz, Bauerschaften in der Bürgermeisterei und Gericht Lobberieh, Regierungsbezirk Düsseldorf, mit 20 Wohnhäusern und 158 Seelen. 13. Bocholtz, Rittergut mit den Ruinen einer alten Burg und einem starken Wartthurm, der Kaiserthurm genannt, bei den vorbenannten Bauerschaften im Gericht Lobberieh, Kreis Kempen, gelegen. 14. Bocholtz, Hof in der Bürgermeisterei Keppel, Gericht Goch, Regierungsbezirk Düsseldorf. 15. Naerre und Verboicholt (Nah- und Fern-Bocholtz), Orte bei Goch im Gericht Asperden, kommen 1301 in einem geldrischen Receptions - Register vor, welches im Geldrischen Stadtarchiv beruht und den Titel führt: Exactio posita in judicio de Wese feria sexta post andree XCCC? & vno. 16. Boeckholt, Weiler in der Bürgermeisterei Stralen, Gericht Wachtendonk, Regierungsbezirk Düsseldorf, mit 77 Wohnhäusern und 436 Seelen. 17. Boeckholt, Ort bei Neuss, jetzt verschwunden, kommt'im Jahre 1375 in einer Urkunde der Abtei Werden vor und wird in den Registern also beschrieben: bonum situm ter Smitten loco dicto Boeckholt in districtu oppidi Nussiensis; ') er gehörte zu dem Rectorat der Crvpta der Abtei. J ) Fiedler, Geschichten und Alterthümer des untern Gennanien's aus dem Zeitalter der römischen Herrschaft. Essen 1824. 8vo Bd. I. S. 170, vergl. Bird Bedeutsamkeit des Niederrheins. Wesel 182G. 8vo S. 51 und folg. 2) Annal. Laurish. p. 101. Poeta Sax. p. 235. Annal Sax. p. 559. 3 ) Nisert Münstersches Urkundenbuch I. S. 317. 4 ) Kindlinger, Münstersche Beiträge II. Drk. S. 271. 6 ) Das hues thon Werde in parochia Bocholte et ommia bona sita ab ista parte yslie anno 1379. Kindlinger ). c. III. Urk. S. 489. Vergleiche Hobbeling Beschreibung des Stifts Münster S. 83. Werth lag im Archidiaconate des Domdechanten von Münster. 6 ) Sigistnund Darstellung des Regierungsbezirks Münster 1819 4to S. 48 u. 54. Topographisch-statistische Uebersicbt des Regierungsbezirks Münster aus amtlichen Quellen. Münster 1846 4to. ') Müller das Gütenvesen. Düss3ldorf 1816 8vo S. 349 u. 350. Fahne, Bocholts I. 2 12 18. Bucholtzer Hof in der Bürgermeisterei Wermelskirclien, Gericht Wermelskirchen, Regierungsbezirk Düsseldorf. 19. Bucholtz, Hof in der Bürgermeisterei Rade vorm Walde, Gericht Lennep, Regierungsbezirk Düsseldorf. 20. Bocholtz, Dorfschaft in der Bürgermeisterei Borbeck, Gericht Essen, Regierungsbezirk Düsseldorf, mit 22 Wohnhäusern und 178 Seelen. 21. Bucholz, Dorf in der Bürgermeisterei Wickrath, Regierungsbezirk Düsseldorf, mit 41 Wohnhäusern und 203 Seelen, früher zu der Herrschaft Wickerath gehörig. 22. Bucholtz, Weiler in der Bürgermeisterei Bedburg, Gericht Bergheim, Regierungsbezirk Cöln. 23. Bucholtz, Weiler in der Bürgermeisterei Ueckrath, Gericht Honnef, Regierungsbezirk Cöln. 24. Bucholtz, Dorf in der Bürgermeisterei Hasselbach, Gericht Boppard, Regierungsbezirk Coblenz. 25. Bucholtz, Weiler in der Bürgermeisterei und dem Gericht Burgbrohl, Regierungsbezirk Coblenz. 26. Bucholtz, Dorf in der Bürgermeisterei Asbach, Gericht und Regierungsbezirk Coblenz. 27. Bucholtz, Hof in der Bürgermeisterei Laufeld, Gericht Manderscheid, Regierungsbezirk Trier. 28. Bucholtz, Dorf in der Bürgermeisterei Beck, Gericht Wegberg, Regierungsbezirk Aachen, mit 15 Wohnhäusern und 67 Seelen. 29. Bocholtz, Dorf mit 700 Einwohnern, 1% Stunde von Aachen an der Strasse nach Maastricht, im vormaligen französischen Departement „Unter Maas", Departement Mastricht, Canton Rolduc. 30. Bucholt, eine Burg in dem Bezirke der vormaligen freien Ritterschaft des Orts Rhön und Werra, Lehn des Stifts Würzburg, 1380—1480 im Besitz der Familie von Thüngen, später den Echter von Mespelburn und von Hütten gehörig. 31. Bucholz, Buchhorst, Dorf in der Wetterau, im vormaligen Churmainzischen Amte Lahnstein, l>/ 2 Stunde von Nassau, 2 Stunden von Braubach. 8 ) 32. Bocholt, Dorf mit 1100 Seelen, 3 / 4 Stunden von Bre'e im vormaligen Bisthum Lüttich, später im französischen Departement „Unter Maas", Arrondissement Ruremondc, Canton Bree. 33. Bouckhoult, Dorf im vormaligen Bisthum Lüttich, später im französischen Departement „Unter Maas, Arrondissement Hasselt, l 3 / 4 Stunden von St. Trond. 34. Bocholtz, Bockholtz, Dorf 2 Meilen von Wiltz mitten im Walde, im ehemaligen Departement „Forets". 35. Bocholtz, Behault, Dorf im ehemaligen französischen Departement „Ourte", Arrondissement Malmedy, Canton Alt-Salm, 2 Stunden von Alt-Salm. 36. Bocholt, Bauerschaft in der Grieteney Stellingswerf- Wcsteinde, unter Dorf Beul gehörig, im Königreiche Holland. 37. Boekholt, Hof und Schloss in der Provinz Oberyssel, eine halbe Stunde von Enschede im Königreich Holland. 38. Bouchaute, Bouchoute, Boekhout, lateinisch Bocholta, eine von den vier Ambachten (Ministerial - Sitzen und Lehnen) Flanderns und zwar die erste derselben, mit einem Dorfe und der dabei gelegenen Schanze, jetzt Stadt „Philippine" im ehemaligen Distrikt Gent. Das Amt ist später durch Friedensschlüsse zwischen Holland und Flandern getheilt, der Flecken Bocholt mit den Dörfern Bassevelde und Ost-Eckloo sind letzterem geblieben, die Stadt Philippine hat Holland erhalten. Der Flecken Bocholt liegt 2 Stunden von Axel. 39. Bucholtz, Ortschaft in der Herrschaft Bongard, im Herzogthum Limburg,. Lehn von Brabant, zuletzt dem Grafen von der Leyen gehörig. 40. Bucholt, Buckenholt, jetzt Bouggenhout, eine zweiherrige Herrschaft in der Meyerei Merchten in Brabant, 1658 unter dem Namen Bournonville zu einem Fürstenthum erhoben. 41. Bouchout, Herrschaft im Quartier von Antwerpen in der Meyerei Ryem, auf dem Wege nach Lire. Burchard, Bischof von Utrecht, schenkte das Dorf Bocholt im Jahre 1005 der Kirche zum h. Salvatore (alt: Münster) in Utrecht. Im Jahre 1648 7. Dec. kaufte Johann Stockman die Herrschaft Bouchout vom Landesherrn und übertrug sie an Jacob Berland. Nach dem Tode des letzteren erhielt sie der Vicomte d'Aublain, dem sein Bruder Jacob, Graf von Groesbecke folgte. Dieser baute das Schloss neu auf, und ist es so neugebaut bei Le Roy und Rademaker abgebildet. °) Letzterer nennt das Schloss ein Offenhaus von Utrecht. 42. Bouchout, Bockolt, Schloss mit einer Herrlichkeit im Dorfe Meys, Meierei Grimberg bei Brüssel in Brabant auf einer Anhöhe gelegen. 43. Bucholtz, Kirchspiel mit gleichnamigem Dorfe im fürstlich Mindenschon Amte Schlüsselburg. 44. Bucholtz, Ort im vormaligen Herzogthum Bremen, Kirchspiel Wildstedt. 45. Bucholtz, Ort mit adligem Sitze in dem Fürstenthum Verden, Königreich Hannover. 46. Buchholtz, Ort in der Mark im Lande Sternberg, jetzt denen von Winningen gehörig. 47. Buchholtz, Kirchdorf in der Altmark im Tangermiinder-Arnoborger Kreise. 48. Bucholtz, Dorf bei Prenzlow in der Uckermark. 49. Bucholtz, Amt und Stadt mit 6 dazu gehörigen Dörfern in der Neumark, Kreis Teltow, Herrschaft Bceskow. s ) Wetterauischer Gcographus Frankfurt am Mayn 1747. Svo. °) Le Roy prospectus castellorum et praoloriorum Brabantiae pag. 22. Radomaker Kabinet van NeuVrlanilseke en Klefsche Oudheden tom 7. p. 115. 2. Auflage 1792—1S03. 13 50. Bucholtz, Vorwerk in der Uckermark, Amt Chorin. 51. Bucholtz, Pfarrdorf in der Mittelmark bei Potsdam. 52. Bucholtz, Dorf in Brandenburg, Hauptamt Bartenstein, Provinz Natungen, einst denen von Kreitz gehörig. 53. Bucholtz, französisches Kirchdorf, mit vielen Lust- und Landhäusern, in der Mittelmark bei Berlin. 54. Bucholtz, Kirchdorf in der Mittelmai*k, im Amte Alt Landsberg. 55. Bucholtz, Pfarrdorf in der Mittelmark, im Amte Sachsendorf. 56. Bucholtz, Flecken mit dazu gehöriger Herrschaft in der Mittelmark, Amt Tempitz an der Grenze der Lausitz. 57. Bucholtz, Dorf in der Niederlausitz, Herrschaft Cottbus, einst denen von Berge gehörig. 58. Bucholtz, Dorf in der Niederlausitz mit Unterthan in der Herrschaft Forster. 59. Bucholtz, Pfarrdorf bei Pritzwalk in der Prignitz. 60. Buchholtz, Ort in Pommern, Kreis Labes, einst den von Borke gehörig. 61. Bucholtz, Ort in Hinterpommern, Herrschaft Butow, denen von Wussow vormals zuständig. 62. Bocholt, Gut im Amte Schwan, Herzogthum Mecklenburg, Rostocker Bezirk. 63. Bucholz, Dorf in der Grafschaft Stollberg, Amt Ebersburg. 64. Buchholtz, Dorf mit Filial-Kirche in Thüringen, Amt Freiberg. 65. Buchholtz, Dorf bei Dresden im Königreich Sachsen. 66. Buchholtz, Dorf im Amte Beizig, Königreich Sachsen. 67. Buchholtz, Bergstadt im Obererzgebirge im Meissenschen, eigentlich St. Catharinenberg im Buchliultz. 68. Buchholtz, Wald des Stifts Würzen im Meissenschen. 69. Bucholtz, Dorf mit gleichnamigem Schlosse in der Schweiz im Oberrheinthale, Gericht Berneck. lu ) 70. Buchholtz, Dorf in der Schweiz, Canton Zürich, Obervogtei Stäfen. 71. Bucholz, Pfarrdorf von 461 Seelen im Grossherzogthum Baden am Elz-Flussc in der Herrschaft Kastelberg. Das Meyerthum daselbst besass die Abtei Waldkirch, den Ort selbst kaufte 1577 Erzherzog Ferdinand von Oesterreich von dem markgräflichen Landvogte zu Au. Später sind verschiedene Ritterfamilien daselbst von Oesterreich belehnt worden. n ) 72. Buchold, Dorf im Stifte Würzburg, Amt Arnstein, 2 Stunden von Hammelberg. Die Urkunden des 12. Jahrhunderts nennen es Buchhuledi. 73. Boeckhold, Ortschaft im Fürstenthum Osnabrück, Amt Iburg; hier schlug Karl der Grosse 783 die Sachsen. 74. Boucault in der Gascogne, die 1579 mittelst eines Dammes dem Adour verschaffte Mündung ins Meer. Es möchten sich wohl noch viel mehr Orte dieses Namens nachweisen lassen, und darunter manche bereits wieder untergegangene, ,a ) für den gegenwärtigen Zweck dürfte indessen obige Aufzählung genügen. ln ) J. Con. Fasis Staats- und Erdbeschreibung der Helvetischen Eidgenossenschaft, derselben Herrschaften und zugewandt Orten. 4 Bde 8vo Zürich 1768. ") Kolb historisch-statistisch-topographisch. Lexicon von Baden. 1813—18. 3 Bände 8vo. 12 ) So finde ich in Urkunden des 14. Jahrhunderts einen Ort Bocholtz bei der Deutschherrn Comthurei Judenrode im Jüliehschen gelegen, jetzt sind beide verschwunden, die Comthurei wurde nach Herkenrade im Bergischen verlegt. Auch Bucu dürfte hierher zu zählen sein, der erste Namen für die spätere Freie Reichsstadt Lübeck. Yergl. ^Behrens Topographie und Statistick von Lübeck Bd. II. S. 55 Deecke Geschichte von Lübeck Bd. I. S. C. 14 @ 1. Daniel, Herr zu Crainhem, 1173—1209, 2. Reiner gt. Ruschebusch, 3. Wilhelm, 1173—1209. Siger, Mönch, zuletzt Abt zu Affligen, h. JV. 1173-1192. 1172—1185. 1. Aegidius v. Crainhem, Herr zu Wange, 1206 mit seinem 2. Arnold, Herr zu 3. Daniel, 4. Johann, 1224 Probst zu 5. Oston, erhielt Vater, 1209 mit seinem Onkel Wilhelm, 1226 allein, \\. Catharine, Crainh., 1200-32, h. Ritter. unser 1. Frau in Antwerpen die Güter zu verkaufen Schule an das Kloster Affligem, 1215. Catk, 1234 Wittwe. und 1234 Probst zu Bonn. Anderlecht. Daniel zu Wange, 1. Arnold von Crainhem, von ihm stammen die Herren von Crainhem, 2. Daniel v. C, Herr 1230—1254. siegelt mit einer Merle im rechten Oberwinkel. (Fortsetzung unter A.) zu Bochout, h. JY. N. Daniel von Crainhem, Herr zu Wange, 1277 —1297. 1. Daniel von Bouchout, Seneschall 2. Marg.,\\ i.Arn.v. 3. Catharine, 4. Tochter, h. oder Droste von Brabant 1 295, Herr Immersele, 2. Heinrich h. Wilhelm v. Josse v. Lille, zu Saventhem 1301 — 1306, 1314 Berlhout, 3. Carl von Liere. Ritter. Landesverweser. Arschot zu Riviere. Henrich, Herr zu Wange, 1306— 1313. i. Aegidius CGilles) v. Bouchout, 2. Johann v. B., | 1333, 3. Margr., h. 4. Tochter,h. Walter |1337, 5. Nov., h. Beatrix von h. Elis. Tay, wiederverh. h. Johan von von Ranst zu Berlaer, \ 16. Dec. 1335. Arn.v.Hellebeke,1362W we - Berchem. Canticrode. Reiner v. Crainhem zu Anderlecht, 1277. , ------------------------ 'S -----------------, 1. Reiner zu A., 2. Oston. 1297 h. Geylo, 1324 Wittwe. 1. Catharina, h. 2. Oston, üermv.Atten- 1301. hoven, 1324. 1. Johann, Herr zu Bochout, Loenhout, verkaufte Dielbeke 2. Elisabeth, 1. Danielv Bouchout, Herr 2. Maria,\i. Joh. v.Wedergracte,]{itter I3k7. in der Plärre Itterbeke, kaufte die Vicomte von Bruxelles h. Wilhelmv. zu Hombek, kaufte Loen- S.Calh., PriorinzuBlienburgbeiMecheln. 1362 von Johann von Petershein und Blaesvelt, + 3. Juli Duvenvorde hout, Ritter, h. 1. Margr. v. 1391, begraben zu Grimberg, h Johanna von Hellebeke, Herr zu Walcourt, Tr. von Diedr., 2. 4. Johann, Ritter (347—62, Bürger- Erbin zu Loenhout und Ophem, Tochter von Johann v. H , Ritter. Dongen. Marg. Pipenpoy, Frau zu Blaesvelde, 1368 |. meister zu Brüssel. 3. Catharina. 6. Aegidius, Ritter, 4. Margarethe, h. h. Aliane v. Rygers- ex l m0 - 1. Henrich 2. Daniel zu Loenhout, Hombecke, v. B., Her zu Loen- Castellan zu Brüssel, 11432 im April, hout und Hombecke, h. 1. Elisabeth v. Eggloy, f gegen Costin v. Berchem vliet, Tochter von Ritter 1371, \\.Maria 1399, 2. Maria Gistelles, 1432-47 und Ranst. Ludwig, 1417 von der Aa. Wittwe. 5.Wilh.,\\.AnnaFlorest Wittwe. , ------------------------------------------------------------------------ ^ -------------- N , ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- * ---------------------------- ex 1»»- 1. Johann v. B., 1489—94 2. Johanna, Erbin zu Bochout, Hem- becke, Loenhout und der Vicegraf- schalt zu Brüssel, welche sie 1443 an Conrad v.d Meeren verkaufte, 14471, h. Joh. v. Wesemaele, von ihr wegen seiner schlechten Führung geschieden. 1. Mar gar et ha, h. 1. Reiner Morier e, 2. Heinrich von Düffel. 2. Catharina. 3. Elisabeth. 4, Cath. Bastarttöchter und Nonnen. 1. Johann v. B., Herr zu Ranst, 2. Daniel, Herr zu Diepenstein, Bouleurs, Schendelbeke, h. 1443 begraben zuSteinlmlTle, Vicomte Johann v Vianen, Erbin zu Be- zu Brüssel, Herr zu Bochout, verweert, Tochter von Giselbert Hombeke,Loenhout,testirte 1460 und Clemenline v. Poucques. erschlagen 1466,16. Juli zuMont- leri, h. Margarethe v. Pouques. 3. Aegidius, Deutsch-Ord.-Ritter. 4. Margr., h. 1434 Heinrich Tay, Herrn zu Wemmele. 5. Johanna, h. Anton Vlemmincx, Schultheis zu Mecheln, 1436 6. Catharine, Nonne zu Vorst, 14. Äbtissin daselbst. 2. Daniel, Herr zu Bouchout, 2. dementia, h. 3. Johann, Domherr zu Utrecht, 1. Basse, Herr zu 2. Margarelha, Erbin zu Bouchout Bouleurs, Beverwerde, Sehen- 14-82 Johann von \ 1507, 7. Feb., mit den obigen Bouchout. Vicomte etc., h. Everhard von der Mark, delb. etc.,h. Mar. v.Luxemburg Bolselaer. Ahnen. zu Brüssel. Graf von Arenber^. 1. Maria von Bouchout, Erbin zu Boulers, f 1563, h. I. Hugo von Lonnoy, 2. Henrich 2. Francisca von Bouchout, h. Richard von Merode, Home, Vicomte von Berges. Herrn zu Frentz. ,-------^------------------------------------—^ ex l lnl1 - Francisca, h. Max von Egmonl. ') Jurisprudentia heroiea S. 02, 279, 303, 307, 309, 420. 23 m Arnold von Crainhcm, 1234t- 1277, siegelte mit dem Kreuze und der Meile, h. N. N 1. Arnold, Herr, zu Crainliem und Grobbendonck, fiel 1288 in der Schlacht bei Courtray, 2. Johann von Crainhcm, h. Maria von Wesemaele, welche sicli wiederverh. an Egidius Happaert. Riller 1298—1307. 1. Arnold, Herr zu 2. Leon von Cminhem, 3. Johan v. C, Ritter 1339—52, h, Margaretha i. Johann. Crainhem u. Goicke 1329 Herr zu Grobben- N., Wittwe von Godl'ried N. 2.Arnold v. C, Herr 1312—39, h. N. von donk, Cuden, | in Frank- , ------------------------- —* ---------------------------- s zu Oplinler, 1350 t, Brecht und Merchem. reich als Gesandter, ge- 1. Arnold, Ritter 1352—68. 2. Johann, 1352. h. N. N. gen 1339, h. N, N. -----—------ "*— ---------------------- .. . ------- s*— ------------------------------------------------------------------. . ------- y^ , --------- 1. Arnold v. C , h. 2. Aleid, Erbin zu Crainhem und 1. Arnold 2. Maria, h. God- 3. Daniel, Herr zu Crainhem, Ida, Erbin zu Oplinter Catharina Vincke, Goicke, h. Gerard von Rassegem, v. C, Herr friedv. Liere, Herr Ritter, h. Agnes v. Quader- 1353—67, h. 1 Iwan Tochter von Johan, Herr zu Basserode u. St. Amant, zu Grob- zu Immersele und ebbe, Tr. von Egidius v Q. v Leuwergen, 2. Sym. 1343 Wittwe. 1351—53. 3 Maria bend!372. Wommelgem. zu Bierges. Johan v.Couwerborg. , --------------------«---------------------> ,-------------------------------------------------------------------------------- ■*• ---------------------------------------, ,-----------------------------------------"*_------------------------------------------------------------------------------ N Maria, Erbin zu Arnold von Crainhem, Herr zu Grobbendonck 1415, tes- 1. Maria von Crainhem, 2. Margaretha von Crainhem, Crainhem u. Goicke, tirte 1429, h. Elisabeth von Sleinoorde, Tr. von Wilhelm Erbin zu Wemmele, h. Erbin zu Bierge, 1387 W w "-, h. 1384. und Elisabeth von Nieuwelande. Tiebald v. Helesies, Ritler. Roland von Borgneval. Ritter. ,—;---------------------------------------------------------------------------------------------------^ Isabella von Crainhem, Erbin zu Grobbendonk, Ouden, Bauvvel, Smalvort, h. Johann von Ayseau. -^&>'^) Peter van Bouchaute, h. N. Johann von Bouchaut, ältester Schelfen zu Gent, f 28 Nov. 1725, begraben in St. Bavon zu Gent, h. Catharina Therese von der Vynckt,. Tochter von Martin, f 10. Juni 1713, begraben in St. Bavon. Johann Baptist von Bouchout zu Löwen, h. N. Michael Thomas Marlin von Bouchaut, geboren zu Löwen, k. k. Oberst, h 31. Aug. 1776 zu Gend in der Catliedrale Roberline Charlotte Josephine Roderigues d'Evora-y-Vega, Freiin von Lovendeghem, geb. 22. März 1742, Tr. von Johan Joseph Jacob und Anna Franc. Vilain. Das Grabmal der obigen Eheleute hat folgende Inschrift: 2 ) 19. <©. ü*l. $ epufture van d'Heer f 3 . Peter. aubt Scfjepenen oan her Keure enbe commts nan be gemcene JUibbcfen beser Stabt «gfjenbt, nurrleet bm 28. 3lou. J725. Ende van Jo? Catherina Theresia Yan der Vynckt, f a . d'Heer Martinas syne liuysvrauw, overleet den 10. Juni 1713. -hi-^GPiJLfG*' WL M 3. Bocholtz im Stifte Utrecht führten in Schwarz drei (2. 1.) silberne Maueranker, so ist das Wappen in Ferwerda, adelyk Wappenboek, Tafel X. blasonirt. Sie hatten also ganz dieselben Wappenbilder wie Bossinchen, Culenburg, Zuylen, Vianen, Rysenburgh, Immer- seel, Bemmel, Montfort, Bewerwarde und scheinen auch mit diesen Geschlechtern, mit denen sie in derselben Gegend zuerst auftreten, einen gemeinsamen Stammvater zu haben. ') Histoire chronologique des Eveques et du chapitre exemt de l'eglise catliedrale de S. Bavon ä Gand. Gend 1772—77. 2 Bde. 8vo. Bd. II, S. 238. J ) Ebenda TW. I, S. 534. 25 Die Büssinchem haben die Maueranker lluth in goldenem Felde, die Culenburg haben sie Roth in schwarzem Felde und auf dem Helme einen rothen Adlerflügel, auf dem sich die drei rothen Anker wiederholen. (Die spätem Grafen von Culenburg hatten den Schild quadrirt, 1. und 4. die beschriebenen Maueranker, 2. und 3. in Silber einen schwarzen, gekrönten; doppeltschwänzigen Löwen). Die Zuylen, oder Suilen, haben nach den verschiedenen Linien, zu Blasenberg, Natewis, Nyvelt, die Maueranker bald Roth in Silber, bald Silber in Roth, bald Roth in Gold, und auf dem Helme bald eine rothgekleidete Puppe mit Eselsohren, bald einen offenen Adlerflug, jeder Flügel mit einem Anker verziert. Die Vianen haben die Anker Schwarz in Gold und auf dem Helme einen blauen Hundekopf. Die Bemmel und die Immerseel führen die Anker Schwarz in Silber und jene einen sitzenden schwarzen Hund mit goldenem Halsbande, diese zwei schwarze aufgereckte Pferdefüsse mit goldenen Hufeisen auf dem Helme. Die Montfort haben rothe Maueranker in Silber und auf dem goldgekrönten Helme eine silberne, spitze Mütze. Bewerwarde führen silberne Maueranker in Blau. Zu diesen Bocholtz, welche'einen gleichnamigen uralten Sitz in der Stadt Utrecht hatten, 1 ) werden wohl gehören: 2 ) Wibracht van Bocholte, der 1129 in der Urkunde des_Grafen Gerard von Geldern als Zeuge vorkommt, in welcher letzterer, unter Zustimmung seiner Frau Ermgard und seines Sohnes Henrich, der Kirche von Zütphen die Capelle zu Ellinhem schenkt, sowie Gerard van Bochholt, der seine Güter zu Wanzen und Blitterswick au Arnold, Abt des Klosters Campen, verkauft, was der Lehnsherr, Henrich Herr von Kuck, 1242 bestätigt. 3 ) Dieser Gerard hatte nur Töchter, wie die Urkunde sagt und starb sein Stamm folgender Art aus: Gerard von Bocholt verkauft seine Güter zu Wanzen und Blitterswick dem Abt von Campen, 1242. 0 i. JV., ältstgeborene Tochter, 1242 abwesend, h. Marsilius, der 1242 für sie auf die Güter verzichtet. 2. Elisabeth, h. Echert, beide verzichten 1242 auf die verkauften Güter. Nach" dem vorliegenden Siegel sind mit Gewissheit hierher zu rechnen: Steven von Bochout, der 1282 Bürge für Wilhelm von Lindschoten*) und im selbigen Jahre auch für Johann, Herrn von Cuyck wird. 1295 empfängt Hendrik van Bockout ein Legat von dem Domdechanten Stephan zu Utrecht, er ist Probst von St. Johann und macht 1307 sein Testament. 5 ) Im Jahre 1295 verkauft Claes dictus Bukout Bürger zu Utrecht mit Zustimmung seines Bruders sein steinernes Haus, genannt Bukoutshuis zu Utrecht bei dem Hause des Bischofs gelegen. 6 J Giskinus dictus Bukout genehmigt in demselben Jahre, in einer von ihm besiegelten Urkunde, den vorstehenden Verkauf. 7 ) 1290 verzichten Jacob dictus Boicholt und sein Bruder auf ein Haus am Springweg zu Utrecht. 8 ) Auch Anna, Wittwe des Herrn N. genannt Bochout mit ihrem Sohne Gieselbrecht von Bochout verzichten 1290 auf das Haus und besiegeln die Urkunde mit den Mauerankern. Im Jahre 1313 belehnt Bischof Guido von Utrecht das Kapitel St. Peter zu Utrecht mit den Gütern des Sweder von Bochout zu Amerongen. °) Sweder von Bocholte, der bei Amerongen begütert war, hatte einen Sohn Johann v. B., der 1335 todt ist. 1346 macht Wessel von Boechout Domherr zu Utrecht sein Testament. 1347—52 ist Henrich von Bochout Abt zu St. Paulus in Utrecht. I0 ) Arnt von Boecholt, Gerichtsmann in der Velau n ) und Räth des Herzogs von Geldern. 12 ) Um dieselbe Zeit erscheint Emund von Boecholt und nimmt Henrich von Bouhout ein Haus zu Utrecht in Erbpacht. 1370 verkaufen Zweder von Boechout und seine Frau Mettilde von den Hoeven dem Domprobste von Utrecht Güter zu Amerongen. ') Isaao )e Long Kabinet van Nederlandsche en Kleefsohe oudheden. Ausgabe in 8vo. Tom VI. pag. 115. Es heisst dort: ooek -worden niet weinig anderen huizen gevonden, van eene aanzienlyke oudbeid, grote en sterkte; op dewelken in tyde van oorlog of vrees vnor vyandelyke aanvallen gewapende schutters (Seitens der Stadt Utrecht) gelegd werden, onder het bevel van Hoofdmannen staande. Dier gelyke huizen waren: Hazenberg, Lichtenberg, Schoonhuis, Hamerstein, Bochout etc. etc. en eene menigte andere stamhuizen der oudste et vornaamste Geschlechten van Utrecht; uif welken ook zeer velen van de oudste Edelen des landes gesproten syn. 2 ) Wibracht kann auch zu den Bocholtz mit den Leopardenköpfen gehören. Urkundenbuch, S. 1, Nr. 1. 3 ) Urkundenbuch Nr. 6, S. 33. Diese Urkunde ist für die Rechtsgeschichte von Interesse. Sie sagt zunächst, dass ein abwesendes Weib an die Erklärungen resp. Handlungen gebunden ist, welche ihr Mann für sie bei Gericht vornimmt; dann, dass das Urtheilsprechen nicht Sache des Richters, sondern des Umstandes , dass heisst der selbstständigen und freien Gemeindemitglieder ist, welche bei den Gerichtssitzungen anwesend sein und den Richterstuhl umstehen müssen. Auch für die Sittengeschichte gibt sie Winke, namentlich über die Sonntagsfeier und über die Verhandlungen unter freiem Himmel (in eimiterio). 4 ) Archiv von St. Maria in Utrecht. s ) Archiv von St. Peter in Utreoht. Nr. 62. 6 ) Archiv des alten Münsters zu Utrecht. Nr. 21. ') Ebenda. ") Ebenda. '") Archiv St. Peter. 10 ) Hoynck van Papendrecht Analecta belgica tom IV. pag. 318. ") Archiv St. Maria. ,2 ) Rechenkammer von Gelderu VII. folio 677. Fahne, Bocholtz I. 26 / 1455 leiht Henrich von Boicholt, Bürger zu Rees, dem Herzoge Johann von Cleve 333 alte Schilde, 12 Weisspfenninge 4 Marken cölnisch, anderthalb oberländische Gulden für einen Weispfenning gerechnet und wird ihm eine Wiese bei Scbloss Rosau ' zu Unterpfand gestellt. Henrich siegelt mit den Mauerankern wie hierneben. ') 1-534 wird Cornelius, Johann Jacobs Sohn von Boeckhout mit Land zu Kromwyck bei Woerden belehnt. Wilhelm v, Boechout- N- v- Boechout, h. Goeda v. Denemarken, Tochter von Johann u dementia v. Zuilen (1360 noch unverheiratet). Stephan v. B-, 1358—63 wegen des Donvelder Dyck bei Deventer Mitglied der Ritterschaft (Dumbar Alkemar.) 1. Stephan v. B-, 1393 vom Domprobst von 2. Diedrich, Domherr zu Utrecht. Utrecht mit Gut bei Wyck belehnt, 1421 fj 3. Hildegard, h. N. Gronwert. h. Mathilde Uitenwarde, wiederverh. an 4. Goda, h. N- Haen. Henrich Ottenzoon. N. von Boiichout. 5. Elisabeth, Nonne zu Mariendael. 6- N., h. Sander von Tyll. 1. Stephan, h. I. 2. Wilhelm v. Bouchoul (wahrscheinlich Sohn Sweders), Richter des Probsthofes zu Utrecht 1376 (Archiv des Domkapitels), Benedicla Vinck, besitzt Güter zu Zütphen, die er 1400 an Johann und Alard, Bastarde von Büren verkauft, 1415 mit dein Gut zu Wyck 2. Mathilde- belehnt, welches ihm Stephan v. Bochout überlässt, ist 1416 Bürge für die Brüder von Zuilen, lebte noch 1428, h. Engela von Pallaes, Tr. von Floris P. und Engela von Wulven 1389. ____________________________________________________________________i-----------------------1— r ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------. 1. Stephan, 1426—38, 2. Hubrecht v. B-, mit dem halben Gut zu Wyck belehnt, von dem Mathilde, Wirtwe 3. Walter, Priester zuGouda 1422. mit dem Gut zu Wyck des Steven von Bouchont die andere Hälfte besitzt 1429, erwirbt die zweite Hälfte 4. Calharina, h. Johann Bosch. belehnt. von Wilhelm von Tyll, (Sohn Sanders und Erbe seines Oheims Stephan v. Bocholt 5. N., h. N. v. Zuilen. 1449) und überträgt sie an Johann von Meerten 1479. 6. Johann. Wilhelm v. B-, 1464 belehnt Nesse zu Vleuten. Von Obigen werden die Boisschot stammen, welche sich Grafen von Erp und Freiherrn von Saventhen schrieben und die Maneranker, in der Form wie hierneben, Roth in goldenem Felde führten. Von ihnen finde ich: Franz de Boisschot, Comte d'Erp, Baron de Saventhem und seine Frau Anna Margaretha de Lannoy. Carl Ernst Franz von Boisschot, Comte d'Erp, h. Adriana Florenline von Lannoy. Eugen Valentin Joseph v- Boisschot, Graf von Erp 1720. 4. Bocholtz im Münsterlande. T^rm Jahre 1348 besiegelte Bernt von Bochholte eine Urkunde des Klosters Cappenberg, deren Inhalt Kindlingor nj in seiner Geschichte der Hörigkeit S. 199 mitgetheilt hat, mit einem Schilde, worin sich ein rechtsschräger unten gezinntcr Balken befindet. Es wird dieser Bernd wohl derselbe sein, der am 14. Juni 1317, als Bernard genannt von Bocholte und mit dem Range eines Knappen bekleidet, von dem Burggrafen zu Rechede da Eigenthum des Dresinchofes erwirbt, wie die Urkunde im zweiten Bande dieses Werkes näher nachweist. Sein Wappenzeichen kommt mit dem der Familien Benekamp, Grothus, Lo, Maleman, Morian, Roggen, Schilling von Buxfort, Senden, ') Clevisches Archiv Nr. 1339 im Provinzialarchive zu Düsseldorf. 27 Specken, Voss von Volmeringen überein, welche in den ältesten Zeiten zwischen den Städten Olfen, Lüdinghausen und der Lippe zusammen sassen. Bernd wird wohl mit diesen Familien einen gemeinsamen Stammvater gehabt und vielleicht nach seinem Wohnsitze, etwa der Stadt Bocholt, einen Beinamen geführt haben. 5. Bocholtz von der Haselburg im Münsterlande. iese Bocholtz führten, wie vorstehend, in einem umgestürzten, rings mit Zinnen versehenen Herzschilde, ein Kreuz mit aufwärts gerichteten Seitenarmen. Sie besassen den Hof Hasel oder Haselborg in der Pfarre Ascheberg (jetzt Landgut) und die Curie Bispinghof, mit welchen beiden 1350—1361 der Bischof von Osnabrück den Arnold von Bocholte belehnt. Derselbe Arnold nennt sich in dem Revers Arnd von Bocholte gcheiten van der Hazelborg und siegelt mit einem Siegel, worin jenes Wappen und die Umschrift: S. Arnoldi de Bocholte. In einer späteren Urkunde von 1388, worin er abermals die Haselborg zu Lehn empfängt, nennt er sich Arnt van der Haselborch. Ebendasselbe, obenstehende Siegel führte 1419 Johan Biskoping, der sich Sohn des seeligen Johanns von der Haselborch nennt; er ist also auch aus dem Geschlechte Bocholtz von der Haselborch und nicht aus demjenigen Geschlechte Bischoping, das sich nach dem Hofe Bischoping in Münster schrieb, denn dieses führte ein ganz anderes Wappen, nämlich drei (2. 1.) Gleven in einem, entweder einfachen, oder in einem mit einer angestückten Einfassung verzierten Felde, wie die hierneben abgebildeten Wappen nachweisen. -<.«^C*5GäX^C*-- 6. Bocholtz genannt Stuterslo im Münsterlande. ieses Geschlecht führte einen Buchbaum in seinem Wappen und zwar in den verschiedenen Formen, wie hier vorstehend abgebildet ist. Es hat also mit der Stadt Bocholt ein gemeinsames Wappen, wird auch wohl von dorther stammen und seinen Namen tragen. In der Stadt Münster kommt es unter den Patriziern vor. ') Ich finde von ihnen folgende Personen: ') Loliausen, commerc. litter., I. 94. Fahne, Bocholtz L 28 1274 Wezel und Johann v. Bocholte (de Bocholte), Zeugen beim Verkauf eines Hofes im Kirchspiel Altenberge bei Münster, an das Kloster Hohenholte. (Kindlinger, münst. Beiträge, III. UrL, S. 136.) — 1305. Lambert v. Stuterslo (de Stuteslo), als Zeuge beim Freistuhlgericht zuPorzlar. (Ebenda, S. 284.) — 1368. Lambert v. Bocholte (de Bocholte), Bürgermeister zu Münster, bei dem Vertrage der Landstände mit Bischof Florenz von Münster über die Landes-Verfassung thätig. (Ebenda, I. Urk., S. 31.) — 1372. Lambert ton Stuterslo, Bürgermeister zu Münster, bei dem Verbünde der Landstände des Stifts Münster. (Ebenda, L, S. 41.) — 1379. Lambert von Bocholte, Bürger zu Münster, trägt die Freigrafschaft von Münster vom Bischof Florenz zu Lehn. (Ebenda, III. Urk., S. 490.) —- 1389. Harbert von Bocholte, anders genannt von Stuterslo, vertauscht seine Hörigen im Kirchspiel Otmei-sbocholt gegen Hörige der Probstei Essen. (Kindlinger, Gesch. der Hörigkeit, S. 494.) Sein Siegel, -welches den Buchbaum hat, ist umschrieben: f S. Heriberti dicti de Bocholte. — 1399 vergleichen sich Lambert von Stuterslo und sein Sohn Herburd, beide münstersche Bürger, mit dem Abte von Werden, worüber folgende Urkunde vorhanden ist:') Uniuersis et singulis presentes litteras visuris seu audituris ego Lambertus de Stuterslo et Herburdus eius filius opidani ciuitatis Monasteriensis facimus manifestum pro nobis et nostris heredibus omnibus et singulis, quod de dissencione et discordia versa inter venerabilem dominum abbatem monasterii Werdiensis nobis graciosum parte ex una de et super tribus mansis seu bonis infra parochia de Rokeslare sitis in burschapio Aylbachten sciücet manso dicto Bruynshus ton Jucweghe, manso dicto Strobandeshus, de manso dicto Velthus et eorum omnibus et singulis appendiciis; et nos parte ex altera taliter sumus sopiti et concordati per discretos viros nostros amicos dominos Hermannum pastorem ecclesie in Lünen et Bernhardum pastorem ecclesie in Seelhem, videlicet quod ego Lambertus predictus et Herburdus eius filius predictos mansos cum eorum omnibus et singulis appendiciis, pertinentiis, aggressibus et egressibus, hominibus seruilis conditionis dictis bonis annexis necnon agris, pascuis, pratis, cespitibus, frondibus et nemoribus et uniuersis habebimus et tenebimus, nos et nostri in hereditate heredes et successores ab eodem domino nostro abbate Werdinensi et eius successoribus in perpetuum de herede in heredem iure feodi omagialis. Et inde prestemus predicto domino abbati vel eius successori quicunque pro tempore fuerit debite fidelitatis sacramentum, tali tarnen etiam conditione apposita quod ego Lambertus predictus et Herburdus eius filius et omnes nostri hcrcdcs et in hereditate nostri successores de dictis mansis in perpetuum soluemus predicto nostro domino abbati et eius successori pro quodam iure sibi de dictis mansis detento quinque solidos in ciuitate Monasteriensi datiuos et usuales singulis annis in festo b. Martini episcopi hyemalis. Et nequis predictam ordinationem infringere presumat vel attemptet, ego Lambertus predictus et Herburdus eius filius pro nobis et nostris heredibus omnibus et singulis renunciamus omni iuris et facti auxilio tarn canonici quam ciuilis, quod nobis contra predictum dominum nostrum et eius abbatiam in posterum posset prodesse aut ordinationem huiusmodi posset infringere aut mutare. In cuius rei testimonium sigilla mei Lamberti predicti et Herburdi eius filii unacum sigillo honestorum virorufcn proconsulum et consulum ciuitatis Monasteriensis ad preces nostras preappensas presentibus litteris duximus appendenda. Datum anno domini Millesimo trecentesimo octuagesimo ipso die b. Gertrudis. Ich Harbord van Stutersloe Knape bekenne openbare in dessen breyue dat ich entfanghen hebbe van mynen eerwerdighe in gode heren abbte Alue van Speghelberghe abbte to Werdene Strobandeshus, dat hus to Zelekynck unde dat Luttikevelthus beleghen in deme Kerspele to Rokeslere und in der burschap to Albachten also alse ich dat to rechten manlene van eme halden sal. Und hebbe in guden truwen ghelouet und myt upgherichteden lylliken vyngheren ouer den hilghen ghesworen der vrowen van hemelrike Marien, deme guden sunte Ludgere und myme heren abbte Alue vorg. truwe und holt to wesene alze eyn man synen rechten heren schuldich ys to done; und hebbe des to tughe myn inghesegel an dessen breef gehanghen. Datum anno domini M CCC XCIX in profesto Luce ewangeliste. Vielleicht gehört auch hierher: Johann von Bocholt, der 1579 als Eingesessener des Kirchspiels Gescher vorkommt. (Niesert, Urkundenbuch H., Seite 94.) ') Urkunden der Abtei Werden Nr. 153 im Landesarchiv zu Düsseldorf. 29 ^ 7. Bucholtz zu Wellbergen im Münsterlande. ffroucholtz, ein westphälisches Geschlecht, welches seit mehr als 100 Jahren den Sitz Wellbergen im Münsterschen ]pj Amte Horstmar besitzt; ] ) auch gehörte ihnen bis in die neueste Zeit Huppelsweil und Hoverdinck. Die Familie soll ursprünglich aus den Bocholtz mit den Leopardenköpfen hervorgegangen sein, und sollen die Siegelstecher aus Versehen oder Unkenntniss die Köpfe in Blätter umgewandelt haben. In der neuesten Zeit führt das Geschlecht in Roth drei (2. 1.) silberne (zuweilen auch grüne) Buchenzweige, jeder mit drei Blättern, welche in Form eines Kleeblattes zusammen stehen. So war das Wappen früher nicht. Ich finde es in der älteren Zeit in den drei Formen, welche an der Spitze dieses Artikels stehen, nämlich drei dreilappige, bald spitze, bald spiessförmige, bald kleeblattartige Blätter. Ich finde von ihnen namentlich 1737 Arnold Henrich Bucholtz als Bentheim - Steinfurtschen Gograf des Amts Ruschau und Richter zu Borchorst. Unter folgender Urkunde, welche sich im Archiv von Alme befindet, steht sein Siegel mit den kleeblattförmigen Blättern, wie oben Nr. 3, auf dem bewulsten Helme befindet sich ein offener Adlerflug zwischen dem eins der kleeförmigen Blätter schwebt. Ich Arnold Henrich Bucholtz, hochgräflicher Bentheimb-Steinfurtischer Gograff des iimbtes Ruschaw und Richter zu Borchorst etc. Tuhe Kundt Zeuge und Bekenne hiedurch für jedermänniglichen, denen gegenwärtiges documentum immissionis zu sehen oder lesen verkommen wirt, wass gestalten wir vom hochfürstl. Münstrischen weltlichen Hoffgericht In Kayserl. allergnädigster Commission und executionssachen eines hochwürdigen Capituls in alten Thumb zu Münster wieder die Herren Erbgenahmen von Valcke zu Rockel ein aussgewunnenes mandatum ad iramittendum am siebenten Aprilis 1739 ten Jahrs gebührent insinuirt; Krafft welchen mir in Krafft Kayserl. aller- gnädigsten commission und bei 25 ggd. straff gebotten und Befohlen Herren Impetranten und Triumphanten capitul in alten Thumb in denen sueumbenten Valckeschen gutherrn so lang gerichtlich jedoch jure eujuseuneque tertij salvo oder deroselben machtbotten zu immittiren Einzusetzen und Einzuwäldigen, Biss daran vorerwehnte von weyland Friederich Jobst Ludolfen von Valcke hinterlassnen Erbinnen an mehr erwehnten Triumphanten Capitul des alten Thumbs den so genandten Hoff in Laer fort im Kirspel Laer und Baurschafft altenburg Belegenen mansum Huppel- schwick oder bey dessen nicht Erfindung das Erbe beckinghoff cum pertinentiis nicht weniger den mansum Timmer- hauss nach der Obsignation de Anno 1511 oder wan solcher nicht zu finden so viel negst gelegene Landerey etc. auss anderen Valckschen gutheren alss nach dem dicto anno 1511 deshalben auf fünf malt gersten taxirte Einkünften in Vergleichung der nach jetziger Zeit gewöhnlicher pension ertragen mögten, fort die in ernendter designation de anno 1511 vermeldete zwey vicos odergassen, deren Beschriebung in rotulo commissionis und relation des augenscheins num. 30 befindlich nach maess wie Berührte des Cammergerichts urthell mitt sich führet, und Endtlich nach mehr angezogener designation de Anno 1511 ahn wollgelegenen und fruchtbahren Ländereyen so Viel alss die Vier und Zwantzig malt Einsath Betragen, angewiesen und abgetretten, ahnbefohlen worden, deme dan zu schuldigster folge dem gerichts Voigten Ferdinanten schulte woll Ernstlich und bei der dem mandato Einvermeldeter Straff ahnbefohlen die Erkandte immission servatis servandis in obbeschriebene pertinentien zu bewüreken, und darab ad prothocollum zu referiren; welcher dan vermög ad prothocollnm judiciale abgestatteter relation referirt, gestalten Er vermög erhaltenen meinen Befellich deme Herren Johan Wilhelm Probsting des hochfürstl. Münstrischen weltlichen Hoffgerichts Cursoren in Krafft vorgezeigter special Vollmacht alss mandatarium vorhochgedachten Capituli des Altenthumbs den Neunten April besagten Jahrs vermitz ausschneidung eines flöklein vom Bosum ahn- und ausszündung des Feuers auff und Niederschurtzung des Haals, Niedersetzung eines stuhls aussebneidung eines Torffs Erden abbrechung eines schwigs vom Böhm in nachbeschriebene pertinentien immittirt und Einsetzet hette, alss in den Valcken Hoff zu Laer in dah bey belegenen Bauhauss, Wiese und Gärten, in die negst an der Strassen belegenen Zwey Wohnungen, in die pforte, in die worden benendtlich in Zurhorst Hauss, in Raters Hauss, in Ralff Haumerings Hauss, in Casspar Möllers ') Matrikel in C. A. Keimes Beiträge zur Uesehiuhte und Verfassung des ehemaligen Niederstifts Münster. Emden 1830. 8vo. 30 Hauss, in Frans Kulliers Hauss und garten, in Arndt Wilhelm Berghauss Hauss, in Hempings Hauss, in Prinss Hauss, in Baddings - Hauss, in Conradt Richters Hauss, in Timmerhauss Hauss, in Schlicks Hauss, in Kocks Hauss, in Höckers Hauss, in Kettelers Hauss, in Dirck Daldrups Hauss, in Welwelss Hauss, in Disselkotten Hauss, in Langenkampds Hauss wegen jährlicher Huer, in Hemhoffs Erbe in der Baurschaft Höping Kirspelss darfeldt belegen und dahselbst, Befindlichen Busch der Hemmel genandt. Den Zehnten April selbigen Jahrs referirte der Voygt weiters dass er den mandatarium Pröbsting wie oben immittirt hatte in nachertnente Erben und pertinentien in gerdeners Erbe Busche, Wiesen, und Kämpten, in die flotche der Winckel genandt, in Tappen Rotten und Landereyen, in die Nieren Wiese und so viel dene Valckenschen Erben Zugehörigen stücken. Den Elften april laufenden Jahrs referirte wiederum der Vogt Ferdinand schütte ad prothocollup judiciale dass er den mandatarium Pröbsting in Kraft vorigen mandati immittirt hctte in bergers Erbe Kämpten und sonstigen Zugehoer in der Laer Esche in funff und Virtzig stücke sath Landt, in die Nähe am Dorff Laer Belegene Valcken gärten der Newe und alte genandt. Den dreitzehenten Aprilis referirte nachmahlss der Vogt Ferdinand schütte ad judiciale prothocollum dass Er dem mandatario Pröbsting die possession gegeben in Vröge und Pröuen, das Bier und Brandtewein probirt, die Maassen gemessen, das weiss Brodt in banden getanen, dasselbe gewogen, die Caminen Besichtiget und Endtlich den mandatarium Johann Wilhelm Pröbsting alss Marcken Kichteren uff einen grossen Sessel uff'n Valckenhoff, allwoh Ehedessen das Holtz und Marcken gericht gehalten Nieder gesetzet, die possesion gegeben den schulzstall so uffn Valckenhoff erfindlich drey mahl offen und zu geschlossen. Den Viertzehenten april referirte letzbch der Vogt schütte dass Er dem mandatario Pröbsting in die Valcken Büsche und gehöltz Benendlich in den Hackenholt, im Böcken Weltzen, im strich brock, im Vogeling brock, in Nunnings Hecke und in einen Theil in die Borg wie vorn gemeldet die possession gegeben, annebens denen Einhabern vorgedachter pertinentien angekündiget vor hochgedachtes Capitulum im Alten Thumb zu Münster vor- rechtmässigern Besitzern deren pertinentien und anklebenden gerechtbarkeiten zu Erkennen, dwelcher also tradirter immission und possession dan auch gemelter mandatarius Johan Wilhelm Pröbsting animo et corpore apprehendirt netto. Wan nun ich Gograff und Richter Eingangs gemelt alsolche relation meines gerichts Vögten Vülligen glauben beymessen tuhe, auch das van männiglichen geglaubet werden mögte. So habe ich zu mehrer uhrkundt der Wahrheit diesen gerichtlichen schein oder documentum durch meinen Beaideten gerichtschreiberen ausfertigen und unterschreiben lassen, auch mitt Meinen gewöhnlichen gerichts insiegel Bestättiget geben Laer den 13 ten May 1739. (L. S.) In fidem Laurentz Kleybolt Beaideter gerichtschreiber des Ambts Ruschaw und Borcborst. scripsit et subscripsit. Franz Caspar Johann BucholU, Herr zu Wellbergen, Huppelsweil und Hoverdinck, in Diensten des Erzherzogs Maximilian, h. JV. ,--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------,--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------■----------------------> 1. Franz Bernhard v. Buchollz, Herr zu Wellbergen, seit 1813 Legalionscommis am deutschen Bundestage, Hofrath in der 2 Tochter h. Staatscanzlei zu Wien, historischer Schriftsteller, zeichnete sich durch Diensteifer und moralischen Character aus, 18. Nov. N. von Druffel i817 vom Kaiser in den Rittersland erhoben, f 1838 an langen Leberleiden, liegt begraben auf dem Kirchhofe zu Enzerts- zu Münster, torff bei Müdling, h JV,, Freiin von Hundheim, welche jetzt noch (1859) in Mannheim als Wittwe lebt. Das Wappen wurde bei der Erhebung in den Ritterstand vermehrt: quadrirt 1 und 4 in Roth drei (silberne) ßuehenblätter, 2 und 3 in Gold ein schwarzes stehendes Schlangenkreuz, die bekrönten Schlangenköpfe desselben blaugrün, auf dem Schilde zwei gekrönte Helme, links mit zwei offenen Adlerflügeln Weiss und Roth von wechselnder Farbe, dazwischen ein schwebendes Buchenblatt, links mit drei goldenen Straussfedern. Ueber Franz Bernhard v. Bucholtz kann ich, nach den mündlichen Mittheilungen des vormaligen k. k. Österreich. Staatskanzlers Fürsten von Metternich Folgendes mittheilen: Derselbe war aus Münster gebürtig und wählte, aus besonderer Vorliebe, ungeachtet der ihm von Preussen gemachten Anträge, österreichische Dienste und diente zuerst und zwar unentgeltlich in Frankfurt dem verstorbenen Minister Baron von Hügel, bis sich 1816 Gelegenheit bot, ihn bei der neu errichteten Gesandtschaft am Bundestage als Commis anzustellen. Da der Fürst von Metternich 31 aus den wissenschaftlichen Bestrebungen des Bucholtz wahrnahm, dass dessen Thätigkeit sich besser für den Dienst im Innern verwerthen lasse, berief er ihn im Jahre 1818 nach Wien in die geheime Haus-, Hof- und Staats-Kanzlei und beschäftigte ihn dort, aus Mangel einer vacanten Agentur, vorläufig provisorisch und aushülfsweise bis zum Jahre 1824. Während dieser 6 Jahre wurde Bucholtz mit der Bearbeitung mehrerer, wichtiger und verwickelter Angelegenheiten, welche mühsame Actennachforschungen und zuverlässige Auffassung verlangten, mit Erfolg betraut und machte sich, mit Genehmigung des Staatscanzlers, durch schriftstellerische Arbeiten für die Beförderung der Zwecke des Staats, namentlich durch viele schätzbare, im besten Geiste geschriebene, literarische und publicistische Aufsätze in verschiedenen öffentlichen Blättern, ganz besonders in den Jahrbüchern der Literatm-, einen Namen. Diese Jahrbücher erschienen unter dem Schutze und mit Unterstützung der Staatsverwaltung und versah Bucholtz mehrere Jahre bei ihnen die Stelle eines Redacteurs. Im Jahre 1824 erhielt er die Ernennung zum Hofconcipisten. Schon um diese Zeit war er ernstlich mit der Bearbeitung der Regierungsgeschichte Kaiser Ferdinand I. beschäftigt, welche er später in vielen Bänden herausgegeben und durch die er vorzüglich dazu beigetragen hat, manche geschichtliche Vorurtheile über die Epoche der Vereinigung der wesentlichsten Bestandteile der österreichischen Monarchie günstig zu beleuchten. Der Fürstcanzler erwog diese rühmlichen, mit tiefen Studien und angestrengten Forschungen verbundenen Bemühungen des Hofconcipisten und fand, dass ihm dafür, sowie für seine streng correcte Denkweise und religiöse Gesinnung um so mehr eine besondere Aufmunterung gebühre, als Bucholtz durch seine Versetzung von Frankfurt nach Wien peeuniär eher verloren als gewonnen hatte. Er stellte dieses am 16. März 1828 in einem besonderen Memoire dem Kaiser vor und beantragte für den Hofconcipisten die Stelle eines Hofsecretairs, in der Section für deutsche Angelegenheiten, die er ohne dies schon längere Zeit thatsächlich bekleidet hatte. Der Kaiser genehmigte den Antrag am 30. März desselben Jahrs und so erhielt Bucholtz ein jährliches Gehalt von 1600 Gulden und charaktermassige Quartiergelder. Neun Jahre später, am 1. März 1837, ertheilte ihm der Kaiser den Titel eines wirklichen Staatscanzleirathes und als solcher ist er am 4. Februar 1838 gestorben. Es findet sich von ihm bei einem wiener Wappenmaler auch ein Wappen, welches, statt quadrirt, quergetheilt ist, oben in Roth drei (2. 1.) goldene Buchenblätter, unten in Gold das beschriebene Kreuz, allein es liegt hier offenbar eine Willkührlichkeit des Malers vor, der, wie er sagt, das Wappen für ein Leichenbegängniss gemalt hat. -£--?=v^2>>*gXS£^=^ 8. Bocholtz zu Schwarzwater. (0%>ie führten einen quergetheilten Schild, unten Silber, oben in Roth einen goldenen Leoparden. Der letztere ist _^l^ auf dem Helme bald wachsend zwischen zwei offenen Adlerflügeln, wie oben, bald springend und das Wappen ^^■^ in der rechten Pranke haltend, wiederholt. Ich kann nur eine Person dieses Geschlechts hier namhaft machen, nämlich Catharina von Bocholtz, welche in nachstehender Ahnentafel vorkommt. . Es scheint mir, dass die genannte Catharina aus dem Geschlechte der Warendorp stammt. Das Wappen hat sie wenigstens mit den Letzteren gemein, wie dieses aus Band L, Abtheilung 2, meiner Geschichte der Herren von Hövel hervorgeht, wo ich die Nachrichten über die Warendorp mitgetheilt habe. Auch spricht dafür, dass sie an einer Stelle Bocholtz zu Fettenboholt heissen. Dieser Sitz liegt in dem cölnischen Veste Recklinghausen. Alexandrine Adolph von Elise von Diedrich v. Anna von Henrich v- Langen zu Horst za Eyck gt. Dreyckza Felden gt. Cloudt Offenberg zu von der Sauernburg. Vincltenhorst. Wagenburg zu Lauersvort. Johann v. Langen. <—. ------------------------------ v- Merhaus. Ehren. Volmer von Henriette von Honseler zu Cluster zu Wilich. Havixhorsf. Johann v. Eyck gt. Dreyck. Diedrich v. Offenberg Eva v. Honseler, Erbiocliter. Ludolph Albert von Langen. Anna Sibilla von Offenberg. Theodor Henrich von Langen, heirathet (die nachfolgende) Adriana Catharina von Nu nun gt. Dücker. , ---------------------------------------------------------------------------------------» Maria Catliflrina von Langen, Erbin zu Neuenhaus, Wilich, Möllenbeek Johann von Nunun gt. Dücker. Catharina v. Boichollz zu Schwarzwater. Ahasver von Honnepel Anna von Quad. Wilhelm von Lewe zu Neuenhaus. Catharina v. Hirlz zu I.andscron. lsaac von Hirlz zu Landscron. Johanna von Schaesberg zu Streithagen. Gerard Anton von Nunun gt. Dücker. >---------------------^_ Anna von Honnepel. lsaac von Lewe. Christophöra v. Hirlz zu Landscron. Johann Astnin von Nunun gt. Dücker. Elisabeth von Lewe. Adriana Catharina von Nunun gt. Dücker, heirathet (obigen) Theodor Henrich von Langen /VtOaA/vv^ 9. Bocholtz zu Dortmund. fJjjBocholt, jetzt Bucbolz in Doi'tmund, Patrizier, treten als solche zuerst im 16. Jahrhundert auf und zwar ist der Erste von ihnen, Ludolph mit Namen, Richter. Im Jahre 1559 hatte Engelbert Bocholtz mit Adolph Isenburch einen Streit, der vor dem Cammerarius zu Dortmund begonnen und folgender Art entschieden wurde: Wy Goddert Berswort Richter tho Dortmunde diesser tidt, doin kundt vnd bekennen apenbair in diessem apenen besegeldenn breue, dat vur vnss ahn gerichtsstadt gekommen vnd erschennen, Engelbert Bocholt begerende jme ein affschrifft vnd bewies eines orkundes vth vnserem gerichtsbocche to geuen, so gemelte Engelbert darin schriuen vnd beorkunden lathen, als recht, angesehen wy jme nhu solches nicht the weigeren hadden, so ist dat orkunde vermöge vnsers gerichtsboeches van worden tho worden alsus ludende: Die E. R. (erbare Rath) beorkundet, dat Gerdt Toest mit sampt dem Vmbstande ') wiseth vor recht, dat die clagt so Engelbert Bucholt 2 ) dem Kemmer gedaen, sy van ') Das heisst, die Gemeindegenossen, welche während der Gerichtssitzung um den Richter standen, anfanglich, alle Gemeinde- Glieder, später nur einer oder anderer von ihnen. Der Umstand machte das Urtheil in der Art, dass der Richter einen daraus aufrief, das Urtheil über den verhandelten Rechtsfall zu sprechen, der dazu, nach Berathung der übrigen Umstehenden, verpflichtet war. Das so gefundene Urtheil wurde, falls es nicht sofort zur Vollstreckung kam, von der verfolgenden Partei im öffentlichen Gerichte dem Richter verkündet, der darüber Urkunde ertheilte, die er in den ältesten Zeiten sofort ausstellte, später, als die Sachen sich häuften und die sofortige Ausstellung unmöglich wurde, in Protocollbücher summarisch eintragen liess, aus denen dann die Ausfertigung erfolgte. Eine solche Ausfertigung liefert die obige Urkunde. 2 ) Man sieht auch hier, dass die Schreibart der Namen in ein und derselben Urkunde selbst in jener Zeit noch schwankte. 33 gewerde vnnd Adolff Isenbroch sy Engelberte vulthoine ') schuldigh vnnd hebbe Adolff mit Engelberte etwas wedderumb tho doine 2 ) möge ehr Innen darumb forderen. Engelbert Bucholt beorkundet och die wisunge des Vmbstandes als recht. Nachdem nhu solches also durch gegan 3 ), vort in vnse gerichtsboech geschreuen vnd apentlieh ouer dat werff 4 ) des gerichts gelesen wurden, darup wy vnse orkunde, als recht, entfangen, darmit by, ouer vnd anhe waren standtgenoten 5 ) dieses gerichts kerstin Parthman, Jasper kerckhoff vnd Johann Wenemars, geswaren gerichtsfronen vnd Blasius Bruggeman sampt noch mehr guder lüde genoch sunder argelist, so heben yn vrkunde der Warheit aller vurgenannten puncte wy Richter obgenant vnsen Ingesegell van gerichtswegen ahn diessen breiff gehangen, actum Fridages post Nativitas domini, anno p. LIX. 6 ) — 1581 wurde Lambert Bockhold in den Rath gewählt und sass darin noch 1593; 1577 und 78 war er Richter. Dieser Lambei-t hatte sein Wohnhaus auf dem Markte (noch jetzt von der Familie bewohnt). Am 18. Juli 1589 spannte ein Seiltänzer sein Seil bis an das oberste Fenster dieses Hauses, auf dem er dreimal auf- und abstieg und allerhand Possen trieb, das vierte Mal stürzte er sich herunter, auf ein untenliegendes Bett. ') Am 4; October 1568 wurde zu Dortmund eine Morgensprache 8 ) gehalten zwischen Diediich Bucholt und Margaretha Fürstenberg und am Donnerstag den 12. October 1570 zwischen Johann Buckholte und Margaretha Huster; bei der ersteren waren Zeugen: Lambert Bucholtz, Johann Buckholt junior, Henrich Fürstenberg, Stine Bucholt und Clara und Elsa Bucholt. Im Jahre 1611 sass Anton Bocholt im Rathe. °) In den Jahren 1816 — 25 hat sich der Kaufmann C. W. Bucholtz aus Dortmund vielfach in Journalen und Zeitungen durch Aufsätze über Dortmund, besonders über dessen Marken und Gemeindewesen bemerklich gemacht und stand er 1827 unter denjenigen oben an, gegen welche die letzten dortmunder Reichsleute ihre Klage auf Theilung der Waldungen richteten. ,0 ) In meiner Geschichte der Herren v. Hövel ") findet sich eine Urkunde, welche folgendes Verwandtschafts- Verhältniss dieser Familie feststellt. Johann Boickholt, h. Margaretha, beide sind 1525 todt, ,--------------------------------------------------------------------------------------------------^-----------------------------------------------------------------------------------------.»^ 1. Anna. 1525 Wittwe, zu Dortmund wohnend, Erbin ihrer Schwester 2. Bela, 1523 Wittwe zu Dortmund wohnend, \ 1524, h. Gerd von Bela, h. Johann Stark von Dalhausen- Hilbeck. ') Genugthuung. 2 ) Gegenforderung, Widerklage. 3 ) durch gegan d. h. naoh Stimmenmehrheit de6 TJmstandes abgeurtheilt. *) Mal. s ) Dasselbe was Umstand, siehe vorige Seite Anmerkung. 6 ) Am Ende des 15. und im Laufe des 16. Jahrhunderts pflegte man nur die Einer und Zehner der Jahreszahl nieder zusehreiben. ') Fahne, Dortmund I., S. 204. 8 ) Morgensprachen sind die Eheberedungen, welche die jungen Eheleute Morgens nach der Brautnacht, und ehe sie das Bett verliessen, machten. Es mussten mindestens vier Zeugen dabei anwesend sein. Nur unter dieser Form und zu dieser Zeit hatten diese Beredungen Gültigkeit. Ehe jemand sich verpflichtete, sollte er wissen, was er hatte. Diese Morgensprachen sind seit 1560 in Bücher getragen, durch einen eigens dazu ernannten Stadtschreiber. Das zweite Buch enthält die Jahre 1568—86, woraus Obiges entnommen ist. Das 3. und letzte Buch enthält die Jahre 1586—1600. Diese Morgensprachen geben einen Blick in das, selbst in jener Zeit noch einfache und geldarme Leben des westphäliscken Adels, denn es sind nicht bloss die Morgensprachen von dortmunder Bürgern, sondern auch von vielen Adligen in diese Bücher getragen, welche sich wahrscheinlich dorthin, wie andere nach Cöln, begaben, um der Wohlthaten solcher und ähnlicher Acte theilhaftig zu werden. So z. B. lautet eine von Wendt'sche Morgensprache aus dem dortmunder Buche also: 1570 Mandags den 16. Dag October ist eine Morgensprache gehalden tuschen dem ehrenfesten vnd Erbaren Lubberten Wendt eins vnd Gertrud seyner euch er husfrauwen. anderntheils also Lubbert wedderkor ist vertig Gertrud wedderkor ist tachtig / •,,,,„ ... . , , ,,. ! Mark Dortmunds Lubbert Gegengift ist taohtig f Gertrud Gegengift ist vertig ) vnd jeder sein beste Oleit. Ferner ist durch beider Seiden anwesende freundschaft bewilligt vnd vf diess Morgensprache vtgesprochen worden, dass wilcher von beiden obgenannten eheluden irst mit dode afgeen würde, one lifseruen, dass alsdan alle, dess also verstorbenen cleid vnd cleinode tho dessen life gehörig den lestlebenden anfallen eto. vnd hiemit sali die eine des andern Erb sein vnd blyuen. tho besegelen (d. h. wenn die Urkunde ausgefertigt wird, durch): die ersame Arnd van Ennede, Cordt Schöler, Henrich Huick der olde vnd Johan Schröder Weinwirth. Standesgenoten: der edele, erenveste dugenreiche vnd erbare Herr Dederich von Schaphusen, Pastor zu Mengede, Franz Fridag, Herman und Detmar Lipperheide, Gebrodere, Catharina von Aldenbochum Wittwe Bolswing Isabella von Wachtendonc gt. von Bolswing, Sophia und Aleid von Bolswing, Herman Dickman, Xtoph Kock, Johan Derhof, Clara seine Haussfrauw, M. Philip Fabricius, Johan Stael. °) Fahne, A., die Grafschaft und freie Reichsstadt Dortmund, 4 Bände, Cöln 1853—59, 8°, Band IV., S. 312. ">) Ebenda, Band II. 2. S. 300. ") Geschichte der Herren von Hövel, Band II., Seite 94. Fahne, Bocholtz I. 7 34 lO. Bucholtz aus Westphalen, führten in einem silbernen Felde eine aus grünem Wasen hervorwachsende grüne Staude. Die Staude ist verschieden gezeichnet, bald als fünfästig, der mittlere Ast grade auf, zur Seite je zwei Aeste, alle ohne Blumen, ') bald als Staude, die zu jeder Seite drei grüne Blätter hat und oben in drei rothe Blumen ausläuft. Diese Blumen sind wieder verschieden, bei einigen sind es Kelchblumen, bei anderen Rosen. Als Rosen finden sie sich in den beiden Diplomen vom 15. Januar 1667 und 2. März 1668, welche der Kaiser dem salzburgischen Rath und Geheim -Secretair Gottfried von Buchholz ausstellte. In dem ersten Briefe verleiht der Kaiser ihm, von dem gesagt wird, dass er seit 1650 in salzburgischen Diensten stehe, für geleistete Dienste beim westphälischen Frieden und beim nürnbergischen Exemptionstractat den Ritterstand und im zweiten das Prädicat: Edler Herr. Sein Vater, Hermann Bucholtz, diente nach dem zweiten Diplome den Churfürsten von Cöln und Bischöfen von Münster, Ernst und Ferdinand, zuerst als Rentmeister zu 'Ahaus und zuletzt als Landrentmeister zu Münster. In diesen Diplomen ist das Wappenfeld dreimal quer getheilt, unten Grün, mitten Roth, oben Silber, so dass also die Staude aus dem Grün hervorwächst, mit ihren sechs Blättern auf rothem und mit den drei Rosen und deren Stengeln auf silbernem Grunde ruht. Beide Diplome finden sich in der k. k. Hofcanzlei zu Wien. Die Staude ist in allen drei Fällen in der Form, in der sie im Schilde steht, auch Helmzierde. 11. Pueckholtzer aus Hall im Innthale. iese führten in Schwarz eine rechtsschräge, silberne Strasse mit einem rechtsspringenden schwarzen Windspiele, das eine rothe, ausgeschlagene Zunge und ein silbernes Halsband hat; auf dem Helme, der ein Stechhclm ist, findet sich der Hund, über einem silbernen und schwarzen Turnierwulste, wachsend wiederholt. So ist das Wappen in dem Wappenbriefe blasonirt, den der Kaiser Friedrich am 3. Januar 1488 von Regensburg aus dem Vinccnz Pueckholtzer zu Hall im Innthale ertheilt hat. Der Wappenbrief befindet sich in Wien in der kaiserlichen Reichscanzlei. So findet sich das Wappen namentlich bei Siebmacher Y. 291 und in dem Nachlasse des Heraldikers Dorst von Schatzberj in Schlesien. 35 Später kommt dieses Wappen in Verbindung mit dem nachfolgenden der Puechholtzer aus Magdeburg vor, und wird es zweifelhaft, ob diejenigen, welche das vereinigte Wappen tragen, hierher, oder unter das nachfolgende Geschlecht gehören. Da indessen das vermehrte Wappen so gestellt ist, dass obige Strasse mit dem Hunde im 2ten und 3ten Felde steht, das Buch aber im lsten und 4ten, so muss nach der allgemeinen Regel dieses letztere das Stammwappen und sein Träger aus dem nachfolgenden Geschlechte dem Stamme nach entsprossen sein, daher auch von ihnen in der folgenden Nummer. 12. Pueckholzer aus Magdeburg. %m dem Wappenbuche der k. k. Reichscanzleizu Wien findet sich ein Wappen, unterschrieben: Pueckholzer zu nl Magdeburg, welches in Silber ein rothes geschlossenes Buch darstellt mit goldenem Schnitt und goldenen Krampen. Das Buch findet sich auf dem Helme wiederholt. Später findet sich dieses Wappen mit dem, unter Nr. 11, vorhergehenden vereinigt und zwar quadrirt: 1 und 4 das beschriebene Buch, 2 und 3 die Strasse mit dem Windspiele. Nach dieser Stellung sind also die Träger dieses quadrirten Wappens dem Stamme nach hierher zu zählen und nicht zu der vorigen Nummer. Nämlich Alexander Buchholtzer, dem wegen nicht angegebener Verdienste um das Kaiserhaus, de dato Wien 1. October 1556 durch Kaiser Ferdinand das Wappen vermehrt wurde und zwar quadrirt, 1 und 4 in Silber ein aufgeschlagenes rothes Buch mit goldenen Spangen und goldenem Schnitt, 2 und 3 in Schwarz eine silberne Strasse mit einem schwarzen Windhunde, wie Nr. 11; auf dem gekrönten Helme zwei offene Adlerflüge], der rechte oben Schwarz mit dem rothen Buche, unten Silber; der linke oben Silber mit dem Hunde, unten Roth. In einem späteren Wappenbriefe für Christoph Pueckholtzer, de dato Insbruck 1. April 1563, von Kaiser Ferdinand ist das Wappen quadrirt, 1 und 4 das beschriebene Buch in Silber, 2 und 3 in Schwarz eine goldene Strasse mit dem beschriebenen schwarzen Windspiele, auf dem goldgekrönten Helme einen offenen Adlerflug, Rechts oben Silber, unten Roth, Links oben Gold, unten Schwarz. Das erste Diplom befindet sich zu Wien in der Reichscanzlei, das letzte daselbst in der Hofcanzlei. ') ') Bei der Wappenverleihung und Wappenvermehrung besteht von jeher, bis jetzt, in Wien im Allgemeinen die Praxis, dass derjenige, welcher solche nachsucht, das Wappenbild vorschlägt und wird lediglich geprüft, ob das vorgeschlagene von dem Gesuchsteller oder dessen Familie schon getragen worden ist und, wo nicht, ob es einer noch lebenden Familie gehört. In letzterem Falle wird das Gesuch abgeschlagen. Grade ebenso verhält es sich mit der Verleihung des Adels, wobei man sich gleichfalls den Namen wählen kann, unter dem man geadelt zu werden wünscht. Die Gesuche für das eine wie für das andere müssen mit Gründen begleitet sein , die selbstredend nur die Gründe und Ausführungen des Gesuchstellers sind und daher auch nur als solche betrachtet werden dürfen. Dieses ist bei der Beurtheilung von Wappen- und Adelspatenten wichtig, denn da die Gründe resp. thatsächlichen Auslassungen des Gesuchstellers, falls seinem Gesuche willfahrt wird, stets wörtlich in das Patent eingerückt werden und zwar so, als wären sie die Gründe und Ausführungen des, die Urkunde ausstellenden Kaisers, so hat man sie stets als solche und deshalb für streng geprüfte und unumstössliche angesehen, was sie indessen der That nach nioht sind. Was das obige vermehrte Wappen angeht, so müsste man nach der allgemeinen Kegel annehmen, dass ein Pueckholtz dieser Familie durch Erbschaft oder Heirath einer Erbtochter das Wappen der vorigen Familie erworben habe, es kann aber auch sein, dass ein Fall vorliegt wie unten bei den Bucholtz mit den drei Löwenköpfen im halb schwarzen halb goldenen Felde, Nr. 23. Auffallend bleibt, dass das Buch einmal ein geschlossenes, ein ander mal ein offenes ist, dieses lässt auf viel Willkührlichkeit bei der Verleihung schliessen. Fahne, Bocholts L 36 13. Bucholtz aus Oesterreich. JjMuchholtz, Buechholtz, führen einen quergetheilten Schild, unten in Gold einen schwarzen Querbalken, oben in J Schwarz einen rechtsschreitenden, goldenen, doppeltschwänzigen, bewehrten Löwen, auf dem goldgekrönten Helme zwei Büffelhörner (es müssen nach dem Diplom Puffhörner ') oder Elephantenrüssel sein) Gold in Schwarz, von wechselnder Farbe, zwischen denen der Löwe wachsend wiederholt ist. Siebmacher IV. 25. Aus dieser Familie war Joachim von Buechholtz, Kammerdiener des Erzherzogs Maximilian von Oesterreich und Amtmann zu Kirchhausen, dem Kaiser Rudolph de dato Prag, 10. April 1591, den Adelstand mit Wappenverbesserimg verlieh (K. K. Reichsarchiv zu Wien). In dem Wappenbuche der Stadt Frankfurt am Main 2 ) finde ich das Wappen dieses Geschlechts also blasonirt: In Schwarz drei goldene Querbalken; auf dem obersten im Schildeshaupt schreitet ein gekrönter, doppeltschwänziger, leopardirter Löwe; auf dem Helme zwei schwarze Büffelhörner, zwischen denen der Löwe wachsend wiederholt ist. Es findet sich dieses Wappen in der Abtheilung, welche überschrieben ist: „Geschlechter, so in den Gesellschafts-Tafeln gefunden, vnd derwegen (weil es auch alte löbliche Geschlechter) in gegenwertiges Buch besonders verzeignet." Aus diesem Geschlechte scheinen die Puechholtz zu stammen, von denen Hartard von und zu Hattstein 3 ) im Stammbaum Stain zu Niederstotzingen also schreibt: Ulrich von Anna von Christoph von Regina von N. von N. von Philipp Knöringen. Westerslellen. Knöringen. Pauinqarten, Puecholtz. Haanen. genannt Ilagenbach v-----------__— ' ^—___ __---------/ V ----------__-----/ V ------------------- Wiltstatt Anna Maria Güssin von Güssenberg. Hans Eitel v Knöringen. Anna Regina v. Knöringen. Johan von Puecholtz. Anna Maria v. Wiltstatt gt. Hagenbach. Johann Ludwig von Knöringen. Anna Christine v. Puechholz. Anna Regina von Knöringen, | 1639, 21. Febr., h. 17. Mai 1624 Friedrich, Freiherr von Stein zu Niederslotzingen. ') Puffhörner ist soviel als Hüfthömer. 2 ) Das Buch führt den Haupttitel: Frankfurter Geschlechter-Wappenbuoh und zerfällt in 2 Theile: der erste ist überschrieben: Register Aller vnd jeder in diesem Buch begriffenen adlichen Geschlechter, wie dieselbe, nach der Ordnung inn der Gesellschaft alten Limpurg, ihrem Gauerbenhauss jeder Zeit nacheinanden vffgenohmen, gestandten vndt gefolget. Dieser Theil enthält 36 Blätter mit je vier Wappen, auf dem 37. Blatte folgen noch zwei. Der zweite Theil enthält 178 Blätter mit 708 Wappen, das Buch, folio, ist in meinem Besitze und ist nach der Handschrift aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts. 3 ) Die Hoheit des teutschen Adels, Fulda 1729—17, 3 Bände folio, II. Band, S. 373. 37 14. Bucholtz aus Ungarn. /^jfr^dle von Buchholz, führen einen durch einen silbernen Querbalken getheilten Schild, oben in Roth einen K^siT goldenen, rechtsschreitenden, doppeltgeschwänzten, bewehrten Löwen, mit ausgeschlagener , rother Zunge, in der rechten Pranke eine goldene Krone, unten in Blau auf grünem Wasen einen naturfarbigen Berg mit einer runden Oeffnung in der Mitte, aus der sich nach Rechts und Links ein Fluss längst des Felsgebirges ergiesst. Der Löwe des obern Feldes ist auf dem goldgekrönten Helme wiederholt. Die Helmdecken sind rechts Gold und Roth, links Silber und Blau. Sie sind wahrscheinlich mit den in voriger Nummer genannten Bucholtz eines Stammes. Von ihnen wurden die Brüder Franz Xaver und Ludwig von Buchholtz mit dem Titel Edle von Buchholz begnadigt. Franz Xaver war 14 Jahre bei dem Salzwesen und den Bergwerken beschäftigt gewesen und hatte namentlich als niederungarischer Bergmeister zu Königsberg sich ausgezeichnet. Ludwig war 25 Jahre Beamter gewesen, darunter 16 Jahre Kriegscommissar in Polen, Ungarn und während der Preussischen Campagne. So sagt das Patent vom 19. Januar 1790. (K. K. Ilofcanzlei zu Wien). -x ön %) m seiner lübischen Chronik, Seite 21, behauptet, dieses Geschlecht stamme aus dem Clevischen, Marquart dagegen, der ebenfalls eine lübiscbe Chronik hinterlassen bat, gibt die Stadt Bockolt im Münsterkndc für seinen Stammort an. Beide legen keine Beweise offen. Das Geschlecht führte eine aufwärts, nach Hechts gerichtete Pfeilspitze in seinem Wappen und auf dem Helme einen Flügel, auf dem sich die Spitze wiederholt. ') Ich finde davon folgende Nachrichten und Abstammung: 1202 Richard von Bocholte, Bathsberr zu Lübeck, aus dem Clevischen eingewandert. (Westphal, Monum. inedita III., S. 635.) — 1206 Henrich v. B., Bathsberr zu Lübeck, f 1256. (Ebenda, S. 635.) — 1229 Richard von Bocholt, Bathsberr zu Lübeck. (Lüning, Reichsarchiv, Specilegü eccl. H., Seite 302.) — 1213—1249 Hinricus de Bocholte, Bürger zu Lübeck. (Ebenda, 297 und 306.) — 1230, 3. Sept. Henrich v. B., Rathsherr zu Lübeck. (Westph. IL S. 206.) — 1269 Sigfried von Bocholts, Bürger zu Lübeck (Urk. 7. im H. Bande dieses Werkes.) — 1304—1305 Herr Johan genannt von Bocholte, Dechant zu Lübeck. (Lüning, S. 326 u. 327). — 1308 im Januar kauft Magister Hinricus von Bocholte, Domherr zu Lübek, von Gerard, Grafen von Holstein und Schauenburg, 40 Mark jährliche Rente. (Ebenda, S. 328.) — 1311, Johann von Bocholte, Vicar der Kirche zu Lübeck und Syfrid von Bocholte, Bürger daselbst. (Ebenda. S. 331 und 332.) — 1314, 30. Oct, Johann von Buckholt, Ritter (miles), Herr zu Seburg. — 1320, 22. Nov. der verstorbene Henrich von Bocholt. — 1322, Herr Gerhard von Bucholte, Bitter, in einer Urkunde von Demmen. (Westphal IV., S. 964.) — 1322, 30. Juli, Herr Gerhard von Büchholte, Ritter, Herr zu Kabelsdorf. — 1340 Herr Henrich von Bocholte, Rathsherr zu Lübeck. (Lüning, S. 361). — 1382, 13. April Herr Johan Bückholt, Herr zu Waren. Arnold von BocMt. Richard von Bocholt, 1202 zu Lübeck in den Ralh gewählt, h. Ida. 1. Conrad, 2. N., Tochter, h. 1. Henrich v B., hatte 1227 gemäss Bürgerbuch Häuser 2. Ollo. 3. Gertrud, h. 1. Godfricd, 4. Siveco oder 1264. Ehen v. Riga. in der Beckergrube, sass 1250 im Rath, Aleid. 2. Wicbold. Siegfried. r- --------------------------------------------------------:--------------------------------------■—"---------------------------------------------------------------------------------------------------;--------------------s 1. Marquard, Rathsherr zu Lübeck. 2. Siveco oder Siegfried, 1260 Rathsherr, h. Herdeke, welche ihm 300 Mark in Gold in die Ehe brachte. 1250. «** ----------------------------------------------------------------"-----------------?-----------------------» 1. Siegfried, besass 1291 einen grossen 2. Johan, erst Canonicus zu Lübeck, 3. Henrich, erst Canonicus, dann 4. Gerard, 1290 Rathsherr zu Hol'mit Ländereien bei Aegidii-Kirche später Dechant daselbst, dann Bischof Dechant, zuletzt 1317 Bischof Lübeck, | gegen 1295, h. in Lübeck. zu Schleswich. zu Lübeck, f 1314. Hilla, 1295 Wiltwe. , -----------------------£----------------------------------------------------------- , , -----------------------------i--------------;------------------------*---------------v 1. Henrich von Bocholt, 1340 Rathsherr 2. Siegfried von Bocholt, h. 1. Ludekin. 3. Gerard, h. 1. N. A'., 4. Jutta. 5. Lucretia,\i. Giselbert zu Lübeck, 1346 }• Windela von Parchim. 2 Henrich. 2. N. N. Dowage. , ----------------------- *■ ---------------------------- s , ----- * ---------------------------------------------- -s S~*~ --------------------------------------------------- r l.Jo- 2 Henrich, Dechant zu Sund, 1346. 1. Marquard, magisterartium, Domherr 1332. exim*- X.Gerard. h-.Elis.,\\. ex2d a - 5. Hennvkc hann. 3. Gerard, Bürgerin, zu Greifswalde. 2. Gerard, besass 1332 den Hof bei Aegidii. 2. Hildebrand. Joh.Lüne- 6. Aleid. 4. Laurenlz, Domherr zu Schleswig. 3. Bernard, "1353, 4. Siegfried, h. Margrelh. 3. Gobel. bürg, 1329. 7. Siegfr., 1315. <■) Nach den Siegeltafeln, welche der „Gründlichen Nachricht von dem an die Stadt Lübeck anno 1359 verpfändeten domino et advocatia oder Herrschaft und Vogtei Mollen, aus original - diploraatibus und "Uhrkunden völlig erwiesen, Anno 1740, folio," auf 7 Kupferplatten beigefügt hat, führen jene Pfeilspitze noch andere lübische Geschlechter, nämlich 1324 Johann v. Crummesse, 1380 Marquard, Everhard, Johan, Detlev, Ticke und Hinrioh, alle 6 von Crummesse, von denen Everhard miles heisst. 1407 Johann, Henrich und Otto von Crummesse und 1471 Yolrad Scharpenberg zu Stove, dessen Mutter Abela Schaken heisst und Besitzerin des Schlosses Ritzcrau ist. 40 Der oben genannte Heinrich von Bockholt, zuerst Dechant und demnächst der zwölfte Bischof zu Lübeck, wurde 1317 erwählt. Er verglich sich 1319 mit der Stadt wegen ihrer wechselseitigen Grenzen, reiste 1321 nach Rom, wo er ein Vierteljahr blieb, legte 1335 den Stein zu der Kirche des Cathrinenkiosters, so wie zu dem bischöflichen Pallaste, stiftete in seiner Domkirche zwei neue Präbenden und sechs Vicarien und baute aus eigenen Mitteln mit der für jene Zeit enormen Summe von 28,000 Mark •) den Chor derselben. In diesem liegt er vor dem hohen Altar begraben; 2 ) er starb den 1. März 1341. Sein Grabmal ist erhaben und mit seiner lebensgrossen, kunstvollen Statue in Bronze verziert Herr von Rumohr sagt über dieses Kunstwerk Folgendes: 3 ) Das Grab ist mit seinem, aus Messing gegossenen Bilde bedeckt, ein Meisterstück in dieser Art. Dasselbe hat die rechte Hand, die eine Hostie hält, segnend gehoben und trägt mit der anderen den Bischofsstab und ein zierlich gearbeitetes Kirchlein, welches auf den, von Bocholt unternommenen Bau zielen mag. Die individuelle Ausbildung der Gesichtszüge des Bischofs ist für die Zeit verwunderlich, auch an den, wenngleich beschuhten Händen die Bewegung der Finger sehr anschaulich und mit Rücksicht der Gelenke disponirt, Proportion und Gewandung, zwar nicht frei von einiger Willkühr, doch im Ganzen lobenswerth. Der Guss scheint gut gekommen zu sein, denn es ist von Ausbesserung keine Spur und die Ciselirung schränkt sich ein auf Theile, welche unter allen Umständen deren bedürfen, z. B. das Haar, die vom Künstler beliebte Andeutung des Augapfels und des Gewandmusters. Die Platte, auf welcher das Ganze ruht, hat in zwei Linien folgende Inschrift. Anno. Domini. MCCCXLI. Calendis. marcii. obiit. dominus, hinricus. cognominatus. de. bocholte. huius. ecclesie. episcopus. duodecimus. orate. pro. eo dominum. Jesum Christum. Iste. fuit. magister. in. artibus. et. in. medicina. deinde. huius. ecclesie. decanus. postea. prepositus. ad. ultimum, episcopus. qui. fecit. construi. hunc. chorum. et. instaurauit. tres. prebendas et. sex. vicarias. in. ista. ecclesia. multisque. redditibus. et. bonis. ditauit. eandem. quam, eciam. in. episcopatu. rexit. fere. viginti. quatuor. annis. Die äussere dieser beiden Linien besteht aus gothischen, die innere aus runden, lateinischen Buchstaben. Die Schlusssteine des Chorgewölbes tragen das Wappen dieses Bischofs. Sein Testament hat Lüning, specil. ecc. IL, S. 332, abgedruckt. 4 ) Von diesen verschieden ist ein anderes Geschlecht Crummesse, welches in einem bald mit Hermelinschwänzen, bald mit Gleven bestreuten Felde einen Herzschild führte; davon kommen in Lübeck vor: 1227 Henricus de Crummesse. 1249 domina Mechtildis de C. 1255 Henrich und Conrad, welche Land vor dem Holstein-Thore besassen. 1264 Henrich und Johan, welche ein Haus in der Mühlenstrasse verkaufen. 1291 Elerus de C. Johann von Crummesse, 1310, 1317 Rathsherr zu Lübeck. ,---------------------------------*------------------------------- x 1. N. v. Crummesse, h. Gertrud. 2. Henrich v. C, h. Aleid. . --------------------------------------------- --• --------------------. .--------------- s- --------------------------------------------------,_________ 1. Johann, testirte 2. Geselee. 3. Maio. 4. Greta 1. Talcke, 1346. 2. HinseTein, 3. Mathilde, Nonnen zu 1346. Rostock, 1346. Crummesse ist ein Kirchdorf an der Stccknitz, l'/ 2 Meile von Lübeck, mit 207 Einwohnern, an der alten Strasse nach Hamburg. Zu dem Dorfe sind die lübeckschen Ortschaften; Niemark, Cronsforde, Wulfsdorf, Beidendorf, Crummesserhof, Crummesserbaum, Baumsberg, Bromsermühle und die 6 Lauenburger Dörfer Klempau, Bliesdorf, Schenkenberg, Grinau und Bornmühle eingepfarrt. Der Hof Crummesse (im Jahre 1815 mit 23, jetzt mit 65 Einwohnern,) kam 1380 durch Kauf an den lübischen Bürgermeister Crispin und die Hoheit 1747 an die Stadt Lübeck, die letztere kaufte 1762 den Hof selbst von den Erben Broms. Crummesse war vormals ein für sich bestehendes Amt. Das Schloss Ritzerau liegt 3'/ 2 Meile von Lübeck in dem vormaligen Amte Ritzerau, und wird noch jetzt zu den Sitzungen der Gerichtsherren von Lübeck benutzt. Es gehören dazu die Dörfer Nüsse, .Ritzerau, Poggensee, Tramm und Schretstaken. 1465 verkauften es Hans und Otto von Ritzerau, Vasallen des Herzogs von Lauenburg, der Stadt Lübeck, welche dieserhalb einen Prozess mit Letzterem führen musste, der 164 Jahre dauerte und endlich 1747 verglichen wurde. Der Prozess war mit dem obengedachten über Mollen verbunden, und erstreckt sich auch über ihn obige: gründliche Nachricht. (Vergl. Topographie und Statistik von Lübeck, 2 Bände, Lübeck 1829, 1839, 8°, Thl. I., S. 28, 82 und folgende. ■) Zietz, Ansichten von Lübeck, Frankfurt 1822, 8° S. 90. 2 ) J. R. Becker, umständliche Geschichte der Stadt Lübeck, Lübeck 1782—1805, 3 Bände 4°, Band I., Seite 248—260. 3 ) v. Rumohr, Einige Nachrichten von Alterthümern des transalbingischen Sachsens, in Friedrich Schlegels deutschem Museum, Wien 1814, IV. Band, S. 487, und Ueberblick der Kunsthistorie des transalbingischen Sachsens, im Archiv für Staats- und Kirchengeschichte der Herzogtümer Schleswig, Holstein, Lauenburg u. 8. w. redigirt von Mickelsen und Asmussen, Altona 1834, IL Bd., S. 9. 4 ) Ein Mehrcres über diesen Bischof bei Becker, a. a. o. 41 18. Bocholt, Bucholt zu Hamburg und Lübeck. ..,( i||as Wappen dieses Geschlechtes ist ablang getheilt und mit zwei ins Andreaskreuz gesetzten Buchbäumen 3SÜM verziert. Auch dieses Wappen scheint auf den Ursprung aus der Stadt Bocholt hin zu deuten. Das Geschlecht hat noch 1667 in Hamburg geblüht, wenigstens sagt dieses Michael Praun 1 ), indem er die Bucholtze ein, im neuen hamburger Wappenbuche aufgeführtes Geschlecht nennt. 1302, 30. September und 1311, 4. October Magister Henrich von Buchholte, Domherr zu Hamburg. — 1479 war Eberhard von Bocholt Rathsherr zu Hamburg. Er heirathete die Tochter des Rathsherrn Arends aus Hamburg. Der Bruder seiner Frau, Diedrich Arends J. V. D. und Dechant zu Hildesheim, sowie sein Solin Hinrich „Bockholt", sind Bischöfe zu Lübeck gewesen; jener der 25., wurde 1492 erwählte und starb 16. August 1506; dieser war der 28., wurde 1523 erwählt und starb, von den Reformirten vertrieben, zu Hamburg Montag nach Judica 1535. Er war vorher Domprobst und bekleidete sonst die Würde eines Doctor der Rechte und Auditor der Rota zu Rom. Er widersetzte sich der eindringenden Reformation auf das Heftigste. Ueber seinen Nachlass hat lange Px-ozess geschwebt. 2 ) 19. Bocholtz genannt Stengelin aus dem Herzogthum Jülich. lerner v. Bocholtz genannt Stengelin kommt 1376 als jülichscher Rittersmann in einer Urkunde des fürstlich Salm-Reifferscheid'schen Archivs zu Schloss Dyck als Zeuge vor. Er besiegelt die Urkunde mit einem Siegel, welches ein geschachtes Wappen, wie vorstehendes erstes, und die Umschrift hat: f S. WERNER. BOCHOLT. Das geschachte Feld ist entweder von einem, in der vierten Reihe von oben befindlichen, angestückten ') Ausführliche Beschreibung der Herrlichkeit, Ehr, Stand, Würden, auch Allerthum der adlichen und erbaren Geschlechtern in den vornehmsten freyen Reichsstädten, 1607, 4°, S. 131. 2 ) J. R. Becker, Geschichte von Lübeck I., S. 469—485 und S. 522, sowie IL, S. 1-89, hat das nicht uninteressante Leben dieser beiden Bischöfe beschrieben. Während der Regierung des letzteren fallen die Wüllenweber'schen Unruhen, über die eine neue, umfassende Schrift eines nordischen Gelehrten in Aussicht steht. Auch in Estor's Ahnenprobe, S. 396. wird sowohl dieses, als des im vorigen Artikel genannten Bischofs gedacht. Fahne, Bocholtz I. D 42 Querbalken durchzogen, oder quergetheilt und gegengeschacht; denn da die schwarzen Plätze im Siegel erhaben sind, so kann eine regelmässige Schachtung des Ganzen nicht heraus kommen. Die gedachte vierte Reihe ist nur durch horizontale Striche unterschieden, -was eine Anstückelung andeutet, doch kann hier auch der Abdruck nicht gut gekommen sein, so dass also der zweite und vierte Platz, sobald diese zum unteren Theile des Schildes gehören, oder der erste und zweite Platz, falls sie zum oberen Theile des Schildes zu zählen wären, nicht erhaben hervorgetreten sind. Im ersten Falle wäre die Quertheilung grade mitten, zwischen dritter und vierter Reihe, im letzteren nur im Schildesfusse zwischen der vierten und fünften Reihe. Eine regelmässige, durchgehende Schachtung hätte eine entfernte Vermuthung veranlassen können, dass diese Bocholtz als Absplisse der Randerath, Erprode oder Royuer von Weuelinkhoven zu betrachten wären, aber jene Beschaffenheit des Schildes bietet keinen Anhaltspunkt, indem eine' ähnliche Wappengruppe am Mittel- und Niederrhein nicht aufzufinden ist. 20. Buchholz aus Schwedisch-Pommern. ^»n dem Kaiserlichen Reichsarchive zu Wien findet sich ein Adelsdiplom, de dato Wien 24. Februar 1787, für hl die Brüder Gottfried Christoph und Joachim Christoph von Buchholz, Guts-Besitzer in Schwedisch-Pommern. Als Grund für das Diplom wird angegeben, dass sie sich nach dem Beispiele ihrer Vorfahren Verdienste um die Landwirthschaft erworben hätten. Das Wappen dieses Geschlechts ist in Silber ein natürlicher Buchbaum auf grünem Wasen (das Wappen der Stadt Bochold), auf dem goldgekrönten Helme ein schwarzer Adlerflügel; die Helmdecken Silber und Grün. In obigem Diplome ist die Helmzierde ein offener, schwarzer Adlerflug, zwischen dem sich ein Busch von drei weissen Straussfedern erhebt. (Reichscanzlei zu Wien.) -■St-Sg- 3Sx^ - 43 21. Bucholtz in Pommern. ^njjWtzonius,') Micrael 2 ) und Brüggeman führen alle drei die Buchholtz oder Boeckholt als adlige aber ausgestorbene r^P Geschlechter von Pommern an. Da letzterer ausdrücklich sagt, dass sie gegen 1770 ausgestorben seien, Etzo und Micrael aber ein Jahrhundert früher schrieben, so folgere ich daraus, dass es mehr als ein Pommersches Geschlecht dieses Namens gegeben haben muss. Von Wappen haben alle drei keine Nachrichten; auch ich kann darüber nichts mittheilen, doch finde ich folgende Personen 1309 war Flore von Buchholtz Herr zu Kosenhagen im Distriet Anclam, Ritter, Rath des Herzogs Wratislaw. Dieselbe Würde bekleidete Gerard von Buchholtz, Herr zu Sackeritz. 1409 verkauft Damian von Buchholtz dem Claus Netzow 3'/ 2 Hufe und 3 Kossathen im Dorfe Preetzen. 22. Neuman von Puchholz aus Prag. aiser Ferdinand III., de dato Wien 25. April 1652, ertheilte dem Johann Valerian Neuman, Bürger der Altstadt Prag unter dem Prädicat von Pucholtz den Stand eines Wladyken (czechisches Wort für Adel) und ist in dem Diplom das Wappen also blasonirt: quadrirt, 1. und 4. in Roth eine blaue, zu einem Ringe zusammengeschlungeno Schlange, über deren Haupt eine goldene Krone schwebt; 2. und 3. ein blaues Feld; auf dem goldgekrönten Helme ein offener Adlerflug, der rechte Flügel oben Roth, unten Blau, der linke oben Blau, unten Roth. Das Stammwappen ist also das Feld mit der Schlange. Kaiserin Maria Theresia ertheilte dem Jacob Neuman von Puchholz, Starosten bei der Landtafel, den Ritterstand unter Verbesserung des Wappens; auch gab sie ihm ein Incolats-Diplom und zwar beides für Böhmen und die incorpörirten Länder. Die Wappenverbesserung ist folgende: quadrirt, 1. und 4. in Silber die beschriebene blaue Schlange, die Krone schwebt nicht mehr über ihrem Kopf, sondern dieser ist damit bekrönt; 2. und 3. in Blau ein goldener Sparren, an seiner Spitze mit einem rothen Kleeblatte beladen. Auf dem Schilde zwei Helme, rechts gekrönt mit blauen und weissen Helmdecken und einem blauen offenen Adlerflug als Helmzierde; links, ebenfalls gekrönt, mit zwei Büffelhörnern, Gold und Roth mit wechselnder Farbe, dazwischen zwei aufgerichtete blaue, goldgekrönte Schlangen. Hclmdecke Gold und Roth. Wenzel Xaver Neuman v. PucIiholU, geb. 1671, 1687 erster Baccalaureus der Philosophie, 1688 erster Magister der Philosophie, 1699 J. U. D., practicirte bei den untern Gerichten zu Prag, dann Professor juris daselbst, adjiinclus fisci, kaiserl. Rath, Landesadvocat, 1706 zu >» ----------------^---------------- «- *■ -----------------v-----------------' Max Friedr. v. Brösigke zu Paren und Schönenflies. Elisabeth Sophia von Treskow. Lenin Ludiv. v. Schlaberndorf zu Kienitz. Maria Gertrud Bübel von Bibrach. -Max Eidrich von Brösigke zu Schönenflies. Theodora Luise v. Schlaberndorf. J Ileino von Brösigke, preuss. Hauptmann, 20. September 1731 beim Johanniter-Orden zum Ritter geschlagen. Was das Palatinat angeht, so war dieses ein Ehren- und zugleich lucratives Amt, welches sogar das Recht in sich schloss, VV.ippenlehne zu ertheilen, d. h. einer einzelnen Person und ihrem Geschlecht ein Wappen zu verleihen, wie dieses D. Theod. Hagemann in seinen kleinen juristischen Aufsätzen, Hannover 1794, 8°, nachgewiesen hat, wo Seite 71 die Bestallung eines solchen Pfalzgrafen durch Kaiser Rudolph II. abgedruckt ist. 2 ) Hessische Gelehrten-Geschichte, Göttingen 1781. 48 Andreas Henrich schrieb drei Werke': de Indulgentiis ecclesiae pontificiae; Philosophiae practicae pars communis; der teutsche Hercules, Herculiscus und Herculiscam, und sein Bruder Christoph hinterliess, ausser verschiedenen Streitschriften: Exercitia Justinianea, Rinteln 1646, 4°, und eine Apologie der Rintelner Universität wider Aegid. Strauch unter dem Titel: Kehr ab und abgenöthigte Remonstration. Ebenda, 1659. 29. Buchholtz aus Preussen. I^m Jahre 1784, 5. Juli, erhob König Friedrich H. von Preussen den Legationsrath und Residenten zu Warschau, nl Henrich Ludwig Buchholtz, in den Adelsstand und verlieh ihm vorstehendes Wappen: quergetheilt, unten zwei ■rothe Pfähle mit eingeschlossenem, braunstämmigem, griinbelaubtem Buchbaume, oben einen durchschnittenen, blaugepanzerten Ritter, der den beschriebenen Buchbaum in der Rechten trägt; dieser Ritter ist auf dem goldgekrönten Helme wiederholt. Als Wappenhalter kommen zwei schwarze Adler vor, auf der Brust F. R. Die Abstammung ist: ') N. BuchoUz. , ------------------------------------------------------------------------------------^----------------------------------------------------------------------------------------, i. Henrich Ludwig von Buchollz, 1784, 5. Juli geadelt, damals Legationsrath und Resident zu Warschau, 2. JV, 3. Caroline Alberline Buch- f 7. März 1811 zu Dresden als sächsischer Minister und Gesandter, h. Johanna v. Unruh, geb. 19. Juli Sohn hollz, f 7. October 1807 zu 1772, geschieden und 7. März 1800 wiederverh. mit Ludw. Ernst Henr. Constantin, Graf v. Kaikreuth, Berlin. Königl. preuss. Generalmajor, geb 1771, 7 Nov , -j- 22. Sept. 1847. / ------------------------------------------------------------------------------------------------ "> --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- s Mathilde, einzige Tochter, h. 1815 Adolph von Oppeln-Brpnikowski, Landesällester, Herr zu Kaisersvvaldau, f 1847. ') Vergl. Hellbacli allgemeines Adelslexicon. II Bde. 8°. I. S. 200. 49 30. Bocholtz im Herzogthum Luxemburg. (jOgj) ehr häufig kommen in den Urkunden des Hcrzogthums Luxemburg Personen unter dem Namen von Bucholtz ^jSj vor, die von dem dortigen gleichnamigen Orte stammen, indessen nicht alle einer und derselben Familie ^^ angehören, theilweise auch andere Beinamen führen. So erscheint 1690, am 6. November Theis v. Bocholtz mit seiner Frau Susanna auf der gräflich Salmschen Gerichtschreiberei des Hofes zu Thommen und erklärt sich zum Schuldner des Scheffen Johann Parkes. Am 24. October 1724 stellt Elisabeth Servais von Bocholtz eine Urkunde aus, worin sie 130 Reichsthaler a 56 Stüber an Elisabeth von Dalheim zu schulden bekennt und ihr Haus und Land zu Bucholtz zu Pfand setzt. Am 25. Januar 1735 erhält Catharina Probst, Wittwe des Laurentz Bux von Bocholtz, von dem obern Gerichtshofe zu Luxemburg einen Manutenzbrief über verschiedene Güter gegen Johan und Franz von Aldringen. Es scheint mir zweifellos, dass bei allen diesen Personen nicht an Geschlecht Bocholtz, sondern an Bewohner des Ortes Bocholtz im Luxemburgischen gedacht werden muss. -^^C'^C^CV^C^- M jkL 31—33. Assonleville, Freiherren von Bocholtz, France und Roose. ie oben S. 19 erzälüt ist, kam das Schloss Bocholtz bei Brüssel auf die Familie Assonleville, France und zuletzt durch Kauf in den Besitz des Peter Ferdinand Roose, Herrn zu Froidmont. Zu Ehren jeder dieser Familien erhob der König von Spanien Bocholtz zu einer Baronie und gab jeder den Titel eines Freiherrn von Bocholtz (Bouchaut). Dieses geschah am 30. Juni 16U5 für die Assonleville, am 5. Mai 1640 für Hieronimus Caspar France und am 9. Mai 1693 für Roose. Diese Roose waren zuletzt Grafen und ihr letzter Spross, Elisabeth, heirathete 1830 den Grafen Amadeus von Beaufort, dem sie Schloss und Baronie Bocholtz zubrachte. Die Wappen dieser drei Familien sind Folgende: Assonleville führten in Silber einen schwarzen, mit drei silbernen Sternen beladencn Querbalken; die France einen sechsmal oft mehrmal, Silber und Blau, quergestreiften Schild, in den silbernen Streifen sechs (3. 2. 1.) blaue Gleven. Die Roose haben in Roth einen goldenen Sparren mit drei eingeschlossenen goldenen Rosen. Fahne, Bocholtz L 11 42 34—35. Bouchault in Frankreich in der Provence und in Brabant. T^in Frankreich in der Provence, namentlich bei Aix, war eine adlige Familie begütert, welche als Wappen Inj führte: in Silber einen rothen Balken mit zwei goldenen Sternen und einer dazwischen gesetzten Muschel beladen und von drei grünen Bäumen begleitet, zwei im Schildeshaupte, einen im Schildesfuss (d'argent a la fasce de gueules charge" d'un coquille d'or accote de deux etoiles de meme et accompagne de trois arbres de sinople 2 au chef et 1 en point.) Von dieser Familie lebte 1754 Jacob Philipp von Bouchault, der Major in der königlichen französischen Marine war. Vielleicht stammt aus diesem Geschlecht auch Cloe Boichaud zu Villiers, welche sich im Anfange dieses Jahrhunderts mit Ludwig Victor von Sauteiron, aus einem adligen Geschlecht in der Provence, ver- heirathete. Aber verschieden von dieser ist eine gleichnamige Familie in Brabant. Davon kommt namentlich Margaretha Bouchault vor, welche am 28. April 1640 zu Lille in der Kirche des h. Mauritz den Herrn Egidius (Gilles) von Kode heirathcte. Vielleicht gehört dieser Familie auch Catbarina Bocqueau an, welche gegen 1640 mit Peter Barre zu Dinant verheirathet war, sowie Johanna Boucqueau, um dieselbe Zeit Ehefrau des Henrich Vigneron zu Dinant, wobei zu bemerken, dass es auch in Brabant eine Familie Boucqueau gab, von der sich in letzter Zeit nachstehende Personen bemerklich gemacht haben. Sebastian Boucqueau, h. Maria van de Veld. Johann Baptist Boucqueau, Rentmeister der Herrschaft Wavre, h. Maria Calharina Marchai. , --------------------------------------------------------------$--------------------------------------------------------------s Johan Baptist, geb. zu Wavre 25. Sept. 1747, berühmter Advocat zu Brüssel, f auf seinem Landsitze zu Dreghem 25. Juli 1822, h 6. Oct. 1772 zu Brüssel Maria Boucquet, Tr. von Franz Jacob B., Rath zu Petersheim und Maria Gosvvyn. ,-------------------------------------:-------------------«------------------------------------------------------, Augustin Johann, einziger Sohn, wurde Priester, geb. 1777, 8. Sept., Mitglied des National- Congresses zu Brüssel, führte den Beinamen de Villeraie, f zu Lüttich 5. Nov. 1834 und vermachte sein Vermögen dem dortigen Seminar. Florian Joseph Boucqueau, h. Henriette Josephine Brabant. , ---------------------------------------------------- ■". ----------------------------------------------------- s Carl Joseph, geb. zu Jodoigne 10. Jan. 1823, berühmter Advocat, h. Maria t'Kint van Bodenbecke, Tr. von Franz Joseph t'Kint v. R., Commerzienrath zu Brüssel und Therese Ellinckhusen. 36. Die verschiedenen Familien Bouchet, Bochet. a die Familie Bocholtz in den französichen Urkunden und Schriften sehr häufig Bochet, oder Bouchet genannt wird, so darf hier die Nachricht nicht fehlen, dass es in Frankreich und Belgien unter diesem Namen sehr verschiedene Familien gibt, namentlich: 1) Bouchet in Burgund, welche einen quergetheilten Schild führen, unten in Silber eine schwarze Merle, oben in Blau drei goldene Münzen. 2) Bouchet in der Dauphine, führten in Bläu einen oben dreimal gezinnten Querbalken, begleitet im Schildeshaupte von drei goldenen Sternen und unten von einem goldenen Löwen, der einen Anker in seinen beiden Vorder-Pranken hält. 3) Bouchet in Langedoc führen einen quergetheilten Schild, unten in Roth drei (2. 1.) silberne Kreuze, oben angestückt, Roth und Blau, beladen mit zwei goldenen Sternen. 4) Bouchet in der Provence führten in Blau einen silbernen Halbmond, begleitet von drei (2. 1.) silbernen Sternen. 5) du Bouchet de Sourches führen in Silber zwei schwarze Querbalken. Diese Familie erhielt die Herzogliche Würde unter dem Titel Herzog von Tourzel und starb im Juli 1845 aus in der Person von Olivier Carl Rogier du Bouchet de Sourches, Herzog von Tourzel. Er hatte schon als Jüngling den Feldzug nach Algier 51 mitgemacht, und zwar als Adjutant seines Schwagers, des Herzogs von Cars, war aber in Folge der Revolution von 1830 aus dem Dienste getreten und hatte sich mit Victorine von Cursol d'Uzes, Tochter des Herzogs von Cursol, verheirathet. Diese starb 18. Februar 1837 und hinterliess ihm nur ein einziges Kind, einen Sohn, der im September 1844 starb. Dieses Geschlecht besass auch die Herrschaft Montsoreau und nannte sich einige Zeit: Marquis de Sourclies, Graf von Montsoreau, Herr von Hamel. Der Ausgang des Geschlechts stellt sich also dar: iV, Marquis de Boachet de Sourclies, h. N. de Tourzel, Gouvernante der Kinder Ludwig XVI von Frankreich. ,------------------------------------------------------------------_^__-------------------------------------------------------------------^ Carl Ludwig de Bouchet de Sourclies, Marquis de Tourzel, h. Augustine Leonore von Pons, letzten Spross der Herren von Pons. ,------------------------------------------------------------------------.-----------*---------------------------------------------------------------------------------------, i. Augustine Friederike Joseplüne, h. 25. Juni 1817 Amadeas 2. Emilie Luise, geb. 1806, + 18H, 3. Olivier Heinrich Carl Rogir v. Bouchel Franz Regis de Perusse, Herzog des Cars, franz. Feldmar- schall, bel'ehligle in Spanien, Algier etc., wurde von Carl X zum Herzog erhoben. h. 1822 Emerich Paul v. Durfort de Sourclies, Herzog von Tourzel, h. Vierte Lorges-Civrac, Herzog v. Lorges, torine von Crussol d'Uzes, Tochter des Pair von Frankreich. Herzogs von Crussol, f 1837, 28. Febr. Sohn, | imp. 18M-. Ich finde zwar noch in dem französischen AdelsalmanacB von 1848 einen Marquis de Bouchet, als Maltheser- Ritter aufgeführt, muss aber vermuthen, dass dieser nicht dem Geschlecht unter 5, sondern einem der vier vorhergehenden (1—4) angehört.') Es wird sich auch schwierig ermitteln lassen, ob noch folgende Personen zu einem der fünf obigen oder wohl gar zu einem sechsten und siebenten Geschlecht dieses Namens gehören, nämlich.: Catharina Boucqet gegeil 1600 Ehefrau des Adrian de Boussu, Rathspensionair zu Mons, später Rath des Hennegau. Peter Bouquet erscheint als Lehnsmann bei dem Lehnshofe zu Mons. Abraham von Bouchet, Preuss. Oberst zu Pillau (wo er starb), heirathete 1724, 8. Januar Brida Lucia Ester van Hafften, welche 4. Mai 1767 zu Halle starb. 2 ) ' ■m-JUB C C OCaC HS B 37. Behuchet, Beuchet in Frankreich. on diesem, zum hohen Adel Frankreichs gehörigen Geschlecht kommt 1335 Nicolaus von Behuchet, auch Buchet geschrieben als Rath des Königs Philipp von Frankreich und als Adniiral vor. Er war Herr zu Musy bei Dreux gelegen und zu Lonye und Estriguolles, welche er im Juli 1335 mit Erlaubniss des Königs von Guy von Tournebu, Ritter, kaufte. Er heirathete die Prinzessin Alionora von Dreux, Tochter von Gauvain von Dreux, Herrn zu Beaussart. Nicolaus wird in einer Urkunde des Königs vom März 1345 als bereits verstorben erwähnt. Sein Sohn Peter, Ritter, war sein Erbe und wird 1345 und 1358 mit Gütern seines Vaters belehnt. 3 ) Das Wappen dieses Geschlechtes habe ich nicht ermitteln können. ■ i) AlniRDach de la Noblesse du Royaume de France, Annee 1848. Faisant suite aux etrennes ;i la Noblesse et ii P6tat.de la noblesse, qu'a publik de la Chenaye-Desbois. Paris, Aubert editeur 8°. pag. 128. 2 ) Fahne, Geschichte der Cölnischen, Jiilichschen, Bergischen und Clevischon Geschlechter. 2 Bde. Folio, 1848 und 1850. Band II, S. 220. 3) Andre du Chesne Fourangeau, Gcographc du Roy, Histoire genealogique de la maison royale de Dreux et de quelques autres familles illustres, qui en sont descendues par femmes. Lo tout justifie par chartes de diuerses eglises, tiltres, arrests, histoires et autres bonncs preuves, Paris 1631, Folio, pag. 173. In diesem Werke, welches wie alle übrigen Werke dieses gründlichen Verfassers sehr selten geworden ist, kommt auch die Geschichte dor Häuser Bar-le-duo, Luxemburg und Limburg, Plesses von Richelieu, Broycs und Chasteauvillain vor. Fahne, ]s..choltz I. 12 52 38. Bocholtz in Curland. ieses Geschlecht, anfänglich Buchlioltz oder Bucholtz, dann auch Bockholdt und Bocholtz geschrieben, ist in Curland und Preussen ansässig und jetzt der evangelischen Confession zugethan. Es führt als Wappen in Silher einen schwarzen Querbalken, oben von einer schwarzen Merle und zwei schwarzen Ringen und unten von einem schwarzen Ringe begleitet. Auf dem Helme, der zuweilen gekrönt ist, findet sich zwischen einem schwarzen, offenen Adlerfluge ein wachsendes, weisses Windspiel mit schwarzem Halsbande. Die Besitzungen dieses Geschlechts in Curland heissen: Asweden, Berghof, Birsen, Klein-Bayen, Dannhof, Teegen, Iggen, Klein-Jwanden, Kurmahl-Jwanden, Langschedcn, Klein-Laxhen, Lexten, Marren, Neu-Gargeln, Paddern, Passexten, Tettelmunde, Wirben, Wirpen, Zerrenden. In Preussen: Gradtken, Gross-Gollubien, Kosacken, Klein-Przellenck, Pillupoenen, Suchen. Die Familie war auch eine Zeit in Liefland und Polen ansässig. ') Das Geschlecht behauptet aus dem Lande Geldern zu stammen. So gaben die Brüder Johann und George Bucholtz bei der am 17. October 1620 zu Mitau zum ersten Male gehaltenen Ritterbank an: dass sie notorisch zum curländischen Adel gehören, ihre Vorfahren hätten schon lange im Lande gewohnt und adelige Güter besessen und seien aus Geldern entsprossen. 2 ) Die Ahnen, welche beide offenlegten, sind: vom Vater, Bucholtz, von der Schellen, Schettern, X. N.; von der Mutter: Lambsdorff, Schettern, von der Recke, Düren. Johann v. B. war Bankrichter 3 ) bei dieser Ritterbank mit noch 17 Andern und war neben 93 Genossen allein nur im Stande, den Beweis seines alten Adels zu führen. *) Er wurde deshalb in die I. Klasse gesetzt, d. h. unter diejenigen, welche sich notorisch und mittelst Urkunden als zum curländischen Adel gehörig ausgewiesen und dabei ihre Adel durch Offenlegung ihrer Ahnen nachgewiesen haben. Diese Adels- und Ahnenprobe haben die Bucholtz noch zweimal bis zum Schluss der Ritterbank (20 Juli 1634) wiederholt. Von einer Abstammung dieser Bucholtz aus dem Geldrischen habe ich in den hiesigen Archiven nicht die geringste Spur gefunden; möglich ist, dass sie mit den Honnepel genannt Impel einen gemeinsamen Stamm haben, denn sie fuhren ein, diesen ähnliches Wappen, welches nur um die drei Ringe, vielleicht zur Unterscheidung der Linie, vermehrt ist. In Curland und Polen kommen folgende Personen von ihnen vor. Gegen 1480 lebte Marie von Bucholtz, Ehefrau des Hermann von Doenhof zu Schoenhove 5 ) und um dieselbe Zeit Sophie von Buchholz, Ehefrau des Kersten von Rintorff zu Tlissow und Wollenrade. 1599 bei der Revision wird George v. B. "als nobilis antiquae familiae genuinus livo aufgeführt und begütert im Schwaneburgischen. 6 ) Nach der curländischen Kriegsmatrikel mussten die Buchlioltz 1603 zum adligen Rossdienste drei Pferde stellen.') Am 20. Mai 1603 schrieb der Hofmeister, Burggraf und Canzlcr von Rappe an den Burggrafen von Hasenporth, Johann von Buchlioltz, den Mannrichter Christoph von Korff und Otto von Sacken zu Elkescn wegen ') Hupeis neue nordische Jliscellannen. Riga 1796, Xr XIII., XIV., S. 15. 2) Ebenda, S. 127. ' S) Ebenda, IX., X. S. 24,, 28, 35, 73. *) Hupel 1. c. XIII., XIV. S. 15. 5 ) Fahne, Geschichte der Westphälisohen Gesohlechter, Köln 1858, folio, S. 127. ") Ebenda, XXII., XXIII., S. Ui. 7 ) Ebenda, Stück XIII., XIV. Hupel führt bei dieser Gelegenheit an, dass auch die beiden Lübecksehen Bischöfe aus diesem Geschlecht Buchholtz entsprossen seien; ich habe oben nachgewiesen, wie irrig diese Angabe ist. 53 eines Streites zwischen Augustin Rosenthal und Hermann von Borcke. >) 1604, 9. August, von Tuckum aus bittet Ernst von Buchholtz den Preussischen Canzler Christoph von Rappe um Consens zum Ankauf eines Antheils an derDexener Viehtrift und den Heuschlag in der Nähe seines Hofes Taddurn. Der Consens wird am 28. August 1604 ertheilt. 2 ) Bei Gelegenheit der Ritterbank wurden folgende Ahnentafeln produzirt: Bernhard v. Buchholtz zu Lexten. Margarelha v. Scheitern. Johann v. der Wenge gt. Lambsdorff zu Leschden. Margaretha von der Recke. •»---------------------------- -.---------------------------------------------------' »!■ ___________________________________-< Johann von Buchholtz zu Lexten. v Margaretha von der Wenge gt. Lambsdorff. Gertrud von Buchholtz, heirathet Otto von der Osten genannt Sacken, erster Rath der Bischöfe Hermann und Johann von Curland, Herr zu Sackenhausen, Bathen, Doelden, Groesen, Calwen und Elkesen. 3 ) Johann von Stromberg produzirte 1620 seine Ahnen also: Vaters Seite: Stromberg, von der Recke, Bockholdt, Lambsdorf, Hoven, Buddenbrock, Hahn, Büren. Mütterlicher Seits: Nolde, Blomberg, Kreyenfaenger etc. 4 ) Ludolf von den Brinken brachte bei dieser Gelegenheit folgende Ahnen vor: Väterlich: Brincken, Brinckeii, Buttlar, Wrangel, Sacken, Buchholtz, Düren, Todwen. Mütterlich: Hastfer etc. 5 ) Hermann Doenhof gab seine Ahnen also: Väterlich: Doenhof, Dumpian, Sacken, Düren, Joede, Rummel, Buchholtz, Lambsdorf. Mütterlich: Vietinghof etc. 6 ) Heinrich Dorthesen übergab folgende Ahnen: Vom Vater: Dorthesen, Knorr, Buchholtz, Lambsdorf, Beuten, Buttlar, Dumpian, Uexkull. Von der Mutter: Keyserling etc. 7 ) Adrian Nolte: Nolde, Wmdhausen, Blomberg, Tanken, Kreyenfenger, Funcken, Bremen, Ermess. 8 ) Endhch legte Otto Stempel folgende Ahnen offen: Barren, Keyserling, Platitz, Neppen, Dorthesen, Blomberg , Hahn, Bucholtz. 9 ) Die Osten-Sacken'schen Ahnen sind nach Hupel folgende: s t 8 I 1=5 S % ü « E s c BS 111 -~ s> &, s & So «5 ü> S 3 s £ 5> -S s fc) g § - fe- fei fe; fei fei fei fej .5 M * i § ti & 8 1 «5 3 «i te; fe; S fei fei fei 'S ■£ te K o CO 4 A a =: V£!" ^j ^3 bD > so S s Fi Ü s. § ä | w B er •S a tu o s 2 ;§ 1 3 •« s "5 EU N u ä fei ü> ^ •3 £ fei fei fe; fei Oslen- Doen- Buch- Wenge. Man- Dircks. Etzbach. N. Sacken, hof. hollz. leuffel. Fink. Bist- Blanken- Men- Doen- Joede. Vitting- Carlo- ramb. feld. gede. hof. hof. wilz. Osten-Sacken, Buchholtz. Oslen-Sacken. Manteuffel. •> ------------------v--------- Manleuffel. Etzbach. Osten-Sacken. Fink. Blankenfeld. Doenhof. Villinghof. —v— Fink Doenhof. Fink. N. von der Osten-Sacken. 10 ) Im Jahre 1631 unterschrieb Johan v. Buchholtz den Ritterbanks-Abschied, bei dem vom Jahre 1632 war er nicht zugegen. u ) Aus dem Geh. Staats-Archive zu Königsberg und den Collectaneen des Herrn von Mulverstedt ergibt sich folgende Abstammung: Ernst von Buchholtz, geb. 16.., | 16.., h. N. von Weissei zu Pillupoenen , ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ^— ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- V Ernst von Buchholz zu Kosacken im Angerburgischen in Preussen, polnischer Lieutenant, h. Elisabeth Margarethe v Koschkull (Tilluwiscken) zu Kosacken, Tr. von Johann von K. und Anna v. Medem, wiederverh. an: 1. Wilhelm v. Marquardt, 2. Christian v. Mauen gt Kochern. ,---------------;--------------------------------------------------------,-------------------------------------------------------------------------------------, 1. Friedrich Wilhelm v. Buchholtz, 1693 poln. Hauptmann, 2.-4. N. N., 5. Maria Eisabeth, h. Daniel Ähasver v. Wegnern zu Malinowken Herr zu Gollubien, 1710-20, h. A r . 1693. und Krollwolla, f 1706. , ------------------ « ------------------------------------------------------------------- ! -------------------------------------------------------------------- , 1, Christoph Ernst. 2. Carl Heinrich. 3. Maria Elisabeth. 4 Johanna Golttiebe. Geheimes Staatsarchiv zu Königsberg. Ebenda. Hupel, XX., XXI., 4. 5. 6. Ebenda, IX., X. S. 122. XIII., XIV. S. 379. Ebenda, XIII., XIV. S. 118. Ebenda, S. 143. Ebenda, S. 150. Ebenda, S. 310. Ebenda, S. 376. Ebenda, XX., XXI., Tafel V. Ebenda, IX., X. S. 44. XI. XII. 433, 434. 54 ____ Die Wittwe Margarelha Lui.se v. Kosclikull bat den Churfürsten von Brandenburg', dass er zu Vormündern ernenne: I) den .Major Alexander von Medem; 2) dessen Halbbruder, Hauptmann Georg von Koscbkiül; 3) Ernst Christoph von Gohr, Lieutenant. Koschkull suchte 26. Sept. 1693 die Entlassung von der Vormundschaft wegen hohen vVlters nach und bat an seiner Statt um Ernennung des Hauptmanns Friedrich Wilhelm von Buchholtz, Sohns des verstorbenen Ernst v. EL der bereits grossjährig und abgefunden sei. Auch JVIedem richtete 28. Juni 1694 wegen hohen Alters an den Churfürsten Friedrich III. sein Gesuch um Entlassung als Vormund ein, wobei er an seine Stelle den polnisch-schwedischen Major von Buddenbrock, Herrn zu Bialla, vorschlug. Beiden Gesuchen wurde nachgegeben. Johann von Buchholtz geb. 1683 f vor 1753. Herr zu Klein-Przellenk im Amte Soldau, Polnischer Lieutenant, später Prcussischcr Agent im Amte Soldau, heirathete Anna Barbara Küchenmeister von Sternberg zu Grodtken, 1730—1752, f 1755, Tochter von Johann Jacob K. v. St. und Katharina von Gotsch zu Grodtken. Sie vermacht das Gut Klein-Przellenk dem Fräulein Helene Küchenmeister von Sternberg. Im Jahre 1706 8. April klagt der Fürst Wisniowiecki in einem Schreiben an Graf Docnhof, Gouverneur des Districts Memel, über viele Unannehmlichkeiten, welche ihm von dem Stolnick von Buchholtz zu Upita, der im Dorfe Sehepoti, Amt Memel, wohne, verursacht würden. Auf den Bericht des Grafen von Brion an den König von Preusscn: „dass dem v. B. nur unter dem Bedinge, sich ruhig und friedlich zu verhalten, die Erlaubniss zum Aufenthalte im Amte Memel, wo er sich ein Höfchen gemiethet habe, ertheilt worden sei, dass indessen über ihn vielfache Klagen geführt würden und es zweckmässig sei, ihm die Erlaubniss zum Aufenthalte zu entziehen", verfügte der König 13. November 1706, dem B. zu eröffnen, dass der König ihn nicht länger vor den Oginskyschen Truppen des Fürsten Wisnowiccti schützen werde und ihm überhaupt den Aufenthalt im Amte Memel ferner nicht mehr gestatte. Am 22. Juni 1708 wurde Christian von Buchholtz, Hauptmann im Grosskronfeldherrn-Regimcnt, durch kaiserliche Verfügung' in das K. K. Kürassier-Regiment des Generalfeldwachtmeisters Fürsten Georg Lubomierski versetzt; am 20. Mai 1710 erhielt er auf sein Gesuch den Abschied und reiste nach Antwerpen und Amsterdam. Vom Jahre 1716 ab wohnte Wilhelm Raphael von Buchholtz, Starost zu Ludzen, mehrere Jahre hindurch in Polangcn; er war in Polen, Lithauen, Curland und Danzig begütert, Polnischer und chursächsischer Kammerherr, Johanniterritter und Mitglied des Königlich Polnischen Assessorialgerichts, und hatte 1741—42 Prozess mit Georg Hechel, Kaufmann in Memel, und 1752 mit dem Schutzjuden Goldschmidt in Danzig. In einem Briefe von 1742 bekennt er, zwar Vasall der Krone Polen aber, unter derselben weder angesessen noch -wohnhaft zu sein. Seine Frau hiess Anna Dorothea, Gräfin von Keyserling, Tochter von N., ersten Grafen von Keyserling zu Rautenburg, welche er im April 1746 zu Danzig heirathete. Sie war Wittwe des Russischen Geh. Raths von ßrewern und verheirathete sich später mit August Stanislaus Freiherrn von der Goltz, Starost zu Graudenz, Polnischen Generalmajor, war 1760 noch Kinderlos und starb 28. Januar 1800, 84 Jahre alt. Im Jahre 1750 würden die Buchholtz noch als begütert in Polen und Liefland aufgeführt. 1 ) 1759, 16. Dez. sind Otto, Johann und Heinrich von Buchholtz auf dem Landtage zu Mitau anwesend. Margaretha Anna von Buchholz, Tochter des Freiherrn Friedrich von Buchholtz, Erbherrn zu Dannenhof und Schwertträgers der Starostei Upita, heirathete den Freiherrn Johann Wilhelm von der Ropp, Polnischen Oberlieutenant und Starost, Erbherrn zu Pogranitz. 1813 — 14 war ein Buchholtz Russischer Oberst des Casanschen Dragoner-Regiments und General-Major heim Ingcrmanlandschen Infanterie-Regiment und etwas später Baron von Buchholtz, Kaiserl. Russischer Staatsrath, Excellenz, Dircctor der Steinschncidc-Fabrik zu Petershof bei Petersburg. 1852 war Ernst v. B. zu Petersburg Kaiser!. Russischer Staabsarzt. Ich lasse nun fünf Ahnentafeln und zwei Stammtafeln folgen; von ersteren halte ich Nro. 4. und 5. für irrig. ') Ebenda XI. XII. S. 366, 372. Die Bemerkung, welche üupel bei dieser Gelegenheit macht, da« diese Buchholtz mit den rheinischen R ein und dieselbe Familie ausmachten, ist selbstredend irrig. 55 i. Herborlh v. Elmen- Margaretha v. N. v. Buchholtz N. v. Vilinghof, N. v. Scharfensaehl. N. v. N. N. v. Blomberg. N. N. dorff. Nagel. zu Lexfen. Ludw.v.Elmendorf kommt 1500nachCurland. iV. v. Buchholtz zu Lexten. N. v. Scharfensaehl. N. v, Blomberg. S ------------------------------- V ---------------------------------' >------------------------------------ V -----------------------------' Herbarth von Elmendorff Dorothea von Scharfensaehl. ^— ------------------------------------------ v ----------------------------------------------- > Wilhelm von Elmendorf, geb. 1599, \ 51. December 1649 zu Nabben. Bernd v. Buchholtz. Magd. v. Rummel. N. v. Bulllar. N. v. Nettelhorsl. N. v. Buttlar. N. N. N, von Uexkull. N. N. "y ■ l ■ . Gollaard v. Buchholtz. Elisabeth v. Buttlar. N. Buttlar. N. v. Uexkull. -v--------------------------' S----------------- «^— --------------—' v. ---------,----------------------»,---------------------------------------' Otto von Buchholtz zu Wirben. Dorothea von Buttlar. S -V --------------------------------------------------------' 1. Charlotte von Bucliollz zu Lübben. 2. Dorothea von Buchholtz. i. Friedrich Ursula Heinrich Sibilla Georg Anna Joh.Hein- Catha- Christ. Marga- Wilhelm Gertrud Johann Anna Johann Elis.Doroth.v. Ernst v. von Christoph Huhn Friedr. Doroth. rieh Biet- rina Schrö- retha Diedr. Berg zu Wilh. Elisab. Christ. Hohenasten- Buchholtz. Buttlar. Adam. Medem.. Korjf, tenberg. Buttlar. ders. Rapp. Buttlar. Carmel. Grolthus.Haudring.Buttlar. berg s i.wigand. Philipp von Dorothea Friedrich Anna Gotlhard Elis. Magdalena Joh Georg Elis. Magd. Buttlar zu Buchholtz. Adam. Medem. Pleitenberg. Schröders, Buttlar zu Laidzen. Grotthuss. Abgunst und Rasten. > -------------------- v --------------------- ' •> --------------------- v --------------------- ' <« --------------------- ^ -------------------- ' s - ------------------- v --------------------- ' Christoph von Buchholtz.. Sophia Medem. Christian Schröders. Elis. Magd. Grotthuss. > ------- , ------------------- J --------------------------- > v ------------------------- v --------------------------' Friedrich Wilhelm von Buchholtz. Margaretha Anna Schröders. v ----------------------------------------------------------------------------- v -------------------------------------------------------------------------------- < Wilhelm Raphael von Buchholtz, 1752 mit obigen Ahnen bei dem Johanniter-Orden aufgeschworen. 4. JV. v. Buchholtz. N. von Schellen. N. von Scheitern. N. von iV. N. v. Lambsdorf. N. von Scheitern. N. v. der Reck. N. von Düren- -v ------------ ' v ---------- V- Bcrnhard von Buchollz. Marg. von Scheuern. Joh. v. d. Wenge gt. Lambsdorf. Marg. von der Recke. v ------------------------------------------------------ „ ---------------------------------------------------- < <■ ---------------------------------------------- ^ ---------------------------------------- Johann von Buchholtz. Marg. von der Wenge gt. Lambsdorf. Johann von Buchholtz. 5. Johann von Buchholtz. Marg. v. der Wenge Henrich von Elisabeth von N. von Rappe. N. von Berlohe. N, von Krause N. von Funck. gt. Lambsdorf Buttlar. Seitenlang. tohann von Buchholtz. Margaretha von Buttlar. Euslachius von Rappe, Hauptmann zu Frauenberg. Elisabeth, Freiin von Krause, Erbin zu Telsen. Otto von Buchholtz. Margot etha von Rappe. i. Johann 2. Georg von Buchholtz. von Buchholtz. 56 5 B s-ro 03 £ BS cc- ß3 3 H O a > 03 o _tp ö >-.' "G ^.fr" o c %* a ^r B tu o 1 & ss Kl © 3 ^03 e 6 ^cg. CO — Ol 103 ■i a iCB Ol £ a B S 3 |g;"3 "S „•cq . e ja B ö cm~"b oa ss H-CJ ■Sf.S S 1 . a — 3 b"S a S K « s- 3 B o a*3 I ci S'C ^ ■P »ö "3 H-M'S 3 > > 3 oi^ £ fco 3 äctjts 2 3~ 3 )ß 03 N hh "3 . — 3~ja a 0? o 3 13 aEi ■2 c ^ g~ Cfi „SS «•§8 §:= « e 03 II« 1 03 -fco «PS a *■ 3 ja 03 M ts § a 03 «SC t-H Ö 3? ta ® bO S N _-2 3=5 03 SS «05 N B «s BS O -bcQ 03^ ss tt| a o sa 's t. b 9 •"'S ^_ o »im -S j=ca == 3 O ~ e • ä **2 . a B .« j — o) cot: 3 «^ 3 t-: a u ^ z M cd o ö a . oj HO ! 3. O «'S 3 IfSj S »'S 3 3 « SR g » c ^^ 2^ £ ™ :TT. S »ä J5 ^>S 3 tägO . g fco cm ürS T3 .■= " 1 :c » V © -Isis 2 acj .~ S 's gS'Ss c 1 e 2 S-a-a tj, S "» E 1 fc! PS 3 W « ■g Ph IS ._. aj ,ä 3 530-P- Ol tS SO a ss 3 ° S — a 3 3 c. wl . T3 so ^ = § | 3 B g Oi "£^r » 50 ^ —^ c« . bnS « ■BW e^s,© £a . 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'S ^^ ^ -*-> — es w: k: - cS 2 (5 ja g 3 s«SS J SS« O.K1 3 h-i t/i 3 «CO» 03^,"--=S bEJSE-H t£ ■§ CM C3^> •sä ja ^ K. 3~'3 . 03« 1-1 Ja* J=.'S . 03 03 5 «'S ^"5 K| oco ^ .in ts a 3 3,; M 3 S t- vi ^r 03 SM ja 03 . ^CM s '-CO 9 B -"_ g gS"3 t tf 3* a- "* JS 1 " CO . - I -1'§^ ^ S"cm .co TO 91 5=. ^■sa 3 >o _ ^^ . OD ts _ in 7 § cm|j C • • a .SPa - ro c g; B s aSS Sgl 13 aC <3 cm' IS — os s > - a *i cd CD 1 § ?ß.=l . 2 ä fe "5 . 'S to * CO ° = •*! t-t^ t/1 o B: 03 B> . 3 -r S3 0x5 .5 CÖ S fccj < TB 03 ■— co es "~< ' -^ bB " S O ■• .VE . - 3- a.S££l 3 3-N^«Q a ;CO^ - 03 a o.: CM CO TS t/1 CS »■Ss-< 3 - - f!M9 22 * iC Ci- »- , r'n a -'rf) bl) « w Ol ~ cd :c3 . eo , —J /. VI 03"Ö3 2 ^«rf . fcO-r- a o es ^- ja •SiTS cS™ >-» 03 . BS •« I ^g . -r,a _ a TB "-iq «I CM ,o G* •*a cd H ä"of 00 O cd T 1 ■gf-OD j • — /■ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ "> 1. Hans Heinr. 2. Anna Christina v- B. h. 1. Hans Heinrich v. 2. Anna Chrislina v. Buchholtz h. Hans Ludwig von Knoeringen ge- v. B. Hans Ludw. von Knoeringen, Buchholtz. nannt Schräg zu Kressberg. gen. Schräg zu Kressberg, Lustenau und Wildenslein- N. v. Buchholtz. N. v. Sacken- N. v. Hanenbaum- N- v- Goegeneck. Com- v. Willstatt, Elisabeth v. Wilhelm Guss v. Agnes Schade v. gt. Hagenbach Nothhaß. Gussenberg. Warthausen, »------------ v ------------- ' » -------------- v -------------' *------------ v ------------' <- N. v. Buchholtz. N. v. Hanenbaum. Philipp v. Wittstadt, Agnes Maria Guss gt. Hagenbach. v, Gussenberg. ■*_ Hans v. Buchholtz. Anna Maria v. Wittstalt gt. Hagenbach. — V ' 1. Hans Heinrich v. B. 2. Anna Christ, v. B., h. Hans Ludicig v. Knoeringen, gt. Schräg zu Kressberg. Humbracht 3 ) schreibt, dass gegen 1650 gelebt hätten die Eheleute Maximilian von Buchholtz und Anna Magdalena von Güntrode, seine Frau. Nehel von Witstahl 4 ) spricht von einem Geschlecht Bucholtz in Dänemark, ohne jedoch Personen oder Wappen von ihnen anzuführen, und L. v. Zedlitz-Neukirch 5 ) sagt, dass noch jetzt auf der Insel Rügen ein Geschlecht Buchholtz blühe, welches jedoch nicht zu dem uralten Rigascken Adel gehöre und auch er hat weder Personen noch Wappen. De Lange van Wyngaerden 6 ) führt unter die Lehnsmänner der Grafen von Blois im Jahre 1393 die Herren von Bochet auf. Von einer Familie aus der Grafschaft Namen 7 ) findet sich folgende Ahnentafel: Simon le Mede, Johann Godart Carl v. Burlen Meltilde v. Bocholt, Tr. von Lambert de Pas Johanna du Moni N. du Moni. N. N. Schellen z.Namür, v. Hermeton. zu Arbsen. Henr.v.B.u.Annav.Keise. von Belicom. testirte 1641. s------------^------------/ v------------ v ------------/ s------------^-------------/ s------------^------------- , Henrich le Mede, Maria Calh. v. Burlen Lambert Jos. de Pas Anna Maria Francisca Herr zu Jennevaux. zu Arbsen. zu Belicom. du Moni von Buret. -v ----------------------------' "--------------------------- v- Johann Henr. le Mede, Herr z. Jennevaux Anna Egidia Josepha de Pas zu B. v --------------------------------------------------------------------------------------- ^^ ------------------------------------------------------------------------------------------- > Paul Henrich Joseph le Mede zu Jennevaux, h. Philippine Therese Ursula Cunigunde von Vogelsang. Friedr. Lucae 8 ) erzählt, dass unter Herzog Bogislaus von Pommern (f 1417) Johannes Bucholtius zu Stralsund Prediger gewesen und die Lehre des Huss vorgetragen habe. Der Bischof zu Camin habe darauf den Herzog beim Papste verklagt und dieser ein scharfes Verbot erlassen, worauf Bocholtz zu Stralsund lebendig verbi'annt sei. Heller 9 ) gibt das Monogramm eines deutschen oder niederländischen Kupferstechers Franz von Bocholt, geboren gegen 1434, also an: F.V.B. Einige halten mit Unrecht diesen Franz v. B. und Israel von Mecheln für eine Person. Im 17. Jahrhundert lebte B. Boekhout zu Amsterdam. Er war ein Buchhändler und erwarb sich als Geschichtschreiber einen Namen in den Niederlanden; namentlich wird sein Werk über die Ereignisse von 1684—1689 gerühmt: kort vertoog van Hollands bloedigen oorlogen met haare Naburen zedert de Grondvesting van haaren stäät, tot op den tegenwordigen tyd; Verhaal der laatste troubelen en onrusten van den Koning van Frankryk sine schrik- kelyke Vervolgingen, in zyne eigene Lande en in duitschland; endlich Englands rampzalig verval van kerk en staat ') III. S. 382. IV. S. 279, 251, 3G1. 2 ) I. S. 174. :! ) Die höchste Zierde Teutsehlandes und Vortrefflichkeit des teutschen Adels, Frankfurt 1707, Folio, Tafel 293. 4 ) Chronograph, decennalis. 5 ) Neues Preussisches Adelslexicon. 4 Bände und 2 Bände Supplemente. Leipzig 1836—43, 8vo, Bd. II. S. 65. c ) Geschiedniss der heeren en Beschryving der stad van Oonde. Amsterdam 1813, S. 527, ein für die Culturgeschichte sehr wichtiges Buch. ') Genealogies des familles nobles et anciennes des dix-sept provinces des Pays-Bas. 3 tom 1771. 8vo, sous Erp. «) Uralter Fürstensaal. Frankfurt 1705, 4to, S. 910 ") Jos. Heller, Monogrammen-Lexicon. Bamberg 1831, vergleiche auch Handbuch für Kunstliebhaber nach Huber bearbeitet von Rost. Zürich 1796, 2 Bde, deutsche Schule S. 389. 63 door Ilallands veld- cn zee-heldon hersteld en bevestigd in de krooning van Willem den derden en Maria, uit geloof- waardige Schriften enz zaamgesteld en met prentverbeeldingen versierd 1689 8vo. Gerard von Bochold (Gerardus Bucholdanus) studirte zu Cöln und gab drei Schriften heraus: 1. Oratio pro ebrietate. Apud Joannes Poter. 1529. 8vo. 2. Minervae cum Musis in Germaniam profectio. Ebenda 1529. 8vo. 3. De inventione et amplificatione oratoria seu usu locorum libri tres. Ebenda ex officina Eucharii. 1836. 8vo. ') Adrian Anton v. Buchooltz seit 1747 1. März Hauptmann im chursächsischen Infanterie - Regiment Graf Brühl. Adam Anton von Buchholtz, aus Bochoreck in der Woywodschaft Culm preussisch Polen gebürtig, Hauptmann in chursächsischen Diensten im Carlsburger Regiment, starb 11. März 1777 zu Spremberg in der Niederlausitz kinderlos. Abraham Bucholtzer, welcher dem Geschlechte unter Nr. 15 oder 27 anzugehören scheint, zu Schönau in Sachsen aus einer altadligen Familie geboren, Sohn Georgs, des Probstes zu St. Nicolai in Berlin, studirte zuerst auf dem Gymnasium zu Cöln an der Spree, dann auf den Universitäten Frankfurt und Wittenberg, auf letzterer hörte er Melanchthons Vorlesungen, des Freundes seines Vaters, -wurde 23. Januar 1556 Rector der Stadt-Schule zu Grünberg, 1563 Prediger zu Sprottau, 1573 Hofprediger der Markgräfin Catharina von Brandenburg am Hofe zu Crossen, 1574 Prediger zu Freistadt, als welcher er 1584 14. Juni im 55. Jahre seines Alters starb. Er war ein sehr fleissiger Schriftsteller, der sich besonders um die Chronologie viel Verdienst erwarb, und hinterliess, ausser vielen anderen Schriften, 3 Werke in Folio, unter denen: Index chronologicus 1580—1634 fünf Auflagen erlebt hat. Sein Sohn Gottfried war Notarius zu Görlitz und folgte seinem Vater in dem Studium der Chronologie, starb aber jung. Vielleicht ist er es, der zu Görlitz 1592 das „Passional-Büchlcin" und 1597 das „Bet-Glocklein" 12. herausgab, wenigstens führt der Verfasser, dieser beiden den Titel Gottfried Bucholtzer. Georg Bucholtzer, höchst wahrscheinlich der Vater des obigen Abraham, zuerst Assessor consistorii zu Wittenberg, dann Probst zu Berlin, ist Verfasser der Consistorial-Ordnung, welche 1542 auf Befehl des Churfürsten Friedrich von Sachsen gemacht wurde. Georg gab sie 1563 zu Frankfurt an der Oder 4to heraus; er hat ausserdem auch ein „Trau-Büchlein" und verschiedene Predigten erscheinen lassen. Endlich ist noch zu erwähnen Johannes Boekholt oder Beuckelz, am meisten unter dem Namen Johann von Leyden bekannt, König der Wiedertäufer zu Münster, 1553 daselbst hingerichtet, sowie Bochuta, der als Götze in der Nordischen Mythologie vorkommt und von dem ein Bildniss aus Granit zu Liegnitz beim Ausgraben eines Brunnens gefunden wurde. Sg£-*5>>3£r' £ S^ 48. Bocholtz von der Burg Bocholtz bei Lobbrich. liese Bocholtz führen in Grün drei (2.1) abgerissene, silberne Leopardenköpfe mit ausgeschlagener rother Zunge. IN Die Helmzierde ist in der Regel ein sitzender Schwan, zuweilen auch und zwar in der ersten Zeit, ein blosser Schwanenhals. Dieses älteste Wappen habe ich vorstehend abgebildet. Es ist später verändert und vermehrt worden, namentlich bei der Erhebung in den Freiherrn- und Grafenstand, wie unten beigebracht werden soll. Ehe ich auf den Ursprung und die Geschichte dieses Geschlechts übergehe, wird es der Aufgabe entsprechen, zunächst einen Blick auf die Geschlechter zu werfen, welche ebenfalls abgerissene Leopardenköpfe führen. zv^a^^cs^- •) Jos. Hartzheim bibliothcca coloniensis. Coloniae apud Tli. Odondall 1747 fol. S. 91. 64 ai§©rtss®!@i topmtaMpfei im S©MM@« 'mwWuWVMv.v — 1. Die Könige von Dalmatien. as Wappen des Königreichs Dalmatien hat noch jetzt: in Blau drei (2.1) abgerissene goldene, gekrönte Leopardenköpfe und auf dem gekrönten Helme einen offenen Adlerflug mit einem dazwischen schwebenden, goldenen, goldgekrönten Leopardenkopfe, aus dessen Krone nach jeder Seite Zweige mit goldenen Blättern hervorranken. Oesterreich und Venedig haben den Schild dieses Königreichs in ihr grosses Reichswappen aufgenommen; Ocsterreich mit den vor angegebenen Tincturen, Venedig aber hat den Schild Roth. 2. Carnin, erst Dynasten, zuletzt Grafen und Marquis. (sOgä ic führten in Blau drei (2.1) abgerissene, silberne Leopardenköpfe, so ist das Wappen auf der Wappencarte _^sjj blasonirt, welche unter dem Titel: Representation des estats du pays de Flandres, in zwei Blättern Impcrial- Folio herausgegeben ist. Nach einem Wappenbuche in der Bibliothek von Burgund zu Brüssel führten sie die Köpfe Gold in Roth, die ausgeschlagenen Zungen Blau. Sie wolmten in der Burggrafschaft (Chastellenies) von Lille, gehörten zum Burgundischen Adel und anfänglich zu den Dynasten. 65 Die Abstammung dieses Geschlechts ist folgende: 1 Georg von Carnin, Herr zu Carnin, nahm 1177 und 1190 an den Kreuzziigen Thei! und verkaufte deshalb die Herrlichkeit Carnin, Lehn von Lille, h. Johanna Vilain, Tochter des Castellan (Burggrafen) von Gent. ,------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------, 2 Jacob von Carnin, h. 1. Maria von Avion (d'Avion, auch Daum), Tochter Bernard's, Herrn von Avion, 2. Anna von Castel (du Chaslel), Tochter von Johann. .i ex ima. \_ Albert, Herr zu Mericourt u. 2. Margaretha,\\.Symon 3. Jacqueline, h. Johan le-Boucq, deren 4. Johann, Rath des Herzogs von Lamotte,h. Johannav.Raisse(oäer Rasse), von Landas, Ritter. Nachkommen führten den Namen Carnin. Burgund, h. N. v. Wendin. 4 Johann, Herr zu Mericourt, f 1339 in der Schlacht von Saint- 2. Baudouin CBalduin), h. 3. Gisbert, Herr zu ßeaumansir und Noyellcs, Omer in Diensten des Herzogs von Burgund, h. Anna von Johanna von Ligne. h. Johanna von Lesquin. Wendin, Tochter von Balduin, Herrn zu Wendin. , ----------------------------------------^-----------------------------------------------,-------------------- N ,----------------------------^-------------------------- s 5 Johann, Herr zu Lamotte und Mericourt, h. Maria von Maresquel, Tochter von Anton, Johann, Herr zu Beaumansir, h. Ermanline Herrn zu Maresquel und Gudula von Heulle (d'Heulle). Dubos. r ------------------------------------------------------------------------------------------- 12 12. Anton Claudius, Stifter der Linie zu Staden, (Fortsetzung unter B.) 2. Michaela, f 6. Nov. 1622. 3. Maria Magd. 4. Gabriele. A. 1,1 Claudius von Carnin, Ritter, Herr zu Senlis, Saint-Leger, Lillers, Gommecourt, Ossimont und Fontaine, Bannerträger, + zu Scbloss Saint-Leger 3. Oct. 1600, h. Maria Marquais (Markais), Ehevertrag vom 30. Dec. 1574, Tochter von Johann, Herrn zu Villers und Claudine von Wadripont genannt von Cordes. -*- 11 1. Johann, Herr zu St -Leger, Fontaine, Gomniecourt, Senlis, 16. März 1616 durch Erzherzog Albert 2. Jacob, j coel. zum Rilfer ernannt, + 24. Febr. 162 1, der Körper begraben in der Ablei Forest, sein Herz in der 3. Adrian, Herr zu Gommecourt, Lieut. Kirche zu Nedonchel, h. Isabella Morel, Erbin zu Nedonchel und Lillers, Ehevertrag vom 10. Sept. unter Prinz v. Ligne, Deputierter der 1601, | 21. Dec. 1641 , Tochter von Johann Morel, Ritter, Herr zu Tangry und Catharina Pardo. Staaten von Artois, - coel. 1640. 12 1. Johan Baptist, Frhr. von Nedonchel und Lillers, Herr 2. Jacob, Mallh.-Ritter, 1626, geb. zu Nedonchel, 13. Nov. 1609, - daselbst. zu Gommecourt und Escalus, begraben zu Nedonchel, h. 3. Johann, Sliflsherr zu Arras u. Lillers, begr. zu St. Leger. 4. Max Ilyacinlh, Jesuit. 1643 Maria Clara von Ostrel genannt von Lieres, Tr. 5. Maria. 6. Anna. 7. Jacqueline, Nonnen. 8. Claudine, h. Carl de Berghes, Riller, von Gilles von Ostrel, Vicomte, Gouverneur und Ober- Herr zu Ollehain, Valer der nachstehenden Johanna de Bernhes. amtmann zu St. Omer und Maria Cath. de la Tramerie, 10. Adrian Wem, Ritter, Herr zu St. Leger, Fonlaine u. Gommecourt, Adelsdepulirter Erbin zu Berneville. von Artois, begr. zu St. Leger, h. Johanna de Berghes, Tr. von vorslehendem Carl. 13 l. Maximilian Franz, Marquis von Nedonchel, Freiherr von 2. Maria Catharina, h. Lillers, Herr zu Ligny, Deputirler des Adels von Artois, Thilipp, Graf von thien- zu seinen Gunsten wurde Nedonchel mittelst Patent von nes, des heil. röm. R. Versailles April 1694 zu einem Marquisat erhoben, Haupt- Freiherr zu Montigny, mann der Chevaux-legers, geb. zu Ferlein, 22. Febr. 1644, Herr zu Villergies. 7 28. August 1718, h. zu Hesdigneul 14. Mai 1691 Maria 3. Maria Francisca, h. Alexandrine Charlotte von Belhune-des-Plancques, Stifts- 1681 Carl Max, Marquis dame zu Maubeuge, geb. 20. Sept. 1673, - 6. Oct. 1746, von Wignacourt, Frei- Tochter von Jacob Carl Franz von B., Marquis von lies- herr von Pernes, Herr, digneul und Anna Maria Margaretha von Noyelles. zu Camblin. 2. hseph Adrian, Stiftsherr zu Touray, f 5. Jan. 1722. 3. Albert Franz , Grenadier-Hauptmann. 4. Anna Adriana, fimp. 3. Oct., 1673, h. 1. Adrian von Lieres, 2. Johann von Avreclt, Herr zu Senlis. 5. Maria Magdalena, - coel. 17. Jan. 1687. 6-Isab.Magd., f 25. Sept. 1693, h. CarldcBussy, Herrn zu Salonne- 7. Maria Isabella. 8. Maria Maxmiliana, Nonnen zu Estrun. 1. Carl Franz, Rill er, Hr. zu St. Leger, Fonlaine, Hauptni. derCavallerie,|3. März 1698, h. Maria'Mary. Reine von France, Tr. von Jerüme Anton, Freiherr von Bouchout (Bochol(z) und Anna Agnes von Schwarlzenberg. 14 1. Jacob Bonaventura, Marquis von 2. Max Bastian Joseph, - coel. 5. Theodor Maria, Graf von Lillers, i.MariaMaximiliana, |25.März Nedonchel genannt Marquis v. Lillers, 3. Albert Franz, Graf v. Carnin u. Kammern, der Kaiserin Maria Theresia, 1750 zu Montreuil sur mer, h. Hauptmann der Infanterie vom Regi- später Marquis von Lillers, span. 1755—56, Commandantvon Ypern, Ge- 17. Nov. 1711 Carl Dominicas, ment König, | an einer Wunde bei Generallieut., h. 1. Marquise von neral-Lf., 1758. - 5. Mai 1762 in Haag. Marquis del'Etendarl, Frhr. v. Guaslalla 19. Nov. 1734, h. 31. Mai Gironella, f imp. 2 1761. Maria 6. Philipp Joseph, Abbe von Lillers, Angerville, Herr zu Wercbocq, 1726 Isabella Clara Josephine de la Anloinelle de Ferrer-y-Pinos, Sliflsherr u. Archidiacon von St. Omer. Maltheser-Riller 27. Jan. 1700, Tour-Saint-Quenfin, geb. zu St. Witlwe von Don Juan de Castro 7. Maria Luise, Stiftsdame zu Denain. f 8. März 1748. Omer 14. Juni 1703, f zuParis 28. Gouverneur von Eslraiuadura. 8. Maria Francisca, erst Stiftsdame zu 2. Johanna Josephine, h.l- Jac. 4. Maria Magdalena, Sfiftsdame Denain, h. 1738 im Ocl. N. de Berglies, de la Rosiere, Feldinarschall zu Maubeuge t 1779, Juni. Vicomte von Arleux. von Frankreich, 2. Ludwig Nov. 1761, Tochter von Carl Phil. Joseph, Graf de la Tour-Saint- Quentin und Anna Maria Isabella 9. Maria Clara Francisca, Sliflsdame zu Maubeuge 1695, h. 1714 Joh. Alexander, Marquis von Lun- de Coxie. Hermann v. Hinnisdael, Frhr von Fumal, Herrn zu Frelfay, Zillebecke guedouc, Major. Eheverfrag und Charlotte Catharina, Freiin von Walenrode. de dalo Paris, 5. Febr. 1759. Charlotte Ghislaine Bonaventura, einzige Tochler. 17*9, 16, Febr. Nonne zu Maria Heimsuchung in Paris, geb. 14. Juli 1729, - 9. Febr. 1758. PuUnc, Bocholts I. 15 66 B. 12 Antnn Claudius von Camin, Stammvater der Carnin, Grafen zu Staden, Herr zu Bantonzel, Staden und Roosbeck im Quartier Ypern, geb 30; Januar Kill, ermordet auf dem Kirchhof zu Staden 23. August 1651, h. zu Moorsiede 13. Dez. 1638 Eleonore de la Porte genannt d'Espierres, Palasldame der Infantin, Erbtochter von Philipp de la Porte, Freiherrn zu Slype, Herrn zu Moorsiede und Bonna von Roisin. beide begraben zu Staden. " I. Johann Uapiisl Franz von Carnin, Freiherr zu Slype, Herr zu Staden, geb. zu Templeuve, f 6. Dez. 1693, begraben zu Moorsiede, h. zu Brüssel Johanna Maria Wain, Ehevertrag vom 6. Aug. 1675, f 1714 im Juni, begraben zu Staden, T. von Johann Wain, Herr zu Sfreten und Atigusline Velez-de-Guevara. . ------------------------------------------------------------------------------/v--------,-------------------------------------------------------------------------------------- 2. Maria Maximiliana Alberline, Nonne zu Thieuloye in Arras. 1 I. Johann, Graf von Carnin-Sladen , Freiherr zu Slype, Herr zu Roosbecke, Swylande, Loo, geb. 1678 im Dez. zu Moorslede, + 13. Sept 1744, begraben zu Staden, 1712 im Mai von König Ludwig XIV. zum Grafen von Carnin- Sladen ernannt unter Incorporirung der Herrlichkeilen Staden, Roosbeck, Swylande und Loo, h. 24. Mai 1704 Maria Anna Le Poyvre, Freiin von Maele, Frau zu Vyve, \ zu Ypern 9. Mai 1769, 96 J. alt, begraben zu Staden, T. von Ludwig v, M., Herrn zu Müllern, Leemputte, Bürgermeister zu Brtiges und Maria Anna von den Bogaerde. 2. Phitipp Georg, f zu Menin 1703- 3. Maria Therese, gb. zu Moorslede 31. Oct. 1683. 4. Anna Maria. 1 1. Johann Joseph Franz Florenlin, Graf von Carnin-Staden, Freiherr zu Slyps und Maele, Herr zu Roosbecke, geb. zu Ypern 9. April 1712, f zu Staden 5. Oct. 1788, h. 4. Febr. 1744 zu Schloss Vinderhoute Char- lotle Johanna le Poyvre, Frau zu Vinderhoute, Meerendre, Belzeele, seine Cousine, geb. zu Bruges 21. April 1722, | zu Ypern 18 Mai 1789, die letzte ihres Geschlechtes, Tochter von Wilhelm le Poyvre, Hauptmann; und Isabella Therese Wouters, Erbin zu Vinderhoute. 2. Maria Luise, geb. 1705, i zu Lille 10. Sept. 1789, begraben zu Merignies, h. 3. Jan. 1734 Paul Ludwig von Tenremonde, Graf v. Flstrees, Herrn z. Bellonne, Merignies, Mitglied der adligen Staaten zu Arras und 1738 Dc- putirter, f 4. Nov. 1756. 3. AnnaMichaele, geb. 14. Febr. 1709, + 14. Oct. 1752, h. 1750 im Febr. Mas Anton Carl Jos. v. Mortagne, Freiherr von Landas Herrn zu Rupilly. 4. Isabelle Therese, als Marie Ther. Äbtissin zu Ghislenghien, geb. 25 April 1710, + 8. Febr. 1789. "1. Johann Carl, Graf von Carnin- 2 Anna Charlotte, geb. 3. April 1747, 5. Maximilan Joseph, 6. Isabella Luise v. C. zu Vinderhoute, Staden, Frhr. zu Maele und Slyps, | zu Bruges 7. Oct. 1803, begraben in genannt Chevalier v. geb. zu Ypern 17. April 1755, f zu Herr zu Roosbeck, Licentiat der St. Gilles, h. 26. Aug. 1777 CarlAeneas Carnin, Lieuten., geb. Iseghem im Schlosse Schierfelde 3. Dez. Rechte zu Löwen, 11. März 1774 Jacob, Frhr.v.Croeser, Herrn zu Ryne, zu Ypern 14. Dez. 1782, h. zu Staden 13. Febr. 1776 Jos. Schelfen zuFninc de Bruges, Mitgl. Cnocke, geb. zu Bruges 14. Juli 1746, 1750, | zu Schloss Ant.Alb v. Heurne, Herr zu Puyenbecke der eisten Kammer der General- f 2. Jan. 1810. Lede 2. Aug. 1814, h Staaten der Niederlande, geb. zu 3. Carl Ludwig Franz, Stiftsherr zu zu Gent 10.Juni 17 3 Ypern in der Pfarre St. Jaques 18. Tournay, Licentiat der Rechte zu Löwen Charlotte Xaveria John. 1746, h. zu Ypern 8. August 12. Aug. 1777, geb. zu Ypern 4 Juni 1748. sepha V.Norman, gb, 1785 Maria Charlotte Jaqueline de 4. Maria Anna, geb. zu Ypern 6 Sept. 4 Dez 1760, Tochf. Joigny de Pamcle, Tochter von Joh. 1749, f 25. Mai i834, h. 12. Sept. 1786 von Carl Emanuel v. Carl Frhr. v. Joigny u. Voormezeele Philipp Jos. Anton, Frhrn. v. Coullemont, N. u Polixena Rosa 9. Joseph Carl, geb. 18. Sept. 1765, u.Marie Ferd. Pelagie v. Steenhuys. Herrn zu Tupigny, f 1834. Josephe v. Croix. coel. zu Bruges 6. Jan 1790 . zu Bruges 24 Nov. 1732, einz Sohn von Alb. Jos. v. H. u. Margar. Charles, Erbin zu Puyenbecke» 7. Florelin Joseph, gb. zu Ypern 4. Spt. 1756, + coel. 26. Mai 1789 zu Staden. 8. Ludwig Franz, geb 27. Febr. 1759. Eduard Carl Maria, einziges Kind, geb zu Bruges 14 Sept. 1790, Charlotte Marie Josephe, geb. zu Lille 1. März 1791, h. zu Tournay 10. Nov. 1810 Auditeur im Staatsrath, 3. Oct. 1811 Unterpräfect zu 23. Mai 1779 Adrian Anlon von Wignacourt, geboren zu Lille den Zwolle im Departement der Ysselmündung. 25. Dez. 1799. Die in Jen vorstehenden Stammbäumen vorkommenden Wappen der Frauen und Schwäger sind folgende: J__L Carnin. D'Avion, in Gold einen rothen Halbmond. Rasse, in Gold drei schwarze Sparren. Wendin, in Gold einen rothen Herzschild. Maresquel, in Gold drei schwarze Pfähle mit einem rolhen Querbalken beladen. Chateau Vilain, Du Bois, in Roth mit goldenen quadr, 1. u. 2. in Steinen bestreut Gold einen schwarz. einen goldenen Löwen, 2. u. 3. Gold Löwen. u. Schwarz quadr. 0 Aussy, in Silber zwei schwarze Vasen, im rechten Oberwinkel eine rothe Vierung. Beaufremez, in Blau einen silbernen Herzschild, im Schildeshaupt von drei goldenen Vögeln begleitet Flory (Flury), quergetheilt unten in Roth einen silbernen Löwen, oben in Silber drei rothe Rosen. Moncigny, in Grün einen silbernen Querbalken mit einer darüber liegenden rechtsschrägen Reihe rother Wecken. Marquais, in Gold ein rothes Gitter von sechs Balken. w Bouffiers, in Silber mit rothen Kreuzen bestreut drei (2. 1) rothe Sterne. Hibert, Schlaibes, ablanggetÜeilt, rechts einen Thurm, drei (2.1) links gegittert, im rechten Oberwinkcl Löwen, eine Vierung mit drei Vögeln. Morel, in Silber einen eckiggeschobenen schwarzen Querbalken. Tenremont, geschuppt, Blau mit goldener Einfassung. Le Boucq, Blau drei (2. 1.) goldene Bienenslöcke. 67 Die Boucq stammen aus Cambray, wo als der Erste, Jaiquemarl le Boucq, 1236 als Vasall des Grafen von Cambray genannt wird. Später verpflanzten sich Zweige davon nach Valenciennes, die dort noch jetzt als Le Boucq de Beaudignies, Vicomtcs, fortblühen. Zwei andere Zweige nannten sich Le Boucq du Maretz und Le Boucq de la Mouzelle. Auch ist zu bemerken, dass Thomas von Carnin, der die Hibert zur Frau hatte, ein vermehrtes Wappen führte, nämlich: quadrirt 1. und 4. in Roth die drei (2. 1.) abgerissenen goldenen Leopardenköpfe, 2. und 3. quer- getheilt, oben in Silber drei rothe Rosen, unten in Roth einen silbernen Löwen, das Wappen seiner Mutter. In dem Vorhause des Museums von Douai findet sich von ihnen folgender Leichenstein an der Wand aufgerichtet, welcher vorher in der Dominicanerkirche daselbst gelegen hat: ■ H | I I Kamin. HJibert Saqnthrm. JHortt. iE la Jmst jpdaibts. Jjortirs. Cy gyst nobles seigneur GUMUPI 0)1 GARlNON jannn Sgr. de Burtorrcl; Aury, et Lagnicourt cn parte etc. deceda le X aout 1636 aage de 65 ans et deceda Dame IIONOIRE DE SLA1BES sa compaigne, dame des dis lioux et de loiichy lc Breton le 6 des dis mois et an aage de 64 ans. Priex Dieu pour leurs ames. Slanterhtm. ooo "Slrlmt. Auf dem Steine oberhalb der Inschrift sind die Bildnisse der beiden Verstorbenen bas-relief ausgehaucn. Sic liegen beide, die Hände betend erhoben, den Kopf auf einem Kissen, über welchem das Familien-Wappen angebracht ist und tragen ein langes Gewand mit den Wappenbildern geschmückt; das seinige mit den drei Leopardenköpfen, das ihrige auf der rechten Seite mit den Leopardenköpfen, auf der Linken mit den drei Löwen. Beide tragen Halskrausen, er hat auch einen Degen an der Seite und zu seinen Füssen rechts einen Handschuh, links einen Helm. Fahne, Bocholtz I. 3—7. Dormans. Clapis. Feronstree. Oollar le Berwier. De la Hage. as Geschlecht Dormans (Des Dormans), wie es scheint aus Brabant, führte drei (2.1) abgerissene Leoparden- köpfe, so ist das Wappen, ohne Angabe der Tincturen abgebildet in: Le jardin de Armoiries contenant les armes de plusieurs nobles Royaumes et Maisons de Germanie inferieure etc. oder ßoomgaert der Wapens inhoudende de Wapenen van vele Edele Iluyscn van dese Nederlanden. Gendt. Gher Salenson. 1567. 12°. Clapis scheint ein Oberrheinisches Geschlecht gewesen zu sein. Es führte drei (2.1) abgerissene, gekrönte Leopardenkö'pfe, und einen Querbalken dazwischen. Von ihnen kommt Peter von Clapis 1495—97 häufig in Cölner und Dortmunder Urkunden vor, die er mit obigem Wappen besiegelte. Er nennt sich: Petrus de Clapis apostolicus notarius legum cathedralis ecclesie sti. Andree Wormatiensis et beate Marie coloniensis c. (canonicus). Feronstrc'e, ein Rittergeschlecht der Stadt Lüttich, führte drei (2.1) abgerissene Leopardenköpfe, so ist das Wappen abgebildet ohne Angabe der Tincturen in: J. Quil. Loyens, Eecueil heraldique des ßourgemestres de la cite - de Liege. 1721. folio. Davon lebten 1288 Renier de Feronstree, 1253 Jean German de Feronstree, 1332 Callard le Demoiseau de Feronstree, alle drei Bürgermeister der Stadt Lüttich. Aus diesen Feronstree scheinen zwei andere Geschlechter in derselben Stadt Lüttich hervorgegangen zu sein, wenigstens fuhrt Cullar le Berwier, der 1359 Bürgermeister daselbst war und dessen Nachkommen noch 1720 lebten, sowie Mathieu de la Haye, der 1614—1629 ebendaselbst die Bürgermeisterwürde bekleidete, das obige Wappen. 8—12. Ferenberger. Fichard. Dadenberg. Löwenstett. Nagelitschen. as österreichische Geschlecht Ferenberg zu Egcnberg führte in einem quergetheilten Schilde drei (2.1) abgerissene Leopardenköpfe, die obern beide Gold in Blau, der untere Blau in Gold. Das Frankfurter Patriziergeschlecht Fichard, mit dem Beinamen: Baur von Eyseneck, führte in Blau drei (2.1) abgerissene goldene Lcopardenköpfe im Schildesherz von einer goldenen Kugel begleitet und auf dem goldgekrönten Helme einen offenen, blauen Adlerflug, jeder Flügel mit einem sechsstrahligen, goldenen Sterne und zwischen den Flügeln eine goldene Kugel. Dieses Geschlecht ist vor einem Decennium mit dem fleissigen Geschichtsforscher und Schriftsteller J. C. Fichard genannt Baur von Eyseneck erloschen. Er hat unter anderen eine „Geschichte 69 der Geschlechter von Frankfurt am Main, in besonderer Beziehung auf die Culturgeschichte dieser Stadt in den frühern und letzteren Jahrhunderten bis zu dem Ende der Reichsstädtischen Verfassung" hinterlassen, wovon das bän- dereiche Manuscript in der Bibliothek der Stadt Frankfurt beruht. •) Die Dynasten - Familie Dadenberg, von der gleichnamigen Burg auf dem rechten Rheinufer gegenüber Sinzig, führte in Roth einen goldenen Adler. Von ihr theilte ich Wappen und Genealogie in meiner Geschichte der Cöln. Geschlechter Bd. I. S. 75 und Bd. II. S. 27 mit. Es gab aber auch noch zwei andere rheinische, ritterbürtige Familien dieses Namens, von denen die Eine drei (2.1) Nägel, die andere drei (2.1) abgerissene Leopardenköpfe in ihrem Wappen führte. Die letztere hat auch einen Schwanenhals auf dem Helme, so dass also ihr Wappen mit dem des Geschlechts Bocholtz genau übereinstimmt. Von beiden kommen Personen in ein und derselben Urkunde vom Jahre 1457 vor, nämlich Werner von Dadenberg, der damals von Chur-Cöln mit dem Gute Schweppenburg bei Wessclingen belehnt wurde und die drei Nägel führte, und sein Oheim Henrich von Dadenberg, der mit ihm die Leimsurkunde besiegelt und die drei Leopardenköpfe im Wappen hat. Die Herren von Löwcnstett haben ebenfalls drei (2.1) Leopardenköpfe, und zwar Gold in Blau. Der untere Kopf befindet sich in einem Thore einer, quer durch den untern Theil des Schildes laufenden silbernen Mauer. Die Nagclitschen, welche bei der kärnthener und krayner Ritterschaft vorkommen, führen drei (2.1) goldene, abgerissene gekrönte Leopardenköpfe, die beiden obern in Roth, den unteren in einer aufsteigenden blauen Spitze und auf dem Helme einen wachsenden gekrönten Löwen, der ein Banner trägt. So steht das Wappen bei Rudolph!. 2 ) 13. Hattinck oder Hatting. lif"M^) n Sccländischcs Geschlecht, führte in Schwarz einen goldenen Sparren, begleitet von drei (2.1) goldenen, ! abgerissenen Leopardenköpfen, zwei oben zu jeder Seite der Spitze des Sparrens, einen unten im Sehildesfuss zwischen den Schenkeln des Sparrens, so ist das Wappen bei Ferwerda adelyck Wapenboeck 1. Tafel 22 blasonirt. Von ihnen sass Peter von Hatting gegen 1670 im Rathe von Flandern. Das Geschlecht findet sich jetzt unter dem holländischen Adel nicht mehr aufgeführt, wenn anders die „Lyst van de Personen of gesclachter, wier Titels en Adeldom op de Registers van den hoogen Raad van Adel zyn ingeschreven, en op welke toepasselyk zyn, de Bepalingen vervat in Artikel 1, van het Besluit des Konings, van den 2G.Januari 1822," welche sich in Nr. 61 des „Staatsblad van het Koningryk der Nederlanden" findet, maassgebend ist. ') Es ist Aussicht vorhanden, dass dieses gewissenhafte und für die Cultur- und Sittengeschichte wichtige Werk von seinem Schüler,'dem rühmlichst bekannten Verfasser des Codex Moenofrancofurtanus, der Kaiserregesten etc., Bibliothekar Joh. Friedrich Iiochmer, herausgegeben wird. J ) J. A. Rudolphi Heraldica curiosa. Nürnberg 1G98. Fol. S. 187. 70 <$ WS bM 14. de Haen führen einen quadrirten Schild, 1 und 4 in Gold ein rothes Seeblatt, 2 und 3 in Grün drei abgerissene silberne Leopardenköpfe mit ausgeschlagener, rother Zunge, so ist das Wappen ihnen bei der Adelsverlcihung gegeben. Die Felder 2 und 3 wegen der Heirath der Bocholtzer Erbtochter zu Ingenrath, nämlich: Amt von Bocholtz, Herr zu Ingenrath bei Wachtendonc, h. Aelken (.Adelheid) Heymerix. , ------------------------------------------------------------------------------*----------------------------------------------------------------------------- s Aleid (Alberfa) von Bocholt?,, Erbin zu Ingenrath, h 1586 Anton de Haen, Schulteis und Bürgermeister zu Graeve in Nordhrabant, ausserordentlicher Comnüssair bei der Musterung Erhielt 6. Juli 1623 von König Philipp von Spanien ein Patent über die Erneuerung seines Adels. /---------------------------------------------------------------------------------------------------------------?---------------------------------------------------------------------------------------------------------—N 1. Arnold de Haen, geldrischer Rath. 2. Martin de Haen, geldrischer Rentmeister. 3 Adelheid de Haen, h. Johann Puteanus, Finanzrath zu Roermund. ■) 1626, 29. Oct. wurden die Brüder Arnold und Martin de Haen (wahrscheinlich Söhne Andreas und Adel- heid's) mit Ingenrath belehnt. Diesen folgte 1639 Johan Baptist de Haen und 1661 4. Oct. dessen Sohn Henrich Anton de Haen im Besitze des Lehns, wie Nr. 26 des Urkundenbuchs (Bd. II dieses Werks) nachweist Im Dome zn Ruremönd ist der bischöfliche Thron mit dem oben abgebildeten Wappen der de Haen verziert und unter dem Wappen stellt: Gratuita mann canonicus de Haen posuit. Der Hochaltar in gedachtem Dome trägt das vereinigte Wappen der Schenk von Nydeggen und Bocholtz ohne alle Jahreszahl, nämlich oblang getheilt, rechts in Schwarz einen goldenen Löwen, links in Grün drei (2.1) silberne Lcopardenköpfe. Wie die Verbindung dieser beiden Wappen entstanden ist, hoffe ich im Laufe dieser Geschichte entwickeln zu können, und zwar bei Gelegenheit der Genealogie der Linie der Bocholtz zu Ingenrath oder Ingenray. ') So hat auch Eryci Puteani Genealogia Puteanea Bamelrodiorum apud Yenloniensps, Folio, S. 33, welche dessen Brucella incomparabili oxemplo septenaria, Gripho Palladio descripta Bruxellae 1646, Fol. beigebunden zu sein pflegt. Die dar^| gegebene Abstammung, welche zugleich die Genealogie der de Haen vervollständigt, ist folgende: 71 ** g a £ SC s e I g r^ .s rs Ä eö ' w ■«; S .11 O Ä < -*- 1 a 0 «^ fö --T >• £ > 05 •S vi Q M fr* g c P o3 s 5 >_ -TT c_ .s$ N 0 "3 . vi fe: 'S O cd -d a a 0 s§ £ 0 N S «2 0 0 1 0 Ä 3 £ S in g Od a Q ^ CO CC •§" >- 0 VI £ s 0 US U — e 0 -— 0 ^ £ PQ q * A B 03 1-1 —• N VI h& 1 s ii w tu o ü «! • "S SP s m § e £ OJ s j= .2 0 : = 'S 6h 1 CO I * !M t> ■< ö| cco nonagesimo tertio feria tertia post diem beati Valentini mart. (5) Notum sit etc. quod tbilmannus de Glene emit et comparauit sibi erga Johannem dictum de Scherfhusen et eins uxorem bertam domum et aream, sitam iuxta domum hospitalem st. Gereonis versus sanetum aprum, prout ibi iacet ante et retro, ita quod dictus Tb. cum dieta domo suam facere potest voluntatem absque alieuius contradielione salvo tarnen vnicuique jure suo, quod habere dinoscitur in dieta domo. Zweite Seite, überschrieben: terminus piatee frisonum. P(6) Notum 2 ) quod ex morte Gerardi dicti Hircelin et Blitildis uxoris sue deuoluta est filie eorum Hadewigi et marito suo florino vna tertia pars arearum sitarum in frisingazze ex opposito curie Ludolphi dicti Grin. ita quod dieta Hadewigis et florinus maritus suus dietam lertiam 3 ) partem predietarum arearum prout jacent. omni jure quo antedicti Gerardus Hircelin et Blithildis parentes dicte Hadewigis possidebaut vbieunque ipsos iusta continget diuisione obtinebunt et diuertere poterunt quocunque volueiint actum crastino decolIation ! s beati Johannis anno domini M° cc° LXXX 0 tertio. (7) Notum quod ex morte Gerardi dicti Hircelin et blithildis uxoris sue deuoluta est liberis eorum Ricolpho et Aleydi vnicuique vna tertia pars supradietarum arearum ante et retro prout jacet in fnsingazzen, ita quod quilibet suam lertiam partem vbieunque ipsum justa continget diuisione obtinebit omni jure quo ad ipsum est deuoluta. (8) Notum quod florinus et Hadewigis uxor sua in figura indicij de saneto gereone per sententiam Scabinorum ibidem 4 ) obtinuerunl predietas duas partes predietarum arearum ad ipsos ex morte supradictorum Ricolphi et Aleides fratris Welt einzig und beachtenswerth da. Etwas ähnliches, aber gegenständlich weit beschränkter, bieten die Landtafeln von Böhmen und Mähren. Lieber letztere hat Karl Jos. Demuth unter dem Titel: die Landtafel des Markgrafenthums Mähren ein vortreffliches Werk in Folio erscheinen lassen, von dem 1857, Brunn, die ersten drei Lieferungen erschienen waren und jetzt wohl der Rest edirt sein wird, ein "Werk für die Auffassung der Schreine von Interesse. Es scheint, dass Kaiser Carl IV. bei seiner Errichtung dieser Landtafel 1359, 9. Februar, die cöl- nischen Schreine zum Muster genommen hat. Um von letzteren eine Anschauung zu geben, habe ich vorstehend einen Quatern, der vornehmlich vom Grin'schen Besitztlium handelt ganz, und von anderen Quaternen und Carten nur die Nota's abdrucken lassen, welche die Familie Grin betreffen. Alle jene Quaternen und Carten und noch viele andere Schreinsurkunden befinden sich in meinem Besitze, ich kaufte sie nach und nach bei J. M. Heberle in Cöln; die Hauptmasse derselben, 9 Stück, für 25 Thlr., nachdem die Stadt den Ankauf abgelehnt hatte. ') Durch dieses obtinere et diuertere, oder wie es später in den deutschen Schreinsurkunden heisst: behalten, kehren und wenden , drücken die Schreinsurkunden das volle Eigenthum aus. 2 ) Das Hirschgeweih, welches an der Seite dieses Notums steht, findet sich auf dem Rande des Buches gezeichnet, es ist das Wappenbild des cülnischen Geschlechtes Hirzelin. Aelmliche Zeichen finden sich häufig auf den Rändern der Schreinsbücher, sie waren Merkzeichen für die Schreinsschreibert», um das Nachschlagen zu erleichtern. :l ) Es müssen also zwei Kinder vorhanden gewesen sein und dieses beweisst auch das folgende Notum. Solche Theilungen nach ideellen Antheilen finden sich in den ältesten Schreinsbüchern mitunter über verschiedene Generationen hinaus durchgeführt. Wollte, oder konnte man z.B. ein Haus oder eine Rente nicht auf einen Kopf bringen, so schrieb man jedes Kind für seinen ideellen Antheil daran. Hatte dieses Kind wieder Kinder, so wurde der ideelle Antheil des ersten nach Zahl dieser letzteren (Enkel) abermals subdivirt u. s. w. Auf diese Weise kann man in einem Nolum die genaueste Angabe einer Abstammung finden. Heisst es zum Beispiel: und haben wir vom Tode des N. Hirzelin seine Sühne, Johann und Gerard, jeden an sein Viertheil eines Sechstheils zweier Häuser geschrieben, so kann man in der Regel annehmen, dass N. Hirzelin vier Kinder und fünf Geschwister gehabt hat, und dass sein Vater mit einem (Bruder oder Schwester) in Thei- lung gegangen ist, und so sind denn vier Generationen festgestellt, nämlich ein Urgrossvater, der zwei Kinder hatte, ein Grossvater mit sechs Kindern und ein Vater mit vier Kindern. Obiges Notum beweist ausserdem noch, was auch Notum 19 thut, dass bei dem Cölnischen Adel, wozu Hirzelin und Grin unzweifelhaft gehören , weder das Salische noch das Ripuarische Erbrecht gegolten hat, indem nach beiden im Grundeigenthum, wenigstens in der terra salica und terra aviatiea, kein Weib succediren konnte, hier aber die Schwester mit dem Bruder erbberechtigt dasteht Es ist also die Erbfolgeordnung, wie sie die Lex Visigothorum IV. 2. 0.1: 2.18. hat, mit den Vorzügen des Römischen Represontativ- rechts, offenbar ein reines Relinquat der ursprünglichen Römischen Stadtverfassung. 4 ) Das Schrein St. Gereon hatte seine eigenen Scheffen und Gerichtsbarkeit, unter welche auch das Kirchspiel St. Christopher gehörte; ein Schulteis führte anfänglich den Vorsitz bei diesem Gerichte: hoc per sententiam scabinorum villico Everhardo presidente in figura indicii confirmationis robur obtinuit, sagt eine Schreinscarte. Vergleiche meine Forschungen. 77 ac sororis antedicte Hadewigis jure devolutas ita quod omni jure, quo antedicti habuerunt, obtinebunt •) et diuertere poterunt, quocunque voluerint. actum in crastino Epiphanie domini anno eiusdem M° cc° LXXX° tertio. (9) Notum quod Ludolpus, Bruno et Cristina liberi Brunonis dicli Blutzoic in figura judiui st. Gereonis per sententiam scabinornm ibidem obtinuerunt vnam quartam partem tertie partis curie quondam Ludolpbi Grin ante et retro prout iacet ante portam frisonum ad ipsos ex morle Alberti avunculi eorum jure deuoluta ita quod omni iure quo ante- dictus habuit, obtinebunt et transferre poterunt quocunque voluerint. (10) Notum quod Bruno et cristina predicti tradiderunt et remiserunt Ludolpbo fratri ipsorum predicto quicquid juris aut proprietatis habuerunt in quarta parte tertie partis curie predicte. Ita quod dictus Ludolphus omni jure quo antedicti habuerunt, obtinebit et diuertere poterit quocunque voluerit (11) Notum quod Godefridus dictus Grin scabinus coloniensis filius quondam Ludolpbi dicti Grin et uxor sua Blithildis emerunt sibi erga Ludolphum predictum filium Brunonis predicti quartam partem tertie partis curie predicte. Ita quod omni iure quo antedictus Ludolphus habuit, obtinebunt et diuertere poterunt quocunque voluerint. actum in crastino Epiphanie anno domini M° cc° LXXXIIj 0 . Dritte Seite oder zweites Blatt. (12) Notum quod Huperlus filius Segen", tradidit et remisit libere et simpliciter Theoderico plebano st. Christo- phori quicquid iuris aut proprietatis ipsi deuolutum fuil ex morte parentum suorum in domo et area ante et retro subtus et superius prout iacet in platea frisonum contigua domini Johannis dicti Reme. Ita omni iure quo antedictus Hupertus habuit. obtinebit et diuertere poterit quocunque voluerit. (13) Notum quod Johannes dictus Wllappel 2 ) et maria uxor sua emerunt sibi erga Theodericum plebanum saneti christophori supradicti predietam domum cum area ante et retro subtus et superius prout iacet in Vrisingazze contigua domui Johannis dicti Reme. Ita quod dicti Johannes et Maria uxor sua omni jure quo antedictus Th plebanus habuit, obtinebunt et transferre poterunt quocunque voluerint. actum feria quinta post dominicam seeundam in Quadragesima. Anno domini M° cc LXXX 0 tertio. (14) Notum quod Johannes dictus creich in figura indicij et per sententiam scabinorum st. Gereonis obtirmit vnam aream sitam ex opposito domui Buce. contiguatam mansioni Gerardi dicti de Poylheym versus portam leonis. Ita quod iure et sine quolibet impedimento obtinebit et diuertere poterit quocunque voluerint, quare idem Johannes in diclo iudicio se septimo 3 ) declarauit, quod sui parentes dietam aream vltra tempus dierum possidebat sine cuiuslibet impetilione. *) (15) Notum quod Methildis de Bickindorp emit sibi et liberis suis erga predictum Johannem dictum creich aream predietam ante et retro prout iacet ex opposito domui Buce contiguata domui Gerardi dicti de Poytheym versus portam leonis 5 ) ita quod omni jure quo antedictus Johannes habuit, obtinebunt et transferre poterunt euieunque voluerint. Actum in exitu augusti anno domini M° cc° LXXXiiij 0 . (16) Notum sit etc. quod Albertus dictus Rufus et Benedicta uxor sua emerunt sibi a Monaslerio de piscina, 6 ) vnam aream sitam infra portam honoris et portam frisonum 7 ) ex opposito turris que dicitur Wighus 8 ) contique et proxime porte honoris attingentem vicum ad puteum. Ita quod dicti Albertus et uxor sua de dieta area possunt libere suam voluntalem facere. saluo monasterio predicto suo jure. (17) Notum 0 ) sit etc. quod Albertus Rufus et Benedicta uxor sua predicti in area sua. quam acquisiueruut sibi a monaslerio de piscina iam prescripta et in domo, quam super dietam aream edificauerunt, ante et retro subtus et supra, prout iacet, vendiderunt petro diclo de Bunna et Mechtildi vxori sue sex solidos coloniensium denariorum annui et prrpelui census, soluendi predictis petro et Melhildi, videlicet tres solidos in assumptione beate Marie et tres solidos in purificalione eiusdem singulis annis vel infra mensem sequentein post quemlibet terminum sine captione, sub tali pena et conditione, quod si non soluerint aliquo istorum terminorum vt predictum est. extunc predicti Petrus et Methildis se intromittent et libere intermittere debent de predictis area et domo, et de ipsis suam facient voluntatem sine contradictioe dictormn Alberti et Benedicle saluo per omnia Monasterio de piscina pretacto iure suo. 10 ) •) Eine solche Wiedervereinigung der individuellen Eigentkumstheilo in eine Hand liies congregatio oder Vergatterung. 2 ) Vullappel. Das W gilt in alten Urkunden in der Regel für Vu. 3 ) Die siebente Hand, der gewöhnliche Beweis durch Eideshelfer, von dem die alten Volksrechte an mehreren Stollen sprechen. Gegen ihn war ursprünglich kein Gegenbeweis möglich, später nur das Gottesurtheil. (Der Gegenbeweis hiess iibersiebenen.) Er beruhte auf der grossen Rechtschaffenheit und Gradheit, deren sich die ersten deutschen Völker zu rühmen hatten: Das Wort eines unbescholtenen Mannes sollte in allen Sachen, die er nur am besten wissen konnte, also namentlich in allen, wobei es darauf ankam, ob er selbst es vollführt oder nicht vollführt hatte, allein entscheiden, da jeder Andere in der Auffassung sich geirrt haben konnte. Nur bei der handhaften That (Ertappen beim Verbrechen selbst) galt eine Ausnahme. Um indessen das Gewicht solcher Aussage und des darüber abgelegten Eides zu verstärken und dem Meineide möglichst vorzubeugen, verlangte man Eideshelfer, welche mit ihm zusammen schworen. Er schwor de veritate, d. h. dass die Sache wahr oder unwahr sei, sie de credulitate, d. h. dass sie ihn eines falschen Eides nicht fähig halten. In einigen Volksrechten und bei gewissen Rechtsverhältnissen ist die Zahl der Eideshelfer auf 3, 7, 12 u. s. w. bestimmt. •') Die Immemorial-Verjährung als Besitz- resp. Eigenthums-Titel. 5 ) Die Löwenpforte stand St. Clara gegenüber, da wo die Apernstrasse in die Friesen- und Wahlengasse übergeht: Notum quod Wernerus dictus Parfuse et Gertrudis uxor. tradiderunt et remiserunt domino Wilhelmo, Comiti iuliacensi et Richarde uxori, domum sitam in angulo veterum murorum ex opposito porte que dicitur Lewenporte, sagt das Scheffenschrein im Jahre 12C5. In diesem Hause wohnte Graf Wilhelm von Jülich und wurde darin 1267, als er mit den Overstolzen zu Tische sass, von dem Cölnischen Edelvogte und deiv Weisen überfallen. Das Haus wurde niedergebrochen und verbrannt. Cöl. Chronik S. 127. Später stiftete Richardis in diesem Hause das Kloster St. Clara. 6 ) Kloster Weyer lag vor der Weyerpforte im freien Felde und wurde im 15. Jahrhundert von dort in die Stadt verlegt. ") Friesen- und neue Ehrenpforte fallen in die dritte Stadtumwallung, Lewenpforte in die zweite. ») Der Begriff Wighaus ist hier also deutlich genug gegeben, turris auch anderswo propugnaculum. ») Dieses Notum enthält einen Rentkauf, das heisst, verstecktes Darlehn mit Zinsversprechung, welches bekanntlich im canonischen Rechte verboten war und daher zu allerhand anderen Schemverträgen Anlass gsb. In späteren Zeiten trat an die Stelle des Rentkaufs der Wettschatz, der eine wirkliche Verpfändung mit Zinsverspreschungen enthielt. ,0 ) AVenn im Schreine das Eigenthum von Einem auf den Andern ohne allen Vorbehalt übertragen wurde, so ging es frei über. Da nun die Schreinsmeister (Amtleute) für alles, was sie verurkunden Hessen, verantwortlich waren, so mussten sie sich vorsehen, dass die Reallasten und Verpfändungen bei der Uebertragung dem Erwerber namhaft gemacht und in dem Schreinsacte erwähnt wurden. Dieses geschah durch obiges Salvo; zur Vorsicht wurde mitunter noch hinzugetzt: et euiuseunque iure suo. 78 (18) Nolum sil etc. quod coinparuil in figura judicii Ludolfus dictus Grin. filius quondam Burgardi boDC memorie dicli Grin et per sententiam scahinomm apud sanclum gereonem in figura iudici ohtinuit, quod pater suus Burgardus predictus. et sophia ipsius vxor de iure scribi debuerant ad dommn et aream retro et ante prout iacet in platea dicta Walcngasse ex opposito Domus Gerardi de cornu super antiquum fossatum. (19) Item noluin sit etc. quod ex morte dictoruni Burgardi et sophie dicta bereditas mortua est et emersit. Ludolfo prefato, Johanni, Hermanno et Riquino, Katharine et Godescalco ipsius marito et Drude liberis dictoruni Burgardi et sopliie cuilibet ipsorurn ad partcm suam puerilem, ila quod quilibet eorum partein suam puerilem vertere et diuertere possit, quocunque voluerit iure et sine aliqua contradictione actum in vigilia Gereonis. anno domini etc. sexto. (20) Notum sit quad katherina filia Burgardi dicti Grin predicti et Godescalcus eius maritus, Johannes, Her- mannus, Riquinns et Druda liberi predicti Burgardi reniiserunt et supraportauerunt libere et simpliciter, quilibet eorum parlem suin puerilem quam hahebat in domo et area sitis in platea Walengasse ex opposito domus gerardi de cornu super antiqam fossam, prout iacet ante et retro subtus et supra Ludolfo diclo grin fratri ipsorum predicto et Ide uxori ipsius. Ita quod ipse Ludolfus et Ida predicta, coniuncta manu dictam hereditatem vertere et diuertere poterunt quo volunt et ad quamcunque manuin volunt sine aliqua contradictione. actum in vigilia Gereonis. (21) Notum sit etc. quod Albertus rufus ') et Benedicta vxor sua vnita manu vendiderunt et remiserunt libere et sohlte, petro diclo de Bunna et Methildi eius uxori dorn um suam et areain sitam infra portam honoris et frisonum ex opposito turris que vocatur wighus, quam ijdem Albertus et Benedicta tenuerunt de monaslerio de piscina et quicquid iuris et proprielatis dicti Albertus et Benedicta in dictis domo et area habuerunt id totum superporlauerunt et dederunt in potestalem et proprietatem dictoruni petri et Methildis. Saluo per omnia monasterio de piscina iure suo. Ila quod dicti petrus et Methildis pn'edictas domum et aream, prout iacent ante et retro subtus et supra habebunt libere et inde suam possint facere liberam voluntalein. (22) Notum sit etc. quod petrus et Methildis iam dicti vendiderunt et superportauerunt Hermanno dicto de cornu 2 ) filio quondam Gerardi dicti de cornu domum suam et aream sitam infra portam honoris et portam frisonum prout iacet ante et retro subtus et supra sicut ipsi, petrus et methildis habuerunt eundem in sua proprietate. ita dictus hermannus diuertere potest ipsam et habebit ad suam voluntalein et transferre poterit quocunque voluerit sine contradictione aliqua. Fünfte Seite. Drittes Blatt. (23) Nolum sit 3 ) etc. quod Helewigis relicta quondam Richwini dicti Grin comparens in figura iudicii parochie st. christophori coloniensis suo iuramento declarauit, quod pro urgente necessitate lunc temporis non potuit eparcere et conseiuare hereditatem suam sitam ex opposito lapidei horrei 4 ) Godefridi dicti grin. de consensn beredum suorum. videlicet. Gerlrudis, Ludolfi. Xpine. (Christine) Blize et obtinuit ibidem per sententiem scabinorum, quod ipsa Helewigis die am here- didatem posset uendere et suam uolunlatem inde facere. Actum anno domini M° cc° oclogesimo oclauo. Vigilia conuer- sionis sti pauli. (24) Notum sit etc. quod Hedewigis predicta hereditatem suam predietam prout iacet ibidem vendidit et remi it Godefrido dicto Grin praefato et eius uxori Blize. ita quod ipsi eam habeant in sua proprietate et potestate et diue>tant eam quocunque voluerint sine contradictione. Datum anno et die ut supra. (25) Notum sit tarn presenlibus quam futuris quod Johannes dictus Raze 5 ) miles coloniensis et margarelha eius uxor acquisiuerunt sibi erga Albertum Scallonem domum et aream que uocatur Seluenberg cum pomerio adiacente sitam ex opposito noue vallis 6 ) contiguam curie petri Vetscholder 7 ) versus portam -st. Gereonis. ante et retro prout ibi iacet. et sicut predictus Scallo in sua possidebat proprietate. ita dicti Johannes et Margaretha uxor sua et eorum heredes iure ciuili s ) sine contradictione ohtinebunt. Tali conditione quod predicti coniuges persoluent singulis annis nomine annui et perpetui census dicto Alberto sedeeim solidos coloniensium denariorum. videlicet octo solidos in festo beate Walburgis et octo solidos in festo omniuni sanetorum aut infra quatuor Septimanus post quemlibet dictum terminum sine captione sub tali modo et pena quod si predicti coniuges aut eorum heredes dictum censum infra dictos terminos ipsi Alberto non persoluerint, quod bereditas ') Albert Rufus (der Rothe) gehurt den eölnischen regierenden Geschlechtern an und zwar demjenigen, was sich später van ine Rode (von den Rothen d. h. von dem rothen Vater stammend) und seit dem Ende des 14. Jahrhunderts durch falsehe Zusammenziehung von Merode nannte. 2 ) Audi dieser de Cornu, vom Hörn, gehört unter die regierenden eölnischen Geschlechter. 3 ) Dieses Notum verurkundet eine obervormundsohaftliche Verkaufsgenehmigung nach Anhörung und unter Zustimmung des l'amilienraths, letzterer liier aus den Kindern (Heredes) bestehend. 4 ) Steinerne Scheunen waren in jener Zeit noch nicht häufig, die meisten von ihnen, sowie viele Häuser, waren von Holz mit Stroh gedeckt, 5 ) Dieser Ritter Johann genannt Raze (Rativo) gehört zu den regierenden Geschlechtern Cölns und den Voreltern des noch blühenden Freiherrlichen Geschlechts Raitz von Frenz, mit dem stehenden Kreuze. Ebenso ist der nachfolgende Albertus Scallo Vorfahre der Freiherrn Schall von Bell. Auch er gehörte zu den eölnischen regierenden Geschlechtern und führte, mit den Troyen eines Stammes, zwei geschachte Sparren wie hierneben. Ein Weiteres habe ich über beide Geschlechter in meiner Geschichte der eölnischen etc. Geschlechter mitgetheilt. r ') Auch hier, wie bereits in den vorigen Notis macht sich überall noch das Neue der letzten Umwallung der Stadt unter Erzbischof Philipp geltend. ') Die Vetscholder machten mit den Cranz ein Geschlecht aus, führten, wie diese, drei durchbrochene Rauten im Wappen und schrieben sich nach dem Hause zur fetten Schulter (ad pinguem scapulain.) 8 ) Das jus Ciuile bedeutet hier städtisches Recht zum Unterschiede von Hofrecht. 79 ad ipsum Albertum absque omni contradiclione libere reuertetur. Saluo per omnia ecclesie st. Gereonis colon. iure et censo suo sibi in dicta hereditate competentibus. Actum anno Domini M° cc° ocluagesirao nono • vigilia sanctorum >) Processi et et Martiniani. Possunt tarnen dicli coniuges et sui heredes et saluum est eis dictum censum sedecim solidorum defendere et liberale in alia hereditate tarn bona, actum vt supra. (26.) Notum sit etc. quod Johannes Grin et Riglimudis eius uxor acquisiuerunt sibi a curte dominorum ecclesie st. Gereonis Sita apud crele, quandam hereditatem iacentem inter portam Leonis et domum ad auenturam. Ita quod dicli Johannes et Rigmudis uxor sua de dicta hereditate sua possunt facere voluntatem (suam) et eam diuertere quo volunt. Saluo dicte curti in crele 2 ) et cuilibet alteri iure suo. (27) Notum sit etc. quod Euerardus dictus Kleyngedanch 3 ) et eius uxor oestekin acquisiueruut et receperunt a dictis Johanne Grin et Rigmude eius uxore. quandam particulam iam dicte hereditatis versus portam leonis quam dicti coniuges edificauerunt 4 J pro heredilario censu duodecim deuariorum col. soluendo eisdem quolibet anno in medio maio vel saltem infra mensem sequentem sine captione. sub tali conditione quod si dicto termino non persoluerint dictum censuin extunc cadent et ceciderunt ab omni iure quod in dicta hereditate habebant. Sechste Seite. (28) Notum sit etc. quod Wolframo de polheym 5 ) emortua est et cessit ex morte Bertolfi fratris sui. vna quarta pars, in domo sita in lata platea in ordone ab illa parte domus dicte ad puellas. piout ibi sita est. ante et retro vbicunque ex iusta diuisione ipsum VV. continget. Ita quod ipse dictam partem diuertere potest ad quemcunque manum voluerit. (29) Notum quod Wolframus de Polheym predictus dedit et remisit Gertrudi sorori sue dicte de Polheym begine coloniensi suam quartam partem, quam habuit in domo supradicta ubicunque ipsum contingebat ex equa diuisione et sicut dictus W. predictam qartam partem in sua potestate habebat. Ita quod dicta Gertrudis eam habeat et verlere ac diuertere possit ad quemcunque manum velit. (30) Notum — quod Gertrudis de Polheym begina col. iam prenominata dedit et remisit 6 ) .. Abatissi et con- ventui. Monasterii in Seyne in colonia medietatem domus sue site in lata platea in ordone ab illa parte domus dicte ad puellas. prout ') — Ita — actum anno d. M° cc° nonagesimo fcria quinla post dominicam letare. (31) Notum — quod ex morte quondam Methildis de Bickindorp cessit et deuoluta est Johanni eius filio area vna sita ex opposito domns Buze contiguata domui quondam Gerardi dicti Polheym versus portam leonis prout — Ita actum M° cc° nonagesimo primo feria quinta post natiuit. bti Johis bapt. (32) Notum — quod Johannes filius Methildis de Bickindorp, iam dictus vendidit et remisit Domino johanni dicto Scherfkin militi et Righmudi eius uxori ciuibus colon. aream suam sitain ex opposito domus Buze contignata domui quondam Gerardi de polheym versus portam leonis prout — Ita. actum et datum ut supra. (33) Notum — quod Helwigi filie quondam Johis de Baiin et Gozstunis vxoris sue et Matheo marito ipsius Helewigis. mortua est et cessit. ex morte dictorum Johannis et Gozstunis parentum ipsius Helewigis vna puerlis pars in vna marca colon. annui census recipiendi. vbicunque ipsos ex iusta diuisione contingit. de sex mansionibus siue de omni hereditate insarum sex mansionnm sitis infra erinporzcn noua et veterem ex illa parte qua vertitur ad ecclesiam st. gereonis in omni iure quo predicti parentes sui ea habuerunt. Datum anno d. M°. cc°. nonagesimo primo in medio inensis marty. (34) Notum — quod ex morte Helewigis filie Johis de Baiin iam prediete. vxoris dicti mathei mortua est et cessit Johanni filio dictorum Helewigis et Mathei vna puerilis pars in vna marca col. annui census recipiendi de sex mansionibus etc. Siebente Seite. Viertes Blatt. (35) Notum — quod Johannes et Gerardus fratres, filii quondam Gerardi Cause°J coram iudicio et infra Judicium de sto Gereone pertractauerunt. quod parentes eorum Gerardus Cause et sophia. et ipsi Johannes et Gerardus ac ') In dieser Urkunde kommt beataWalpurgis, aber sanctus Gereon und stus Processus et Martinianns vor, ebenso Hess man in vorigem Notum beatus Johannes. Darnach, ist zwischen beatus und sanctus in jenen Zeiten noch nicht der Unterschied gemacht, den man in neueren Zeiten darin sucht. 2) Es ist hier also vom hofhörigen Gute die Rede, zum Unterschiede vom städtischen, oben Notum 23. Solches lag innerhalb der zweiten und dritten Umwallung sehr häufig, indem die dritte Mauer nicht allein städtisches Eigenthum und den städtischen Gerichtsbezirk einschloss, sondern auch Hof- und Grundstücke der Stifte St. Gereon, Cunnibert, Mauritz, Pantaleon, Severin, der Herrli chkeit Benesis etc. 3 ) Auch die Kleingedanc (Cleingedanc) gehörten den regierenden Geschlechtern Cölns an, ihre Geschichte in meinem Werke über die cölnischen Geschlechter. i) Die städtischen Geschlechter waren es vornehmlich, -welche die Colonisation und Bauindustrie Cölns betrieben. Unter Sachsenhausen (Sechszehn Häuser) legten die Overstolz an, das zugeschüttete Rheinbette auf Heu- und Altenmarkt, das Judenviertel wurde von mehreren Stadtadligen in Angriff genommen. Friesenstrasse, Wahlenstrasse und ihre Umgegend bebauten und bevölkerten vornehmlich die Grin und Scherffgen und die Gegend von Pantaleon Gyr und Grin. 5 ) Auch die Polheim gehörten den Cölnischen regierenden Geschlechtern an. °) Solche Punkte vor den Namen der Personen bedeuten, dass die Respectsworte, reverendissimus, illustris etc. ausgelassen sind und hierher gedacht werden müssen. ; ) Ich werde von hier ab die Formeln am Schlüsse der Urkunden, so weit sie nichts Neues enthalten, weglassen und durch das Prout andeuten, dass hier ergänzt werden muss; prout ibi iacet ante et retro und dergleichen, und durch das Ita, dass das oblinere, vertere et diuertere in quemcunque manum etc. folgt. Auch nach dem Notum habe ich das: sit tarn presentibus quam futuris übersprungen. 8 ) Cause oder Cuesin gehörten zu den regierenden stadtcölnischen Geschlechtern; ihre Geschichte und Genealogie findet sich in meinem Werk über die Cölnischen Geschlechter. Sie führten wie die Hirtz-Landskron, zwei übereinander schreitende Leoparden in ihrem Wappen. 80 Sophia soror eorum possederunt pacificc et quiele. vno. duobus. tribus. quatuor. quinque. deccm. virginti. Iriginla annis et ultra tempora dierum et amiorum ') sine iusta allocutione. quandam aream sitam in Walengasse ex opposito curie Geiardi de cornu. proximani curie Ludolfi dicli Grin et quod sentenlia scabinorum ibidem dictauit et dedit. quod ipsi. et dicta Sophia soror eorum. merito debentur asscribi ad diclam hereditatem quilibet eorum ad suam partem diete aree prout ibi iaret ante et retro. (36) Notum sit 2 } quod ex morte quondam Geiardi diele cause et Sophie eius uxoris cessit et mortua est Johanni filio ipsorum vna puerilis pars aree iam diele,- prout — jta —. (37) Notum quod ex morte quondam Gcrardi et Sophie predictorum cessit et mortua est Gerardo et Sophie predictis, liberis eorum vna puerilis pars aree cam predicte — prout — jta. (38) Notum — quod Gerardus prediclus et soror sua Sophia predieta ac Tilmanus cleyngedanch eius maritus. dederunt. et remiserunl prefato Johanni fratri ipsorum Geiardi et Sophie, quilibet ipsorum suam puerilem partem. prout—Ita. (39) Notum — quod Johannes prelibatus concessit Cristiano nepoti quondam Malbodonis, aream prefatam et quiequid in ea habuit, prout ibi iacet ante et relro, subtus et supra. pro sex solidis legalium coloniensium denariorum. annui et perpetui census, iure hercdilario habendam et tenendam. Ita quod singulis annis in festo pasche vcl infra quatuor septimanas sequentes. sine captione. tres solidos persoluet eodem Johanni et in die st. Remigii aut infra sequentes quatuor Septimanas alios tres solidos. ei dabit sub tali conditione et pena, quod si aliquo terniinorum dictorum solucre ncgglcxcrit dictum censum ex tunc cadel et cecidit ab ipsa area et ab omni eo quod in ipsa area edificauit et dicta area et quiequid supcrposilum fuerit ad ipsam Johannem erit libere deuoluta et diuertere potest ad quemeunque manum voluerit ipse Johannes predictus. (40) Notum quod Bela relicta quondam henrici braxatoris dicti de anliqua abiete in figura judicij st. Gerconis suo iuramento declarauit et per sententiam scabinorum obtinuit. quod ob necessitatem uitc sue oporteret ipsam vendere eandem doinum dietam de antiqua abtete iuxta antiquam fossam prout ibi iacet ante et retro subtus et supra. et superpor- tauit ipsam domum domine Lothze sue leynerie, relicte quondam . . florini et rogauit, quod ipsa domina Lolhza dietam doinum prout ibi iacet concedet et porrigeret Hermanno dicto Kneyart, ciui colon. et ipsa domina Lothza Lcyneria dietam domum et hereditatem, prout ibi posita est concessit et porrexit ipsi Hermanno Kneyart omni iure quo dicta bela eam habuit, saluo unieuique iure suo in dicta hereditate. et hoc testamur. 3 ) Achte Seite. (41) Notum quod sejitem sacerdotes vicarii ecclesie st. Gereonis pro se et Hemicus prouisor hospilalis eiusdem ccclesic de consensu et voluntate Domini Wer. (Werneri) prepositi dicte ecclesie si. gereonis. concesserunt. quandam aream cum suis iuribus. si'am per portam Ieonis iuxta antiquum murum, ubi quondam domus comitis juliacensis stabat. jnter domum Hcrmanni dicti Wegemeyster. ex una parte, et intcr domum dictorum Septem sacerdotum ex altera. Weltero dicto de confluenlia ciui colon. et Gertrudi eius uxori. ac heredibus eorumdem. Ita quod dicti coniuges et eorum heredes. singulis annis in perpetuum jn festo pasche persoluent dictis Septem sacerdotibus Septem denarios col. et dicto Hcnrico seu provisori dicli hospitalis pro tempore exislenti. decem. den. colon. et poterunt predicti coniuges et heredes eorum dietam aream edificare ad voluntatem eorum et hoc testamur. > (42) Notum — quod.. prior., magistra et., conuentus sororum in dunewalt. ordinis premonstratensis. colon. dyocesis. concesserunt aream suam s tarn in jiarochia s i{, christophori col. ex opposito domus ciuis coloniensis dicli perluse Weltero dicto de confluentia et gertrudi eius uxori ciuibus colon. iure hereditario perpetuo possidendam habendam et edi- ficandam plena poteslate et de dicta area et edificio. singulis annis. dicto conuentui. triginta denarios col. in festo purifica- tionis bte marie virginis ac dominis ecclesie st. gereonis de dicta area Septem denarios col. et duos pullos in vigilia bti. Gereonis pro eodem conueutu persoluent. tali conditione. quod si diclus census termino predicto non fuerit persolutus vel infra duas seplimanus sequentes. extunc dicta area cum edificio ad ipsorum ecclesiam de dunewalt libere revertetur. Item adiectum est. quod. quod si predicti coniuges predictum edificium vendere. uel legare aut euieunque dare voluerint. vendi- tores tres solidos col. vnum denariam et duos pullos. et emptores. tantundem. ipsi ecclesie et conuentui soluere teuebuntur. et hoc testamur. Datum crastino anunciationis bte marie virginis anno d. M. cc° nonagesimo primo. (43) Notum quod Hermannus dictus de Erenporzen et Sophia eius vxor concesserunt Rudengero et eins uxori Grcte ac eorum heredibus quandam aream suam sitam iuxta alias quatuor domos eorum versus sanclum aprum cum omni edificio in eadem area construeto iure herediiario habendam et possidendam pro duobus solidis colon. perpetui census soluendis singnlis annis in festo beati Gereonis sub tali conditione et pena, quod si predictum censum non persoluerint in diclo festo aut infra mensem sequenlem sine captione. extunc dicta area et quiequid in ea edificatum est ad prefatos, Her. eius uxorem ac eorum heredes libere sine contradielione qualibet reueitelur et inde suam facient volunlatem. ') Die Immemorial-Verjährung 'wird hier anders als vorher ausgedrückt. 2 ) In diesem Notum und in dem folgenden -wird von dem Schreinssohreiber das vollzogen, was in dem Vorigen das Urtheil zu vollziehen erlaubt hat. Die Anschreinung erfolgte in zwei verschiedenen Notis, (30 und 37) weil Johann seinen Antheil allein bekam und die beiden anderen ilire Antheile noch ideel gemeinsam behielten und beide gleichzeitig und gemeinsam an Johann über- liessen; hätten Gerard und Sophia, jeder für sich über ihre Theile verfügen und solche z. B. nicht an ein und dieselbe Person übertragen wollen, so wäre auch für Gerard und Sophia, für jeden ein besonderes Notum nothwendig geworden; so verlangte es die ältere Schreinspraxis. Noch ist au bemerken, dass die sämmtlichen Verhandlungen 35—38 nur wegen Nr. 39 nothwendig wurden. Da der Ankäufer Christian Malbod einen Titel für seine Erwerbung verlangte, so mussten Verkäufer ihn liefern, und da dieser Titel in unvordenklichem Besitze und in dem Erbrecht lag, so waren diese Rechtsverhältnisse zu constatiren, was in Nr. 35—38 geschehen ist. Die Thatsachen, welche in den einzelnen Notis 35—38 erzählt werden, sind natürlich viel älter als die Anschreinung in Nr. 39 selbst. Es lassen sich solcher aufeinander folgender Nota viele in dem Schreine finden, worin, weil der Uebcrgang des Eigenthums von Eltern auf Kinder und von diesen wieder auf Kinder erfolgt ist, das Sterbe- und Erbe-Verhältniss mehrere Generationen hindurch aufgezählt wird. 3 ) Ein für die Schreinsgeschichte merkwürdiges Notum. Die Obervormundschaft ist hei den Scheuen von St. Gereon. Diese ermächtigen die Muttor zum Verkauf eines Leims, was aber in den Gränzen des Schreins St. Gereons liegt. Die Veräusserung selbst geschieht vor und von der Lehnsherrin (Leyncria), welche den ihr empfohlenen Ankäufer als ihren Vasallen annimmt und investirt; über alles dieses steht den Scheffen und Schreinsbeamten keine Jurisdiction zu, sie stellen daher über diesen Thcil nur schlichtweg das Zeugniss aus, dass die Thatsaohe vor ihnen, resp. in ihrem Beisein, geschehen ist (et hoc testamur). 81 (44) Notuin quod Hildegundis relicta quondam Ricolfi dicti poppe ') coram judicio de slo Geieone. per pro\i- miores suos sanguintos 2 ) ex utraque parte 3 ) deciarauit et optinuit, quod parentes sui tt ipsa possedisset pacifice et quiete sine iusta allocutione. vno. decem. viginla triginla annis. et ultra tempus dieium et annorum. donium et areain ante et retro suptus et supra prout iacet iuxta domum dictam ad auenturam uersus sanclum aprum et quod dicta li. per sententiain scabinorum obtinu.t, quod ipsa de iure deberet sciibi ad suam pueriliparlem diele hereditatis ubieunque ipsam ex iusta diuisione contingit. (45) Notuin. quod Hildegundis prenominala dedit et riinisit Johanni diclo Grin et Righmndi eius uxori suam puerilem pertem ubieunque eam oblinuit in hereditale immediate dicta saluo liildegundi suo usufruclo diele paris quam diu uiuit. (46) Notum. quod Rudengerus et Greta uxor eius dederunt et remiserunt hereditatem siue domos quam et quas habuerunt ab Hennanno dicto de Erenporzen et uxore eins Sophia sila versus domum dictam auenlura domui leprosorum tali conditio quod lanrpa ardens in ecclesia leprosorum perpetuo luceat ante copus cliristi pro remedio animaruni suarum et nicliilominus domus leprosorum soluet dictis coniugibus seil alteri eorum qui superuixerit viiam mairam deuariorum vsua- lium in feslo st. Remigii uel infra mensem siue captioue. quod si non fecerint prefata hereditas dirtis coniugibus sine coutra- diclione cedet. saluo iure perpetui census. Neunte Seite. Fünftes Blatt. (47) Notum. quod ex morte Johannis dicti de Ralin. et Gotslunis vxoris suc. niortuä est et cessit. Hemico filio eorundem. vna puerilis pars in vna marca colon. annui census reeipendi ubieunque ipsum ex iusta diuisione contingit. de sex mansionibus siue de omni heredilate ipsarum sex mansionum. silis inier Eremporzen i ouam et uelerem. ex illa parle versus sanetum Gereonem. in omni iure quo predicti parentes sui eam habuerunt. (48) Notum. quod ex morte Johannis et Gotslunis prediclorum morlua est et cessit Mathie filio erundem et sophie eius uxori. vna puerilis pars in vna marca col. annui census reeipiendi (u. s. w. wie im vorigen Notum). (49) Notuin quod Mathias et eius uxor sophia Sani dicti vendiderunt et remiserunt Henrico fratri ipsius Mathie suam puerilem partein in vna marca predieta elc. (wie vorher) (50J Notum. quod Henricus sacerdos, prouisor hospitalis ecclesie sl. Gereonis concessit domum, diclo hospilali altinentem, sitam versus sanclum aprum contiuuam domui antiqui hospitalis prout ibi iacet ante et retro subus et supra Johanni dicto de Scerfhusen berte eius uxori et eorum heredlbus iure heredilatrio in perpetuum possidendam sub annuo censu quatuor. solidorum col. den. singulis annis in festo bti Remigii soluendorum prouisori dicti hospitalis sub tali condi- tione, quod dicti coniuges et eorum heredes dictam domum edificabünt et melioiabunt suis sumptibus et expensis et si diclam domum per incendium uel quoeunque alio casu destrueretur. uel corrueret nicholminus ipsi coniuges et eorum heredes per- soluent dictum ceusum diclo prouisori. (51) Notum. quod Johannes de Scerfhusen et Berta eius uxor vendiderunt et remiserunt Johanni dicto de cornu 4 ) et Bele uxori sue ciuibus colon tredeeim solidos col. den. et sex pullos annui et hereditarii census in domo eorum sita versus sanetum aprum conligua domui antiqui hospitalis videliet in festo Remigii Viij solidos et sex pullos et in festo pasche Vi) sol. vel infra quindenam post sub tali pena et condilione quod si aliquo istorum terminorum persoluere negglexerint extunc ipsa hereditas est et erit libere deuoluta predicto Johanni de cornu et eius uxori et eum diuertere possunt ad qnem- eunque manum voluerint. Saluo per omnia ecclesie sl. Gereonis a qua dicla domus mouet. suo censu quatuor solidorum col. et omni iure quod in dicta hereditale habet. (52) Notum quod Henricus filius quondam Johannis de Baiin vendidit et remisit Hermanne _ Judeo 5 ) ciui coloniensi et Gertrudi eius uxori sex solidos col. den annui census reeipiendi in festo. I I pentecostes singulis annis, ubieunque ipsos ex iusta diuisione contingit. in sex inans onibus siue de £ _^V omni bereditate ipsarum mansionem silis inier uouam et velerem Erenporzen. versus stum Gereonem. ^*^T et sicut predictus Henricus dictum censum sex solidouun in sua proprielate habebat 6 ) ila predieli 11. et eius uxor Gerlrudis eum libere obtinebunt et verteie polerunt in quameunque manum volunl. Aclum vigilia maurorum anno domini M° CC° nonagesimo seeundo, ') (53) Notum. quod Reymarus et Berlradis eius uxor filia quondam Johannis de Baiin vendiderunt et remiscriint Hermanno Judeo et Gertrudi eins uxori iam dictis sex sol dos col. den. annui ceasus reeipiendi u. s. w. wie in voriger Nolc Zehnte Seite. (54) Notum quod Erburg ; s beggina coloniensis, coram nobis. officialis peifonaliter constiluta, reclamauil. reuo- cauit et cassauit. quiequid ipsa ordinauerat de domo sua sita ante porticum sti Gereonis prope dorn um magistri Henrici et de nouo uendidit et remisit predietam domum, prout ibi iacet ante et retro subtus et supra Melhilcli d de de Eych beggine. sorori Nicolai plebani de beppindorp sub tali condilione et forma, quod ipse due dictam domum, quaindiu ambe vixerint simul inhabilabunt seil possidebunt. et portqnam altera earum decesserit, altera superstes ipsam domum totam habebil et possidebit. et ordinabit seu nominabit aut constituet octo puellas begginas religiosas bone fame et bone vite, que post morlcm ' ') Von ihm hiess das Haus seitdem im Schreine Poppin oder Poppen hus. Poppin steht auch schon auf dem Rande des obigen Notum. 2) Es handelt sich hier um einen Notorietätsact, worin man mit rechtsgültigen Folgen und voller Beweiskraft seine nächsten Anverwandte als Zeugen aufführen durfte. Solche Acte kennt und schützt auch noch gegenwärtig das französische Recht. 3 ) Der Familienrath, wie er im jetzigen französischen Rechte heisst. 4 ) Die Hörn gehörten zu dem Cölnischen Sladtadel und regierenden Geschlechtern. 5) Juden (Judei) waren eins der berühmtesten Stadtcölnischen Adelsgeschlechter; über sie weitläufig in meiner Geschichte der Cölnischen etc. Geschlechter. 6 ) Es handelt sich hier also um die Cession einer Erbrente. ') Dieses Jahr und der Tag sind auf alle vorhergehenden Notas bis 40 zurück zu beziehen. Das Schrein ist seit 20. März 1291 erst am (Montag) 14. Januar 1292 wieder eröffnet worden. Fuhne, Bucholtz I. ia 82 _______________________________ « ipsius superstilis in dicta domo propler deum manebunt et si dicla supeniiuens 11011 ordinauerit siue nominauerit ante mortem suam huiusmodi octo • persoDas. dominus . . scolasticus ecclesie st; Gereonis. et . . plcbanus st. Cbristoplioi! colo- niensis. qni pro tempore fuerint. locabunt et potestatem habebunt locaudi et constituendi in pcrpeluuin in dictain domum octo personas ydoneas Ilonas ad manendum in eadem propter deum. et. si aliqua illarum octo begginarum esset aut fieret dissoluta et inconucniens. illam predicli . . Scolasticus et plebanus expellent et aliam bonain in locum illius instituent quotienscunque necesse fuerit. Datum feria quarta post oclauam pentecosles. Anno d. M. CC° nonagesimo secundo. (55) Notuni. Quod Hermannus Kneyart oiüis colonienses locauit et coucessit Henrico dicto de Benninchusen et Segewigi eius uxori domum suain dictain de abiele sitam iuxta anliquarn fossam ex opj>osito pulei pro duabus marcis col. den. et tribus pullis annui et bereditarii census quem censum jjersoluent eidem annis singulis ad duos terminos suhnotalos. videlicet. in festo bti. Remigii vnam marcam et tres pullos et vnam marcam in festo pasche vel infra quatuor septimanos post. sub tali conditione et pcna. quod si aliquo istorum tenninorum huiusmodi censum persoluere negglexerint eidein ex tunc dicta domus cum sius attinenliis etil ad dictum Hermannum libere reuoluta. Jta. (56) Notum. quod domini . . officiales et tota parocbia sancti christophoii concesserunt vnam areani perli- ucntcm ad ecclesiam sancti christophoii. sitain proxime prope portam leonis , Marsilio tectori domorum et gude eius uxori iure heredilario. pro quadraginta denarios colon. annui census ad illiiminandum dictam ecclesiam sti. chrislophori. soluendis. medietalem videlicet in festo bti. Gereonis, et aliam medietatem in festo pasche aut infra quatuor septimanas ') post Et si non soluerint dietum censum dictis teiminis. extunc ipsa area et quicqurd in ea constructa fuerit, absque contradiclioue aüqua dictis dominis . . officialibus et parochianis libere deuoluetur. actum vigilia exaltationis ste. Crucis Anno d. M° CC° Nonagesimo secundo. (57) Notum dominus Johannes Scerfkin et Rigmudis eius uxor concesserunt Arnoldo Carpentario et Aleke eius uxori aream vnam sitam proxime prope domum dictum ad Poelheym. uersus portam leonis iure heredilario pro sex sol. den. col. annui et perpetui ceusns soluendi videlicet. uam medietatem in festo bti. Gereonis et aliam medietatem in festo pesche aut infra quatuor septimanas et si non soluerent extunc ipsa area et quicquid in ea constructum fuerit, absque contradictione qualibet, dicto Johanni et eius uxori ac eorum heredicus libere deuoluetur actum vigilia exaltationis predicla. Elfte Seite. Sechstes Blatt. (58) Notum. quod Hermannus de cornu einiti sibi erga Matbiam de Bale et Sophiam eius uxorem et dicli coniuges vendiderunt et remiserunt ipsi llermanno quatuor journales terre sitas iuxta semitam qua itur ad leprosos omni iure quo dicti coniuges habucrunt eosdem. (59) Notum quod Hermannus de Cornu predictus acquisiuit et recepit sibi erga monasterium de piscina vnam domum sitam proxime domui diclo ad velam versus honoiis portam pro Septem solidos et sex denarios colon et pro vno talento cere. annui census dicto monaiterio persoluendi. videlicet quatuor sol. iij den. minus in festo bti Jacobi. item iiij uor sol tribus denariis minus et talenlum cere in purifiratione bti, virginis. (60) Notum. quod Hermannus predictus Iradidil et remisit Methildi filie sue predictos quatuor journales cum omni iure, quo eos habuit et predictam domum tradidit et i emisit eidem Methilde cum omni iure quo ipse eam habuit a monaslerio de piscina predicto. saluo per omnia monasterio predicto iure suo. Datum anuo d, M°, CC°. nonagesimo tertio mense Aprili. (61) Notum. quod Gerardus dictus cause in figura judicij per sententiam scabinorum obtinuit tres solidos col. den, annui et perpetui census in curia sita in Walengasse ex opposito curie Gerardi de cornu. qui cesseiunt ei ex morte qnondam Johannis fratris sui-prout. Ita. Datum anno d. M. CC°. nonagesimo tertio feria quinta post diem bti. vrbani. (62) Notum. quod Gerardus dictus Cause vendidit et remisit Cristiano nepoti Malbodonis tres sol. col. den. annui et perpetui census in curia sita in Walengassen iam predicta in omni iure quo dictus Gerardus eos habuit in sua potestate Ita. Datum ut iam supra, (63) Notum quod ex morte quondam Johannis dicti de Baiin et Gotstunis eius uxoris mortua est et cessit Bertradi filie eorumdem et Reymaro eius marito vna puerilis pars in vnam marcam col. annui census, recipiendi ubicunque ipsos ex iusta diuisione contingit. de sex inansionibus. — siue de omni heredilate ipsarum sex mansionum sitis inter Erenporzen nouam et ueterem ex illa parte versus stum. Gereonem in omni iure, quo predicti parentes ipsius Bertradi» eam habuerunt et possederunt in sua potestate. Datum crastino bti. Lamberli. (64) Notum. quod Malheus, et Johannes eius filius vendiderunt et remiserunt Reymaro iam predicto et eius uxori Bertradi predicle, idem Matheus suum usumfructum, idem autem Johannes proprietatem sue puerilis partis in vnam marcam col. annui census recipiendi ubicunque ipsos ex iusta diuisione contingebant in sex mansionibus supradictis. ita quod R. et eins uxor dictam puerili partem diuerter possunt — datum crastino bti, Lamberli anno d. M° CC° nonagesimo tertio (65) Notum. quod Melhildis filia quondam Herrnanni de cornu de consensu Hermanni sui resignauit ad manus drude sororis sue domum sitam proxima domui dicte ad velam versus honoris portam. cum omni iure quo dicta Melhildis habuit eandem. Saluo per omnia monasterio de piscina suo iure quod habet in domo predicta sub tali conditione, quod si dicta Druda sine legitimo partu seu prole decesserit, dicta domus ad ipsam methildem libere reuertelur. 2 ) Zwölfte Seite. (66) Notum quod domine. . Abbatissa et conuentus monasteiii. in Seyne. Colon, dederunt et remiserunt. Gertrudi diele dePoylheym beggine colon. medietatem domus site in lala platea. in ordone. ex illa parte domus dicte ad puellas. prout. Iia. (67) Notum. quod Gertrudis de Poylhewn iam dicla vendidit et remisit. Elyzabeth, filie quondam domini Gerardi Scerfkin. domum suam silam in lata platea in ordone ex illa parte domus ad puellas. prout. Ita. ') Es stand ursprünglich Mensem, ist aber durchstrichen und durch quatuor septimanus über der Linie ersetzt. 2 ) Am Schlüsse dieser Seite steht: lectum est ex parte christophori coloniensis, was auf eine Controlle durch das Scheffen- Collegium zu deuten seheint. 83 (68) Notum. quod Elyzabelh predicla dedit in remisit post mortem suam. domum suam iam prefatam Bele filie sue. iali conditione. quod dicla Bela predictam domum eollocet cum begginis bonis et bone vite et fame. ad manendum in eadem. saluo ipsi Elyzabelh matri quod ipsa istud potent immutare. quando sibi placet. (69; Notum. quod Gertrudis vidua relicta quondam Tilmanni rufi in iudicio comparens cum suis proximioribus suo iuramento declarauit, quod ipsa et sui legitimi heredes possedissent absque aliqua iusta allocutione. per triginta annos et ultra numerum dierum. doinum cum area ante et retro subtus et supra prout iacet proxime apud domum dictam ad auenturam. colonie. versus sanctum aprum et per sententiam scabinorum optinuit quod ipsa de iure debuit inscribi in lertiam partem dicte bereditatis ubicunque eam posset contingere ex iusta diuisione. (70) Notum. quod Weltberus de contluentia et Gertrudis uxor eius de areis suis, siue de domibus quas habent extra portam Leonis iuxta antiquura murum vendiderunt et remiserunt Matbie de speculo milili colon. et Lore eius uxori. ciuibus coloniensibus. quatuor anteriores domus sub vno tecto versns portam Leonis. prout ibi iacent ante et retro. subtus et supra. ju omni iure quo predicti Wellheru s et uxor sua obtinuerunt easdem. actum anno domini M° CC° Nonagesimo qnarto vigilia maurorum.') (71) Notum quod Methildis que fuerat filia quondam Hermaiini de cornu. dedit et parauit Hermanne, marito suo quatuor jornales terre sitos iuxta semitam qua ilur ad leprosos cum omni iure quo ipsa eos habebat. (72) Notum. quod Hermannus filius magistri Eckardi et Methildis eius uxor. vendiderunt et rcmiseriiiil Riquiuo filio quondam mathie de Ledeberg. quatuor Jornales terre iam dictos sitos iuxta semitam qua itur ad leprosos. in omni iure quo predicti coniuges dictos quatuor jornales in sua polestate habebant. jta quod dictus Riquinus ipsos quatuor jornales diuerlere potest ad quameunque manuin voluerit sine contradictione et hoc testamur. Aus einer Carte der Schoflen, ohne Datum, aber nach der Schrift gegen 1210—30. Die einzelnen Geschrichte darauf sind am Rande durch Inschriften unterschieden, welche anzeigen, in welches Schrein jedes Geschricht gehört. An dem folgenden steht: ad sanctum Martinum. (73) Notum sit tarn fütüris quam presentibus, quod omnes coheredes Riguini grin senioris scilicet Elisabeth filia et maritus eius Jordanus de Rinarde. Theodoricus filius eiusdem Rigwini Grin et uxor eius Gertrudis, Riguimis et Bruno filii alberti Gryn cum confratribus suis, Symon comes ex parte Gerlrudis, que fuerat filia predicti Rigwini Grin et puerorum suorum et uugelonis comitis in partitionc totius heieditatis prenonimati Richwini Grin, que sila est infra veterem murum ciuitatis coloniensis, ita conuerunt. Jordanus de Rinarde et uxor eius elisabeth domum que sita est in Engcegazen opposita domui que dicitur ad saecum similiter et domum que sita est in Wilcegazze de duabus mansionibus uersus claustrum saneti Gereonis sitam, ita optinuerunt, quod iure et sine contradictione obtinebunt. Symon comes et uxor eius Gertrudis dimidietatem domus, que fuerat beronis absque VI a parte constautini et VI a parte conventus de bovin sitam uersus malzbuchel et absque marca census sti pantaleouis, sicut eam Rigwin Giin in sua possidebat proprietate, et doinum cum area, que opposita erat ecclesie sanete columbe, in qua mansit gerardus frater ingerami, sicut eam idem Rigwin posse- derat in sua proprietate similiter et doinum de quatuor mansionibus sub uno tecto sitam in stritgazzen coutiguam domui Jacobi, et domum quandam cum areas, que sita est in Wilcegazzen de duabus mansionibus et aream adiacentem eidem domui uersus nonum forum et dimidietatam aree illius que con igua est domui man.-ionis Rigwini grin illam scillicet dimi- dietatein uersus sanetam columbam ita obtinuerunt, quod iure et sine contradictione possidebunt. Rigwinus filius alberti Grin et fratres ejus bruno et Ludolfus, Blitildis et Beatrix sorores eorumdem domum cum area, que opposita est domui Hermanni Grin, sicut eam senior Rigwin Grin in sua possidebat proprietate et quartam partem domus que contigua est domui Gozwini minneuuz, que sita est inter incisores pannorum, sicut eam idem R. in sua possidebat proprietate ita obtinebunt, quod iure et sine contradictione possidebunt. (74) Notum sit tarn futuris quam presentibus quod Theodericus filius Richwini Grin obtinebit domum palris sui in qua manebat, cum area, orto et pomerio adiacente et efiestucauit Symon comes cum uxore sua Gertrude super diihi- dietate aree predicte uacue domui predicte adiacenti uersus sanetara columbam quod cum ipsis in eadem carta piescripta fuit, ita quod idem theodericus et uxor sua Gertrudis iure et sine contradictione obtinebunt. (75) Notum sit tarn f. q. p. quod Heriinannus (cosin steht darüber) de nusia in pignore aeeepit a Jordano milite de Rinarde et uxore sua elisabeth omnem hereditatem que ad ipsos de niorte Rigwini grin patris eiusdem elisabeth iure hereditario deuolala est scilicet que iacet inter ueleres muros ciuitatis, pro LK marcis colon. in festo beati Remigii proxiino uenti ro soluendis, quod si non redemerint, quiequid iuris poslea sit faciendum eueniat. Aus dem Buche: hoc est platea ineipiens a ponte iuxta domum prepositi de gradibus et finiens in porta judeorum. Similiter in platea de Wurpilporce procedens usque ad aldendvme et saneti maximini (platea). (76) Notum sit vniversis tarn presentibus quam futuris quod Ludolphus filius Rigwini dicti Grin apud eren- strassen doinum suam iacentem apud Wurpelporzen super angulum, ex opposito ste marie ad indugentiam cum duabus cameris suis adiacentibus sub vno teclo, ante et retro subtus et superius, prout ibi iacet, et idem Ludolphus in sua tenuit 2 ) Das Schrein ist also in diesem Jahre genau an demselben Tage, wie im Jahre 1292 (oben Nr. 50) eröffnet gewesen und das hängt mit der Schreinsordnung zusammen. Es waren gewisse Tage im Jahre, in der ßegel viere, wo die Schreinsbeamten in dem Biii'gerhanse anwesend sein, die Schreine für jedermann öffnen und die Schreinsverhandlungen vornehmen mussten, wobei denn von der Bürgerschaft jeder anwesend sein konnte. Später, als die Oeffentliolikeit der Schreinsverhandlung aufhörte, konnte man auch zu einer anderen Zeit die Oefmung der Schreine verlangen, musste dann aber, ausser den gewöhnlichen Gebühren für die Schreinsverhandlungen, d. h. Eintragungen , Investituren u. s. w. noch eine hohe Taxe für das Oeffnen selbst bezahlen. Fahno, Bocholts I. -° 84 proprielate tradidit el remisit Flenrico filio Ilermanni dicte de tuitio el Hadewigi eius uxori; ila qnod ipsi diclam heredilalem iure et sine conlradictione oplinel>unl et diuerlere polerunl quo voluerint actum et conscriptum Anno domini M° CC° oclua- gesimo nono feria sexla ante assuniptionem bte Marie virginis. Aus dem Schreinsbuche, überschrieben: Terminus late platee, dem Schreine Gereon angehörig. (77) Notum sit tarn presenlibus quam futuris quod ex morte Ludolfi dicti Grin. et Aleydis uxoris sue. ciuium colon. cessil. Ludolfo. Jolianni. Alberto, et Elyzabeth. filiis dictorum Ludolfi et Aleydis. illa hereditas sita extra portam frisonum. que quondam fuit vinea. versus vallem que dicitur Burgraue. ') cuilibet ipsörum sua puerilis pars, ubicunque ipsos in diuisione polest contingere. Ila quod ipsi verlere et diuertere possunt sine contradictione dictäm hereditatem in quam- cunque inanuin voluerint. (78) Notum qnod Ludolfus. et Elyzabet prcdicti vendiderunt et remiserunt Engelradi relicte quondam petri Lusci. quilibet suam puerilem partem in hereditate predicla que quondam fuit vinea. Ita quod ipsa Engelradis dictam here- flilatem verlere poterit in quamcunque manum voluerit. (79) Notum. quod Engelradis relicta quondam petri Lusci prenaminata. dedit el resignauit Johanni filio suo canonico ecclesie st. Georgii in colonia. duas pueriles parles et quicquid iuris babuit in bereditale qut quondam fuit vinea Ludolfi dicti Grin. sila extra porlam frisonum. Ila quod diclus Jobannes canonicus ipsam heredilalem vertere et diuertere poterit in quamcunque manum voluerit. Quia de domo ciuium 2 ) teslificatum est huc pro dicta Engclrade. quod. dum petrus maritus suus vixit inter se taliter concordarunt. quod quicunque eorum allerum superuiueret, posset suam heredilalem que sibi remaneret dare pueris suis ad volunlatem suam. scilicet allri magis et alleri minus. (80,) Notum quod Johannes canon. ecclesie sti Georgii prediclus vendidit et remisit Johani Luf dicto de cornu. ciui colon. et Elyzabeth vxori sue. duas pueriles partes et quicquid habuit iuris in hereditate predicla que quondam fuit vinea Ludolfi Clin. Ila quod dicti Johes et uxor dictam hereditatem vertere et diuerlere possint in quamcunque manum joluerinl. saluo per omnia cuilibet ecclesie iure suo quod in dicta hereditate habet et habuit. Actum anno d. M° CC°. uonagesimo. feria seeunda ante feslum Beale Katherine virginis. Aus einem Buche, überschrieben: Terminus ante porticum (Gereonis). (81) Notum quod Ludolphus. Elyzabeth. Johannes et Albertus liberi quondam Ludolphi fratres Richwini. Gode- fiidi et Alberli. librorum Ludolphi dicti Grin et Aleidis 3 ) in figura jndicii st. Gereonis in colonia per sententiam scabinorum ibidem obtinuerunt vnam quartam partem vnius tertie parlis curie predicte 4 ) ad patrem ipsorum ex morte Alberli predicti aiiunculi ipsorum jure deuolula ita quod Ludolphus pater ipsorum jure quo Albertus frater suus habuit, oblinebit. (8'2) Notum quod ex morte Ludolphi dicti Grin et uxoris sue Elyzabeth deuolula est filio eorum Alberto vna lerlia pars curie anle et retro sublus et superius prout ibi jacet iuxta portam frisonum. Ita quod vbieunque ipsum iusta continget diuisione oblinebit et transferrepoterit quoeunque voluerit omni iure quo antecessores eius habuerunt et possederunt. (83) Notum quod ex morte Ludolphi dieli Grin et Aleidis uxoris deuolula est liberis eorum Ludolpho. Elyzabeth. Johi.et Alberto vna quarta pars vnius tertie partis curie. prout. jta. (84) Notum quod Godefridus diclus Grin filius Ludolphi dieli Grin et uxoris sue Elyzabeth — et uxor sua Bliza emerunt sibi erga Ludolphum. Elyzabeth. Johem et Albertum predictos predictaai quartam parlem tertie partis curie et aree predicte. Ita quod omni jure, quo predicti habuerunt. obtinebunt et diuertere potuerunt quoeunque uoluerint. Actum infra oetauam Egidii anno M° CC° LXXXj. Aus einem am Rande verbrannten und durch Wasser theibveise zerstörten Schreinsbuche, überschrieben: Terminus Vie lapidee: (85) Notum quod Gobelinus de Welherge 5 ) filius Gobelini de Weterghe et Aleidis vxor eius emerunt sibi erga Priorissam el conuentum de albis dominabus colonie domum el areain site in via lapidea retro domuin quondam Geraidi de ordone versus stum mauritium. — M. CCC. oetauo. crastino bti mauritii. ') Der Burggraben, Stadtgraben. 2 ) Es könnte zweifelhaft sein, ob hier das städtische Rathhaus gemeint ist oder das Haus der Untergemeinde Gereon (resp. Christopher). Beide Häuser hiossen domus civium. Ich trage kein Bedenken, das letzte Haus für das genannte anzusehen. Gereon hatte Beine eigenen Scheffen, vor denen die Testamente und Vermächtnisse gehörten, und diese Scheffen sassen im Bürgerhause von Gereon. Etwas anders wäre es, wenn jener Satz im Columba-, Peteri-, Albani- oder Martini-Schreine gestanden hätte, deren Gemeindehäuser zwar auch domus ciuium hiessen, die aber keinen eigenen Scheffenstuhl hatten, der vielmehr für alle gemeinschaftlich (anfänglich wohl auf dem städtieohen Kathhause) zuletzt auf dem Domhofe, im Hause des hohen Gerichts, stand. ;l ) Diese Urkunde entwickelt auf einmal eine Abstammung von drei Generationen, wie ich sie hier nachfolgen lasse. Derartige gibt es in den ältesten Schreinsbüchern sehr viele, wodurch denn bei den Cölnischen Geschlechtern das Alter der Familien auf eine sonst nirgends vorkommende Weise in die Urzeit zurückgeführt werden kann. Dieses erste Notum lässt swar zweifelhaft, ob Aleid die Frau des Grossvaters oder des Vaters ist, aisein letzteres sagen die folgenden Nota, welche zugleich den Stammbaum erweitern. Ludölph Grin, h. Elisabeth, 1281 f. ---------------------------------------------^ f 1. Ludolph, f 1281, h. Aleid? 2. Bichwin. 3. Oodfried, h. Bliza. 4. Albert, 1281 f. , ------------------«----------------------------------------------------------------------------------------------- v 1. Ludolph. 2. Elyzabeth. 3. Johann. 4. Albert, beerben 1281 ihren Oheim Albert. 4 ) Das vorhergehende Notum spricht von der Curia Wolkymburg und sagt unter dem merkwürdigen Datum: actum in dedi- catione aqueni anno d. M° CC° LXXXj 0 , dass Johann Scherfgin, Kitter, und seine Frau Richmud dieselbe, bestehend aus einem Hause, Hofraum und angrenzender Caminata (steinernem Saale mit einem Rauchfange), gekauft hätten. Der Uebergang auf Albert Grin fehlt; wahrscheinlich steht er auf einem anderen Blatte verurkundet. Vielleicht war seine Mutter Elisabeth eine Tochter des Johann Scherfgin und Erbin von einem Drittheile jener Curie. 6 ) Wethergo, ist ein Hof bei Pantaleon in Cöln, der zu den sogenannten Sieben Burgen gehörte und in folgenden Jahrhunderten Wichterich hiess. Die Besitzer dieses Hofes waren in den ersten Jahrhunderten aus dein Geschlechte Grin. Siehe die folgenden Nota. (86) Notum quod ex morle Godefridi de Weitherge cecidit pueris suis. Ludowico. Johanni et Gobclino et Aleidi eins luoi'i. cuilibet eorum vna pueripa's domus vocate Butzendale site in terniino p'atee piscine es opposito Nidechen. ila qnod quilibet suam pueripartem obtincbit saluo Gertrudi matri eorum usufructu. actum M° ccc° decimo crastino vrbani. (87) Notum quod predictus Ludowicus tradidit et remisit Gohelino fratri suo et aleidi eins uxori suam pueripartem dicte domus Butzendale prout. ila. actum ut supra.- (88) Notum quod Godefridus •) de Wethercbe cum Aleyde uxore sua acquisiuerunt sibi erga Johannem fratrcm ipsius Godefridi suam pueripartem domus vocate Butzendale etc. Actum M. ccc° vndecimo quiuta fcria post inuocauil. (89) Notum quod ex morle Godefridi de Wecblerghe cecidit pueris suis Jobani et Blize beggine cuilibet sua pueripars curie que fuit matisio dicli Gobclini, pueripars quinque domorum sub vno tecto de curia predicta versus npam. item quincque domorum sub vno tecto in via lapidea, pueripars domus Butzendale sile in platea piscine. et pueripars domus in Hundegassen supra paludem, saluo Drude matri eorum usufructu. actum Mo ccc. XV 0 sabbalo ante cecilie. (90) Notum quod Johannes de Wetlierghe tradidit et remisit Godefrido fratri suo et — diclo Rodestock auun- culo suo suam pueripartem domus que stotzheim vocatur item quinque domorum sub vno tecto in via lapidea. item domus in Hundegassen saluo matri Drude vsufructu. actum M. CCC. XV 0 crastinp bte cecilie. 2 J (91) Notum quod ex morle Godefridi de Wetherge cecidit filie sue Agneti cum marito sue Rutgero Ouerstolz una pueripars domus vocate stotzheym sitam apud curiam dicti quondam Godefridi versus portam pi-cine. M° ccc" XVIj. (92) Not um quod Gertrudis reücta quondam Godefridi de Wetherghe comparuit in judicio et optinuit prout jure debuit. quod pro necessitale uite sue et pro oneribus debitorum. que onera ipsa cum dic'o quondam marito contraxerunt, partem hereditalis sue optiuere non posset, sed eam vendere oporteret, videlicet ut vivere posset et sua debila soluere et dcdit sentenlia scabinorum 3 ) quod ipsa vendere posset partem. inde ipsa tradidit et remisit Gerardo de Mumerlog et eius uxori Bele vndecim solidos hereditarie census et vnum cauponem quos soluere consueuerunt de curte ex opposito curti dominarum de sta. Gertrudi, salua Nese filie dicte G. et Rutgero eius marito sua pueriparte actum M°CCC°XVij. (93) Notum sit quod Godefridus de Welerche filius quondam Godefridi et Gertrudis, et uxor sua . . se inuicem comparauerunt de liereditate eorum sita in parochia sli mauritii, quod quicunque eorum superuixerit, dare poterit vni puerorum suorum magis et alteri minus, saluo iure, qnod ipse solus hoc mulare poterit. si voluerit. actum M° CCC. XVI IJ°. Aus dem Buche: Generalis. (94) Notum quod ex inorte domini Richolphi de Wichlerich dicti Gryn et doniine Bele eius üxoris cessit Bele eorum filie uxori legitime domini Godardi de cerue militis vna tertia pars de quinque jornalibus terre sitis secus Ripam in opposito vinee de Couilshoeuen. Ila. actum a. d. M. CCC. XC. primo die vltima mensis augusii. Aus dem Originale auf Pergament. Jn nomine saucte et indiuidue trinitatis. Amen . Judices . . Scabini et . . Officiales de Richcrgecheyde (sie) omnibus presens scriptum inspecluris in perpetuum . . Omnia facla mortalium motu in leniporalium consequuntur et perem- tibus nominibus eorum simul facta intereunt . . Vnde necesse est ut que sua natura lendunt ad interilum scripti munimine ac teslium amminiculo ab obliuionis interitu defendantur . . Ad nolitiam igitur omnium voluinus peruenire quod nos dileclis conciuibus nostris . . Incisoribus panorum laneorum et linleorum seu sarloribus fralcrnilatem suam eo jure sicut eam ab antiquo tempore cuius memoria non existit de domo . . officialium de Uicherzecheyde (sie) tenuerunt sub tali forma duximus concedendam . . Ila videlicet quod quicunque introitum ad ipsorum fraternilatem ipsis consentientibus habere voluerit det duas marcas iura annexa lotaliter adimpleudo . . hoc adicienles quod dicli Incisores pannorum laneorum slabunl in cubiculis sitis inter monelam et domum Yconis lineorum vero jncisores in foro nisi mulatio loci de confratrum volunlate processerit et consensu. Et ne aliquis ciuium emere et vendere in ciuitate coloniensi pannos laneos vel lineos presumat, nisi prius ipsorum acquisierit fraternilatem nee etiam ipsorum confratrum circulos Reyf vulgariter appellatos examinare preter ipsorum magistros, quos inter se statuerint habeat potestatem, saluis eleclionibus seu constitutionibus ipsorum inter se conslilutis 1 ) Dieser Godefridus und obiger Gobelinus sind eine und dieselbe Person. Godfried und Gobel wurde damals synonim gebraucht, am deutlichsten geht dieses aus dem folgenden Notum 89 hervor. 2 ) Bliza war mit dem Preisanerbieten ihres Bruders Gobol nicht zufrieden, 6ie übertrug daher ihre Antheile, welche denen des obigen Johann ganz gleich waren, an Gobel von der Schafpforte und dessen Frau Sophia, und räumte ihrem Bruder Gobel nur das Recht ein, binnen 30 Tagen dem Gobel von der Schafpforte 120 Mark zu zahlen und dafür als Vorkäufer in den Kauf zu treten. Dieses geschah ebenfalls am obigen Tage nach Cecilia. Auch Druda, eine andere Tochter Godfrids von Wichterich und seiner Frau Druda, welche Nonne war, fand sich veranlasst, ihre Antheile am elterlichen Erbe ihrem Bruder Gobel zu entziehen und an Fremde zu übertragen. Quam donationem contradixit Gobelinus frater dicte drude et testificauit per officiatos, quod dicitur zubraghte, quod ipsa Druda in monastica (vita versaret) vnde dedit sententia, quod scriptum dicte Drude nichil esset et ipsa Druda singulis annis duabus marcis, quas parentes sibi per- miserunt se contentaret. 3 ) In einem Theile dieses Schreinsbezirks, nämlich im Beringe der Abtei Pantaleon, standen Schulteis, Amtleute und Dickleute an der Spitze der Gemeinde, wie folgende Urkunde aus obigem Buche Lata platea beweist: P Notum sit quod Hermannus hirzelin filius quondam Bichulfi comparuit in iudicio et conquestus fuit. quod druda reücta quondam Jnhannis Anselmi et Johannes filius quondam Everardi Anselmi sibi essent obligati pro ducentis marcis et decem et Septem marcis col. pag. et fuit prefixa dies ut sequerent et fuit dictus Hermannus per vnam quin- denam et per duas septimanas et per tres quindenas et per (sex septimanas secutus) diem et quia dieta druda et Johannes non fuerunt eecuti et dictus Hermannus fuit in omnibus temporibus secutus propterea fuerat . . Hermannus immissus per seultetum sti pantaleonis et officiales et sententiales ibidem qui vocantur Dunclude et fuit ei immissio firma adiudicata tarn in duas domus sitas contigue breze et domui.. Werneri de Aducht sub vno tecto et in duaspetias terre retro dietas domus et mandauerunt nobis scultetus et officiales et sententiales, ut Hermannum hireclin asseribemus et scripsimus eum ad dietas duas domos et petias sicut ibi iacent. Ita quod iure optinet. datum feria quarta post decolationem st. Johannis baptiste. Anno domini M° CCC 0 vic. (vicesimo). Die eingeklammerten Stellen sind Lücken durch Verwischen. An einer andern Stelle heisst es: Notum quod comparuerunt coram scrinio. Scultetus et hominis vocati dunclude et testi- tieaucrunt nobis quod Henricus Rums, coram judicio comparens obtinuit etc. M. CCC. XI 0 erastino bti Michaelis. 86 et sul) cerla pena vallatis quas volumus firmiler in suo rohore pennanere. Rcseriiantes lanien nobis et donmi correctionem illorum qui lneii.suram debito dederint breuiorein. Quod si forte aliquis se prediclis opposuerit uel eis in hoc facto contrarius fuerit vel rebcllus nos secundum domus consuetudinem ipsius inobedientiam corrigemus et quicunque contra premissa seu aliquod premissorum faceret vel ueniret quouismodo soluet nomine pcne duas niarcas denariorum pagamenti coloniensis et quotienscunque fecerit, de qua pena nicliil penitns deinittelur, cuius pene vna tertia pars officio, secuuda tertia pars magistrisciuium pro tempore existentibus et vltima tertia pars ipsorum confratrum fraternitati cedet et quicunque huiusmodi penam requisitus a magistris ciuium vel suo nuntio non daret illi precipietur coram diclis magistris ciuium supra domum ciuium coloniensium vnum preceplum et secundum et si primo precepto sibi facto non comparuerit soluet pro pena quatuor denarios, si vero secundum neglexerit soluet octo denarios et nicbilominus magislri ciuium predicti pro tempore existentes vel vnus ex ipsis cum duobus vel pluribus ex nobis oificialis, talem pro liuiusmodi penis pignorabunt. Et si se huiusmodi pignoratione opposuerit ex tuuc consuetam penam dcmus ciuium predicte patietur. Et vt magistii ciuium predicti ipsis fralribus quando requisierint expedilum et inprolractum facianl Judicium dabunt cuilibet viiam marcam pagainenti predicti suo pro introitu. Vt autem hec debili roboris optineant firmitatem presentem paginam conscribi et communi sigillo ciuitatis fecimus communiri. Huius rei sunt festes Domini Johannes dictus Joyde Rutgerus Raize miles scabinus . . Emundus de baculo . . Wernerus Ouerstolz in Ryngasssn scabinus . . Gobelinus Hardeuust Theodericus Gyr scabinus magister reddituum Hermannus Hardeuust Henricus dictus joyde — Henricus dictus Hardeuust . . Henricus dictus Gryn scabinus . . Wernerus Ouerstolz in fouea areue scabinus . . Gerardus in lyntgassea scabinus. Hilgcrus hirzelyu . . bruno Schoinweder . . hilgerus dominus de Slessa mile« scal)inus . . Godeschalcus ouerstollz scabinus . . Theodericus de ceruo. scabinus . . Tilmannus Cleyngedanc . . Johannes de cornu scabinus . . Röbinus Grvn . . franco dictus Gyr scabinus •. . Johannes dictus Qualler- mart de domo ducis miles. Joliannes Qtiattermarl in fouea arene milcs scabinus et . . Henricus ouerstoltz . . Datum anno domini Millesimo trecentesimo vicesimo quinto feria quinta post festuin beati Nycolai Episcopi. Das Siegel ist abgefallen, es hat nach den Löchern im Pergament an einer runden Schnur gehangen. Aus diesen wenigen Urkunden wird man ersehen, welches schöne Material die Archive der Stadt Cöln bieten, um eine gewissenhafte und belehrende Geschichte ihrer Geschlechter zu schreiben. Da indessen die Gryn hier nicht weiter in Betracht kommen können, mit ihrer Geschichte ein grosses Buch zu füllen wäre, zumalcn, wenn man solche Urkunden ins Auge fassen wollte, wie die letzte, rücksichtig der Richerzecheit, ') Stadtverfassung, Zünfte, Strafverfahren und vieler anderer Punkte, worüber sie die interessantesten Aufschlüsse gibt und die Ansicht von Hülhnan und Anderen berichtigt: so breche ich hier ab und verspare das Weitere einer andern Stelle. 33030» 27.—30. Anzeret, Fremont, Berthelot und Probin in Frankreich. ^rn Frankreich erscheinen viele Familien, welche genau das Bocholtzer Wappen führen, nur durch Tincturen von ihnen und unter einander verschieden. Dahin gehören Anzeret, von dem alten Anseria, jetzt Oye, Flecken in der Grafschaft Oye in der Picardie, nahe der Stadt Calais. Diese führten in Blau drei (2.1) goldene Leopardenköpfe, und ist ihr Wappen in dem Werk: L'art heraldique, Paris 1672, Tafel 15 abgebildet und S. 78 blasonirt. Tremont d'Auneuü 2 ) scheinen mit den Anzeret eines Stammes zu sein, denn sie führen genau wie diese drei (2.1) goldene Leopardenköpfe in Blau. Ihr Wappen ist in Diderot und d'Alembert, grosse Encyclopädie, Ab- ') Dass diese Corporation nichts anderes ist als die geschlossene Vereinigung der regierenden Geschlechter, die Coetus der Reichen, welche das Richter- und Scheffenamt besessen, leuchtet aus dieser Urkunde hervor, lässt sich aber auoh anderweitig beweisen. 2 ) Nicht zu verwechseln mit Fremont in der Normandic, welche ein ganz anderes Wappen führen, nämlich in Silber einen rothen Sparren mit drei (2. 1) eingeschlossenen, grünen Kleeblättern , und auch nicht mit den Freiherren von Framont, Herrn zu Marvejols, von denen 1848 einer Mitglied des Raths im Departement der Lozfere war. 87 theilung Kupfern, Bd. II., Blason Tafel V Nr. 261, abgebildet und dort S. 6, so wie in M. Jouffroy d'Eschavanncs Armorial universel, Paris 1844 bei L. Curmer, S. 184, blasonirt: d'azur a trois tetes de leopards d'or. Berthelot de la Villewruay in der Bretagne führten ebenfalls, wie die Änzeret, drei (2.1) goldene Leopardenköpfe in Blau, doch ist bei ihnen jeder Kopf von einer goldenen Gleve begleitet, welcbe über ihm schwebt. Ihr Wappen findet sich in Pitre-chevalier, Bretagne et Vendee, illustree par Leleux, Penguilly et Johannot, Paris, 2 ) Tafel 6, abgebildet. Forhin, ein berühmtes, ursprünglich provenzalisches, noch jetzt blühendes Geschlecht, führt in Gold einen blauen Sparren f begleitet von drei (2.1) schwarzen, abgerissenen Leopardenköpfen. Davon haben sich namentlich hervorgethan: Palamede de Forbin, Herr zu Soliers, auf dessen Veranlassung Carl von Anjou, Graf von Maine, Beherrscher der Provence, die Krone Frankreich zu seinem Erben einsetzte. Palamed genoss desbalb die besondere Gunst der Könige Ludwig XL und Karl VIII. und starb 1508 zu Aix en provence. Toussaint von Forbin-Janson, Bischof von Marseille, Pair und Grossalmosenier von Frankreich, wurde 1690 Cardinal und starb als Staatsminister 1743. Ihm zu Liebe erhob Ludwig XIII. die Herrschaft Janson zu einem Marquisat für Melchior von Forbin und dessen Nachkommen. Claudius von Forbin war Admiral, Commandant von St. Louis, Admiral von Siam und starb 4. März 1733; er hinterliess, mehrmals aufgelegte, Memoires. Henrich von Forbin-Maynier war erster Präsident des Parlaments in der Provence und starb zu Lambesc, 1674, während der Versammlung der Stände. Die Familie blüht jetzt in folgenden Zweigen: c£inie 51t gaitson. cfiinic ju Itorficn, Schloss bei Aix in der Provence. cSinte 51t gtypebe, VTohnsitz in Aix in der Provence. I. Carl Theodor Anton Palamed Felix, Marquis von Forbin-Janson, Ludwigs-O.-R., wohnt in Paris, li. Victoria Antoinetle von Rochechouaii- Mortemarl. . ----------------^----------------- 2. Carl, 1823 Bischof von Nancy u. Toul, + zu Marseille 12. Juli 18V4. 1. Carl Claudius Melchior Palamede, Marquis von Forbin de la Barben, h. JV. von Creps de Saint- Cesaire, 2. August, General-Director der Museen in Frankreich, Schriftsteller, | 1841. r— —■"—■ ------------s Palamedes de Forbin- Maynier d'Oppede, h. JV. von Tlwmassin de Peynier. oünie ju §s5orf, ooh'.oss bei Avignon. ,--------------/s------------ Heinrich, Marquis von Forbin des Issarts, Feldmarschall, Depulirler von Vaucluse, Pair von Frankreich, h. Adele de Faugas de la Baslie. /» 1. Palamedes, 844 Gesandtschafls-Secretair zu London. 2. Pauline Caroline, h. 26. Juli 1839 Alfred Carl August Conslantin v. Sponlin, Herzog von Beaufort. Eliza, Erbin, h. Amedee, Graf v- For- 1. Palamedes, Graft). Forbin bin des Issarts, musste im Ehe- Magnier d'Oppede, h 18W vertrage versprechen, für sich und Rosalie von Villeneuve- seine Erben den Namen Forbin de la Bargemont. Barben zu führen. 2. JV., Tochter. 1. Palamedes, 2. Odon, h. h. 1831 Maria Gabriele v. de Joannis- Cazal, verclos. 1845 noch imp. 1. Palamed. 2. Leonline, h. 1843 Freiherrn von Caslillon. 3. Albertine. 1. Palamed 2- Arthur. 3. Margartlhe. ——^\nAAAAJ\AAnn.-t 30—44. Bromhead, Brydges, de Saumarez, Fitz William, Gooch, Hawke, Hill, Macclesfield, Newport, Ravensworth, Rumbold, Wheller, Wentworth, William-Griffler und Wentele in England. ^-m!H uch bei dem englischen Adel sind die abgerissenen Leopardenköpfe häufig vertreten, namentlich führen die _fT\ Bromhead aus der Grafschaft Nottingham zwei, durch einen rechtsschrägen Balken getrennte goldene Leopar- r -^_ köpfe in Blau. Brydges, welche schon unter König Heinrich HL in Herefordshire vorkommen, haben in Gold ein stehendes schwarzes Kreuz beladen mit einem goldenen Leopardenkopfe. 2 ) Dieses prächtig illustrirte Werk erschien bei W. Coqtiebert, rue Jacob 48. ohne Jahrzahl, circa 1840. 88 Die Freiherren von Saumarez aus der Insel Guernsey führen in Silber drei (2.1) schwarze Leopardenköpfe von einem rothen mit drei goldenen Castellen beladenen Sparren eingeschlossen. Auch die Earl Fäswüliam haben ebensolche drei (2.1) abgerissene und von einem Sparren eingeschlossene Leopardenköpfe in dem zweiten und dritten Felde ihres quadrirten Schildes, und zwar Sparren und Köpfe Gold in Schwarz. Hawke aus der Grafschaft York, welche ebenfalls einen quadrirten Schild führen, haben wegen Ilarvey in dem 2. und 3. goldenen Felde drei (2.1) rothe Leopardenköpfe von einem ausgeeckten rothen Sparren eingeschlossen. Oooch in der Grafschaft Suffolk führen in einem rothen Schildeshaupte drei goldene Leopardenköpfe. Das Geschlecht wird zu den sehr alten Geschlechtern Englands gerechnet. Die Hill aus der Grafschaft Londondery führen in Schwarz drei (2.1) silberne, von einem Sparren eingeschlossene Leopardenköpfe. Ganz dasselbe Wappen haben die Earl von Macclesßeld in der Grafschaft Chester, die Herren von Newport in der Grafschaft Kilkenny und die Herren von Wheller in der Grafschaft Warwick, nur sind die Tincturen verschieden; bei den Macclesfield ist der Schild Roth, während Sparren und Leopardenköpfe Gold sind; bei den Newport und Wheller finden sich schwarze Leopardenköpfe und rother Sparren in Gold. Die Freiherren von liavensworth haben im Schildeshaupte drei goldene Leopardenköpfe. Rumhold in der Grafschaft York haben im rechten Oberwinkel eine Vierung mit einem Leopardenkopfe. Wentworth in der Grafschaft Lincoln führten in Schwarz drei (2.1) silberne Lcopardenköpfe, von einem blauen, ausgeeckten Sparren eingeschlossen. Endlich die William-Greffies in der Grafschaft Carmathen, welche einen quadrirten Schild haben, führen im ersten und vierten silbernen Felde drei (2. 1) schwarze Leopardenköpfe, von einem ausgeeckten, rothen Sparren begleitet, dagegen die Wentele drei (2.1) gekrönte abgerissene Leopardenköpfe. - .XJJi. \t iüedW ModmuK t £ t cfroqw9W JbleösolooßM 89 IY. Bas GeseMeeM B@A©tti Mt dem fr©i L©@pr feiMpfet« A. Fanil]i©!jj«Wipp©!ji dl®« 8 v@m ®@@(fr)@te ie Familie von Bocholtz, von der hier die Rede sein -wird, führten ursprünglich in Grün drei (2 . 1) silberne abgerissene Leopardenköpfe mit ausgeschlagener rother Zunge. Zur näheren Beurtheilung dieses Wappens muss ich etwas weiter ausholen. , 1. Leopardenköpfe als Wappenfiguren und ihr Alter. ;Sffjrl er Leopard ist ein Bild der Behendigkeit und Stärke, sein wildes, grimmiges Auge schreckenerregend, dabei haben sein Kopf und seine Glieder eine ästhetische Form; das alles gab den heidnischen Völkern eine ganz nahe Veranlassung, ihn für Poesie und Kunst zu benutzen. Cybeles Wagen ist mit Leoparden (Panthern) bespannt, Leoparden sind Gespielen verschiedener Gottheiten und mythischer Personen, sie begleiten den Bacchus und sind in Ariadnes Geschichte verwebt. Auf den Thorpfcilern der alten Stadt Ninive stehen riesige Krieger abgebildet, welche Leoparden unter ihren Armen tragen und anstrengungslos mittelst eines Druckes gegen ihren Leib erwürgen.') Leopardenköpfe verzieren den Sessel des Jupiter Olympios, -wie ihn Phidias verfertigt hat, die Sessel von Priestern und Königen des alten Hellas und Roms und die Altäre mancher Tempel. Wir finden sie auch in der Baukunst an Fries und Säule, z. B. beim Maison quarre'e zu Nismes. Bei dem Waffenschmuck und den Schilden griechischer und römischer Krieger spielte der Leopard und sein Kopf eine besondere Rolle. Im Museum zu Portici endet die Crista eines römischen Helmes in einem Leopardenkopf. Die Phaleren, Ehrenzeichen der Soldaten für Tapferkeit der Reuter, sind mit Leopardenköpfen geschmückt. Auf verschiedenen etrurischen und römischen Vasenbildern sieht man einen Panther- und Leopardenkopf in den Schilden der Krieger. 2 ) Sitzende und stehende Leoparden dienen als Bilder römischer Legionen. 3 ) Das Vordertheil des Schiffes des Dionysius stellte einen Panther dar. 4 ) Auch die Perser bedienten sich der Leoparden als kriegerischer Zeichen. ') Man findet ein solches Thor im Museum des Louvre zu Paris. 2) z. B. bei E. Durand description des Antiquites. Paris 1806. 8vo. 95, 126, 205, 269, 274, 291, 361, 815, 829, 851; hei J. de Witte description de Yas. peints. Paris 1S39. 8vo. 3 ) Caylus Recueil d'Antiquites egyptiennes, etrusques et romaines. Paris 1756. 4to. III. Band Tafel 64, 65. 4 ) tiji' äi 7iQt6(>ctp ts -/nvniji/ nÜQÜakiv eüxaarui ie xcu iÜxxai, 'I>i).iu öt äiovugo) 71QU1; iü Ctooi' sagt Philostratus der ältere S. 32 Ausgabe von Jacobs. Fahne, Bocholtz I. - 21 Als Schah Keyshosrew Heerschau über seine Truppen hielt und die einzelnen Abtheilungen an ihm vorüberzogen, hatten die Abtheilungsführer ihre Fahnen mit dem Wappenbilde darin entfaltet; Fcrbers hatte eine Sonne, Kuders einen Löwen, Eschkcsch einen Leoparden u. s. \v. in seiner Fahne.') Von den heidnischen haben die christlichen Völker den Leoparden entlehnt. Kopf und Füsse von ihnen finden sich an den Sesseln mancher Könige und Bischöfe. In dem Reichssaale der Burg Kaiser Friedrich I. Barbarossa zu Gelnhausen ist der Leopardenkopf als Verzierung der Säulenknäufe benutzt und auf jeder Wange des Altans in der Facade dieses Saales ruht ein vollständiger Leopard. 2 ) Ganze und halbe Leoparden, sowie Köpfe von ihnen, sind mannigfach in der romanischen Baukunst vertreten, namentlich findet man sie an den Portalen der Kirchen und Klöster dieser Kunstrichtung auf den Knäufen der Säulen und auch als Glieder der Gurten am Rundbogen angebracht. 3 ) Auch in Medaillons und Fries-Verzierungen kommen sie vor, man findet sogar ganz fortlaufende Reihen von Leopardenköpfen als Gesimsträger, z. B. in Belgien in der Kirche von Sluze und im Chor der Kirche Notre-Dame de la Chapelle zu Brüssel, 4 ) und in Frankreich in der Kirche von Serrabone in den Pyrenäen aus dem 11. Jahrhundert, wo sich auch, ebenso wie in dem Portal der Kirche des h. Trophim zu Arles, ganze Leoparden und ihre Köpfe in den Säulenfüssen, Knäufen und Friesen verwebt finden. In der Heraldik sind die Leoparden und deren Köpfe neben den Löwen und Adlern wohl die ältesten Wappenbildcr christlicher Ritter. 5 ) Schon von König Heinrich I. von England (1100—1135) weiss man, dass er in seinem goldenen Wappenschilde einen blauen, leopardirten Löwen führte. Die Fürsten von Hohenlohe, welche erweislich schon 1103 vorkommen, haben seitdem stets in Silber zwei schwarze Leoparden geführt. Auch Robert, Herzog der Normandie, und Richard Löwenherz (1189—1199), König von England, führten Leoparden in ihren Wappen, jener zwei, dieser drei. Die drei abgerissenen Leopardenköpfe der Könige von Dalmatien, der Gryn zu Cöln, der Carnin u. s. w. sind gewiss nicht jünger. Ueberhaupt wenn man betrachtet, dass mit der aufkommenden Gothik die Leoparden aus der Ornamentik verschwinden, und erwägt, dass eine Aenderung der Geschmacksrichtung in einem so hervorragenden Theile der Kunst stets auch auf andere Seiten des Lebens eingewirkt hat, und dass sie für die äussere Form der Schilde und Siegel und deren Verzierung, wie im folgenden Kapitel gezeigt werden soll, von entschiedenem Einflüsse gewesen ist, so dürfte man fast schon aus diesem Grunde die Behauptung wagen, dass mit dem Aufhören der romanischen Kunst die Aufnahme von Leoparden oder deren Köpfen in den Wappenschild, mit Ausschluss späterer Verleihungen, aufgehört hat, dass also alle Wappen mit Leoparden oder deren Köpfen, mit jener Ausnahme, nicht nach dem Ende des zwölften, resp. Anfange des dreizehnten Jahrhunderts datiren können. Wenn nun nach diesen Voraussetzungen der Schild der Bocholtz alt erscheint, so gibt es dafür noch andere Gründe. -— <^i--g£.*nc S^'. •?----- 1. 2. Alter der äusseren Wappenformen. jj, o wie jede Ornamentik, und selbst die Schriftzüge, ihre bestimmten Zeitabschnitte hat, so auch die äussere Form "^y der Wappen, welche deshalb ein wichtiges Criterium für die Bestimmung des Alters eines Siegels oder Wappens liefert Die älteste Form der Siegel sowohl als der Schilde ist rund (Fig. 1). So z. B. bei König Arnulf, 893, Kaiser Otto, 941, den beiden rheinischen Pfalzgrafen Henrich, 1098, und Sigfrid, 1115. Dieser runden Form folgte ') Heldenbuch von (Staat) Iran, herausgegeben von Görres. II. 65. 2 ) Bernh. Hundeshagen, Kaiser Friedrich I. Barbarossa Ballast in der Burg zu Heinhausen. Eine Urkunde vom Adel der Hohenstaufen und der Kunstbildung ihrer Zeit. 1819. Tafel 8, 9 3 ) Man vergleiche auch das Portal des Absteigequartiers der Abtei Steinfeld in Cöln auf dem Titelblatte meiner Geschichte der oölnischen etc. Geschlechter Bd. I. Aehnliche Portale habe ich früher häufig in Cöln, Mainz, Strassburg und anderen Reichsstädten angetroffen. ■>) H. G. B. Schayes Histoirc de l'Architecture en Bdgique. Bruxelles 8vo ohne Jahr (1845?) 2 Bde. I. S. 243. 5 ) William Sloane Evans in seinem trefflichen Buche: A Grammar of British Heraldry consisting of Blazon an Marshalling, London 1847, 8", Seite 116, sagt: der Leopard bezeichnet tapfere, hochherzige Krieger, welche kühne Dinge zu übernehmen bereit sind und mit Kraft, Behendigkeit und Schnelle vollführen: „The Leopard doth denote Yailant and Generous Wairrous, whieh enterprise hardy things by force and eourage, aetivity and promptimde. 91 bei einigen Siegeln die elliptische (Fig. 2). In dieser Form siegeln z. B. die Grafen von Arnsberg von 1200 bis 1300, die meisten deutschen Kirchenfürsten von 1140 bis 1300, die meisten Frauen der Dynasten in derselben Zeitepoche. ') Dass diese Form auch für die Schilde angewendet sei, habe ich nirgends gefunden, wiewohl sie so, gemäss Talhofer, bei gerichtlichen Zweikämpfen (vielleicht auch nur bei diesen) angewendet worden sind. Auf die runde Form der Schilde folgt eine zu zwei Drittel elliptische, oder doch über die halbe Ellipse hinausgehende Form in dreierlei Arten, entweder so, dass der obere Theil rund (Fig. 4), oder ausgeschweift (Fig. 5). oder gerade abgeschnitten ist (Fig. 6). Den elliptischen, oben runden Schild findet man 1086 bei Henrich HI., Graf vonBrabant und Löwen; 1110—1151 bei Gottfried I., Herzog von Brabant; 1168 bei Philipp und Theoderich, Grafen von Flandern und Florenz, Graf von Holland; 1190—1201 bei Theoderich, Graf von Holland; 1206 bei Philipp, Graf «ron Namur; 1220 bei Henrich, Herzog von Lothringen; 1233 bei Theoderich, Edelherrn von Malberg und vielen andern Dynasten. Der gerade abgeschnittene, zwei Drittel elliptische Schild (6) findet sich: 1195 im Rücksiegel des Herzogs Henrich 1. von Lothringen; 1213 bei Wilhelm, Graf von Holland; 1241 bei Herzog Heinrich von Lothringen; 1254 bei Heinrich, Herrn von Reifterscheid. Die oben ausgeschweifte Form (5) kömmt seltener vor; mit Bestimmtheit kann ich nur angeben, dass Herzog Albert von Thüringen 1251 seinen Löwen in einem solchen Schilde geführt hat. Etwas später, aber doch noch gleichzeitig mit den vorstehenden drei Formen, erscheint ein dreieckiger, über die dreischenkelige Form weit hinausgehender Schild (Fig. 3). Einen solchen führen: 1199 Theoderich, Graf von Holland; 1203 Albert, Graf von Habsburg und 1237 Godfried, Herr von Löwen, und zwar Ersterer und Letzterer in dem Reutersiegel am Arm, Albert als einfaches Secret, ferner 1284 Godfried von Brabant, Herr zu Aerschot, in seinem Rücksiegel, während er in seinem Vordersiegel am Arm schon einen Schild wie Nr. 7 führt. Einen solchen dreieckigen Schild hat auch Maria, Wittwe Godfrieds von Löwen, 1281. Nach diesen sechs ersten Formen erscheinen die Schilde, welche gerade die Hälfte einer quer durchschnittenen mehr oder weniger stark gebogenen Ellipse ausmachen, auch wohl unter der Hälfte bleiben, diese aber nirgends mehr überschreiten, Figur 7 und 8. Dieser Form hat sich nicht selten die ganze Form des Siegels fügen müssen, wie sich bei Fig. 10 zeigt. 2 ) Solche Schilde findet man namentlich bei Wilhelm, Graf von Holland, 1205; Florenz IV., Graf von Holland, 1232; Heinrich, Herzog von Lothringen und Brabant, 1241—53; Balduin, Graf von Bentheim, 1246. Ferner beiRauseman von Kempenich, 1251; Gerard, Edelherr von Wildenberg, 1267, beide einfache dreieckige Siegel; Godfried, Wildgraf, 1273, Everhard, Graf von der Mark 1293, beide Reutersiegel; Arnold von Hemskerke, ') Die Franzosen stellen den Grundsatz auf, dass der Wappenschild der Frauen ein viereckiger gewesen sei; ich habe indessen hiervon nirgends eine Spur entdeckt. Das einzigste viereckige Siegel, welches ich an einer Urkunde in Wirklichkeit vorgefunden habe, ist das Siegel des Henrich von Huckeswagen, Stiftsherrn zu St. Georg in Cöln. Ich habe es nebenstehend wiedergegeben, es hat die Umschrift: f S, HENRICI. DE. HVKENSWAGEN, und hängt an einer Urkunde von 1260, die sich im Landesarchive von Düsseldorf vorfindet. Die darin vorfindlichen Rosen sind nicht die Wappenfiguren seines Hauses. Die Hukeswagen, mit den Hardenberg eines Stammes, führten zwei Sparren, wie hierneben und hat diese auch der Bruder Henrichs in seinem Wappen, welcher dieselbe Urkunde mit untersiegelt. Letzterer, Franco, Graf von Huckeswagen, gebraucht ein dreieckiges Siegel mit der Umschrift: f S. FRANCON. COMITIS. DE. HOKENSWA.GE. 2 ) Auch bei den vorangehenden Formen, 3 und 4, hat sieh das Siegel wohl dem Schilde gefugt, so dass auch jenes dreieckig, oder elliptisch und oben halbrund ist, wovon unter Anderen das Siegel an Urkunde Nr. 5 im zweiten Bande dieses Werkes, S. 33, einen Beweis liefert. Sonst sind regelmässig alle Siegel rund, (Reutersiegel unter allen Umständen); Siegel mit stehenden Figuren dagegen in der Regel elliptisch. - / Fahne, Bocholtz I. 22 92 1274; Henrich, Erzbischof von Cöln in seinem einfachen Rücksiegel mit dem erzbischöflichen Kreuze, 1278; Godfrid, Edelherr von Rüdenberg, 1283 und 1295, der im ersten Jahre den Hund mit dem Balken, wie bei 7, und im zweiten Jahre wie bei 8 führt. Dann 1284 bei Godfrid von Aerschot, 1331 Gerard, Herr von Vorne, Burggraf von Zeland und zuletzt 13G5 bei Wenzel, Herzog von Luxemburg, dessen Frau Johanna indessen schon den nachfolgenden, unten runden Schild (Figur 11) führt. Bei dieser Schildesform kommen zum ersten Male Helme auf dem Schilde, anfänglich nur mit Helmzierde, später auch mit Helmdecken vor. Der Erste, der, soweit bisher bekannt, in seinem Siegel Schild mit Helm und Helmzierde geführt hat, ist Bobbo, Graf von Tiligesberg, 1258. Demnächst 1278 Crafto von Hohcnlohe. Im vierzehnten Jahrhundert kommen auch die Helmdecken auf, und zwar finden sich solche vollständige Schilde mit Helm, Helmzierde und Helmdecke in den Siegeln folgender Herren: 1331, des Burggrafen von Seeland, Gerard von ^^^ Vorne; 1332 des Edelherrn Simon von Grafschaft; 1340 des Arnsberger Grafen Godfried, 1334 ^V des Ritters Friedrich von Kaiebach; 1347 Henrich, Herrn von Malberg; 1351 Johann, Grafen ^f von Salm; 1363 Reinard, Herrn von Reiffcrscheid. ') In allen diesen Fällen stehen die | -^^ Schilde schräg und ruht der Helm auf dem rechten Oberwinkel des Schildes. In der ersten Zeit ist die Lage so schräg, dass sie fast liegend genannt werden kann, und ist der Helm bald nach vorne, bald nach der Seite gerichtet, und ohne Helmdecken. Neben diesen Schildesformen kamen fast gleichzeitig zwei neue auf. Der Fuss des Schildes wurde bei der einen an beiden Seiten ausgeschweift, bei der andern cirkelförmig abgerundet; beide Formen sind oben Nr. 9, in dem Siegel und Nr. 11 dargestellt. Das angeführte Siegel (Nr. 9) datirt von 1307 und hängt an einer Urkunde, welche Elisabeth, Gräfin von Jülich und Frau zu Aerschot, ausgestellt hat; die beiden Wappen sind das ihrige und das des Herrn von Aerschot. Beide Schildesformen, 8 und 11, hat auch Johann, Herr zu Lothringen und Brabant gleichzeitig in den Jahren 1312—1337 gebraucht. Später kommen sie mit der vorangehenden Figur (7 resp. 8) gleichzeitig vor, in der Art, dass 7 resp. 8 und 11 die Regel ausmachen und 9 nur die Ausnahme. Auch bei dieser Figur 10 stehen die Schilde das ganze 14. Jahrhundert hindurch noch schräg, wenn sie mit Helmen verziert sind. 12. 13. 14. 15. 16. Die bis dahin beschriebenen Schilde und die dabei vorkommenden Helme und Helmdecken (siehe folgenden Paragraph) waren etwas Reelles; sie stellen die Waffen des Siegelnden dar, wie er sie in Wirklichkeit zu Schutz und Trutz trug. Im Anfange des sechszehnten Jahrhunderts, in Folge veränderter Kriegführung, hörte dieses auf; Schild und Helm sanken lediglich zu Zieraten herab und Avurden demgemäss, in der Wirklichkeit, und im Wappen, behandelt. Von da ab findet man denn auch Wappen in den schnörkelhaftesten Formen, wobei die Schilde und Helme oft in einer Weise behandelt sind, dass man ihren ursprünglichen Zweck kaum noch erkennen kann. Namentlich ist dieses bei den Helmdecken der Fall. Ich habe vorstehend, 13. 14. 15., einige dieser verschnörkelten Schilderformen, die den Uebergang bilden, wiedergegeben, und lasse nachstehend noch einige folgen. ') Diese Beispiele sind aus: Günther, codex dipl. Rheno-Mosellanus; Kluit, historia eritica eomitatus Hollandiae; Butkens, trophees; Fahne, codex dipl. ReifTerscheidanus; dessen Urkundenbuch der Herren von Havel; Herrtog, genealogia diplomatica genstis Habs- burgicae; Seibertz, Urkundenbuch des Herzogthums Westphalen, und aus alten Siegeln entnommen. 93 17. 18. 19. Bei Nr. 12 und 16 sieht man, wie die Heimdecken, welche im zwölften und dreizehnten Jahrhundert in einem flatternden Bande oder Tuche bestanden, und selbst im vierzehnten und Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nichts anders als ein Tuch waren, das man jedoch unten ausgezackt und eingefasst hatte, allmählich Blätter und wie 17 und L9 zeigt, immer schnörkelhafter wurden. Eine vollständig missrathene Form ist 18. Sie gehört zu denjenigen, welche im siebzehnten Jahrhundert die Wappenmaler zu Augsburg und Nürnberg beliebten. Von dem ursprünglichen Gedanken der Bitter, in ihrem Wappen ihre eigene Person zu repräsentiren, ist hier keine lewusste Spur mehr. Der Helm ist auf keinem Kopfe brauchbar, und nicht im Verhältniss zu dem Schildträger, der dahinter gedacht werden muss. Die Helmdecken sind ohne alles Verständniss der Zeit, und der Schild so, dass der ihn Tragende keinen freien Hieb zu machen im Stande wäre.') Ich darf hierbei nicht unterlassen, anzumerken, dass es selbst schon im vierzehnten Jahrhundert verschnörkelte Schilde, z. B. in Italien gab, aber sie dienten nur als Zierde. Hält man die beschriebenen Schildcsformen mit der Geschmacksrichtung in der Baukunst zusammen, so ist nicht zu verkennen, dass sie mit dem romanischen, gothischen und zuletzt mit dem Iloccocco-Style zusammen gehen, allein strenge Consequenz in allen Theilen ist doch nicht überall vorhanden, wie schon an dem nebenstehenden, offenbar von einem guten Künstler geschnittenen Siegel sich erweist. Das Siegel hängt an einer Urkunde vom Jahre 1310. Die ganze Verzierung des Siegels ist edle Gothik, und doch ist die Form des Wappens selbst schon manirirt und stylfremd. 3. 4. 6. 3. Alter der Helme und Helmdecken. '*3J ijVli)ie bei den Wappenschildern so lässt sich auch bei den Helmen und Ilelmdecken an der Form das Alter erkennen. Hierfür einige Beweise. Die ältesten Helme waren runde, halbkugel- oder c\linderförmige Metallhauben; neben ihnen finden sich als leichte Kopfbedeckung spitze oder runde Mützen. Bei den Hauben hing vorne entweder eine Stange oder Platte, welche das Gesicht decken musste und hinten ein starkes Leder zum Schutz des Nackens. Diesen folgte ein Helm, welcher, aus einem Stücke, den ganzen Kopf einschloss und vorne entweder ein WP ') Es sind in diesem Werke die niannichfaltigsten Formen von Wappen abgebildet, theils geschmackvolle, theils geschmacklose und den heraldischen Regeln widersprechende. Von den ersteren will ich einige unter Angabe der Zeit, in der sie sich finden, hervorheben. Aus dem Jahr 1300 ist das Wappen S. 249, Bd. II.; es ist nach einem italienischen Muster. Von 1305 datirt das Wappen S. 238 daselbst. Die Wappen S. 10, 49, 74, 179, 201, 229 sind von 1450, und das auf S. 175 vom Jahre 1490. Seite 1, 8, 29, 109, 112, 223, 22G kommen 1590 vor. Aus derselben Zeit stammen auch die Wappen S. 242 und 251 (das mittlere), welche beide ganz besonders stylvoll für ihre Zeit sind. Die Wappen S. 15 und 221 sind von Jost Ammann und 1590 gezeichnet. Das Wappen S. 139 kommt 1000 vor, S. 14 1C90; S. 200 1G92 und S. 28 1720. 94 -----------------------« Gitter oder auch nur einen einfachen Einschnitt für das Gesicht hatte. Darneben finden sich Mützen meist rund, zuweilen mit Blumen, Zweigen oder auch Thiergestalten verziert, bei Fürsten aber mit Hermelin und einigen Perlen versehen, und in dieser Form von ihnen als Fürstenhut beansprucht. Der steife, aus einem Stücke bestehende Helm wurde nach und nach verbessert, aus verschiedenen Stücken zusammen gesetzt und bequemer und beweglich eingerichtet mit Zieraten auf der Spitze und mit einem flatternden Bande oder Tuche versehen, aus dem später Helmzierde und Helmdecken geworden sind. Zu diesen Verbesserungen gehört insbesondere der Stechhelm, welcher circa 1350 aufkam. Bis zu ihm waren alle in der Heraldik vorkommende Helme wirkliche, für den Dienst bestimmte Waffen, die späteren dagegen kann man fast ausschliesslich nur als Prunkwaffen und Erfindungen der Heroldskunst ansehen. Um das Gesagte bildlich klar zu machen, gebe ich vorstehend Proben der Kopfbedeckungen bis zum Stechhelm. Sie sind alle den gleichzeitigen Siegeln entnommen, also authentisch. Nro. 1. ist die Kopfbedeckung des Grafen Philipp von Holland in einem Siegel vom Jahre 1168 bei Kluit, eine ganz ähnliche hat 1047 Balduin, Graf von Brabant bei Butkens. ') Nro. 2. die des Grafen Theoderich von Holland in einem Siegel vom Jahre 1198, Ebenda. Nro. 3. stellt den Hut des Grafen Wilhelm von Holland im Jahre 1205 dar. Ebenda. Er zeigt den ersten Versuch einer Helmzierde (hier Hutzierde). Nro. 4. gibt die Kopfbedeckung des Herzogs Godfried 111. von Lothringen im Jahre 1143 und Nro. 5. jene des Herzogs Heinrich I. von Lothringen im Jahre 1195 und Nro. 6. jene desselben Herzogs im Jahre 1220. Man sieht bei der letzten Nummer, wie der vorhergebende Hut Nro. 5. sich zu einem Fürstenhute umgewandelt hat und diese letztere Form hat er seitdem, bis in die neueste Zeit mit dem nur alleinigen Unterschiede beibehalten, dass nach Maasgabe des fürstlichen Ranges eine kaiserliche, königliche, herzogliche Krone darumgelegt ist. Nro. 7. zeigt den Hut des Herzogs Heinrich H. von Lothringen im Jahre 1241; er hat Blätter als Verzierung, welche seine Nachfolger fortführen, nämlich Nro. 8. Herzog Henrich 111. im Jahre 1253, der schon einen Helm in Form eines Korbes führt, der den ganzen Kopf einschliesst, und Nro. 9. Herzog Jobann im Jahre 1277, dessen Helm sich mehr schon dem Kopfe gefügt hat. Nro. 10. ist der Helm des Herzogs Johann I. von Lothringen im Jahre 1289; bei ihm gibt sich ein Drachen als Helmzierde kund und er ist der Erste dieses Hauses, der ein flatterndes Tuch am Helme trägt, welche seine Nachfolger Johann IL und Johann III. noch in ihren Siegeln vom Jahre 1312 und 1334 beibehalten haben. Nro. 11. endlich zeigt die Kopfbedeckung des Herzogs Albert von Sachsen in seinem Siegel vom Jahre 1329; er trägt noch immer, wie auch sein Vorgänger Johann im Jahre 1272, einen Kesselhelm ohne bewegliches Visir und auf dem Helme, wie jener, einen grossen Hut mit den sächsischen Querstreifen und dem Rautenkranze verziert und von einem Federbusche beschattet. 12. 13. 14. Diesen folgt der Stechhelm (Nro. 13.) von der Seite zu öffnen, dem sich später Helme mit auf und nieder zu lassenden gegitterten Visiren und endlich lediglich Zier-Helme ohne practischen Gebrauch, Fantasien der Herolde, mit oder ohne Kronen, wie sie Nro. 12. und 14. zeigt, anschlössen. ') Leider hat der Xylograph aus Misverständniss die Stange weggeschnitten, welche vor dem Gesichte längst der Nase herablaufen miisste. Die Werke, woraus obige Abbildungen genommen wurden, sind: Butkens, TrophiSes; Adr. Kluit, Historia critica Comitatus Hollandiae et Zeelandiae, Medioburgi 1777—82, 2 Bände, 4 Theile; Gründliche Nachricht von der Herrschaft Mollen. 95 4. Alter und Örtlichkeit der Tincturen der Wappen. jie gewisse Gegenden ihre Wappenfiguren, gewisse Zeiten ihre Schildes- und Helmes-Formen aufweisen, so haben bestimmte Länder - Distrikte vorwiegend gewisse Wappen - Tincturen. Grundsatz bleibt, dass alte Familien nie Farbe auf Farbe geführt haben, sondern stets nur Farbe auf Metall. Auch findet man bei alten Familien nur lebendige, aber harmonische Farben. ] ) Roth mit Gold, Blau oder Grün mit Silber. Der Grund für das Erstere war, dass die Wappenfarben als Feldes-Zeichen dienten und daher sich bestimmt und sofort kenntlich geben mussten. Der Grund für das Zweite war natürliches Gefühl. Das Letztere hat denn auch gewiss veranlasst dass Völker an der See, namentlich Holland, vorwiegend Grün in seinem Wappen hat. • Ä-Si 5. Folgerungen aus dem Vorigen. enn man nach diesen Vorbemerkungen das oben gedachte, aus der Burg Bocholtz stammende, Wappen ins Auge fasst, welches ich hier neuerdings gebe, weil der Xylogi-aph vorher an die Stelle der Leopardenköpfe Löwenköpfe gesetzt hat, und dazu einen andern Schild hält, der sich in der Kirche zu Lobbrich auf einem Steine ohne Schrift findet und den ich nachstehend wiedergebe, so wird man aus Wahrscheinlichkeitsgründen behaupten dürfen, dass der untenstehende Schild aus der Zeit von 1200—1300, und das vorstehende vollständige Wappen von 1350—1400 datiren muss und dass nach den Tincturen des Wappens die Familie als eine ursprünglich niederländische angesehen werden kann. ^ft^'bt^Cff !) Schon Tacitus, in seiner Germania, Cap. 6, berichtet von den Deutschen: Scuta laetissimis coloribus distingunt, und ist den Abbildungen auf der Antonius-Säule zu Rom volle historische Treue beizumessen, so waren diese Schilde mit Thiergestalten und anderen ähnlichen Zeichen sreschmückt. 96 6. Das Wappen der Freiherren von Bocholtz. ler ursprüngliche Familienschild ist im Laufe der Zeit, wie das Urkundenbuch naclrweisst, durch mancherlei ]\ Zieraten vermehrt. Einige Familienglieder führten einen Schwanenhals, andere einen ganzen, sitzenden Schwan als Helmzierde, einige versahen ihn mit einem Turnierwulste, andere mit Ketten, Steinen und anderen Kleinodien. Bei alle dem blieb aber der Schild immer einfach und derselbe, nur einmal findet er sich durch einen Stern im Herzen des Schildes vermehrt. Erst als in Folge neuer Verhältnisse und Zeitideen der Adel an die Stelle der inneren Würde eine blosse Titulatur zu setzen bestrebt war, der niedere Adel nach dem Freiherrentitel, der Freiherr nach dem Grafendiplom haschte, und jeder seine Erhebung besonders durch Wappenvermehrungen kund zu geben bemüht war, konnten auch die Bocholtz sich dem Zeitdrängen nicht entziehen und sie, die niemals um die Titulatur Freiherr eingekommen sind, Aveil ihnen dieser Rang ipso jure gebührte, haben seitdem in vielen Linien quadrirte Wappen angenommen. So führte die Linie Freiherren von Bocholtz zu Tongerlo in der Mitte des 16. Jahrhunderts, wie vorstehend, einen quadrirten Schild, 1 und 4 in Grün die drei (2.1) abgerissenen Leopardenköpfe mit rother ausgeschlagener Zunge, 2 und 3 linksschräg getheilt oben Roth unten Gold und auf dem Schilde zwei Helme, der rechte mit silbernen und grünen Helmdecken und einem sitzenden Schwane, der linke mit rothen und goldenen Helmdeckcn und einem Turnierhute, der mit fünf Lanzen besteckt ist, jede Lanze mit einem Wimpel in den Tincturen des Schildes. So ist das Wappen namentlich bei Siebmacher I. 31 blasonirt, und auch in den Cathedralen von Mainz und Münster abgebildet. Von den Freiherren von Bocholtz zu Grevenbroich bringt Dorst ein ganz unrichtiges Wappen bei, nämlich quadrirt: 1 und 4 in Schwarz drei (2.1) abgerissene Leopardenköpfe, 2 und 3 in Silber ein stehendes rothes Kreuz, auf dem goldgekrönten Helme eine sitzende weisse Taube; offenbar ein Versuch, die Bocholtz in Brabant (oben Seite 14) mit diesen Bocholtz in Verbindung zu bringen. Die Bocholtz zu Grevenbroich haben ein anderes als das einfache Wappen und nicht Schwarz, sondern Grün geführt. Nur der Deutsch-Ordens-Comthur aus dieser Linie, Eduard Godfricd von Bocholtz, führte ein quadrirtes Wappen, wie vorstehend, 1 und 4 in Grün die drei (2.1) silbernen Leopardenköpfe, 2 und 3 in Silber ein schwarzes Ankerkreuz (müsste ein Krückenkreuz sein). Dieses letztere Feld hatte er wegen seiner Würde als Deutsch-Ordens-Rittcr. 97 7. Wappen der gräflichen Linie von Bocholtz. ^j) wei Linien der Bocholtz sind in den Grafenstand erhoben worden, die zu Hinnenburg unter dem Titel Grafen j^ von Bocholtz-Asseburg. Diese fuhren einen quadrirten Schild: 1 und 4 in Gold den Asseburger schwarzen Wolf, 2 und 3 in Gold einen rothen Sparren (wegen der Familie Meschede), als Herzschild in Grün die drei silbernen Leopardenköpfe. Auf dem Schilde, der zwei Löwen als Wappenhalter hat, eine Grafenkrone und darüber drei Helme. Der gekrönte rechte hat goldne und rothe Helmdecken und einen durchbrochenen, goldenen Thurm, der mit einem Pfauenschweife verziert ist. Der mittlere Helm, ehenfalls goldgekrönt, hat grüne und silberne Ilelmdecken und einen weissen sitzenden Schwan; der linke endlich hat rothe und goldene Helmdecken und einen goldenen Thurm, der mit einem grünen Busche verziert ist, vor dem ein rother Sparren steht. Die zweite gräfliche Linie, von Bocholtz - Akne, führt ebenfalls einen quadrirten Schild, 1 und 4 in Grün die drei (2.1) silbernen Leopardenköpfe mit ausgeschlagener rother Zunge, 2 und 3 in Gold den rothen Sparren der Kalino, Bocholtz I. 98 Meschecle. Auf dem Schilde, den zwei Löwen halten, erheben sich über einer Grafen-Krone zwei Helme, der rechte ist gekrönt, hat silberne und grüne Ilelmdecken und den sitzenden silbernen Schwan der Bocholtz, der linke hat goldene und rothe Helmdecken und eine goldene Säule, welche mit einem grünen Busche verziert ist, vor dem der rothe Sparren der Meschede steht. &, 0)1© ¥@ra©it)in§t©tin Sitz® d)©r Ficttlli© ¥@tfl !@©(it)@>fe e €ine fernere Andeutung für das Alter einer Familie liegt in der Beschaffenheit ihrer ursprünglichen Sitze. Um die Frage, welche Sitze der hier in Rede stehenden Familie gehört haben, nicht zu unterbrechen, will ich sie alle, wie sie sich im Laufe dieser Geschichte als Hauptsitze ergeben werden, aufzählen und beschreiben und ihre kurze Geschichte liefern. Ansicht von Sohloss Akne. 1. Die Herrschaft Alme. Die Herrschaft Ahne, unter 51° 30' nördl. Breite und 26° 15' der Länge von Ferro im Sauerländischen Gebirge an der südwestlichen Abdachung des Sintfeldes im Kreise Brilon, Regierungs-Bezirks Arnsberg, vormaligen Herzogthums Westphalen, ») mit den Flüssen Alme und Nette, besteht gegenwärtig aus 11,500 preussischen Morgen allodial und ganz frei 2 ) mit vier dazugehörigen Rittersitzen: Schloss Alme (Haus Meschede, Nieder-Alme), Haus Tinne (Ober-Alme), Haus Bruch und Haus Almerfeld und zwei Dörfern, Ober- und Nieder-Alme, mit nahe an 1600 Seelen. Die Pfarrkirche, dem h. Ludgerus gewidmet, steht in Nieder-Alme und ist der Besitzer der Herrschaft Patron derselben. ') Nicht zu verwechseln mit der Herrschaft Alm und Eem, welche mit dem dazugehörigen Hause Almstein und dem Gerichte zu Ambacht den Herren von Brederode gehörte und von Reinard von Brederode für 13000 goldene Schilde an Johann von Polanen, Herrn zu Lette und Breda, gemäss des Letzteren Revers vom 7. Deccmber 1373 verpfändet wurde. (Provinzial-Archiv zu Düsseldorf.) 2 ) Sie gehört also zu den grössten geschlossenen Grundbesitzungen des preussischen Staates; denn im Jahre 1853, nach den angestellten amtlichen Ermittelungen über die Zahl der Grundbesitzungen mit Rücksicht auf ihre verschiedene Grösse ergab sieh das Resultat, dass die ganze Bodenfläche des preussischen Staates in 1,790.018 ländliche Besitzungen zerfiel, worunter sich 14,691 grosse Güter von 600 und mehr Magdeburger Morgen befanden, 13,462 mittlere von 300—600 Morgen, 369,950 von 30—300 Morgen, 520,222 von 5—30 M. und 871,693 unter 5 M. In den östlichen Landestheilen war der Grundbesitz am -wenigsten getheilt und die Theilung desselben steigerte sich mit dem Fortgange von Osten nach dem Westen. Wenn man den Flächenraum der Regierungsbezirke mit der Zahl der Besitzungen vergleicht, so fielen auf eine ländliche Besitzung durchschnittlich im Regierungsbezirk Köslin 193 Morgen, Königsberg 170, Marienwerder 169, Danzig 164, Stralsund 162, Bromberg 145, Stettin 142, Potsdam 138, Gumbinnen 120, Posen 112, Frankfurt 101, Magdeburg 79, Oppeln 66, 99 Sie wird von einem Pfarrer, durch die Herren von Meschede dotirt, und einem Vicar bedient. Die Vicarie ist im vorigen Jahre erst von dem jetzigen Besitzer der Herrschaft, Grafen Diedrich von Bocholtz, zum Wohle der Pfarrgenossen und namentlich zur Beförderung des Schulunterrichts gegründet. Alme war ursprünglich ein Untergau des Herzogtums Westphalen, bis zu dessen Grenzen sich schon 1000 das Erzstift Cöln erstreckte. >) Es wird darin sehr früh der Ort Wülfte (Wulfgangri in Pago Alemunga) im Güter-Register der Abtei Corvey (Falke, tradit., Seite 405,) genannt, und zwar in den Jahren 854—877. Der Gau erstreckte sich über die späteren Kirchspiele: Alme, Thüle, Bonkirchen, mit den Ortschaften Rösebeke, Messinghausen, Nehden (Nehen), Madfeld, Ruttlinghausen, Hoppeke und der Stadt und Burg Aldenvils bei Rosenbeck, jetzt verschwunden, 2 ) welche im Mittelalter zusammen einen einzigen Archidiaconal-Verband unter dem Namen Halingsen, 3 ) (Haidinghausen, Hailinghausen) ausmachten und deren Archidiacon, in Folge Stiftung des h. Meinwerks vom Jahre 1031, der Abt von Abdinghof in Paderborn war. Ecclesiam quoque in Haldinghuson cum banno Episcopali et tribus cappellis attinentibus eidem monasterio delegavit, sagt die Vita Meinwerci, was 1146 durch Papst Eugen III. bestätigt wurde. Dieser Archidiaconal-Verband zählte im Jahre 1600 gemäss Synodal-Protokoll der Abtei Abdinghof 312 Feuerstellen (circa 2200 Seelen), nämlich: Thüle 36, Ober-Alme 34, Unter-Alme 53, Roseke 46, Messinghausen 40, Nehden 36, Rottlinghausen 14, Hoppeke 26, Bonkirchen (Buntkirchen) 26: Die Archidiaconal-Kirche zu Hallinhausen, wohl zweifellos die Kirche der gleichnamigen Burg, von deren Besitzern das alte Memorienbuch der Kirche zu Alme mit den Worten: Memoria defunetorum in Hallinghusen, Nachricht gibt, lag an der Nette, eine halbe Stunde von Nieder-Alme, auf einer Haide, die, bis voriges Jahr, nur als Gemeindehude benutzt wurde und im Volke die Hallinger Haide hiess. Es fanden zieh dort im Laufe dieses Jahrhunderts noch Beweise des früheren Zustandes vor, nämlich ein mit altem Gemäuer umgebener Platz, vom Volke Ruin Hallingsen genannt, mit daran grenzendem grossen viereckigen Garten, vier noch wohlcrhaltenen Fischteichen und einem Areal von circa 200 Morgen Land, welche deutlich Spuren einer früheren Cultur an sich trugen. Die Zerstörung dieser Kirche und Burg in Folge kriegerischer Vorfälle wird in die Mitte des 14. Jahrhunderts gesetzt. Der Namen Hallinghausen scheint mir von dem Grafen Ilahold herzurühren, dessen Comitat sich über die dortige Gegend erstreckte und der dort vielleicht selbst wohnte, oder doch Burgmänner wohnen hatte. Mit der Herrschaft Alme war vormals auch ein Freistuhl verbunden, der vom Kaiser zu Lehn ging und über den der Besitzer der Herrschaft Freistuhlherr war. Da dieser Stuhl genau die Grenzen des beschriebenen Archidiaconats hatte, so wurde er von der geistlichen Behörde in dem Synodal-Protokolle vom 7. März 1600 der Freistuhl von Hallinghusen genannt. Sein Sitz lag indess, wenigstens in den letzten Jahrhunderten, unter der Eiche am südlichen Abhänge einer sanften Schlucht zwischen Ober- und Nieder-Alme. 1490 erscheint Herman v. Meschede, Herr zu Alme, als Stuhlherr bei einer General-Versammlung der Stuhlherren zu Arnsberg. Sonst kommen vor: 1526 Henrich Beckmann als Freigraf „des kaiserlichen freyen stoels tho Ouer-Abne." 1569—89 Johann Knipschild, Freigraf zu Alme, auch Freigraf und cölnischer Gaugraf zu Medebach. 1608 Franz Eilhardt, Freigraf zu Alme. 1611 Christian Voeth, Freigraf zu Alme. 1641—72 Johann Wordehof, cölnischer Landschreiber, Freigraf zu Alme. 1683, 26. Juni G. Fried. Wulfersheim, Gerichtschreiber zu Arnsberg, zum Richter und Freigrafen zu Alme bestellt. 1686—1703 Conrad Roing, Freigraf zu A. 1707, 8. August — 1724 Dr. Joh. Otto Wilhelm, Freigraf zu Alme. 1764—72 Wilhelm Anton Haver, Sammtrichter und Freigraf zu Alme. 1786 Hofrath Lange. Das Freistuhl-Protokoll von 1590 gibt den Gerichtsbezirk folgender Art an: Verzeichniss dero dorfferen, •so vur den Syndt des stoels Haidinghausen und des freien Stoels zu Ubern-Allme gehörig: Prinzipall (d. h. erstens) Wynckhaussen, item Ubern-Almenn, Niedern Allmenn, Haldinghaussenn, 4 ) Wulfferinghaussenn, Annepenn, Thulenn, Nehenn, Rattlinghausen, Rösebeke, Keffelcke, Oestlingenn (das frühere Madfeld), Wallberinghaussenn, Drifferinghaussenn, Weissinghaussen, Buntkirchenn, Hemminckhaussen, Mewerinckhaussenn, Dynckhausen bei Roesebeke, Wenster, Wülffte. 5 ) Liegnitz 63, Breslau 62, Merseburg 57, Münster 55, Minden 38, Erfurt 29, Düsseldorf 23, Aachen 16, Köln 15, Trier 15 und Koblenz 11'/, Morgen. Im Regierungsbezirk Köslin fielen demnach auf eine Besitzung 17 Mal so viel Morgen als in dem Weinbaubezirk Koblenz, wo es Besitzungen von weniger als 1 Morgen Land gab. In den Provinzen Preussen, Posen, Pommern uud Brandenburg war die durchschnittliche Grösse aller Besitzungen zwischen 100-200 Morgen, in Schlesien, Sachsen und Westphalen etwa zwischen 30—80 und in der Rheinprovinz zwischen 11—24 Morgen. Die Regierungsbezirke Erfurt und Minden waren jedoch in dieser Beziehung beinahe mit der Rheinprovinz zusammenzustellen. ') Transiens in flumen Rure et inde in quod dicitur Almana, Gelen de admiranda coloniae magnitudine, pag. 69. 2 ) Sie kommt in der Erbschaft Heinrich des Löwen vor und bei der Theilung zwischen Kaiser Otto IV. und seinem Bruder Henrich, (Orig. Guelficae III., Seite 626,) und bestand noch 1307 und 1326, in welchen Jahren ihre Burgmänner in den Landfriedens- Bündnissen erseheinen. (Fahne, Dortmund IL 1., Seite 80 und 113.) 3 ) Vergleiohe die Schrift des Almer Pastors H. Kampschulte, Hallinghausen weiland Pfarrort, Archidiaconalsitz, Freistuhl und Edelsitz, welche im nächsten Bande der Zeitschrift für die Geschichte Westphalens erscheinen wird. 4 ) War also damals noch bewohnt. 6 ) Yon diesen Ortschaften sind mehrere untergegangen, nämlich Wynckhaus; es lag '/, Stunde von Hallinghausen abwärts der Nette, wo diese in die Alme fliesst; Wulffringhausen, jetzt nur noch Flurabtheilung von Niederalme ; Anepen (Andepen), ist schon früh verlassen und später an seiner Stelle das Dorf Leyberg gebaut; Keffelke, früher ein Dorf, jetzt erinnert nur die Kapelle zum h. Antonius mit dem Barrierehause zwischen Rösenbeck an die Stelle wo es stand; Walberinghausen und Deifferinghausen scheinen auf dem Matfelde gelegen zu haben; Weissinghausen ist mit Almerfeld identisch; Ilemminkhausen gehörte dem Kloster Bredelar und war schon 1416 eine wüste Hofstelle; Mewerinkhausen lag bei Almerfeld; Dynckhausen bei Rosenbeck; Wenster, die noch jetzt sogenannte Gegend zwischen Alme und Mohne, bestand aus den beiden Höfen Kneblinghausen und Brokhof, von denen nur der Letztere noch, und zwar als Rittersitz Bruch desteht. Von her Stadt Aldenfeld war vorher die Rede; es sind die Trümmer einer Burg noch vorhanden. Fahne, Bocholt! I. M 100 Ferner gehörte zu der Herrschaft die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Pfandlchn des Erzstifts Cöln. Seit dem 10. Jahrhundert, als die herrschaftliche Familie sich in mehrere Linien getheilt hatte und diese in Form von Ganerbschaft die Herrschaft gemeinsam besassen, nannte sich das Gericht, welches jene Gerichtsbarkeit ausübte, das Gesammt-Gericht. Sein Siegel, worin der h. Ludgerus figurirt, habe ich Tafel H. Nro. 5. abgebildet. Ueberdicss waren mit der Herrschaft, neben Wind und Wasser, mancherlei bedeutende Gefalle, eine grosse Jagd und Fischerei verbunden. Fast alle diese Gerechtsamen sind dem Herrschaftsbesitzer in neuster Zeit genommen, dagegen ihm ein bleibender Sitz im preussischen Herrenhause eingeräumt. Die Freistuhls- und peinliche Gerichtsbarkeit wurde während der Rheinhundsperiode von der hessischen Regierung in Besitz genommen; die Jagd durch das preuss. Gesetz vom 31. October 1848 dem Eigenthümcr ohne allen Schadenersatz entzogen und verschiedenen Besitzern geschenkt; die noch gebliebene, bürgerliche, Patrimonial-Gerichtsbarkeit durch Gesetz vom 2. Januar 1849 dem preuss. Staate zugesprochen, ebenfalls ohne Ersatz, die bedeutenden Gefälle wurden mittelst der neueren Gesetze zu sehr mils.sigen Preisen abgelösst. Nur Patronat und Fischerei sind noch in voriger Ausdehnung stehen geblieben. Die Herrschaft hat eine reizende Lage. Die Abbildung auf Tafel 5. kann davon nach einer Seite hin Beweis liefern. Man sieht links die Tinne mit dem d;irauf gelegenen gleichnamigen Hause, rechts den Berg auf dem rechten Almeufer, dazwischen in der Tiefe den Ursprung der Ahne, welche auf die Kirche und Schloss Alme (Meschede) zuströmt. Hierüber hinaus schliesst der Hegeberg und das darüber hervorragende, nach in Unter- Ahne und Büren gelegene Gebirge die Aussicht. Aussicht auf die Tinne. vormals Schloss und Staat Alme. Einen anderen Beweis von der schönen Gegend liefert die vorstehende Ansicht, wo man in entaea-en- gesetzter Richtung von der Vorigen, aus dem Garten des Schlosses Ahne (Meschede) über die Alme hinweg die Kirche von Nieder-Almc und links davon Häuser von Nicder-Ahne sieht. Auf der Bergkuppel oberhalb der Kirche, wo jetzt das Haus Tinne steht, stand einst Burg, Schloss und Stadt Alme; rechts davon liegen die Häuser von Ober-Ahne, links ist die Schlucht, in der die Alme ihren Ursprung hat. Der Boden der Herrschaft ist sehr fruchtbar, überall fette Erde mit Kalkunterlage. Einen grossen Reiehthum gewähren die immer grünen Wiesen und die Waklungen, zu einem Thcile prachtvolle Hochwaldungen von Laubholz mit hin und wieder Eichen von 6—9 Fuss Durehmesser, zu einem anderen Theile nach der Schnur angelegte Tannenwaldungcn, welche grösstenteils der Kcnntniss, Umsicht und Ausdauer des jetzigen Besitzers ihr Dasein verdanken, der durch Verkuppelung, Anlagen von Strassen, Wasserleitungen, Wiesen, durch Verbesserung der Düngmethoden, Culturartcn, Viehzucht, Ackerwerkzeuge, durch Anpflanzungen von vielen hunderttausend Bäumen den Wertli der Herrschaft an sich und gleichzeitig die Wohlhabenheit ihrer Einwohner ausserordentlich gesteigert und nebenbei der ganzen Gegend das Ansehen eines grossen Parks gegeben hat. Die Herrschaft liefert Getreide, (Raps, Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Kleesaamen,) Vieh, (Kühe, Schaafo und Pferde,) Holz, (Buchen, Eichen, Tannen, Fichten, Lerchen,) und in Folge neuer Entdeckungen vortreffliche Marmorartcn, worunter ganz besonders eine, mit goldigen Adern sich auszeichnet. Sie enthält mehrere Mühlen, worunter bis vor Kurzem ein Hammerwerk, jetzt Marmorschlciferei, und führt neben Getreide, Vieh, Holz und Marmor ganz besonders Wolle aus. ' ~Fakne!f rHedioh, T*£j TIIII .■■■-'■'.'■,•>■:■. '«I ST OHME DE 101 Die Jagd liefert Hasen, Kaninchen, Füchse, Rehe, Hirsche, Rebhühner, Birk- und Auerhähne und -Hühner. Die Fischerei liefert Krebse und Forellen und in den Teichen Karpfen und Hechte. Unter den Natur-Merkwürdigkeiten zeichnet sich der Ursprung der Alme aus. Er findet sich an der obenbeschriebenen Stelle am Fusse der Tinne. Das Wasser quillt aus einer, in der Thalsohle befindlichen Oefmung empor, treibt sofort, mit ihrer zu jeder Jahreszeit gleichmiissigen Wassermasse und steter Temperatur von 8° schon wenige Schritte vom Ursprünge eine Mühle, fliesst durch Nieder-Alme, setzt dort, wenige Schritte von einander entfernt, abermals zwei Mühlen in Bewegung und verlässt bei ihrer Vereinigung mit der Nette die Herrschaft. IIa- Thal, besonders an Wiesen reich, bietet manche Naturschönheiten, welche durch Burgen, Schlösser, Klöster und Städte gehoben werden. Besonders malerisch erheben sich an ihrem Ufer Schloss Alme, Burg Ringelstein, Kloster Ilolthausen, Kloster und Stadt Büren, Schloss Brenkcn und Wevelsburg, zuletzt Schloss und Stadt Neuhaus, wo der Fluss sich in die Lippe ergiesst. Solche plötzlich hervortretende Wassermassen sind den Kalkstein-Gebirgen allein nur eigen. Die grossen Klüftungcn in denselben gestatten oft auf eine ausserordentlich grosse Entfernung den Wasserdurchfluss und bieten imposante Erscheinungen, unter denen die Flüsse in Steiermark, die Adelsberger Höhle, die Fontaine von Yaucluse, die perte du Rhone und andere weit berühmt sind. Der Hauptsitz der Herrschaft ist Schloss Alme, früher Haus Meschedo genannt, von dem ich eine Abbildung an der Spitze dieses Artikels geliefert habe; es liegt unmittelbar an der Alme, von grossen fischreichen Teichen, prachtvollen Gärten und trefflichen Wiesen umgeben. Es wurde in seiner jetzigen Grösse von dem Grossvater des jetzigen Besitzers erbaut, vorher stand nur der westliche Flügel, ein Werk der Herren von Meschede, von denen daher das Haus den Namen erhielt. Das Innere des Schlosses zeigt einen schönen, reich in Holz geschnitzten gothischen Speisesaal mit den Ahnenbildern der von Bocholtz, eine Gemälde-Sammlung, worin sich ausser einigen altdeutschen Bildern ein herrliches Oelgemälde von Lucas Cranach auszeichnet, „Christus unter den Kleinen", eine Waffen-Sammlung, reiche, für vaterländische Geschichte wichtige Bibliothek und eine Sammlung alter Möbel, Poeale und anderer Kunstschätze. Alme, sowohl der ganze Gau, als insbesondere die spätere Herrschaft, gehörten stets zur Diöccse Paderborn, bis durch Vergleich vom 3. Januar 1733 die Pfarrbezirke von Alme, Thüle und Bonkirchen dem Erzbischofe von Cöln überwiesen wurden, in dessen Diöcese sie jedoch nur bis zum 13. April 1823 verblieben. An diesem Tage wurden die Diöcesan-Grenzen von Cöln und Paderborn neu geregelt und kam der ganze Archidiaconal-Bezirk Brilon, den Cburfürst Maximilian Franz durch Verordnung vom 23. Januar 1799 aus der Pfarre Brilon, mit der davon abgezweigten Pfarre Scharfenberg und den Pfarren Alme, Bcringhausen, Bonkirchen, Girshagen, Heddinghausen, Madfeld und Thüle neu geschaffen hatte, an Paderborn. Brilon und Scbarfenberg waren früher Theile des Decanats Meschede, die übrigen sieben Pfarren waren zu einem Theile entschieden, zu einem anderen Theile, höchst wahrscheinlich dem Archidiaconat Hallinghausen, Gau Alme, zugehörig gewesen. Was die Landeshoheit über Alme angeht, so stand diese früher dem Erzsbischofe von Cöln zu, der diesen Theil des verwaisten Haholdschen Comitats, als Nachfolger Heinrich des Löwen in dem Herzogthum Westphaleu, an sich gerissen zu haben scheint, als solcher aber auch, nach dem damaligen Staatsrechte, die Besetzung der Burgen Alme und Aldenfels beanspruchen konnte. Ich lasse nun noch einige urkundliche Nachrichten über die Herrschaft Alme folgen, die durch die Regesten über die Familie Meschede am Schlüsse dieses Bandes ihren Abschluss finden sollen. Es ergibt sich daraus, dass Alme, jetzt Tinne, einst eine Burg und Stadt war und somit das Schicksal von anderen untergegangenen Ortschaften getheilt hat. Man muss hierbei nicht an eine Stadt im Sinne des Rechtes, an eine civitas denken, sondern an oppidum im Sinne wie Julius Cäsar es nimmt, indem er den Ubiern befiehlt, das Ihrige in solchen oppidis zu bergen. Ahne hatte seinen Lehnhof, vor dem, merkwürdig, in diesem Jahrhundert der König von Proussen belehnt ist. Die Regesten sind: 1. 793 standen die Sachsen zwischen Alme und Diemel gegen Carl den Grossen im Felde, der sie mil zwei starken Heeren, gleichzeitig von Süden und Westen, angriff und zur Unterwürfigkeit zwang. Poeta Saxo und Adeln). Annales reg. Franc. 2. Bischof Luthard von Paderborn erhalt die neugebaute, steinerne Kirche im Aluigau, welche er eingeweiht hat und neben der verfallenen hölzernen errichtet worden ist, von den Erbauern, Erben des Edelherrn Sidag, geschenkt. 852-—-884. Aus dem Originale im Landesarchive zu Münster. In nomine salualoris inundi et in honore eiusdem patris, spiritusque saneti. iam dudinn quidam illustris hoino nomine Sidag quandam aecclesiolam ligneam ad monasteriiim pader- brunnense tradidit. siinul cum terlia parte hereditalis eius, que ex genitoris eius jure conligit et habere in pago quod Abnaiigo nuneupatur. cum iam pro veluslate stare eadem domumcula nequiret, successores alodi illius inito consilio cum uoluutatc et licentia domini episcopi Luithaide in eorum possessiua hcreditate lUXta locum ubi prior acclesiola stellt lapidcam doinum dei construxerunt. cum vero aedificatorcs eiusdem domus dei dominum antistitem luidhardum cum preeibus cogerent eandem aeclesiam dedicare, et ipse eorum petitioni faueret et in honore sti salualoris multorumque sanclorum eins eam consecraret. tunc predicti construetores et coheredes eiusdem eandem ad prediclum paderbrumiense monasteriujii tradiderunt. 3. Vuicpurahc (Wicburga), Schwester des Grafen Haholt, schenkle dem Kloster Geseke unter Anderem eine Hufe in Almundoraf (Dorf Ahne}), was 952, 26. Od., Kaiser Ollo I. besliitigle. Seibertz, Urkdh. I. S. 9. Diesen Hof besass das Kloster noch 130S (siehe unten.) 102 4. In dem Verzeichnisse der Besilzungen des Grafen Siegfiid von Norlheim und ßomeneburg, t 1108 (oder dessen gleichnamigen Sohnes Siegfiid, Grafen von ßomeneburg und Hoinburg, i" 1114, Sprossen der Grafen von Werl und Arnsberg) kommen unter Anderen (Kindl. Münst. Beiträge III. S. 35) vor, nachdem vorher die Einkünfte aus dem Allode aufgezählt sind: Comili Sifrido libere serviebant: Howart et Godefridus de Almena cum bonis eorum, Conradus de Tulo (Thiilen) cum bonis suis etc. 5. Hermannus de Almena ist Zeuge, als die Brüder Bertold und Thetmar von Büren der Kirche zum h. Meinulfus in Bodeken und der Kirche zum h. Cyriax in Geseke zum Heile ihrer Seele den Hof (curtis) in Ober-Elerea schenken. 1220. Aus dem Originale des Klosters Dalheim. 6. Im Jahre 1276 stellt Erzbischof Sigfrid von Cöln die (1254 durch Bischof Symon von Paderborn) zerstörten Befestigungswerke von Alme wieder her. Monumenta Paderb. S. 248. 7. Ludwig, genannt Witte Pape, verkauft dem Knappen Arnulf, genannt von Almina, und dessen Frau Alheid vor dem Gerichte zu Brilon ein Gut zu Dorslon. 1277. Aus dem Copeibuche des Klosters Dalheim. 8. Die Gebrüder Nenneke, Hermann und Haword von Almana, so wie Bruno von Almana mit anderen Personen theilen vor dem Gerichte zu Brilon eine Rente, welche sie von einem Gute zu Alme dem Stift Geseke schulden. 1308, 7. Januar. Seibertz, ürkdb. II. S. 42. 9. Die Burgmänner und Städte des Herzogthums Westphalen, darunter auch die Burgmänner zu Ahne, schliessen einen Landfrieden. 1325, 3. März. Seibertz, Urkdb. II. S. 208. 10. Erzbischof Henrich von Cöln, der Graf Rupert von Virneburg, als Marschall von Westphalen , die Burgmänner von Rüden, Hovestadt, Vürslenberg, Snellcnberg, Werl, Almene, Aldenvels, Scharpenberg und die Bürgerschaft zu Soest, Brilon, Berg, Attendorn, Recklinghausen, Dorsten, Werl, Geseke, Rüden, Warslein, Kalenhart, Belike, Medebach, Winterberg, Hellenberg, Smalenberg und Volcmers schliessen mit der Stadt Dortmund ein Schutz- und Trulzbündniss zur Aufrechtcrhaltung des Landfriedens. 1326, 23. Februar. Fahne, Dortmund, Drkundenbuch I. S. 113. 11. Sophie, Herrin und Gräfin von Waldeck bestätigt, dass \or ihr AnlefFana und deren Söhne, Herbert und Albert von Ilotlepe (Hoppele), zu Gunsten des Klosters Bredelar auf alle ihre Ansprüche an die Hälfte des Zehnten zu Alme und die Collation der Präbende daselbst in eben der Weise verzichtet hätten, wie dieses bereits vorher von Conrad dictus niger, auch Sohn der Antefläna und Bruder der Obengenannten, geschehen sei. 1331. Archiv Alme. 12. Im Jahr 1344 auf Walpurgis Abend, als Cord von Nehen (jetzt Nehden bei Alme), Knappe, mit Bewilligung seines Sohnes Herman und seiner Brüder Johann und Gerd, das Holzgericht sammt seiner Lebnwaare und dem Pothof zu Nebene seinem Sohne Johann überträgt, sind Zeugen: Wilhelm von Verne, Bernd von Ettelen, Henrich von Almene, Nolde von Wolfte, Cord und Olrich, Brüder, die Schilder, Wilhelm und Reyner, Brüder, die Schilder, und Rembert Rameshuss. Nehen siegelt mit drei (2. 1) Gleven. Archiv Ahne. 13. Henrich von Almene, Knappe, Goltschalk und Herman von Thulen, Sweder von Hottepe und Conrad von Bruchhauseu sind Zeugen, als die Knappen und Brüder Herbold und Arnold von Wulfte zu Gunsten des Grafen Otto von Waldeck auf ihre Renten in der Grafschaft Rüdenberg verzichten. 1346, (feria III. post omniuin sanctorum) 3. November. Aus Kopp, heiml. Gericht, S. 521. 14. Cuno, Erzbischof von Trier und Administrator von Cöln, überträgt dem Bischof Henrich von Paderborn das Marschallamt von Westphalen, hält sich aber die Aemter Recklinghausen, Waidenberg, Schnellenberg und Siegen vor, sowie den Hof zu Gelmen und die Korngülte zu Soest. Henrich muss das Marschallaint mit 8000 Goldgulden aus den Händen des Grafen Goderd von Arnsberg, dein es bis dahin verpfändet war, an sich lösen und für diese Summe, welche die Pfandsumme bildet, wofür Henrich das Amt antichrelisch erhält, stellt ihm der Erzbischof noch insbesondere zu Pfand: die Schlösser des Erzslifts zu Hovestadt, Rüden, Nordena, Kogelherg, Alme und die Stadt Lude. 1370 (des Donrestages vor Palmarum, dat is up des heiligen sent Ambrosius Dach) 4. April. Aus dem Originale im Archive des Paderborner Domstifts. '} ') Dieses Archiv enthält über das Marschallamt: 1333 des Fridags vor sunte Gregorius dage (5. März) bekennt Bertolt, Herr von Büren, vom Erzbischofe Walram von Cöln für 1100 kleine Gulden Darlelm zum Marscha.ll von Westphalen ernannt zu sein , unter besonderer Verschreibung der Aemter: Waidenberg, Menden, Werll, Hovestadt, Brilon, Rüden und Medebach; er soll die eine Hälfte der jährlichen Beden beitreiben und für sich behalten, die andere bleibt dem Erzbischof. Auch sollen ihm alle Einnahmen aus den Gerichten in jenen Aemtern gebühren, worüber er jedoch dem Erzbisehofe Rechnung legen muss. Dagegen soll er aber auch als Marschall verpflichtet sein, alle Leute, Städte, Dörfer und Lande in ihren Rechten zu schützen. 1370, datum Godesberg in vigilia Palmarum (6. April) verkündiget Cuno, Erzbischof von Trier, Administrator, allen Unter- thanen des Marschallamts von Westphalen die Ernennung des Bischofs Henrich von Paderborn zum Marschall, und up den hilgen Payssch avent (13. April) desselbigen Jahres, ebenfalls von Godesberg aus, verkündet er dasselbe in zwei verschiedenen Urkunden, in der einen dem Amtmann zu Nordena und den Burgmännern zu Rüden, Hovestadt, Cogelnberg, Alme, so wie den Leuten zu Lude, wobei er besonders hinzufügt, dass der Bischof die verpfändeten Schlösser einlösen muss und auf ihren Bau 1000 Gulden verwenden darf, in der anderen den Mannen, Burgmännern und Untersassen des Landes Arnsberg, des Testes Recklinghausen und den Bürgermeistern und Bürgern zu Arnsberg, Eversberg, Neheim, Herzberg, Grevenstein, Recklinghausen und Dorsten. ■—■ 1370 (in die Ascensionis domini) 23. Mai, zahlen Johann von Wintzingerode, Domherr und Kämmerer zu Paderborn, und Bertold von Geysmar, Bürger zu Warburg, im Auftrage des Bischofs Henrich von Paderborn und im Beisein des Goswin von Duysborg, Domherrn zu Cöln, und Burchard von Westerholt, Pastor zu Holtheim, als Deputate des Erzbischofs Cuno, dem Grafen Godfrid von Arnsberg 5000 schwere Gulden als einen Theil der Ablösesumme für das Marschallamt. — 1371 (up den sunnendach in der Vasten als man synget oculi) 9. März, ernennt Cuno, Erzbischof von Trier und Administrator von Cöln den Bischof Henrich von Paderborn auch zu seinem Drosten und Amtmann der Grafschaft und des Landes Arnsberg. Alle Landeseinkünfte sollen getheilt werden; die eine Hälfte erhält Henrich als Besoldung, die andere der Erzbisohof. — 1371 (des neisten Dages na sent Peters- daige ad vincula) 2. August, von Godesberg aus, quittirt Friedrich, Erzbischof von Cöln, dem Bischöfe Henrich von Paderborn, der auf die 103 15. Simon, Edelherr von Büren, verspricht dem Bischöfe Henrich von Paderborn, wenn er ihm Schloss Ahne für 500 Mark Paderhorner Pfennige verpfändet, 200 Mark, die ihm auf die Weuelsburg versichert sind, auf jene 500 in Anrechnung zu bringen. 1374 (feria seeunda post bti Viti mart.) 16. Juni. A. des Päd. Dornst. 16. Bischof Henrich von Paderborn, unter Zustimmung des Erzbischofs Friedrich, verpfändet dem Junker Symon von Büren für 500 Mark Schloss Alme. 1375 (den nehistin fritage na Martini) 16. Nov. A. des Päd. Dornst. Symon, Edler von Büren, quittirt dem Bischof Henrich von Paderborn 200 Mark Pfandschillinge, die er auf die Weuelsburg hatte und bekennt hierfür und für 300 andere Mark Schloss Alme in Pfandschaft zu besiizen. 1376 Cden nehisten Donrestage nach dem Sundage als men singet Letare) 27. März. A. d. Päd. Domstifts. Derselbe Symon quittirt dem gedachten Bischof die Rückzahlung der 500 Mark 1377 (feria VI post Pasche) 3. April. Erzbischof Friedrich von Cöln verpfändet dem Bischöfe Henrich von Paderborn, nachdem er von ihm das Marschallamt wieder eingelöst und einem andern in Pfandnutzung gegeben hat, für 3700 Gulden, die er ihm von der Pfandsumine von 8000 Gulden noch schuldet, bis zur vollständigen Ablöse seinen Theil der Stadt Lude, den Cogelenberg und das Schloss Alme. 1377 (up sent Agathen dach der heyligen Junglrauwen) 5. Februar. 17. Henrich, Bischof von Paderborn, verpfändet Schloss, Burg und Dorf Alme dem Edelherrn Symon von Büren. Aus dem Originale im Provinzial-Archive zu Düsseldorf: — Wy Henrik von Godes Genaden biscop to paderborne bekennet vnde betuget in dussen apen breue vor vns vnde vor alle vnse nakomene, dal wy myt willen vndc volborde vnde guden vorberade vnses kapitels hebbet vorsat vnde verseltet in dussen apen breue dem Edelen Symone van buren vnde synen rechten eruen de slote, borch vnde dorp to ahnen myt allen gerichten in holte in velde in watere in Wesen in weyden in torue in twyghe myt allen rechten vnde tobehoringen alse wy de hebbet van vnseme heren Ersebisscope to colne vnde synen kapitele vor vyfhundert Mark alse to paderborne vnde to sost gynge vnde geue is vnde hundert gülden goyt van golde vnde swar van ghewychte vnde solet vnde wy willet ene der slote alse vorgt. steyt wy vnde vnse nakomelinge rechte warscop don wo dicke se dat van vns eyschet ane argelist. Were ok dat %nse here van Colne vnde syn kapitel vns eder vnsen nakomelingen de slote vorgt. afloysen so solen wy vnde willet dem Edelen symone vnde syn rechleu eruen de vyfhundert mark vnde hundert güldene vorgt. wedergeuen vnde betalen sonder vertoch ane eren hinder ane argelist. Wer auer dnt vorgt. Symone eder syne rechte Eruen künden erweruen an vnsen heren van Colne dat se de vorgt. slote to almene van eine hedden, dar sole wy vnde willet en troweliken to helpen ane argelist. so sal vnde here van Colne der vyfhundert mark vnde hundert güldene an vns qwyt ledich vnde los syn vnde af gayn an der somme de wy hebbet an ahnen vnde an anderen synen sloten. Des to tuge bebbe wy Henrik — vnse ingesegel myt vnses capitels ingesegele an dussen breyf gehangen vnde wy Domprouest Domdeken vnde gemeyne kapitel to paderborne hebbet to konlscap vnses volbordes vnse ingesegele an desen brief gehangen. Datum anno d mini millesimo CCC° LXX oetauo die beati Reinigii. 18. Symon, Edelherr von Büren, bekennt, dass ihm Bischof Henrich von Paderborn das Schloss und Dorf Alme für 500 Mark verunlerpfandet und 100 Gulden an der Burg zu verbauen erlaubt hat, welche letztere zu der Pfandsumme zugerechnet und mit dieser zurückgezahlt werden sollen. 1378 (die beati Remigii episcopi et conf.) 1. Oct. Symon siegelt mit dem Löwen, wie hierneben. 19. Symon, Edelherr von Büren, verpfändet dem Knappen Johann von Schorleimer dem Jüngeren für 26 Geseker Mark Schloss und Haus Aluienn auf zwei Jahre. Wenn Büren während dieser Zeit daselbst wohnen will, muss Johann ausziehen und soll ihm dagegen das Haus des Cordt von Tulen oder des Bocholles im Dorfe Alme zur Wohnung eingeräumt weiden. Den Brief besiegeln auch Herr Bertold und Johann von Büren, Brüder Symons. 1380 (feria seeunda post naliv. B. Mariae Virg.) 9. Sep!. Alle drei siegeln mit Löwen. Archiv Büren. 20. Symon, Bischof von Paderborn, quittirt dem Eizbischof Friedr. von Cöln die Ablösesumme für das Marschallamt, mit Ausnahme der 3700 Gulden, wofür ihm die drei Schlösser Cogelnberg, Lüde und Alme verpfändet sind. 1382, 16. Nov. Archiv des Päd. Domstifts. 21. Die Gebrüder Symon, Henrich und Johann von Büren reversiren dem Erzbischofe von Cöln die Amtmannsstelle der Burg und Stadt Alme gemeinschaftlich auf Lebzeit. 1386, 5. Nov. Aus dem Archiv zu Düsseldorf. — Wir Symon, Henrich und Johan Edele luyde, heren van Buren, gebrodere, dun kunt allen luyden. Want die Erwirdige in gode vader vnse lieue genedige here, her Friderich Ertzebusschoff zu Colne, hertzoge van Westfalen ind van Enger, vns syne Slosse, Slat ind Burgh ind ouch dat dorp van Almene mit allen yien herlicheiden, Gerichten, Zubehören ind Reichten beuolen hait, as synen Amptluden ind ouch ganlz gewyse vur eyne Summe geltz, as syne besigelde briue innehaltent, de — van worde zu worde volgent. Wir Friderich van goitz genaden der heiigen kircher zu Colne Ertzebusschoff — dun Ablösesumme des Marschallamts dem verstorbenen Grafen G. von Arnsberg noch 3000 Gulden schuldig geblieben war, eine fernere Abschlagszahlung von 2338 Gulden, welche in kleinern Summen an folgende Personen geschehen ist, nämlich an: Godderd von Haitzfelt von Wesenfeit 240 G., Henrich Storm 500 G., Wilhelm Quatterlant 224 G., Henrich Quatterlant 390 G., Hermann von Daelhusen 100 G., Volmer von Brenken 100 G. -f- 100 Schillinge tournose. Everd Schuyrman 112 G., Hermann von Blydinctorp 160 G., Friedrich von Graffen 70 G., Diedrieh von Brenken 50 G., Henrich von Leenhausen 40 G., Dyderich von Meynrinchaüscn, Bürger zu Soest 72 G. und Heydenrich von Meldricke 1C0 G. — 1373 (Mandages na Kiliani) 12. Juli, verspricht Erzbischof Friedrich dem Bischöfe Henrich von Paderborn, das Marschallamt binnen drei Jahren nicht einzulösen. 1373 (de dato Deutz, Mayndages na sunte Kylianus) 12. Juli, ernennt Friedrich, Erzbischof von Cöln den Heydenrich von Oer zum Amtmann der Grafschaft Arnsberg und des Vestes Recklinghausen mit der Verpflichtung, als Marschall nach Inhalt der Briefe über das Marschallamt dem Bischof Henrich von Paderborn den Eid zu schwören. 1376, 23. Febr. Erzbischof Friedr. von Cöln, der von der Stadt Soest 2000 Gulden zur Wiederlöse der Grafschaft Arnsberg aus den Händen des Heydenrich von Oer erhalten hat, gelobt, bis zur Rückzahlung die gedachte Grafschaft nicht wieder zu verpfänden. (Seib. Urk. II.) Heydenrich von Oer, Knappe, quittirt dem Bischof Symon von Paderborn 1000 Gulden abschläglich auf die Pfandsumme von 2500 Gulden. 1381. Datum in obsidione eastri Steynhus. Heidenrich von Oer, Knappe, übernimmt von Bischof Simon von Paderborn das Marschallamt von Westphalen und quittirt dafür dem Erzbischof und Stifte Cöln 6000 Gulden, die sie ihm schulden. 1381 (die divisionis apostolorum) 15. Juli. Ebenda. 104 kunl allen luden — want wir den Edeln Symone, Hinriche indJohane heren van Buren gebroideren vnsen lieuen getruwen, van gerechter schult, schuldich syu vunfflnindert Mark soyssches payments ind hundert sware güldene, dar vur sy vnse slosse Alineue Slat ind Burgh, myt yren zuhehoren, geloist haint van deme Erwerdigen in gnde vadere, hern Symone Busschoffe zu padeihurne ind syme gestichte. so hain wir die vurg. dry geliroidere vur vns, vnse nakomelinge ind gestichle vnse ind vnss gestichtz Ainptlude zu Almenc gcsaL ind gemachet, setzen ind machen oeuermilz desen briefF ind in vnse Slosse Stat ind Burgh alda heuolen, ind beuelen, yre drier leuedage, also dat sy die Slosse ind ouch vnse Dorp vnder Almenc mit allen yren herlicheiden, Gerichten, Rechten, Renten, Gulden ind Zubehören, hauen, halden besitzen ind bewaren solen, vngerechent, vp yre kost, wynnunge, schaden ind Eucnlure, ind dat sy ouch vnse Manne, Burchmanne Burgere ind vnder- seissen derseluen vnser Slosse ind Ampls in yren reichten, vryheiden ind guden gewoinden sulen laissen, behalden, beschirmen, gelruwelichen ind verantworden, ind sy dar enboyuen nyt drengeu. Vort so solen sy vns, vnsen nakomelingen ind gestiebte ind vnsen Amptluden ind vrunden die vurgt. Slosse allewege offenen, in allen vnsen Sachen, wider alre mallichen, bloiss ind gewapent, zu voiss ind zu perde. Vort so en solen sy semetlichen off besunder vnse Manne Burchmanne off vndersaissen in vnsen landen off slossen gesessen, nyt schedigen off kroeden, off schedigen off kroeden laissen, vyss off in die slossi vurs. in eynicherleyc Wys. Doch betten sy semetlichen off sunderlingen mit vnser Manne, Burglude off vnderseissen eynich, die in vnsme landen off slossen, woneden, ze schaffen nu oder namails dat solen sy dry ganlze Maynde an vns off vnsen nakomelingen, off Marschalke zer zyt in Westfalen veruolgen, kunnen wir eder sy jn dan nyet reichtz mit den behelpen, so mugen sy dat vnreicht keren. enlgen die vyss vnsen vurss. slossen ind dar in, bis dat jn van den reicht wiederuare. Ouch of yemant van den vnsen vurss. mit gewalt oeuer sy vielle sementlichen of besunder ind gewalt an sy kerde vnueruolgct, so mugen sy sich tegen die weren ind behelpen vyss ind in vnsen Slosse vurss. Ouch so en solen wir vnse nakomelinge ind gestiebte geyn gerichte laissen gain in die veitmarke noch in vnse Slosse Burgh Stat ind dorp van Ahne vurss. anders dan dat gerichte, dat dar zu ind in gehoirt, de wile die vurgt. broidere sementlichen off besunder vnse vurgt. Slosse ind Ampt as vurss. is vnderhaint, van vnsen vnd vns gestichts wegen, ind want die vurgt. gebroidere vnse vurgt. Slosse ind Ampt mit allen yren renten ind Zubehören vngerechnet hauen ind halden solen yre leuedage as vurss. is. So is gededingt ind oyuerkomen also dat ouch na der vurgt. drier gebroider dode, so verre as sy ayn reichte lyffsleeuseruen, van in geboren alle sloruen, die vurgt. summe geltz van vunfflnindert marken ind hundert gülden genlzlichen ind zcmale quyt solen syn, also dat wir ind vnse nakomelinge ind gestiebte off yeman anders van vnsen wegen andere yre Eruen danaff zemaile nyt schuldich solen syn zcgeuen off ymanne anders van yrre wegene ind darzu solen vns ind vnsme gestichte die vurgt. vnse Slosse ind Ampt van Abnene mit allen yren hei liclieiden, gerichten, reichten, Renten, Dorjiern ind Zubehören vurss. gentzlichen ledigh woirden ind cruallen syn, ze maile nyt reichtz, anderen der vurgt. gebrudere eruen, off yman anders van yren wegen daran behalden. Ind solen die vurgt. gebrudere alswege bestellen ind beslalt hauen, so wy sy ayn hffsleenseruen van yn geboren, as vurss. is, sloruen, dat asdan yre dienere, ind die ghene die der Slosse, Stat ind Burgh vurss. van yren wegen geweldich syn, vns, vnsen nakomelingen ind gestiebte, die weder inanewerden ind leueren, ayne eynicherleye Wederrede off hindernisse, ind des nyt ei laissen vmb eynclie Sachen die geschieht sint, off geschien milchten in eyncherleye wys. Ind gewunne die vurgt. Symon, here zu Buren rechte lyffseruen van yme geboren, die sollen die Slosse Busch ind Stat vurss. mit dem Dorpe van Almene ind allen yren reichten, herlicheiden, gerychten, Renten ind Zubehören vurss. na der drier gebrudere dode innemen ind behalden, in alle der maisse vurss. vnder hulden ind eyden darup ze doyne vns, vnsen nakomelingen ind gestichte, as die vurss. gebrudere nu gedain haint. bis so lange dat wir off onse nakomelinge ind gestichte jn die vunffhundert Mark ind hundert gulden vurrs. beiden ind bczalen. Ind off die vurss. Symon geyne lyffsleenseruen, van yme geboren, na syme dode enleisse, betten dan die vurgt. Heim ich ind Johan, beide off yre eyn eynche reichte lyffsleenseruen, van jn geboren, na dode der drier gebrudere vurss. die solden die Slosse, Ampt, Dorp ind alle andere yre zubeboren vurss. as dan behalden ind hauen zu der pantschaff vnder den eyden ind verbuntnissen in aller maissen vurss. Ind so wanne wir vnse nakomelinge ind gestiebte, der vurgt. drier gebrudere lyffsleenseruen, die die Slosse ind Ampt vurss. mit yren Zubehören dan ynne hetten, na deme vnderscheide vurss. die vurgt. vunfflnindert mark ind hundert gülden bezalen, ind die Slosse ind Ampt myt yren Zubehören vurss. damit losen wulden, so solen sy die nemen, ind vns ind vnsme gestichte vnsse vurgt. Slosse, Ampt ind Dorp mit allen yren reichten ind Zubehören vurss. ind ouch mit allen yren besseringen weder inanlwerdcn ind leueren, ind en solen des nyt laissen, vertzien, eder wedersprechen vmb eynche Sachen, die gesrhiet syn, off geschien milchten j in eyncherleye wys. Ind vp alle dese vurss. punte ind artikele solen wir vnse Manne, Burchmanne ind Burgere zu Almene den vurgt. dryn gebroideren ind yien lyffsleenseruen vurss. zu der pantzschaff ind beuolnisse vurss. ind vns ind vnsme gestichle ind nakomelinge zu vnser Erffzal der vurgt. vnser Slosse, Amptz ind Dorps mit yren Zubehören vurss. dun hulden ind sweren, Also as de vurgt. gebrodere van Buren, alle dry vp alle desse vurgt. punte ind Artikele vns, vur vns, vor vnse nakomelinge, ind gestiebte gcloifde, sicherheyde ind eyde gedain haint, vur sich ind alle yre Eruen ind nakomelinge, die stede, vaste ind vniicrbrucbljcban ze halden, ze dune ind ze volvoyren ind darweder nyt ze doyne, noch ze komen, off zu laissen geschien, oyuermitz sich seine off yman anders in eyncherleye wys, Vyssgescheiden alle argelist ind geuerde in allen Sachen vurss. gededingt ind geschiet zu Arnsbergh oyuermitz vnse lieuen getruwen, Wilhelm Domproist zu Munster, Rufger van Bremptj vnsen Marsschalk in Westfalen. Nolkin van Berninchusen vp vnse syte, jnd Henrich de Wesseler ind Noltcn den Grisen van Kcndinchusen, knapen, van der vurgt. gebrudere wegen. Deser Dinge zu Vrkunde ind ganzer stelicheit, han wir Ertzebusclioff vurss. vnse Ingesigel an desen brieff doin bangen, die gegeuen is in deine Jaire vnss heren dusent druhundert secs ind eichtzich, des vunfften Dages in Novembri So bekennen wir Symon, Henrich ind Johann gebroidere, heren van Buren vurgt dat wir die vurgt. Slosse, Stat ind Burgh van Almene, mit dem Dorpe vnder Almen ind vort mit dem Ampte ind allen yren herlicheiden, geriebten, rechten, Renleu ind Zubehören vurss. in der vurgt. formen ind na Inhalt der vurgt. vnss heren van Colne brieue van demseluen vnsen heren van Colne brieue van demseluen vnsen heren van Colne as syne ind synss Gestichts Amptlude enlfangen ind ingenomen han, jnd dat wir alle gebroidere vurss. sementlichen ind besunder vur vns, vur vnse eruen ind nakomelinge in guden truwen geloifft, gesichert ind mit upgereckden vingeren, ind gestafdeu eyden, lyfflichen zu den beiigen gesworen han, geloyuen, sicheren ind sweren oyuermitz desen brieff, alle punle in den vurss. vnss he en van Colne brieue hy vur begriffen, stede, vaste ind vnuerbrueblichen ze halden, ze dune ind ze volvuyren ind darweder nyt ze dovne noch ze komen off laissen ze gescheyne oyuermitz vnss seinen off ymaut anders in eyncherleye wyss. vyssgescheiden alle argelist. werwort ind geuerde in allen punten vurss. lud deser Dinge zu 105 i__________________________ Vrkunde ind ewiger steitcheit, han wir Symon, Henrich ind Johan heren van Buren vurss. alle dry vnse Ingesigele an desen brieff gehangen. Gegeuen ind geschiet in den Jairen vnss heren ind op den dagh as vur in vnss heren van Colne hrieue steit geschreuen. Die drei anhangenden Siegel in grünem Wachs haben sämmtlich. Schilde mit dem Löwen. Johann fuhrt nur den Schild allein grade aufrecht, Symon und Henrich haben den Schild rechtsschräg- gestellt und auf demselben einen nach vorn gerichteten gekrönten Helm mit Helmdecke und Helmzierde; die Letzteren sind zwei Büffelhörner, die bei Symon in Schlangenköpfen auslaufen. 22 . Die Brüder Symon, Henrich und Johann, Edelherrn zu Büren, tragen dem Erzbischofe Fiiedrich fünf frei eigene Erbe auf: die Steenbeke, den Hof zu Ysinchusen, zwischen der Neuenbürg und Sydinchusen, das halbe Rcyn- rosengut zu Sydinchusen , den Hof zu Rolinchusen und Gevelinchus Gut zu Sylebeke und empfangen solche als Bur"lehen von Alme zurück. 1386 (dalum zu Arnsberg des Gudesdages na alreheyligen Daghe) 7. Nov. Ar. des Päd. Dornst. 23. Bertold, Probst zu Werden, und sein Bruder Johann, Edelherr zu Büren, verpfänden Herrn Bertold, Herrn zu Büren, und seinem Sohne Bertold für 110 Mark bürensche Gulden ihr SchlossAlme, Burg und Stadt, sowie sie solche untergehabt haben, halten sich die Wiederlüse und an der Seite des Bockeberges eine Stauung vor, um ein und auszureiten. 1388 (in vigilia nativ. bte Marie Virg.) 7. Sept. Archiv Büren. 24. Bertold, Probst zu Werden und sein Bruder Heneke (Johann), Edelherr von Büren, verpfänden an Hermann von Padberg die Hälfte ihrer Burg und Stätte zu Alme für eine Schuld von 24 Goldgulden. Es siegeln mit: Gottschalk von Tülen der Alte und sein gleichnamiger Sohn. 1394 (ipso die fabiani et sebastiani mart.) 20, Januar. Archiv Büren. 25. Friedrich, Erzbischof von Cöln, verpfändet dem Edlen Simon von Büren Burch, Statt vnd Ampt van Almen mit deu luden vnd Gericht, hoe vnd nider mit der gerechter Guide vnd mit allem Vorfalle vnd vpkomen. 1399, 3. September, Archiv Alme. 26. Gottfried und Gerhard von Meschede, als Patrone, präsentiren den Priester Anton Val^n zum Rector des von ihnen neuerdings errichteten Annen-Allars in der Kirche zu Alme. ad altare beatissime Anuee vidue in ecclesia parro- chiali ville Alme paderburnensis dioc. ab nobis noviter erectum et dotatum. 1425, 28. März. Archiv Alme. 27. Evert von Thülen und sein Sohn Friedrich verkaufen erblich ihr Steinwerk (Steinhaus) zu Alme mit Zubehör und allem Gute daelbsl an Goderl von Meschede und dessen Frau Regula. 1428. Archiv Alme. 28. Diedrich, Erzbischof von Cöln, übergibt wegen treuer (Kriegs-) Dienste dem Godert von Meschede die, dem Eizslifte gehörige, wüste Hofstelle zu Ahne (Tinne) mit Zubehör auf die nächsten 50 Jahre. Die Wiederlöse mit 500 rheinischen Gulden wird nach Ablauf dieser 50 Jahre vorbehalten, auch bleibt Haus Alme Offenhaus des Erzstifts. 1430, in profesto Undeim Yirginum. Archiv Ahne. 29. Die Brüder Gerhard und Lippolt von Meschede bekennen, dass Erzbischof Ruprecht von Cöln ihnen erlaubt hat, die Hoveslat und das Haus Almen, welche dem Erzslift gehören, aber „ahuwich" (baufällig) sind, zu bebauen und geloben ihm Gehorsam. 1465 (uff vnser Leven frawen avent purificationis) I, Februar. 30. Papst Clemens XII. bestätigt den Vergleich zwischen dem Erzstift Cöln und dem Bisthum Paderborn über den langjährigen Diocesan- und Jurisdiclionsstreit wegen der Gaue (pagi) Alme und Thule und der dazu gehörigen Pfarreien. Es werden diese mit den Dörfern Hö'ppeke, Rosenbeck, Nheden, Messinghausen, Ratlinghausen und Bonkirchen, so wie die Bredelarschen Dörfer der geistlichen und weltlichen Hoheit Cölns übeilassen. Dagegen Marsberg, woiüber auch Streit war, zwar der Diöcese Paderborn, jedoch unter der Landeshoheit von Cöln, überlassen. Datum Romae apud sanclam Mariain majorem. 1732, 26. Nov. Seibertz, ürkdb. III. S. 403. /-T. Sitz Berge. Berge, von dem hier die Rede ist, liegt im Kreise Lippstadt, vormaligen churcölnischen Amte und Gerichte Erwitte, ist ein Kirchdorf von 268 katholischen Einwohnern mit 42 Wohn-Gebäuden, 3 kirchlichen und 38 landwirtschaftlichen Gebäuden und macht mit Anröchte einen Steuer-Verband aus. Das Patronat über die Kirche des Pfarrdorfes Berge besass von Altersher die Familie v. Meschede; es scheint mit dem Haupthofe daselbst verbunden gewesen zu sein. Die Urkunden des Archivs Ahne liefern folgende Nachrichten. 1. Bernd, Herr zu Büren, belehnt Gert von Meschede in Mannsstatt mit dem Hofe zu Berge. 1515, up Maiidach na sunle Agnetis Virg. (22. Januar..) 2. Diedrich von Meschede, Domherr zu Münster, als Gutsherr, genehmigt die Hilligsnoüen (Heiralhsvertrag) zwischen Toniges Morkedes und Alheid Hanemans zu Berge. 1533, Donnerstags na dem Sundage sepluagesimo. (13. Febr.) 3. Johann, Herr von Büren, belehnt Gerdt von Meschede mit dem Hofe zu Berge und räumt der Ehefrau des Letzleren, seiner lieben Wasen, die Leibzucht daran ein. 1550, Montag nach Assumlionis Mariae virg. (18. Augusl.) 4. Der Ofllzial zu Soest, als Archidiacoual, investirt den Priester Godfrid Symons aus Anröchte, welcher von Meynolph von Büren als weltlichen Patron präsentirt ist, mit der Pfarre zu Berge. 1561, 17. April. 5. Caspar von GrafTen verkauft für 20 Thaler den Provisoren der Kirche zu Berge eine Rente von einem Thaler. Zeuge ist Ludolph von GrafTen. 1565, dominica tertia Adventus. (16. Deceinber.) 6. Erzbischof Salentin von Cöln gestattet dem Gerdt von Meschede, bei dem Dorfe Berge eine Mühle anzulegen, sofern diese dem Erzstifte nicht nachlheilig ist. 1576, 14. April. 7. Henrich von Meschede schreibt seinem Bruder Christojjh, dass der Abt zu Graffschafft und einige Adliche gegen die Erlaubniss des Fürsten und der Herren von Büren zur Anlage einer Mühle protestirt haben, 1576, 15. Juli. 8. Johanu, Edelherr von Büren, als Aeltester des Stammes die Lehnshand führend, ertheilt seinem Oheim Philipp von Meschede einen Muthschein über den Hof zu Berge. 1581, 2. Mai. 9. Joachim, Edelherr zu Büren, überträgt seine Erbländereien vor dem Dorfe Berge, Gogeiicht Erwitte, die Johan Konen zur Zeit in Nieshraurh hat, dem Philipp von Meschede und dessen Frau Ursula, geborene von Büren. ] 592, uf Martini Episcopi et conf. (11. November.) 10. Derselbe Joachim schenkt erblich den gedachten Eheleuten, seinem Schwager v. M. und seiner Schwester, aus bewegenden Ursachen, das Patronat und die Collation der Pfarre Berge, Gogericht Erwitte, welche der Stamm Meschede schon fi über ZU Lehn getragen, aber wegen nicht gehörig nachgesuchter Investitur verloren hat. Am Tage wie vorher. 1 I. Anna Boelen, Wittwe des Freundt von Erwitte, Johann Adrian und Anna Boelen, Geschwister, zu Erwitte und zu Westerenkolten wohnend, verkaufen dem Philipp von Meschede, Drosten zu Anröchte, und dessen Frau Ursula, Erbtochter zu Büren, ihren Hof zu Arde}' nebst 50 Morgen Land, in und um Dorf Beige gelegen und dem Bischöfe von Paderborn mit 9 Müddä Hafer pachtpflichtig. 1594, 13. März. 12. Das Kapitel der Collegiatkirche St. Patroclus zu Soest zeigt dem Drosten Philipp von Meschede an, dass der Hof, den er von der Wittwe Freundt von Erwitte gekauft hat, ihm mit 60 Goldgulden Kapital und 3 Goldgulden Rente verschrieben und zum Stifte Paderborn amtshörig sei. 1603, 22. Januar. 13. Diedrich, Bischof von Paderborn, genehmigt den Verkauf des Hofes zu Ardev bei Berge (obtn Nr. 11). 1604, 6. Mai. 14. Elisabeth, Edelfrau zu Büren, Wittwe, belehnt für sich und ihren Sohn Moritz, den Johann Melchior von Meschede mit dem Hofe zu Berge. 1611, 26. September. Später werden belehnt: 1656, 15. März Jobst Philipp von Meschede, durch Moritz, Frei- und Edelherrn zu Büren, Herrn zu Ringelsteiu, Volbrexen und Geis; 1663, 1. Oct. derselbe durch Wilhelm, Frei- und Edelherrn zu Biiicn und Ringelstein, von Schenking, Herrn zu Beveren und Pater Albertus, Priester der Gesellschaft Jesu; 1669, 9. Dec. Ferdinand Melchior von Meschede, in Folge Tod seines Vaters vom 18. Aug. 1667, durch Dorothea Marg., Frei- und Edelfrau zu Büren und Ringelstein, von Schenking, geborene von der Malsburg zu Hohenborn, Wittwe und Vormünderin ihres Sohnes Ferdinand Otto und durch die Gesellschaft Jesu; 1668, 2. Mai Wilhelm Bötger von Meschede, durch Ferdinand Otto, Frei- und Edelherrn zu Büren und Ringelstein, von Schenking, Herrn zu Beveren und durch die Gesellschaft Jesu; 1669, 13. Juli derselbe Wilhelm Rötger von Meschede, durch die Gesellschaft Jesu, welche von da ab alleinige Oberlehnsherrin ist, und belehnt: 1707, 2. August, 1731, 9. Juli, 1752, 17. April, 1756, 5. Juli und 1763, 16. Mai Johann Diedrich Adam von Meschede; endlich 1771, 25. Februar Theodor Werner, Freiherr v. Boiholtz, Paderb, Oberhofmarschall, geheimen Rath und Drosten, ex nova gratia nachdem Franz Joseph von Meschede zu Langenau, als Letzter seines Namens und Stammes, gestorben ist. Hierauf erscheint Wilhelm Anton, Bischof von Paderborn als Lehnherr und investirt 1777, 12 August, Theodor, Werner, Freiherrn von Bocholtz mit gedachtem Hofe zu Berge. 15. Sämmtliche Eingesessenen zu Berge bitten Wilhelm Rölger von Meschede dem Christoph Wrede, Vicar zu Meirich, die Pastorat zu Berge zu verleihen, 1681, 26. Januar, V.~ 8. Beringen und Bessel. Beringen , Dorf und Burg, jetzt mit 800 Einwohnern, in dem vormaligen Bisthum Lüttich, 3 '/ 2 Stunde nordwestlich von Hasselt. Zur Zeit der französischen Herrschaft gehörte es zum Departement Untern-Maas (Meuse- Infe'rieure), Bezirk (Arrondisscment) Hasselt und war Cantonshauptort. Bessel, Dorf, jetzt mit 1000 Einwohnern, zwei Stunden von Iloermund, auf dem rechten Maas-Ufer, vormals zum Herzogthum Geldern gehörig, zur französischen Zeit im Departement Untern-Maas, Arrondissemenf Roermund gelegen. f Weoduujflwvett Fahiicßyiias/rtt von ftocjthofd ', Tef>? / ±B reifet fffO Hhl.lhtf/ifti 115 Ansicht der Burg Eocholtz. 9. Die Burgen Bocholtz, Ingenhoven und die Herrlichkeit L.obbericIi. Die Burg Bocholtz mit dem dazugehörigen Ackerhofe, eine Viertel-Stunde von Lobberich, zwei Stunden von Venlo, 2>/ 2 von Viersen, 5 von Geldern und ebensoweit von Crefeld, gehörte bis zum zehnten Jahrhunderte zu dem Erzstifte Cöln, Decanat Süchtelen (oder-, was unwahrscheinlicher, Geldern), wurde dann gleichzeitig mit dem Kirchspiele Lobberich, Venlo und Tegelen vom Erzbischofe Evergerus gegen die Kirchen Gladbach und Reith i) an das Bisthum Lüttich abgetreten. Die Landeshoheit darüber riss Geldern an sich; nach dem Erlöschen der geldrischen Herzoge fiel sie auf Spanien und demnächst auf Preussen. Unter französischer Herrschaft gehörten Burg und Ackerhof zum Departement Roer, Arrondissement Cleve, Canton Wanckum, jetzt liegen sie im Regierungs-Bezirk Düsseldorf, Kreise Kempen, Landgericht Cleve, Friedensgericht und Bürgermeisterei Lobberich, und wurden stets, bis zur französischen Occupation, zu den Rittersitzen des Oberquartiers von Gelderland gezählt, jetzt sind sie in die Ritterrolle der landtagsfähigen Güter des Kreises Kempen eingetragen. Von der Burg steht nur noeb das Burgthor, massiv in Quadern gebaut 5 von vier Thürmen flankirt, innen mit zwei Kreuzgewölben versehen, (es ist auf obiger Ansicht im Vordergrunde rechts dargestellt,) und der 60 Fuss hohe Wartthurm, auch Kaiserthurm genannt. Die übrige Burg ist in Trümmern zerfallen, nur noch Ornamente von ihr, namentlich einige Wappen und Bildwerke finden sich in den Mauern des Ackerhofes, der aus zwei Wohnungen (16 Einwohnern,) mit vier landwirtschaftlichen Gebäuden besteht, eingemauert, wo sie sichtlich ihrem schnellen Untergange entgegen gehen, indem der jetzige Besitzer, Graf Mirbach, weder auf diese, noch auf die Gebäude Sorgfalt verwendet. Als die Burg noch in ihrem vollen Stande war, bestand sie aus einem fast gleichseitigen Vierecke, welches rings von Mauern und Gebäuden umschlossen war. Auf den vier Ecken standen Thürme, von denen dreie rund und einer, der südöstliche, oben genannte Kaiserthurm, viereckig war. Dieser hatte an seiner westlichen Seite das Einlassthor zur Burg, an welches weiter, in derselben Flucht, das herrschaftliche Wohnhaus grenzte. Das Ganze war rings mit Wasser umschlossen, und dieses weiter von einem mit Holz bewachsenen Wälle (Landwehr) begrenzt und vertheidigt. In diesem Walle lag die Vorburg, der oben beschriebene und abgebildete erste Thorweg, durch den man allein nur zu dem Innern gelangen konnte. So ist die Burg auch noch auf der Karte abgebildet, welche Goeurdt Heutmecher, Landmesser in Dülken, 10. Januar 1646 abgeliefert hat, und die ich zu diesem Behufe und zugleich um die Zustände früherer Zeit bildlich darzulegen und später noch besprechen zu können, als Tafel HI. diesem Werk beifüge. Wie weit gegenwärtig noch die Fundamente der alten Burg über der Erde sichtbar sind, zeigt der, auf Tafel IL neben der oberen Karte befindliche Grundriss. Ausser dem Kaiserthurm entdeckt man nichts als den Hinterbau. Der Thorweg neben dem Kaiserthurm, das, nach der Oertlichkcit nicht gross gewesene, herrrschaftliche Haus und die übrigen Umfassungs-Mauern sind verschwunden; dagegen das im Verhältniss zu dem Ganzen sehr grosse, äussere Thor stellt noch ganz. Zwischen diesem und der alten Burg sind neue Häuser angelegt, welche sich auf der Karte von 1647 noch nicht finden; es sind diejenigen, welche jetzt zur Wohnung und Oeconomie dienen. ') Band III., Seite 1 dieses Werkes. 798 in iinibus Molensium fundatio (Monasterii Uladbaccnsis) facta est. Fahne, Bocholtz L 116 Nach der in Lobberich allgemein verbreiteten Sago fand sich der höchst merkwürdige Taufstein, welcher jetzt (in der Form unter 1.,) in der Pfarrkirche, und zwar mit einer Seite in die Wand eingemauert ist, vormals in der Burg Bocholtz, wo im Kaiserthume eine Kirche war. Einige Einwohner geben an, dass ihre Voreltern bei seiner Verlegung von Bocholtz nach Lobberich Zeugen gewesen seien. Dieser Taufstein ist jetzt offenbar verstümmelt, und muss sowohl nach den Merkmalen an ihm selbst, als nach den Mustern, welche sich davon, wenn auch selten, doch in Belgien an zwei Stellen, zu Termonde und Hedelgham bei Brüssel und ausserdem zu Zülpich als Taufstein des Frankenkönigs Clodwig, noch vorfinden, ursprünglich die Form, welche hier unter 3. folgt, gehabt haben, 3. denn die vier Sockel für die vier dünneren Säulen um die mittlere dicke Säule sind auf dem Fussstück noch vorhanden. So geformte Taufsteine gehören dem zwölften Jahi'hundert an und reichen höchstens in das dreizehnte Jahrhundert hinein.') Dass der vorstehend abgebildete zu den besseren Productionen dieser Art gehört, bekunden namentlich seine Köpfe, deren characteristische, stylvolle Haltung des besten Meisseis würdig sind. Ich habe einen davon oben unter Nr. 2 abgebildet. Zu Bocholtz wird gegenwärtig noch der dabei gelegene Brokerhof mit 52 Morgen 19 Ruthen 20 Fuss Ackerland und die sogenannte neue Mühle (Windmühle,) mit 11 Morgen 123 Ruthen 40 Fuss Ackerland gerechnet und ist das Ganze folgender Art catastrirt: Die Gegend, worin die Burg liegt, war anfänglich von den Menapiern, 2 ) später von den Gugernern 3 ) bewohnt. Zur Zeit der Franken gehörte sie zu Ripuarien und lag im Gau und Comitat Moila (Mühlgau). 4 ) ihr Thurm ist wahrscheinlich von Carl dem Grossen erbaut (daher Kaiserthurm), zum Schutze der wohl von ihm erst angelegten Landstrasse zwischen Aachen und Nimwegen. Diese merkwürdige Strasse ist noch jetzt im Volke, welches glücklicher Weise ein viel besseres Gedächtniss hat, als man es sonst zu finden pflegt, bekannt. Sie tritt, von Nimwegen kommend, zwischen Weeze und Goch, ohne den letzteren Ort zu berühren, in den Kreis Geldern, berührt die Orte Maria-Wasser, Wemb, Twisteden, Walbeck, Stralen, übersteigt den Boichberg, indem sie das Dorf Heringen im Thale rechts lässt, überschreitet bei der Volhardsmühle, nahe bei Krickenbcck die Nette, durchschneidet die Gemeinde Ilinsbeck, ohne das Dorf zu berühren, geht vor der Burg Bochoiz, welche sie rechts am Wege lässt, ') Schayes, histoire de l'Architecture en Bolgique I., S. 271. -) Die Sümpfe, -welche die alten römischen Schriftsteller (Tacitus, Julius Caesar) in ihrem Lande gefunden haben, rinden sich jetzt noch wieder in den vielen, über die ganze Gegend zerstreuten Docken und Iiaarnen, die jetzt die aus ihnen durch Cultur geschaffenen kleinen Seen genannt werden, in denen die ältesten Hauptniederlassungen liegen. ■•>) Vergleiche Pliuius libr. XIX Cap. 5, Tacitus histor. IV. 14, 26, 33. Nach dem Itinerarium Antonini zu urtheilen lag noch Gelduba in ihren Grenzen, dem Batavus Civilis standen sie als die ersten Bundesgenossen zur Seite. 4 ) Der Mühlgau, pagus Moila oder Moella, Mula, Muelacensis, Molensis, Molkene, wie er auch sonst genannt wird, hatte seinen eigenen Grafen (comitat) wie dieses die Annales Bertinian oder des Prudentius Trecensis sagen. Das Weitere über diesen Punkt unten, wo seine Grenze ermittelt werden soll. 117 vorbei, und tritt dann in den Kreis Kempen , und von dort in der Richtung zwischen Viersen und Pulken in den Kreis Gladbach. Auf der bisheran beschriebenen Strecke ist sie überall noch Fahrweg zwischen 20—24 Fuss breit und als Carlsstrasse bekannt. ') Im Kreise Gladbach, wo sie vor einigen Deeennien ebenfalls noch 20—24 Fuss breit war, in Folge der zunehmenden Industrie und Bevölkerung aber stellenweise zu einem Feldwege zusammengeschrumpft ist, führt sie den Namen Caarstrasse, was deutlich genug an Carlstrasse erinnert. Sie nimmt dort aus der Richtung zwischen Viersen und Dülken kommend, ihre Richtung auf Gladbach, bei dem sie eine Viertel-Stunde westlich vorbeiläuft, durchschneidet demnächst die Aachener Heerstrasse, zieht sich über Pon"-scheide nach Castcr und von dort nach Jülich und Aachen. Sie war im Kreise Gladbach noch im vorigen Jahrhundert die llaunt- Fahrstrasse auf der westlichen Seite der Stadt Gladbach, während südöstlich von dieser Stadt eine zweite Strasse bestand, welche nach Neuss führte und auf der Zoll erhoben wurde. Bocholtz wird zum ersten Mal im Jahre 1096 urkundlich erwähnt. 2) Seine Burg und Gehöfte wurden soweit die Nachrichten zurückreichen, stets von der Familie von Bocholtz besessen und gehörten ursprünglich wohl, zweifellos dazu die beiden dabei liegenden Dörfer Ober- und Niederbocholtz, beide links von der Carlsstrasse in beschriebener Richtung, jedes gegenwärtig mit 9 Wohnhäusern und 16 landwirthschaftlichen Gebäuden, und jenes mit 70 dieses mit 72 Einwohnern; ferner der Weiler, die Vierhöfe, 4 Wohnungen mit 8 landwirthschaftlichen Gebäuden und 37 Einwohnern, so wie mehrere andere Güter. In der letzteren Zeit gehörten zu ihr, ausser den beiden daneben gelegenen Ackerwohnungen, nur noch der Brockerhof an der entgegengesetzten Seite des Dorfes Lobberich. Was noch sonst von Bocholtz zu erwähnen ist, wird im Laufe der Geschichte später entwickelt werden. Ansicht des Rittersitzes Ingenhoven (Haus Lobberich). Der Rittersitz Ingenhoven, jetzt auch Haus Lobberich genannt, liegt in dem Dorfe Lobberich selbst, unmittelbar hinter der Kirche. Er wurde deshalb noch im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert in den Urkunden mehrfach nur der Hof hinter der Kirche zu Lobberich genannt; sonst hiess er eigentlich der Hof (Curia) y.ax'ti,nyj]v, weil er der erste Sitz in der Herrlichkeit Lobberich war, und da die Namen der Sitze im Gelderlandc meist declinirt wurden, so entstand daraus der Sitz „In gen (den) Hove", woraus später durch Contraction Ingenhoven geworden ist. Eine Ansicht davon, wie sie sich gegenwärtig gibt, steht an der Spitze dieses. Zu diesem Sitze gehörte eine grosse Latenschaft (Layschaft) und Bank, ein Beweis, dass der Sitz einst ein Dynasten-Sitz war. Ich werde diesem unten ein besonderes Capitel widmen. Soweit die Urkunden zurückreichen, hielten die Bocholtz stets auch diesen Sitz inne, bis er am Ende des vorigen Jahrhunderts durch zwei Erbtöchter factisch dem Geschlecht entfremdet wurde, wie die spätere Geschichte zeigen wird. ') Als solche ist sie auch in der Karte des Kreises Geldern Von dem Premier-Lieutenant M. Biiyt in Nieukerk, vorlegt zu Mainz bei Lenhard, eingetragen. 2 ) L. Ph. C. van den Bergh, Handboeck der Middel-Nederlandsohe Geographie naar de Bronnenbewerko, Leiden bei E. J. Briee, 1852, 2 Bde., 8°. Die Urkunde steht in: Notiee historique sur l'ancien chapitre de chanoinesses nobles de Munsterbilsen. Gand, 1848. 8° S. 45 und 40. 118 10.—11. Brefoeren, Bug-g-enum. Brcbcrcn ist ein Dorf, gegenwärtig mit 85 Wohn- und 4 öffentlichen Gebäuden mit 443 katholischen Einwohnern, im Friedensgerichte Heinsberg, Landgerichte und Eegierungs-Bezirke Aachen. Es gehört dazu der landtagfähige Kittersitz Haus Altenburg, ein Wohn-Gebäude mit 13 katholischen Einwohnern, und Nacbbarheid mit 34 Wohn - Gebäuden und 177 katholischen Einwohnern, welche zusammen den Pfarr- und Schul - Sprengel Brcbcrcn bilden und zur Steuerkasse Milien und zum Hypothekenamt Geilenkirchen geschlagen sind. Der Sprengel gehörte früher unter das Ilerzogthum Jülich, Amt Milien, später, unter französischer Herrschaft, zum Departement Iloer, Arrondissement Aachen, Canton Heinsberg, und zählte der Ort damals 500 Einwohner. Die Zahl der Letzteren scheint sich durch das Eingehen von Gehöften vermindert zu haben. Namentlich steht fest, dass der Hof Uhlenbusch schon sehr lange abgebrochen ist. Buggenum ist ein Dorf im vormaligen Bisthum Lüttich, später im französischen Departement Untern-Maas, Arrondissemcnt Roermund, Canton. Heythuscn auf dem linken Maasufer, 3 /t Stunde von Rocrmund. 13.—14. Dorf Effelen und Westereiden. Effclen ist ein Kirchdorf im jetzigen Kreise Lippstadt, Bürgermeisterei Anröchte, vormals im Gogcrichte Ruthen, Ilerzogthum Westphalen, an der Haar, mit 355 katholischen und 7 jüdischen Einwohnern, 50 Wohn-, 3 kirchlichen und 47 landwirtschaftlichen Gebäuden und bildet mit Iloinkhausen, Oestcr- und Westereiden und Wcikede einen Steuer-Verband. Westereiden ist ein Dorf mit 240 kath. Einwohnern, 35 Wohn- und 13 landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Urkunden des Archivs Alme liefern folgende Nachrichten, wobei ich wegen Nachrichten über das Geschlecht von Effelcn auf meine Geschichte der Westphälischen Geschlechter verweise. 1. Johann Rump, Sohn des f Cord, verkauft an Catharina Ruinp, Marg. Becker und Marg. Uden, Klüsenerschen zu Odackcr, 26Müdden harten Korns aus seinem Hause zu Effelen genannt der Rumpcnhof, wiederlöslich mit SO rheinischen Gulden ä 10 Schillinge. Es siegeln mit ihm Johann von Ostwick, sein Vetter, und Herr Johan von Hanxleden, Amtmann zu Hertesberge, Ritter. 1483 oppe sunte Agneten dagh der hilligen Junfroweu (21. Januar). 2. Helmich Waldeyger, seine Frau und Kinder, verkaufen an Friedrich Nevelinck einen halben Hof zu Westerneyden mit mehreren Ländereien. 1517, in dem achten daghe sti. Stephani Prolomartij'is (26. December). 3. Das Augustinerkloster zu Lippstadt verkauft an Herman Prange, Richter zu Rüden, seinen halben Hof zu Westerneyden, genannt Benninkhof. 1528, am Tage Vincula Petri. (1. August) 4. Mertyn von Erwitte zu Welschenbeck, dem Gert von Meschede einen Eigenbehörigen aus EfFelen überlassen hat, verspricht dem Letzteren einen andern Eigenbehörigen als Gegenwechsel. 1551, up denstag nach dem hiligen Feste Pinxten. (19. Mai.) 5. Ludolph Wrede zu Milinckhausen, Anna, seine Frau, verpfänden den Zehnten zu Effelen dem Bernard Hartman für 125 Thaler und 25 Goldgulden, welche Letzlerer ihm und seinem Vater Henrich Wrede vorgestreckt hat. 1553, uf Dinstag nach Exaudi. (27. Juni.) ') 6. Johann Wrede, Clara, seine Frau, verkaufen an Hermann DalhofF zu Weslerneiden ihr Land in der Mark, eine halbe Hufe, woran Gcrdt von Meschede die „Widdergadde" hat, 5 Morgen auf dem Rodenberge, einen Morgen im Lamerschlage und l'/ 2 Morgen bei dem Waterbeker Busche, Alles zehntfrei. Es siegelt Christoph von Loen, Richter zu Rüden. 1554, uf Saterdag na dem Sundage Judicia (17. März.) 7. Anna (Westphalen), Wittwe des Tonics Schaden zu Mulsberen, und Jost Schade, ihr Sohn, verkaufen an Herman Budden für 150 Thaler eine Rente von 4'/2 Walter harten Korns aus ihrem Himpen-Hofe zu Effelen. 1558, uf sundach laclare (28. März.) 8. Dieselbe und ihre Kinder Joest und Marg. verkaufen, unter Verpfändung des Zehnten zu Effelen, aus den Höfen Hympen und Schyuecken daselbst dem Herman Budden „Borchgreuen zum Niggenhuse" und dessen Frau Johanna ein Malter Roggen, zwei Malter Hafer Rente, wiederlöslich mit 200 alte Thaler. 1571, am Mondage nach Petri ad Cathedram. (26. Februar.) 9. Johann Prange und seine Frau Barbara, Bürger zu Rüden, verkaufen dem Henrich ßorcheitz und dessen Frau Annen zu Westernkotten ein Malter Gerste jährlich auf ihrem Hofe zu Westerneiden. 1576, vf Samstag vor dein Sontage Adventus domini. (1. December.) ( ') Am 22. Febr. 158t beschwerte Ludolph seinen Effeler Zehnten nochmals mit 50 Goldgviklcn, welche ihm Anna von Loen, Wittwe des Steffen Hartman, lieh. Als Letztere starb, Hessen sich am 8. Juli 1599 ihre Erben, namentlich Anton Ebberts, ihr Mann, Anton und Jobst von Loen sowie Johann Severin, zu Rüden wohnend, gegen Cordt de Wrede, Sohn Ludolphs, in den Effeler Zehnten für die obige Summe von 125 Thalcr und 75 Goldgulden einweisen und verkauften am 16. April 1601 ihr Pfandrecht an Philipp von Meschede. zu 119 10. Die Wittwe Anna Westplialen mit ihrer Tochter Marg., unter Mitbesiegelung des Joest Schade zu Salvey Schwagers der Ersteren, verkaufen dem Henning Caspers für 100 Thaler eine Rente von 6 Thaler aus ihren Gütern Effelen. 1576, am Tage Petri ad calhedram (22. Febr.), welche Schuld sie 1578, 22. Februar um neue 200 Thaler mit 12 Thaler Zinsen, und 1579, 22. Februar um 150 Thaler mit 9 Thaler Zinsen vermehren. 11. Henrich Plellenberg zum Schwarzenberg und seine Frau Anna von Heiden verkaufen den Plettenberger Erbhof zu Effelen, genannt der Haarhof, für 2700 Thaler an den Drosten Philipp von Meschede. Es siegelt auch sein Vater Christoph von Pleltenberg, Droste zu Schwarzenberg. 1579, 23. März. 12. Ludolph Wrede zu Mylinghausen, unter Mitsiegelung seines Sohnes Henrich die Wrede, verkauft aus seinem halben Zehnten zu Effelen an Regine Richemecher zu Rüden 9 Müdde Roggen und 9 Müdde Gerste, jährlich wiederlöslich mit 150 Reichsthaler. 1582, 20. Juli. l ) 13. Christoph Schade, Sohn des Jost Schade zu Salvey und der Maria von Cobbenrodt, überträgt vergleichsweise seiner Schwester Ursula Schade, Wittwe Gaugreben und dem Philipp von und zu VrfF und Rötger Schade zu Blessenol, als Vormünder der minderjährigen Kinder der Letzteren, seinen Antheil an dem Zehnten zu Effelen. 1591, 9. Sept. 14. Johann Prange, Bürger zu Rüden, verkauft an Philipp von Meschede seinen Erbhof zu Weslerneiden genannt den Bennekerhof, sammt der Kottenslelle, drei Hoiggen und ein örttgen Busch. 1594, ohne Tag. 15. Johann Schmüllinck, Bürger zu Rüden, cedirt an Philipp von Meschede alles Recht, welches seine Frau und deren Schwester geborene Hahvater an ein Stück Land zu Effelen, über dem Schultcnholze gelegen, haben. 1594, Montag post quasi modo geniti. ( 1 8. April.) 16. Elias Becker zu Suttorp verkauft an Philipp von Meschede seinen Antheil an Halwaters Erbland (12 Morgen) auf der Haar, im Felde von Belike. 1595, 23. Juli. Es siegelt Wennemar Slam von Heiden, Richter zu Belike, wie hierneben. 17. Philipp Gogreve zu Brockhauscn, Sohn Hildebrands G., verkauft seine Güter in und tun Doif Effelen, namentlich Körten Elsen Hof mit 25 Morgen Land, einen Zehntantheil und die Pacht von dem Huf des Jürgen Schennckers an rhilipp von Meschede, w r ogegen dieser als Kaufpreis folgende Schulden des Philipp G. übernimmt : 500 rh. Goldgulden und 500 Reichsthaler an Catharina von Meschede Wittwe Brenken, 100 Goldgulden an Wittwe Goddart von Schorlenimer zu Kaldenhardt, 40 Reichslhaler an von Kobbenrodl zu Rüden. Ausserdem bleibt Pliilipp Gogrebe den v. Meschede noch 620 Goldgulden schuldig, welche er zu verzinsen verspricht. 1606, 12. März. 18. Conrad de Wrede zu Milinchusen verkauft dem Philipp v. Meschede seinen 3 /t Antheil an fioickmannshof in Effelen für 2200 Reichsthaler. Das letzte Viertel daran gehört Henrich de Wrede, Bruder Contads. 1607, 5. Juni. 19. Das Officialat zu Werl iinmittirt Goswin Ketteier zu Hovestadt, Droste zu Oeslinghausen, gegen die Geschwister Conrad, Henrich, Ludolph und Anna de Wrede zu Milinghausen, wegen 100 Goldgulden und 5 °/ 0 Zinsen in das Bodeken-Gut und den Zehnten zu Effelen. 1612, 6. Februar. 20. Philipp Henrich von Schaffhausen (mit der Gleve,) und seine Frau Elise von Fürstenherg verschreiben aus ihrem Brunsteins Hofe zu Effelen dem Caspar Kleinsorgen, zu Rüden wohnend, für 50 Reichsthaler Darlehn eine Rente von 7 Müdde Hafer. 1613, 23. Januar. 21. Margaretha, geborene von Imbsen, Frau von der Recke zu Untrop, Philipp Hildebrand, Rabe Schoneberg und Elis. Margaretha, Stiftsjungfer zu Geseke, Brüder und Schwestern von Gaugreben, vergleichen sich, so dass Erstere im Amte Rüden den Weilekampshof und Renten aus dem Zehnten zu Effelen erhält, welche ihre Wase v Grafschaft ihr vermacht und ihre f Schwester Maria v, I., weiland Äbtissin des Stilts S. Cyriax in Geseke, in Gebrauch gehabt hat. 1613, 14. Dec. 22. Peter Peltz und seine Stiefkinder verkaufen dem Johann Melchior v. Meschede ihren Hanenhof zu Effelen nebst Antheil am Zehnten. 1619, 11. November. 23. Conrad de Wrede zu Milinghausen, der wegen vieler elterlicher und grosselterlicher Schulden in Concurs gerathen ist, verkauft an Job. Melchior von Meschede zu Alme und Effelen seinen Erbhof zu Effelen, den Herman Boikman in Pacht hat, so wie seine Zehnten daselbst und zu Miste im Aschethale für 5700 Reichsthaler und soll diese Kaufsumme folgender Art verwendet werden, 2200 Thaler erhält Käufer für seine Forderung. 1400 Tlialer Eugela von Berninghausen, Wittwe des Henrich de Wrede, Bruders des Conrad; 245 Goldgulden und 17 Thaler obiger Goswin Ketteier (Nr. 12.), 40 Goldgulden die Kirche zu Effelen; 536 Albert Klepping (Anmerk. 1) und den üeberschuss von 1190 Thaler der Cridar. 1621, 14. Januar. Ludolph de Wrede, Bruder Conrads, dem für seine Zustimmung zu dem vorstehenden Verkaufe von dem Drosten Joh. Melchior von Meschede der Unterhalt für ein Pferd versprochen ist, erklärt für diesen Anspiuch mit 100 Thaler abgefunden zu sein. 1627, 25. Januar. ') Ludolph muss sieh in mancherlei Geldverlegenheiten befunden haben; er verkaufte aus demselben Zehnten und seinem Hofe, Meyerhofe in Effelen, am 20. October 1584 derselben Kegina für 70 Thlr. 15 Müdde Roggen und Gerste, am 15. Juli 1586 dem Diedrich Nieschmidt, ältesten Vicar des Münsters zu Soest, für 200 Thaler eine Rente von 12 Thaler, bekannte sich am 11. November 1586 als Schuldner der Jungfer Dorothea Krusekampf für 12 Thaler, verkaufte am 6. Oct. 1590 seinem Schwager Phil. v. Meschede für 220 Thlr. 21 Müdde Roggen und Gerste und 29. Sept. 1592 demselben Schwager für 40 Thaler 10 Müdde harten Korns aus seinem Zehnten zu Miste. Sein Schwager Philipp v. Meschede dagegen war ein soviel besserer Haushalter; er lösste alle obigen Schulden seines Schwagers an sich, namentlich am 25. Aug. 1593 die Forderung der Regina Richemechers, am 1. Mai 1620 die Forderung des Nieschmiedt, welche damals Albert Kleppinck, Bürger zu Soest, besass. Bei diesem letztern Acte wird Philipp v. M. Herr zu Anröchte, Alme und Effelen genannt. 120 24. Peter Roynck, Krämer zu Rüden, verkauft an Joh. Melchior von Meschede einen halben Hof zu EfFelen. 1624, 23. December. 25. Christoph Noggeraidt und Marg. Reichmachers, Eheleute zu Brilon, verkaufen an Johan Melchior von Meschede 10y 3 Morgen zehntfreien Erblandes zwischen Effelen und Mentzel. 1622, 31. Januar. 26. IJerman Philipp v. Dalwig zu Tillig und seine, am 15. dieses Monats zu Sachsenhausen mit ihm verheirathete Frau Elis. Marg v. Gaugreben vergleichen sich mit Philipp Hilbrand und Rab. Schoneberg v. Gaugreben, den Brüdern der Letzteren, wegen der Güter zu Effelen, welche ihnen durch Maria von Imbsen, Äbtissin zu Geseke, vererbt sind, dahin, dass jenen 2000 Gulden zu 3 Kopfslücke als Heirathsgut ausgezahlt werden. 1623, 17. Mai zu Sachsenhausen. 27. Raban Schoneberg Gaugreben zu Godelsheim protestirt beim Officialat zu Werl gegen vorgenannte Eheleute v. Dalwigh, dass Letztere die streitigen Güter zu Effelen nicht au Joh. Melchior v. Meschede verkaufen sollen. 1624, 8. März. Gedachter v. Meschede deponirt hierauf die Kaufgelder 2600 Thlr. für jene Güter beim Gerichte zu Rüden. 1624, 18. Nov. 28. Catharina von Affelen, Wittwe Flashaer, und ihre Miterben verkaufen ihren, für 18 Müdde hart Korn, 12 Müdde Hafer und zwei Tage Pferdedienste an Johann Bojsteke verpachteten Hof zu Effelen dem Johauu Melchior von Meschede. 1624, 1. December. 29. Die Einwohner von Effelen verkaufen, zur Abwendung der ihnen bei dem braunschweigischen Ucberfalle angedrohten Feuersbrunst 3'/ 2 Morgen Land an Johan Melch. von Meschede. 1625, 30. Mai. 30. Peter Hacken zu Effelen verkauft 5 Morgen Erbland daselbst den Minorennen v. Meschede. 1629, 23. April. 31. Ludwig von Stockhausen, Richter zu Calle und Remblinghausen, und seine Frau Anna Josina Westphalen, verkaufen ihren Schenkenhof zu Effelen an Died. Epping, Kaufherrn zu Lippstadt. 1665, 7. October. 32. Died, Epping, Bürgermeister und Kaufmann zu Lippstadt, erhält vor dem Gerichte zu Rüden, für eine Fordet ung von 6797 Reichsthaler an Wilh. Rötger v. Meschede, statt der Zinsen 26 Malter harten Korns aus dem Zehnten zu Effelen und 26 Reichsthaler aus der adligen Meyerei zu Effelen angewiesen. 1681, 1. Juli. 33. Die Erben v. Meckenheim verkaufen dem Wilh. Rutger v. Meschede ihren Nüsenhof zu Effelen. 1683, 10. April. 34. Diedrich Kunst zu Effelen ve>kauft seinen Binnerhof daselbst an Willi. Rutger v. Meschede. 1688, 20. Oct. 35. Nicolaus Becker zu Bielefeld und seine Frau Eva Epping verkaufen ihren Antheil an Frischenhof zu Effeln an Franz Godfrid von Meschede, 1689, 28. Juni, 36. Vergleich zwischen dem paderbornschen Geheim-Rath und Obermarschall Theodor Werner, Freiherrn von Bocholt7, und der Wittwe Freifrau von Kerkerink zu Sunger, geborene v. Bruch. Der Erblasser des Ersteren, Died. Adam, Fieiherr von Meschede, hat durch Testament, seiner Frau, einer Freiin von Bruch, das Haus Effelen mit Zubehör zu willkühtlicher Benutzung testamentarisch hinterlassen und ist in ihre Rechte ab inlestato deren Schwester, die obige Wittwe eingetreten. Damit nun Haus Effelen nicht entfremdet werde, räumt von Bocholtz der Wittwe dasselbe zum lebenslänglichen Genuss ein, gibt ihr eben so lange jährlich 300 Thaler und stellt 10,000 Thaler zu ihrer freien Verfügung, dagegen verzichtet die obige Wittwe auf alle ihre Rechte an Effelen. 1769, 22. Februar. 15. Flamersheim. Flamersheim, oder Flamcrsdorf, wie es Seite 55 II. Bandes d. W. heisst, ist ein sehr alter Ort und wird in den lateinischen Urkunden Flametum genannt. Es lag im Bipuarischen Gaue, gehörte anfänglich den deutschen Königen, welche daselbst einen Pallast hatten. Im Jahre 870, als Ludwig der Deutsche auf einer Reise zu seinem Stiefbruder, Karl dem Kahlen, dort, um zu übernachten, einkehrte, stürzte der Saal zusammen; der König brach zwei Rippen. Von den Carolingern kam die Herrschaft Flamersheim, welche aus den Dörfern Flamersheim, Kirchheim und Palmfersheim und dem Flamersheimer Walde bestand, an die Pfalzgrafen, die zu Tomburg (939—1048) wohnten. Von Pfalzgraf Otto (f 1047,) fiel sie auf den Erzbischof Hermann H. von Cöln, (f 1056,) der sie der von ihm gegründeten Kirche Mariae ad Gradus in Cöln schenkte. Von dem Stifte gelangte der grösste Theil von Flamersheim, ') wie es scheint durch Kauf, an die Herren von Tomburg. Die Flamersheimer Burg kam in den Besitz einer Familie, welche sich von Flamersheim nannte; ihnen folgten die von Ringsheim, welche schon 1358 die Burg besassen, dann die Crümmel, Eynatten, Palland, Quad, Dalwig und Vincke zu Ostenwalde. Von Letzteren kaufte sie in diesem Jahrhundert Weckhecker. Das Gut Flamersheim, von dem in dieser Geschichte die Rede ist, wird ein Burgmannssitz daselbst gewesen sein. Solche und geringerer Lehne gehörten mehrere zu Flamersheim. Viele darunter geben uns Aufschluss über das frühere Hofwesen unter den Carolingern, z. B. das Huppelingslehn, dessen Innehaber verpflichtet war, die Frösche zum Schweigen zu bringen, wenn der Lehnsherr dort wohnte, damit sein Schlaf nicht gestört werde. Ein anderer Ministerial musste die Fliegen verjagen, damit sie die Speisen nicht verunreinigten, (per apta ad hoc instrumenta, vulgo Fleegenwedel.) Die Urkunden des Stifts ad Gradus geben hierüber, sowie über manches Andere Auskunft. ') Vielleicht war dieser grössere Theil, namentlich die Burg, oder frühere Königspfalz, nicht in der Schenkung begriffen, oder wohl gar nicht auf die Pfalzgraten übergegangen! 121 3urghaus zu Grave. 16.—17. Grave, Gonda. Grave ist eine Stadt mit ehemaliger Herrlichkeit an der Maass, vormals den Herren (Dynasten) von Cuyck gehörig und deren Hauptort. Sie wurde 1325 an Johann, Herzog von Brabant, verpfändet, 1328 Brabanter Lehn, 1568 von den Generalstaaten den Spaniern genommen, darauf von letzteren und demnächst 1602 vom Prinzen Moritz von Oranien zurück erobert und 1648, im westphäl. Frieden, dem Hause Nassau-Oranien, resp.Holland, definitiv zugesichert. Die Stadt stand unter einem Amtmann, dessen Stelle das Geschlecht Bocholtz lange Zeit bekleidet hat. Das Haus an der Spitze dieses Capitels ist dasjenige, welches das Geschlecht daselbst bewohnte; es lag, von einer Bastion und Wassergraben geschützt, am Ende der Stadt, und ist einer Abbildung vom Jahre 1648 in J. Blaew Novum et magnum tenatrum vrbium Belgicae entnommen. Es wird im Theilbriefe vom Jahr 1538 (Bd. IL, S. 112) erwähnt. Gouda (sprich Gauda) ist ebenfalls eine Stadt in Holland an dem Zusammenflusse der von Alpen kommenden Gouwe und holländischen Yssel, jetzt mit 14,000 Einwohnern und durch Eisenbahn mit Rotterdam und Amsterdam verbunden. Die Stadt ist sehr alt, wie die römischen und fränkischen Münzen nachweisen, welche dort ausgegraben worden sind. 1272 wurde sie mit städtischen Freiheiten begnadigt. 1338 brannte sie bis auf fünf Häuser ab. Ihre Pfarrkirche zum h. Johannes ist die grösste in Holland und hat weltberühmte gebrannte Fenster. Gouda hatte ursprünglich seine eigenen Herren, von denen Dirck von der Gouda, Ritter, als Rath des deutschen Königs Wilhelm von Holland vorkommt, später fiel es an die Grafen von Blois. Die ersten Herren und ihre späteren Amtleute hatten ihren Sitz auf dem dortigen Schlosse, welches jedoch 1575 abgebrochen ist. Zu der Herrlichkeit Gouda gehörten Steyn, Willens, Corteharlen, Vrye-houf, Calvern-brouck, Gouderack, Bloemendail, Brouck, Thuyl und t'Wecghjen. Auch dort hat eine Linie des Geschlechts Bocholtz längere Zeit die Amtmannsstelle in Pfandnutzung gehabt und ein Wohnhaus besessen. Sohloss Orey. 18.—19. Rittersitze Grandville (Grossstedt) und Orey. Grandville liegt im Königreich Belgien, an einer der ehemaligen grossen römischen Heeresstrassen, auf dem Wege von Lüttich nach Brüssel, hat jetzt 80 Wohnhäuser mit 400 Einwohnern und 341 Hectaren Ackerland. Orey ist ein Dorf an der Geer, gränzt westlich an Grandville, nördlich an Vechmael (Limburg), nordwestlich an Otrange, östlich an Thys, südöstlich an Fizc le Marsal, südlich an Lens sur-Geer, nordöstlich an Waremme. Es war ehemals eine Herrlichkeit damit verbunden. Die Kirche daselbst, dem h. Clemens gewidmet, ist Filiale von Lens, und hat v.er Ermessen: 11. März, 2. Mai, 2. Juli und Dienstag nach dem ersten Sonntage im October, und die Feldmark zählt 449 Hectaren Ackerland, 80 Pferde, 40 Kühe und 620 Einwohner, worunter 1 Notar, 1 Doctor der Medizin, 1 Chirurg, 2 Hebammen, 2 Apotheker. Der Boden ist stellenweise sumpfig und sandig, im Allgemeinen aber lehmig und fruchtbar. Der Untergrund ist meist Kreide und Kalk, mit Feuersteinen untermischt. Man baut Weizen und Roggen und macht Käse. Das Dorf hat ein altes Schloss, jetzt Sitz der Gensdarmerie, einst der Herren dieser Herrlichkeit. Von ihnen ist Johann bekannt. Er war 1326 Feldoberst zu Lüttich und nannte sich Herr von Oreilhe (so wurde der Ort damals geschrieben); dem Stamme nach war er aus dem Geschlechte Jeneffe, führte aber diesen Namen nicht. Das Schloss Orey wurde 1636 erobert, ausgeplündert und zerstört; die vorstehende Ansicht davon .st nach der J 29 Fahne, Bocholtz- IL ___ 122 Abbildung in der Lcichcnprcdigt auf Ferdincind von Bocholtz (1690) entnommen. Im Jahre 1830 hatte bei Orey ein Treffen zwischen den Lüttichcrn und Holländern statt. Sohloss Hinnenburg. $©.—22. Rittersitze Hennekenrode, Ilinnenburg- und Herrlichkeit Horst. Hennekenrode ist ein grosser, schöner Rittersitz im ehemaligen Bisthum Hildesheim, mit einem hübschen Schlosse und vielen Ländereien. Es liegt daneben das gleichnamige Dorf. Ilinnenburg liegt im ehemaligen Stift Paderborn bei Brackel. Die vorstehende Abbildung zeigt, wie dieses massive und kolossale, mit vielen grossen inneren Räumen versehene Schloss sich gegenwärtig darstellt. Von der Geschichte desselben ist bereits Einiges in der zweiten Abtheilung dieses Werkes S. 3 geliefert; ein Mehreres später. Horst war ehemals eine Herrlichkeit im Lande Kessell (siehe Bd. IL Nr 83), daher wohl zu unterscheiden von der Herrlichkeit Horst, Kreis Gladbach, Bürgermeisterei Schelsen, vormals dem deutschen Orden zuständig. 7 - / / a 2 7 1 7 d 3 ZI 5 b ' 7 6 7 Einfuhrt in den Yorhof. Grundriss des Rittersitzes Ingenraedt. 23. 24. Rittersitze Hein und Ingenraedt. Ilem war ein Rittersitz im Kirchspiel Viersen, ehemaligen Decanat Süchtelen, jetzt in die Stadt Viersen eingebaut. Es schrieb sich danach ein Geschlecht von Ilem, welches nebenstehendes Wappen führte, in Gold einen schwarzen, mit drei goldenen Münzen beladenen Querbalken, und von dem ich Nachrichten in meiner Geschichte der Cölnisehen etc. Geschlechter, Band L, S. 185, Band IL, S. 59 geliefert habe. Ingenraide, Ingenraedt, auch Ingenray genannt, im ehemaligen Herzogthum Geldern, Decanat Süchtelen, Kirchspiel Wankum, dessen Kirche dem h. Marianus geweiht ist, hiess ursprünglich in gern Radt (oder Raedt), das heisst der Sitz „in dem Rott" (Gerotteten). In der Matrikel vom Jahre 1612 (Band IV., Seite 78 dieses Werks,) heisst er: „opgen Rhaey." Das Stück Land hinter dem Hause trägt noch jetzt den alten Flurnamen: 123 „op het Roth". Die ersten Nachrichten von diesem Sitze, der nicht zu verwechseln ist mit dem Rittergute Ingenray in der Bürgermeisterei Pont, finden sich in dem Lehnsbuche von Gelderland; ich habe sie im Urkundenbuche (Band IL, Seite 45 und 46 dieses Werks,) abdrucken lassen. Darnach bestand Haus und Hot Ingen Raide schon 1402 als geldrisches Lehn, welches mit 5 Mark verhergeweddet werden musste und war Gerhard Ingen Raide Besitzer, dem die Hertefeld und dann die Bocholtz folgten. Es gehörten dazu als Lehn nur 22 Morgen, dann als Allodial der Beckershof und die Vorstermühle. Ausserdem waren die Besitzer mit drei anderen Lehnen belehnt, nämlich 1. mit dem Hofe Vogelsang, wie es scheint geldrisches Unterlehn, als dessen Lehnsherren erscheinen: Engelbert von Eyl zu Gastendunck; dann 1661 Mathias von Baexen und dessen Frau Agnes von Eyl; 1707 B. de Bierens, Herr zu Baerlo; Grefrath u. sj endlich 1790 Le chevalier van der Maesen, als Herr von dem Gewinnbuche des adlichen Hauses Darenborg (zu Gretrath). Dieser Hof Vogelsang musste mit 20 Goldgulden verhergeweddet werden und 6 Gulden Umstandsgeld zahlen. 2. Die Hofmühle, am Langdorf zu Wankuni; sie wurde von Engelbert von Eyl vergeben, dann dismembrirt, so dass Bierens nur noch ein Viertel derselben besass. Schon Engelbert v. Eyl und später Freiherr von Wylich zu Grossen Bernsau hatten Theile davon veräussert. 3. Das Latenbuch, d. h. die Herrschaft über die Laten und Latenbank, welches nach der Urkunde Philipp H. vom 26. März 1626 ein geldrisches Lehn war, aber von den vorgenannten Personen als Unterlehn vergeben ist. Aus dem Vorhandensein dieser Latenbank würde sich ein höheres, in die fränkische Zeit hineinreichendes Alter des Sitzes folgern lassen, wenn feststände, dass sie stets mit dem Hofe verbunden gewesen ist, auch Hesse sich pann unterstützend anführen, dass Ingenradt im Volksmunde Ror heisst, was auf das lateinische Rus (Landgut) zurückgeleitet werden könnte und das ihm nahe der Nemeshof liegt, (Nemushof d. h. Wald- oder Buschhof.) Ingenraedt war auch Rittersitz; als solcher wurde er 16. Dezember 1724 auf dem Landtage zu Geldern, ausdrücklich anerkannt und da mit einem solchen nach dortigen Rechten die Freiheit von Steuern und Naturallieferungen und die Jagdgerechtigkeit verbunden war, so haben die Besitzer auch diese genossen, namentlich 1757, als die Verwaltungsbeamten von Wankum den Pachter mit Einquartierung und Naturallieferungen belasteten, und der Eigenthümer sich darüber bei dem Commissair des Guerres Gabriel zu Nieuwkerk beschwerte, erkannte dieser mittelst Ordre vom 18. Juni 1757 die Beschwerde als begründet an und die Heeren Gedeputeerden op de extraordinair vergaderinge binnen Geldern erkannte am 22. December 1760 in dieser selben Sache, dass die Beamten von Wankum die drei Reiter, welche sie auf das rittermässige Gut Ingenraide gelegt hätten, wegnehmen und dem Eigenthümer die Kosten bezahlen müssten. Das Jagdrecht des Gutes wurde durch das Erscheinen des Werner Hundt 1590 und 1592 [auf den Quartiertagen zu Roermont anerkannt, auch wurde das Gut in Folge Placat vom 4. Februar 1655 ausdrücklich in die Liste der jagdberechtigten Güter eingetragen. Die preussische Regierung hat dieses Jagdrecht ebenfalls anerkannt und in Folge dessen auf Grund des Gesetzes von 1830 die Gutsgründe von der Verpachtung so lange ausgeschlossen, bis die Gesetze von 1848 und 1850 etwas Anderes bestimmt haben. Der Sitz besteht gegenwärtig aus einem einzigen Wohnhause mit 3 Fuss dicken Mauern und einem Oeconomie-Gebäude, ebenfalls massiv. Das erstere, bis zum Jahre-1844 ringsum, jetzt nur nach drei Seiten, im Wasser gelegen, besteht aus drei Flügeln, welche zu verschiedenen Zeiten gebaut sind. Der älteste (unter Nr. 2 des obigen Grundrisses,) hat an einer Ecke, der ehemaligen Zugbrücke zugewendet, einen fünfeckigen Wart- und Verthei- digungsthurm (1), (denn er ist nicht, wie ähnliche Thürme an anderen Sitzen dortiger Gegend, z. B. zu Holtheide bei Wachtendonck und Haus tho Broeck bei Wankum, Treppenthurm, sondern wie zu Haus Coull bei Stralen mit Schiessscharten versehen.) Die fünfeckige Gestalt gibt ihm nach den geschichtlichen Resultaten der Baukunst ein hohes Alter, auch das sägenförmige Gesims des daran stossenden Flügels deutet auf das 14. oder 15. Jahrhundert. Näheres aber über die Entstehungszeit dieses Flügels, der 30 Fuss Länge und 23 Fuss Breite im Lichten hat, lässt sich nur, insoweit angeben, dass sein südöstlicher Giebel gegenüber der Brücke, dessen Anker die Jahreszahl 1627 tragen, von der Restauration der Gebrüder Haen herrühret, die das Haus nach dem Kaufbriefe dem Einstürze nahe antraten. Dass aber dieser Flügel, abgesehen von seinem Giehel, älter als die beiden andern sein muss, beweiset seine ursprüngliche Eingangsthür, welche bei a lag, durch den Flügel 3 aber halb verbaut und in Folge dessen ganz zugemauert und an die Stelle b verlegt ist. An dem zweiten Flügel (3) findet sich die Capelle (4) angebaut, mit einem schönen Altar in eingelegter Arbeit. Dieser Flügel hat einen treppenförmigen Giebel, der also weit älter ist, als der vorher erwähnte geschnörkelte, den 1627 die Haen haben aufrichten lassen. Der Flügel 5 ist nach seiner Bauart viel jünger als die beiden ersten. Nr. 6 bezeichnet die Brücke, 7 das Wasser. Aeltester Giebel. Giebel von 1637. Die Folge der Eigenthümer dieses Sitzes gibt umstehende Stammtafel. Fahne, Bocholtz I. 124 Henrich von Hertefeld, Herr zu Ingenraedt, 1424 belehnt. ( --------------------------------*-------------------------------------, Johann von Hertefeld, Herr zu Ingenraedt, 1434 belehnt. , ----------------------------------------------^----------------------------------—------—^ Lysbeth v. Hertefeld, Erbin zu Ingenraedt, 1473 belehnt, h. Wilhelm v. Bocholtz- , -----------------------------------------------------^-------------------------------------;-----------------------s Amt von Bocholtz, Herr zu Ingenradt, 1523 belehnt, h. Ida von Münster. , ----------------------------------------------------------------*----------------------------------------------------------------------- v 1. Amt von Bocholtz zu Ingenraidt, 1538 belehnt, h. Aleid Heymerix. 2. Johann von Bocholtz zu Waldniel etc. 1. Amt von Bocholtz, Herr zu 2. Margarelha, h. Werner 3. Aleid, h. 1586 Anton 4. Theodor, 5. Wilhelm, 6. Methilde, h. Florenz von Ingenradt, 1559 belehnt, \ coel. Hundt zu Neuenhofen. Zfaen, Schulteiss zu Grave. \\ coel. Randwyck- , -----------------------------------------------------^---------------------------------------------, ,.-"-------------------------------------------------------------------- ( i-Marg.Hundt, 1620mitIngenraedtbelehnt,h.i Henrich Anton de Haen, Herr zu Ingenraedt, 1661 belehnt, h. N. N. , ----- ' -------------------------------------------------------------------------------------------------------"-------------------------- N Maria Barbara de Haen, Erbin zu Ingenraedt, 1743 belehnt, h. Peter Joseph de Winchel, Ritter, Greffier des edeln Hofes von Gelderland. ;——--------------------------------------------------------------------------------------/v—,--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- N 1.—2. N. N. 3. Maria Agnes de Winckel, erhält in der Theilung Ingenraedt, 1750 belehnt, h. Godefrid von Weuelinckhouen- , ---------------------------------------------------------------------------*------------------------------------------------------------------------ s Maria Agnes von Weuelinckhouen, Erbin zu Ingenraedt, 1792 belehnt, h. Lambert Leonhard, Freiherr von Splinter' , -----------------------------------------------------------;---------------------*---------------------------------------------------- s 1. Petrus von Splinter. 2. Sophia- 3. Adelgonde von Splinter, erhält Ingenraedt, h. iV., Freiherr von Ruys- Constantin, Freiherr von Ruys, erhält 1842 Ingenraedt, das er noch besitzt, führt, wie nebenstehend, eine Rose im Wappen, h. N. Säet- 35. Kesseleick. Kesseleick ist ein Sitz in dem ehemals Geldrischen Amte Kessel, und zwar in dem eigentlichen Lande Kessel. Da beide, Land und Amt Kessel, im Laufe der Geschichte mehrfach in Betracht kommen, so scheint es mir geeignet, hier einige Nachrichten darüber folgen zu lassen. Das Amt Kessel war das grösste und reichste Amt des Herzogthums Geldern. Es geht dieses am einfachsten aus der Steuer- sogenannten Simpel-Rechnung für das ganze Herzogthum hervor. Vormals waren am Niederrhein die einzelnen Landes-Abtheilungen ein für alle Mal auf einen festen Satz geschätzt, nach welchem sie ihre Steuern für das Ganze aufbringen mussten. Dieser Satz war gewöhnlich nach dem Verhältnisse zu 1000 gegriffen, so dass also, so viel mal 1000 Thaler das ganze Land Steuern aufbringen musste, jeder Landestheil ebensoviel mal seinen einfachen Satz (Simpelfuss) zu multipliciren hatte, um seinen Steuer- antheil an dem Ganzen zu kennen. Ich lasse hier nun aus dem Verdachs Bock von 1574, S. 1—4, im Archive zu Roermund einen solchen Simpelanschlag für das Oberquartier des Herzogthums Geldern, und wie sich der Satz für das Amt Kessel selbst weiter untervertheilt hat, folgen: Repartitie van 1000 11. onder t' platte Land des Rurcmundtsche Quartiers, die Stade dar van vuytgescheden. Dat Ampt Kesseil mit syne onderlieerlicheyt........ 301 19 Das Ampt Gehe.................. 186 l 3 / 4 Dal Ampt Montfort................ 186 1% Dat Amt Criekenbeeck............... 150 6 Dat Land Stralen................. 46 19% Crucliten vnd Vierich........:...... 23 I9y 4 Waelbeck................... 26 12'/t Well.......•.............. 21 4y] Arssen......'.............. 15 19'/ 4 AefFerden ................... 9 6 3 / 4 Dat Land van Wächtendonck............. 11 Middelach................... 7 14 Steflenweert............... >. . . . 9 14'/ 2 Raeyen Kevelaer................. 1 ö 1 /^ Yleck Moiifort.................. 1 12 1000 fl. Yerdeyiinge van de 301. 19 Onder het Ampt van Kessel. Venray . Seuenum Haech Kessel Bree . 67 2'/ 2 33 10% 33 10% 13 8'/ 2 13 8'/ 2 125 Yleerich .... Swolgch .... Brouchuysch Voiit Baerloe .... Wanckum . Horst..... Gribbevorst Lottum .... Brouchuysen Blitterswych Meerloe .... Tynroe .... Icheloe .... Gersterich . Seydeu .... 13 8 4 6 6 39 15 9 6 6 7 2 m 19% 9% 14% 14% 4% 6% *y. 8.y« 8% 8% iay. Vi 10% 3% 301 19 Das Land Kessel hatte früher seine eigenen, gleichnamigen Dynasten, welche wie hierneben, einen gekrönten Löwen im Wappen führten. Ihre Geschichte habe ich in meinem Werke über die Cölnischen Geschlechter Bd. L, S. 218 geliefert. Von diesem Lande Kessel stammt ferner ein Rittergeschlecht, welches, wie neben, fünf rothe, ins Kreuz gesetzte Wecken in Silber führte und von dem ich Nachrichten in gedachter Geschichte der Cölnischen Geschlechter, ßd. I. und II. geliefert habe. Zur Ergänzung derselben hier folgende Notizen aus dem Necrologium der Pfarrkirche zu Kessel: 1. April starb Dominus Henricus Comes de Kessele et ejus uxor. 1280 crastino Benedicti starb Conradus ab Eyck, er schenkt für sein Seelenheil und das seiner Frau Agnes (letztere starb quarta nonas juni) 3'/ 2 Morgen Land an der Maas. 6 Tage nach Dyonisius (14. Oct.) anniversarium de Verre (i. e. Frau) de Brey, uxoris Godefridi de Kessel. 18. Februar fällt das anniversarium des Mathias von Kessel und seiner Frau Vretzwindis von Brey. Dabei wird folgende Abstammung genannt: N. von Kessel. 1. Mathias, h. Vretzwindis von Brey. , -----------------------^-------------------- 1. Wilhelm von Kessel. 2. Gertrud von Kessel. 2. Sieger von Kessel. 1369 starb Fridericus de Hülsberg, miles; er schenkte der Kirche zu Kessel eine schöne Decke, wofür ihm eine Seelenmesse jährlich gelesen wird. 5. März fällt das Aniversarium Dominui Siberti de Kessel militis et dominc Catharine de Halsberg, uxoris; beide vermachten 1380 der Kirche zu Kessel für Licht an gewissen Tagen auf dem Altar und für Spenden an die Armen jährlich 10 Fass Boggen. 1396 8. August starb Catharina von Hülsbug, relicta Siberti de Kessel militis, dedit pastori aimuatim i maldrum siliginis zu einer Seelenmesse jährlich auf dem St. Michaels-Altare, vor dem sie begraben ist. 1412 26. April starb Reynerus de Kessell und schenkte der Kirche zwei Malter Roggen jährlich. 1412 starb Hildegundis de Krickenbeck vxor Domini Mathie militis de Kessel; sie schenkte der Kirche 7 alte Groschen jährlich. 11. Mai Jahresgedächtniss des Herrn Johann von Kessel, Priester zu Kessel, natürlicher Sohn von Herrn Johann von Kessel. 1416 obiit Dominus Mathias de Kessel miles legauit pro aniuersario suo et matris sue, domine Catharine de Hülsberg vnum maldrum siliginis annuatim, de quo quatuor vasa pauperibus dabuntur in elemosinis et vnum vas pro candelis ponendis in vigiliis et missa et investitus (id est vicarius) habet vnum vas, de quo custos habit tertiam partem. 1435 „op den belaeken pynxdaech* (so steht neben dem 29. Mai) stiftete Gerard von Kessel eine Memoire für sich und seine Frau Lysbeth. 1505 auf St. Agatha starb Gerard von Kessel, Schulteis, er schenkte mit seiner Frau Agnes der Kirche viele Ländereien. Wilhelm von Kessel (mit dem YVeckenkreuz), erschlagen bei Worringen, 1288. Wilhelm v. Kessel, h. Theodora v. Backon von der Düssen. Wilhelm v. Kessel, Herr zu Kessel, 1319 |, h. Oda von Eiß (mit der Gleve). Wilhelm v. IL, + 1514 zu Somesen, h. Beatrix v. Gerwen. Giselbert von Kessel, 1387 f, h. Oycka v. Moninx (mit drei [2. 1.] Rosen, im rechten Oberwinkel eine Vierung, welche die eine Rose deckt.) Johan von Kessel, h. 17. Juni 1532 Margarelha Henriette Henen (mit drei [2. 1.] Löwen.) ,--------------------------------------------------------------5 Mathias von Kessel, h. Catharina von Groenbrock. Jacob von Kessel, Ritter, 1411 I, h. Agnes von Erp. Giselbert v K 1431 t h. Jacqueline v. Gerwen (mit 3 Querbalken.) Johann v.K, h. Marg. delaBricque (mit drei L2. i.] Vögeln), 1611 i- ,___,_____ '' ------------ 1* -----,--------------------------1-------------------------------------v /---------------------------------------------------------------------------------------------- Jacob v. Kessel, 1481 f, h. Maria v. Stackenberg, (mit drei [2.1.] Maueranker.) Johann v. Kessel, geb. 13.Juni 1592, h. Johanna von Bourlei. Giselbert von Kessel, h. Agatha von Boxmer. Wilhelm von Ke ssel, Herr zu Blamont, geb. 22. Juni 1619, h. 18. April 1649 A nna v. Rolly. Wilhelm v. Kessel, Ritter, 1542 +, h. Margarelha v. Wingarden (mit einem Schrägbalken, beladen mit 3 Rädern). Thileman von Kessel, Ritter, 1560 +, begraben zu Herchem, h. Anna. , ------------^--------------------------, Henrich von Kessel, h. Catharina. _---------------------------------------------* ---- ., Adrian von Kessel, corregidor perpetuele de Cartagon aux Indes, h. Anna de Poires. , --------------------------------«--------- — ------------------------, 1. üon Adrian de Kessel, 1651 Ritter. 2. Don Gregono. 126 Der Hauptort des Landes Kessel ist Kessel an der Maas, das alte Castellum Menapiorum, wovon Ammianus Marcellinus XVII. spricht. Es gehörte später zu der Diöcese Lüttich und muss von dem Kessel an der Niers in der churcölnischen Diöcese, Decanat Stralen (Geldern) wohl unterschieden werden. Ansicht von Mentzel. 36.—37. Rittersitze Mentzel und Meyersdonck. Mentzel ist ein Rittersitz und Dorf in der gleichnamigen Gemeinde, Kirchspiel Alten-Rüthen, Kreis Lippstadt, Regierungsbezirk Arnsberg (ehemaligen Herzogthum Westphalen, Gogericht Rüden), auf der Haarhöhe, von dem Menzelbache durchflössen, der sich mit der hier entspringenden Pöppelsche vereinigt. Rittersitz und Dorf zählen gegenwärtig 416 katholische und 12 evangelische Einwohner mit 59 Wohn- und 32 Oeconomie-Häusern. Der Rittersitz, noch jetzt Eigenthum der älteren gräflich Bocholtzer Linie, hat 2300 preuss. Morgen und ist mit dem vorstehend abgebildeten, massiven Hause geziert. Zur Uebersicht der Erbfolge in diesem Rittersitze wird am besten nachfolgende Stammtafel dienen. Henrich von Beringhausen, 1444, h. Mechtel von Hanxlede, Tr. von Godert, Ritter. ,------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- "■ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------, i. Thonnies, 1441, 2. Godert, 1451, 3- Henelte, f 1449 ohne Erben, h. Margrelh von 4. Arndt, Propst zu 5. Henrich von Beringhausen, h. Gertrud, 1441. h. N. N. Huckelhem, Erbin zu Laer, Wwe. Volpert v. Asbeck. Meschede 1441, 5!>. 1441, 59, h. Beleke, 1441. ,------------------------------ , , -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------» Godert von Beringhausen, Tonnies (Anton) von Beringhausen zu Mentzel und Eickelborn, 1498 vom Apte zu Liesborn mit Bettinghausen 1482. belehnt, (seine beiden Söhne theilten die Güter,) h. Anna von Eickelborn, 1508. 1. Johann von Beringhausen zu Eickelborn, 1524 mit Bettinghausen belehnt, theilt die elterlichen Güter mit seinem Bruder Thonnies, 1548 +, h. Willa von Büren zu Ringelstein, Tochter von Bernd von Büren und Anna von Horde zu Bocke. 2. Thonnies (Anton) von Beringhausen zu Eickelborn, 1548 mit Bettinghausen wie sein Bruder belehnt, 1553 mit Menzel, Langenstroet, den Rodenberger Gütern etc. von Churcöln belehnt, h. Elisabeth von Knippinck, 1555. ■------------------------------------------------------- 1 --------------«—------------------------------------------------------------------------------------- s 1. Alberla, geht 1555 ins 2. Arnold v.B. zu E., 1552 mit Bettingh. belehnt wie sein Vater, und nach ihm seine minor. Kloster Himmelpforten. Kinder, h- Agnesv- Aschebrock zu Mahlenburg, Tr. von Georg u.Annav. Billerbeck zuNienborg. ;----------------------------------------------------------------------------- « --------------------------------------------------, 1. Anton v- B- zu E., 1610, 27, f imp. 1639, h. 1. Anna v- Schorlemmer, 1613, 2. 1628 3. Anna, h. Joh. Hugenpoet Anna Cath. v. Overlacker zu Antfeld, Tr. von Diedrich u. Einig, v. d. Reck zu Kaldenhof. zuGosewinkelundStockum, 2. Hans Georg, Domh. zu Hildesheim, überlebte seinen Bruder, 1642f, cedirt undrefuttirt alle Drostu.Amtm. z.Hamml614. seine Güter an Alhard Jobst v. Schorlemmer. / ^* -v AnnaMarg. Hugenpoet, h. 1617 Gert Valckev. Ga/ewzuErmelinkhof, 1626. 1. Jost (Jobst, Jodocusj von Beringhausen, h. Clara Krackrügge, 2. Anna von Beringhausen, Erbin zu Mentzel, teslirt als Wittwe 1596, h. Tr. von Cord! und Clara von Oer zu Nottbeck. 1548 Arnold von Schorlemmer. Anna r. Beringhausen, 1. Henrich von Schorlemmer, 1584, 91, t 1607, h. 1596, Stifter der Linie zu Hermann Penllinck zu Oberhellinghausen. Hilbeck, 1584, 91, f 14. 2. Manfred von Schorlemmer Mai 1595. zu Eickelborn, 1596. 3. Jobst v. S., 1596. 4. Gort (Gertrud), 1596. 6. Themme, 1598 \- 7. Jörgen, 1596 f. 5- Joachim von Schorlemmer zu Niederhellinghausen, Mentzel und Eickelborn, h. Christine von Meschede zu Alme , brachte als Miterbin ihres Bruders Mordian die Antheile der Mesche- der Güter zu Anröchte an die von Schorlemmer, Tr. von Christoph v. Meschede und Zitlose von Wolmerinkhausen. l.AnnaPenlling,h. 2. Elis. Penlling, h. Bernard 1. Anna, natürliche Tochter, h. Alhard Jobst v. Schorlemmer zu Eickelb., Niederh. u. Mentzel, Wilhelm Hugenpoet von Münster, wiederverh. Jobst Nolten, Lieutenant. 1624 mit Bettinghausen belehnt, 1652, h. 1633 Clara Agnes zu Gosewinckel. an Sybilla Margaretha von 2. AnnaCath-, ebenfalls Bastardtr., Hugenpoet zu Gosewinkel, Tr. von Johann H. und Anna von Westrem. h. Christoph Braun, 1665. Beringhausen. ,----------------------------------------------------, ;--------------------------------------------------------------------------------, ,---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------_-■>------------------------------------------------------------------------------- s GerdtWilh.Hugenpoet, 1. Bernard v. Münster, 1614 l-Joh-Joach-v-S-zuE-, 2-AnnaEUs- Urs-, 1657, h. 1665 Gaudens, Frhr. v- Weichs zu Cöit- 1626, h. Leonore von noch einziger Sohn, f 1621 imp. 1663, 1667 j, h. Agnes linghausen, churcöln. Kammerherr, Rath und Jägermeister. Ripperda zu Venhaus, 2. Henrich Wierich v-Münster Luciev-NehemzuHei- 3-Ludolph Jobst v. S. zu Mentzel, Hellinghausen, Anröchte, churcöln. 1626, Tr. von Baltha- zu Meinhövel, Hilbeck etc., h. demühlen, Tr.v.Ludolf Kammern. u.Droste zu Rüden u.Gesekel657,63,testirtl679,1680t, sar und Sophia von Chrislina Sybilla von Frydag Henr. u. Marie Marg. v- hA676GodaUrsulav.OynhausenzuE\choltz, , ii.Y.L\ia , o]\)iiu.Olli\ia. Valcke zu Ven- zu Sandfort. Plettenberg zu Grim- v. d. Lippe, wiederverh. 1699 an Georg Herrn. Spiegel z. Desenberg, haus. minghausen,1667Wwe. padrb. Geh—R. u.Landdroste. (Fortsetzung siehe folgende Seite A.) Wilh-Gisb.v-M.z\iy\-,l\.elc.,]\.Fj-ancelinaEvaCalh.v.Heidenzu]lovesla.üt. Adolph Gaudens Jobst von Schorlemmer zuEickelborn, 1667 minderjährig. ,--------------------------------------------*---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------, Francelline Christine Helene von Münster zu Meinhövel etc., Erbtochter, h. Johann Bertram Arnold, Graf von Gronsfeld- Diepenbrock. , ---------------------------------------------------------------------------------------^-------------------------------------------------------------------------------------, Hermine Sybille Charlotte, Gräfin von Gronsfeld-Diepenbrock, h. Carl Philipp Christian, Freiherr von Wartensleben zu Exten, vergleicht sich 1632 mit den von Schorlemmer wegen seiner Erbansprüche, bestehend in einem Achtel an die Güter Eickelborn und Mentzel. 127 (Fortsetzung von voriger Seite \.) Ludolp/i Jobst von Schorkmmer 11. s. w. 1. Max Friedlich Alexander v- Schorkmmer zu Hellinghausen, Menfzel 2. Oditia Ursula Adolpha von Schorkmmer, 1743, h Johann Friedrich undAnröchte, setzt 1728 seine Schwester als Erbin ein, j l.Aug. 17M. von der Lippe zu Vinsebeck, fürstlich paderb. Ralh und »rosten. ,----------------------------- -*■ --------- s / -----——------------------------------------------------------------------------------------------------------------«-----_—______________________^ Max Friedrich, natürlicher 1. Victor 2. Morilz Anlon von der Lippe, »roste zu Beverungen und Herstelle, letzter männlicher Spross der Sohn, macht 1710 eine Reise Adolph v. v. d. Lippe zu Vinsebeck, \ 1767. in Frankreich. d- Lippe- 3. Therese Sophie, Erbtochler, h. 1735 Hermann Werner von der Asseburg zu Hinnenburg, Churröln. Geh-Rath, Obermarschall und Oberjägermeisler, Droste zu Wevelsburg und Rüden. /—------------------------------------------------------------------------------------------------------'----------------------------------------------------------------------------------— s 1. JV., Freiin von der Asseburg, h. 2. Therese, Freiin von der Asseburg, Erbtochler, 3. Antonio Francisco Sophia WalpurgU Viclork Felicitas Clemens August, Frhr. v. Westphakn h. Theodor Werner, Freiherr (sp'iler Graf) Freiin von der Asseburg, erbte Vinsberk, h. Joh. Ignatz, zu Fürslenberg, \\ imp. von ßochollz. Graf Wolff-Metlernich zu Gracht gt. v. Elmpt zu Burgau, Es gab auch eine Vogtei Menzel bei Rheinberg im Churcölnisehen, Xantener Decanat, im 14. Jahrhundert Mageeella genannt, mit einer Pfarrkirche zur h. "VValburga und 170 Communicanten.. Hierüber spricht folgende Urkunde: Henrich, Burggraf von Alpen, verpfändet die Vogtei zu Menzel bei Rheinberg mit den drei Yogtgerichten zu Menzel, Isheim und Bocholt dem Erzbiscliofe von Ciiln. 1328. Aus liber privilegiorum ecclesie colon. in der Handschriften-Sammlung des Provinzialarchivs zu Münster. A. F. Nr. 178. Vniversis presentia visuris et auditurls. Ego Henrieus Burggravius de Alpen notum f'acio quod pro necessitatc et vlilitate mea et debitorum oneribus a quibus alias absolui non potui, grauatus, Advocatiam ineam dietam Mensele ratione cujus tria judicia vulgariter vogetdinck nuneupata, vnum videlicet in curte Mensele, aliud in yshem, et tertium in Boechollc, anno quolibet obseruantur, et de qua quidem Advocatia singulis annis de curte Mensele iuxta Berke tres inarce et sex solidi denariorum col. bonorum et quinquaginta Maldra auene mensure Berken ab hominibus in ipsa advocatia residentibus niichi soluuntur cum omnibus alijs juribus et obuentiouibus dicte advocatie, pi'out michi de eadeui competunt aut competere possunt, Reuerendo Domino meo Domino Hemico Col. Archiepiscopo et ecclesie sue obligaui et obligo per presentes pro quinquaginta marcis denariorum brabant. tribus halkn pro vno denario computatis. quas michi recoguosco ex parte eiusdem domini mei datas numerata, tradita et solula. Sic, quod ipsum dominum Archiepiscopum et ecclesiam suam de eadem peeunia quitos clamo, adjeclis in hac obligatione conditionibuS infrascriptis videlicet quod dietam aduocaliam ego et non aller redimere potero quamdiu vixero pro dictis quinquaginta marcis et cum peeunia mca propria et ad vsus meos proprios et non alterius vmmo et quod redemptione huiusmodi facta si iterum eam obligare pignori \ el vendere nie contigerit . quod nulli quam ipso domino Archiepiscopo et ecclesie sue ipsam obligabo vel vendani, pro pretio rationaliili pro quo alij vendi possei. Et lice ipsi domino Archiepiscopo et ecclesie sue obseruabo tociens quotiens aduocatia eadem obliganda fuerit vel vendenda perci- piendis redditibus ex ipsa advocatia durante obligatione hujusmodi quos pro custodia et regimine ipsius Advocatie sibi dono dedi et do extunc in sortem minime computandis. Et si me ante ipsius Aduocatie redemptionem decedere contigerit, heredes mei quieunque debent prefata omnia et singula ipsi domino meo vel Archiepiscopo pro tempore existenti et ecclesie colon. in omnibus et singulis suis articulis firmiter obseruare. Promitto ilaque bona fide antedieta obseruare mandans et requirens omnes et singulos reddilus et jura predieta ac alia' queeunque ad diclam Advocatiam speetantia soluentes ut ipsi Domino Archiepiscopo et ecclesie sue de predictis redditibus et juribus in antea respondeant integre et complete. — In cujus rei testimonum sigillum meum vna cum dicti domini mei et opidanorum seu opidanorum Nussien et Berken Sigillis ad preces meas appensis presenlibus hijs eisdem lilteris est appensum. — Actum et.datum Anno domini M. CCC. XX. oetavo feria quluta post diein bti. Mathei apostoli. Mevcrsdonk, jetzt verschwunden, -war ein Sitz im herzogl. geldr. Amte, jetzt preuss. Bürgermeisterei Straelen. 8S.-S9. Rittersitz Hettelstedt und Neyenhof. Nettelstedt, Rittersitz und gleichnamiges Dorf, gehören jetzt zum Kreise Lippstadt, Regierungsbezirk Arnsberg, Kirchspiel x\lten-Rüthen auf der Haarhöhe, und lagen vormals im churcölnisehen Herzogthum Westphalen, Gogericht Rüden. Sie zählen 16 Wohn- und 6 landwirthschaft- liche Häuser mit 102 katholischen und 2 evangelischen Einwohnern. Es wohnte daselbst früher ein o-lcichnamiges Rittergeschlecht, welches, wie hierneben, siegelte, und von dem ich in meiner Geschichte der Westphälischen Geschlechter S. 306 Nachricht geliefert habe. Der Sitz gehört gegenwärtig mit 350 Moro-en Preussisch der altern Linie der Grafen von Bocholtz (Bocholtz-Alme). Neuenhof, ein Sitz im vormaligen herzoglich geldrischen Amte, jetzt preussischen Bürgermeisterei Straelen, ist verschwunden. ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ Ansicht des Schlosses Niesen. 30. Herrschaft Meliausen, jetzt Miesen. Diese Herrschaft besteht jetzt aus den Gütern Niesen (Rittersitz) Hegge und Haferhausen mit 4000 preuss. Morgen, liegt im Kreise Warburg, Regierungsbezirk Minden, und wird von der Nette durchströmt. Früher gehörten 128 auch dazu die Dörfer Nichauscn und Fölzen, und die volle Gerichtsbarkeit, Jagd, Fischerei und namhafte Gefalle. Die Gerichtsbarkeit wurde während der Regierung Ilieronymus Napoleon, Königs von Westphalen, genommen, die Jagd im Jahre 1848, beide ohne Entschädigung. Die Gefälle wurden zum lSfachen Betrage ablösbar erklärt, die Fischerei auf der Nette besteht noch fort. Die drei Güter sind mit grossen, massiven und schön gebauten Oeconomie-Gebäudcn versehen; ausserdem hat Niesen selbst noch ein herrschaftliches Schloss, von dem ich vorstehend. eine Abbildung liefere. Es ist ganz massiv gebaut (Mitte des vorigen Jahrhunderts) und gehört dazu, ausser dem Gemüse- und Obstgarten, ein weitläufiger Park mit grossartigen Anlagen, prachtvollen Bäumen und lieblichen Aussichten. Von der vormaligen Burg steht noch das Hauptgebäude, inmitten vor dem vorstehend abgebildeten Schlosse und vielleicht nur 50 Fuss von demselben entfernt. Sie wurde in diesem Zustande 1749, nachdem sie fast in Trümmer verfallen war, durch Engelhard Ignatz von Bocholtz hergestellt, wie die Inschrift über der Thür sagt: Anno domini 1749 hanc veterem familiae de Niehusen sedem cum interitu familiae pene collapsam magno aere reparauerunt D. Engelhard Ignat. de Bocholtz Archisatrapa et Mar. Therese de Asseburg conjuges. Ihre Ansicht liefere ich unten bei Nr. 35, nur sind der Thurm und die Mauern verschwunden. Die neben dem Schlosse oben abgebildete Hauskapelle ist 1674 erneuert, wie die Inschrift sagt: R mi ac Praenobiles D. D. Fridericus et Engelbertus a Niehausen fratres et canonici capitularis Ecclesiae Hildesh. et Ilalberst. hoc sacellum restauraverunt Anno 1674. Im Innern dieser Kapelle steht neben dem Altare ein Leichenstein an der Wand mit folgender Inschrift: Dem hier ruhenden Wilhelm Friedrich Grafen von Bocholtz, ihrem innig geliebten Gatten und Vater, setzten dieses Denkmal die trauernde Gattin Karoline Gräfin von Bocholtz, geb. Freiin v. Weichs und ihre Kinder Diedrich, Klotilde und Hermann. Ward geboren den 27. April 1768, starb den 27. Februar 1835. Der Grund und Boden, der zu den genannten drei Gütern gehört ist ein sehr fruchtbarer und hat sich, als solcher, wie die Urkunden nachweisen, auch schon in früheren Zeiten bewährt, denn die nachfolgenden Regesten sagen, dass dort schon neben Roggen und Hafer auch Weizen und Gerste zu einer Zeit geliefert, also auch gebaut wurde, wo in dem grössten Theile Deutschlands nur noch von den beiden ersten Fruchtgattungen die Rede war. Jetzt trägt der dortige Acker nicht allein die genannten vier Früchte, sondern auch Raps, Klee in allen Sorten, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln, Rüben, Runkeln und jede Art Gartenfrüchte, daneben stehen Vieh- und Schafzucht in hohem Flore. Ich lasse nun den Inhalt der Urkunden des Archivs, so wie des Missale der Hauskapelle folgen. 1. Conrad, Edelherr von Schonenberg mit seiner Frau Aleid, übertragen ihre Curie in Redere, so wie sie vorher Ritter Conrad gt. Hardeke zu Lehn getragen hat, an Conrad genant Weten Bürger zu Warburg und Herrn Gerhard Schultetus, 1274 pridie bti. Johannis Bapt. (23. Juni.) 2. Johann von Nihusen, Zeuge bei einer Urkunde ausgestellt zu Brakel, worin die Herren von-der Asseburg zu Hinnenburg zu Gunsten des Klosters Marsberg auf ihren Zehnten zu Vlechlen verzichten. 1300 in vigilia btorum. Philippi et Jacobi apost. (30. April.) Aus dem Archive Dalheim. 3. Auszug aus dem Saalbuche der Abtei Pleerse über das, was die Niehausen bezahlen, und was in das Ampt Niehausen gehört. Datum 1363. Ludolff vonn Nihusenn to Peckelssenn vifFtehalve hove Landes jnn dem felde to Peckelssen dar gifFt he von alle jare den junckfruwen to hersze v ß to kledergelde unde der Ebdissen to hersse eyn punt Wasses. Item eynen BuwehafTtigen hoff to Helmeren dar gevet he ockt äff eyn punt Wasses jnn der Ebdie to hersze. Nihusen dat Ampt: Engelhart von Nihusenn hefft von der Ebdissesche to hersze dat Ampt to Nihusen; dar höret jn Borch dorp mit Gerichte unnd beide Mollen, kern eyne hove to Luthardessen. Item den teyeden over dri Marcke, alsse js de Teyeden to Swerdessnn, to Luthardessen und to Nihusenn; Utgenomet den smalen Teyeden geheten uchten to Nihussen, unde den flas Tegeden de höret szunderlinges jnn de Ebdie to hersze unde ock utgenomet eyne hove geheten de Bodelhove, de schal eyn Ebdische vorleynen eynen de eren mann vorbodet to Leynrechte. Item höret dar jn dat Ampt to holt geheten dat Boekholt unde de Ostcrberch, dat holt geheten der thornsche ladt. Von dussem Ampte js he schuldich alle jar to gevede xxviii Malder haveren, vi Malder weles, szeven malder Rogger, groter herszescher Mate, viii vette swyn, vi mr. swarer------und iii mr. vor schapgelt. 4. Otto, Bischof von Paderborn, belehnt auf Bitten seines Blutsverwandten, des Bischofs von Münster, den Helmich de nova domo mit Gütern an der östlichen Seite der Villa Elsen gelegen, welche vorher Henrich von Suderholte zu Lehn getragen hat und hält sich die Löse mit 10 Mark paderborner Denare vor. Zeugen sind: der Bischof von Münster, Conrad, Graf von Rietberg, Richard genant Vos, Ecbert von Batenhorst, Reynher Crevet und Berlold von Brenken, alle Bitter. 1305 ipso die festi Nalivitatis bti. Johannis Evang. (24. Juni). 5. Nachdem Hermann, Abt, und das Kloster Marien Münster bei Schwalenberg die Burg und Stadt tho dem Vorde, welche von dem Kloster auf seinem eigenen Grunde erbaut sind, mit dem Gogerichte und allem Zubehör dem Stifte Paderborn unter gewissen Vorbehalten geschenkt haben genehmigt Bernard, Bischof von Paderborn, die Schenkung und ertheilt dem Kloster gewisse Bcchte und Freiheiten. Zeugen sind; Ludolph, Dechant der Kirche St. Petri et Andreae zu Paderborn, Heinrich, Dechant der neuen Kirche St. Petri in Höxter, Bertold, Pastor in Brackel, Liborius, Notar des Bischofs, Everhard von Mengersen, Ulrich von Nedere. Gegeben Paderborn 1324, in die B. Petri apli. ad Cathedram (22, Febr.) 6. Ecbert Speygel, Ritter, verpfändet für 4 Mark reines Sdber und 18 Soldi schwerer Denare, Warburger Währung, seine Curie zu Wepzelde an Herholt Leymann und dessen Frau Anna. 1345, in craslino beati Bonifaci epi. (4. Juni.) 129 7. Hermann von Valdessen, Knappe, und sein Sohn Johann, verkaufen für 6 Mark Warburger Denare den vierten Theil ihres Mansen zu Witesinghen, welcher ihnen von Henrich von Pyckelsin angefallen ist, an Conrad gl. Baken Bürger zu Warburg, Löse vorbehalten, und stellen Bürgen (für die Gewähr): Borchard von Valsen und dessen Oheim (patruus) Thiderich. 1355, in die bti. Jacobi apli. (25. Juli.) 8. Herr Werner von dem Kalenberghe, Ritter, Werner Rave und Johann, Brüder und Vettern, verkaufen für 116 Mark schwerer Warburger Pfennige ihren Zehnten zu Oslheim an ihren Oheim Wernher von Westenberg und halten sich die Löse gegen Bezahlung obiger Münze oder 46 Mark löthigen Silbers Geismarer Gewichts vor. Zeugen sind: Herr Sander, Abt zn Viechtorp, Herr Rave, der Gottesritter, ihr Bruder, Herr Johann von Papenheim, Ritter, Herr Johann, Pfarrer zu Kalenberghe, Herbord von Papenheim und Henrich Mengersen. 1356, tertia feria post circumdederunt (23. Febr.) 9. Depmer von Stockhusen, Ritter, verkauft eine Rente von drei Verfingen Geldes, Göttinger Währung, für 7 Mark derselben Währung an Tyderich Wlomen, Knappen, und setzt seinen Hof in der Wadelucke zu Pfand, auf dem jetzt Wicbard von Herse sitzt. Es bürgen Eckbracht von Stockhusen und Hund von Berleffsen. 1389, in i ----------------- sunte Paulis Daghe conversionis (25. Januar). [] (~\ voy 10. Hermann Rudencrans (er siegelt wie neben, statt Ringe vielleicht Kränze) verpfändet für 40 rh. Guld. Darlehn vier Gärten vor der Altstadt Warlberg (.Warburgj an Hermann von Deszle, Bürger, (1430 Bürgermeister) der gedachten Altstadt und dessen Frau Hampen. 1419, feria VI. post quasimodo (28 April). 11. Johann Rave von Papenheim, Knappe, verkauft sein Viertel des Schlaghofes und der Trift in und um das Dorf Menne für 2 rh. Gulden an Friedrich von Windelen und dessen Frau Hildeborge. Wiederlöse vorbehalten. 1420, Sabbato anle dominicain Letare Jerusalem (10. März). Es liegen drei Pachtbriefe aus den Jahren 1603, 1614 und 1646 bei, wonach die Schaafstrift zu 3, 5 und 6 Reichsthaler verpachtet wurde. 12. Diedrich von Nyhusen stiftet die Vicarie am Altare unserer lieben Frau in der Kirche zu Gehrden. 1422, am sunte Jacobs Avende des hil. Äpost. (24. Juli). Die Verleihung dieses Lehns an einen Priester hält der Stifter dem Aeltesten seines Geschlechts vor, nach dessen Aussterben das Stift Gerden eintritt, welches auch das Präsentationsrecht erhält, so oft das Lehn einen Monat lang unbesetzt bleibt. Der jedesmalige Besitzer des Lchns muss bei seinem Tode ein Drittel seines Vermögens zur Verbesserung der Pfründe hinterlassen. Die Stiftung wird zur Bestätigung durch Diedrich von Moers, Erzbischof von Cöln, als Vorsteher des Stift» Paderborn. Rolef von Winzingerode, Kämmerer der Kirche zu Paderborn, als Archidiacon zu Gehrden, das Stift Gehrden und Diedrich von Nyhusen besiegelt. 13. Wilhelm Westphale und Dydeiike von Nyhusen bekennen: von Erzbischof Diderich als Bischof von Paderborn und seinem Domkapitel die halbe Burg und Sladt Peckelsheim mit Gericht, Renten und allem Zubehör für 200 Mark löthigen Silbers, Warburger Währung, in Pfandnulzung erhalten zu haben und .«teilen als Bürgen, Herrn Johann Westphale, Ritter, Hermann Sunrike, Hartuiann den Yöden, Johann von Haxthusen und Cord von Oyenhusen. 1426, den sunte katrinen Avende (24. November). Sunrike führt ein linksspringendes Thier, es scheint ein Hund, in seinem Schilde. 14. Diedrich von Nihusen und sein Sohn Engelhard, Knappen, verkaufen mit Genehmigung des Grafen AlfF zu Waldeck, als Lehnsherrn, ihren Hof Baddenhusen im Felde vor Pickelsheim für 70 rh. Gulden an Wilhelm Westphale und dessen Frau Styneken. 1429, ipso die Laurentii Mart. (10. August). 15. Dyderich von Nyhusen, Amtmann zu Dringenberg, überweiset im Auftrage seines Herrn, des Bischofs von Paderborn, vor dem Gerichte zu Gross Neder, dortige Güter und Zehnten, Paderborner Lehne, welche durch das Absterben des Geschlechts Juden, zu Warburg wohnend, erledigt sind, an Henrich Stapel. 1429, Sabbato proximo post festum bti. Michaelis Archaog. (2. October). 16. Dyderich von Nyhusen, Knappe, Greta, seine Frau, Engelhard, Johann und Bernhard, deren Söhne, verkaufen für 50 rh. Goldgulden 2'/ 2 Mark jährliche Gülte aus der Hülfe vor Warburg, Lehn des Stifts Paderborn, an Henrich Rutzen, Bürger zu Warburg, und dessen Frau Gesen, halten sich aber die Wiederlöse vor. 1433, ipso die bti. Vincentii Mart. (22. Januar). 17. Dvderich von Nyhusen, Bertold von Giesmar, Bürger zu Warburg, Friederich Rieht und Albert von Mengerinchusen verbürgen sich für Ritter Johann von Falkenberg dem Domstifte von Paderborn wegen 65 Gqjdgulden, womit der Hof zu Desle wieder eingelöst werden kann. 1434, feria seeunda proxima post dominicam quasi modo genti (5 April.) 18. Johann von Valkenberge, Riuer, Willem Weslphal und Gerd Spegel, Knappen, bekennen, dem Henrike Peters, Bürgermeister von Paderborn, Mette, seiner Frau, Yseken und Gertrud, deren Töchter, 104 rh. Gulden zu schulden. 1436, fer. 111. post dorn. Invocauit (28. Februar). •) 19. Dydrich von Nyhusen, Knappe, Engelhard, Bernd und Johann, seine Söhne, übertragen alle ihre Güter zu Hel.nern, bestehend in-4 Höfen zu 18 Hufen Landes und 9 Kottstellen, mit Holzmark, Wasser, Fischerei und Zubehör, von denen zwei Höfe vom Stift Paderborn, einer von der Herrschaft Schonenberg, jetzt Landgrafen von Hessen, und einer vom Stifte Heerse zu Lehn geht, an Gerd Spiegel und erhalten von ihm tauschweise das Dorf Völtzen nebst Zubehör zurück. Es besiegeln den Brief obiger Diedrich und Engelhard, dann auch deren Oheim und Schwager Wilhelm Westphalen und Hartmann Rhoden, so wie die Stadt Peckelsen. 1438, ipso die dominica Laetare (23. März). 2 ) i) Diese Forderungsurkunde nebst noch vier anderen, gab Henrich Peters am 31. October 1441 seiner Tochter Jesekß, als sie sich mit Friedrich von der Windelen, Bürger zu Warburg verheiratete, zum Brautschatz, und von diesen Eheleuten kamen s.e weiter durch Heirath an die Niehausen. A Gerard Spiegel und seine Söhne Wedekind und Hermann hatten das Dorf Volessen (Völtzen), bestehend aus dem Gerichte, dem Gebede über das ganze Dorf, der Schäferei und Trift, 8 Höfen und 16 Kottstellen, Holz, Wasser und Fischerei für 31 Fahne, Bocholtz 1. 180 20. Das Domkapitel zu Paderborn und der Obedientiar zu Vollessen bemeiern den Dyderich von Nyhusen und dessen Sohn Engelhard mit dem grossen Wedemehof (Pfarrhof), bestehend in 7 zehntfreien Hufen Landes, Holz, Feld, Wasser, Fischerei, Acker und Weide, Haus- und Burgfrieden und Hof neben dem Kirchhofe im Dorfe Voltessen, 19 Morgen Wiese und den Zehnten zu Ringelsen, um diese «vor ey-ne ewige Pacht to besitten." Das Patronätsrecht wird ausgeschlossen. Nyhusen müssen dagegen dem Obedientiar jährlich an Pacht geben: 3 Malter Roggen und 3 Malter Hafer, Warburger Maas 1438. Crastino bt. Jacobi Apost. (26. Juli.) ') 21. Johann, Gerd und Jörgen Spiegel, Brüder und Vettern, Dyderich von Nyhusen, Hartmann Jude und Johann von Heygen, welche sich dem Stifte Paderborn für die Rückgabe von Kruckenberg und Helmwerdeshusen an die Brüder Johann und Friedrich von Wintzingerode verbürgt haben, erbalten von letzleren Rückbürgschaft. 1447, uf S. Walburgis dach der h. Jungf. (1. Mai). 22. Engelhard von Nyhusen, Knappe, Burgmann zu TJszlar, verpfändet dem dortigen Bürger Bertold Mcntze für 100 rh. Gulden 1 ! / 2 Mark Göttinger Währung und 12 Maller Korn aus seinem Keller zu Schoningen und gibt noch eine Urkunde seines Vaters Diederich und seiner Brüder Bernd und Johann über 350 Gulden und einen Willebrief des Herrn von TJszlar als Lehnsherrn zu Faustpfand. 1452, up aller Hilighen Dage (1. November). 23. Ludwig, Landgraf von Hessen, als Erbvogt der Edelvoglei des Stifls Heerse, belehnt Diedrieh v. Nyhusen mit 1. der Vogtei zu Niehusen sammt Gericht, Diensten, Gebiet- und Vogteigeid daselbst; 2. der Vogtei zu Mengersen und Zubehör. 3. dem Dorf zu Föltzen, Gericht, Gebiet, Acker, Wiesen etc. daselbst, so wie es von Gerdt Spiegel gehütet ist; 4. dem halben Hofe zu Reederen, dessen andere Hälfte Gerdt Spiegel, die Jungferen von Willebadessen und die von Mengersen pfandweise besitzen; 5. dem Zehnten zu Eckhusen, zu rechten Mannlehn. 1458, uff Donnerstag unser lieben Frauen Abend concept. (7. Der.ember). 2 ) 24. Dyderich von Nyhusen, Knappe, Engelhard, Bernd und Johann, seine Söhne, verkaufen auf Wiederlöse den Waterhof im Felde zu Volsen für 40 rh. Goldgulden an Wernber Beckers, Rector der Capelle sli Gudardi zu Nyhusen. 1558, ipso die Symonis et Jude apost. 25. Diedrieh, Erzbischof von Cöln, Vorsteher des Stifts Padeiborn, belehnt Engelbert von Nyhusen mit dem Hofe zu Daesell, so wie ihn vorher Friedrich von der Wyndelen zu Lehn getragen hat. 1460, des dynstages na st. Bonifacii dage (10. Juni). 26. Die Brüder Engelhard, Bernd und Johann von Nyhusen, Söhne Diedrichs, theilen unter Vermittelung ihres Vaters Diedrieh und des Paderborner Domherrn Engelhard Jodden die Güter. Engelhard und Johann erhalten alle Stammgüter im Stift zu Paderborn, namentlich Nyhausen und Fülzen, ausgeschlossen die Leibzucbt ihrer Eltern. Bernd erhält die Güter in und bei TJszlar, im Lande Sachsen, mit Ausnahme von Lewenförde, welches Engelhard und seinen Söhnen zukommen soll. 1461, in die Dorothee virg. (6. Februar). 27. Engelhard und Johann von Nyhausen theilen also; Engelhard wird Besitzer der Güter, wie sie in voriger Nummer ihnen beiden angefallen sind, muss aber seinem Bruder abgeben alle Intraden an Geld, Hühnern und Eiern, und ausserdem jährlich 20 Maller Korn. 1461, 22. Februar. 28. Ilse von der Wyndelen, Multer des Johann von Lamerden, übergibt an ihren Schwager Engelhard von Nyhusen, Knappen, und dessen Frau Oda, ihrer Wasen, für deren Tochter Geyszen v. N. als Brauischatz eine Summe von 100 Goldgulden, welche Ludeke Quaditz und dessen Frau Aleid schulden und wofür diese 14 Malter Roggen jährlich aus 1 /^ Zehnten zu Dorzzele und l / 6 Zehnten zu Menne verschrieben haben. Es siegelt Heibold Seghard, Bürgermeister zu Wartberg (Warburg) Oheim der Schenkgeberin, der nebenstehenden Ochsenkopf im Wappenschilde führt. 1465, in die Sli. Vicenlii Mart. (22. Januar) 100 Mark schwere warburger Pfenninge am 29. Januar 1391 von Diederich von Stockbeym, Knappen, mit Genehmigung des Lehnsherrn, des Edelherrn Borchard von Schonenberg, gekauft und waren am selbigen Tage von Letzterem damit belehnt worden, wobei derselbe in seinem einfachen, runden Siegel nebenstehendes "Wappen führte. An die Stelle der Schonenberg traten die Landgrafen von Hessen und von diesen bestätigte Ludwig am 30. October 1441 den obigen Tausch und belehnte Diederich und seine Söhne. ') Dieser Beweis von dem geringen Werthe des Grundbesitzes in damaliger Zeit und dortiger Gegend steht nioht vereinzelt da. Am 14. September 1G79 wurde der obige Meyervertrag erneuert, ohne dass die Pachtsumme (6 Malter) erhöht wurde; offenbar hatte damals das Land mehr Werth, aber man sah das Verhältniss als ein festes, durch die Zeit unwandelbar gewordenes an. 2 ) Wird wohl heissen müssen: uff Donnerstag vor unser lieben frauen abend coneeptio, denn 1458 fiel diese coneeptio auf einen Freitag. Fernere Belehnungen hatten statt: 1445, 7. November, ebenfalls durch Ludwig an Diedrieh v. NC; 1494, 2. Januar, durch ■Wilhelm den mittleren Landgrafen an die Brüder Diedrieh und Friedrich v. N.; 1516, 17. Januar zu Marburg durch Philipp, Landgraf, an Friderich, Diedrieh, Henrich und Ludwig, sowie Engelhart, Herman und Friedrich v. N., alle Brüder und Vettern; 1559, 30. May zu Cassel durch Elisabeth, Landgräfin, an Gottschalck v. N., für sich und seine unmündigen Brüder: Curt, Friedrich und Engelhard, Söhne des f Henrich; 1672, 6. Februar zu Cassel durch dieselbe an Curt v. N., als den Aeltesten für sich und seine Brüder Friederich und Engelhard und zugleich für seine Vettern: Henrich, Diedrieh, Wilhelm, Johann, Godfried, Georg und Friedrich, Söhne seines f Bruders Gottschalk, paderbornschen Landdrosten; 1695, 17. September zu Cassel durch Carl, Landgraf, an Johann Godfried v. N., als den Aeltesten für sich und seine Brüder Georg und Godfried, Söhne des t Gottschalk v. NjJ Landdrosten; 1705, 3. Februar zu Cassel durch denselben Carl an Georg von Niehausen, als ältesten Sohn des f Gottschalck v. N., Landdrosten; 1719, 25. Juli zu Cassel durch denselben Carl, Landgraf, an Georg Spiegel von Peckelsheim, seinen Erbstallmeister, der das Lehn ex nova gratia erhält, so wie solche Güter zuletzt Georg von Niehausen als Vormund seines Bruders-Sohnes Gottschalk Anton besessen und durch den Tod Beider heimgefallen sind. Gegen diese letzte Belehnung protestirte 1719, 1. Deceinber Maria Therese, Wittwe von Niehausen, geb. v. Plettenberg, weil ihr die Güter zu Niesbrauch vermacht seien. 131 29. Herbord Segard und Arndt Wederode bezeugen als Dadingsleute, dass Engelhard von Nyhausen und seine Frau Oda sich mit Hermann von Calenberg und dessen Frau Hildeburg (v. Nyhusen?) dahin verglichen haben, dass durch Erstere den Letzteren zwei Pfandbriefe über 100 Goldgulden übergeben sind, damit gedachte Hildebord daran ihre Leibzucht habe und dass damit alle Streitigkeiten unter den beiden Schwägern ausgeglichen seien. 1469, in octavo Epiphanie Domini (13. Januar). 30. Jutta von Haxthausen, Äbtissin, und das Stift Heerse verkaufen ihre Wiese, das Dystelmersch zu Wyppel- vorde bei Nyhusen für 12 rh. Gulden an Engelbert von Nyhusen und Nolthen Achteruthe. 1471, dominica trinitatis (9. Juni ) 31. Hermann, Abt zu Corvey, belehnt Engelhard von Nyhusen mit allen Gütern, welche das Geschlecht von Meyngodessen zu Lehn getragen und auf die Hermann von Meyngodessen zu Gunsten gedachten Engelhards verzichtet hat, bestehend in drei Theilen des grossen Hofes zu Meingodessen, einem kleinen Hof daselbst, 2 Hufen Landes zu Ikenrode, 9 Morgen auf dem Berckhofe, 20 Morgen im Petersfelde vor Höxter, einem Hofe zu Stael, einem Hofe zu Otbergen, einem Hause und einem Hofe auf der Grone binnen Höxter. 1476, up Sundag Invocavit (3. März). ') 32. Wilhelm der Aeltere, Landgraf von Hessen, als Erbvogt der Edelvogtei zu Heerse, belehnt Diederich und Friederich, Brüder von Nyhusen, zu rechten Mannlehn mit den Wüstungen und Gütern zu Emerke bei Borgentreich, namentlich über 4 Mark Rente, Warburger Währung. Gegeben zu Cassel, 1486, am Freitage nach Crispini und Crispiniani (27. October). *) 33. Diedrich zur Malsborg und seine Frau Margaretha verzichten zu Gunsten Berndts von Nyhusen, Vaters der Letzteren und dessen Mannsstammes, auf alle Nyhauser Güter und quittiren ihm 350 rh. Goldgulden als Brautschatz. Zeugen sind: Herr Werner von der Malsborgh, Kirchherr zu UfFelen, Diedrich von Brokhusen, Henrich Westphal, Gerlach zur Malsborgh, Knappen. 1491, feria III. post dominicam Exaudi (17. Mai.) 34. Cort de Jode, Knappe, und sein Sohn Tonies übertragen an die Tochter des Ersteren, Anna, und das Stift Heerse ihr Recht an dem Brocke zu Natyngen. 1497, up middewecken in den Pinxten (17. Mai). Die alte Burg zu Niehausen. 35. Johann von Nyhusen theilt mit seinen Vettern Diederich und Friederich, Gebrüdern von Nyhusen, die Güter seines Bruders Bernd von Nyhusen. 1499, des Dingsche dages vor Pinxsten (14. Mai). Sie theilen das Steinwerk in zwei Theile, einen Theil nach der Burg hin, den andern nach Friedrichs Haus und dem Graben. Zu dem ersten Theile soll das Vorwerk gehören, welches den Giebel gegen das Schäferhaus gekehrt hat nebst der Stelle bis an die Kirche, zu dem andern Theile die Scheune , welche vor der Brücke steht nebst der Miststelle wie auch der Speicher, der Graben, Baumgarten und Poethoff, so wie dieses Johans seliger Bruder Engerlt getheilt hat. — Die Benutzung der Neite in zwei Theile, „oberhalb und neben Niehausen" getheilt, soll jedes Jahr wechseln. Auch der Oberberg wird in zwei Theile getheilt; der Theil nach Pickelsheim soll zu der Hälfte des Steinwerks nach der Burg, der andere zu der Hälfte des Steinwerks nach dem Graben gehören. Ebenso wird das Bocholt und der Helschenlid nach Wipperförde hin, getheilt. Die Mühle und Schäferei soll jeder zur Hälfte benutzen. — Die 3 Meyer: Lumphose, Cleve und Tile Pipers sollen zum ersten, und die 3 Meyer: Johan Lumphose, Hermen Gropen und Johan Uden sollen zum andern Theile gehören. Die Dienste und der Zehnten, welche Tile Weydemeygers schuldet, sollen jedem Theile zur Hälfte geleistet werden und von Föltzen soll jeder Theil das gebrauchen, was ihm gebührt. 36. Friedrich von Nyhusen, Knappe, bekennt seinem Bruder Diedrich von Nyhusen und dessen Frau Margaretha 88'A rh. Goldgulden aus der Erbschaft ihres beiderseitigen Vaters Bernd v. N. zu verschulden und verpfändet dafür l /i des Zehnten zu Luterssen, 3 Hufen Land zu Nyhusen und 1 / t von 3 Malter Kornrente aus zwei Hufen zu Volsen. Zeuge ist Diederich von Brokhusen, 1499, feria III. in festo pentecostes (21. Mai). 37. Friedrich von Nyhusen, Knappe, und sein Sohn Bernd verkaufen an Diedrich v. N. und Margaretha seine Frau Bruder des ersteren, l L des Flachszehnten zu Luttersseu, '/i des Flachszehnten von drei Hufen Landes zu Nyhusen, eine halbe Wiese vor Warburg auf dem Marsche vor der Germeter Brücke, deren andere Hälfte Diedrich bereits besitzt, für liy a rh. Goldgulden. Löse vorbehalten. Zeuge ist Johann von Nyhusen, ihr Vetter. 1500, in vigilia pentecostes (6. Juni.) 38. Friedrich von Nyhusen, Knappe, und seine Frau Goste verkaufen für 50 rh. Goldgulden an Cord Brinck- hiann, Canonicus ad SS. Petrum et Andream in Paderborn 2V 2 rh. Goldgulden Rente aus einem Rentbriefe, der beginnt: Wy Diderich von der Asseborg, Johann und Jacob etc., und endet: gegeven in den Jaren vnses heren do man screff 1487 am Mandage in den hilligen Feste Pinxten. 1500, in die saneti Michaeli Arch. (29. September). ') Fernere Belehnungen hatten statt: 1487, up sundach cantate (13. Mai) durch Abt Herman von Boneborch an Dyderich von Nyhusen, als Aeltesten und dessen Bruder Friedrich zu Mannlehn; 1543 am Saterdage na Petronella durch Abt Franz an Engelhard von Nihusen, Domdechant zu Fritzlar, für sich und als Vormund von Diedrich von Nyhusen, des f Friedrichs Sohn. 2 ) Dieses Lehen hatte vorher die Familie von der Windelen besessen. Fernere Belehnungen hatten statt: 1494, 2. Dec. zu Cassel durch Wilhelm dem Mittleren, Landgrafen, an die Brüder Diedrich und Friedrich von N.; 1559, 31. Mai zu Cassel durch Philipp Landgraf an Diedrich v. N., Sphn des + Friedrich. 1575, 29. Aug. zu Cassel durch Wilhelm Landgraf an Henrich Spiegel zum Desenberg, nach Absterben des Diedrich v. Niehausen ohne männliche Erben; 1583, 9. Sept. zu Cassel durch Landgraf WUhelm an Engelhard Spiegel des f Henrichs Sohn. Fahne, Bocholtz I. 132 39. Hermann, Erzbischof von Cöln, als Administrator des Stifts Paderborn, belehnt Diedrich und Friedrich, Brüder von Nyehusen zu rechten Mannlehn mit einem Burglehn zu Lichtenowe, bestehend aus einer Wohnung daselbst, % des Gogerichls im Kirchdorfe, der Mühle daselbst, dem Holze genannt das Sundern, den Gütern zu Northeim, Manzenhem und Syverdessen, dem Kohlhofe vor der Lichtenawe, drei Hufen Landes zu Doseil, J / 2 Hufe zu Lütteken Nedder, welches Lehn durch den Tod des Albert von Flechten erledigt ist. Ferner belehnt er sie mit einem Burglehn zu Burcholte, einer Hufe Landes zu Overn Natesungen und der Hälfte von Lutteken Herbruggen. Lehnszeugen sind: Johann von Horde und Hermann Schiller, Erbkämmerer. Gegeben zu Paderborn 1500, uff JDonertag Remigie (1. October), ') 40. Johann von Nyhusen, Knappe, Aleid, seine Frau, Theoderich, Domherr zu Paderborn, Henrich und Ludwig, ihre Söhne, Friedrich von Nyhausen, deren Vetter, verkaufen dem Rector der Mariencapelle in der Stiftskirche zu Paderborn für 100 rh. Goldgulden eine Rente von 5 Goldgulden, aus ihrem Antheile an dtm Zehnten zu Swedexen vor Nyhusen, wozu Barbara, Äbtissin des Stifts Heerse, von welcher der Zehnte Pachtweise zu Lehn geht, ihre Einwilligung ertheilt. 1501, feria III. post festum Patri ad vincula (3. August). 41. Friedrich von Nyhusen, Bernd sein Sohn, noch unmündig, aber schon Knappe, verkaufen den Brüdern Engelhard, Hermann und Friedrich, Söhnen des f Diedrich von Nyhusen, ihren Vettern, 7 Malter Kornrente, halb Roggen, halb Hafer, aus Land zu Dorsel und Lutken Nedere für 100 Goldgulden, womit Bernds Schwester, die Bredenolsche (Frau des Bredenol) ausgestattet ist. 2 ) Es siegelt Friedrich, Bernd wegen seiner Unmündigkeit führt noch kein Siegel. 1506, ipso die purificationis Marie Virg. glor. (2, Februar). 42. Johann von Nyhusen, Knappe, Aleid, seine Frau, Diderich, Lodeivigh und Henrich, ihre Söhne, verkaufen für 40 rh. Goldgulden den Lottwyng Kuulmans und dessen Frau Anna 3 Malter halb Roggen, halb Hafer, jährlich aus ihrem Antheil an einem Bauhofe vor Warburg im Felde zu Holthusen, welcher Bauhof im Ganzen jährlich 12 Malter einbringt. 1508, dominica invocavit (12. März). 43. Johann und Friedrich von Nyhussen, Knappen, bekennen sich gegenüber dem Cord Amelunxen, Bürgermeister, und dessen Frau Aleid, als Selbstschuldner für 88 rh. Goldgulden, welche Thonnies Schaden, Bürger zu Paderborn, 1500 dargestreckt hat. 1509, 9. Mai. 44. Johann von Nyhusen, Knappe, und seine Frau Aleid von Mengerseu, Henrich und Ludewig, ihre Söhne, für sich und Herrn Diederich, den dritten Sohn, der sich zur Zeit in Rom befindet, überweisen dem Domkapitel zu Paderborn eine Rente von 3 Goldgulden aus dem Zehnten zu Menne vor Warburg für erhaltene 60 Goldgulden, welche Summe für eine Präbende am Dome zu Paderborn, die obiger Diedrich erhalten hat, verwendet worden ist. Es siegeln Johann, Henrich und Ludwig und für Adelheid deren Bruder Jörgen v. Mengerscn. 1509, in profesto bti viti Mart. (14. Juni). 45. Frederick, Herr Diderick , Herr Engelhard, Domherrn zu Paderborn und Fritzlar, Henrick, Lodewich, Herman und Frederick, Knapen, alle Gebrüder und Gevettern von Nyhusen, übergeben dem Logger von Münster, Bürger zu Wartbergh, Cunnen, seiner Frau, Ilsen und Katherinen, ihren Töchtern, auf dieser vier Personen Lebenszeit, einen wüsten Hof, gelegen in der niedern Huffe vor Wartbergh für jährlich 15 '/ 2 Schillinge und 3 Pfenninge wartbergher Währung. 1515, Dominica Oculi (11. März). Friedrich v. Nyhusen, Knape, siegelt für sich, für Herrn Engelhard, Herman und Friedrich, seine Veitern, Theodericus, Domherr, siegelt für sich: für Hinrick und Lodwig, seine Gebrüder v. Nyhausen. Beide Siegel sind ahgefallen. 46. Frederick von Nyhusen, Knape, verkauft dem Kloster des Prediger-Oidens zu Wartberg, behufs einer von seiner seligen Frau Gost? daselbst gestifteten Memorie, wozu dieselbe 12'/2 halben Goldgulden ausgesetzt hat, für 19 Gguld., eine Rente von 12 Scheffel Korns, halb Roggen halb Hafer, aus der von Nyhusen grossem Hofe, gelegen in der Feldmark des Dorfes Dazeborch, damit diese Memorie ewig gehalten werden möchte, jedoch vorbehaltlich der Wiederlöse dieser Rente. 1519, up sunte fabianus unde Sehastianus Dach der hilligen Merteler (20. Januar). Es siegeln Friedrich von Nyhusen, Knape, und seine Vettern, die Brüder Engelhard v. Nyhusen, Kanonich zu Fritzlar und Herman v. Nyhusen. Die Siegel sind alle drei abgefallen. 47. Schuldverschreibung des Hinrich von Ley, Priester an der Kapelle zu Nyhusen, an den Patron des Lehns über 17 Goldgulden. 1519, ipso die Bartholomaei apli. (24. August.) Es siegelt Cort von Mengerssen, Knape. 48. Friedrich der ältere von Nyhusen, Knape, verkauft vorbehaltlich der Wiederlöse a dem Cord Heneken, Bürger zu Lichtenau, eine Rente von drei Malter Korn, aus seinem kleinen Hofe zu Northern, vor der Lichtenowe gelegen, für 55 rheinische Goldgulden, welche Summe er zum Brautschatze seiner Tochter verwendet hat, Erich , Herzog von Braunschweig, als Bischof von Paderborn, genehmigt diesen Rentekauf als Lehnsherr. 1521, am Dage unser Leven frawen Visitationis genannt (2. Juli) Die beiden Siegel sind abgefallen. ') 1510, 6. Juni genehmigt Erich, Bischof von Osnabrück und Paderborn, dass Friedrich und Bernd v. N., Vater und Sohn das obige Lehn für 60 rhein. Goldgulden mit einer Rente von 3 Goldgulden zu Gunsten der vier Priester der Domkirehe zu Paderborn, beschweren. Dann fand eine fernere Belehnung statt: 1573, 26. Juni durch Johan von Hoya, Bisehof von Paderborn, an Johann den Aelteren, Edelherrn von Büren, paderbornschen Statthalter und Kath, nachdem das Lehn durch das Absterben |des Diedrich von Mehausen heimgefallen war. 2 ) Der Ehemann hiess Bernd Bredenol und wurden diesem auch 26. März 1506 die 60 rhein. Goldgulden als Brautschatz gegeben, zu deren Aufnahme Bischof Erich naohträglioh die Genehmigung ertheilte. (Siehe die vorige Note.) 133 49. Diedrich, Domherr zu Paderborn, und Henrich, Gebrüder von Nihusen, verschreiben dem .Dechant und Kapitel der Domkirche zu Paderborn, für 150 rheinische Goldgulden, vorbehaltlich der Wiederlöse, eine Rente von 7y 2 Goldgulden aus ihrem halben Zehnten, Luytherssen genannt, vor Nyhusen gelegen; ferner bekennen sie: dass ihre Mutter Alheit an diesem halben Zehnten keine Leibzucht haben wolle, so lange diese Verschreibung in Kraft sei. Auch dass dieser Zehnten zu ihrem freien Vermögen gehörig und kein Lehn sei. 1522, peuultima die mensis Decembris (30. December.) Es siegeln die Gebrüder Diedrich und Henrich von Niehusen. Mit zwei Siegeln. 50. Vergleich, geschlossen durch Lippold und Hermann, Vettern von Mengerssen, als Schiedsrichter zwischen Friedrich von Nyhusen dem Aeltern einerseits, und Hans von Gladbeke dem Aeltern, Hans, Hermann, Friedrich, Jost und Jochym, dessen Söhnen, andererseits. 1524, ufF Sondach misericordias Domini (10. April;. Wegen der Ansprüche aus einem Documente, welches die von Gladbecke von Diedrich und Engelhard von Nyhusen des gemeldeten Friedrich von N. Grossvater und Vater erhalten haben, dessen Inhalt folgender ist: Diedrich v. N. und Engelhard, sein Sohn, verschulden dem Hans von Gladbecke 100 rheinische Gulden, wofür sie ihm aus ihrem Zehnten zu "Vrylyhusen und einem Vorwerke daselbst 7 Gulden verschreiben. Sie stellen als Bürgen Lambert von Stockliusen. 1441 fcr. III. post Dominicam Eeminiscere. — Nachdem nun der selige Bernd und Johann von Nyhusen, Vetter und Vater des Diedrich von Nyhusen, Domherrn zu Paderborn und dessen Bruder Henrich von Nyhusen, dem Engelhard von N. 100 Goldgulden gegeben haben, welche sofort an die von Gladbeke gezahlt und welches dem Friedr. v. N., dem Aeltern, bekannt sei; so gibt Friedr. v. N., der Aeltere, denen v. Gladbeke für seinen halben Theü eine gewisse Summe, womit sich die Letzteren zufrieden stellen und dem Friedrich v. N., dem Aeltern, sowie dem Diedrich, Domherrn zu Paderborn und Henrich v. N., dessen Bruder, seligen Johanns Söhne, und dessen Bruder Bernd für deren Theil quittiren. Diedrich von Nyhusen. 1. Engelhard von Nyhusen. 2. Bernd von Nyhusen, 1524. 3. Johann von Nyhusen, 1524 f. Friedrich von Nyhusen, der Aeltere, 1524. 1. Diedrich von Nyhusen, Domherr zu Paderborn 1524. 2. Henrich von Nyhusen, 1524. 51. Henrich von Nihusen und Eva, seine Frau, verschreiben für 30 rheinische Goldgulden dem Engelbert Wipperman, Beneficiaten zu Brakel, eine Rente von einem Malter Roggen und einem Malter Hafer aus einer bei Nihusen gelegenen Hufe Landes, vorbehaltlich der Wiederlöse, zum Behufe des St. Jacobi- und Annen-Altars und der Wippermannschen Memorie in der Kirche zu Brackel. 1529, sent Remigius Dage (1. October). Es siegeln: Henrich von Nihusen und sein Bruder Diedrich von Nihusen, Domherr und Domscholaster zu Paderborn. Das erste Siegel ist abgefallen, das zweite grösstentheils erhalten. 52. Engelhard, Domherr zu Fritzlar, und Friedrich, Gebrüder von Nyhusen, seligen Diedrichs Söhne, verpfänden als Erben ihres Vetters Friedrich von Nyhusen selig, an Cord Heneken, Bürgermeister zu der Lechtenowe, an welchen ihr Vetter selig, mit Genehmigung des Lehnsherrn, einen Theil des halben Gutes vor der Lechtenouwe, zu Northeym gelegen, verpfändet hatte, noch ausserdem jetzt für 20 rheinische Goldgulden den noch übrigen Theil dieses halben Gutes. 1532, am Myddewecken na dem Sondage Cantate (1. May). Es siegeln Engelhard und Friedrich von Nyhusen. Von den beiden Siegeln ist nur nocbTdas erste vorhanden, dessen Inhalt aber nicht wohl zu erkennen ist. 53. Margaretha von Columna, ^Äbtissin des Stifts Heerse, belehnt Engelhard von Nyhausen, Domdechant zu Fritzlar, Namens seiner und der Kinder seines t Bruders Friedrich mit dem Gute Wipperfürde als Pachtlchn gegen vier Malter Korn jährliche Pacht, so wie solches vorher Friedrich der Aeltere und Friedrich der Jüngere v. N. zu Lehn getragen haben. 1539, up den Sundaeh misericordias domini nach Paseben (20. April). ') 54. Dyderich von Nyhusen, Domherr und Scholaster zu Paderborn, und sein Vetter Johaun, Sohn seines Bruders Henrich, in Gegenwart der übrigen Vormünder der Kinder des Letzteren setzt seiner Schwiegerin', Wittwe des genannten Heinrich, Eva von Grone, die Leibzucht fest. 1540, Donnersdag na trium Regum (7. Januar). Die Leibzucht wird, da sie 400 Goldgulden Brautschatz mitgebracht hat, auf 800 Goldgulden Hauptsumme ermessen, und ihr dafür an Rente angewiesen 12 Malter Korn aus den Zehnten zu Menne, 3 Malter dito aus dem Hofe zu Wartburg, 6 Malter dito aus Ulrichs Isernhodes Haus zu Wartburg, 3 Malter zu Daseborch, und 6 Malter aus 3 Hufen bei Nyhausen (zusammen 30 Malter), ausserdem soll sie von 300 Goldgulden jährlich 15 Goldgulden baar Geld, freie Wohnung und Garten zu Niehausen und 6 Malter Korn zu Menne geniessen, welche ihr verstorbener Mann ihr zur Morgengabe gesetzt hat. Die Vormünder sind: Hermann und Cord von Mengersen, Brüder, Neffen des verstorbenen Henrich v. N. und Gunsell von Grone, Sohn des f Diederich, Bruder der Eva. 55. Ludwig Werners, Bürgermeister zu Lügde, beurkundet, von Engelhard von Nyhusen, Dechant zu Fritzlar, mit Hof, Haus und Grund auf der Grone binnen Höxter in der Art wie seine Voreltern belehnt zu sein, und siegelt für ihn Henrich von Stochausen. 1541, am Donnerstage na Valentini (17. Februar). >) Fernere Belehnungen fanden folgende statt: 1580, 1. August in der Stadt Bracke], durch genannte Marg. v. C., jetzt auch Äbtissin zu Gandersheim, nach Absterben des Diedrich von Nyhausen an Engelhard Spiegel, Erbfolger seines f Vaters Henrich Spiegel, wegen dessen Frau Anna von Niehausen; 1622, 4. Oct. in der Abtei Heerse, durch Helene Schmising, Äbtissin des Freiweltlichen Stifts Heerse an Henrich Diedrich von Niehausen; 1642, 29. April in derselben Abtei durch die genannte Helene Korff gt. Schmising, Äbtissin, an Gottschalk von Niehausen, für sich und seine Brüder: Curt, Friedrich und Engelhard von N.; 1650, 18. Januar ebenda durch Claudia Seraphia, Gräfin von Wolkenstein und Rodeneg der Stifter Essen, Vreden, St. Ursula in Cöln, Heerse und Freckenhorst, Äbtissin, Küsterin und Kanonissin: an Gottschalk von Niebausen, Rittmeister, für sich und seine Brüder: Conrad, Friedrich und Engelhard von N.; 1675, 28. Mai ebenda durch dieselbe an Conrad von und zu Niehausen für sich und für seine Brüder: Friedrich und Engelhard, sowie für Henrich Diedrich, Wüh. Joh. Friedrich, Georg und Friedrich, Söhne des f Gottschalck v. Niehausen; 1693, 11. Febr. ebenda durch Agatha von und zu Niehausen, Äbtissin, an Conrad von Niehausen und dessen Vettern: Johann Godfrid, Georg und Friedrich, Söhne des f Gottschalck von und zu Niehausen; 1697, 22. October dieselbe Äbtissin an Johan Godfried von und zu Niehausen und dessen Brüder Georg und Friedrich, Söhne des f Gottschalck von und zu Niehausen; endlich 1705, 2. April durch dieselbe Äbtissin an Georg von und zu Niehausen, Domkellner zu Paderborn, für sieh und seines Bruders Sohn Gottschalck von und zu Niehausen. ___ 134 56. Der Magistrat der Stadt Peckelsen bittet die Wiltwen Eva und Margaretha, Erbgesessenen zu Nyliusen, die Gerade einer bier verstorbenen Person ihm verabfolgen zu lassen und versprechen, vorkommenden Falles, ein Gleiches. 1545, feria VI. post dominicum esto mihi (20. Februar). Mit dem Stadtsiege]. 57. Johan von Mengerssen, Knape, unter Zustimmung seiner Frau Anna und seines Sohnes Bertold, überträgt auf Bitten seiner Schwägerin Eva, deren Sohn und seinem Vetter Johann von Nyhusen, seinen Antheil an der Mark zu Roterssen und das Holzungsrecht neben Nyhausen auf der Seite der Trift gelegen, wozu Margaretha, Äbtissin zu Heerse, als Lehnsherrin die Genehmigung ertheilt. 1546, donerstag nach Andree, apost. (2. December). 58. Anna von der Borch, Äbtissin, Edelind von der Asseburg, Priorin, Margarethe von Brenken, Kellnersche, Dorothea von Mengerssen, Schriversche und das Kapitel des Klosters Gerden verkaufen dem Johann von Nyhusen ihr freies Erbgut in der Mark zu Roetrssen neben dem Dorfe Nyhusen, bestehend in 10 Hufen Land, einigen Kottstettenn Huhnern und Eiern. 1547, am dage Michaelis Arch. (29. September). Mit dem Abtei-Siegel. 59. Diedrich von Nyhausen bestellt seiner Frau Goda v. Spiegel, Tochter des f Johann Spiegel zu Rothenburg die Leibzucht. 1558, 6. April. ') Tm Falle keine Kinder erfolgen, erhält sie die Leibzucht an seinem ganzen Vermögen, namentlich an seinem Erbhause zu Nyhausen, was er von Grund aus neu gebaut hat, mit dessen Vorwerken und Ländereien, den halben Dörfern Niehausen und Völsen, dem Holze genannt Sundern bei Fronhausen, zwei Meierhöfen zu Isstorpf und Harste, den Kenten zu Erckelen, den Geldzinsen zu Dringenberg und Schmechte, zwei Meierhöfen zu Gerden, zwei desgleichen zu Froniohausen, einem dito zu Borgentreich und allen Renten und Zinsen daselbst, einem Meierhof zu Kleyberg, einem dito zu Daszeborg, einem zu Grossen-Neder, zweien zu Herlinckhausen, allen Zinsen, Hühnern und Eiern zu Warburg, einem Meierhofe zu "Welle, zweien zu Peckelsheim, vieren zu Doszelle, ferner an dem Hofe zu Iggenhausen und allen fürstlich paderbornsehen Lehnen, namentlich an dem Burglehne zu Lichtenau u. s. w. Er bittet den Bischof von Paderborn diesen Vertrag als Landes- und Lehnsherrn zu besiegeln. 60. Georg Spiegel zum Desenberg mit seiner Frau Margaretha, unter Genehmigung seines Vetters Henrich Spiegel, verpfändet für 200 Joachims-Thaler und 50 rheinischen Goldgulden, verzinslich mit 10 Joachims-Thalern und %^/i Goldgulden den Darleihern Johan v. Niehusen und dessen Frau Agnes seinen Antheil an den Spiegeischen Stammgütern. 1562, am Abende nativitatis Christi (24. December). 61. Friedrich von Oynhausen bekennt, seinem Vetter Johann von Nyhusen und dessen Frau Agnes, seiner Schwägerin, 12 Thaler zu schulden. 1563, 25. Mai. 62. Henrich Spiegel zum Desenberg, des t Gorts Sohn, bekennt seinem Schwager Johann von Niehausen und dessen Frau 100 Thaler, den Thaler zu 21 Warburger Schillinge 2 ) gerechnet, zu verschulden. 1565, Freitag nach Jacobi (27. Juli). 63. Eheberedung zwischen Johann von Niehausen eins, und Anna Spiegel, Wittwe Jaspar Westphalens, anderntheils. Die Braut bringt als Brautschatz 1600 Goldgulden, welche ihr als Leib- geding in die Westphalenscben Güter verschrieben sind. Actum zu Herdehausen 1568, am Abende Fabiani et Sebastiani (19. Januar). Auf Seiten des Bräutigams sind zugegen: Meinolph Spiegel zum Desenberg, Henrich von Hegen, Herman und Cord von Mengersen, Brüder, Meinolph von Brenken, Herr Liborius von Nihausen und Tile von Mengerssen. Auf Seiten der Braut: Johan, Edelherr zu Büren, Philipp von Horde zu Boeck, paderb. Hofmeister, Diedrich von Niehausen, Lubbert Westphal, Ravon sei. Sohn, und Herr Henrich Spiegel, ihr Bruder. Hegen siegelt wie neben. 64. Jobst Spiegel zum Desenberg verspricht seinem Schwager Johann von Niehausen, welcher sich für ihn mit Meinolp und Henrich von Spiegel zum Desenberg für 500 Goldgulden mit 30 Goldgulden Zinsen bei Friedrich Westphal, Sohn Moritz, verbürgt hat, Schadloshaltung. 1568. Montag in den heiligen Ostern (19. April). 65. Philipp von der Malsburgk und dessen Frau Margaretha geloben, Jobann von Niehausen, der sich für sie mit Stephan von der Malsburgk, Henrich Spiegel von Desenberg, Franz Kanne, Christoph Derenthal und Herrn Bernd Jodden bei Eimerhaus von Haxthausen für 1000 Thaler und 50 Thaler Zinsen verbürgt hat, Schadloshaltung. 1568, am Tage Exaltationis crucis (14. September). 66. Friedrich Bernd von Horde zu Störmede und seine Frau Catharina, geb. v. Oer, versprechen ihren Schwägern Johann von Nyhusen und Johann dem Jüngeren, Edelherrn zu Büren, welche sich für sie wegen 1000 rh. Goldgulden bei Arnold von Virmund, Hofrichter zu Essen und Amtmann zu Medebach und dessen Frau Anna, ihren Vetter, Schwager und Schwägerin, verbürgt haben, Schadloshaltung. 1568, Mittwoch nach Luce des Evang. (20. October). 67. Bernd, Domherr zu Münster und Paderborn, Johann, Paderbornscher Statthalter, beide Edelherren zu Büren, Henrich Spiegel zum Desenberg, Canonicus zum h. Peter in Fritzlar, Curt von Mengersen und Rave Spiegel zu Peckelsen treffen einen schiedsrichterlichen Vergleich zwischen den Vettern und Schwägern Diedrich und Johann von Nyhausen über Ländereien, die sie sich aus der Waldgemeinde und Gemeinde Hude angeeignet haben und bestimmen, dass das Gericht in den Dörfern Niehausen und Völsen von ihnen gemeinschaftlich, nicht einzeln, gehegt werden soll. ') Diedrich starb ohne Kinder, seine Scnwester Anna war an Henrich Spiegel verheirathet uud diese verständigte sieh 1574, 7. August zu Paderborn im Abdinghof mit Goda, der Wittwe Diedrichs, dahin: dass die Leibzucht aufrecht erhalten würde, jedoch verzichtet Guda auf die 000 Goldgulden Capital, welche auf Iggenhausen standen zu Gunsten Annas und deren Mannes. Den Vertrag bestätigte Henrich von Meschede, Domdechant, als Statthalter des Stifts Paderborn. a ) 21 schwere warburger oder paderborner Schülinge machten einen Joachims-Thaler und dieser wog 2 Loth reinen Silbers. Das sagt eine Urkunde des Raths der Stadt Driburg vom 29. September im Archive von Niehausen. m 68. Engelhard Spiegel zum Desenberg und seine Frau Eva verkaufen an Johan von Niehausen und dessen Frau Anna für 100 Thaler eine Rente von 5 Thaler und verpfänden dafür ihren Antheil an Hof und Gut zu Aldorpen. \) 1583, uf Diostag nha den heiligen Ostern (24. März). 69. Die Räthe der paderborner Regierung -schliessen einen Vertrag zwischen Goda Spiegel, Wittwe Diedrichs von Wiehausen aind Johann von Niehausen, wegen der Lehne und Leibzucht. Geschehen in Kloster Abdinghof binnen Paderborn, 1574, 5. August. 2 ) Die hessischen, braunschweigischen und andere Lehngüter werden an Johan, als nächsten männlichen Lehnsfolger, abgetreten. 70. Vergleich zwischen Kloster Gehrden und Johann von Nihausen, wegen der Besetzung des Beneficii der Liebflauen.Kapelle binnen der Kirche zu Gehrden, woiin sicli der jetzige Besitzer verpflichtet, die Hälfte der Einkünfte an Meinoilf Von Brenken, Sohn Meinolfs, Behufs Vollendung dessen Studien, abzugeben. 1576, 12. Juni. 71. Wilhelm, Domscholastcr zu Paderborn, und sein Bruder Herman Schilder zu Himmiughausen, versprechen ihrem Schwager Johann von Niehausen, der sich für sie mit Eimerhaus von Haxthausen und Lubbert Westphal, Erbgesessene zu Lippspringe, für 1000 Reichsthaler bei Herman von Calenberg verbürgt hat, Schadloshaltung. 1578, 1. Mai. 72. Henrich Sokefclt zn Niehausen verschreibt dem Caspar Bocken, Rector der Capelle St. Gottardi zu Niehausen, für dargeliehene 57 Reichsthaler ä 21 Schillinge und einen Schreckenberger, eine jährliche Rente von 9 Scheffel Sommergerste, zahlbar Martini. 1579, 23. März. 73. -Die Brüder Herman und Cordt von Mengersen versprechen dein Johann von Nyhusen und Jobann Spiegel zum Desenberg, ihren Vetter und Schwager, für eine, dem Statthalter und der Kirche zu Paderborn geleistete Bürgschaft, Schadloshaltung. 1579, 4. November. 74. Meinolph Spiegel, für sich und seine Söhne: Herman und Curt, verpfändet seinem Schwager Johann von Niehausen und dessen Frau Anna, für 200 Königs oder Dicke Thaler, welche er für die Aussteuer seiner Tochter Elisabeth bei ihrer Heirath mit Georg von Twiste verwendet hat, mehrere Kornrenten zu Fronhausen. 1580, 29. September. 75. Philipp Spiegel zum Desenberg und seine Frau Elisabeth, verpfänden ihrem Vetter und Schwager Johan von Niehausen für 140 Königsthaler, welche sie für die Präbende ihres Sohnes Symon zu Fritzlar verwendet haben, mehrere Kornrenten zu Fronhausen. 1582, 29. September. 76. Reinhard (von Bocholtz), Abt zu Corvey, und Theodor, Propst zu Marsberg, verpfänden dem Johann von Niehausen für 200 Reichsthaler Darlehn den Zehnten und die Pacht des Dorfes Ostörpe im Stifte Paderborn, der Propstei Marsberg zuständig. 1583, 25. Juli. Mit den Siegeln des Abtes, Propstes und des Conventes. 77. Jost Derendaell und seine Ftau Edelinck Jodden, Erbgesessene zu Borcholtz, quittiren dem Johann von Niehausen und dessen Frau Anna ein Darlehn von 100 Reichsthaler zu 5 Prozent. Jost hat nebenstehendes Wappen in seinem Siegel. 78. Henrich von Stockhausen zu Lutlmarszen und seine Frau Christoffel versprechen ihrem Vetter Johann von Niehausen, der sich für sie bei Otto von Boltmer für 5000 Reichslhaler verbürgt hat, Schadloshallung. 1587, in den heiligen Ostern (29. März). 79. Engelhard Spiegel (Sohn Henrichs und Annen von Niehausen,) ergreift nach dem Tode der Goda Spiegel, Wittwe Diedrichs von Niehausen, mittelst Notarialact Besitz von den Meiergütern zu Fronhausen, herrührend ans dem Nachlasse gedachten Diedrichs von Niehausen. 1587, 30. April. 80. Engelhard Spiegel zum Desenberg bittet den Bischof Diedrich von Paderborn, ihn auf Grund des ersten, am 13. September 1589 ergangenen Possesional-Urtheiles 3 ) in den Allodialgütein zu Niehausen zu schützen, welche seither Goda Spiegel, Wittwe Diedrichs von Niehausen besessen bat und durch seine Mutter auf ihn vererbt sind. 1589, 13. Dec. 81. Jobst von Exterde und seine Frau bekennen, von Anna Spiegel, Wittwe des Johann von Niehausen, 100 Reichsthaler zu 6 Prozent Zinsen, zahlbar auf Jobannes Bapt., dailehnsweise empfangen zu haben. 1591, 24. Juni. 1 ) Aldorpen bei Borgentreich, Lehn der Grafen von Waldeck, gehörte ursprünglich einem gleichnamigen Gesehleohte und kam von ihm an die Kaven von Calenberg. Rave von dem Calenberg, Kitter, Sohn Ravens v. d. K., verschuldete das Gut so, 1451—51, dass es nach seinem Tode nur einen geringen Ertrag abwarf. Henrich Spiegel zum Desenberg, unter Vermittelung des Landgrafen Ludwig von Hessen, brachte es darauf 1458 beim Grafen von Waldeck dahin, dass ihm das Gut gegen Uebernahme der Schulden zu Lehn gegeben wurde. 1506 besassen es die Brüder Gerd und Cord Spiegel und deren Vetter Jürgen Spiegel, alle zum Desenberg, Letzterer Knappe, und 1551 die Vettern Cort, Henrich und Schoneberg Spiegel zum Desenberg. 2 ) Mit diesem Vertrage war Henrich Spiegel nicht einverstanden, er behauptete vermöge seiner Frau Anna, Schwester Diedrichs von Niehausen, Anspruch an die Niehausenschen Güter zu haben und verlangte diese heraus. Es kam zu einem Prozese, der in damals schleppender Weise selbst im Possessorio summarissimo erst am 12. Januar 1592 durch ein, von dem paderborner Generalhofgericht bei der Universität Helmstedt eingeholtes Urtheil entschieden wurde, zur Zeit, als beide Prätendenten längst todt und deren Kinder, resp. Enkel eingetreten waren. Jede Partei erhielt gewisse Antheile zugesprochen. Wie das Petitorium ausgefallen ist, sagen die Acten nicht, wohl aber dass später die Spiegel einen Theil der Niehauser Güter inne hatten. Vergleiche unten 1584, 13. December. Von Guda, der Wittwe, Diedrichs, ist noch zu bemerken, (vergl. auch die vorletzte Note,) dass sie 1577 mit Arnold von Bredenol verheirathet war. 3 ) Das zweite erfolgte 4. Mai 1590, das dritte 12. Januar 1592 (siehe oben Anmerkung 2). 136 82. Die Eingesessenen zu Niehausen beklagen sich beim Landdrosten von Paderborn über die Eingriffe der beiden Häuser zu Niehausen in die gemeine Hude. 1592, 2. Juli. ] ) 83. Joachim, Edelherr zu Büren, Georg und Samuel von Dalwig, Söhne Franz von D., als Vormünder über Johann Bernd Spiegel zum Dcsenberg, Sohn des t Engelhard S., verpfänden den Eheleuten Rabe Spiegel zu Pickelsheim und Ursula, für 1200 Reichsthaler Darlehn mit 72 Reichsthaler jährlicher Zinsen, welche für die Aussteuer Margarelhens, Schwester des Pupillen, verwendet sind, mehrere Kornrenten, zusammen 35 x f% Malter und 12 Scheffel Roggen, Hafer und Gerste zu Pickelsheim, Gerden, Fronhausen, Löwen, Istorpf, Erchelen, Heste, Doszele und Eissen, welche aus der Niehauser Erbschaft herrühren. 1594, 20. September. 84. Anna Spiegel, Wittwe Johanns von Niehausen, verarbedet mit ihrem einzigen Sohne Henrich Diedrich von Niehausen, der jetzt grossjährig geworden ist und sich verheirathen will, unter Vennittelung von Johann und Curt Spiegel zum Desenberg und ihres Sohnes erster Ehe, Caspar Greiff Westphal, ihre Leibzucht. Geschehen zu Niehausen 17. Nov. 1596. Sie bleibt zu Niehausen -wohnen, erhält jährlich 100 Reichsthaler Rente und Verfügung über 400 Reichsthaler Capital, welche sie mit Wissen ihres gedachten zweiten Mannes Johann von Niehausen angelegt hat. 85. Dieselbe Wittwe vermacht, mit Zustimmung ihres Sohnes Henrich Diedrich von Niehausen von den vorbehaltenen 400 Reichsthalern 100 Reichsthaler ihrem Vorsohne Jaspar Greiff Westphale. Gesehehen Nysen 1597 (ohne Tag). 86. Elisabeth von Oel, Wittwe des Philipp Spiegel zum Desenberg, Drosten zu Culenbergk, und ihr Sohn Philipp Rave Spiegel verpflichten sich an Johann von Niehausen 300 Reichsthaler sammt Zinsen zu zahlen, wofür sich ihr Eheberrr und Friedrich der ältere von Papenheim und Erich von Papenheim, beide Letztere todt und zahlungsunfähig, dem Henrich Diedrich von Niehausen, Vater genannten Johanns, verbürgt hatten. 1598, 7. Juni. 87. Friedrich und Hermann Spiegel zum Desenberg, Brüder, quittiren Namens ihrer Mündel, der Kinder ihres verstorbenen Bruders Schöneberg Spiegel, dem Henrich Diedrich von Niehausen und dessen Frau Catharina 1000 Reichsthaler Darlehn, womit sie ein Gut des David Spiegel zu Peckelsheim, Erbinarschalls, welches am Harze liegt, einlösen wollen. 1604, am Tage S. Michael Arch. (29. September.; 88. Amt von Uffelen und seine Frau Margaretha Spiegel zum Desenberg bekennen von Henrich Diedrich von Nichausen, ihrem Vetter und Schwager, 100 Reichsthaler Darlehn empfangen zu haben, wofür sie zwei Hufen Landes vor Borgentreich, im Sündecker Felde zu Pfand setzen. Gegeben Borgentreich 1609, Donnerstag vor Pfingsten (4. Juni). 89. Die Vormünder der Kinder des f Engelhard Spiegel zum Desenberg, Henning Droste zu Erwilte, Eheherr der Margaretha Spiegel und Philipp Rave Spiegel zum Desenberg, auch Vormund der Kinder seiner t Frau Anna Catharina Spiegel, beide auch Bevollmächtigte der Jungfrauen Anna Elisabeth und Clara Ursula Spiegel, alle Töchter zum Desenberg, Ovelgünne und Büne, verkaufen ihren Antheil des adligen Sitzes und Gutes Niehausen an Henrich Diedrich von Niehausen und dessen Frau Catharina, geborene von Haxthausen. 1611, 9. März. Den verkauften Antheil hat der f Engelbert Spiegel von dessen Mutterbruder Diedrich von Niehausen ererbt; es haften darauf folgende jährliche Lasten: 18 Schillinge, 3 fette Schweine, 3 Malter Weizen, 6 Malter Roggen, 3 Malter Hafer an das Stift Heerse; 4 Malter Hafer der dortigen Äbtissin; 20 Schillinge den Distributoren des Domkapitels zu Paderborn; 3 Goldgulden 11 Schlinge der Wittwe von Brenken; 2 Goldgulden dem Kloster Busdorff in Paderborn, der Kaufpreis ist 13,100 Bthlr. Diese sollen folgender Art getilgt werden: 1000 werden auf eine Schuld von 500 Thlr. nebst rückständigen Zinsen an die Käufer abgeschrieben, und 1200 wegen der Schuld des Jürgen Spiegel zu Schweekhausen; der Restkaufpreis soll an Jobst von Landsberg zu Ei-witte, chureölnischen Rath und Marschall, zur Deckung seiner Vorschüsse für den Brautschatz der Margaretha, geborene Ovelacker Wittwe Spiegel, gezahlt werden. Vollzogen Niehausen, 9. März 1611. 2 ) 90. Raban Menne verpfändet für 200 Reichsthaler Darlehn mit 12 Reichsthaler Zinsen an Anna Sybel, Wittwe Heislerman, seine sämintlichen Güter. 1613, 28. September. 3 ) ') Diese Eingriffe waren, wie die meisten in ähnlichen Fällen, Folgen der Prozesse zwischen den Niehausen, welche das eine, und den Spiegel, welche das andere Haus besassen. Ein jeder von ihnen suchte sich in Besitz zu halten und jede Besitzstörung ab zu wehren. Da die Prozesse selbst in diesen summarischen Sachen immer Dezennien spielten und man ein Intermisticum noch nicht kannte, so folgte eine Verletzung der andern, Gewaltthaten häuften sich auf Gewaltthaten. Auf obige Beschwerde beschied der Landdroste mittelst Verfügung vom 14. desselben Monats Juli die Parteien vor sich; was ausgemacht ist, sagen die Acten nicht, wohl aber, dass im Jahre 1603 Henrich Diedrich von Niehausen als Besitzer des einen Hauses, den Spiegeln, als Besitzer des andern, die Schaafe in der Niehauser Schaaftrift gepfändet habe. 2 ) Nach den beiliegenden Acten war die Verwandtschaft folgende: von Niehausen. 1. Diedrich von Niehausen , f imp. 2. Anna von Niehausen, h. V. Spiegel. , --------------------------- I ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ■"■ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------^ Engelhard Spiegel zum Desenberg, Ovelgünne und zu Niehausen, h. 1. Eva, Edeltochter zu Büren, 2. Margaretha Ovelacker, 1611 Wittwe. ,------------------,-------------------------------------------------------------------------«---------------------------------------------------------------------------------- s ex lma. 1. Margaretha, h. 2. Anna Catharina Spiegel, h. Philipp Jlave Spiegel 3. Anna Elisabeth, 4. Olara Ursula, beide Stiftsdamen Henrich Droste zu Erwitte. zum Desenberg und Klingenberg. zu Freckenhorst und Geseke. Kinder. 3 ) Solcher Pfandverschreibungen finden sich sehr viele im Archive vor, wahrscheinlich in Folge der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit und damaligen Hypotheken-Verfassung, welche, wie noch jetzt im ostrheinischen Theile des Gerichts Coblenz, die Schöffengerichte verantwortlich machte. Obiges Darlehn ist weiter verunterpfändet und ergeben die Acten folgende Abstammung: Balthasar Coppenrodt, 1667 Bürger, 1668 Obristwachtmeister zu Peckelsheim, h. Elise Menne. j— -----------------------------------------------------------------------' --------------------------------------------------------------------------->"»_______. 1. Anna Catharina, h. Christoph Brandes, 1667. 2. Raban Diedrich Coppenrodt, 1682, 1698, h. Magdalena Elisabeth Kayser, 1698. 137 91. Stift Heerse und Henrich Diedrich von Niehausen vergleichen sich über die jährliche Pacht, welche Letzterer von den unterhabenden 10 Hufen Sliftsgründen zahlen soll; sie wird festgestellt auf 10 Malter Hafer, 10 Hühner, 10 Stiege Eyer und 30 Schillinge Hufegeld. Geschehen Dringenberg, 8. September 1614. 92. Johan Herman Spiegel bekennt seinem Schwager Rötger von Hürde, Deutsch Ordeuscomthur zu Greiffstadt 500 Reichsthaler zu schulden. Geschehen Warburg, 19. Januar 1615. 93. Vergleich zwischen Kloster Gehrden und Henrich Diedrich von Niehausen wegen ihres Sammtcolonats Rötger Gebeit's selig, jetzt Kaysers Gut zu Niehausen. Geschehen Dringenberg, 4. September 1619. 94. Bernd v. Haxthausen und seine Frau Catharina bekennen von Henrich Diedrich v. Niehausen 100 Rthlr. zu 6 % empfangen zu haben 1623 Martioi (11. November). 95. Philipp Kleinsorg, Dechant der Collegiatkirche st. Petri et Andrae zu BusdorfT quittirt dem Henrich Diedrich von Niehausen 40 Reichsthaler Capital-Ablage mit 3 Mark Rente, welche er dem Beneficium st. Barbarae et Catharina daselbst schuldete. 1625, 31. August. 96. Otto Henrich von Calenberg quittirt Henrich Diedrich von Niebausen 800 Reichsthaler als Kaufpreis des Hauses zum Slern in Warburg. 1628, 15. October. 97. Urtheil des Hofgerichts zu Paderborn, welches Henrich Theodor v. Niehausen gegenüber dem Stifte Heerse in gewissen Diensten schützt. 1632, 30. Mai. 98. Eheberedung zwischen Arndt von Brenken, Bräutigam, und Anna Barbara von Nyhusen, ältesten Tochter Henrich Diedrich v. N., Braut. Gegeben Paderborn, 29. Juli 1634.'J Sie erhält 2000 Reichsthaler dos, 1000 Reichsthaler Ausrüstung und Leinewand ete. nach adliger Gewohnheit. Von Seiten des Bräutigams ist anwesend, der ehrwürdige Herr Otto Wilhelm von Oynhusen; von Seiten der Braut Henrich Diedrich von Nyhusen, Symon von der Lippe, Friedrich "Westphal und Eckbrecht Spiegel zum Desenberg. 99. Agatha von Fürstenberg, Wittwe des t paderbornschen Landdrosten Goltschalk v. Haxthausen zu Vürden, nachdem ihr einziger Sohn Cordt v. Haxthaulen, Stiftsherr zu Fritzlar, verstorben ist, und ihre beiden Töchter: I . Catharina, Ehefrau des Henrich Diedrich von Niebausen; 2. Agatha, Wittwe des Friedlich Westphalen, seiner Zeit chuimainzischen Oberamtmanns auf dem Eichsfelde und deren Kinder, sowie Anna von Haxthausen vergleichen sich mit der Haxthausen Apenburger Linie, namentlich: Eckebrecht, Henrich, Mauritz Elmerhausen v. H. zu Aussei und Christoph Wulf, Caspar Friedrich und Eimerhaus von Haxthausen zu Lippspringe, Kinder des f Adam Wilhelm v. Haxthausen, dahin, dass Letztere 9000 Reichsthaler zahlen und nach deren Hinterlegung die Vördeschen Güter überwiesen bekommen. Geschehen Paderborn, 9. März 1637. 2 ) 100. Ida von Bönninckhausen, Domina, und das Kapitel des Klosters Gehrden, verkaufen an Catharina von Haxthausen, Wittwe von und zu Niehausen, 7 Morgen Wiesen an der Nethe, den Morgen zu 31 Beichsthaler, den Reichsthaler zu 21 Schillinge paderbornsche Währung. 1642, 24. März. Die Urkunde besiegelte der Abt von Marienmünster als Yisitator. 101. Georg und Alhard Rabe, Gevetter von Papenheim, Erbgesessene zu Libenau und Stammen ertheilcn als Lehnsherren dem Oberstlieutenant Martin Jobst Sieghard die Erlaubniss, auf den Meierhof zu Lülke Nedern 200 Ducaten vom Rittmeister Hans Georg Siebel aufzunehmen. Geschehen Libenau 1645, 7. Februar. 102. Catharina von Haxthausen, Wittwe von und zu Niehausen, bescheinigt, von den Geldern, welche ihr Sohn Gottschalk erworben hat, 600 Reichsthaler für die Aussteuer ihrer f Tochter Anna Barbara, Frau von Brenken, und 100 Reichsthaler für das Begräbniss ihres Sohnes Jörg Henrich zu 6 °/o aufgenommen zu haben. Geschehen zu Niehausen, 1649, 8. October. 103. Friedrich von Niehausen, Domherr zu^Hildesheim, bekennt von seinem Bruder Goltschalk 650 Reichsthaler empfangen und damit von Rembert Diedr. v. Schorlemmer dessen Domcurie zu Hildesheim erworben zu haben. 1652, 16. Sept. 104. Margaretha Elis. Spiegel, Tochter vom Hause Enger, verkauft an Gottschalk von und zu Niehausen (Rittmeister) und dessen Frau Juliana von Eppe für 100 Reichsthaler ihren Erbmeicr Henrich Resing zu Eisen, welcher jährlich 16 Scheffel halb Roggen, halb Hafer zu liefern hat. 1658, 24. Juni. 3 ; 105. Friedrich von und zu Niehausen, Domherr zu Hildesheim, kauft von Georg von Horde, Domherrn daselbst, für 1500 Reichsthaler die Obedienz Wittenberg. 1661, 26. Januar. •) Durch einen Separat-Vertrag vom selbigen Tage versprach der Vater 6000 Reichsthaler dos und Aussteuer. 2 ) In Folge Eheberedung zwischen Gottschalk von Haxthausen und Agatha von Fürstenberg, Tochter des f Friedrich v. F. zu Waterlap, vom 28. Mai 1583, trat Eimerhaus von Haxthausen seinem Sohne das Haus Vörden ab, dagegen gab Caspar von Fürstenberg, Brudrer der Braut, dieser 2000 Goldgulden als dos und eine standesmässige Aussteuer. 1643, 5. Mai wurde obiger Vertrag vom 9. März 1637 neu bestätigt, aber, weil die Summe nicht gezahlt, vielmehr mit Zinsen bis auf 10750 Reichsthaler angewachsen war, für diesen Betrag die Hälfte der Yördenschen Güter in Pfandnutzung gegeben: später, 8. Juli 1693, wurde für 12000 Reichsthaler dem Cordt von und zu Niehausen auch die andere Hälfte von Vörden verschrieben. Als Sonntag, 31. October 1694 letztgenannter Cordt starb, ergriffen dessen Neffen Georg und Johann Godfried von und zu Niehausen Besitz von Vörden. Im Jahre 1713, als die Haxthauser Linie zu Aussei mit dem Tode des Paris August von Haxthausen ausgestorben und Apenburg, Vörde und Bökendorf an Rabe Jobst von Haxthausen, als Senior der Familie gefallen waren und dieser die Einlöse von Apenburg und Vörde durchzusetzen sich vornahm, indessen nur für Apenburg Mittel hatte, cedirte er Vörde seinem Vetter Franz Caspar Philipp von Haxthausen, Domherrn und dessen Bruder Johann Friedrich v. Haxthausen zu Wolda, welche 4. December 1714 die Hälfte von Vörden mit 12000 Reichsthaler von Georg von Niehausen einlössten. 3 ) Es liegen viele solcher Kauf- und Dahrlehnsacten der gedachten beiden Eheleute bis 1666 vor, welche bekunden , dass ihre Vermögensverhältnisse sehr gut waren. Aus einem derselben, worin die von Amelunxen den Zehnten zu Borgentreich verkaufen, ist ein Prozess entstanden, der bis 1780 gedauert hat und über die Familie Amelunxen manche Aufschlüsse gibt. Fahne, Bocholtz Z 3S 138 106. Diedrich Sybel, Bürgermeister zu Salzkotten, Anna Elis. Reuber, Tochter von Conrad Reuber und Guda, Anna Catbarina Sybel, Tochter des Ersteren und deren Mann Jobst Schorlemmer genannt Clüsener, verkaufen ihre halbe Hufe Landes im Dorfe Eiszen an Gottschalk von Niehausen und dessen Frau Juliane Eppen, welche die andere Hälfte vor Jahren von Margaretha Spiegel, Halbschwester der obigen Ehefrau Siebel gekauft haben. 1663, 28. April. Mit 2 Siegeln. 107. Balthasar Stempelt bekundet, dass ihm, Namens seines Schwagers Philipp Georg Spiegel zum Desenberg und dessen Frau Anna Catharina von Buttlar 300 Reichsthaler von Gottschalk von und zu Niehausen ausgezahlt sind. 1663, 12. September. 'J Balthasar siegelt -wie liierneben. 108. Ehebeicdung zwischen Moritz Philipp von Ketteier zu Middelburg und Bockshovel und Margaretha von Niehausen, Tochter Gottschalks und der t Juliana von Eppe. Geschehen Paderborn 26. Juni 1667. Die Braut erhält 2000 Reiehsthaler vom Yater und 800 Reichsthaler, Geschenk ihrer f Grossmutter Catharina von Haxthausen. Bei dem Acte sind anwesend: Caspar Friedrich v. Ketteier, Domdechant zu Paderborn, Mathias von der Recke zu Steinfurt, Domscholaster daselbst, Ersterer Oheim, Letzterer Vormund des Bräutigams, Melchior Goswin und Johan Rötger von Ketteier, beide Domherren zu Paderborn und Brüder des Bräutigams; Gottschalk von Niehausen, "Vater der Braut; Conrad, Friedrich und Engelhard von Niehausen zu Yörden, Brüder, Domherren zu Hildesheim und Halberstadt, Oheime und Henrich Diedrich von und zu Niehausen, Bruder der Braut. 109. Der Archidiacon bestätigt dem Pastor zu Fölseu, gegenüber den Gemeinden Niesen und Helmeren, die Befreiung- vom Hüten uud Treiben des Viehs. Gegeben Neuhaus 1670, 22. September. 1 1 0. Der Landgraf von Hessen beschwert sich als Lehnherr beim Bischöfe zu Paderborn über die Eingriffe der paderborner Beamten in die Cordt und Engelbert von Nichausen zustehende Gerichtsbarkeit zu Niehauseu. Datum Casscl, 19. Januar 1676. 111. Henrich Theodor von und zu Niehausen, Benedicliner zu Gross-Martin in Cöln, verzichtet nach beendetem Novitiat und vor seiner Profession auf die Niebauser Güter. Signatum Coloniae agrip. 20. Februar 1678. Dagegen verspricht Engelhard von und zu Niehausen, Domherr zu Hildesheim, dem gedachten Kloster für die Aufnahme seines genannten Vettere 1000 Reiehsthaler, 22. Februar 1687, worauf Kloster und Vetter am selben Tage den Verzicht erneuern. 112. Convent Gebrden, dem Engelhard von Niehausen, Domherr zu Halberstadt, eine zu Augsburg verfertigte Monstranz von 10 Pfund und 120 Reichsthaler geschenkt hat, verspricht für ihn und seine Familie verschiedene Meinorien zu halten. 16S0, dominica passionis (7. ApriL\ 113. Eheberedung zwischen Caspar Diedrich Droste zu Erwitte und Ameke, fuldischen Geheimen Rath und Oberjägermeister, und Catbarina Elisabeth von Niehausen, Tochter des f Gottschalk von Niehausen. Geschehen zu Haus Niehusen, 8. September 1680. Er bringt Haus Ameke, sie 3000 Thaler in die Ehe; er schenkt ihr auch die Höfe Rockhol und Koppenrath als Morgengabe. 114. Friedrich Engelhard und Cordt von Niehausen, Brüder und Domherren, verzichten nach Abslerben ihres Bruders Gottschalk zu Vortheil dessen ältesten Sohnes Johann Godfried von Niehausen auf die Stammgiiter, doch hält sich Friedrich die halben Einkünfte von Uslar vor, wenn er seine Domherrn-Präbende zu Hildesheim verlieren möchte und Cordt die Güter im Braunschweigischen. 1682, 3. Juni. 2 ) 115. Ehebereduug zwischen Johann Godfried von und zu Niehausen, Herrn zu Niehausen und Uslar, Sohn von Gottschalk und Juliana von Eppe, mit Caroline Theodore, Freiin von der Horst, Tochter von Arnold Christoph von der Horst zu Hellenbrock etc. Geschehen Niesen 1683, 4. März. Der Bräutigam gibt der Braut 1000 Reichsthaler als Morgengabe, sie bringt 5000 Reichsthaler in die Ehe. 116. Ambrosius, Abt zu Gladbach und erster Vorsitzender der Bursfelder Congregatio sti. Benedicti, sowie das ganze Capilel der Union sti. Benedicti nehmen den Freiherrn Georg von und zu Niehausen, Domherrn zu Paderborn, in ihre Bruderschaft auf. Datum Paderborn, 4. September 1692. 117. Testament des Cordt v. Niehausen, Pfandinnehabers des Hauses Vörden. Gegeben Haus Vörden, 25. Oct. 1694. Er will zu Yörden vor dem Altare begraben sein, vermacht Vörden und seine übrigen Güter an Georg von »Niehausen, Sohn seines Bruders Gottschalk, dagegen an Friedrich, ebenfalls Sohn seines Bruders und blöden Gesichtes 100 Reichsthaler jährlich; Agatha, seiner Schwester, Dechantin zu Heerse, eine jährliche Küchensteuer an fettem Vieh, endlich den Töchtern seiner verstorbenen Schwestern von Ledebur und Brenkcn, sowie den Töchtern seines Bruders Gottschalk jeder 100 Reichsthaler. 118. Agatha von und zu Niehausen, Äbtissin zu Heerse, belehnt Johann Godfried von und zu Nichausen e* nova gratia mit 3 Hufen Landes zu Oldorf und einer grossen Wiese daselbst vor Blombcrg, welche durch den Tod des Thilipp Jacob von der Lippe heimgefallen sind und zuerst die von Freszmarszen, dann die von Grone und zuletzt die von der Lippe zu Lehu getragen haben. Geschehen auf der Abtei Heerse, 21. Januar 1698. ') Dieser Stempel gehört zu einer adligen Familie in der Grafschaft Tecklenburg. 2 ) 1G83, 21. März vergleichen sich die Brüder Johan Godfried, Georg und Friedrich von Niehausen und ihr Schwager Caspar Diedrich Droste dahin, dass der Aelteste, als Besitzer von Niehausen, der kürzlich verheirathet ist, dem Zweiten jährlich 300 Thaler, und dem Dritten, der schwaches Gesicht hat, 150 Thaler und freien Unterhalt zu Niehausen geben soll und verzichtet an demselben Tage Friedrich nochmals unter dem Vorbehalte der 150 Thaler und freier Kost in Niesen, oder wenn er Letztere aufgibt, 300 Thaler jährlieh. Die Schwester Agatha von Niehausen verzichtet 26. März 1630, behält sich aber 3000 Thaler Capital vor, so dass sie über 1000 Thaler freie Disposition hat, die übrigen jedoch zurückfallen. Agatha war Dechantin zu Heerse und schenkte 1687 ihre 3000 Thaler ihrem Vetter, dem Stammherrn. 1698—1712 war sie Äbtissin. Gütern 139 119. Georg von Niehausen,' Domkellner zu Paderborn, ergreift mittelst Notarialact Besitz von den Niehauser litern, nachdem Diedrich Anton Gotlschalk von Niehausen, der letzte männliche Erbe und Sohn seines f Bruders, zu Venedig gestorben ist. 1 ) 21. —24. Februar 1706. 120. Vergleich zwischen Georg von und .zu Niehausen, Domherrn zu Paderborn, und Caroline Theodore von der Horst, Wittwe seines Bruders Johann Godfried von und zu Niehausen. 23. October 1706. Der Letzte hat zwei Söhne hinterlassen, welche kinderlos gestorben sind. Die "Wittwe verzichtet auf ihren adligen Sitz zu Warburg mit Gärten, "Weiden, Holzung, Renten, Jagd und Fischerei und auf ihre Morgengabe von jährlich 500 Thaler, erhält dagegen eine standesmässige "Wohnung nebst Garten und Mobilien in Paderborn und 600 Thaler jährlich. Möchte sie nochmals heirathen, so kann sie die Hälfte ihres Brautschatzes, nämlich 2500 Thaler, in die zweite Ehe bringen. Jede ihrer drei Töchter soll 500 Thaler Aussteuer und 5000 Thaler Brautschatz bekommen. Heirathet die "Wittwe nicht, so darf sie 1000 Thaler auf ihre Töchter vererben. Stirbt der Mannsstamm der Niehausen aus, so bleibt den Töchtern die Erbfolge im Stammgute vorbehalten. 2) 121. Inventar über den Nachlass der Carl. Theod., Wittwe von Niehausen, im Interesse ihrer drei Töchter: Agatha Johanna Juliana Wilhelmine, Catharina Anna Thcrese Theodore Bernardine und Cathariua Josina Maria Therese. 23. Dccember 1706. 122. Eheverlrag zwischen Georg von Niehausen zu Niesen, Uszlar, Vörden und Blomherg, Sohn Godschalks und Juliane von Eppe und Maria Therese, Freiin von Plettenberg zu Lehnhausen, Meirich, Bergslrasse und Nortkirchen, Tochter von t John Adolph v. Plettenberg und Therese, Freiin v. Wolff-Mettcrnich. Geschehen Paderborn, 29. April 1708. Die Braut erhält 6000 Eeichsthaler Brautschatz und 1000 Reichsthaler Aussteuer dem Fürstbischöflichen Fideicommiss gemäss. 123. Testament der Äbtissin Agatha von und zu Niehausen. Gegeben Heerse, 4. April 1712. Zu ihrer Memorie schenkt sie 200 Reichsthaler. Ihr silbernes Lampetchen soll am hohen Altar gebraucht, aus ihrer silbernen Toilett-Schattul ein silberner, vergoldeter Kelch gemacht werden. Ihre Schwester von Droste zu Fliehten erhält ein silbernes, vergoldetes Lampett mit zwei dazugehörigen Leuchtern, ihr Vetter Franz von Ketteier ein Lampett, vier Leuchter und zwölf silberne Tafelmesser. Ihre Credenz soll" die älteste von Niehausen, und die grössten silbernen Leuchter mit Zubehör ihre Schwägerin haben. Ihr einziger Bruder Georg von und zu Niehausen wird ihr Erbe. 124. Die Brüder Leopold Friedrich, Johann Friedlich und Friedrich Alban von und zu Twiste verkaufen für 14000 Thaler ihren Erbburgsilz zu Pickelsheim sammt allen dazugehörigen Alloden an Georg Spiegel von Peckelsheim, hessischen Oberstallmeisler. 28. Januar 1715. 3 ) 125. Die von Bocholtz, von Ketteier und von Droste ergreifen Besitz von den Legaten, welche ihnen Georg von und zu Niehausen vermacht hat. 8. April 1719. -_—_- * ' Auszug aus dem Calendarium des Missale der Capelle zum heiligen Godehard 4 ) zu Niehausen. 5 ) 1. Anno 1469 (26. September) halitum emisit didericus de Nihusen. 2. Anno 1469 (30. September) excessit e vivis legitima uxor diderici de Nihusen. 3. Anno 1483 vicesimo tertio die mensis martii excessit e viuis nobilis Engelhardus de Niehusen, ipso die palmarum. 4. Anno 1504 obijt honesta Margaretha stirpis de Calenberge Mater Domini Engehardi de Nihusen decani in Frislar. (So steht beim 30. März.) 5. Anno 1504 die Marci euangeliste (25. April) obiit nobilis Theodorus de Nihusen pater domini Engelhardi decani maioris Ecclesie in Frislar. 6. Anno 1515 obiit Theodericus'a Nihusen scolasticus paderbornensis (31. October). 7. Anno 1Ö21 in vigilia dionisii, que tunc cecidit in diem veneris ante castrum Peyn tela tranfossus lodouicus de Nihusen filius Johannis de Nihusen. 8. Anno 1536 hoc die (28. October) obiit nobilis Henricus a Nihusen hora quarta post meridiem sanguinis profluio exstinetus . qui fuit pater Johannis a Nihusen. 9. Anno 1551 vmb 2 Siege na middage hat es vff disen dag (16. Juli) geslotctt (gehagelt) vnd dat Korn slagen vor dem Dringenberge, Brakel vnd Herse. de slotten syn gewest als Hons elger . Gott erbarms. 10. Anno 1566 ipso die Theouesti (30. October) obijt Anna stirpis Schilder, Johannis a Nihusen uxor legitima. <) Er wurde, wie die ferneren Acten ergeben, vom Grafen von Nostitz im Duell erstochen. Freiherr von Rottendorf aus Frankfurt am Main liess ihn beerdigen und hatte wegen der vorgelegten Kosten 1718—29 mancherlei Verhandlungen mit den Erben. 2) Die "Wittwe starb 23. December 1706, Morgens zwischen 4 und 5 Uhr; sie testirte 18. December 1706 auf ihre Töchter und verlangte zu Gerden neben ihren Mann begraben zu werden. 3 ) Es war das letzte Besitzthum dieses einst so angesehenen Geschlechtes Twiste; es erlosch in demselbigen Jahre moralisch und peeuniär vernichtet. 4 ) Sein Fest wurde nach dem Calendarium des obigen Missales am 5. Mai gefeiert. 5 ) Das Buch besteht aus 260 Pergamentblättern, von denen eins mit einem blattgrossen Miniaturbilde versehen ist, Christus am Kreuze, Maria und Johannes zur Seite. Einige Blätter sind mit Blumenguirlanden eingefasst und mit schönen verzierten Initialen versehen, von denen mehrere biblische und ähnliche Darstellungen enthalten. Auf Blatt 130 steht: completum sub anno domini mUlesimo quadringentesimo oetogesimo tertio in oetaua bti. Laurentii martiris. 31 Fahne, Bocholtz. I. 140 11. Anno 1572 lioc die (21. December) circa horam quartana post meridicm Johannis nobihs a Nihusen filius natus et ab hinc sex hebdoniadis, ipsa dominica sexagesima baptisatus binomine Henricb Diderich. 12. Anno 1573 hiemali tempore lanta frigus et niuis redundantia fuit ut pre altiludine pluenlis nivis circiler tribus mensibus vix de civitate ad proximam aut ad pagum perlransire potuit et he ( c frigus atque lerre operculum durauit quinqe fere mensibus. Tanta annona frugum secuta est, ut mensura siliginis pretio floreno Rhenano vendita fuit. 13. Anuo 1573 sub nocte buius diei (8. Juni) inter deeimam et undeeimam e vivis excessit no,bilis vir diderieb a Nihusen 46 aelatis sue et sepultus bonorifice comitatu multorum equitum apud patres suos in coenobium Gerden. 14. Anno 1574 21. mensis Augusti circa horam 4. grande cecidit magnitudine verticuli, magno damno frugum parte ruris buius pagi vulgari nomine dat Arckfeld. 15. Antjo 1577 bora duodeeima sub noctem buius diei 18. Febr. ex hac terra migrauit nobilis matrona Eua de Gronen, Hcnrici de Nihusen coniux, Johannis de Nihusen mater, cuius anima requiescat cum fidelibus. 16. In bis diebus (10—12 April) Anno, 1578 pre grande tempestatis impetu altitudo nivis spatio fere pedis inlegri etiam in planilie extitit atque pre fiigore gluties stangna et plaleas operuit. 17. Anno 1585 (16. August) Excessit e viuis generosa matrona Anna stirpis a Nihusen, Meinolphi a Brcnken uxor. 18. Honesta matrona Goda de Spigel, quondam geuerosi viri Teodarici a Nibausen legitima uxor et seeunda vice nupta equestri viro Arnoldo a Bredenoll e vivis excessit in domino 31 die marlii 1587. 19. Anno post christi natiuitatem 1588 inter tertiain et quartam ante meridiem excessit e viuis generosus Johannes a Nihusen aetatis sue 58 honesle in Sacellum ibidem sepultus. 3©.—31. Oeffel und Rittersitz Hans Pesch. Oeffel, gegenwärtig ein Dorf auf dem linken Maass-Ufer, Gennep gegenüber, gehörte vormals zu Luyck, dann zum Ilerzogthum Clevc. Als Sitz der v. Bocholtz kommt es Band II., Seite 138 vor. Im Jahre 1641 hatte der Prinz Heinrich Friedrich von Oranien dort sein Hauptquartier, als er das, für seine Zeit wegen der Befestigung berühmte Gennep belagerte und einnahm. Johan Blaev in seinem Toonneel der Steden der Nederlanden hat von diesem Hauptquartier einen interessanten Stich hinterlassen. Oeffel zählt gegenwärtig 680 Seelen; die daselbst gelegene alte Klcppenburg ist bis auf die Fundamente zerstört. Pesch oder richtiger in dem Pesch, kommt am Niederrhein sehr häufig als Ortsbezeichnung vor und hat seine Ableitung aus dem Lateinischen, pascua, im Mittelalter pasculum, Weide. Vornehmlich treten im Jülichschen am linken Rhein-Ufer zwei Rittersitze dieses Namens hervor, von denen der eine im Kreise Crefeld, Kirchspiel Lank liegt und vormals zum chureölnischen Amte Linn gehörte. Er vererbte in neuester Zeit durch den Tod des Grafen Mathias von Ilalberg auf dessen treffliche Nichte, Freiin Agnes von Geyer (f 1858,) und durch sie auf ihren Elieherrn Baron von Tzerclais. Der andere, der hier in Betracht kommt, liegt im jetzigen Regierungs-Bezirke Aachen, Kreis und Friedensgericht Erkelenz, Kirchspiel Immenrath und gehörte vormals unter das Herzogthum Jülich, Amt Caster, Gericht Holzweilcr, Decanat Bergheim. Es war früher eine gleichnamige Herrlichkeit und das Dorf Pesch damit verbunden. Letzteres zählt augenblicklich 43 Wohnhäuser mit 232 katholischen und 8 evangelischen Einwohnern, von denen die Ersteren zum Schulverbande Immerath, die Letzteren zum Schul verbände Otzenrath gehören. 141 Dieser Sitz Pescli hat noch jetzt das Patronat über die Kirche zu Immerath, dem heiligen Lambertus gewidmet, woraus folgt, dass diese Kirche von Pesch aus fundirt ist. Wann dieses geschehen, steht zwar nicht fest, aber es lassen sich Gründe anführen, welche auf ein hohes Alter der Kirche hinweisen. Nach dem liber valoris 1 ) bestand sie schon vor 1316 2 ) als Pfarrkirche zu Emuntroide. 3 ) Neben dem Patronat über die Kirche hatte das Haus Pesch auch einen der drei Altäre dieser Kirche, denjenigen, welcher der heiligen Anna gewidmet ist, zu vergeben. Ueber die beiden anderen gebührte dem Pfarrer und den Kirchmeistern rücksichtlich des st. Nicolaus-Altars und den Nachbarn rücksichtlich des st. Agathen-Altars die Collation. Ein Personat, welches ausserdem besteht, vergibt der Eigenthümer des Hauses Pesch, dem auch die Collation der Hauscapelle des Hauses Pesch, dem heiligen Georg gewidmet, gebührt. Die letztere ist mit 40 Morgen Ackerland und einer jährlichen Sackrente von 22 Malter Roggen fundirt. r-—. \ andern Ritter-Geschlechtern schwer zu unterscheiden ist. Darunter war eins mit dem Beinamen von Auweiler, (einem Dorfe bei Göln, Bürgermeisterei Polheim,) welches, wie hierneben, zwei rechtsschräge Balken mit einem Turnierkragen führte und zu dem Geschlechte Scherffgen wird gehört haben. Aus dem Geschlechte, welches das obige Pesch bei Immerath besessen hat, war vielleicht Daniel von dem Pesche, der 15. Juni 1346 (bei Lacomblet) vorkommt. Damals als Erzbischof Walram von Cöln dem Könige Jobann von Böhmen, Grafen von Luxemburg, seine Stimme dahin verkauft hatte, dass er dessen Sohn Carl zum deutschen König wählen wolle, musste der König für sein Gegenversprechen, die Schulden des Erzbischofs zu zahlen, vierundzwanzig Bürgen stellen und darunter den gedachten Daniel von dem Pesche, der Ritter war. Später 1534 kommt Heyne (Henrich) zum Pesch als Besitzer vor; er war aus dem Geschlechte Hpen und Ritter. Dessen Tochter Aleid, Erbin zu Pesch, heirathete Werner von Schönrode und hinterliess von ihm 2 Söhne: 1. Franz, Erben zu Heiden bei Aachen, der eine Batenburg heirathete*) und 2. Johann von Schönrade, Herrn zu Pesch, der kinderlos starb und seiner Frau, Maria von Reifferscheid, den Sitz Pescli hinterliess, die ihn auf ihren zweiten Eheherrn Goddert von Bocholtz brachte. Im Jahre 1700 finden sich die Herren von Bongard zu Paffendorf im Besitze von Pesch; sie haben ihn noch gegenwärtig. Die Schönrode führen, wie neben, einen querge- theilten, oben blauen, unten goldenen Schild, mit einem darüber liegenden Roth und Silber geschachteten rechtsschrägen Balken und auf dem Roth gekrönten Helme einen offenen goldenen Adlerflug; sie sind in den Bongard ausgestorben. Der Sitz Pesch hat zur Zeit noch 600 Morgen Ackerland, gehört also unter die grösseren Höfe des jülicher Landes. Die Abbildung davon, wie sie an der Spitze dieses Artikels steht, ist einer Karte von 1690 entnommen und entspricht noch dem gegenwärtigen Zustand, nur sind die beiden runden Thürme verschwunden. So grossartig übrigens das Haus aussieht, so wenig entspricht das Aeussere seinem Innern. Es hat, wenn man in seine Thür eintritt, links nur ein grösseres, gegen 20' langes, 16' breites Zimmer, rechts die Küche mit einer Gesindestube, zwei Schlafzimmer, die Hauscapelle (in einem Thurme) und die V°) S. 82. — ») Ebenda, S. 93. 12 ) Ebenda S. 189 und 209. u ) Ebenda, S. 314. Auch die Einnahmen aus dem Gewandhause trug die Stadt vom Herzog zu Lehn. Ebenda V, S. 28. Ueberhaupt hatten die geldrischen Grafen und Herzoge alle landesherrlichen Rechte der Stadt abgetreten nnd nur die Münze und das ■Wechselgeschäft sieh verbehalten. Ebenda, III. S. 82. — lt ) Ebenda, S. 351 und Band II. dieses "Werks, S. 50. Unter demselben Datum verbanden sich zu gleichem Zwecke auch die übrigen drei Quartiere und sie zwangen zusammen den Herzog, ihren Verbund zu genehmigen, was 1419 geschah. - 15 ) Nyhoff. IH. S. 363. — L») Ebenda, G9. — ") Ebenda, S. 139. — ">) ..Ebenda, 178. — '») Ebenda, S. 196. — 2 °) Ebenda, S. 264. — "J Ebenda, S. 224, 313. — 22 ) Ebenda, 299-306, 361, 366, 441, 470. - 23 ) Ebenda, 404. — 24 ) Ebenda, Y. S. 61. — 25 ) Ebenda, S. 77 u. 82. — 26 ) Band II. dieses Werks. S. 85. — 2 'J Archiv zu Roermund. — 2e ) Ebenda. 20 ) Zur Zeit als Holland Roermund oecupirte, nahm es die h. Geistkirche für die Reformirten in Besitz und mussten die Catholiken sich' mit der Kirche zum h. Christoph, als ihrer Hauptkirche, begnügen. Holland führte übrigens öfters Klage über die Anmassungen des Bischofs. Letzterem war allerdings im Frieden von 1713 zu Utrecht und dem Barriervertrage von 1715 sein geistlicher Sprengel gewährleistet, aber dieses gab ihm kein Recht, sich auch weltliche Rechte zuzulegen und waren die Gencralstaaten ganz in ihrem 144 die Stadt vom Prinzen Wilhelm von Oranien auf seinem Zuge zum Entsätze von Bergen, welches Alba belagerte, erstürmt; der Grund war, weil von der Stadt aus seinen Soldaten, welche davor ein Nachtlager bezogen hatten, die Verabreichung von Nahrungsmitteln verweigert worden war. Die Stadt wurde geplündert, der Prior der Carthäuser, zwei Priester, der Caplan des Bischofs und ein Franziskaner vor dem Altare wurden erschlagen. Die Spanier eroberten die Stadt zurück, worauf sie 1587, nachdem sie 1578 von dem holländischen General Grafen v. Hohenlohe vergebens blockirt worden war, durch den Prinzen Friedrich Henrich von Oranien erstürmt wurde, gegen den indessen, als er vor Breda lag, die Rückeroberung durch den Cardinal Ferdinand von Oesterich durchgeführt wurde. Im Jahre 1598, den 25. August huldigte die Stadt mit dem Oberquartiere dem Erzherzoge Albert von Oesterreich, der die Infantin Isabella von Spanien geheirathet hatte. •) Am 12. Juli 1600 ,schrieb Erzherzog Albert der Stadt und den Ständen, dass er den Grafen von Berges 2 ) zum Gouverneur von Gelderland ernannt habe, mit dem Rechte, 500 Mann als Soldaten auszuheben und dafür 2 Kapitaine zu ernennen; was die Stände für die Vollziehung dieser Verordnung ausgeben möchten, solle auf die von ihnen verwilligten Hülfsgelder abgeschrieben werden; möchten später neue Aushebungen nothwendig werden, so wolle der Erzherzog jede Ausgabe dafür, so wie Alles, was über jene Hülfsgelder hinaus verausgabt werden müsse, ersetzen. Im Jahre 1653 war der König von Schweden zu Roermund und am 18. Mai 1744 huldigte dort das Land dem Prinzen Carl von Lothringen; die dabei stattgehabten Feierlichkeiten und Ceremonien sind weitläufig in den ständischen Protocollen beschrieben. Eine besondere Aufmerksamkeit verdienen die Äbtissinnen des Münsterstifts und dessen Necrologium. 3 ) Die Ersteren hiessen: I. Richardis von Nassau, Mutter des Stifters, regierte seit 1218 zehn Jahre. Unter ihr bestätigte Papst Honorius v. Cal. Februarii 1223 die Stiftung, 4 ) wobei er die Abtei ermächtigte, selbst während eines Interdicts Gottesdienst zu halten und jeden Raub, Diebstahl, jedes Feueranlegen, Blutvergiessen, Misshandeln, Einfangen oder Tödten von Menschen innerhalb des Klosters oder auf seinen Speichern mit Excommunication belegte. Ihr zu Liebe bestätigte ihr Sohn Gerard am XIV. Cal. Julii 1224 zu Utrecht die Stiftung in einer Urkunde, worin als Zeugen erscheinen: der Edelherr Henrich de Monte, Wolter von Gelre, Gerard von Barsdunc, Henrich dessen Bruder, Arnold von Wachtendonc, Gerard von Rothem, Theoderich, Advocat von Ruremond, und Nicolaus, Schreiber der Urkunde. Richardis starb am 20. September. Sie schrieb sich 1223 Richarde van der Gehencknis Gaeds Abdissa toe Ruremund. Unter ihr thaten Profess: Elisabeth, Gräfin von Geldern. Catharina von Pont. Catharina Springentguet. Aleid von Stockhem. Oda. Tochter des Grafen von Jülich und Hildegund von Kessel. H. Elisabeth, Gräfin von Geldern, erwählt 1229, regierte 25 Jahre und starb am 27. September. Unter ihr thaten Profess: Catharina von Rure, Aleid von Huemen, Jetta von Blitterswick, Guda von Horst, Bela von Horst, Aleid von Odenkirchen und Isabella von Eggenraidt. IH. Oda von Jülich wurde 1251 erwählt und starb 6. September. Unter ihr thaten Profess: Clementine, Gräfin von Geldern, Beatrix von Pardeler, Elsbene von Mystey, Elise von Macheren, Agnes von Brempt, Gertrud von Wambach und Agnes von Herpes. Rechte, als sie sich beklagten: dass Bischof Franz Ludwig, 1736 18. April, die Frau des Herrn yon Trist (Herrlichkeit im Amte Montfort) Nachts mit Gewalt aus ihrem Hause entführt und zu Roermund in das Kloster Mariagarten eingesperrt habe. — Das Kapitel der Bischöflichen Kirche bestand aus 12 Domherren. Lindanus war ein gelehrter Mann und Verfasser -vieler Schriften. Ausser ihm hat Roermund noch viele andere Schriftsteller aufzuweisen, so Denys Rykelius, gewöhnlich Denys der Karthäuser genannt, f 1471. Gerard Mercator, berühmter Mathematiker und Verfertiger der trefflichen Land- und Seekarten, -f 1594. Bartholomäus, Prior des Karthäuser Klosters. Theodor Gramineus, Mathematiker. Gerard Johann Vossius, f 17. März 1640 zu Amsterdam, einer der berühmtesten Gelehrten. ') Das Obex'quartier nahm dabei den Rang nach Luxemburg, aber vor Flandern ein. Der Eid, den der Bürgermeister von Roermund bei dieser Gelegenheit leistete, lautet: Ich geloeue ende swere, dat ick dat Burgermester ampte nae der Stadt Rechten, priuilogien endo alden hercommen van desen dach aen, tot St Petri ten Sextel nv ouer ein jair getrouwelick ende vromelick nae meiner bester weet hueden, wroegen ende bedienen sal tot diensten van ihr Durchlaucht hertzogen, hern Albert ende Vrouwe Isabelle, ende tot oirbaer, nutz ende profyt von dese Stadt . dero beyder arg cmle schaden ick werchen, affwenden ende beste beuorderen sal nae allen meinen vermoegen. Sal oick geenen nieuwen bouw aenfangen, noch eeniger vernieuweronge jnfueren noch doen . dan mit weten . wille ende consent van ein ersame Magistraet . ende sunst in allen mich getrouwelick halden so wel tegens jro durchlaucht als tegens der heyliger catholischer roomscher Kercken. Soe helpe mich godt ende alle syne leuen heyligen. — Der Bürgermeister, welcher die Computation hatte (Pei^nings- burgermester) hatte folgenden Zusatz in seinem Eide: Sal oick der Stadt penningen getrouwelich ontfangen jn beuren ende vuytgeuen . ende daer van goet . bescheydelich Register ende Kekeninge halden, ende daer jnne nyet myn eygen . sonder der Stadt profyt soecken. 2 ) Im Jahr 1634 wurde der Stadt angezeigt, dass Berges am 13, Mai verurtheilt sei: deelare convaineu de crime les<5 majeste' pour cas de rebellion, sedition et trahison et comme tel dechu de toutes diginites, droits et condamne d'iHre conduit sur un echaffaud et y avoir la tdte tranche. Stadtarchiv. 3 ) Franz Anton de Kölcken, Secretair des Stifts, hat eine Reihefolge der Äbtissinnen in einem Manuscripte aufgezeichnet, welches den Namen führt: Nomina, Cognomina, aetates ao patria illustrissimarum ac reverendissimarum dominarum Abbatissarum nee non praenobilium ae religiosarum dominarum perillustris ac regiae abbatiae ad Sanctam Mariam in Ruremonde in quantum ex ejusdem abbatiae monumentis colligere potuit. Dieses Manuscript ist obiger meiner Arbeit zu Grunde gelegt; es befindet sich, ebenso wie das Necrologium sammt den Copialbüchern und sonstigen Urkunden des Stifts im Besitze des gelehrten Notars, Herrn Guillon, der mir bereitwilligst alle diese Quellen zur Verfügung gestellt hat. Es steht eine speeielle Geschichte des Stifts aus seiner Feder in Aussicht. Sehr zu wünschen wäre es, wenn derselbe auch mit einer Geschickte der Stadt Roermund vorgehen wollte, wozu ihn sein Wissen und seine privativen; grossartigen Archivschätze und antiquarischen Sammlungen vor allen anderen besonders befähigen, 4 ) Teschenmacher Annales Cliviae, Juliae, Montium, S. 490, sagt: die Stiftskirche sei erst 1224 von Erzbisehofe Engelbert von Cöln eingeweiht, wobei er die vorgenannte Personen als Zeugen benennt. Auch meint er: die Stiftung selbst sei erst in diesem Jahre geschehen, allein dem widersprechen die Urkunden und obige Grabschrift. 145 IV. Clementine von Geldern; sie starb 13. November und nabm auf: Catbarina von Meraidt, Anna von Boedberg, Johanna von Ryswyck, Gertrud von Baeke, Wilhelmine von Elmpt, Elsbene von Wyenhorst, Margaretha von Eyl und Elisabeth von Swalmen. V. Agnes von Herpes starb am 13. October und nahm auf: Christine von Eyl, Gertrud von Revenack Elsbene von Leeradt und Mechtilde von Raide. VI. Elisabeth von Swalmen starb am 27. Januar und nahm auf: Margaretha von Dursdahl (Durfendael ?), Mechtilde Spee, Philippine von Rhoe, Elsbene von Sandwyck und Fritzwildis von Swalmen. VII. Gertrud von Revenack, erwählt Martini 1341, starb 11. Juni und thaten unter ihr Profess: Gertrud von Berckel, Ryswindis von Ryswyck, Bela von Malberg, Christine von Horst, Margaretha von Hoeven und Fritzwildis von Hoeven. VIH. Fritzwildis von Swalmen wird 1354 inventio cracis, 1365 1. April, und 1366 als Äbtissin in Urkunden aufgeführt; sie starb 14. November und nahm auf: Lutgardis von Hillen, Francisca und Margaretha von Roshem, Margaretha von Driel und Gertrud von Waemigh (Wambach?). IX. Bela von Malberg, 1381 erwählt, starb 18. October. Sie nahm auf: Elisabeth von Heuklom, Margaretha von Elmpt, Elisabeth von Ghoir, Elisabeth von Kessel, Gertrud von Krickenbeck und Bela von Gemert. X. Bertha von Driel, kommt 1387 8. Mai, und 1411 in Urkunden als Äbtissin vor; sie starb 11. Dezember' und nahm auf: Maria und Elisabeth von Driel, Johanna von Brockhuysen, Mettildis von Hillen, Margaretha Gruenwald und Heilwigis von Randerath. XI. Margaretha von Elmpt, erwählt 1419, starb 4. October; sie nahm auf: Bela von Milendonc, Maria von Pufflich, Agnes von Amstenraedt, Walraue von Lauertz, Johanna von Kessel und Maria von Scliinfeld. XH. Maria von Driel, erwählt 1433, starb 10. November. Es thaten unter ihr Profess: Pentecostes von Grevenbroich, Elsbena von Grevenbroich, Elburgis Spco genannt Calemberg, Wolthera von Brochuis, Maria von Schaisberg, Jutta von Dursdael, Aleid von Boemel. XIH. Bela von Milendonc, erwählt 1447, starb 30. September. Es thaten unter ihr Profess: Eirmgardis von Groisbeck, Guilielma von Kessel, Elisabeth von Macheren, Henrica von Gelder aus Arssen, Guda von Holtmeulen und Odilia von Zallant. XIV. Aleid von Boemel, erwählt 1459, starb 10. Februar. Sie nahm auf: Meehtildis und Catharina von Oedenraede, Bela von Dript, Eva von Eyck, Lutgardis von Beers. XV. Guilielma auch Wilhelma von Kessel, schon 1464, 10. Juni, Äbtissin, starb 11. Februar. Sie nahm auf: Jacoba von Erp, Wilhelma von Oost genannt Schenck, Elisabeth von Baerlo genannt Barick, Johanna von Baer, Agnes von Eyl zu Eyl (Tochter des Ritters Johann). XVI. Bela von Dript, erwählt 1490, regierte 31 Jahre, starb 12. April 1521. Sie nahm auf: Maria von Matana 1491, Johanna von Oost genannt Schenck, Beatrix von Anxtel, Agnes von Baerlo genannt Barick, Anna von Eyl zu Vlasrath, Aleidis von Brouck genannt Hoensbrock, Ermgardis von den Impell 1520. XVII. Jacoba von Erp, erwählt 1521, regierte 20 Jahre, starb 21. November. Sie nahm auf: Margaretha von den Brouck, genannt Hoensbrouck 1522, Eua von Bocholtz 1534, Elisabeth von Vlodorp 1536, Fritzwindis von Frimersbeim J536, Catharina von Berckel 1537, Johanna von Groisbeck 1537, Christine von Wachtendonc 1522, Elisabeth Schenck von Nydeggen. XVIII. Agnes von Barick (Baerlo), erwählt 1541, regierte 18 Jahre und starb 28. Dezember. Zu ihrer Zeit wurde das Marienbild der Kirche bestohlen. Sie nahm auf: Johann von Leudt 1543, Isabella von Ghoir 1543, Ursula von Raesfeld 1545, Johanna von Merwick zu Kessel 1545, Ermgardis Spee genannt von Callcmberg, Anna von Barrick von Baerlo, Anna Schenk von Nydeggen 1554. XIX. Elisabeth von Vlodorp, erwählt 1559, regierte 22 Jahre und starb 24. Februar 1582. Sie nahm auf: Bela Quad von Wickeratb 1560, Anna von Boedberg 1560, Christine von Schaesberg von Krikenbeck 1562, Elisabeth von Pardeler 15,65, Margaretha Stael von Suthausen, Agnes von Imsenrath 1570. XX. Anna von Barrick, erwählt 1582, regierte 16 Jahre, starb den 3. Juli 1598. Unter ihr thaten Profess: Anna von Huysberg genannt Schlaun 1583, Johanna von Eynatten von Tille 1583, Catharina von Eynatten, Tochter des Ritters Ludwig von Eynatten von Tille, 1583, Maria Isabella von Leeraed 1589, Elisabeth von Efferen genannt Hall, Elisabeth von Egeren zu Vlasrath, Anna von Ruyschenberg 1589 und Elisabeth von Huysberg genannt Slaun 1597. XXI. Agnes von Imstenrath, erwählt 1598, regierte 6 Jahre und starb 2. Februar 1604. Unter ihr traten ins Kloster: Adama von Egeren zu Vlasrath 1599, Johanna von Ruyschenbergh 1600, Catharina von Lamboy 1600, die 16. Juni 1606 als Priorin starb. Fahno, Bocholtz I. 146 XXII. Anna von Ruyschenberg, erwählt 1604, regierte 26 Jahre und starb 15. August. Unter ihr thaten Profess: Elisabeth von Cortenibach 1607, Agnes von Ruyschenberg 1614, Maria Catharina von Pallant 1614, Catharina von Lamersel 1616, Maria Philippine von Rhoe zu Obsenich 1619, Anna von Blitterswyck genannt Passaert 1619. XXIII. Susanna de Pardo postulirt 1630, regierte 13 Jahre und starb 1. November 1642. Unter ihr thaten Profess: Hermanna Anna von Poll 1631, 23. Februar, 18 Jahre alt, Anna Margaretha von Blankart 1632, 16. September, Margaretha von Bocholtz aus Lobberich 1633, Maria Elisabeth von Blanckart 1640, 17 Jahr alt, Margaretha Catharina von Spierinck zu Tüschenbrock 1630, und Anna Maria von Boicholtz 1641, starb 1652. XXIV. Adama von Egeren, erwählt 1642, regierte 7 Jahre und starb 9. Juni 1649. Unter ihr thaten Profess: Petronella von Berloe 1643, 25 Jahre alt. XXV. Hermanna von Poll, erwählt 1649, regierte 5 Jahre und starb am 21. November 1654. Unter ihr nahmen den Schleier: Clara Bernarda von Baexen 1650, 20 Jahre alt, Clara Elisabeth von Wyenhorst aus Donc 1651, 2. Juli, Maria Margaretha von Wyenhorst aus Donc 1651, 2. Juli, Maria Margaretha von Wyenhorst aus Donc 1651, 2. Juli, 18 Jahre alt, Maria Clara von Elmpt aus Dilborn 1654, 18 Jahre alt. XXVI. Francisca d'Alsace Bossu, postulirt 1656, starb 18. Februar 1683. Unter ihr thaten Profess: Anna Theodora von Landsberg 1656, sie starb 1716, 7. Januar; Anna Bernarda von Matha 1656, 21. November, 17 Jahr alt; Elisabeth Helena von Pelouse 1662, 12. Februar, 17 Jahr alt; Maria Francisca von der Heyden genannt Belderbusch 1662, 12. Februar, 19 Jahr alt; Angela Clara von Plittersdorf 1662, 22. October, 18 Jahr alt. XXVII. Maria Margaretha von Wyenhorst aus Donc, erwählt 1617, regierte 36 Jahre. Auf dem Giebel des Pfortenhauses der Abtei steht ihr Wappen, wie hierneben, mit der Jahrszahl 1670. Unter ihr thaten Profess: Anna Constantia von Woestenrath 1673, 20 Jahr alt, starb 28. Juli 1715 als Priorin; Maria Josepha von Egeren zu Vlasraeth 1687, 22. März, 22 Jahr alt; Anna Francisca von der Heiden genannt Belderbusch aus Broich 1700, 5. Juni, 20 Jahr alt; Anna Sibilla von der Heese zu Heesvelt 1700, 5. Juli, 17 Jahr alt, starb 1762, 5. Juni als Priorin; Maria Francisca von Rhoe zu Obsenich 1710, 18. November, 19 Jahr alt. XXVHI. Adriana Albertine von Reede von Saesvelt, Kernen und Kaldenbrock, Tochter des Adrian Reyner, der 1673 starb, postulirt 1708, regierte 20 Jahre und starb am 20. Februar 17... Unter ihr thaten Profess: Eleonora von Lom aus Westring 1712, 15. Mai, 29 Jahr alt; Maria Cecilia von Eyck aus Nunum 1721, 22. Juli, 22 Jahr alt; Amalia Adriana von Bock zu Patteren 1721, 22. Juli, 21 Jahr alt; Constantia von St. Remy aus Ursveit 1726, 3. September, 21 Jahr alt, (ihre Mutter war Elisabeth Philippine von St. Remy, geborene Ritz von Etgendorf,) sie starb 1765, 7. Januar. XXIX. Anna Francisca von der Heiden genannt Belderbusch, erwäht 1730, regierte 18 Jahre und starb 21. Juli. Unter ihr thaten Profess: Juliana von Gronsfeld-Nevelstein aus Reiferscheid 1732, 9. März, 21 Jahr alt; Anna von Boccop aus Hilderdinck 1733, 8. September, 25 Jahr alt; Eva Isabella von Fraipont aus Lüttich 1740, 30. October, 19 Jahre alt, starb 22. August 1746; Dorothea Mechthildis von der Poll zu Rouwenbergh 1745, 5. September, 20 Jahr alt, starb 1762 und stiftete ein Anniversarium. XXX. Maria Cecilia von Eyck aus Nunhem, ihre Mutter Anna Margaretha war eine geborene Wallo, erwählt 1749, starb 12. April 1771, regierte 22 Jabre. Sie führte die drei Schindeln im Wappen, wie hier neben. Unter ihr thaten Profess: Maria Josepha von Bock aus Dürwis 1751, 23. Mai, 19 Jahre alt; Maria Ernestina von Plettenberg aus Engstfeld 1753, 11. November, 26 Jahre alt; Francisca Maria von Erp aus Holt 1757, 24. Juli, 17 Jahr alt. Maria Bernarda von Grotenhuys aus Veenhuys 1757, 24. Juli, 21 Jahr alt; Benedicta Ferdinanda von Aschenbroich aus Neersdonck 1766, 14. September, 17 Jahre alt. XXXI. Maria Josepha von Broch, erwählt 1771. Unter ihr thaten Profess: Johanna Bock aus Patteren, 30. December 1771, 24 Jahr alt, Josepha Charlotte von Cabanes aus Nassau 1774, 30. Mai, 26 Jahre alt; Dorothea Francisca von Wimpffen aus Pfalzburg im Elsass, 1775, 30. Juli, 26 Jahre alt. Aus dem Necrologium, respective Calendarium •) des Stifts ist Folgendes hervor zu heben: Kl. Januarius. Circumcisio domini. III. A. Obijt anno domini M.CCCC.LXXXI Pentecostes de Greuenbroick commonialis jiostra . de qua habuit 2 ) conuentus noster solempne seruitium et queque commonialium quartam 3 ) vini . multos quoque nobis conscripsit ') Das Buch ist Pergament, imperial folio und bis 1546 von einer Hand aus den älteren Neurologien neu zusammengetragen. Die Aufzeichnungen der späteren Jahre, von denen ich einige in den Anmerkungen folgen lasse, sind von verschiedenen Händen nachgetragen. Die Eintheilung ist so, dass auf jeder Seite nur zwei Tage verzeichnet sind. Vor jedem Tage steht der Sonntagsbuchstabe und vor diesem an den betreffenden Tagen auch die goldene Zahl. Ich habe beide durch fettere Schrift hervorheben lassen. Bei der goldenen Zahl finden sich Auslassungen, z. B. fehlt vor dem 3, Januar die Zahl IX. — 2 ) habuit, das heisst nur einmal, nämlich bei dem Todtenmahle, -welches damals allgemein üblich war. — 3 ) Ein Quart Wein und zwar für Nonnen zu einer Mahlzeit! was werden die neueren Zeloten dazu sagen? 147 libros . reliquit eadem nouem vasa siliginis hereditarij census pro augemento pitancie fraternalis dicte broedergelt habuit et sacristia ab eadem et sorore sua EJsbena clenodium valens florenos sex ad opus tabule altaris summi cbori. dedit non minus fraternitati beate Marie virginis nostri monasterii semel Lxxij bodder preter hec et multa alia nostro conuentui contulit beneficia ante tempora dignitatis- abbatialis Keuerende domine Wilhelme de Kessel nostre abbatisse. Ysdem temporibus contulit diuersis vicibus C. et iij grifones et v. bodd. in vsum et profectum nostri monasterii conuersos. Vitra premissa reliquit nobis xvij florenos renenses leues et v. bodd. in solutionem debitorum monasterii etiam conuersos. B. Octaua saucti Stephani. — Obijt . Martinus van der rueren et Geirtrudis uxor eius, de quibus habuimus ceream tornatam in ecclesia nostra et erant parentes Katharine van der rueren, nostre commonialis. obijt Jobannes de raetzfeld pater Vrsule nostre commonialis. C. Octaua sti. Johannis euangeliste. — Obijt anno domini M. CCCC. XLVI Christophorus Schinck a Nideggen, dominus de Hillenrade, Swalmen et Asselt prouidit virginibus portionem bonam et gauisa quelibet dimidia quarta vini . legauit et fraternitati beate marie virginis equitem aureum et ceram tornatam ecclesie nostre. Obijt frater Leonardus bangen nostri monasterii donatus de quo quelibet monialium habuit mcdiam quartam vini. Anno Lvj. D. Octaua luiiocentiuni. — Obijt Margareta de bueren, soror Mechtildis de raed priorisse nostre commonialis . anno dni. M.CCCCC.XVII. Obijt Sophia de bruwhuyss mater Woltere nostre commonialis. ] ) XIX. K. Obijt Rutgerus van der Voirt frater donatus noster, de quo habuimus solempne servitium. O. 2 ) Otto de pyfiick, pater Marie n. c. 3 ) O. Theodericus lullen frater Lutgardis n. c. O. Jacobus Gruenwaltz n. c. VIII. F. Epiphania domini- — 0. Maria de Pyfiick n. c. de qua habuit conventus solempne servitium et queque conuentualium quartam vini . reliquit et conuentui Lxvj aureos renenses xvij stuferos et ij bodd. quolibet renensi ad xx stuferos computato in debita monasterii nostri couersa. legauit prepterea antiquum scutum hereditarie pro anniversario suo . et suorum parentum ac etiam Margarethe Gruemvaltz cantricis et n. c. anno M.cccc.Lxxvj. G. O. Johanna de beers nominata Milling soror nostre c. lutbgardis. O. Rodolpbus Gruenwaltz frater Margarethe nostre commonialis. 0. Mechtildis Hillen sacrista nostra. XVI. A. O. Wilhelmus de Baerle frater nostrarum monialium Elis. de Baerle et Agnetis de Bai-ick abbatisse nostre anno M.ccccc.xiij 0, O. Hermannus de Hoensbroick frater Aleidis ac Margarethe n. c. de quo habuit fraternitas b. M. V. florenum et quelibet virginum pintam vini. V. B. 0. soror Katharina de Ghoir layca, consoror nostra M.ccccc.vj. — 0. Joannes de Kriekenbeck pater Elizabeth n. c. 4 ) C. Pauli primi eriiuitc. — Obijt Aleidis de Stockhem n. c. de qua habemus annuatim XXV. antiquos. grossos et dimidiam marcam. O. Hildegundis de Kessel n. c. soror Guilielme nostre abbatisse de qua conuentus habuit seruitium solempne. XIII. B. O. pie memorie Otto Comes Gelrie. 0. frater Joannes Wynen donatus de quo habuimus solempne servitium et quelibet monialium pintam vini. O. Goiswinus Spe frater Elburgis et Mechtildis monialium nostrarum, de quo habuit conuentus xxxii. quartas vini et fraternitas B. M. V. Septem florens renenses et quartam floreni partem. II. E. Obijt anno dni. M.CCCCC.IIII. Christina Geldoffs alias Wolffs. cuius aniuersarij dies et parentum ejusdem hie celebrabitur sie, quod precedenti die vigilie nouem lectionum legentur et altera die prosequentur cum missa cantanda pro defunetis et commendatione in ecclesia publice facienda . accensis etiam tarn in vigilijs quam in missa Septem nouis et integris cereis. Vnde eius ratione habemus quinque florenos aureos, de bis habebit vnum sacristia pro cerearum prouisione, reliquos quatuor celleraria vnde prouidebit cuilibet virginum quartam vini. habemus et alios duos florenos pro cereis procurandis in altari sanete Vrsule. cuius quidein altaris cum marito suo fundatores extiterunt. l\ Octaua l'lpiphnnie. — Obiit Katherina de heydenn soror Guede n. c. de qua queque monialium habuit dimidiam quartam vini. — Obijt Wilhelmus Gruenwalt, pater Margarete n. c. — Obijt Euerhardus de Doirne frater donatus monasterii nostri de quo habuimus solempne seruitium . queque virginum dimidiam quartam vini . retinuit quoque conuentus ab eodem Lj renenses in debita nostri monasterij conuersos. Eo adhuc viuente dedit fraternitati beate marie virginis xxvj griffones ad vsum vnius misse sabbatis cantande. Impetrauitque idem in curia Komana certas indulgentias predicte fraternitati . prout bulla desuper expedita continetur. 5 ) X. 0. Obijt Joanes de hocuen pater Margarete et Fridtzwindis nostrarum commonialium. — Obijt Petrus de Eggenraide pater Isabelle n. c. de quo habuit fraternitas bte. Marie duos florenos renenses et ceream tornatam. — Obijt Gherardus de paerle frater Elizabeth et Beatricis nostrarum c. de quo habuit conuentus annulum aureum. ') Am selbigen Tage steht von neuerer Hand: Obijt Anna Bargoun daruan heefft eider Joffer gehadt ein quaert Wyns, Die Abdie heefft van ihr behalden eine silueren Lepel. Sie is gestoruen 1609. 2 ) O. Abkürzung für Obiit. 3 ) Abkürzung für nostre commonialis. , ■>) Am selbigen Tage steht: 1701. 10. Januar obijt D. Joes Franeiscus de Heyden condiotus Belderbuseh. 5 ) Am selbigen Tage steht: Obijt anno dni. 1620 Elisabeth van Egeren supriorissa que in hoc monasterio laudabiliter vixit de qua habuit abbatia vnum argenteum Schiphum et cochlear argenteum et quelibeth virginum unam quartam vini. Fahne, Rochnltz. I. 148 A. Hauri abbatig. Obijt Katharina Bormans . de qua conuentus habuit solempne seruitium ad pitanciara et vnaqueque monialium quartam vini . habuit et sacristia duas cereas, custos vnam, erat cognata Fridzwindis vriemershem nostre c. — obijt Johannes de Eyll pater Anne de Eyl n. c. qui legauit f. b. M. V. *) florenum hornensem. XVIIJ. B. illarcclli papc et Jlartyris. Obijt Eirmgardis de Erp quondam mater in Well . soror Jacobe de Erp. conuentus nostri abbatisse. — Obijt domicella Elizabet de Holthuysen que legauit florenum monete andree pro pitancia conuentui scmel danda. V1J. C. Antbouii abbatis.— Obijt Jutta de Kesseil, decanissa in Bilsen anno M.cccc.viij, que legauit conuentui nostro Lxxx fl. h. 2 ) hereditarie ad vsum vini, annue virginibus distribuendi cum aliis etiam benefieiis nobis collatis. — Obijt Wilhelmus de Kessell sororius Agnetis de Barik nostre abbatisse, de quo habuimus ceream tornatam. anno M.ccccc.xLj. D. Priscc virginis et Jlartyris. — Obijt anno M. D. ij. Barbara a Wachtendonk dieta ab Asselt de qua habuit f. b. M. V. xxxvj stuferos. pro decorandis reliquiis legauit nobis aureum annulum et quippiam argenti et xiij quartas vini. 3 ) XV. E. Obijt ebristina de Kessell soror Hillegundis et Wilhelme de Kessel nostre abbatisse nostrarum commonialium. — Obijt vener. Dominus Henricus de raede, Abbas Gampensis avunculus Mechtildis de raede n. c. et priorisse. — Obijt dominus Petrus a bree canonicus Kranenberch . nepos Agnetis a barich . nostre abbatisse . anno Lviij. 111J. F. Fabian! et Scbastiani M. Obijt Henricus Schoere frater donatus monasterij nostri qui multa bona operatus est erga monasterium nostrum, nam sane iam vite emif ac dedit monasterio nostro florenum renensem perpetui census pro anniuersario suo in vinum communis conuentus conuertendum. Emit praeterea quinque maldra siliginis perpetui etiam census ipsis virginibus ac sororibus ad opus suarum camisiarum conuertenda. Dedit quoque L florenos. In fine vite sue cum consensu domine Abbatisse legauit cuilibet commonialium et sororum florenum r. Ipse autem reliquit nostro monasterio in promptis peeuniis c.xxiiij florenorum r. et ultra. 0. Agnetis virg. et JI. — 0. Theodricus de Dordt, sororius Francisce et Margarete de roshem et nepos Elisabet de Vlodorp nostrarum commonialium, qui legauit f. b. M. V. dimidium ioachimum. j. daller. 4 ) XIJ. A. Vincentij M. — O. Bela de Kessell mater Plillegundis nostre com. et Wilhelme nostri conuentus abbatisse, cuius anniversarium celebrabitur cum Siberto de Kessel eius marito. — obijt Dominus Wilhelmus de Voldorp eques auratus, prefectus Ruremundanus auus Johanne et Eirmgardis Groissbeck commonialium nost. de quo habuimus solempne seruitium 5 ) Anno M.cccc.xchj. — 0. Milken Falken conuersa nostra de qua habuimus pitanciam 6 ) et vinum, que legauit conuentui quinque florenos ex quibus quelibet virginum habebit annuatim pintam vini et legent virgines vigilias defunetorum pro ea et eius parentibus. 1. B. Enicrentiauc rirginis. — 0. Mechteldis de Raede, mater Mechtildis nostre priorisse . fiet etiam memoria Johannis et Gherardi Spaenrebuick, fratrum dicte Mechtildis, auunculorum vero dicte nostre priorisse a° M°cccc.Lxvij. — Obijt Bartholdus de Zallant, pater Odilie n. c. C. 0. Hermannus de Sandwyck pater Elsbene n. c. qui ordinauit diem vini. obijt christina tingnagels mater Catharine n. c. obijt soror Ghertrudis raetz . conuersa i.ujus monasterii, de qua conuentus habuit honestum conuiuium cum pitancia dimidie quarte vini. IX. D. Conucrsio sti. Pauli. — 0. illustrissima domicella Catharina, filia legitima quondam domini Arnoldi ducis Gelrie. — obijt Maria Honssler, soror Johanne de Kessell nostre sacristie. — obijt Godenoldus Lamboy de Cronendael nepos Katharine Lamboy nostre priorisse. de quo habuit sacrista nostra ulnam rubri sartyu. 1577. E. Obijt Catharina Springentguet . nostra commonialis de qua habuimus solempne seruitium, de qua etiam habuit beata Maria aureum annulum ponderantem decem florenos et conuentus vnum corallium pater noster, ad missale quod iacet in altari beate Marie V. monasterij nostri, de quo habuit Fridzwindis nostra commonialis x fl. et sacristia nostra argenteam pliialam, eyn silueren Schaele . ad officium infirmarie 7 ) dedit xvj fl. habuit et fraternitas b. M. V. corallium pater noster. XVIJ. F. Obiit reuerenda domina Elizabet de Swalmen sexta abbatissa in Ruremunda. — Obijt Adrianus de Boidbergenn perpetuus Marschalkus ducatus Gelrie pater Anne a Boidberghenn c. n. — obijt Gherlacus de Leeraed pater Elsbene n. c. ') Abkürzung für fraternitati beate Marie virginis. 2 ) Abkürzung für florenos hornenses. 3 ) Am selbigen Tage stellt: Obijt Qerardus van den Poell . consul in Wachtendonk . pater D. Petri van den Poell Abbbatis in Camp, antea huius monasterii confessarii 1637. 4 ) Unter demselben Tage steht: Obijt Anna van Boekholt nostra commonialis 1652. ») Es ist dasselbe, was an andern, folgenden Stellen durch honestum convivium und am 9. Februar durch opune prandium, am 31. Mai duroh eibi laudabilem portionem ausgedrückt -wird, ein fröhliches Mahl, hier Todtenmahl, c ) Pitanoia, eigentlich pietancia, ist eine Portion Wein oder Speisen, ursprünglich nur so viel, als man für eine Picta kaufen konnte. Eine solche Picta, welche in der Grafschaft Piota (Poitou) geschlagen wurde, gehörte unter die kleinsten Münzen, daher wurde ursprünglich unter Pitancia die kleinste Portion verstanden. ') Das Amt der Krankenpflege; diejenige Nonne, welcher dieses Amt oblag, hiess die infirmaria. 149 VI. 0. Aguetis secundo. — Fient anniuersaria Stephani de Elmpt et Mechtildis de Oeraed iilie eius et Stephani de Oeraed .et hadwigis ac Catharine uxorum eius de quibus habemus hereditarie xviij solidos ad celebranda anniuersaria duobus vicibus in anno. A. Obijt Johannes de Blitterswyck frater Jutte cellerarie ac c. n. — Obijt Adriana de Eyll dicta a boidberghenn . mater anne nostre commouialis. XII IJ. B. obijt Noswina de Mystay, mater Elsbene nostre commonialis de qua habuit operaria nostra manutergium et aliud manutergium ad sacerdotuin manus in sacristigio tergendas — Item predicta Elsbene cum esset sacristia monasterii noslri procurauit ac fieri fecit argenteam syboriam deauratam, in qua conseruatur brachium sancti andree apostoli, pro qua preter certum subsidium ab aliis nostris commonialibus ad hoc collatum ipsa Elsbena exposuit de bonis patrimonii sui Lxxx florenos quorum ratione eius anniuersarium etiam celebrabimus. IIJ. C. obijt Christina de Holtmuelen monialis conuentus de Keiserbosch neptis Fridzwindis de Vrimersheim nostre c. de qua habuimus annulum aureum et argenteum. — Obiit in profesto purificationis B. M. V. Sibertus de bongart nepos Wilhelme et 'Johanne de Oost nostrarum com. de quo relicta nobis et cerea tornata anno M.D.XXI1IJ 0 . Kl. Pebruarms. Ignatij episcopi et M. D. Obijt christina de Horst mater Gude n. c. de qua conuentus annuatim habet antiquum clipeum, de quo sacristia habebit tertiam partem pro quatuor anniversariis duabus vicibus in anno celebrandis, nimirum Symonis de Horst ac Guede uxoris eius, Conradi de hörst et Christine coniugis sue. — obijt Elsbena de Mistay commonialis ac celleraria nostra, de qua conuentus habuit solempne seruitium . que ordinauit florenum monete coniitis hollandie aimui census conuertendum in tritieeos pannes distribuendos singulis annis conuentui nostro feria quinta in cena Domini. XL E. Ipopanti domini. — obijt Margareta de Assell uxor Zietz de Brye, de qua habuimus hereditarie eynen Vtrichts gülden pro anniuersario et quelibet virginum dimidiam quartam vini habuit, legauit et sex aureos renenses pro reliquiis ornandis — obijt Ingelherta de bensteraede neptis Ermgardis Spee nostre c. anno Lxj. obijt Reuerenda domina Agnes de Imstenraedt xxi abbatissa in Ruremunda, qua annis quinque et mensibus sex tarn in spiritualibus quam temporalibus laudabiliter praefuit. de qua habuit quelibet virginum quartam vini etiam reliquit in promtis peeunijs quinquaginta duos florenos brabantie 1604. ') XIX. F. Obijt Gherardus baecke frater Jutte baicke n. c. — obijt Ghysbertus de Beers frater Lutgardis de Beers n. c. — obijt felicitas de Oist dicta a Breempt, soror Wilhelme et Johanne de Oist priorisse, que legauit conuentui nostro schutum aurem, monete regis anglie et nigram casulam van Damast cum singulis attinentiis suis, stolam, manipulum et albam . anno M.D.xxvij. 2 ) V'IIJ. C Obijt Johannes de Elmpt, eques auratus, frater Margarethe nostre abbatisse de quo vnaqueque virginum habuit dimidiam quartam vini . habuit et sacristia nostra casulam quandam cum sui attinentiis et calicem. conuentus ab eo habebit ix clipeos aureos cum dimidia annuatim pro quatuor anniuersariis celebrandis, scilicet Domini. Georgii de elmpt militis, patris ipsius et domine Catharine matris sue et fratris domini Theodorici de Elmpt . Item sacristia habuit aureum monile valoris dimidii aurei et centum magnas margaritas. A. Agathe rirginis. — Obijt dominus Thomas heeler de Straelen capellaaus domine abbatisse, in cuius exequiis habuimus xij quartas vini. XVJ. B. Yedasti et Amaudi episcoporuni. — Obijt dominus Renerus a Vrymershem pastor in doueren, frater Vridswyndis n. c. anno Lx. — obijt Wynandus de Anxtel frater Beatrixis n. c. anno Lxj. V- C Obijt Wilhelmus de Vlodorp dominus de Ghoir patruus Elizabet de Vlodorp n. c. D. Obijt honorabilis dominus Henricus de Oisoy abbas campensis, quondam confessor huius monasterii, pro recordatione perpetua donauit xv fl. h. de quibus gauisa est quelibet conuentualium duabus quartis vini. — Obijt domina christina de Heukelem mater Elisabet n. c. XIIJ. E. Obijt Helyas de Blerik alias van der Walstappen custos nostre ecclesie ad multos annos, legauit conuentui nostro pro aniuersario perpetuo Lviij florenos leues preter hec communitati virginum opune prandium et cuilibet virginum quartam vini . anno M.ccccc.xix. II. F. Sothcris virg. — 0. Reuerenda domina Aleidis de Boemell . deeima quarta Abbatissa hujus monasterii de qua conuentus noster retinuit florenum r. annui census pro suo anniversario quotannis celebrando. — obijt Wilhelmus de Impell. pater Eirmgardis n. c. ) Unter demselben Tage steht: 1771 Obüt Rev. ae Perill. Dna. Maria Coecilia van Eyck de Nunen abbatissima nostra meritissima . rexit annis 22. fuitque abbatissa tricesima, omni laude dignissima. 2 ) hypoeaustum ist ein heizbares Gemach, worin die Klosterleute im Winter gemeinsam zubrachten, Winterrefectorium. Da hier nicht novum hinzugesetzt ist, so scheint bis dahin ein solches in obigem Kloster nooh nicht bestanden zu haben. '■>) Unter demselben Tage steht: O. Louff de Egeren a Dysdonck frater Adamae de E. n. c. a°. 1028 37 Fahne, Bocholtz I. 154 Johanne de Leick nostre conuerse . Item anniuersarium hoc celebrabitur eodem modo, quo celebratur eius vxoris aleydis prima die mensis Martij. Kl. Maijus. Philippi et Jacobi apost. XI. B. 0. Eirmgardis de Barick dicta Impell mater Eirmgardis n. c. de qua hahuit fr. B. M. V. fl. C. O. Arnoldus Spe pater Eirmgardis Spe n. c. de quo habuit conuentus assata ad pitanciam . legauit fra- ternitati B. M. V. coronatum. — O. Lutgardis de Beers n. c. a°. M. D. xxv. XIX. D. inucntio stc. crucis. — 0. Johannes de Kesseil, pater Johanne n. e. de quo habuimus cereum tortum et dedit fr. B. M. V. fl. legauit sex florenos ad proiusionem quinque dierum vini pro suipsius anniuersario, suorum parentum ac nostrarum commonialium Kessel et Berckell. — VIIJ. F. 0. Arnoldus Ryswyck dominus teutonicus, frater Reyswindis et Johanne n. c. F. 0. Margareta comitissa, coniux domini Gherardi Comitis Geldrie. — O. Isabella de Kesseil soror Elizabeth de Kesselle regularisse in Soterbeck. — O. Katharina de Vlodorp. professa apud sanctam claram in Nuscia, soror, Elizabet de V. nostre abbatisse a°. Lv. XVI. 0, Johis. ante portam lat. — O. Zibertus de Blitterswyck et Ehzabet vxor eius, auus Jutte n. c. — 0. dominus Godefridus Hillen ordinis teutonicorum pastor in Gemerden frater Mechtildis hillen n. c. V. A. O. Margareta a Schluyn dicta de strythagen auia Christine a Schaisberg nostre suppriorisse. B. Petri cpi. et conf. — 0. domina Agnes de dript uxor quondam Domini Johanis de Eyl equitis aurati mater Agnetis de Eyll n. c. — O. Emondus de Baerle pater Elizabet de Bairle. Wilhelmus et Elizabet, frater ac soror eiusdem nostre commonialis . de quibus habuit fr. B. M. V. coronatum . A°. Lxxxviij. XIIJ. C. 0. Agnes de Zandwyck uxor Johannis de Dript, de qua habuimus fenestram vitream in choro nostro. II. D. O. Adrianus a Boidberghen Dominus de Sybrecht, frater Anne a B. n. c. — O. Hermannus a Wachtendunck satrapa de Cranenberch, auunculus Christine a. W. n. c. E. Ilainertii Epi. 0. Eua de Eyl monialis in Breberen soror Agnetis de Eyll n. c. — 0. Johanna a Mer- wich c. n. de qua quelibet nostrarum habuit quartana vini et conventus aeeeptit coclar et cyphum argenteum 1568. X. F. Ncrei, Achillei et Pancratij I. — O. Theodericus de Heterscheit nepos Jutte de Blitterswyck n. c. de quo sacristia habuit xx stuferos pro reliquijs ornandis. — O. Elbertus de Eyll, de quo habuimus xv fl. auus Elburgis et Methildis Spe. neenon Margarete et Christine de Eyll nostrarum commonialium. It. Scrvatii Epi. — 0. Anna de Streythagen dicta Schaisberg . mater Christine de Schaisberg n. c. XVIIJ. A. 0. Israel de Meckeren, frater sororis Anne nostre conuerse a°. M.D.iij 0 . — O. Wilhelmus de Boicholt, frater Anne de Boidbergen nostre commonialis. VIJ. B. 0. Wolthera de Bruwhuis n. c. de qua habuimus solempne seruitium a°. xcij. — 0. Petrus de Anxtell frater Beatricis de A. n. c. C. Felicitas von Oist, vrouwe tot Ryckell, dair von hefft onser 1. vrouwen broiderscap ein cleinet, werdich x Gulden, noch heefft sy onsen conuent besät xx Gulden voir hoir iairgetyt, hoirs mans vnd hoirer alderen, noch besät dry altairlaicken ende twe handtwelen. Matertera Wilhelme et Johanne de Oist priorisse n. c. A°. xcij 0 . XV. D. O. Johannes de Eyll op Gastendonck frater agnetis de eyll n. c. — O. Georgius de scaetzberch, pater Christine de S. priorisse nostre, qui dedit f. B. M. V. unam coronam auream. ') Ecclesie nostre cereum tortum cum casula de Damast . Preterea adhuc vivens pro seipso solemnes exequias celebrari fecit, 2 ) deditque virginibus tres Coronas aureas pro vino in communi, post mortem eius habuit conventus pitanciam vini. a°. Lxij. 3 ) IUI. E- 0. Catharina Spe . de qua conuentus habuit xvij quartas vini . fr. b. M. V. duos fl. soror Elburgis et mechtildis Spe n. c. — 0. Melchior a Schaissberg auunculus Christine a S. nostre suppriorisse. F. Potencianc Tirg..— O. Agnes de Eyll infirmaria . a°.xxiiij°. O. Martinus van der Rühren frater Catharine n. c XII. G. 0. Goelant de Bree cognata Fridzwindis a Vrimershem et Agnetis de Barick nostre abbatisse de qua habuit unaqueque virginum quartam vini . a°. xLiij 0 . I. A. Elizabet van Erp geheiten van Schinfelds, Marie von Schinfeltz moeder onser mit ioufferen, dair van hefft gehadt onser 1. frouwen broiderschap 1 hoirns gülden . hoir iairgetydt sal men halden mit missen, vigilien en commendatien . die custersse sali hebben xiiij stuuer, om dat wasslicht dartu te bestellen, ende vier priesteren, die miss doin sali men presencie geuen vnd elcke ioffer eyn halff quart wyns. Dit sali eyn abdisse alletyt bestellen, dair vuer hefft ons conuent ontfangen cc.Lxx goltgulden voirt in scholt gekeert. Men sali ouch memorie halden Jans van Schintfelt hoirs mans auch hoire dochtere ind alderen ouch Dirk Mangelmans ind Elisabet synre huisfrouwen. B. O. Elizabet de pyfflick, dicta de Meckeren soror Marie de P. n. c. IX. C. Ocsiderij cpi. et M. — 0. Domicella Jutta ab Harue. — 0. Agnes de Honssbroick dicta ab Harue soror Aleydis et Margarete van den broiek nostrarum commonialium a°. M.D.xLv. ') Eine Münze. — 2) Die Beispiele von Carl V, und Philipp II. der Exequien beim Leben stehen also nicht vereinzelt da. 3 ) Unter demselben Datum steht: Obijt Florentia des Plancques priorissa hujus monasterii die het siluer oruys aen onse kereke heeft gegeueu A°, 1686. vixit cum odore sanetitatis. 155 D. Donatiani et Rogatiani I. — 0. Aluert a Breempt, dicta ab Eggenraide, auia Wilhelme et Joanne de Oist priorisse . a°. vij. — 0. Johannes a Boidbergen, frater Anne a B. n. c. XVIJ. B. Yrbani epi. et couf. — 0. Arnoldus rouuer et Elsbena eius uxor de quibus liabuimus xx quartas vini, parentes Hadewigis Hesie nostre conuerse. — 0. fredericus de baer frater Johanne de baer, portarie n. c, VI. F. 0. Arnoldus a Wachtendonck et Christina ab Horst uxor eius auus et auia Christine a. W. n. c. — O. Elisabeth de Ghoir, quondana priorissa, de qua habuimus solempne seruitium . dedilque in ecclesia nostra casulam quandam ende twe roide syden dienroeck. a°. Lxxxviij. 0. 0. Johannes de Schinfelt frater Marie de S. n. c. de quo habuit fr. B. M. V. fi. et queque virginum quartam vini M. D. XI. XIIIJ. A. 0. Margareta de vefft dicta ab Eyll, mater Margarete et Christine ab eyll . priorisse n. c. — 0. Mechtildis de Heyden monialis in dalheim, matertera Mechtildis de raede priorisse n. c. de qua habuit fr. M. B. V. annulum aureum . a°. M. cccc. Lxxxiiij. III. ß. O. Arnoldus de Byswyck pater Reynalde et Johanne c. n. qui instituit diem vini. — O. Zegerus a Vrimershem quondam dominus conuentus in Sybrecht, frater Fridswindis de V. n. c. O. Wilhelmus a Schaesberch frater Christine a S. n. c. et priorisse de quo virgines habuerunt vinum et ecclesia duas ceras tornatas.') C. Johannes de Vlodorp frater Elizabeth de V. nostre Abbatisse. XI. D. Petrouelle virg. — 0. dominus Johannes de Nuscia fidelissimus ac probus confessor istius conventus a quo habuerunt moniales vini et eibi laudabilem portionem a°. Lij. — 0. Arnoldus de mersen cum Kunegunda uxore. Kl. Junius. Mcomedis M. E. 0. Vdilindis de Raede, soror Mechtildis de R. priorisse nostre. de qua habuit fr» B. M. V. cathonulam aurearn et annulum aureum cum C. margaritis. a°. Lxxxiiij. — O. Cecilia de Eideren, domina in Neer, neptis Johanne de Groisbeck . priorisse nostre, que legauit nobis, twe swarten syden dienrock vnd eyn rode Casell. — O. Johanna a Boeckholt, dicta a Breempt, neptis Anne de Boedberch nostre commonialis . A°. Lvij. XIX. F. lareelliiii et Petri 1. — 0. Godenoldus Lamboy de cronendael 2 ) frater • Katherine n. c. qui legauit f. B. M. V. xxij stufferos, foirt eynen clumer Gulden . et quelibet virginum habuit pitantiam vini . obijt a°. Lv. — O. Catharina van Tieffeien, que nobis legauit phyalam argenteam ponderantem vncias quatuor, viij loit, et pannos lineos pro florenis brabanticis quinque. — O. Maria de eiteren dicta Lamboy, uxor predicti Godenoldi Lamboy, de qua habuit fr. B. M. V, fi. Anno 1.5.8. VIIJ- 0. Elizabet van Baerle onse medeiouiffer gewest is anno xxviij, onser frouwen suster Agnetis von Barick onser abdissen . sy hebben tosamen geordinert ind gegeuen iairlix eynen goltgulden ind v. hoirnse gülden tot twe portionen Galentyns onsen convent to geuen then twe reisen, eyns op christi natiuitatis auont. den anderen mail op den gueden Donnerdach . Voir welkeur waildait . op dach Natiuitatis christi ind pasche, als gratie gelesen syn, sali dat Conuent leesen die psalmen: Miserere ind de profundis mitten Collecten tot gedechtenissen der vurg. iofferen. — O. Emundus de Baerle auunculus R. Dne. Anne a Barick . de quo habuit . f. B. M. V. aureum et ecclesia nostra tedas duas. anno 89. XVI- A. 0. Arnoldus de raitzfelt frater Vrsule de r. n. c. — 0. Johannes a Frimershem in liuonia dominus teutonicus, frater Fridswindis nostre infirmarie. V. B- 0. Elizabet de Bockhoeuen dicta de Baer, mater Johanne de Baer n. c. de qua habuimus cereum tortum . Obierunt Theodericus de Milendonck, dominus de milendonck . drakenuelt et goer cum Agneta uxore eius domina de Drakenuelt . legauerunt f. B. M. V. fl. a°. Lvij. C. 0. ipso die venerabilis Sacramenti dns. Gherardus van der muelen confessor huius monasterii, in exequijs ipsius propinauit dominus abbas domine abbatisse et Conuentui xij. quartas vini . a°. M. D. iiij. — 0. Adam de Niegghen frater Beele de Ghoer. n. c. qui dedit f. b. M. V. unum hornensem. XIIJ. D. Anniuersarium Gherardi de Oeraid . germanus Catharine et mechtildis n. c. de quo habuimus seruitium solempne. habuit queque virginum nostrarmn quartam vini . instituit et lampadem singulis horis ai'suram. O. Elizabeth de Kessel infirmaria nostra . a°. xxix. — 0. anno Liij dominus Wilhelmus de Wachtendonck canonicus sti. Lamberti ecclesie Leodiensis, patruns Christine de W. n. c. de quo habuit f. B. M. Y. fi. III. E. Sedardi epi. et conf. — 0. Anna de beirs dicta de galen . de qua habuimus casulam nigram bissinam, soror Lutgardis de beers cantatricis nostre com. — 0. Anna de Calen dicta de Beirs; mater Lutgardis n. c. 3 ) F. Primi et Feliciani M. — O. Alardus ab eyll de quo habuit f. B. M. V. fl. ac queque virginum dimidiam quartam vini . auunculus anne de Eyll nostre suppriorisse. — 0. Johannes de hoigrock, auus Helwigis de Randenroide c. n. de quo habuit fraternitas B. M. V. fl. ') Unrer demselbigen Datum steht: 1743. 29. May obijt Reverendissima domina Maria Charlotta de Heesse, abbatissa in Eppinchoven soror priorisse nostre -Anne Sibillae. — 2 ) Von dieser Familie kommen in dem Necrolog noch vor: 28. Oct. 1538 starb Godenoldus Lamboy von Cronendael, dessen Frau MariaPassert hiess, Vater der Priorin Catharina von Lamboy; diese hatte 4 Schwestern: 1. Catharina, Priorin zu Mariagarten inRoermund; 2. Maria, Nonne zu Agnes in Eyck, starb 26. August; 3. Mechtildis, verheirathet an einen Cluth, starb 1579, 30. Sept.; 4. Johanna, Nonne zu den weissen Frauen in Mastricht, starb 9. Oct.; ferner einen Bruder: Wilhelm Lamboy zu Dessener dessen Frau Elisabeth von Eynatten hiess, und von denen Ersterer am 19. August 1585, die Letztere am 19. August 1579 starb. 3 ) Unter demselben Tage steht: 1649 Obiit dna. adama ab Egeren abbatissa vigesima quarta huius domus . rexit 7 annis. Fahne, Bocholtz I. 38 156 X. (I. 0. Wilhelmus Milien nionachus campensis ; f'rater Mechtildis Hille n. c. ac sacristie. A- Barnabe apli. — O. Domina Gertrudis de Reuenack . septima abbatissa in Ruremunda. — 0. Arnoldus de Krieckenbeck frater Gertrudis n. c. O. Soror Anna de Meckeren Conuersa nostra . a°. xxix. XVIIJ. ß. (Mulpbi Basilidis et Cirini. — 0. dna. Catharina ab Eggenraid, uxor dni. Werneri van den bongart, matertera Wilhelme et Johanne de Oost priorisse de qua habuit fr. B. M. V. fl. et nos pro pitancia aureum babuimus. O. Agnes de Eynaten mater Marie Anne et Margarete, de Schaisberg n. c. de qua habuit f. B. M. V. aureum et ecclesia tedas duas . a°. 91. VIJ. C 0. dominus Johannes de Eyll, eques auratus, pater Agnetis de eyll n. c. Johann Truyen hefft besät onser 1. vrouwen broiderschap ein erffmalder roggen den ermen iairlichs te spinden. 1 ) dat is in allen quatertember ij vait by der ander spinden, die men sus haldende is. M. D. xLvij. op sint Marcus auent. D. 0. Wernerus de Palant, nepos "Wilhelme et Johanne de Oost priorisse, qui legauit conventui nostro xvj fl. ex quo habuimus solempne seruitium et queque nostrum dimidiam quartam vini . anno xxv. Elisabeth van Stamheim genant van Vlodorp Erfvaechdjn van Buremunde, daer van eyn yeder Joffer gehat heeft eyn kan wyns, eyn pitaucie ende noch wyn, noch twee tortyssen in der Kircken ende eynen gülden vnse 1. v. broederscap A°. Lv. Elizabeth onser custersse moeder. XV. E- Viti et morfesti. — O. Alueradis de Herff, -vxor domini Wilhelmi de Vlodorp equitis aurati domina in Dalenbroick, Leuth et Ryckell, que nobis contulit albam choralem vestem sericam . instituit itidem duos philippicos pro anniuersario suo, quod celebrabitur quotannis post dominicam letare et vnum philippicum pro vino, conuentui dando in die palmarum anno xxiij. — 0. Johannes de groesbeck nepos. Johanne nostre priorisse, legauit fr. b. M. V. fl. - 0. Ludowicus ab Eynatten dominus temporalis de Eyll, pater Johanne et Catharine ab E. n. c. de quo habuit quelibet virginum pitanciam vini et f. B. M. V. xxiij stuferos . anno Lxix. IUI. ¥. Cirici et iulite II. — 0. Johannes de Eyll, dominus in geisteren, frater Anne de Eyll n. c. et priorisse. — 0. Gerardus a Groisbeck frater Johanne a G. priorisse et Eirmgardis n. c. canonicus sti. Lamberti Leod. G. 0. Maria de Eyll monialis in Marienboum, soror Agnetis de eyll n. c. — 0. Mathias a Friemershem, frater Fridzwindis a. F. n. c. •— O. Ermgardis Spee monialis . anno Lxij portaria in cuius exequijs conuentus habuit frugalem portionem et quelibet monialium quartam vini et conventus in promptis denaris xxix fl. et iiij st. XIJ. A. Marci et Marccllini I. — 0. Godefridus de Hanxeler satrapa in Milien, de quo_ habuimus xiiij quartas vini . qui fuit socer Helwigis de randenraid n. c. — 1. B. (jeruasii et Protkasii M. — 0. Johannes milre eques auratus dominus in Milendonck, pater Bele nostre abbatisse de quo habuit conventus n. xxxiij quartas vini. — 0. Sophia de Vissenich dieta de Wachtendonck. mater Christine de Wachtendonck nostre c. — 0. Catharina Lamboy priorissa de qua habuit conventus quatuor cyphos argenteos, coclear argenteum et sex florenos brabanticos et quelibet virginum quartam vini . 1606. C. 0. soror nostra Aleydis de Wyck conuersa huius monasterii . de qua monasterium habet tres ciphos argenteos et annulum aureum cum laudabili eibi et vini portione A°. Liiij. IX. D. 0. Domicella Aleidis de Mirrhaid, domina de Wickraid, de qua duas habuimus casulas ex eius quandam veste faetas, scilicet daniast. E. Albaui HI. — 0. Bela Lauertz mater Walraue L. n. c. XVIJ. ¥. Yigilia. — 0. Johannes a ryswyck frater Reynalde et Johanne a ryswyck n. c. — Fiet memoria domini Mathie de Eyll equitis aurati et Scheifhardi a Mirrhaid ac aliorum illis sanguine iunetorum . qui oeeubuerunt in quodam conflictu prope Straelen. — VI. G. Katiuitatis s. Johis. bat. — 0. Johannes hillen frater Mechtildis Hillen nostre c. 2 ) A. O. illustris prineeps dns. Reynaldus dux Juliacensis, Geldrensis, Comes Zutphaniensis, cuius nobilissima coniux Maria de Borbon contulit conuentui nostro viridem sericam casulam cum suis attinentiis, eorum insigniis ornatam. XIIIJ. B. Jobanuis et Pauli. — 0. Mathias de Kessel . frater Wilhelme nostre abbatisse et Hildegundis de Kessell n. c. — 0. Gysbertus de Beers frater Lutgardis de B. n. c. HJ. C. 0. Anna de Wachtendonck dieta de holttrop A°. Lij de qua habuit fr. B. M # . V. fl. soror Christine n. c. ') Aehnliehe Spenden machte der Donat Mathias Bangen, der zwei Fass jährlich aussetzte (9. Juli). 2 ) Ihr Vater Henrich, der dem Kloster seinen goldenen Ring schenkte, starb am 4. August; ihre Mutter Catharina Pollarts am 16. August, ihre Schwester Catharina am 9. August; ihre Brüder starben: 1, Wilhelm, wie oben angegeben am 10. Juni; 2, Bernard, Mönch zu Camp, am 27. Juni; 3. Henrich, am 10 August; 4. Theoderioh, am 29. Oct. Ferner stehen über die Familie noch folgende Vermerkungen in dem Buche: 1. Oct. Obijt Theodericus Hillen, de quo habuimus solempne seruitium ac quelibet virginum quartam vini. auunculus Mechtildis Hillen n. c. — 27. Oet. Obijt Johannes Hillen de quo habuit queque virginum pintam vini et habuimus annulum aureum et cereura tortum pater Lutgardis Hillen n c. et sacristie . Lxxxiiij. — 15. Juni Obijt Eirmgardis Hillen soror Luitgardis n. c, 17. Aug. Obijt Anna dieta Hillen, de qua habuimus solempne servitium et duas cortinas ex serico pro diua Virgine 1634 (siehe auch unten 27. Nov.). — 27. Dec. 0. Lutgardis Hillen c. n. de qua habuimus solempne seruitium et quelibet virginum quartam vini, — Uebrigens steht noch unter obigem 24. Juni das Jahrgedächtniss der Suster Jenne van Leick, welche 1558 gestorben ist und dem Kloster 300 Gulden hinterlassen hat, von deren Zinsen jährlich auf st. Barbara den Stiftsjungfern Wein gereicht werden soll, damit sie ihr Gedächtniss feiern, (Vergl. auch uuten den 4. Sept.) 157 D. Leonis pape et Berenei conf. Vigilia. - 0. Wilhelmus familiaris noster et donatus de quo conuentus habuit xxxiiij quartas vini et omnia bona sua. - 0. Elisabet bangen, de qua habuit imago diue virginis quinquagenum coralium et quelibet virginum dimidiain quartam vini et fuit famula pistrini nostri. - 0. Johannes a Schaesberch pater Marie Anne et Margarete nostrarum c. qui dedit ecclesie nostre casulam de damast et fraternitati b. M. V. dalerum phil. aureum et quelibet virginum babuit pitanciam vini 1579.') XI. K. Petri et Pauli ap. — 0. Johnnnes Wynen cum Wynando filio suo, pater ac frater Eley conuerse nostre qui legauit f. B. M. V. fl. VI Couinieuioratio bti. Pauli. — 0. Albertus de Eyll frater Anne nostre subpriorisse qui legauit f. B. M. V. fl. Kl. Julius. Octaua saneti Johannis baptiste. XIX. C 0. illustris prineeps Carolus dux Geldrie Julie et comes Zutphanie, totius ecclesiastice iurisdictionis singularis defensor, heretice factionis acerrimus persecutor, huius monasterij preeipuus fautor, priuilegiorum iuriumque nostrorum acquissimus propugnator, cuius vitam victoriosam atque gloriosam finiuit mors satis ingloria neque minus infortunata Anno xxxviij. V1IJ. A. Visitatio JL V. — 0. Johannes Spee frater Ermgardis Spe n. c. de quo habuit f. B. M. V. coronatum et conuentus xii quartas vini. 2 ) B. 0. Mathias Kunipe frater donatus conuentus nostri de quo habuimus CC florenos r. ab illo reeeptos de corio et cortice anno xciiij 0 . — 0. Reuerenda in Christo dna. Anna de Barick xx abbatissa in Ruremunda, que annis quindeeim et mensibus fere quinque tarn in spiritualibus quam in temporalibus laudabiliter prefuit, de qua habuit quelibet virginum quartam vini . Eadem, tempore suo quo officio prefuit, ducentos florenos br. ex suis redditibus in vsum et commodum totius conuentus elargita est, quapropter eius anniuersarium celebrabitur quotannis quinque missis, quarum una cantabitur et quilibet sacerdos habebit pro presentia 5 stuf. br. pro lumine . x stuf. Virgines habebunt vndeeim florenos br. quos inter se diuident aut vinum pro eis bibent ad placitum illarum . Anno Lxxxxviij iij Julij . cuius anima requiescat in pace . Amen. XVJ. C. Translutio sti. Hartini- — 0. Gerardus a Vlodorp, prefectus Ruremundensis frater Elizabet nostre abbatisse. — 0. Lamberta de thuell, uxor gerardi predicti . de quibus habuimus tornatam ceream in ecclesia nostra. — O. Fridzwindis a Frymershem c. n. de qua habuimus solempne seruitium cum vino ac imago diue virginis in ecclesia nostra annulum aureum cum adamante habet . A°. M. D. Lvij. V. D. 0. Arnoldus Schink de Nideggen pater Anne S. n. c. de quo habuimus mappam altaris et duos cereos tortos a°. xxvj. — 0. Domicellus Otto Schinck a Nideggen eques auratus patruus Anne Schinck nostre com- monialis. E. Octaua apostolurum. 0. dilectus frater noster . Wilhelmus Staiken, ouium pastor probus ac multum deuotus. — 0. Elizabet de Krieckenbeck conuersa monasterij nostri de qua habuimus seruitium solempne et quelibet virginum dimidiam quartam vini. YIIJ- P. O. Walraua Lauertz quondam priorissa . de qua habuimus solempne seruitium anno xc°. — O. Jacoba de Merwyck monialis vallis comitis matertera Ermgardis de impell n. c. a°. xlvüj. 3 ) IJ. G. 0. Joachim a Randenraide. nepos. Helwigis n. c. de quo habuit queque virginum dimidiam quartam vini. — 0. Helwigis de Holtmuelen dieta de Frimershem soror Guede de H. nostre matricularie de qua habuimus cereum tornatum a°. L. A. 0. Arnoldus Lamboy frater Katharine L. nostre priorisse, de quo habuit f. B. M. V. 1 Dalerum 1588. B. Septem fratrum. 0. Johanna de Kessell c. n. et sacristia que multa bona prestitit nostre sacristie a°. xcij. — 0. Johannes de Krieckenbeck pater Gertrudis n. c. de quo habuimus cereum tortum. €. 0. Magistra Zuzanna peykens de qua habuimus argenteum vasculum, quod venditum est pro sex florenis et iiij stuf, que peeunia ad tecti reparationem conuersa est a°. iiij. XVIIJ. D. 0. Zietz de Vriemershem dominus in Liuonia, frater Fridzwindis de V. n. c. 0. Margareta van Bree monialialis vallis comitis neptis Agnetis de Barick nostre abbatisse a°. xLix. VIJ. E. Margarete virg. — 0. Gherardus de Berckell pater Gertrudis a. c. — 0. Elsbena de Greuenbroick n. c. de qua habuimus solempne seruitium a°. Lxxxviij. F. 0. Dominus Henricus Gruenwalt, ordinis sti. Johis. bapt. frater Margarethe n. c.i) XVJ. 0«. ßiuisio apost. — 0. Hadwigis de beers monialis . ord. prem. in Nouiomagio soror Lutgardis de beers n. c. IIIJ. A. 0. Beatrix de Anxtell n. c. de qua habuimus solempne seruitium et queque virg. dimidiam quartam vini M.D.xLiij. — 0. hie Ruremunde Gysbertus a Barick, frater R. Dne. Annae a barick Abbatissae nostre, in nostra i) Unter demselben Tage steht: 1770 Obijt Franoisous de st. Remy capucinus conventus Xantensis Frater Constantiae nostrae priorissae 1770. — 2 ) Unter demselben Tage steht: Obijt fredericus Arnoldus von Lansbergh dominus in Lansbergh 1673. — 3 ) Unter diesem Tage steht: Obijt Joanna de Bocholtz commonialis in Düsseren, soror Margaretae et Annae Booholtz nostre eommonialis . Anno 1642. ■i) Drei Tage später steht: Obiit Aleidis Giuenwalt, materMargarete n. o. de qua habemus annulum, operaria vero de annulo predioto reeepit xi flor. ad vsus offieii sui. 158 ecclesia sepultus, de quo habuit conuentus solempne seruitium ac quelibet virginuni quartana vini . Item memoriale habet fr. B. M. V. velamentum ad pheretrum defunctorum . a°. Lxxxvj. B. O. apud reguläres prope Leodium frater et dominus Ludowicus Lamboy, Katharine L. nostre prioräse patruus . qui dedit f, B. M. V. fl. a°. Lix. ÄIJ. C. O. Rener us de Breempt auus Agnetis Breempt nostre c. I. D. 0. Dns Gharardus ab Oerad, pastor in Herten ac sacellanus domine Jacobe de Erp abbatisse, qui nobis dono dedit ac remisit CC. florenos quos illi ex beneficio missarum debebamus, habuit et queque virginum iiij stuf, et dimidiam quartam vini. E. O. Michael Zandri de Valkenberg presbiter, capellanus huius ecclesie ac nostre iuuentutis instructor. — O, Christina de Odenkirchen soror Aleidis n. c. de qua habuimus solempne seruitium. — O. Maria a Schaisberch infirmaria nostra, soror Anne et Margarete n. c. de qua habuit fr. B. M. V. aureum, item conuentus solempne seruitium, quelibet virginum quartam vini et conuentus cochlear argenteum . a°. 89. IX. F. Praxcdis virg. — 0. Ioannes de Oedenraid, frater Catharine et Mechtildis nostrarum c. de quo habuimus solempne seruitium ac quelibet nostrum quartam vini et in ecclesia cereum tortum. *) G. Marie Magd. — O. Ebsabet de Kaldenbroick . auia Elizabet de Ghoir priorisse nostre c. — O. Gueda de Coeuorden dieta de Barick mater Anne de Barick nostre c. de quae habuit frat. B. M. V. fl. a°. Li. XVIJ. A. Ajiolimiris II. — 0. Arnoldus Spe, frater Eirmgardis n. c. de quo habuit fr. B. M. V. cereum duarum librarum. VI. B. Christine virg. — 0. Zwerus de Barick, frater dne. Agnetis de Barick nostre abbatisse, ac Fridz- windis de merwick uxor eius de quo habuimus cereum tortum, ipse anno xxxvj, ipsa vero anno xL obierunt. C. Jacobi apli. Christophori . Cucufati. — O. Aleidis de mirhaid, domina de Gurtzenich, soror Gatharine de M. n. c. de qua habuit f. B. M. V. fl. — 0. Gatharina de Raide vxor Godefridi de Vlodorp domini de Leuth, de qua habemus casulam sericam nigram, pro qua eorum anniversarium quotannis celebrabimus et ponet sacristia cereos. — O. Anna a Boedbergen commonialis et portaria nostra de qua habuimus quelibet nostrum quartam vini et conuentus vj equites aureos perpetui census de quo quelibet virginum dabitur annue quarta pars libre gingiberis . 1578. XI IM- D. Aune matris Marie. — 0. Elizabet de raitzfelt . decanissa Nussie ad sanetum Quirinum, soror Ursule n. c. de qua habuit f. B. M. V. fl. — O. Wilhelmus de Kessel, frater Johanne n. c. IM. E. 0. Ghertrudis de Ryswick mater ßiswindis et Johanne de R. nostrarum c. cuius anniuersarium fiet cum sororis sue Elzbene de Zambeck anniuersario. — O. Johanna Hae.cks . decanissa in Zusteren . neptis Domine Wilhelme de Kessel n. abbatisse de qua fr. B. M. V. habuit fl. et sacristia cereum unius talenti. F. Nazary . celsi et Pautkaleonis M. — 0. Paulus de Doern confrater noster, de quo habuimus solempne seruitium . legauit nobis hereditarie iiij fl. pro celebratione trium anniuersariorum quotannis, quorum smgulorum tempore voluit nobis vinum dari. et plura nobis bona reliquit — O. Bernardus ab Eill, frater Agnetis de Eill n. c. — obijt in conflictu prope castrum de Huemen anno Lxxix 0 . XI. G. Felicis, Siniplicij et Faustini M. — 0. Wilhelmus de Kesseil frater Johanne n. c. A. Abdon et Senilis M. — 0. Anna van den Volde dieta Roemers, mater D. liberti Röemers Capellani, de qua habuit conuentus pitantiam vini . Ipsa ad ornatum spoliate imaginis beate Marie virginis contulit cingulum deauratum A°. Lxxvij. XIX. G. Gcrinani cpi. — Eins 2 ] herr Jan van Lieck, onser suster Jennen v. L. broider dair van heifft gehadt ons liue Vrow eynen damasten mantel ind iij loit siluers vnd dat Conuent heifft gehadt pitanci van wyne. Noch heifft hy besät onser vrouwen Jacobe van Erp in hoerer tyt vnd allen naeuolgenden abdissen tot eyn ewige gedechtenisse synre eyn silueren Kruesen vergn.ldt, weyrdt synde xyj Goltg. dair voir eyn abdisse in der tyt synre gedechteniss halden zal nae alder gewointen. Kl. Augustus. Vineula petri. VIIJ. C. O. Jutta de Dursdal n. c. de qua habuimus xL quartas vini . Eodem die obierunt Theodericus Dursdali, pater eius et anno Lxxxiiij roboldus frater eiusdem. — O. Margareta de Kessell auia Johanne de Kessell sacriste. XVJ- B. Stephan! pape et M. — O. Petrus van der Ruiren, frater Catherine von der Ruiren . n. c. de quo habuimus solempne seruitium. V. E. Inuentio S. Stephaui. — 0. Mechtildis de Raid priorissa ac commonialis nostra. F. O. Aluert de Oost dieta de palant soror Wilhelme et Johanne de Oost . n. c. a°. xxxj. G. Boniiuiei conf. — 0. Sibertus de Holtmuelen pater Guede de H. n. c. qui legit fr. B. M. V. fl. II. A. Sixti pape et 1. — 0. Theodericus de Dript nepos domine Bele de Dript nostre abbatisse. — O. Johannes de Dript filius predicti Theoderici etiam nepos dicte Bele. l ) Unter demselben Tage steht: 1748 O. Illustrissiraa dna. Anna Francisea van der Heyden condiota Belderbuseh ex Broch xxviij abbatissa huius monasterii, quae pro animae suae refrigerio anniversarium fundavit uti et pro anima amplissimi domini Odaer pastoris et decani in Bracht. Rexit summa cum laude annis 19.— 2 ) d. h. Ein Gedäohtniss. 159 B. Donati epi et I. — 0. Mechtildis de Oortenbach dicta de Anstenraid mater Agnetis de A. n. c. — 0. Johannes Huin de Anstenrath, pater Agnetis de A. n. c. qui legauit f. B. M. V. equitem aureum cuilibet virginum pintam vini et ecclesie cereum tortum A°. Lvj. X. C. Cyriaci et sociorum ejus. — O. Eua de Bree, mater Elizabet de Bairle et Agnetis de Barick nostre abbatisse . de qua f. B. M. V. habuit flor. et ad organi nostri reparationem dedit coronatum. habuit et queque virginum quartam vini A°. M. D. x. D. Romani fl. Vigilia. — 0. dominus Goiswinus de Lum presbiter saeellanus huius ecclesie et instructor nostre inuentutis. XVIIJ. Laurentii B. — 0. Margareta de Krieckenbeck regularissa conuentus prope Maiseyck, soror Gertrudis n. c. VIJ. F. Tiburtij B. — 0. dominus Gherardus Cloinen de Waltniell pastor in niell, qui legauit nobis Lxxx aureos de pondere ad emendos redditus iiij aureorum, convertendos ad vinum virginibus dandum duabus scilicet vicibus. primo ipso die circumcisionis 2°. ipso Epiphanie die . ob hoc quotannis celebrabimus anniuersarium eius cum vigiliis ac missarum celebratione solempni. («. 0. Hermannus de Dript, nepos domine Bele de Dript nostre abbatisse. — O. Joanna de Boicholt, dicta de anxtel, mater Beatricis de anxtell nostre commonialis. XV. A. Ipoliti sociorumquc eius. — 0. Oatharina van den bongart, dicta de Ghoir, que legauit aureum ad organi nostri reparationem, habuimus et solempne seruitium ac xvj quartas vini, mater Bele de Ghoir operarie ac commonialis nostre. — 0. Maria de buiren dicta Hoen . de qua habuimus duos cereos tortos, matertera Aleidis van den broick, portarie ac commonialis nostre IIIJ. B. Eusebij presb. Vigilia. — 0. Aleidis tryppemeckers . mater mechtildis consororis nostre, que legauit annue virginibus pro vino sex florenos pro se ac marito suo Renero trippenmeckers, legauit itidem ij fl. pro celebratione missarum ac eoruni anniuersarium bis annuatim celebrando A°. xxv. C. Assumptio B. B. Y. 0. Theodericus de Raede, pater Mechtildis de raid c. n. ac priorisse, de quo conuentus habuit pitanciam vini et frat. B. M. V. fl. anno .Lxx. — 0. Domina Anna de Ruyssenberch xxjj abbatissa. XIJ. D. 0. Catharina de Berckell c. n. de qua habuimus solempne seruitium et. quelibet virg. quartam vini, habuit et conuentus cochlear argenteum et annulum aureum . A°. Lviii. I. E. Octaua Laurentij. — 0. Elizabet de Randenraide dicta de Hantzier, domicella in Milien, soror Herwigis de Randenraid n. c. de qua habuit fr. B. M. V. unum nobilem Henrici Regis anglie et ij cereos tortos, habuimus et xüij quartas vini . A°. xxvj. F. Agapiti fl. — 0. Vincentius de Baer, frater Johanne de B. n. c. de quo habuit fr. B. M. V. fl. habuimus et nos quelibet pintam vini et cereum tortum. IX. fl. Bagni fl. — 0. Theodericus de Hertenfeld, de quo habuit queque virg. pintam vini et ii cereos tortos et fr. B. M. V. fl. — 0. dna Elizabeth t de Vlodrop geheiten van Wynentray advocatissa ruremund., de qua habuimus casulam sericam et quinque florenos inter nos diuisos. A. Beruardi abbatis. — 0. Theodericus Gruenwaltz, frater margarete n. c. — O. Johannes de Kessel, pater Elizabet de K. n. c. de quo queque nostrum habuit dimidiam quartam vini. XVIJ- B. O. Petrus Stom famulus noster anno M.D.vi. — 0. Wilhelmus de Gruesbeck, frater Johanne priorisse et Eirmgardis nostrarum c. de quo retinuit conventus duas casulas panneas a°. vij. VI. C Octaua assumptiouis. Timothei et Simpboriani- — Eins Frammici van holthuisen Canonick to Wieshel. dair uan hebben wy gehadt xxij. q. wyns . Vnse custeirsche heeft ouch gehadt ein alue vnd ein amict mit perlen gestict. vnd ein gardein . noch iiij küssen, die men gebruicken sali op hoichtyden vuer den celebrant mit den diene- renn . vnd noch eyn corporaill custodi . anno . Lxxiij. , D. O. Elbertus de Eyll, pater margarete et Christine de Eill priorisse. — 0. Margareta de Vefft, auia Margrete et Christine de Eill priorisse nostrarum commonialium. XIIIJ. E. Bartholomaei apli. — 0. Joes de Bruhuiss, pater Woltere de B. n. c. — 0. Anna de Vlodrop dicta a Scheifart . matertera Elizabet de Vlodrop . n. c. III. F. Benesij fl. — 0. Arnoldus de Friemershem, frater Fridzwindis n. c. de quo habuit conuentus solempne seruitium ac queque virgiuum quartam vini et in ecclesia cereum tortum. fl. 0. Johannes de Dript, pater D. Bele Dript nostre abbatisse, de quo habuit f. B. M. V. fl. et cereum tortum. — 0. Arnoida de Erp dicta ab Eyck, soror domine Jacobe de Erp nostre ahbatisse a°. L. XI. A. Ruft B. — 0. Elizabet de Macheren n. c. de qua fraternitas saluatoris retinuit annulum aureum et argenteum coclear, fr. B. M. V. quinquagenum corallium et argenteum quoddam monile . habuimus et nos seruitium solempne. XIX. B. Augustini Epi. Heruictis B. — 0, Vdilia van den Weyden conuersa nostra . de qua habuimus solempne seruitium retinuit conuentus argenteum coclear et fr. B. M. V. dimidiam salutam. — 0. frater Otto de gaell conuersus ad carthusianos, auunculus Luthgardis de Beers n. c. anno xv. C Decollatio Jois. b. Sabine rirg. — 0. Hillegundis de Wachtendonck vxor Amoldi de Dursdail , mater Margareta de Dursdaill n. c. 160 VIIJ. D. felicis et audacti conf. — 0. Henricus roggel portarius noster . qui legauit nobis in perpetuam sui memorium Lxxxi fl. ac pro vino . v. fl. pro his celebrabimus annuatim anniuersarium eius . a°. xiij. E. O. Bartholdus de Kesseil . frater Elizabet de K. n. c. de quo habuit queque virginum dimidiam q. vini ac cereum tortum et fr. B. M. V. fl. Kl. Septembris. Egidii abbatis. XVJ. F. 0. Renerus tichlen et Anna de Assel vxor eius, de quibus habuit fraternitas saluatoris et B. M. V. schutum aureum et annulum aureum pro ornatu senete crucis, neptis margarete de Dursdall nostre c. — 0. Christina a Schaesberch c. n. priorissa . que dedit eeclesie nostre albam casulam holosericam et imagini b. Marie, postquam spoliata fuit a geusis, contulit duos annulos aureos et duos cyphos argenteos, preterea et conuentui reliquit xxviij fl. br. et quelibet virgini quartam vini cum solempni seruitio 1579. V. G. 0. Egidius de Vrimershem, cantor nionasterii s. Cornelij, frater Fridswindis de V. n. c. A. 0. d. Cecilia de Eideren, aduocatrix Ruremundensis, auia Joanne priorisse et Eirmgardis de Gruesbeck, nostrarum c. que legauit conuentui septem amas vini. XIIJ. B. IHarcelli pape et 1. — 0. Goswinus van den Griendt, >) de quo habuit fr. B. M. V. annulum aureum. — 0. Agnes de Brempt c. n. de qua habuimus sol. seruitium. — 0. Catharina van den Grynde, de qua habuit quelibet virginum dimidiam quartam vini et sacristia annulum aureum ponderantem tres flo. et viij petros et in anniversario suo et Godefridi (Hillen?) mariti sui, que paritcr agentur, babet conuentus vnum antiquum schutum pro vino et pro capcllano conuentus dimidiam quartam vini et sacristia dimidiam marcam pro luminibus ponendis, et ipso die fiet anniuersarium Theoderici Hillen, filij eorum. II. C. 0. Jutta de Hulss, uxor Johannis de Huemen filii de Odenkirchen, mater Aleidis et Christine Huemen nostrarum c. — 0. Wilhelmus de Vriemershem, frater Fridzwindis de V. de quo habuit queque virginum pintam vini et fr. b. M. V. fl. ac semel conuentui dedit coronatum habuit et custos duos cereos. D. O. Domina Oda . tertia abbatissa in Ruremunda. — 0. Mechtildis de Barick, mater in Gog . matertcra D. Agnetis de barick nostre abbatisse . a°. xxxviij. — 0. Gherardus ab Imstenraedt, dominus in Mher, pater Agnetis ab J. n. c. de quo habuit f. B. M. V. fl. et quelibet virginum pintam vini et ceream tornatam anno M.D.Lxxij. X. E. Euortij Epi. — O. Goswinus Spe, pater Elburgis et Mechtildis Spe nostrarum c. — 0. Odolphus van der Reck ac Margareta de Kaldenbroick eius uxor . matertera Elizabet de Ghoir priorisse, que pro predictis dedit fr. B. M. V. duos griffones. — 0. in conuentu ortus Marie in Ruremunda venerahilis dns. et pater predicti conuentus, frater Johannes Lamboy, patruus Katharine Lamboy nostri conventus subpriorissae, qui dedit fr. b. M. V. fl. anno quinquagesimo nono in vigilia natiuitatis btc. M. V. 2 ) F. Natiuitatis gleriose Virginis Marie. — 0. Johannes de Macheren . pater Elizabet de M. sacristie ac. c. n. XVIIJ. G. 0. Circumspectus vir Magister Johannes pollart vtriusque iuris doctor, prepositus eeclesie collegiate arnhemensis . de quo conuentus semel habuit xxviij griffones, legauit et xx florenos sed ab amicis non potuimus amplius quid aeeipere. — 0. Henricus de Barik, pater Anne de B. commonialis, qui legauit f. B. M. V. fl. VIJ. A. O. Elisahet Hetterschet, soror Jutte de Blitterswyck nostre c. de qua fr. B. M. V. retinuit fl. B. Prothi et Ilyacinthi fl. — 0. Magister Petras, medicus huius civitates, qui nobis legavit tres fl. ad reliquias nostras decorandas. — 0. Margareta de Vlodrop dieta Stael, soror Elizabet de V. nostre abbatisse et mater Margarete Stael n. c. que dedit eeclesie ceream tornatam a° Lx. XV. 0. 0. Arnoldus Buccoducis et Johanna uxor eius, legauerunt diue virgini dimidium argenteum cin- gulum, valoris xi. fl. br. pro qua parte nobis ab amicis darum est aluid aureum cingulum cum annulo argenteo deaurato. IIIJ. D. 0. Domicella Margareta de mirrhaid, domina da hoifflis, que legauit nobis xx. fl. de quibus maldrum silignis (redditus) omptum est, perpetuo ipsius anniuersarii die conuertendum in vinum. E. Exaltatio s. f. Cornelij et Cipriaui. JH. — 0. Maria Schroiders donata conuentus nostri, de qua habuimus solempne seruitium et imago diue virginis in summo altari quinquagenum coralium. — 0. Bela de Kesseil, uxor Alardi de Ghoir, de quo habuimus caputium sericum, e quo facti sunt duo amictus, habuit et fr. B. M. V. fl. et in ecclesia cereum tortum. XIJ. I. Mcomedis II. — 0. Elizabet Wolffs, de qua conuentus habuit solempne servitium et fr. B. M. V. decem fl. in hereditarios redditus conuersos, legauit itidem alium fl. perpetui census pro aniuersario suo ac suorum pa- rentum egidij scilicet et aleidis cum dimidio floreno et legauit sacristie clenodium valoris duorum florenorum. I. G. Eufcmic Tirg. et HI. — 0. Elizabet de erp nuneupata de Elmpt, mater Wilhelme de Elmpt n. c. 3 ) !) Es kommt neben der folgenden Catharina von der Grynde auch noch 11. Sept. vor: O. Joannes van den Griendt, de quo habuit queque nostrarum pintam -vini et cereum tortum. — 2 ) Unter demselben Tage steht: den 7. 7ber 1769 is overleden Maria Francisca von Landsbergh, gebooren st. Remy, soror Constantiae de st. Remy Priorissae nostrae. — 3) Von den Elmpt steht 18. Sept.: O. Generosus dominus Daniel van Elmpt qui pro novo organo 100 imperiales contulit O. Adam Bertramus et Joes Henricus van Elmpt, fratres nostre commonialis; 17. Dec. O. Wilhelmus de Elmpt dominus in Elmpt pater Wilhelme de E. n. c. de quo habuimus cereum tortum, (Vergl. auch 4. Oct.) m __ A. Lambcrti cpi et B. — 0. Oda Gruenwaltz . soror Marie G. n. c. — O. Leonardus de Vrimershem frater Fridswindis c. n. ') IX. B. 0 Johannes de Oost frater Willielme et Johanne de Oost priorisse n. c. C. Scquani abbatis.— 0. Bele de Kesseil, monialis in Keiserboscli . soror D. Wilhelme de Kessel . nostre abbatisse de qua habuimus annulum aureura valoris duorum fl. . qui conuersi ad vestem imaginis diue virginis. — 0. Theodericus de Moirss pater Johanne de Baer c. n. de quo conuentus habuit annulum aureum. XVJ. D. 0. Piissime memorie nobilis D. Richardis quondam comitisse Gelrie . fundatrix monasterii nostri et prima nostra abbatissa . 0. Lubertus Turck . dominus de Hemmert . sororius Johanne de Gruesbcck priorisse et Elis. de Vlodorp n. c. A quo habuit f. B. M. V. dimidium ioachimum. VI. E. Battbci apli. — 0. Hehvigis de Kesseleick quondam famula domine abbatisse de qua habuimus xxiiij quartas vini et f. B. M. V. vnum griffonem. F. Baurity socioruniquc cius. — 0. Gherardus de Strythagen . de quo habuimus annulum aureum et angelum aureum ac cereum tortum. — 0. Ghertrudis de Raide priorissa in dalheim soror Mechtildis de raede priorisse nostre. — O. Cornelia a Barick dieta von der Capellen . matertera R. domine Annae a Barick . Abbatisse, de qua habuit fr. B. M. V. V. Dalerum . a°. Lxxij. XIIIJ. G. 0. Johannes de Vissenich ac sophia de Brantschit. auus et auia Christine de Wachtendonck n. c. A. Audocfcy, Tirsi et Fclicis. — O. Johanna von den Broick et Elizabet van den Zande . sorores Aleidis de Wyck . nostre converse et Johannes van den Zande maritus Elizabet predicte de quibus habuit fr. B. M. V. fl. B. — 0. Margareta de Eyll c. n. et celleraria de qua conventus habuit solempne servitum et xx florenos in usus monasterii conuersos et queque virginum quai'tam vini. C. 0. Elizabet von den Horug dieta a Vrimersheim que legauit conuentui celebrem pitanciam ac singulis virginibus quartam vini et tunicam bissinam nigram ex qua confeeta est vestis choralis. habuimus et duos cereos tortos, habuit sacristia nostra duos cereos ac fr. B. M. V. duos cereos . Mater Fridswindis de Vrimersheim n. c. a°. xxviij. D. Cosmc et Baniiaui B. 0. Doniina Elisabet seeunda abbatissa in Ruremunda. 0. Elizabet de Krieckenbeck soror Gertrudis de K. n. c. 15. 0. frater goswinus de macheren ord. pred. frater Elisabet de M. n. c. O. Hillegunda Heim . dieta de Erp . mater D. Jacobe de Erp nostre abbatisse. F. Bichaelis Arcbangcli. — O. Dominus Theodericus Schinck de Nieggen . Dominus teuthonicus in Liuonia frater Anne Schinck. n. c. A°. L. <«. Ilierouimi presbitri. — O. Reuerenda domina Bela de Milendonck tredeeima abbatissa in Ruremunda ; a qua retinuit conuentus C. et Lxxx fl. in debita et strueturas monasterii nostri conuersos. Kl. October Remigij . dedicatio templi. XVJ. A. 0. Wilhelmus de Schaisberch auus Christine de Schaisberch suppriorisse n. de qua habuit fr. B. M. V. f. 2) V. B. Lcoilegarij B. — 0. Catherina Spo . Jutta ac godefridus proles eius. mater Elburgis et Mechtildis Spe . nostrarum c. 3 ) XIIJ. C. Men zall gedincken eynre Elsen van Zandwick onse mede iouiffer . clair van hebben wir gehadt einen eerlicken dienst . vnd ieder iouiffer 1 q. wyns . ons is noch eerfflick (jährlich) bleeuen vij rynsguldenn . dair voir sali men iairlik halden iiij iairgetyden mit vigilie etc . ende in allen iairgetyden sali hebben elcke iouiffer eyn pint wyns . voirt dat sy meer gegeuen heefft in hoeren leuen . so aen bueckenn tot missen ende Ornamenten ind getimmer ons cloisters . summa meer . dan CO. ind Lxxvij rynsgulden. IJ. D. Francis« confessoris. O. Reuerenda Dna. Margareta de Elmpt. 4 ) vndeeima abbatissa in Ruremunda. i) Unter demselben Tage steht: 1773 o. Joes "Werner Baro de Broch de Durwis pater nostrae abbatissae. — 2 ) Es kommen ferner von den Sohaesberg vor: 28. Sept. f Eener v. S., Domherr zu Lüttich, Bruder der Priorin Christine, qui dedit pitanoiam et vini portionem. 1. Oct. f Anna v. S., Schwester der Maria v. S., beide Nonnen zuRuromund; sie hinterliess dem Kloster einen silbernen Löffel und -wurde an ihrem Todestage jeder Nonne ein Quart Wein verabreicht. Dasselbe geschah bei dem Tod der Christine v. S., Schwester der Vorigen, welche am 1. Oetober 1579 starb. — 3 J Von den Spee kommen ferner vor: 4. Oct. f Luthgerus Eouuer auunculus Eirmgardig Spe n. c. 5. Oct. 1555 f Carolus Spe frater Ermgardis Spee, nostre o. 10. Oct. 0. Henricus Spe, frater Eirmgardis Spe n. c. Siehe ferner: 30. Oct. . 10. Nov.: O. Berterum a Bentzenraid sororius Eirmgardis Spe nostre c. a°. L. 15. Nov, O. Mechtildis Spe com. n. de qua habuimus solempne seruitium et queque virg. dimidiam q. vini. 23. Nov. siehe unten. 24. Nov. 0. "Wilhelmus Spe frater Eirmgardis Spe n. c. — 4 ) Von den Elmpt kommen überhaupt vor: oben 4. Februar, 6. und 12. März, wo folgende Abstammung aufgeführt wird: Qeorgius von Elmpt, Bitler, h. Catharina. ,------------,-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------*----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------s 1. Johann v. Elmpt, Ritter, f 2. Theoderich, ist vor seinem 3. Margareta, Äbtissin zu Roermund, regierte -----, überlebte ihre Eltern 4. Febr. Bruder todt. und beiden Brüder. 12. Deo. O. "Wilhelmus de Elmpt, dominus in Elmpt, de quo habuimus cereum tortum, pater "Wilhelme de Elmpt n. c. — 1648 1. März O. Generosus Dominus Johannes Henricus de elmpt, dominus de Elmpt, qui diuae virgini dedit decem solidos. — 1056. O. Generosus dominus Daniel von Elmpt; qui pro novo organo 100 imperiales contulit . obijt ßertramus et Joes. Henricus von Elmpt, fratres nostre commonialis. 1662, 2. Sept. O. Ferdinanda de Elmpt, canonica in Relyckhusen. 1668, 12. März f Johann Henrich v. Elmpt. 1674, 2. Febr. O. Maria Marg. von Elmpt canonica in Vilych 26. Deo. O. Domicella Alexandrina de Elmpt soror Mariae Clarae de Elmpt n. c. 1C06, Fahne, Bocholtz I. . 3U 162 quod ab ea hcreditarie habemus, querendum est in anniversario Catharine de Hülss. — Obierunt Elizabet de Hemmert, Johannes de Hemmert et Aleidis de Drutenn . Mater, auus ac auia Johanne de Lenth nostre c. de qua Elizabet fr. B. M. V. f. habuit. E. 0. Petrus Lauertz, pater Walraue Lauertz nostre c. — 0. Johannes de Eanderaid frater Helwigis de R. n. c. X. F. 0. Alardus de Ghoir ; de quo habuimus solempne seruitium et f. B. M. V. fl. . frater Elizabet de G. noste priorisse et auus Bele de Ghoir n. c. 0. Marci, larcelli , Apulci, Sergii & Bacchi. — O. Johanna van den Broick . monialis in Boirtzit . soror Aleidis et Marg. van den Broick nostrarum c. a°. iij. XVIIJ. A. Eins Johann van Schinfelt, ') onser mede iouiffer Marie v. Schinfelt Vader geweest . dair van heefft f. B. M. V. einen hoirns gülden vnd eyn tortys . syn iairgetydt sal men halden mit iiij missen, ein te singen vnd iij te lesen . den celebranten sali die custersche presentie geuen, des sali zy van ein abdisse ontfangen xiiij stuuer br. . wyders sal men dair van halden in den haluen Mey van synre huissfrouwen Elizabet ind ein jeder iouiffer sali hebben 1 q. wyns vnd der custer 1 stuuer. VIJ. B. Bionisij sociorumque cius. — O. Anna de Eill nostra suppriorissa, de qua habuimus duo solempnia seruitia et quelibet virginum quartam vini . que itidem reliquit abbatie quatuor ciphos argenteos. a°. xxxix. C. O Vdilia a Zallant commonialis nostra . anno tertio. XV. D. Eins werdigen heren Arnoldi mutters capellain einre äbdissen gewest . dair van hefft gehadt ein ieder iouiifer 1 q. wyns, noch heeft hi besät onser 1. vrouwen Broderschappen einen golden rinck, werdich synde v Gulden br. vnd viij stuuer . Noch heeft hi besät ein seluern scheid, werdich sinde iij Goltgulden ind 1 ort, . Dit gelt tosamen is gekeert aen einen fluwelen mantel voir ons lieff vrow . noch besät vj eilen -wollen doickz, die eilen xxxiij stuuer br. . hi voir is gegolden eine satynen casell. IIIJ. E. Einre Johanne van Lenth onser mede iouifferen . dair van hebben wir gehadt einen eerlicken dienst . Vnse werdige vrouwe hefft von hoir ontfangen xiiij grypen . in scholt des conuentz gekeert, noch einen beecker ind iiij silueren Lepelen . vnse Custersche hefft ouch gehadt ij aluen 1 siluern schaill ind 1 süueren lepel noch xij loit siluers . die gekeert syn tot den cruitz, dat nu lesten gemaict is . a°. Lxxj. F. 0. Reuerenda domina Agnes de Herpen . quinta abbatissa in Ruremunda. — Anniuersarium Gherardi van der Stegenn et Catharine vxoris sua de quibus conventus habuit ij florenos r. perpetai census pro lampade, die noctuque arsura ante imaginem diue virginis . quo nunc posita est in altari catharine virginis . flet simul memoria Gherardi, Jutte et catharine filiorum eorimdem. XIJ. 0. Calixti pape et M. 0. Catharina de Groesbeck scholaris . de qua conuentas habet vinum. O. Bela de Ghoir c. u. de qua habuimus solempne seruitium, duos ciphos ac cochlear argenteum. anno Lxix. I. A. 0. Elizabet de pardeler c. n. de qua conuentas habuit solempne seruitium et quelibet virginum q. vini . anno Lxxiij. — 0. Nicolaus Hoen, dominus de paludc, pater Aleidis et Margarete van den Broick. nostrarum commonialium, a quo habuit f. B. M. V. fl. . et quelibet virginum pintam vini et in ecclesia cereum tortam habuimus. B. 0. Catharina Bonenbeckers . que legauit f. B. M. V. fl. item conuentui leonem aureum et queque virginum pintam vini. — 0. Margarta de Bocholt commonialis nostra 1663. IX. C 0. Egidius de Kessell frater Elizabeth de Kessel n. c. B. Lucc evang. 0. Reuerenda domina Bela de Malborg, nona Abbatissa in Ruremunda que suis expensis procurauit fieri duas casulas in summo altari item ornari quasdam reliquias ac fenestras aliquas in ambitu . de qua et conuentas babuit CC. vetera schuta ac plura ornamenta missalia. XVIJ. E. 0. Riszwindis riszwick n. c. . de qua conuentas habuit solempne seruitium et semel vetas schutum . cuius anniuersarium celebrabitar cum anniuersario patris sui. — 0. Henricus de eyll frater margarete et Christine de eyll priorisse nostrarum c. VJ. F. 0. Jutta de Bilant dicta de Blitterswyck, mater Jutta de Blitterswyck nostre c. — 0. Gheirmannus Hcilmans, a quo habuimus ex legato xL fl. hörn. . cuius anniversarium perpetao celebrabitar post natiuitatem christi, quo tempore virgincs vino gaudebunt. G. Vrsule cum sodalibus. — O. Dominus Hermannus de Ysshem, eques auratus ac Mechtildis uxor eius . auus Agnetis de Brempt c. n. XIIIJ. A. O. Luffrardis, mater Agnetis de Breempt nostre com. 2 ) *) "Von Schinfelt sind femer in diesem Necrolog namhaft gemacht: 9. Oct. f Cecilia de Schinfelt monialis conuentus hortus Marie in Buremunda, soror Marie Schinfelt n. c. 4. Nov. O. Maria Schinuelt c. n. de qua habuit quelibet nostrum quartam vini et solempne seruitium, preterea reliquum bonorum, quod fecit in anniversario matris reperitur. 0. a°. xLiij. 9. Dec. O. Dominus Godefridus a Schinfelt, Scholasticus tot sint Odenraid, frater marie Schintfelt nostre c. 2 ) Unter demselben Tage steht von einer späteren Hand, aus den Jahren 1630—50, beigeschrieben: Anno 1229 Obijt Illustrissimus Princeps Gerardus tertius, Comes Gelrie et Zutphaniae, fundatov huius monasterij vna cum earissima sua vxore Margareta, ducis brabantiae filia in tumba sepultus. 163_ IIJ. B. 0. Dominus Johannes muletum nostri conuentus confessor de quo habuimus laudabilen portioncm tarn cibi quam vini. A<>. Lvj. — 0. soror Aleidis Berckel conuersa nostra . quo fideliter seruiuit nostro monastorio . non querens que sua, sed que conuentus erant . Anno Lxxxxviij xxiiij mensis octobris . de qua habuit quelibet vir- ginum quartana vini et fr. B. M. V. duos fl. et quatuor stufferors et conuentus cocblear argenteum. E. 0. Aleydes Schluijn, mater Catharine nostre conuerse, de qua babuit quelibet virg, dimidiam q. vini. — Eins her Jan Deckers, rectoir van sinter clais altairs. der heeft ons besät ein silueren cruesen werdig v Gulden ende vj stuuer . voir det gelt hefft men leyen gegolden om ons cloister daick dair mit te reparieren. — 0. Katharina van der Ruren Infrimaria et quelibet monialium habuit quartam vini cum pitancia frugali in eius exequiis. XI. D.- Crispini et crispioiaui 1- — 0. Johannes de Randenraide, nepos Hadwigis de Randenraid. n. c. XIX. E. 0. Godefridus Spe de quo conventus habuit ij fl. auus Elburgis et Mechtildis Spe nostrarum m. P. Vigilia. — 0. Aleydis Schinck a Niddegen dieta de Wachtendonck drossatia in Cranenberg soror Anne S. n. c. A°. xxx. VIIJ. 0. Sijmonis et iude aplorum. — O. Ecbertus de Boockholt, frater Margaretae de Boockholt nosti'e c. Anno 1631. A. 0. Johanna de erp dieta de geruen soror Jacobe de Erp nostre abbatisse. — 0. Christophorus de de Wambach frater Gertrudis de W. n. c. et cantatricis. a°. Lxviij 0 . XVJ. B. 0. Blyda rouuers dieta spe . mater Eirmgardis nostre c. de qua habuit fr. M. B. V. fl. et conventus xiiij quartas vini ac cereum tortum. — 0. Elizabeth spe filia blyde rouuers, vidua a Materich . que dedit conuentui L Daleros pro anniuersario celebrando perpetuis temporibus . feria sexta post ascensionis domini . quinque missis quarum una cantabitur cum commendatione et vigilys et virgines bis gaudebunt in anno portione vini, scilicet pasche et cum anniversarium celebratur. V. C. Quintini 1. Yigilia. — 0. Dns. Mathias de Kessell, eques auratus, et Hillegundis vxor ejus . auus nostrarum com. Hillegundis et Wilhelme de Kessel nostre abbatisse. Kl. November. Omnium Sanctorum. D. 0. Margareta de Krieckenbeck . mater Gertrudis de K. nostre c. de qua fr. B. M. V. habuit quinqua- genum corallium. — 0. Reuerenda dna. Susanna Pardo vigesima tertia abbatissa in Ruremunda 1642. XIIJ. E. 0. Theodorus de Kessell . frater Johanne de K. sacristie n. c. de quo fr. ß. M. V. habuit florenum postulati. O. Admodum Reuerenda . domina Anna Hermanna de Poll, abbatissa 25te huius Domus 1654. >) IJ. F. 0. Wemerus de Zandwyck frater Elsbene de Z. n. c. de quo habuimus xvij quartas vini. fi. O. Arnoldus de Dursdall, nepos Margarete de Dursdali n. c. de quo habuit fr. B. M. V. florenum postulati. X. A. 0. Catharina de Gemert, mater Bele de G. n. c. — O. Christina tolleners ac Bela van der nyerstadt fumula eius . Bela heeft besät den Bilde van onser Heuer vrouwen eynen syden gordell mit silueren airtij- lerenn oeuergult . noch hebben wir gehadt eynen güldenen gordell, wagende eyn halfft pont, daiuan is onser lieuer vrouwen crom gemaict . noch eyn altairlaickenn op sint Jans altair in den choir . noch eyn grote tinnen schottell onser lieuer vrouwen broderschap belaten. B. 0. Christina van der Horst n. c. de qua habuit virginum quelibet dimidiam quartam vini. — O. Henricus de Blitterswyck pater Jutte de B. n. c. XV1IJ. €. 0. Dominus Theodericus de Erp . inuestitus de Herpen . auunculus Jacobe de Erp nostre abbatisse. VIJ. D. Quatuor coronatorum. — 0. Johannes de Ruir, frater Catharine de R. n. c. de quo habuimus cereum tortum. E. 0. Helwigis de Broichuysen dieta Holtmuelen ac Vullinck ab Holtmuelen filius eius Mater ac frater Guede ab H. n. c. XVJ. F. Anniversarium Reuerende Dne. Marie de Driell xij° abbatisse in ruremunda de qua, preter xxx florenos tempore sui regiminis in debita monasterij conuersos retinuit et conuentus annue duosflorenos cum dimidio pro anniversario suo ac Elisabet sororis sue, quandam nostre commonialis celebrando. — 0. Henricus de Vefft . auus Margarete et Christine priorisse nostrarum commonialium. *) Das Necrolog gibt über ihre Familie folgende Nachrichten. (Vergl. auch 18. Januar und 1. April.) Gerardus de PolL Herr zu Dreumel, f 1. Juni 1632, h. Maxmilian Friedrich von der Poll, f 1759. (Das Necrolog Barbara Pick, f 1651, 29. Nov. gibt als Todestag den 1. April, 24. Mai und 17. Sept. an.) ■*- r ----------------------~"""* > 1. Amold, 2. Anton, 3, Barbara Adolpha, f 1651, 4. Oct., Erbin 4. Hermanna, 1. Max Johann, Herr 2. Mechtildis Doro- 3. Anton f 1635, 4. f 7. Nov. zu Dreumel und Iscndorn, h. Hermann Äbtissin zu zu Rouwenburg, f thea, 1759 Nonne Max, f Oct. 1635. Scherpensel, | 1653, 7, Nov. Roermund, t 21. Mai 1759. zu Roermund. 14. Sept. 1654, 2. Nov. !759. Fahne, Bocholts. I. i0 164 IIIJ. («. Martini Kpi. O. Aleidis Schink dicta de Breempt . soror Agnetis de Breempt c n. ') A. O. Aleidis de Huemen c. n. . de qua habuimus seruitium solempne. XIJ. B. Brictij epi. O. D. Gherardus de Vlodrop prefectus Euremundensis equi legauit toto conuentui amain vini ac f. B. M. V. . equitem aureum et cereum tortum, pater elizabet de V. n. c. |.C. O. Reuerenda cma. Fridzwindis de Zwalmis . oetaua abbatissa in Ruremunda. de qua hoc ipso die habemus maldrum siliginis ex curte de Wetten et sacristia similiter maldrum ex eadem curte . habemus et singulis sabbatis quadragesime clipeum aureum pro pitancia et in nostro carnispriuio xix capones et duas gallinas . qui revipiendi sunt ab infirmaria nativitatis christi et in xij festis seeundum ipsius beneplacitum adhuc in carne viventis specialem summam peeunie pro pitaneiis habemus . item post obitum fratris Georgii cesserunt conventui ix. iugera terre arabilis ac tria raaldera siliginis perpetuo pro pitaneijs . 0. Gertrudis de Krieckenbeck n. c. bursaria et operaria a°. xxiiij. D. 0. Mathias de anxtell, frater Beatricis de A. c. n. — 0. Ermgardis van der Impell infirmaria nostra, matertera R. domine Anne de Barick abbatisse. de qua habuit conventus bonum prandium et quelibet virginum quartam vini . cuius tempore cum spoliata nierat imago diue virginis Mariae in hac nostra ecclesia, ipsa ad decora- tionem eiusdem imaginis cijphum argenteum pondere octo vnciarum cum alijs multis ac varijs muneribus ex aai - o . margaritis et similibus gratiose contulit . a°. Lxxvj. VIII J. Vi. Emundi archiepi. — 0. Henricus de Barick. pater Agnetis deB. nostre abbatisse.de quo habuit f. B. M. V. fl. et nostrum quelibet dimidiam q. vini cum honesto conuiuio. insuper legauit ad ornamentum reliquiarum D. Bernardi quinque fl. O. et domicella Elizabet de mirrhaid uxor eius de qua f. B. M. V. habuit fl. . item queque virginum dimid. q. vini legauit et monasterio nostro calicem valoris xxxix fl. a°. xL. V. Aiiiaiii cpi. — 0. Jutta de Blitterswyck c. n. de qua habuit conuenlus sol. seruitium et xij maldra siliginis. XVIJ. C. 0. Dominus Zwerus de Barick, prior conueutus in Zijbrecht . auanculus Agnetis deB. nostre abbatisse. a°. xvij. VJ. A. 0. Margareta de Dursdall, portaria ac c. n. de qua habuit conventus sol. seruitium . seruauimus- que ab ea annue octo vasa siliginis in subsidium dierum quibus carnibus veseimur . leuanda a mathia Zeuerijns opten Scheutenberch pasche, cum adbuc ij florenis cellerarie deputatis pro pitaneijs virginibus erogandis, leuandis in den Mariengaird . remigij et dum viueret exhibuit et alia bona multa. B. 0. Catharina de Kessell monialis vallis comitis, soror Wilhelme de K. abbatisse n. de qua habuit conuentus vinnm. — 0. D. Nicolaus de Nieuenhem, pastor in Kaldenkirckenn . auunculus D. Agnetis de Barick n. abbatisse . de quo habuimus ducatum ad sijboriam, in qua reponitur corpus christi. a°. xLij. X1IIJ. C. Columbani abbatis- — O. Reuerenda D. Jacoba de Erp xvij a. abbatissa in Ruremunda, de qua habuimus solempne seruitium et queque virg. q. vini. — 0. Dna. Elizabet de Vlodrop dicta a Groisbeck . mater commonialium n. Johanne priorisse et Eirmgardis de Groisbeck a qua habuit fr. B. M. V. aureum. HJ. D. O. Marie de Vlodrop, cognominata a Veltbruggeu, cognata Johanne priorisse et Eirmgardis de Groisbeck n. c. de qua habuit f. B. M. V. fl. et quelibet virginum pitanciam vini. K. Clciucntis JL — 0. Johannes de Vriemershem et Fridzwindis ab Horst . auus ac auia Fridzwindis de Vriemershem n. c. — 0. Henricus Rouuer et Loeff ab eyll, uxor eius . auus et auia Eirmgardis Spe n. c. XI. Il\ Chrisogoni M. — M. Egidia de Kessell . mater Johanne de K. sacristie n. c. de qua habuit f. B. M. V. fl. postulati et cereum tortum. — 0. a°. Lij Aleidis de Hontzbrock n. c. de qua habuit quelibet virginum q. vini et portionem laudabilem in eius exequijs. XIX. 0. Catherine Virg. et H. — 0. Magister Hermannus auris, medicinc Doctor . a quo fr. B. M. V. fl. habuit et queque virginum pintam vini. A. Oo Bela de Beeck, soror Walrauie Lauertz priorisse, nostre c. — O. Dns. Johannes a Wachtendonck abbas monasterij St. Cornelij prope aquisgranum . patruus Christine a W. n. c. VIIJ. B. Agricolc et Yitalis. — O. Godcfridus lullen, filius Theoderici hillen, de quo habuit queque virg. q. vini et sacristia ij cereos. C. 0. D. et magister Gherardus Hulhouen canonicus et cantor ecclesie st. spiritus qui ad reparationem organi nostri florenum currentem contulit . nepos mechtildis hillen sacriste n. c. XVJ. D. Saturuini M. Yigilia. — O. Johannes de Erp, pater D. Jacobe de erp nostre abbatisse. V. E. Ami ine apli. — O. Dna. Catharina de Ghoir, auia Elizabet de G. priorisse nostre. — O. Elizabet Stryhagens, soror Luthgardis hillen, nostre c. ') Unter demselben Tage steht: Obijt Johannes Cibertus de Weyenhorst dominus in Donck pater Clarae Elisabethae et Mariae Margarethe de Weyenhorst nostrarum commonialium 1640. Die Verwandtschaft stellt sich durch das Necrolog so heraus: Johann Sibert yon Wyenhorst, f 1640, h. Margarete Clara von Geldern, f 1666, 11. Sept. 1. Clara Elisabeth, Nonne zu Roermond, f 1661, 6. Mai. 2. Maria Margaretha, 1640 Nonne, 3, Eva, Nonne daselbst, f 1661, 13. Nov, Äbtissin zu Roermund. 165 Kl. December. Chrisanti . Mauri et Darie. ¥. 0. Illustrissiina Domina Maria regina schotie . filia illustris principis domini Arnoldi Ducis Geldrie . Julie, comitis Zutphanie. — O. Petrus de Bairle, frater commonialium n. Elizabet de Bairle et Agnetis de Barick nostre abb. qui legauit f. B, M. V. fl. habuit et conuentus xiiij q. vini et cereum tortum a°. xviij et Anna de Dursdali uxor Petx-i de Barick. XIIJ. G. O. Bela de Gemert n. c. a°. xv. — 0. Aleidis uxor Johis de Dript, frateris Bele de D. nostre abbatisse de qua habuit quelibet virg. dimid. q. vini. VIJ. E. ') Octaua Andrcc. — O. Dna. Johanna de Mehr, relicta quondam D. Johannis Scheilart de Obbendorp a qua conventus semel habuit qiünque maldra siliginis, que vendita et pro illis pecunijs queque conuen- tualium habuit tres quartas vini. V. Conceptio Harie. — 0. Veneranda Dna. Eirmgardis de Nnienhem, abbatissa in Dailheim, que prefuit annis multis regimine bono . matertera Agnetis de Barick nostre abbatisse anno xxxvij. G. 0. Maria reuuers matertera Eirmgardis Spe n. c. — 0. A°. Lxxix Margareta Stau com. nostra de qua habuit quelibet virg. q, vini et abbatia recepit ex eius relictis cijathum et cochleare argenteum. IIIJ. A. O. Elizabet de Ghoir dicta de Eyll . Mater Anne de Eill nostre suppriorisse, de qua habuit fr. B. M. V. ii fl. ac cereos, et quelibet virginum dimidiam quartana vini . a°. xxviij. B. Damasi pape. — 0. Reuerenda D. Berta deDriell xa. abbatissa in Ruremunda . a qua annuatim sacristia maldrum siliginis habet pro anniuersario suo et Eliz.ibet de Heuckelem cognate sue, celebrando, habet et conuentus hereditarie maldrum siliginis ad pitanciam. — O. A°. Lüj Arnoldus de Wachtendonck frater Christine de W. n. c, de quo habuit fr. B. M V. fl. XIJ. C 0. Wilhelmus de Barick, auunculus Agnetis de Barick . nostre abb. et Zwerus filius . qui legauit conventui nostro duas casulas de schairlaikenn a°. xxij. I. D. Lucie Virg. — 0. Fredericus de Kessell, frater Hillegundis et Wilhelme de K. nostre abb. — O. Theodericus de Bruhuis, frater Woltere de B. n. c. de quo habuimus cereum tortum. E. O. Theodericus Macheren, auus Elizabet de Macheren sacristie nostre commonialis. IX. ¥. 0. Cecilia de pattheren, Wilhelmus de Krieckenbeck et Henricus Golsteins mariti eius, de quibus habemus equum valoris xviij florenorum r. item in promtis pecunijs L renenses in annuos redditus conuertendos. HOB F. Die Capclle zu Plittersdorf ist nach der Sage von einem Flötzer gegründet. Die Sage hat Gymnasial- Lehrer Kneisel in Bonn folgender Art besungen: Wie ein schwimmend Eiland stark und gross, Reich an Volk und Hütten, kommt ein Floss Auf des Rheines blauen Spiegelwogen "Von des Main's Gestaden hergezogen; Langsam naht es sieh in stolzem Lauf Schon des Drachenfelsen Uferkrümme; Aber plötzlich wühlt mit wildem Grimme Ein Orkan des Stromes Tiefen auf. In des Wetters blitzdurchzuckter Nacht, Bei der Elemente grauser Schlacht, Droht das Flosa, ein Spielball blinder Wellen, An des Ufers Klippen zu zerschellen. Weggeschleudert aus der sichern Bahn, Fleht der Eigner, in des Sturm 1 « Getümmel Trostlos bald sein Schiffsvolk, bald den Himmel, Bald das nahe Dorf um Rettung an. Doch umsonst! mit immer stärk'rer Wuth Tobt die Windsbraut, wogt und braust die Fluth. Fruchtlos hält der Knechteschaar am Strande Duroli des Ankers Wucht, des Taues iiande Das gewalt'ge Floss im Lauf zurück; Ach! kein Anker hält im lockern Damme Und kein Tau am stärksten Buchenstamme: Hier zerknickt der Baum, dortreisst der Strick Fast verzweifelnd wagt in schwankem Kahn Sich der Flossherr selbst zum Strand hinan, Und versucht, zurNoth, des Sturmes Wüthen Mit vereinter Thatkraft Trotz zu bieten; Denn dem Floss, das wild der Strömung Drang Mit sich reisst. die Wogen überbranden, Drohet bei soh-on halbzersprengten Banden Der geringste Stoss den Untergang. Angstvoll spähend irrt er hin und her, Und vertraut der Hoffnung selbst nicht mehr. Sich', da eilt vomDorf, trotz Sturm und Regen, Eine zücht'go Jungfrau ihm entgegen: „Folg 1 mir Fremdling! und verzage nicht! Sieh 1 ., dort prangen, nah' dem Strand, drei Eichen, Und in ihrem Kreis des Kreuzes Zeichen, Dessen Kraft die Wuth der Hölle bricht." Und als oh ein Engel ihm genaht, Zieht er eiligst, auf des Mädchens Rath , Nebst der Knechte Tross mit Tau und Kette Zu der nahgelegnen Reltungsstätte. „Krönt der Himmel!" ruft er, „mein Vertrau'n, So gelob' ich, hier an dieser Stelle Zum Gedächtniss eine Betkapelle Gott und seinen Heiligen zu erbau'n!" Und belebt mit Muth und Zuversicht, Die ihm des Erfolges Gunst verspricht, Strebt er schnell, mit siebenfachen Schlingen Das bedrohte Floss zum Steh'n zu bringen. Und — o Freude! — wunderplötzlich hält, Wie mit Zauberbanden festgekettet, Der Koloss gebändigt und gerettet Mitten im Gewühl der Wasserwelt! — Endlich scheucht der Morgensonne Blick Auch die letzte Spur des Sturmes zurück; Neuverjüngt, in heit'rer Lenzesmilde, Schimmern Strom und Hügel und Gefilde; Und der Flösser geht, mit frohem Sinn Und geschäft'ger Hand an's Werk, erneuert Der geborst'nen Fugen Band, und steuert Hoffnungsvoll zum Port der Reise hin. Doch er hat, sich selber unbewusst, Bei dem Abschied in verschwieg'ner Brust, Ein geliebtes Bild von dort entwendet. Und dafür sein Herz zum Preis verpfändet, Wo die Tugend, reich an Reiz und Huld, Doch in unverdienter Noth erscheinet, Und das Mitleid sich zur Achtung einet, Lohnt die Liebe gern des Dankes Schuld. Denn er fand die holde Dörferin, Die aus Mitgefühl, nicht für Gewinn, Ihn vom sichern Untergang befreite, Selbst im Elend und des Mangels Beute, Und vernahm , wie sie, zwar allverehrt, Doch nicht unterstützt, so fromm und bieder Ihre blinde Mutter und zwei Brüder Bloss durch ihrer Hände Fleiss ernährt. Drum vermocht' er, bei der Trennung Weh'n, Kaum der Sehnsucht Drang zu widersteh'n, Als die Holde, mit bescheid'ner Röthe Seines Dank's zu reichen Zoll verschmähte; Drum beschloss er, nach der Fahrt Gedeih'n Sie dem Druck des Mangels zu entrücken, Durch ihr Glück sich selber zu beglücken, Oder nie mehr sich des Glück'B zu freu'n. Und als er mit Umsioht und Bedacht Seiner Heise Zweck nach Wunsch vollbracht. Und mit seines Flosses gold'nem Werthe Zu dem lieben Dörfchen wiederkehrte, Legt er, sein Gelübde durch die That Zu besiegeln, an der Rettungstelle Selbst den ersten Stein zur Betkapelle, Die sich schleunigst der Vollendung naht. O, mit welcher Lust und Emsigkeit Macht er sich zum nächsten Zug bereit, Um, noch eh' die Blühten sich erneuern i Rasch das Floss zum Tiefland hinzusteuern, Und mit welcher Seelenlust erblickt Er von fern schon, an des Dorfs Gestado i Seines Dankes Stiftung, die man g'rade Mit dem Siegesmal des Kreuzes schmückt! Sehnsuchtsvoll, doch seinem Vorsatz treu, Schifft er an dem lieben Strand vorbei, Mit dem Wunsch, dass auf des Zephyrs Schwingen Seiner Liebe Gruss zur Theuern dringe. Mit erhöh'tem Muth und sich'rer Eil' Lenkt er seinen Wald dem Ziel entgegen; Und zum Lohn wird durch des Himmels Segen Uim des Glückes reichster Preis zu Theil. Freudig bricht er, nach vollbrachtem Kauf, Mit den Schätzen seines Fleisses auf, Pilgert fort mit leichtbeschwingten Füssen, Um recht bald sein theures Dorf zu grüssen, Das, schon lang' zum schönsten Fest bereit, Des gefei'rten Gastes Sehnsucht theilet, Jetzt zum Willkomm ihm entgegen eilet Und sich jubelnd seiner Ankunft freut. Bei der Glocken munterm Erstlingston Wallt das Volk, am nächssen Sonntag schon, Durch der Strassen dichtbelaubte Reihe , In gemess'nem Schritt zur Tempelweihe. Kreuz und Fahnen geh'n dem Zug voran; An der Flötenspieler-Bande reihet Sich die Jugend, welche Blumen streuet, Und der Jungfrau'n zücht'ge Auswahl an. Hut und Brust geschmückt mit Strauss und Band, Folgt der Jünglingschor im Festgewand, Nebst dem Flösser an des Mädchens Seite. In der Schützen kriegrischem Geleite; Dann die Priesterchaft im Amtstalar, Mit dem ew'gen Licht und Rauchgefässe, Mit dem Heiligthum und Kelch der Messe; Und zuletzt des Volks gemischte Schaar. Betend langt der Zug im Kirchlein an, Das der Gläub'gen Zahl kaum fassen kann. Ernst und feierlich, nach alter Sitte, Tritt der Bischof vor des Altars Mitte, Bringt dem Herrn das heil'ge Opfer dar, Weiht das Haus, von Menschenhand erbaut, Zu der Gottheit Wohnsitz ein, und trauet Zu der Feier Schluss das Hochzeitspaar. Diese ältere Capelle wurde mit der Zeit haufällig und das bewog den gedachten Canzler v. Karg, sie 1719 neu herstellen zu lassen. Seitdem trägt sie über der Thür aussen folgende Inschrift: fn honorem Dci et memoriain Dciparae nec non . S. S. Martijrum Evergisli Archiepiscopi Coloniensis, Georgii et Joanois Nepomuceni canonici pragensis hanc capellam prae vetutaste fere collapsam restaurari fecit . Jo. Fnd. Karg. L. B. de Bebenburg . Abbas Mon. S. Mich, in periculo niaris . Suprem. Cancell. Serenis . suae Elect. Colon. A. D. MDCCX1X. 173 Sie hat im Innern drei Altäre, der eine von Karg, der andere von v. Cler, der dritte von v. Bocholtz gestiftet. Die Stiftungs-Urkunde der v. Bocholtz habe ich im zweiten Bande dieses Werkes abgedruckt. Die Stiftung des Karg lautet: Kund und zu wissen hiermit, demnach-weiland der Hochwürdige und Hochwohlgeborene Herr Johann Fridrich Freiherr von Karg, Herr zu Bebenburg und Kirchselletten, zeit lebens gewesener Hoher Slaalsminister und Obrist Kanzler Hiro Churfürstlicheu Durchlaucht 2u Collen in dem, unweit Bonn gelegenen Dorf Plittersdorf ansialt der gewesenen allen, baufälligen, eine neue ansehentliche Capel auf seine Kosten erbauen lassen, um in selbigen zum geistlichen Behuf, denen, welche Altersschwachem oder anderer Gebrechen halber in die entlegene Pfarrkirch zu Rüngsdorf zu gehen nicht vermögen, oder doch zur Verwahrung kleiner Kinder und für Feuer, Dieberey und andere Unglück Sonn- und Feyerlags zu Hause bleiben müssen, eine Sonn- und Feierlägige Frühmesse zu fundiren und zu stiften und da nun wohlgeborene Herrn von Karg testamentarische Execulores, Churcüllnische respective Geheim- und Hofrälhe, Scboenhoven und Fabri, aus denen von mehr gedachtem Freiherrn von Karg zu geistlichen Stiftungen vermachten 2000 Reichsth. tausend derselben zu erwehnter Stiftung verwenden und hirbeiliegende Originäl-Verscbreibung verrnittels darauf schreibenden Transporten cediren und auslangen wollen, dass dahero und damit selbe Stiftung vom zeitlichen Erzstifts Cölnischen Ordinario für einen hinlänglichen titulo ordinationis erklärt und ein beständiger Priester darauf ordinirt werden könne, unterschriebene Eheleute, Herr und Fraw de Cler, als vielgeliebte Freyherrn v. Karg Successores in dem zu ermelten Plittersdorf nebst bei gemellen Capellen gelegenen Rittersilze sogenannten Thurmhof sich gut und freywillig erboten, obigen tausend Reichsth. noch eine auf das Dorf Godesberg sprechende rhentverschreibung von 900 Capitel hinzuzulegen etc. Geshehen Bonn, 4. Dec. 1725. (gez.) Johann Friedrich, de Cler. Joh. M. Schönhoven. Johanne Josephe de Cler nee Baronne de Moreau. v. Dahmen Notar. Die Stiftung wurde am 3. Januar 1726 vom Erzbischof genehmigt und 1752, 11. März d. d. Bonn von Auguste und Maria Friederica Freiinn de Cler mit 600 Reichsthaler für eine fernere h. Messe (zweiten Altar) vermehrt. Die Capelle und der umliegende Kirchhof sind schon sehr lange als Begräbnisstelle benutzt. Steine im Chor der Kirche tragen die Wappen, welche sich, wie vorher beschrieben, an dem Thurmhofe vorfanden, ferner folgende: Inschi'iften auf diesen Steinen finden sich nicht. Das Grabdenkmal, welches für Eduard Bernard neben dem von ihm fundirten nördlichen Altare errichtet ist, habe ich Bd. II. S. 304 dieses Werkes abbilden lassen. Auf dem Kirchhofe vor der Kirche stehen viele steinerne Kreuze, darunter einige aus dem 16. Jahrhundert, wie die Jahrszahlen bekunden, die darauf ausgehauen sind. Rittersitz Brockerhof. V*^ t» * ' *»* 38—42. Sassenfeld, Rittersitz Brocherhof- Sittard, Ingen - Sittard (Gtripenhovel) und Wolfsbosch. Sassenfeld ist eine Dorfschaft 20 Minuten nordwestlich von Lobberich mit gegenwärtig circa 500 catholischen Einwohnern, 76 Wohnhäusern und 60 landwirtschaftlichen Gebäuden. Zwischen Lobberich und Sasscnfeld liegt Brockerhof, vormals Rittersitz, jetzt Ackerhof. Er hat wohl seinen Namen von Bruch, denn ehemals war die Gegend, worauf er liegt, Bruch und Gemeindegut; im Jahre 1646 war er noch mit einem Burghause versehen, von dem icli an der Spitze dieses eine Abbildung mittheile, wie sie sich in den Acten des Reichskammergerichts und auch iu kleinerem Maastabe auf der Karte des Landmessers Gordt Pleutmecher Tafel 4 dieses Werkes vorfindet. 174 Sittard ist eine Dorfscliaft bei Lobberich, 10 Minuten entfernt in entgegengesetzter Richtung von Sasscnfeld gelegen, mit circa 220 eatliolischen Einwohnern, 40 Wohnhäusern und 30 landwirthschaftlichen Gebäuden. Von ihm hatte die Familie von Weuelinghofen, wie sich unten zeigen wird, den Beinamen: zu Sittard. Der Haupthof daselbst hiess Gripenhoucl, auch Ingen-Sittard, war Geldrisches Lehn, seine Lehnsträger habe ich Bd. II. S. 40 aufgeführt. Wolfsbosch, unmittelbar bei Sittard, jetzt Ackerhof, war früher adliger Sitz; er wird jetzt zu der westlich gelegenen Dorfschaft Flötend gerechnet. Burghaus Busch. 43-44. Rittersitz Busch und Dynastensitz Stornierte. Busch ist gegenwärtig ein Ackerhof in der Bürgermeisterei Wevelinghoven, Kreis Grevenbroich, mit 1 Wohnhaus, 3 landwirthschaftlichen Gebäuden und 16 Einwohnern, war aber bis zur französischen Revolution ein Rittersitz in der cölnischen Unterherrschaft Wevelinghoven, Amt Hülchrath, Decanat Bercheim. Das Burghaus ist verschwunden; es findet sich aber in einer Karte der Herrlichkeit Dyck von 1670 eine Abbildung davon, wie sie an der Spitze dieses Artikels steht. ,Störmede ist jetzt ein Kirchdorf mit einer Schule, zwei Rittersitzen, von denen der eine, „das hohe Haus zuStörmede", der älteren Linie von Bocholtz-Almo gehört und der andere zu diesem geschlagen ist feiner Mahlmühle, 2 kirchlichen, 7 öffentlichen, 57 landwirthschaftlichen, 146 Wohngebäuden, 944 katholischen, 8 evangelischen und 24 jüdischen Einwohnern, in der Landbürgermeisterei Geseke, Kreis Lippstadt, Gericht Erwitte. Es war ursprünglich der Sitz eines Dynasten, von dessen Burg nnd Wohnhause sich noch Spuren in dem obengenannten hohen Hause vorfinden. Ich habe von den Resten dieses hohen Hauses auf Tafel 5 eine Abbildung geliefert. Mit Störmede war ein nicht unbedeutendes Gebiet verbunden, welches in der Gauverfassung als Marca ') Sturmethi oder Sturmithi vorkommt und wozu erweislich 2 ) gehörten: 1. Erwitte (Aruuittü, Ervete), ursprünglich ein Königshof, 2. Weringhof (Wyrun), 3. Hellinghausen (Hailredinghusen), 4. Heringhausen (Herderinghuson), 5. Bokenvörde (Puochinefurti, Bukinauordi), 6. Eickelohe (Aeclo, heclo), 7. Hörn (Harim), 8. Langeneicke (Langaneka), 9. Störmede selbst (schon 826 besass Corvey daselbst zwei Mansen und 24 Leibeigene), 10. Dedinghausen (Thedenichuson, Dedinchusen), 11. Esbcck (Aesibiki), 12. Eringhausen (Errikeshus, Ekkirikeshus, Erkeringehus), 13. Benninghausen (Bennenhus), 14. Mönnighausen (Muneehuson), violleicht auch 15. Stockum? (Stockem, Stockhein). Kirchlich war Störmede dem Archidiaconate Soest zugetheilt. Störmede gehört also unter die urkundlich am frühsten nachweisbaren Ortschaften Deutschlands und scheint mit seiner Mark in dem Comitate Haholds gelegen zu haben, dessen Erbschaft die Kirche zu Padenborn, die Edelherrn von der Lippe (die Gaue Haverga, Limga, Thiatmalli und Aga), Erwitte, Itter, Padberg und Störmede theilten. Die Herren, welche daselbst herrschten, gehörten zum Dynastengeschlechte 3 ) und finde ich von ihnen folgende urkundliche Nachrichten: 1. Werner vou Störmede 1155 die asecns. domini, 5. Mai, zu Paderborn Zeuge, als Bernard Bischof von Paderborn die Stiftung des Klosters Hardehausen bestätigt. (Schalen.) 2. Erzbischof Philipp von Cöln 1167—1191 kauft von Rabodo v. Störmede und Reyner v. Störmede, von jedem für 60 Mark, ihr ganzes Allode (Seib. II. 136). 3. 1189, 14. Januar überträgt Bernhard von Ippenbüren, Bischof zu Paderborn, das Eigenthum des Schlosses Ippenbüren sammt der Mühle und allen seinen Erbgütern der Kirche zu Paderborn, jedoch muss Simon Graf von Tecklenburg damit belehnt werden. Ausserdem, da Simon reich und vornehm und sich nicht für Geiinges der Kirche zu Paderborn verpflichten werde, verspricht er ihm das nächste vacante Beneficium von 15 Talente, wobei jedoch die Beneficia der Edelen : Widekind v. Waldech, Widekind v. Pyrmont, Florin v. Spenge und Rabodo v. Störmede ausgeschlossen werden. (Erhard II. 200.) ') Ucber die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Marca s. Reinhard de jure forestali S. 152. Grimm', Rechtsalterthümer S. 495, Nr. 3, 4, 6, 7, 8. Hier scheint Marca den Begriff von Villa zu haben, welche in den Urkunden häufig sijnonim gebraucht werden: Dronke, Cod. dip. Fuld. Nr 36 Bodman, rh. Alter. 604. Wenck, hes. Ges. II. Nr 15, Cod. Laurs. Nr. 167—177. — 2 ) Naoh den Traditiones corbeienses und Kegist. Sacharonis. — 3 ) In einer Urkunde bei Seibertz Urkb. III. Nr. 1072 heisst es zwar, dass Erzbischof Philipp von Cöln (1167—1191) das freie Eigenthum (Allode) der Edelherren von Störmede für die cölnische Kirche erworben]; allein dieses kann ihr allodiales Vermögen zu Störmede, woran die Dynasten-Eigenschaft sich knüpfte, nicht gewesen sein, denn sie treten später noch immer als Edelherren auf, was beim Verkauf nicht möglich gewesen wäre. Ich denke also, sie haben entweder ein freies Allode zu Störmede verkauft, woran die Dynasten-Eigenschaft nicht hing oder sie haben ihm die herzoglichen Allode überlassen. ___ 175 ___ 4. 1209 überträgt Abt Thrutmar von Corvey das Vitus Amt zu Mönnighausen, welches er dem Gottscbalk von Munechusen wegen schlechter Verwaltung entzogen hat, amtsweise (jure officii) an Ritter Albert genannt von Lippe 1 ) (dictus de Lippia) und dessen Frau Gertrud unter folgenden Bedingungen: 1. muss er die Brüder des Gottschalk v. M. und deren Kinder für ihre Erbrechte abfinden; 2. seine Frau Gertrud zu einer Ministerialin der Kirche zu Corvey machen, wenn sie Erbrechte an dem Amte erhalten soll; 3 -stirbt Albert ohne Kinder, so soll ihm ein Sohn seiner Schwester oder seines Bruders im Amte folgen, vorbehaltlich dass derselbe Ministeriale gedachter Kirche wird; 4. stirbt seine Frau Gertrud und heirathet er eine Andere, so muss diese, ist sie eine Freie, Ministerialin der gedachten Kirche werden, sei es durch Auswechselung oder durch Ergebung; 5. wegen seiner nicht zum Amte gehörigen Güter darf Albert selbstsländig Fehde führen, muss jedoch jeden Nachtheil, den das Amt dadurch hat, tragen und kann sich deshalb auch nicht von dem Zinse, den er der Kirche für das Amt schuldet, frei machen. 5. Am 14. Mai 1217 ist Albert von Störmede unter den Zeugen anwesend, als Godfrid von Arnsberg, um Reisegeld für seinen Zug in das gelobte Land zu erhalten, im freien Felde bei Drüggelt dem Kloster Weddinghausen den Hof zu Richem mit den Wiesen und der Mühle zu Ufflen verkauft, und 6. im selbigen Jahre 5. Sept. zu Rüden stellt er sich für die Fadberg als Bürge in einer Urkunde, worin Engelbert I. Erzbischof von Cöln bekundet, dass Gottschalk von Padberg und sein Sohn Johann das Schloss Padberg zum Offenhaus der cölnischen Kirche gemacht haben. (Seib. I. 191.) 7. Herman von der Lippe bezeugt 1221, dass Reyner, Edelherr von Störmede, mit Zustimmung seiner Frau und seiner Söhne und Töchter, sowie seines Bruders Rabodo und dessen Sohnes Albert dem Kloster Marienfeld Güter zu Lintberge und einen Mansen zu Derenberge für 70 Mark in dem Freigerichte zu Mattenliem unter Vorsitz des Grafen Eggehard übertragen habe und dass in Folge dessen die Ankäufer durch die Schelfen nach alter Sitte (seeundum consueludinem juris civilis) feierlich (solempniter) in den Besitz des Gekauften gesetzt seien. (Cop. Marienfeld. 140. Kindl Münst. B. III. 150.) 8. 1223 zu Soest empfangen Herr Herman von der Lippe und Reynherus von Stormethe, beide Edelherren, Namens des Klosters Marienfeld zwei Häuser, eins zu Gütersloh und eins eu Hemincsel, auf welche der seitherige Lehnträger, Godfrid von Burbenne, vor seinem Lehnsherrn, Grafen Godfrid von Arnsberg, verzichtet hat. (Kindl III. Urk. 58.) 9. Bernard, Bischof zu Paderborn, mit seinem Capitel, seinen Edeln und Dienstmannen wählen 1230 einen Rath, der die, in Folge kriegerischer Zeiten verfallene geistliche Zucht und weltliche Ordnung wieder herstellen soll, wobei der Bischof schwört, den Anordnungen dieses Raths fünf Jahre lang Folge leisten zu wollen. Aus den Paderbornschen Dienstleuten werden unter anderen zu diesem Ralhe gewählt: Herman und Bertold, Brüder von Brackel und Albert von Störmede (Schaten). 10. Im selbigem Jahre, im August zu Soest, ist Albert v. Störmede Zeuge (nicht mehr inter nobiles) bei dein Vertrage, den Erzbischof Henrich von Cöln und Abt Herman von Corvey über den Besitz von Marsberg schliessen. (Selb. I. 189.) 11. Ritter Albert vop Störmede und sein Sohn Rabodo sind 1231, 9. März (Idibus Marcii) zu Soest bei der Urkunde Zeugen, worin Adolph Graf von Waldeck vor Erzbischof Henrich von Cöln wiederholt auf das Patronat der Pfarrkirche zu Medebach zu Gunsten des Klosters Questelberg verzichtet. (Wigand, Archiv IV, 209.) 2 ) 12. Henrich, Erzbischof von Cöln, bestätigt im Lager vor Störmede bei Belagerung der dortigen Burg, 17. Juli 1233, dem Kloster Bredelar die Privilegien und nimmt dessen im Erzstifte Cöln gelegenen Güter in seinen Schutz. (Datum in obsidione castri Stormethe 1233 sexto deeimo Cal. Ausgusli.) (Seibertz I. 257.) 13. Albert der Jüngere von Störmede, mit Zustimmung seines Vaters, stiftet für das Seelenheil seines verstorbenen, in der Kirche zum h. Cyriax in Geseke begrabenen Bruders Rabodo eine ewige Memorie und schenkt dazu als gemeinsame Präbende (in communem praebendam, d. h. dass die Klosterbewohner sich dafür jährlich am Tage der Memorie gütlich thun sollen) drei Schillinge (tres solidos denariorum), welche sein Hof zu Thülen jährlich auf St. Laurenz auszuzahlen hat. (Geseke Copiar fol. 95. verso.) 14. Friedensvertrag zwischen Conrad, Erzbischof von Cöln und Simon, erwählter Bischof von Paderborn, geschlossen zu Salzkotten 1247, 6. April. Letzterer genehmigt die Zerstörung der Befestigung von Salzkotten, wogegen der Erzbischof ihm die Erhallung der Burg zu Vilsen erlaubt. Das Recht der Villication des Hofes zu Vilsen wird von Simon dein Albert von Störmede, seinem Ministerialen in der Weise, wie sie die Vorfahren des Letztern besessen haben, zuerkannt. (Seib. I. 310.) 15. Albert von Störmede und Albert von Horde sind neben andern zu Smcrleke bei Soest 25. März 1248 bei dem Landfriedensbündnisse Zeugen, welches dort Erzbischof Conrad von Cöln und Bischof Engelbert von Osnabrück rücksichtlich der Lande zwischen Weser und Rhein schliessen. (Lacomblet) 16. Die Ministerialen und Vasallen des Erzstifts Cöln, darunter Albert von Störmede, Marschall (von Westphalen) und Albert von Horde berichten 1254 10. Feb. an den Papst: dass sie den Bischof Simon von Paderborn in offener Schlacht gefangen genommen hätten und ihn bis zu voller Genugthuung in Banden halten würden, weil er, dem beschworenen Frieden zu Hohn, Salzkotten, im Erzstifte Cöln, neuerdings befestigt und von dort, wie früher, Raub, Brand und Nähme verübt habe. (Seib. I. 349 ) 17. Henrich Schulteis von Soest, zur Zeil Marschall von Westphalen (tunc lemporis marscalcus) und Albert von Störmede, ebenfalls Marschall (preterea marscalcus) sind 1254, 26. Nov. zu Cöln Zeugen, wie Conrad Erzbischof von Cöln in seinem dortigen Pallaste die Schenkungen des Godfrid von Meschede an das Kloster Bredelar bestätigt. (Fahne Codex Meschede, S. 15. Seib. III. 451.) ] ) Dieser Albert muss den zweiten Stamm der Herren von Störmede gegründet haben, denn von jetzt an siegeln alle Störmede, wie Albert mit der Lippe'schen Rose, und sind sie auch Besitzer des Vitus-Amts. Darum vermuthe ich, dass Rabodo eine Tochter Gertrud hatte, welche Erbin zu Störmede wurde und genannten Albert von der Lippe heirathete. — 2 ) Im selbigen Jahre 8. Mär/, führt Seibertz (I, 189) Albert Dapifer de Lippia (Amtmann zu Lippe) als Zeuge auf und behauptet, derselbe sei mit Albert von Störmede dieselbe Person; hierfür lässt sich aber kein Grund, wohl aber ein Gegengrund anführen. Im Jahre 1221, in obiger Urkunde Nr. 7, kommen, im Gefolge des Grafen Herman von der Lippe, Henrich als Dapifer und dessen Bruder Albert als Zeugen vor. Von Henrich war also die Amtmannschaft auf Albert, seinem Bruder oder seinem Sohne übergegangen; der Name Henrich passt aber gar nicht in die Stammfolge der Störmede. 176 ____ 18. Godschelk und Herman, Gebrüder, Edelherren von Pyrmont, bekennen: vom Erzbiscbofe Conrad von Cöln durch dessen Marschal von Westphalen, Herrn Albert von Slörmede, die von ihren Eltern besessene Burgmaunswohnung bei Pyrmont zurückerhalten zu haben, schwören Ur.pfede und dass sie ohne Genehmigung des Erzbischofs auf dem gedachten Burgmannssitze weder Thürme noch erhöhte Bauten errichten wollen. Sie beurkunden ferner, dass sie die halbe Stadt Lüde dem Erzbishofe geschenkt, aber für 200 Mark in Pfaudschaft zurückempfangen haben. 1255, X. Cal. Aug (23. Juli) (Lacomblet.) 19. Ritter Albert, Herr zu Störmede, mit Genehmigung seiner Frau, verkauft dem Kloster ßenninghausen seine Güter zu Hemminchausen für 45 Mark. Unter den Zeugen kommt ein Ludwig als Burgmann zu Störmede vor. 1256, XVJI. Cal. Juni (16. May) Kloster Benningh. Die gerichtliche Bestätigung erfolgte in der Octava assumpt. b. M. V. (22. Aug.) 20. Friedensvertrag zwischen Erzbischof Conrad von Cöln und Bischof Simon von Paderborn, geschlossen zu Essen 1256, nono Cal. Sept. (24. Aug.) Simon verspricht unter anderm, die Burg Vilsen bei Salzkotten niederzureissen und den Albert von Störmede für seine Ansprüche zu entschädigen, worüber der Erzbischof von Cöln und die Bischöfe von Münster und Osnabrück erkennen sollen. Unter den Bürgen, welche Simon stellt, befindet sich auch Albert von Horde (Seibertz 1. 369.) 21. Albert von Störmede und Godfrid von Meschede sind zu Cöln im erzbischöflichen Pallastc Zeugen, als Erzbischof Conrad die Schenkung von Gütern in der Villa Drevere an das Kloster Bredelar bestätigt, welche durch Helwig genannt von Elspe, Ritter, cölnischeu Dienstmann und Burgmann zu Rüden, der die Güter vom Kloster Fröndenberg gekauft hat, unter Zustimmung seiner Frau Hildegund und, da er keine Kinder hat, seines Blutsverwandten, Godfrid genannt \on Summern und dessen Frau gemacht ist. 1257, die X. Cal. Aprilis (23. -März). (Archiv St. Patroclus in Soest.) 22. Simon Bischof von Paderborn, durch die Anfeindungen (per tyrannidem sagt der Bischof) des Ritters Albert von Störmede und seines Anhangs in die grösste Noth gebracht, verkauft dem Kloster Hersvithusen den halben Zehnten der \ illa obern Dasburg und den dortigen obern Acker. Datum Paderhorne 1262, IV. Won. Junii (2. Juni. (Schalen Ann. II.) 23. Sühne zwischen dem Domkapitel zu Paderborn sammt dessen Dienstleuten einer Seits und Herrn Albert von Störmede, dessen Sohn Albert und deren Verwandten und Freunden ander Seils. 1277 in vigilia assump. b. M. V. (14. Aug.) Letztere verzichten auf ihre Rechte an die Villication Ervitle, Vilsen und an die Stadt Salzkotten, auf alle Forderungen, welche sie und ihre Freunde während des Streits mit Paderborn an Gut und Blut erlitten haben; sie wollen die Befestigungen von Burg und Flecken Störmede nicht wieder aufbauen, auch das Inleresse des Stifts Paderborn weder durch Rath noch That gefährden. Herr Albert soll sein Leben lang sich in Paderborn, Salzkotten oder einer andern Befestigung des Stifts aufhalten, bis ihm eine weitere Erlaubniss ertheilt wird. Er und sein Sohn sollen die Villication zu Mönnighausen für die Summe von 400 Mark in Pfandnulzung behalien, sowie solche durch den verstorbenen Bischof Symon bestellt ist. Die Pfaudschaft kann vom Stifte mit 400 Mark von denen von Störmede eingelöst werden; ,in diesem Falle bleibt dem Stifte daran eine PLndschaft von 300 Pfand, durch deren Zahlung der Abt von Corvey die Villication wieder in seine Hand zurückbringen kann. Die Sühne wurde mit einem Kusse befestigt, den Namens des Domkapitels der Dechant und Namens der Ministerialen der Ritter Conrad von Ethlen den beiden Störmedern, Vater und Sohn, ertheilte. (Seib. III. 458.) 24. Herr Albert von Störmede und sein Sohn, beide Ritter, sind zu Geseke als Zeugen anwesend, wie Agnes, Äbtissin und Rudolph, Vogt des Stifts Geseke , ihre Bestägigung zu der Schenkung des Rudolf und seiner Frau Bertradis ertheilen, welche in dem Hofe (Curtis) genannt Duvelbitesgut in der Stadt Geseke besteht, die beide Eheleute zu einer Memorie für sich und ihre Ellern Godesealc und Cunigunde und zur Stiftung zweier Prähenden hergeben. Datum Gesike 1280. (Seib 1.477.) 25. Albert von Störmede, Ritler, unter Zustimmung seines erstgeborenen Sohnes Albert, belehnt Lubbert, Bürger zu Geseke und dessen Frau Cunegunde und deren Kinder Johan und Ghertrude mit Gütern zu Störmede, die von ihm zu Lehn gehen und auf die Magorius und Nicolaus, Brüder, genannt von Weslere und deren Schwester Woldradis in seine Hände verzichtet haben. 1282, quarto jdus Aprilis (10. April). (Aus dem Originale des Archivs Ahne.) Die "Verhandlung hatte vor dem Gerichte in Geseke statt, wobei gegenwärtig waren: Godfrid genannt Searlaken, Richter, Ecbert up demMarkede (in foro) Bürgermeister (proeonsul), Johann Blesmo, Johann super pomerio. von Scattenhusen Helmich, die Bäcker (pistores) Conrad und Rötcher, von Holthusen Olrich, Fuberes Herman, von Ricwardinchusen Herman, von Cleye Lutfrid, Pavo Herman und von Dreyne Aibert, Rathsherren (consules) der Stadt Geseke. Ferner: Henrich von Sande und Lubbert Comes, Ritter, Goswin und Lubbert, Brüder, Söhne des Ritters Lubbert, Johann von Herdinchusen, Lambert in foro, Henrich Druckeberg, Mertinine Herman, Baldemarine Bernard, von Stockem Rötcher, von Adenen Conrad, Johann Widekinds Sohn, Lubbert und Thetmar von Stockem, Brüder, Menko Bursa, Ricwinine Herman, von Herdinchusen die Brüder Godesealc und Dethard, von Persmenchusen Reynfrid, alle Bürger zu Geseke. Es hängen an der Urkunde, zwei Siegel: 1. das der Stadt Geseke, zu 3 / 4 erhalten, rund, hat zwei sitzende Bischöfe im Ornat, und an der noch erhaltenen Seite einen durchbrochenen Thurm und die Umschrift: Sigillum universorum o. . — seke . Es fehlt oppidanorum in Ge . 2. des Albert v. Störmede, dreieckig, im Wappenschilde die Lippe'sche Rose. Umschrift: S. Domini Alb.. — 26. Ritter Albert von Störmede und sein Sohn, unter Genehmigung ihres Vasallen Godmar von Medebeke, verzichten zu Händen des Grafen von Arnsberg auf ihre Ansprüche an die Lehngüler zu Clotingen. 1282, feria quinta ante festum bt. Martini hyemalis (7. Nov.), Kloster Oel ughausen 27. Albert Herr zu Störmede, Alberl sein Sohn, mit Genehmigung von Adele, Ehefrau des Ersteren, verkaufen für 53 Mark ihre Güter zu Wilhem dem Kloster zu Holthausen. Datum Störmede 1284, pridie Kai. Marcii (29. Feb.), Kl. Holthausen.) Es siegeln Vater und Sohn, der Ritter Bernard von Horde und Godbert von Deshusen; unter den Zeugen erscheint auch Albertus von Horde, Knappe. 28. Friedrich von Horde (Cunigunde von Störmede, seine Frau) wird 1291 vom Abte Heinrich von Corvey mit dem Vitus-Amte zu Möunighausen, 1299 vom Grafen Conrad von Rietberg mit dem Theile der grossen Grafschaft an der Nordseite der Lippe gelegenen (Boke, Heithus, Mancguilinchusen) und 1300 vom Giafen Ludwig von Arnsberg mit den Thcilen an der Südseite der Lippe gelegenen (Freigrafschaft Bokenförde, Störmede und den Landgemeinden des Gerichts Geseke) belehnt. (Seib III. Nr. 1101, 1106, 1107). Die Nachkommen dieses Fried, v. Horde nahmen die Störmeder Rose statt ihres Rades im Wappen, bis sie, sehr spät, auf ihr Rad wieder zurückkamen. 177 29. Herman von Störmede zu Lippstadt Zeuge, wie Lewold Fabri, Bürger zu Ahlen, dem Lewold Rothem Güter zu Rothem überträgt. 1299, 7. Juni (Kloster Manenfeld). 30. Herman genannt v. Störmede, Bruder des deutschen Ordens zu Mülheim, schenkt vor dem Magistrat zu Lippstadt mit Genehmigung seiner Frau Gertrud, seiner Kinder Johan und Walburga, dem deutschen Ol den unter Lebenden seine Güter, genannt Thomebroke (Brockhof im Kirchsp. Erwitte). 1302 in crastino bti Luce evang. (19. Oct.). (Aus dem Copiar des Klosters Marienfeld S. 120) 31. Henrich v. Störmede, Bürger zu Büren, Zeuge in der Uikunde, worin der Graf von Everstein dem Kloster Gerden den Besitz der Villa Dalhusen bestätigt. 1301, 12. März. (Spilcker, die Grafen von Everstein.) Demnach könnte die Abstammung wohl folgende sein: Erster Stamm: Werner Edelherr von Störmede 1155. 1. Reyner I. v. Störmede 1167, 1191. 2. Rabodo I. v. Störmede 11G7, 1189, 1191. ,-----------------------------------------------------------------------------^----------------------------------------- v Gertrud von Störmede, Erbtochter, h. Albert von der Lippe 1209, der den Namen v. Störmede annahm 1231. Zweiter Stamm: Kommt 1231 mit seinem Sohne Rabodo vor. ,----------------------------------------------------------------------— *— -------------------------------------------------------_ 1. Reinherus IL, Edelherr v. Störmede, 1221 mit seinem Bruder und seinen Kindern. I --------------------------------"-----------------N 4 --------------------------------------------- Sohn und Tochter 1221. 2. Rabodo II., 1221 mit seinem Bruder Reinher u. seinem Sohne 3. Otto 1231. Albert, 1231 mit seinem Vater Albert, lebte noch 1237. , -------------------------------------------------------------- * ----------------------------------------------------, Albert III. 1221 mit seinem Yater, stiftete 1237 eine Memorie für seinen Bruder Rabodo III. 2. Rabodo III. unter Zustimmung seines Vaters, 1254 Ritter u. Marschall von Westphalen, 1277—12S0 1237 todt. mit seinem Sohne Albert, h. Adela 1284. 1. Albert v. Störmede, Ritter 1277, 1280, 1282, 1284 mit seinem 2. Cunigunde, Erbin aller Güter, h. Friedrieh vonHörde, 1291—1300 Vater 1291 todt. belehnt mit den Störmeder Gütern. Burghaus zu Müss. 45. Dynastensitz, Schloss und Gericht Lüder und müss. Lüder (jetzt Grossenlüder, in der churfürstlich hessischen Provinz Fulda, und Dorf mit einer Salzquelle und 1400 Einwohnern, auch Amt, zu welchem ausser dem Pfarrdorfe Grosslüder mit der dabei gelegenen Wallfahrtscapelle auf dem Langenberge und ihrer Filialkirche zu Kleinlüder, auch das Pfarrdorf Bimbach (Bienbach) mit den Filialkirchen zu Unter-Bienbach, Lutters und Malkes, sowie Erchenau, Müss und Ufhausen gehören) war in dem Bereiche der Abtei Fulda, das heisst in dem grossen Buchau oder Buchenlande, welches aus einem in sechs Gaue getheilten Buchenwalde bestand, eine der ältesten Niederlassungen. Es heisst in den Urkunden auch Lutharaha, Lutera, Ludera und finden sich darüber folgende Nachrichten hauptsächlich bei Schanat, Dio. Ful. Buchonia Vetus, Nr. LXXXVI, S. 364: 1. Abt Egil von Fulda erbaute daselbst 822 die erste Kirche, welche auf seine Bitte von Aislulf, Erzbischof von Mainz, zu Ehren der h. Maria, des Petrus und des Märtyrers Sebastian eingeweiht wurde. 2. Im Jahre 850 wurde daselbst eine Versammlung von Dynasten und Freigeborenen abgehallen, welche unter dem Vorsitze des Grafen Manto die bessere Dotirung der Kirche des h. Bonifacius zu Fulda beschloss und schenkte dazu Graf Dito den Salzbrunnen zu Lüder. 3. 950 schenkten Helmold, Gozbolha und Waltbracht ihr Eigenthum in Ober- und Unter.Luttara, bestehend in Häusern, Höfen, Oeden, Wiesen, Wäldern und Wässern der gedachten Kirche des b. Bonifaz. 4. 1137 sind die Brüder Almund und Godefrid von Lutera Zeugen, wie die Edelfrau Bertrada der genannten Kirche zu Fulda-verschiedene Schenkungen macht. 5. Später kommen die von Lüder häufig in Fuldischeh Urkunden und zwar als homines liberae conditionis vor, die ihre Besitzungen zum grösstentheil dem Stifte zu Fulda aufgetragen und als Mann und Weiberlehne, wie im Stifte gebräuchlich, zurückempfangen haben. • 6. Carl von Lüder, der die Hälfte des Gerichts und die vordere Burg zu Lüder besass, verkaufte 1451 mit seiner Hausfrau Anna dem Abte Reinard von Fulda für 1600 Gulden auf Wiederkauf alle seine Güter und Gerechtigkeiten, Fahne üocholtz I. J3 178 ausgenommen die Geld- und Fruchtgefalle der Fuldaer Geistlichkeit und alle Mann- und Gotteslehne. Da Carl von Lüder ausser einem, schon vor ihm kinderlos verstorbenen Sohne nur eine, an Reinhard von Boinehurg zu Bischhausen in Hessen verheirathele Tochter Anna hatte, so erklärte er diese zu seiner Erbin und übergab 1478 beiden Eheleuten, schon bei seineu Lebzeilen, seine Hälfte des Schlosses und Gerichts, was Abt Reinhard v. Fulda genehmigte. Die Nachkommen dieser Eheleute, die Reichsfreiherren Conrad und Johann von Boinehurg und Hohenburg, Herren zu Boiueburg und Bischhausen in Hessen und zu Eroldzheim in Schwaben, verkauften gedachte Hälfte 1667 an Dechanl und Capitel zu Fulda. 7. Die andere Hälfte des Gerichts und Schlosses Lüder und die Hinterburg daselbst kam, als Weudelin von Lüder, Besitzer derselben, ohne männliche Erben starb, durch seine Erbtochter 1568 an Reinhard Ludwig von Romrod. Diesem folgte Rudolph Wilhelm von Romrod, der Sohn, im Besitze. Nach dessen Tode verzichtete 1655 dessen Sohn Aloysius, der in den Jesuiten-Orden getreten war, wegen vieler Schulden auf alle väterlichen Lehne und Allodialgüter und gab insbesondere die Hälfte von Lüder mit Zubehör dem Lehnhofe zurück. Dieser belehnte damit, als neues Lehn, 1655, 1672, 1679 Caspar von Bocholtz und dessen Sohn Franz Caspar von Bocholtz unter dem Bedinge, dass sie die vom letzten Besitzer gemachten Schulden bezahlten. Mit Lüder ging auch Müss an die v. Bocholtz über; sie verkauften indessen ihre halbe Herrschaft 1684 an den Fürst-Abt von Fulda, der nun auch diesen Erwerb an das Capitel seines Stiftes übertrug, welches so die ganze Herrschaft wieder in seinen Händen consolidirte. Die hintere Burg zu Luder ist verschwunden, die v. Romrod, welche in Müss wohnten, Hessen sie in Trümmer fallen. Das Burghaus zu Müss indessen steht noch, wie vorstehend abgebildet. Die Hausthür, welche sich an dem Thurme befindet, hat in ihrem Aufsatze zweimal das Wappen der Romrod mit der Unterschrift: Reinhard Ludwig von Romrod, Anna Sibilla von Romrod, geborene von Romrod; darunter, oberhalb des Thürbogens, stehen die Wappen 1 u. 2. uon Dimav. Scfjnb oon Ceupofb. ') Die Wappen 3 und 4 mit der Jahreszahl 1562 befanden sich vormals an dem hinteren Thore und jetzt, seit dessen Abbruche, befinden sie sich an der Scheune. Die Kellerthür hat die Zahl 1503. « 46 — 51. Hol, Baelen, Dessel, Lambremont, Wagnee, Richel. Mol, Baelen und Dessel in der Campine waren Herrlichkeiten, welche vormals der Abtei Corbye in der Picardie gehörten. Sie liegen bei Turnhout, im ehemaligen Herzogthume Brabant. Später gehörten sie zum französischen Departement der beiden Nethen, Arrondissement Turnhout und war Mol an der kleinen Nethe, vier Stunden von Turnhout, Cantonshauptort und Sitz eines Friedensrichters mit 3000 Einwohnern, welche zum grösstentheil von Tuch- und Wollfabriken lebten; Baelen, ebenfalls Dorf, hatte 2400 Einwohner, und Dessel desgleichen, 1300 Einwohner. Am 10. Nov. 1559 kauften Goddart von Bocholtz, Ritter, und Alexandrine von Wittenhorst, Eheleute, vom Grafen, Abt, Prior, Religiösen und Convent zu Corbye die Herrlichkeiten von Moll, Baien und Dessele mit aller Gerechtigkeit, Zinsen, Zehnten, Lehnen, Keuren und anderen Einkünften und Zubehör. Wagnee, auch Waugenies, ist ein Dorf bei Jemappes und gehörte vormals zur Grafschaft Namur. Lambremont gibt es zwei Dörfer, eins an der altfranzösischen Grenze in dem vormaligen französischen Departement Forets, Arrondissement Neuf-Chäteau, das andere auf einem Berge, im Herzogthum Limburg, Provinz Luxemburg, später im französischen Departement Ourte, Arrondissement Malmedy, Canton Hodimont. Richel ist ein Dorf auf dem rechten Maasufer, Provinz Limburg, in der vormaligen Grafschaft Dalem, und zwar in demjenigen Theile dieser Grafschaft, der an Oesterreich fiel. Es lag zu französischer Zeit im Departement Ourte, Arrondissement Lüttich, y t Stunde von Vise. 58—54. Rittersitz Tong-erlo im Lande Cuyclt, Rittersitz Vogelsank und Hof Vowynckel bei Willich. Unter dem Namen Tongerlo kommen verschiedene Orte in dem ehemaligen Lande der Tungerer vor. Namentlich: 1. eine Stadt mit 1400 Einwohnern und einer Abtei des Prämonstratenser - Ordens in dem ehemaligen brabantschen Quartiere Antwerpen, Meierei Herenthals; 2. ferner ein Dorf im vormaligen Bisthume Lüttich, zwei Stunden von Bree, später im französischen Departement Unter-Maas, Arrondissement Roermund. 3. Es gibt auch im Gelderlande, im Zütphen'schen Quartier, einen adligen Sitz Tongerlo, der zu der Herrlichkeit Lichtenvoorde gehörte. Der Sitz Tongerlo, den die Bocholtz besassen (der gedachte sub 2), lag im Lande von Cuyck, 2 ) war mit einer Haus-Capelle versehen 3 ) und kam durch Amt-von Bocholtz 4 ) oder dessen Eltern in die Familie. Nähere Nachrichten aus dem Archive von Arnheim sind mir in Aussicht gestellt; ich werde sie an geeigneter Stelle nachtragen. <) Die Sehad von Leupold haben in der Regel einen Fuchs, der im Nacken eine Schlange hat, die aus einer, um seinen Hals hängenden Caputze hervorkriecht. — 2) Bd. II, S. 127 dieses Werkes. — ') Ebenda S. 114. — 4 ) Ebenda S. 112. 179 Vogelsank ist ein für Landgüter hiesiger Gegend besonders beliebter Namen; fast jeder Kreis kann ein solches nachweisen. So gibt es ein Landgut dieses Namens bei Wesel, im Kreise Eees, mit 2 Wohnhäusern, einem Fabrik- und einem landwirthschaftlichen Gebäude sammt 17 Einwohnern; einen Ackerhof mit 8 Einwohnern in der Gemeinde Mörsenbroich, Kreis Düsseldorf; einen Ackerhof mit 27 Einwohnern in der Mirken bei Elberfeld; eine Hofstadt mit 37 Einwohnern in der Bürgermeisterei Wald, Kreis Solingen. Mehrere andere Höfe und Wohnungen in den Bürgermeistereien Hardenberg, Velbert, Neuss, Cöln, Eynatten, Ratheim u. s. w., von denen ein Vogelsang churcölnisches Lehn war, wahrscheinlich jenes bei Widderdorf. Auch hiess das Cartheuser Kloster bei Jülich, welches im Jahre 1830 seinen Namen nach den damaligen Besitzern, Königs und Kamp, in Königskamp umwandelte, früher „zum Vogelsang''. Indessen von allen diesen nannte sich nicht Amt von Bocholtz 1531, ! ) sondern nach dem, wie es scheint, jetzt untergegangenen Sitze Vogelsang, Lehn des Rittersitzes Ingenraedt (siehe oben S. 123 u. Bd. II, S. 101). Vowynckel war ein, wie es scheint, jetzt verschwundener Hof im Kirchspiel Willich, 2 ) Kreis Crefeld, ehemaligen Decanate Neuss. .55. Wachtendonck. Wachtendonck, jetzt eine Stadt mit 2600 Einwohnern, war ursprünglich nur eine Burg auf einer Insel der Niers (Donk), wahrscheinlich hervorgegangen aus einem Sitze eines Häuptlings der Gugeren oder der ihnen folgenden Franken und in Folge dessen Wiege eines Dynastengeschlechts, dessen Geschichte ich in Band I, Abth. 2, Seite 175—78 dieses Werkes lieferte. Wachtendonck gehörte kirchlich zu dem Decanat Süchtelen und lag in dem Kirchspiele Geseren oder Geiseren, dessen Pfarrkirche, dem h. Sebastian gewidmet, vor der jetzigen Stadt Wachtendonck, da wo jetzt der Kirchhof ist, gelegen war. Vor der Burg auf einer zweiten Insel der Niers siedelte sich nach und nach eine zahlreiche Vasallenschaft an, welche die Sicherheit, die das Wasser bot, noch durch Wälle vermehrte und so den Pastor von Geiseren bestimmte, die Verlegung der Pfarrkirche in die Befestigung zu genehmigen. Der Neubau der Kirche begann, unterstützt von dem Burgherrn, im Jahre 1460; sie wurde dem h. Michael gewidmet. Während Wachtendonck zu einer Stadt und einem Sitze eines besonderen Amts: Wachtendonck emporwuchs, sank Geiseren zu einer Capelle herunter, die dem Pastor 5 Mark, dem Vicar 7 Mark und ausserdem 20 Malter Roggen eintrug und sammt der Nicolai-Vicarie vom Herzoge von Cleve vergeben wurde. Diese letztgenannte Vicarie haftete an einer zweiten, ebenfalls vor der Stadt gelegenen Capelle, deren Rector mit 22 Malter Roggen dotirt war. Sonst bestand noch in der Pfarrkirche selbst ein, dem Kloster: Thal Josaphat, incorporirter Altar, dessen Beneficium ein Mönch dieses Klosters genoss. Ueber die Pfarrkirche zu Wachtendonck übte der Besitzer der dortigen Burg das Patronat. Zu diesem Zeugnisse, dass der Burgherr von Wachtendonck der ursprüngliche Grund- und Gerichtsherr daselbst gewesen ist und dass ihm lefzteres sein Dasein und seine Rechte zu verdanken hatte, gesellt sich auch das Gerichts- und Stadt-Siegel, welches einen Thurm darstellt mit einer darüber schwebenden Gleve: dem Schild- und Feldzeichen der Herren von Wachtendonck. Jetzt gehört Wachtendonck zur Diöcese Münster, heisst Stadt und hat 2 kirchliche, 3 öffentliche, 205 Wohn-, 121 landwirthschaftliche Gebäude, 3 Mühlen und ein aufgehobenes Clarissen- Kloster, jetzt Schule und Wirthshaus. Die Burg ist zerstört, nur an ganz unbedeutenden Trümmern von ihr knüpfen sich die ihr erhaltenen Rechte des Rittersitzes; das ihr nahe, in derselben Bürgermeisterei gelegene Rittergut Holtheide theilt in diesem Punkte mit ihr ein ähnliches Schicksal. Ueber Wachtendonck haben sich folgende Nachrichten erhalten: Die Laten von Geiseren mussten in ältesten Zeilen vor dem chureölnischen Amtmanne von Kempen Recht nehmen, der sich zu dem Ende alle vierzehn Tage vor der Kirche zu Geiseren einzufinden hatte. 3 ) Dieses Veihältniss scheint aus der Amtsgewalt der Grafen des Gaues Moila (Mühlegau), zu dem Wachtendonck ursprünglich gehörte, hervor- und auf die Erzbischöfe übergegangen zu sein, während die Landeshoheit im Uebrigen auf die Grafen resp. Herzoge von Geldern, wahrscheinlich aus der angemassten Herzoglichen Gewalt, gelangt ist. Schon 1381 ist Wachtendonck eine Stadt und Arnold von Wachtendonck dort Grundherr; er stiftete als solcher im August des gedachten Jahres eine Capelle auf der Heyden bei Dieproyde im Kirchspiel Geiseren. Gleichzeitig findet sich Burg und Stadt Wachtendonck Tür 3000 Gulden und 1000 goldene Schilde verpfändet. Ritter Arnold von Wachtendonck hatte diese Pfandschaft für die erste Summe seinein Schwager Reynard, Herrn zu Schönforst und Sichern, und für die andere dem Erzstifte Cöln eingeräumt. Erzbischof Friedrich III. von Cöln löste die Pfandschaft des Schünforst an sich, worauf ihm Arnold von Wachtendonck, Sohn des vorgenannten Ritlers Arnold, am 20. Dec. 1390 eine unaulkiindbare Mannschaft und die OefFnung der Burg und Stadt Wachtendonck gelobte. Am 5. Jan. 1410 brachten Reinald, Herzog von Jülich und Geldern, und seine Frau Maria einen Heirathsvertrag zwischen dem Bastarde Wilhelm von Jülich, unehelichen Sohne Reinald s und Johanna, einzige Tochter des f Arnold von Wachtendonck, zu Stande, in Folge dessen Letzlere Burg und Land Wachtendonck in die Ehe brachte. Am 5. Nov 1426 erlheilt Wilhelm von Wachtendonck dem Erzbischofe von Cöln das Oeffnungsrecht der Burg und Stadt Wachtendonck, welches seither der Herzog von Cleve besessen hatte, diesem aber jetzt abgesagt wird und im Jahre 1431 dem Herzoge Arnold von Geldern. Im selbigen Jahre 17. Juli erklärt König Sigismund mehrere Städle, darunter ') Bd. II, S. 101. — 2) Ebenda S. 142. — 3 ) Das Statutenbuck der Stadt Kempen sagt: Det is dat Recht, dat eyn Erzbuseop van Colne heyt in dem Lande van (Jeyseren . . dat eyn Amptman van Kempen to allen vertyn nachten mag dinghen vur der Kirchen to Geyseren mit den Laeten aldae. Bintrim und Mooren Erzdiöcese Cöln, Bd. I. S. 253. Fahne, Bocholtz. I. H 180 Wachtendonck, in die Reichsacht, weil sie sich geweigert haben, dem Herzog Adolph von Jülich u. Berg zu huldigen. Am 31. Dec. 1434 tritt Wilhelm von Jülich Schloss, Stadt und Land Wachtendonck dem Herzoge Arnold von Geldern und am 11. Mai 1448 Adolph von Cleve dieselben seinem ältesten Sohne Johann ab. Am 8. Sept. 1467 verbinden sich Ruprecht, Erwählter von Cöln, und Herzog Adolph von Geldern, verschiedene Städte und Schlösser, unter anderen auch Wachtendonck, von dem Herzoge von Cleve zurück zu erobern. Am 9. Dec. 1468 kommt ein Friede zwischen den Parteien zu Staude. Johan von Cleve, der erlegen hat, muss 5000 Gulden Lösegeld für die Gefangenen zahlen, die Pfandschaft von Wachtendonck und verschiedenes Andere anerkennen; dagegen verspricht der Erzbischof die Bollwerke, welche er gegenüber Wachtendonck zu dessen Belagerung angelegt hat, zu schleifen. Einige Jahre später erseheint Herzog Johan von Cleve für Herzog Arnold von Geldern, der von seinem Sohne in Gefangenschaft gesetzt ist, gegen letzteren in offenem Felde, befreit den Valer und setzt ihn wieder in die Regierung ein. Dafür und für vorgelegte Gelder überträgt ihm letzterer am 16. August 1471 eine Pfandschaft an Wachtendonck l ) Dasselbe geschah am 24. Juli und 3. August 1473 durch Carl, Herzog von Burgund, zu Gunsten des Herzogs Johan von Cleve, weil ihm dieser bei der Unterwerfung des Herzogthums Geldern geholfen hatte Am 19. Juni 1498 gewährten König Maximilian I. und Erzbischof Philipp von Cöln dem Herzoge Johan von Cleve die Pfandschaft an Wachtendonck auf Lebzeit und schliesslich am 2. Januar 1544 wurde in Folge Friedensschluss zwischen Kaiser Carl V. und Herzog Wilhelm von Jülich, Cleve und Berg, de dato Venlo 7. Dec. 1543, über die Lehne und Pfandschaften verhandelt und Wachtendonck, als Pfandschaft, Cleve zuerkannt. Während man so über Wachtendonck hin- und herstritt, hatte Carl, Herzog von Geldern aus dem Hause Egmond, anders verfügt und Burg, Stadt und Land Wachtendonck für 17000 Goldgnlden an Otto Schenk von Nydeg^en, Ritter, in Pfandnutzung gegeben und dabei am 4. Dec. 1504 noch besonders versprochen: die auf die Befestigung der Burg verwendeten Kosten sämmtlich zu vergüten. Diese Pfandschaft übertrug die Wittwe Otto's im Jahre 1547 auf Godfrid Freiherrn von Bocholtz, Herrn zu Grevenbroich und dessen Frau Alexandrine von Wittenhorst, was Kaiser Carl V. als Herzog von Geldern genehmigte. Godfrids älteste Tochter, Margaretha, erbte die Pfandschaft und brachte sie an ihren Eheherrn, Arnold Freiherrn Huyn von Geleen und Spaubeck, der 1578 die Pfandschaft antrat. Unter ihm wurde Wachtendonck belagert; der Herzog von Parma sandte seinen General, den Grafen Carl Ernst von Mansfeld, davor, der zwei hohe Batterien aufwerfen und von diesen aus die Stadt derartig, wie es heisst unter Anwendung der bis dahin unbekannten Bomben, beschiessen Hess, dass alle Häuser niedergelegt wurden; die Besatzung indess wurde dadurch nicht entmuthigt. Sie bestand aus 400 kriegserfahrenen Männern unter den Fahnen von Chircourt, Knoop, Kitlis und Schenk und aus 40 Reutern, welche Cornet Schenk commandirte. Sie grub Löcher in die Erde, in denen sie wohnte, und vertheidigte den Platz mit aller Tapferkeit drei Monate lang. Dann begann Chircourt mit dem Feinde zu unterhandeln und übergab den Platz auf billige Bedingungen, obgleich die Bürger dagegen waren und selbst Entsatz unter Graf Solms und Schenk im Anmärsche war.' Man gibt die Gründe zur Uebergabe verschieden an, einige behaupten, Chircourt sei dazu von seinem Bruder, der unter Parma diente, beredet, andere erklären, der Pulvervorralh sei verbraucht gewesen. Im Jahre 1600, 23. Januar, eroberte Ludwig von Nassau die Stadt zurück. Er zog am 22. Januar mit 8 Fahnen-Reuter und 800 Mann Fussvolk bei hohem Schnee Nachts davor; eine Abtheilung setzte im Stillen über die zugefrorenen Gräben, erschlug die Wachen und öffnete von innen die Thore, durch welche die sämmtlichen Belagerungstruppen eindrangen. Der Herr von Geleen, der nur 80 Mann Besatzung bei sich hatte, (die Reuter waren auf einem Streifzuge) entfloh mit ihnen in die vor der Stadt liegende Burg, die nun der Feind zu beschiessen begaun. Der Herr von Geleen schickte nach Roermund zum Grafen von Berg. Zu spät. Der Feind lief Sturm, die Belagerlen wehrten sich tapfer, eine Magd sogar warf eine Leiter um, auf der 5 Mann standen, die alle umkamen; allein der Feind war zu stark, die Burg wurde erobert, der Herr v. Geleen, sein Constabler und fast die ganze Besatzung blieb im Kampfe. -) Ludwig befestigte Wachtendonck, worin er reiche Beute fand, weil die umliegenden Bauern alle ihre Vorräthe dahin geflüchtet hatten, auf das Stärkste und machte von dort Streifzüge in das Aachener und Cölner Gebiet. Im Jahre 1603 nahm Henrich Graf von Berg mit List die Burg ein. Ein Fischer, in dessen Nachen 12 Soldaten mit Stroh bedeckt lagen, legte an der Brücke der Burg an, und bat die Schildwache, sie möge ihm die Hand reichen, damit er landen hönne. Die Schildwache leistete gulmüthig den Dienst und wurde dafür ins Wa c ser gezogen und untergetaucht. Im selbigen Augenblicke sprangen die 12 Soldaten unter dem Stroh hervor, bemächtigten sich der Pforte und eroberten die Burg, wobei der Commandant Ryhoven gefangen genommen wurde. Die Einnahme halte indessen keinen Erfolg. Die Stadtbesatzung unter den Rittmeistern Cloet und Quad eroberten am sechsten Tage die Burg zurück. Im Jahre 1605 ertheilte Graf Spinola dem Grafen von Bucquoy Befehl, Wachtendonck zu erobern. Dieser zog mit 4000 Mann zu Fuss und 6000 zu Pferde davor, setzte, da des trockenen Sommers wegen das Wasser sehr klein war, unmittelbar durch die Gräben, unterminirte die Wälle und brachte die Besatzung in solchen Schrecken, dass sie Stadt und Burg am 28. October übergab. Wachtendonck vererbte sich hiernächst folgender Art: Obiger Arnold Huyn von Geleen hatte zwei Söhne : 1. Godfrid, Deutsch-Ordens Comthur zu alten Biesen, jenen tapferen, aber in seinen Unternehmungen unglücklichen kaiserlichen General gegen die Schweden; er ist kniend neben seinen Vater in der Kirche zu Wachtendonck abgebildet. 2. Arnold Wolfgang, zum Graf erhoben. Dieser heirathete Maria Marg. Freiin von Huyn zu Amstenrath und kaufte mit ihr, 1649, vom Könige Philipp von IV. Spanien die Herrlichkeit Wachtendonck für 137,000 Gulden, nämlich: 17,000 alte Pfandsumme, 28,000 Verbesserungs- und Herstellungskosten, 20,000 rückständige Zinsen 3 ) von 1618—49 und baar 72,000. Er hinterliess nur eiue Tochter: Godfrida Maria Anna, welche in ihrem 17. Jahre den Prinzen Otto von Salm heirathete, aber am 2. Nov. 1667 in Wochen, zwei Stunden nach der Geburt ihrer einzigen Tochter Maria Dorothea starb. Letztere, eine der grössten Wohl- thäterin der Stadt Wachtendonck, besonders nach dem grossen Brande von 1708, heirathete 1690 zu Wien den Fürsten ') J6, A. Nykoff IV. Bd. S. 4.50.— 2 ) Jan Orlers Warachtige Beschry vinghe van alle de Belegeringhe ende Victorien — des Mauritz von Nassau prince van Oranjen. Leiden 1619, fol. mit Kupfern. — In diesem Werke ist auch eine Abbildung von Wachtendonck aus der Vogelschau; eine andere Abbildung in Plan befindet sich in Blaew Theatrum. — 3) Auch hier ist wieder ein Beleg, wie traurig die spanische Finanz-Verwaltung war. 181 von Dietrichsteiu, mit dem sie zwar viele Kinder hatte, die aber alle früh starben, das letzte 1711 zu Nürnberg 16 Jahre alt Die Herrschaft fiel daher an den Prinzen Claude von Ligne kais. Feldmarschall, der eine Prinzess Salm, Elisa Alexandra Charlotte zur Frau hatte. Er stürzte sich in Schulden und in Folge dessen wurde die Herrschaft im Zwangswege verkauft. Sie kam an die Familie von der Lynden von Hoogvoorst, namentlich zuerst an Johann Joseph v. d. L. v. H., Malteser- Ritter t 1771, dann an dessen Bruder Joseph Franz Ignatz Alex. Graf von Hombecque t 1787 11. Dec. zu Brüssel, und zuletzt an dessen einzigen Sohn Johann v. d. L. Ihm folgte Freiherr Ludwig v. Haultepenne, der kinderlos starb J unter diesem gingen die herrschaftlichen Rechte durch die französische Revolution verloren. Sein Allodial-Erbe wurde Freiherr Alexander v. Waelmont zu Schloss Brumagne bei Namur. Es finden sich mehrere Abbildungen von Stadt und Burg Wachtendonck. Darnach waren beide gegen 1700 auf Vauban'sche Weise befestigt. Die Stadt hatte zwei Thore: das Kempener und Venloer Thor; ausserdem eins zu der Burg, welches zugleich das einzige Thor für die letzere war. Weitere Nachrichten werden sich unten in dem Register über die geldrischen Lehne finden.] 56. Rittersitz Mel (Burgwadniel), auch Brockerhof und Hans Bocholts genannt. Niel, anfänglich Neiel, Nyell, war. soweit die Nachrichten zurückreichen, ein Rittersitz mit einem Flecken (Vicus). Letzterer liegt romantisch auf einer Anhöhe, mitten in einer sehr fruchtbaren Gegend und besteht aus einer katholischen Kirche, in ihren älteren Theilen aus Tufstein und insoweit im 13. Jahrhundert erbaut und dem h. Michael gewidmet, einer evangelischen Kirche, 200 wohlgebauten Wohnhäusern, worunter sich die neue katholiche Pastorat im gothischen Style rühmlich auszeichnet, einem Rathhause, 7 Fabriken und Mühlen, 115 landwirthschaftlichen Gebäuden im Jahre 1834 mit 1170 katholischen, 160 evangelischen und 50 jüdischen Einwohnern, gehörte früher zum herzoglich jülich'schen Amte Brüggen, und ist jetzt der Sitz einer für sich bestehenden Bürgermeisterei im Regierungsbezirke Düsseldorf, Friedensgerichte Dülken. Der Name Niel wurde vor einigen Jahrhunderten in Waldniel verändert, vielleicht zur Unterscheidung von Niel im Clevischen und Cölnischen. Zur französichen Zeit schrieb man: Bourg (d. h. Flecken) Waldniel. Als die Franzosen verjagt waren, 1815, beantragte der Bürgermeister im ersten Franzosenhasse, dass das Vorwort „Bourg" gestrichen und der alte Name: Waldniel hergestellt werde; allein man fand das Bourg, wenn man es mit: Burg übersetze, romantischer und der Name Burgwaldniel blieb amtlich und üblich. Der Rittersitz Niel ] ) oder Waldniel, auch Brockerhof und Haus Bocholtz' genannt, lag innerhalb der Hügelkette, in einem Weyer (Donck), gegen 400 Schritte nördlich vom Flecken und nicht viel weiter vom Hause Clee. Er ist seit etwa 40 Jahren ganz abgetragen und spurlos vernichtet; seine Ländereien sind vom Bürgermeister und dem Herrn v. Roth getheilt. Er war zur Zeit des deutschen Reichs ein landtagsfähiger, jülich'scher Rittersitz und ein Sattellehn 2 ) des Amts Brüggen und ist, wenngleich er im Kirchspiel Amern St. Anton lag, doch stets als das Herrnhaus von Waldniel betrachtet. 3 ) Der Besitzer musste davon mit Pferd und Harnisch dienen. Der Sitz bestand aus: 1. dem Haupthause, im Wasser auf einer Lisel gelegen, also in Weise der ersten fränkischen Befestigungen, wovon unten näher die Rede sein soll, in nachfolgender Weise verfestigt Wasser. Insel worauf das Haupthaus lag. Wassei i ^ Wasser. 2. dem dabei gelegenen Hofe, 3. der etwas tiefer gelegenen Hausmühle, 4. der Vossen- oder Bergermühle, 5. der Lüttelforstermühle, sammt dem Gute Ingendahl und dazu gehörigem Holzgewächs, 6. aus 80 Morgen Ackerland und Baumgarten, bei den Realitäten unter 1 gelegen, 7. dem Unterlehne, „das Honnerguf genannt, welches jährlich 22 Denare, 2 Sester Hafer, 2 Pfund Flachs und 2 Hühner zahlte, 8. der Jagd und Fischerei, 9. Laten- und Leibgewinn, jährlichen Renten und Gefällen,*) 10. 20 Morgen Land bei Waldniel,'in verschiedenen Parzellen als Unterlehne ausgethan. Davon besass Steingen (Christine) Hexeis 2'/ 2 Morgen; sie bat am 28. Januar 1708, diese mit 108 Thlr. belasten zu dürfen, weil ihre beiden Söhne, Theis und Wilhelm, in einer Schlägerei einen sicheren Michael Hostertz erschlagen hätten, deshalb zu 30 Goldgulden und in die Unkosten gebrüchtet seien und sie dieses Geld sonst, ohne ihren Ruin, nicht aufbringen könne. Band II, S. 54, 69. — 2 ) Es gab im Amte Brüggen auch Klüppel-Lehne, wovon unten die Rede sein wird. — 3 ) Es führte daher auch vorzugsweise den Namen: das Haus „Gen hus''. — 4 ) Sie werden unten aufgezählt werden. ___182 j_ Die Acten über diesen Sitz im Düsseldorfer Provinzial- Archive ergeben Folgendes: Im Jahre 1580, 14. Januar, werden Johan von Erp genannt Warrenberg zu Langenfeld, Sibert von Bocholtz und Wilhelm von Horrem genannt Schramm, als Vormünder des Johann v. Bocholtz, Sohn des verstorbenen Arnold von Bocholtz zu Waldniel mit dem Hofe then Brock belehnt. Im Jahre 1591 überreicht Johann von Bockholtz dem Lebnshofe eine Bittschrift, worin er erzählt: zwischen seinem Vater Arndt v. B. und seinem Oheime Sibert v. B., Gebrüdern, in Verbindung mit deren Schwester Maria, habe sich wegen des Hauses Boikholtz, im Kirchspiel Waldniel, ein Streit erhoben: er seie dahin verglichen: dass Arndt für die üeberlassung des gedachten Hauses seinem Bruder Sibert 400 (später angeblich 4000) Thaler gelobt und dafür die Mühle zu Lüttelforst zu Pfand gestellt habe. Er, Johann, habe 400 Thlr. abgezahlt und würde auch 4000 Thlr. gezahlt haben, wenn er nicht auf dem Wege nach Berg (Rheinberg), wo er zur Erlangung der nöthigen Summe Güter habe verkaufen wollen, von Geldrischen Soldaten gefangen genommen, eingesteckt und zu einer hohen Lösesumme gezwungen worden wäre. Trotzdem und wenngleich er seine Zinsen pünktlich zahle, wolle ihm sein Oheim doch keine fernere Zahlungsfrist gestatten und gehe nun die Bitte dabin: dass der Lehnsherr die Aufnahme von 4000 Thlrn. auf den „Sees Brockhof' erlauben wolle; wozu Herzog Wilhelm die Einwilligung gab. Im selbigen Jahre, 25. November, kam ein Vergleich zwischen dem Edel- und Ehrenfesten Sibert von Bocholtz, dessen Ehefrau Anna von Lamboy und Johann von Bocholtz und dessen Ehefrau Margarelha von der Dreck zu Stande. In Folge dessen wurde die Lüttelforster Mühle mit dem Gute Ingendahl und dazu gehörigen 22 Morgen Ackerland von dem Rittersitze Brock getrennt und kamen an Sibert v. B. und seine Nachkommen. Dieser Absplies wurde zu einem Viertel des ganzen Rittersitzes veranschlagt. Im Jahre 1596, 30. September, wurde Johan v. Bucholtz zu „Waldtnehl" im Kirchspiel St. Thönis . Amei en mit dem dortigen Broecker Gut als Burglehn von Brüggen belehnt, nachdem Werner von Amstenrath, wie das Protokoll sagt, als Amtsverwaller von Brüggen ausgespürt hatte, dass Johan gedachtes Lehn nach dem Tode des Herzogs von dessen Nachfolger zu empfangen verpflichtet sei. Am 11. August 1654 wurde Johan Engelbert von Bocholtz im Beisein von Werner Kelzgen zur Klee und Friedrich von Sleprath, als Mannen von Lehn, mit Brockhof als Lehn des fürstlichen Schlosses und der Mannkammer Brüggen belehnt. — 1708 brannte der Brockhof ab. Im Jahre 1716, 9. Oct., bittet Gräfin von Homburg, Ehefrau des Grafen von Sayn-Wittgenstein-Homburg, um Belehnung mit zwei Drittel des Brockhofes. Das eine Drittel ist ihr von ihrer Mutter, Maria v. Bocholtz, das zweite Drittel von ihrer Tante Adamina Magd. v. Bocholtz angefallen. Die Gräfin führt nebenstehendes Wappen in ihrem Siegel. Sie brachte "auch das letzte Drittel durch Kauf von der Familie Quad an sich und übertrug dieses mit den beiden anderen Dritteln ihrem Schwiegersohne, dem Freiherrn Diedrich von Wylich. Dieser beantragte bei dem Lehnsherrn 13. Juli 1726: dass ihm verstattet werde, das Lehn mit 3400 Thlr., wofür das letzte Drittel von den Quad's angekauft sei, zu beschweren, und. wenngleich ihm der Lehnsherr dazu Erlaubniss ertheilte, so hatte dennoch der Kaufhändler Johann Daniel Teschenmacher, welcher zu obigen 3400 Thlr. 3000 hergestreckt hatte, noch drei Jahre Schreiberei und Arbeit, bis Wylich die nöthige Erklärung abgab: dass ihm jenes Darlehn auf das Lehn versichert werden könne. Der Herr von Wylich starb mit Hinterlassung einer einzigen Tochter, verbeiralhet an Freiberrn von Grapendorf, und eines Bruders, der Heir zu Schiern war. Letzlerer ergriff von Brockhof Besitz, worauf Grapendorf bei der Mannkammer auf Herausgabe klagte, weil seine Frau die Nächstberechligte sei. Er legte folgende Ahnentafel vor : Hieronymus Freiherr Johanna Freiin Diedrich Freiherr von Wylich, Erbherr zu Sophia Amalia Reichsgräfin von Sayn-Wittgenstein von Grapendorf. von Branl. Diersfort, Präsident u.ErbhofmeisterzuCleve. Homburg, 1728 mit dem ganzen Brockhof belehnt. >. ------------------------------ -^, -------------------—' >----------------------------------------------------------------------------^—.--------------------------------------------------- s Wilhelm Hilmar Freiherr von Grapendorf zu Lübbeke, Grapenstein, Luise Amalia Sophia Florentine Wilhelmine Reichsfreiin von Wylich, Stookmühle, Gohfeld, Sehle, Moringen, Baron zu Roscieth etc., bringt Diersfort und Brockhof in dotem, f 18. Juli 1748 zu Berlin, h. 20. Sept. 1746 zu Diersfort. begraben in der reformirten Stadtkirche. > ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- v ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- < Sophie Florentine Wilhelmine von Grapendorf, einzige Tochter. Als indessen Grapendorps Frau 18. Juli 1748 starb, erliess die Mannkammer zu Brüggen eine Edictal- Vorladung an alle, welche an das Lehn Ansprüche hätten. Es meldete sich Grapendorp, der Ehemann, dem am 18. Nov. 1748 der Beweis abverlangt wurde, dass seine Frau die gedachte einzige Tochter hinterlassen habe. Er erbrachte den Beweis und verlangte nun als Leibzüchter den Besitz des Guts. Da indessen sich ergab, dass die gedachte einzige Tochter sehr bald, nämlich 3. August 1748, der Mutter im Tode gefolgt war, so wurde ihm durch Dekret bemerklich gemacht, dass ein Vater seinen Kindern in Lehngülern, welche von der Mutter herstammen, nicht folgen könne, dass diese vielmehr den mütterlichen Erben gebühren. Mittlerweile, 16. Juni 1749, meldete sich Ludwig Christoph Aemil von Raesfeld, der als Holländischer Hauptmann zu Furne beim Regiment de la Riviere in Garnison lag; gegen ihn richtete demnach Grapendorp seinen Prozess, und verfolgte denselben, wiewohl Raesfeld seine Abstammung vollständig bewiess. Auch die Vergleichshandlungen, womit der Churfürst den Geheimenrath Grafen vou Eiferen beauftragt hatte, blieben erfolglos. Nachdem mehrere Vergleichs- Termine vergebens anberaumt worden waren, musste endlich der Spruch in I. Instanz erfolgen, der jedoch mehr ein vermittelnder, als rein rechtlicher war. Beide Parteien appellirten und am 6. Juni 1735 erfolgte das zweite Unheil, welches Herrn von Grapendorf ganz abwiess, ihm die Kosten (in I. Instanz allein 2379 Gulden) zur Last legte, dagegen dem Raesfeld den Brockhof zuerkannte, mit der Verpflichtung, die darauf haftenden 3000 Thlr. Schulden binnen 8 Jahren zu tilgen. Kaum war Raesfeld in Besitz gesetzt, als seine beiden Schwestern: Sophia Luise, Wittwe von Ziegesar auf Vossenmühle bei Waldniel und Maxiniliane Caroline, Wittwe des Holländischen Generals Frid. Wilhelm von Sleprath, zu Dietz in Nassau wohnend, jede ihr ein Drittel des Lehnes für sich verlangten, was ihnen denn auch am 8. Juli 1765 durch Urtheil zugesprochen wurde. 183 Im Jahre 1770 bittet die Frau von Ziegesar, welche auf der Vossemnühle wohnte und in ihrem Siegel ein Wappen mit drei Blättern führte: dass der Lehnherr ihr gestatten wolle, 200 Thlr. auf ihr Drittel Antheil des Brockhofes aufzunehmen Sie motivirte ihr Gesuch mit kündbarer Armuth und Krankheit, welche letztere ihr nicht einmal gestatte, sich bettelnd zu ernähren. Ihr Bruder und ihre Schwester widersprachen beidem und warfen ihr sogar eiu'luxuriöses Leben vor. Nach dreijährigem Hin- und Herschreiben wurde ihrem Gesuche willfahrt. Im Mai 1779 starb der Oberstlieutenant von Raesfeld kinderlos und folgten ihm seine beiden Schwestern im Lehn; sie wurden 1780 belehnt. Am 12. Febr. 1789 starb auch von ihnen die letzte, die Steprath , worauf der Fiscus, weil beide kinderlos waren, das Lehn caducirte. In Folge des eintretenden Sequesters wurden die Verhältnisse des Gutes untersucht, die nöthigen Verzeichnisse angefertigt und ergab sich Folgendes: Bis dahin war von dem Brockhof abgesplissen: 1. die Lütlelforster Mühle und der Hof zum Dahl mit 22 Morgen Ackerland und mit Holzung, welches zusammen für ein Viertel des ganzen Riltersitzes gehalten wurde; 2. 20 Morgen Land, seil 1606 an Einwohner von Waldniel verkauft. Der übrige Theil des Rittersitzes bestand: aus dem Hauptsitze mit dazu gehörigem Bauhofe, 80 Morgen Acker, Holzung, 2 Mühlen, Vossen- und Hauser-Mühle, sämmllich verpachtet, und aus Gefällen. Die Verwaltung fand schon seit undenklichen Zeiten durch einen Renlemeister statt, der folgender Art besoldet wurde: die Herrschaft des Riltersitzes gab ihm von der Einnahme der jährlichen 31 Thlr. betragenden Revenuen 1 Thlr.; die Pächter des Hofes und der Mühlen mussten ihm laut Pachtact ein Neujahr geben. So oft eine Latengerechtigkeit zur Erhebung kam, erhielt er 31 Slüber. Für jeden abgehaltenen Latentag gab ihm die Herrschaft 45 Stüber, wofür er die Laien und den Latenbolen zehifrei halten musste; endlich bei jeder Erneuerung des Pachtbriefes mussten ihm die Anpächter ein Geschenk für die Anfertigung des Pachtbriefes geben: so berichtete 1789 der letzte Reutmeister, Arnold Hüllender zu Waldniel, welcher dem Sequester Tlatz machen musste. Das Register der vorgefundenen Literalien enthält 174 Nummern, worunter Zinsrollen auf Pergament von den Jahren 1300 und 1364, ein Z,insregister von der Boisheimer Mühle von 1393 und mehrere Latenbüchcr. Ueber die Gefälle und Renten berichtete der Sequester: Der Brockhof empfängt Sonntag nach Mariae Geburt im Ummeler Hofe: 30 Stüber, 2 Pfd. Wachs und 14 Hühner. Davon bekommen die Schelfen 15 Stüber und für den Stuhl und Tisch, der am Platz des Empfangs geliehen wird, zahlt man 6 Stüber Trinkgeld. Sonntag nach Lamberti, Morgens nach der Frühmesse, werden auf dem Hause Brockhof empfangen: 52'/ 2 Stüber, 7 Pfd. Flachs und 29 Hühner, 31 '/ 2 Sester Hafer. Davon erhalten die Schelfen 24 Stüber. An diesem Tag muss den Schelfen und den Laien das Essen gegeben werden, welches jedes Jahr circa 3'/2 Rchthlr. kostet. Sonntag nach Lamberti werden auf dem Crapohl zu Dülken Nachmittags, vor Sonnen-Untergang, gehoben: 33'/j. Stüber und 9'/ 3 Huhn; es mussten zwar 11 ] / 3 Hühner sein, aHein der Gerichtsbote erhält eins pro publicatione und eins wird ex consideratione nicht gehoben. Die Scheffen erhalten von obigen 33'/^ Stüber 12 Stüber und auf dem Platz des Empfangs wird 8 Stüber Trinkgeld gegeben. Ausserdem werden stehend erhoben: 2 Malter und ein Viertel Hafer. Das Viertel wird sofort dem Pferd gegeben. Sonntags nach Andreae, vor Sonnen-Untergang, werden in dem Hause Brockhof geliefert: 2 Rchtblr., 2 Slüber, .6 '/a Pfd. Flachs, 11 Hühner und 2 Kapaunen sammt 34 Sester Hafer. Hiervon gebührt den Scheffen, neben freiem Essen, jedem 12 Stüber, zusammen 54 Stüber; auch wird je das 4. Jahr 1 Huhn und 5 Stüber und je das S.Jahr 2'/ 2 Pfd. Flachs weniger geliefert, bleibt im Durchschnitt jährlich lO 1 /^ Huhn. Von diesen Präslationen behält der Rentemeister den Wachs, Flachs, das Geld und die Kapaunen, dagegen muss er die Scheffen bezahlen, auch deren Essen, sowie das Essen der Laten bestreiten; die Herrschaft erhält jährlich nur die 12 Malter 5'/ 2 Sester Hafer und 62 2 / 3 Hühner. Die drei zum Rittersitze gehörigen Realitäten wurden 1789 auf 24 Jahre verpachtet. Der Bauhof, zum Rittersitze gehörig, bestehend aus Haus, Scheune, Stallung, alle in Lehmwänden und mit Stroh gedeckt, erbrachte 135 Reichsthaler jährlich und als Weinkauf 8 Stein Flachs. Für Misswachs, Hagel, Kriegsschaden \ ersprach Verpächter nach seiner Einsicht Nachlass zu gewähren. Voosen Mühle, bestehend in Haus, Hof, Garten, Weier und Broich, erbrachte 50 Rchsthlr. jährlich und als Weinkauf ein für alle Mal 25 Rchslhlr. Die Wassermühle dicht neben dem Rittersitze sammt Länderei that 90 Thlr. An Chuimuth und zwölften Pfenning für Mutationen wurden im Jahre 1789 erhoben: 1. von Andreas Joppen für angetauschtes Land 1 Rchsthlr., von Vitus Berger wegen angekauften Landes aus Tegeneer Gut 30 Stüber, 3. von einem neuen Zinsträger wegen bommerisch Gut 11 Stüber, 4. von Lenz Lepper wegen gekauften Landes aus Ilageshof 40 Stüber, 5. von Witlwe Lambert Windhausen für angekauftes Land aus Eikenerhof 9 Reichsthaler, 6. von Amt Baeumges wegen Kauf aus Muntenhof 3 Rchslhlr. 40 Stüber, endlich 7. von Christian Berger für angekauftes Land aus Hageshof 40 Stüber. Summa 15 Rchsthlr. 41 Stüber. Im Allgemeinen gab der Sequester die Intraden an Hühnern, Flachs, Hafer, Geld, Churmulh und zwölften Pfenning jährlich auf durchschnittlich 100 Thlr. an. Kaum war der Tod der Generalin von Steprath der churfürstlichen Regierung zu Düsseldorf angezeigt, als sich auch deren Chef, der Holkammerpräsident Maxmilian Freiherr von Bentink, und dessen Schwager, Job. Wilh. Freiherr v. Myrbach, zu dem Lehne meldeten. Beide waren Söhne der letzten Erbtöchter der Familie von Bocholts, aus der Linie zu Bocholtz, und stützten ihre Ansprüche auf den gemeinsamen Stammvater, den sie in einem offengeleglen Stammbaum also deducirten : Godfrid v. Bocholtz zu Bocholtz, Hove, Brock, Wilre, h. Aleid Gräfin von Moers. , ------------------------------------------------------------ « -------------------------- : --------------------------------- , 1. N. von Bocholtz. 2. N. von BochoUz. /» --'s Godfrid v. Bocholtz vereinigte alle Familiengüter in seiner Hand, h. Aleid v. Krickenbeck. Ihre Kinder theilten Johanni 1360. r ----------------------------------------------------------------------------------------■---------------------------------------------------------------------------------------------------------s 1. Gisbert, 2.Henrich, zogen nach Curland. 3. Winand, stiftete die Linie zu Waldniel, h. Anna v. Biland. 3. N., Stammvater der Prätendenten. 184 Diesen gegenüber brachte 7. Sept. 1789 Maria Agnes Hainboch, Wittwe des Johan Peter Stromer, ihre Rechte zur Sprache. Sie leitete diese von einem näheren Stammvater, insbesondere von der Theilung her, welche Arnold von Bocholtz, dessen Descedenz mit der Generalin v. Steprath erloschen war, mit seinem Bruder Sybert von Bocholtz, Ahnherrn der Maria Agnes, vorgenommen hatte. Zur Würdigung der Verhältnisse lasse ich einen Stammbaum folgen: Johann von Bocholtz, Herr zu Waldniel, h. Hedwig von Goer. ,----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------=------------, 1. Wilhelm, 2. Sibert v. B., zweiter Sohn, erhielt in der Theilung 3. Arnold v. B., dritter Sohn, Herr zu Waldniel, wird 4. Catharina, ältester Sohn, die Mühle zu Lüttelforst mit dem Gute Ingendahl, h. 1560 mit dem Brockerhof belehnt, h. Margaretha von 5. Maria, ft j- coel. Anna von Lamboy. der Lauwick. coel, ,------------------------------------------------------*---------------------------, ,---------------------------------------«------------------------------------------------, 1. Arnt v. B., h. Elisabeth 2. Tochter. 3. Wilhelm v. B., h. Johann, Freiherr von Bocholtz, Herr zu Brockhof und Waldniel, 1581, von Olmüssen, genannt Barbara v. Olmüssen 1592 und 1596 belehnt, h. Margaretha von der Eycke genannt Dreicke Mülstro gt. M. (Dreeok). Anna Maria v. Bocholtz, Erbin zu Ingen- Anna Catharina. 1. Johann Christoph Freiherr v. B. zu 2 Adolph v. B., Hauptmann, dahl und Lüttelforst, h. Henrich von Brockhof und Waldniel, 1623 belehnt, 3. Ernst, f coel. 4. Tochter, f coel. Ingenhoven. h. Adriana von Wyenhorst. 5. Margaretha, h. Wilhelm Denting. ,---------------------'W ,---------------------------------------------------------------------------------------*----------------------------------------------------------------------------- ( Ludolph Arnold von Johann Engelbert Freiherr v. B., 2. Anna Elis. v. Bocholtz, erbte l / 3 des 3. Maria, Freiin 4. Adamine Magdalena, Ingenhoven zu Ingen- Herr zu Brockhof und Waldniel, Brockhofs, wurde 15, Juni 1691 als Witt- von Brocholtz, f coel., vermachte 1706 dahl und Lüttelforst, 1654 und 1673 belehnt, f 1679, we damit belehnt, h. 1. Everhard Quad h. N. Grafen ihr % am Brockhof ihrer h, N. 21. Deo. ohne eheliche Kinder, zu Waterwyck, 2. Johann v. Eaesfeld. Er von Schomberg Baase, der Gräfin Maria Brockhof fiel auf seine wurde 1681, 15. Febr. für seine Frau und und Cath. Wilh. v. Sayn- Schwestern. deren Schwestern belehnt. Mertola. Wittgenstein. ,— --------- «— ------------------------------------ , , -------------------------------------------- ^ --------------------------------------- s ,— * ---------------------------------------- „ 1, Henrich 2. Margaretha v. Ingenhoven, ex lmo. 1. Johann Ludwig ex 2do. 2. Johann v. Raesfeld, Maria Catharina Wilhelmine Grä- von Erbin zu Ingendahl u. Lüttel- Quad, wurde 1700 mit dem 1675 auf dem Hause Waldrecht fin von Schomberg-Mertola, h. Carl Ingenhoven, forst, h. Henr. Hamboch, Pa- Brockhof für sich und Tanten geboren u. 30. Dec zuDinslaken Friedrich Grafen v. Sayn-Wittgen- h. N. stör zu Kelzenbach, f 1739. belehnt, h. N. N. getauft, h.Soph.Eleon. v.Baulou. stein-Homburg. Johann Eugen Johann v. Quad, fran- 1. Ludw. Christoph 2. Sophia Luise 3.MaxmilianeCaro- Luise Amelia Reichsgräfin v. Sayn- Siegbert von Ingenhoven, h. N. Hamboch zösischer Lieuten., verkauft Aemilius v.E , 1749 v. R., wohnte line v. R, wohnte Wittgenstein-Homburg, 1728 mit h. 1729 sein >/ 3 des Brockhofs belehnt, holl. Haupt- 1771 arm in der 1770 zu Dietz in dem ganzen Brockhof belehnt, h. N. N. für 3400 Thaler der Wittwe mann zu Furne, 1751 Yossen-Mühle, Nassau als Wittwe, Diedrich, Freiherrn von Wylich, Gräfin v. Wittgenstein. Oberstlieut., f 1779 h. N. v. Ziege- h. Friedr. Wilh. v. Erbherrn zu Diersfort, Präsident j im Mai. sar, Lieutenant. Steprath, holl. Gen. und Erbhofmeister zu Cleve. , ------ * ---------- , -* ---------------------------------------------------------------------------------------------------- , , ------------------------------------------------------------------------------------- >. ------------------------------ s Job. Rudolph Marie Agnes Hamboch, Erbin zu Lüttelforst, f zu Gemiind, Luise Amelia Sophia Florentine Wilhelmine Reichsfreiin vonWy- v.Ingenhoven, h. 1. Johann Peter Strömer, 2. N. Kayser 1794, 3. N. lieh, Erbin zu Diersfort und Brockerhof, f 18. Juli 1748 zu h. N. Chevalier, \ wahnsinnig. Berlin, h. Wilhelm Hilmar von Grapendorf, Sophia Florentine Wilhelmine v. G., j- jung 1748. Albert Otto v. ex lmo. 1 Tochter, h. Gustav Franz Freiherrn v. der Ingenhoven, f Ley zu Palmersheim. ex 2do. 2. Sohn, 3. Tochter. 1817, h. N. 3tio. 4. Sohn. Kinder. ') Diese Abstammung, welche durch die Hamboch hinreichend erwiesen wurde, gab ihr ein unzweifelhaftes Recht zu dem Lehn. Wichts desto weniger konnte sie, resp. ihr Erhe, theils wegen der Ränke der Gegner, theils wegen der zwischenspielenden französischen Revolution erst nach unendlichen Kämpfen und vielen gerichtlichen Verhandlungen am 6. Dec. 1824 ein obsiegliches Unheil des Appellhofs zu Cöln erhallen, wodurch die Gegner abgewiesen wurden. In Folge aller dieser Schwierigkeilen und damit verknüpften grossen Kosten hatte die Hamboch ihr ganzes, über 30,000 Thlr. grosses Vermögen eingebüsst und sollte nun das in Besitz genommene Lehn Ersatz dafür bieten, als am 11. Febr. 1825 Herr von Roth zu Clee und Kaufmann Kirschkamp, Bürgermeister zu Waldniel, einen neuen Prozess vor dem Landgerichte zu Cleve anstellten, worin sie das Lehn als Ankäufer beanspruchten. Sie hatten dafür 3000 Thlr. gezahlt und gaben anfänglich vor, es von Bentink und Mirbach gekauft zu habet), wollten aber später ihr Recht von Albert Otto von Ingenhoven besitzen, der mittelst seiner Asceudenten, Johann Rudolph und Siegbert von Ingenhoven, von Henrich von Ingenhoven und dessen Frau Anna Maria vou Bocholtz, jedoch ohne Beweise vorzulegen, abstammen wollte, und 1817 mit Hinterlassung von Kindern gestorben war. Auch diesen Anspruch bekämpften die Erben Hamboch in erster Instanz siegreich (es war das zehnte Urtheil, welches sie in dieser Sache gewannen), in zweiter Instanz jedoch, am 28. Nov. 1829, (nachdem am 23. Juli 1829 Stimmengleichheit beim Richtercollegium eingetreten und gemäss Art. 468 der P.-O. die Zuziehung neuer Richter nothwendig geworden war) unterlagen sie. 2 ) Von Roth und der Bürgermeister theilten die Grundstücke des Lehns, nachdem sie schon viele Jahre vorher den Rittersitz und die dazu gehörigen landwirtschaftlichen Gebäude der Erde gleich gemacht hatten. So weit von den Besitzern des Brockhofs. Es bleibt von ihnen nur noch nachzuholen, dass sie, sowie überhaupt der Adel auf den Häusern Klee (vielleicht Kuhlei, d. h. wo der Zielochs stand), Batherberg, Dahlhof, Lüttelforster Mühle die Beformation in dortiger Gegend unterstützten. Das Fortbestehen des reformirten Gottesdienstes ') Die Abstammung der Ingenhoven ist nicht ganz zuverlässig. Es kann auch sein, dass Siegbert und Johann Rudolph oder jener und Henrich nicht Descendenten sondern Collateralen, vielleicht Brüder, sind. 2 ) Vergleiche: Gustav Franz von der Leyen: Etwas soll dem Menschen mehr gelten, wie das Begehrungsvermögen oder Verfechtung der Rechte, welche den Kindern der schwer misshandelten Maria Agnes Hamboch auf dem Sattellehn Brockhof zustehen. Aachen 1831. 8°. Arohiv für Civil- und Criminalrecht der Rheinprovinz. Bd. IX, 1. S. 161. Cöln 1829. 8°. ____ 185 ___ auf diesen Häusern kam den Gemeinden Waldniel und Brüggen wegen des Vornialjahrs 1624 zu Gute. Noch vor dem Schlüsse des dreizigjährigen Krieges bildete sich für beide Gemeinden ein gemeinsamer reformirter Pfarrverband, der noch besteht und dessen Pfarrer in Burg waldniel wohnt, von wo aus er alle 14 Tage den Gottesdienst in Brüggen besorgt. 57—59. Wageningen, Wanlo, Wilre. Wageningen, jetzt eine Stadt am Rhein, in der Velau gelegen, wird von Einigen für das Vada des Tacitus, von Anderen mit Wagenwega für gleichbedeutend angesehen, das, in der Velau gelegen und zum Hofe Lon gehörig, in einer Schenkungs - Urkunde des Grafen Kotgar für den Bischof Alfricus von Utrecht vom Jahre 838 vorkommt. ') Im Jahre 1125, 25. Juni, vollzog daselbst die Kaiserin Mathilde ihre Schenkung an die Kirche zu Utrecht. 2 ) Actum apud Wacheningen. Damals lag Wageningen noch nicht an jetziger Stelle, sondern einige hundert Schritte weiter westlich, auf dem angrenzenden Berge, wo noch Spuren der alten Kirche vorhanden sind. Die Pfarrkirche des neuen Wageningen ist dem h. Johann Bapt. gewidmet, hatte zwei Vicarien, der h. Maria und der h. Catharina und Barbara, und gehört jetzt den Reformirten. Die Stadt, vormals stark befestigt und mit einem besonderen, alten, östlich gelegenen, jetzt verschwundenen Castelle versehen, galt als Vormauer der Betau und Velau. Sie war auch merkantilisch nicht unbedeutend und Mitglied des Hansabundes. Zu den Staaten General und der Admiralität gestellte sie einen Abgeordneten. Wanlo ist ein Kirchdorf mit 129 Wohnhäusern und 93 landwirtschaftlichen Gebäuden, 756 katholischen und 11 jüdischen Einwohnern, ehemals zum jülich'schen Amte Caster, Decanat Bergheim, gehörig, jetzt Sitz eines Bürgermeisters und dem Kreise Grevenbroich zugetheilt. Die dortige Pfarrkirche, deren Collator der Landesherr (Herzog von Jülich) war, ist unser Lieben Frau gewidmet und war dotirt mit 66 Morgen Ackerland, einem Zehnten zu Venrath, der jährlich 18 Malter Roggen, 18 Malter Gerste, 10 Malter Weizen und 10 Malter Hafer abwarf, einer Sackrente von 3 Malter Roggen und einem Blutzehnten nebst 3 Lämmern und 18 Hühnern, wogegen der Pastor einen Stier und einen Bock zum unentgeltlichen Züchten halten musste. Sie hat zwei Altäre oder Vicarien, der h. Catharina und dem h. Nicolaus geweiht, welche beide von Pastor und Gemeinde vergeben wurden. Zu Wanlo gehört ein Rittersitz, jetzt „Kappeishof" genannt, und mit einer Mühle versehen, bestehend aus einem Wohnhause, der gedachten Mühle, 4 landwirtschaftlichen Gebäuden und 20 Einwohnern. Wanlo, sowie das nahe Jüchen, kommen schon im 9. Jahrhundert in Urkunden 3 ), als zum Mühlgau gehörig, vor. Von Ersterem heisst es im Jahre 861: Beneficium Sigari in Commarca Wanden, in pago Molensc, von dem Zweiten 867: in pago, qui vocatur Moella, villa Jochunda. Im Jahre 1251 ist darüber zwischen dem Grafen von Jülich und dem Erzbischofe Conrad von Cöln Streit, weil Ersterer es ohne Zustimmung des Letzteren, der Lehnsherr ist, gekauft hat. 1386, 1. Januar, verkaufte Herzog Wilhelm von Jülich Dorf Wanlo mit dem Gerichte und den Gefällen an Gerard Herrn zu Dyck. Wanlo (Wanden) brachte 1474 Vredtswyndis von der Horst in die Familie von Bocholtz. 4 ) *■ Wilre, wovon sich Amt von Bocholtz 1529—1535 schrieb, ist ein Sitz im Kirchspiel Schwalmen. 5 ) Rentei des Schlosses zu Grevenbroich. 60—65. Rittersitze Birkt, Elergut u. Horst, Aemter Brüggen u. Grevenbroich, Dorf Gtartzweiler. Birkt, op der Birkt oder Berkt, ist ein Rittersitz bei Burlo, nicht weit von Venlo und wird jetzt vom Freiherrn vom Scherpenseel besessen und bewohnt. Nachrichten darüber sind mir in Aussicht gestellt und werden an geeigneter Stelle nachfolgen. <) B. Ueda, Historia Episooporum Ultrajectensium . Vlirajecti . 1642 fol. S. 51. — 2 ) Ebenda S. 153. — 3 j Marteue collectio amplisBima Tom I. S. 179 und 185. — *) Bd. II. S. 75. _ s) Bd. II. S 159. Fahue, Bocholt! I. *'" 186 Brüggen an der Schwalmcn ist gegenwärtig ein Flecken, Sitz des Bürgermeisters und hatte 1834 5 kirchliche, 2 öffentliche, 116 Wohn- und 76 landwirtschaftliche Gebäude nebst 2 Mühlen und 520 katholische, 71 evangelische und 19 jüdische Einwohner. Es war einst Hauptort des gleichnamigen jülich'schen Amts, dabei eine Stadt, zur Diöccse Lüttich (jetzt Münster) gehörig, und stark befestigt. Das Schloss, mit dessen Abbruch jetzt begonnen wird, war durch zwei Gräben und einem dazwischen gelegenen, noch jetzt theilweise erhaltenen, circa 30 Fuss hohen, inwendig aufgemauerten Wall geschützt und die sich daran lehnende Stadt durch einen besonderen Graben und gemauerten Wall damit verbunden. Die vortheilhafte Lage begünstigte die Ansiedelung, unter der sich namentlich mehrere, durch ihre Arbeiten berühmte Weber auszeichneten. Auch wurde dort ein Kreuzherren-Kloster gegründet, dessen Kirche noch jetzt den Katholiken als Pfarrkirche dient. Das Klostergebäude wurde, nach seinem Verkaufe durch die Franzosen, zu einer Fabrik umgewandelt und vor circa 40 Jahren für eine mechaniche Seiden- Weberei, die älteste im Preussischen Staate, eingerichtet. Die Entstehung von Brüggen fällt in das graue Alterthum und hängt mit dem 20 Minuten südlich gelegenen Born zusammen, ') wohin Brüggen bis zum Anfang dieses Jahrhunderts zur Pfarre gehörte. Zur Vernichtung seines Flores wirkte, ausser anderen Ursachen, die Feuersbrunst vom Jahre 1751, welche den Ort fast ganz in Asche legte; nichts desto weniger zählte Brüggen im Jahre 1804 noch 300 Häuser und 2000 Einwohner. 2 ) Das Schloss erhielt seine gegenwärtige Gestalt durch den Grafen Vincenz von Moers. (1452—1472.) Elergut lag im Kirchspiel Wankum, Decanat Süchtelen, und war damit eine Latenbank verbunden; es war Lehn der Familie Spee zu Wankum 3 ) und ist jetzt verschwunden. Qartzweiler, früher auch Gatzweiler, Kirchdorf und Sitz eines Bürgermeisters, im Kreise Grevenbroich, zählte 1834 188 Wohn- und 220 landwirtschaftliche Gebäude, 2 Mühlen und 862 katholische, 190 evangelische und 44 jüdische Einwohner. Es gehörte zum ehemaligen jülich'schen Amte Caster und muss einen Theil des Bergheimer Decanats ausgemacht haben, obgleich es im liber Valoris fehlt. Die Pfarrkirche daselbst ist dem h. Pancratius geweiht. 4 ) Grevenbroich 5 ) an der Erft, im ehemaligen Decanate Neuss gelegen, ist jetzt eine Stadt mit zwei Kirchen, von denen die Pfarrkirche dem dortigen, zur französischen Zeit aufgehobenen Cistercienser-Kloster incorporirt war, Sitz eines Landraths, Friedensrichters und Bürgermeisters, und zählte im Jahre 1836 neben einem Stadthause, 122 Wohn-, 5 Fabrik- und 116 landwirtschaftliche Gebäude, 701 katholische, 37 evangelische und 42 jüdische Einwohner, in diesem Jahre indessen fast das' Doppelte an Wohnhäusern, Fabriken und Einwohnern. Der Ort war früher Plauptsitz der Dynasten von Broiche, Grafen von Kessel, mit dem Löwen im Wappen, der bald gekrönt, bald ungekrönt ist, wie hierneben abgebildet, und liiess ursprünglich Broich, weil er im Bruch lag, wurde aber später zum Unterschiede von anderen gleichnamigen Orten Grevenbroich, d. h. Grafenbroich, genannt, weil die Grafen dort ihren Sitz hatten. Nach dem Aussterben der Letzteren, deren Geschichte ich in meinem Werke über die Cölnischen etc. Geschlechter Bd. I. S. 217, 218 und Bd. IL S. 77 mitgetheilt habe, kam deren Land an die Grafen von Jülich 6 ) und wurde unter dem Titel: Amt Grevenbroich von einem besonderen Amtmanne verwaltet, der in der alten Grafenburg seinen Sitz hatte. Was von dieser noch vorhanden ist, die vormalige Rentei, zeigt die vorstehende Abbildung; die eigentliche Burg stand links davor und war, wie die Rentei, jede für sich, mit Mauer, Wall und Wasser umgeben. Die Rittersitze und Lehne des Amts, sowie seine ') In einem Aktenstücke des Archivs zu Lüttich, Decanat Süstern, wird davon Folgendes erzählt: „Circa Annum 897 haben die vornehme, auss Italien herkommende Grafen, Malfridus vndt Gerhardus, getrewste Dieneren des Königs Zwendiboldi, ausgerichtet eine Festung zur Brüggen, aus welcher sie grossen Schaden gethan den Saracenen vndt Nortmannen , sambt anderen feynden des Königs Zwendiboldi: nachdem aber anno 900 Zwendiboldus mit den gemelten trewsten Dieneren, Malfrido vndt Gerhardo in einem Streidt todt blieben, ist Stephanus, Sohn des Gerhardi, verheyrathet mit Catharina, Dochter des Goswini, beeren zu Omeren, auff der Festung Brüggen blieben, vndt Wali'ridi (sie) Sohn, mit nahmen ferdinandus, auch einen furtrefflichen Kriegsheldt, verheyrathet mit Caecilia, Schwester der h. Hilsuindis, Marckgräfinnen zu Francimont vndt Gräfinnnen zu Hoy, bawet anno 903 ein Casteel in dem Moilach (soll heissen Moila) bey der festung zur Brüggen, welches jetzt ein Ambt und Stadt ist. Dieses Casteel ist auch, von wegen den daselbst springenden Brunnen, Born genant. Ferdinandus aber, von wegenden vmbliegenden Mühlen, Mühlenstraum, bald aber hiernacher Mülstroue'genannt ist. Ferdinandus bekommt zu seinem gemerck einen stern mit einem balken, oben druff dem gemerck einen pawen kopff, weilen, gleich wie die stimme einer pawen grosse forcht anbringet den schlangen, also die grosse fürsichtigkeit, verstand, vnd nahmen Ferdinandi sambt seiner Eiteren vndt voreiteren den feynden der Königen vndt Keyseren eine grosse forcht verursachet hatte, vndt gleich wie die Sterne in der finsterniss, also selbige mit gutem rath vndt herlichen thaten in allerley beschwernussen geleuchtet, vnd gleich einen balken in allen vnfällen fast vnd trew sich erzeygt haben bis in den todt zu, welches geschlecht jetzt zur Zeit noch zu finden, dass obgesagte Casteel aber, gleich wie es titulo emptionis von dem gemelten geschlecht abgangen, also ist es auch vor vndt nach durch Krieg der Saracenen vnd Nortmannen von selbigen zu Wasser belagert, aber nit erobert, wie auch zum letzten anno 1542 24. augusti gäntzlich vndt gründlich abgebrochen, verberget vndt ruinirt . Brüggen aber von Reyneri, eines auffrührichen Grafen zu Hennegau nachkomlingen mit stürmender handt eingenohmen vnd nach gänztlicher Verhergung anno 1264 widerumb aufgebawet und renovirt." — Schade, dass die Familie Olmüssen genannt Mülstro ausgestorben ist und der Gothaer Kalender nichts mehr von dieser Erzählung profitiren kann. Hier hätte er doch,-wenn auch plumpe Erfindung, etwas von Geschichte. — 2 ) Bd. II. S. 101, Nr. 92. — 3 ) J. Schmidt Geographie und Geschichte des Herzogthums Berg, der Grafschaft Mark, des Ruhrdepartements und des Herzogthums Limburg. 1804. S. 302. — 4 ) Sie ist mit 40 Morgen Ackerland, 4 Malter Roggen Sackzehnten und einem Kapaun dotirt und war der Herzog von Jülich ihr Collator. '— 5 ) Nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Castell zwischen Herzogenbusch und Mastricht. — 6 ) Nachdem deshalb zwischen dem cölnischen Erzbischofe Sigfrid und dem Grafen Walram von Jülich zuerst eine Fehde und demnächst, 9. März 1290, eine Sühne stattgefunden hatte, worin die Parteien ihre Rechte dem Ausspruche von Schiedsrichtern unterwarfen und endlich vom Herzoge Johann von Brabant am 24. Juli 1307 zwischen dem Erzbischofe Henrich und Grafen Gerhard zu Gunsten des Letzteren erkannt worden war. Bd. II. S. 539, Nr. 907. Lacomblet Bd. III. S. 39, Nr. 54. 187 Grenzen werden unten näher besprochen werden; hier nur noch die Bemerkung, dass Grevenbroich durch zwei Einwohner berühmt ist, durch Teschenmacher, der dort seine Annales Juliae Cliviae Montium schrieb und durch den Maschinenfabrikant Ulhorn. Horst. Unter diesem Namen gibt es- viele Schlösser und Rittersitze, von denen drei in der niederländischen Geschichte hervorleuchten: Horst bei Rhenen, auch Ober-Horst, ein festes Schloss der Bischöfe von Utrecht, >) Horst an der Vechte, auch Nieder-Horst und Horst auf dem linken Maasufer, jetzt dem Grafen von Westerholt zu Westerholt gehörig. Letzteres war einst Eigenthum der Bocholtz. Es sind mir die Archivalien dieses Sitzes in Aussicht gestellt und gedenke sie im Verlaufe dieses Werkes mittheilen zu können. 66—73. Höfe in Hildesheim, Lüttich, Mainz, Münster, Paderborn, Venlo, Warburg und verschiedene andere Besitzungen. Es wurde seit dem dreizehnten Jahrhunderte immer mehr und mehr Sitte, dass die auf dem Lande befindlichen reichen Klöster und wohlhabenderen Geschlechter sich Absteigequartiere in den ihnen zunächst gelegenen grösseren festen Städten erwarben, welche, nach dem lateinischen Worte Curia, Curien oder Höfe genannt wurden. Und so finden wir denn auch von dem hier in Rede stehenden Geschlechte Bocholtz mit den drei Leopardenköpfen, dass sie in Hildesheim, Lüttich, Mainz, Münster in Westphalen, Paderborn, Venlo und Warburg ihre Absteigequartiere besessen haben. In Hildesheim ist das Haus noch vorhanden und ein Muster mittelalterlicher Bauart; es diente dieses, sowie das zu Lüttich, Mainz und Paderborn hauptsächlich den Söhnen dieses Geschlechts zur Wohnung, welche mit Dompfründen ausgestattet wurden und bei ihrer Domkirche zu residiren pflegten. Zuweilen auch waren diese Häuser, sowie die zu Warburg und Venlo, Sitze der Wittwen. Der Hof zu Münster in Ueberwassers-Layschaft, 2 ) von der Jüdefelder-, Kuh- und Grabenstrasse begrenzt, mit drei Morgen Garten und einem, von dem Baumeister des dortigen Schlosses erbauten Hause, welches eine Sammlung trefflicher Oelgemälde enthält, ist von dem jetzigen Grafen Dicdrich, Stammhalter der älteren Bocholtzer Linie (Bocholtz-Alme), gekauft und mit 1600 Morgen Wald zu Brabeck, 1070 Morgen Wald zu Osterwald, beide im Kreise Meschede, Regierungsbezirk Arnsberg, zu dem von ihm errichteten Familien - Fideicommisse gesclüagen, welches ausserdem, durch seine Bestimmungen, die früher aufgezählten 11,500 Morgen der Herrschaft Alme, 4000 Morgen der Herrschaft Niesen, 2500 Morgen zu Störmede und Anröchte, 2300 Morgen zu Menzel und Effelen, 350 Morgen zu Nettelnstedt und 160 Morgen zu Stege, im Ganzen 23483 Morgen, enthält. Von anderen Besitzungen und Lehnen, namentlich von dem „Lecker Lehn" zuBrebbern, im Amte Brüggen, vormals zur Mannkammer Born gehörig, von dem „Stockumer Hofe" zu Wehr, Amt Brüggen, einst Lehn von Milien, dem „Lohbuscher Lehn" im Kirchspiele Waldenrath, vormals von der Mannkammer in Heinsberg abhängig, von dem „Hundslehn", nach Caster lebnpflichtig, und so weiter, werden im Laufe der gegenwärtigen Geschichte nähere Nachrichten ertheilt werden. ') Hiervon spricht weitläufig H. F. v(an) H(eussen) Uistoria Episcopatuum Foederati Belgii. Antverpiae 1733 fol. Tom. I. S. G42 — 2 ) Die Stadt Münster wird nach Layschaften eingetheilt, wofür die lateinischen Urkunden das Wort Legio gebrauchen. Laysehaft ist die Latenschaft, Communio Litonum; in diesem Sinne kommt das Wort auch in Bd. II. S. 95, Nr. 81 dieses Werkes vor. Fahne, Bocholtz I. 188 € e (i@eMti rad) L@bb©H©Pt e I. Die Uranfänge. us den einzelnen Erdschichten, namentlich den verschiedenen Rasenerzbänken mit ihren Meermuscheln, welche in der Ebene zwischen Maas und Rhein, von Cöln abwärts, in drei, vier und mehr Lagen schichtweise übereinander, oft bis zu einer Tiefe von hundert und mehr Fuss unter der Erdoberfläche, gefunden werden, können wir die Ueberzeugung gewinnen, dass der Boden, auf dem Bocholtz und Lobberich Hegen, sammt der ganzen Umgegend Meeresboden war und dass wir in diesen Bänken, gemäss der heterogenen Beschaffenheit der darin vorfmdlichen Muscheln, den Niederschlag von mehr als einer Schöpfungsperiode vor Augen haben. Damals bildete das Vorgebirge, von Bonn abwärts, auf dem linken Rheinufer und das Siebengebirge, mit seinen Ausläufen bis zum Grafenberg bei Düsseldorf und weiter nach Duisburg, die Meeres-Küste (Dünen), innerhalb deren Grenzen, in dem Maasse als das Meer sich weiter zurückzog, nach und nach Orte, wie Liedberg, die Höhen bei Calcar und Camp, Cleve sammt seinem Reichswalde und der Elten- berg, wie Inseln hervortraten; damals hatten auch die Flüsse: Lippe, Ruhr, Rhein und Maas, jeder noch seinen besondern Ausfluss in das Meer. Als das Meer noch weiter zurückwich imd der Rhein in diejenigen Ufer eingezwängt wurde, welche sich auf seiner linken Seite von Plittersdorf ab, längst Bonn und tiefer in Cöln, am Fusse von Maria in Capitol und vom Dome, gegenüber Düsseldorf bei Kassel und weiter unten, von Xanten nach Calcar, Cleve, Cranenburg und Nymwegen herunterziehen, da trat auch das Jülichsche, Clevischc und Gchlrische Land und mit ihnen Bocholtz und Lobberich hervor 1 ), ein Niederschlag dos Meeres und der Gewässer der Lippe, Ruhr, Niers, Maas und des Rheines, welche ^ort~Jahrtausende sich herumgewirbelt hatten. Der Rhein stand indess damals 30 bis 40 Fuss höher als jetzt und überfluthete noch manches Land, welches nun fruchtbarer Acker und von fröhlichen Menschen bewohnt ist, namentlich waren alle die grossen Brüche noch von„ seinem Wasser bedeckt, die jetzt, oft Stunden weit von ihm entfernt, sich rechts und links an seinen Ufern herunterziehen und seine Breite überstieg, zum Nachtheile seiner Tiefe, an manchen Stellen viele Stunden. So war der 'Zustand vor der Ankunft der Römer in unsrer Gegend. Als sie hier erschienen, war der Rhein, wie ihre Bauten am Ufer bezeugen, zwar schon auf unsere Pegel- höho herabgesunken, jedoch von Cöln abwärts noch immer ein wilder Strom, mit vielen Inseln versehen und von breiten Morästen 7 ) umgeben, dessen Ufer stellenweise noch Stunden weit von einander lagen und der, wenn er in Folge von Regengüssen und Eisgängen über seine Ufer brausste, sich neue Inseln schuf oder auch wohl ganz sein ') Bocholtz und Lobberich liegen beide in einem Niveau, durch einen dazwischen gelegenen Höhenzug von circa 50 Fuss Höhe von einander getrennt und nur 20 Minuten von einander entfernt. Die Lobberich umfliessende Nette und der sich darin ergiessende, von Bocholtz herkommende Bach vereinigen sich bei Wachtendonck mit der Niers. Dieser Vereinigungspunkt liegt 80 Fuss über dem Meere, Bocholtz und Lohbcrich werden daher circa 90 Fuss Meereshöhe haben. 2 ) Ovid in seinen lib. trist, sprioht von einem mit grünem Schilfrohr bedeckten Rheine, was bekundet, dass der Fluss damals viele seichte und daher weite, von der Strömung selbst nicht berührte Stellen bot, indem diese nur das Schilf möglich machten. 189 altes Bett verliess. ') Zu diesen Misslichkcitcn, welclic allein schon manches Volk von seinen weitem Eroberungsplänen abgeschreckt haben würde, kam noch der Mangel an geeigneten Verkehrsstrassen, geringe, vereinzelte Bevölkerung, ungeheure Waldungen 2 ) mit reissenden Thieren und muthige, wenig bedürfende Gegner. Indess dieses alles hielt die Römer nicht ab, ihre Eroberungen in unserer-Gegend zu vollenden und dadurch sich für unsere Cultur und Bildung verdient zu machen. Wir wollen sehen, wie sie es angefangen haben, blühende Städte und Ortschaften zu schaffen, den Boden zu verbessern und mit Villen zu bedecken, Steinstrassen, Dämme und Brücken zu bauen, Reben, Obstbäume zu pflanzen, überhaupt das Ganze so zu umstalten, dass die Landschaft uns gegenwärtig als ein grosser Garten entgegenlacht. II. IiObbericli und Bocholt/, zur Zeit der Römer. 1. Julius Caesar und sein Einwirken auf die dortige Gegend. Der erste römische Feldherr, der mit seinem Heere unsere Gegend 3 ) berührte, war Julius Caesar. Um seine Züge und namentlich wie weit sie sich ausgedehnt haben zu verstehen, muss man die Wohnsitze derjenigen Völker kennen, die er nennt. Er unterscheidet in Gallien drei Haupt-Völker 4 ): Belgier, meist Deutsche s ), Aquitanier und Celten, letztere von den Römern Gallier genannt. Von den ersteren, 0 ) auf die es hier vornehmlich ankommt, führt er folgende Stämme auf: 2 o 2 4 6 8 ') Zur Controlle hier die Pegelhöhe über die Nordsee, wie sie durch die neuesten amtlichen Vermessungen festgestellt sind: , Rheinischo Rhein. Pus9 . z . Nullpunkt des Rheinpegels zu Cöln......114 3 dito zu Düsseldorf ... 85 1 "VVerfthöheamKrahnendas. 105 5 Wasserhöhe von 1819 das. 110 5 Friemersdorf Wasserhöhe von 1819..... 98 2 Orsoy ober. Rand d. Sohlbank 89 11 Nullpunkt des Pegels bei Ruhrort ...... 07 — dito dito dito dito dito dito dito dito bei Vynen. . ,, Wesel . . „ Rees . . „ Emmerich 40 9 49 4 37 11 30 8 Wasserstand daselbst 1809 ,; 1829 Nullpunkt des Pegels bei Haus Hoiman .... 57 55 30 8 Niers. **£**< Schaafsmühle bei Wanlo . 224 6 Wichrather Mühle ... 187 10 Nullpunkt des Pegels bei der Odenkircher Mühle. 172 4 desgl. bei der Millendonker Mühle.....132 4 desgl. bei Cloerather Mühle 108 10 desgl. ,, Oedter Mühle . 100 desgl. „ Langendonker M. 96 desgl. „ Niersdonker M. . 91 desgl. „ WachtendonkerM. 81 11 desgl. ,, Geldernschen M. desgl. ,, Schraeveler M. . desgl. „ Gocher Mühle . desgl. „ Geneper Mühle . desgl. Spiegel der Maas bei 72 58 42 27 Genep 25 Rheinische Fuss. Z. 133 5 2 r> 4 Chaussee. Neuss Quirinusmarkt . . „ Rheinthor. . . .116 Zu Heerdt......109 Garzweiler......254 Latum an der Barriere . 105 Uerdingcn, Niederthor . . 101 Kaldenhausen.....99 Trompette ...... 94 Brücke zu Mors .... 96 Rheinberg, Rheinthor . . 84 Birthen am Schwan . . 71 Fürstenberg.....230 Xanten, Mars-Thor ... . 88 Kehrum....... 64 Qualburg, Kirche ... 60 Cleve, Emmericher Thor . 52 Donsbrügge..... 61 Chaussee. Schloss Moyland . . . . Nütterden, Capelle . . . Cranenburg, Clever Thor. „ Nymweger Thor Hochstrasso . . , , . Wyler, Küsterei Land . . Holländische Grenze . . Cleve, Haagsches Thor Fleps........ Höchster Punkt daselbst . Nütterder Papiermühle. . Frasselter Berg . . . , Rheinischo Fuss. Z. 57 — 55 — 50 — 45 5 45 — 48 — 46 — 145 — 232 — 291 — 91 — 81 — Kellen....... 51 — Am alten Rhein .... 51 yrr- Warbeyn ...... 51 — Hurendeich...... 60 2 Am Rhein...... 47 — 2 ) Tacitus Germ. 5 sagt zwar nur im Allgemeinen, ohne unsere Gegend besonders zu erwähnen, dass Deutschland durch seine Waldungen abschreckend sei, hebt aber von unserer, an Gallien stossenden Gegend ihre feuchte Lage hervor, wohl Folge der vielen Brüche. Dagegen könnte man nach Julius Caesar annehmen, weil er lediglich von dem grossen Hercynischen Walde auf dem rechten Rheinufer spricht, den auch schon 200 Jahre vorher der Grieche Eratosthenes unter dem Namen „Orkynia" kannte, dass auf dem linken Rlieinufer nur unerhebliche Waldungen sich vorgefunden haben müssten , wenn nicht Caesar an anderen Stellen, die später urkundlich vorkommenden grossen Waldungen, die Geschichte der Entstehung der einzelnen Ortschaften, die bei vielen schon in dem, die Rottung bekundenden Namen liegt, so wie die vielen Harte, was im Allgemeinen Wald bedeutet und woraus Hercynischer Wald hergeleitet ist, genugsam den Gegenbeweis lieferte, den die Geschichte der Markenverfassung, von der auch Caesar und Tacitus Nachrichten haben, zu ergänzen vermag. Vergleiche auch Pomponius Mela III. 3., Strabo IV, und VII, und Plinius bist. nat. XVI. 1., der aus dem Schatten der vielen Eichenbäumo die Kälte Deutschlands herleitet. — 3 ) Don Beweis hierfür unten. — *) De hello gallico I. 1. — 5 ) Ebenda II. 4. — '>) Ebenda V. 12, 24, 25. 190 A. Bellovaci. ') Ihre Hauptstadt nennt Ptolomaeus 2 ) Caesaromagus und da dieses auch in dem Itinerar und der Peut. Carte seht, und sich mit Beauvais 3 ) gleichbedeutend ausweisst, so ist der Wohnsitz dieses Stammes bestimmt; nämlich durch die Grenzen der späteren Diöcese Beauvais, in der Notitia Episcopatum „Bellovacense" genannt. 4 ) B. Die Ambiani waren die nördlichen Nachbarn der Bellovaci, 5 ) die östlichen der Nervier, die südlichen der Atrebaten, und grenzten nach Strabo 6 ) westlich an das Meer und an die Caleti. T ) Ihre Hauptstadt, welche Julius Caesar Somarobriva, 8 ) d. h. Brücke über die Somme nennt und jetzt Amiens °) heisst, war ein Hauptverkehrsort und Strassen-Knoten, denn es gehen von dort 6 römische Heerestrassen ab, nach Nemetacum (Arras), Augusta Vero- manduorum (St. Quentin), Augusta Suessionum (Soissons), Caesaromagus (Beauvais), Gessoriacum (Boulogne) und Castellum Menapiorum (Cassel). Die Grenzen der Ambiani sind durch die Diöcese Amiens repräsentirt. C. Atrebates oder Atrebatii 10 ) wurden südlich von den Ambiani, östlich von den Nervii und nordwestlich von den Morini begrenzt. Ihre Hauptstadt war Nematacum. n ) Ihre Stadt auf der nordwestlichen Grenze, Fines Atrebatum, heisst jetzt Bethune. Beide Orte sind in dem Itinerar und der Peut. Carta verzeichnet. Von Nemetacum, deutsch Atrecht, von den Franzosen jedoch heutzutage Arras genannt, gingen fünf römische Heeresstrassen aus: nach Somarobriva, Taruenna, Castellum Menapiorum, Turnacum und Cameracum. Die Grenzen der Diöcese Arras, in der Notitia episcopatum Atrebatense genannt, sind auch die der alten Atrebaten. D. Die Nervier (Nervii), ebenfalls deutschen Ursprungs, 12 ) werden vielfach genannt. 13 ) Ptolomaeus nennt Bagacum ihre Hauptstadt, li ) deren Bedcutenheit durch die 6 Heeresstrassen bezeichnend genug ausgedrückt ist, welche von Tournay (Turnacum), Cambray (Camaracum), Rheims (Durocotorum), Tongern (Atuatuca Tongrorum), Ablas (Tablae) und St. Quentin (Augusta Veromanduorum) auf sie zulaufen Ihre andere Hauptstadt war Cambray. Das Gebiet der Nervier weisst das erste Bisthum ihres Landes nach, es bestand aus 1. dem Pagus camberacensis mit dem Hauptorte Cambray, 2. Pagus Hainon mit dem Hauptorte Maubeuge, 3. Pagus fanomartensis mit dem Hauptorte Famars (Fano Martis), 4. Fania, la Fague, mit Avennes, 5. der Carbonaria sylva, endlich 6. dem Pagus Brachban- tensis (das alte Brabant), so dass also die Nervier südlich Bheims und die Veromandui, westlich die Scheide von fast ihrem Ursprünge und jenseits die Atrebates und Menapii, nördlich und nordöstlich die Scheide mit der Dyle und die Menapii und weiter östlich die Eburonen und den Ardenner Wald zur Grenze hatten, jedoch in der Art, dass zur Zeit des Julius Caesar oder des Kaisers August an die Stelle der Eburonen die Atuaticii oder Tungerer traten. Im Jahre 934 wurde das Bisthum Cambray auf den Gau Cambray beschränkt und aus den übrigen Theilen das Bisthum Lüttich (zuerst Sitz zu Tongern, dann bis 709 zu Mastricht) bereichert, woraus dann 1559 weiter das Bisthum Mecheln geschieden wurde. Den Nerviern waren nach Caesar 13 ) mehrere Völker unterthan, nämlich Levaci, Geiduni, Pleumoxii, Grudii und Centrones, von denen man die ersten bei Lieven-Eschel (Soteghern), die zweiten bei Gend, die dritten bei Pom- merceus, die vierten bei Oudenarde und die letzten bei Termonde sucht. E. Die Veromandui, Nachbarn der Nervier, wohnten in den Grenzen der Diöcese Noyon. Ihre Hauptstadt, Augusta Veromanduorum, nennt Ptolemaeus 16 ); sie kommt auch im Itinerar und in der Peutingerschen Carte vor und heisst jetzt St. Quentin, seitdem dieser Heilige dort beigesetzt ist. ") Die Wichtigkeit dieses Ortes für die Römer ist durch ihre 3 Heeresstrassen bezeichnet, die von Soisson, Amiens und Bavay dorthin liefen. Man hat auch das Pflaster einer vierten entdeckt nach Rheims über Laon. Die Veromandui waren Grenznachbarn der Atrebaten. 18 ) Der Bischofssitz wurde im 6. Jahrhundert durch den h. Medardus von Augusta Veromanduorum (St. Quentin) nach Noviomagus (Noyon) verlegt. Der letztgenannte Ort erscheint zuerst in dem Itinerar und der Notitia Dignitatum imperii. l ) De bello gallieo II. 4, 14. VII. 69, 75. Strabo IV. Titus Livius Epit. CXIV. Eumen. Pan. ad Const. 2. — 2) Ptol II. 8. — 3 ) Beauvais heisst in der Notitia provinciarum galliae: Bellovaci und das dortige Bisthum: Bellovacense. In Beauvaiz findet man auch römische Denkmale, Inschriften, Strassen eto.; nichts desto weniger hat man, nicht Beauvais, sondern Breteuil für die Hauptstadt der Bellovacen ausgegeben, bloss weil Caesar sie Bratuspantium (sc. civitas) nennt und dieses Wort mit Breteuil Namensverwandtschaft hat. In Breteuil indessen gibt es keine Kömerdenkmale und Strassen. Hierbei noch die Bemerkung, dass das Bratuspantium im 3. Bande dieses Werkes S. 8 das Schicksal mit demselben Worte bei den Bolandisten V. 25 scheint theilen zu müssen, von dem Mabillon in seiner hist. de l'ordre de saint Benoit V. 308 beweisst, dass statt dessen Brabantensium zu lesen ist. ■—■ 4 ) Weidenbach Calendarium. Eegensburg 1855. S. 264. Es ist diese Notitia aus dem 13. Jahrhunderte. — 5 . Caesar de bei. gal. VII. 75. Ptol. II. 8. Plin. hist. nat. V. 3. — 6 ) Strabo IV. — ') Die Caleti (Caesar de bei. gal. VII. 75.) hatten nach Ptolomaeus Qeogr. II. 8 Juliobona (Lilebone) und ihre Nachbarn, die Vellocasses, auch Veliocasses, (Caes. de bei. gal. II. 4, VII. 75) Rotomagus, jetzt Rouen, zur Hauptstadt. Beide Völker bildeten das spätere Bisthum Rouen. — e ) Caes. de bei. gal. H. 4, 15. V. 14, 43, 46. Ptol. V. 8. .Auch in Cicero's Briefen ist Rede davon. — °) Schon im 4. Jahrhundert wird es nicht mehr Sommabriva, sondern Ambiani genannt. Am. Marc. XXVII. 8. Not. provinc. galliae. — 10 ) Strabo IV. Plinius hist. nat. IV. 17. Caesar de bei. gal. V. 75. — n ) Bei Ptolomaeus, der jedoch die Atrebaten irrig an die Seine verlegt, heisst ihre Hauptstadt: Atrebatii Metacum; an Stelle dessen haben die jüngeren Ausgaben irrig: Orgiacum (Orchies) eingeschoben. Geogr. II. 8. — 12 ) Tac. Germ. 28: Treveri et Nervii circa affectionem germanicae Originis ultro ambitiosi sunt. Appian de bellis gallicis lässt sie von den Cimbern und Teutonen herkommen. — «) Caesar bei. gal. II. 4, 15, 19. V. 24, 38, 39. VI. 2. VII. 75 Dio. Cass. XXXIX. 94. XL. Tit. Liv. Epit. CIV. CXXXIX. Tac. hist. IV. 66. Plin. hist. n. IV. P. Orosius VI. 7, 9. Appian IV. 4. Ptolmaeus II. 8. Lucan Pharsal. I. 428. Gruter Insc. 266, Nr. 4, 874, Nr. 1. — ») In der Peut. Carte Bagaconervio. — >s) Caesar bei. gal. V. 39. — '») Geogr. II. 9. — ") Die Lage wurde früher bestritten und Vermand (Castrum Vermandi) für Augusta Vermanduorum ausgegeben. Allein die Distanzen des Itinierars und der Karte stimmen genau für St. Quentin, nicht für Vermand. Vergl. Belley, Memoires de TAccademie des Belles-Lettres, XIX. S. 671. — iH ) Caesar bei. gal. H. 4, 16. Tit. Liv. CIV. 191 ___ F. Die Morini, deren Namen man von Moor herleitet, •) also die Moorbewohner, 2 ) hatten südlich Atre- baten und Nervier, nordöstlich dagegen die Menapier zu Nachbarn. 3 ) Gegen sie und die Menapier richtete Caesar, nachdem er das ganze übrige Gallien bezwungen hatte, sein Heer, lediglich weil beide ihm keinen Gesandten geschickt und durch sie um Frieden gebeten hatten. Jedoch ihre weiten Wälder, Stürme und Hegen schützten sie dieses Mal. *) Im folgenden Jahre erscheinen aus einigen Gauen der Moriner Gesandte, mit diesen schliesst er Bündniss, gegen die übrigen -Gaue und gegen die Menapier lässt er zwei Legaten mit ihren Heeren ins Feld rücken, während er selbst nach Britanien segelt. Die Moriner, weil in diesem Jahre ihre Sümpfe ausgetrocknet, sie also ihrer Schutzwehr beraubt waren, wurden grösstentheils gefangen eingebracht. Die Menapier aber zogen sich in ihre dichtesten Wälder zurück, das übrige Feld und ihre Wohnungen dem Raube und dem Feuer des Feindes Preis gebend. 5 ) Ptolomaeus nennt Gessoriacum (Boulogne) und Teruanna die beiden Hauptstädte 6 ) dieses Volkes, von denen das erstere auch Plinius ') bekannt ist. Das Volk der Moriner stand später unter einem Bischöfe, in der Notitia Episcopatuum „Mo- rinense" genannt, der bald zu Boulogne, bald zu Teruanne seinen Sitz hatte. Carl V. zerstörte letzteres im Jahre 1553 und bildete an Stelle des dortigen Bisthums drei Diöcesen: zu Boulogne, St. Omer und Ypern, so dass die beiden Erstem das Land der Moriner umfassten mit der Ausnahme, dass einige Ortschaften der Menapier dem Bis- thum St. Omer einverleibt wurden, und dass man den Fluss Aa 8 ) als Grenze annehmen kann. Innerhalb des Gebiets der Moriner lagen verschiedene Häfen, unter anderen einer, den Caesar Itius portus, d. h. den Hafen von Itius nennt, 9 ) von dem aus er nach England überschiffte, um dort seine Eroberungen fortzusetzen, 10 ) der zweite Hafen war Gessoriacum, auch gleichzeitig Bononia n ) genannt, jetzt Boulogne sur mer. G. Suessiones, südlich den Veromandui, waren Bundesgenossen der Remi und hatten mit diesen gleiche Gesetze, gleiche Magistratspersonen. Sie bewohnten 12 Städte, unter denen Augusta Suessionum, jetzt Soissons, die Hauptstadt war. ,2 ) Die Diö'cese Soissons bestimmt ihre Wohnsitze. H. Remi, östlich den Suessionen, mit ihrer Hauptstadt Durocortorum, jetzt Rheims, 13 ) einer der bedeutendsten Städte zur Zeit der Römerherrschaft, von der acht Heerstrassen ausliefen, nach Augusta Treverorum (Trier), Bagacum (Bavay), Augusta Suessionum (Soissons), Jatinum (Meaux), Catalaunum (Chalons-sur-Marne), Nasium (Naix), Divodurum (Metz), Augusto Veromanduorum (St. Quentin). In dem Lande der Remer lag auch Bibrax u ) (Bievre bei Pont-a-Vire). I. Die Menapii, deutschen Ursprungs, wie fast alle Belgier, 15 J welche wie vorher nachgewiesen die Grenznachbarn der Moriner waren, dehnten sich von ihnen östlich bis über .den Rhein aus 16 ) und zwar in der Gegend nicht mehr fern von seinem Ausflusse in das Meer. ,7 ) Zu einer anderen Seite (westlich) wohnten sie neben den Eburonen, I8 ) auch die Aduatucer und Nervier waren ihre nächsten Verbündeten. l9 ) Caesar hat sie nie besiegt, 20 ) dagegen haben TJsipeter und Tencterer sie vom Unterrhein vertrieben und Augustus und Tiberius haben diese That dadurch vollendet, dass sie nach Vernichtung der Usipeter und Tencterer deren freigewordene Sitze auf dem linken Ufer an Deutschen vom rechten Rheinufer vergaben; und so finden sich denn hier später Gugerni und Toxandri 2 ') ') Caesar bei. gal. III. sagt, dass ihr Land sumpfig sei. — 2 ) Sie hiessen auch die Menschen am Ende der Welt, weil Virgil AeneisVHI. 727 sie so aufführte, -was dennPlin. hist. nat XIX. 1. Pom. Mela III. 2 u. der h. Hieronymus im Sl. Briefe -wiederholt haben.— 3 ) Caesar bei. gal. II. 4. III. 9 Strabo IV. Plin. hist. nat. IV. 17. Dio. Cassius 39. Orosius I. 2. — ") Caesar bei. gal. III. 28, 29. — 5 ) Caes. bei. gal. IV. 22, 38. Die angeführten Thatsachen weisen schon darauf hin, dass die Morini und Menapii Nachbarn waren. Direct sagen dieses auch Dio. Cassius und Orosius 1. c, ferner Plinius hist. nat. IV. 17, indem er bemerkt, dass man von der Scheide ausgehend zuerst zu den Menapiern, dann zu den Morinern komme, die Acta Sanctorum IV. S. 200, wonach die Normannen, nachdem sie Teruanna, die Stadt der Moriner, verwüstet haben, von dort in das Land der Menapier ziehen, sowie die Chronik Sigiberts ad annum 881, wo die Normannen mit den Dänen ihren Zerstörungszug von Teruanna, fines Morinorum, nach den Menapiern und Brabantern richten; siehe auch Tacitus hist. IV. 28, wo der Zug von den Menapiern zu den Morinern geht. D'Anville in seinem Atlas hat also ;die Nervier irrig zwischen die Menapier und Moriner gesetzt und bis an das Meer verlegt, wogegen auch Plinius spricht, der sie ausdrücklich Bewohner des innern Landes nennt. — 6 ) Geogr. IL 8. — ') IV. 17. Dass Cassel im Departement du Nord nicht den Morinern gehört habe, darüber siehe die Menapier. — 8 ) Dieser Fluss entspringt bei Teruanne und wird bei St. Omer schiffbar. — °) Dieser Hafen heisst jetzt Witsand, am Cap blanc-Nez. Der Beweis hierfür ist: dass Ptolomäus das genannte Cap: itium Promontorium nennt, dass Witsand bei den Geschichtsschreibern von 529 ab bis 1327, bei Duoange, stets als Einschiffungsplatz nach England gilt und dabei Witsand und Itius portus synonim behandelt werden, dass die Flamänder den Hafen noch heut zu Tage „den Hafen von Isten" nennen. Calais ist spätem Ursprungs. Der Hafen, wo Caesar in England landete, war Deal. Die weiteren Ausführungen bei: Gibson, de portu Jtio, Oxford 1694; D'Anville, Memoires de l'Accademie des Inscriptions, 4°, Bd. 28, S. 397; Henri, Essai sur Boulogne, 4°, 1810; Richard Hoare, the Itinerary of Archbishop Baldwin through Wales, London 1806, 4", Bd. L, S. 25. — m ) Caesar, bei gal. V. — ») Pom. Mela HL, 4; Ptolomäus IL, 8; VIII., 2; Peut. Itinerarium Ant.; Plinius, hist. nat. IV., 17; Flor. IV., 12; Eutrop. IX; Zozymus, VI. Codex Theodosius, Eumenius in Constantinum 6. Vita Const. Chlori; Gosselin, Recherches sur les cötes septentrionales de la Gaule. — ,2 ) Caesar, bei. gal. IL, 3, 4, 13; "VTL, 75; Tit. Liv. Ep. CIV.; Hirtius Pansa VIIL, 6; Ptol., Geogr. H., 8; Strabo IV. dagegen Plinius, hist. nat. IV, 17. — «) Caesar, bei. gal. IL, 3—7; V., 56; VI., 12; VII., 60; VIIL, 90; Plinius, hist. nat. IV., 17; Strabo IV.; Itinerar , Peut. Carte; Ptol. IL, 8; Am. Marcellius XVI, 2.; Dio Cassius XXXIX., 93. — ") Caesar, bei. gal. IL, 6. — 15 ) Caesar, bei. gal. IL, 4; Plerosque Beigas esse ortos a Germanis. — 16 ) Caesar, bei. gal. IV., 4; Usipedes et Thenchtheri ad Rhenum pervenerunt, quas regiones Menapii incolebant, et ad utramque ripam fluminis agros, aedificia vicosque habebant, sed tantae multitudinis aditu perterriti, ex hiis aedificiis quae trans flumen habuerant, demigraverunt et eis Rhenum diopositis praesidiis Germanos transire prohibebant. — ") Ebenda I. ; Usipedes et Tenchtheri — Rhenum transierunt, non longe a mari, quo Rhenus influit. - I8 ) Ebenda VI., 5; Erant Menapii propinqui Eburonum finibus, perpetuis paludibus silvisque muniti, qui uni ex Gallia de paee ad Caesarem legatos numquam miserant. Sohon die beiden Jahre vorher hatte er aus demselben Grunde eine Veranlassung zu einem Feldzuge gegen sie entnommen; III , 28, 29; IV., 22, 39. — ,9 ) Ebenda VI., 2 Caesar cum undique bellum parari videret, Nervios, Aduatucos, Menapios adjunetis cisrhenanis omnibus germanis esse in armis. — w ) Dio Cassius sagt dieses direct XXXIX., Caesar selbst indireet. — 2I ) Plinius, hist. nat. IV., 17; Am. Marc. XVII., 8. — 192 an ihrer Stelle; vielleicht auch haben die Ubier Stücke dieses Theils ihres Landes erhalten, wiewohl Letztere mehr auf * * das Land der Eburonen angewiesen erscheinen. In der Belgia seeunda aber haben die Menapier noch lange fortbestanden. Nicht allein dass sich in einer Inschrift') und bei Aurelius Victor, 2 ) 286 nach Christus, noch Nachricht von ihnen findet, sondern auch das Leben des h. Amand 3 ) und eine Urkunde Karl's des Kahlen *) vom Jahre 847 sprechen noch von ihnen. Die Vita St. Amandi nennt Tournay (Dornick) ihre Hauptstadt und die Urkunde zählt die Abtei St. Amand an der Scarpe zum Lande der Menapier, jetzt Mempiscum genannt. Ferner sagt eine Urkunde des Stifts y St. Peter zu Cassel, dass diese Stadt zum pago menapisco gehöre 5 ) und der Verfasser der Wunderwerke des hl. Bertin, Bischofs von St. Ömer (Sithiu), fügt bei dem Worte „Castellum menapiorum" die Worte „in Nervio locum famosum" hinzu, wodurch denn auch die Peutinger'sche Tafel, welche ebenfalls Cassel den Menapiern zulegt, von der Beschuldigung freigesprochen wird: sie haben sich geirri und müssen auf ihr statt: Castellum Menapiorum, Castellum Morinorum gelesen werden. 6 ) Die Stadt Dornick (Tournay) wurde später Hauptstadt der belgischen Menapier und Bischofssitz 7 ) und dessen ursprünglicher Sprengel wies genau die Grenzen ihres Landes nach; sie umspannten die Diöcescn Tournay, Brüggen, Gend, Ypern, kurz Alles, was zwischen Scheide, Meer und den Diöcesen Therouenne, Arras und Alt-Cambray lag, 8 ) bis dieser Sprengel bei der Bildung der vorgedachten Diöcesen gebrochen und der Sitz von Tournay selbst vom linken auf das rechte Ufer, aus Flandern in Brabant, verlegt wurde. K. Die Batavi. Sie bewohnten die Insel, welche zwischen Rhein, Waal, Maas und dem Meere lag. 0 ) Plinius gibt die Länge dieser Insel -auf 100 römische Meilen an und das entspricht noch jetzt der Entfernung von dem Punkte, wo Waal und Rhein sich trennen, bis zur Mündung der Maas. So sehr' nun hierdurch die Lage der alten batavischen Insel festgestellt zu sein scheint, eben so sehr wird ihre Begrenzung anderweitig in Frage gestellt, und zwar hauptsächlich, weil die Hauptstelle bei Caesar, wiewohl mit Unrecht, streitig ist. 10 ) Sie lautet: „Mosa profluit ex monte Vosego, qui est in finibus Lingonum, et parte quadam ex Rheno reeepta, quae appellatur Vahalis insulamque efficit Batavorum, in Oceanum influit, neque longius ab oceano millibus passuum Lxxx in Rhenum transit." i 1 ) Das heisst: die Maas entspringt in den Vogesen, die in dem Lande der Lingonen liegen, und fliesst in den Ocean, nachdem sie einen Rheinarm aufgenommen hat, der Waal genannt wird und die Insel der Batavier zu Stande bringt, l2 ) und der Ort, wo sie ihr Wasser mit dem des Rheins (Rheinarms, d. h. der Waal,) vermischt, 13 ) liegt nicht weiter vom Ocean als 80,000 römische Schritte (16 2 / 3 Meilen). Diese Entfernung entspricht auch derjenigen, zwischen dem Ocean und dem Zusammenflusse der Waal und Maas; eines nur muss dabei berücksichtigt werden: dass der Zusammenfluss zur Römerzeit bei Fort St. Andries, etwas über 5 Meilen unter Nymwegen stattfand, dem gegenüber, jedoch höher hinauf, am rechten Ufer der Waal das römische Grinnes lag, jetzt Varick genannt. Von St. Andries bis zum Ausflusse der Maas in das Meer sind nach den besten Karten auf gradem Wege, also von Thurmspitze zu Thurmspitze gerechnet, 12 l / 2 Meilen; folgt man aber dem Flusse längst Well, Heusden, Workum, Gorkum, Dortrecht (lauter alte Orte,) und weiter der alten Maas bis zum Meere, so wird an 16 2 / 3 Meilen wohl nicht viel fehlen. Wenn so die vier Grenzen der Bataver festgestellt sind, so bleibt doch ein Zweifel, der sich nicht so leicht heben lässt, nämlich: ') Gruter, S. 1096, Nro. 4. — *) De Caesaribus, 39. — 3 ) Acta Sanc . I., S. 818. — •<) Henschenius, Episc Traject., S. 16: in territorio Menapiorum quod nunc Mempiscum appellant. Das Mempiscum ist der pagus Mempiscus und Henschenius, in seinen Noten zum Leben des h. Amand, hat nachgewiesen, dass dieser Gau die Quartiere Bourbourg, Bergue-Saint-Vinox, Furnes, Cassel, Ypern, Lille, Tournay und Theile ■von Brügges und Gend enthielt, und dass die Scheide ihn von Alt-Braband schied. — 6 ) d. h nicht im Lande der Nervier, sondern in tractu Nervicano. — c ) Freilich ist Cassel lange Zeit „Castellum Morinorum" gerannt und Blaew, in seinem: Tooneel der Steden van s "Königs Nederlanden, hat es sogar unter diesem Titel in Kupfer gestochen und dazu eine lange Geschichte der Stadt geliefert. Allein schon Ptolomaeus beweisst dagegen, weil auch er die Stadt Castellum den Menapiern und nicht den Morinern beilegt, jedoch gibt erden Philologen dadurch wieder zu thun, dass er sein Castellum jenseits der Maas verlegt. "Während es aufmerksamen Lesern einleuchten musste, dass er jenseits der Tabuda hat schreiben wollen, hat man sein Castellum in Kessel an der Maas zu finden gewähnt, demgemäss auch die Stelle bei Am Marcell. XVI., 25 intercalirt, also der Geschichte einen schlechten Dienst geleistet. Vergl. Sehayes, Eecherches sur la vraie position de Castellum Menapiorum in: Archive des Pays-Bas, Juillet 1830. — ") Wahrscheinlich durch Clodwig, der hier seinen Sitz hatte und von dort seine fränkische Monarchie gründete. Tourany war auch eine Hauptmünzstätte, seine Tournosse haben mehrere Jahrhunderte die Keichsmünze gebildet. — 8 ) Die Gaue der Menapier zur fränkischen Zeit waren : pagus Medeleteusis, pagus Pabulensis, pagus Curtracensis, pagus Gandavus und pagus Flandrensis. Schon Plinius kennt die Menapier nur in diesen Grenzen, denn er legt, hinter die Toxandri, die Menapii und Morini in Belgien, also die zweiten auf der Westseite der Scheide, hist. nat. IV., vergl. Tacitus, hist. IV., 28, der ebenfalls die Menapier nicht mehr auf dem rechten Maasufer kennt. Der Bischof von Tourany, der h. Eloy, hatte daher auch die Jurisdiction über Gend, Curtrai und die übrigen Orte Flanderns. Valesii Notitia S. 567; Acta sanet. L, 290, 456; IV., 199. — °) Caesar, bei. gal. IV., 10; Plinius, hist. nat. IV., 17; Ptolomaeus II., S; Tacitus, hist. Hb. I., 64; IV., 12; V., 19, 23; Dio LIV., LXIX; Orosius I., 2; Lucani, Pharsal. I., 431; Tacitus, Ann. II., 6.; Germ. 29; Zosym. II., 15; III. Der Rhein hier muss gedacht werden längst Arnheim, Wyek by Durstede, Utrecht, "Voerden, Leyden. — I0 ) Die Schriften und Meinungen darüber sind so häufig und dabei so verschieden, dass man einen schweren Folianten damit anfüllen könnte. In neuesten Zeiten hat Düntzer in dem B. Jahrb. X., S. 53, einen Erklärungs-Vorschlag gemacht, der indessen den anerkannt guten Handschriften zu viel Gewalt anthut und ausserdem die Leseart: transit ganz ausser Act lässt. Auffallend bleibt, dass der hochgebildete, genau unterrichtete, von Tacitus (Germ. 28,) sogar hochgestellte Caesar als Schriftsteller mehr grammaticalisch als historisch aufgefasst wird. Dass man auf diesem Wege zu falschen Auslegungen und sogar zu Anklagen aller Art kommt, ist zu natürlich. — u ) Die wesentlichsten Abweichungen in den Lesearten bestehen darin, dass statt: ex Rheno: Rheni, statt: insulam que: insulam quae, statt: ab oceano: ab eo, statt: transiit: influit gefunden wird. Indessen, abgesehen davon, dass die erste und die beiden letzten den Sinn nicht ändern UDd dass die zweite rein als Schreibfehler angesehen werden muss, die besten Herausgeber versichern uns, dass die obige Leseart die allgemein adoptirte und den besseren Handschriften entsprechend sei. — ,2 ) Man stösst sich an dem Worte efficit, aber welches klarere Wort konnte Caesar gebrauchen. Er beschreibt zwei nebeneinanderströmende Flüsse, welohe beide in den Oeean münden. Drei Grenzen sind also vorhanden, r.un nennt er auch einen Querstrom, der von einem der beiden Flüsse zu dem anderen läuft, Und also das Bild einer Insel vollendet. — 13 ) Vergl. Tacitus, hist. IV., 12; V., 19, 23. Diese Stellen und namentlich: Mosae, fluminis amnem per Rhenum oceano affundi, müssen, meine ich, hinreichend nachhelfen und überzeugen. Der Rhein bleibt den Römern trotz Waal und Maas bis zum Ausflüsse in das Meer immer der Rhein, 193 ist der Flusslauf noch heut zu Tage derselbe, wie zur Römerzeit? Bei der Waal, welche sich seitdem von St. Andries bis Gorkum über Bommel ein zweites Bett gegraben zu haben scheint, erregt die Sache kein so grosses Bedenken, weil die Maas hieu. die Grenze angibt. Dagegen von Dortrecht ab ist nicht festzustellen, ob nicht. die vereinigte Maas und Waal, welche von da ab Plinius: 1 ) Helium 2 ) und die Peutingersche Karte: Patabus fluvius nennt, längst Willemstadt zu verlegen ist. Auch bleibt beim Rheine zweifelhaft, ob man die Grenze über Arnheim, Wageningen, Wyck by Durstede, Utrecht, Woerden und Leyden ziehen muss, oder von Utrecht die Vechte entlang in die Südersee, zur Römerzeit kleiner und Flevus 3 ) genannt. Die Hauptstadt der Bataver scheint Batavodurum gewesen zu sein, jetzt Wyck by Durstede.*) Die Hauptfestungen der Römer waren Vada, Grinnes, Leyden. Utrecht wurde erst bedeutend, als es unter die Friesen kam und im neunten Jahrhunderte zum Bischofssitze erhoben wurde. L. Canninefates wohnten ebenfalls auf der batavischen Insel und sollen, während man den Batavern den Theil der Insel zulegt, der die obere und niedere Betau, die vormaligen Grafschaften Büren und Culenburg sowie das Tieler- und Bommelerwerth in sich begreift, also den späteren Gau Batua soweit er in die Utrechter Diöcese fiel, den Rest der Insel besessen haben, von den Batavern durch das Kattenbroeker Kaai zwischen Batenstein und Montfort getrennt. Tacitus 5 ) gedenkt ihrer mehrmals, auch Plinius spricht von ihnen unter dem Namen Cannenufates und Inschriften nennen sie Cannanefates, Canonefates, Cananivates etc. Schon diese Ungewissheit in der Schreibart sollte das Etymologisiren verbieten, nichts desto weniger gibt es Schriftsteller, welche sie zu Kaninchenfänger oder Kaninchenfresser machen wollen. Wichtiger ist es zu wissen, dass Tacitus ihnen und den Batavern ein und denselben Ursprung beilegt. M. Treveri oder Treviri hatten an einer Seite den Rhein zur Grenze; 6 ) über die anderen Grenzen liegen keine directen Zeugnisse vor, es wird aber allgemein angenommen, dass sie mit denen des spätem Erzbisthums Trier zusammen fallen, also von der Nahe bis zur Ahr und diese aufwärts bis zur Maas sich erstreckt hätten. 7 ) Indessen ist dieses doch in so fern irrig, als sich die Herrschaft nicht auf das rechte Rheinufer, dagegen auf dem linken noch über die Ahr hinaus erstreckt hat, 8 ) woraus weiter folgt, dass die Brücke, welche Caesar von dem Lande der Trierer aus über den Rhein geschlagen hat, 9 ) nicht nothwendig oberhalb Andernach gelegen haben muss, sondern auch bei Bonn oder Cöln geschlagen sein kann. Nicht entgegen ist Strabo, (Geogr. IV., 3,) indem er bei der Beschreibung des Rheinufers zwar dieselben Völker, wie Caesar nennt, aber unterhalb der Trierer die Nervier und dann die Menapier folgen lässt, da nach dem Obigen, die Nervier keine Rheinanwohner waren. Die Trierer waren germanischen Ursprungs, 10 ) ein freies Volk'') und die besten Reiter unter den Galliern. Ihre Hauptstadt hiess: Augusta Trevirorum, jetzt Trier, von Augustus mit einer römischen Colonie versehen. 12 ) Die Wichtigkeit dieses Orts für die Römer ist durch die vielen, dort hinführenden Heeresstrassen am klarsten. N. Eburones. Sie waren die nächsten Nachbarn der Menapier, 13 ) Segnier, Condrusen u ) und Sicambrer, 15 ) überhaupt wohnten sie zwischen Rhein und Maas 16 ) und gehörten zu den Völkern, welche man unter dem gemeinsamen Namen „Germani" zusammen zu fassen pflegte. 17 ) Sie waren als solche Bundesgenossen der Belgier. 18 ) Ihre Hauptstadt hiess Atuatuca, 19 ) lag mitten in ihrem Lande 20 ) und wurde später, als Caesar den Namen der Eburonen vernichtet hatte, Hauptstadt der Tungerer; 21 ) sie heisst jetzt Tongern. 22 ) Diese Lage der Hauptstadt 23 ) beweisst, J ) Hist. nat. IV., 29. — 2 ) Helvetsluis erinnert noch, daran, dort wurden 1G21 Trümmer eines alten Römercastells aufgefunden. — 3 ) Schon Plinius, hist. nat. IV., 29, nennt den mittleren Rhein über Leyden einen massigen Fluss; dagegen den nördlichen Arm, der in den Flevus, d. h. verschiedene See geht, den Hauptstrom nehen dem südlichen Arme, der sich mit der Maas vereinigt. An Flevus erinnert die Insel Vlieland, und auf der angrenzenden Insel Texel lag die Stadt Tecela, von der Ptolomäus spricht. — 4 ) Itinerar, Tacitus, hist. V. 20. Was von oppidum batavorum zu halten ist, siehe unten. Die Bataver scheinen von den Catten unterdrückt und vernichtet zu sein. Tac., Germ. 29. — *) z . B. Hist. IV., 15; Ann. XI., 18. — °j Caesar, bei. gal. H., 24; III. 11; IV., 15, 16; V, 3, 2-1, 53; VI., 3, 9; VII., G3; Hirtius Pansa VIII , 25; Tacitus, An. IH., 42; Orsius VI., 10; Strabo IV. — '•) Hertzroth, Notices sur les anciens Trevirois, S. 65. — 8 ) Dieses folgt aus Caesar's Beschreibung des Rheinlaufs, bei. gal. IV., 10, wo er die Trierer als die untersten gallischen Flussanwohner nennt, also die Eburonen ihnen zuzählt, wahrscheinlich aus demselben Grunde, aus dem er Atuatuoer und Eburonen identificirt und aus dem in unsern Tagen Markaner, Sauerländer, Münsteraner den gemeinsamen Namen "Westphalen führen und die elevisch-, geldrisch-, Jülich-, bergisch-, cölnisch-, trierschen Einwohner: Rheinländer heissen. — <>) Caesar, bei. gal. VI., 9. — ,0 ) Tacitus, germ. 28; hist. I., 57; Ann. III., 40; Hirtius, Pansa VIII., 25. — ») Caesar, bei. gal. IL, 24; V. 3. — 12) Mela III., 2; Tac, hist. IV, 62, 77; Ptolomaeus II., 9; Dio XL. lieber die dort gefundenen vielen römischen, und gallischen Alterthümer: Brower, Ann. Trev., fol., 2 Bde.; Hontheim, Prodromus hist. trev., fol., 2 Bde.; Wittenbach, Trier. Alterhümer, 8°. Quednow, Beschreibung der Alterthümer in Trier, 1820, 8°.; Alexander Wilthemius, Luxemb. rom. IV.; Hertzrodt, Notices sur les anciens Trevirois; Van Alpen, S. 369; Schmidt, Baudenkmale der röm. Periode in Trier, 1843, fol. — ") Caesar, bei. gal. V., 38. — »«) Ebenda VI., 32. Durch die Segnier und Condrusen waren sie von den Treveren getrennt. 1 5 ) Ebenda VI., 35. — 16 ) Ebenda V., 24. — ") Ebenda IL, 4; Condrusos, Eburones, Caeraesos, Paemanos, qui uno nomine germani appellantur VI., 32. — '») Ebenda IL, 4. — w ) Ebenda VI., 32; G. Wendelin, ad leges salicas, nimmt drei verschiedene Orte dieses Namens bei Caesar an: 1. Attuatuca, welches den Atuatucis, d. h. den in Belgien zurückgebliebenen Cimbern und Teutonen gehört und durch steile Felsen geschützt, .auf einem Berge lag, Caesar IL, 29; 2. das obige, welches jetzt Tongern heisst und in einer hügeligen Gegend an dem Flusse Jaar sich befindet; 3. das römische Lager des Cotta, V., 24—38, und des Cicero, Tacitus VI, 32, 35. Ihm folgen andere, z. B. Müller, Dederich, B. Jahrb. V., 278, allein ohne hinreichenden Grund; denn dass (1.) die Festung der Atuatucer ebenfalls Atuatuca geheissen, ist nirgend gesagt und 2. und 3. für verschieden zu halten, nicht nothwendig. Caesar nennt Atuatuca ein Castell, das Bewachungslager war wahrscheinlich daran gebaut. (Vergl. auch Note 22.) Übrigens scheint Atuatuca ein Begriffswort für einen befestigten Platz und erinnert an Tetuaka und Huahuka auf den Marquesas Inseln. — iö) VI., 32, 35. — 21 ) Tacitus, germ. 2: nuncTungri, tunc germani voeati.— 22 ) Die Identität zwischen Tongern und Atuatuca wird durch die Peutingersche Karte, das Itinerar, die zu Tongern gefundenen Meilensteine und Inschriften beweisen, auch stimmen damit die 50,000 Schritte und mehr zu den Nerviern und Römern, wovon Ambiorix, bei. gal. V., 27, spricht. Die verschiedenen früheren Ansichten über die Lage des Orts sind bei Meyer, Aachensche Geschichte, 1780, fol., S. 12, N°- 2, zusammengetragen. — 23 ) Das rnediis Eburonum fmibus, VI., 32, welches Tongern mitten in das Land der Eburonen verlegt, berechtigt zu der Annahme, dass auch östlich von Tongern die Grenzen entsprechend entfernt lagen, wie westlich und da sie, nach der letzten Richtung von Caesar genau angegeben, d. h. bis an den Rhein gerückt werden, so ist es wohl nicht zu gewagt, sie östlich bis an die Demer und die Grenze der Menapier zu rücken. Fahne, liocholtz. I. 17 194 dass die Grenzen der Eburonen östlich sich noch weit über die Maas ausdehnten, überhaupt, dass das Eburonenvolk, dessen die altern Schriftsteller übrigens öfters gedenken, 1 ) kein kleines war. 2 ) Die Atuatucer, d. h. die Bewohner der Hauptstadt Atuatuca und deren Umgegend (die Provinz), waren mit den Eburonen einen Stammes, 3 ) und nur in sofern von ihnen unterschieden, als sie von einer Abtheilung Cimbern und Teutonen besiegt und unterjocht worden waren und die Sieger von da ab als besonderes Volk unter dem Namen Atuatucer auftraten. Dieses Verhältniss bestand, bis Caesar die erwähnten Sieger vollständig vernichtete, 4 ) worauf das ursprüngliche Verhältniss wieder hergestellt wurde, so dass von da ab Eburonen und Atuatucer wieder gleichbedeutend 5 ) vorkommen. Als Caesar die Eburonen ganz vertilgte, 6 ) wurde das eigentliche Eburonenland von den Ubiern und zum Theil Gugernern, die Provinz Atuatuca von den Tongern eingenommen resp. benannt, und sind deren Grenzen in den spätem Bisthümern Cöln und Lüttich (Tongern) zu suchen. O. Atuatuci, nach Caesar, Ueberbleibsel der Cimbern und Teutonen und Unterdrücker der Eburonen,') waren Nachbarn der Letzteren. Caesar vernichtete sie, indem er sie in ihrer Hauptfestung, wohin sie sich zurückgezogen hatten, belagerte, sämmtlich gefangen nahm und 53,000 an der Zahl als Sclaven verkaufte. 8 ) Sie führten den Namen von der Stadt Atuatuca, welche sie den von ihnen besiegten Eburonen abgenommen hatten und waren so mächtig, dass sie 29,000 Mann zu der allgemeinen Landesverteidigung zu stellen vermochten. 9 ) Nach ihrer Vernichtung, welche 57 vor Christus statt hatte, wurden die Unterdrückten wieder frei und traten als solche 54—53 vor Christus, bald unter dem Namen Atuatucer, bald als Eburonen, denen sie dem Stamme nach angehörten, 10 ) auf. Zur Zeit des Tacitus ist ihr Name in dem Namen Tungern untergegangen, nur ihre Hauptstadt führte noch den Namen Atuatuca, jedoch mit dem Beisatze Tungrorum, fort. P. Condrusi, Schützlinge der Trevirer, 11 ) bewohnten am rechten Ufer der Maas die Gegend, welche im Mittelalter pagus condorstensis, jetzt Condroz heisst und worin Huy die Hauptstadt war. Q,. Die Segni waren Nachbarn der Condrusi und wohnten zwischen den Eburonen und Treveren I2 ) in der spätem Grafschaft Chiny. R. Caeresi werden von Caesar zu den Verbündeten der Eburonen und Condrusen gezählt. 13 ) Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie den späteren „Carolgau," also die Gegend von Prüm und Kerpen inne hatten. S. Ambivariti, u ) auf dem linken Ufer der Maas, Nachbarn der Eburonen und Condrusen. Die Orte Amay mit dem dabei hegenden Ambsin, an der Maas oberhalb Lüttich, sowie Ambsin, bei Hannut östlich von Lüttich, Amby 15 ) bei Mastricht haben das Andenken an sie erhalten. T. Toxandri, zuerst von Plinius genannt. 16 ) Später bezeichnet Ammianus Marcellinus das Land zwischen Scheide und Maas als Toxandria. 17 ) Ihr Gebiet fällt innerhalb der Grenzen der Menapier, so dass sie entweder als ein Untervolk, oder als die Verdränger der Letztern zu betrachten sind und kommt im Mittelalter als Gau: pagus Toxandriae oder toxandrensis vor. Es war nördlich von Waal und Maas, westlich von dem Gau Stria, oder dem Fluss Donge, südlich von Alt-Brabant und Henegau durch die Demer geschieden, endlich östlich von dem untern Maasgau (Land Cuyck) begrenzt, 18 ) gehörte später zum Bisthum Lüttich und hiess die Campine. Das Dorf Tessenderloo hat den Namen des alten Volkes erhalten. 19 ) U. Ubii, wohnten zu Caesars Zeiten auf dem rechten Rheinufer 20 ) in den Rheinthälern, wahrscheinlich von der Lahn bis zur Dühn, so dass auf der einen Seite der Rhein und die Eburonen und Trierer, auf der andern i) Caesar IV., 6; V., 58; VI., 2; VII., 75; Tit. Liv. Epit. CVL; Orosius VI., 7, 9, 10; Strabo IV.; Florus III., 10; Dio XL. — 2 ) Nicht entgegen ist bei, gal. V., 28, wo Caesar von ihrer civitatem humilem et igfiobilem spricht, denn das sie ein grösseres Volk als die Remer waren, deren König dooh potentissimus Galliae genannt wird, (II., 4,) beweisst: V., 24, wo ihnen Caesar eine Legion und fünf Cohorten ins Winterquartier schickt; während die Remer, Moriner, Nervier je nur eine Legion bekommen, ferner IL, 4., wonach sie mit ihren Genossen 40,000 Mann, d. h. mehr als ein Drittheil der belgischen Truppen ins Feld stellen, endlich und vornehmlich die von ihnen erhaltenen Münzen, worauf sich ihre Anführer'abgebildet finden. Mionnet, Description des Medailles, Supplement. Das civitatem humiliem mag dem römischen Staate gegenüber allerdings gerechtfertigt bleiben. — 3 ) Siehe unten Note 5. ■— 4 ) Caesar, bei. gal. II., 29—35. — 5 ) Die Identität ist ganz klar bei Caesar, bei. gal. V., 56 u. 58. Er sagt: Atuatucer und Nervier hätten sich auf Seite des Indutiomar gestellt. Nachdem er dann die Niederlage des Letzteren beschrieben hat, erzählt er weiter, dass diese Niederlage die Bundesgenossen: die Eburonen und Nervier zur Heimkehr veranlasst habe. Nicht entgegen steht V., 39, wo Eburonen und Atuatucer als Bewohner zweier Provinzen neben einander gestellt sind. — «) Caesar, bei. gal. VI., 34. — ') Ebenda II., 29; V., 24, 27,38, 56; VI., 33; Dio III., 34; Orosius VI., 7, 9. — 8 ) Ebenda IL, 32. — ») Ebenda IL, 4; es war dieses fast der fünfte Theil des Ganzen. — i°) Ebenda V., 38, 56; VI., 33, erscheinen sie als Besiegte der Römer. (Vergl. oben Eburonen.) Die Atuatucer, welche Caesar im zweiten Buche aufführt, sind dem Stamme nach von den Atuatucern in "den folgenden Büchern verschieden. — n ) Ebenda IL, 4; IV., 6; VI,, 32. — ' 2 ) Ebenda VI., 32, — 13 J Ebenda II., 4; Orosius VI., 7. — ") Ebenda IV., 9; VII., 90. Man unterscheidet auch Ambivariti in IV., 9, von den Ambivareti VII., 90, und verlegt die Letzteren in die Gegend von Vivarais, so Oudendorp , in seiner Ausgabe des Caesar. — ,5 J Amby kommt schon 1190 als Ortschaft bei Ernst, Hist. de Limbourg, vor. — ™) Plinius, hist. nat. IV., 8, 17. — ") XVII., 8; Ptolomaeus II., 9. — ie ) Mr. L. Ph. C. van den Bergh, Handboek der Middel-Nederlansche Geographie, Leiden 1852, 8°., S. 213 -218. — u ) Der Name Toxandri wird verschieden abgeleitet und meistens in der Beschaffenheit des Landstriches gesucht, den die Toxandri bewohnten. Bilderdyck, Geschiednis des Vad., findet die Wurzel in „Tassen sand," d. h. sandigen Hügeln, Duinen, mit denen das Land bedeckt sei; Ackersdyck, Niederl. Letterk. te Leiden, V, in den Taxusbaum, weil dieser dort in Massen vorhanden gewesen, wobei ihm die Stelle bei Caesar, bei. gal. IV., 32: Taxi magna in Gallia Germaniaque copia zu Gute kommt; Alting, Not. Bat. et Fris. ant, S. 121, in Catszanden, d, h. Sandland, worauf eine kattische Bevölkerung wohnte. Einige endlich suchen den Ursprung in den sandigen Heidestrecken, mit denen die Gegend noch jetzt bedeckt ist und wodurch sie früher verrufen war. Im Leben des h. Trudo, der im elften Jahrhundert wirkte, steht: In pago texandrensi Campina est late patentibus campis solis ardore exusta et nonnullis hominum negotii usibus apta, sed solummodo'latronum scrobibus plena. Acta ganct. Belg. V., 56. — ™) Caesar, bei. gal. I., 64; IV., 3, 8, 16, 19; VI., 10—29; VIL, 13; Taeitus, Ann. L, 35; Germ. 28; hist. IV., 28, 65. 195 Gc nördlich und nordöstlich die Sigambrer, östlich und südlich die Sueven und die dazugehörigen Catten ihre Nachbarn waren. Marcus Agrippa, 37 v. Ch., bewirkte ihre Uebersiedelung auf das linke Rheinufer,') wo sie die rheinischen Theile des, vormals von den Eburonen besessenen Gebiets und vielleicht auch Stücke des Landes der Menapier in Besitz nahmen, so dass ihr Gebiet von Rhein, Aar, Roer bis zur Wurm und von dieser durch eine Linie bis zur Mündung der Erft begrenzt war; Zülpich lag in ihrem Lande. 2 ) Den Trierern (vergl. oben diesen Artikel,) wohnten sie nicht überall gegenüber, denn diesen gegenüber am rechten Rheinufer, nicht im Lande der Ubier, erscheinen (auswandernde oder streifende Horden der) 100 Gaue der Sueven, welche, als sie zur Rückkehr genöthigt sind, von den Ubiern verfolgt und zum Theile getödtet werden. 3 ) Wenn die Brücke, von der Strabo spricht,*) diejenige ist, die man bei Engers entdeckt hat, was indessen noch nicht erwiesen erscheint, so ist der dortige Wohnsitz der Ubier zur Zeit Caesars festgestellt. Auf dem linken Ufer wurde Colonia (Cöln) ihre Hauptstadt und diese, in Folge der Organisation unter der Römer-Herrschaft, Sitz der Regierungsgewalt über Unterdeutschland, in Folge dessen auch von dort aus das, vormals von den Menapiern bewohnte linke, untere Rheingebiet, soweit es von den Usipetern und Tencterern eingenommen war, so wie das Bergische verwaltet wurde und später unter das Bisthum Cöln fiel. V. Tungri finden sich in den, an der Maas gelegenen Theilen des vormaligen Eburonen- und Menapier- Gebiets, zwischen Maas und Rhein heisst es anderswo; sie hatten die Ubier östlich, die Toxandrer und Menapier nördlich, die Nervier südlich. 5 ) Vor ihnen und den Ubiern verschwinden in Folge der römischen Organisation die Namen der übrigen umwohnenden deutschen Stämme. 6 ) W. Gugerni') bewohnten den, von den Usipetern und Tencteren eroberten, linksrheinischen Theil des vormaligen Menapischen Gebiets, soweit es von Rhein, Waal, Maas, Wurm und von da querüber zur Mündung der Erft eingeschlossen war. Sie sollen von den 40,000 Sigambern abstammen, welche, 8 Jahre nach Christus, von Tiberius auf das linke Rheinufer verpflanzt wurden 8 ) und unter dem Namen Gugerni, das soll heissen Ansiedler, 9 ) och als Hauptstadt angelegt haben. X. Die Sigrambi wohnten auf dem rechten Rheinufer, den Eburonen gegenüber, zu deren Beraubung sie daher auch gleich bei der Hand waren, 10 ) von der Lippe bis zu den Catten und Cheruscern 11 ) hin. Sie lebten in einzelnen Gehöften und Flecken 12 ) und waren wild und mordlustig. 13 ) Sie hatten einen König 14 ) und erschienen 25 n. Ch. in den römischen Legionen gegen tracische Völker. !5 ) Die Grafschaften Berg und Mark und Arnsberg, welche vorher eine Grafschaft (Werl) bildeten, werden wohl das Gebiet der Sigambrer darstellen. Der Namen Sigambrer verschwindet später in dortiger Gegend vor den Usipetern und Tencteren (siehe unten Z); Tiberius versetzt 40,000 von ihnen auf das linke Rheinufer; 16 ) sie sind aber darum nicht untergegangen, denn sie erscheinen noch später,' 7 ) namentlich in dem grossen Frankenbunde und >) Strabo, Geogr. IV.; Taeitus, Germ. 28; Ann. XII., 27. — 2 ) Tacitus, Hist. IV., 79. — 3) Caesar, bei. gal. I., 37, 54. — 4 ) Strabo, Geogr. IY., infra Mediomatrices et Tribocos ad Rhenum Treviri, apud quos nostro tempore pons est factus a ßomanis, ad ista loca habitabant Ubii. — 6 ) Tacitus, germ. 2; Procop, de bello gothico I., Gregor von Tours II., 9, wo an beiden Stellen satt: Thuringii, Tongri zu lesen ist. Am. Mar. XVII; Plinius, hist. nat. IV., 31. — °) Das linksrheinische Deutschland wurde von den Römern in zwei Theile getheilt: Germania prima, Ober-Deutschland mit der Hauptstadt Mainz, erstreckte sich von den Quellen des Rheines bis zur Nahe, andere sagen bis Breisich; Germania seeunda: Unter-Deutschland, wurde von Rhein, Maas, Scheide, Dyle und von dieser ab durch eine Linie in der Richtung über Nivelle, Bouillon, Prüm, auf Breisich im Rhein resp. Aar begrenzt. Ledebur, Archiv, Bd. 5, S. 195. Andere nennen die Nahe die Grenze. Cöln und Tongern waren darin die Hauptstädte. Amm. Marc. XV., 11, 8; Ptolomaeus. — 7 ) Tacitus, hist. V. 16, 18; Plinius, hist. nat. IV., 17. Ubii, Colonia Agripiensis, Guberni, Batavi. — <») Sueton Octav, 21; Tib. 9; Eutrop VII., 5. Letzterer hat 400,000. — °) Von dem celtischen Worte Goch, Coc, Kuk, Wohnort, Ansiedelung; Schneider, Beitr. I., Seite 116; Minola, 116. Es ist indessen nicht zu begreifen, dass ein deutsches Volk von Römern nach celtischen Begriffen benannt worden ist und wie erst, wenn Plinius Schreibart: „Guberni" richtig ist. (Vergl. Luden, Gesch. des teut. Volkes I., 196, 650.) — w ) Caesar, bei. gal. IV., 16, 19; VI., 35. — ") Das beweisst Dio LIV., 33, denn als Drusus die Lippe überschritten hatte, kam er zu den Sigambern, welche gegen die Catten, an der entgegengesetzten Grenze im Felde standen und durchzog ihr Land bis zu den Cheruskern. Das gemeinsame Interesse beider Völker- Stämme, Sigambrer und Catten, und ihr Beieinanderwohnen spricht sich auch in LIV., 37, aus. — 12 ) Caesar, bei. gal. IV., 19, 26. — ™) Horaz, Oden IV., 2, 36; IV., 14, 51. — '•>) Die Denktafel, welche sich Kaiser Augustus ::u Lebzeiten in Erz graben Hess und von der ein Duplicat zu Ancyra in Klein-Asien gefunden worden ist, nennt den König Maelo der Sigambrer. Die Denktafel lautet: loh habe die Grenzen derjenigen Provinzen des römischen Volkes, welche an noch nicht unterworfene Völkerschaften grenzen, erweitert. In Gallien und Spanien, soweit der Ocean sie umspült, von Cadix zur Eibmündung und in den Landen vom adriatischen bis zum tuseischen Meere habe ich Ordnung und Ruhe geschaffen und doch mit keinem Volke widerrechtlich Krieg begonnen. Eine römische Flotte ist von den Rheinmündungen ostwärts bis an das Ende des Erdkreises geschifft, wohin vorher kein Römer, weder zu Wasser nooh zu Lande gekommen ist. Die Cimbern, Charuden, Semnonen und andere dort angesessene germanische Völker haben durch Gesandte, meine und des römischen Volkes Freundsohaft gesucht. Unsere Freundschaft haben durch Gesandte auch nachgesucht die Bastarner und Scythen, der König der Sarmaten diesseits und jenseits des Don, der König der Albaner und die Könige der Hiberer und Meder. Zu mir haben sich, um Schutz zu finden geflüchtet: die Könige der Partser Tiridates, und später Pharates, des Königs Pharates Sohn, der Meder-König Artavasdes, des Königs Ariobarzanes Sohn, die Könige der Britaner, Damno und Bellannus und Tim. ., der König der Sigambrer Maelo, der König der Marcomannen Suebo.... Hier fehlt der Schluss, da die Tafel zerstört ist. Strabo nennt den König Melo, Geogr. VII., 1. Sein Bruder Batorix hatte einen Sohn Deudorix, der den Triumphzug des Germanicus verherrlichen musste. (Ebenda.) — 1S ) Tacitus, Ann. IV., 4, 7. — 16 ) Ebenda XH., 39; Sueton II., 2, 3; Sueton, August., 21; Sidonius Apoll, carm. XIH.; Letzterer nennt sie ausdrücklich Uferbewohner der Waal: detonsus Vachalim bibat Sicamber. Vergl. sein Lib. VIII,, ep. 2, wo seine Erzählung bekundet, dass sie 484 n, Ch. dort noch gewohnt haben. Doch blieb ein Theil von ihnen in der Heimath zurück. Strabo, Geogr. VII. : huius partis (Germaniae regionis ad Rhenum) populos Romani partim in Galliam traduxerunt; reliqui migraverunt in penitiores Germaniae partes ut Marsi; sed et Sicambrorum exigua restat portio. — ") Juvenal, Saty IV., 147; Martial, Epig. de Spect. Sydonius carm VII., 114; XIII.; VIII., ep. 2, wo er erzählt, das Eurik, König der Westgothen, (f 484 oder 485,) an seinem Hofe einen Gesandten der überwundenen Sicambrer empfangen habe. — Fahne, Bocholtz I. lä 196 zwar als die vornehmsten desselben.') Ueber den Ursprung ihres Namens gibt es verschiedene Meinungen. Einige halten Sigambern und Cimbern für gleichbedeutend, andere leiten ihren Namen von dem Fluss Sieg ab, der durch ihr Land floss. Y. Chamaven, kommen bei Tacitus, 2 ) Ptolomaeus, 3 ) Amuianus Marcellinus, 4 ) Julian, 5 ) Eunapius, 6 ) Nazarinus,') Aetius, 8 ) Gregor von Tours, 9 ) Ausonius, 10 ) sowie in der Peutingerschen Karte 11 ) und in der notitia dignitatum orientis 12 ) vor. Strabo hat sie in Folge Schreibfehler als Chaubi. Sie bewohnten den späteren Gau Hameland 13 ) am rechten Ufer des Rheins, wo die Waal ihn verlässt und zu beiden Seiten der Yssel, soweit dieser Gau zum Bisthum Utrecht gehörte und zum fränkischen Reiche zählte 14 ) und zwar in der Art, dass ein Theil davon dem späteren ripuarischen, ein anderer dem salischen Frankenreiche ,s ) angehörte. 16 ) Z. Die Usipetes und Tenctiri, zuerst bei Caesar genannt, irrten, von den Sueven aus ihren Wohnsitzen vertrieben, drei Jahre in verschiedenen deutschen Gegenden umher, erschienen 55 vor Christus am Rhein, vertrieben dort die Menapier auf beiden Ufern, wurden aber, soweit sie am linken Ufer sich aufhielten, von Caesar vernichtet, 17 ) nur ein Theil ihrer Reiterei entkam zu den auf dem rechten Ufer zurückgebliebenen Ihrigen und diese~verbanden sich mit den Sicambern. ,8 ) Später finden sich die Usipeter mit den Bructerern und Tubanten vereint unter den deutschen Völkern, welche dem Germanicus, 14 Jahre nach Christus, auf seinem Zuge gegen die Marsen einen Hinterhalt im Waldgebirge legten, das er beim Rückzuge zum Rhein durchziehen musste 10 ) und 55 nach Christus waren Bructerer und Tencterer Kriegsgenossen und Nachbarn der Amsivarier und wohnten dem Rheine nahe, während die Usipeter (Usipier), ebenfalls Nachbarn der Amsivarier, neben den Tubanten, mehr abwärts sassen. 20 ) Endlich, 70 nach Christus finden sich die Tencterer mit Bructerern unter Classicus gegen die Römer im Felde, 2 ') während die Usipeter, mit Catten in Verbindung, ebenfalls als Feinde Roms Mainz belagern. 22 ) Zu Tacitus Zeit wohnten beide Völker, von den Catten (Sieg) abwärts, den Rhein herunter 23 ) bis unterhalb der Lippe; die Sigamberer, die mit ihnen eines Stammes gewesen zu sein scheinen, waren also damals in dortiger Gegend vor ihnen ganz untergegangen und die von den Ubiern verlassenen Plätze von ihnen ganz ausgefüllt. Hiernach bewohnten also zu Zeiten des Julius Caesar (58—51 vor Christus) die Menapier die Gegend von Bocholtz und Lobberich und berichtet er uns davon Folgendes: 24 ) Im Winter, zur Zeit des Consulats des Cnejus Pompejus und Marcus Crassus, 55 Jahre vor Christus, gingen die Usipeter und Tencterer, 25 ) deutsche Völker, über den Rhein, nicht weit vom Meere, in welches der Rheinstrom fliesst. Die Veranlassung war, dass die Sueven, das mächtigste unter den deutschen Völkern, sie aus ihren Sitzen vertrieben und dadurch gezwungen hatten, sich neue zu suchen. Nach dreijährigem Irren durch verschiedene deutsche Gegenden, waren sie endlich an den Rhein gelangt, da wo die Menapier zu beiden Seiten des Flusses ihre Aecker, Gebäude und Dörfer hatten. 26 ) Diese, durch die Menge der Eindringlinge erschreckt, entflohen, indem sie das rechte Flussufer preis gaben, auf das linke und verwehrten, unter Aufstellung der nöthigen Wacht- mannschaften dem Feinde den Uebergang, der nur mit Gewalt, wofür aber die Schiffe fehlten, oder heimlich, woran jedoch die Wachsamkeit der Menapier hinderte, hätte geschehen können. Um dennoch zum Ziele zu gelangen, griff man zur List. Die Feinde stellten sich, als zögen sie wieder ab und machten wirklich einen Rückmarsch von drei Tagen. Hiervon unterrichtet, kehrten die Manapier sorglos in ihre rechtsrheinischen Sitze zurück. So wie die ') Bei Du Chesne, Script, rerum Franc. I., S. 561, in vita Sigeberti III. kommt vor: Sicambri, quorum tunc rex eratPriamus; bei Venat. Fortunat. IV,: Cheribertus sicamber; Gregor v. Tours, hist. frano. IL, 31, redet Bischof Eemigius den König Clodewig bei der Taufe als Sicamber an: mitis depone colla Sicamber. Bei Eccard, de reb. franc. Orient., Bd. I., S. 190, -wird von König Dagobert I. erzählt, dass keiner der Sicamberer ihm an Gelehrtheit gleich gekommen sei. — 2 ) Tacitus, germ. 33, 24. — 3 ) Er nennt sie ein Untervolk der Bructerer: Einige Ausgaben haben irrig: „BuadxitQot" und „Xcci/xai" statt: „Bqvxtiqoi" und ..Xaficiüoi". — 4 ) XVII., 8. — 5 J Orat. ad Atheniens. S. 200. — °) Excerpta s, eclogae de legationibus. — ") panegyric. Constantino 18. — 8 ) Cosmographia Lugd. Bat., 1646, S. 477. — °) Lib. II., 9. — 10 ) Mosella, 434. — >') Erstes Segment: Chamavi qui et phranci Rii. (Franei Ripuarii.) — 12 ) Ausgabe von Pancirolli, S. 212. — a ) Der Name erinnert an die Chamaven; Cham oder Ham ist Land, besonders Grasland, Weideland und diesem entspricht aueh die Gegend des Unterrheins und der Yssel. — 14 ) Es erstreckt sich Hamaland, in Folge eines Sieges der Chamaven über die Bructerer, auch über einen Theil des von den Letzteren eroberten Gebiets; dieser Theil gehörte nach Sachsen und in das Bisthum Münster. — ,6 ) Der Beweis liegt darin, dass in einem Theile das salische, in einem anderen das ripuarische Recht galt: auch spricht die Peutingersche Karte von ripuarischen Chamaven. (Siehe oben Anm. 10.) — 10 ) Zu dem ripuarischen Theile gehörte auch das Archidiaconat Emmerich, welches der Utreohter Kirche angehörig, sich auch auf die linksrheinischen Kirchspiele Kellen, Griethausen, Brienen und Rinderen erstreckte, welche früher, vor verändertem Rheinlaufe, auf dem rechten Ufer lagen und vermuthen lassen, dass das Bisthum Utreoht vor dieser Stromveränderung errichtet wurde. Vergl. die vortreffliche Schrift von Leop. von Ledebur das Land und Volk der Bructerer, Berlin 1827, 8°., S. 60—76. Seine Angabe: dass auch die Duffelt zu Hamaland gehört habe, hat er in seiner Schrift: Blicke auf die Literatur des letzten Jahrzehnts zur Kenntniss Germaniens zwischen Rhein und Weser, Berlin 1837, 8°., S. 69, zurückgenommen. — I? ) Caesar, bei. gal. IV., 1, 4, 12. — 's) Ebenda 16. — '») Tacitus, Ann. I., 51. — 2 °) Ebenda XIII., 56. — 2 >) Tacitus, Hist. IV, 23,77. — 22 ) Tacitus, hist. IV., 37. — 23 ) Tacitus, Germ. 32, 33, (hier Usipii, was aber, wie schon die Verdindung mit Tencteri zeigt, mit Usipeter gleichbedeutend ist). Von einer ausgehobenen Cohorte Usipeter, die 85 n. Christus in Britanien ihre Officiere tödtete und nach Hause zu schiffen versucht, spricht Tacitus, Agricola 28 — M ) Caesar, bei. gal. IV., 1, seq. — 25 ) Huschberg, Gesch. der Allemannen und Franken, gestützt aufAppian, de bei. gal., meint, es seien auch Sigambrer darunter gewesen. (S. 19.) — 2e ) Für das Wohnen der Menapier auf dem linken Rheinufer im Clevischen und Geldrischen wird auch noch ein zu Xanten gefundener Denkstein mit der Inschrift: MERCVRIO . CIVI . ME. aufgeführt, weil diese vollständig heissen soll: Mercurio sacrum civitas Menapiorum, worunter Xanten zu verstehen. St. Insc. IL, 27, N 0, 664; Mooren, Alterth. der Stadt Xanten 2, S. 36; allein es liegt keine absolute Nothwendigkeit vor, die beiden letzten Worte mit civitas Menapiorum zu übersetzen. 197 Feinde davon Kunde erhalten hatten, legten sie den ganzen dreitägigen Rückmarsch zu Pferde in einer Nacht zurück, hieben die Heimgekehrten nieder, bemächtigten sich ihrer Schiffe und setzten damit, eher als die Jenseitswohnenden davon Nachricht erhalten hatten, auf das linke Ufer über, wo sie die sämmtlichen Gebäude in Besitz nahmen und sich den übrigen Theil des Winters von den vorgefundenen Vorräthen nährten. Dieser Raubzug') traf das Clevische und Gekirischej_,also; auch die Gegend von Bocholtz und Lobberich 2 ) und wir ersehen daraus, dass diese Gegend sich damals schon durch Gebäude und Aecker auszeichnete, die andern deutschen Ländern im Allgemeinen noch fehlten. 3 ) Als Julius Caesar, der damals im Namen der römischen Republik Gallien verwaltete, von dem Einfalle der Germanen benachrichtigt war, glaubte er den unzuverlässigen und neuerungssüchtigen Galliern die Abwehr nicht anvertrauen zu dürfen. Bringt es doch die gallische Sitte mit sich, schreibt er, dass sie Wandersieute, auch wider deren Willen, Halt zu machen zwingen und sie ausfragen, was jeder von ihnen über dieses und jenes gehört hat, dass das Volk in den Städten sich um die Kaufleute herumstellt, und von ihnen wissen will, woher sie kommen und was ihnen auf ihren Wegen Neues begegnet ist. Und auf solche Gerüchte und Plaudereien hin, fassen sie nicht selten in den wichtigsten Angelegenheiten Beschlüsse, die sie. augenblicklich bereuen müssen, weil sie sich von unsichern Mittheilungeu und Erzählungen haben bestimmen lassen, die ihnen, wie sie sie gerne hörten, aufgebunden worden sind. Da Caesar diese Silte kannte, begibt er sich, um einen grössern Krieg zu ersticken, früher als er sonst pflegte, von Rom zum Heere. Dort angekommen erfuhr er, dass das Befürchtete bereits geschehen war, und dass einige Gemeinden Gesandtschaften an die Germanen geschickt und sie eingeladen hatten, den Rhein zu verlassen, für das, was sie verlangt hätten, wollten sie sorgen. Durch solche HofTnung bewogen, hatten die Germanen schon über die eingenommenen menapischen Grenzen hinaus bis in das Gebiet der Eburoner und Condrusen, welche Schützlinge der Trierer sind, Streifzüge zu unternehmen gewagt. Caesar berief die Fürsten Galliens, redete sie mit freundlichen, muthbringenden Worten an, wobei er das, was er erfahren hatte, verheimlichte, befahl ihnen die nölhige Reiterei zu stellen und entschloss sich dann zum Kriege mit den Germanen. Als der Getreidebedarf beschafft, die Reiteiei ausgewählt war, nahm er seinen Marsch (von den Lexoviern aus) nach der Gegend hin, wo, nach den Berichten, die Germanen sich aufhielten. Als er nur noch wenige Tage von ihnen entfernt war, kamen Gesandte von ihnen, deren Rede folgenden Inhalts war: Die Germanen würden nicht den Anfang macheu, das römische Volk zu bekriegen, aber eben so wenig, wenn sie gereizt würden, es ablehnen, sich in den Waffeu mit ihm zu messen. Denn das sei deutscher Brauch, von den Vorfahren überliefert, denjenigen, die ihnen Krieg brächten, Widerstand zu leisten und nichts abzub'tlen Indess wollten sie doch offen erklären, dass sie wider ihren Willen gekommen seien, aus ihren Wohnsitzen verdrängt. Wenn die Römer ihre Freundschaft haben wollten, so könnten sie ihnen nützliche Freunde sein, doch müssten sie ihnen dann entweder Aecker anweisen, oder gestatten, dass sie das seither eroberte Gebiet ferner in Besitz behielten. Sie seien lediglich vor den Sueven gewichen, denen nicht einmal die unsterblichen Gölter sich gleichstellen könnten, aber ausser diesen sei niemand in der Welt, den sie nicht zu überwinden vermöchten. Hierauf antwortete ihnen Caesar, was ihm passend schien, der Ausgang seiner Rede war jedoch folgender: Er könne mit ihnen'nicht Freundschaft halten, so lange sie in Gallien weilten, unrichtig sei es übrigens, dass diejenigen, welche ihre eigenen Grenzen nicht schützen könnten, auf fremdem Boden ein Occupationsrecht zu beanspruchen vermöchten. Ueberdies sei in Gallien nicht hinreichend herrenloses Land, um, ohne Unrecht, eine solche Masse Menschen damit befriedigen zu können. Dagegen möchten ihnen wohl, wenn sie es wünschten, im Lande der Ubier Wonsitze gewährt werden können, von denen Gesandte bei ihm seien, um über die Sueven zu klagen und Hülfe von ihm nachzusuchen; unter diesen Umständen glaube er ihnen dort Niederlassungen auswirken zu können. Die Gesandten antworteten: sie würden den Ihrigen Bericht erstatten und nach berathener Sache am dritten Tage zum Caesar zurückkehren, indessen möge er, so baten sie ihn, ihrem Lager nicht näher rücken. Das Letztere, entgegnete Caesar, könne er ihnen nicht gewähren: denn er hatte erfahren, dass ein grosser Theil ihrer Reiterei einige Tage zuvor nach Beute und Lebensunterhalt zu den Ambivariten, jenseits der Maas, geschickt worden war. Diese Reiter, meinte er, würden zurückerwartet und deshalb Aufschub begehrt. Die Maas entspringt auf dem Berge Vosegus (die Vogesen) im Lande der Lingonen und (liesst in den Ocean, nachdem sie einen Rheinarm aufgenommen hat, der Waal genannt wird und die Insel der Bataver zu Stande bringt. Und der Ort, wo sie ihr Wasser mit dem des Rheins (Rheinarms Waal) vermischt, liegt nicht weiter vom Ocean als 80,000 Schritte. 4 ) Der Rhein aber entspringt bei den Lepontiern, welche in den Alpen wohnen, durchfliesst eine lange Strecke das Land der Samuelen, Helvetier, Sequaner, Mediomatr cer, Tribucer, Trevirer und theilt sich, wie er sich dem Ocean nähert, in mehrere Arme, welche viele grosse Inseln bilden, meist mit barbarischen Völkern bewohnt, darunter einige, die sich von Fischen und Vogeleiern ernähren; endlich ergiesst er sich in vielen Mündungen in den Ocean, Als Caesar dem Feinde auf 12,000 Schritte (4y 2 Meile) nahe gerückt war, kamen die Gesandten, wie vorher bestimmt, zu ihm zurück. Da sie ihn auf dem Marsche trafen, so war ihre erste Bitte, dass er Halt mache, und als dieses abgeschlagen wurde, die zweite, dass er zu den Reitern, welche an der Spilze des Zuges ritten, schicken und ihnen den Kampf verbieten wolle. Dabei erklärten sie, er möge ihnen die Möglichkeit (polestatem) gewähren, zu den Ubiern Gesandle zu schicken, wenn deren Fürsten und Senat eidliche Bürgschaft geben, so wollten sie die Bedingungen Caesars annehmen. ') Die erste deutsche Geschichte ist keineswegs so fleckenlos, als sie mancher Geschichtschreiber machen möchte. Von Plündern, Rauben, Morden, Brennen, Verrathen und dergleichen liefern die Quellen sehr unerquickliche Beispiele. — 2 ) Die Gründe hierfür in der Anmerk. 2 und 3, S. 198. — 3 ) Nach Caesar und Tacitus lebten die Deutschen im Allgemeinen in Hütten, zum Theile in der Erde gelegen. Städte und Dörfer waren bei ihnen äusserst selten, zumal auf dem rechten Rheinufer, wo sie indessen doch nicht ganz fehlten, wie Einige annehmen. Minola, 177. — 4 ) Siehe über diese Stelle oben, S. 192, K. Batavi. 198 ___ Dieses auszurichten bedürften sie drei Tage Frist. Dieses Alles, glaubte Caesar, bezwecke nur, durch den dreitägigen Aufschub Zeit für die Rückkehr ihrer abwesenden Reiter zu gewinnen, dennoch gab er ihnen die Zusage, an diesem Tage nur 4000 Schritte, um Wasser zu finden, vorrücken zu wollen; andern Tages möchten sie recht zahlreich zu ihm zurückkehren, damit er von ihren Forderungen Kenntniss nehmen könnte, unterdessen schickte er den Präfecten, welche mit der gesammten Reiterei voran waren, den Befehl, den Feind nicht anzugreifen und für den Fall, dass sie selber angegriffen würden, so lange Stand zu halten, bis er mit dem Heere näher gerückt sei. Doch die Feinde, sobald sie unsere Reiter sahen, deren Zahl sich auf 5000 belief, während sie selbst nur 800 Reiter hätten, indem diejenigen, welche man zum Getreide holen über die Maas geschickt hatte, noch nicht zurückgekehrt waren, machten einen Angriff auf die Unseligen, welche nichts fürchteten, weil die Gesandten soeben erst Caesar verlassen und für den Tag Waffenstillstand nachgesucht hatten, und brachten sie sofort in Unordnung. Als die Unserigen wieder Stand gefasst hatten, sprangen sie, nach ihrer Gewohnheit, von ihren Pferden, stiessen unsern Pferden von unten das Schwert in den Leib, warfen mehrere der Unserigen nieder und schlugen die übrigen in die Flucht, und solchen Schrecken hatten sie ihnen eingejagt, dass sie nicht eher zu fliehen aufholten, bis sie unsern Zug vor sich hatten. In diesem Treffen wurden 74 unserer Reiter getödtet und darunter ein tapferer Mann, Piso, ein Aquitanier vom edelsten Gescnlechle, dessen Grossvater in seiner Gemeinde regierender Herr gewesen und von unserem Senate mit dem Titel «Freund" beehrt worden war. Die Feinde hatten seinen Bruder umzingelt, er kam ihm zu Hülte und entriss ihn der Gelahr, darauf stürzte er selbst, weil sein Pferd verwundet wurde, leistete aber tapfern Widerstand, bis er umzingelt, nach vielen Wunden hinfiel. Sein Bruder, der die Schlacht schon verlassen hatte, bemerkte es, spornte sein Pferd in die Feinde und ward erschlagen. Nach diesem Treffen glaubte Caesar von Männern, die in Trug und List, nachdem sie Frieden nachgesucht, Krieg angefangen hatten, weder Gesandle noch Bedingungen annehmen zu können und für höchst wahnsinuig sah er es an, so lange zu warten, bis die Macht der Feinde gewachsen und die Reiterei zurückgekehrt sei. Ausserdem fühlte er, mit den Schwächen der Gallier wohl bekannt, wie durch dieses eine Treffen das Gewicht der Feinde bei den Galliern, die in seinem Heere dienten, gestiegen war, und das besonders bestimmte ihn, jede Zeitfrist, um Berathungen zu halten, ihnen abzuschneiden. Als so die Sachen standen und er seinen Plan den Legaten und dem Quästor mitgetheilt hatte, damit kein Tag für die Schlacht verloren gebe, trat ein sehr günstiges Ereigniss ein. Nämlich am nächsten Tage Morgens kamen die Germanen mit gewohnter Treulosigkeit und Verstellung in grosser Zahl: und darunter die Fürsten und Aellesten, zu ihm in's Lager, theils, um sich, wie sie sagten, zu rechtfertigen, dass sie Tags vorher, ihren eigenen Worten und Bitten zuwider, das Treffen geliefert hätten, theils, um, so weit es ginge, mit Trug einen Waffenstillstand zu erwirken. Caesar, froh, dass sie sich ihm überliefert hatten, Hess sie festnehmen 1 ) führte dann seine Truppen aus dem Lager, wobei er die Reiterei, weil er sie wegen des letzten Treffens noch für erschrocken hielt, hinter dem Zuge folgen Hess. Nachdem er das Heer in dreifacher Ordnung aufgestellt und eiligst 8000 Schritte zurückgelegt hatte, kam er früher zum feindlichen Lager, als die Germanen erfahren konnten, was vorgegangen war. Diese, durch unser plötzliches Erscheinen und das Ausbleiben der Ihrigen gleichmässig in Schrecken gesetzt, ohne Zeit, Rath zu pflegen und zu den Waffen zu greifen, fanden sich in der vollständigen Unentschiedenheit: ob es besser sei, dem Feinde entgegen zu rücken, oder das Lager zu vertheidigen, oder zu fliehen. Da sich an dem Lärmen und Durcheinanderlaufen die Furcht der Feinde kundgab, brachen unsere Krieger, noch vom vorigen Tage wegen der Treulosigkeit aufgebracht, in das Lager ein, wo ihnen diejenigen, welche in Eile die Waffen hatten anlegen können, eine kurze Zeit Widerstand leisteten und zwischen Karren und Gepäck ein Treffen lieferten; doch die übrige Menge, Kinder und Weiber, (denn mit allen den Ihrigen hatten sie die Heimath verlassen und den Rhein überschritten) entflohen durcheinander. Zu ihrer Verfolgung beorderte Caesar die Reiterei. Als d ; e Germanen, durch das Geschrei hinter ihrem Rücken aufmerksam gemacht, sahen, dass die lhrigeu niedergehauen wurden, warfen sie ihre Waffen weg, verliessen ihre Fahne und stürzten zum Lager heraus. Angekommen an dem Zusammenflüsse von Maas und Rhein, 2 ) und verzweifelnd an fernerer Flucht, 3 ) stürzten sich, nachdem ein grosser Theil getödtet worden war, die Uebriggebliebenen in den Fluss und kamen vor Furcht, Müdigkeit und der Gewalt des Stromes in den Fluthen um. Die Unsrigen, alle vollzählig, zogen sich mit wenig Verwundeten aus dem Kriege, der ihnen so viel Furcht bereitet hatte, weil die Anzahl der Feinde sich auf 430,000 Köpfe belief, in das Lager zurück. 4 ) Caesar erlaubte denjenigen, die er im Lager zurückgehalten hatte, frei abzuziehen; sie erklärten jedoch bei ihm bleiben zu wollen, aus Furcht vor den Galliern, deren Aecker sie verheert hatten, getödtet und gemartert zu werden. Caesar schenkte ihnen die Freiheit. Als der Germanen-Krieg zu Ende war, beschloss Caesar aus vielen Gründen einen Uebergang über den Rhein. Der vollgültigste unter denselben war, weil er wollte, dass die Germanen, welche, wie er sich überzeugte, so leicht zu einem •) Cato hat dieses bitter getadelt; nach Plutareh sprach er: „Lasst uns den Göttern danken, aber allein dafür, dass sie den Wahnsinn und die Verblendung des Feldherrn nicht den Soldaten entgelten und die Stadt Rom gnädigst schonen." Ueber diese Stelle und wie weit Caesar getadelt werden kann, siehe Dr. Horkel, die Geschichtsehreiber der deutschen "Vorzeit, Bd. I., S. 233; überhaupt trefflich bearbeitet, wenn auch in den Uebersetzungen stellenweise ungenau. — 2 ) Dieses ist die Stelle,- an der sich die Philologen stossen; es gibt keinen Zusammenfluss von Maas und Rhein und doch hat Caesar Recht, weil er die Waal als Rheinarm nimmt. Vergl. was oben Seite 192 unter K. Batavi gesagt ist. — 3 ) Wäre dieses wohl möglich gewesen, wenn die That am Zusammenflusse der Mosel und des Rheins Statt gefunden hätte! in einer Gegend, wo sich die Fliehenden durch ein Paar Seitenschritte in das Geb'rge sofort der Verfolgung der Reiter entziehen konnten, wo Wald und Schlucht Deckung und Möglichkeit des Entschlüpfens gab und wo vollens das Zusammentreiben in einen Winkel ganz unmöglich wurde, zumal wenn man die frühere Beschaffenheit der Oertlichkeit ins iuge faset, als die Stelle, auf der jetzt Coblenz steht, noch Insel und mit Sümpfen umgeben war und die enge, nur wenige Schritte breite Fläche zwischen den beiden Flüssen und den neben ihnen herlaufenden steil ansteigenden Gebirgszügen der Reiterei keine Ausdehnung, dem Fussgänger aber ein geschioktes Entfliehen vergönnte, wo endlich man einen Fluss vor sich hatte, in den man stellenweise bis auf die Mitte hineinwaten konnte und der selbst für weniggeübte Schwimmer keine grosse Schwierigkeiten zum Übersetzen bot. Anders bei Maas und Waal. — 4 ) Man nimmt an, das sei am selbigen Tage geschehen, wo die Eroberung des feindlichen Lagers selbst stattgefunden hatte. Wo steht das aber? Namentlich durfte Müller dieses nicht behaupten, denn Caesar hatte sein Lager von dem feindlichen 8000 Schritte, dieses zweimal gibt 16000 Schritte oder 3'/ 3 Meile. Von Stolzenfelser Höhe bis zur Mündung der Mosel gibt über eine Meile also hin und zurück zwei, somit hätten die Truppen, welche die Feinde in den Fluss getrieben haben, in einem Tage 5'/ 3 Meilen zurücklegen und dabei noch den ganzen Tag mit 43,0000 Mann kämpfen müssen, was über die menschlichen Kräfte geht. 199 Eindringen in Gallien zu bewegen waren, veranlasst werden möchten, für sich' selbst zu fürchten, indem sie sich überzeugten, dass ein Heer des römischen Volkes im Stande sei und es wage, über den Rhein zu rücken. Dazu kam, dass jener Theil der Reiterei der Usipeter und Tencterer, der, wie erzählt, für Beule und Getreide über die Maas gegangen war, nach de Flucht der Seinigen sich jenseits des Rheines in das Land der Sigambrer gezogen und mit diesen verbündet hatte. So weit Caesar. ') Die Folge seiner Wirksamkeit war, dass die geldrischen und clevischen Gegenden wieder herrenloses Land wurden, dessen neue Bevölkerung Augustus und Tiberius überlassen blieb, wie das nächste Capitel zeigen wird. -t^i^CS^C^C*^ ') Diese einfache und sehr geschickt angeordnete Erzählung Caesars hat den Gelehrten viel zu schaffen gemacht. Sie enthielt Vielen von ihnen zu wenig, um sie einer ganz bestimmten Gegend und einem genau bekannten Orte anzupassen und zu viel um ein solches Anpassen für unmöglich zu erklären. Und so hat sieh denn der, in der alten Welt so hochgestellte Geschichtschreiber Manches gefallen lassen müssen. Dieses und jenes seiner Worte ist in den Schraubstock der Grammatik gespannt und befeilt worden und von dem Vorwurfe der Ungenauigkeit der Abschriften ist man zu den Vorwürfen der Ungenauigkeit des Autors selbst übergegangen. Und warum? — Weil der eine Fort St. Andries, der andere Goch, der eine Emmerich und der andere Cohlenz, dieser die Maas und jener die Mosel und einer sogar den Stolzenfels zum Schauplatz der Begebenheiten erklärt wissen will. Untersucht man genauer, so ergibt sich, dass man auch zu gelehrt sein kann. Hier in Kürze Folgendes: Caesar sagt: Cognovit (Caesar) missas legationes ab nonnullis civitatibus ad Germanos invitatosque eos uti ab Rheno discederent; omnia, quae postulassent, ab se fore parata. Qua spe addueti Germani latius jam vagabantur et in fines Eburonum et Condrusorum, qui sunt Trevirorum clientes, pervenerant. Aus dieser Stelle ist der Anfang zu allem Unheilo entstanden und doch ist sie sehr klar. Die Usipeter und Tencterer hatten sich auch der Sitze der linksrheinischen Menapier bemächtigt und sich von deren Vorräthen den Winter über ernährt, ^aber diese Sitze reichten nicht genügend aus und der Vorrath ebenfalls nioht, da kamen die Einladungen der Gallier: sie sollten nur vom Rhein her zu ihnen kommen, man wolle sie mit dem, was nöthig, versorgen, und das ermuthigte sie zu Streifzügen nach Aussen, auf denen sie sogar bis in das Gebiet der Eburonen und Condrusen vordrangen. Auf einem solchen Streifzuge im Gebiete der Ambivariter war auch die Reiterei, als Caesar dem Feinde näher rückte. Ihr Hauptlager blieb aber immer in dem Gebiete, was sie den Menapiern auf dem linken Rheinufer abgenommen hatten; da, wo es zuerst angelegt und verfestigt worden war ; auch auf derselben Stelle noch fand es Caesar, als er die Feinde darin überrumpelte. Das Annähern Caesars zum Lager, die genaue Angabe der Entfernung seines Nachtquartiers von demselben, die Regelmässigkeit in dem Gehen und Kommen der Gesandten, geben dafür Winke. Ausserdem führt die Rede der Gesandten Beweis: sie wünschen nur die eroberten Aecker (agros), nicht die durchstreiften Landstriche zu behalten, und die Antwort Caesars, der absichtlich den jurischen Begriff oecuparo braucht, dem ein stetes Weiterziehen nicht entspricht; ferner die Beschreibung des Laufes der beiden FlÜ6se, der Maas (vorangestellt als den Begebenheiten am nächsten,) und des Rheins, welche sehr geschickt in die Erzählung gezogen ist, um dem Leser die Begebenheit und das Terrain, worauf sie spielt, recht klar zu machen. Nichts desto weniger erklärt man die obige Stelle so, als seien die beiden Völker mit Sack und Pack immer weiter und weiter gezogen und so endlich auf Caesar gestossen, wobei der Ort dieses Zusammenstosses von vielen neuern Gelehrten, namentlich von H. Müller, B. Jahrb. VII,, 1—25, an den Zusammenfluss der Mosel und des Rheins, ja sogar auf das rechte Moselufer, verlegt wird. Auf die Frage: Wie sind die Völker dahin gekommen? heisst es: „Nun, ganz einfach! Sie zogen durch das Land der Eburonen und Condrusen in das Land der Trierer," und äusserst naiv setzt Müller Seite 24 hinzu: „ein von der holländischen Grenze in die Gegend zwischen Cöln und Lüttich gewandertes Heer ist, denke ich, auf gutem Wege zur Mosel." Freilich auf der Karte ist das vertheidigbar, aber wo sind da in der Wirklichkeit die Wege, wo (die Irrfahrt fällt in dem ersten Monat des Frühjahrs,) Land und Nahrung für 340,000 Seelen und mehrere tausend Pferde, wo nur geeignete Stellen für ein nächtliches Lager! Und wenn das Alles auf dem angeblichen Wege zu finden gewesen wäre, würden die Einwohner dem Einbrüche so ruhig zugesehen haben? Aecker, sagt Caesar in seiner Antwort an die Gesandten, sind überhaupt nicht frei, am allerwenigsten aber für eine solche Masse, Und die Bebauer dieser Aecker sind gar tapfere Leute. Die Eburonen und Condrusen können 40,000 Mann in's Feld stellen und die Trierer noch weit mehr und sind dabei die besten Reiter, (bei. gab II., 24; V., 3,) ihre Macht ist so gross, dass sie sich mehrmals mit Rom zu messen wagten und doch sollen die Feinde den Muth gehabt haben, einen Zug durch ihr und ihrer Schützlinge ganzes Land zu wagen und überall ungehindert und ungestraft alles zu verzehren. Und zu was Zweck dieses Alles? Die Sitze, die die Feinde-im Clevischen und Geldrischen inne hatten, gehören zu den fruchtbarsten der ganzen Provinz und bieten, ganz besonders durch ihre überaus grosse Anzahl prachtvoller Wiesen, den leichtesten und sichersten Unterhalt für eine grosse Menschenmasse, und diese Gegend sollen die Feinde verlassen haben auf gutes Glück, um Oeden und Waldungen zu durchziehen und um sich zuletzt, nach Müller's Meinung, Seite 14, sogar auf der Höhe hinter Stolzenfels niederzulassen, an einer Stelle, die sogar heutzutage noch beschwerlich zu ersteigen und dabei im jetzigen Culturzustande kaum für einige hundert Mann dauernd Nahrung bietet, damals aber gewiss viel wüster lag und dabei noch ganz und gar die, erst später von den Römern angelegte Rheinstrasse entbehrte. Und dieses Lager soll dort gelegen haben, während die Reiterei durch die beschwerliche Eifel hinter die Maas gegen 50 Meilen vom Lager entfernt geschickt war, um Beute und Fourage zu holen! Oder soll auch hier Mosel gelesen werden müssen, wie können dann an der Mosel die Ambivariten gewohnt haben? wo dann Terrain für eine weitschweifende Reiterei, und namentlich für eine Schlacht, wie sie Caesar beschreibt! Konnte bei allen den Hindernissen eine Masse von 430,000 Menschen mit Weib, Kind, allem Vieh und Lebensbedürfnissen eine so weite Irrfahrt in einem Monate und selbst in einem viertel Jahre zurücklegen! — Herr von Ledebur, in seiner Schrift: der Mayengau, behält Recht: ohne sich in nicht zu entwirrende Widersprüche zu verwickeln, kann man überall von der Maas nicht abgehen, und Müller that nicht wohl daran, das Wort „verwickeln" mit Fragezeichen zu versehen. S. 25. Hier nur noch eine Bemerkung. Müller, S. ß, nimmt an: dass Caesar über Reims und Trier gegen die Feinde angerückt sei, und will dieses damit beweisen: 1. weil im vorigen Jahre die Truppen des Labienus zu den Trierern in die Winterquartiere geschickt; 2. dem Caesar ubische Gesandte entgegengekommen seien; 3. weil Caesar nicht habe wagen können, durch die noch uneroberten Länder zwischen Scheide und Rhein zu ziehen, S. 21. Durch Ersteres sei den Römern der Weg bekannt geworden und das Entgegenkommen habe, da die Ubier im Nassauischen gewohnt hätten, nur geschehA können, wenn Caesar von Trier aus vorgerückt sei; der dritte Punkt habe ein Vorgehen durch Flandern unmöglich gemacht. Alle drei Argumente sind aber keine. Einen Feldherrn muss man als solchen beurtheilen und nicht immer auf bekannten Wegen suchen und namentlich steht Caesar dafür zu gross da, als dass er von einer so kleinen Seite aus aufgefasst werden dürfte; der nie Rathlose, nie Unentschlossene, der an allen Enden der Welt Siege zu erfechten verstand, der, wie Cicero sagt, nur einen engen Pfad in Gallien vorfand und doch es ganz eroberte. Ueberdies ist es unrichtig, und damit fällt auch das 3. Argument weg, dass nur der Weg über Trier sicher und ohne Feinde gewesen sei. Caesar sagt an mehreren Stellen, (H., 35; III., 7, 28,) dass zur Zeit, wo er den Feldzug gegen die Usipeter und Tencterer unternahm, alle Gallier, die Belgier eingeschlossen, bis auf die Moriner und Menapier überwunden seien, und auch die Letzteren hatte er noch vor jenem Feldzuge gedemüthigt; was konnte ihn also hindern, von Liseux und Evreux in der Bretagne, wo die Lexovii und Aulerci wohnten, bei denen seine Truppen überwintert hatten, (III., 29,) über Beauvais (Caesaromagus), Amiens (Somarobriva), Cambray (Cameracum), Bavay (Bavacum) weiter längst der Sainbre, wo er schon Siege erfochten hatte (IL, 18 u. f.), nach Tongern (Atuatuca), Jülich (d. h. durch das Land der Bellovacen, Ambianen, Nervier, Atuatucer und Eburonen) zu ziehen, wo er überall nur befreundete oder doch vollständig überwundene Völker fand, warum nicht von Beauvais über Soisson, Menneville (Noviomagus), Mouzon (Mosomagus oder Mose), Menil (Meduantum), Marmagen (MarcorrTagus), Zülpich (Tolpiacum), das 200 2. Augustus, Drusus, Tiberius, Germanicus, Caligula, Claudius, Nero. Cicero, in seiner Rede über die Consularprovinzen, bespricht die Thaten Caesar's also: „Endlich ist es vollbracht, dass das Ende unserer Herrschaft zugleich das Endo der Welt ist. Nicht ohne göttliche Fügung hatte die Natur die Alpen als Schutzmauer vor Italien aufgethürmt; denn nimmer -wäre unsere Stadt Sitz und Schutz der grossen Herrschaft geworden, hätten dort die -wilden gallischen Horden offenen Zugang gehabt. Jetzt mögen sie immerhin zusammenstürzen, hinter ihren Scheiteln bis zum Ocean ist nichts mehr, was Italien zu fürchten braucht." Diese stolzen Worte waren insofern wahr, als Rom in dem Besitze Galliens für lange Zeit ein Bollwerk besass, den Deutschen den mehrmals eingeschlagenen Weg nach Italien zu sperren, wobei es sogar vielfach Gelegenheit fand, theils mit Geld, theils mit Gewalt, die unter sich zerfallenen deutschen Stämme für seine Legionen und für die Unterstützung seiner Macht zu gewinnen. Doch auch dieser Zustand fand sein Ende, als den schwach gewordenen Lehrer die herangebildeten trotzigen Schüler undankbar von sich stiessen. Als Caesar ermordet war, (14. März Nachts, 44 vor Christus) ehrten die in Gallien wohnenden Deutschen sein Andenken, indem sie dem römischen Verwalter Aurelius durch Gesandte erklären Hessen, sie seien von Caesar's Geschick benachrichtigt, würden aber ferner den römischen Befehlen gehorchen. ') Nichts desto weniger kommen Unruhen vor; die Gallier erheben sich und Marcus Agrippa zieht gegen die. Deutschen über den Rhein. 2 ) Die Gründe imd Umstände sagen uns die Quellen nicht, die leider für die nächsten Decennien sehr unbedeutend sind. Gleichzeitig verpflanzte Agrippa die Ubier vom rechten auf das linke Ufer. 3 ) Im Jahre 29 vor Christus erfoch Cajus Carinas einen Sieg gegen die Moriner. 4 ) Dann erfolgte die neue Organisation, wobei das belgische Gallien in drei Theile getheilt wurde; der eine Theil behielt den Namen Belgien, das Unke Rheinufer dagegen, welches lediglich von Deutschen bewohnt war, wurde unter dem Mamen: „Provinz Germania" in zwei Verwaltungen, Ober- und Unter - Germanien, (Germania prima et secunda) zerlegt, von denen die erstere von der Quelle des Stroms bis Bingen und an die Nahe, die andere von da bis zum Ausflusse in das Meer reichte. s ) Im Jahre 26 vor Christus war Augustus selbst in Gallien, regelte dort die Verwaltung, die er durch Beamte mit dreifacher Gewalt (Militairverwaltung, Civilverwaltung und Gerichtsbarkeit) leiten liess, und legte Pflanzstädte an, wozu Augusta Suessonum und Augusta trevirorum gerechnet werden, feste Plätze gegen Auflehnungen und Schulen für römische Sitten, Gesetze und Sprache. Zur selben Zeit erfocht Vinicius einen Sieg über die Germanen, welche Kaufleute, die des Handels wegen zu ihnen gekommen waren, erschlagen hatten. 6 ) Im Jahre 19 v. Chr. hatte Agrippa in Gallien und gegen die Deutschen zu kämpfen und im Iahre 16 v. Chr. erschien sogar Augustus selbst auf dem Kampfplatze am Rhein. Die Sicamberer, Usipeter und Tencterer hatten in ihrem Lande Römer aufgegriffen und ans Kreuz geschlagen, waren dann über den Rhein gezogen, hatten Germanien und Gallien verheert, die römische Reiterei in einen Hinterhalt gelockt und zuletzt sogar den Legaten Marcus Lollius besiegt. Lollius sammelte neue Truppen, August selbst führte ein Heer ins Feld, worauf die Feinde sich in die Heimath zurückzogen und Geissein stellten. 7 ) Augustus blieb den Winter und sogar das folgende Jahr in Gallien und legte am Rhein die Castra vetera an, 8 ) ein Werk, das für unsere Gegend und den ganzen Unterrhein von grosser Bedeutung geworden ist und vor allem bekundet, dass vornehmlich dort die Uebergänge der Deutschen und ihre weiteren Raubzüge nach Gallien, also auch über die Gegend von Bocholtz stattgefunden haben. Um den ewigen Vexationen der Deutschen kräftiger zu begegnen und dem Reiche eine gerundete Grenze zu geben, wurde endlich von Augustus beschlossen, auch das rechtsrheinische Deutschland zu einer römischen Provinz zu machen und zur Ausführung wurde Nero Claudius Drusus ersehen, der Stiefsohn, oder wie verlautete Sohn, des Kaisers, den ihm Livia in die Ehe gebracht hatte, während Tiberius, Drusus Bruder, das Unternehmen durch Angriffe auf Rhatien unterstützen musste. Dieser war ganz der Mann dafür, sowie Vellejus Paterculus ihn uns in Kürze gezeichnet hat. 0 ) Seine Thaten haben gerade in unserer Gegend ihren Anfangspunkt, wobei Vetera als der wichtigste Anhalt erscheint. Nachdem er dort die Legionen versammelt hatte, liess er durch sie mehrere, für seine Unternehmungen wichtige Werke ausführen, ebensowohl zur Deckung der Grenzen, zur Sicherung der Kriegsbedürfnisse und Winterlager, als heisst durch das Land der Suessonen, Remer, Paemonen und Eburonen, die mit den zuerst genannten Völkern in gleicher Lage waren. Auf beiden Wegen kam er ebenfalls an das Rheinufer, welches dem Lande der Ubier «egenüber lag, die nicht im Nassauischen, wie Müller meint, sondern tiefer wohnten, und indem er deren Gesandten empfing und sich mit ihnen weiter abwärts gegen den Zusammenfluss von Rhein und Mosel hinabbewegte, erklärt sich denn auch was weiter erzählt wird. Die Gesandten baten Caesar, dass er ihnen die Möglichkeit gewähre, zu den Ubiern zu reisen, denn da sie durch seine Linien mussten, konnten sie ohne sein Wollen nicht hin. Auch blieb, selbst wenn der Sitz der ubischen Regierungsgewalt über die Gegend der Sieg hinaus lag, was nicht wahrscheinlich ist, beim weitern Vorrücken Caesars bis Neuss und noch tiefer, immerhin die Möglichkeit, mittelst rascher Pferde binnen dreien Tagen sich mit den Ubiern zu vertragen. Es bleibt hier also überall nichts unentschieden, als die Frage: wo stand das Lager der Feinde und wo sind sie in den Fluss gesprengt? Die Antwort kann nur sein: es stand im vormaligen Gebiete der Menapier, im jetzigen Clevischen oder Geldrischen und der Feldzug endete nach einem oder mehreren Tagen nach der Erstürmung des feindlichen Lagers, indem man die Feinde in die Waal sprengte, deren Lauf von dem heutigen abweichend war. ') Cicero, ad Atticum. — =) Dio XLVIIL, 49. — 3 ) Strabo. — <) Dio LI., 21. — ») Dio LIIL, 12. — «) Ebenda LUX, 26., — ') Ebenda LIV., 20; Vell. Paterculus II., 97. — 8 ) Nach Tacitus sein Werk. — ») Vell. Paterc. II., 97; vergl. Sueton Claud. I., Frontin II., 11; Yal. Max. V., "fc; Seneca, Epist. ad Marciam. Pedo Albinovanus. — ____ 201 ____ zur Förderung der Unternehmungen in Feindes Land bestimmt. Dazu gehörten die vielen Castelle,') -welche er längst des linken Rheinufers anordnete, der Damm, den er, von Cleve abwärts, längst des Rheins bis Millingon und von da, längst der Waal, bis Nymwegen und ebenso auf dem rechten Ufer der Waal aufwärts bis zu ihrer Trennung vom Rhein und weiter, längst des linken Ufers des Letzteren, abwärts ziehen, 2 ) und endlich der Kanal, den er vom Rheine, unterhalb Sevenar, bis Doesburg in die von ihm erweiterte Yssel graben liess, 3 ) wodurch er die ganze Düffel und einen grossen Theil der Betau, lauter fruchtbares Land, vor Ueberfluthungen sicherte, die Gegend ringsum für Niederlassungen einladend machte und, indem er fast mehr als ein Dritthcil des Rheinstromes in die Zuyder See*) ableitete, sich eine neue Wasser-, und auf den ausgeworfenen Dämmen, auch Land-Strasse für seine weiteren Unternehmungen schuf. Während der Arbeiten an dem Kanäle (im Jahre 14—13 vor Chr.) hielt er die Usipeter und Sigambrer, die als Nachbarn stören konnten, dadurch in Zaum, dass er, über die Insel der Bataver hinweg, in das Gebiet der Ersteren und von da weiter in das Gebiet der Zweiten einfiel und in beiden grosse Strecken Landes verheerte. 5 ) Dann, als der Durchstich vollendet war, im Jahre 12 v. Chr., schiffte er sich mit seinen Truppen ein, gelangte vom Rhein durch den neuen Kanal und die Yssel in die Zu} r der See und zu den Friesen, die er auf friedlichem Wege für Rom* gewann 6 ) und weiter zu Wasser zu den Chauken. Hier gerieth er in Gefahr, indem seine Schiffe durch die Ebbe auf das Trockene kamen; die Friesen, welche den Zug zu Fusse mitmachten, befreiten ihn aus der Noth und er kehrte, da es Winter ward, um und begab sich nach Rom. 7 ) Der Preis des Kriegszuges war die Eroberung verschiedener Inseln und darunter der Insel Burchanis, jetzt Borkum, 8 ) und die Ueberzeugung, dass auf diesem Wege das Ziel nicht so leicht, als man geglaubt hatte, zu erreichen sei. Im Anfange des nächsten Frühlings (11 v. Chr.) setzte Drusus abermals über den Rhein, unterwarf sich die Usipeter, schlug eine Brücke über die Lippe, fiel in das Land der Sigambrer und kam, nachdem er es durchzogen hatte, zu den Cheruscern und zu der Weser. Es gelang ihm dieses, weil er gerade die Zeit benutzte, wo die Sigambrer gegen die Catten, zornig, dass diese unter allen angrenzenden Stämmen allein ihnen die Bmidesgenossenschaft geweigert hatten, mit all ihrer Macht im Felde standen und er so heimlich ihr Land durchziehen konnte. Ueber die Weser ging er nicht. Mangel am Nothwendigsten, der herannahende Winter und eine böse Vorbedeutung, ein Bienenschwarm, der sich im Lager niedergelassen hatte, nöthigten ihn zum Heimwege. Auf diesem gerieth er in einer engen Thalschlucht mitten zwischen die Feinde, die ihn würden vernichtet haben, wenn sie die Römer nicht zu verächtlich und den Untergang für zu sicher angesehen und deshalb ohne Ordnung und Regel ihre Angriffe gemacht hätten. Statt zu siegen, wurden sie besiegt und wagten nun nur noch von Ferne die Römer zu beunruhigen. Dafür dachte nun umgekehrte Drusus verächtlich von ihnen und legte am Zusammenflusse der Lippe und des Eliso 9 ) ein Castell gegen sie an. 10 ) Die weiteren Züge des Drusus gingen vom Oberrhein (Mainz) aus über Artaunun ") und berührten unsere Gegend nicht weiter; wir ersehen für unsern Zweck nur daraus, dass Sigambern und Catten sich versöhnt haben und gemeinschaftlich sich dort ihm entgegenstellen. 12 ) Nach seinem Tode, 9 v. Chr., erhielt Tiberius den Oberbefehl in Deutschland. Zuerst, im Jahre 8 v. Chr., begleitete ihn Augustus bis zum Rhein, den Tiberius mit dem Heere überschritt. Er empfing überall Gesandte der Völker, welche mit ihm auf Frieden unterhandeln wollten, nur nicht von den Sigambrern, welche in ihren Bergen und Waldungen Roms Macht verachteten; das gab einen Grund ab, die Gesandten abzuweisen, indem Augustus ihnen erklärte, er werde nur über Verträge unterhandeln, wenn auch die Sigambrer erschienen. Und als diese mitkamen, nahm Augustus sie fest und vertheilte sie in seine Städte, wo sie sich aus Gram tödteten. 13 ) Die Rache für das verletzte Völkerrecht blieb nicht aus. Im nächsten Jahre (7 v. Chr.,) zog Tiberius nochmals ins Feld, weil sich in Germanien Unruhen zeigten, verpflanzte 40,000 Sigambrer auf das linke Rheinufer und zog sich dann nach Rhodus zurück; er -wollte den Werth seines Wirkens fühlbar machen und es gelang ihm. 14 ) Zwar konnte Dominicus Ahenobardus durch lange Brücken, ,s ) wie Tacitus schreibt, sich gangbare Wege in das Innere Deutschlands sichern und gegen 1 nach Chr. über die Elbe vordringen, aber er konnte dadurch nicht den Aufruhr hindern, der plötzlich in ganz Deutschland ausbrach. Alles rief in Rom jetzt nach Tiberius. Augustus musste ihn des Senats willen adoptiren und neuerdings zum Rhein schicken, wo ev, 4 nach Chr., wieder in unserer Gegend erschien, die Caninefaten, 16 ) Attuarier 17 ) und Bructerer unterwarf, die Cheruseer durch Unterhandlungen gewann, dann die ') Florus IV., 12. — 2) Tao. Ann. XIII., 53; hist. V., 19; Schneider, S. 5, 69, 70, 76.— 3 ) SuetonClaud. 1; Sehneider, S. 69. 4 ) Damals noch Landsee (Flevus genannt) und lange nicht so ausgedehnt, wie heute. Menzo Alting, Notitiae Germaniae inferioris I. Die von G. Bruining, Commentarius perpetuus in J. Caesaris, Strabonis etc. tradita, 1818, S. 8, aufgestellte Ansicht, dass die Yssel früher in den Rhein genossen und der jetzige Wasserfluss von Doesburg aus bis Campen ebenfalls ein Caiialwerk des Drusus sei, wiederstreitet dem Gefälle des Bodens und dem Umstände, dass der Ausfluss des Flevus in den Ooean Yssel hiess, Alting I.. 115. — =) Dio LIV., 32. — c j Tacitus Ann. IV., 72; vergl. XI., 19; XIII., 5±; Germ. 34; Plinius, hist. nat. IV., 15. — ') Djo, 1. c. — «) Strabo, Geogr. VII., I. — °) Ob Liesborn, ob Elsen oder Neuhaus, s. das Ortsverzeichniss: Aliso. — i°) Dio LIV., 33.— ") Siehe das Ortsverzeichniss. — ' 2 ) Dio LIV., 36. — ") Dio LV., 6. — M ) Vel. Fat. II , 100. — ]6 ) Es sind Knüppeldämme über die nassen Gegenden des Münsterlandes; sie wurden vor einigen Decennien offen gelegt; ich habe selbst einige davon gesehen. — 16 ) Die Caninefaten, welche hier zum ersten Male vorkommen, waren Nachbarn der Bataver auf der Rheininsel; Plinius, hist. nat. IV., 15; Vel. IL, 105; Tacitus, hist. IV., 15. Siehe oben Seite 193. — ") Attuarier, so Vel. IL, 105; Strabo, Geogr. VII. , 1, kennt Chattuarier als Bewohner des innern Deutschlands und Tacitus, Germ. 34, Chasuarier, ohne dass der Wohnsitz näher angegeben wird. Fahne, Bocaoltz I. 4a ____ 202 ___ Weser überschritt und zuletzt die Truppen an den Quellen der Lippe (bei Aliso?) das Winterlager beziehen Hess. Im folgenden Sommer (5 nach Chr.,) wurden auch die Chauken und viele andere weiter gelegene Völker bis zur Elbe überwunden, wobei die Flotte mithalf, welche (vom Rhein her) durch den Ocean in die Elbe einlief. 1 ) Hierauf zog Tiberius gegen Marbod, während Sentius Saurninus als Feldherr bei den Legionen in Deutschland zurück blieb. Dieser war ein Mann in altrömischer Weise. Er hatte, nach der Schilderung des Vellejus, während seines Consulats Strenge der Grundsätze und Consequenz bewiesen, doch durch Freundlichkeit beide gemildert. Er war vielseitig gebildet, thätig, gewandt, vorsichtig und in den Obliegenheiten des Kriegers erfahren und ausharrend. Waren die Geschäfte besorgt, so suchte er heitere Geselligkeit und feine Genüsse. „Er zeigte, wie Luden schildert, den deutschen Völkern die Ueberlegenheit römischer Weise und Kunst in liebenswürdiger Gestellt und den Vorzug höherer Bildung vor roher Kraft, dadurch regte er die Seelen auf und erweckte in ihnen das Verlangen: Theil zu nehmen an den Herrlichkeiten des feinen Geistes. Sie fingen an, ihre eigene Rohheit zu erkennen und Gefallen zu finden an dieser Welt strenger Ordnung, scharfer Gesetze, mannichfaltiger Künste und Genüsse. Während daher die Römer Alles aufboten, um ihre Kriegsmacht mit Leichtigkeit zu benutzen und das Netz, das sie über Deutschland hingespannt hatten, überall zu befestigen, um die deutschen Völker nöthigenfalls desto sicherer unter demselben zu erhalten; während sie Strassen und Festungen 2 ) bauten und sich hier lagerten und dort, bekam die Eigenthümlichkeit der Deutschen einen grossen Riss und eine allgemeine Veränderung nahm ihren Anfang." Als Sentius Saturninus im Jahre 6 nach Chr. einige (wie es scheint drei,) seiner Legionen dem Tiberius zu Hülfe gegen König Marbod zuführen musste, blieben unter Quinstilius Varus 5 Legionen am Rhein, dieser setzte die Verwaltung im Geiste seines Vorgängers fort, 3 ) der während dessen bis zum Jahre 9 nach Chr. mit Tiberius den schrecklichen Aufstand in Pannonien bekämpfen musste. Doch von Trug nichts wissend, 4 ) zu sehr im Gefühle der Sicherheit und beseelt von dem Wunsche, seine Macht dem Lande recht nützlich zu machen, vergass er die nöthige Vorsicht. Er hielt seine Heeresmacht nicht zusammen, überliess auch wohl hülfsbedürftigen Leuten, die ihn baten, schaarenweise seine Truppen, um einen festen Platz zu bewachen, oder Räuber einzufangen, oder Getreide-Transporte zu begleiten. 5 ) Statt dass ihm dieses hätte besondere Anerkennung einbringen sollen, benutzten die Fürsten des Volkes es, ihm den Untergang zu bereiten. Sic lockten ihn mit drei Legionen, sechs Cohorten, drei Geschwadern Reitern und vielen gallischen Hülfstruppen in das Innerste des Landes, erborgten sich unter allerhand Vorwänden zu ihrem Schutze einzelne Abtheilungen seines Heeres, entführten ihn durch einen wohlberechnet künstlichen Aufstand in eine ferne, ungünstige, waldige Gegend, versprachen ihm beim Aufbruche dahin Zuzug, Nachhut und Hülfe, erschlugen statt dessen die einzelnen, den Hülfsbedürftigen und zu Landesschutz abgelassenen Heeresabtheilungen und fielen gleichzeitig über ihn und sein Hauptcorps her. Von dem ganzen, stolzen Heere kehrte Niemand wieder, als wenige glücklich Entronnene, welche die Kunde von der schrecklichen Niederlage dem Aspernus brachten, dem Neffen des Varus, der als Legat mit zwei Legionen zurück geblieben war, und frühzeitig, ehe die Feinde ihn erreichen konnten, den Rückzug in das südliche Winterlager (vetera) antrat, wo er zeitig genug erschien, um die schon wankend gewordene Treue der dort wohnenden Gugerner neu zu befestigen und der Besatzung von Aliso einen Anhaltspunkt zu bieten. 6 ) Rom nahm eine blutige Rache. Nachdem der grosse Schrecken, den die Niederlage verursacht hatte, überwunden, Tiberius mit zwei neuen Legionen herbeigeeilt und was noch zu retten gesammelt, eine neue Vertheidi- gungslinie am linken Rheinufer errichtet und durch hinterliegende Plätze verstärkt,') auch, um die ungeschwächte Kraft Roms zu zeigen, zwei Jahre hintereinander (10 und 11 nach Chr.,) Deutschland (Westphalen) mit imposanter Macht 8 ) in strenger Kriegszucht, verheerend und brennend durchzogen war, übernahm Germanicus den Oberbefehl. 9 ) Er fand eine Stellung, die an Schwierigkeiten von keiner andern in der Geschichte überboten wird, den gefährlichsten Feind und die Legionen, mit denen er ihn besiegen sollte, in vollem Aufruhr. Augustus war gestorben und die Soldaten durch lange Dienstpflicht gedrückt und ohne Aussicht auf eine Verbesserung ihrer Lage, da sie die Strenge des Tiberius kannten, glaubten den Zeitpunkt geeignet, um sich geltend zu machen. Es war der Anfang der Prätorianer-Herrschaft, denn sie beabsichtigten einen Kaiser durch ihre Gewalt, der dann nothwendig ihren Ansprüchen genügen musste. Die Hauptcatastrophe dieser Ereignisse spielte am Rhein, besonders in Vetera, also in unserer Gegend, und da sie so ergreifend und belehrend von Tacitus geschildert ist, so mögen seine Worte hier ihren Platz finden, w) *) So erzählt Voll. Paterculus II., 104—110. Dio LV., 28, fasst die ganzen Thaten in wenig "Worte, indem er sagt, dass keine Kriegsereignisso zu melden seien, da die Germanen aus Furcht zu Bündnissen sich verstanden hätten, mehr sagt im Grunde auch Vellejus nicht. — 2 ) Die Strassen und die erweisslicli von Römern bewohnten Plätze sind in dem nächsten Abschnitte näher aufgeführt. — 3 ) Vell. Paterculus II., 117 u. 118, gibt dieses als Resultat, wenn man das, was er als Parteimann zum Nachtheil des Varus hat einfliessen lassen, abzieht. — 4 ) Tacitus, Ann. II., 46. — 5 )>Dio Cassius LVL, 19; man sieht auch hier, dass es bei den alten Deutschen nicht so patriarchalisch herging, als man in vielen Geschichtswerken dargestellt findet. — 6 ) So in Kürze, was Vell. Paterculus IL, 117—120, Dio LVL, 18—24, Johannes Zonaras, Florus IV., 12, Frontimis II., 9, 4, III., 15, 4, IV., 7, 8, Sueton, Octav. 23, Tiberius 17, Tacitus, Ann. I., 65—61, Orosius VI., 21, und Strabo, Geogr. VII., 1, enthalten. — ') Man rechnet dazu Bergheim (Tiberiacum, als von Tiberius gegründet). — ") Ueber welche ausserordentliche Kräfte Tiberius gebot, sieht man aus Tacitus, Ann, IL, 46. — °) Vell. Paterculus IL, 120—121; Dio LVL; Sueton, Tiber. 18—20. — ">) Tacitus, Ann. L, 31—71; IL, 5—0; Vell. Paterculus IL, 124—129; Dio LVIL, 5, 6, 18; Sueton, Cal. L 3—5; Caj. 8. 203 Fast in denselben Tagen, wie in Pannonien (im Jahre 14 nach Chr.), empörten sich die Legionen in Germanien, soviel ungestümer, je zahlreicher sie waren und in der gewissen Hoffnung, Germanicus Caesar werde die Herrschaft eines Andern nicht ertragen können und sich ganz den Legionen hingeben, die dann Alles nach ihrem Willen mit sich fortreisscn würden. Zwei Heere standen am Rheine, das sogenannte „Obere" unter dem Legaten Cajus Silius und das «Untere" von Aulus Caecinabefehligt. Den Oberbefehl hatte Germanicus; der damals die Schätzung in Gallien betrieb. Die Soldaten, welche Silius führte, waren noch unentschieden, sie erwarteten den Erfolg, den der Aufstand der andern haben würde, dagegen die Soldaten des untern Heeres folgten blindlings ihrer Wuth. Den ersten Anfang machte die einundzwanzigste und die fünfte Legion, und die rissen auch die erste und zwanzigste Legion mit sich fort. Diese standen nämlich alle in demselben Sommerlager im Lande der Ubier (Cöln) müssig und mit unbedeutenden Dingen beschäftigt Als man den Tod des Auguslus vernommen halte, stürmten die Soldaten aus dem Stadtpöbel, die man kurz vorher (in Folge der Varusschlacht) in Rom ausgehoben hatte, an Uebermuth gewöhnt und unfähig Mühsale zu ertragen, auf den graden Sinn der Uebrigen los. Die Zeit sei gekommen, wo die Veteranen eine zeitige Entlassung, die jüngeren Soldaten bessern Sold, alle Maas und Ziel ihres Elendes fordern und die Grausamkeit der Centurioncn (Officiere) rächen könnten. Nicht Einer, wie bei den pannonischen Legionen Percennius, war es, der so sprach; auch hatte man es nicht mit Soldaten zu thun, die erst (wie das obere Heer,) den Erfolg der andern Legionen abwarten wollten, sondern laut und von vielen Seiten hörte man die Stimme des Aufruhrs: In ihrer Hand liege das Geschick des römischen Staates, durch ihre Siege werde er vergrössert ; ihr Name (Germanicus) sei der Ehrentitel der Imperatoren. Der Legat trat dein Allen nicht entgegen,. die Wuth der Menge hatte seine Besonnenheit gebrochen. Plötzlich, wie wahnsinnig, dringen alle mit gezückten Schweidtern auf die Ceuturionen los, die von jeher Gegenstand des Hasses der Soldaten und der erste Anlass ihrer wülhenden Ausbrüche waren. Sie werfen sie zur Erde, misshandeln sie mit Schlägen, je sechszig einen, denn so viel Mann hatte jeder Centurio zu befehligen, und zuletzt werfen "sie sie, zerfetzt und zerfleischt, zum Theile schon todt, über den Wall oder in den Rheinstrom. Septimus (einer der Centurionen), hatte sich zu dem Tribunal (Gerichtsstätle) geflüchtet und dem Cäcina zu Füssen geworfen. Vergebens, die Soldaten verlangten seine Auslieferung mit solchem Ungestüm, dass er ihnen zur Ermordung übergeben werden mussle. Nur Cassius Chaerea, der sich später durch die Ermordung des Kaisers Caligula einen Namen bei der Nachwelt erwarb, damals noch ein Jüngling und voll wilder Kraft, bahnte sich mit dem Sehwerdte den Weg mitten durch die bewaffnete Schaar, welche ihm entgegen trat. Kein Tribun, •) kein Lagerpräfect 2 ) blieb in seiner Stellung; die Wachen, die Posten und was sonst der Kriegsbrauch erforderte, alles vertheilten sie selbst unter sich. Das aber vor Allem verkündete denen, welche die Natur und Gesinnung des Soldatenstandes kannten, eine gefährliche und schwer zu beseitigende Bewegung, dass nicht hier und da nur Einzelne und auf Anreizung Weniger, sondern die ganzen Massen zu gleicher Zeil aufgeregt und gleichmässig still waren und dass dabei Alles so ordnungsmässig, ruhig und besonnen zuging, als befehle ein einziger Feldherr. Unterdessen war auch dem Germanicus, der, wie gesagt, in Gallien die Schätzungen betrieb, die Nachricht vom Tode des Augustus zugekommen. Er hatte Agrippina, die Enkelin des Augustus, zur Frau und mehrere Kinder mit ihr. Er selbst war der Sohn des Drusus, des Bruders des Tiberius, und in Folge dessen ein Enkel der Kaiserin, und doch musste er in steter Angst leben, weil Oheim und Grossmutter ihn mit heimlichem Hasse verfolgten; und dieser Ilass war soviel gefähi lieber, weil er in seinen Ursachen ungerecht war. Das Andenken des Drusus stand nämlich beim römischen Volke in hohen Ehren, weil man glaubte, er würde, wäre er zur Herrschaft gelangt, die Freiheiten des Volkes hergestellt haben. Die Gunst des Vaters wurde auf Germanicus übertragen, weil man von ihm dieselbe Hoffnung hegte, denn der Jüngling zeigte ächten Bürgeisinn, eine bewunderungswürdige Leutseligkeit, das Widerspiel von Tiberius, der in Rede und Blick ein anmassendes und verstecktes Innere verrieth. Dazu kam noch Weiberzwist. Livia war in stiefmütterlicher Weise gegen Agrippina gereizt und auch Agrippina war nicht ohne leidenschaftliche Aufregung, doch blieb ihr, wenn gleich sich nie beugender Sinn durch Sittem einlieft und Liebe zu ihrem Gemahle zum Guten gerichtet. Germanicus jedoch wirkte, je näher er dem Höchsten stand, desto eifriger für Tiberius. Er liess die Sequaner, welche ihm am nächsten lagen und die vereinigten Belgier ihm huldigen und, als er den Aufstand der Legionen erfuhr, eilte er im Fluge zu diesen. Sie kamen ihm vor dem Lager entgegen, reuevoll den Blick zur Erde gesenkt. Im Lager angekommen, begannen von allen Seiten die Klagen durcheinander. Einige ergriffen seine Hand unter dem Scheine sie zu küssen, in der That aber, um sie in ihren Mund zu führen, damit er fühle wie zahnlos er sei; Andere wiesen auf ihre vom Alter gekrümmten Glieder. Er hiess ihnen, da sie ordnunglos standen, in ihren Munipelen (zu 120 Mann) zusammen zu treten, damit sie seine Antworten besser vernehmen könnten, auch befahl er die Feldzeichen vorzutragen, damit man die Cohorten unterscheide Langsam gehorchten sie. Hierauf begann er seine Rede mit Worten der Verehrung gegen Augustus, dann ging er weiter auf die Siege und Triumphe des Tiberius über, wobei er vorzugsweise die herrlichen Thatcn priess, die er mit den germanischen Legionen vollbracht hatte. Weiter erhebt er die Einigkeit Italiens, die Treue Galliens, nirgendwo sei Unruhe oder Zwietracht. — Soweit hörten sie ihn schweigend oder doch nur mit leisem Gemurmel an. — Als er aber ihre Empörung berührte und fragte: wo die Bescheidenheit der Soldaten, die Ehre der alten Kriegszucht geblieben sei, wohin man die Tribunen, wohin die Centurionen geschafft habe? Da entblössten sich Alle, zeigten ihre Narben und ihre Spuren von Schlägen, dann klagten sie einstimmig, dass die Dienstentlassung zu theuer, der Sold zu geringe, die Arbeit zu hart sei, und besonders noch über die Graben- und Schanzen Arbeit, über das Herbeifahren von Futter, Balken und Brennholz, und über alles das, was ihnen sonst in Zeit der Noth oder gegen die Trägheit des Lagerlebens zugemulhet wird. Am lautesten lobten die Veteranen, die dreissig Jahre und länger dienten und nun baten: er möge den Müden Trost geben, damit sie nicht unler ewigen Beschwerden den Tod, sondern das Ende eines harten Dienstes und eine Ruhe ohne Darben fänden. Einige forderten auch das Geld aus dem, ihnen vpn Augustus gemachten Vermächtnisse ') Befehlshaber der Legionen (Obersten). Ihrer standen sechs bei jeder Legion, welche je zu zweien, von zwei zu zwei Monaten den Dienst wechselten; unter den Beiden, welche in den zwei Monaten den Dienst hatten, wechselte der Befehl je um den andern Tag, so dass einer um den andern Tag Anführer war. Jeder Tribun hatte also in der That jährlich nur zwei Monate Dienst. — 2 J Der die Absteckung des Lagers, den Tross und das Lazareth zu besorgen hatte. Fahne, Bocholtz I. 204 und verhehlten dabei nicht ihre günstige Stimmung für Germanicus, ja offen sagten sje ihm ihren Beistand zu, wenn er die Herrschaft wolle. — Da sprang er hastig vom Tribunale herunter, als wollte ihn ein Frevel beflecken, und als sie drohend, wenn er nicht wieder hinaufsteige, ihm die Waffen entgegen hielten, riss er sein Schwerdt von der Seite, rief: er wolle lieber sterben als treulos werden, und er würde es in seine Brust gebohrt haben, hätten die Nächststehenden nicht seine Rechte ergriffen und festgehalten. Der entfernt stehende, dicht gedrängle Haufen jedoch und sogar einige Hervortretende riefen, wer sollte es glauben: er möge nur zu slossen; ja, ein Soldat, Namens Calusidius, bot ihm sein blankes Schwerdt mit den Worten: es sei schärfer. Das schien aber selbst den Tobenden grausam und unedel und so fand sich Gelegenheit, dass der Caesar von seinen Freunden in das Zelt geflüchtet werden konnte. Hier ward über Abhülfe beratben. Es kam dabei die Besorgniss zur Sprache, dass man durch gewählte Gesandte das obere Heer für die Sache gewinnen, die Hauptstadt der Ubier (Cöln) zerstören und dann mit den raubgewohnten Schaaren zur Plünderung Galliens weiter stürmen werde. Die Besorgnisse wurden durch die Stellung des Feindes vermehrt, der, mit der Empörung bekannt, bliebe das Ufer unbewacht, eindringen würde. Vollens gegen die abziehenden Legionen Hülfsvölker und Bundeslruppen aufzustellen, hiess Bürgerkrieg hervorrufen. «Gefahrvoll ist Strenge, schimpflich Nachgiebigkeit. Ob man dem Soldaten nichts, ob man ihm Alles gewährt, stets ist der Staat in Gefahr." Daher beschloss man nach allseitiger Berathung, im Namen des Fürsten ein Schreiben abzufassen dahin : wer zwanzig Jahre gedient hat, wird entlassen, wer nur sechszehn, von dem gewöhlichen Dienste befreit, er bleibt bei der Fahne, ohne anderer Verpflichtung, als gegen den Feind zu kämpfen. Die versprochenen Vermächtnisse werden ausgezahlt und verdoppelt werden. Die Soldaten bemerkten wohl, dass man nur für den Augenblick etwas ersonnen habe und veilangten daher die sofortige Vollstreckung, worauf denn die Entlassung der Ausgedienten durch die Tribunen schleunigst besorgt und die Geldaustheilung erst beim Bezug des Winterlagers versprochen wurde; allein die fünfte und einundzwanzigste Legion verweigerten den Abzug, bis das Geld ausgezahlt war, wozu der Caesar selbst und seine Freunde ihr Reisegeld hergaben. Die erste und zwanzigste Legion führte Caecina, der Legat, zu der Stadt der Ubier (Cöln) zurück. Ein schmachvoller Zug, da die Geldsäcke, welche man dem Imperator geraubt hatte, mitten zwischen den Feldzeichen und Adlern mitgefahren wurden. Germanicus reiste zum obern Heere, nahm der zweiten, dreizehnten und sechszehnten Legion ohne Schwierigkeiten den Eid ab, die \ierzehnle Legion blieb kurze Zeit unschlüssig; es wurde ihnen, ohne dass sie es forderten, Dienstentlassung und Geld verwilligt. Dagegen machten die, bei den Chauken in Besatzung liegenden Vexillarier') der missvergnügten Legionen einen Empörungsversuch, der durch augenblickliche Hinrichtung zweier Soldaten unterdrückt erschien. Der Lagerpräfect M. Ennius hatte sie befohlen, weil sie des Beispiels wegen ihm zweckmässig erschien, nicht weil er ein Recht dazu hatte. Dafür musste er fliehen, als der Aufruhr neuerdins losbrach, suchte aber, als man ihn in seinem Schlupfwinkel entdeckte und er einsah, dass dieser keine Sicherheit gewährte, in kühner Rede seinen Schutz. «Nicht an ihm, dem Präfecten, vergriffen sie sich, sondern an Germanicus, dem Feldherrn, an Tiberius, dem Imperatoren." Und bei diesen Worten, die Bestürzung derer benutzend, die ihm entgegengetreten waren, reisst er die Fahne aus dem Boden, wendet sie dem Rheine zu und führt mit dem Zurufe: wer den Zug verlasse, werde als Ausreisser behandelt werden, die Bestürzten ins Winterlager zurück. Unterdessen kamen Gesandte des Senats zu Germanicus, der bereits zum Altar der Ubier (Cöln) zurückgekehrt war. Dort überwinterten die erste und zwanzigste Legion, sowie die kürzlich zu der Fahne entlassenen Veteranen. 2 ) Bestürzt und voll Gewissensunruhe beschleicht sie die Furcht: die Gesandten seien auf Befehl des Senats nur darum gekommen, um das, was sie durch ihre Empörung erzwungen hätten, wieder aufzuheben, und, wie es bei der Volksmasse geschieht, die selbst für entschieden Unwahres einen Urheber in Anklage zu setzen pflegt, sie beschuldigen den Munatius Plancus, der das Consulat verwaltet hatte und an der Spitze der Gesandtschaft stand: er sei der Urheber des Senatsbeschlusses gewesen. In dunkler Nacht fangen sie an, die Fahne zu fordern, die in Germanicus' Haus lag; in Massen dringen sie gegen die Tllfir an und heben sie aus den Angeln. Der Cäsar wird aus der Schlafkammer geschleppt; durch Todesdrohungen zwingen sie ihn, die Fahne herauszugeben. Danach die Strassen durchstreifend, begegnen sie den Gesandten, die, in Folge des Getümmels, zu Germanicus eilten. Schimpfend dringen sie auf sie ein und machen Miene, sie zu tödten; besonders Plancus, dem seine Würde die Flucht untersagt hatte: auch fand er keine Zuflucht in der Gefahr, als das Lager der ersten Legion. Dort umfassle er die Feldzeichen und den Adler, und suchte sich durch die Religion zu sichern: und hätte nicht Calpurnius, der Adlcrlräger, den Todesstreich ihm abgewehrt, so hätte — was selbst bei Feinden selten ist — ein Gesandter des römischen Volkes im römischen Lager mit seinem Blute die Altäre der Götter befleckt. Erst als es hell war, als man den Feldherrn und den Soldaten und, was geschehen war, erkennen konnte, betrat Germanicus das Lager, hiess den Plancus zu sich führen und nahm ihn mit sich auf das Tribunal. Indem er dann heftig losfuhr auf die blinde Wuth, mit der das Geschick sie geschlagen, und dass nicht der Soldaten, sondern der Götter Zorn jetzt walte, erklärt er, weshalb die Gesandten gekommen seien. Auch die Verletzung des Rechts der Gesandten, das schwere nnd unverdiente Geschick, das Plancus persönlich betroffen, zugleich, wie grosse Schande die Legion auf sich geladen habe, beklagt er mit beredten Worten. Dann entlässt er die Gesandten unter dem Schutze einiger Reiter von den Hülfstruppent Die versammelte Menge war mehr betäubt als ruhig. In Furcht des Kommenden machten es alle dem Germanicus zum Vorwurfe, dass er nicht zu dem obern Heere sich begäbe, wo Gehorsam und Hülfe gegen die Empörer zu finden sei Mehr als genug schon sei mit Dienstentlassung und Geldzahlung und weichlichem Verfahren gefehlt worden. Oder wenn sein eignes Heil ihm wenig gelte, weshalb er seinen kleinen Sohn, seine schwangere Gattin unter rasenden Menschen Hesse, die alles Menschenrecht mit Füssen träten? Jene wenigstens möchte er dem Grossvater und dem Staate wiedergeben. — Lange zögerte er; auch seine Gattin verschmähte es. indem sie sich darauf berief, sie stamme von Augustus her und sei nicht entartet genug, um Gefahr zu fürchten. Endlich, als er unter vielen Thränen ihren Leib und ihren gemeinsamen Sohn umfassle, bewog er sie, sich zu entfernen. Schwach und bejammernswert!! zogen die Weiber dahin: des Feldherrn Gattin flüchtig, am Busen den kleinen Sohn tragend; rings ') Veteranen, die, wie oben gesagt, nur gegen den Feind zu dienen brauchten, dagegen von den übrigen Soldatendiensten frei, waren. — *) Siehe die vorige Note. 205 umher wehklagend die Frauen der Freunde, die zugleich mit fortgebracht wurden: und nicht minder trauerten die, welche blieben. Wicht in voller Blüthe der Macht und im eignen Lager meinte man den Cäsar zu erblicken, nein, gleichsam in einer besiegsten Stadt. Das Seufzen und Webklagen zog auch der Soldaten Ohr und Auge dorthin. Sie treten aus den Quartieren. «Was jener klägliche Ton bedeute? was denn so Trauriges geschehen sei? Erlauchte Frauen sieht man; kein Centuno zu ihrem Schulze, kein Soldat; nichts,-was des Feldherrn Gattin bezeichne; nichts von dem üblichen Geleite." «Zu den Trevirern ziehen sie und suchen bei Fremden Sicherheit." — Da erwachte Scham und Mitleid und das Andenken an ihren Vater Agrippa, ihren Grossvater Augustus. Drusus ist ihr Schwiegervater; sie selbst eine glückliche Mutter, eine Frau von musterhafter Keuschheit; ihr Sohn, im Lager geboren und unter den Legionen auferzogen: sie nannten ihn in der Soldalensprache Caligula, weil ihm meistens, um ihm die Liebe der Menge zu gewinnen, Schuhe dieser Art angezogen wurden. Doch nichts wirkte so sehr auf sie, als ihr Meid gegen die Trevirer. Sie bitten, treten ihr in den Weg: sie möchte zurückkehren, möchte bleiben; so wandte sich ein Theil an Agrippina selbst, die Meisten bestürmten Germanicus. Und dieser begann, voll frischen Schmerzes und frischen Zornes, also zu der Menge, die sich um ihn drängle: «Mein Weib, mein Sohn isl mir nicht theurer, als mein Vater und der Staat; doch mein Vater wird durch seine eigne Hoheit, das römische Reich durch die übrigen Heere gesichert werden. Mein Weib und meine Kinder, die ich für euren Ruhm willig aufopfern würde, bringe ich jetzt in der Ferne vor eurer Wuth in Sicherheit, damit, welche Unthat ihr auch vollbringen möget, doch mein Blut nur fliesse, und nicht der Todschlag des Urenkels des Auguslus, nicht der Mord an die Schwiegertochter des Tibcrius eure Schuld erschwere. Was habt ihr in diesen Tagen nicht gewagt, wessen euch nicht vermessen? Welchen Namen soll ich diesem Kreise geben? Soll ich* euch Soldaten nennen? euch, die ihr den Sohn eures Imperators mit Wall und Waffen umschlossen habt? Oder Bürger? euch, die ihr des Senats Ansehen so mit Füssen getreten? Was selbst auch bei den Feinden Recht ist, das heilige Recht der Gesandtschaft, das Völkerrecht habt ihr geschändet. Julius Cäsar hat mit einem Worte eine Empörung seines Heeres unterdrückt, indem er die, welche ihm den Gehorsam versagten, Quiriten anredete. Augustus hat durch einen Blick und seine Mienen allein die Legionen, die bei Actium gefochlen, zum Zittern gebracht. Wenn mich, der ich jenen freilich noch nicht gleich , aber doch ihr Nachkomme bin, der Soldat in Spanien oder Syrien nicht anerkennen wollte, — nun auch das wäre seltsam und nichtswürdig. Aber ihr, Legionen, du erste, die du aus Tiberius Hand deine Feldzeichen erhalten, du zwanzigste, die du mit ihm so manche Schlacht geschlagen hast, durch so manche Belohnung von ihm geehrt bist : ist das der beste Dank, den ihr eurem Feldherrn abzustatten wisset ? Soll ich diese Botschafs meinem Vater bringen, der aus den andern Provinzen nichts als Erfreuliches hört? Dass die Soldaten, die er selbst ausgehoben, die Veteranen, die unter ihm gedient, nicht an der Dienstentlassung, nicht an dem Gelde genug haben? Dass hier allein Cenlurinen getödtet, Tribunen verjagt, Gesandte umzingelt werden; dass das Lager von Blut, von Blut der Fluss gerölbet ist? Dass ich selbst, von Feinden umgeben, von Stunde zu Stunde mein Leben wie eine Gnadenfrist hinschleppe? Weshalb habt ihr an dem ersten Versammlungstage jenen Stahl fortgerissen, den ich in meine Brust zu stossen trachtete, ihr kurzsichtigen Freunde! Wie viel besser, wie viel liebevoller dachte jener, der mir sein Schwert anbot. Da wäre ich doch gefallen, ohne Zeuge so vieler Schandlbaten meines Heeres geworden zu sein: ihr hättet euch einen Feldherrn gewählt, der zwar meinen Tod ungestraft Hesse, aber doch für den Untergang des Varus und der drei Legionen Rache nähme. Denn das wollen doch die Gölter verhüten, dass den Belgiern, welche sich dazu anbieten, die Ehre und der Ruhm werde, den römischen Namen gerettet, Germaniens Völker gebändigt zu haben. Möge dein Geist, Auguslus, der jetzt zu den himmlischen gehört, möge dein 'Vorbild, Vater Drusus, dein Andenken diese Krieger begeistern, in deren Mienen ich jetzt Scham und Durst nach Ruhm lese, damit der Schandfleck getilgt und ihr Wülhen gegen die innere Ordnung zum Verderben der p'einde ausfalle. Und ihr, die ich verändert vor mir sehe, die ihr mit einem anderen Herzen erscheint, wollt ihr dem Senate Gesandten schicken, dem Imperator Gehorsam, mir Weib und Kind gewähren; so sondert euch ab von den Empörern und fliehet ihre Berührung; das wird eure Reue dauernd, eure Treue fest machen." Demüthig bittend und mit dem Geständnisse, die Vorwürfe seien gerecht, ersuchten sie ihn danach, er möchte die Schuldigen strafen, den Verführten verzeihen und sie gegen den Feind führen; zurückrufen möchte er die Gattin und den Zögling der Legionen und nicht gestatten, dass sie als Geisel den Galliern überliefert werden. Die Zui ückbei ufung Agrippina's lehnte er ab, da ihre Entbindung und der Winter bevorstand; sein Sohn würde kommen; das Uebrige möchten sie selbst in's Werk setzen — Wie umgeschafFen stürmen sie los, fesseln die hauptsächlichsten Unruhstifter sämmtlich, und schleppen sie zu dem Legalen der ersten Legion, Cajus Celronius. Dieser verhängte foJgcndermassen Urtheil und Strafe über jeden Einzelnen. Mit gezückten Schwertern standen die Legionen versammelt da; der Beklagte ward von einer Erhöhung herab durch einen Tribunen gezeigt: ei klärten sie ihn durch Zuruf für schuldig, so ward er hinabgestossen und gelödtet. Und Freude halte der Soldat am Morden, als würde er dadurch rein. Auch der Cäsar (hat dem keinen Einhalt; denn da er keinen Befehl gegeben hatte, so musslen jenen die Grausamkeiten und ihre Folgen zur Last bleiben. Die Veteranen, welche das böse Beispiel verführt hatte, wurden nicht lange danach nach Rätien geschickt; scheinbar zum Schutze der Provinz, da die Sueven sie anzugreifen drohten, in Wahrheit, um sie aus dem Lager fortzubringen, welches die füicbterlich strenge Heilung des Uebels, nicht minder als das Andenken an den Frevel, noch immer in Gährung erhielt. — Darauf Hess er alle Centurioncn vor sich kommen. Jeder sagte, vor den Feldherrn gerufen, seinen Namen, seinen Rang, sein Vaterland, die Zahl seiner Dienstjahre, was er in Schlachten Wackeres gethan, und ob er Ehrenzeichen besass, und welche. Wenn die Tribunen, wenn die Legion seine Tüchtigkeit und Rechtlichkeit anerkannte, so blieb er in seiner Stellung; machten sie einem einstimmig Habsucht und Grausamkeit zum Vorwurfe, so ward er des Dienstes entsetzt. Nachdem so in der nächsten Nähe die Ordnung hergestellt war, blieben nicht geringere Schwierigkeiten zu überwinden wegen des Trotzes der fünften und ein und zwanzigsten Legion, die beide sechszig Meilen davon — der Ort heisst Vetera (Fürstenberg und Xanten) — überwinterten. Denn zuerst hallen sie die Empörung eröffnet; keine Schandlhat ist so verrucht, dass ihre Hand sie nicht vollbracht hatte: weder durch die Bestrafung ihrer Gefährten geschreckt, noch durch ihre Reue kehrt, beharrten sie in ihrer Erbitterung. Daher rüstet sich der Cäsar, Waffen, Schiffe, Bundesgenossen den Rhein hinabzusenden; er war, falls man seine Befehle nicht achtele, zu offenem Kampfe entschlösse!!. Doch zu Rom, wo man nicht wusste, wie es in Illyrium abgelaufen war, und von dem Aufslande der germanischen Legionen hörte, klagten die Bürger, voll Angst und Zittern, Tiberius an, dass, während er den Senat und den Pöbel, gar 206 schwache und -wehrlose Körperschaften, durch wohlbercchnetes Zögern zum Besten hätte, Zwietracht unterdessen bei den Soldaten losbräche und zweier Jünglinge gleichsam noch jugendliches Ansehen sie nicht im Zaume zu halten vermöchte. Selbst hingehen und mit aller Hoheit des Imperators ihnen entgegentreten, das wäre seine Pflicht gewesen; sie würden nachgegeben haben, wenn sie in dein ; dem langjährige Erfahrung den ersten Platz sicherte, auch ein Muster von Strenge und zugleich von Freigebigkeit erkannt hätten. Ob es denn Recht sei, dass Augustus, der müde Grciss, so oft nach Germanien hätte ziehen können, Tiberius, in kräftigem Alter, im Senate sitze und die Aeusserungen der Senatoren durchhechele ? Genug sei für den Fortgang der Sclaverei in Rom geschehen; den Soldalenmuth gelte es durch gelinde Behandlung zu gewinnen, damit sie den Frieden sich gelallen Hessen. — Doch fest stand gegen alle solche Reden und unverrückl Tiberius Entschluss, die Zügel in der Hauptstadt nicht aus seiner Hand zu lassen und nicht sich und den Staat dem Zufalle preiszugeben. Denn Vieles und Verschiedenes bedrängte ihn: die gl üssere Kraft des germanischen Heeres; die grössere Nähe des pannonischen ; jenes gestützt auf Galliens Macht, dieses Italien bedrohend; welches Heer er da vorziehen sollte? und wie es machen, dass nicht etwa das, welches er nachsetzte, durch die Schmach noch mehr gereizt würde. Wohl aber könnten seine Söhne sich an beide zugleich wenden, ohne dass seine Hoheit darunter litte, die immer die tiefste Ehrerbietung in der Ferne fand. Zugleich würde man es den Jünglingen nicht verargen, wenn sie Einiges an den Entschluss ihres Vaters verwiesen. Wenn sie dem Germanicus oder Drusus nicht nachgäben, könnte er sie besänftigen oder niederdonnern: welche andere Hülfe bliebe aber, wenn sie dem Imperator getrotzt hätten? — Uebrigens lhat er, als würde er nächstens abreisen; er wählte Gefährten, suchte das Gepäck zusammen, liess Schiffe zurüsten. Bald fing er an, den Winter oder bald dieses bald jenes Geschäft vorzuschützen: so täuschte er zuerst die Klugen, dann die Menge, am längsten die Provinzen. Germanicus indessen, obwohl er das Heer zusammengezogen und alles zur Bestrafung der Abtrünnigen vorgekehrt hatte, meinte doch, er müsste ihnen noch Zeit lassen, ob sie vielleicht aus den neuesten Vorfällen sich gute Lehren abnehmen würden. Er schickt einen Brief an Cäcina voran: er komme mit tüchtiger Mannschaft, und werde, falls sie ihm nicht in Bestrafung der Uebelthäter zuvorkämen, ohne weitere Auswahl hinrichten lassen. Diesen Brief liest Cäcina den Adler- und Fahnenträgern und auf wen sonst im Lager am meisten Verlass war, im Geheimeu vor, und fordert sie auf, alle vor der Schande, sich selbst vor dem Tode zu sichern: denn im Frieden verfahre man nach Gründen und Verdienst; stehe der Krieg vor der Thür, fallen die Unschuldigen mit den Schuldigen. Jene versuchen es erst mit denen, bei welchen sie am ersten etwas auszurichten glaubten: als sie sehen, dass der grössere Theil der Legionen pflichttreu gesinnt ist, bestimmen sie, ganz nach der Ansicht des Legaten, einen Tag, an dem sie auf den schändlichen Auswurf des Heeres, der stets zur Empörung bereit war, mit dem Schwerte losgehen wollen. Dann geben sie sich unter sich das Zeichen, dringen in die Quartiere ein und hauen ihre Kameraden, die das nicht ahnten, nieder. Keiner ausser den Verbündeten wusste, wo das Morden anfing, wo es endete. Da sah es schlimmer aus, als jemals in irgend einem Bürgerkriege! Nicht in einer Schlacht, nicht aus zwei feindlichen Lagern, nein, aus denselben Kammern treten die, welche bei Tage ihre Nahrung, bei Nacht ihie Ruhe gemeinsam genossen, sich feindlich entgegen und schleudern gegeneinander ihre Geschosse. Geschrei, Wunden, Blut — das ist die That, der Grund verborgen; über dem Uebrigen wallet der Zufall. Auch einige der Gutgesinnten fallen, nachdem auch die Schlechtesten ihre Waffen ergriffen hatten , sobald sie einsahen, gegen wen gewüthet ward. Kein Legat, kein Tribun ist zugegen, um Ordnung und Maas zu halten: alles ist der Masse anheimgegeben, Willkür, Rache, Sättigung und Ueberdruss. Bald betiitt Germanicus das Lager: das sei keine Heilung eines Uebels — sagt er unter vielen Thränen — das sei eine Niederlage. Die Leichen Iässt er verbrennen. Die noch stürmisch bewegten Gemülher durchzuckt die Begierde, fegen den Feind zu marschii en , zur Sühne ihres rasenden Beginnens: anders könnten die Schatten ihrer Kameraden nicht versöhnt werden, als wenn sie auf ihrer gottvergessenen Brust ehrenvolle Wunden empfingen. Der Cäsar gibt der Kampflust der Soldaten nach, schlägt eine Brücke und lässl zwölftausend Mann aus den Legionen, sechs und zwanzig Cohorten Bundesgenossen, acht Schwadronen Reiter, die bei dem Aufstande keinerlei Verstoss gegen die Mannszucht gemacht hallen, hinüberrücken. In Freude und Lust, und nicht weit entfernt, lagerten die Germanen, während uns zuerst die Landestrauer über Augusslus Verlust, danach Zwietracht festhielt. Doch in schnellem Zuge bricht der römische Feldherr durch den cäsischen Wald über den von Tiberius begonnenen Damm; auf dem Damme legt er ein Lager an, vorn und hinten durch einen Wall, an den Seiten durch Verhaue gesichert. Dunkele Waldungen durchzieht er sodann und ralhschlagt, ob er von zwei Wegen den kurzen und üblichen einschlagen soll, oder den schwierigeren, noch nicht versuchten, auf den deshalb auch der Feind keine Aufmerksamkeit verwandt habe. Der längere Weg wird ausgewählt und alles Uebrige nun doppelt beschleunigt. Denn Kundschafter hatten gemeldet, diese Nacht sei ein Fest bei den Geimanen und sie werde bei einem feierlichen, frohen Mahle hingebracht. Cäcina erhält den Befehl, mit leicht bewaffneten Cohorten voranzugehen und die Waldung, wo sie den Durchzug hemmte, auszubauen: die Legionen folgen in massigem Abstände. Günstig war die Nacht mit hellem Sternenglanz. Man gelangte zu den Weilern der Marser und umstellte sie mit Posten. Noch streckten diese sich auf ihren Lagern oder um die Tische, ohne Besorgniss; keine Wache war ausgestellt. So war alle Ordnung in Sorglosigkeit untergegangen und nirgends Furcht vor dem Kriege; auch kein echter Friede, sondern schlaffe, ordnungslose Ruhe der Betrunkenen. — Der Cäsar verlheilt die kampflustigen Legionen, damit die Verheerung desto mehr Ausdehnung hätte, in vier Züge; eine Strecke von fünfzig (lömische) Meilen verwüstet er mit Feuer und Schwert. Kein Geschlecht, kein Aller fand Erbarmen; Häuser wie Heiliglhümcr, anch der Tempel, der das höchste Ansehen bei jenen Stämmen hatte — sie nannten ihn Tempel der Tanfana — alles ward dem Boden gleich gemacht. Unveiwundet waren die Soldaten, welche die Feinde halb im Schlafe, unbewaffnet, oder einzeln umherirrend niedergehauen hatten. — Es weckte diese Niederlage die Bruckterer, Tubanten, Usipeten; sie besetzten die Waldhöhen, durch welche der Rückweg des Heeres führte. Das ward dein Feldherrn bekannt: er zog einher, zum Maischiren wie zum Fechten gerüstet. Ein Theil der Reiter und die Hülfstruppen bildeten den Vortrab; dann die erste Legion", es schlössen den Zug — das Gepäck in der Mitte — auf der linken Seite die von der ein und zwanzigsten, auf der rechten die von der fünften Legion, die zwanzigste Legion deckte den Rücken; dann die übrigen Bundesgenossen. Doch die Feinde rührten sich nicht, bis der Zug sich weit zwischen den Waldhöhen hindehnte; dann griffen sie an den Seilen und vorn ohne grossen Nachdruck, mit voller Kraft aber den Nachtrab an. Schon wurden durch die dichtgedrängten Schaaren der Germanen die leichten Cohorten in Unordnung gebracht; da ritt der Caesar an die von ___ 207 der zwanzigsten Legion heran und rief mit lanler Stimme: dies sei der ersehnte Augenblick, wo sie ihre Empörung vergessen machen könnten : sie möchten diesem entsprechend eilen ihre Schuld in Ruhm zu verwandeln. Da entbrannte ihr Mulh ; mit einem Stosse brechen sie durch die Feinde, drängen sie auf einen freien Platz zurück, und hauen ein. Zugleich gelangten die Truppen vorn im Zuge an das Ende der Waldung und befestigten ein Lager. Ruhig war von da ab der Marsch ; voll Selbstvertrauen wegen der letzten Ereignisse und der früheren nicht gedenkend , bezogen die Soldaten die Winterquartiere. Diese Nachricht erfüllte Tiberius mit Freude und Sorge. Er freute sich, dass der Aufstand unterdrückt war: doch dass mit Geldgeschenken und beschleunigter Dienstbefreiung um der Soldaten Gunst geworben war, das ängstigte ihn, nicht minder der Kriegsruhm des Germanicus. Dennoch berichtete er dem Senate was geschehen war, und wusste viel von seiner Trefflichkeit zu sagen: seine Worte waren aber zu künslich auf den Schein berechnet, als dass man glauben konnte, er denke wirklich so. Mit kürzeren Worten lobte er Drusus und die Beendigung des Aufstandes in Illyrien, aber mit grösserem Nachdruck und in aufrichtiger Rede. Alles, was Germanicus zugestanden hatte, Hess er auch für das panno- nische Heer gelten. — Im folgenden Frühjahre, 15 n. Chr., fiel Germanicus von Mainz aus in das Land der Chatten. Sein Heer bestand aus zwei Heereshaufen, der eine, unter Cäcina, zählte vier Legionen, 5000 Mann Hülfstruppen und Freischaarcn, die aus den Germanen des linken Rheinufers (Ubiern und Gugernern) gebildet waren, der zweite unter seiner eigenen Leitung hatte ebenfalls vier Legionen, aber 10,000 Hülfstruppen. Nachdem er das Caslell Artaunum, 1 ) das schon von seinem Vater Drusus auf dem Taunus angelegt worden war, wieder hergestellt hatte, führte er das Heer bis über die Eder (Adrana). Dort wurde er durch eine Gesandtschaft des Fürsten Segestes ereilt und zur Umkehr bestimmt. Segest war ein Freund der Römer und Feind des Cherusker-Fürsten Arminius. Letzterer halle ihm die Tochter Tusnelde geraubt und sich zur Frau zugelegt. Sie war aber einem Andern verlobt gewesen, daher der Hass des Schwiegervaters gegen den Schwiegersohn, der deshalb noch stärker hervortrat, weil sich die Väter Beider schon als Feinde gegenüber standen. Dieses Mal wollte das eigene Volk den Segest zwingen, an dem Kriege gegen die Römer Tlieil zu nehmen, zu dem Arminius die Deutschen aufgerufen hatte, und Hülfe erbat er sich gegen seine Dränger. Germanicus sah ein, dass er einem Fürsten, der stets für Rom treugesinnt und in vielen Fällen höchst nützlich gewesen war, beistehen müsse, er Hess sein Heer umkehren und führte es gegen die Bedränger. Segest wurde mit einer grossen Schaar von Verwandten und Vasallen befreit, darunter befanden sich auch edle Frauen, namentlich Tusnelda^ die der Vater gezwungen hatte mit zu gehen, denn sie war weniger ihm als dein Arminius gleichgesinnt. Sie halte keine Thräne, kein bittendes Wort. Die Hände über der Brust gefalten schaute sie auf ihren schwängern Leib. Der Knabe, den sie gebar, wurde später zu Ravcnna aufgezogen. Bei dieser Gelegenheit kam auch die Beute aus der Varusschlacht wieder in den Besitz der Römer, sie war meistens der Gesellschaft des Segest, die sich jetzt ergeben hatte, überlassen. Segest, der durch seine grosse Gestalt den Römern imponirte, sprach zu Germanicus also: «Nicht dies ist der erste Tag, an dem ich fest und wankellos dastehe in der Treue gegen das römische Volk. Seit ich von Augustus mit dem Bürgerrecht beschenkt bin, habe ich Freunde und Feinde nur im Hinblick auf euren Vorlheil gewählt: und das nicht aus Hass gegen mein Vaterland — sind die Verräther doch auch bei denen, deren Partei sie ergreifen, scheel angesehen —; sondern weil ich glaubte, dass den Römern und den Germanen ein und dasselbe förderlich und Friede besser sei denn Krieg. So habe ich denn ihn, der meine Tochter raubte, der frevelnd euren Bund brach, Arminius, bei Varus, der damals das Heer befehligte, angeklagt. Als mich des Feldherrn Saumseligkeit auf Weiteres vertröstete, da verlaugte ich, weil bei den Gesetzen kein Schutz zu finden war, dringend, er sollte mich, Arminius, und die Mitverschworenen binden. Zeuge ist mir jene Nacht — wäre sie meine letzte gewesen! Was weiter erfolgte, ist eher zu beweinen, als zu vertbeidigen. Uebrigens habe ich Arminius in Ketten gelegt und mir Ketten von seiner Partei anlegen lassen; und nun, bei der ersten Gelegenheit dich zu erreichen, ziehe ich das Alte dem Neuen, die Ruhe dem Sturme vor: nicht um einer Belohnung willen, sondern um mich zu befreien von dem Verdachte der Treulosigkeit; zugleich als ein geeigneter Vermittler für den Stamm der Germanen, wenn er Reue lieber will als Verderben. — Für den jugendlichen Fehltritt meines Sohnes bitte ich um Nachsicht; meine Tochter — ich gestehe es — ist nur durch Zwang hierher geführt: an dir ist es, zu überlegen, was mehr gilt, dass sie von Arminius schwanger, oder dass sie von mir gezeugt ist." Der Verlust der Gattin steigerte die angeborene Heftigkeit des Arminius bis zur Wuth. Er durchflog das Cheruskerland und brachte Alles in die Waffen, selbst seinen Oheim Inguiomerus, der sonst von Alters her, bei den Römern in Ansehen stand. Dadurch, so erzählt Tacitus weiter, wuchs bei Germanicus die Besorgniss; er sandte, damit der Krieg nicht mit voller Kraft einbreche, Cäcina mit 40 römischen Cohorten (Fussvolk) von Vetera aus durch das Bructerer Land an die Ems, um die Feinde auseinander zu halten; die Reiterei führte Pedo, ihr Präfect, durch das Land der Friesen. Germanicus selbst fuhr mit vier Legionen zu Schiff durch den Drususcanal und über die Seen. 2 ) Fussvolk, Reiter und Flotte kamen zugleich bei der Ems an. Die Chaucer, welche Hülfe zugesagt hatten, wurden zu Mitstreitern angenommen. Die Bructerer, welche ihr eigenes Land durch Brand verwüstet ballen, schlug Lucius Sertinius, den Germanicus mit leichter Mannschaft gegen sie geschickt hatte, und er fand unter Morden und Plündern den Adler der neunzehnten Legion, der mit Varus verloren war. Dann wurde das Heer bis an die äussersten Grenzen der Bructerer geführt, Alles, was zwischen Ems und Lippe lag verwüstet, bis nahe dem Teutoburger Walde, woiin, wie man sagte, Varus und seine Legionen noch unbcstaltet lagen. Das erzeugte bei Germanicus das Verlangen, den Soldaten und dem Feldherrn die letzte Ehre zu erweisen. Auch das ganze anwesende Heer war zur Wehmuth gestimmt, voll Gedanken an Verwandte, an Freunde, an die Unfälle des Krieges und das Loos der Menschen. Nachdem Cäcina voran geschickt war, um das Dunkel der Waldgebirge zu durchforschen und Brücken und Dämme in dem feuchten Sumpflande und den trügerischen Ebenen anzulegen, betraten sie die Stätten der Trauer, düster dem Auge wie der Erinnerung. — Das erste Lager des Varus mit seinem weiten Umfange und den wohl >) Siehe unten das Verzeichniss der römischen Niederlassungen. — 2 ) Der Flevus, jetzt Zuider See, welcher damals noch viele Inseln hatte und daher aus mehreren einzelnen Seen bestand. ____ 208 ___ abgesteckten Abteilungen erschien deutlich als dreier Legionen Werk; weiterhin gab ein halbeingestürztcr Wall und flacher Graben zu erkennen, dass dort die schon halb vernichteten Reste Fuss gefasst hatten: die gebleichten Gebeine in Mitten der Ebene, wie sie sich geflüchtet, wie sie Widersland geleistet hatten, zerstreut oder aufgehäuft. Danehen lagen Bruchstücke von Waffen und Gliedmassen von Pferden; zugleich hingen an Baumstämmen angeheftet die Köpfe. In den nahen Hainen standen die barbarischen Altäre, an denen sie die Tribunen und Centurionen erster Ordnung hingeschlachtet hatten. — Und die, welche übrig waren von jener Niederlage, aus der Schlacht oder den Fesseln entkommen, berichteten: hier seien die Legaten gefallen, dort die Adler ihnen entrissen; hier habe sich Varus die erste Wunde beigebracht, dort sich durch seine unselige Rechte und eigenen Stoss den Tod gegeben. Auch zeigten sie den Ort, von dem herab Arminius die Anrede gehalten, die Galgen für die Gefangenen, die Gräber (für die lebendig Begrabenen), und wie er übermüthig Feldzeichen und Adler verspottet hätte. So brachte denn das anwesende römische Heer, sechs Jahre nach der Niederlage, die Gebeine der drei Legionen zur Ruhe und zwar, da keiner die Seinigen vom Feinde unterscheiden konnte, alle zusammen, als wären es Verbündete und Verwandte, unter einem Erdhaufen, freilich mit gesteigertem Zorne gegen die Feinde, betrübt zugleich und tief erbittert. Den ersten Rasen zu dem Grabhügel legte der Caesar selbst, den Todten ein Liebesdienst, den Anwesenden ein Zeichen seiner Theilnahme am Schmerze. — Doch das grade missbilligto Tiberius, sei es, weil er bei Germanicus Alles missgiinslig auslegte, sei es, weil er glaubte, das Heer wäre durch das Bild der Erschlagenen und Uubestalteten träger gemacht zur Schlacht und zaghafter gegen die Feinde; auch hätte sich der Imperator, bekleidet mit der Augurwürde und uralten Ceremonien , auf Todtendienst nicht einlassen sollen. Doch Germanicus war dem Aiminius, welcher in unwegsame Gegenden zurückwich, nachgezogen. Sobald eiserner habhaft geworden, befahl er der Reiterei vorzugehen und eine Ebene, welche der P'eind besetzt hielt, ihm zu entreissen. Arminius bedeutete die Seinigen sich zu sammeln und an die Wälder heran zu rücken} dann wandte er sich plötzlich um, und gab denen, die er hier und da im Waldgebirge versteckt halte, das Zeichen hervor zu brechen. Da ward durch die nicht erwartete Kämpferschaar die Reiterei in Unordnung gebracht. Die Hülfscohorlen werden nachgeschickt; doch, fortgerissen von der Sehaar der Fliehenden, mehrten sie die Bestürzung. Sie wären in einen Sumpf gedrängt worden, wohlbekannt den Siegern, gefahrvoll für jeden, der ihn nicht kannte, hätte nicht der Cäsar die Legionen vorrücken lassen und in Schlachtreihe gestellt. Das erfüllte die Feinde mit Schrecken, mit Math die Soldaten; und nach unentschiedenem Kampfe kam es zum Abzüge. Bald danach führte er das Heer wieder an die Ems, und brachte die Legionen auf Schiffen, wie er sie hingeschafft hatte, zurück. Ein Theil der Reiter erhielt Befehl, am Ufer des Ocean nach dein Rhein zu ziehen; Cäcina, der sein eigenes Heer führte, ward bedeutet, er sollte, wie wohl er auf bekannten Wegen zurück marschirte, die langen Brücken '_) so zeitig als möglich überschreiten. Es ist dies ein schmaler Knüppelweg zwischen unabsehbaren Sümpfen, einst von Lucius Domitius aufgedämmt; im Uebrigen war das Land morastig, voll zähen, dicken Schlammes oder gefahrlich wegen seiner Bäche und rings herum allmiilig ansteigenden Waldung, die damals Arminius vollständig besetzt hielt, da er auf Richtwegen und in schnellem Maische den Soldaten, die an Gepäck und Waffen schwer zu tragen hatten, zuvor gekommen war. Cäcina, der hin und her überlegte, wie er die Brücken, die vor Alter eingesunken waren, herstellen und dabei den Feind abwehren könnte, beschloss bei dem Damme selbst ein Lager aufzuschlagen, damit zugleich die Arbeit und, von Anderen, der Kampf begonnen würde. — Die Barbaren, deren Streben es war, die Posten zu durchbrechen und auf die, welche beim Schanzen beschäftigt waren, zu stürzen, beunruhigen uns, ziehen um uns herum, stürzen über uns her. Durcheinander hörte man das Rufen der Arbeiter und der Kämpfer. Und Alles stand den Römern gleichermassen entgegen: der Boden mit seinem liefen Schlamme, nicht hallbar genug um fest zu stehen, zu schlüpferig um sicher vor zu rücken; die Soldaten niedergedrückt durch die Last der Panzer; selbst die Wurfgeschosse konnten sie mitten im Wasser nicht recht schwingen. Andererseits die Chcruscer, gewohnt in Sümpfen Schlachten zu schlagen, schlanke Gestallen, ungeheure Lanzen, geschickt selbst aus der Ferne Wunden beizubringen. Erst die Nacht entzog die schon wankenden Legionen dem ungünstigen Kampfe. Die Germanen, des glücklichen Erfolges wegen unermüdlich, verslatteten sich auch da noch keine Ruhe: was an Gewässern auf den rings ansteigenden Höhen entspringt, das leiteten sie in die Niederungen. Da so das Erdreich unter Wasser gesetzt und was an Verschanzung fertig war, überfluthet ward, so verdoppelte sich der Soldaten Arbeit. Das war das vierzigste Jahr, das Cäcina, gehorchend oder befehlend, im Kriegsdienste zubrachte, in glücklichen wie in misslichen Lagen wohlbewandert und deshalb unverzagt. Wie er so die Zukunft überdachte, fand er kein anderes Mittel, als den Feuid in den Wäldern fest zu halten, bis die Verwundeten und, was den schwerer beweglichen Theil des Heeres bildete, voraus wären. Inmitten nämlich der Berge und Sümpfe erstreckte sich eine Ebene, die einen Marsch nur in schmalen Zügen verstattele, drum bestimmte er von den vier Legionen die fünfte für den rechten Flügel, die ein und zwanzigste für den linken, die erste, den Zug zu führen, die zwanzigste zur Abwehr gegen etwaige Verfolgung. Das Entgegengesetzte wirkte zusammen die Nacht zu einer ruhelosen zu machen: die Barbaren erfüllten bei festlichem Mahle mit frohem Gesänge oder wildem Getöse die Thäler zu ihren Füssen und die wiederhallenden Waldhöhen: die Römer hatten trübe Wachtfeuer, nur abgerissene Laute, und sie lagerten ohne Ordnung am Walle, oder irrten durch die Zelte, schlaflos mehr als wachend. Den Feldherrn schreckte überdies ein grauenvoller Traum. Er glaubte den Quintilius Varus, mit Blut bespritzt, aus den Sümpfen aufsteigen zu sehen, und zu hören, wie er ihn gleichsam zu sich rief; doch habe er ihm nicht Folge geleistet, und die Hand, die er ihm entgegen streckte, zurück gewiesen. — Als der Tag graute, wichen die Legionen, die auf die Flügel gestellt waren, aus Furcht oder Trotz vom Posten und besetzten schnell die Ebene jenseits der Sümpfe; dennoch brach Arminius nicht sogleich hervor, obwohl nichts dem Angriff im Wege stand. Als aber das Gepäck in Schlamm und Gräben stecken blieb, die Soldaten rings herum in Unordnung gerathen waren, die Ordnung der Truppen schwankte, und jeder, wie es zu solcher Zeit geschieht, nur auf das, was ihn betraf, Bedacht, aber gegen die Befehle harthörig war: da heisst er die Germanen losbrechen mit dem Rufe: «seht da! Varus und die Legionen von demselben Geschicke zum zweiten Male umstrickt!" So spricht er und sprengt zigleich mit einer ') Siehe das folgende Ortsverzeichniss unter pontes longi. ___ 209 ___ auserwähllen Schaar den Zug; besonders haut er auf die Pferde ein. Diese, in ihrem eigenen Blute und auf dem schlüpfrigen Sumpfboden ausgleitend, werfen ihre Lenker ab, jagen auseinander, was ihnen entgegen kommt, zerstampfen die Gefallenen. Die meiste Anstrengung erforderten die Adler, da man sie weder dem Hagel der Wurfgeschosse entgegen tragen, noch in dem schlammigen Boden befestigen konnte. Dem Cäcina ward, während er die Schlachtordnung zu halten suchte, das Pferd unter dem Leibe getödtet; er stürzte und wäre umzingelt worden, hätte die erste Legion sich n-cht entgegengestellt. Hülfe nur brachte die Habgier der Feinde, die das Morden vergessen, um Beule zu erjagen. So arbeiteten sich die Legionen, als es Abend ward, auf einen freien, sichern Platz; doch war das nicht das Ende des Jammers. Ein Wall sollte aufgeworfen, Dammerde herbeigeschafft werden, während doch die Werkzeuge zum Erdegraben und Rasenstechen zum grössten Theilc verloren waren. Die Manipeln fanden keine Zelte, die Verwundeten keinen Verband; als sie die Speisen, mit Schlamm oder Blut befleckt, theillen, wehklagten sie über das unheilschwangere Dunkel und dass so viel tausend Menschen nur einen einzigen Tag noch zu leben hätten. Zufällig setzte ein Pferd, das sich losgerissen halte und wild herumlief, durch das Geschrei scheu gemacht, Einzelne, die ihm in den Weg kamen, in Schrecken. Dies erregle so grosse Bestürzung, dass Alle, in dem Wahne, die Germanen seien hereingebrochen, auf die Thore losstürzten und vorzugsweise das Hinlerthor zu erreichen suchten, welches von dem Feinde ablag und zur Flucht grössere Sicherheit bot. Cäcina, der sich überzeugt hatte, dass die Furcht unbegründet war, dennoch aber weder mit seinem Ansehen noch mit Bitten , selbst nicht mit Gewalt den Soldaten entgegen zu treten oder sie zurück zu ballen vermochte, warf sich auf der Thorschwelle nieder, und sperrte erst durch Mitleid ihnen den Weg, denn sie hätten über seinen Leib fortschreiten müssen. Zugleich zeigten die Tribunen und Centurionen, wie die Angst grundlos war, — Darauf lässt er s.ie im Hauptquartier zusammentreten, befiehlt ihnen, seine Worte schweigend zu vernehmen und mahnt an das, was die Zeit und die gefahrvolle Lage verlangt. Das einzige Heil beruhe in den Waffen, diese jedoch müsse die Klugheit regieren; man müsse innerhalb des Walles bleiben, bis die Feinde, in der Hoffnung ihn zu erstürmen näher heranrückten, sodann von allen Seiten herausbrechen: vermittels dieses Ausfalles werde sich der Rhein erreiche» lassen. Falls sie flöhen, fänden sie andere Wälder, tiefere Sümpfe und blutgie.ige Feinde; blieben sie hingegen Sieger, folge Ruhm und Ehre. Die Liebe, die in der Heimath, die Ehre, die im Lager ihrer harre, hob er hervor; von möglichen Unglücksfällen schwieg er völlig. Sodann gab er die Pferde der Legaten und Tribunen, ohne Rücksicht auf Rang den tapfersten Kriegern, damit erst sie, dann das Fussvolk den Feind angreife. Während dessen erhielt Hoffnung, Kampflust, und Meinungsverschiedenheit der Anführer die Germanen in nicht geringe Unruhe, indem der Ratb des Arminius war: man solle sie herausrücken lassen und, wären sie heraus, wiederum auf feuchtem, schwierigem Boden umzingeln; der des Inguiomerus — gewaltsamer und den Barbaren willkommener —: man solle mit den Waffen in der Hand den Wall umschliessen; die Erstürmung würde leicht, die Zahl der Gefangenen grösser, die Beute unverkürzt sein. — So füllen sie denn, als der Tag begann, den Wall aus, werfen Reisbündel hinein, arbeiten sich an den Wall hinauf, auf dem nur hin und wieder ein Soldat steht, wie von Furcht festgebannt Als sie so zwischen den Befestigungswerken eingeklemmt waren, wird den Cohorten das Zeichen gegeben; Ilörner und Trompeten ertönen. Mit Geschrei sodann und im Sturme werfen sie sich von allen Seiten den Germanen in den Rücken mit dem höhnenden Rufe: «hier seien nicht Wälder und Sümpfe, sondern ein kampfgerechtes Feld und gerechte Götter." Den Feinden, die sich einen leichten Sturm und wenige, halbbewaffnete Gegner vorgestellt hatten, trat der Klang der Trompeten, der Glanz der Waffen, je unerwarteter, desto gewaltiger entgegen: sie erlagen, wie im Glück unersättlich, so unbedacht im Unglück. Arminius verliess unversehrt, Inguiomerus mit einer schweren Wunde die Schlacht: die Masse ward hinge, schlachtet, bis der Jngrimm und der Tag sank. Erst in der Nacht kehrten die Legionen zurück, obwohl mit mehr Wunden und gleichem Mangel an Lebensmitteln, so fanden sie doch Kraft, Genesung, Nahrung in dem Gelühle des Sieges. Unterdessen hatte sich das Gerücht veibreitet, das Heer wäre eingeschlossen worden und die Germanen rückten in drohendem Zuge gegen Gallien an Und hätte nicht Agrippina den Abbruch der Rheinbrücke verhindert, ') — es fehlte nicht an Menschen, die aus Furcht diese Schandthat würden gewagt haben. Aber die Frau, voll grossarligen Sinnes, bekleidete in jenen Tagen die Stelle des Feldherrn, und spendete den Soldaten, wo einer hülfsbedürftig oder verwundet war, Kleidung und Verband mit vollen Händen. Es erzählt Cajus Plinius, der Geschichtschreiber der germanischen Kriege, sie habe am Eingang der Brücke gestanden und mit Lob und Dank die heimkehrenden Legionen empfangen. — Das schnitt lief in Tiberius Seele, denn nicht seien das unschuldige Liebesdiensie, und nicht gegen äussere Feinde suche man sich des Soldaten zu versichern. Nichts bleibe den Imperatoren übrig, wo eine Frau die Manipeln durchmustere, an die Feldzeichen herantrete, sich erdreiste Geschenke auszutheilen, als ob es noch nicht Gunslbuhlcrei genug sei, den Sohn des Feldberin in gemeiner Soldatenlracht herum zu tragen und ihn Cäsar Caligula 2 ) nennen zu lassen. Schon vermöge Agrippina mehr bei den Heeren, als dis Legaten, als die Feldherren; durch ein Weib sei ein Aufstand unlerdürckt, dem des Fürsten Name nicht zu widerstehen vermocht habe. — Es schürte und verstärkte solchen Argwohn Sejanus, der, wohlbekannt mit Tiberius Character, für die ferne Zukunft Hass säete, damit er, erst verborgen, einst um so mächtiger hervorbräche. Germanicus übergab von den Legionen, die er zu Schiffe hingeschafft halte, die zweite und vierzehnte dem Publius Vitellius, um sie den Landweg zu führen, damit so die Flotte, viel weniger beladen, über das seichte Meer fortglitte, oder wenn es zurück träte, gefahrlos sitzen bliebe. Vitellius hatte zuerst auf trockenem Boden oder bei massigem Andrang der Fluth einen ruhigen Marsch; doch bald, als mit dem aufgehenden Aequinoctialgestirn (Mitte September) der Nordwind tobte, wo dann der Ocean am stärksten anschwillt, gerieth der Zug in grosse Unordnung. Ueberfluthet ward das Land; Meer, Ufer, Ebene, alles hatte gleiches Aussehen, und keiner vermochte Sumpf und festes Land, flache Stellen von tiefen zu unterscheiden. Niedergeworfen von den Fluthen, verschlungen von den Wirbeln wird Vieh und Gepäck; todte Körper schwimmen dazwischen herum und sperren den Weg Untereinander geralhen die Manipeln, bald bis an die Brust, bald bis an den Mund im Wasser; bisweilen, da der Boden unter ihren Füssen weicht, auseinandergesprengt oder untersinkend. Kein Rufen, keine gegenseitige Ermahnung konnte wirken; die Wellen duldeten es nicht: in nichts unterschied sich der Thatkräftige von dem Feigling, der Denkende von dem Unklugen, Plan von Zufall; gleiche Gewalt wälzte Alles mit sich fort. Endlich arbeitete sich Vitellius auf einen höheren Punkt hinauf und rettete dorthin den Zug. Sie übernachteten ') Zweifellos die Brücke bei Xanten, denn zu Cöln stand noch keine und die zu Bonn lag zu entfernt.— -j Siehe oben S. 205. Fahno, Iiocholtz I. " n ____ 210 ____ ohne Gcriilh, ohne Feuer, grossen! heils nackt oder beschädigt, bedauernswerther fast als die, welche der Feind umlagert; denn diesen bleibt der Trost eines ehrenhaften Todes, jenen harrte ruhmloser Untergang. Mit der Sonne tauchle wieder das feste Land empor, und man drang bis an den Fluss Fisurgis ,') wohin der Cäsar mit der Flotte gesteuert hatte. Holt winden die Legionen eingeschifft, die ein verbreitetes Gerücht schon für ertrunken erklärt halte; auch fand ihre Reifung keinen Glauben, bis m..n den Cäsar mit seinem Heere heimkehren sah. Schon balle Slcrtinius, der vorangeschickt war, um Segimerus, Segcstcs Bruder, der sich ergeben wollte, auf zu nehmen, ihn uud seinen Sohn in die Gemeine der Ubier geleitet. Beiden ward Verzeihung gewährt; mit Leichtigkeit dem Segimerus, mit mehr Bedenken seinem Sohne, weil es hiess, er hätte sich an Quintilius Varus Leiche vergriffen. Uebrigens wetteiferten Gallien, Hispanien, Italien, de Verluste des Heeres zu ersetzen, was jedes Land zunächst hatte, Waffen, Pferde, Geld winde angeboten. Germanicus belobte ihren Eifer, nahm indessen nur Waffen und Rosse für den Krieg an; die Truppen unterstützte er mit seinem eignen Geldc. und um das Andenken an das Unglück auch durch Freundlichkeit zu mildem, ging er umher bei den Verwundeten und erhob die Thaten jedes Einzelnen, ihre Wunden betrachtend, bestärkte er den Einen durch Hoffnung, den Andern durch Lob, Alle durch Zuspruch und Tbeilnahme in der Liebe zu ihm und in der Lust zum Kriege. Inzwischen war es Tiberius nicht unwillkommen, dass die Verhältnisse des Orients sich trübten, um unter diesem Scheine Germanicus von seinen Legionen zu trennen und ihn als Vorgesetzten ihm unbekannter Provinzen der List zugleich und dem Zufalle Preis zu geben. Jener aber war, je lebhafter die Liebe der Soldaten zu ihm ward, je mehr der Oheim ihn basste, desto mehr bedacht, den Sieg zu bescbleunigen. Er erwog, welchen Gang die Schlachten zu nehmen pflegten, und was ihm, der nun schon im dritten Jahic den Krieg führte, Furchtbares und Glückliches begegnet war. Geschlagen würden die Germanen in offener Schlacht und wo das Terrain keine Schwierigkeiten böte; hülfreich wären ihnen ihre Widder und Sümpfe, der kurze Sommer und frühe Winter. Seine Soldaten litten nicht so sehr durch Wunden, als durch die endlosen Märsche und Mangel an Waffen; Gallien sei müde Pferde zu stellen; ein langer Gepäckzug sei wie gemacht für Hinterhalte und schwierig zu verlheidigen. Hingegen wenn sie den Weg über das Meer einschlügen, so sei dieses gleichsam ihr Eigcntlnun und biete keine Schwierigkeiten, während es den Feinden unbekannt sei; zugleich werde der Krieg zeitiger begonnen und Legionen und Proviant, Beides gleichzeitig hingeschafft: unermüdet würden Reiter und Rosse durch die Mündungen der Flüsse und dann ihrem Laufe entlang auf einmal mitten in Germanien sein. In Folge dieses Vorhabens sendet er Publius Vitcllius und Cajus Antius zur Schätzung Galliens', Silius, Antejus und Cäcina werden zu Leitern des Schiffbaues bestimmt. Tausend Schiffe schienen hinreichend und wurden schleunig gefertigt: ein Theil kurz, mit schmalem Hinter- und Vordertheile und weitem Bauche, um desto leichler den Wogen zu widerstehen; einige mit flachen Kielen, um ohne Nachtheil aufzulaufen; eine grössere Anzahl, an denen auf beiden Enden ein Steuerruder angebracht war, damit sie, wenn man plötzlich die Ruder in entgegengesetzter Richtung einlegte, mit dem einen wie mit dem andern Ende anlaufen könnten; viele mit Verdecken: um darauf die Wurfgeschütze fort zu schaffen, zugleich geschickt Pferde oder Proviant zu fübren: handlich zum Segeln, schnell zu rudern, machte der Soldaten frischer Muth sie stalllicher zugleich und furchtbarer. — Die Insel der Bataver war im Voraus zum Sammelplatz bestimmt, weil es leicht ist, dort zu landen und sie gelegen war die Truppen aufzunehmen und dem Kriege als Brücke zu dienen. Der Rhein nämlich, der in einem Belle ununterbrochen dahinströmt oder massige Inseln umschliesst, theilt sich, wo das Bataverland beginnt, gleichsam in zwei Flüsse und behält seineu Namen und die Gewalt seiner Strömung da, wo er Germanien entlang zieht, bis er sich mit dem Occan mischt; das gallische Ufer bespült er in breiterem, sanfterem Strome; doch ändern die Anwohner seinen Namen und nennen ihn Vahalis (Waal), tiefer unten verliert er auch diese Benennung durch den Fluss Maas, durch dessen unermesslich weile Mündung er sich in den Ocean ergicsst. 2 ) Der Cäsar befahl, während die Schiffe dortbin geschafft winden, dem Legaten Silius mit auserwählter Mannschaft einen Einfall in das Cattenland zu machen; er selbst führte auf die Nachricht, da-s das Castell am Lippe-Flusse belagert würde, sechs Legionen dahin. Silius richtete, wegen plötzlicher Regengüsse, weiter nichts aus, als dass er eine massige Beute und die Frau und Tochter des Cattenfürslen Arpus mit fortschleppte; auch dem Cäsar bot sich keine Gelegenheit zu einer Schlacht, da die Belagerer auf das Gerücht seines Nahens auseinander gelaufen waren. Doch hatten sie den Grabhügel, der kurz zuvor Varus Legionen errichtet war, und den alten Altar zu Drusus Ehren zerstört. Den Altar stellte er wieder her, und in eigner Persoa hielt der Fürst mit den Legionen zu Einen seines Vaters die Leichenfeier; den Grabhügel zu erneuern schien nicht räthlich. Auch das ganze Land zwischen dem Castell Aliso und dem Rhein ward durch neue Grcnzwälle und Dämme gründlich befestigt. Schon war auch die Flotte angekommen. Der Proviant ward vorangeschickt, die Schiffe auf die Legionen und Bundesgenossen vertheill. So steuerte er in den sogenannten Drususcanal ein und betete zu seinem Vater Drusus, er möchte ihm, da er nun dasselbe Wagniss unternähme, geneigt- und huldreich das Andenken an das Vorbild, das er einst in Rath und That gegeben hätte, zum Segen gereichen lassen. Sodann durchschiffte er in glücklicher Fahrt die Seen (Suydersee) und den Occan bis an den Fluss Ems. Die Flotte ward in Amisia (Emden) gelassen, an der linken Seite. Es war ein Fehler, dass er sie nicht weiter stromaufwärts führte; er musste ja das Heer, das in das rechts liegende Land rücken sollte, übersetzen, und jetzt nahm das Brückenschlagen mehrere Tage in Anspruch. Die ersten der Stellen, an denen das Wasser ausgetreten war, passirten die Reiter und die Legionen ohne Besorgniss, da die Wellen noch nicht stark anschwollen; als aber der letzte Zug der Hülfstruppen, und darunter die Bataver, mit dem Wasser ihren Scherz trieben und ihre Schwimmkünste zur Schau stellten, geriethen sie in Unordnung und Einige ertranken. — Während der Cäsar das Lager abmass, ward ihm gemeldet, die Angrivarier seien hinter seinem Rücken abgefallen; Stertinius, sofort mit Reiterei und leichten Truppen abgesandt, strafte ihre Treulosigkeit mit Feuer und Schwerdt. Der Wcserfluss strömte zwischen den Römern und den Cheruscern. An sein Ufer trat neben den übrigen Edlen Arminius. Nachdem ihm auf seine Frage: ob der Cäsar gekommen sei? geantwortet war, er sei da, bat er, man möchte ihm ein Gespräch mit seinem Bruder vcrslatleu. Dieser befand sich bei dem Heere, — man Ines ihn Flavus, — allbekannt wegen seiner Treue und wegen einer Wuude, die ihm wenige Jahre zuvor, als Tiberius Feldherr war, das eine ') Weser, was abor Schreibfehler sein muss statt: Amasis(Ems). — 2 ) Hier ebenso beschrieben wie bei Cäsar, siehe S. 192—197. ___ 211 ___ Auge geraubt hatte. Man verslattete es. Er tritt vor und wird von Arminias begrüsst. Letzterer, nachdem er selbst seine Begleiter entfernt, verlangte, die Bogenschützen, die an unserem Ufer aufgestellt waren, sollten fortgeht). Als sie abgezogen, fragt er den Bruder: woher sein Gesicht so entstellt sei? Da jener ihm den Ort und die Schlacht angibt, erkundigt er sich: welche Belohnung er empfangen habe? Flavus erwähnt seine Solderhöhung, die Kette, den Kranz, und andere Dienstauszeichnungen, während Arminius höhnt: wie billig doch die Knechtschaft zu kaulen sei. — Dann reden sie gegen einander: jener, von der Römergrösse, von des Cäsars Macht, dass der Besiegte schwere Strafen, wer aber sich zur Ergebung entschlösse, Gnade zu erwarten habe; auch seine Gattin und sein Sohn würden nicht als Feinde behandelt: Arminius dagegen von den vaterländischen Rechten, von der angestammten Freiheit, von Germaniens heimischen Göttern. Die Mutter einte ihre Bitten mit den seinigen, er möchte doch nicht aus eigner Wahl sein Haus, seine Verwandten, ja seinen ganzen Stamm verlassen und verrathen, anstatt ihr 'Herr und Führer zu sein. — So kam es allmählig unter ihnen zu heftigen Scheltworten, und selbst der Fluss, der dazwischen lag, würde sie nicht gehemmt haben handgemein zu werden, wenn nicht Stertiuius, schnell herbeieilend, den Flavus, der zornerfüllt seine Waffen und sein Pferd forderte, abgehalten hätte. Man sah, wie gegenüber Arminius drohte und eine Schlacht ankündigte; denn häufig mengte er lateinische Worte mit ein, da er ja im römischen Lager als Anführer seiner Landsleute gedient halte Am folgenden Tage stellten sich die Germanen jenseits der Weser in Schlachtordnung. Der Cäsar, der es für unverträglich mit seiner Pflicht als Imperator hielt, bevor nicht Brücken geschlagen und feste Posten aufgestellt wären, die Legionen der Gefahr entgegen zu führen, liess die Reiterei an einer seichten Stelle hinüberrücken. Den Befehl führten Stertiuius und Aemilius, einer der Primipilaren; um den Feind auseinander zu bringen, griffen sie an zwei verschiedenen Punkten an. Wo der Fluss am reissendsten ist, setzte Chariovalda, der Anfuhrer der Bataver, stürmisch über. Diesen lockten die Cheruscer, zum Scheine fliehend, in eine Ebene, rings von waldigen Höhen umschlossen. Dann erheben sie sich und dringen von allen Seiten auf ihn los. Unaufhaltsam werfen sie zurück, was Widerstand leistet, und drängen den Weichenden nach; als diese sich in einen Kreis sammeln, werden sie zum Theil mit ihnen handgemein, während Andere sie aus der Ferne bedrängen. Lange halte Chariovalda der Feinde Wuth ausgehalteh; da ermahnt er die Seinen, sie sollten festgeschlossen die andrängenden Schaaren durchbrechen und damit sprengt er selbst in den dichtesten Haufen. Mit Pfeilen überschüttel, das Pferd unter ihm erschossen, sinkt er und viele der Edeln um ihn; die Uebrigcn entriss eigene Kraft oder die Reiterei, die mit Stertiuius und Aemilius ihnen zn Hülfe kam, der Gefahr. Der Cäsar, der unterdessen über die Weser gegangen war, erfuhr aus der Angabe eines Ueberläufers den Ort, den Arminius zum Kampfe ausgewählt hatte: auch andere Stämme wären in einem dem Herkules heiligen Walde zusammen gekommen und würden bei Nacht einen Sturm auf das Lager wagen. Man traute dem Angeber, auch sah man die Wachtfeuer und Kundschafter, die sich näher hingeschlichen hatten, hinterbrachten: man höre das Schnauben der Pferde und das dumpfe Lärmen einer ungeheuren, ordnungslosen Menschenmasse. Da so die gefahrvolle Stunde der Entscheidung nahe war, hielt er es für nöthig, der Soldaten Gesinnung zu erkunden, und überlegte bei sich, wie dies auf die untrüglichste Weise geschehen könnte. Die Tribunen und Ceuturkmen brächten häufiger erfreuliche, als beglaubigte Nachrichten; der Freigelassenen Sinn wäre sclavisch; in den Freunden wohne die Schmeichelei: würde eine Versammlung berufen, so stimmten auch dort dem, was einige Wenige zuerst vorbrächten, die Debrigen lärmend bei. Völlig wäre ihre Gesinnung zu durchschauen, wenn sie im Geheimen und unbewacht beim soldatischen Mahle ihre Hoffnungen oder Befürchtungen ohne Rückhalt aussprächen. — Beim Beginne der Nacht verliess er, mit einem einzigen Begleiter, über die Schultern ein Thierfell gehängt, auf einem heimlichen, den Wachen unbekannten Wege das Augural. 1 ) Er betritt die Lagersirassen, stellt sich an die Zelte, und — hört seinen Ruhm, da der Eine den Adel des Feldherrn, ein Anderer sein stattliches Wesen, die Meisten seine Geduld, seine Freundlichkeit und seinen, in Ernst und Scherz stets gleichen Sinn hoch priesen, und laut bekannten: in der Schlacht müsse man ihm das vergelten und die treulosen Friedensstörer der Rache und dem Ruhme opfern. — Mittlerweile lenkte einer der Feinde, welcher der lateinischen Sprache kundig war, sein Pferd an den Wall heran, und verspricht mit lauter Stimme in Arminius Namen allen denjenigen, welche überlaufen wollten, Weiber, Felder, und an Sold, so lange der Krieg dauern würde, für den Tag je hundert Sesterzen. Solche Schmach entflammte der Legionen Zorn. Es möchte nur der Tag kommen, nur eine Gelegenheit zur Schlacht sich zeigen: erobern würde der Soldat die Felder der Germanen, fortschleppen ihre Weiber; sie nähmen die Prophezeiung an, die Weiber und die Habe der Feinde sollten ihre Beute sein. Etwa um die dritte Nachtwache ward ein leichter Angriff auf das Lager gemacht, ohne Pfeilschuss, da sie merkten, dass zahlreiche Cohorten den Wall beselzt hielten und nirgends der Eifer erschlafft war. Dieselbe Nacht hatte Germanicus einen heiteren Traum: er sah wie er opferte und, da sein Opferkleid mit dem heiligen Blute befleckt wurde, ein neues, schöneres, aus den Händen seiner Grossmutter, der Kaiserin, empfing. Gehoben durch dieses prophetische Zeichen und durch günstige Auspicien, beruft er eine Versammlung und spricht weise, durchdachte und auf die nahe Schlacht berechnete Worte. Nicht ebene Felder allein seien dem römischen Soldaten zur Schlacht gerecht, sondern, bei rechter Ueberlegung, auch Wälder und waldige Berghöhen: denn mit nichten seien die ungeheuren Schilde der Barbaren, ihre unmässig langen Lanzen zwischen den Baumstämmen und dem vom Boden aufwuchernden Gesträuch so am Platze wie Wurfspiesse, Schwerter und Panzer, die sich eng an den Körper auschliesseu. Sie möchten nur immer Hieb um Hieb führen und mit der Spitze nach dem Gesicht stossen. Der Germane hätte keinen Panzer, keinen Helm; ihre Schilde wären nicht einmal mit Eisen oder Leder haltbar gemacht, sondern beständen aus Weidengeflecht oder schwachen Breilern, mit Faibe übertüncht, höchstens die erste Reihe führe ordentliche Lanzen, die Uebrigen vorn hart gebrannte Stangen oder kurze Speere. Ihr Körper überdies — so furchtbar anzusehen, so tüchtig zu kurzem, stürmischen Andrang er wäre, so wenig könnte er Wunden ertragen. Ohne Scheu vor der Schande, unbekümmert um ihre Anführer, entwichen, flöhen sie; feige im Unglück, im Glück nicht des göttlichen, nicht des menschlichen Rechtes eingedenk. Wenn sie der Märsche und der Seefahrt müde nach dem Ende sich sehnten: durch diese Schlacht könnten sie es herbeiführen. Näher schon wäre die Elbe als der Pihein, und weiter ginge der Krieg nicht: nur müssten sie ihn, der in seines Vaters und Oheims Fussstapfen liäte, in dasselbe Land, das jene betreten hätten, als Sieger einziehen lassen. Die Rede des Feldherrn weckte die Begeisterung des Heeres, und das Zeichen zur Schlacht ward gegeben. ') Ein Platz neben dem Feldherrnzelte, wo der Oberbefehlshaber die weissagenden Zeichen beobachtete. Fahne, Bocholtz I. Ö ___ 212 ___^ Auch Arminius und die übrigen Vornehmen unter den Germanen unterliessen es nicht, jeder die Seinen darauf hinzuweisen: das seien die Römer, die in Varus ganzem Heere das Laufen am Besten verstanden, die, um den Krieg nicht bestehen zu müssen, sich hinter eine Empörung gesteckt hatten; ein Theil von ihnen gäbe den Rücken, der noch schwer an seinen Wunden zu tragen hätte, ein Theil die Glieder, von Wogen und Stürmen zerschlagen, aufs neue den erbitterten Feinden, den zürnenden Göttern Preis, ohne guten Erfolg zu erwarten. Die Flotte und die Fahrt über den unwegsamen Ocean habe bewirken sollen, dass Niemand ihnen, als sie anzogen, entgegenrücken, Niemand sie auf der Flucht bedrängen könnte: aber, wäre es einmal zum Handgemenge gekommen, so sei es mit dem Beistande der Winde und der Ruder vorbei für die Besiegten. Sie möchten sieh nur erinnern an ihre Habsucht, ihre Grausamkeit, ihren Uebermulh: ob noch etwas anderes ihnen übrig bliebe, als entweder die Freiheit zu behaupten, oder zu sterben vor der Knechtschaft? Dann führen sie ihre Krieger, angefeuert durch solche Reden und laut eine Schlacht fordernd, hinab in eine Ehene Namens Idistavisn. Diese zieht sich zwischen der Weser und einer Hügelreihe in ungleichmässiger Krümmung hin, je nachdem die Ufer des Flusses ihr nachgeben oder vorspringende Berge ihr entgegen stehen. Jm Rücken erhob sich ein Wald, hoch mit seinen Aesten in die Luft aufsteigend; das Erdreich zwischen den Stämmen von Gestrüpp rein. Das Feld und den vordersten Theil des Waldes hatte die Schlachtreihe der Bai-baren inne; die Cheruscer allein hielten die Höhen besetzt, um sich während der Schlacht von oben auf die Römer zu werfen. Unser Heer zog folgendermassen auf: voran die gallischen und germanischen Hülfstruppen , hinter ihnen die Bogenschützen zu Fuss; sodann vier Legionen und der Cäsar selbst, von zwei Cohorlen und einer aiiserwählten Reiterschaar begleitet, hierauf wieder eben so viele Legionen und die leichten Truppen mit den Bogenschützen zu Pferde; dann die übrigen Cohorten der Bundesgenossen. Mit Eifer war der Soldat bedacht, sofort in wohlgeordnetem Zuge dem Feinde entgegen treten zu können. Als sich die Cheruscerhaufen, die in wilder Kühnheit hervorgebrochen waren, sehen Hessen, befiehlt der Cäsar dem tüchtigsten Theile der Reiterei, sich ihnen in die Seite zu werfen; dem Sterlinius, mit den übrigen Schwadronen sie zu umgehen und von hinten anzugreifen: er selbst werde seiner Zeit einschreiten. — Unterdessen zog ein herrliches Zukunftszeichen — acht Adler, die man gegen die Waldung hin und in sie hinein fliegen sah — des Imperators Blicke auf sich. Laut ruft er: vorrücken möchten sie und folgen den Vögeln Roms, den Gottheiten der Legionen! Zu gleicher Zeit rückt nun das Fussvolk von vorne gegen sie an, während die vorangeschickte Reiterei sich von hinten und von der Seite auf sie wirft. So seltsam es klingt, in zwei Zügen zogen die Feinde unaufhaltsam in entgegengesetzter Richtung: die den Wald inne gehabt halten, in die Ebene; die auf den Feldern aufgestellt waien, in den Wald Zwischen sie eingeklemmt, wurden die Cheruscer von den Hügeln herunter gedrängt; hoch unter ihnen hervorragend suchte Arminus durch Gewalt, durch Zuruf, durch Hindeuten auf seine Wunde die Schlacht zu halten. Er hatte sich auf die Bogenschützen geworfen, und dort wäre er durchgebrochen, wenn nicht die Cohorten der Räter und Vindelicer nebst den Gallischen mit ihren Fahnen ihm den Weg gesperrt hätten. Dennoch selbst gewaltig andringend und getragen von einem wilden, feurigen Rosse, kam er durch, das Gesicht mit Blut gefärbt, um nicht erkannt zu werden. Einige haben überliefert, er sei erkannt worden, doch haben ihn die Chauker, die unter den römischen Hülfstruppen standen, entkommen lassen. Gleiche Tapferkeit oder gleicher Trug Hess Inguiomerus die Flucht gelingen; die Uebrigen hieb man nieder, wo man sie traf. Viele, die über die Weser zu schwimmen versuchten, wurden durch nacbgeschleuderle Geschosse, oder die Gewalt des Stromes, oder endlich durch die Masse der Nachdrängenden und die einstürzenden Ufer hingerafft. Einige, die in schimpflicher Flucht sich in die Baumwipfel hinaufgearbeitet halten und zwischen den Zweigen sich zu verbergen suchten, wurden von Bogenschützen unter Scherz und Lachen erschossen; Andere wurden zerschmettert, indem man die Bäume umhieb. Das war ein grosser und für uns nicht blutiger Sieg. Die Feinde , auf die von der fünften Stunde bis in die Nacht rastlos eingehauen ward, füllten mit ihren Leichen und Waffen einen Raum von zehntausend Schritt. Unter der Beute fand man Ketten, die sie für die Römer mitgebracht hatten, als wäre der Erfolg unzweifelhaft. — Die Soldaten begrüssten auf der Wahlstatt Tiberius als Imperator, warfen einen Erdhügel auf und ordneten auf ihm die erbeuleten Waffen nach Art einer Trophäe; die Unterschrift nannte die Namen der besiegten Stämme. Nicht die Wunden, nicht der Gram um die Gefallenen, nicht das Gefühl ihrer Vernichtung erfüllte die Germanen so mit Schmerz und Zorn, wie dieser Anblick. Sie, die eben darauf sannen, aus ihren Wohnsitzen aufzubrechen und über die Elbe zurück zu weichen, verlangen nun nichts mehr als eine Schlacht und greifen eilends zu den Waffen. Das Volk, die Vornehmen, die Jungen, die Alten: Alle stürzen plötzlich auf den Zug der Römer los und bringen ihn in Unordnung. Zuletzt ersehen sie einen Platz zum Kampfe, von Fluss und Wäldern umschlossen, dazwischen eine enge, feuchte Ebene: auch um die Wälder zog sich ein tiefer Sumpf herum; nur hallen die Angrivarier die eine Seite vermittelst eines breiten Dammes aufgehöht, als Grenzwehre gegen die Cheruscer. Dort stellte das Fussvolk sich auf; die Reiterei verbargen sie in den nahen Hainen, damit sie den Legionen, wenn sie in den Wald eingerückt wären, im Rücken stände. Nichts von alledem blieb dem Cäsaren unbekannt: Plan, Terrain; was offen dalag, was verborgen war, um Alles wusste er, und der Feinde List schlug ihnen selbst zum Verderben aus Dem Sejus Tubero überlässt er die Reiterei und die Ebene; das Fussvolk stellte er dergestalt in Kampfordnung, dass der eine Theil auf dem ebenen Wege in den Wald einzurücken, der andere den vorliegenden Damm zu ersteigen hatte: was schwierig war behielt er sich selbst vor, das Uehrige übertrug er den Legaten. — Die, welchen der Weg durch die Ebene zugefallen war, drangen mit Leichtigkeit in den Wald ein; die hingegen, welche den Wall erstürmen mussten, hatten, als ob sie gegen eine Mauer angingen, mit schweren Hieben aus der Höhe zu kämpfen. Wohl bemerkte der Feldherr, dass sie beim Kampfe aus der Nähe im Nachtheil waren: daher Hess er die Legionen etwas zurück treten und befahl den Schleuderern und denen, die bei den Wurfmaschinen angestellt waren, ihre Geschosse spielen zu lassen und den Feind zurück zu drängen. Speer um Speer entfliegt den Maschinen, und je mehr Einzelne der Vertheidiger sich hervorthnn, mit desto mehr Wunden weiden sie hinab gestürzt. Der Cäsar beginnt mit den prätorischen Cohorten den Sturm, er erobert den Wall und eröffnet den Angriff auf die Wälder. Dort wird Fuss an Fuss gefochten: die Feinde umschloss hinten der Sumpf, die Römer der Fluss oder Berge; beiden bot die Oertlichkeit keinen Ausweg, Hoffnung nur die Tapferkeit, Rettung nur der Sieg. Nicht geringerer Muth beseelte die Germanen; der Art ihres Kämpfens und ihrer Waffen erlagen sie. Denn die ungeheure Menschenmenge konnte in dem engen Räume ihre ausserordentlich langen Speere nicht vorstrecken, nicht zurück ziehen, 213 auch ihre Kunst schnell und unerwartet anzugreifen und ihre körperliche Gewandtheit nicht geltend machen: der Soldat hingegen, den Schild an die Brust gedrückt, die Handfest im Griff, hieb auf die breiten Glieder der Barbaren, auf ih.e durch nichts gedeckten Gesichter ein, und bahnte sich über gefallene Feinde seinen Weg. Arminius Thatkraft war schon erschlafft, sei es in Folge der steten Gefahren, sei es, dass ihn die eben empfangene Wunde gelähmt hatte. Auch den Inguiomerus selbst, der hin und her durch die Schlachtreihe flog, liess freilich mehr sein Glück als seine Tapferkeit in Stich. Germanicus hatte, um besser erkannt zu weiden, den Helm abgenommen und bat, sie möchten nur immer fort und fort morden, zu nichts seien Gefangene nütze; nur die völlige Vernichtung des Stammes werde dem Kriege ein Ende machen. — Schon war es spät am Tage geworden, als er eine Legion aus der Schlacht zieht, um das Lager aufzuschlagen; die anderen sättigten sich bis in die Nacht in Feindesblut. — Die Reiterei kämpfte mit zweideutigem Erfolge. Nachdem die Sieger vor versammeltem Heere belobt waren, errichtete der Cäsar einen Berg von Waffen mit der stolzen Aufschrift: nach Besiegung der Völker zwischen Rhein und Elbe weiht das Heer des Tiberius Cäsar dieses Denkmal dem Mars und Jupiter und Augustus. Seiner selbst that er dabei keiner Erwähnung: war es Furcht vor Missgunst, oder meinte er, das Hewusstsein der That sei genug? — Sodann trägt er dem Sterlinius auf, den Krieg gegen die Angrivarier zu eröffnen, falls sie nicht schleunigst sich ergäben. Demüthig flehend erlangten sie dadurch, dass sie nichts abläugnelen, für alles Verzeihung. Da jedoch der Sommer bereits vorgerückt war, wurde eine von den Legionen auf dem Landwege in das Winterquartier zurück geschickt; die grössere Zahl führte der Cäsar auf Schiffen den Fluss Ems entlang in den Ocean. Anfangs rauschte die ruhige Fläche unter den Ruderschlägen der lausend Schiffe und kräuselte sich vor ihren Segeln, doch bald stürzte aus schwarzen Wolken Hagel herab; zugleich benahmen die Wogen, von Stürmen aus verschiedenen Richtungen aufgeregt, die Aussicht und erschwerten das Commando ; der Soldat, der voll Angst war und nicht wussle, wie es auf der See zugeht, hinderte, indem er den Schiffern im Wege stand oder ihnen zur Unzeit half, die Sachverständigen in ihrem Dienste. Am Himmel und auf dem Meere entfaltete sodann ungehemmt der Südwind seine Macht: durch Germaniens schwellende Berghöhen, durch seine tiefen Flüsse, durch unermessliche Wolkenmassen verstärkt, und grausiger durch die eisige Kälte des nahen Nordens, riss er die Schiffe mit sich fort und schleuderte sie zerstreut hinaus in die Weiten des Oceans oder an Inseln, die durch Felsufer oder verborgene Untiefen gefährlich waren. Als sie hei diesen eben mit Mühe vorbei gekommen waren, sprang die Fluth um und folgte dem Zuge des Windes. Da versagten die Anker den Dienst und unmöglich wurde es, die einstürzenden Wellen auszuschöpfen: Pferde, Lastvieh, Gepäck, selbst Waffen wurden über Bord geworfen, um die Schiffsgefässe zu erleichtern, die an den Seiten Wasser durchliessen und überdies von den Wogen überfluthet wurden. In eben dem Maasse, als der Ocean gewaltiger ist als andere Meere, und Germanien an Rauheit des Climas andere Länder überbietet, in eben dem Maasse überstieg jenes Unglück alles durch Neuheit und Grösse. Feindliche Gestade ringsum, und ein Meer, so weit und tief, dass man glaubt, es fei der Welt Ende und von keinem Lande begrenzt. Ein Theil der Schiffe ging unter; die Mehrzahl ward an ziemlich entlegene Inseln verschlagen und der Soldat, da keine Menschen dort wohnen, von Hunger hingerafft, die ausgenommen, deren Leben todte Pferde, die das Meer grade dort auswarf, fristeten. Nur die Trireme des Germanicus lief an das Land der Chauken an. Dort durchirrte er Tag und Nacht die Felsen und Vorsprünge der Küste und rief: er sei Schuld an solchem Verderben; kaum hielten ihn seine Freunde zurück, in demselben Meere den Tod zu suchen. Als endlich die Fluth ablief und der Wind günstiger war, kehrten einzelne schwer beschädigte Schiffe zurück, von wenigen Rudern oder durch Kleidungsstücke, die statt der Segel dienten, einige auch durch besser bewährte Hülfsmittel fortbewegt. Eilig liess Germanicus sie ausbessern und schickte sie aus, die Inseln zu durchsuchen. Durch diese Fürsorge wurden die meisten zusammen gebracht; viele brachten die Angrivarier, die sich kurz zuvor ergeben hatten, wieder: sie hatten sie bei den Binnenstämmeu losgekauft. Einige waren nach Britannien verschlagen und wurden von den dortigen Stammkönigen zurück geschickt. Je nachdem Jeder weit fort gewesen war, erzählte er nun Wunderdinge von gewaltigen Wirbelwinden, von unbekannten Vögeln und Seeungethümen, von halb menschlichen halb thierischen Gestalten: mochte er nun dergleichen wirklich gesehen, oder aus Furcht zu sehen geglaubt haben Doch das Gerücht vom Verlust der Flotte ermuthigte die Germanen, von neuem Hoffnung auf den Krieg zu setzen; den Cäsar, ihn nieder zu halten. Dem Cajus Silius befiehlt er, mit dreissigtausend Mann zu Fuss und dreilausend Reitern gegen die Chatten zu ziehen; er selbst bricht mit grösserer Streitmacht in das Land der Marser ein. Ihr Anführer Mallovendus, der sich vor Kurzem unter unsere Botmässigkeit gestellt hatte, zeigt ihm an, in dem nahen Haine sei der Adler einer der Legionen des Varus vergraben und werde von einem nicht sonderlich starken Posten bewacht. Augenblicklich wurde Mannschaft abgeschickt, um die Feinde nach vorne heraus zu locken; andere sollten hinten um sie herum ziehen und den Boden aufgraben: Beiden war das Glück günstig. Um so kampflustiger rückt der Cäsar weiter in das Innere; er verheert das Land und vernichtet den Feind, der keinen Zusammenstoss wagte, oder, wenn er irgendwo Widerstand leistete, sogleich verjagt ward und tu keiner Zeit — wje man von den Gefangenen erfuhr — grössere Furcht gehabt hatte. Denn als unsiegbar und gewappnet gegen jedes Geschick priesen sie die Römer, die nach Vernichtung ihrer Flotte, nachdem sie ihre Waffen verloren, nachdem Rosse und Männer mit ihren Leichen die Gestade bedeckt, nun doch mit derselben Tapferkeit, und als hätte ihre Zahl sich gemehrt, über sie hereingebrochen wären. Danach ward der Soldat in die Winterquartiere zurückgeführt, voll frohen Muthes, dass er das Unglück zur See durch einen glücklichen Feldzug wieder gut gemacht hatte. Diese Freude erhöhte der Cäsar durch seine Freigebigkeit, indem er jedem ersetzte, so viel er verloren zu haben angab. Und es galt für unzweifelhaft, dass der Feind wankte und darauf dachte: Frieden nach zu suchen, und dass der Krieg, wenn noch der nächste Sommer hinzu genommen würde, zu Ende gebracht werden könnte. Doch durch häufige Briefe mahnte Tiberius: er möchte heimkehren zu dem ihm zuerkannten Triumphe; es sei schon genug der Erfolge, genug der Zufälle. Glückliche und grosse Schlachten könnte er aufzählen, aber auch an die Verluste möchte er denken, die Wind und Wetter ihnen zugefügt hätten, nicht verschuldet durch den Anführer, aber doch schwer und bitter. Neunmal von Augustus nach Germanien geschickt, habe er mehr durch Klugheit ausgerichtet, als durch Gewalt. So seien die Sigamhrer gewonnen, so die Sueven und König Marobodus von kriegerischen Gedanken zurückgebracht worden. Auch die Cheruscer und die übrigen rebellischen Stämme könne man, nachdem man genugsam bedacht gewesen Rom zu rächen, ihren innern Streitigkeiten überlassen. — Als Germanicus noch ein Jahr erbat, um, was 214 er angefangen, zu Ende zu bringen, drang er nachdrücklicher auf seine Bescheidenheit ein, indem er ihm das zweite Consulat antrug, dessen Geschäfte er in Rom selbst besorgen sollte. Daran knüpfte er zugleich: falls ja der Krieg noch fortgeführt werden müsste, so sollte er Stoff übrig lassen für den Ruhm seines Bruders Drusus, der, da zur Zeit kein anderer Feind vorhanden wäre, lediglich in Germanien den Imperatortitel erwerben und von dort nur den Lorbeer heimtragen könnte. Da säumte Gcrmanicus nicht länger, obwohl er merkte, dass das Alles Verstellung war und man aus Missgunst ihn von der schon betretenen Ruhinesbahn abrief. Nach der Abberufung des Germanicus war am Unterrhein zehn Jahre Ruhe. Im Jahre 28 nach Christus jedoch empörten sich die Friesen gegen Rom. Der über sie gesetzte Primipilar') Olennius hatte sie zuerst bei der Lieferung der Felle gedrückt, dann ihre Frauen und Kinder zu Frohndiensten gezwungen. Daher Erbitterung und Klagen und als die nichts halfen, das letzte Mittel, der Aufstand. Zur Unterdrückung desselben zog der Proprätor Galliens, Lucius Apronius, die Veteranen der Legionen von Oberdeutschland und ausgewählte Hülfstruppen an sich, schiffte sich auf denTRheine mit ihnen ein und gelangte mittelst des Drususcanals zu den Aufrührern, die ihm indessen eine vollständige Niederlage beibrahten. 2 ) Jetzt tritt durch den Verlust der Bücher 7—10 der Annalen des Tacitus eine Lücke in unserer Geschichte ein, bis Caligula am Rhein erscheint (40 nach Christus), der wahnwitzige Kaiser. Seine lächerlichen Unternehmungen daselbst, sein Rheinübergang, seine germanische Leibgarde überzeugen uns indessen, dass Deutschland, wenn nicht vollständig unterworfen und römisch organisirt, doch ruhig war. Hierauf unter Kaiser Claudius, 41 n. Chr., finden wir Galba Suplicius, den späteren Kaiser, und Publius Gabinius, als Anführer des römischen Heeres am Rhein. Letzterer war in Untergermanien und hatte das Glück, den letzten, von der Varusschlacht noch rückständigen Legionsadler bei den Marsen 3 ) wieder zu finden. Auch dienten daselbst die späteren Kaiser Vespasian und Titus. Im Jahre 47 erbaten sich die Cheruscer, deren Adel im inneren Kriege aufgerieben war, von dem römischen Staate einen König 4 ) und erhielten ihn in Itaheus, Sohn des Flavius und einer Tochter des Cattenfürsten Catumerus und Neffe des Arminius, der ein Bruder des Flavius war. Damals befehligte Corbulo das römische Heer am Rhein. Er hielt strenge Kriegszucht und stärkte dadurch das Ansehen Roms in dem Maasse, dass die Friesen sich freiwillig wieder unterwarfen. Gegen die grossen Chauken wurde ein glücklicher Feldzug unternommen, doch musste der Feldherr auf deren vollständige Unterwerfung verzichten, weil Kaiser Claudius weitere Eroberungen verbot und befahl, dass die Armee sich auf das linke Rheinufer zurück ziehe; dort benutzte der Feldherr seine Truppen, um einen 4'/ 2 Meilen langen Canal zwischen Rhein und Maas zu graben, der es verhindern sollte, dass diese Flüsse durch die Fluthen des Ocean zurück gedrägt, das Land überschwemmten. Im Jahre 51 empfing Cöln von Agrippina, welche es durchsetzte, dass dort eine Veteranen-Colonie gegründet wurde, ihren Namen: Colonia Claudia Agrippinensis. Gleiclizeitig vertrieb L. Pomponius die Catten, welche Oberdeutechland plündernd und raubend durchzogen und schlug sie in ihrem eigenen Lande, wobei noch einige gefangene Römer aus der Varusschlacht befreit wurden, die vierzig Jahre Sclaven gewesen waren. 6 ) Im Jahre 49 befehligte Paulinus Pompejus die Armee des Unterrheins, er beendigte die Abdämmung des Rheins, welche Drusus vor 63 Jahren angefangen hatte.') Zu dieser Zeit war den Friesen das Gebot des Claudius: sich auf das linke Rheinufer zu beschränken, bekannt geworden; sie fanden sich veranlasst, die herrenlosen Ländereien auf dem rechten Ufer, bestimmt zum Gebrauche der Soldaten, 8 ) in Besitz zu nehmen und zu besäen. Avitus, der dem Paulinus im Oberbefehle gefolgt war, vertrieb sie davon, nachdem sie zwei Gesandte nach Rom geschickt aber ungünstigen Bescheid vom Kaiser erhalten hatten. Dasselbe Schicksal traf die Ampsivaricr, welche von den Chauken aus ihren Sitzen vertrieben, eben jene Ländereien oecupirt hatten. 9 ) Die Unterstützung der Tencterer nnd Bructercr konnte ihnen nichts helfen; Avitus fiel den Ersteren im eigenen Land in den Rücken. 3. Galba, Vitellius, Vespasian. Im Jahre 69 n. Chr. kam die, schon lange durch die kaiserliche Regierung angebahnte Militairherrschaft zur Geltung. In dem unermesslichen Reiche, worin das eigentliche Bürgerthum durch eine übermüthige, sich Alles ') Der Erste unter den Centurionen (Hauptleuten), deren jeder 2 Manipel (Compagnien), jeder Manipel gewöhnlich 120 Mann befehligte. — 2 ) Tacitus, Ann. IV., 72—74. — 3 ) Dio hat, als Schreibfehler, Maurusier. — *) Tacitus, Ann. XI., 16, 17; Luden findet dieses unbegreiflich und die ganze Erzählung des Tacitus verdächtig; ich kann ihm nicht beipflichten. Der Adel ist aufgerieben, die aristoeratische Verfassung also faotisch aufgelösst, das Volk wünscht statt dessen einen König, Rom gibt ihn aus einem solchen Adelsgeschlechte des Cheruscer-Volkes, welches nach römischen Begriffen eine königliche Würde, wenn auch nicht über das das ganze Volk, doch über Theile desselben, besessen hatte, ohne jedoch die übrige Aristokratie beherrscht zu haben. Solcher Beispiele finden wir ja auch bei andern Reichen germanischer Abkunft, bei den grossen Baronen in England, Frankreich. Armin ging durch die Aristocratie unter, als er verdächtig wurde, auch über sie die königliche Gewalt ausüben zu wollen. — 5 ) Tacitus, Ann. XI., 20; Dio LX, 30. Man hat diesen Canal in dem Leck, Andere in der Linge, Einer sogar in der Fossa Eugeniana von Rheinberg nach Venlo gesucht. Alle diese sind zu lang; die Fossa Eugeniana erweislich vom Jahre 1627 und Leck und Linge natürliche Abströmungen. Dem Maasse und dem Zwecke nach musste er nahe der Mündung liegen und ist das Yliet oder Maaslandschluis bei Leiden, auch dem Maasse nach, das geschaffene Werk. — °) Tacitus, Ann. XII., 28. Dem Pomponius wurde die Triumphehre zuerkannt; Tacitus meint dabei, seine Gedichte würden ihm einen grösseren Ruhm bei der Nachwelt bringen. — ') Tacitus, Ann. XIII., 53. — 8 ) Die agri decumates, welche von ihnen benutzt wurden, um Vieh darauf zu treiben; Taoitus, Ann. XIII., 54, 65. Es ist hier der Strich von Emmerich bis Wesel gemeint. — ") Diese Ländereien waren ursprünglich von den Chama- ven, dann von den Tubanten und zuletzt von den Usipetern benutzt; den Letztern aber von den Römern genommen worden; Tacitus» Ann XIII., 55. Vergleiche unten das Capitel: Landwehr. _ 215___ erlaubende Militairmacht niedergedrückt und jedes selbständigen Selmtzcs beraubt und deshalb der Regent selbst nur von dem guten Willen seiner Soldaten abhängig gemacht worden -war, stellte eine Ileercs-Abtheilung gegen die andere, ihren Kaiser auf, zog mit ihm plündernd, mordend durch das Land und schlachtete die Ucbcrwundcnch mit kaltem Herzen nieder. Schrecklich sind die Schilderungen, welche uns Tacitus davon liefert, reich an Wechsclfällcn grauenhaft durch blutige Schlachten, voll Zwietracht und Empörung, schwer selbst im Frieden; aber wichtig für jedes Reich, das sein Wohl auf würdigem Wege fördern will. In diesem Drama spielten vornehmlich die gegen Deutschland aufgestellten Legionen ihre Rolle. Der Grundstoff in ihnen war schlecht, theils weil seit der Varusschlacht das Gesindel der Hauptstadt darin untergebracht worden war, theils weil die Kriege mit den wilden Völkern ihre Sitten verwildert hatten. Galba, einst Anführer derselben, war durch die Macht des Schwertes auf den Thron gesetzt; er übertrug dem Aulus Vitellius das Amt eines Consular-Legaten (Statthalter) über, die Armee in Deutschland, 1 ) welche von Hordeonius Flaccus befehlet wurde und von denen die Abtheilung in Oberdeutschland aufrührerisch an Stelle Galba's einen anderen Kaiser verlangte. Vitellius erschien Anfangs Dezember 70 in den Winterlagern am Unterrhein. Er macht sich den Soldaten angenehm und sie setzen ihn auf den Kaiserthron; Deutsche, namentlich aus unserer Gegend, sind seine mächtigsten Stützen. 2 ) In dem Winterlager der ersten Legion (Bonn) beginnt der Aufstand, sie zieht nach Cöln, nimmt das Schwert des Julius Caesar aus dem Heiligthum des Mars und überreicht es dem neuen Herrscher, dann wälzt sich das Heer, überall durch die hinzutretenden Truppen verstärkt, durch Oberdeutschland, Gallien nach Italien. 3 ) Doch während er seinem blutigen Schicksale entgegen eilte, hielt Claudius Civilis, ein Bataver aus königlichem Geblüte, den Zeitpunkt für günstig, die Völker zum Aufstande zu bringen. Die Kraft des Staates war durch den Kampf Zweier um die Herrschaft gebrochen, die batavische Insel von Truppen fast entblösst, da den Kern derselben Vitellius mit nach Italien genommen und an seiner Stelle eine träge Mcnsehenmassc aus der nächsten Gegend der Nervier und Germanen mit Waffen behangen hatte. Dieses Alles bestimmte Civilis zu seinem Vorhaben und persönliche Gefahr beschleunigte die Ausführung. Schon einmal als Empörer angeklagt und in Ketten zum Nero geschickt, aber von Galba freigesprochen, kam er unter Vitellius in gleichem Verdachte; das Heer drang auf seine Hinrichtung. Doch er, ein Hannibal, wie Tacitus ihn nennt, selbst bis auf das entstellte Gesicht, entwarf mit Geistesgewandtheit einen grossen Plan gegen Roms Gewalt, der auch gelungen sein würde, wenn nicht das Grimdübel der Deutschen, Zerrissenheit und Parteiwuth, so wie jetzt noch, auch damals entgegen gestanden hätte. In dem Glauben, dass alle Deutschen die Vernichtung der Römerschaft mit einem Willen unterstützen würden, schien es ihm nur nöthig, die Legionen der Römer unschädlich für das Unternehmen zu machen. Das konnte nicht auf offenem Wege geschehen, daher trat List an die Stelle. Er stellte sich, als verträte er die kaiserliche Gewalt für Vespasian gegen den unwürdigen Vitellius und erwirkte in der That von Hordeonis Flaccus, dem Ober- Befehlshaber am Rhein, der dem Bürgerkriege und Vitellius abhold war, eine mündliche, und von Primus Antonius eine briefliche Aufforderung: unter dem Scheine eines Aufstandes die Legionen, welche Vitellius gegen Vespasian nach Italien im Jahre 7,0 nach Chr. beordert hatte, am Rheine fest zu halten. Zu dem Aufstande selbst musste eine Aushebung von Mannschaften, welche Vitellius verordnet hatte, den Vorwand hergeben. Die Bataver hatten, gleich den Belgiern und linksrheinischen Deutschen, solche Mannschaften jetzt schon mehr als zwei Menschenalter nach altem Brauche unter der Anführung der Edelsten ihres Volkes unverweigert gestellt; die Habgier und der Ucbermuth der aushebenden Commissairo hatte diese Last freilich drückender gemacht, man nahm Alte und Seh wache, die sich für Geld los zu kaufen im Stande waren, oder Knaben von stattlicher Gestalt, um mit ihnen geilen Lüsten zu fröhnen. Diese Schändlichkeiten benutzte Civilis. Es berief die Ersten seines Stammes in einen heiligen Hain. „Wir werden nicht mehr wie Bundesgenossen, nein, wie Sclavcn behandelt," sprach er, „ein Opfer der Geldgier und der Gelüste der Beamten. Jetzt sollen wir abermals unsere Kinder und Brüder zur Aushebung liefern, und doch war Roms Macht niemals so gebrochen, als jetzt. Ja, die Römer selbst sehen unsern Aufstand nicht ungern. Erliegen wir, muss Vespasian die Schuld übernehmen, ein Sieg dagegen bedarf nie einer Rechtfertigung." Alle schwuren Beistand und rasch pflanzt sich der Aufruhr zu den Canninefaten und Friesen fort. Jene erhoben sich unter Brinno und vernichteten zwei Cohorten in ihrem Lande (zu Leyden), und in kurzer Frist standen Batavier, Canninefaten und Friesen vereint unter Civilis am Rhein, den Römern gegenüber, in Schlachtordnung. Während der Schlacht selbst geht die römische Flotte aus 24 Schiffen und die Cohorte der Tungeren zu ihm über. Er erficht einen entschiedenen Sieg. Darauf bieten auch rechtsrheinische Germanen ihm Hülfe an, während er selbst mit Geschenken und Klugheit die Gallier zum Beitritt anreizte, aber auch immer mehr und mehr kund gab, dass er die Königskrone über die kräftigsten und reichsten Völker seiner Nachbarschaft erstrebe. Das Alles öffnete dem Hordeonius die Augen; er befiehlt dem Legaten Mumius Lupercus, der das Winterlager zweier Legionen zu Xanten commandirte, gegen den Feind auszurücken. Dieser zog die Hülfstruppen der Ubier und die Reiterei der Trevirer, auch eine Ala (Regiment Reiter) der Bataver, welche unter ihm diente, an sich und rückte Civilis entgegen. Beide Theile stellten i) Tacitus,. hist. I., 8. — 2 ) hist. IL, 14, 15, 17, 22, 27, 32, 43, 66, 69, 80. Flavius^ Josephus IV., 11. — ■ r ) Tac., hist. I., 57 Sueton, "Vitellius 8. ___216 __ sich in Schlachtordnung. Civilis war von den Feldzeichen der beiden vernichteten Cohorten umgeben, damit seine Krieger den frischen Ruhm, die Feinde die Erinnerung ihrer Niederlage vor Augen hätten. Im Rücken standen seine eigene Mutter und Schwestern und die Frauen und Kinder seiner Gefährten, Antrieb zum Siege und Verhöhnung bei der Flucht. Die Deutschen eröffneten die Schlacht mit Gesang der Männer und Geheul der Weiber. Die römischen Legionen antworteten in einem ganz anderen Tone, denn gleich beim ersten Angriffe ging die Ala der Bataver über und wandte sich sofort gegen die Römer, deren linker Flügel dadurch entblösst und zugleich mit verdoppelter Kraft angegriffen wurde. Die Hülfstrappen der Ubier und Trierer ergriffen verwirrt die Flucht und durchirrten die ganze Ebene. Das bot Rettung den Legionen, welche sich in geschlossener Ordnung hielten; denn da die Feinde von ihnen abliessen und die Fliehenden verfolgten, gelang es jenen, Vetera (Fürstenberg) zu erreichen. Die erste Folge des Sieges ist characteristisch für deutsche Unternehmungen. Claudius Labeo, der Anführer der batavischen Ala, welche beim Beginn "der Schlacht übergetreten und die Waffen gegen die Römer gerichtet hatte, war mit Civilis in eine bürgerliche Streitigkeit verwickelt; es kam nun zur Frage: ob man ihn beibehalten oder tödten tolle. Da das Erstere Zwietracht erzeugt, das Andere seine Landesleute mit Unwillen erfüllt haben würde, so verbannte man ihn zu den Friesen. Inzwischen griff der Aufstand immer mehr um sich und zwar noch am selbigen Tage, an welchem obige Schlacht geschlagen worden war, traten ihm die alten, ausgedienten Cohorten bei, welche von den Batavern und Canninefaten durch Vitellius nach Rom beordert worden waren. Ein Bote des Civilis hatte sie auf dem Marsche eingeholt. Um einen Vorwand zur Widersetzlichkeit zu finden, stellten sie an Hordeonius Flaccus verschiedene von Vitellius zugesagte Forderungen, z. B. Geldgeschenk für den Marsch, doppelten Sold u. s. w., und da ihnen nicht Alles gewährt wurde, so wandten sie sich nach Unterdeutschland zum Civilis. In Bonn suchten sie friedlichen Durchlass beim Herennius Gallus nach, dem Legaten (Befehlshaber) der ersten Legion; „sie wollten nicht Krieg gegen die Römer, nur Ruhe in der Heimath nach langem Dienste. u Der Legat hatte die Absicht, den Durchzug zu gestatten, aber die Legionssoldaten waren dagegen. Sie brachen, 3000 an der Zahl, mit einem feigen, aber, so lange nicht Gefahr waltet, frechen Haufen von Marketender und Trossknechten zum Thore hinaus und glaubten, die ihnen gegenüber stehende kleine Anzalü schnell umschliessen zu können; allein die Cohorte stellt sich im Keile auf, durchbricht die Reihen, wirft die Legion zurück und füllt die Gräben von Bonn mit ihren Leichen. So kamen sie mit Umgehung von Cöln wohlbehalten zum Civilis, der durch ihren Zuwachs ein ansehnliches Heer commandirte. Er Hess es auf Vespasian schwören und die beiden, nach Fürstenberg geflüchteten Legionen durch Gesandte auffordern, sich dem Eide anzuschliessen. Als er jedoch von dort die Antwort zurück erhielt: „ein batavischer Verräther könne in römischen Dingen keinen Schiedsrichter abgeben, sondern nur eine verdiente Strafe für seine Schuld gewärtigen", da rief er eiligst die Bataver zu den Waffen. Es stiessen zu ihm die Bructerer und Tencterer; auch wurden die Germanen durch Boten zu Beute und Ruhm gerufen und sie erschienen in unermesslicher Zahl. Die beiden Legaten, Mumius Lupercus und Numisius Rufus, nahmen die ernsthaftesten Maassregcln zur Vertheidigung Vetera's. Wall und Mauern wurden verstärkt, die Stadt, welche sich als Frucht eines langen Friedens vor den Thoren der Befestigung angebaut hatte, wurde der Erde gleichgemacht. Auch wurde Mundvorratb herbeigeführt, jedoch zu wenig und dieses Wenige wurde noch, da man keine Ordnung hatte, sondern Jedem zugreifen Hess, schneller verbraucht, als nothwendig war. So begann die Belagerung. Civilis besetzte beide Rheinufer mit unabsehbaren Schaaren »von Germanen, während seine Reiter die Ebenen durchsprengten und Schiffe den Strom sperrten. Seine Cohorten trugen die gewöhnlichen römischen Feldzeichen, dagegen die Germanen die Bilder wilder Thiere, den Wäldern entnommen, jeder Stamm dasjenige, mit dem er nach altem Brauche in den Krieg zu ziehen pflegte. Diese offenen Zeichen, dass es sich um einen Krieg mit den eigenen Mitbürgern und mit fremden Völkern handle, drückten den Muth der Belagerten. Die Belagerer dagegen lebten voll Hoffnung schon deshalb allein, weil die Anzahl der Belagerten für die Ausdehnung der Befestigungen zu gering war. Sie waren auf zwei Legionen berechnet und jetzt fanden sich ausser dem Tross nur 5000 streitbare Männer darin. Von der einen Seite zogen sich die Werke einen sanften Hügel hinan, von der anderen waren sie gegen die Ebene gerichtet. Diese Lage hatte Augustus ganz besonders für ein Winterlager günstig und an sich fest gefunden; es waren daher auf die Vertheidigungswerke keine besonderen Mühen verwendet. Wälle mit Mannschaften und Waffen darin schienen ihm ausreichend, um von dort aus Germanien im Zügel zu halten; dass ein solches Lager jemals von den Feinden belagert werden könnte, war Niemanden eingefallen. Das erste Unternehmen der Belagerer, welche sich nach Volksstämmen aufgestellt hatten, damit sich die Tapferkeit der Einzelnen desto bestimmter zu erkennen gäbe, war, mit Geschossen anzugreifen; da diese jedoch an den Thürmen haften blieben und man von oben herab mit Steinen ihnen Wunden beibrachte, so gingen sie in wildem Muthe zur Erstürmung des Walles über. Unter Geschrei wurden die Leitern angelegt, Andere stiegen auf dem Schilddache der Ihrigen empor. Verderbliches Unternehmen! Die Aufsteigenden werden mit dem Schwert oder durch einen einfachen Stoss hinabgeschleudert und unter Pfählen und Pfeilen begraben. Dem ersten misslungenen Versuche folgte ein zweiter; man wagte sich an Wurfmaschinen, den Deutschen etwas ganz Ungewohntes. Sie bewiesen nicht die mindeste Geschicklichkeit dabei. Darauf, von Ueberläufern und Gefangenen unterrichtet, wurde Bauholz nach Art einer Brücke zusammen gefügt und auf Räder vorwärts an die Festungsmauer gebracht, damit ein Theil der 217 Angreifenden oben, wie auf einem Damme, gegen die Feinde auf der Mauer kämpfen, während ein anderer Theil unten verborgen, die Mauer untergrübe. Allein das Bauwerk fiel zu unförmlich aus und wm-de durch Steine welche die Römer mittelst ihrer Ballisten (Wurfmaschinen) dagegen schleuderten, zerstört. Das Alles bestimmte die Deutschen von Gewalt abzustehen und sich auf das Warten zu verlegen, wobei man auf Aushungern und Verrath rechnete. Mittlerweile hatte Hordeonius, der in Mainz stand, von der Einschliessung Vetera's Kunde erhalten; er sendete den Legaten der achtzehnten Legion, Dillius Vocula, mit auserlesener Mannschaft zur Hülfe. Er selbst zaghaft, alterschwach und den Soldaten verhasst, weil sie ihn für arglistig und dem Vespasian ergeben ansahen, wagte den Zug nicht zu führen, reiste aber als Oberbefehlshaber mit. Als Beide mit den Truppen nach Bonn kamen, dem Winterlager der ersten Legion, fanden sie dort die Gemüther äusserst erbittert. Man klagte Hordeonius offen als Verräther an, der die batavischen Cohorten absichtlich habe von Mainz entkommen lassen und Schuld trage, dass ihnen in Bonn eine Niederlage beigebracht sei. Der Oberbefehlshaber Hess zur Aufrecbterhaltung des Ansehens einen der meuterischen Soldaten in Fesseln legen. So kam das Heer nach Cöln, wo die gallischen Hülfstruppen sich anschlössen. Hier wuchs die Erbitterung der Legionen; der gefesselte Soldat hatte erklärt: Hordeonius habe ihn als Unterhändler beim Civilis benutzt und beabsichtige nun, ihn aus dem Wege zu räumen, um keinen Zeugen seines Verrathes gegen sich zu haben. Da bestieg Vocula mit bewunderungswürdiger Festigkeit die Rednerbühne und befald, den Aufwiegler zum Tode zu führen. Die Bessergesinnten leisteten Folge, während die Schlechtgesinnten in Schrecken geriethen, die Mehrzahl aber verlangte, durch- die Entschiedenheit Voculas bestimmt, dass Hordeonius ihm den Ober- Befehl abtrete, was auch geschah. Indessen war dadurch die Aufregung noch nicht beseitigt. Es fehlte an Sold und Getreide. Die Gallier weigerten die Aushebung und den Tribut, dazu hatte der Rhein so wenig Wasser, dass er keine Schiffe tragen und man ihn stellenweise durchwaten konnte. Dieses Alles erregte die Gemüther, besonders das Letztere, weil es die Arbeit mehrte, indem dadurch am ganzen Ufer Wachtposten nothwendig geworden waren, um die Deutschen von den Fluthen fern zu halten; auch glaubten Viele darin eine Vorbedeutung zu erkennen, als ob die Flüsse, die alten Schutzwehren der römischen Herrschaft, den Staat im Stich gelassen hätten. In Neuss vermehrte die sechszehnte Legion das Heer und erhielt Vocula in dem Legaten Herennius Gallus einen Mittel-Befehlshaber. Trotz dieser Verstärkung wagte man es nicht, sogleich dem Feinde entgegen zu rücken, vielmehr schlug man in Gelb ein befestigtes Lager auf und übte die Truppen. Um sie zugleich durch Beute zu belohnen, führte Vocula einen Theil des Heeres in die Gaue der mit Civilis verbundenen Gugerner, (wozu Bocholtz und Lobberich gehörte,) während Herennius Gallus mit den Uebrigen zurückblieb. Unterdessen trieb ein Schiff mit Frucht beladen auf eine Untiefe und wurde von den Deutschen siegreich gegen die Römer erbeutet. Das musste Gallus entgelten. Mit wilder Wuth stürmte man in sein Zelt, schleppte ihn heraus, zerriss seine Kleider, mishandelte seinen Leib, um ein Bekenntniss von ihm zu erpressen: für welchen Preis und mit wessen Einverständniss er das Heer verrathen habe? und sein Leben wurde nur dadurch gerettet, dass er ihre Beschuldigung: Hordeonius sei der Hauptverräther, auf ihr Verlangen bestätigte. Indess musste er in Fesseln bleiben, bis Vocula zurück kam, ihn befreite und die Schuldigen hinrichten Hess. Während dessen erhielt Civilis, der immer noch Vetera eingeschlossen hatte, von den Deutschen täglich neuen Zuzug. Sie traten zu ihm im Bündniss, indem sie zu dessen Befestigung, nach alter Sitte, aus ihren edelsten Geschlechtern Geissein stellten. Um die Massen nützlich zu beschäftigen, sandte er eine Abtheilung aus, das Land der Ubier und Trierer zu verwüsten; namentlich war man gegen Erstere erbittert, weil sie ihr Vaterland abgeschworen und, den deutschen Namen mit dem römischen vertauschend, sich Agrippinensen genannt hatten. Ihre Cohorten, die sorglos zu Marcodurum (Düren) lagen, wurden überfallen und vollständig vernichtet. Dafür fielen die Ubier in Deutschland ein, wurden aber, als sie einige Zeit ungestraft dort Beute gemacht hatten, umzingelt und aufgerieben. Eine andere Abtheilung beorderte Civilis über die Maas, um das Land der Menapior und Moriner und die Grenzen Galliens zu beunruhigen. Civilis selbst betrieb mit Nachdruck die Belagerung. Er verstärkte die Wachtposten, damit die Belagerten nach Aussen von jeder Kundschaft abgeschnitten wären. Den Batavern übertrug er die Anfertigung von Wurfmaschinen und Belagerungswerkzeugen und den rechtsrheinischen Deutschen, die mit Ungeduld auf eine Schlacht drangen, befahl er den Wall niederzureissen und wenn sie hinabgestossen würden, den Kampf zu erneuern, da sie bei ihrer Menge Verluste verschmerzen könnten. Bei dieser Erstürmung des Walles machte selbst die Nacht dem Kampfe kein Ende. Die Stürmenden hatten Holzmassen zusammengetragen und angezündet und rannten, dazwischen schmausend, sowie einen jeden die Hitze des Weines antrieb, mit blinder Tollkühnheit zum Kampfe. Natürlich konnten ihre Geschosse gegen die Finsterniss nicht treffen, während die Römer die deutlich zu erkennende Schlachtreihe der Deutschen vor sich hatten und auf jeden Einzelnen, der durch Kühnheit oder Waffenschmuck sich auszeichnete, zielen konnten. Als Civilis dieses bemerkte, befahl er das Feuer zu löschen und Alles in Finsterniss und Kampf durcheinander zu wirren. Das erzeugte einen verworrenen Lärm; Niemand wusste was geschah, wohin er traf, wohin er ausweichen sollte. Woher Geschrei kam, dahin wandte man sich, dahin wurde geschossen. Nichts hilft Tapferkeit, alles bewältigt der Zufall; die Tapfersten fallen durch die Geschosse der Feigen. Bei den Deutschen herrschte unbesonnene Erbitterung; der römische Soldat dagegen, kundig der Gefahren, warf eisenbeschlagene Pfähle und Fahne, Itocholtz- I. 53 218 schwere Steine mit Ueberlegung; wo der Lärm der Stürmenden, das Anlegen der Leitern ihm den Feind verkündeten, stiess er ihn mit dem Schilde hinab, jagte ihm das Wurfgeschoss nach. Mehrere, die bis oben auf die Mauer gelangten, fielen, von Dolchen durchbohrt. Nach so vollbrachter Nacht folgte am Morgen ein neues Kampfspiel. Die Bataver hatten wirklich einen Thurm mit doppeltem Stockwerk angefertigt; doch als er sich der prätorischen Pforte näherte, die nach der Ebene lag, wurde er mittelst starker Stangen und Balken, die man dagegen stiess, zertrümmert, wobei viele der Daraufstehenden umkamen und zugleich gegen die Bestürzten ein glücklicher Ausfall unternommen. Nebenbei wurde von den sehr kundigen und geschickten Legionssoldaten mancherlei Anderes in'sWerk gesetzt. Einen besonderen Schrecken bereitete eine bewegliche Maschine, welche, wenn sie plötzlich herabgelassen wurde, einen oder mehrere Feinde vor den Augen der Ihrigen in die Höhe riss und vermittelst eines Gegengewichts in die Festung schnellte. So wurde denn Civilis abermals genöthigt, vom Sturme abzustehen und in Buhe zu erwarten, ob nicht Bottschaft und Versprechung die Treue wankend machen könne. Unterdessen erlangte Vespasian durch den Sieg über Vitellius bei Cremona die Kaiserkrone. Die Nachricht wurde durch ein Schreiben des Primus Antonius und durch den mündlichen Bericht des Alpinius Montanus den Legionen in Gelb bekannt gemacht. Sie schworen nach einigem Widerstreben und mit nicht ganz offenem Herzen dem neuen Kaiser. Als aber auch ein Schreiben des Antonius an Civilis zum Vorschein kam, worin dieser als ein Befreundeter angeredet wurde, erhob sich der Verdacht, als betrachte man die Legionen in Deutschland für Feinde. Die Soldaten im Lager zu Gelb bestanden daher auf Aufklärung und wurde Montanus an Civilis gesandt: er solle vom Kriege abstehen und seine Empörung nicht unter falschem Schleier verbergen. Sei er wirklich für Vespasian aufgetreten, so sei sein Zweck erreicht. Civilis antwortete zuerst ausweichend, dann aber, als er Montanus, der ein Trierer war, ausgehorcht hatte, sprach er sich offen gegen die römische Herrschaft aus mit Worten, die den Gesandten selbst aufwiegelten. Dieser kehrte umgewandelt zurück, berichtete nur von seiner verfehlten Sendung und verheimlichte, was bald zum Ausbruch kommen sollte. Civilis schickte von seiner Belagerungsarmee die Veteraner-Cohorten und die entschlossensten der Deutschen gegen Vocula. Diese heben im Vorbeiziehen eine Reiterschaar zu Asberg in ihrem Winterlager auf und stürmen so unerwartet auf das Lager zu Gelb los, dass Vocula weder Zeit hat, seine Truppen anzureden, noch sie zu entwickeln; nur das Eine konnte er mitten im Getümmel erwirken, durch seine regelmässigen Soldaten dem Mitteltreffen einen festen Halt zu geben. Die Hülfstruppen schlössen sich ordnungslos an, die Reiterei brach zwar vor, wurde aber von den geschlossenen Gliedern der Feinde zurückgeworfen; von da ab wurde nicht mehr gefochten, nur gemordet. Die Nervier-Cohorten, sei es aus Furcht oder Verrath, entblössten die Flanken und bahnten den Deutschen den Weg bis zu den Legionen; diese verloren ihre Feldzeichen und wurden sogar schon innerhalb des Walles niedergemacht, als unerwartet neue Hülfe kam. Die von Galba ausgehobenen und jetzt herbeigeforderten Cohorten der Vasconen erschienen auf dem Kampfplatze. Sie hatten bei Annäherung an das Lager das Geschrei der Kämpfenden vernommen, fielen den Feinden in den Rücken und verursachten einen grösseren Schrecken, als ihre Anzahl zu rechtfertigen vermochte. Die Einen glaubten von Neuss, die Anderen von Mainz die ganze Heeresmacht in Anmarsch. Dieser Irrthum gab den Römern neuen Muth; im Vertrauen auf die fremde Kraft erlangen sie ihre eigene zurück. Die Tapfersten der Bataver, so weit sie zu Fuss waren, wurden erschlagen, ihre Reiterei entkam mit den Feldzeichen und Gefangenen, die sie gleich im Anfange der Schlacht gewonnen hatte. Die Heerführer auf beiden Seiten hatten das Unglück sich zugezogen und das Glück nicht zu benutzen gewusst. Hätte Civilis eine bedeutendere Macht aufgestellt gehabt, so würde er von so wenigen Cohorten nicht umgangen worden sein und das bereits durchbrochene Lager vollends eingenommen haben; Vocula aber hatte den Anmarsch der Feinde nicht erspäht, war daher schon beim Ausrücken besiegt, hatte schliesslich seinem eigenen Siege nicht getraut, war erst nach tagelangem, fruchtlosem Harren dem Feinde nachgerückt, während er durch ein Folgen auf dem Fusse, in raschem Anfall, die Belagerung von Vetera hätte aufheben können. Inzwischen suchte Civilis die Belagerten zu überreden, dass bei den Römern Alles verloren, bei ihm der Sieg sei. Er liess die eroberten Feldzeichen offen herumtragen und die Gefangenen zur Schau stellen. Indess einer der Letzteren zerstörte den Plan; er erzählte kühn mit lauter Stimme die wahre Sachlage, wurde dafür zwar von den Deutschen sogleich erstochen, aber gerade deshalb von den Belagerten für' so viel glaubwürdiger angesehen. Auch erkannten Letztere an den Verheerungen und dem Rauche der brennenden Landhäuser das Anrücken eines siegreichen Heeres. Als Vocula mit diesen» bis vor Vetera vorgedrungen war, befahl er die Feldzeichen aufzupflanzen und sie mit Wall und Graben zu umgeben; er beabsichtigte dadurch Tross und Gepäck zu decken, um so viel leichter den Kampf beginnen zu können. Allein anders die Soldaten; sie erhoben sich gegen den Feldherrn, verlangten sogleich die Schlacht und wagten, soweit war es gekommen, sogar zu drohen. Ohne sich Zeit zu einer regelmässigen Aufstellung zu nehmen, stürmte man ungeordnet und ermüdet zum Kampfe. Civilis that das Seinige, vertrauend auf die Fehler der Feinde und die Tapferkeit der Seinigen. Das Glück war bei den Römern sehr wankelmüthig. Die scldimmsten Meuterer waren die Feigsten. Andere dagegen, eingedenk des letzten Sieges, behaupteten ihren Stand, drangen auf den Feind ein und ermuthigten sich und ihre Nebenmänner. Als die Schlachtordnung hergestellt war, wurden die Hände nach den Belagerten ausgestreckt, dass sie den Augenblick nicht unbenutzt lassen möchten. Diese, von den 219 Mauern das Feld übersehend, brachen aus allen Thoren hervor. Und da gleichzeitig Civilis mit dem Pferde zu Boden sank und in beiden Heeren die Meinung, er sei verwundet oder gar getödtet, Glauben fand, so veranlasste das Bei den Seinigen eine eben so ungeheure Bestürzung, als bei den Feinden Ermuthigung. Vocula, statt die Fliehenden zu verfolgen, liess die Wälle und Thürme von Vetera verbessern, als stünde eine neue Belagerung bevor. Durch die Nichtbenutzung der Siege kam er in den Verdacht, dass er nur Krieg wolle. Das Drückendste für das Heer war Mangel an Nahrungsmittel. Diesem abzuhelfen, wurde der Tross mit dem bewaffneten Haufen nach Neuss geschickt, um auf dem Landwege, den Strom beherrschten die Feinde, Getreide herbei zu holen. Der erste Zug kam ungefährdet zurück, da Civilis sich noch nicht -wieder gekräftigt hatte; nicht so die zweiten Fuhren. Als auf dem Hinwege die Cohorten, welche zur Deckung mitgegeben waren, wie im tiefen Frieden einherzogen, meist fern von ihren Feldzeichen, die Waffen auf den Wagen, zügellos hcrumschweifend, griff Civilis sie in geschlossenem Zuge an, nachdem er durch vorausgeschickte Mannschaft die Brücken und Engpässe besetzt hatte. Man kämpfte eine weite Strecke ohne Entscheidung, bis die Nacht die Fechtenden trennte. Die Cohorten zogen in Gelb ein, wo das Lager noch stand, von zurückgelassenen Cohorten bewacht. Es war zweifellos, dass dem Getreidezuge auf dem Heimwege eine grössere Gefahr warte, drum beorderte Vocula tausend Auserlesene aus der, in Vetera eingeschlossen gewesenen 5. und 15. Legion zur Verstärkung der Deckung. Es waren unbändige, gegen ihren Anführer aufsätzige Soldaten. Sie zogen, von Vocula geführt, in grösserer Anzahl aus, als beordert war und machten unterwegs offen ihrem Ingrimm Luft: sie würden sich nicht länger das Hungern und die Hinterlist der Legaten gefallen lassen. Die in Vetera Zurückgebliebenen aber klagten: man habe sie durch das Ausrücken eines Theils der Legionen preisgegeben. So entstand ein doppelter Aufruhr, indem die Einen Vocula zurückverlangten, die Anderen sich weigerten umzukehren. Hierauf schloss Civilis Vetera von Neuem ein, während Vocula sich in Gelb festsetzte, das er jedoch mit Neuss vertauschte, wogegen Civilis Gelb einnahm und bei Neuss ein glückliches Reitertreffen lieferte. Der römische Soldat indessen, mochto Glück, mochte Unglück einbrechen, blieb zum Verderben seiner Anführer aufgereizt, und jetzt zu Neuss verlangten die Legionen, durch jene von der fünften und fünfzehnten verstärkt, ihre Geschenke, da sie erfahren hatten, dass von Vitellius Geld gesandt sei. Hordeonius säumte nicht, aber er vertheilte die Gaben auf den Namen des Vespasian. Das gab dem Aufrühre neue Nahrung. Unter Schwelgerei, Sehmauss und nächtlichem Gelage erneuerten sie den alten Groll gegen Hordeonius und, da kein Legat, kein Tribun sich entgegen zu stellen wagte (in dieser Nacht war alles Ehrgefühl vernichtet), so rissen sie ihn von seinem Lager und ermordeten ihn. Vocula konnte sich vor gleichem Schicksale nur durch Flucht in Sklavenkleidcrn retten. Als der Rausch sich gelegt hatte, trat die Furcht ein, man schickte Centurionen mit Briefen an die Gemeinde Galliens und bat um Hülfsmannschaft und Geld. Als Civilis gegen sie anrückt, betragen sie sich, wie ein Haufen ohne einen Anführer zu thun pflegt, vorschnell, furchtsam, gedankenlos. Sie greifen blindlings zu den Waffen, werfen sie aber sogleich weg und suchen Heil in der Flucht. Solches Missgeschick erzeugte Zwiespalt. Das obergermanische Heer sonderte sich ab; die 1., 4. und 18. Legion folgten dem Vocula, schworen dem Vespasian und wurden zum Entsatz vor Mainz geführt, das von Catten, Usipiern und Mattiakern belagert wurde. Der Feind hatte schon, mit Beute beladen, den Platz verlassen, musstc aber mit seinem Blute dafür bezahlen; er wurde auf dem Heimwege, zerstreut und nichts Arges ahnend, eingeholt. Bis dahin hatten die Trierer noch zu Rom gehalten, Schutzwehr und Wälle an ihren Grenzen errichtet und mit wechselndem Erfolge gegen die Deutschen gekämpft; dann aber, als das römische Capitol in Folge des Kampfes der Vitellianer gegen die Vespasianer niedergebrannt, Vitellius selbst grausam ermordet worden war, als die gallischen Priester sangen: So lange der Sitz Jupiters bestanden habe, sei auch das römische Reich unverletzt geblieben, der verhängnissvolle Brand sei das Zeichen des Zornes der Götter, welche dadurch die Weltherrschaft den Völkern im Norden der Alpen in die Hände gegeben hätten; als Hordeonius ermordet und dadurch von den Legionen selbst an den Tag gelegt war, dass sie lieber dem Feinde, als dem Kaiser Vespasian gehorchen wollten, fing die Treue der Trierer und ihrer Nachbarn, der Lingonen, zu wanken an. Classicus, ein adliger Trierer aus königlichem Gcblüte, Oberst der Trier'schen Reiterei unter Vocula, Julius Tutor, sein Landsmann, und Julius Sabinus, ein Lingone, knüpften mit Civilis Verbindungen an, hielten in Cöln in einem Privathause mit einigen Ubiern und Tungrcrn geheime Berathungen und beschlossen: die Meuterei der Legionen zu benutzen, um sie zum Morde ihrer Legaten zu verführen und durch gehäufte Schuld ihrer Bundesgenossenschaft desto sicherer zu sein. Gleichzeitig schickte man Aufwiegler durch Gallien, heuchelte dabei aber Gehorsam gegen Vocula, um ihn desto sicherer zu vernichten. Vocula kam von Mainz nach Cöln; dort erschien auch Claudius Labeo, der mittelst Bestechung seiner Wächter von den Friesen entflohen war und mit Mannschaften versehen wurde, um das Innere der batavischen Insel für Rom zurückzugewinnen. Vocula indessen zog mit seinem Heere zum Entsätze nach Vetera. Als er bis nahe an die Festung vorgedrungen wai-, traten Classicus und Tutor offen auf, bezogen, von den Römern getrennt, ein besonderes Lager, zwangen Vocula, bis Neuss zurückzuweichen und verfolgten ihn dahin. In ihrem Lager, welches sie in der Ebene zweitausend Schritte von dem seinigen aufgeschlagen hatten, kam der Plan zur Vollziehung. Ehrvergessen kamen römische Centurionen und Soldaten dorthin und Hessen sich erkaufen: dem Auslände den Eid zu schwören und ihre Legaten zu ermorden. Fahao, Bocholtz I. M ___ 220 ___ -•' Vocula erhielt von Allem Nachricht; die Meisten riethen ihm zu fliehen; doch er zog vor, das Heer zu versammeln und also zu sprechen: «Niemals habe ich mehr bekümmert um mich und weniger besorgt um euch zu euch geredet. Denn dass ihr auf ineinen Untergang sinnet, höre ich gern; bei unserm so grossen Unglücke erwarte ich den Tod als das Ende meiner Leiden. Ihr dagegen erfüllt mich mit Scham und Mitleid, nicht weil euch Kampf und ein Schlachlheer erwartet, wie es der Kriegsgebrauch und die Stellung von Feinden gegeneinander mit sich bringt, sondern weil Classicus mit euern Armen Krieg gegen das römische Volk zu führen beabsichtigt, und von euch die Anerkennung und Huldigung der Herrschaft Galheus verlangt. Wenn uns für den Augenblick Glück und Tapferkeit verlassen haben, sind damit auch die Vorbilder gewichen, wie einst römische Legionen lieber starben, als einen Schritt weichen wollten? Oft haben unsere Bundesgenossen' ihre Städte zerstören, sich, ihre Frauen und Kinder verbrennen lassen um keinen andern Preis als der Treue und des Kachruhms wegen; und noch gegenwartig zu Vetera dulden die Legionen Mangel und Belagerung und lassen sich nicht durch Schrecken, nicht durch Versprechungen von ihrem Platze bringen. Wir aber haben alles zur Genüge: Waffen, Männer, eine vortreffliche Lagerbefestigung, Getreide und Zufuhr für den längsten Krieg. Auch Geld war jüngsthin genug da, sogar für ein Geschenk, welches ihr, mögt ihr annehmen, es sei von Vitcllius oder von Vespasian gesandt, immer doch von einen Imperator Roms erhalten habt. Wenn ihr, so oft Sieger, bei Gelb, bei Velera, jetzt plötzlich die Schlacht fürchtet, so ist das an sich eurer unwürdig, jedenfalls habt ihr Wall, Mauern und sonstige Aufhaltungsmiltel, bis aus der Nähe Hülfslruppen und Heere zusammen eilen. Sollte ich euch missfallcn, so sind ja andere da, Legaten, Tribunen oder selbst ein Ceulurio oder Soldat. Möge nur die entsetzliche Nachricht sich nicht durch die Welt verbreiten: ihr seid die Helfershelfer der Civilis und Classicus geworden, um in Italien einzufallen, Oder wollet ihr, wenn euch Deutsche und Gallier bis zu den Thoren Roms geführt haben, auch in eure 'Vaterstadt die Waffen tragen? Es schaudert das Gcmüth schon bei dem blossen Gedanken an so grossem Frevel! Oder wollt ihr den Trierern und dem Tutor Wache stehen? Soll euch der Bataver die Losung ertheilen? Wollt ihr den zusammengelaufenen Deutschen als Ersatzmannschaft dienen? Und was wird der Frevel für einen Ausgang haben, wenn sich römische Legionen euch gegenüber stellen? Wollt ihr dann in zweifachem Verrath, den Göttern verhasst, zwischen dem neuen und alten Eide hin und her irren? Dich, Jupiter, dem Bestgrössten der Gölter, dem wir jetzt schon achthundert und zwanzig Jahre so viele Triumphe weihen, dich, Quirinus, dem Vater Roms, euch flehe ich an mit heiliger Bitte: wenn euch nicht daran gelegen, unter meiner Leitung dieses Lager unenlweiht zu erhalten, es doch gegen eine Beschimpfung durch Classicus oder Tutor zu schützen. Verleihet den römischen Kriegern eine lautere Gesinnung und Reue ohne Strafe." Classicus wusstc diese Rede, welche von den Soldaten theils mit Hoffnung, theils mit Furcht und Scham angehört wurde, durch die Absendung des Aemilius Longinus, eines Abtrünnigen der ersten Legion, zu beseitigen, der die Frevclthat, den Mord an Vocula, vollbrachte und die beiden Legaten Herennius Gallus und Numisius in Fesseln logen Hess; dann erschien er selbst in Neuss, übernahm die Zeichen des Oberbefehls und licss die Soldaten der gallischen Herrschaft Treue schwören. Worte standen ihm nicht zu Gebote, wenngleich er für Frevelthaten abgehärtet war. Hierauf theilte er sich mit Tutor in die Leitung dos Ganzen. Dieser, nachdem er den Tribun zu Mainz getödtet und Cöln eingeschlossen hatte, zwang auch die dortigen Legionen zur Huldigung Galliens, während Classicus von den zu ihm übergetretenen Römer die, sich am meisten Wegwerfenden nach Vetera sandte, um den Belagerten die Notwendigkeit einer Uebergabe vorzustellen. Diese erwogen zwischen Treue, Ehre und zwischen Mangel und Schande. Alle Vorräthe waren verzehrt; man lebte nur noch von Strauchwerk und Wurzeln. Das bewog endlich die Besatzung, an Civilis Abgeordnete zu schicken und um ihr Leben zu bitten. Ihre Bitte wurde nur erhört, nachdem sie Gallien gehuldigt hatten; dann erschienen Wächter, um dafür zu sorgen, dass sie ohne Gepäck abzogen, aber auch für ihren Schutz auf dem Abzugswege; der Letztere wurde ihnen schändlicher Weise nicht zuTheil. Als sie sich fünftausend Schritte von Vetera entfernt hatten, wurden sie treuloser Weise von den Deutschen überfallen. Die Kampffertigen fanden auf der Stelle, Andere beim Heramirren ihren Tod; die Uebrigcn flohen in das Lager zurück und wurden dort von den Deutschon mit sammt dem Lager verbrannt. Der Legat Mumius Lupercus Avar unter den Gefangenen und wurde nebst anderen Geschenken an Veleda geschickt, einer Jungfrau im Lande der Bructorer, welche eine ausgebreitete Herrschaft und nacli Ansicht der Deutschen eine Sehergabe besass und für eine Göttin gehalten wurde. Lupercus kam nicht bis zu ihr; er wurde unterwegs getödtet. Gleichzeitig wurden alle Lager der Römer längst des Rheines bis in die Alpen hinein verbrannt; nur Mainz und Vindonissa (Windisch) blieben übrig. Aber alles das war, bei dem Character der Sieger, kein Gewinn. Ohne einen grossen Gedanken verfolgten die Führer ihre Parteizwecke. Julius Sabinus, das Haupt der Lingonen, der von thörichter Eitelkeit geleitet war und, um von dem vergötterten Julius Cäsar zu stammen, auf seine Elternmutter sogar die Schande des Ehebruchs häufte, glaubte bei der Gestaltung des neuen gallischen Reichs durch schnelles Zugreifen den Preis zu erringen. Er Hess sich als Kaiser begrüssen und versuchte sein Reich durch einen Krieg gegen die ihm widerstrebenden Sequaner zu befestigen, wurde aber geschlagen und konnte nur durch das Gerücht, er habe sich in dem Brande seines Landhauses freiwillig den Tod gegeben, sein Leben mittelst Schutzes seiner Freunde und Treue seines Weibes Epponia noch neun Jahre fristen. Aber selbst dieser Beweis hoher ehelicher Tugend vermochte die Leidenschaften nicht zu versöhnen; Vespasian Hess, als sie entdeckt wurden, beide hinrichten. Tutor und Classicus verfolgten den Plan eines gallischen Reichs mit dem Sitze in Trier, aber sie thaten nicht einmal so viel, die Alpenpässe zu sperren. Civüis trat nur scheinbar jenen bei, um, so lange es Noth war, ihre Unterstützung sich zu sichern; in der That war sein Gedanke auf ganz Anderes gerichtet. Sein nächster Wunsch war 221 Ausbreitung seiner Macht in der Nähe und Kühlung der Privatrache an Claudius Labco. Nachdem er das Land der Suniker besetzt und ihre Mannschaft in Cohorten geordnet hatte, stiess er auf Labeo, der zur Hemmung seiner weiteren Schritte die Brücke über die Maas (bei Mastricht) mit einer zusammengerafften Schaar von Bctasiem, 1 ) Tungern und Nerviern besetzt hatte. Die Deutschen schwammen durch den Fluss und fielen dem Labeo im Kücken, während Civilis sich an dessen Schaar wendete und rief: »Wir kämpfen nicht, damit Trierer oder Bataver über euch herrschen; wir wünschen nur Euer Bündniss. Ich trete zu euch über5 ihr möcht mich als Feldherr oder gemeinen Soldaten wollen!" Das wirkte; die Schaar der Betasier, Tungerer und Nervier trat zu ihm über und mit ihnen ihr ganzes Volk; Labeo entkam durch die Flucht. Statt sich hiermit zu begnügen und Grösseres zu verfolgen, zog Civilis in den unwegsamsten Gegenden Belgiens umher, um Labeo einzufangen. Mitten in diesem, dem unternommenen Wagstückc ungemässem Handeln hatte eine wenig passende Verhandlung mit Cöln statt. Die Deutschen, namentlich Classicus, die Nützlichkeit eines milden Regiments ganz verkennend, wollten das reiche Cöln der Plünderung des Heeres und der Zerstörung preisgegeben sehen. Nur Civilis stimmte nocli dagegen, weil die Stadt seinen, im Anfange des Krieges gefangenen Sohn während der Haft anständig gehalten hatte. Zur Beendigung der Angelegenheit schickten endlich die Tencterer Gesandte nach Cöln, welche also sprachen: «Ihr habt euch leiblich und dem Namen nach wieder mit Deutschland vereinigt, das danken wir den gemeinschaftlichen Göttern und vor Allem dem Gölte des Krieges. Wir wünschen euch Glück, dass ihr jetzt frei leben könnt unter Freien, denn bis zu diesem Tage hatten die Römer Flüsse und Länder, ja den Himmel gleichsam verschlossen, um Unterhandlungen und Zusammenkünfte zwischen uns zu verhüten, oder, was noch schimpflicher ist für Männer, die zu den Waffen geboren sind, um uns wehrlos und fast nackt, nur unter Geleit und gegen Entgelt miteinander verkehren zu lassen. Damit jedoch unsere Freundschaft und Genossenschaft dauernd sei, verlangen wir: dass ihr die Mauern eurer Pflanzsladt, die Bollwerke der Kechtschaft nieder reisset; selbst wilde Thiere, wenn man sie einschliesst, verlieren ihre Tugenden; dass ihr alle Römer in eurem Lande erschlagt; wo Gebieter sind, fehlt die Freiheit; dass das Vermögen der Erschlagenen verlheilt werde, damit niemand im Geheimen schleichen und sich von der allgemeinen Sache absondern könne. Uns und euch muss es erlaubt sein, beide Ufer zu benutzen, wie es einst unsere Väter gethan haben. Wie das Licht und der Tag Allen, so hat alle Länder den Tapferen die Natur eröffnet. Nehmt die Einrichtung und Lebensweise eurer Väter wieder an, entreisst euch den Vergnügungen, wodurch Römer mehr herrschen, als durch die Waffen. Als offenes, unbescholtenes freies Volk werdet ihr andern Völkern gleich stehen und über sie gebieten." Die Cölner, nach gepflogener Berathung antworteten schlau also: «Die erste dargebotene Gelegenheit haben wir mit grösserer Begierde, als Vorsicht ergriffen, um uns mit euch und den übrigen Deutschen, unseren Anverwandten, zu verbinden. Sicher ist es aber wichtiger, jetzt, wo die römischen Heere sich gegen uns versammeln, die Mauern unsere)' Stadt zu verstärken, als zu zerstören. Die Fremden aus Italien oder den Provinzen, welche sich vormals in unsern Mauern aufhielten, hat entweder der Krieg verschlungen, oder sie sind nach ihrer Heimalh entflohen. Was noch bei uns ist, die vor geraumer Zeit Angesiedelten und Verheiratheten mit ihren Kindern, haben hier ihr Vaterland und wir halten euch nicht für so ungerecht, dass ihr von uns die Ermordung unserer Väter, Brüder oder Kinder fordern könnet. Den Zoll und die Lasten auf den Verkehr heben wir auf, auch möget ihr unbewacht herüberkommen, jedoch nur bei Tage und unbewaffnet, bis die neuen noch jungen Rechte durch Gewohnheit mehr Eingang gewonnen haben. Uebrigens mögen Civilis und Veleda Schiedsrichter zwischen uns sein und unsern Vertrag bestätigen." Durch diese Rede wurden die Tencterer besänftigt und die Cölner sendeten Gesandte und Geschenke an Civilis und Veleda, welche alles durchsetzten, was die Cölner wollten. Veleda selbst bekamen die Gesandten nicht zu sehen; sie wohnte auf einem hohen Thurme und einer ihrer Verwandten brachte, wie eine Mittelsperson bei der Gottheit, Frage und Antwort. Schlimmer als die Cölner behandelte man die übergetretenen Legionen. Statt Weckung, Unterdrückung des Hochgefühls, statt Ordnung und passende Führer, Verwilderung und eitele, tobende, mit sich uneinige, unkundige Vorgesetzte. Je mehr Verbrechen man die Soldaten begehen liess, desto fester glaubte man sie für die Sache gewonnen, desto unmöglicher die Versöhnung mit Rom. Die beiden Legionen, die erste von Bonn und die sechszehntc von Neuss, wurden nach Trier beordert. Als sie dorthin zogen, strömten unterwegs von Feld und Haus die Volksmasscn herbei, die noch vor Kurzem bei ihren Namen gebebt hatten und umschwärmten sie höhnisch. Das veranlasste gar bald das Picentiner Reiter-Regiment, von der Sache abzulassen und nach Mainz zu ziehen, wobei sie unterwegs auf Longinus, den Mörder des Vocula, der ihnen im Wege kam, schössen. Die Legionen kamen wirklich nach Trier und wurden unter Valentinus gestellt, der immer tobte und nur auf Verwirrung und Verderben bedacht war. Als er einst abwesend war, entzogen sie sich seinem weiteren Befehle, indem sie sich nach Metz begaben, zu den Bundesgenossen der Römer. Während dessen rüstete Rom mit aller Kraft und das veranlasste eine Zusammenkunft der aufgestandenen Gallier und Belgier in Rheims. Hier zeigte sich so recht die Erbärmlichkeit der Parteiführer, die Nichtigkeit des ganzen Unternehmens. Valentinus von Trier führte dort das erste Wort. Er brachte vor, was man grossen Reichen vorzuwerfen pflegt und überschüttete das römische Volk mit Schmähungen und Verunglimpfungen. Seine Rede war voll Schwindel, aufwiegelnd, darauf lossprechend und deshalb bei der Mehrheit beliebt. Gegen ihn sprach Julius Auspex, ein Rheimser. Die römische Machtstellung und die Vorzüge des Friedens führte er vor Augen und wie Feige wohl zum Kriege sich entschlössen, die Wackersten aber seine Gefahren übernehmen müssten und wie die ') Ihrer gedenkt auch Plinius, bist. nat. IV., 31; Grüter, insörlpt, Sie wohnten diesseits Brüssel, wo Betz u. Bietz noch an sie erinnern. 222 Legionen schon ihnen auf der Ferse ständen. Weiter ging man zu Vorwürfen über, dass Trierer und Lingonen zur Zeit die Sache der Gallier in der Person des Vindex nicht unterstützt hätten. Die Eifersucht der Provinzen gegen einander kam besonders bei den Fragen zum Ausbruche, wer Oberfeldherr sein, wo man Eecht nehmen und die Aussprüche der Götter erforschen und wo, wenn der Sieg errungen sei, künftig der Sitz der Herrschaft sein solle? So kämpfte man, ehe der Sieg gewonnen war, schon um die Ergebnisse des Sieges, wobei die eine Partei noch verletzender als die andere mit ihren Vorzügen prahlte und dadurch erregte man einen so grossen Ekel gegen die Zukunft, die man anzubahnen zusammengekommen war, dass man die Gegenwart dagegen sehr erträglich fand. Die Versammlung ging statt bundesfreundlich, bundesfeindlich auseinander. ') Ihr einziges Eesultat war ein Schreiben an die Trierer, worin man ihnen rieth, vom Kampfe abzulassen und wo möglich durch echte Reue sich Verzeihung zu erwirken. Inzwischen drangen die neugerüsteten Legionen immer näher. Die Vangionen und Tribocer und verschiedene Abtheilungen der verführten römischen Legionen traten wieder auf die Seite der Römer: auch stellte sich zu ihnen Julius Britanniens mit seinen Schaaren, ein Schwestersohn des Civilis, der ihn hasste — wie denn Verwandtenhass der bitterste ist. Tutor zog sich nach Bingen hinter die Nahe zurück und glaubte sich dort sicher, weil er die Brücke abgebrochen hatte. Allein er wurde umgangen und geschlagen. Dann folgte allgemeine Bestürzung und Verwirrung; die Truppen liefen auseinander, die Fürsten, welche sich zu den Triern gehalten hatten, zogen in ihre Heimath und, um Alles zu verderben, die beiden Legionen von Neuss und Bonn sahen sich ob der Tobsucht des Valentinus, wie oben bemerkt, veranlasst, von Trier nach Metz zu ziehen. Mittlerweile erschien auch Cerialis, der neue römische Oberbefehlshaber an Stelle des Hordeonius in Mainz. Dadurch bekam die Kriegsführung wieder festen Halt. Das Erste, was Cerialis that, war, die Hülfstruppen 1 , welche Gallien gestellt hatte, in die Heimath zu schicken; Rom habe an seinen eigenen Legionen genug. Diese doppelt geschickte Handlung gewann ihm ganz Gallien. Dann griff er die Trevirer an, schlug sie und eroberte ihre Stadt. Die Plünderung derselben und die Vernichtung, welche die siegreichen Soldaten stürmisch verlangten, wies er entschieden zurück; statt dessen redete er die überwundenen Legionen und Trevirer in einer veranlassten Heeres Versammlung also an: «Ich habe niemals, die Redekunst geübt, nur mit den Waffen mein Zeugniss für die Tapferkeit des römischen Volkes abgelegt. Doch weil bei euch Worte am meisten gelten und das Gute und Schlechte nicht nach seinem Wesen, sondern nach den Stimmen der Empörer abgeschätzt zu werden pflegt, so habe ich beschlossen, euch Einiges zu eröffnen, was für euch vorthcilhafler ist zu hören, als für uns zu sagen. Die römischen Feldherren und Imperatoren sind in euer und der übrigen Gallier Land nicht aus eigenem Interesse, sondern auf den Ruf eurer Vorfahren gekommen. Diese waren diuch Zwietracht bis zur Vernichtung bedrängt und die zur Abhülfe berufenen Germanen hatten Verbündete, wie Feinde, mit Knechtschaft belegt Mit wie vielen Schlachten gegen Cimbern und Teutonen, mit welchen Anstrengungen und welchem Erfolge unsere Heere gegen die Deutschen gekämpft haben, ist hinreichend bekannt und nicht um Italien zu beschützen halten wir den Rhein besetzt, sondern damit kein zweiter Ariovist der Königsmacht über Gallien sich bemächtige. Oder glaubt ihr etwa, dass Civilis, die Bataver und die überrheinischen Völker euch besser behandeln werden, als eure Väter und Grossväter von ihren Vorfahren behandelt sind? Immer war es ein und dieselbe Ursache, welche die Deutschen reizte, Gallien zu überfallen: Begehrlichkeit, Habsucht und Verlangen, den Wohnsitz zu wechseln; an Stelle ihrer Einöden und Sümpfe wollen sie diesen fruchtbaren Boden und euch selbst sich zu eigen machen. Man schützt dabei Freiheit vor und bedient sich anderer hochtönender Namen; aber das sind Worte, hinter denen sich Jeder verkriecht, der sich zum Zwingherrn Anderer machen will. Königthum und Krieg haben in Gallien so lange bestanden, bis ihr euch unsern Anordnungen anvertrautet. Wir, obgleich oft gereizt, haben die Bechte des Siegers nur so weit gebraucht, als der Schutz des Friedens verlangt. Ohne Kriegsheer kann die Ruhe der Völker nicht erhalten werden und ohne Sold kein Heer, ohne Steuer kein Sold. Im Uebrigcn werdet ihr gerade wie wir gehalten; ihr selbst seid Anführer der Legionen und verwaltet diese und auch andere Provinzen, nirgends ist Trennung oder Ausschliessung. Haben wir löbliche Fürsten, so habt ihr, wenngleich fern von uns, doch gleichen Vorthcil mit uns, lirannische sind denen am gefährlichsten, die ihnen am nächsten wohnen. So wie die Dürre und zu viel Regen und andere natürliche Uebel, so muss man sich auch die Habsucht und die Ueppigkeit tirannischer Herren gefallen lassen. Laster wird es geben, so lange es Menschen gibt: aber sie leben nicht ewig und werden durch das Dazwischentreten der Besseren aufgewogen. Oder hofft ihr von Tutor und Classicus, wenn sie eure Könige würden, eine gemässigtere Herrschaft und glaubt ihr, dass mit geringeren Steuern sich Heere aufstellen lassen, wie sie gegen Deutsche und Brüten nöthig sind? Vergesst nicht, dass, wenn die Römer verdrängt werden, was die Götter verhüten wollen, Kriege aller Völker unter einander losbrechen werden. Glück während acht Jahrhunderte und eine eben so lange fortgesetzte Zucht haben dieses Gebäude aufgebaut und es kann nicht niedergerissen werden, ohne die Zerstörer mit zu verderben. Ihr seid dann in der grössten Gefahr, weil ihr Geld und Schätze besitzt, die Hauptvcranlassungen zu Kriegen. Darum liebt und pflegt den Frieden und ehret die Stadt, an der wir, Sieger wie Besiegte, gleiches Anrecht haben. Das Glück und das Unglück, welches ihr erfahren habt, möge euch ermahnen, nicht Trotz, Widersland und Verderben dem Gehorsame und der Wohlfahrt vorzuziehen." Diese Rede verfehlte bei den Galliern ihre Wirkung nicht. Die Macht des Cerialis wuchs von Tag zu Tag; um dennoch das Ziel zu erreichen, versuchten Civilis und Classicus ihn auf dem Wege der Bestechung; sie boten ihm die Krone Galliens an und hielten sich nur die Herrschaft über ihre Gebiete vor. Allein sie hatten sich in seinem Character verrechnet. Cerialis antwortete nicht einmal und schickte den Boten gefangen nach Rom. ') Sollte man nicht glauben, Tacitus habe hier (hist. IV., 09,) von unsern Zustünden berichtet. ____ 223 ___ Um dieselbe Zeit fanden die beiden Legionen, welche reumüthig nach Metz gezogen waren, im Heere wieder Aufnahme und wurde vornehmlich durch ihre Tapferkeit ein Ueberfall des Classicus, Tutor und Civilis auf Trier mit grossem Verluste der Feinde zurückgewiesen. Darauf traten auch die Cölner wieder auf die Seite Roms; sie überlieferten die Frau und Schwester des Civilis und die Tochter des Classicus, welche ihrer Obhut anvertraut waren, den Römern als Pfand des Bundes und vernichteten durch Hinterlist eine Cohorte Chauken und Friesen, welche Civilis bei ihnen zu Zülpich einquartiert hatte, indem sie dieselben durch ein reiches Mahl und Wein einschläferten, dann einschlössen und im Hause verbrannten. Durch alle diese Widerwärtigkeiten und weil auch vom Meere aus die römische Macht mittelst der vierzehnten Legion und der brittischen Flotte die batavische Insel bedrohte, wurde Civilis genöthigt, sich nach Xanten bei Castra-Vetera zurückzuziehen. Auch er hatte sein Heer aus allen Theilen Deutschlands wieder ergänzt. Es folgte ihm dorthin, erzählt Tacitus, 1 ) Cerealis, dessen Macht verdoppelt war durch die Ankunft der zweiten sechsten und vierzehnten Legion. Auch die Cohorten-und Alen, die schon längst herbeigerufen waren, hatten seit dem Siege sich beeilt. Keiner der beiden Feldherren war ein Zauderer, doch hielt die schon von Natur nasse Gegend sie auseinander und Civilis hatte das Hemmniss durch einen, quer in den Rhein gelegten Damm verstärkt, so dass der Fluss, durch diesen Widerstand zurück gedrängt, sich über die umliegende Gegend ergoss. So war das Terrain gestallet, trügerisch durch unsichere Furthen und uns ungünstig, denn der römische Soldat ist mit Waffen belastet und scheut das Schwimmen, die Germanen, an Flüsse gewöhnt, hält die Leichtigkeit ihrer Waffen und der schlanke Wuchs ihrer Körper oben. Von den Batavern gereizt, begannen unserer Seits die Tapfersten den Kampf, dann entstand Angst und Unruhe, als die unergründlichen Sümpfe Krieger und Rosse verschlangen Die Germanen durcheilten die wohlbekannten Furthen und fielen uns, meistens ohne die Front anzugreifen, in die Flanken und in den Rücken. Auch ward nicht, wie in einem Kampfe auf festen Boden, aus der Nähe oder Ferne gekämpft, sondern, wie in einem Seetreffen zwischen den Wellen herumirrend, oder, wenn ein fester Punkt sich zeigte, mit dem ganzen Körper aufgestemmt, rissen sich Verwundete mit Unverwundete, des Schwimmens Kundige mit Unkundigen in gemeinsames Verderben Geringer jedreh als das Getümmel erwarten Hess, war der Verlust, weil die Germanen, ohne sich aus dem Sumpfe heraus zu wagen, in das Lager zurück kehrten. Dieser Erfolg der Schlacht bestärkte beide Feldherren, so verschieden sonst ihre Stimmung war, die letzte Gesammtentscheidung zu beschleunigen. Civilis, um das Glück fest zu halten: Cerialis, um die Schmach zu tilgen. Die Germanen waren im Glücke unbändig; den Römern hatte die Schaam keine Ruhe gelassen. Die Nacht ward bei den Barbaren mit Gesang oder Geschrei, von den Unsrigen in Zorn und Drohungen hingebracht. Als der folgende Tag anbrach, besetzte Cerialis die Front mit der Reiterei und den Hülfscohorten; in das zweite Treffen wurden die Legionen gestellt: sich selbst, als Feldherr, behielt er ausgesuchte Leute für unvorhergesehene Fälle zur Verfügung. Civilis stellte sich ihm nicht in langer Reihe, sondern in Keilfonn entgegen. Die Bataver und Gugerner standen rechtSi_die linke, dem Flusse nähere Seite nahmen die Ueberrheinischen ein. Die Ansprache der Feldherren geschah nicht in Form einer Rede an alle zusammen, sondern wie sie grade an Einzelne der Ihrigen heraniitten. Cerialis mahnte an den alten Ruhm des römischen Namens, die alten und neuen Siege; sie möchten den treulosen, feigen, besiegten Feind auf ewige Zeiten vernichten; mehr der Rache als einer Schlacht bedürfe es. Eine geringere Schaar hätte neulich gegen eine grössere gestritten und dennoch seien die Germanen, trotz der Tüchtigen, die dagewesen, geschlagen und nur solche übrig geblieben, die den Gedanken an Flucht im Herzen und Wunden auf dem Rücken trügen. Besondere Reizmittel wandle er sodann bei den Legionen an; Bändiger Brittanniens, nannte er die von der vierzehnten, die sechszehnte habe Galba zum Fürsten gemacht; die zweite werde in dieser Schlacht zum ersten Male ihre neuen Feldzeichen und den neuen Adler einweihen. Indem er sodann weiter ritt zu dem germanischen Heere (1., 5. und 15. Legion), streckte er die Arme aus: es gelte ihr Ufer, ihr Lager mit dem Blute der Feinde zurück zu gewinnen, Lebendiger erscholl das Kriegsgeschrei aus aller Mund; sei es, dass sie entweder nach langem Frieden eine Schlacht begehrten, oder ermattet vom Kriege nach Frieden sich sehnten und Belohnungen und Ruhe für die Zukunit hofften. Auch Civilis schwieg nicht, -wahrend er die Schlachtreihe ordnete. Den Wahlplatz selbst rief er zum Zeugen der Tapferkeit auf. Es ständen die Germanen und Bataver auf dem Felde ihres Ruhmes; auf die Asche und die Gebeine der Legionen träte ihr Fuss. Wohin der Römer den Blick richte, sehe er Gefangenschaft, Niedeilage, und alle Schrecken träten ihm entgegen. Der schwankende Erfolg der Trevirerschlacht dürfe sie nicht schrecken, dort habe ihr eigner Sieg den Germanen im Wege gestanden, da sie die Waffen bei Seite gelassen, Beule fortgeschleppt und so sich selbst die Hände gebunden hätten; doch jetzt habe sich alles günstig und dem Feinde zuwider gestaltet. Worauf des Feldherrn List hätte sehen müssen, darauf sei gesehen: auf morastige und ihnen wohlbekannte Ebenen, auf Sümpfe, den Feinden verderblich. Der Rhein und Germaniens Götter ständen ihnen vor Augen; unter ihrem Segen sollten sie die Schlacht beginnen, der Gattinnen, der Väter, des Vaterlandes eingedenk. Dieser Tag würde ihnen einen Ehrenplatz bei den Vorfahren, oder Schande bei den Nachkommen bringen. Als durch Waffenklang und Stampfen mit dem Fuss — so ist es bei ihnen Sitte — seinen Worten Beifall bezeugt war, wird mit Steinen, Schleuderkugeln und sonstigen Wurfgeschossen die Schlacht eröffnet. Unser Soldat betrat den Sumpf nicht, obwohl die Germanen uns keine Ruhe Hessen, um uns vor zu locken. Als alles, was .sich werfen Hess, verbraucht war und die Schlacht hitzig ward, eilen die Feinde drohend vorwärts. Bei ihrem Ungeheuern Körperbau und der Länge ihrer Lanzen durchbohrten sie aus der Ferne unsere schwankenden und ausgleitenden Soldaten; zugleich schwamm von dem Damme aus, der, wie wir berichtet haben, in den Rhein vorgeschoben war, der Keil der Bructerer herüber. Da wurde die Sache mislich; schon war die Schlachtreihe der Cohorten der Bundesgenossen geworfen, als die Legionenden Kampf aufnahmen: der Ungestüm der Feinde wird gedämpft und die Schlacht wieder gleichmässig hergestellt. Unterdessen kam ein Ueberläufer, ein Bataver, zu Cerialis und versicherte ihn: er könne den Feinden in den Rücken kommen, i) Historiarum "V. , 14—26. 224 wenn er Keilerei den Hanil des Sumpfes entlang schicke; dort sei fester Boden und die Gugerner , denen die Bewachung zugefallen, seien nicht sonderlich achtsam. Zwei Alen, die mit dem Ueberläufer abgeschickt wurden, umzingeln den überraschten Feind. Als man dies am Geschrei merkte, drangen die Legionen von vornherein: die Germanen wurden geworfen und eilten fliehend dem Rheine zu. Der Tag hätte den Krieg beendet, wenn die römische Flotte eilig eingeschritten wäre. Selbst die Reiterei setzte ihnen nicht nach, da plötzlich Regen sich ergoss und die Nacht herankam. Am folgenden Tage ward die vierzehnte Legion in die obere Provinz zu Gallus Annius geschickt; Cerialis' ergänzte sein Heer mit der zehnten Legion aus Hispanien. Zu Civilis stiess Hülfsmacht von den Chauken. Dennoch wagte er nicht die Stadt (Xanten) mit den Waffen seiner Bataver zu vertheidigen; nachdem er, was tragbar war, fortgeschleppt,, und das Uebiige in Brand gesteckt halle, zog er sich auf die Insel zurück: wohl wissend, dass es an Schiffen fehlte, um eine Brücke zu schlagen und das römische Heer anders nicht übersetzen würde. Ja, er zerstörte sogar den Damm, den Drusus Gcrmanicus') angelegt hatte, und liess den Rhein, der seinem natürlichen Zuge nach auf Gallien hereinbrach, weithin sich ergicssen, indem er vernichtete, was ihn aufhielt. Als so der Fluss gleichsam abgeleitet war, liess die schmale Rinne zwischen der Insel und den Germanen das Ganze wie festes Land erscheinen. Es zogen über den Rhein auch Tutor und Classicus und hundert und dreizehn Rathshcrren der Trevirer; unter ihnen war Alpinius Montanus, der, wie wir oben erwähnt haben, von Primus Antonius nach Gallien geschickt war. Es begleitete ihn sein Bruder Decimus Alpinius. Zugleich werben die Ucbiigen durch Mitleid und Geschenke um Hülfe unter den gefahrliebenden Stämmen. Und so bedeutend war" die Macht, welche der Krieg übrig gelassen hatte, dass Civilis die Standquartiere der Cohorten, Alen und Legionen an einem Tage in vier Abtheilungen angreifen konnte: die zehnte Legion in Arenacum, die zweite in Batavodwum, ausserdem Grinnes' und Vada, Lager der Cohorten und Alen. Sein Heer war so eingetheilt, dass er selbst und Verax, sein Schwestersohn, wie auch Classicus und Tutor, jeder seine eigene Schaar führte. Und, hofften sie auch nicht alles wirklich durchzusetzen, so dachten sie doch, wenn sie vieles wagten, in einigen Stücken das Glück zur Seite zu haben; auch könne wohl Cerialis der sich nicht sonderlich vorsähe und auf die vielen Botschaften hin und hereilte, auf dem Wege aufgehoben werden. Die, welchen der Angriff auf das Lager der zehnten Legion zugewiesen war, überfielen, in der Meinung die Belagerung einer Legion sei eine schwierige Sache, die Soldaten, als sie ausgerückt und mit Bauholzfällen beschäftigt waren. Der Lagerpräfect, fünf der ersten Ccnlnrionen und wenige Soldaten wurden getödtet, die Uebrigen brachten sich hinter den Schanzen in Sicherheit.. Unterdessen trachtete eine Schaar Germauen bei Batavodurum die angefangene Brücke zu zerstören. Den unentschiedenen Kampf brach die Nacht ab. Mehr Gefahr gab es bei Grinnes und Vada. Vada belagerte Civilis, Grinnes Classicus. Und schon konnte man sie nicht mehr aufhalten, da die Tapfersten alle getödtet waren: unter ihnen war Briganticus, Präfecl einer Ala, treu, wie wir gesagt haben, den Römern ergeben und mit Civilis, seinem Oheime, verfeindet. Doch, als Cerialis mit ausgewählter Reitermannschafl zu Hülfe kam, wendet sich das Glück, und in wilder Flucht werden die Germanen in den Fluss gedrängt. Civilis wird, während er die Fliehenden zurück zu halten sucht, erkannt und mit Geschossen verfolgt; er liess sein Ross in Stich und schwamm hinüber. Ebenso entkam Verax. Tutor und Classicus nahmen dort angelaufene Kähne auf. Auch da war die römische Flotte nicht bei der Schlacht, wie befohlen war, Furcht hielt sie auf und der Umstand, dass die Ruderer zu andern Soldatendienslen befehligt, nicht beisammen waren. Allerdings gab Cerialis auch zu wenig Zeit, seine Befehle auszuführen, in seinen- Entschlüssen durch den Augenhlick bestimmt, doch durch den Erfolg gross. Das Glück blieb ihm zui - Seite, wenn er es auch mal an Maasrcgeln hatte fehlen lassen. Daher war er selbst, wie sein Heer, nicht sehr auf Mantiszucht bedacht. Und wenige Tage darnach, obwohl er der Gefahr gefangen zu werden' entging, hütete er sich nicht vor einem schimpflichen Vorwurfe. Er war nach Neuss und Bonn gereist, um die Lager zu besichtigen, welche man für die Legionen, die dort überwintern sollten, aufschlug und kehrte zu Schiff zurück. Der Zug war zerstreut, unachtsam die Wache. Dies bemerkten die Germanen und sannen auf List. Sie wählten eine Nacht, finster durch dunkles Gewölk und gelangten, indem sie sich von der Strömung den Fluss abwärts tragen Hessen, ohne dass ihnen Jemand wehrte, in die Verschanzungen hinein. Das erste Gemetzel gelang ihnen durch List, indem sie die Zeltstricke abschnitten und die Soldaten, von ihren eignen Zellen überdeckt, hinmordeten. Ein anderer Zug bringt die Flotte in Unordnung, entert vermittelst hinübergeschleuderter Ketten, zieht die Schifle fort. Und wie sie, als es Heimlichkeit galt, geschwiegen hatten, so erfüllten sie, als das Gemetzel begonnen war, um desto grössern Schreck zu verbreiten, alles mit wildem Geschrei. Die Römer, erst durch ihre Wunden aufgeweckt, suchen die Waffen, stürzen hinaus auf die Strassen; wenige im Kriegsschmuck, die meisten das Gewand um den Ann gewunden und mit gezuckten Dolchen. Der Feldherr, halb im Schlafe und fast ohne Bedeckung, wird durch einen Irrlhum der Feinde gerettet, denn das prätorische Schiff, durch eine Flagge ausgezeichnet, ziehen sie mit sich fort, in der Meinung, dort sei der Feldherr. Cerealis hatte die Nacht anderswo zugebracht; wie die meisten glaubten, um mit Claudia Sacrata, einem ubischen Weibe, zusammen zu sein. Die Wachtposten entschuldigten ihr schändliches Vergehen mit des Feldherrn Schimpf, als sei es ihnen befohlen zu schweigen, um seine Ruhe nicht zu stören, da so die Signale und das Anrufen unterblieben, seien auch sie in Schlaf gesunken. Am hellen Tage fuhren die Feinde auf den genommenen Schiffen heim; die prätorische Trireme brachten sie Lippe aufwärts der Veleda zum Geschenk. Civilis ergriff das Verlangen, in einem Schiffstreffen sich zu zeigen. Er bemannte, was er an Zweirudern hatte, und alle die Schiffe, Welche mit einer einfachen Ruderreihe vorwäits gebracht werden. Dazu fügte er eine ungeheure Menge Kähne mit je dreissig oder vierzig Mann, eine Ausrüstung, wie sie hei den liburnischen Schiffen üblich ist; dazu die genommenen Kähne, welchen bunte Zeuge nicht unzierlich statt der Segel dienten. Zum Kampfplatz ward statt der offenen See die Stelle erwählt, wo die Mündung des Maasflusses den Rheinstrom dem Ocean zuführt. Den Grund zur Aufstellung der Flotte gab, ausser der angeborenen Eitelkeit des Stammes, die Absicht, durch diese Schreckensmacht die Zufuhr, welche aus Gallien herankam, auf dem Wege anzuhalten. Cerialis ordnete, mehr des Wunders wegen, als aus Besorgniss, seine Flotte zur Schlacht; an Zahl geringer, durch Gewandtheit der Ruderer, Geschicklichkeit der Steuerleute, Grösse der Schiffe überlegen. Diese hatten die Strömung für sich, jene fuhren vor dem Winde: so aneinander vorbeischiffend trennen ') Der Damm zwischen Xanten und Millingen (siehe oben Seite 214). zu 225 sie sich, nachdem sie kaum versucht hatten, leichte Wurfgeschosse zu schleudern. Civilis zog sich, ohne weiter etwas wagen, üher den Rhein zurück. Cerialis, der die Insel der Bataver nach Feindeshrauch verheerte, Hess die Aecker und Landhäuser des Civilis — ein bekannter Feldherrnkunstgriff — unberührt. So war die Kriegsfiihrung, bis, da unterdessen der Herbst sich neigte und die Regengüsse im Winter häufig werden, der Strom austrat und die sumpfige, niedrige Insel überschwemmte und zum See machte. Weder die Flotte noch Zufuhr war zur Stelle, und das Lager, in der Ebene angelegt ward durch die Gewalt des Stromes fortgerissen. Civilis hat uns später vorgehalten: dass damals die Legionen hätten vernichtet werden können, dass auch die Germanen es verlangt hätten, doch von ihm durch List davon abgebracht wären. Und das ist nicht ganz unwahrscheinlich, da ja wenige Tage später die Uebergabe erfolgte. Denn Cerialis mahnte, während er durch geheime Boten den Batavern Frieden, dem Civilis Verzeihung verhiess, Veleda und ihre Verwandten: das Kriegsglück, das in so vielen Niederla™en sich von ihnen abgewandt hätte, gegen ein, zur rechten Zeit um das römische Volk erworbenes Verdienst auszugleichen. Die Trevirer seien niedergehauen, die Ubier wiedergewonnen, den Batavern sei ihr Vaterland entrissen, und nichts hätte die Freundschaft mit Civilis eingetragen, als Wunden, Flucht und Gram. Verbannt und vertrieben sei er eine Last für die welche ihn aulnähmen; und genug hätten sie gefehlt, dass sie so oft über den Rhein gegangen wären. Wenn sie noch auf weitere Unternehmungen sonnen, würden auf ihrer Seite Unrecht und Schuld, auf unserer die Rache und die Götter sein. Auch Versprechungen wurden den Drohungen beigemischt. Als so die Treue der Ueberrheinischen erschüttert war> tauchten auch unter den Batavern allerhand Reden auf. Nicht müsse man den Sturz noch weiter aufschieben, es könne nicht eine Völkerschaft das Sclavenjoch der ganzen Welt zerbrechen. Was habe die Ermordung und Verbrennung ganzer Legionen für andere Folge gehabt, als dass neue und kräftigere herangezogen wurden? Wenn man zu Vespasianus Bestem den Krieg geführt hätte, so sei Vespasianus Herrscher; wenn man das römische Volk zum Kampfe heraus fordere — der wie vielte Theil des Menschengeschlechtes wären die Bataver? Hinblicken möchte man auf die Lasten der Raeter und Noricer und der übrigen Bundesgenossen ; von den Batavern würden nicht Abgaben, sondern Tapferkeit und Männer gefordert, das grenze nahe an Freiheit; und, wenn es gelte einen Herrn zu wählen, sei es ehrenhafter, Fürsten der Römer, als Weiber der Germanen zu ertragen. So die Menge. Die Vornehmen sprachen drohender: durch Civilis Wuth seien sie zu den Waffen gedrängt; er habe Abwehr gegen häusliche Noth zum Verderben seines Stammes gesucht. Damals hätten die Götter den Batavern gegrollt, als die Legionen belagert, die Legaten getödtet wurden, und der Krieg zur Abwehr der Noth eines Einzigen, aber zum Verderben aller begonnen sei. Nichts sei mehr zu hoffen, wenn sie nicht anfingen, sich wieder zu besinnen und durch des schuldigen Hauptes Bestrafung das Bekenntniss der Reue ablegten. Nicht entging dem Civilis diese Wendung; er beschloss ihr zuvor zu kommen, überdrüssig der Leiden und mehr noch in der Hoffnung sein Leben zu retten, die selbst auch den hohen Muth beugt. Nachdem er- ein Gespräch erbeten, wird die Brücke über den Fluss Nabalia in der Mitte abgebrochen; an die Vorsprünge treten die Feldherren und Civilis beginnt also: «Wenn ich mich vor einem Legaten des Vitellius vertheidigte, so dürften meine Thaten keine Verzeihung, meine Worte keinen Glauben finden. Alles unter uns war Zwietracht und Feindschaft: von ihm war sie begonnen, von mir gem.ehrt. Für Vespasianus hege ich von Alters her Achtung, und als er Privatmann war, hiessen wir Freunde. Dies war Primus Antonius bekannt, der mich schriftlich zum Kriege aufrief, damit nicht die germanischen Legionen und junge Mannschaft aus Gallien die Alpen überschritten. Von Antonius schriftlich, von Hordeonius Flaccus mündlich aufgefordert, habe ich den Krieg in Germanien geweckt, wie Mucianus in Syrien, Aponius in Mösien, Flavianus in Pannonien." Hier endigen die Geschichtsquellen, man weiss nur, dass der Krieg aufhörte und Vespasian allenthalben anerkannt wurde. ') ------- =ggeee©eee o ---------- 4. Titus, Domitian, Trajan, Adrian, Gordian, Constantin, Julian, Valentinian. Unter Titus, der 76 nach Christus die Herrschaft antrat und einst Tribun der deutschen Legionen gewesen war, verhielt sich Deutschland ruhig. Domitian, der kindische Kaiser, feierte zwar einen Triumphzug über die Germanen (83 n. Chr.), ohne jedoch etwas gethan zu haben. Antonius, seinen Feldherrn über die Legionen in Deutschland, der sich gegen ihn erhob, besiegte Lucius Maximus (88. n. Chr.), vom Glücke begünstigt, weil die Deutschen durch das aufbrechende Eis im Rheinstrome von der zugesagten Hülfe abgehalten wurden. Mehr als durch diesen Sieg hat sich Maximus dadurch einen Namen in der Weltgeschichte gemacht, dass er die Briefe, welche er bei dem überwundenen Antonius fand, verbrannte und so, um die Verfolgung Anderer zu beseitigen, sein eigenes Leben auf das Spiel setzte. 1 ) Zur selbigen Zeit (83 n. Chr.) umschifften Usipeter die Insel Brittanien. 2 ) Im Jahre 92 kam Trajan, als Oberbefehlshaber durch Domitian gesandt, nach Cöln; er stellte durch Zucht und Ordnung den Gehorsam am Rheine wieder her. Von ihm, der durch Nerva zum Mitkaiser angenommen wurde, werden wohl Xanten (Colonia trajana), Transdorf (unterhalb Bonn) und die Legio trajana zu Coblenz herrühren. Aelius Adrianus kam aus Reiselust nach Germanien, von seinem Legaten in Belgien, Serenius Granianus, dürfte Aachen (Aquae graniae) seinen Namen tragen. Unter Marc Aurel, Caracalla, Alexander, Maximin (161—238 n. Chr.) war der Oberrhein Schauplatz von ernsten und lächerlichen Ereignissen, der Unterrhein ruhig. ') So selir dieser Kaiser sonst' hervorragt, so sehr wird sein Character durch die Grausamkeit gegen die oben erwähnte Epponina befleckt. Sie, die bewunderungswürdige Gattin, von der uns Plutarch in seinem Gespräche über die Liebe rührend erzählt, wurde von ihm dem Beile überliefert, weil er ihre Gattenliebe hochverrätherisch fand. Dio. Li Vi, IG; Plutarch 25. i) Dio. LVII, 11; Sueton, Domitian 6. — 2) Tacitus, Agricola 28. 55 Fahnp, Bocholtz I. ■ 22 6 Unter Gordian und Gallienus (238 — 268) verheerende Züge der Franken 3 ) durch Gallien (255).*) Gallienus, von seinem Feldherrn Posthumius untertützt, schlägt sie zurück. 5 ) Unter dem Kaiser Probus (276—282) •wiederholen sich die Scenen. Die Deutschen sind über den Rhein gedrungen und haben 76 grosse Städte verheert; er verjagt sie 277. 6 ) Unter Maxminian (286—310) neue Greuel. Das ganze nördliche Gallien wird durch Franken und Sachsen ausgeplündert und verheert, die batavische Insel von ihnen unterjocht. Dann Sechs-Kaiser-Herrschaft und ein wildes Hin- und Herwogen der feindlichen Deutschen über den Rhein zu Raub und Todtschlag. Constantin (324— 334) nimmt zwei Anführer der Franken gefangen und wirft sie im Circus zu Trier wilden Thieren vor'), führt sein Heer über den Rhein zu den Bructerern, verwüstet deren Land und bringt neue Gefangenen als Opfer für die wilden Thiere mit. Um aber sich einen leichten und dauernden Zugang zu den Feinden zu erhalten, baute er eine stehende, steinerne Brücke über den Rhein zwischen Cöln und Deutz. Wichtiger als dieses ist seine neue Reichseintbeilung und Organisation geworden, in 4 Präfecturen: Orient mit öDiöcesen und 48 Provinzen, Elyrien mit 2 Diöcesen Dnd 11 Provinzen, Italien mit 4 Diöcesen und 28 Provinzen und Gallien, worunter auch Spanien und und England gehörte, mit 3 Diöcesen und 29 Provinzen. Zu Gallien gehörte die Diöcese Gallien, unter der namentlich die beiden Belgien und die beiden Germanien als 4 verschiedene Provinzen aufgezählt sind.*) Nach Constantin des Grossen Tode neue Greueln. Sein Sohn Constantin (f 340), der zu Trier Hof hielt, erlag seinem Bruder Constanz, dieser (f 350) seinem Befehlshaber der Leibwache, Magnentius, der ein Deutscher war, und Magnentius (f 353) dem Constantius. Erst durch die Erhebung Julians zum Caesar (355) gewinnt das Reich wieder Halt und Vieles blieb ihm zu thun. Die Franken und Allemannen. hatten mehrmals unter seinen Vorgängern verheerend den Rhein überschritten, 45 gallische Städte erobert und geschleift; ihnen sollte die erste Zurechtweisung werden. Während er sich gegen sie, Ende 355, von Mailand aus mit nur 360 Begleitern in Bewegung setzte, wurde ihm noch die trostlose Nachricht, dass das mächtige Cöln von den Franken erobert und vollständig zerstört sei. Sechs Monate nahm Julian zu Vienne am Rhonenussc seine Vorkehrungen, dann erschien er 356 am Rheine. Dort, am Oberrheine, haussten die Allemannen; sie hatten Brumat, Strassburg, Zabern und Mainz erobert. 8 ) ' Am Unterrheine hatten die Franken gewüthet; von allen Städten und Befestigungen stand nur noch ein Castell bei Coblenz und ein Thurm (die alte Burg) bei Cöln. 9 ) Er schlug die Allemannen, eilte dann nach Cöln, nöthigte die Franken zu einem Frieden, baute Cöln's Festungswerke wieder auf und zog durch das Land der Trierer nach Sens in das Winterquartier. Die Allemannen waren so kühn, ihm dorthin zu folgen und 30 Tage, wiewohl vergebens, zu belagern. Dafür nahm er an ihnen im Frühjahre 357 Rache. Er schlug sie in einer blutigen Schlacht bei Strassburg, 10 ) drang von Mainz aus mittelst einer Brücke, die er erbauen Hess, schrecken-erregend in ihr Land ein und stellte dort das, von Trajan angelegte, aber zerstörte Castell wieder her. 11 ) Als er dann über Cöln, Jülich nach Rheims in die Winterquartiere zog, stiess sein General Sever mit der Reiterei auf 600 Mann Franken, welche, von unserer Gegend her in das Reich eingebrochen, an der Maas mit Plünderung der schutzentblössten Städte beschäftigt waren und, um sich gegen die Truppen Julians zu schützen, falls diese des Weges heimkehren möchten, in zwei von den Römern verlassenen Castellen dicht an der Maas festgesetzt hatten. 12 ) Dieses frevelhafte Unternehmen reizte den Zorn des Feldherrn; wenngleich der Winter schon eingetreten war, Hess er doch die Castelle durch eine Abtheilung seiner Truppen belagern. Die Sache verzog sich 54 Tage bis in den Monat Januar hinein, wobei ungewöhnliche Wachsamkeit und Anstrengungen angewendet werden mussten. Namentlich damit die Belagerten in dunkler Nacht nicht über das Eis des Flusses entfliehen konnten, mussten von Abend bis Morgen Wachtschiffe ajif- und abfahren und die Eisdecke zerschlagen. Das half; die Feinde ergaben sich und wurden unter die römischen Truppen gesteckt. Ein Hülfscorps Franken, welches aus der Heimath zu ihrem Ersätze herangerückt war, kam zu spät. 13 ) Im Jahre 358 vertrieb Julian die salischen Franken aus der Toxandria, 11 ) wo sie sich auf römischem Gebiete niedergelassen hatten. Sie schickten ihm eine Gesandtschaft entgegen, die ihn in Tongern traf. Er that, als wolle er sich mit den Eindringlingen auf gütlichem Wege verständigen, schrieb Bedingungen vor und schickte die Gesandten damit zurück, unter der Erklärung, die Antwort in Tongern erwarten zu wollen. In der That folgte er ihnen auf dem Fusse nach und überfiel die Feinde, ehe sie es ahnten. Die Folge war unbedingte Unterwerfung; sie behielten aber ihre Sitze in Toxandria. Aehnlich ging, es den Chamaven, die sich ebenfalls mit Gewalt auf römischem 3 ) Sie treten hier zum ersten Male auf und sind nicht als ein Volk, sondern als ein Ausfluss der Gefolgeschaften (Comitate) im Sinne von Tacitus Germania XIII., zu betrachten, eine Art Freibeuterei, die in ihren zerstörenden Polgen der Cultur und dem Wissen unersetzlichen Schaden zugefügt hat, und seine Wurzel in den Familien- und Erbesverhältnissen hatte, -welche die jüngeren Söhne auf Glück und Zufall anwiesen, noch jetzt gefährliche Feinde mancher deutschen Staaten. Vergleiche Moser, Osnab. Geschichte I., 62,63; Jul. Cäsar, bei. gal. VI., 23; Mone, zur Geschichte der deutschen Heldensage, 1S36, 8°. S. 190; Meiners Grundriss der Geschichte der Menschheit, S. 146; Klemm, Handb. d. Alterthums, S. 232. Die Franken also, welche in der Geschichte von jetzt an vor und nach auftreten, müssen als Abenteuerer aus den verschiedensten Volksstämmen angesehen werden, wie sie uns die Analogie noch später in den Kreuzzügen, den Eroberungeu von Preussen, Curland und 1-iiefland u. s. w. liefert. Erst im 5. Jahrhundert kann man von oiner Völkerschaft sprechen, die „Franken" hiess, gebildet aus" den verschiedenen Stämmen, aus denen jene Gefolgeschaften ihre ersten Anläufe genommen haben: Sigambrer, Tencterer, Usipeter, Bructerer, die dadurch in ein Volk zusammengeschmolzen wurden. — 4 ) Zosimus I., 29, seq. Eutropius. — 6 ) Zosimus I., 30; Trebel. Pollio in 30 Tyrannis 3. ") Vopiscus Prob. 13. — ') Eutrop. X. 2; Eumen. Paneg. VI. 12. — *) Vergl. Manso, Leben Constantins, 8°. S. 261 sq. — <») Amm. Marc. XVI.2. — °)Ebend.3. — ">) Ebend.4. — ") Am.Marc. XVII. 1. — ") wohlFeresne u.Atuatuca. — < 3 ) Am.Marc. XVII. 2. — ") siehe obenS. 194. 227 Boden (wohl nahe den salischen Franken) angesiedelt hatten; doch mussten sie das eingenommene Land verlassen. 1; >) Auf diesem Feldzuge stellte Julian drei, in gerader Richtung an den Ufern der Maas gelegene, von den Feinden zerstörte Castelle wieder her. 16 ) (Feresne, Catualium, Blariacum ?) Im Jahr 359 setzte Julian seine ganze Kraft daran, die am Niederrhein zerstörten Städte und deren Befestigungen, sowie die niedergebrannten Kornspeicher für das Korn aus Britannien wieder herzustellen. Die Legionssoldaten mussten angestrengt arbeiten; auch wurden die Hülfstruppen für diese Arbeit, die sie sonst, den Verträgen gemäss, nicht zu-leisten brauchten, durch die Liebe zu ihrem Feldherrn gewonnen und die besiegten Allemannen mussten dazu, den vorigjährigen Unterwerfungsverträgen gemäss, Hand- und Spanndienste leisten. So wurden im Laufe des Frühjahrs die Magazingebäude unter Dach gebracht und mit Vorräthen versehen, und dabei sieben Städte neu aufgebaut: Castra Herculis (Dorenburg), Quadriburgum (Gualburg), Tricesimae (Birten), Novesium (Neuss), Bonna (Bonn), Antunnaeum (Andernach) und Bingium (Bingen). Dann folgte ein glücklicher Feldzug gegen die Allemannen, wobei Julian bei Mainz über den Rhein ging, nicht über die dort stehende steinerne Brücke, sondern über eine Pfahl- , brücke, die er weiter unterwärts zur Ueberraschung des Feindes schlagen liess. ,T ) Im Jahre 360 überschritt Julian noch einmal den Rhein, dieses Mal von Tricesimae (Birten) aus. Sein Heer kam von Paris her und durchschritt also unsere Lobericher Gegend. Der Feldzug galt den Attuarischen Franken, einer unruhigen Völkerschaft, welche gewohnt waren, nach Gallien Streifzüge zu unternehmen. Sie wohnten in gebirgiger Gegend mit beschwerlichen Zugängen 18 ) und glaubten sich deshalb um so mehr sicher, als sich Keiner erin- ' nern konnte, dass ein Feind zu ihnen vorgedrungen sei. Der Feldzug war nur kurz; die meisten Attuarier wurden . gefangen oder niedergemacht, den übrigen schwere Friedensbedingungen vorgeschrieben. 10 ) Während der beiden übrigen Regierungsjahre des Kaiser Julian, f 363, der achtmonatlichen Regierung des Kaiser Jovian, f 364, und der vier ersten Jahre Valentinians war am Niederrhein Ruhe. Die Völker dort, namentlich die Tungeren und die Bataver folgten noch den Waffen des Letztoren in der Schlacht gegen die Allemannen bei Chalons 366, 20 ) und von dem Jahre 369 berichtet Ammianus Marcellinus, 21 ) dass Valentinian die Ufer des Rheins von Rhätien (Graubünden) bis zum Ocean durch Dämme gesichert, und nicht allein auf der gallischen Seite (linkes Ufer) mit Castellen, Schanzen und Thürmen an passenden Orten in geringer Entfernung von einander versehen, sondern auch auf dem rechten Ufer, ganz nahe der feindlichen Grenze durch Werke gedeckt habe. Trotz all dieser Vorkehrungen erschienen 370 in unserer Gegend plötzlich neue Feinde des römischen Staates: eine Bande räuberischer Sachsen kam zu Schiffe nach Gallien und durchzog mordend das Land. Sie wurden indess alle niedergehauen. 22 ) Es war am Unterrhein die letzte entschiedene Zurückweisung der Barbaren, die von jetzt an immer massenhafter und energischer eindrangen. Die Befriedigung ihrer Eroberungsgelüste wurde ihnen leicht gemacht. Rom bekundete seine erste Schwäche, dass es Völkern, die auf sein Gebiet eindrangen, Wohnsitze einräumte, so den Gothen in Thracien, den Hunnen auf dem linken Rheinufer. 23 ) Schlimmer war es, dass Kaiser und Gegenkaiser ihre Macht nicht mehr auf ihre eigenen Unterthanen, sondern auf fremde Hülfe stützten. Procop, Gegenkaiser gegen Valens, rief die Gothen zu Hülfe ; Gratian erregte durch seine deutsche, namentlich fränkische Umgebung sogar den Unwillen seiner Soldaten und veranlasste seine Ermordung; Maximus errang durch Sachsen und Friesen den Purpur. Als aber unter Honorius und Arcadius die Kaiser nicht einmal über die Hofcabalen hinaus konnten, als ein Minister nach dem andern das Reich an seine Feinde verrieth, indem er zur Durchsetzung seiner ehrgeizigen Pläne deren Macht sich erkaufte, da konnte es eben diesen Feinden nicht mehr zweifelhaft bleiben, dass es'ihrerseits nur des Wollens und Zugreifens bedürfe, um in geeigneten Grenzen ihre Herrschaft an die Stelle der römischen zu stellen. Und das geschah für unsere Gegend am Unterrhein durch die Franken. Ehe ich zu dieser Epoche übergehe, ist es billig, einen Blick auf die Fortschritte zu werfen, die unsere Gegend den Römern dankt. -<*<*?G*^*?C£*- 5. Polgen der Römerherrschaft für das Aufblühen Deutschlands. Um den Einfluss zu würdigen, den die Römerherrschaft auf unser Vaterland geübt hat, ist vorab, ohne Vorurtheil, gerecht in Lob und Tadel, das Auge auf die Beschaffenheit des Landes zu richten und auf die Bildungs- Stufe seiner Bewohner, zur Zeit als die Römer einschritten. Es wird uns dabei zunächst das Bild erheben, welches 15 ) Am. Marc. XVH. 8. 9. Rührend ist, was Eunapius bei dieser Gelegenheit erzählt: Julian verlangte für die Erfüllung des Friedens Geisscln und unter andern den Sohn des Königs der Chamaven. Dieser brach in lauten Jammer aus und sprach: Mein Sohn ist durch dich gefallen; jetzt, wo du ihn verlangst, fühle ich, welch unglücklicher König und Vater ich bin. Julian, durch die Ihränen des alten Mannes gerührt, Hess den gefangenen Jüngling herbeibringen und sagte: Hier, was dir fehlt! was der Krieg vernichten konnte, habe ich erhalten; als Gefangenen gebe ich ihn frei, doch soll er als Geissei bei mir bleiben und nichts soll ihm fehlen. — '») Ebend. !). — ") Amm. Marc. XVIII. 2. — 18 ) im Ober-Bergischen. — ") Am. Marc. XX. 10. — 2 °) Am. Marc. XXVII. 1. Die Divitenses, welche eben da genannt sind, werden bald auf Deutz bei Cöln, bald auf Diest in Brabant bezogen. — 21 ) Ebend. XXVIII. 2. — ") Ebend. 5. Sulpitius Severus bist, sacra erzählt zwar (vergl. Eusebii Chron. L. 2.), dass auch Franken 370 in Gallien eingebrochen, bei Neuss besiegt, zurückgeworfen und auf das rechte Ufer verfolgt, dort so siegreich gewesen seien, dass das ganze römische Heer den Untergang gefunden habe; ja Mezerai hist. vergleicht diese Niederlage mit der des Varus, allein die ganze Erzählung scheint Fabel. Am. Marc, hat davon nichts. — 23 ) Auf dem Hundsrücken. 56 Fulme, Bocholt I. ___ 228 Tacitus und andere von unseren Vorfahren entworfen, wenn sie ihren mächtigen, tadellosen Körperbau,') ihre überwältigende Nervenkraft und den dadurch bedingten kriegerischen Geist, 2 ) ihre Sittsamkeit, 3 ) Offenheit, Gastfreundschaft, einfache Lebensweise, Familien-Verhältnisse, Gemeinde-Einrichtungen und dergleichen besprechen. Es werden uns aber auch die daneben gezeichneten Schattenseiten erschrecken und zu der Ueberzeugung nöthigen, dass ohne die römische Dazwischenkunft die deutsche Nation, ein Spielball kleinlicher Verhältniss, ihre Sendung zu erfüllen nicht im Stande gewesen wäre. Die Natur des Bodens hat sich freilich in Folge dessen nicht geändert, er war damals, wie noch jetzt, entweder Sand oder Moor oder fettes Land, von einem meist grauen, regnigten, nebligen Himmel überspannt, häufig von Ungewittern und Stürmen heimgesucht, aber das Volk, welches ihn bewohnte, liebte wenig die Cultur; daher war der grösste Theil des Landes Wald, ein nicht minder grosser Theil Sumpf, 4 ) daneben hier und da grüne Wiesen 5 ) und nur wenig bebauter Acker. 6 ) Es mangelte an nöthiger Eindeichung gegen Fluss und Meer, an Abzugsgräben, Wegen und Strassen; auf den drei fünftel Zeit des Jahres feuchten, fetteren Stellen war eben so lange die Verbindung gehemmt. Schon diese climatischen, theilweise jedoch lediglich von der Cultur abhängigen Verhältnisse machten das Land zu einem rauhen, unfreundlichen. 7 ) Die Bewohner des Landes gingen nackt, 8 ) nur mit einem kurzen Mantel oder Thierfelle bekleidet, 9 ) lediglich die Reichsten trugen, abgesehen von den Kriegern, wovon unten, enganliegende Böcke 10 ) und Hosen,'') zuweilen buntes Zeug. 12 ) Die Weiber unterschieden sich nicht von den Männern, nur ausnahmsweise hüllten sie sich in leinene Gewänder, jedoch so, dass Arme, Schulter und halbe Brust nackt blieben. 13 ) Die Kinder wuchsen nackt und im Schmutze unter dem Vieh auf, 14 ) von Erziehung war keine Rede, in der Bildung zwischen Herren und Knechte kein Unterschied; ,5 ) nur wenige konnten lesen und schreiben. 16 ) Dem Charakter nach war das Volk, worunter vornehmlich die herrschende Classe zu verstehen ist, wild und räuberisch, n ) zur Plünderung, Knechtung und Vernichtung seiner eigenen Stammesgenossen und Verwandten stets bei der Hand, 18 ) dabei bestechbar, 19 ) grob und bäurisch, 20 ) nach verschiedenen Zügen auch grausam 21 ) und J ) Ueber die Grösse der alten Deutschen herrschen verschiedene Ansichten. Directes Zeugniss liefert, jedoch nur über die Burgunder, Sidonius Apollinaris, Carm. XIII. 18, er nennt sie Septipedes, siebenfüssig. Sonst sagen die römischen Schriftsteller nur (Caes. bei. gal. I. 39. Dio. XXXVIII. 49. 'Iiuarjfpos. II. 16. 4. yiju fiev äjieiqov vefiofitvoi, /*si£u) df riöv aeopärtof e/oytea zci (fQovq/urera xai t^v fiiv ljjvxijv d-ctvärov xaraqiQovovaav , „sie haben einen Geist, der grösser ist, als ihre Leiber, eine Seele, die den Tod verachtet." Pom. Mela III. 3. immanes sunt animis et corporibus. Tac. Germ. 4. magna corpora. Ann. I. 58. hist. IV. 22. V. 14. Seneca de ira I. 11. Vegetius de re mil. I. 1. Columella de re rus. III. 8.), dass die Deutschen übermässig gross gewesen seien, was gegenüber dem römischen Soldaten, 5 Fuss 3 Zoll, der hier offenbar zum Vergleiche dient, auf eine ansehnliche Grösse, aber nicht auf ein bestimmtes Maass, schliessen lässt. Vergleichung mit späteren Lebenden führt nicht weiter. Karl der Grosse maass gemäss seines Armknochens und Schädels im Dome zu Aachen (vergl. Eginhard) über 7 Fuss, und nicht kleiner war der Cölnische Erzbischof Bruno, f 965, Bruder Otto's des Grossen, gemäss dessen Gebeinen in der Kirche zu Altenberge (seinen Unterkiefer konnte ich um den meinigen legen, und ich messe 5 Fuss 9 Zoll). Aber diese Personen scheinen Ausnahmen von der Kegel. Nach den erhaltenen Harnischen eines Kunz von Kaufungen und ähnlicher starker Männer, die sich in den Rüst-Sammlungen zu "Wien, Dresden, Sigmaringen u. s. w. finden, sind die Männer im Mittelalter nicht grösser, als auch jetzt, gewesen, d. h. die mittlere Grösse der jetztlebenden Deutschen im Allgemeinen zu 5'/ 2 Fuss rheinisch und nur ausnahmsweise zu 6 Fuss gerechnet. Das schliesst freilich nicht aus, dass die Deutschen zur Zeit der Römer nicht grösser gewesen sind. So gut wie das gelbe, goldige Haar der Deutschen (Tac. Germ. 4. Plin. hist. nat.), welches sich noch so reizend auf den Bildern altdeutscher Maler findet und nach den Por- traits von Hemling, Holbein, B. de Bruyn u. s. w. im 16. Jahrhundert noch allgemein erscheint, jetzt zu einer Ausnahme geworden und durch blond ersetzt ist, so mag auch, in Folge veränderter Lebensweise und Nahrungsmittel, die körperliche Grösse eine Aenderung erlitten haben. — 2 ) Von diesem kriegerischen Geiste sprechen die alten Geschichtschreiber sehr häufig, (Caes. I. 36. 39. IV. 1.2. VI. 21. Tacitus an vielen Stellen. Seneca de ira. I. 11. II. 15. Josephus de bello iud. IL 16.4.), aber es fehlte ihm Organisation und Ausdauer, er verschmähte selbst die gewöhnliche Klugheit. Arminius überlegte Pläne fanden keinen Beifall (Tac. Ann. I. 68.), und Civilis scheiterte, weil die tollkühne Kraft der Deutschen sich nicht regeln liess; unverantwortlich tollkühn stürmen die Germanen auf Placentia los (Tac. hist. IL 22.), ähnliche Beweise liefern die übrigen deutschen Kriege. So boten sich den Kömern wirksame Mittel, den Kampf siegreich zu bestehen; einige davon hat Tacitus (Ann. IL 5. 14.) in den Gedanken des Germanicus entwickelt. — 3 ) Die Keuschheit, welche Tacitus Germ, rühmt, wird bedenklich, wenn man die ausserordentliche Masse Nothzuchtsgesetze (Dreyer, Nebenstud. S. 37 u. 212.) sowie die ausserordentliche Anzahl weiblicher Misshandlungen im Mittelalter in Erwägung zieht. — 4 ) Tac. Germ. 5. — 5 ) Plinius hist. nat. 17. 4. — 6 ) Germ. 14. nee arare terram aut exspeetare annum facile persuaseris. Caes. bei. gal. IV. 1. neque multum frumento, sed maximam partem lacte atque pecore vivunt et multum sunt in venationibus. V. 22. argriculture non student, maiorque pars victus eorum in lacte, caseo, carne consistit. — ') Germ. 2. — 8 ) Germ. 6. 17. 20. Caes. bei. gal. IV. 1. VI. 21. Seneca de ira I. 71. de provid. 4. Man hat zweifeln wollen, ob das nudi aut sagulo leues in Germ. 6. wirklich unbekleidet bedeuten solle, und zwar namentlich mit Rücksicht auf hist. II. 22., wo derselbe Ausdruck für unbepanzert gebraucht sei; allein, dieses Letztere dahin gestellt, die übrigen aufgeführten Nachrichten lassen es ganz unbezweifelt, dass Tacitu3 in Germ. 6. das Unbekleidet hervorheben wollte. Selbst noch viel später finden wir die Deutschen nackt; so den König der Ostgothen, Theoderich, der nur eine Thierhaut trug, aber sonst nackt ging, wie dieses Walafrid Strabo, Abt zu Reichenau, in der Beschreibung der Statue dieses Königs kundgibt, edirt in der Bibliotheca Max. Patrum. Lugduni, Tom. VIII. — °) Germ. 17. hist. IL 88. Caes. bei. gal. IV. 1. VI. 21. — 10 ) Germ. 17. Abbildungen auf der colonna trajana. — ") Tac. hist. IL 20. Auch die Abbildungen auf der Antonins- und Trajans- Säule, dem Triumphbogen des Constantin, Statuen im Vaticanischen Museum; der Mantel ist bis in die letzte, spanische Zeit hinein Fest- und Hoftracht geblieben. — ") Tac. hist. IL 20. V. 23. — «) Germ. 17. Plin. XIX. 1. — ") Germ. 20. — ls ) Ebend. — ">) Germ. 19. — ") Tac. germ. 14. 33. Ann. 1. 65. hist. IV. 73. 76. 78. V. 17. Auch oben S. 222. Nur von den Chauken sagt Tacitus, dass sie die Länder nicht durch Raub und Plünderung verwüsteten, dagegen jedoch Ann. XI., wo die Chauken, mit leichten Schiffen auf Beute ausgehend, die Küste Galliens verwüsten. Caes. bell. gal. IV. 16. 19. VI. 35. VHI. 25. 'Iwarjipos 'lovSuixt) äyxaioXoyia XIX. 15—18. Siehe auch folgende Note. Pomp, Mela III. 3. — 18 ) Caes. bei. gal. VI. 23. latrocinia nullam habent infamiam, quae extra fines cuiusque civitatis fiunt. (So dachte man ja noch im ganzen Mittelalter.) VI. 34. Caesar ad finitimas ciuitates nuncios dimittit, omnes ad se euocat spe praedae ad diripiendos Eburones — magnus undique numerus celeriter conuenit. Vor allen waren die Sigambres gleich bei der Hand. Ebend. 35. Tac. germ. 14. materia munificentiae per bella et raptus. Siehe auch was oben S. 197. u. f. erzählt ist. Dieser Characterzug war auch wohl veranlassend, dass die Deutschen von den Römern schon gleich nach der ersten Bekanntschaft sich in Masse anwerben Hessen, wovon Nachrichten bei Caes. bei. gal. VII. und VIII. — 10 ) Man macht in diesem Punkte stets den Römern Vorwürfe, weil sie die Bestechenden waren, während doch derjenige, der sich bestechen lässt, nicht um ein Haar besser, nach Umständen sogar schlechter ist. Die Römer wendeten Geld und Geschenke an, um ihren grossen Civilisationsplan mit milderen Mitteln, als mit dem Schwerte zur Ausführung zu bringen. Die deutschen Stämme aber Hessen sich gegen ihre eigene Nation und gegen ihre eigene Ueberzeugung bestechen. Dieses im Auge behaltend wird man nicht so allgemein und unbedingt von einem so grossen, aufopfernden, für Freiheit und Vaterland beseelten Volkscharacter der alten Deutschen sprechen können, wie dieses von vielen Geschichtschreibern geschieht. — 20 ) Tac. hist. II. 74. 88. — 21) p] u tarch Marius. Caes. bei. gal. I. 33. Die ___ 229 ___ unter Umständen treulos. 22) Es brachte seinen Göttern Menschenopfer,23) trieb Menschenhandel,»*) war arbeitescheu") und zu dauernden Anstrengungen nicht fähig, 26) we gen Trunksucht leicht verführbar, 27) sp iel 8 üchtig, jedoch nicht ohne Klugheit und Gewandtheit. 28) Die einzelnen Volksstämme und in ihnen nicht selten die einzelnen Familien standen sich argwöhnisch und meistens feindlich gegenüber. Daher das ganze Leben Fehde und innere Zerrissenheit, kein Nationalbewusteein, keine Nationalstärke,2B) keine Ordnung in den öffentlichen Geschäften. 30 ) Das hervorstehende im Character blieb: möglichst grosse Ungebundenheit, festes Band in der Familie, Einfachheit, Begeisterung für Ideen und ein mit Körperkraft gepaarter, stets neu erwachender kriegerischer Muth, der jedoch, weil es an nöthigen Kenntnissen und Geschicklichkeit fehlte, nicht zu seiner Geltung kommen konnte. 31 ) Namentlich war schon die Bewaffnung durchaus mangelhaft. Die Hauptwaffe war eine Framee (Speer mit kurzer, schmaler Eisenspitze 32 ) und ein hölzerner, bemalter Schild; 33 ) hier und da fand sich ein Schwert, ein Helm und ein Panzer. 34 ) Von Kriegsmaschinen, einer grossen, von Einem befehligten Schlachtordnung, 33 ) von Schwenkungen 36 ) und Herstellung einer durchbrochnen Schlachtreihe verstand der deutsche Krieger wenig oder gar nichts; dagegen war er durch eine keilförmige Aufstellung, 37 ) durch eine mit Fussvolk geschickt verbundene Reiterei, 38 ) trotzdem, dass |die Pferde nicht ansehnlich gewesen zu sein scheinen 39 ) und durch die Beherrschung des Terrains und die Acclimatisirung den Römern gefährlich. 40 ) Zu einer höheren Cultur zu gelangen fehlte fast alles, zunächst der Wunsch und Trieb darnach,*') dann Verachtung des Handels, der Metallen, der Wohlhabenheit,* 2 ) Mangel an häuslichen und geselligen Einrichtungen* 3 ) an Städten**) und überhaupt an gemeinsamem Schaffen, dagegen bestanden, in Folge des Dranges nach möglichster Unabhängigkeit, Verfassungsformen, die eine mächtige Grundlage für Volksfreiheit in sich trugen.* 3 ) Die erste Cultur-Stufe: Ackerbau und Viehzucht, die Grundlage für dauerndes Volkswohl, war nur eben erst betreten. Ackerland war nur wenig vorhanden und unterlag, mit Haus und Heerd, der Sorge der Weiber, Greise und Schwächlinge; * 6 ) es wurde schlecht gebaut, * 7 ) lieferte Hafer * 8 ) Gerste, * 9 ) Flachs. 50 ) Gallier sagen, dass sie Ariouisti crudelitatem horrerent (und doch überstieg gallische Grausamkeit alles Maass. Caes. V. 56. VI. 16.) V. 45. cum cruciatu necabantur. Tac. hist. I. 59. ferox gens. IV. 61. Die Fürsten der Tencterer und Usipeter wollen Caesar nicht verlassen, weil sie bei der^Rückkehr fürchten gemartert zu werden, bei. gal. IV. 15. Civilis lässt gefangene Römer seinem Sohne vorführen, um sich daran im Pfeilschiessen zu üben, hist, IV. 61. — «) Caes. bei. gal. I. 46. V. 36. 37. Tac. hist. IV. 60. oben S. 220. Dagegen Ann. XIII. 54. und die Treue, womit deutsche Leibwachen sogar schändlichen Kaisern, wie Caligula, dienten. — 23 ) Tac. Germ. 9. Caes. bei. gal. VI. 16. legt sie nur den Galliern bei. — M ) Germ. 24. Ann. II. 24. Agricola 28. Selbst noch Gregor von Tours berichtet von seiner Zeit, dass bei den Franken die Sklaven zum Verkauf auf dem Markte öffentlich ausgestellt wurden. II. 15., und Papst Gregor II. muss noch ernstlich verbieten, dass die neubekehrten deutschen Christen ihre Sklaven nicht ferner den deutschen Heiden zum Menschenopfer verkaufen dürfen. Baluz. I. 10g. 3. __ 25) Germ. 4. 15. 17. Da es schändlich sei, mit Arbeit zu gewinnen, was man rauben könne: pigrum quinimo et iners videtur sudore acquirere, quod possis sanguine parare. — 26 ) Ebend. Dio. XXXVIII. 49. — »5) Germ. 23. — Je ) Tac. germ. 38. legt beide Eigenschaften ausnahmsweise den Catten bei. Multum (ut inter germanos) rationis et solertiae. — 2tt ) Die Belege hierfür liegen in der ganzen Geschichte: Segest gegen Arnim, Labeo und Briganticus gegen Civilis, die domestica seditio, welche die Catten nach der batavischen Insel brachte (Germ. 29.), die von ihren Nachbaren hingeschlachteten 60,000 Bructerer (Ebend. 33.) und hundert andere Thatsachen (vergl. Caes. bell. gal. VI. 11. Vel. Pat. II. 118.) führen Beweis. Und selbst noch auf uns ruht ein Theil des Fluchs des Tacitus (Germ. 33.): das Odium sui der Hass der Stämme unter einander. Maneat quaeso, duretque gentibus si non amor nostri, at certe odium sui: quando vrgentibus imperii satis nihil iam praestare fortuna maius potest, quam hostium discordiam. — 30 ) Germ.: Bei den Zusammenkünften in öffentlichen Angelegenheiten kommt Jeder, wie es ihm gefällt, sp dass häufig der zweite und dritte Tag verloren geht. — 3I ) Siehe oben Anmerkung 2. — 32) Tac. Germ. 6. 13. Ann. I. 64. II. 14. 21. Seneca ep. 36. — 33) Ebend. hist. IV. 22. Ann. II. 14. Caes. bei. gal. II. 33. — 34) Germ. 6. Dio sagt von den Soldaten des Ariovist, dass sie keine Helme gehabt hätten. XXXVIII. 50. vergl. Tac.Ann.I. 64. II. 14. 21. Da6s im Uebrigen die deutschen Krieger nicht, wie das Volk, ganz unbekleidet gewesen, dürfte aus den Abbildungen auf der Trajans-Säule, Tac. Germ. 6., und aus Pum. Mela III. 3. hervorgehen. — 35 ) Tac. hist. IV. 76. Germ. 7, Duces exemplo potius quam imperio. Siehe jedoch ebend. 30. — 36) Germ. 6. vergl. mit 30. hist. IV. 23. Caes. bei. Gal. I. 51, — 3!) Qaes. bei. gal. II. 33. Tac. hist. TV. 16. 20. V. 16. — 38) Caes. bei. gal. I. 48. VII. 65. Vergleiche Tac. Germ. 30. — 3 «) Caes. bei. gal. IV. 2. VII. 65. Tac. Germ. 6. Dagegen Vegetius de mulomedicina IH. 16. lg. __ 40) Tac. Germ. 4. Ann. II. 63. 64. hist. V. 14. 15. und an vielen andern Stellen. — 41 ) Caes. bei. gal. VI. 21. Tac. Germ. 15. 19. litterarum secreta viri pariter ac feminae ignorant. — 42 ) Caes. bei. gal. IV. 2., nur irdene Geschirre (Germ. 5.), Verachtung des Handels. Caes. IV. 2. Daher auch Hass gegen die Ubier, weil sie Handel trieben. — 43 ) Als Wohnungen gab es nur Hütton aus unbehauenen Baumstämmen, ohne Mauerstein und Ziegel, Germ. 16., mit Rohr oder Stroh gedeckt, Seneca de prov. 4. Plin. hist. nat. XVI. 36., also Gebäude, wie man sie noch in Böhmen, Polen und Russland findet. Auch wurden Löcher in die Erde gegraben und oben zugedeckt, im Winter mit Mist. Sie dienten gegen die Verheerungen der Feinde, indem man sich selbst, das Vieh und die Habe darin verbarg, im Winter auch gegen die Kälte und zur Besorgung der Weberei durch die Weiber, Plin. hist. XDC. 2. in Germania autem defossi atque sub terra id opus agunt. Es bestanden also Verhältnisse, wie man sie noch gegenwärtig in Island findet, auch so, dass, wie dort, keine gemeinsame Zeiten waren, sondern jeder z. B. zu den Ess- und Trinkvorräthen langte, wenn ihn hungerte und dürstete. Caes. bei. gal. VI. 34. Manche deutsche Völkerschaften waren vagabundirend, stets obdachlos. Germ. 31. Ariovist sagt selbst, dass er mit seinen Kriegern und deren Familien seit 14 Jahren nicht unter Dach gewesen sei. Caes. bei. gal. I. 36. Einige westlich wohnende Deutsche machten von allen diesen eine Ausnahme, sie besassen eigentliche Häuser, z.B. die Menapier, bei denen von aedifieiis die Rede ist (siehe oben S. 191.197.), und die Belgier, bei denen nach Plinius XXXVI. 22. Steine mit der Säge verarbeitet wurden. — 44 ) Die Deutschen hatten keine Städte, Germ. 16., nicht einmal unter sich verbundene Wohnungen. Ebend. Caes. bei. gal. VI. 23. Nicht entgegen ist Caes. bei. gal. IV. 19. VI. 10. 23. Tac. Ann. I. 36. n. 56. XII. 27. 29. V. 19., denn Oppida und Castella sind nur Zufluchtstätten im Falle eines Krieges oder feindlichen Ueberfalles. Das Oppidum ubioruni überdies ist auf eine römische Befestigung zu beziehen, und ebenso die missverstandene Stelle V. 19. auf die römische Befestigung zu Vetera (siehe oben S. 224 u. unten Ortschaftsv.) und was sonst noch von Hauptorten, z. B. bei Tacitus, von Mattium als Hauptort der Catten vorkommt, 60 sind darunter Sammelplätze zu verstehen, die, wie sich später zeigen wird, mit Gräben befestigt aber ohne Gebäude waren. Und was Ptolomaeus von deutschen Städten sagt, dürfte sich nur auf diese Sammelplätze und die römischen Niederlassungen beschränken. — 45 ) z. B. die Volksversammlungen mit gesetzgebender und richterlicher Gewalt, woraus sich die späteren volksvertretenden Körper der deutschen Nationen (die Cortes der Spanier, die Parlamente von Frankreich und England, der schwedische Strothing, die Landstände und die Geschwornengerichte) als Ueberbleibsel entwickelt haben. — 46 ) Tac. Germ. 15. — 4 ') Germ. 26. Im Triersohen wurde der Boden im Monat März neu gehackt und besäet. Plin. hist. nat. XVIII. 20. Die Ubier mergelten das Land, indem sie die Erde drei Fuss unter der Oberfläche hervorholten und einen Fuss tief obenauf legten, was für 10 Jahre wirksam war. Plin. XVII. 8. vergl. XVII. 4. 49. — 49 ) Plin. hist. nat. XVIII. 17. man bereitete daraus Brei als Kost. — 49 ) Tac. Germ. 23. Man braute Bier daraus. Ebend, vergl. Plin. hist. nat, XXII. 24. — »o) Für die leineneu 230 Gärten, Obstpflanzungen, künstliche Wiesen bestanden nicht; 30 ) wohl aber fand ach wildes Obst vor, 5 - 1 auch Rettig und Zuckerrübe in besonderer Güte 52 ) und vorzügliches Futterkraut. 53 ) Nach den Getreide-Arten und den, nicht ganz deutlichen Worten des Cäsar und Tacitus scheint Dreifelder- Wirthschaft bestanden zu haben. 51 ) Weinbau war noch unbekannt, am Rhein jedoch war der Wein im Handel, den Sueven dagegen, dem mächtigsten deutschen Stamme, war der Ankauf verboten. 5S ) Die Viehzucht stand noch tief. Das Rindvieh, worauf man grossen Werth legte, 56 ) war unansehnlich, 57 ) die Pferde klein. 58 ) Auch Schaafe scheinen vorhanden gewesen zu sein; 50 ) sonst werden erwähnt Gänse und deren Daunen in grösster Vollkommenheit, 60 ) Hunde, welche die Wagen vertheidigen, 61 ) und ungeheure Honigscheiben, 62 ) Drosseln im Winter, 63 ) hierzu vieles Wildprett und Fische. 64 ) Was sonst Deutschland noch besass: warme Quellen, Bergwerke 56 ) und dergleichen unterirdische Schätze, waren noch ganz unnutzbar; dem trägen Hörigkeitswesen 66 ) erlag die höhere Thatkraft. So der Zustand, als die Römer auftraten. Zur Erreichung ihres Zieles waren grosse Verbesserungen nothwendig; Verbesserungen, wie sie in gewöhnlicher Weltlage ein Volk von dem anderen, trotz aller Nützlichkeit, erst im Verlaufe von Jahrtausenden gutwillig übernimmt, 67 ) Verbesserungen, gegen die sich Völker bis zu ihrer Vernichtung gestemmt haben, 6S ) Verbesserungen, die mit aller Macht des Geldes und der Körperkraft in kürzester Frist vollendet werden mussten, wenn nicht das ganze Unternehmen mit den dabei Betheiligten, wenn nicht der ganze Staat, in Folge der sonst unüberwindlich werdenden Kraft der Gegner in Frage gestellt werden sollte. Es galt nicht allein feste und sichere Wege zu bahnen, mächtige Flüsse zu regeln und ungefährlich zu machen, sichere und ausreichende Niederlassungen und Stützpunkte zu gründen, für deren Unterhalt genügende Lebensmittel und Kriegs- bedürfnisse zu ermöglichen, die Beherrschung des Meeres zu vermitteln, die climatischen Verhältnisse durch eine durchgreifende Cultur zu mildern und dabei nicht die Genüsse ausser Acht zu lassen, durch deren Befriedigung denjenigen, die ihre Kräfte für das Unternehmen einsetzen mussten, es immer leichter wurde, die rauhen Zustände des Landes, in welchen sie zu harren hatten, fortschreitend erträglicher zu finden, sondern auch, zur Verminderung der übergrossen Opfer, das zu überwindende Volk sich und dem Systeme geneigt zu machen, deshalb dessen Character zu studieren und, nächst anfänglicher Strenge, durch Lehre und Beispiel für sich zu gewinnen. Die Römer haben ihre Aufgabe gelösst. Sie haben ein grosses Strassennetz geschaffen, 69 ) 4 den Rhein, die Waal, in feste Ufer gebannt, 70 ) grossartige, für die Umstaltung des Landes und seine Zukunft maassgebende Canäle gegraben, 71 ) Kleider der Frauen, Germ. 17., welche wohl die Hörigen liefern mussten. Tac. Germ. 26. — 50 ) Germ. 26. — 51 ) Germ. 10. frugifera arbor, 23. Agrestia poma. Plin. hist. nat. XY. 14. 25. 30.'spricht von Aepfeln in Belgien und Barschen am Khein.— 52 ) Plin. hist. nat. XIX. 8. 26. er meint jedoch nur das Eheinland. — 53 ) Plin. hist. nat. XYII 3. Unter Futterkräuter (pabula) verstehen die Römer: Schneckenklee (cyti- sus), -wilden Hafer (avena), Erve (ervum), Erbsen (cicer), Luzerner Klee (medica), Wicken (vicia) und Basilienkraut (oeymum), Colum. de re rust. II. 11. 1. Cato de re rust. XXIII.; jedoch möchte man einige derselben im alten Deutschland vergebens gesucht haben, z. B. Luzerne, Wicke, welche erweislich Cultur verlangen. — M ) Caes. bei. gal. IV. 1. VI. 21. Tac. Germ. 26. — »») Tac. Germ. 23. Caes. bei gal. IV. 2. — M) Caes bei. gal. VI. 35., nach IV. 2. indessen scheint nicht Bindvieh, sondern Zugvieh (Pferde) gemeint. — 57 ) Tac. Germ. 5. Plin. XVII. 4.— 58 ) Caes, bei. gal. VII. 65. Tac. Germ. 6., man wusste sie ausdauernd zu machen und wagte damit in kleiner Zahl auf den über- ■ Jegenstcn Feind loszugehen. Caes. bei. gal. IV. 2. 12. vergl.Plin. hist. nat. XL 49., wegen hermaphroditischer Pferde im Trierschen, mit denen Kaiser Nero vor seinem Wagen prahlte; wilde Pferde kommen noch sehr spät vor, im Duisburger Wald noch am Ende vorigen Jahrhunderts, im Emserbruche noch vor 40 Jahreu, ebenso in der Senne, vergl. mein Urkundenb. des Geschlechts Meschede, S. 113. — 50 ) wegen des wollenen Kleides. — c0 ) Plin. hist. nat. X. 22. — oi) Plin. hist. nat. VIII. 40. — "2) Plin. hist. nat. XI. 14. gibt eine von 8 Fuss Durchmesser an# .— 03) plin. hist. nat. X. 24., was er ebend. 47. von Nachts leuchtenden Vögeln erzählt, dürfte sich auf die Johanniswürmchen reduciren. — 04) Plin. 1. c. IX. 15. führt von den Fischen mehrere an, die im Rhein, Main und Donau vorkommen. Des Wildprets wird nur im Allgemeinen gedacht (Germ. 23.), denn was Caes. bei. gal. VI. 26. davon einzeln aufgezählt, hat wegen der Alcen Bedenken erregt, obgleich ' Elendthier und Auerochsen mit Unrecht bestritten werden. Hirsche und Rehe waren stets deutsches Wildpret; noch im Jahr 1790 wurden von ersteren 2000 Stück im Bilkerbusche bei Düsseldorf auf fürstlichen Befehl erschossen, Dass vormals auch der Riesenhirsch — cervus giganteus — zur deutschen Jagd gehörte, beweisen die von ihm gefundenen Geweihe und Knochen in den Museen zu Poppeisdorf und Leiden, und dass auch wilde Schweine, Wölfe und Bären in den deutschen Jagden in Uehermasse selbst bis in das letzte Mittelalter gehaust haben, bezeugen die Capitularen der fränkischen Könige, der Schwabenspiegel 350, Sachsenspiegel B. 2. §. 61 und verschiedene Verleihungsurkunden und Jagd- und Forstordnungen, dass in der Drenthe auch Elendthiere gelebt haben, s. J. de Val, Jagtwesen in Drenthe in seinen Bydragen, Groningen 1842. — 65 ) Man will aus den Eisenspitzen der Frameen nicht allein Eisengruben, sondern auch Gewerbefleiss deduciren, allein 1) spricht Tac. Germ. 5. dagegen; 2) sind die Frameen wohl lediglich Waffe der Rheinbewohner gewesen, weiterhin trifft man nur steinerne Lanzenspitzen und Steinäxte, worüber die Werke des Acker Stratingh Aloude Staat. 3 Bde. Groningen 1847—52; Klemm, 1 c. und die Funde in den Museen zu Augsburg, Basel, Berlin, Dresden, Cöln Carlsruhe, Darmstadt etc zu vergleichen sind; 3) lässt das Vorkommen kleiner Lanzenspitzen noch nicht auf Bergbau, selbst noch nicht einmal auf Gewerbefleiss schliessen, zumal wenn man die Rohheit des Fabrikats an den davon erhaltenen Exemplaren berücksichtigt. Salz zu bereiten verstand man, indem man die Sohle auf glühende Kohlen goss. Plin. hist. nat. XXXI- 39. — G6 ) Tac. Germ. 25. — o,) Di e raschen Fortschritte, welche die jetzige Civilisation Europa's macht, liegen ausser allem seitherigem welthistorischen Verlaufe. Noch im Jahre 1828 sagte mir ein H., v. Wrede im Wirthshause zu Güstrow, als ich mich über die pommerschen Landstrassen beklagte (wenn man anders 20 bis 30 nebeneinander fortlaufende, auf ein und mehrere Fuss ausgefahrene Geleise, je 10—20 Schritte von einem grossen Feldsteine oder einer versumpften Stelle unterbrochen, eine Landstrasse nennen konnte): Wir können mit Viergespann darüber weg, brauchen keinen, der solches nicht mit sich führt, haben aus Frankreich nur Weine per See nöthig, brauchen nichts Fremdes, und am allerwenigsten, dass fremde Intelligenz unser Land verdirbt. Und ein sehr hochstehender Regierungsbeamter versicherte mir jm Jahre 1S31, dass für die Ausbauung einer Chaussee längs der Mosel, in der Weise der Chaussee längs des Rheins, selbst ein grosses Reich nicht Mittel genug besitze! (Damals galt freilich die Römerstrasse längs des Rheins ebenso wie die Grotte am Pausilipp noch für ein Weltwunder). Wie viele Jahrtausende zählt man bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, wo der Mensch erst mit der Gabel zu essen anfing und sich abgewöhnte, mit dem Finger in die Schüssel zu greifen! Wie lange hat man an Hexen geglaubt und die Unglücklichen verbrannt! AVio lange für Aberglauben das Schwert entblösst und Unschuldige hingeschlachtet! — ° 8 ) Der älteste Kampf ist der gegen die Intelligenz, und die Zahl /1er Völker und Völkergenossenschaften, welche gegen sie gekämpft haben und noch kämpfen, die grösste. — 80 ) Hierüber in der folgenden Nummer 7. — 70 ) Hierüber in der nächstfolgenden Nummer 6. — ") Hierüber in den folgenden Nummern 6—11. 231 die Oeden in Fluren verwandelt und mit Niederlassungen'2) bedeckt, den Ackerbau«) und die Gärtnerei'*) gehoben, Baukunst 75 ) herangebildet, Weinbau,' 6 ) Gewerbefleiss und Handel 7 ') geschaffen, den Gesichts- und Ideenkreis der Deutschen durch Unterricht,'s) Theilnahme an der Verwaltung und Kriegführung' 9 ) erweitert und zur Ausbildung der unberührt gelassenen, einheimischen Kechte und Institutionen höher befähigt, durch "die Aufstellung geordneter Heere und deren gemeinnützliche Thätigkeit auf bessere einheimische Einrichtungen und auf die Notwendigkeit des Zusammenhaltens und dessen Vermittelung durch Bündnisse (Frankenbund, Sachsenbund etc.) hingewiesen, ihre Schöpfungen möglichst durch feste Plätze und Grenzwälle geschützt, endlich durch ihre Bildung und Weltherrschaft, das Christenthum angebahnt, kurz, eine Menge Wohlthaten dem Lande erzeugt, deren Früchte freilich erst nach vielen Jahrhunderten, jedoch nicht durch römische, sondern deutsche Schuld so spät, und nur zu einem Theile 80 ) allmälig zur Reife gebracht werden konnten, weil die wilden Kriege der Franken, Nonnannen, die starren, harten Formen der carolingischen Schöpfungen und der damit verknüpften Lehnverfassung, die zeisweise zu selbstsüchtige kirchliche Hierarchie u. s. w. der Entwicklung entgegenstanden, von denen indessen auch . wir noch fortwährend zehren und künftig, so lange Bildung bei uns besteht, zehren werden. 6. Verbesserung des Rheinbettes. Der frühere Zustand des Rheinbettes ist oben beschrieben. Zur Beseitigung der vielen Sümpfe, des weiten und oft wechselnden Bettes und zur Verbesserung des Fahrwassers haben die Römer ') verschiedene Thätigkeit entwickelt. Am ganzen Unterrhein findet man die Spuren davon, wie sie mit Dämmen dem wilden Flusse eine feste Bahn angewiesen haben; nicht minder erzählen dieGeschichtschreiber zu verschiedenen Zeiten, dass solche Arbeiten vorgenommen sind, wenn auch meistens nur in allgemeinen Ausdrücken, ohne dass gerade die Oertlichkeiten einzeln bezeichnet sind. Von einer dieser Arbeiten indessen sind die Nachrichten spccieller, von dem Damme des Drusus. Ehe dieser angelegt war, lief der Rhein von Cleve aus bei gewöhnlichem Wasserstande in zwei Strömungen, eine links durch das Wyler Meer nach Nymwegen, so dass Donsbrüggen, Nutterden, Cranenburg, Wyler, Beeck, Ubbergen und Nym- wegen dicht am linken Ufer lagen, eine rechts längs Rynderen, Schenkenschanz, Lobith und Millingen, so dass sich Schenkenschanz auf dem rechten Ufer, die drei übrigen auf dem linken befanden. Was zwischen beiden Strömungen ") Ich habe verschiedene unter Nr. 8. aufgezählt, weit mehrere sind in Folge der späteren Verwilderung untergegangen, so z. B. die vielen Niederlassungen im Stommelerhrueh. Dieser Bruch, viele tausend Morgen gross, war in der leztern Zeit ein Wald und grösstentheils so versumpft, dass man ihn selbst im höchsten Sommer stellenweise nicht betreten konnte. Er wurde vor circa 10 Jahren entwässert, in Höfe gctheilt und zu Acker verwandelt. Bei dieser Gelegenheit wurden viele römische Denkmale, Münzen, Gefässe, Denksteine und andere Gegenstände, welche römische Niederlassungen ankündigten, ausgegraben. Hr. Delhoven zu Dormagen besitzt davon Mehreros, unter andern eine Ära mit der Inschrift: NIMPHIS . T . CELSINVS CVMIVS. V. S. L. M. Ich besitze die dazu gehörige Figur der Nymphe, 7 Zoll hoch. Beide wurden, mit vielen Münzen, von denen ich 33 Stück, von Nero, Yespasian, Titus, Trajan, Faustina und Crispina, erworben habe, beim Ausstechen des Abzugsgrabens bei Delhoven und Gohr mitten im Sumpfe gefunden. Herr Oberbürgermeister Stupp zu Cöln fand auf seinem, in jenem Bruche angelegten Hofe, als er den Boden ebnen und abfahren Hess, eine römische Gartenanlage; die Beete unterschieden sich ganz deutlich von den Wegen. — ") Der Beweis hierfür liegt in dem Vorkommen neuer Fruchtarten, Weizen, Linsen, Bohnen, Erbsen, in den neuen Werkzeugen (Pflug) und Ackereinrichtungen (Einzäunungen), Wiesenberieselungen, worüber die ältesten deutschen Volksrechte (500—638) und die Abgabenregister Nachrichten liefern. — 74 ) Dass am Rhein röm. Gärten bestanden haben, zeigt ob. Anm.72. Auch kennen die ältesten deutsch. Volksrechte Obstgärten (pomaria) mit Aepfeln, Birnen und sonstigen (arhores domesticas) Obstsorten, z. B. Lex salica VIII. 1. 2. XXVII. 23. 24. Lex Roth. 289, 305. Lex Baj. VIII 12. XX. XXI. mit Kirschen, Gloss. Mons. Sie kennen auch Pfropfreiser, Lex sal. XXVII. 21.22. Ja es sind von den Römern Fruchtbäume eingeführt, die jetzt bei uns nicht mehr zu finden sind; so wird bei Leibnitz, Script. Rcr. Bruns. I. 217, erzählt, dass sub umbra arboris sicomori, quam Theutonici Mulbom appellant, der bei Brauweiler, zwei Stunden westlich von Cöln, gestanden habe, der Gründer des dortigen Klosters (vor 1024) durch eine vision zu der Gründung bestimmt sei. Dieser Baum ist der egyptischc Feigenbaum, ficus sycomorus, der dort die Wälder bildet, eine Krone von 80 Fuss bekommt, 40—50 Fuss hoch und viele Hundert Jahre alt wird. Er trägt schmackhafte Feigen in einer Doldentraube, liefert ein unverwüstliches Holz, aus dem die meisten Mumiensärge gefertigt sind. — ;5 ) Durch die Römer wurde die Ziegelei eingeführt. Das Brennen des Thons war den Deutschen unbekannt, sie trockneten ihre Gefässe am Feuer. Ziegelbrcnnen kannten sie gar nicht. Die Bauten, welche die Römer in ihren rheinischen Niederlassungen vornahmen, und von denen zu Trier, Cöln, Xanten, Mainz, in den neueren Zeiten so schöne Uebcrreste täglich neu entdeckt werden, haben sich auch bei den Deutschen geltend gemacht; so fand Julian bei den Alemannen, als er 357 gegen sie von Mainz aus zu Felde zog, sehr ordentliche, nach römischer Art erbaute.Häuser (Am. Marc. XVII. 1.), und trotz der ruchlosen fränkischen Zerstörungen, wodurch alle römischen Bauten in Deutschland, für viele Jahrhunderte sogar spurlos, vernichtet worden sind, haben sie ihre Einflüsse auf die späteren Kirchen- und Profanbauten geübt. — 7li ) Siehe folgende Nummer. — ") Die in der Erde aufgefundenen Alterthumsreste an Gefässen, Waffen sagen zwar wenig, an die Stelle der steinernen Celte finden wir metallene, namentlich aus Kupfer, anstatt der einfachen Gefässe verzierte; etwas mehr indess bekundet Tacitus, der von Handelsleuten in Deutschland spricht, aber am meisten die so grossartig durchgeführten Wunderbaue romanischer und gothischer Dome, die ohne vorangegangene tiefe Studien, unterstützt durch tüchtigen Gewerbefleiss, nicht wohl gedacht werden können. — 7fl ) Die alten Classiker weisen mehrmals darauf hin, dass der römische Staat bei seinen Eroberungen vornehmlich die Civilisation im Auge hatte. Dass Sprachkenntnisse und Schreibkunst auch schnell Eingang gefunden haben, bezeugen direct die Thatsachen, dass Deutsche römische Verwaltungsposten bekleiden, dass Caesar seine schriftlichen Befehle an seine Unterfeldherren griechisch fasst, weil die Feinde Lateinisch verstanden?— '<•) Cerialis in seiner Anrede (Tac. hist. IV. 74.) sagt dies ausdrücklich; ausserdem bestätigen es viele Thatsachen. Armin und sein Bruder waren im römischen Heere Befehlshaber; Sogest, Classicus, Tutor, Civilis, Labeo, Briganticus und Andere desgleichen; des Sogest Sohn Priester; später stossen wir auf viele Feldherren; Silvanus und Magnentius wurden aus dieser Stellung sogar zu Kaisern erhoben. — RCI ) Ein wesentlicher Theil wurde durch eben jene barbarischen Frankenhorden und in Folge ihrer Herrschaft zerstört. ') Der Beweis dafür liegt theils in der Construction der einzelnen Werke und den darin gefundenen Alterthümcrn, theils in den ausdrücklichen Zeugnissen der Schriftsteller. Dass z. B. der Damm des Drusus, von Cleve über Millingen nach Nymwegen, also ein Kömer- werk die Düffel wasserfrei gemacht und den Fluss in ein enges Bett eingezwängt hat, beweist Tac. hist. V. 19., wo Civilis jenen Damm durchsticht, das Wasser demnächst seinem natürlichen Laufe nach Gallien (durch den Durchstich des linken Ufers) folgt, und sich dort derartig weithin ausbreitet, dass der seitherige Hauptfluss gleichsam abgeleitet und nur als schmale Rinne erscheint. Directes Zeugniss bei Tac, 232 lag, war mehr oder weniger sumpfig und bildete bei hohem Wasserstande einen See. 2 ) Dadurch, dass Drusus den Damm von Clcve über Millingen nach Nymwegen zog und zugleich auf dem entgegengesetzten Ufer innerhalb der ßatavischen Insel (Betau) einen Gegendamm legte, macbte er nicht allein Tausende von Morgen in der DüfFelt und Betau zu nutzbarem Lande, sondern auch die Heeresstrasse nach Holland und die Niederlassungen 3 ) zu Rindern, Millingen und so weiter möglich. *) Nur für das rechte, deutsche Rheinufer war die Anlage insofern bedenklich, als dort in Feindesland kein Gegendamm zu Stande kam, der Rhein also dorthin austreten und sein Bett ändern konnte. s ) Von anderen Dammanlagen der Römer ist oben schon die Rede gewesen, wegen der bei Düsseldorf sehe man das folgende Ortsvcrzeichniss Nr. 8. 7. Römische Strassen. Ein zweites nicht minder wichtiges Ergebniss der Römerherrschaft sind ihre Strassenanlagen, von denen einige vor vierzig Jahren noch als ein Wunderwerk angesehen wurden. Hier diejenigen unserer Gegend, welche unbezweifelbar römisch sind. A. Römische Militairstrasscn, welche sich an ihren vorhandenen Uckrrcstcn noch jetzt nachweisen lassen. 1. Von Metz nach Trier auf dem rechten Ufer der Mosel. Ihre Spuren finden sich noch zu Ritzingen (Ricciacum), Merzkirchen, Tawern, weiter über die Brücke bei Conz, ebenfalls ein Römerwerk. ') Auf der Höhe von Ritzingen bei der Helenencapelle geht eine Seitenstrasse ab nach Palzem und Dalheim (vergleiche unten B. Nr. 8.). 2. Von Metz nach Trier auf dem linken Moselufer über Dalheim, Wasserbillig und Igel (vergl. B. Nr. 9.). 3. Von Metz nach Trier über Heerappcl bei Forbach, nach dem Varuswald und Schauenberg. 4. Von Rheims nach Trier über Arlon, Niederanwen, dann weiter über Dalheim,. wie vorher Nr. 3. (vergl. B. Nr. 1.) 5. Von Trier nach Cöln durch die Eifel, über das Königsfeld, durch Dottel, am westlichen Abhänge des Bleibergs längs der Eickser Mühle uach Zülpich, Lechcnich, Liblar. Zwischen Zülpich und Liblar ist die Strasse in ihrer schnurgeraden Richtung vollständig erhalten, (vergl. unten 12 und B. Nr. 10 und 11.) 6. Von Trier nach Cöln, durch die Eifel, über Marmagcn (eine andere über Weier, Wachendorf), Billig, Strass- feld, Metternich (vergl. B. Nr. 10). Neben dieser läuft eine, noch jetzt theilweise erhaltene, römische Wasserleitung, einen Canal bildend von 1 Quadratfuss im Lichten, aus Backsteinen mit Trass gemauert, wie ich ihn vor 35 Jahren an verschiedenen Stellen selbst vorgefunden habe. 7. Von Trier nach Coblenz, über Fohren, Esch, Olkenbach, Hontheim, Driesch, Maien, Andernach. 8. Von Trier nach Bingen, über Pellingen, Wadern, Noswendel, Refersheim, Meddersheim, über die Nahe nach Sobemheim und weiter längs des Flusses bis Bingen. 9. Von Trier nach Bingen, zuerst in zwei Armen, der eine über die Büdlicher Brücke, Grafendrohn zum Heidenpütz, der andere ebenfalls zum Heidenpütz über Neumagen und von da mit dem ersten Arme vereint über den Hundsrück durch Simmem, Soonwald, Dörrenbach, Guldenfels (Stromberg) nach Bingen. 10. Von Trier an den Rhein bei Niederheimbach, zuerst wie bei Nr. 9 bis vor Simmern, wo sich dieser Arm links ab über Rhein- und Oberdiebach nach Niederheimbach hinzieht. 11. Von Zülpich nach Neuss über Gladbach, Luxheim neben Blatzheim vorbei, Paffendorf, Caster. An vielen Stellen noch jetzt die Heerstrasse genannt, 12. Von Zülpich nach Cöln in schnurgerader Richtung über Liblar, Herrnmülheim auf das Weyerthor von Cöln. 13. Von Zülpich nach Düren. Ann. XIII. 53. vergl. Spaen. Inleding III. 14. — 2 ) Siehe die vorige Anmerkung. Audi sind für das Gesagte beweisend: die alten Flussbette, der zum Theil noch erhaltene Damm, über -welchen die Römerstrasse von Cleve nach Ryndern und Millingen lief, sowie Urkunden des Mittelalters bei Bondam, Charterboek I. 2. von Spaen jnleding tot de Hist. v. Gelderland I. 15. Smetius, Chronyck van de Stad der Batavieren S. 224. Nach Letzterem trennten sich Rhein und "Waal früher bei Lobith, so dass dieses von beiden Flüssen eingeschlossen war, in Folge des Canals von Pandern, im IS. Jahrhundert, blieben beide Flüsse bis Pandern und Millingen zusammen. Ob zur Zeit, als der Rhein noch durch das Wyler Meer floss, das Stück von Nymwegen nach Lobith schon Waal hiess? — 3 ) fränkische. Bondam a. a. O. I. 2. 6. — 4 ) Selbst die letzte Rheinverbesserung durch die Anlage des Canals von Pandern kann uns einen Begriff davon geben, wie eingreifend die Arbeiten der Römer gewesen sein müssen. Ein Bericht aus dem Jahre 1740 (etwa 30 Jahre nach Vollendung dieses Canals) sagt: „Das Zollhaus (ehemals ein festes Castell, wo der Reichszoll erhoben wurde, bei Lobith) stand ehemals am Rheinufer, jetzt liegt es über eine halbe Stunde davon entfernt. Der Rhein floss früher von Schenkenschanze längs Hoiberg, Hag, Groestem nach Loorvverd (und weiter nach Arnheim), jetzt ist diese Strecke ganz ausgetrocknet, sie bildet einen kahlen, sandigen Strich, über den man im hohen Sommer von einer nach der andern Seite gehen und fahren kann. Dagegen hat sich die Waal von öchenkenschanze ab längs Byland bis Pandern hin sehr verbreitert und der Rhein trennt sich bei Pandern mit viel mehr Kraft von der Waal, als er es vormals bei Schenkenschanze that." Zu Folge dieses Berichtes muss das Wasser also zwischen Schenkenschanze und Pandern um die ganze Tiefe, die der Fluss vorher bei Lobith hatte (lOFuss), gefallen sein. Welche enorme Einwirkuug muss diesem gegenüber die Eröffnung des Drusus-Canals, die Verlängerung der Waal, die Deichanlage etc. für Cleve und die Düffel geäussert haben! — 6 ) Solche Veränderungen fanden namentlich im Mittelalter statt. Bis dahin lief der Rhein von Xanten ab mehr links als jetzt, bei den Orten Born, Till, Qualburg, Cleve mehr oder weniger nahe vorbei, wie das alte Ufer noch jetzt nachweist Spaen a. a. O.I. S. IG. 17. Dann aber bildete sich von Dornick ab bis Lobith der Stromlauf so, wie wir ihn jetzt kennen, und kamen in Folge dessen die Orte: Griethusen, Kell, Warbeyn, Huisberde, Wissel vom rechten auf das linke Ufer zu liegen, wodurch sie von ihrem ursprünglichen Decanate Emmerich getrennt wurden. Ledebur, Land der Bruetrrer. Spaen a. a. O. S. 18. ') Ausonii, Moseila 91. 92, Wohl verstanden, die jetzige Brücke ist nicht mehr die ursprüngliche Römerbrücke, sondern von 1784 mit Ergänzungen eines Bogens von 1827. 233 14. Von Zülpich nach Gemünd, vielleicht mit Anschluss an die Strasse von Reims nach Cöln. 15. Von Aachen nach Tongern und Nymwegen, in den Annalen der Abtei Klosterrath via lapidea genannt. Sie läuft zum Pontthor hinaus über Vetschau und Steinstrass, durchschneidet die Strasse von Cöln nach Coriovallum und Tongern, erreicht Dorf Heerlen und jenseits der Anhöhe die Strasse von Neuss nach Coriovallum, welche sie bei dem Gute Heerweg durchschneidet, geht dann weiter über die Heerler Heide nach Gängelt, Schinveld, und weiter nach Tüdderen. Sie ist in der Gegend von Gangelt als Buben weg bekannt, ein breiter Sand weg, zu beiden Seiten mit wallartigen Aufwürfen versehen, war bis vor 30 Jahren, ehe die Chaussee über Herzogenrath gebaut wurde, der gewöhnliche Fahrweg zwischen Aachen und Mastricht und heisst auf der Strecke von Aachen nach Heerlen im Munde des Volkes noch jetzt Carrenstrasse. •) 16. Von Cöln nach Trier über Zülpich aus dem Weyerthore und über Billig. Siehe vorher Nr. 5. u. 6. 17. Von Cöln nach Reims. Sie läuft auf Pier an der Roer, überschreitet dort den Fluss, nimmt weiter ihre Richtung auf Lamersdorf, Weisweiler, Eschwciler, Eilendorf und Aachen, nachdem sie vorher eine Seitenstrasse nach Gressenich und Stolberg abgegeben hat, welche letztere weiter nach Brenich und Cornelimünster und wahrscheinlich auf die Strasse zwischen Trier, Prüm und Malmedy führte. 18. Von Cöln nach Tongern zum Hahnenthore heraus (vergl. B. Nr. 14—20), über Bergheim, Jülich, Herzogenrath, Kirchrath, weiter über die Höhe zwischen Voerendal, das rechts bleibt, und Simpclveld und Eys, welche links bleiben, durch die Weiler Uebachsberg und Ransdaal auf Klemmen los, dem Coriovallum nahe gelegen haben muss, und von dort ein Arm nach Tongern, der andere nach Tüddern. Dieser Heerweg heisst da, wo er die Strasse von Aachen nach Heerlen (oben Nr. 15) durchschneidet, bei dem Hause zu den drei Vögeln, noch jetzt der Römerweg. Mehr nach Tongern hin hat man stellenweise sein Steinpflaster, und ihm zur Seite liegende Wartthürme aufgegraben. 19. Von Cöln aus der Gereonspforte in der Richtung nach Roermünd, über Bockelmünd, Polheim, Stommeln, Caster und Erkelenz. Diese Strasse ist an mehreren Stellen als Steinstrasse aufgedeckt worden. 20. Von Cöln nach Tüdderen (vergl. B. 20), bis Coriovallum wie Nr. 18, von letzterem Orte nach dein Weiler Albeck, weiter zwischen dem Dorfe Schimmert und dem Dorfe Hüllsberg hindurch, von dem ersteres links, letzteres rechts bleibt, über die Höhe nach Milien und Tüddern. Diese Strasse heisst bei Tüddern und Milien noch jetzt die Heerstrasse. 21. Von Cöln nach Mainz über Hersei, Bonn, Remagen, Sintzig, Breisig, Fornich, Brohl, Andernach, Coblenz, Boppard, Oberwesel, Bingen. Sie ist an vielen Stellen aufgefunden, liegt in Cöln 6—7 Fuss, in Andernach (beim Brunnengraben) 10 Fuss, in Oberwesel 6—7 Fuss unter der Oberfläche (vergl. B. Nr. 23—27). 22. Von Cöln nach Grimlinghausen, Neuss und weiter nach Xanten und den Niederlanden. Auf dieser Strasse sind mehrfach Aufgrabungen bei Dormagen, Grimlinghausen und Neuss gemacht. Namentlich hat man sie oberhalb und unterhalb Grimlinghausen, östlich von der jetzigen Chaussee, zwei bis vier Fuss unter der Oberfläche an vielen Stellen aufgefunden. (Das Weitere unter Nr. 24 bis 26.) 23. Von Cöln nach Dorsten, seit dem Mittelalter bis jetzt die Cölner Landstrasse genannt. Sie läuft über Richrath, Hilden, Stahlenhaus, Grüten, welches rechts bleibt, Milrath, Schölersheide, abwärts nach Schwanenberg, Cum- berg, links von Wülfrath und dann steigend auf Tönisheide, Velbert. Sie hatte früher (und jetzt noch an einigen Stellen) 120 Fuss Breite und zwei Gräben. Im siebenjährigen Kriege wurde sie noch von den französischen Truppen als die eigentliche Heeresstrasse benutzt. 24. Von Grimlinghausen nach Jülich. Die Spuren dieser Römei-strasse sind an verschiedenen Orten noch sichtbar. Zunächst bei Grimlinghausen auf dessen Nordseite, an dem linken Erftufer, in den Getreidefeldern, die sie an einigen Stellen überragt, an anderen dürre und weniger fruchtbar macht. An ihren Seiten hat Jäger viele römische Gräber gefunden und ausgraben lassen. In dem Archive des Schlosses Dyck finde ich eine gerichtliche Vermessung derselben aus dem Jahre 1600. Sie heisst darin: „Strasse aus Westphalen durch das bergische Land auf Düsseldorf und weiter in das jülicher Land" und läuft darnach zwischen den berühmten alten Dy- - nastensitzen; Hoisten (Hochstaden), Neuenkirchen (links), Heipenstein und Hülchrath (rechts) hindurch und in den Dynastensitz Caster hinein, weiter wahrscheinlich über Rödmgen nach Jülich. Bei Alrath durchschneidet sie die Strasse von Cöln über Stommeln, Grevenbroich nach Fürth. 25. Von Neuss nach Coriovallum. Ihre Spuren finden sich in den Aeckern von Baasweiler und Beggendort sowie zwischen Uebach und Merkstein, wo sie in langen Zügen durch die Dürre und Verkümmerung der Frucht sich kenntlich macht, auch stellemveise aufgegraben ist. Bei Schloss Rimburg überschreitet sie die Wurm, läuft weiter durch Grünstrasse, Lichtenberg, die Heerler Heide über den Ravelsberg, 2 ) durchschneidet den jenseitigen Kessel, indem sie Voerendaal und Hoensbroeck zur Seite lässt und klimmt weiter nach Retersbeck hinauf, von wo aus Coriovallum nicht fern gelegen haben kann. ') Von einer andern Strasse nach Nymwegen, die Carlsstrasse über Jülich etc. habe ich oben S. 110 gesprochen. 2 ) Auf dieser Anhöhe stand das, jetzt ganz verschwundene Schloss Renneberg, im 17. Jahrh. dem Grafen Lalaing gehörig. Fahne, Bocholtz I. 57 234 26. Von Neuss nach Xauten. Die Spuren davon finden sich zu Neusserfurth, Meer, Strümp und weiter in der Richtung nach Uerdingen. Bei Gelb (Gelduba), das gegen 10 Minuten rechts liegen bleibt, kommt auch eine Seitenstrasse zum Vorschein, die, wie die Hauptstrasse, aus einem Steinpflaster besteht, das 1 bis 2 Fuss unter der Oberfläche liegt, im rechten Winkel von der Hauptstrasse abgeht und in das Dorf Gelb mitten hinein läuft. Vor und bei Uerdingen ist im 14. Jahrhundert die Hauptstrasse mit sammt dem alten Uerdingen durch den Rhein weggerissen. Unterhalb Uerdingen treten ihre Spuren wieder auf; darnach lag sie bis Trompet genau an der Stelle der jetzigen Chaussee, wie beim Bau der letzteren durch Aufgrabungen nachgewiesen ist. Dass sie auch weiterhin in gerader Linie auf Kaldenhausen lief, das Burgfeld vor Asberg westlich berührte, durch Asbeck selbst nach Bornheim ging, also genau die jetzt sogenannte alte Landstrasse, im Volke „Hochstrasse" ') genannt, innehielt, ist ebenfalls an mehreren Stellen durch Ausgrabungen nachgewiesen, so bei Kaldenhausen und Asberg, wo das römische Strassenpflaster 2 bis 3 Fuss unter der Landstrasse gefunden wurde; nicht minder aber auch legt die Volkssage dafür Zeugniss, indem sie diese Strasse noch jetzt als Römerstrasse bezeichnet. Von Bornheim, wo noch vor ungefähr 40 Jahren die Reste eines römischen Wartthurmes standen, und auch eine Seitenstrasse auf Meurs aufgedeckt worden ist, bis Stromeurs, wo % Stunde südlich römische Gräber gefunden sind, hielt die Römerstrasse genau wieder die Richtung der jetzigen Chaussee, wie ebenfalls bei deren Anlage festgestellt worden ist, so wie sie denn auch weiterhin bis Birten grösstentheils von letzterer überbaut wurde. Vor Birten theilte sie sich in zwei Arme, der eine lief direct durch das Thal nach Xanten, der andere gelangte erst dahin, nachdem er die Höhe des Fürstenbergs (das eigentliche Vetera) überstiegen hatte. 27. Von Xanten nach Cleve. Zwischen diesen beiden Orten ist die alte Römerstrasse auf das Entschiedenste durch den Befund nachgewiesen. Von Xanten bis Marienbaum lief sie genau der Richtung der jetzigen Chaussee nach, wie bei deren Bau durch das aufgefundene römische Steinpflaster ausser Zweifel gestellt ist. Bei Kehrum theilte sie sich in zwei Arme, der eine, westliche, lief nach einer kleinen Biegung, um die Höhen zu ersteigen, von dort über den Bergrücken nach Monreberg und weiter in gerader Richtung, links an Calcar und rechts an Bedburg vorbei, auf Cleve los, wobei er einen Seitenarm auf Qualburg abgab. Dieser ganze Tractus der Strasse besteht noch jetzt unter dem Namen „die alte Land- oder Poststrasse", und lassen^sich die römischen Pflaster darauf noch nachweisen. Der andere Arm lief östlich von Kehrum in der Richtung der jetzigen Chaussee, wie beim Baue derselben nachgewiesen ist, folgte ihr längs des Fusses des Montrebergs über Born (Burginatio) bis auf halbem Wege zwischen dort und Calcar, wo er links, nach Norden abbog, um sich unterhalb Alt-Calcar mit dem ersten Arme wieder zu verbinden. Längs dieser ganzen Strasse, namentlich zu Montre- berg, Born, Moyland, Bedburg sind viele römische Denkmäler gefunden worden, auch zwischen Alt-Calcar und Bedburg ein römischer Meilenstein. 28. Von Xanten geht ein Heerweg, Grünstrasse genannt, auf Sonsbeck und weiter nach und durch Capellen an die Niers, wo man sie „die Hochstrasse" nennt, dann südlich an Geldern vorbei, auf Diesdonck, durch Pont, 2 ) Stralen, q) q zum Kloster Sand (Sablones), weiter über Heringen, Leuth, Kaldenkirchen, Schwalmen, nach Melick (Mede- riacum) und Tüddern (Tuderum). Diese Strasse ist an vielen Stellen noch als römische in ihren Fundamenten nachzuweisen. Namentlich von Xanten nach Sonsbeck, von Capellen nach Geldern und Diesdonk, von Stralen bis unterhalb Sand, und am rechten Maasufer, gegenüber Kessel, bis nach Tüdderen, wo sie überall gegen eine halbe Stunde von der Maas bleibt, weiter von Tüdderen auf Valkenburg. Auch sind längs dieser Strasse an vielen Stellen römische Denkmale gefunden. 3 ) Diese Strasse hatte, nach den vorhandenen Spuren zwei Abzweigungen, wovon man die eine von Capellen nach Winnendonck, die andere von Pont*) nach Arscen und weiter über die Maas noch jetzt in ihren Spuren verfolgen kann. (Vergleiche B. Nr. 20.) 29. Von Nymwegen nach Tongern. Die Spuren finden sich von dem Valkhofe (Hartsteegpoort) über Ubbergen bis Holedorn (siehe Nummer 31) bei Grosbeck, Cuick, Boxmer, Blerik, dann von Haien nach Hörn und Beegden. 30. Von Cleve nach Millingen und von hier entweder direct nach Holland oder links nach Nymwegen. Diese Strasse ist die Fortsetzung der Strasse von Xanten, welche sich bei Cleve in zwei Arme theilt. Der eine läuft über Ryndern nach Millingen, wo noch kürzlich ein römischer Meilenstein gefunden ist und setzt hier, wo wieder zwei Arme sich finden, mit einem Arme über die Waal, während der andere auf dem linken Ufer bleibt und nach Nymwegen läuft, indem er der Richtung des Dammes folgt, den Drusus längs Rhein und Waal zur Abhaltung der Ueberschwemmungen ziehen Hess. 31. Von Cleve direct auf Nymwegen. Der zweite Arm bei Cleve lässt die jetzige Landstrasse und die Orte Dons- brüggen und Nüttern rechts liegen, theilt sich zwischen diesem Orte und Cranenburg in zwei Arme, von denen •) Sie verdient diesen Namen an obiger Stelle im eigentlichsten Sinne; bei Trompett, und weiter, erhebt sie sich in einer sehr ansehnlichen Höhe über das Feld. 2 ) Entweder Geldern, oder wahrscheinlicher Pont ist das römische Mediolanum; für letzteres sprechen nicht sowohl die vielen gefundenen Alterthümer, als dass es der Haupthof des Landes war. 3 ) Guillon im Konst en Letterbode 1842. Nr. 25 und 26. 4 ) Auch findet sich eine Strasse bei Pont, die von Niel über Lüttingen nach Twisteden geht, wo sie in die oben beschriebene Carlsstrasse läuft; sie ist wohl eine Fortsetzung der Römerstrasse von Altenkerk auf Nieukerk, Winternam, Barsdonk, Bellinghofen, deren Spuren noch sichtbar sind. 235 der eine auf Nymwegen, Hartsteegportc (Valkliof) sich wendet, wobei er Wylre, Beeck und Ubbergen rechts lässt, und in der Nähe von Wylre den Ort genannt Holedorn passirt (das römische Cevelum?), der andere aber auf Frasselt, das von ihm berührt wird, auf Grosbeck und von da über Gennep, Heyen, Afferden nach Blerick jenseits der Maas und weiter nach Tongern sich fortsetzt. Längs dieser Strasse, so weit sie zwischen Oleve und Nymwegen läuft, sind an vielen Orten römische Denkmäler gefunden, namentlich ausser den Gräbern, auch Ziegel, Münzen, Gefässe etc. zu Donsbrüggen, Frasselt, Cranenburg, Holedorn, Beeck und Ubbergen; auch haben sich am Holedorn merkwürdige römische Befestigungen erhalten, worüber der aufmerksame Schneider sehr belehrende Aufschlüsse liefert. ] ) Zwischen Frasselter Windmühle und Nüttern ist sie, 400 Schritte lang, noch als ein 12 Fuss hoher, tannenbewachsener Damm erhalten, zu jeder Seite von Gräben begleitet. In der Nähe des Dorfes Beeck, auf einer Anhöhe, die „Berg und Thal" heisst, hat man an ihr einen von Trajan gesetzten Meilenstein gefunden. Noch ist zu bemerken, dass bei Holedorn von ihr ein Weg links ab und direct aufGronsbeck losgeht, sich dort mit dem andern Arme, der von Cleve über Frasselt kommt, verbindet und so von Nymwegen in der Richtung auf Blerick und Tongern eine nähere Verbindung herstellt. 32. Von Xanten, Schermbcck, Recklinghausen, Dortmund, Unna, Soest (zwischen den drei letzten Orten noch jetzt der Hellweg genannt) nach Aliso. Diese Strasse benutzte Drusus bei seinem zweiten Feldzuge (Dio. LIV. 33.) sie lief zum Theil durch das Land der Sigambrer. IS. Römische Strassen aus Urkunden. F R A AT C I A Burcluri. Novi^E*»!*--^ «iit AgriptnaXI A° n " e arcowagm Abbildung eines Stücks aus der Peutingerschen Charte.*) 1. Itinerarium Antonini. Durocortoro (Reims). 3 ) Vungo vicus (Vonc-Terron) XXII Epoisso (Iptsch auch Ivois genannt) XXII Orolauno (Arlon) XX Andethaneae (Nieder-Anwen) XV Trevirorura Civitas (Trier) XV Die Peutingersche Charte hat diese Route nicht. Ivois heisst jetzt Carignan. 4. Itinerarium Ant. Durocortoro (Reims) (Eine nicht genannte Station) V Fano Mincrvae (la cheppe) XIV Ariola (Montgarni) XVI Caturigis (Bai-le-duc) IX Nasium (Naix) IX Tullum (Toul) XVI Scarponna (Scarponne) X Divodurum (Metz) XII Die letzte XII muss XIIII sein. 2. Meilenstein zu Tonger. Durocorier (Reims). Noviomagus (Neuville) XII Ad L. XV. (chesne-le-populeux) XV Epoisso (iptsch) XV Orolauno (Arlon) XX Treviris Civitas (Trier) XV Die letzten Stationen siud ergänzend hier zugefügt. 5. Itinerarium Ant. Durocortoro (Reims) (Eine nicht genannte Station) V Basilia (grand S. Hilaire) X Axvenna (Vienne la Ville) XII Virodunum (Verdun) XVII Fines (Marcheville) IX Ibliodurum (Hannonville) V I Divodurum (Melz) VIII Die Strassen 4 und G überschreiten die Maas bei Bar-le-duo vom linken auf das rechte Ufer, und ebenso bei Metz die Mosel. XII XXV 3. Peutinger. Durocortoro (Reims). Noviomagus (Neuville) Mose (Mouzon) Medtianto (Martue) Munerica (Metternich an der Eilt) Agrippina (Cöln) VI Diese Eoute führte bei Mose über die Maas. Bei Meduanto und Munerica fehlen die Meilenzahlen. Von dieser Strasse sind Spuren bei Inden an der ßoer, sie ging bei Aachen vorbei. 6. Peutinger. Durocortoro (Reims) Fanomia (la cheppe) Canturices (Bar-le-duc) Nasie (Naix) Ad Fines (Foug) Tullio (Toul) Scarponna (Scarponne) Divo Durimedio Matricorum (Metz) XIIII Fanomia ist Schreibfehler statt Fano Mi- nervae. XIX XXV IX XIV V X i) S. 25 sq. B. Jahrb. XXVII. 1 sq. 2) Sie führt ihren Namen von dem Augsburger Patrizier Peutinger, Rath Kaiser Carl V., der sie in seiner Bibliothek besass. Sie wird jetzt in der kais. Bibliothek zu Wien bewahrt und ist die Arbeit eines Mönchs zu Colmar aus dem 13. Jahrhunderte, der bie nach dem Originale copirte, das wahrscheinlich zur Zeit der Regierung des Kaisers Servus Alexander, gestützt auf die Reichsvermessungen unter Kaisers Augustus, zu Stande kam. M. Agrippa, welcher diese Reichsvermessung begonnen hatte, Hess auf Grund derselben eine Charte an der Wand seines Porticus zu Rom, zum Nutzen des Publicums veröffentlichen; damit aber die oberen Theile erkennbar blieben, wurde die Breite im Verhältniss zur Länge verkürzt. Nach der Peutingerschen Charte steht diese Verkürzung im Allgemeinen im Verhältniss von 1 zu 21 obgleich bei Italien im Verhältniss zu Asien diese Zahlen nicht zutreffen. Nach Peutinger's Tode (f 1547) gab sein Erbe, Martin Welser diese Charte in verkleinertem Maasstabe 1591 bei Aldo in Venedig heraus; dann erschien sie, in der Grösse des Originals, in Peter Berthius Theatrum geogr. vet. 1618 Band II., in Welseri opera edit. Arnold 1682 und in dem trefflichen Werke: Nie. Bergier des grands chemins 1736. Im Jahre 1824 ist sie, nochmals mit dem Originale verglichen, durch die Münchner Academie veröffentlicht und ihr eine wichtige Abhandlung über die alte Geographie von Conrad Mannert beigegeben. _ 3) l n Durocortoro (Reims) kommen sechs Hauptmilitairstrassen zusammen, eine von Lyon, eine von Boulogne, eine von Cassel Teruenna, eine von Cöln und die obigen von Trier und Metz. Fühlte, Bocholts I. 5S 236 7. Geographus Ravenna. Tulla (Toul) m. p Scarbona (Scarponne) X Mecusa (Metz) XIV Gannia (Canach) XLII Treviris (Trier) XX Nobia (Noviomagus) XII Princaslellum (Berncastel) XVII Cardena (Cardeu) XXVII Conbulentia (Coblenz) XVII 10. Itinerarium Ant. Treviris Agrippinam Leugas LXVI Treviris (Trier) Beda vicus (Bitburg) XII Ausava vicus (Oos) Xll Egorigio (Junkerath) (Vlll) Marcomagus ') (Marinagen) VIII Tolbiaco (Zülpicb) X Agrippina civilas (Cöln) (XVI) In dieser Nr. und in 11. scheinen Leugen und m.p. zufiguriren.Z.B.Ecorig8=12. 13. Itinerarium Ant. Gesoriacum (Boulogne) leg. Castello (Cassel) 2 ) XXIIII Viroviacum (Werwick) XIV Turnacum (Tournay) XVI Ponte Scaldis (Escaut pont) XII Bagacum (Bavay) XII Yon Cassel nach Werwick sind in der Wirklichkeit 17, von Werwick nach Tournay nur 15 Leugen, wonach auch Nr, 14 zu beurtheilen ist. 16 a. Itinerarium. Castello Minariacum Turnacum XI XXVII 8. Peutinger. Tullio (Toul) Scarponna (Scarponne) X Divo Durimedio Matricorum (Melz) XIV Carannusca (Canach) XLII Ricciaco (Rilzingen) X Augusta Trevirorum (Trier) XII Von Metz nach Canach ist nicht XLII, sondern XXIV Legae zu lesen, was der Wirklichkeit entspricht. 11. Peutinger. Augusta Trevirorum (Trier) Beda vicus (Bitburg) XII Ausaua (Oos) XII Icorigium (Junkrath) XII Marcomagus (Marmagen) V1H (Nicht genannte Station Zülpicb) X Agripina (Cöln) (XVI) 14. Peutinger. Gesogiaco quod nunc Bononia (Boulogne) Castello menapiorum (Cassel) XXIIII Virouino (Werwick) XII Turnaco (Tournay) XI Pontes scaldis (Escaut-pont) XII Bagaco nervio (Bavay) X Vogo dorgiaco (Waudre) XII Geminiacovico (Vieuville) XVI Pcrnaco (Accesse oder Toinbe de l'Em- pereur) XLIII Atuaca (Tongern) 3 ) XVI Cortovallio (Höhe bei Valkenburg) XVI Juliaco (Jülich) XII Agripina (Cöln) XVIII 9. Itinerarium Ant. Divoduro (Melz) Theodonis Villa (Thionville) XII Carauusca (Canach) XVI Treveios (Trier) XVI Die letzte Zahl muss nach der nebenstehenden XII gopriift werden. Einige haben für beide XIV. 12. Peutinger. Augusta Trevirorum (Trier) Noviomago (Neumagen) VIII Belginum (Stumpfe Tburm) X Dumno (Denzen bei Kirchberg) VIII Bingium (Bingen) XVI Moguntiaco (Mainz) XII Bei Belginum steht unter dem X noch ein zweites X überflüssig, bei Neumagen muss XI gelesen werden. 15. Peutinger. Gcsagiaco quod nunc Bononia (Boulogne) Castello menapiorum (Cassel) XXIIII Teruanna (Theruenna) XTTTI Nemetacum (Arras) XXII Turnaco (Tournay) XLIII Pontes scaldis (Escaut-pont) XII und so weiter wie hier neben. 16 b. Der Meilenstein zu Tongern hat: Castello (Cassel) Fines Alrebalum (ßethunc) XIV Nemelacum (Arras) XIV 17. Itinerarium Ant. Castello Colonia d. h. Strasse von Cassel nach Cöln. Minariacum (Merville Mergliem) XI Nemelacum (Arras) XIX Camaracum (Cambray) XIIII Bagacum (Bavay) XV11I Vodgoriacum (Waudre) XII Geminiacum (Vieuville) X Perniciacum (Accosse od. Tombe de l'Em- pereur) XXII Advaca Tongerorum (Tongern) XIV Coriovallum (Höhe bei Valkenburg) XVI Juliacum (Jülich) XII Colonia (Cöln) XVLU 18. Peutinger. Castello Menapiorum (Cassel) Teruanna (Therrouenne) XIV Nemetaco (Arras) XXII Camaraco (Cambrav) XIIII Hermoniacum (ßermerain) XI Bacaconervio (Bavay) VIII Vogo dorgiaco (Waudre) XII Geminiacovico (Vieuville) XVI Pernaco (Accosse) XLIII*) Atvaca (Tongern) XVI 1 Cortovallio (Höhe bei Valkenburg) XVI Juliaco (Jülich) XII Agripina (Cöln) XVIII Diese Entfernungen bei Waudre, Vieuville und Tongern sind der Wirklichkeit näher als jene in Nr. 17. 19. Peutinger. CasLello Menapiorum (Cassel) Teruanna XIV Nemetaco XXII Turnaco XIIII Pontes scaldis XII Bacaconervio X Vogo dorgiaco XII Geminiaco vico XVI Pernaco XLIII 4 ) Atuaca XVT Cortovallio XVI Juliaco Xll Agripina (Cöln) XVIII ') Marmagen ist ein für die Prüfung der Entfernungen wichtiger Ort; er soll genau 58 römische Meilen von Trier und 28 von Cöln liegen; nach dem Itinerarium Ant. führte von ihm auch eine directe Militairstrasse nach Cöln, welche Zülpich nicht berührte, nämlich über Marcomagus, Belgioa vicus VIII. (Billig bei Euskirchen), Agrippina. Auf einem bei Marmagen geiundenen römischem Meilensteine liest man: XXXIX M.P. nach Cöln, was 2C Leugas ausmacht, die sich auch oben in Nr. 10 nachgewiesen finden. Die Aenderungen, welche Steiniger, Gesch. der Trevirer, für nöthig erachtet, sind also ganz unnöthig; er ist in diesen Irrthum gefallen, weil er in der Route den Ort Belgica vicus mit VIII leg. aufnahm, der gar nicht in die Route gehört. — 2 ) Ein ander Manuscript hat irrig Tervanne. Man konnte auch über diesen Ort und Nemetacum nach Turnaco kommen, allein dann berührte man Viroviacum nicht. — 3 ) Diese Route setzt zwischen Atuaca und Cortovallio auf das rechte Ufer der Maas über, welcher Fluss auf der Peutingerschen Charte, bei seinem Ausflusse ins Meer, Patabus genannt wird. — 4 ) Die Zahl ist irrig statt XXII. 237 20. Itinerarium Ant. (Vergl. A. 28.) Colonia Trajana (Xanten) Mediolano (Pont) VIII Sablonibus (Kloster Sand) VIII Mederiacum (Melich) X Teudurum (Tüdern) IX Coriovallum (Höhe bei Valkenburg) VI Juliacum (Jülich) VIII Colonia Agrippina (Cöln) X Diese Route bleibt überall auf dem rechten Maasufer und ist offenbar eingerichtet, um den zweimaligen Uebergang über die Maas zu vermeiden, der von Xanten über Nymwegen, Cevellum und Atuaca (Tongern) nach Cöln nothwendig war, 23. Peutingersche Carte. Lugduno (Leyden) Leg. Praetorium Agrippinae (Roomburg) II Matilone (Hogmad) m Albanianis (Alphen) V Nigro pullo (Scbwadcnburg) ii Lauri (Leerdam) V Fletione (Fleulcn) XII Leve fanum (Leersum) XVI Carvone (Rhenen) VIII Castra Herculis (Dorenburg) XIII Noviomagi (Nymwegen) ') VIII Arenatio (Cleve) X Burginatio (Born) VI Colonia Trajana (Xanten) (V) Veteribus (Fürstenberg XL von Cöln) I Asciburgia (Asberg) XIII Novesio (Neuss) XI1H Agripina (Cöln) XVI Bonnae (Bonn) XI Rigomagus (Remagen) VIII Antumnaco (Andernach) Villi Confluentes (Coblenz) VIHI Bontobrice (Boppard) VIII Vosavia (Oberwesel) Villi ßingium (Bingen) Villi Mogontiaco (Mainz) XII Bonconica (Oppenheim) viin ßrogetomagi (Worms) XI Noviomagus (Speyer) XIII Tabcrnis (Rhein Zabern) XII Saletione (Seltz) XI Brocomagus (Brumat) XVIII Argeiiloralo (Strasburg) VII 21. Peutinger. Atuaca (Tongern) Feresne (Eesden) XVI Catualium (Hörn) XII1I Blariaco (Blerick) XII Cevelum (Cleverburg) XXII Noviomagi (Nymwegen) III Diese Strasse setzt erst vor Nymwegen auf das rechte Maasufer über. Ihre Fortsetzungen siehe Nr. 22 nach Holland und 23 nach Cöln hin. 24. Itinerarium Antonini. Lugduno (Leyden) Leug. Alphinianis (Alphen) Trajecto (Utrecht) XVII Manuaritia (Maaren) X Carvone (Rhenen) XI Harenatio (Cleve) XVII Burginatio (Born) IV Colonia Trajana (Xauten) V Veteribus (Fürslenberg) I Calone (Kaldenhausen) XVIII Novesiae (Neuss) XVIII Colonia Agrippinae (Cöln) XVI Bonnae (Bonn) XI Antumnaco XVII Confluentibus (Coblenz) IX Vinco (Bingen) XXVI Noviomago (Neumagen) XXXIV Treveros (Trier) XI Divodurum (Metz) XXXVI Ponte Sarvix XXIV Irr'g, die Zahl gehört hinter die folgende Station. Argcntorato (Strassburg) Wegen dieser Marschroute vergl. oben 12. Dass bei Pons Sarvix (Saravi) die Zahl fehlt, und XXIV hinter Strassburg gehört, geht aus der Peut. Carte hervor; sie hat: Divo Durimedio Matricorum (Metz) Ad duodeeimum (Baudrecourt) XII Decem pagos (Dieuse) XII Ponte Saravi (Saarbrück) X Tabernis (Berg Zabern) * XII Argentorate (Strassburg) XII 22. Peutinger. Noviomagi (Nymwegen) Ad duodeeimum (Ysendorn) XVIII Grinnibus (Van ick) VI Caspingio (Spyck) XVIII Tabus (Ablas) XII Flenio (Viaerdingen) XVIII Foro Adriani (Voorburg) XII Lugduno (Leyden) — Diese Meilen sind römische, keine Leugae, obgleich das ad duodeeimum vom 12. Leugenstein zu verstehen ist; XVIII römische Meilen = 12 Leugae. 25. Meilenstein, gefunden 1817 zu Tongern vor der Kruisspforte. 2 ) -inagus IX Lcugas -unacum VIII -ventes VIII -dobrioa VIII -solvia VIII ngium VIII -gontiac. XII -onica VIII -tomagus XI Dieses ergänzt sich leicht also : Rigomagus (Remagen) IX Antunacum (Andernach) VIII Conflventes (Coblenz) VIII Bondobrica (Boppard) VIII Vosolvia (Oberwescl) VIII Bingium (Bingen) VIII Moguntiacum (Mainz) XII Bonconica (Oppenheim) VIII Borgelomagus (Worms) XI Ptolomäus, der Geograph von Alexandrien schreibt also: Hier folgen die Städte, welche an der Abendseite des Rheines liegen: Länge Gr. m. Breite Gr. m. Batavoduruin 27. 15. 52. 10. Castra vetera 27. —. 51. 50. Legio tricesima ulpia 27. 30. 51. 50. Colonia 27. 40. 51. 30. Bonna 27. 40. 51. 56. 26. Itinerarium Ant. ArgentoratoXXVIIILegio.(Strasburg) Leg. Brocomago (Brumat) Concordia (Lauterburg) XX Noviomago (Speyer) XX 27. Peutingersche Carte. Argentorato (Strassburg) Brocomagus (Brumat) VII Saletione (Sellz) XVIII Tabcrnis (Rhein-Zabern) XI Noviomagus (Speyer) XII Borgetomagi (Worms) XIII Bonconica (Oppenheim) XI Mogunliaco (Mainz) VT^ il Eine zweite Strasse ging nach derselben Charte von Leyden über Forum Adriani, Flenio, Tabus, Caspingio, Grinnibus Ad > Nvmwe „ en s ; ehe 22 - *) Dieser prismatische Stein hat mehrere Inschriften, von denen die beiden andern oben Nr - JÄSÄ^SC "ergl. HenneU *e origine et natura prineipatus urbis Trajeeti ad Mosam medio aevo * S. 11. Nouvel.es arelüves historiques des Pays-Bas 1829. Nov. S. 1C8. 238 Bingio (Bingen) Antumnaco (Andernach) Bonna (Bonn) Colonia Agrippina (Cöln) XI Durnomago (Dormagen) VII Burunco (Bürgel) V Novesio (Neuss) V Gelduba (Gelb) VII Calone (Kaldenhausen) IX Veteribus (Fürslenberg) VII Ad caslra legionis XXX Ulpia (Bir- ten, Xanten) Burginatio (Born) VI Harenatio (Cleve) X Carvoue (Rhenen) XVI Manaritio (Maaren) XI Trajecto (Utrecht) XV Albinianis (Alphen) XVII Lugduno (Leyden) X In den letzten 6 Zahlen sind offenbar Verwechselungen eingetreten. Die VI bei Burginatio gehört zu Arenatio, die X bei Arenatio gehört zu Novio magi, das hier fehlt. Vergleiche Route 23 und 27. Bingiuni (Bingen) XII Vasavia (Oberwesel) Villi Bontobrice (Boppard) Villi Confluentes (Coblenz) VIII Antumnaco (Andernach) Villi Rigomagus (Remagen) Villi Bonnae (Bonn) VIII Agrippina (Cöln) XI Novesio (Neuss) XVI Asciburgia (Asberg) XIIII Veteribus (Fürstenberg) XIII Colonia Trajana (Xanten) XL. Burginatio (Born) V Arenatio (Cleve) VI Noviomagi (Nymwegcn) X Castra Herculis (Dorenburg) VIII Carvone (Rhenen) XIII Leve fano (Leeisum) VIII Fletione (Fleuten) XVI Lauri (Bikeness) XU Nigro pullo (Swadenburg) V Albanianis (Alphen) II Matilone (Hogmad) V Praetorium Agrippinae (Romeburg) III Lugduno (Leyden) II Die obige XL bei Colonia Trajana deutet auf den 40. Leugenstein = 60. römischen Meilenstein. Zur Beurtheilung dieser Strassenzüge sind besonders die Wegemaasse der Römer zu berücksichtigen. Sic zählten in unserer hier zu besprechenden Gegend nach römischen Meilen von 1000 Schritten und gallischen Leugas (Lieues) von 1500 Schritten, ') jene hatte also 5000 Fuss, diese 7500 Fuss, wogegen die preussische Meile 100 Minuten, oder 2000 Ruthen, oder 12,000 Schritte, oder 24 000 Fuss hat. Unter diesen Voraussetzungen lassen sich nun einzelne römische Orte unserer Gegend ihrer Lage nach genauer bestimmen. Zum Beispiel die Lage von Castra Vetera. Tacitus sagt: 2 ) Vetera liegt (von Cöln) bei dem 60. Meilenstein, also 60,000 Schritte oder 300,000 Fuss, und das ist genau die Entfernung des Fürstenbergs von Cöln, nämlich 12'/ 2 preussische Meilen. 3 ) 1 ) Der römische Schritt, passus, wurde zu 5 Fuss gerechnet, das heisst der Raum, der von dem weitesten Schritte bespannt wird, wobei die Füsse selbst mitgezählt werden, ähnlich wie beim Klafter, wo der Raum der ausgespreizten Arme unter Zuzählung der beiden Hände bis zu den äussersten Fingerspitzen (6 Fuss) gerechnet wird. Columella de re rustica sagt V. 4: Passus pedes habet quinque, Stadium habet passus 125, id est pedes 625, was Plinius bist. nat. II. 21 und Vitruvius X. 14 bestätigen. Tausend solcher Schritte, mille passus oder abgekürzt m. p., auch wohl m. allein, machten eine römische Meile, auch Milliare oder Milliarium genannt; sie waren auf den Heeres- strassen durch Meilensteine (Lapis oder Milliarium) bezeichnet, auf denen das Wegemaas, wie bei unseren Meilensteinen, von den Hauptorten gezählt, eingehauen war. In Italien zählten alle Meilensteine von der Säule aus, die zu Rom auf dem Forum stand, in den Provinzen von den Hauptstädten ab, in der Germania Secunda von Cöln und Tongern. Nur in Italien wurde streng nach römischen Meilen gezählt, dagegen in den Provinzen meist nach örtlichem Maasse, so dass also in ihnen Stadien und Meilen nicht überall gleich waren. In ganz Gallien wurde nach Leugas (gallische Meilen) von 1500 Schritten (gleich l'/ 2 römische Meilen) gerechnet, was die Peutingersche Charte auch ganz ausdrücklich bei dem Orte Lyon bemerkt: Lugduno Caput galliarum usque hie Leugas, und Ammianus Marc. XV. 11 bestätigt. Bei der Anfertigung der Itinerarien (Marschrouten) ist dieses häufig übersehen und das hat Irrthümer und Verwirrung erzeugt, worüber sohon Plinius hist. nat. III. 3 klagt. Wenn aus diesem Grunde bei dem Gebrauche der Itinerarien und Charten Vorsicht zu empfehlen ist, so wird diese doppelt nöthig, weil die Abschreiber wohl Mille passus unter Leugae eingetragen oder Zahlen der folgenden Station unter die vorige geschrieben haben und umgekehrt. Noch ist zu bemerken, dass man bei manchen Stationen eine Meilenzahl einzutragen sich veranlasst gesehen hat, die nicht ganz genau war, jedoch ungefähr stimmte. Dieses Mehr oder Weniger hat man durch p. m. (plus minus) ausgedrückt, so dass ein m. p. m. entstand, was heisst: mille passuum plus minus. 2 ) Annal. I. 45. sexagesimum apud lapidem. 3 ) Auch das Itinerarium und die Peutingersche Carte liefern denjenigen dasselbe Resultat, denen Streitsucht den Blick nicht getrübt hat. Sie sagen bei der Route von Leyden nach Strassburg und umgekehrt: III. Peutinger: Agripina — Novesio XVI Asciburgio XIIII Veteribus XIII und dahinter XL als die Zahl der Leugas für die Total-Entfernung von Cöln nach Vetera. I. Itinerar: II. It inerar : Veteribus Colonia Agrippina Leugas Calone m. p. m. 18 Durnomago VII ala Novesiae m. p. m. 18 Burunco V ala Colonia Agrippina m. p, m. 16 Novesio Gelduba Calone Veteris leg. V ala VII ala VIIH ala VII Castra XXX Ulp. ____ j*39 Auch Arenatio lässt sich genau in dem heutigen Cleve nachweisen. Die Peutingersche Carte gibt die Entfernung zwischen Born und Cleve und Nymwegen so an, wie sie noch heut zu Tage ist, nämlich von Born nach Cleve zu 6 Leugen und von Cleve über Cranenburg, Ubbergen nach Nymwegen zu 10 Leugen; die Abweichung in der Beiseroute Nr. 26 ist keine, wie dort auseinander gesetzt ist, sondern Schreibfehler. >) Bei I. ist zu berücksichtigen, dass in der letzten Position statt: m. p. m. 16 : Leugas 16 gelesen werden muss, was 24 römischen Meilen gleichkommt; diese geben mit den zweimal achtzehn 60 römische Meilen, oder 40 Leugen. Nr. II. gibt ebenfalls 40 Leugen und t ei Nr. III. ist die Leugenzahl 40 ausdrücklich hingesetzt. Dieser Punkt wäre also überall in Ordnung. Dagegen liefern die einzelnen Positionen zum Theil sich widersprechende Zahlen. Um hier klar zu sehen, ist nothwendig, die wirklichen Entfernungen kennen zu lernen. Zu diesem Behufe, und um auch die andern Reiserouten unserer Gegend prüfen zu können, lasse ich hier eine vergleichende Uebersioht folgen; ich habe dabei die preussischen Meilen und Minuten, wie sie sich nach den wirklich stehenden Minutensteinen der Chaussee oder nach den gewissenhaftesten Carten nachweisen lassen, auf römische Meilen und gallische Leugen reducirt. Entfernungen nach den Meilensteinen auf der Chaussee. Meil.Min. Röm.Meil, Von Cöln bis Dormagen......2,40 = ll 26 % 0 o „ ,. „ Neuss, Oberthor .... 4,73 = 22 352 / 50u „ „ ,, „ Markt od. Rathhaus 4,82 = 23 68 / 500 „ „ „ Uerdingen......7,38 = 35 212 /. „ r „ Bornheim (Moers) . . „ ,, „ Communalweg nach Repelen 9,77 „ „ „ Stromeurs......10,10 = 48 2 *% 00 = 32»% 0 „ „ Rheinberg, südl.Thor . . 10,40 = 49«o/ 500 — 53™/- b0 „ „ n n nördl.Thor . 10,51 = 50 22 y 600 = 334'Vtso „ „ „ Grünthal . -. . . . . 11,40 — — „ „ „ Füratenberg (Vetera) . . 12,50 = 60 =40 „ „ ,, Xanten, südl. Thor . . . 12,65 = 60™'-/ 5m = 4038D/, 50 „ „ „ „ nördl. Thor . . 12,76 = 61 */ soo = 40"V, 50 „ „ „ Marienbaum.....13,60 — — „ „ „ RehrumJ......14,00 = 67ioo/ 5(lo _ 45t°°/, 50 „.„■'„ Qualburg ......15,86 = 76 »y 600 „ „ ■ „ Cleve, Mitte der Stadt zwischen Brückthor und Ca- rarienthor.....16,27 = 773 48 / 500 „ „ „ Cranenburg, Mitte d. Stadt 17,64 = 84My 500 = 5633% 0 „' • „ „ Ubbergen......18,92 = 98 % 00 = 60«y j60 = 61«% 0 Gall.Leug. = 7 51 %5o = 15 ,02 Ä5o = 15 6, %o = 23" 2 / 750 = 28"»/, 50 =? Ö1 3H A5 = 515»»/75 II. Entfernungen nacli den Cataster - Carten. Pr.Meil. Biim.Meil. Von Dormagen nach Bürgel .... 0,65 = 3 6 %oo „ BürgeFnaeh Neuss......2,00 = 93°% 00 „ Neuss nach Gelb...... 2,20 = 10 28 % 00 „ „ n Kaldenhausen . . . 3,20 = 15 18 % 00 „ „ „ Asberg......3,75 = 18 „ Gelb nach Kaldenhausen . . . . 1,00 = 4 40 °/ 500 „ Kaldenhausenn.Fürstenberg (Vetera) 4.30 = 20 22 %oo ., Asberg nach Fürstenberg .... 3,85 = 18 21 % 00 n Xanten ..... 3,95 = 18"o/ 500 Xanten über Kehrum nach Born . 1,55 = Kehrura nach Born......0,20 = Fürstenberg (Vetera) nach Born . 1,75 = Born nach Cleve.......1,95 = Cleve nach Ryndern ..... 0,40 = Ryndern nach Millingen .... 1,10 = Millingen nach Nymwegen . . 1,80 = Xanten nach Sonsbeck .... 1,10 = Sbnsbeck nach Geldern .... 1,45 == Geldern nach Pont......0,45 -— Pont nach Sand.......0,90 = Pont nach Venlo (Blerick) . . . 2,30 = Sand nach Venlo (Blerick) . . . 1,50 — 7"%c /500 8 20 %oo = 9 ,8 %oo = l 4,n / 6 oo = 5 ,4 %oo = 8«%oo = 5 14 %oo = 6 48 %oo = 2 8 %oo = 4' 6 %oo = 11 2 %oo = 7'°%oo = Leugen. = 2 «>/„„ = 7 30/„„ = 10 lBO /,»o : 12 = 3«o/, BO = 13 5 ™/, 60 = 12 21 %>o ■ 13 13 %6b = 4"%50 48 7,5C, : & 45 %50 6 18 % 5 o 1 21 % M 3 M %o 5 5 '% 8 o 3 M %50 4 4fi %50 1 33 %50 7"%„, I. Itinerar. Veteribus (Fürstenberg) Calone (Kaldenhausen) Novesiae (Neuss) Bei diesem Orte ist der Markt berücksichtigt, weil dort das alte Neuss seine eigentliche Stelle hat. Colonja Agrippina dass die grösseren Brüche als Ganze aufgeführt werden, so erhält man in Leugen folgendes Peutinger. Wenn man nach diesen Resultaten jene einzelnen Positionen auf die soeben gefundenen wahren Entfernungen zurückführt und dabei nach Art der Römer die Bruchtheile so behandelt, Resultat: II. Itinerar Colonia Agrippina Durnomago (Dormagen) Burunco j Novesio | über Biirgel naoh Ne " SS Gelduba (Gelb) Calone (Kaldenhausen) Veteris (Fürstenberg) 14 10 16 40 7 3 14 40 III. Agripina Novesio Assiburgia (Asberg) Veteribus 16 12 12 40 \ Die Differenzen, die sich (abgesehen von den Schreibfehlern) hier und auch an andern Stellen der Reiserouten finden, sind, soweit sie eine Meile nicht übersteigen, offenbar Resultate der Calculationen, sei es, weil man, wie ich vorher sagte, die Bruchtheile stets unberücksichtigt Hess und daher diese durch ganze Zahlen hier und da ergänzen rnusste, wenn nicht auf längeren Routen bedeutende Abweichungen vorkommen sollten, sei es, dass man die Absicht hatte, wie noch jetzt in Frankreich bei den Extrapostpferden und Postillonen, denen man in grösseren Städten die erste Meile doppelt rechnet, um sie für den Aufwand, den solche Städte bedingen, zu entschädigen. l ) Man will Cleve nicht als Arenatio gelten lassen, indessen ausser den Entfernungen, die so entschieden dafür sprechen, gibt es noch viele andere Gründe, welche uns zu der Annahme nöthigen: 1. die beiden noeh jetzt nachweisbaren Römerstrassen, welche von Cleve einestheils direct und anderntheils indirect (über Nymwegen und mittelst Umwegen) nach Holland und Leyden führen (oben S. 234, 236—38); 2. die für eine Festung im römischen Sinne ausserordentlich günstige Lage. Cleve enthält alles, was Tacitus bei Vetera als vortheilhaft einem festen Punkte hervorhebt und was Vegetius dafür verlangt. Es ist wie Vetera und Elten hoch gelegen, kann von beiden Punkten gesehen werden und sich durch Zeichen verständigen, liegt in fruchtbarer Gegend, ist mit gutem Wasser versehen und bietet Holz in Masse. 3. Arenatio als Strassenknoten , konnte, wenn man die Strasse nach Nymwegen ins Auge fasst, nicht unterhalb Cleve liegen, die Strasse hätte dann sofern der Lauf der Waal von Cleve nach Cronenburg ging, auf deren rechtem Ufer sich befinden und zweimal, um nach Nymwegen zu kommen, übersetzen müssen; ausserdem hätte der Knotenpunkt in der, den Ueberschwemmungen ausgesetzten Düffel gelegen, was beides der practische Römer ungeeignet gefunden haben würde. 4. Unterstützt die ausserordentliche Anzahl von Alterthümern, welche in und bei Cleve gefunden sind und auf eine langjährige Niederlassung der Römer schliessen lassen. 5. Rynderen als Arenatio zu nehmen, ist (ausser was oben bei 3. gesagt ist) schon deshalb unzulässig, weil es flach liegt und die Römer einen solchen Punkt zur Befestigung nicht gewählt haben würden, so lange sie einen Höhepunkt, wie hier Cleve, zur Hand hatten. Man braucht nur andere römische Befestigungen und namentlich die in Italien sich anzusehen, um sich für Cleve und gegen Rynderen zu bestimmen ; letzteres kann indessen ein vorgeschobenes Werk von Cleve gewesen sein. 240 o a a IL Co a sr r s a »1 241 8. Römische Niederlassungen. ') Die römischen Niederlassungen waren die besonderen Förderer der Cultur und Sitte. Ihnen danken namentlich die Rheinlande ihre, der Zeit und dem Kerne nach das östliche Deutscldand überragende Stellung. Man kann ihren Emfluss dem Lichte vergleichen, dessen Beleuchtungs- und Erwärmungsgrade nach Verhältniss der Entfernung vom Brennpunkte abnehmen. Hier ein Verzeichmss solcher Niederlassungen, soweit sie der Gegend, in welcher unsere Geschichte spielt, angehören. Ich habe ihnen auch einige dort liegende, gleichzeitige deutsche Niederlassungen beigefügt, damit die darüber gesammelten Notizen erhalten bleiben. Abkürzungen: F.: der Fundort von Alterthümern; die darunter aufgezählten Alterthümer sind römische, wenn nichts anderes gesagt ist. Itin.: Itinierar des Antonin. Peut.: Peutingersche Carte bei Weiser opera fol. M : Minola, kurze Uebersiclit dessen, was sich unter den Römern seit Julius Caesar bis auf die Eroberung Galliens durch die Franken am Rheinstrom Merkwürdiges ereignete. 3. Auflage 1833, Köln, 8°. R.: Rein die Stationsorte und Strassen zwischen Colonia Agrippina und Burginatium. Crefeld 1857, 8°. Seh.: Jac. Schneider, die Rheinlandschaft von Nymwegen bis Xanten unter der Herrschaft der Römer. Düsseldorf 1860, 8° mit einer Karte. St. Insc: Steiner codex incriptionum romanorum Rheni, Darmstadt 1837. 2. Bd. 8°. W.: AValokenaer Geographie anoienne lnstorique et comparee des Gaules. Paris 1839, 3 Bde mit Atlas. B. Jahrb.: Bonner Jahrbücher des Vereins von Alterthums-Freunden im Rheinlande. 1843—1860 mit vielen Illustrationen, r. U.: rechtes Ufer des Rheins, wo nichts gesagt ist, ist das linke Ufer des Rheins zu verstehen. Not. imp. Notitia dignitatum imperii. Im Uebrigen ist die Anordnung so, dass bei den Orten, von denen der römische Namen nicht bekannt ist, an denen jedoch römische Denkmale gefunden wurden, unter ihrem jetzigen Namen, die übrigen unter dem römischen Namen aufgenommen sind, dann hierauf nach einem : der jelzige Name, die Quelle, welche den Ort nennt, und nach einem F. die Gegenstände, welche daselbst gefunden sind, nennt. Die mit * versehenen Ortschaften waren später Dynasten- und adlige Sitze. Aachen, Aquisgranum F. Ziegel der XXV. Legion. B. Jahrb. VI. 128. Römische Denksteine, darunter auch un. ächte. Ebenda I. 123. Im Jahre 355 civitas aquensis auf einem Denksteine. St. Insc. II. 127. Abnoba oder Aunoba, Gebirge unter dem 31° der Länge und 49—50 ° der Breite zwischen Rhein und Weser. Ptolomäus II. 2. Nach einer Ära, gefunden zu IVlühlbach im Kinzigthale (St. Insc. I. 54), müsste der Schwarzwald verslanden werden. Ad duodeeimum: Yssendorn nach W. Tiel nach Anderen. Peut. zwischen Nymwegen und Leyden. Ad duodeeimum: Baudrecourt. Peut. zwischen Strasburg und Metz. Adematunum: Langres. Itin Ad fines: Fong. Peut. zwischen Reims und Metz. Ad fines: Fismes. Peut. zwischen Reims und Amiens. Ad Lullia : St. Pol. Peut. zwischen Amiens und Therouenne. Albiana: Alphen in Holland nicht bei Xanten. Itin. Peut. zwischen Leyden und Utrecht. Nach Einigen von Alphe- nus, Anführer der Bataver, Tac. bist. 11. 43, nach Anderen von Clodius Albinus gegründet, der im Jahre 199 Tribun gegen die Friesen und später Gegenkaiser war. Von ihm sind Münzen bei Alphen gefunden worden. Staugenfol Ann. Aldekerk, bei Geldern. Dorf. F. Thongefässe, Ziegel der 6. Legion. R. 70. *Aldenhoven, zwischen Jülich und Aachen. F. Römische Denkmale. Kommt als Aldenhoven schon im 11. Jahrb. vor, war eine Herrschaft, welche die Schieman besassen. Siehe Fahne Gesch. der köln. Geschlechter Bd. 1. U. 11. Aliso r U.: Alesum am rechten Rheinufer unterhalb Wesel. Ptolemäus. Wesel selbst kann nicht verstanden sein, da dieser Ort erst nach der Römerherrschaft entstanden ist. Aliso, von Drusus am Zusammenfluss der Lippe und des Elison erbaut. Dio Cassius 54. 35. Vell. Paterculus 11. 120. Tac. Ann. IL 1.'. euneta inter Alisonem et Rhenuin novis limilibus aggeribusque permunita. Von Xanten aus führte eine Römerstrasse über den Rhein, bei Schermbeck über die Lippe, nach Recklinghausen, Castrop, Dortmund, Unna, Soest auf Aliso. Man streitet ob Lisborn bei Lip- stadt oder Elsen resp. Neuhaus der Ort sei, wo Aliso gestanden hat. Für ersteres sprechen aufgefundene römische Fundamente; es liegt an der Lise aber nicht an deren Zusammenfluss mit ,der Lippe, sondern mehr als 1 Stunde davon entfernt. Dagegen liegt Elsen und Neuhaus an der Lippe und Ahne, die man für den Elison hallt. Ledebur Land der Bructerer stimmt für Liesborn. *Alpen (nicht zu verwechseln mit Alphen s. o. Albiana) bei Xanten irrig für Castra Ulpia gehalten. F. Ziegel der XXX. Legion. Cabinet Houben. R. 53. Alta ripa: Altrip, unterhalb Speyer. Not. Imp. Das Rö- iner-Castell liegt jetzt im Rhein. Alleburg, oberhalb Cöln, nahe bei Rodenkirchen. F. Inschriften. St. Insc. 11. 127. Münzen, Ziegel, Baureste. Im Jahr 355 wurden alle römische feste Plätze am Rhein von den Deutschen zerstört, es blieben nur stehen: Cob- lenz, Remagen und der Thurin bei Cöln. Amian Marc. XVI. 3. 1. Alteburg kommt in den ältesten Cölner Schreinsurkunden noch als Feste vor. *Altinum: Ellen. F. Befestigung, Brunnen, Münzen. B. Jahrb Vlll. 183, IX, 124, X. 64. Seh. 10, 97. Fahne das fürstliche Stift Ellen. Cöln 8°. Ainbiatinus vicus. Pliuius beim Suetou sagt: Caligula sei in dem Ainbiatino vico oberhalb Cobleuz geboren, wie ein dort stehender Altar mit der Inschrift von der Niederkunft Agrippinens nachweise. Da nun ungewiss bleibt, ol) Rhein oder Mosel aufwärts gerechnet werden muss, so suchen Einige den Ort in Ems oder Capellcn, Andere in Mayen, Polch, ja sogar in Igel. Ems könnte passiren, siehe Ems, doch stimmen die Meisten für Mayen. Aiubiahis: Amiens, das jedoch bei Peulmger Sommarobriva heisst. Itin. Andelhanae: Nieder Anwen. Itin. Antonacum, auch Antunacnm: Andernach, hin. Peut. F. Münzen, Denksteine. St. Insc. 11. 55. B. Jahrb. VII. 44, Vlll. 159. Aeussersles Standquartier der unter den Dux von Mainz gehörigen Truppen und Sitz des Praefectus militum Acinsensium. Not. Imp. Später Sitz der frankischen Könige in Austrasien, deren Pallast am Rhein im unleren Theile der Stadt lag und in Folge Schenkung an die Abtei zu Mahnedy zu tleren Absteigequartier überging. Veuatius Forlunatus (geb. 530) beschreibt den Ort also: Er liegt von Weinbergen umgeben in üppiger Feldflur l ) Die Bedeutung derselben wird erst dann völlig klar werden, wenn wir für die einzelnen deutschen Landestheile Arbeiten aufweisen können, wie sie Stalin in seiner Geschichte Würtenberge für dieses Land geliefert hat. Er weisst (Bd. I. S. 28—113) allein innerhalb des Zehntlandes, d. h. vonLimes bis zum reohten Rheinufer, 160 Städte undDörfer nach, welche sich als römische Niederlassungen herausstellen wobei die vielen Thürme, Castelle, Lagerstätten etc. längst des Limes und viele andere römische Befestigungen noch ur.be- rüeksieutigt blieben, von denen viele in Ritterburgen (es werden 11 namhaft gemacht) umgewandelt sind. Fahuo, Bocholt» I. « 242 auf der man, wegen der Bewässerung zweimal des Jahres erndtet (Heu). Im Rhein fängt man Salme anter den Augen der Könige, wenn sie zu fische sitzen, ihnen eine hesondeie Unterhaltung. Sie ergötzen sich an den Sprüngen der Fische und noch mehr über die vollen Netze und am meisten dass ihre Tafel dadurch bereichert wird. Anlweiler in der Eifel bei Wachlendorf. F Matronensteine, Mauerresle, Münzen. B. Jahrb. XII. 58. Sl. lnsc. 11. 129. *Appeldorn bei Calcar. F. alle Germanische Gräber. B. Jahrb. IX. 37. Ära Bacchi, auch Bacharacum: Bacharach. M. Dort schlug Drusus die Deutschen. Plin. hist. nat. XL 18. Arenacum, auch Arenatio oder Harenatio. hin. Peut. Ta- citus. Es gehörte unter die Vicos (Flecken) und stand dort die X. Legio. Tac. hist. 5. 20. W. verlegt es nach Arth und Herwcu, Seh. nach Ryndern, 33, Mannen nach Werlhuseo, Teschenmacher nach Quert und Herweet, andere nach Op den Egern bei Qualberg, noch Andere nach Arnheim resp. dem nahe gelegenen Redichem. Es ist Cleve. 2 ) Vcrgl. über Cleve Seh. 38, B. Jahrb. XXII. 22. Argeularia: Horburg bei Colmar. Argentoratum: Strasburg, hin. Peut. Artaunum: Saalburg bei Homburg. Ptolomäus. Tac. Ann. 1. 56. Die neuern Ausgrabungen haben das römische Castel ganz blos gelegt und die gefundenen Inschriften die Identität ausser Zweifel gestellt. Arx britannica. Sueton und Dio Cass. Eine von Caligula bei Cattwyk am Meere erbaute Hafenstadt, jetzt vom Meere bedeckt. 1552 und 1562 sichtbar und genau untersucht, nach darin geftmdener Inschrift ein Armentarimn, sein Forum viereckig, jede Seite 140 Fuss. F. Inschriften. St. lnsc. 11. 157. Asciburgum: Asberg bei Moers, oder genauer das Burgfeld zu Asberg. hin. Peul. Tacitus hist. IV. 33, V. 4, Germania 3, es soll darnach vom Ulysses Dasein und Namen haben. Es lag zu Tacitus Zeit am Rhein, jetzt eine halbe Stunde davon. 3 ) F. Befestigungswerke, Denksteine, Urnen, Münzen, Schüsseln, Töpfe, Gräber, Lanzen. B. Jahrb. IX. 41, R. 42, M. 326, St. lnsc. II. 32 Anti- quarium Guntrum hat von dort Münzen von Germanicus, Vespasian und Marc» Ä. Aspern unterhalb Goch. F. röm. und altdeutscher Gegenstände. R. Atuatuca Tongrorum: Tongern. hin. Peut. F. Münzen, Denksteine, Geräthe. B. Jahrb. V. 278, Augusla Suessonum: Soisson. hin. Peut. Augusta Trevirorum: Trier, s. Treviris. Augusla Verotnanduorum oder viromanduorum: St. Quintin. hin. Peut. Augustomagus : Verberie. hin. Peut. Ausava vicus: Oos. hin. Peut., zwischen Trier und Cöln. F. Münzen. M. 309. Axuenna: Vienne la Ville, hin. zwischen Reims und Metz. Ein zweites Axuenna: Menneville, Peut., zwischen Bavay und Reims. *Baarlo am linken Maasufer. F. römische Gegenstände. Bada, Wald bei Wollersheim (im Mittelalter Wudesheim) Kr. Düren. *Baersdonk bei Geldern. F. Ziegel, Gefässe aus terra sigi- lata, Urnen. R. 70. Bagacum, oder Bagaconervio: Bavay. hin. Peut. F. Münzen, Denksteine. B. J. De Bast Rccucil d'Antiquit6s ro- maines et gauloises, second Supplement contenant la de- scription de l'ancieiine ville de Bavay et de Famars. Gand 1813. 8°. Batavodurum: Wyck de Durstede, im Mittelalter Durosta- dium. Tacitus hist. V. 20. F. Rest einer allen Burg. R. Seh. 27. ■"ßeda vicus: Bilburg in der Eifel. Itin. Peut. F. Römerstrasse nach Trier. Denksteine. B. Jahrb. II. 35. Bedburg bei Cleve. F. Inschrift, Gräber. Seh. 45. *Beeck. Dorf zwischen Nymwegen und Cleve, an dem, heute „Königsstrasse" genannten römischen Heerwege. F. Meilenstein. St. lnsc. 11. 151. R. Beegden, linkes Maasufer. F. röm. Gegenstände. Belgica vicus: Billig, Dorf bei Euskirchen, zur Zeit Gelen's (de adm. col. mag.) Boulg genannt. Itin. F. Inschriften. St. lnsc. II. 48. W. 164. M. 305. Belginum: Stumpfer Thurm bei Hinzenrath zwischen Neu ■ magen und Kirchberg. Peut. Erst Mansio, dann Stadt. F. röm. Alterthümer. B. Jahrb. II. 147, 111. 43, IV. 202, 207. *Berenbrock, Hof bei Geldern. F. Münzen, Urnen, Gefässe. R. 71. Bernich bei Stolberg und Aachen. F. röm. Bergwerke. Quix Burtscheid II. 15. Bertrich, Bad an der Mosel. F. römische Einfassung des Badequells. *Bettenhoven bei Jülich (Rodingen). F. röm. Gräber. B. Jahrb. IV. 182. R. Bingium auch Vingium: Bingen. Peut. hin. Nach Tacitus hist. IV. 73 , vielleicht auf dem linken Ufer der Nahe, welche die Grenze der Trevirer bildete. F. Römerbrücke über die Nahe, Denksteine, Waffen, Münzen. St. lnsc. 1. 186. M. W. Birten: Dorf, castra ulpia, am Fusse von Vetera, zweimal seit dem 16. Jahrhundert vom Rheine weggespühh und von Osten nach Westen verlegt. F. Münzen, Waffen, Gräber, Denksteine etc. St. lnse. 11. 13. Antiquarium Houben. R. 54. Bleriacum: Blerik an der Maas. F. römische Gebäude und andere Gegenstände. *Bollendorf, Dorf bei Echternach in der Eifel. F. römische Denkmale. B. Jahrb. 1 35, St. lnsc. 1. 83. Schönes Bildwerk. Quednow Alterthümer 1. 144. und Taf. Xlll. Boncouica: Oppenheim. M. Itin, Peut. *Bondobrica: Boppard. Es lag dort der Chef der schweren Geschütze unter dem Dux von Mainz. F. Münzen, Denksteine, Baureste, alle 10 Fuss unter der Erde. M. St. lnsc. 11. 54. Itin. Peul. Not. Imp. Bonnae: Bonn. Drusus legte von dort nach dem gegenüber liegenden Gesoniacum, jetzt Geusen, eine stehende Brücke und deckte das Werk auf jedem Ufer durch eine Flottenstation. Flor. IV. 12. *) Es lag dort 70 n. C. die I Legion Tac. hist. Bonn hiess im Mittelalter Verona. F. Denkmäler der Römer aller Art. B. Jahrb. Tit. 1 St. lnsc. II. 70 M. Itin. Peut. 2) Siehe oben Seite 239, Nota 1. 3 ) Er floss, wie noch jetzt das verlassene Flussbett zeigt, in weitem Bogen von Hohenemericli längst Ostrum, am Fusse des Burgfeldes vorbei, und wandte sich dann, flach östlich, längst Essenberg direct auf Duisburg. Vergleiche auch Anmerkung 8. 4 ) Die Stelle: (Drusus) per Rheni quidem ripam quinquaginta amplius castella direxit, Bonnam et Gesoniam cum pontibus junxit, classibusque firmavit, hat viel Streit abgesetzt, B. Jahrb. I. S. 19, HI. 1. VIII. 52. IX. 78. 191. 202. XVII. Sohade, -wie bei Schul- 243 Born s. Burginatium. Bornheim bei Mors. F. Wartthurm und Gräber. R. 51. Boslar, Dorf im Kreis Jülich, im Jahre 861 Villa Buslare. F. Münzen, Mauerreste; soll einst ein römisches Lager gewesen sein. Breisig, unterhalb Andernach. F. Mauerwerk, Münzen, Inschriften. Freher Script. 11. 33. *Brempt, Rittersitz bei Geldern. F. Sarcophag, Gefässe, Becher. R. 71. Brocomagus: Brumat. Ilin. Peut. F. Münzen, Waffen, Denksteine. St. Insc. 1. 81. M. Brohl, Dorf mit naheliegenden Tufsteinbrüchen bei Andernach. F. Denksteine, Münzen. St. Insc. 57. M. Brühl bei Cöln. F. Inschriften. B. Jahrb X. 107. Gelen de mag. col. 210. *Budberg bei Uerdingen. F. Inschriften, Gefässe, Münzen. R. 41. * Büderich gegenüber Wesel, auch Buricum genannt, früher auf einer Insel. F. Münzen, Denksteine. St. Insc. II. 12. *Buer, Dorf zwischen Essen und Westerholt. F. altdeutsche Gräber und Urnen, wie sie unten bei Fahnenburg abgebildet sind. Die Urnen stehen südlich vom Orte in Gräben , welche gleichförmig entfernt von einander gezogen sind, zwischen 1 und 2 Fuss unter der Erde. In einer Urne, welche in einem Garten des Dr. Rachel gefunden wurde, lag ein rohgearbeiteter, eiserner Knopf (vom Pferdegeschirr?) sonst enthielten die übrigen nur Knochen und Asche. Burginatium, von W. irrig für Schenkenschanze, von Anderen für Cranenburg, von Ponlanus für Büderich und We>el, von Stangenfol für Montreberg gehalten, von Einigen sogar gleichbedeutend mit Arenatio, welches unter Julian seinen Namen in Burginatium verändert habensoll. Es ist Born, jetzt nur noch Gehöfte. F. Grabsteine, Münzen, Gefässe, Inschriften. B. Jahrb. IX. 37. St. Insc. II. 3. R. 61 Seh. 47. Itin. Peut. Vergl. Montreberg. *Bürgel r. u. F. Denksteine, Münzen. St. Insc. II. 39. Es lag zur Römerzeil auf dem linken Rheinufer. Damals floss der Rhein 5 ) von Baumberg gerade auf Urdenbach los, so dass dieses rechts, Bürgel links 6 ) blieb. Auf der letzten Hälfte dieses Weges findet sich noch jetzt ein fliessendes Wasser, welches der alte Rhein heisst, es er- giesst sich der von Garath kommende Mühlenbach darin. Buruncum, von mehreren für Bürgel gehallen (siehe vorigen Artikel), andere wollen es durchaus nach Woringen ver- männern häufig, mit nicht ganz milden Worten. Das von Minola und Dederioh nachgewiesene Geusen, gegenüber Bonn, sollte doch endlich den Streit schlichten, der unvorgreiflich wohl nicht hätte entstehen können, wenn man das von Minola 239 seq. Gesagte mehr gewürdigt hätte (einige Streiter hatten es nicht einmal gelesen). Die Einwendungen, dass Geusen ein ganz unbedeutender Ort und dort, so wie in Bonn, keine Spur von einem Hafen sei, entscheidet gar nichts. Am Rhein und in Italien selbst sind von den grössten Orten und Einrichtungen die meisten ganz spurlos verschwunden. Auch von demHafen bei Speier, denValentinian erbauen Hess, wie der von Mai entdeckte Aureh Symmachus berichtet, ist jede Spur verschwunden. Wenn aber behauptet wird, eine Brücke über den Rhein und eine Flotte daselbst seien für Rom ein kaum nennenswerthes Ereigniss gewesen, wohl aber eine Brücke und Flotte zu Boulogne (das soll hier gemeint sein) , wegen England, so ist das eine vollständige Verkennung. Deutschland war den Römern unendlich wichtiger als Britanien. Was Cäsar in seinen Commentaren sagt, die Verzweifelung Augustus bei der Niederlage des Varus, sein langer Aufenthalt am Rhein, sogar den Winter über, die Thaten des Drusus, Tiberius und deren hohe Anerkennung, die spätem Anstrengungen der Kaiser bis auf Valentinian herab, belehren uns eines ganz Anderen. Ein gesicherter Uebergang über den Rhein war für den römischen Staat eines der grössten Ereignisse. Nichts desto weniger sollen deutliche Worte: Bonnam et Gesonia(cum) in: Bonnoniam und Gesoriacum umgeändert werden müssen, und einen ganzen Apparat von Gelehrsamkeit verwendet man, um einen practisch vielleicht gar nicht brauchbaren Gedanken aufrecht zu erhalten, d. h. ohne zu wissen, ob das Terrain-Verhältniss von Boulogne sur mer, welches wie man (irrig) annimmt, aus zwei Orten, Bonnonia und Gesoriacum, zusammengewachsen sei, ein Bedürfniss für Brücken (im welthistorischen Sinne) biete, soll doch nur diese OrteFlorus gemeint haben! Man vergisst, dass der ganze Lauf der Erzählung des Florus es klar macht, dass er nur von Zuständen am Rhein und nicht am Meere spricht, (vergl. Sternberg über Entstehung von Mainz, Bonn und Cöln 1853 8° S. 20—24) und behauptet, dass grammaticalisch das cum und die Plurale pontibus und classibus, historisch aber der Verlauf der Züge des Drusus gegen die Deutschen und die erst nach Drusus erfolgte Entstehung von Bonn einer Auslegung zu Gunsten dieser Stadt und eines ihr gegenüber liegenden Orts widerstreiten. Indess kann nicht, 'da einige Handschriften „Gesonia" haben, das „cum" zu diesen gehören und an Stelle von et stehen müssen ? jedenfalls ist diese Partikel einer Sacherklärung nicht hinderlich, und der Plural braucht nicht einmal, wie von einigen geschieht, dichterisch genommen zu werden, wenn, wie zu Cöln bei der Constantinsbrücke, eine Insel die Verbindung vermittelt und eine Flotte auf jedem Ufer gestanden hat. Was die Feldzüge des Drusus angeht, so haben wir viel zu wenig Nachrichten darüber, als dass wir daraus unumstössliche Schlüsse ziehen könnten. Es ist richtig, dass Dio Cassius nur von Feldzügen des Drusus berichtet, die von der batavischen Insel und von Mainz her unternommen sind, aber sind deshalb auch nicht andere militärische Operationen gleichzeitig von ihm geleitet, von denen Dio nichts weiss? Ganz gewiss. Plinius Hist. Nat. berichtet uns, dass Drusus zur selben Zeit, wo er Aliso baute, von dem Dio erzählt, dass heisst 11 Jahre vor Christus oder 743 nach Erbauung Roms, eine Feste am Rhein im Lande der Catten angelegt habe, von der Dio nichts weiss; ebenso spricht er von einer Schlacht bei Arbalo, die ebenfalls dem Dio unbekannt geblieben ist. Wenn also auch Dio nichts von Motiven weiss, die Drusus bestimmen konnten, zu Bonn eine Brücke zu haben, so folgt daraus nicht, dass solche Motive nicht vorhanden gewesen sind. Wer die. Beweggründe würdigt, die Caesar zu seiner Rheinbrücke vermochten, wer den grossen Blick der römischen Herrscherklugheit nicht unberücksichtigt lässt, kann Motive genug für eine Drususbrücke bei Bonn finden. Musste denn das gegenüber liegende Ufer ein feindliches sein ? konnten dort nicht Ubier wohnen und Befestigungen zum Schutze gegen gemeinsame Feinde liegen? scheinen nicht die beiden Castelle, Ober- und Niedercassell, dafür zu sprechen? mussten nicht von dort aus die Römer das rechte Ufer des Rheins bis unter Cöln herunter in Schranken halten, und gebot es nicht die Feldherrnklugheit, wenn ein Volk von zwei so entfernten Punkten, als die Lippe und der Main, durch Seiten- und Rückenanfälle zur Nachgiebigkeit und Unterwerfung gezwungen werden sollte, die Fronte nicht zu vernachlässigen? Und von wo konnte Drusus den Sigambrern besser die Stirn bieten, wenn es Krieg galt, und wo im Frieden ihnen von demWerthe der römischen Cultur und deren Bedeutung besser Ueberzeugung schaffen und sie so im Sinne vonTacitus zurFreundsohaft stimmen, als vonBonn aus, angesichts eines weiten, fruchtbaren Thaies, gerade mitten vor der feindlichen Grenze? Was nun schliesslich die Entstehung Bonns angeht, so ist durch die seitherigen Nachrichten nicht erwiesen, dass es nicht schon zu Drusus Zeiten bestand. Im Gegentheil, fasst man die römische Befestigungsweise der Grenzen, namentlich den, in Nassau so trefflich aufgedeckten Pfahlgraben mit seinen gleichmässig von einander entfernten Forts ins Auge, so kann unter den Befestigungen des rechten Rheinufers durch Drusus Bonn zwischen Cöln und Remagen nicht gefehlt haben, und wie viel römisches Gebiet sie von dort zu schützen hatten, wird im folgenden Capitel (Nr. 10) über den Limes nachgewiesen werden. 5 ) Noch früher ging ein breiter Rheinarm von Baumberg ab durch das Hildener und Unterbacher Bruch, den Bilkerbusch, am Fusse des Grafenbergs und der Fahnenburg vorbei, durch das Rather und Mörsenbruch in die Richtung nach Kaiserswerth hin, wo er sich wieder mit dem Hauptstrome verband. Bei hohem Wasser ist diese ganze Strecke noch überströmt. Im Jahre 1846 und 1853 war von Neuss ab bis zu mir, am Fusse der Fahnenburg, ein einziger See, worin Flingern, Pempelfort und Düsseldorf als Inseln lagen. 6 ) Rein hat sich durch die Untersuchung der Oertlichkeiten ein besonderes Verdienst erworben. Seine Schrift: Haus Bürgel, das römische Buruncum, Crefeld 1855 8°, ist mir leider nicht zu Gesicht gekommen, indessen sehe ich aus Lacomblets wichtigem Aufsätze über Bürgel (Archiv II. S. 335), dass letzterer seine Ansichten theilt und noch weiter begründet. Fahne, Bocholu I. G0 244 legen und sind die merkwürdigsten Versuche gemacht, dieses zu rechtfertigen. 7 ) Nach dem Itinerar soll der Ort auf halbem Wege zwischen Dormagen und Neuss liegen, an der Krümmung des Flusses unterhalb Stürzelberg und kann das Wasser ihn wohl weggespült haben. Calo, Calone: Kaldenhausen. F. Münzen, Ziegel, Baureste. M. R. S. Ilin. Peut. Calcar, der Monreberg und das nahe Born. F. Denksteine. St. Insc. II. 3. Cameracum: Cambray. Itin.Peut. F. Münzen, Denksteine, Gefässe etc. Camp, gegenüber Boppard, r. U. F. Münzen und andere Alterthümer. M. Campodunum: Kempten, Stadt in Bayern. Das kaum 200 Schritte lange, und 100 breite Eömercastell liegt, noch ganz kenntlich, vor der jetzigen Stadt, nahe dem Bahnhofe. Caranusca: Canach. W. Itin. Peut. Cardenas: Carden an der Mosel. Geogr, Ravenna IV. 26. Carvone. Itin. Peut. Rhenen W. Arnheim nach Mannert; Grave nach Simlerj Rawyk nach Alting; Celleren nach Bertius; Arichen nach Minola. Caspingio : Syck und'Gorcum nach W. Giessen nach Bertius; Aspern (von dem Legaten L. Aspernas unter Varus !) nach Einigen, nach Andern Poederoyen. Peut. Cassell, gegenüber Düsseldorf, an dem Damme, der von Heerd, am linken Ufer abwärts lief, sich dann , in fast rechtem Winkel, über Cassel auf Lörrick mehrere hundert Schrille vom Rhein entfernt herunter zog und sich gegen Lohausen wieder an den Rhein lehnte. Seine Bestimmung war offenbar, die Ortschaften und Felder vor Ueberschwemmungen, insbesondere aber die Heeresstrasse von Neuss auf Gelb und Asberg gegen Zerstörung durch das Wasser sicher zu stellen. Der Damm besteht zum grössten Theil noch jetzt. Da wo Cassel liegt, stand ein Castell mit einer Besatzung zum Schutze des Dammes; Beweis dafür liefern die römischen Sachen, welche man daselbs von Zeit zu Zeit ausgräbt: Münzen, Ziegel, Waffen, Gefässschcrben, von denen einiges sich im Antlqua- rium Guntrum befindet, insbesondere eine schöne Münze von Tiberius. Auch die Gegend, wo jetzt der Gasthof zum Vater Rhein (seit Kurzem Porzellanfabrik) steht, haben Römer bewohnt, wie man aus den dort gefundenen Gefässscherben vermuthen darf. Diese letzte Stelle war zweifellos eine Rheininsel. Castell hei Sarburg. F. Münzen von allen Kaisern, Mauerreste, Gefässe, Mosaikbilder. B. Jahrb. III 199 VH 158, 160. Es stand dort ein römisches Lager, Castrum Sarrae Castell bei Walendorf an der Sauer. B. Jahrb. II. 33. Castelle bei Neuwied, s. Heddesdorf und Niederbieber. Castellum Flevi, auf der Insel Vlieland. Tac. M. Castellum Menapiorum, Peut. blos Castellum, im Itin. anderswo irrig Castellum Morinorum: Cassel, Stadt in fran- zösich Flandern, Departem. du Nord, auf einem einzeln stehenden Berge, mit weiter Aussicht nach dem Meere und ins Land. F. Münzen, Urnen, Baureste. Vergleiche oben S. 191. Castellum Trajani, ein von Trajan in dem Lande der Allemannen in der Maingegend angelegtes Castell. Amm. MarcellinXVIJ. 1. (nicht Caslra Trajani wie Einige glauben.) Castra Herculis. Peut. Herveit nach W. Dorenburg, in Winkel von Rhein und Maas nach Seh. andere suchen es ganz entschieden irrig in Erkelenz, Arckel, Cesteren an der Linge, Malburg oder Holedorn bei Nymwegen. Als im Jahre 355 alle römische festen Plätze bis auf Coblenz, Remagen und dem Thurm bei Cöln (Alteburg) zerstört worden waren, haute Kaiser Julian 359 sieben neu auf, nämlich : Castra Herculis, Quadrihurgum, Tricesimae, Novesium, Bonnae, Antunacum, Bingio. Am. Marc. XVIII. 2. Seh. 33. Castra Hordeonii: 8 ) Uerdingen, seit 1330 Stadt. Vielleicht von Hordeonius Flaccus, zur Zeit des Kaisers Vitellius Legat am Rhein. 9 ) F. Gräber, Münzen, Gefässe. R. 40. Die römische Niederlassung ist vom Rhein verschlungen. Das jetzige Uerdingen liegt, seit dem 14. Jahrhundert, mehr westwärts als das römische. Castra Sarrae, siehe Castel. Castra ülpia, 10 ) auch Tricesima, weil hier die XXX Legion, genannt Ulpia, lag: Birten. Peut. Itin. ') Darunter verschiedene etymologische, die trotzdem, dass sie auf den ersten Blick an die Ableitung des Wortes Fuchs aus . dem Griechischen kXmttij'Z erinneren, mit strengem Ernst und vornehmen Herabsehen behandelt wurden. Die Etymologie hat gewiss ihren Werth, aber nur zu häufig ist sie dem Forschen hinderlich und wird gar zu bald lästig und lächerlich! — Und das vornehme Herabsehen! Wenn alle, die sich dessen zu Schulden kommen lassen, wüssten, wie sehr sie dadurch verlieren, es würde bald aufhören. 8 ) Der Rhein hatte hier, wie die Brüche noch jetzt nachweisen, mehrere Arme, von denen einer Mors rechts Hess, der andre, von Essenberg abgehend, sich hinter Mors mit dem erstem wieder vereinigte und mit ihm bei Rheinberg wieder in den Hauptstrom mündete. Die Jansonius'sche Karte über die Fossa Eugeniana hat noch Spuren dieser Wasserverbindung: sie muss schon zur Zeit der Römer von wenig Bedeutung gewesen sein, weil sie sonst ihre Heeresstrassen von Neuss und Xanten nicht über Asberg gelegt haben würden. Rheinberg lag vormals, bis Anfangs des vorigen Jahrhunderts, am Rhein. Streversdorf in seiner Desoriptio Col. gibt die Entfernung der Stadt R. vom Rheine auf 300 Schritte an, jetzt beträgt sie sohon eine Stunde. Die Verbindung ist dadurch verändert, dass der grosse Bogen, den der Fluss dort machte, immer kleiner, die Strömung gerader geworden ist. Das jetzt bei Rheinjjerg noch fliessende Wasser, der alte Rhein, weist den frühern Lauf zum Theile noch nach. Andere, noch ältere Strömungen, von Neuss aus längst Kloster Meer, Crefeld nach dem Geldrischen, mit noch nachweisbaren Flusswindungen und Seitenarmen von Kliedbruch über Neufeld nach Rheurdt, sind die Veranlassungen zu den grossen und zusammenhängenden Crefelder, Hülser, Stender, Langhorster, Aldekerker, Eylscher und Nieukerker Brüchen und in Folge dessen, wie sich unten zeigen wird, zu den Grenzen zwischen dem Mühlgaue und dem Ruhr- und Hattuariergaue. °) Es ist nur Vermuthung, dass Uerdingen von Hordeonius gegründet und benannt sei, nachweisen lässt sich darüber bis- heran gar nichts. 10 ) Auch über dieses Lager sind die Meinungen sehr getheilt. Einige suchen es in Alpen, andere in Oleve, noch andere halten es identisch mit Colonia Trajana. Möller in seiner Descrip. rheni. versetzt es sogar nach Zons. Nach Peut. sowohl als dem Itinerar lag Colonia trajana eine Leuge unterhalb Yetera (Fürstenberg), wird jedoch im Itin. nur bei der Aufzählung von Leyden nach Strassburg genannt. Bei der umgekehrten Ordnung von Strassburg nach Leyden fehlt colonia trajana, dagegen an der Stelle, woVetera, (d.h. statt dieses Namens die Ortsentfernung für Yetera) geschrieben ist, liest man darunter: ad castra leg. XXX ulpia, d. h. hier geht es auch zu dem Lager der Legion XXX genannt ulpia. Demnächst ist die eine Leuga, welche für die Entfernung zwischen Yetera und Colonia Trajana bei der erstgedachten Route rheinaufwärts ausgeworfen war, bei dieser Route abwärts, auf der Colonia Trajana nicht erwähnt ist, in die Strecke von Vetera nach Burginatium hinzuaddirt; siehe oben die Route Nr. 26. Darnach ist es zweifellos, dass Castra ulpia nicht Xanten sein kann, es ist ja um eine Leuga näher nach Cöln berechnet. Dagegen werden die Castra Leg, XXX und Yetera gleich entfernt von Cöln aufgeführt und doch von einander verschieden, und dieses Alles erklärt sich, wenn man bemerkt, dass das frühere Birten und Yetera fast gleiche Entfernung von Cöln hatten, dass man, um nach Yetera zu kommen, auf den Berg steigen, nach Birten aber, rechts in der Ebene bleiben musste und dass, erst jenseits beider Orte, beide Heeresstrassen wieder vereinigt auf Xanten fortliefen. Schliesslich glaube ich, dass Derjenige, welcher die Lage des Fürstenbergs kennt und die Beschreibung von Yetera bei Tacitus IV. 23 liesst, keinen längeren Zweifel hegen wird. A 245 Castra vetera: 11 ) Fürslenberg, jetzt nur noch Gehöft, bis zum vorigen Jahrhundert längere Zeit Kloster. Itin. Peut. Tac. Ann. I. 45. bist. IV. 21. V. 14. Standort auf längerer oder kürzerer Zeilfdt.r Legionen IV. V. VI. X. XV. XXI. XXX. Vergl. auch\Cas\ra ülpia und Col. Trajana. F. die mannigfachsten römischen Denkmäler, Inschriften, Ziegel, Gräber, Münzen. St. Insc IL B. Jahrb. V. 422. IX. 41. R. 53. Cevelum, nach Einigen Holedorn. Seh. nach Anderen Kuick. (s. Holedorn und Kuick.) *Cleve s. Arenatio und Nemus sacrum'. Coffein, Dorf im Kreise Erklenz mit einer alten Capelle an einer römischen Strasse. F. Ziegel. Colonia Agrippinae: Cöln. Ilin., bei Peut. Agripiua. Anfänglich oppidum Ubiorum. Agrippa verpflanzt die Ubier von der Ost- auf die Westseite des Rheins und ihre Hauptstadt wurde von Kaiser Claudius zu Ehren seiner Frau Agrippina mit römischen Colonisten besetzt, was zu ihrer neuen Benennung Anlass gab. Die Ausdehnung der allen Römer. sladt lässt sich noch jetzt genau nachweisen, da die römischen Mauern und ein Theil der dazu gehörigen Thürme noch stehen oder sich aus den Schreinen beurkunden lassen. Tac Ann. XII. 27 hat die Gründung. F. Denksteine, Fundamente von Gebäuden, Vasen, Figuren, Gläser, Münzen, Gräber etc. St. Insc. II. 106. M. Colonia Trajana: Xanten. ,2 ) Peut. Itin. F. Denksteine, Münzen, Ziegel, Vasen, Särge, Bronzen, Schmucksachen, Gemmen, Anticaglien etc. St. Insc. II. 13. B. Jahrb. V. 422. IX. 41, R. 53. Cabinet Houben. Commern in der Eifel. F Hypocaustum, Münzen, Gefässe, Figuren. B. Jahrb. IV. 203. Confluentes: Coblenz. Itin. Peut. Ann. Marc. XVI. und Not. Dig. Geogr. Rav. F. Münzen, Denksteine, Basrelief, (Minola 172) viele Waffen, Gefässe, Ziegel, Münzen, die ich in der Sammlung des Grafen von Renesse 1833 gesehen habe. Es lag in Coblenz ein Praefectus militum Defensorum. Contrua: Gondorf an der Mosel, im Mittelalter Contreve. Venat. Fortunatus Hodoporicon. 45. Coriovallum auch Cortovallum. Itin. Peut. eine Höhe bei Valkenburg im Herzogthum Limburg an der Maas, vielleicht von Coriovalda erbaut, dem Anführer der Bataver vor Alphenus 13 ) Delhoven bei Knechtsteden. F. römische Münzen, Gefässe. Deusone in regione Francorum. Hieronymuii Chronicon. Eusebii Chron. Valesii Gesla Franc. 1. Vielleicht Duisburg, Sladt, r. Ufer. Im Duisburger Walde fand man viele Gebeine und römisches Rüstzeug, was Einige auf die Schlacht des Varus, andere auf die Schlacht des Quintin 3 70, bezogen haben. Deutz, Divitense munimentum, erbaut von Kaiser Constantin bei Anlage der Brücke über den Rhein. F. Denksteine. St. Insc. 63, 125, 858, 859. B. Jahib. Reste der Römerbrücke auf dem Ufer und im Rheine vor einigen Jahren wieder sichtbar. Abt Rupert fand bei Erbauung der Deutzer Abtei in einer Mauer des alten Castells folgende Inschrift: Caes. M. Fl. Valer. Constantinus moni- D mentum in terra Francorum erexit. *Diersfort r. U. bei Wesel. F. römische Münzen. Dietkirchen, früher vor dem Thore Bonns, jetzt mit der Stadt vereinigt. F. Denksteine. Sl. Insc. II. 78. Divodurum: Metz. Peut. Ilin. Domus britannica s. arx. brilannica. *Dollendorf in der Eifel. F. Denkstein. St. Insc. II. 53. Donsbrügge bei Cleve. F.Altar. St. Insc. II. 6. Inschrift. Seh. 32. Dorenburg, siehe Castra Herculis. Dortmund, Trcmonia, auf der Heeresstrasse von Vetera nach Aliso. F. vorstehende Todtenurne. Fahne, v. Hövel, Bd. I. S. 45. Draisacker, Berg oberhalb Stolzenfels am Rheine. F. römische und altgermanische Befestigungen, römische Gräber. B. Jahrb. VII. 174. Drohonus (Drohn) Nebenfluss der Mosel. Aus Moseila 365. Drüpt bei Rheinberg. F. ein Grab. R. 53. Dumnissus, auch Dumno und Tabernae: Denzen bei Kirchberg. Rohde Nachrichten über Trarbach. 1782 S. 5. Düren, s. Marcodurum. Durnomagus: Dormagen. Peut. Itin. F. Bronzen, Gräber, Münzen, Denksteine etc. B. Jahrb. IV. 204. Das An- liquarium des Herrn Delhoven daselbst enthält eine ausserordentliche Masse von dort und in Umgegend gefundeneu römischen Alterthümern. Durocorlorum : Rheims. Itin. Peut. Duroicoregem : Dourlens. Peut. Itin. Duronum : Estreng. Itin. Peut. Duisburg (s. Deusone) r. U., einst dicht am Rhein, seit 2 Jahrhunderlen (jetzt schon eine halbe Stunde) davon entfernt, soll Teutoburgium geheissen haben? M. 329, nicht zu verwechseln mit Doesburg an der Yssel, noch mit Dispargum, siehe unten Abschnitt III 1. Düsseldorf (siehe Cassel, Fahnenburg und Fl ngern.) *Dyck, Schloss bei Lilberg. Nicht weit davon, auf dem Wege nach Steinfurt und Litberg, wurde vor 40 Jahren ein Allar des Jupiter im Felde gefunden, er hat 2 Fuss 2 Zoll Höhe 2 FussBreite, nebenstehendeForm und ist aus Lilberger Steinen gehauen. Daneben fand sich eine viereckige Säule mit Figuren, die ich anderswo zu veröffentlichen gedenke Beide Steine stehen zu Dyck im Garten. n ) Auch dieses Lager ist an sehr verschiedenen Orten gesucht: in Büderioh, Wesel, Werisoh von Walkenaer und Anderen. Aufschluss gebend sind: Spenrath, Alterthümliehe Merkwürdigkeiten der Stadt Xanten (mit Nachträgen etc. von Mooren) 2 Theile, Crefcld 1837—1838, 8°, Fiedler, Denkmäler von Castra Vetera und Colonia Trajana in Houbens Sammlung 1839, 4°, dessen erotische Bildwerke in Houbens Antiquarium, i°. Schneider, neue Beiträge zur alten Geschichte und Geographie der Rheinlande, 1860, 8° mit 1 Karte. Dießo Schriften und die Untersuchungen von Minola und Rein lassen wohl keinen Zweifel mehr zu. ' 2 ) Auch über diesen Ort ist viel geschrieben und vermuthet. Einige suchen die Colonie in Cleve, andere in Sonsbeck und Collen ja ihr Dasein ist ganz und gar bestritten -worden. Yergl. die Schriften der vorigen Note. Amm. Marc. XVIj. 1. 11 sagt von dieser Colonie: quod in Alemanorum solo conditum Trajanus suo nomine voluit appellari. ") Genau ist der Punkt noch nicht ermittelt. Gemäss der Richtung der noch vorhandenen Strassenspuren und der Entfernung von Tüderen und Tongern kann es nur bei Valkenburg auf einer H°he gelegen haben. Von Corivoldo Tac. Ann. II. 11. 246 EfWis, später Ruveica: Rivers, jelzt Ruwer, Nebenfluss der Mosel. Ausonii Mos. 359. Elten, s. Altinum. Emmerich, Stadt, r. U. F. altgermanische Urnen etc. B. Jahrb. IX, 37, 213, auch römische Alterthümer, Münzen, Broncen, Schnallen, ein Römerdamm. M. 343, Seh. 15: *Empel bei Rees, r. U. F. ein fdnfstöckicer Wartthurm, vor einigen Decennien abgebrochen Seh. 15 u. 99. Ems, Bad, r. U. F. Pyramide zu Ehren des Cajus, eines Vetters des Kaisers Augustus. M. 170. Engers, r. U. F. Reste einer Römerbrücke, Ziegel, Münzen. M. 183. Epoisso: Iptsch oder auch Ivois, jetzt Carignan. Itin. Inschrift zu Tongern. Erkelenz, Stadt. F. Denkstein. St. Insc. II. 44. Fahneuburg bei Düsseldorf r. U. F. Germanische Gräber, entdeckt 1846. Fahne, Schloss Roland. Hier folgen einige in Abbildung 1. 3. 2. Die Nr. 3 stand in 2, alle waren mit verbrannten Knochen und Erde gefüllt. Vergl. Tac. Germ. 27. Fanomia, Schreibfehler statt Fano Minervae, zwischen Reims und Metz: La cheppe. Peut. Itin. Feresne: Eesden und Maseyck. Itin. Peut. Fines (s. auch ad fines). Itin. Peut Es gibt deren viele, z. B. 1 auf der Route zwischen Mediolanum Santorum (Saintes) und Vesonna (Perigueux): la Marque, 2 auf der Route zwischen Reims und Metz: Marcheville. Fines Atrebatum: Bethune, auf der Route von Boulogne nach Cöln. Inschrift zu Tongern. Flenium: V laerdingen M Später Sitz der Grafen von Holland. Itin. Peut. Fletione: Fleuten. Itin. Peut. (Kamerik nach Andern.) Fleum, Ort auf Vleland. M. Ptolomäus. Flevum Castellum, s. Castellum Flevum. *Flingern bei Düsseldorf, r. U. F. altgermanische Gräber, eine steinerne Streitaxt, gefunden 1834. B. Jahrb. V. 406. Rhein. Prov.-Blätter 1834, 11. S. 3. Fluren bei Wessi, r. U. F. Münzen von Trajan und Com- modus. B. Jahrb. 111. 15. Fornich bei Andernach. F. Inschrift. St. Insc. 11. 61. Forum Adriani: Voorburg, Dorf zwischen Leyden und Haag. Peut. Itin. F. viele Denkmale. St. Insc. 11. 155. Forum Agrippina: Roomburg, Kloster bei Leyden. Peut. F. viele Denkmale. St. Insc. 11. 151. Fossa Corbulonis. Tacitus. Verbindung zwischen Maas und Rhein bei Leyden: Maaslandscbluis. M. 362. Frasselt bei Nymwegen. F.Grabstätte und Münzen. Seh. 105. Fresne, s. Feresne. Gangelt, 827 Königshof Gangluden (Leute des heil. Gan- golphus , des Patrons der ersten dortigen Kirche in Maasgau) 869 vom König Ludwig den Pfalzgrafen zu Aachen zu Lehn gegeben, im 13. Jahrhundert schon Stadt mit Mauern und Thoren, an der Heeresstrasse nach Nymwegen. F. Münzen, Ziegel. Gelbis, Kyl. Nebenfluss der Mosel. Aus. Mos. 359. *GeIdern , s. Mediolanum , es hat den Namen von dem Flüsschen Gel (Gala), das hei ihm fliesst. Gelduba: Gelb, Dorf oberhalb Uerdingen. Itin. Vocula schlug dort sein Lager gegen Civilis anf. Tacitus hist. IV. 26, 33, und suchte darir- auch später Schutz. Ebda. 35, bis er es dem Civilis rS'amen musste. Ebda 36. Pli- nius hist. Nat. XIX. 28 rühmt die Vorzüglichkeit der dort wachsende. Siser (Einige meinen Erbsen, Andere Rüben darunter zu verstehen, während Oligschlager sie Sium sisarum, d. h. Zucke.wurzel nennt). Gelduba appellatur castellum Rheno impositum ubi generositas (siseris) prae- cipua. Tiberius liess sie sich jährlich nach Rom kommen. F. römische Befestigung (Burgfeld), Römerstrasse (Hoch- slrasse), Denksteine, Gefässe, Ziegel, Münzen etc. St. Insc. II. 35. Minola 321. ") R. 32—39. Kabinet Guntrum hat Münzen von August bis Theodosius und Arcadius. Geminiacum: Vieuville. W. 186, 188. *Gent bei Nymwegen. F. römische grüne Flasche. B. Jahrb. IX. 36. Gesonia, Geusen r. U. gegenüber Bonn. M. 239. B Jahrb. 1. 19 111. 1. Goch. F. altdeutsche Urnen. B. Jahrb. IX. 37. ^Gohr bei Dormagen. F. römische Münzen, Gefässe, Vo- tivsein. (Die dazu gehörig gewesene Figur, 7 Zoll hoch, ist in meinem Besitze.) Grave, Stadt am 1. Maasufer. F. römische Gegenstände. Gressenich: Gresonia, Gresniacum, bei Slollberg, links von der alten Römerstrasse, die von Cöln über Jülich nach Tongern lief. F. römische Befestigung. Fundamente von mehr als hundert römischen Häusern. Münzen, Ziegel, Gefässe, Quix. M. 313, ich selbst sah bei einem dortigen Vicar viele hundert dort gefundene Münzen. Von dort Spuren eines Steinweges in der Richtung nach Tongern Über Weissweiler, wo ein römischer Sarcophag gefunden ist. Der Verfasser des Werks: Die Rheinprovinz, Düsseldorf 1833, Bd. 11. sucht hier die Atuatuca Eburonum. 1755 wurde zu Gressenich ein römischer Denkstein ausgegraben , der sich jetzt in Cornelimünster an der Ein- gangsthür zu der vormaligee Amtswohnung eingemauert findet. Quix Burtscheid II. 14. *Grevenmachern an der Mosel. F. römisches Castell. B. Jahrb. VII. 26 seq. Grimmelinghausen, reicher Fundort aller Art römischer Sachen. Guntrum Antiquarum hat Münzen, welche dort ausgegraben sind von Julius Caesar bis Constantin I. St. Insc. 11. 36, B. Jahrb. 11. 45. VII. 76. 170. 111.125 Rein 9 und 12. Die Wichtigkeit des Orts als Wohnplatz wird noch besonders bewiesen durch die Einfüssige Schicht von römischen Ziegel- und Gefässresten, untermischt mit Knochen und Münzen, welche sich bei Grimlinghausen einige Fuss unter der Oberfläche finden. Grinnes, auf dem rechten Ufer der Maas Tacitus hist. V. 20. 21. und dicht am Flusse Maas. Walkenaer verlegt es nach Warich und Boschstein, andere nach Rossen). Ham bei Jülich. F. Matronenstein. St. Insc. 11. 47. Hauberg r. U. bei Elten. F. Gefässe. Seh. 37, 108. Heddesdorf bei Neuwied. F. grosses Castell mit vielen In Schriften etc. St. Insc. 11. 61, M. 181. *Heerenberg, Stadt r. U. bei Emmerich. F. Gräber, Münzen. Seh. 13, 99. Heerlen, Kirchdorf, 3 Stunden nördlich von Aachen. F» römisches Mauerwerk, Münzen, Gefässe. Quix, Burtscheid 11. 18. 11 j Besonders Rein: Gelduba, das heutige Gelepp oder Gelb. Crefeld 1851, 4", dessen römische Stationsorte und Strassen zwischen Colonia Agrippina und Burginatium liegen. Ebenda 1857, 8° S. 27 seq. 247 Heringen bei Geldern. F. Römerstrasse, Gefässc, R. 69. Hermonacum: Bermerain W. 115, 188. Hersei, zwischen Bonn und Cöln. F. Denksteine. St. Insc. 11. 81. M. Hartzhein de insc. Herselensi. Hilversum. F. altgerm. Waffen. Holedorn (vielleicht hohle Thurm!) bei Nymwegen. F. Hy- pocaustum, Gräber, Denksleine. B. Jahrb. VII. 170. IX. 36. X. 65. XXVlj. 1. Scb. 28.= Hoven, jetzt Gehöfte, vorher Kloster bei Zülpich. F. 1591 eine Statue des Bacchus. *Icorigium: Junkenrath. F. achteckiges römisches Castell, 39 Ruthen im Durchmesser mit 16schubigen Gussmauern und Thürmen, GePässe _, Münzen, sogar Goldmünzen von Marius. Die Thiirme des Castells sind erts Anfang dieses Jahrhunderts bis zu einem Drittel ihrer Höhe abgetragen. Itin. Igel, bei Trier. F. Das berühmte Denkmal der Secundiner und Inschriften. St. Insc. 11.84. Quednow Taf. IX — XIII. *Issum bei Geldern. F. Gefässe Ix. 72 *Juliacum: Jülich. Peu». Itin. Am. Marc, nennt es ein römisches Municipium, später war es Hauptstadt des Jü- lichgaus. F. Denksteine, Münzen, in der Nähe zu Pateren das Grabmal des berühmten römischen Geschichtsschreibers Cornel. Tacitus. Sl. Insc. 11. 43. Quix Burt- scheid 11. S. 15. Kalbeck bei Cleve. F. altgermanische Urnen, Fibeln, Haarnadeln, Ringe B. Jahrb. IX. 36. ^Kessel an dem linken Maasufer, irrig für Castellum Mena- piorum der Peut. Charte gehalten. F. römische Gebäude und Denksteine. Kirchberg, zwischen Schonecken und Trier F. römische Befestigung. B. Jahrb. li. 145 seq. Königsfeld an der Strasse von Trier nach Zülpich. F. Mauerreste , Münzen, *Kuik, linkes Maasufer, nach einigen Cevelum. F. kleinere römische Gegenstände. Lauri: Leerdam. Stangenfol. M. 374. Lesura, Lieser. Nebenfluss der Mosel. Ans. Mos. 365. Levae fanum: Leersum. Andere suchen es in Leuwen und Lievendael, ja sogar in Leuwarden. Itin. Limpricht bei Sittard. F. Römische Münzen, Ziegel, Sar- cophage. Quix Burtscheid 17. *Linzenich bei Jülich an der Roer, nach einer dortigen Inschrift ist die Burg auf den Fundamenten einer Befestigung erbaut, die Kaiser Valentinian errichtete. Rhein. Provinzial-Bl. 1834. IV. 128. Am Marc XXVIII. 2. Lippeham, Lippeheim am rechten Ufer des Rheines und rechten Ufer der Lippe. Frank. Ort. 779. Ann. Laur. Ann. Eginhardi. B. Jahrb. 111. 13. seq. Ebenda IV. 77. Litanobriga : Pont St. Maxence. W. 89. *Lo, Haus bei Rheinberg. F. Gräber, Münzen. R. 53. Louisenburg bei Cleve. F. altdeutsche Frameen. B. Jahrb. IX, 36. römische Denksteine, Ebenda 40. St. Insc. 11. 9. Seh. 46, 8. *Lövenich bei Cöln. F.Denksteine. B. Jahrb. VIDI. 160,161. Luydunum Balavorum: Leyden. Peut. Ptolomaeus. W. M. Janssen, Musei Lugduno-Batavi Inscriptiones 1842. Dazu Leerman animadversiones 1842. B. Jahrb. 111. 147. Lütlingeq bei Geldern. Strasse und Alterthümer. R. 70, 75. Mannaritia: Maaren, nach W. Maurik auf dem linken Ufer des Leck nach M. Itin. Marcodurum: Düren. Es lagen dort die Cohorten der Ubier, welche Civilis niedermachte. Tac. hist. IV. 28. F. röm. Alte.thümer. B Jahrb. VIII. 180. Marcoinagus: Marmagen. W. 62, 163. F. Inschriften. St. Insc. 11. 82. Matilone: Ryneburg nach W. Hoogmod nach M. 373. Mederiacum: Melick, gegenüber Odilienberg auf dem rechten Ufer der Roer. B. Jahrb. Allgemeene Konst- en Letter- bode, 1842, Nr. 25 und 26 Mediolanum 15 ): Geldern nach W. u. B. Jahrb. 111. 194, richtiger wohl Pont. R. 69. Mediolanum des Ptolomäu«. Meteleu an der Vechte! Meer, Piiltergut zwischen Neuss und Gelb. F, Ziegeln, Bronzen. Merrem, bei Roermond. F. römische Gräber. Meduanto, Peut. zwischen Reims und Cöln. Martue und Menü nach W. richtiger Maude bei ßastogne. Willheini Lux 108. Mehr, Dorf r. U., gegenüber Xanten. F. Wartthurm, Münzen, Gräber. Seh. 15. Merlenbach an de'r Römcrstrasse von Cöln nach Trier. F. römische Grold- und Silbergeschirre. M. 309. Millingen, Dorf gegenüber Xanten r. U. F. Wartthurm. Seh. 14, 100. Gang unter der Erde nach Empel. Millingen, Dorf 1. U., unterhalb Cleve. F. Münzen, Denksteine. B. Jahrb. XXll. 144. X. 63. Minariacum : Merville, W. Minaticnm: Nizy-le.Comte. W. Itin. bei Pent heisst es Ninithaci. *Moers bei Asciburgum. F. Denkstein. St. Insc. 11. 35. Mogunliacum: Mainz Monferland, r. U. F. römische Befestigung. B. Jahrb. VIII. 183. IX. 36. Schneiders Monferland. *Mons Jovis. Godesberg bei Bonn wird so genannt, und ebenfalls Moutjoie. Monster, Dorf, vier Stunden von Gravenhaag. F. Meilenstein, der nach Forum Hadriani 12 röm. Meilen angibt und soweit liegt Monster von Voorburg. St. Insc. II. 154. *Montreberg. Röm. Inschriften, Urnen, Lanzen. B. Jahrb. IX.. 39. 40 St. Insc. II. 3. Seh. 51. R. 65. iß) *Monjoie: Mons jovis. Mosae: Mouzon. Peut. zwischen Reims und Cöln. Mosae. Peut. Itin. zwischen Reims und Toul: Meuvy. *Moyland bei Cleve. F. Röm. Urnen, Schüsseln. B. Jahrb. IX. 10. Seh. 46. Müderscheim bei Zülpich. F. ein Bachus, röm. Denksteine. B. Jahrb. 1. 128. 1057 schenkte Königin Richeza den Ort dem Stifte Cöln. Mundt, Namen von dem Kirchenpatron, dem h. Irmund, 1400 Monda. F. röm. Ziegel, Münzen. *Munerica: Metternich. Mürringen nach Wiltheiu , Luxem- burgum Romanum. 1842. 4°. S. 108. Peut. Nemesa (Nims) Bach bei Prüm. Aus. Mos. 354. Nemetacuin: Arras. W. 188. Nemus sacruin Tac. hist IV. 14 der Reichswald bei Cleve. Niederbicber bei Neuwied. F. ein grosses röm. Castell. M. 15 ) Es gibt der Orte Mediolanum sehr viele, abgesehen von Mailand führte auch Montmelion, Saintes (Mediolanum Santorum) diesen Namen. 16) Montreberg, jetzt ein Hof, bestand noch 1G72 als fürstliches Schloss und Festung. Der Bericht bei Spenrath aus dem 16. Jahrhundert sagt: Das fürstliche Haus Monderberg, dessen grossen Saal viele Portraits zieren, sei auf römischen Fundamenten gebaut und nach der vorbeifliessenden Mond genannt. Graf Diedrich von Cleve habe 1292 dort das Canonicenstift und Graf Adolph den grossen Thurn errichtet, das eine Thor habe die Inschrift 1372. Es sei von 3 Gräben und 2 Wällen umgeben und führen fünf, mit Umsicht angelegte Hohlwege hinauf. Neben dem nahe gelegenen fürstliohen Allodialgut Born fänden sich die Reste des vormaligen Römercastells. Daselbst habe man in der Erde verbranntes Korn, viele römische Münzen mit dem Bilde Tiberius, Urnen, Thränenflaschen, Lampen, Kannen, Küchen- geschirr und Steinplatte mit dem Namen Atimenti, einer Töpferfamilie, gefunden. 248 iMiederzissen. F. ein röm. Haus. B. Jahrb. IX. 216. Nieukerk bei Geldern. F. Grab, Gefässe. R. 70. Nigro pullo: Schwadenburg nach W., Worden nacli Cluver, Swarle Poel nach Teschenmacher, Isern Vullen nach M. 374. Niersbach, 6 Stunden von Trier. F. Denkstein. St.Insc. 11., 28. Novesium : Neuss. Itin. Peut. F. röin. Alterlhümer. B. Jahrb. V. 407 seq. V1I1. 144, 181. Löhrer, Geschichte der Stadt Neuss. 1840, 8°. Tac. hist. IV. 19. 26. 35. 36. V. 22. St. Inscr. 11. 37. R. 14. Noviomagus: Nymwegen. Itin. Peut. Tac. F, i öm. Befestigung, Denkstein, Gefasse etc. B. Jahrb. Vll. 37. St. Insc. 11.143, vergl. Seh. 25 seq., und oppidum batavorum. Noviomagus: Neuville. W. 167, 169.: Noyon. Noviomagus an der Mosel: Neumagen. W. 160. F. Inschriften. St. Insc. 11. 82. Obcrwinler, Dorf zwischen Bonn und Remagen. F. Inschriften. St. Insc. 11. 69. Oesling, im Mittelaller Ossning; Osnikke. Die Ardennen und ihre Fortsetzungen bis zum Rhein und über diesen hinaus längst der Sieg. B. Jahrb. 1. 26. Oppidum Batavorum: hierüber ist viel geschrieben, um seine Lage kennen zu lernen. Die merkwürdigsten Ver- muthungen sind in bekannter Weise vertheidigt. Mooren hat ganz Recht, wenn er behauptet, unter diesem Namen habe kein Ort unter den Römern bestanden. Die Gelehrten hätten die Stelle des Tacitus hist. nur unrichtig gelesen, Balovorum gehöre zu armis und nicht zu Oppidum. Letzleres ist Vetera. Oppum , Dorf unterhalb Neus. F. Gräber, Münzen , Ziegel. R. 27. Orolaunum: Arlon. Itin. Perniciacum: Epine d'Acosse. W. 188. Pons sarnix: Saarbrücken. Wiltheim 109. Itin. W. 69. Peut. hat Pons Saravi. W. 157, 1 5S, 159. Pons Sraldis: Escaut pont W. 111. *Pont bei Geldern. F. Münzen, Gräber. R. 69. Pontibus: Pouches. Itin, zwischen Amiens und Boulogue. Pontes longi. Tac. Ann. I. 63. Die Holzdämme von Vetera aus durch Westphalen bis zur silva caesia. Praetorium Agrippinae, dasselbe was Forum Agrippinae : Roomburg. Princastellum : Berncastel. Geogr. Rav. Pronaea: der Prum-Bach. Aus. Mos. 354. Pützdorf bei Aldenhoven. F.Röin. Grabmäler. B. Jahrb. V. 338. Quadriburgum: Qualburg bei Cleve. n ) F. Inschriften und andere röm. Allerthümer. Befestigungen. B. Jahrb. X. 63. St. Insc. II. 52. Am. Marl XVHI. Seh. 43, 80, 86. Rheder bei Billg. F. Denksteine, Gräber. B. Jahrb. 1. 85. V. 340. IX. 153, vergl. oben Billig. Rheinberg. 1342 besass daselbst Isebrand gt. Proyte von Vrymcrsheim ein „monticulum apud Berken in districtu ecclesie col. in loco vulgariter up der Hart cum aedefieiis fossatis, munitionibus. Fahne, Köl. Geschlechter 11. 112. Ricciacum: Ritzingen auf der Route von Metz nach Trier. F. Mauerresle, ein Meilenstein, welcher die Entfernung nach Trier zu 20 Leucen angibt. Rigomagus: Remagen. Itin. Peut. Am. Marc. F. Inschriften. St. Insc. 11. 67. Rigodulum: Riol auf dem rechten Moselufer. Tac. hist. IV. 71. F. Röm. Bad, Münzen. B. Jahrb. IV. 207. Rindern, Dorf bei Cleve; dort stand ein Marstempel. F. Inschriften. St. Insc. 11. 5. Seh. 33. B. Jahrb. X. 61. *Roedingen, Rodigin. Kreis Jülich. F. röm. Ziegel, Denksteine. St. Insc. 11. 45. Rotgarus v. R., ein Franke, Herr v. Roedingen, welches 1200 Pfarrdorf ist. Rongo, zwischen Cöln und Neuss. Geogr. Ravenna IV. 24. St. Insc. 11. 7. Er ordnet die Orte also: Colonia Agrip- pina, Rongo, Serinna, Novesia, Trepitico, Asciburgio, Beurtina, Troja. Roudium, Rodium: Roge a S. Medard. W. 150. Rossem, im Winkel von Maas und Waal. F. römisches Gemäuer. Wird von einigen für Grinnes gehalten. Rosendahl, Schloss bei Cleve. F. Germanische und römische Gräber, Münzen. Seh. 46 Rumelen, ehemaliges Kloster bei Moers. F. röm. Mauerwerk. Rumenheim bei Jülich. F. Matronenstein. St. Insc. 11. 47. Saarburg. F. Befestigungen. B. Jahrb. Vll. 160. seq. Sablones, Sand, Gehöfte, vorher Kloster, bei Stralen. 18 ) F. Münzen, Ziegel, Strassen. B. Jahrb. 111. 185, R. 72. *Salices, s. Weyden. Saliso: Salzig. M. 164. Salmona: die Salm, Nebenfluss der Mosel. Aus. Mos. 366. Samarabriva, siehe oben auch Ambianis: Amiens. W. 66,69. Sand, vormaliges Kloster, s. Sablones. Saravus. Saar, Nebenfluss der Mosel. Aus. Mos. 367. Itin. Peut. Schermbeck, r. U. Uebergang über die Lippe. B. Jahrb. IV. 78. *Schinfeld, Pfarrdorf bei Sittard. F. Münzen, Siegel, Sar- cophage. Quix Burtscheid 17. R. 76. Schweppenburg bei Brohl. F. Inschriften. St. Insc. 11. 55, 60. Sentiacum: Sinzig. M. 229. Sevelen bei Geldern. F. römische Gefässe und germanische Urnen. Solicinium r. IL, wo Valentinian von Mainz ausziehend 368 die Alemannen besiegte. Am. Marc. XXVlj—10. St. Goar. F. Röm. Münzen. M. meint es sei Trichorimn. und hält das früher oberhalb auf einem Berge, an Stelle der Festung Rheinfels gelegene Kloster Mattenberg für eine ursprüngliche Feste der Mattiaken. 162. *Stolberg bei Aachen. F. römische Gebäude, Beiggruben, von den Römern bebaut. *StommeIn. F. Münzen, Gefässe, Mauerwerk. Auch unterhalb, im Stommeler Walde, haben sich Spuren römischer Villen gefunden. Herr Oberbürgermeister Stupp von Cöln hat bei Ebnen des Bodens die deutlichen Umrisse römischer Garten-Anlagen offen gelegt. Stromoers. F. Gräber. R. 51. Strümp, Dorf unterhalb Neus. F.Gräber, Tongefässe. R. 27 Sumlocenne: Rottenburg a. N. F. Inschriften etc. B. Jahrb. IV. 140. Sunium : Zons, M. es wurde von Civilis erobert. Tac. hist. F. Münzen, Ziegeln. Supernornm Vicus: Seuernich W., nach andern Zulpich. Sura: Sauer, Nebenfluss der Mosel. Tablis (vielleicht mit Tabuda zusammenhängend, wie Ptolo- mäns die Scheide nennt). Itin.: Ablas an der Merwe, wo römische Gegenstände gefunden sind; andere verlegen es nach Dortrecht, beide Orte sind 18 Leug. von Viaardringen. •') Andere suchen es in Quadrath bei Bergheim; schon die Folge in der Aufzählung oben bei Castra Herculis zeigt, dass der Ort dort nicht gesucht werden kann. ,s ) 'Viele verlegen Sablones nach Venlo, seit 1343 Stadt, welches jedoch viel Jüngern Ursprungs ist, seinen Namen von Ven und Loe: Hügel im Moor, hat und überdies auf dem linken Maasufer liegt und niemals römische Alterthümer zu Tage gefördert hat. Keuller, Geschiedenis van Venloo. Venlo 1843. 8°. 24 Bogen. 249 *TegeIen, Dorf bei Vcnlo. F. röm. Gegensliinde. *Teruanna: Therouenne. W. 188, 119, 123. Itin. Peilt. *Tetz, Dorf bei Jülich. F. Inschriflcn. R. 77 bis 81. Teucera: Tievres. Peut. W. 123. Teudurum: Tüderen, Dorf bei Süstersn. W. 189. F. röm. Allerlhiimer, namentlich 1635 und 1830 eine grosse Anzahl silberne und goldene Münzen, unter anderen von Kaiser Majoran. B. Jahrb. 111. 83. Vllj 179. Quix Burt- scheid 17. Die Strasse von dort auf Coriovallum ging Über Milien. B. Jahrb. 111. 84. Siehe jedoch Guillon, Ebenda 210. Den Haupthof zu T., womit das Patronat Über die dortige Kirche verbunden war, besass 1104 die Siegburger Propstei zu Milien. Teutoburgium soll Duisburg sein, siehe diesen Artikel. *Tevern bei Geilenkircherf. F. Germanische Urnen, Gräber. R. 75. Desgl. bei dem nahen Neuenhagen. R. 76. Thcodonis Villa: Thionville W. Peut. Till, Dorf bei Calcar. F. Gräber, Gebaudereste. Seh, 46. *Titz, Kreis Jülich, soll von Titus gegründet sein. F. röm. Denksteine, Münzen. *Tiberiacum: Civerich und Bergheim, Itin. Peut. Tolpiacum: Zülpich; hier in finibus agri'ppinensium , wurde die beste Cohorte des Civilis durch die List der Cölner nach einem Festmahle in ihren Wohnungen verbrannt. Tac. IV. 79. F. Viele röm. Denkmale. B. Jahrb. 1. 106 seq. V. 340. XU. 42. Meilenstein. B. Jahrb. XXllI. 81. Broix, Tolbiacum. Neuss 1842, 8°. St. Insc. 11. 127. Die Strasse von dort direct auf Cöln (Weyerthor) in gerader Linie ist noch jetzt vorhanden. Trajectum Mosae: Mastricht, nicht zu verwechseln mit folgendem : Trajectum: Utrecht, Itin. auch Trajectum vetus. B. Jahrb. IX. 17. St. Insc. 11. 159. Treviris oder Treviroruin Civitas: Trier. Pomp. Mela 111. 2. Geogr. Rav. IV. 26. Am. Marc. XV. 11. Itin. Peut. Quednow, röm Alterthümer zu Trier. St. Insc. 11. 87. Tricesima, siehe Castra Ulpia. Turnaco: Tournai, Dornick, vormals auf dem linken Scheideufer. Itin. Peut. F. Münzen, Waffen, Denksteine. Twisteden bei Geldern. F.Strasse und Alterthümer. R. 70. *Ubbergen bei Nynrwegen. F, Statue des Mercur mit Inschrift auf dem Piedestal. B. Jahrb. Vll 58. Ebenda X. 65. Seh. 104. Janssen, Oudheidkunde Med. IV. Bl. 364, 397. Schneider 28. R. 346. Derdingen, siehe Castra Hordeonii.' Vada: Wageningen, auf dem rechten Ufer, nahe am Flusse, Tac. hisl. V. 20, 21. Valkenburg bei Süsteren. F. römische Münzen, Ziegel, Gefässe, auf der Höhe Ravensbusch, vielleicht das römische Coriovallum. Velp bei Arnheim. F. Münzen von Constantin bis Hono- rius, Schmucksachen. Janssen, Over de gouden Halsbanden en Ringen te Welp gevonden. 1851, 8°. Verbinum: Vervins. W. 91, 92. Vinco. Itin. zwischen Coblenz und Neumagen nach Trier W. 69. Zweifellos irrig statt: Bingio, Bingen. Virodunum: Verdu'n. W. 172. Itin. Vironum, siehe Viroviacum. Viroviacum, auch Vironum: Werwyck. Itin. W. Vodgoriacum: Waudre. W, Itin. Vosauia: Oberwesel. W. M. Peut. Vosoborgiacum Peut. oder Vodgoriacum: Waudre W. Vrasselt in der Düffelt. F. Altgermanische Urnen, Münzen. B. Jahrb. IX. 37. Vungo vicus: Vunc oder Vonc-Terron an der Aisne. Itin. *Wachendorf in der Eifel. F. Mauerreste, Münzen. *Wachtendonk, Stadt bei Geldern. F. Ziegel der XX11. Legion, Thongefässe. R. 70. *Wanckum bei Wachtendonck. F. römische Gegenstände. *Weissweiler bei Jülich. F. röm. Ära. St. Insc. 11. 47. B. Jahrb. 1. 124. 1793 mehrere römische Alterthümer ausgegraben. 1178 Witzwilre mit hoher Gerichtsbarkeit. *Weyden bei Cöln: ad Salices. F. grossartiges römisches Grab mit vielen Kunstsachen, namentlich einer Pudicitia aus einem Chalcedon 1843 im April entdeckt: Schneider über das Grabmal in Weyden, 1843, 8°. B. Jahrb. 111. 134. V. 415. Weyden im Mittelalter Sitz eines Rittergeschlechts. Fahne, Gesch. der Cöln. Geschl. 1. S. 456. Weyden, Dorf bei Aachen. F.Inschriften. St. Insc. 11. 51. *Weze. F. Altgerm. Urnen. B. Jahrb. XL 37. Wichelhof bei Bonn. F. Inschriften, Gebäude etc. St. Insc. 11. 77. Worringen. M. 314. St. Insc. 11. 42. Xanten, siehe Colonia Trajana. Wegen Endigung der Ortsnamen ist zu bemerken: magus entspricht der Endung heim oder ingen, I0 ) d. h. Niederlassung einer (Geschlechts-)Genossenschaft, vielleicht mit dem altdeutschen Worte Magen zusammenhängend, welches bekanntlich Verwandtschaft heisst. Brica, briva, briga heisst Brücke, oder Uebergang über einen Fluss, z. B. Sommarobriua, welches Amiens ist, heisst Brücke, Uebergang, über die Somme. Acum entspricht dem spätem ach in Roschach,- Cursach, Sisach u. s. w. und möchte, wenn es auch nicht von dem Celtischen Worte: Ach, d. h. Acker, herzuleiten ist, doch einem ähnliehen Begriffe entsprechen. Am Niederrhein ist dieses acum zu ich geworden, z. B. in Zülpich, Jülich, Civerich, Sintzig, Gressenich, Lobberich, Wittlich, LöVenich u. s. w. Durum, vielleicht gleichbedeutend mit Dunum, erinnert an das altdeutsche Wort Dum, d. h. Thurm; Varia ist Ueberfahrt. -t^CSsGS^C&C?-- 9. Der Weinbau. Am Rhein und an an der Mosel gab es vor der römischen Herrschaft keinen Weinbau. ') Wie und wann später die Verpflanzung der Rebe nach diesen Gegenden erfolgt ist, darüber fehlen die Berichte. Culturgemäss ist sie von den römischen Ansiedlem bewirkt und hat nach und nach mehr Ausdehnung gewonnen. Nur von Kaiser io) Man hat in der Endsilbe ing den Ausdruck für: abstammend von einem gemeinsamen Stammvater finden wollen, wie bei den Griechen in dem ides, bei Heraklides, Alkmenoides, und dafür angeführt, dass die Nachkommen des Meroveus: Merovingef, Carls des Grossen: Carolinger heissen; (man hätte vielleicht auch noch die Ägilolfinger anführen können) allein so richtig es zu sein scheint, dass in dem ing das Gehörig zu etwas ausgedrückt wird, wie z. B. in Edeling, Fremdling, Nachkömmling: zu dem Edlen, Fremden, Nachkommen gehörig so ist es doch zu enge genommen, wenn man dabei nur an ein Abstammungsverhältniss denken will. Fahne, Bocholtz I. Gl 250 Probus, dem edlen Fürsten, wissen wir, dass er im letzten Jahre seiner Regierung (282 n. Chr.), als er seine Gegenkaiser Saturninus und Bonosus besiegt hatte, seine Legionen, damit sie dem Staate nicht nutzlos zur Last fielen, zu friedlichen Beschäftigungen anhielt und zwar insbesondere in Gallien (am Rhein und an der Mosel) und in Pannonien (an der Donau) zu Weinpflanzungen. 2 ) Schon ein Jahrhundert später (379) finden wir, dass die liebliche und dankbare Pflanze die ganzen Ufer der Mosel bis zu ihren höchsten Höhen bekleidet und dass dort Einzelne, z. B. der Dichter Ansonius, der uns die Nachricht darüber hinterlassen hat, 100 Morgen Weinberg besitzen. 3 ) Ende des Jahres 406 fielen zwar die Van- dalen, Alanen und Sueven in Gallien ein und verwüsteten das Land zehn Jahre hindurch so gründlich, dass, wie es in einem gleichzeitigen Gedichte heisst, 4 ) der Ocean, wenn er sich über das Land ergossen hätte, mehr übrig gelassen haben würde; es fehle das Vieh und der Samen zur Frucht; für "Weinberge und Oelpflanzungen seien die Stellen verschwunden. Auch brachen einige Jahre später die Franken in Gallien ein, nahmen Cöln in Besitz, verwüsteten viermal Trier, zerstörten Mainz und kaussten im Allgemeinen nicht anders als die Vandalen. 5 ) Indessen weder ihre, die Menschheit beschämenden Thaten noch die der ihnen ebenbürtigen Hunnen konnten den einmal entzündeten Cultur- funken löschen; die Städte erstanden neu aus ihrer Asche, Aecker und Obstgärten wurden neu bestellt, und der edle Wein fand seine neuen Pfleger; und so sah denn schon Venatius Fortunatus (f als Bischof von Poitiers), der unter Siegbert I. (561—575) von Italien nach Germanien und Gallien, und zwar zuletzt im Gefolge der Königin Rade- gundis reiste, von Trier an flussabwärts rings an den grauen Felsen der hohen Berge, die Rebe blühen und an den Bergspitzen die Häuser der Winzer hängen. Er findet auch einen Marmorpallast des Trier'schen Bischofes auf der Höhe eines Berges an der Mosel gelegen mit einem darneben neu angelegten Weinberge, wo vorher nur wildes Gestrüpp gestanden hatte, so wie Weinberge bei Metz und bei Andernach. Bei dem letzteren Orte sind die umliegenden Höhen mit Wein besetzt, das Thal aber überall fruchtbares Saatfeld, der übrige Rhein ist noch ohne Reben, denn er nennt nur die Mosel die traubenreiche, ihn aber den wogenrauschenden. 6 ) Welche Hindernisse bei ihm dem Anbaue entgegengestanden haben, ob Trägheit, Abneigung, ob unzureichende Bildung der anwohnenden Völker, wer vermag das beim Mangel der Quellen zu bestimmeu! Soviel ist nur gewiss, die entgegenstehenden Hindernisse mussten zuletzt auch hier weichen. Sei es, dass das Aufblühen der Cultur überhaupt, sei es, dass die kirchlich-wichtige Frage nach dem Messwein oder andere aufklärende Gründe wirkten, genug wir finden später im innern Deutschland Wein. So belehrt uns das Leben des heil. Emmeran, dass 649 zu Regensburg an der Donau Wein wuchs. Im folgenden Jahrhundert findet sich auch am Mittelrhein Weinbau; im Jahre 798 erstreckte er sieh schon bis Bonn abwärts. 7 ) Später, in Folge der glänzenden Zeiten der Hohenstaufen, erhielt er eine schnelle 8 ) und dabei so ausgedehnte Verbreitung, dass im Mittelalter sogar unterhalb Düsseldorf Weingärten mit Kelterhäusern 9 ) gefunden wurden. Sind diese auch in neueren Zeiten bis auf die Stöcke an den Mauern wieder verschwunden und die Weinculturen hauptsächlich auf die Ufer des Rheins oberhalb Bonn und seiner Nebenflüsse Mosel, Nahe, Main etc. beschränkt, so ist ') Wenn Strabo IV. 6 §. 8 berichtet: dass der Rhein Weintrauben liefere, so ist dieses vielleicht nur auf einzelne, Her und da etwa vorkommende Stöcke am Oberrhein und mit der Beschränkung zu beziehen, die er IV. 1. Seite 286 Tauch. Ausg. ausspricht: dass nördlich von den Chevennen der Weinstock nicht leicht reife Trauben bringe, oder lediglich auf die vitis Kaetiea (Velteliner) zu beschränken, von der Columella re rust. III. 2. 27 und Virgil G. II. 95 sprechen. Scrofa bei Varro Ee rust. I. 7. 8 berichtet bei Gelegenheit seines Feldzuges in der Rheingegend, dass dort weder Wein, noch Oel, noch Obst -wachse. Tacitus Germ. 25 sagt, dass von den Eheinbewohnern wohl Wein angekauft werde, den Weinbau selbst aber spricht er ihnen (26) ab: autumni perinde nomen ac bona Ignorant. Bei Ner- viern und Sueven war sogar der Ankauf des Weines verboten. Cae. bei. g. II 15. IV. 2. — 2 ) Aurel. Victor. Caes. 37. — 3 ) Ausonius ,1er 378. 379 praefectus praetorio, später Consul in Gallien war, in seinen Idyllen III. 21. X. 18. 25. 152. 190 seqq. epist. XXIV. 91. clarae urbes XIV. 2. — 4 ) Do Divina Providentia in „Bouquet scriptores rerum Gallicum I. S. 777. Vergl. Procop. de bei. Vand I. Byzant. Hist. I. S. 376. Orosius VII. 40. Hieronymi Epist. 123. Gregor Turon, II. Cap. 2. 9. Prosper Aquit. de Providentia. Hist. Calamitatum Galliae bei Du Chesne Script. I. S. 72. — s ) Salvianus de Gubernatione Dei lib. VI. S. 209, wo eine schreckliche Beschreibung von der Verwüstung Triers. — 6 ) Venantius Fortunatus, Ausgabe von Brower V. 25 seqq. X. 9. Auch der Umstand, das die von den alten Volksrechten des 6. und 7. Jahrhunderts (500—637) das Salische (VIII. 3.), das Longobardische (Lex Eotharis 297. 301), das Burgundische (Addit. I. 16). Verordnungen zum Schutz des Weinbaues haben, die Lex Eipuariorum aber solche nicht kennt, beweist, dass damals, mindestens in Ripuarien, das heisst von Andernach abwärts, noch kein Wein gebaut wurde. — ') In dies.em Jahre, 19. Juli, kaufte der heil. Ludger, Abt von Werden, einen Weingarten zu Bachern, am Melenbache im Kreise Bonn (Lac. 1. S. 7 ) — 8 ) Die Abtei Eberbach im Eheingau allein wandelte kurz nach ihrer Gründung (1131) 100 Morgen Wald zu Weinberg, den so berühmten Steinberg, und trieb einen so ausgedehnten Weinhandel, dass sie in Cöln ihre besondere Factorei und ein eigenes Stadtthor besass (Cöln. Schreinsurkunden und Fahne, Dipl. Beiträge zur Geschichte der Baumeister des Cölner Doms, S. 87). Die Stiftungsurkunde des Hospitals zu Coblenz von 1110 spricht von vielen Weinbergen bei Coblenz, Mallendar, Leudesdorf, Lahnstein, Osterspey. — °) Es haben mir manche Urkunden über Weinbau am Unterrhein vorgelegen. Wie ich mich erinnere, sprachen Einige über viel Wein, der zu Embke bei Düren gebaut wurde. 1340 bei Gründung des Klosters Schwarzenbroich bei Merode schenkte der Stifter nicht allein 1 Morgen Weinberg bei Merode, sondern auch den ganzen Weinzehnten in dieser Herrschaft. 1351 cedirten zwei Frauen vor „Consules et Scabini in Wippervurde" ihre Weingut und Erbe (vinea >7^ et hereditas) zu Eeyde unter Siegel des Consuls Henricus de Vorste, der ein Wappen, wie nebenstehend, führte. Um dieselbe Zeit wurde ein Weinberg mit Kelterhaus, im bergischen Amte Angermund gelegen, verkauft. Dort erinnert auch noch jetzt das Haus Wingert (zwischen Düsseldorf und Eatingen) an einen Weingarten. Gemäss zweier Urkunden von 1255 und 1263 (Binterim und Mooren, Erzdiöcese Cöln, Cod. Dipl. I. 249—295) wurde damals auch zu Xanten Wein gebaut. Im Jahre 1181 sah sich das Stift Kaiserswerth gezwungen, seinen dortigen Weinberg, am Markte gelegen, als Hausplätze zu vergeben, um der rasch wachsenden Bevölkerung Kaum zu gewähren. L. I. 447. Noch im Jahre 1464 erndtete Kloster Kamp in seinem dortigen Weingarten 36 Fuder Wein und 1471 blühten seine dortigen Reben schon Mitte Mai, so dass man bereits am 6.August die Messe mit neuem Weine celebriren und ihn bereits am 20. desselben Monats den Brüdern geben konnte. Aehnlich ging es 1453, 1503 und 1504; es wuchsen aber damals wenig Früchte, weil es zu dürre war. 1487 erfroren alle dortigen Weinstöcke und wurden deshalb im Frühjahre nicht grün, schlugen aber alle Johanni aus der Wurzel 251 ___ doch dieses Ergebniss allein schon so bedeutend, dass wir den Körnern, welche es durch ihre Einflüsse vermittelten, zu grossem Dank I0 ) verpflichtet sind und dabei lediglich zu beklagen haben, dass in neueren Zeiten die Wissenschaft sich so tief herabgewürdigt hat, Verfälschungen und Surrogate für ebenso gut, wohl gar für besser als den natürlichen Rebensaft anzupreisen. ") 10. Die Landwehr (Limes imperii.) Um das Reich gegen die Einfälle der Barbaren zu schützen, welche zu Raub und Zerstörung stets bei der Hand und deshalb die gefährlichsten Feinde der Römer und ihrer civilisirenden Bestrebungen waren, Hess der Staat die Grenzen mittelst Wehren ') einfassen, welche, je nach Beschaffenheit der Gegend, bald in Wall und Graben, bald in Mauern und Thürmen, bald in Pfahlhecken bestanden. 2 ) Die Soldaten mussten sie bauen und unterhalten, und damit ihnen diese Pflicht leichter und ein Gegenstand ihres Eifers würde, erhielten sie die angrenzenden und eingeschlossenen, stellenweise viele Quadratmeilen grossen Aecker, welche Staatsäcker (ager publicus) waren, 3 ) zur Benutzung. wieder aus. — ,0 ) In Preussen allein liefert heutzutage die Mosel im vollen Herbste mindestens 70,000 Fuder (ein Maas, was schon im 7. Jahrhundert galt, Neugart Cod. Dipl. Allem. I. S. 10), der Rhein 60,000; eins ins andere zu 100 Thlr. gerechnet, gibt in guten Jahren mindestens 13 Millionen. "Welch ein Capital, wenn man die Sache rein finanziell betrachtet und wie erst, wenn man die wohlthätigen Folgen erwägt, welche der Genuss eines gesunden Weines auf die Menschen übt. — ») Schon zur Zeit der Römer kannte man Surrogate, Am. Marc. XV. 12, und "Weinverfälschungen. Plinius hist. sagt, dass man durch Rauch den Wein milder mache (vergl. Martial III. 82. 23, X. 36 XIII. 123. XIV. 118) ferner XIV., dass man durch das Auspechen der Fässer dem Weine Geschmack beibringe (vinum picatum, olvog rtigal XtjG, vinum resinatum, oivog 'qijti vi rtjg) und klagt, dass man, um Farbe und Geschmack zu verbessern, sogar Aloe hinzusetze, allein so etwas ist doch nie als löblich angesehen worden. Es mag Niemanden verwehrt sein, Getränke zu mischen oder gar neuo zu erfinden, welche den Naturproducten ähnlich sind und sie, sofern sie nicht etwas Gesundheitsschädliches enthalten, auszubieten, allein er muss dabei ehrlich sein und sie für das ausgeben, was sie sind. Sein Fabrikat für reines Naturproduct zu verkaufen, ist stets Betrug, selbst wenn jenes diesem an Güte gleich erscheint, geschweige wenn es geringer ist. Und sogar das letztere ist bei den neueren chemischen sogenannten Weinverbesserungen der Fall, denn unwahr ist es, dass die gallisirten und chaptalisirten Weine so gut als die reinen Naturweine sind, und dreist ist die Lüge, dass der Wein, den man nach der ersten Kelterung noch von den Trestern zum zweiten und dritten Male gewinnen kann, wenn man ihn unter Zusatz von Zuckerwasser neuerdings gähren lässt, den eigentlichen Traubenwein (die erste Kelterung) noch übertreffe. Mag auch der erste Geschmack den Gaumen bestechen, dem Fabrikat fehlt das organische Leben, es hat nicht die Haltbarkeit des echten Stoffs, verarbeitet sich ganz anders und wirkt weit weniger günstig auf Nerv und Fiber des Consumenten. Die practischen und auf das materielle Wohl der Menschen bedachten, vormaligen deutschen Reichsstädte hatten daher ihre vorsorglichen Augen sehr richtig, so wie auf gesunde Nahrungsmittel überhaupt, insbesondere auf den Wein und das Bier gerichtet. Wer in Cöln Wein verfälschte, wurde verkehrt auf den Esel gesetzt, den Schwanz in der Hand durch die Strassen zum Rhein geführt, dort in einen Sack gesteckt und ersäuft (Cöl. Chronik); ähnlich verfuhr man in Frankfurt. In Soest war sogar das Durchstechen des einen Weins mit dem andern (Verschneiden) verboten. Wer es that, musste die höchste Strafe zahlen und verlor obenein den verschnittenen Wein. Seibertz, Urkundenbuch II. Nr. 681 S. 323 Nr. 6. Aehnlich denkt man noch in Baiern und ganz besonders in Frankreich, dessen Salubritätspolizei überhaupt vielen Staaten Lehrerin sein sollte. Die Getränke, Wein, Bier etc. werden sorgfältig beaufsichtigt, findet man verfälschtes, so schlägt man ohne Umstände dem Fass den Boden aus und lässt den Inhalt auf die Strasse laufen. Im Sigmaringschen erhält das Publikum über das beste Bier von Amtswegen öffentliche Nachrichten. ') Es gab in frühern Zeiten der Einfriedungen sehr viele und zu verschiedenen Zwecken. Bald 1 um Thiere in Jagdrevieren auf Weideplätzen zusammen zu halten, bald 2 um gewisse Gebiete (Gerichte, Herrlichkeiten, Länder) einfach zu bezeichnen, bald 3 um mit dieser Gebietsbezeichnung auch eine Schutzwehr gegen äussere Feinde zu verbinden. Die Benennung dieser Einfriedungen war nach Gegenden verschieden. Am Unterrhein, in Westphalen, Hessen etc. findet man: Landwehr; in der Wetterau: Landheegen; in Westphalen, Mark, am Unterrhein und in der Wetterau: Hegge, Hiege; (daher hiessen die eingefriedeten Bewohner: Hyemannen, Hiegemannen); im Rheingau Gebuek Gebick (Verhau) von poken d.h. hauen; am Oberrhein: Bannzaun; in der Wetterau: Hein oder Heingraben; in Nassau und Würtemberg: Pfahlgraben; im BisthumOsnabrück und Paderborn: Snaat (im 12. Jahrhundert Sinaida, Snaida, von Signata, d. h. die mit Zeichen versehene Grenze) - in Hessen, Baiern: Falter oder Fallthor (im Dortmund'schen: Rennbäume, siehe mein Werk „die Grafschaft Dortmund"), wobei das Thor der Schlagbaum, der sich als Ein- und Auslass in den Einfriedungen befand, für das Ganze genommen wird. Die meisten dieser Einfriedungen, welche die Gesetze besonders heiligten, privilegirten und schützten (vergl. Treuga Henrici, Pertz II. 267: ville infra sepes suas __ pacem habebunt. Sachsenspiegel II. 66: Alle Dage scolen urede hebben — iowelk dorp binnen siner groue undo tune. Verbrechen in diesen Grenzen wurden schwerer bestraft) sind am Unterrhein und in seinen Nachbarländern, so weit sie unter 1 und 2 fallen, jetzt verschwunden trotz ihres früheren häufigen Vorkommens, indem fast keine selbsständige Dorfschaft, wie unten gezeigt werden soll, ohne sie bestand. Nur in Westphalen und im Holsteinschen findet man noch fast jeden alten Hof und jedes einzelne Ackerstück mit einem Wallaufwurfe der mit Holz bewachsen ist, unter dem Namen „Landwehr" umzogen. Selbst von den Gebietsbegrenzungen einst mächtiger Gemeinde-Distrikte z. B. Frankfurt, Dortmund, Ratingen, Soest, Cöln (wo sogar innerhalb seiner Mauern Nachts aus polizeilichen Gründen einzelne Stadttheile mit Ketten gegeneinander abgesperrt wurden) finden sich nur einzelne Spuren, z. B. bei Frankfurt und Dortmund in den Wartethürmen, welche neben den Schlagbäumen standen zum Schutze dieser, zur Bewachung der Umgegend und zu Nothsignalen. Solch ein Wartthurm war auch derjenige, welcher östlich von Ratingen stand und noch vor 40 Jahren wohl erhalten war. Dagegen von den Wehren unter 3 findet man noch manche Reste nicht allein deshalb, weil ihre Anlage auf grössere Festigkeit und Dauer berechnet war, sondern auch weil sie im Laufe der Zeit für die Gebiets-Abtheilungen mehr oder weniger von practischer^Bedeutung geblieben sind. Nachrichten über diese letzteren findet man bei Caesar bell, gal II. 17. Tac.Ann. II. 7. 19. hist IV. 37. Vell. Paterculus II. 120. 121. (Am. Marcellinus kennt nicht nur die grossen Grenzwehren, sondern auch die Einfriedungen der kleineren Besitzungen XVIII. 2. XXVIIj 2. und zwischen Alemannen und Burgundionen Grenzsteine). Später findet man sie in manchen Urkunden nachgewiesen, so die Grenzwehr (ein Graben) zwischen Thüringen und Sachsen im Diplom Otto von 979, bei Wenk hess. Ges. II. Nr. 25., den Grenzwall „Danawirk" zwischen Schleswig und Holstein resp. Sachsen bei Dahlmann, Gesch. Dänemarks I. 21. Dass wir es oben im Text nicht mit jenen kleinern Einschliessungen, sondern mit der grossen Landwehr der Römer, wovon Tac. Ann. H. 7 und an andern Orten spricht, zu thun haben, bekundet ihr innerer Zusammenhang, ihre Verteidigung durch Warten und Castelle. — 2 ) Vergl. Am. Marc. XXVIII. 21. — 3 ) Agri decumates, agri limitrophi. Diese soweit sie zwischen dem Limes, Rhein und der Donau lagen, ungefähr 500 Quadrat-Meilen, waren zuerst von den Marcomannen, und nach deren Auswanderung (14—8 vor Chr.) von Abentheuern aus Gallien, d. h. des linken Rheinufers, bewohnt. Als hierauf der Limes von Miltenberg bis Pforing zu Stande kam, wurde der ganze Einschluss für Zehntland erklärt und zum Theil nach Rhätien, zum Theil nach Germania seeunda geschlagen und gegen Zehntabgabe an Colonisten und Soldaten überlassen; das geht hervor aus Tac. Germ. 29. Lampridius Alex. Severus 57. Vopiscus vita Probi. L. 3. Cod. de fundis limitrophis (11. 59.) Fr. 11. pr. D. de evictionibus et duplae stip. (21. 2.) Die Soldaten welche diese Aecker benutzten, standen später unter einem eigenen Anführer, Dux limitaneus: Markgraf. Diese Grenzsoldaten, denen die Kaiser sogar das Guts-Inventar, "Vieh und Solaven. schenkten, waren die Segnungen des Landes: sie machten die Oeden urbar, 02 Fahne, Bocholtz I. 252 ____ Eine solche Landwehr findet sich auch am Unterrhein auf dem rechten Rheinufer vor. 4 ) Sie beginnt südlich von der Stadt Emmerich, in deren Gebiete sie sich an den Rhein lehnte. Auf der Strecke, wo jetzt das Stationsgebäude der Eisenbahn steht, ist sie zerstört, von dort weiter umgrenzt sie in fast halhem Zirkel die Hetter bis an das Metmeer, aus dem sie gespeist wird, und in einem zweiten Halbzirkel das Mülinger Bruch. Hier bildet sie auch noch grösstentheils die Grenze zwischen Preussen und Holland, ist, ausweisslich der Charte von 1600 bis zur Zeit circa 130 Fuss breit und aus drei Gräben mit zwei Wällen gebildet, wie nachstehender Durchschnitt I. nachweiset: 30 20 30 20 30 30 20 30 I. _______ «_____ II- Weiterhin erreicht sie die Yssel, die sie auf ihrem linken, westlichen Ufer aufwärts begleitet, so dass der Fluss immer auf feindlichem Gebiete bleibt. Von Loiküm ab bleibt sie auch in dieser fast unmittelbaren Begleitung östlich von Plamminkel 5 ) bis zum Hofe Bramhorst, wo sie den Fluss verlässt und sich zwischen diesem und dem Hofe Wittenstein, von beiden circa 1000 Schritte entfernt, durch das Gemeindebruch bis zum Hofe Spickemann hinzieht. Von Loickum ab führt sie in der Charte von 1600 den Namen Drosten-Landwehr, weil sie die ehemalige Clevische Landdrostei abgrenzte? und ist bald mit zwei, bald mit drei Graben versehen und bald 90, bald 120 Fuss breit. Auch zweigt sich von ihr in der Gegend von Hamminkel östlich ein Arm ab, der auf hohen Malberg und von dort paralell mit der Lippe über Dorfschaft und Hof Damm, südlich und unmittelbar neben Bons über Kleinchen in das Münstersche, 4—500 Ruthen nördlich von Schermbeck vorbei, in die Richtung auf Dorsten läuft. 6 ) Bei dem Hofe Spickemann spaltet sich die Rhein-Landwehr in zwei Arme. Der eine, der westliche, läuft näher Wesel über Lauerhaus an der Yssel, Regnit und die Aapex-höfe bis nahe an die Lippe, ohne dass jenseits derselben auf dem linken Ufer eine Fortsetzung sich fände, wahrscheinlich war diese eine Landwehr der Stadt Wesel; der östliche aber geht durch das Lackhauser Bruch längst des Hauses Schwarzenstein ') bis an die Lippe, springt dort über den Fluss 8 ) in die Bürgermeisterei Gahlen, geht auf Hof Bocholt, weiter durch das Rahmhauser Brach und den Rotthausbusch bis zum Hofe Rademacher. Von hier ist sie bis auf eine Strecke von einigen hundert Schritten durch die Cultur vollständig vertilgt. Im Hiesfeld kommt sie aber wieder vollständig zum Vorschein. Sie passirt Eickerhof, Hulseman, geht dann westlich von Hiesfeld durch das Aver und Vehwer Bruch bis zum Barfuths- hof, von wo sie in die Bürgermeisterei Holten tritt. Um die Stadt Holten ist sie nicht mehr kenntlich. Die alte Burg scheint ihr eine Hauptstütze gewesen zu sein und zu der späteren Machtstellung der dortigen Dynasten Anlass gegeben zu haben. Unterhalb Holten am Bifanger °) springt sie ab und geht längst der westlichen Grenze des Schwarzenbruchs 10 ) auf Lantermannskotten, klein Rotthof und Lattenkamp, wo sie in den Park des Grafen von Westerholt zu Oberhausen tritt, ihn ganz durchschneidet und jenseits sich an die alte Burg zu Oberhausen, am äussersten Ende des Gemüsegartens und an die Emscher lehnt. In dem Parke besteht sie noch aus zwei Gräben und heisst die fränkische Landwehr. Auch auf der ganzen Strecke von dem Lackhauser Bruche an hat sie meistens nur zwei Gräben und zuweilen nur 7 Ruthen Breite. Von Oberhausen am jetzigen Bahnhofe und beim vormaligen Galgen läuft sie, eine Viertelstunde nördlich von Styrum, mit drei Gräben und in der Richtung von Westen nach Osten auf Scholtenhof in der Gemeinde Dümpten. Dann zog sie sich, wie die Untersuchung über Ripuarien unten ergeben wird, um die Herrschaft Broch trockneten die Sümpfe, legten Weinberge, Obstgärten, Wasserleitungen, Strassen an. — 4 ) An manchen Stellen ist sie noch in ihrer, fast ursprünglichen Beschaffenheit, an anderen zwar mehr oder weniger zerstört, aber doch immerhin äusserlich deutlich erkennbar und selbst da, wo die Cultur sie ganz geebnet hat, kann sie noch in ihrem fortlaufenden Grundrisse, als ein von Flur zu Flur sich fortsetzendes, zusammenhängendes Grundstück nachgewiesen werden. Ausserdem hat der Volksmund sie aufbewahrt, die Flurstücke, welche aus ihr entstanden sind, heissen „die Landwehr", die angrenzenden sehr häufig „an der Landwehr" und so sind sie auch in die Landcharten eingetragen. Sowohl die Flurcharten der clevischen Eegenten von circa 1600, als der bergischen von 1700—1710 lieferen von ihr, unter den gedachten zwei Benennungen, die genauesten Zeichnungen. Man sieht sie darin im Clevischen in einer fast gleichmässigen Breite von 130 Fuss, meist mit drei Gräben und vier Wällen (stellenweise aber auch drei Gräben mit zwei Wällen, oder vier Gräben mit fünf Wällen) sieht auch wo die Gräben mit Wasser gefüllt sind (die Charten sind colorirt), endlich ob sie noch wüst liegen, oder schon in Cultur genommen, letzteres selten von den Anschiessenden, mehr von den Pfarren oder Kirchen. Dass diese Landwehr bis 370 n. Ch. die eigentliche Grenzscheide geblieben ist, wurde schon oben S. 227 angedeutet, dass sie es unter Aurelian noch war, bezeugt Eutrop. IX. c. 9. Aurel. Victor de Caes. c 35. Vopis. in Tac. S.229. — 5 ) Bei Hamminkel sind Pastor und Kirche in Besitz derselben und weiterhin Private. — 6 ) Vielleicht als Fortsetzung steht mit dieser Landwehr diejenige in Verbindung, welche von der Lippe her auf Soest über Fahnen und Flerke, mit einem Zweigarme auf Himmelpforten und die Mohne, läuft. Es sind an derselben, bei Fahnen und Flerke, Opfermesser, Streithämmer und römische Schwerter gefunden. Wiskott, Beiträge zur Geschichte der Stadt Soest, S. 74, und liegt unter Berücksichtigung der Bichtung der Strasse oben S. 235 Nr. 32 die Vermuthung sehr nahe, dass wir es hier mit dem Grenzwalle zu thun haben, den Germanicus anlegte. S. oben S. 210. — ') In die Charten von 1600 und die neueren Flurregister der Gemeinde Lackhausen und Wesel ist die Landwehr unter diesem Namen und der angrenzende Acker s ehr häufig unter dem Titel „an der Landwehr" eingetragen. — 8 ) Auf dem linken Lippeufer, mehr östlich als die im Texte beschriebene, findet sich eine zweite Landwehr mit drei Gräben und vier Wällen, circa 130 Fuss breit, sie zieht sich bei Cadwei und der Bruchhauser Mühle vorbei, in deren Nähe sie endet, dieses und der Umstand, dass sie auf dem rechten Ufer keine Anlehnung hat, scheinen zu beweisen, dass sie keine durchgehende Wehr gewesen ist, wenn gleich ihre Breite sie mehr dazu berechtigt, als die im Text beschriebene. — °) Bifang (captura, exartum, proprisum) ist ein, aus dem Gemeindelande durch Zäune, Pfähle, Mahlbäume oder sonstige Zeichen ausgeschiedenes und der Hauptsohlstädte zur freien Benutzung zugewiesenes Stück. Codex Laurs. III. im Register. Du Cange. — I0 ) Dort steht sie in der Charte von 1720 noch als Landwehr gezeichnet, auch ist ihr Zug noch in den jetigen Flurkarten kenntlich, der Boden indess überall geebnet und 253 herum, wo sich noch Spuren von ihr vorfinden. Von hier bis Horath habe ich sie nicht weiter verfolgt. 11 ) Dort am Flanhard, nördlich von der Barmen-Wittener Strasse (Flur III. Nr. 128. 129) zieht sie sich durch dieJHatzfelder Büsche und zu der Ullenthaler Strasse längst des Kottens, genannt „an der Lander". Unterhalb Barmen, wo die Cultur sie vernichtet hat, ist sie von dem rechten auf das linke Ufer der Wupper gesprungen; auf letzterem findet sie sich zwischen Barmen und Eonsdorf, im Barmer Walde deutlich wieder, (die uralte, jetzt zerstörte Bergfeste Elberfeld war ihr hier eine wesentliche Stütze) und durchschneidet weiter die ganze Flur Scharpenack (Ronsdorf I.) in der Richtung von Westen nach Osten, nur an der Stelle des Gehöftes „Conrads Wüste", durch dass sie mitten durch läuft, ist sie durch die Anbauung vernichtet. Aus Scharpenack tritt sie in die Flur Marscheid, wo sie überall durch Wald und, ebenso wie in Scharpenack, auf der Anhöhe längs der Wupper, bald 600, bald 700 Fuss von dieser entfernt, fortläuft, dann nach Ueberschreitung des Marscheider Baches in die Bürgermeisterei Lüttringhausen tritt und Remscheid, (vielleicht Römerscheid) eine halbe Stunde westlich lassend, in manchen Krümmungen, immer auf der Höhe, die Flur Laaken (XII) in der Richtung auf Graves Hammer durchschneidet. Auf diesem Wege, am Paulusberge, tritt sie der Wupper auf 34 Ruthen nahe. Von etwa 110 Ruthen vor Graves Hammer ab bis zur Flur Sondern (XIII) ist sie zerstört. In Sondern (Waldung) zeigen sich noch die Spuren von ihr, welche sich auf Beyen- burg verfolgen lassen. Hinter Beyenburg springt sie auf das rechte Wupperufer und zieht sich durch die Flur Remelingrade den Sprelerbach (1. U.) hinauf, also fast unmittelbar längst der Grenze der Grafschaft Mark resp. des jetzigen Regierungsbezirks Arnsberg. Gegenüber dem Hofe „vor dem Baum" überspringt sie den Sprelerbach und und tritt in die Bürgermeisterei Gevelsberg (Grafschaft Mark) und dann zurück in Flur III. der Bürgermeisterei Rade vor dem Walde, ,2 ) wo sie, von der Milsper Höhe her, nach verschiedenen Windungen zum Rothstahl Hammer und zu der Enepe gelangt. Sie verfolgt diesen Fluss und zwar meist in seiner Nähe bis Höller Mühle, in deren Nähe sie die Ohausee zwischen Rade vor dem Walde und Breckerfeld durchschneidet. Unmittelbar darauf verlässt sie die Ennepe, durchläuft die Fluren: Wellershausen, (VH) etwa 40 Ruthen unterhalb der Ortschaft Weilershausen, Borbeck (VIII) in der Richtung von Schlcchtcnbcck auf Schlagbaum, Klaukenberg (IX), östlich von Klaukenberg, Altenburg (XI) längst des Ortes Winterhausen und zuletzt die Flur Kortmannshausen, an deren südlicher Grenze, zwischen Kortmannshausen und untersten Graben sie den Bewerbach überspringt und in die Bürgermeisterei Klüppelberg (Wipperfürt) und den Regierungsbezirk Cöln tritt. 13 ) Auf der ganzen Strecke von Barmen ab ist die Landwehr nur 60—70 Fuss breit und hat zwei Gräben ohne Wasser und in der Mitte einen Wall, also einen Durchschnitt wie oben Nr. II. eultivirt. — ") Wahrscheinlich läuft sie über die Höhen an der Ruhr (linkes Ufer) bis zum Deilbach, und diesen aufwärts, auf dessen linkem Ufer, bis nach Horath im Dönberge, wo sie sich wohl an die dortige Horather Schanze angelehnt hat. Längst dieser Grenze scheidet sich noch jetzt die sächsiche und fränkische Mundart. Das alte Schloss zu Hardenberg War jedenfalls eine alte Grenzwehr und Stützpunkt für den Limes. — u ) In dieser Bürgermeisterei findet sich noch eine zweite Landwehr, welche wahrscheinlich die Herrschaft Hückeswagen einschloss, mit dem Limes aber nichts gemein hat. — w ) Von hier aus bis auf dem linken Ufer der Sieg bleibt die Richtung des Limes nooh näher festzustellen. (Es scheint, dass er längst der alten Orte Wipperfürt und Lindlar nach Blankenburg zu suchen ist, wo er die Sieg übersprungen und sich auf Uckerrath fortgesetzt haben -wird. Von der Sieg ab nimmt er den Namen Pfahlgraben an und finden sich seine Spuren unfern Uckerrath, im Regierungsbezirk Coblenz, zunächst in mehreren Waldungen, weiterhin hinter der Burg Hammerstein , ebenfalls im Walde, dann auf dem rechten Ufer der Wied fortlaufend bis zum Schlosse Isenburg, wo noch Reste eines Römer- thurmes stehen. (Es würde für die Geschichte von Werth sein, wenn man ihn von Regierungswegen auf dem beschriebenen Wege verfolgte und die Thürme und Castelle an ihm offen legte, wie dieses in Nassau und Würtemberg geschehen ist. Freilich mit 100 Thaler, die der Regierungsbezirk jährlich für Alterthümer hat, ist nichts anzufangen, in Frankreich hat ein Departement allein für Geschichte 50,000 Franken.) Hierauf tritt er in Nassau, wo er aufgedeckt ist. Zunächst finden sich fortlaufende Reste von ihm auf den Höhen, westlich von Grenzhausen und Hillscheid, sowie bei Arzbach und Zimmerscheid. Hinter Bad Ems steigt er den „Pfahlsberg" hinunter, wo ein Castell stand, setzt über die Lahn und gelangt, längst des Castells östlich von Becheln, nach Dornholzhausen, dass er östlich lässt. Hier ist er im Walde überall noch kenntlich. Nachdem er das Castell bei Marienfels verlassen hat, erreicht er Dorf Pohl und die Höhe zwischen Holzhausen und Laufen- setten, wo im Walde noch die Reste eines Castells „Alteburg" stehen ; und weiter das Kastell bei Kernel. Von da senkt er sich durch den „Römergrund " zu der Aar, auf deren entgegengesetztem Ufer er durch den „Pfahlweg" und „ Pfahlbach " nach Dorf Born über Orlen längst des Waldes „Pohl" bis zur Quelle der Aar und dem dort gelegenen Castell „Alteburg" gelangt. Dann zieht er sich durch die Flur von Idstein, nahe der Quelle des Wörsbachs, durchDasbach nach einem Castelle, abermals „Alteburg" genannt, südwestlich von Hefftrich, dicht an der Quelle der Crüfftel vorbei auf den Rücken des Hohengebirges, wo sich, über der Quelle der Weil nahe bei Reiffenberg, abermals Reste eines Castells finden. Von da ab über Saalburg (Artaunum) und Caspersberg, ebenfalls römisches Castell, bildet er die Grenze zwischen Nassau und Homburg. Weiter schliesst er die ganze Wetterau ein, zieht sich bei Miltenberg über den Main zum Neckar und weiter bis Pforring an der Donau. Nach den gemachten Ausgrabungen im Nassauischen, (siehe darüber die Annalen des Vereins für Alterthumskunde und Geschichtsforschungen) befinden sich auf der inneren Seite des Grabens fortlaufend und in gleichmassiger Entfernung feste Wachtposten und Wachtthürme und liegen mehr landeinwärts in fast gleichem Abstände von zwei Stunden die eigentlichen Castelle und befestigte Lager. Im Würtembergischen, wo er nicht fern von der Stadt Rottenburg (Sulmocenne, B. Jahrb. I.) vorbeiläuft, ist er auf Staatskosten durch den Topographen Paulus aufgedeckt (vergleiche Stalin Gesch. Würtenbergs I.) Bei Ellingen in Baiern ist er durch einen Denkstein bezeichnet, der an der Nordseite folgende Inschrift hat: „Vallatum Hadriani et postea Valium Probi circa annum 279 p. C. a. Romanis exstruetum" und an derSüdseite: „Die Pfahlhecke, der Pfahlrain, spater die Teufelsmauer." Es ist hierbei zu bemerken, dass Probus noch eine weiter reichende zweite Pfahlhecke begann, deren Spuren man von Dünkelsbühl über Bühlertann bis zum Kocher findet, die aber nicht vollendet wurde. Was den Namen Pfahlgraben angeht, so findet man Cod. Laursham III. schon im Jahre 741 ihn als Pollum und im Jahre 812 als Phal. ___ 254 11. Das römische Kriegswesen. Die römischen Heere und deren Thätigkeit sind vor allem Deutschland zu Nutze gekommen. Rom verstand es, Heere aufzustellen und, so lange es sie ernähren musste, zu verwerthen. Die Führer, vom Feldherrn herab bis zum Offizier (Centurio) waren fach- und redekundige Männer, welche, der Tüchtigkeit wegen durch das allgemeine Vertrauen auf ihren Posten berufen, l ) mit ihren Untergebenen in gleicher Lage, auch die Entbehrungen und Gefahren mit ihnen gemeinsam trugen. 2 ) Die Soldaten waren solche im eigentlichen Sinne. Zu ihnen zu gehören war ein Ehrenrecht, es stand nur den römischen Vollbürgern zu 3 ) und diese Bürger brachten aus achtem, lebendigem Patriotismus einen unvertilgbaren Muth mit sich, gegründet auf volksthümliche, ausgebildete Gesetze und Institutionen, und geregelt und unbesieglich durch unbedingten Gehorsam gegen den Feldherrn. *) Selbst in den schwierigsten Zeiten 5 ) blieb ihnen das Bewusstsein von dem Ruhme für das grosse Ziel ihres Staates, der von den Göttern immer mehr und mehr bis zum ersten der Welt erhoben sei, mitgewirkt und sich geopfert zu haben, e ) daher auch vorwaltend Energie und Unverdrossenheit, trotzdem dass sie während ihrer ganzen Dienstzeit') schwer arbeiten mussten, 8 ) sei es im Interesse des Krieges 0 ) oder zum Nutzen des eroberten Landes oder des eigenen Ichs durch Gründung von Colo- ') Feldherr war bis zur Kaiserzeit der Consul, oder nach. Umständen der Dictator, Proconsul oder auch Praetor; die Legionsführer (Tribuni oder Obersten) wurden anfänglich auf Vorschlag des Senats vom Feldherrn, später vom Volke, theils aus dem Volke, theils aus der Ritterschaft ernannt, die Centurionen (die Offiziere der Legion und deren Seele, Befehlshaber über 100—200 Mann) wurden nach der Tüchtigkeit aus dem Heere, die Unteroffiziere, Optiones, anfänglich vom Tribun, später von den Centurionen gewählt, ebenso die Fahnenträger. Anfänglich hatte zwar der Staat, so lange er rein aristokratisch war, die obersten Befehlshaberstellen dem Altbürgerthume vorbehalten, allein dieses System musste in sich zerfallen. Schon 356 kam der höchste Militärbefehl, die Dictatur, in plebejische (neubürgerliche) Hände, später stiegen sogar Männer aus dem niedrigsten Stande auf den Kaiserthron, so Pertinax 192, der Sohn eines Holzhändlers aus Ligurien, Maximin 234, der anfänglich Viehhirt gewesen war. In keinem Stande hat die persönliche Tüchtigkeit so viel Gewicht, als im Militärstande, das beweist die Geschichte von lhucydides und Xenophon herab bis zu uns. Thucydides war eines Bauern Sohn, desgleichen Sforza, Spork. Ich will nicht an die Condottiere des Mittelalters bis auf J. de Wcrth herab erinnern, sondern nur der letzten Zeit gedenken, wo Deutschland seine grösste Erniedrigung erleiden musste, weil es, gegen sein eigenes Interesse, sogar zur Bekämpfung von Prinzipien wie das vorstehende über die Gleichberechtigung, einen Krieg wagte, der es, trotz seiner Besiegung, noch nicht überall zur Besinnung gebracht hat. Während auf seiner Seite Zerrissenheit im Volke und die Führung in den unfähigen Händen einer privilegirten Kaste lag (vergl. Oberst von Höpfner der Krieg von 1806, 1807, A. von Montbö, die chursächsischen Truppen im Feldzuge von 1807, 1. Bd.) stand ihm ein frischer Volksgeist gegenüber, mit Führern aus seiner Mitte. Hier einige Männer, die, aus dem Bürgerstande hervorgegangen, in Kurzem zu den höchsten Stellen emporgestiegen sind und die Hohlheit des Kastenprincips thatsächlich nachgewiesen haben: Augereau, Sohn eines Maurers und einer Gemüsehändlerin von Paris, geb. 1757, 1792 Soldat, 1794 General, Herzog von Castiglione, 1815 Pair; Bernadotte, Sohn eines Advokaten aus Pau, geb. 1764, 1780 Soldat, 1789 noch Sergeant, 1794 schon Divisionsgeneral, 1800 Kriegsminister, 1804 Marschall, Herzog von Ponte Corvo, 1818 König von Schweden; Alex. Berthier, Sohn eines Baumeisters, geb. 1753 zu Versailles, 1780 Soldat, 1789 General, 1806 Fürst von Neufchätel und Wagram und verh. mit Elise, Prinzessin von Baiern; Caesar Berthier, Bruder des vorigen, 1810 General; Bessieres, Solin eines Bürgers aus Ressac, 1792 Soldat, 1795 Hauptmann, 1806 Marschall und Herzog von Istrien; Brune, Sohn eines Advokaten zu Brives la Gaillarde, geb. 1764, zuerst Buchdrucker, 1793 Soldat, 1797 General, 1805 Marschall; Davoust, geb. 1770, 1786 Soldat, 1793 General, 1804 Marschall, 1809 Prinz von Eckmühl; Jourdan, Sohn eines Buchdruckers zu Limoges, geb. 1762, 1778 Soldat, 1793 General, 1803 Marschall, 1830 Minister; Kellermann, Sohn eines Strassburger Bürgers, geb. 1755, 1772 Soldat, 1792 General, 1804 Herzog von Valrny; Lannes, Sohn eines Färbers aus Lectoure, Depart. Gers, geb. 1769, 1792 Soldat, 1800 General, 1804 Marschall, 1809 Herzog von Montebello; Lefebre, Sohn eines Müllers aus Ruffack, geb. 1755, 1777 Soldat, 1794 General, 1804 Marschall, 1807 Herzog von Danzig; Massena, Sohn eines Weinhändlers aus Nizza, geb. 1758, zuerst Schiffsjunge, 1775 Soldat, 1793 General, 1804 Marschall, 1807 Herzog von Rivoli, 1809 Fürst von Esslingen; Moncey, Sohn eines Advokaten aus Besancon, geb. 1754, 1770 Soldat, 1794 General, 1804 Marschall, Herzog von Conegliano; Mortier, Sohn eines Kaufmanns aus Chateau-Cambresis, geb. 1765, 1791 Nationalgardist, 1794 General, 1804 Marschall, 1807 Herzog von Treviso; Murat, Sohn eines Wirths aus La Bastide bei Cahors, geb. 1771, 1791 Jäger zu Pferde, 1806 Grossherzog von Berg, 1812 König von Neapel; Ney, Sohn eines Küfers aus Saarlouis, geb. 1767, 1787 Husar, 1796 General, 1804 Marschall, 1805 Herzog von Elchingen, 1812 Fürst von der Moskwa; Oudinot, Sohn eines Kaufmannes aus Bar-le-Duc, geb. 1767, 1784 Soldat, 1809 Marschall, Herzog von Reggio; Savary, Sohn eines Soldaten, geb. 1774 zu Marc in den Ardennen, 1789 Soldat, 1795 General, Herzog von Rovigo, 1810 Minister; Serrurier, Sohn eines Bürgers aus Grenade, geb. 1742, 1755 Soldat, 1792 General, 1804 Marschall, Graf, 1830 Pair; Soult, Sohn eines Bauern aus St. Amand bei Castres, geb. 1769, 1787 Soldat, 1794 General, 1804 Marschall, 1808 Herzog von Dalmatien, 1814 und später Minister; Suchet, Sohn eines Fabrikanten aus Lyon, geb. 1772, 1792 Suldat, 1798 General, 1810 Marschall, 1812 Herzog von Albu- fera; Victor genannt Claude Perrin, geb. 1764 im Dorfe Marche, wurde 1792 aus einem Ladendiener Soldat, 1797 General, 1807 Marschall und Herzog von Belluno u. s. w. — 2 ) Selbst Kaiser Tiberius theilte beim Feldzuge die Entbehrungen mit den Uebrigen; er speiste auf blossem Rasen sitzend, übernachtete oft ohne Zelt und stand Tag und Nacht Denjenigen zu Gebote, die über seine schriftlichen Befehle im Unklaren waren (Suet. 18); den Kaiser Aurelius Carus fanden die persischen Gesandten, als er mit seinen Soldaten Mehlbrei und gesalzenes Schweinefleisch ass. Aehnliches kann man zu verschiedenen Zeiten verzeichnet finden. Von den neueren Armeen kann nur die französische ein oameradschaftliches Zusammengehen aufweisen, wo der Führer nach der Befähigung aus der Masse hervorgeht. Ich entsinne mich noch aus dem Jahre 1812 des brüderlichen, heitern und an rechter Stelle dienstfertigen Umgangs zwischen den stets properen Offizieren und Soldaten, wie sie auf derselben Bank hinter demselben Biere und hinter demselben Weine sassen, und daneben der classischen und elastischen Folgsamkeit, wenn der Degen gezogen war. Der mit den Verhältnissen Vertraute und Einsichtsvolle wird den Werth solcher Zustände zu schätzen wissen. Wie anders bei uns! — 3 ) Das heisst die ursprünglich herrschenden Römer, wobei die Unvermögenden nicht mitzählten. Die Aushebung (Delectus) geschah durch eine fachkundige Commission von 24, theils vom A r olke gewählten Personen (Militärtribunen). Nur der vierte Mann war militärpflichtig (Cicero de Div. I. 45.) Seit Marius, 100 v. Chr., wurde nicht mehr auf Vermögen, sondern auf körperliche Tüchtigkeit gesehen, und so kamen auch römische Proletarier und Freigelassene in das Heer. Weiter noch ging die lex Plautia Papiria 89 v. Chr., welche allen römischen Bundesgenossen das römische Bürgerrecht ertheilte und so die Militärpflicht von dem kleinen römischen Gebiete über ganz Italien verbreitete, dabei aber auch Aushebung durch Legaten, welche der Feldherr schickte und Stellvertretung statt persönlichen Dienens (Ramplacement) zur Folge hatte. Plin. ep. X. 39. Am weitesten ging Caracalla, der allen Freien des ganzen Reiches das römische Bürgerrecht verlieh. —. 4 ) Modestia genannt. Schon dieses Wort gibt das Innige des Verhältnisses kund. Man muss dabei nicht an unsere Zustände denken und an Soldaten, in denen jedes Ehrgefühl todt geschimpft ist. — 5 ) Es sind hierbei selbstredend die spätem Zeiten des römischen Verfalles ausgeschlossen, wo die Institutionen gestürzt, die Standpunkte verrückt und die Legionen durch ehrgeizige Führer auf Abwege geleitet worden waren. — °) Ein ähnliches Gefühl muss man jetzt den Franzosen nachrühmen, — *) Anfänglich nur die Dauer des jedesmaligen Krieges, [unter Kaiser Augustus aber 20 Jahre. — e ) Tac. Ann. XI. 18. XIH. 35. 53. hist. II. 93. Cicero Tusc. II. 16. Veget. I. 12. 27. Die Organisation der Legionen hat Veg. II. 14. — °) Die Arbeiten im Kriege und für den Krieg waren sehr gross. Es 255 nien, 10 ) Villen, Gärten und durch Bebauung des Ackers, womit sie der Staat für treugeleistete Dienste begnadigte. ") Die überwältigende Stärke und Widerstandsfähigkeit, welche so zusammengesetzten Heeren beiwohnen musste, wurde noch dadurch erhöht, dass man sie, selbst im Frieden, fern von städtischem Leben in stehenden Lagern aut sich beschränkt unterhielt, wo sie, ganz auf ihre Ausbildung angewiesen, gegen alle Unfälle geschult, von entnervenden Gelüsten und weibischen Manieren nicht berührt und dem bürgerlichen Leben nicht lästig und nicht gefährlich, 12 ) zu einem compacten Ganzen zusammenwuchsen, allen Feinden überlegen nicht durch die Masse, 13 ) sondern durch die Tüchtigkeit '*) Das Alles musste den Deutschen imponiren, zumal wenn sie sahen, wie Tacitus erzählt, dass, wenn auch ganze Heereshaufen durch widriges Geschick vernichtet wurden, doch sofort neue, voll desselben eisernen Muthes, an ihrer Stelle standen, und es mussten ihnen auch die inneren Gründe klar werden, da Rom ihnen den Blick in seine innern Angelegenheiten nicht schloss, sie vielmehr zu den höchsten Stellen bei Militär und Verwaltung zuliess. l3 ) Das Resultat war die Zusammenschaarung als Alemannen, Franken und Sachsen. war Grundsatz, -was man zum Kriege brauchte, im Lager zu verfertigen. Auf dem Marsche musste der Soldat alle seine Waffen, Lebensmittel für 14 Tage sammt Kochgeschirr etc., zusammen 60 Pfund, tragen (siehe Abbildung auf der Trajanssäule) dabei Wege und Brücken bauen, jeden Abend das Lager befestigen, Brennholz, Proviant, Balken, Bretter herbeischaffen helfen, überhaupt sich jeder Arbeit unterziehen (vergl. vorige Note und M. Simon „die ältesten Nachrichten von den Bewohnern des linken Rheinufers, 1828. — 10 ) Plutarch erzählt von Marius, dass er 102 v. Chr. durch seine Soldaten unter Anderen einen Canal zur Verbindung der Rhone mit dem Meere habe graben lassen; Drusus, wie oben erzählt, beschäftigte die Krieger mit dem Issel-Canal (Seite 201) und der Verbesserung des Rheinbetts (S. 231), Oorbulo, 47 n. Chr. mit einem 23 Meilen langen Canal zwischen Maas und Rhein, um das Land gegen Ueberfiuthung zu schützen (Tac. XI. 20.) und Pau- linus Pompejus (59 n. Ch.), um die Dammanlagen des Drusus am Rheine zu vollenden (Tac. Ann. XIII. 53), während gleichzeitig Vetus sich anschickte, Rhone und Rhein durch einen Canal zwischen Mosel und Saone zu verbinden. Posthumus, 260—269 erbaute mit ihnen 7 Jahre hindurch Städte in Deutschland, Trebellius Pollio in Lolliano, S. 186. Im Jahre 358 n. Ch. erbauten römische Soldaten drei Castelle an der Maas und im Jahre 359, unterstützt von den Hülfstruppen, die aus Liebe zum Feldherrn freiwillig mithalfen, in einem Jahre 7 neue Städte am Rhein, versahen sie mit Mauern und Magazingebäuden und unternahmen gleichzeitig einen siegreichen Feldzug gegen die Alemannen (Amm. Mar. XVII. 9. XVIII. 2). Im Jahre 369 liess Kaiser Valentinian durch sie den Rhein von der Schweiz bis zur Mündung mit Schutzdämmen gegen das Wasser versehen und sowohl das linke, als auch hier und da das rechte Ufer mit Thürmen und Castellen decken, nicht minder den Neckar zur Gründung eines festen Platzes daselbst mit grosser Gefahr umleiten (Amm. Marc. XXVIII. 2.) Probus, der hoffte die Soldaten einst ganz entbehren zu können, benutzte sie nicht nur zur Sicherung der Reichsgränze die oben erwähnte Mauer zu bauen, sondern auch um in Ulirien Felder umzugraben, Weinberge 'anzulegen und Sümpfe auszutrocknen. Letzteres wurde Ursache seines Todes (Vob.), ja Curtius Rufus liess durch sie im Nassauischen Silbergruben aufschliessen und Stollen bauen (Tac. Ann. XL 20), Constantin, als er Christ geworden, durch sie in unlöblichem Eifer die Tempel niederreissen, Eusebius vita Const. III. 55 seq. Socrates hist. eocl. I. 3. Es ist zweifellos, dass die römischen Soldaten auch alle, oben aufgeführte Heeresstrassen gebaut haben. Aehnliches leisteten in diesem Jahrhundert die Franzosen in Afrika und im Krimkriege, die Schweden bei dem Götha-Canal. Oberst Courbiere hat eine nützliche Schrift geschrieben, auch das preussische Heer zu verwerthen. — ]1 ) Die Soldaten erhielten seit dem Bürgerkriege für langjährige brave Dienste Ackerstücke, und zwar in Deutschland, im rheinischen Zehntlande, zur Colonisirung angewiesen, mit der Pflicht zur Grenzhut, ähnlich wie bei der österreichischen Militärgrenze. Lamp. inAlex.Sev. 15.58. Vop.Prob. 16. L. I. Cod. Theod. VH 15. L. 3. Cod. XL 59. Fr. 11. pr.Dig. XXI. 2. de evictionibus et dupl. stip. Simon von Leuwen in seinem Corpus juris findet darin den Ursprung der Lehne. Gewiss ist, dass die meisten dieser Niederlassungen später von den Deutschen occupirt und vornehmlich die Castelle, Wartthürme und Villen in Dynasten und Rittersitze verwandelt sind. Vergl. Stalin, Würtemb. Gesell. — ,2 ) Hierüber hat schon Zosimus lib. IL c. 34 sehr richtige Bemerkungen, indem er erzählt, dass Constantin der Grosse die Soldaten aus dem Lager herausgezogen und die innern Städte „mit der Pest des Kriegs Volkes" heimgesucht habe. — ") Das römische Reich, dass grösste aller kriegerischen Staaten, hatte unter Tiberius (siehe Franz Graf von Champagny die Caesaren Bd. 3 S. 329 u. s. w.), im Ganzen nur gegen 320,000 Mann, unter Nero 396,000 Mann und unter Marcus Aurelius 500,000 Mann, und damit wusste es alle die Reiche zu beherrschen, welche jetzt zu Frankreich, Spanien, Portugal, Nord-Africa, Türkei, Italien, Holland, Belgien, der Schweiz, dem grössten Theile Oesterreichs und dem westlichen Deutschland gehören, von denen jetzt einige allein obige Zahl überbieten und das ganze römische Staatsbudget erreichte kaum 100,000,000 Th., während jetzt der Preussische Staat schon ein grösseres hat. Damals wagte aber auch keiner ohne Schild aus der Schlacht zu kommen, während man heut zu Tage bei der Flucht die Wege mit Armaturen bedeckt findet, damals sah man bei Bewaffnung nur auf Zweckmässigkeit und Dauer, jetzt mehr auf Flitter und Mode, die täglich wechselt. Damals kannten die Gesetze auch Soldaten-Ersparnisse (peculium), jetzt Schuldenmacher-Privilegien. Es sollen damit nicht Ausnahmezustände in Schutz genommen sein, wie sie Sallust Cat. 37 besclireibt. — M ) Napoleon sagte, 50,000 Mann sind noch lange nicht 50,000 Soldaten. Dieser weise Spruch scheint manchen Staaten ganz unbekannt. — 15 ) Vergl. Seite 231, die dort aufgeführten lassen sich noch durch Mellobaud, Bauto, Rurich unter Maxentius, Argobast unter Gratian vermehren. 256 III. Lobbcricli und lloclioltz zur Zeit der Franken. 1. Entstehung der Pranken und ihre ersten Regenten. Gegen die Mitie des dritten Jahrhunderts schwinden viele von Caesar und Tacitus namhaft gemachte deutsche Völkerschaften und treten an ihre Stelle andere, die sich Franken, Alemannen, Sachsen, Baiern und Thüringer nennen, unter denen namentlich die orsteren, von Tag zu Tag politisch bedeutender und zuletzt für die Neugestaltung Europas maassgebend werden. Um diese welthistorische Erscheinung zu erklären, ist das Kriegswesen der alten Deutschen in Betracht zu ziehen. Sie kannten zwei Arten von Kriegen: Volks- und Privatkriege, jene für das Wohl des ganzen Volkes unter Aufgebot des Heerbanns, d. h. aller Waffenfähigen, diese für das Sonderinteresse eines einzelnen Führers und seiner Gefolgschaft, ') ursprünglich nur Raubzüge (latrocinia). Beide Formen mussten den Römern gegenüber Probe bestehen und die erstere, die Wichtigste, bewährte sich, wie sie war, nicht ausreichend. Bewies sich auch der Heerbann in sofern furchtbar, dass selbst kleine Völkerschaften durch ihn den Eroberungen der Römer, trotz deren wohlgeschulten und gut geführten übergrossen Kriegsmassen, abwehrend, ja sogar vernichtend entgegen treten konnte, 2 ) so war er doch in seinem damaligem Zustande für Angriffskriege ganz unbrauchbar und für Vertheidigungskrige meistens in sofern ungenügend, als nicht selten Haus und Hof, Saat und Vieh dem Feinde preisgegeben werden musste, um das Ganze, das Land, zu retten. Die Grundursache der relativen Unbrauchbarkeit lag in -der Zerrissenheit Deutschlands in einzelne, kleine Völkerschaften, 3 ) in der Selbstständigkeit der Führer und Glieder des Heerbans, 4 ) in der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit, die ganze Masse der Waffenfähigen über die Landesgrenze hinauszuführen und sie nach geschlagener Schlacht zusammenzuhalten, in dem Mangel an Tactik, der Beutebegierde und andern deutschen Untugenden undUnerfahrenheiten. Wie nun aber diese Hindernisse beseitigen und den kriegerischen Geist der Nation, ihre Kampfbegierde, ihren Muth, der bis auf den letzten Mann aushalten konnte, ver- werthen! — Das lernte man von den Römern. Diese gaben den Deutschen Zutritt zu den höchsten Militär- und Civil- Stellen 5 ) und dadurch Mittel, sich zu überzeugen, dass Patriotismus zwar die höchste Kraft gewähre, dass indessen Organisation und Disciplin die wichtigsten Träger derselben seien. Da nun das gesammte deutsche Volk für diese Anschauung nicht gewonnen werden konnte, so blieb nur eine Vereinigung der freiwillig sich bietenden Kräfte, d. h. Genossenschaften und Gefolgschaft unter erprobten Führern übrig. Der Erkenntniss folgte die That. Ein kühner Führer, der das Vertrauen und hinreichendes Gefolge besass, erliess den ersten Aufruf zu dem Angriffskriege; ihm schlössen sich andere mit ihrem Gefolge an, erkannten ihn als Hauptführer an und verpflichteten sich zu unbedingtem Gehorsam. 6 ) Mit dem fortschreitenden Unternehmen mehrte sich die Theilnahme. Die Verbindung blieb indessen, was sie anfänglich war, eine rein militärische, wurde aber, als man das angegriffene Land erobert, die Niederlassung begonnen' hatte, eine bürgerliche. Zweifellos haben nur Führer sich nahewohnender Völker das Unternehmen ein- und durchgeführt, und da nur Theile verschiedener Völker den Angriff machten, so konnte nicht einer der vorhandenen Völkernamen dem Ganzen beigelegt werden, man musste einen neuen erfinden, und da die, unter dem neuen Namen bewirkten Eroberungsresultate die Machtstellung des angrenzenden Mutterlandes unendlich überstiegen, so war es natürlich, dass letzteres in das Unternehmen ganz mit hineingerissen wurde und vor dem neuen Verhältnisse verschwand. Auf diese Weise stand das Ganze, trotzdem es nicht von einem Volksstamme 7 ) allein ausging, doch so consolidirt da, dass es wie ein Volk aussah. 8 ) Was insbesondere die Franken angeht, welche sich in unserer Gegend geltend gemacht haben, so sind in ihnen dio Chamaver, Tencterer, Usipeter, Sigambrer, Gugerner verschmolzen. 9 ) Sie erscheinen, wie erzählt, zum ') Die Unternehmungen des Ariovist und die meisten späteren Heereszüge waren Privatkriege. In den ersten zweihundert Jahren der Römer kann man nur die Züge der Usipeter und Tencterer und die Kriege derSueuen gegen die Ubier, oben S. 197, der Sigambrer gegen die Catten, oben S. 201, der Cherusker und ihrer Bundesgenossen gegen die Römer, oben 206, der Friesen, der Amsiyarier unter Bajoeolaus oben 214 und den Aufstand der Bataver unter Civilis, S. 215, zu den Volkskriegen rechnen. Was die Gefolgschaft angeht, so spricht davon nicht nur Caesar bei. gal. VI. 23. Tac. Germ. 13, 14, sondern auchjDio LXX. 11, auch er kennt yivt] und tS-vtj: Geschlechter und Völker. — 2 ) Diejenigen, welche in neuem Zeiten die Landwehr beseitigen und durch Vermehrung der stehenden Heere ersetzen wollen, müssen obige Thatsachen ganz aus den Augen verloren haben und gar nicht mehr wissen, wo die Stärke einer Nation ihre Wurzel hat, und mit was sie gekräftigt und aufrecht erhalten werden kann. — 3 ) Die germanischen Völker (Gentes) waren selbsständige politische Körper (Civi- lates). — 4 ) Tac. hist. IV. 76 und oben S. 229. — 5 ) Siehe oben S. 231. — 6 ) So war es stets deutsche Weise; das beweisen die Schaa- rungen zu den Bagauden, die Stellinga, die Kreuzzüge, die Fahrten nach Preussen, die Condottieres in Italien und Deutschland bis auf Wallenstein und noch tiefer hinunter, die Fehde Rittergesellschaften des Mittelalters u.s.w. Die besitzlosen, nachgeborenen Söhne fanden darin, wie noch jetzt der grösste Theil des preussischen Adels in der Armeei ihre Beschäftigung und ihr Fortkommen. — ') Von den Alemannen sagt Asinus Quadratus bei Agathias I. 6 ausdrücklich: „sie sind zusammengelaufene, untereinander gemischte Menschen, wie dieses schon ihr Name ausdrückt." Dass die Franken ebenfalls aus Gliedern verschiedener Völkerschaften zusammengesetzt waren, ist schon oben Seite 195, Sigambri, angedeutet. Eumenius Paneg. Const. C. 5 spricht von diversis Francorum Gentibus und c. 6. von Franciae nationes, c. 13. von reges Franciae, vergl. unten Anmerkung 13. Nazarius Paneg. Const. c. 18 nennt Bructerer, Chamaven, Cherusker, Tubanten, welche Lac- tantius de mortibus persecutorum c, 29 als „Francorum gens" zusammen greift. Procop. caesariensis (lebte 6. Jahrhundert.) de hello gothico erzählt: Am Ausflüsse des Rheines in das Meer, zwischen Sümpfen, wo einst Germanen gewohnt hätten, sässe jetzt ein barbarisches Volk, genannt Franken, Aurelius Victor de Caesaribus c. 33, kennt Francorum Gentes, die Peuting. Charte: Chamavi et Franci. — Vergl. unten Anmerkung 9 und 11, Früher licss man sie bald aus Maurungaria jenseits der Elbe, bald aus Pannonien, bald sogar ausTroja einwandern. Gregor von Tours hist. II. 9. Geog. Rav. I. 11. Trittemius Ann. — 8 ) Vergl. Eduard v. Wietersheim, Gesch. der Völkerwanderung, Bd. 2, 1860, ein critisches Werk, — «) Gregor von Tours II. 9 rechnet auch de Bructerer, Amsivarier und Catten dazu, vergleiche Anmerkung 7. 257 ersten Male 238 n. Chr. unter dem Namen Franken, das heisst zusammengetretene Freie 10 und durchstreifen von da ab immer zahlreicher und häufiger, dabei stets verwüstend und plündernd nahe und ferne Gegenden. ") Zur Zeit Julians bewohnten, wie oben erzählt ist, die salischen Franken 12) einen Theil der batavischen Insel und dehnten, im Verein mit den Chamaven, ihre Herrschaft über -beide Ufer der Waal aus. ") Neben ihnen anf dem rechten Rheinufer aufwärts wohnten die attuarischen Franken. W) "Wenn gleich Julian beide, jene 358, diese 359 in ihrem eigeuen Lande heimsuchte und ihnen Geissein, Gefangene und Beute nahm, so blieben sie doch im Besitz ihrer Länder > 6 ) und zwar scheinbar so consolidirt, dass von da ab die Geschichtsquellen von einem politisch geschlossenen Gebiete unter dem Namen Francien sprechen. 16 ) Wenn man auch hierbei noch nicht an ein vollständig einheitliches Ganze denken darf, indem man immer noch die verschiedenen, zu dem Frankenbunde zusammengetretenen Theile jeden mit seinem eigenen Könige antrifft,") so lag doch ein Abkommen und ein fester Plan vor, wonach den salischen Franken Belgien und die übrigen Länder im Westen, den Attuariern die Germania secunda, jetzt Rheinprovinz, also die Länder im Süden, und die Silva Carbonaria, der Kohlenwald, l8 ) d. h. die Ausläufer der Ardennen nach der Maas hin, als die Grenzen der beiderseitigen Eroberungen angewiesen waren. I9 ) Bei dem ganzen Unternehmen zeichnete sich unter den fränkischen Königen vor allen Clodio aus, der Anführer der Salier und unzweifelhaft von Nation ein Sigambrer. 20 ) Er hatte seinen Sitz im Lände der Tongeren zu Dispargum, 21 eroberte 445 Cambray von den Römern und dehnte sein Reich bis zur Somme aus. 22 ) Merowich, wohl nicht sein Sohn, aber sein nächster Anverwandter, 23 ) wurde sein Nachfolger 2 *) und Stifter der ersten nachweisbaren fränkischen Dynastie, welche durch Clodwig auch über alle übrigen fränkischen Reiche ihr Scepter zu erstrecken wusste. Von den anderen fränkischen Königen waren die der Attuarier die hervorragendsten. Sie hatten sich schon zur Zeit des Clodio auf das linke Rheinufer ausgedehnt. 25 ) Die Geschichtsquellen enthalten Winke, dass dieses 396 geschehen ist, I0 ) Ueber die Ableitung des Namens ist viel gefabelt, vergl. auch Anmerkung 7. Audigier gibt im Jahre 1676 schon vierzehn verschiedene Meinungen an, dazu sind später noch mehrere gekommen. Luden, teusch. Gesch. II. will den Namen von „Wrangen" sieb streiten (eigentlich ringen), Philipps, Deutsch. Gesch. I. von vingan: torquere oder vrikan: persequi herleiten, Dass der Name von der Waffe „Francisca", die sie getragen, hergekommen, hat nichts mehr für sich, als die vielleicht viel richtigere Behauptung, dass die Waffe ihren Namen von denFranken erhalten. Man darf sich über solche Künsteleien nicht wundern, haben sich doch auch die Alemannen, trotz des klaren Ausspruches des Quadratus (oben Anmerkung 6) von der Waffe: Haie, und durch G. Grimm, Gott. Gelehrte Anz. 1835, von Ale (d. h. ganze, rechte, tüchtige) benamsen lassen müssen. — ") 254—257 sogar in langen Raubzügen durch Gallien, Spanien bis Afrika. Hiergegen mit Unreoht Luden 1. c. II, S. 101, der überhaupt, um nur die Deutschen glorreich erscheinen zu lassen, die Quellenschriftsteller für die fränkische Periode ebenso ungerecht behandelt, wie die für die römische. Loebell in seinem Gregor von Tours S. 434 und Andere haben dieses Verfahren mit seinen schlimmen Folgen zerlegt und mit Recht scharf getadelt. Ueber die grosse Volkszahl der Franken und dass der Grenzsoldat nicht Tag nicht Nacht gegen ihre Ueberfälle sicher war, siehe Libanius (lebte im 4. Jahrhundert) Oratio basilica in dessen Orationes ed. Morelli, Lutetiae 1627 S. 138. Agathius Scholasticus (lebte im 6. Jahrhundert) de imp. et rebus gestis Justin, in corp. hist. Byzant. Venetiis 1729. T. II. S. 26. — ") Zosimus III. c. 6 schreibt: Das salische Volk, ein Glied des Frankenbundes (To 2a).iu>v e&vo?. (f'Qtt vxmv 'ceno'fj.01 QOf) sei vormals von den Sachsen aus der Heimath vertrieben worden und habe sich in der batavischen Insel niedergelassen (vergleiche folgende Anmerkung). Der Ort der Niederlassung wird später in dem Gau Salon und noch jetzt in Salland, dec Stadt Oldensal und dem Orte Saleck nachgewiesen. — 13 ) Am. Marc. XVII. c. 8 erzählt, dass salische Franken (Francos eos videlicet quos consuetudo Salicos appelavit) es gewagt hätten, sich in der römischen Toxandria (siehe oben Seite 194) niederzulassen. Sie blieben diesmal darin sitzen, (siehe oben Seite 227), früher hatten Franken Besitzungen zwischen Waal und Rhein oecupirt, sie wurden indessen von Constantius Chlorius 292 daraus vertrieben, der sie sogar 293 in ihrem eigenen Lande überfiel und von ihnen, wie von ihren Verbündeten, den Friesen und Chamaven, viele tausend Familien in die Gallischen Städte schleppte, von wo aus sie zum Anbau der Aecker und auf das Land vertheilt wurden. Eumen. Paneg. Const. c. 9. Annon. Paneg. Max et Const. dictus 1. 4. Aehnliches geschah durch Maximian. Eum. 1. c. c. 21: sieul postea tuo Maximiniane Auguste, nuto Nerviorum et Trevirorum arva jacentia Laetus postliminio restitutus et reeeptus in legesFrancus exooluit. (Vergl. unten das Capitel über dieLaten von Lobberich). — ") Im Jahre 359 sassen die attuarischen Franken noch auf dem rechten Rheinufer, wie aus Am. Marc. XX. c. 10 hervorgeht, wo er erzählt, dass Julian sie, von Xanten über den Rhein setzend, angegriffen habe: Francorum, quod Attuarios vocant, inquietorum hominum — in limitem Germaniae seeundae — Tricesimae oppido pro- pinquabat __ Rheno exinde transmisso. Attuarische Franken heissen sie, weil die Völkerschaft der Attuarier (siehe oben S. 201, Anm. 17) bei ihnen die vorwiegende war. Der spätere Gau Hattarun erinnert an ihre Stammsitze. — ,5 ) Oben S. 227. — l6 ) Zuerst kommt Francia bei Eum. Paneg. const. 10 vor: Reges ipsos Franciae; später spricht Kaiser Julian, Opera, von Francia und Alemannia. Die Peutingersche Charte und St.Hieronymus Vita St.Hilarionis sprechen von Germania nunc Francia. Am.-Marc. XXX. 3. sagt: in Francia Mellobaud bellicosus rex 375 und Gregor von Tours II. 9. omnes Franciae recessus. — n ) Im Jahre 306 kommen Ascarich und Ragaisus als fränkische Könige vor, bei Eum. Paneg. Const.10 und fast gleichzeitig Genobaud, bei Mamertius Paneg. Maxim, c. 10. Im Jahre 375 lebte Mellobaud bellicosus rex Franciae. Am. Marc. XXX. 3. XXXI. 10. Genobaud, Mareomer und Sunno, welche 388 als Anführer der Franken das Cölner Gebiet verwüsteten, waren gleichzeitig Könige, denn wenn sie auch in der Gesch. des Sulpicius Alexander bald Duces, bald regales, bald Reguli Francorum genannt werden und Greg. v. Tours Bedenken trägt, in ihnen Könige zu erkennen, so wird doch dieser Zweifel gehoben, indem in Cl. ClaudianiPaneg. in primum Consul. Stilichonis die, durch Stilichos Einfluss an Stelle des Mareomer und Sunno Erwählten: Franciae reges genannt werden. — I8 ) Noch jetzt in Kohlscheid bei Aachen kenntlich. — I> Sohn wird mit seinem Vater von Clodowig ermordet. Gregor von Tours stehen soll: Clodio Rhenum transit, so kann ich diese Stelle nicht finden. — M ) Gregor von Tours II. 9. Sidon. Apoll. Paneg. Jul. "Vel. Majorano. Er besass also das Gebiet der Tongern und Nervier. — «) Aimoin Gesta Franc. I. 6. Genealogia Merow, bei Chifflet in Anastasi Childerici Regis p. 13. Eckhardt Comment. de rebus Pranciae Orientis I. 28. Er soll die Kinder des Clodio, welche minderjährig waren, ausgeschlossen haben. — 2 ) Gregor v.T. 1. c. — «) Zur Zeit der Könige Genobaud, Marcomer und Sunno, 38S, hatten die Römer noch auf dem rechten "Ufer bis zum Limes festen Fuss, denn es wird ausdrücklich berichtet, dass die Feinde erst den Wall (Limes) durchbrachen und dann über den Rhein setzten. Gregor v. T. II. 9. Zur Zeit jedoch, als die Notitia Dignitatum utriusque imperii, orientis sc. et oeeidentis aufgezeichnet wurde, was nach den neuesten gründlichen Forschungen zwischen 402—408 erfolgt ist, war das linke Ufer von Andernach abwärts, überhaupt die ganze Germania seeunda verloren, nur zu Luaiges am Jecker bei Tongern stand noch ein römischer Präfect mit einer kleinen Truppenabtheilung: PraefectusLaetorumLagensium prope Tungros Germaniae seeundae. Der Zeitgenosse Salvianus Massiliensis lib. VI. 119 nennt Cöln: „Agrippina hostibus plena," — 26 ) Fast gleichzeitig erweiterten auch die Salier ihre Herrschaft. Cl Claudianus in pr. cons. Stilichonis. — 2 ') Die gestellten Hülfstruppen treffen wir in der Notitia imp., z.B. 1 fränkische Reiter-Abtheilung, 7. fränkische und 9. ChamaviseheCohorten in Egypten, 8. fränkische Reuter-Abtheilung in Mesopotamien, Bructuri und Amsivarii in Frankreich. Den übrigen Herganc deutet Cl. Claudianus in primum Consul. Fl. Stilichonis an, namentlich:- Rhenum minacem adeo mitescere cogis, ut Salius iam arva colat flexosque Sycambrus in falcem curvet gladios, geminasque viator quum videat ripas quae sit Romana requirat, Dass hier Franke und Sigambrer unterschieden werden, ist rhetorisch zu nehmen. — 28 ) Siehe vorige Note in fine. Auch der Bericht des Kaisers Probus über seinen germanischen Feldzug an den Senat bezeugt, dass sich seit Anfang des 2. Jahrhunderts die Lebensweise der Deutschen vollständig umgeändert hatte. Vopis. in Probo. — 20 ) Gregor v.T. II. 9. Salvianus Massiliensis 1. e. VI. 119. 130. — 3 °) Idatii Chron. I. 617. ') Dass Gregor von Tours unter Thüringer Tongern versteht, geht am deutlichsten aus seinem Werke II. 9. hervor, wo er erzählt dass die Franken, nach Ueberschreitung des Rheins vom rechten auf das linke Ufer, nach Thüringen, d. h. Tongern, gekommen seien. — J ) loh habe Ragnacher hier eingereiht, weil er Anverwandter Clodowigs- und König im Lande der Nervier heisst. Da Letzteres 259 Clodowig (Clovis) (Fortsetzung siehe vorige Seite Generation IV.) V. 1. Theuderich, Thiderich I., Sohn der Beischläferin, geb. gegen 485, kämpfte 507 mit seinem Valer gegen die Gothen, erhielt in der Theilung die Provinzen amiihein, von da ab Königreich Auslrasien (Ostreich) genannt. Residenz Metz, t 534, h. N., T. des Burgundischen Königs Sigismund. 2. Clodomir, geb. 494, residirte zu Orleans, t 524 im Felde gegen die Burgunder, h.Güntheuca, wiederverh. an ihren Schwager Clolar. i.Gonthard,2.TheobaId, von ihren OheimenClotar u.Childebert ermordet, 3. Clodoald(St.Cloud)|560. 3. Clotar I., residirte zu Soisson, vereinigte 558 das ganze Reich seines Vaters unterseinemScepter, f561, h. 1. Guntheuca, Clodomirs Wittwe, 2. Radegund?, 3. Ingund, 4. Aregund, 5. Chunsena, 6.Wuldetrade, die unten genannte Wittwe Theodebalds. 5. Chrotilde, h. Amalrich, König der Wesfgolhen. 4. Childebert I., residirte zu Paris, + 558, nur Töchter hinterlassend, weshalb seine Herrschaft an Clotar I. fiel, mit dem er gemeinschaftlich die Kinder seines Bruder Clodomir ermordet hatte, h. Walihrogottha. i.u. 2. Töchter, welche nach salischem Gesetze in der Herrschaft nicht folgten, sie heissen bei Aimon: Chrotberga und Chrotsinda. VI. l.Theodebert I., 2. Theo- König v. Austra- desile, sien, ein kriegerischer Geist, der selbst den Thron d. Kaiser Justinian in Constantinopel zu bedrohen trachtete, f 547, h. 1. Deuteria, 2.Wisi- gard, Tochter des Long. Königs Wacho. VII. i.Theodebald, + imp. 553, h. Wuldetrada, wiederverh. an Clotar I. ex3tia"l. Günther, 2.Childerich,beide t vor dem Vater. 3. Charibert, residirte zu Paris, erhielt auch den ganzen Süden Frank- 3. N. N. reichs, Provence, + 567, h. l.Ingoberga 2. Merofled, 3. Marcovefa, 4. Theodechild. h. Rachis, König der Varner. 4. Guntramn, König v.Bur- gund und Orleans f 593, h. 1. Vene- ronda, 2. Mariatrud, 3. Austrehild, + 580. exlma. i.Bertha, ex 4ta. h.Ethelbert, König 4.N.N. von Kent (Beda.) Tochter. 2. Berthafled. 3. Chrotild. 5. Sigibert, König von Austrasien,residirte zu Melz, f 515, ermordet auf Anlass Fredegun- des, der Frau seines Bruders, h. Brunehild, Tochter des Königs Athanagilde der West- gothen.wüthendeGeg- nerinFredegonds, wie- derverheir. an Mero- ving II., | 611. ----------------------—"■----------- 6. Chlot- ex4ta. 7. Chilperich I., sinda, h. residirte zu Soisson, | Alboin, 584, h. 1. Audovera, 2. König d. 567 Galeswinthe, T. des Longo- Westg.-Königs Athana- barden. gilde, ermordet auf Ansiehen Fredegondens. 3. Fredegonde, in Folge des gedachten Mordes, sie war eine vielfache Mörderin und voll Verruchtheit. l.Gunobald, 2. Chlodo- mer. 3. Clotar, t 577. 4. Chotild. l.Childebertll., König von Austrasien, 575 auch als ErbeGontrams von Burgund und Orleans 593, f 596, h.Faileuba. 2.1ngunde, h. Herme- negild, S. des West- gothen- königs. 3.Chlodos- wind. exlma. 1.Theobert, f 575. 2. Meroving II., + 577, ermordet von seiner Stiefmutter, h. Brunehild, die Wittwe Siegeberts. Clodowig. 4.Basina. detrude. 5. Chilsunda. 2- Bertrude ex3tia.6.Clotar II., 584 4 Monat alt König zu Soisson, vereinigte die ganze Monarchie in seine Hand, + 628, h. 1. Hil- ei5ta.8.Chram, gegen seinen Vater aufrührerisch, von letzterm 560 in einerHütte, worin er sich mit Frau und Kind geflüchtet hatte, verbrannt. 7.Rigund, Verlobte d.West- gothenkönigs- sohnRecared. 8.Chlodobert, t 580. 9. Samson. 10. Dagobert. 11.Theoderich f t alle jung. VIII. 3 ) 1- Theodebert II., König von Austrasien, geb. 586, f 612 getödtet und abgesetzt durch seinen Bruder. 2. Thiderich IL, König von Burgund, tödtet 612 seinen Bruder u. reisst dessen Reich Austrasien an sich, f 613. 3. N. N., 1. Dagobertl., 622, 15 Jahr alt, durch Verfügung 2.CaribertII., Sohn, ' seines Vaters König von Austrasien und 628 König v.Aqui- geb. und von dem ganzen Frankenreiche, f 633, h. 1. tanien, f 630 f 589. Nantilde, 2. Ragnetrude. 25 Jahr alt. XI. Siegebert II., t 613, 20 Jahre alt. X. Dagobert IL, König von Austrasien 674, 679, 27 Jahr alt. 1. Siegebert III., König 2. Clodowig IL, König von Neustrien u. von Austrasien, 633 f Burgund, 633 u. 656 des ganzen Reichs, f im Februar 656. 656 im Nov., 23 J. alt, h. Bathilde, j 685. 1. t 1. Clotar HL, König von Neustrien und Burgund 656, f 670 18 Jahr alt. Childerich, 2.Boggis, Her- König v. Aqui- zog von Aqui- tanien, f 681. tanien, 1688. --------------------w-----"—W--------------------^ 3. Thiderich Hubert, Eudes, Herzog als von Aquitanieni 2. Childerich IL 656 König von Austrasien und III., König v. f 670 vom ganzen Franken- ganz Franken- Mönch. 688, \ 735, h. reich, |673,h.BiIichiIde. reich 6731691. Valtrude. XI. Hermine, die Heilige, Trier. Äbtissin zu Clodowig- Chilperich IL, (auch Daniel) folgte Dago- bertlll. in der Regierung 715, f 720. 1. Clodowig III., f 695. 2. Childebert HL, t 711. XTT. Childerich III., folgt Tiderich IV. in der Regierung 742, 752 von Pipin dem Majordomus abgesetzt und ins Kloster gesteckt, f 754. Ihm folgen die Carolinger. Dagobert III., f 715. l.Hunald, Herzogv.Aquitanien, 2.Hat- 735, 745 zum Mönch gescho- ton, ren, 768 neuerdinas Herzog, f745. 769 abgesetzt', t 774. . ---------- * ------ v -—------------«— Walfrid (Waifre) Herzog v. A. 745, t 768. Loup, Herzog von Gascogne, d.Nachkommen blüh, noch XIII. Thiderich IV., genannt de Chelles, König von Neustrien und Burgund 720, f 737. Während der Herrschaft dieser, in den ersten Jahren so -wilden, aber kräftigen, und in den letzten zu elenden Schwächlingen herabgesunkenen Merowinger hat der ganze Westen Europas und zwar durch ihr wesentliches Einwirken eine ganz neue Gestalt angenommen/ vorher Clodio gehörte, so muss es sich, ähnlich wie das Menapische Land von Meroving auf Childerich und Clodowig, durch Abstammung vererbt haben. Gregor von Tours hebt die Verwandtschaft zwischen Clodowig und Ragnacher ausdrücklich hervor. Dieses vorausgesetzt, liegt die Verwandtschaft mittelst Geschwister des Meroving und Childerich nahe und letztere deshalb am nächsten, weil die Schriftsteller die Familienverzweigung vom Meroving und nicht von Clodio ausgehend, annehmen. — 3 ) Bis zu dieser Generation ist die Genealogie durch Gregor von Tours Geschichtsbücher nachgewiesen, und haben nur Jornundes de reb. get. Paulus Diaconus I. 21. Aimon II. 29, Beda, Vita S. Vedast., Bouquet inscr. II, 536 und Venatius Fortunatus IX. 5 Ergänzungen dazu geliefert. 64 Fahne, Bocholtz I. 0 260 2. Organisation der Pranken. Unter Kaiser Honorius >) war der Zustand eingetreten, vor dem einst Cerealis gewarnt hatte, 2 ) Krieg aller Völker unter einander. Er wagte den letzten Versuch, die Grenzen des Eeiches durch Waffengewalt gegen die Franken zu decken und zugleich die gallischen Völkerschaften durch eine freie Verfassung in sich zu kräftigen und zu vereinigen, damit sie selbsständig dem Verfall abwehren könnten. Deshalb schickte er 417 Castinus, den Comes der kaiserlichen Haustruppen nach Gallien, um den Oberbefehl gegen die Franken zu übernehmen 3 ) und gleichzeitig griff er den, 14 Jahre vorher ebenfalls in der Noth ausgedachten Plan des Petronius, Usurpators von Gallien, wieder auf, rief 418 die sieben Südprovinzen Galliens nach Arles zu einem Reichstage zusammen, damit sie sich dort zu einem starken Ganzen vereinigen könnten.*) Allein zu spät. Dem Kaiser war es unklar geblieben, dass Bildung, Organisation, Selbstbewusstsein, Willenskraft und was sonst ein Reich lebensfähig und stark macht, nur durch ein Wirken aus sich heraus, nicht aber über Nacht geschaffen werden kann. Er starb 423 und hinterHess das Reich in aufgelöstem Zustande, den ein Sieg dss Aetius gegen die Franken, worin er ihnen einen Theil des, dem Rheine nahe liegenden Galliens (Trier) wieder abnahm, 3 ) nicht änderte. Der römische Staat war von seiner antiken Grösse, dem Wollen des Grossen der Sache wegen, herabgestürzt; der Patriotismus war erloschen, Egoismus an seine Stelle getreten, die Verworfenheit im Besitze der käuflichen Verwaltung, Erpressung, Willkühr, Mord, das Mittel der Bereicherung und die Ursache des Ruins Aller. Alles verfolgte sich unter einander, nirgends Schutz; weil keiner das Gesetz handhabte. 6 ) In Mitten dieses Elends fand das Christenthum seinen gedeihlichen Boden, es brachte den Menschen für ihre Leiden den Trost der jenseitigen Vergeltung. Aber es war noch ein tiefstehendes Christenthum, bei dem man noch, wie einst bei den Göttern, jetzt bei Christus schwur: diesen oder jenen zu ermorden und sich nun des Schwures wegen zur That berechtigt hielt, bei dem man noch aus dem Vogelfluge weihsagte, und Schauspiele, worin Unglückliche mit wilden Bestien kämpfen und sich von ihnen zerfleischen lassen mussten, für prächtige Volksvergnügen ansah,') also noch zu unvermögend für Zustände, welche so heillos waren, wie diese. Um ihnen zu ent*> gehen, wünschten sich die meisten der Einwohner der an Deutschland grenzenden römischen Provinzen und zwar nicht allein die besseren aus den angesehenen und edeln Ständen, 8 ) sondern das ganze Volk die Herrschaft der Barbaren herbei, °) weil diese, soweit sie aus einem Stamme unter einem Könige bestanden, sich wechselseitig liebten und unterstützten. 10 ) Ja, als dieser Wunsch zu lange unerfüllt blieb, so entflohen sie in Massen nach Deutschland hinüber, ") wo man sie als freie Römer fort leben Hess, 12 ) weit glücklicher als diejenigen, welche in der Heimath bleiben mussten. Diese waren hauptsächlich solche, welche durch ihr Grundbesitzthurn festgehalten wurden und um Schutz zu finden, zu einem ganz neu aufgekommenen Mittel, der Uebertragung ihres Grundvermögens an die Mächtigeren, lediglich gegen Zusicherung des Schutzes greifen und ihnen Gewalt und Unterthänigkeit zusichern mussten. I3 ) Noch schlimmer war das Loos Derjenigen, welche durch die feindlichen Einfälle oder durch den Druck der Steuereinnehmer Haus und Hof verloren. Diese gingen entweder zu den Bagauden '*) über oder wurden Colonisten der Reichen mit mehr oder weniger beschränkter Freiheit, oder wohl vollständig Sklaven derselben. ,s ) Nach diesen Schilderungen lässt sich nun feststellen, wie das Land beschaffen war, welches die Franken, namentlich in unserer Gegend, durch die Gewalt des Schwertes an sich gebracht hatten. Sie fanden darin: I6 ) A. An Grundvermögen : 1) das verlassene Staatsgut (die Staatsäcker, die grossen Waldungen und Flüsse, die Castelle mit ihren öffentlichen Gebäuden und Dotationen); 2) das herrenlose Gut der erschlagenen und gefangenen Feinde, bestehend in Villen, Gehöften mit den dazu gehörigen eultivirten und nicht eultivirten Grundstücken und Leuten. B. An Einwohnern: 1) freie Römer und Freigelassene mit ihren Besitzungen und Sklaven; 2) römische, durch Flucht, Gefangennehmung oder Tod ihrer ') Oben S. 227. — 2 ) Oben S. 222. — 3 ) Rutilii Numantiani (Anfang des 5. Jahrhunderts) Itinerarium. — 4 ) Praeceptum Ilonorii et Thepdosii bei Bouquet Scrip. I. 766. — 5 ) Prosperi Aquitani Chronicon bei Bouquet I. 630. — ") Salvian Mass. (erste Hälfte des 5. Jahrhunderts) De Geb. Dei. IV. S. 63—66. V. 93—94. — ') Salvian I. c. IV. 80. VI. 110. 111. — 8) Salvianüs V. 95. et honesti et nobiles — noliut esse Romanos. — °) Salvian V. 100. Itaque unum illio Romanoruirf omnium votum est, ne unquam eos necesse sit, in jus transire Romanorum. Una" et consentiens illio Romanae plebis oratio, ut liceat eis vitam, quam agant, agere cum Barbaris. — 10 ) Ders. V. 93. omnes so fere Barbari, qui modo sunt unius gentis et Regis, mutioo amant; omnes pene Romani se mutico persequntur. — ") Paul Orosius VII. C. 41. S. Hieronymi Epist. Tom. I. 12. Salvianüs V. S. 93. 95. — 12 ) Ebenda V. 99. 100. — ») Salvian V. S. 100. 101. Tradunt se ad tuendum, protegendumque majoribus, deditias se divitum faciunt et quasi in jus eorum ditionemque transeunt — defendunt miscros, ut miseriores faciunt defendendo — Omnes enim, qui defendi videntur, defensoribs suis omne fere substantiam suam prius, quam defendantur, addieunt, ao sie, ut patres habeant defensionem, perdunt filii haereditatem. — inauditum hoc commercii genus. — ,4 ) Ursprünglich gallische Verbündnisse gegen die Römerherrschaft, jetzt aber organisirte Räuberbanden, welche die unweise, zuletzt xmmenschliche römische Verwaltung täglich durch neue verzweifelte Mitglieder verstärkte. Salvian V. 96. — ,5 ) Salvian 102. cum domicilla et agellos suos aut pervasionibus, aut fugati ab exaetoribus deserunt, quia tenere non possunt fundos majorum et coloni fiunt — ita et isti, qui habere amplius vel sedem vel diginitatem suorum natalium non queunt, jugo se inquilinae abjeetionis addieunt — atque exu- antes non a rebus tantum suis, sed etiam a se ipsis — et jus libertatis amittant. — Nam quos suseipiunt ut extraneos et alienosl ineipiunt habere quasi proprios; quos esse constat ingenuos, vertuntur in servos. — 16 ) Es handelt sich hier nicht um das Jahr 355. Damals hatten die erobernden Franken allerdings ein anderes System verfolgt. Sie hatten das linke Rheinufer, bis zur See abwärts, auf eine Breite von 300 Stadien = 10 Stunden, also über Lobberich hinaus für sich besetzt und zu Ansiedelungen benutzt und was weiter lag 30 Stunden im Umkreise in eine "Wüste verwandelt und selbst die "Weide darauf den Galliern verwehrt; die edleren Geschlechter des besetzten und verwüsteten Landes hatten zwar zum Schutz von "Weib, Kind, Haus und Hof das Schwert ergriffen, waren aber getödtet oder in Gefangenschaft geschleppt worden. Am. Marceil. XVI. 2. Julian, imp. epistola ad Senatum populumque Atheniensem. opera edit Sponheim 1696. S. 279. Mamertius pro consulatu gratiarum actio Juliano Aug. c. 4, denn dieser Zustand war nicht dauernd. Julian stellte die römische Herrschaft wieder her und sie blieb bis 400 gesichert. Die durch die Franken ihrer Herren beraubten Güter (von erschlagenen oder gefangenen Hinter- 261 Herren herrenlos gewordene Sklaven; 3) ebensolche, nach verschiedenen Graden Gutsgehörige ») insbesondere persönlich freie, aber wegen einer unterhabenden Scholle Abgabe- und beziehungsweise dienstpflichtige Landleute, in unserer Gegend Laeti, Laeten oder Laten genannt. 18 ) Hierzu traten nun die Sieger, ein Volk mit seinem Könige, als obersten Heerführer und Richter an der Spitze, in vier Klassen: 1. völlig Freie, ingenui, 2. Freigelassene, 3. Zinspflichtige und 4. Leibeigene ">). Die Niederlassueg erfolgte nun also: Die vorgefundenen Römer, soweit sie nicht nach Kriegsrecht ihre Stellung verloren hatten, blieben in Besitz ihres Gutes und ihrer Sclaven und Leute. Das frei gewordene Staatsgut wurde grösstentheils Krongut 20) für den siegreichen König, das übrige herrenlose Vermögen mit den Zinspflichtigen, Hörigen etc. wurde auf Grund eines Volksbeschlusses 21 ) unter die Sieger verloost. 22 ) Dann trat die Ansiedelung ein, wobei selbstredend dasjenige, was zur Römerzeit den grössten Werth hatte, auch ihn jetzt behalten musste, und die Freien, namentlich diejenigen, welche ein Gefolge hatten, für ihren Hauptsitz, Sess, später Stammgut genannt, auf die Festigkeit der Lage besondere Rücksicht nahmen. Da sich nach dieser Seite die römischen Befestigungen, namentlich die Castelle und Thürme vor allen auszeichneten, diese auch, in Folge der neuen Landesgestaltung, nicht mehr an den Gränzen, sondern mitten im Lande lagen, so wurden sie vorzugsweise berücksichtigt, und sind aus ihnen die wichtigsten spätem Dynasten und Rittersitze hervorgegangen. In Gegenden, wo es an solchen römischen Festen fehlte, wählte man Anhöhen, oder wenn auch diese, wie am Niederrhein mangelten, Inseln, die man selten über einen Morgen gross, in Morästen oder an Bächen und Flüssen, in viereckiger, auch wohl in runder Form, mittelst eines regelmässig ausgeworfenen Wassergrabens, schuf. Solche Befestigungen sind bereits oben S. 122, 181, erwähnt, sie finden sich auch, wie nebenstehend Castel zu Roesbrugge. Castel zu Yseghem. , , .., , . , -•„ '--. , -'■••- - . abgebüdet, in dem angeführten vv erke des Blaev. 23 ) Ein oder mehrere Loose, je nach ihrer Grösse, bildeten eine Gemeinde, Honnschaft (Centena), denen ein Honne (Centenarius), vorgesetzt wurde 24 ) und die einzelnen Höfe darin (Villen, Curtes), die nicht, wie bei den Königen und Grossen, von dem Eigner selbst benutzt wurden, hatten ihren Verwalter (Villicus, Sculthetus, Meyer, Schulteis) Diese Honnschaften schufen sich ebenfalls in obiger "Weise befestigte Plätze für ihre gemeinsamen Unternehmungen, nach denen die Honnschaften meistens benannt sind. 25 Durch das Loos war nur das eultivirte Land vertheilt worden, die Waldungen, Weideplätze, Moore und dergleichen aber für ein oder mehrere Loose, je nach deren Grösse, gemeinsames Gut geblieben, 26 ) woran die Loosbesitzer, nach Grösse ihres urbaren Ackers, oft auch nach ihrer Stellung zur Gemeinde, ihre bestimmten Nutzungsantheile hatten. Da, wo bei fortschreitender Bevölkerung der urbare Acker nicht sassen ist nicht die Rede) werden also in deren Erben neue Besitzer gefunden haben. — ,7 ) Hiervon spricht schon Tacitus Germ. 25. Auch das Landvolk, hist. IV. 62, erinnert an Aehnliehes. — ,8 ) Wie jene in ihre Lage gekommen, berichtet Eumenius in seiner, 297 zu Trier dem Kaiser Constantin gehaltenen Lobrede: „"Wir sehen die Hallen der Städte mit ganzen Zügen gefangener (deutscher) Männer, Frauen und Kinder besetzt, Männer von wildem Ansehen, deren Muth gebrochen ist, Matronen, welche bekümmerten Blicks auf ihre muthlosen Söhne herabsehen, Frauen an ihre Männer gefesselt, welche mit gedämpfter Stimme in heimathlichen Tönen ihren Kindern schmeicheln. Sie bleiben dort der Vorsorge der Städte überlassen, bis sie zu den ihnen bestimmten eulturbedürftigen Orten abgeführt werden können." In wie fern hieraus auch die, von jetzt an so oft vorkommenden Laeten entstanden und solche vielleicht durch die oben beschriebenen freiwilligen Güter- Abtretungen der Römer vermehrt worden sind, davon unten mehr. — ,0 ) Die Lex Salica und Ripuariorum gibt hierüber Beweise. Die letztere, welche für die Gegend, worin unsere Geschichte spielt, gilt, erklärt den Ingenuus, mit Francus und Ripuarius gleichbedeutend. Der Freigelassene, libertus, kommt in zwei Weisen vor, als homo denaratius, C. 57, wenn er Angesichts des Königs durch Geldwurf, und als tabularius, C. 58, wenn er in der öffentlichen Kirche vor dem Bischöfe freigegeben wird, und dieser dem Archidiacon befiehlt, über die Handlung eine Urkunde (tabula) mit dem Inhalte aufzunehmen, dass die betreffende Person nach römischen Gesetzen, welche die Kirche für die ihrigen ansieht, freigelassen sei. Von denLetis, sive tribuatriis, sprechen c. 36, 5. c.62, und von den Leibeigenen, servis, c. 8, c. 61, c.62 u. s. w. Die Römer erwähnen e. 36, 3. o. 65, 2. 3. 5., c. 66, 2. c. 87. und deren Freigelassene, c. 61. Nobiles kennt das Gesetz nicht, wohl Optimates, e. 88, worunter es den Major Domus, Domesticus, Comes, Qravio, Cancellarius, vel quibuslibet gradibus sublimatus rechnet« Freier und Freigeborner ist gleichbedeutend „über sicut alius ingenuus" c. 36, 5, in demselben Sinne stellt das salische Gesetz c. 43, 3 „homo ingenus sive Francus" gleich. Was das AVort Baro angeht, c. 58, 12. 13., so bedeutet es nur: Mann. — 20 ) So hatten in unserer Gegend die Könige Aachen, Andernach, Cöln, Düren, Duisburg, Gressenich, Neuss, Nymwegen, Remagen, die Hauptwaldungen etc., dass sie aber nicht alles erhielten, beweist sich darin, dass Cleve, Yetera, Jülich, Monreberg etc. gleich Anfangs in anderer Hand gekommen zu sein scheinen. — 21 ) Die Volksversammlungen und Beschlüsse waren damals noch, wie zu Tacitus Zeiten, im Gange, das beweist unter andern der Prologus zu den pactus legis Salicae, wonach dieser in drei Volksversammlungen (per tres mallos) zu Stande kam. Dass auch bei den Organisationen das Volk mitberieth, beweisen die Verhandlungen der Trier und anderer Gallier über die Frage, wo im Falle eines zu Stande kommenden gallischen Königreichs die Hauptstadt, der Gerichtssitz und der Ort für die Orakel sein sollen (oben S. 222). — 22 ) Man hat dieses bestritten, allein das Loos, welches bei den Deutschen überhaupt eine grosse Bolle spielte (Caes. bei. g. I. 61. 53. Tac. Germ. 10) hat nach der ausdrücklichen Erklärung des Paul OrosiusVII. c. 40 (habita sorte et distributa possessione) die Eroberungen der germanischen Völker in Spanien unter die Sieger vertheilt; auch berichtet Gregor von Tours II. 27, dass der Frankenkönig Clodwig sich mit seinen Kriegern wegen der Beute mittelst des Looses auseinandersetzen musste. Ferner nennt die lex Ripuariorum LX. 5. das liegende Gut eines Franken sein Loos, sors; freilich kann dieses Wort auch Erbtheil bedeuten, aber nur im uneigentlichen Sinne, und den darf man bei einem Gesetzgeber nicht unterstellen. Endlich spricht für die Verloosung der, seit den ältesten Zeiten nachweisbare Mangel an Zusammenhang des Landes fast aller rheinischen Dynasten, die mitunter eines Kerns entbehren und in verschiedenen Bezirken zusammen gesucht werden müssen so dass nur der Zufall gespielt haben kann. — 23 ) Ganz ähnlich sind die Castelle der Baronien von St. Amant, Bosinghem, Waesten das Herrenhaus zu Westoultre, auch die Versammlungsorte der Gemeinden Nievekerke, Ninove, Ruystede bei Thielt, Westoultre etc. so wie die Pastorat von Yseghem und verschiedene Höfe, sämmtlich in Flandern, bei Blaev dargestellt. — s4 ) Lex Rip. L. Schon Tacitus Germ. 6.: Centeni ex singulis pagis erinnert an ein ähnliches Yerhältniss. — "J So liegt in der Honnschaft Ludenberg, in der ich wohne, ein gleichnamiger, wie oben befestigter Ort südlich von Gerresheim, und in der angrenzenden Honnschaft Eckamp der gleichnamige Ort südlich von Batingen, ebenfalls noch jetzt auf einer viereckigen Insel, wie oben beschrieben. — 2C ) Lex Rip. LX. 5 marcha 262 mehr ausreichte, wurden neue Rottungen, 27 ) besonders unter Kaiser Karl dem Grossen angeordnet. Mehrere Honn- schaften wurden zu Gauen vereinigt, 28 ) die wenigen vorhandenen Städte mit ihrem Beringe, z. B. Aachen, Cöln, bildeten einen Gau für sich 29 ) und mehrere Gaue ein Herzogthum. Den Städten stand ein Patricius 3o ) als Richter und Verwalter vor mit Rachinburgen zur Seite. 31 ) Der Richter und Vorsteher eines Gaues hiess: Comes, Grevio, auch fiscaliseher Richter, 32 ) der Vorsteher und zugleich Heerführer des Herzogthums: Herzog, Dux. 33 ) Die Autonomie war noch bei allen Freien vorherrschend, die Person wurden entweder nach dem Rechte des Volkes, unter dem sie geboren war, 34 ) beurtheilt, oder nach demjenigen, welches sie durch eine feierliche Erklärung (professio) als für sich geltend benannt hatte. 35 ) Die christliche Geistlichkeit, getheilt in Clericer, Subdiaconen, Diaconen, Priester und Bischöfe, lebte nach römischem Recht, weil es das ausgebildetste war und ihnen den meisten Schutz bot. 36 ) Das Recht des herrschenden Stammes wurde codificirt und dasjenige der Ripuarischen Frankeu, um die es sich hier handelt, hat vor allen Volksrechten die ursprünglich deutschen Verhältnisse am treuesten aufbewahrt und verdient daher eine besondere Aufmerksamkeit. Daneben wird eine Darstellung der ripuarischen Gau-Verhältnisse und ihrer Verwaltung, eine Ermittelung A. der allodialen Sitze und Gebiete der freien Franken unserer Gegend (des Mühlgaus) 1. als Heren mit Gefolgschaften (Dynasten), 37 ) 2. ohne Gefolgschaften, und B. der Lehngüter, sei es als Früchte fürstlicher Begünstigungen, 38 ) sei es als verderbliche Folge des veränderten Kriegswesens, uns den Nachweis erleichtern, wie die Geschlechter überhaupt und insbesondere dasjenige, dessen Geschichte hier behandelt werden soll, Stellung und Einfluss gewonnen haben. 3. Einflüsse der fränkischen Eroberungen auf Rechtsverhältnisse, Gesetze, Sprache und Künste. Die Provinzen, welche die Deutschen erobert hatten, waren entweder solche, in welchen die ansässig gebliebenen Römer, auch nach der Besiegung, noch an Zahl und Einfluss überwiegend blieben, oder solche, wo das deutsche Element vorherrschte, und das wurde zunächst für die Sprache entscheidend. Denn während in Ersteren /n. p (Italien, Frankreich, Spanien, Portugal) der Kampf der römischen mit der deutschen beide vermischte, l ) und vier neue Sprachen schuf, ging in den Zweiten die römische im Volke 2 ) ganz unter und wurde durch die deutsche ersetzt. 3 ) Aehnlich ging es mit dem Rechte. "Wenn auch anfänglich römisches und deutsches Recht in Folge deutscher Rechtsansichten: dass jeder Mensch nach dem Rechte des Volkes, in dem er geboren ist, zu beurtheilen sei, 4 ) neben einander besteben blieben, so verdrängte doch in den erstgedachten Provinzen das römische Recht das deutsche bis auf Bestimmungen über neu entstandene Verhältnisse, z. B. Lehnwesen, vollständig, während in den Provinzen der zweiten Art das deutsche Recht so überwältigend wurde, dass es darin bis zu den letzten Zeiten das Hauptrecht geblieben ist, wenn auch die Kirche und später die Wissenschaft ihm das römische, als subsidiäres Recht, an die Seite gesetzt haben. 5 ) Schlimmer ging es den Wissenschaften und Künsten. Mit dem Untergange des römischen Reiches hörten zunächst die für dasselbe geschaffenen und von ihm unterhaltenen Unterrichts-Anstalten auf 6 ) und mit ihnen und der Sprache verloren alle die herrlichen, in lateinischer und griechischer Sprache geschriebenen Werke, die Früchte und Zeugen der höchsten Blüthe des Alterthums und Förderer der Bildung, so sehr ihren Werth, dass, als die höhere LXXVI. silva communis; das spezielle unten bei Lobberioh. — 2 ") Von solchen Rottungen tragen sehr viele Orte ihren Namen; wie diese Rottungen am Ende des 8, Jahrhunderts vor sich gingen, zeigen viele Urkunden, z, B. die vom Jahre 796 Lac. I. Nr. 6 und die Urkunden in der Anmerkung daselbst. — 28 ) Schon Caesar bei. gal. I. 37 und Tacitus germ. 6 kennen solche Eintheilungen. — 20 ) Unter einem Beamten, der bis 1061 Stadtpräfect (urbis praefectus), 1082—1090 bald urbanus comes, bald urbis praefectus, von 1117 ab aber burgicomes, urbanus comes, zuletzt Burggravius hiess, Lac. Urkb. Die erste Benennung entspricht dem praefectus urbis, wie er zur Zeit der Kaiser in Rom bestand, der die Stadtmiliz (cohortes urbanae) commandirte, für die Ruhe der Stadt und deren Umkreis zu sorgen und den Polizei- Director (praefectus vigilium) mit dessen Polizeisoldaten (vigilum cohortes) unter sich hatte. — 30 ) Lex Rip. L. — 31 ) Ebenda XXXII. 2, 3. LV. — 32 ) Ebenda XXXII. 3. L. LI. LV. LXXXYIII. — 33 ) Ebenda L., in Folge Beibehaltung der römischen Ducalgewalt. — 3 *) Ebenda XXXI. 3. 4. — ") Gründler, PolemikI.,vergl,f.Cap. — 36 LexRip. XXXVI. 5.9. Tac. Germ. 7.Reges ex nobilitate duces ex virtute sumunt.— 3 ') Diese und namentlich bei uns die Laten machten d wesentlichsten Character, nicht die Gerichtsbarkeit, denn letztere hatte jeder freie Mann über seine Hörige und innerhalb der Grenzen seine Guts. Gründler, — 38 ) Schon Tacitus Germ. 25 deutet solche Verhälsnisse an. ') Im südlichen Frankreich spielte auch die griechische Sprache ihre Rolle. Dort, wo die griechischen Pflanzstätte: Marseille (Massilia), Agde (Agath), Nizza (Nicäa), Taurention und Olbia die erste Cultur verbreitet hatten, wohnten zur Zeit des h. Caesarius, Bischofs von Arles, neben den Römern noch so viele Griechen, dass er bei Einführung der Kirchengesänge befahl: zur Steigerung der Andacht sie für jene lateinisch, für diese grieohisch zu verfassen und gebrauchen. — 2 ) Als Urkundensprache blieb das Lateinische bis ins 12. Jahrhundert allgemein geltend. — 3 ) Am Ende des fünften Jahrhunderts war in den Rheinlanden und Belgien das Latein schon abgeschafft. Sidon. Apoll. Epist. lib. IV. epist. 17. — 4 ) Die Verhältnisse, welche durch die Professio entstanden, sind im folgenden Capitel angedeutet. Selbst zur Zeit Lothars I. war noch nicht alles geregelt, er verfügte wegen der Römer: ut eunetus populus romanus interrogetur quali lege vult vivere: ut tali lege, quali vivere professi sunt, vivant. jllisque denuntietur, ut hoc unusquisque, tarn judices, quam duces, vel reliquus populus sciat. — 5 ) Die Grenze für diese Provinzen bilden die Landestheile Frankreichs, welche bis zur französischen Revolution pays de droit de Coutume hiessen, denen die pays de droit ecrit mit rein römischem Rechte jenseits gegenüber lagen. — 6 ) Zur Zeit des Kaisers Honorius waren sie in Gallien noch alle in derBlüthe, wie der hl. Hieronymus Epist. T. I. epist. 4 bezeugt: „post studia Galliarum, quae florentissima sunt." In unserer Gegend glänzte besonders Trier. L. 11. Cod. Theod. deMedicis et professoribus. Es wurde dort Rhetorik, lateinische und griechische Gramatik gelehrt, ibid. Näher und tiefer am Rhein, wo die Franken herrschten, war, zur Zeit des hl. Hieronymus wenigstens, noch halbe Barbarei, wie er, der dort längere Zeit lebte, in seinem Briefe an Bonosus, epist. 41, sich ausdrückt: et cum post romana studia ___ 263 Bildung sich wieder anbahnte, der grösste Theil derselben untergegangen war.') Schon gegen Ende des fünften Jahrhunderts klagt der Bischof Sidonius Apollinaris, 8 ) dass, wenn nicht die noch vorhandenen wenigen Männer von Bildung die Reinheit der lateinischen Sprache bewahrten, man bald würde ihren Untergang zu beweinen haben. Allein vergebens. Der alte Geist war gestorben. - Die leidigliche Vorsorge für das nackte Leben war in den Vordergrund getreten; für wissenschaftliche Studien war weder Zeit noch Reiz. Die neue Organisation der Franken hatte alle Würden, alle Rangstufen beseitigt, 9 ) nur der Krieger hatte noch Geltung. Wissenschaftliche Bildung zu befördern, fiel keinem ein. Sidonius spricht die Hoffnung aus, sie werde künftig ein Zeichen des Adels sein. 10 ) Allein wenn es auch einige Adlige gab, 11 ) die diese Hoffnung rechtfertigten, so gab es aber auch andere, die, wie derselbe Schriftsteller meldet, 12 ) lediglich für ihre Landwirtschaft auf ihren Gütern lebten, und uneingedenk ihrer Ahnen und zum Nachtheil ihres edlen Standes die Wissenschaften vernachlässigten. Gefährlich ") mochte es allerdings sein, in jener Zeit zu schreiben, es waren keine Römer, es waren Barbaren, mit denen man zu thun hatte, allein die vollständige Vernachlässigung der Wissenschaft und schönen Künste machte den Adligen zu einem solchen, den, wie Sidonius sagt, „weder ein Censor ehrte, noch den Census belastete." u ) Ebenso schlimm ging es der Baukunst, Sculptur und Malerei, auf die derEinfluss des neuen, noch sehr missverstandenen Christenthums einen zerstörenden Einfluss übte. Kaiser Constantin, als er Christ geworden war, Hess die Tempel der alten Götter durch sein Heer niederreissen I5 ) und die darin befindlichen, von altersher hochgeehrten Bilder entweihen. Soweit sie aus Erz oder edlen Metallen bestanden, wurden sie nach Constantinopel geschleppt und vernichtet. 16 ) Aehnlich ging es den Marmor-Standbildern Griechenlands. Die übrigen Steinbilder wurden auf öffentlichen Plätzen der Verspottung dec Pöbels Preis gegeben. Zum Ersatz wurden vom Kaiser zwar einige neue Tempel, Basiliken genannt, erbaut, aber ohne bestimmten Baustyl, so eine zu Constantinopel, mit einem von doppelten Säulenreihe eingeschlossenen Hauptschiffe, wobei die Frage: ob die Decke gewölbt, oder flach und in Felder gelegt werden sollte, dem Bischof Macarius von Jerusalem überlassen blieb; ") eine zweite zu Antiochia in Form eines Octogons, 18 ) worin zwar Bilder in Wachsfarben angebracht wurden, 10 ) aber ohne die Würde, welche nur das Ergebniss eines aus innerer Weihe hervorgehenden Verständnisses sein kann. 20 ) Auch die Grabmale, besonders geheiligte Stätten des Alterthums und Zierden der Kunst, wurden nicht verschont. Zwar suchte Kaiser Constantius H., Constantins Sohn, einzulenken und das noch Vorhandene zu retten, 21 ) allein Kaiser Theodosius (379 — 395), der von dem Werthe des Geistes, der aus Kunstwerken spricht, keine Ahnung hatte, griff soviel vernichtender ein. Er nennt in einem Gesetze von 392 die Bilder vernunfcloses, hinfälliges Werk 22 J und lässt niederreissen, was von Tempeln, Bildwerken u. s. w. noch stehen geblieben war. 23 ) Das auch in Gallien die Zerstörungswuth hineingefahren war, bezeugt das Leben des h. Martinus von Tours, f 400, der ein fanatischer Tempelzerstörer war und sich von seinem Wirken nicht abhalten liess, wenn gleich er zu Le Loroux (Leprosum) und Autun, wo er Tempel, von denen der erstere höchst prachtvoll war, zerstören lassen wollte, durch das Volk auf das Empfindlichste verjagt wurde. 2i ) 4. Das Gesetzbuch der Ripuarischen Pranken. Das Recht, welches die ripuarischen (oben III. 1.) Franken als ihr Volksrecht anerkannten, J ) ist in lateinischer Sprache unter dem Namen: lex Ripuariorum gesammelt. 2 ) Es hat, wie alle deutschen Rechte jener Zeit, die Eigentümlichkeit, 1. dass es nicht an einem Gebiete, sondern an der Person haftete, so dass der Ripuarier, wo er ad Rheni semibarbaras ripas eodem eibo, pari frueremur hospitio u. s. w. — ') Das Erhaltene verdankt man hauptsächlich den Mönchen, denen indessen erst 392 L. 1. Cod. Theod. de Monachis der Aufenthalt in den Städten erlaubt -wurde, (vorher war ihnen nur in Einöden deserta loca et vastae solitudines 1. c. zu wohnen verstattet), die also erst spät in die Lage kamen, zu sammeln. — 8 ) Sidonius Apoll. Epist. III. epist. 10. — °) Ebenda VIII. epist. 2. nam iam remotis gradibus dignitatum, per quas solebat ultimo a quoque summus quisque discemi solum erit posthae nobilitatis iudicium, literas nosce. — I0 ) Siehe vorige Note. — n ) z.B. der Trierer Argobast, der Nachkomme des Ministers (Auspicius Epistolarum Francicarum bei Du Chesne Script. I. S.844), der aus germanischem Blute entsprossene Römer Rurich (Sidon. Apoll. 1. c. ep. 10), Syagrius, der Urenkel des Consuls. Ebenda V. epist. ad Syagrium. — > 2 ) Epistolarum lib. VIII. epist. 8. Die Stelle ist für alle Zeiten wichtig. — ") Sidonius 1. c. IV. epist. 15: Ilicet scriptio historica videtur--------cujus inchoatio invidia, continuatio labor, finia est odium. Vergl. IV. epist. 22. — ") Ebenda VIII. epist. 8. — ») Eusebius vita Const. HI. C. 55, 56, 58. Socrates hist. eccl. I. 3. — ") Eusebius 1. c. 54 Sozomenus sagt, er habe Geld daraus schlagen lassen. Socrates meldet ihren öffentlichen Verkauf. — ") Eusebius 1. c. III. 32. — 18 ) Eusebius oratio de laude Const. c. 9. — 10 ) Ebenda und dessen vita Const. I. 3. Vergl. wegen Wachsmalerei Sidonius Apollinaris epist. VII. 14. — 20 ) Gregor von Tours II, 17. erzählt, wie in Gallien den Künstlern die Inspiration beigebracht wurde. — 2 >) L. 1. und 2. Cod. Theod. de sepul. violatis. — ") L. 12. 1. c. — 23 ) Sozomenus hist. eccl. VII. 20. L. 19. Cod. Theod. de pagania. Durch dieses Gesetz von 408 wurde die mildere Verordnung in L. 15. ibid. vom Jahre 399 aufgehoben. Eine erfreuliche Ausnahme in dieser wüsten Zeit machte der 100 Jahre nach Theodosius regierende Ostgothen-KÖnig Theodosius, der, als eine eherne Statue zu Como von einem öffentlichen Markte gestohlen worden war, die strengste Untersuchung befahl und 100 Goldgulden dem Entdecker zusicherte und als dieses nicht fruchtete, für ganz Italien dieser Statue wegen ein Edict erliess. Cassidorius variarum lib. II. epist. 35, 36. — 24 ) Sulpicius Sever. Vita bti. Martini c. 14, 15. ') Es gab daneben besondere Hofrechte, welche nur für die Hofhörigen galten. Davon ist dasjenige für die königlichen Höfe durch Carl den Grossen publizirt, andere sind später durch Weisthümer erhalten. Theile davon sind verschiedene Dienstrechte, z.B. das Cölnische. 2 ) Es gibt zwei Gesetzbücher, 1. für die ripuar., 2. für die salischen Franken, letzteres wurde, wie der Prolog zu dem Gesetze erzählt, von den Vornehmen (proceres), die damals das Volk regierten (also ehe es bei ihm noch Könige gab) und* vor seinem Uebertritt zum Christenthum verfasst. 264 sich auch finden mochte, nach seinem eigenen Volksrechte oder nach dem Rechte, welches er durch feierliche Erklärung für das seinige anerkannt hatte, 3 ) gerichtet wurde; 4 ) 2. dass die Verbrechen der Regel nach nicht mit körperlichen Strafen, sondern mit Geldstrafen (Wehrgeld) belegt sind; 5 ) 3. dass nur auf eine Anklage gerichtet wird, dass man diese fallen lassen kann und dann auch die Strafe wegfällt; 6 ) 4. dass die Familie des Verletzten, welcher ursprünglich bei den Deutschen die Verfolgung einer verbrecherischen That, die Blutrache, allein anheim gegeben war, 7 ) zwar auch jetzt noch diese Rache ausüben kann, jedoch, wenn ihr das gesetzlich festgestellte Wehrgeld gezahlt wird, davon abstehen muss. Das Gesetz bekundet die oben angedeutete Gliederung des Staates. An der Spitze steht der König als der grösste Grundbesitzer, mit seinen eigenen Dienstleuten, Ackerbauern, 8 ) und mit freien Personen im Gefolge, die unter seinem besondern Schutze stehen, Königsleute oder Antrustionen genannt, 9 ) und daher ein zwei-oder dreifach höheres Wehrgeld haben. Unter seinen Besitzungen werden namentlich Wälder I0 ) hervorgehoben. Das Volk besteht aus 1. freien Ripuariern und Römern, beide mit 200 Schillirgen ") Wehrgeld, nur wenn letztere ak Gäste im Lande sind, ist ihr Wehrgeld 100 S; 12 ) 2. Freigelassenen nach fränkischem Rechte, den Freigebornen ganz gleich, mit der einzigen Ausnahme, dass, wenn sie kinderlos sterben, der König sie beerbte; 13 ) 3. Freigelassenen nach Römischem Rechte; 1 *) Zinspflichtigen der Kirche (tabularii) 15 ), Zinspflichtigen derLayen, Liten; 16 ) 5. Hörigen; 17 ) und von diesen nebten die Römer mit ihren Freigelassenen und Hörigen, ebenso wie die ganze Geistlichkeit, nach römischem Rechte» die Ripuarier und ihre Untergebenen nach ihrem Volksrechte. Die Freiheit konnte man gewinnen und verlieren, und zwar gewinnen: 1. nach den Formen des römischen Rechtes, wonach der Freigelassene indessen nur aut das halbe Wehrgeld eines Fieien kam, 18 ) dabei im kinderlosen Absterben das Loos des vorgedachten fränkischen Freigelassenen theilte; 2. nach den fränkischen Formen, indem der Herr Angesichts des Königs durch Auswerfung von Geld den Unfreien für frei erklärte; mittelst dieser Form konnte auch der römische Freigelassene durch seinen Patron aus seiner Stellung in die der höchsten Freiheit befördert werden. 19 ) Der Verlust der Freiheit trat in Folge Heirath ,mit Unfreien ein, selbst die Verheirathung mit einer Römerin, einer Schutzbefohlenen des Königs oder einer Zinspflichtigen setzte den Mann in den Stand der Frau, nur wenn ein freigeborner Mann eine Hörige des Königs heirathete, so kam er selbst nicht wohl aber seine Nachkommenschaft in die Hörigkeit. Wollte eine Freigeborne einen Hörigen heirathen und widersprachen die Eltern, so mussten sie der Braut Angesichts des Königs oder Graven ein Schwert und eine Kunkel anbieten; ergriff sie das erstere, so musste sie den Bräutigam tödten, ergriff sie die letzte, ihn heirathen, hörig werden und spinnen. 20 ) Die gedachten Vornehmen hatten zu dem Zwecke vier Männer aus ihrer Mitte: Wisogast, Bodogast, Salogast und Windogast aus deu Salgau, Bodogau undWindogau gewählt, welche in drei Volksversammlungen beim Volke das Recht erforschten, es mit ihm erörterten und feststellten. Später, als das Volk aus seinen ersten und edelsten Geschlechtern Könige an seine Spitze gestellt hatte, die durch das besondere Recht, lange Haare zu tragen, ausgezeichnet wurden (ibique juxta pagos et civitates reges crinitos super se creavisse de prima, ut ita dicam, nobi- liori suorum familia. Gregor v. Tours II. 9) undKönig Clodewig Christ geworden war, wurde von diesem, dann von den Königen Childebertl. (f 558). Clotar I. (f 561) das Gesetzbuch umgearbeitet, mit der christlichen Religion mehr in Einklang gebracht, (angeblich) verdeutlicht und verbessert. Ueber die Abfassung des ripuarischen Gesetzbuches liegt keine so directe Nachricht vor. Der gedachte Prolog sagt nur, dass Theuderich I. (f 547) zu Chalons kündige Männer zusammenberufen, mit diesen die Gesetze der Franken, Alemannen und Baiern festgestellt und dabei, was auf die heidnische Religion Bezug gehabt, auf christliche Formen zurückgeführt habe und dass nach ihm die Könige Childebert II. und Clotar II. eine verbessernde Hand daran gelegt und zuletzt vier hervorragende Männer: Claudius, Chadoin, Domagnus und Agillosus, veranlasst durch König Dagobert I. (f 638) das Werk vollendet hätten. Da Theoderich I. nur König von Austrasien war, so kann das Erzählte nicht von dem salischen Gesetzbuche, mit dem er nichts zu thun hatte, sondern nur von dem ripuarischen gelten. Hieraus ergibt sich, dass das salische Gesetz zwar ursprünglich, als die salischen Franken noch im Salgau an der Yssel (nicht wie Einige wollen an der fränkischen Sala, oder wie andere bei Worms), ferner im Bodogau (vielleicht um Bodersheim, nicht an der Bode) und im Windogau (vielleicht um Wintersheim bei Tongern, nicht an der Weser und Unstrut) wohnten, begonnen ist und in der Umarbeitung von circa 561, dagegen das ripuarische Gesetz aus der letzten Redaction von circa 638 uns vorliegt. — 3 ) Professio oder feierliche Erklärung, nach welchem Recht man leben wolle, band in der Regel für das ganze Leben; nur das Weib bei der Heirath, der Priester bei seinem Eintritt in den geistlichen Stand hatte noch einmal die Wahl. Das römische Volk wurde bei der Eroberung seines Landes in Masse gefragt, s. Gründler, Polemik 1. 35, wo die Belege. — «) Lex Rip. XXXI. 3. 4. — 6 ) Weregeldum nennt es die lex Rip. XXXVI. II. Schon Tac. Germ. 21. kennt es. — Todesstrafe trat nur ein, wenn ein Sklave eine Freigeborne raubte', einer dem Könige ungetreu ward, dessen Schenkungsurkunde falsch schalt LX. 6, ferner beim Diebstahle, den man mit dem Strange bestrafte, LXXIX., endlich bei Annahme von Geschenken Seitens der richterlichen Beamten, LXXXVIII. Bei den Saliern verlor der Graf schon dann seinen Kopf, wenn er, eingeladen Recht zu sprechen, nicht kam. Für solche, die sich ganz und gar des Schutzes der Gemeinde unwürdig führten, gab es nur ein Mittel: sie wurden fried- und rechtlos erklärt (das spätere Verfehmen) und dann konnte sie ein jeder tödten. — 6 ) Lex Rip. LXXXIX. — ') Tacitus Germ. 21. __ 8 ) Ancilla regia LVIII. 9. 14. Servi regis. ibid. 30. regius puer. LIH., ihn stellt das salische Gesetz dem Liten gleich XIV. Homo regius LVIII. 9. XI. 3. — ») in truste regis. XI. 1. ingenua puella vel mulier in verbo regis. — w ) silva regis. LXXVI. Das salische Gesetz spricht auch von seinen Stieren und Streithengsten, taurum et warranionem III. 10. XLI. 4. — ») Der ripuarische Schilling (solidus) bestand aus 12 Pfennigen, lex Rip. XXXVI. 2., es gab auch einen fränkischen zu 40 Pfennigen, lex- sal. 1400 denarios, faciunt solidos 35. Die lex Rip. hat XXXVI. 11 folgende Scala für den Werth des Geldes: ein gehörnter,, sehender, gesunder Ochs = 2 Schillinge, eine ebenso beschaffene Kuh = 1 S., ein gesundes, nicht blindes Pferd = 6 S., eine ebensolche Stute = 3 S., Säbel mit Scheide = 7 S., Säbel ohne Scheide = 3 S., ein guter Harnisch = 12 S., ein Helm mit einer Visirstange = 6 S., gute Beinharnische = 6 S., ein Schild mit einer Lanze = 2 S., ein wilder Habicht = 3 S., ein zur Jagd abgerichteter Habicht 12 S. — 12 ) XXXVI. 3. LXII. 7. LXI. — ") LVTI. 4. — ») Liberti LXI. 1.2. Bie wurden, wie der Römer überall, selbst bei Verbrechen, nach dem römischen Rechte beurtheilt. — 15 )LVIII.1—19., 1. starben sie ohne Kinder, so war die Kirche ihre Erbin. Dieser ganze, sowie Titel LX. ist für die Beurtheilung der Einflüsse der Kirche und ihrer Machtausdehnung wichtig. — 16 ) LXII. 1. tributarii autLiti. — ") Servi, sie standen ganz in der Gewalt ihres Herrn. — 18 ) LXI. 2, — ") LVII. 1. LXI. 1—3. Nur die Kirche fand diese höchste Freilassung ihrer Untergebenen nachtheilig und bestrafte sie, LVHI, — 2 °) LVHI. 18 ___ 265 Die Freiheit 2') wurde mittelst des Schwertes vertheidigt. Es musste also der, welcher jemanden seines Standes wegen angriff, im Kampfe Rede stehen und ein Freigelassener denjenigen, der ihm vorwarf, er sei auf unerlaubte Weise zu einem völlig Freien erhoben, herausfordern; siegte der Forderer, so blieb er frei und der Gegner verfiel zu Gunsten des Königs in 200 S. Wehrgeld für den Todtschlag eines Freien, weil er versucht hatte, die Zahl der Freien um einen zu mindern, und zu Gunsten des Siegers in 45 S. Als Verwaltungsbeamte werden genannt: der Hausmeyer, der Domesticus, der Graf, der Canzler, 22 ) der Centenar, Patrizier, ßachinburgen (die sieben TJrtheilssprecher mit dem Umstände), der Herzog. 23 ) Das Wehrgeld war folgender Art bemessen: A. bei einfachen Tödtungen unter Männern und körperlichen Verletzungen: 1. Freie gegen Freie; soviel Schläge soviel Schillinge; sind die Schläge blutig und floss das Blut zur Erde, jeder Schlag 9 S.; Verlust des Auges, des Ohrs, der Nase oder Hand 100 S.; konnte der Beschädigte noch sehen, hören, sich schnauzen, oder hing die Hand noch am Leibe, nur 50 S. Ein abgeschlagener Daumen 50 S., hing er noch, nur 25 S. Der zweite Finger, womit der Pfeil abgeschnellt wird, jedes andere verlorene Glied und jeder zerbrochene Knochen 36 S. 24 ) Bei unblutigen Verletzungen fragte es sich, ob der Knochen blos zerbrochen oder ob er aus dem Körper herausgeschlagen war. Das erstere kostete 18 S., das andere, wenn der Knochen so bedeutend war, dass man ihn, in einen Schild geworfen, 12 Fuss davon hören konnte, 36 S., und jeder zweite Knochen 1 S. mehr. 2 3) Cassation und Todtschlag 200 S.; der Mord, den man daran erkennen wollte, dass der Erschlagene mit Zweigen bedeckt oder in einen Brunnen geworfen oder sonst verborgen worden war, 600 S. Das Verkaufen eines Freien ausser Landes^) 600 S., konnte man ihn zurückkaufen, 200 S. Der Todtschlag von Anverwandten des Königs oder Blutschande mit denselben wurde mit Verbannung und Vermögensentziehung bestraft. 27 ) 2. Freie gegen Nichtfreie und Fremde. Unblutige Schläge von ihnen, für je 3 Schläge einen Schilling, für blutige 3'/ 2 S., für einen zerbrochenen Knochen 9 S. 28 ) Todtschlag eines Hörigen 36 S., eines Halbfreien (Zinspflichtigen etc.) des Königs oder der Kirche 100 S., eines Fremden Franken 200 S., eines Burgunders, Friesen, Baiern oder Sachsen 160, eines ausländischen Römers 100 S. 3. Königs- und Kirchen-leute bezahlen bei den von ihnen ausgegangenen Verletzungen nur das halbe Wehrgeld, was ein Freier zahlen musste. 4. Bei Hörigen gegen Hörige. Schläge ohne Blut kosten nichts, es sollen ledig des gebrochenen Friedens wegen 4 Pfennige bezahlt werden. Schläge mit Blut 2'/ 2 S., ein zerschlagener Knochen 5 S. Auge, Ohr, Nase, Hand oder Fuss eingebüsst 18 S. Castration oder Tödtung 36 S. Der Herr des Hörigen haftet in allen Fällen für das Wehrgeld oder muss mit Sechsen schwören, dass sein Höriger die That nicht begangen habe oder letzteren, wenn er ihm misstraut, binnen 14 Tagen zur Feuerprobe stellen. lt. Besonders schwere Tödtungen: Tödtungen eines Anverwandten des Königs sind schon vorher erwähnt. Tödtung eines Geistlichen wird nach seiner Geburt geschätzt, je nachdem er zu den Hörigen, Königs- oder Kirchenleuten, Liten oder Freien gehörte. Tödtung eines Subdiacon 400 S., Diacon 500 S., Priester 600 S., Bischofs 900 S. Tödtung eines Königsmannes (Antrustionen) 600 S., Tödtung eines Mannes in seinem Hause und desjenigen, der gegen den Feind im Felde steht, kostet das dreifache Wehrgeld. Tödtung einer Ehefrau eines Freien, von der Zeit ihrer Mannbarkeit bis zum 40. Jahre 600 S., wobei noch hinzugefügt wird, dass für diese Schuld die Nachfolger des Todtschlägers bis ins dritte Glied haftbar bleiben. Tödtung der Ehefrauen der Königs- und Kirchenleute kostete 300 S. und die der unverheiratheten Frauenzimmer, sie mochten Freie oder Königs- oder Kirchenleute sein, selbst nach dem 40. Jahre, 200 S. Tödtung einer Geburt im Mutterleibe, bis dahin, wo sie noch keinen Namen hat, 100 S. Tödtung der Mutter mit der Frucht 700 S. Vergiftung wird wie Todtschlag bezahlt; hat der Vergiftete zwar das Leben, aber auch Schwäche behalten, 100 S. Vom Mord war vorher, A. die Rede. C. Vermögens-Beschädigungen. Nächtliche Brandstiftung und Diebstahl einer Heerde 20 ) jedes 600 S., und so viel Gehülfen, so oft dieselbe Summe. Ist die That von Hörigen begangen, zahlt jeder 36 S., von Königs- oder Kirchenleuten 300 S. und in allen Fällen noch Schadenersatz. Wild- und Fischdiebstahl 15 S., Tödtung oder Diebstahl eines zahmen Hirsches 45 S. Holzdiebstahl 15 S. Beraubung einer Leiche, so lange sie oben Erden steht, 100 S., wenn sie zur Beraubung wieder ausgegraben ist, 200 S. 30 ) Diebische Abziehung der Haut eines gestorbenen 2i) D. h. die volle Freiheit; den Römer, den Schützling des Königs und der Kirche und den Zinspflichtigen konnte man nicht zum Kampfe mit dem Schwerte zwingen, XIX. hoc etiam constituimus, ut nulluni hominem regium, Romanum yel tabularium interpellatum in iudicio non tanganet, et nee alsaccia requirat. Der Römer und der römische Freigelassene hatte seinen Gerichtsstand vor dem Könige, der tabularius vor der Kirche I/VTII. 1. — ") LXXX1X. Der Graf, auch Comes und judex fiscalis genannt, L'.LIII. 1. LXXXIV. konnte aus den Freien, königlichen Dienstleuten und seihst den Zinspflichtigen zu dieser Würde gelangen, hatte in erstem Fall bei seiner Tödtung 600 S., in den beiden letzten 300 S. Wehrgeld, und war neben dem Centenar für das Land der ordentliche Richter, während der Patrizier in der Stadt, der Herzog in seinem Ressort mit ihnen coneurrirten. Die Rachinburgen, später Scheffen, waren bei der Rechtspflege als Urtheilsfinder thätig, ihre Zahl ist 3 oder 7. XXXII. 2. 3. LV. — 23) l. _ 24) i_yn. XU. XIII. XYI. — j s) LXVIII. — ") extra solum XVI. — 2') LXIX. — 28 ) XIX. seq. es ist hierbei nicht an den Herrn des Hörigen, sondern an einen fremden Herrn zu denken. Denn die Schläge des ersteren waren nicht straffällig, da er, wie oben Anm. 16 gesagt, volle Gewalt über ihn hatte. — 20) Das Gesetz versteht darunter 12 Pferde mit einem Hengste, oder 6 Schweine mit einem Eber, oder 12 Kühe mit einem Stier. — 30 ) LXXXV., wer diese Strafe nicht zahlte, Fahne, Bocholtz I. n5 266 Pferdes 30 S. Verbergung gestohlenen Gutes in fremdem Besitzthume ohne Wissen des Besitzers 45 S. 31 ) Beherbergung eines Diebes macht zum Mitschuldigen. 32 ) D. Sonst sind mit Wehrgeld belegt: Raub einer Freigebornen Frau, durch Freie 200 S., jeder Mithelfer 60 S., durch Königs- oder Kirchenleute 100 S., jeder Mithelfer 30 Sij durch einen Hörigen der Tod; Verheirathung mit der Ehefrau eines noch lebenden Mannes 200 S. Verheirathung ohne Erlaubniss der Eltern mit einer Freigebornen oder einem Frauenzimmer im Schutze des Königs oder der Kirche 60 S., 33 ) das Binden der Hände oder Arme einer Freigebornen 15—30 S., 34 ) Ehebruch mit einer Freigebornen 50 S., 35 ) mit einer fremden Magd 15 S., that es ein Höriger 3 S. oder er musste sich castriren lassen; 36 ) die Anklage eines Unschuldigen beim Könige; das Besteigen eines fremden Pferdes ohne Erlaubniss des Herrn; das ungerechte Binden eines Freien; das Zerstören von Einfriedungen; Fahren über bestellten Acker; Eindringen in ein fremdes Haus; falsches und verweigertes Zeugniss; verweigerte Rechtsprechung des Scheffen und des Grafen; 37 ) des letzteren Gebührenüberhebung; 38 ) Nichtbefolgung der Aufgebote des Königs zu Diensten gegen den Feind und zum Nutzen des Staates; Versagung der Gastfreundschaft an königliche Gesandte, so lange man nicht durch den König befreit ist; die Aufnahme eines Verbannten; das Nichterscheinen vor Gericht nach erfolgter Ladung. Civilrechtlich ist I. im Personenrecht bestimmt: dass jeder Freie Autonomie hat 39 ) und mit zurückgelegtem 15..Jahre mündig -wird. 40 ) IL Im Erbrecht steht das weibliche Geschlecht dem männlichen rücksichtlich des Grundvermögens nach. 41 ) Stirbt jemand ohne Kinder, so beerben ihn zunächst die Eltern, sonst der Bruder und die Schwester, fehlen auch diese, die Schwester (Geschwister?) des Vaters und der Mutter und so weiter bis zur fünften Abkömmling, jedoch so, dass im ahnherrlichen Vermögen, hierAlode genannt, der Mannsstamm vorgeht. 42 ) Wer ohne Kinder ist, kann zwar durch Schenkung unter Lebenden oder Testament über sein Vermögen verfügen, geschieht dieses aber von Eheleuten zu Gunsten des letztlebenden von ihnen, so fällt mit dessen Tode das liegende Gut an die gesetzlichen Erben zurück. 43 ) Einmischung in die Erbschaft verpflichtet zur Zahlung der Schulden des Erblassers. 44 ) IH. Im Familienrecht: Die Ehefrauen haben immer ein Dos; entweder hat sie der Mann schriftlich versprochen, oder sie besteht gesetzlich in 50 Schillingen, ausserdem erhält sie ein Drittel des Gewinnes und eine Morgengabe, 45 ) jedoch alles unter dem Bedinge, dass die Eheleute während der Ehe nicht alles verzehrt haben. IV. Im Obligationenrecht: A. Wenn ein Käufer über einen Kauf eine Urkunde haben wollte, so musste die Uebergabe der gekauften Sache (bei Liegenschaften mittelst Ueberreichung von Zweigen, Festuca) und die Zahlung des Kaufpreises öffentlich im Gerichte unter Zuziehung von 7 Zeugen, bei geringen, und von 12 Zeugen, bei werth- vollen Gegenständen erfolgen. Der anwesende Canzler nahm darüber die Urkunde auf. 46 ) Wurde später ein Verkauf dieser Art angefochten, so konnte er erwiesen werden: 1. durch die anwesend gewesenen Zeugen, oder 2. durch den Eid des Canzlers, den aber soviel Personen, als bei dem Acte Zeugen gewesen waren, bestätigen mussten. Erwies sich die Angabe des Canzlers als falsch, so verlor er seinen Daumen, auch konnte der Gegner den Eid des Canzlers verhindern, indem er ihm beim Eintritt in die Kirche die Thüre zuhielt, oder beim Beginne des Schwures die Hand vom Altare zog, worauf beide die Sache vor dem Könige mit dem Schwerte ausmachen mussten; 3. wenn der Canzler todt war, so konnte Ankäufer das Geschäft, sobald er drei gleichlautende Bescheinigungen des Canzlers über dessen Vollzug offen zu legen vermochte, durch seinen Eid bekräftigen, ohne dass er dem Zweikampfe Folge zu leisten brauchte. B. Waren die Verhältnisse so, dass Käufer über den Kauf keine Urkunde erlangen konnte und bestand das Gekaufte in einer Villa, einem Weinberge oder sonstigem Besitzthume, so musste er sich, je nach dem Werthe der Liegenschaft, mit 3, 6 oder 12 Zeugen und eben so vielen Knaben an Ort und Stelle begeben, in deren Gegenwart den Preis zahlen, den Besitz der Sache sich überweisen lassen und dabei die Knaben ohrfeigen und bei den Ohren ziehen, damit ihnen die Verhandlung im Gedächtnisse bliebe und sie im späten Alter darüber Zeugniss legen könnten. *') V. Im Prozessrechte: Erscheint Verklagter nicht nach der ersten Ladung, welche Kläger selbst macht, so muss dio zweite bis sechste Ladung im Beisein von 3 Scheffen (Rachinburgen) erfolgen, leistete er auch der sechsten nicht Folge, so musste die siebente im Beisein von sieben Scheffen und des Grafen vollzogen werden und mit der blieb so lango verbannt. — 3i) LXXXVL, wer die That leugnete und überführt wurde, musste 100 S. zahlen. — 32 ) LXXVIII., überhaupt ist der Diebstahl bei den Ripuariern sehr schwer bedacht. Der Bestohlene konnte seine gestohlene Sache verfolgen, aus eigener Macht bestricken, den Dieb, wenn er ihn auf frischer That ertappte, binden und, wenn er sich diesem entziehen wollte, erschlagen. Dem Diebe wurde, wie noch in England, der Strang. LXXV. LXXVn. LXXIX. nur wenn ein Höriger stahl, wurde sein Herr 36 S. schuldig XXIX. — 33) XXXV. 1. 3. — 34) XXXIX. — 35) XXXV. 2. — 36) LVIII. 17. — 3?) Vergleiche Anmerkung 5. — 38) LL mit 50 S. bestraft. — 3») Gründler, Polemik 1 §. 29 seq. nach befestigter Landeshoheit wurde die Autonomie in engere Grenzen gezogen und nur dem hohen Adel vorbehalten. §. 29. Pütter, Beiträge zum Staats- und Fürstenrechte, II. Not. 29. 30. — 40 ) LXXXI. Auch die Carolinger lebten nach diesem Rechte; denn die Eeichstheilung von 817 Cap. 16 enthält ausdrücklich eine Bestimmung, wie es gehalten werden soll, wenn einer ihrer Nachkommen noch nicht die, im ripuarischen Gesetz erforderlichen Jahre erlangt hat. Auch heut zu Tage ist obiges Mündigkeitsalter noch im Fürstenrechte gültig. — 4 ') Das salische Gesetz LXII. sagt: an salischem Grundbesitze hat das Weib keinen Antheil, er fällt dem Mannsstamme zu; das Gesetz der Angeln und "Warmer VI.: „Der Sohn, nicht die Tochter, soll den Todten beerben, hat dieser keinen Sohn, so erhält die Tochter das Geld und die hörigen Leute, den Grundbesitz aber der nächste Anverwandte des väterlichen Stammes; das Gesetz der Ripuarier LVI. 3.: „solange Mannsstamm vorhanden ist, soll das "Weib in ahnherrlichem Erbe nicht folgen. Diese Bestimmungen hat später selbst dos Fürstenrecht nicht aufrecht erhalten können. — «) LVI. — «) XLVHI. XLIX. — «) LXVH. — «) XXXVH. Die Morgengabe war das Geschenk, welches der Mann der Frau nach der Brautnacht machte, und zwar in der Regel unter naiven, nur unseren Scheinheiligen anstössigen Formen. Vergl. Fahne Herrn v. Hövell. S.51,52. — «) LIX. 1. — ") LIX. 1. LX. 1. — 48 ) XXXII. — *») XXXI 267 Androhung, dass beim abermaligen Ausbleiben die Sachen des Verklagten für die gesetzliche Strafe gepfändet werden sollten. Diese Strafe bestand in 15 Schiihngen für jeden der 7 Scheffen und 45 S. für den Kläger. Die Richtigkeit der geschehenen Ladung mussten Kläger und die begleitenden Scheffen jedesmal beschwören. Schritt man zur Pfändung und wollte Verklagter dieser widerstreiten,"so stellte er sein blankes Schwert an den Thürpfosten, wodurch er erklärte: vor dem Könige sich mit seinem Gegner schlagen zu wollen, musste jedoch wegen seines Erscheinens vor dem Könige Bürgschaft stellen.«) Das Hauptbeweismittel war der Eid, der in der Form eines Erfüllungs- oder Reinigungseides in gewissen, genau bezeichneten Fällen vorgeschrieben ist. Es konnte indessen keiner allein schwören, sondern er musste eine gewisse Anzahl freier Männer aus dem ripuarischen Volke, welche mit ihm schworen, söge nannte Eideshelfer, mit zur Stelle bringen; diese waren auf seine Vorladung zu erscheinen gezwungen. In der Regel waren bei Sachen bis zu 100 Schillinge sechs, bei 200—300 Schillinge zwölf, bei 300 Schilling 'sechs und dreissig, bei 600 Schilling zweiundsiebenzig Eideshelfer nöthig. Konnte jemand die nöthige Zahl derselben nicht beibringen, so musste er sich der Feuerprobe oder dem Loose unterwerfen. 49 ) Auf diese Weise hatte das Gesetz drei Gottesurtheile: Zweikampf, Feuerprobe und Loos, aber auch noch andern Beweise vom Aberglauben und niedrigem Culturzustande des fränkischen Volkes, denn es spricht auch vom Herumwandeln der Verstorbenen, so ) von Zaubermitteln und von der Tortur 31 ) und nennt uns so die Veranlassungen zu den, von verruchten Köpfen systematisch ausgebeuteten Hexenprocessen und zu den mit teuflischer Bosheit für den Untersuchungsprozess ausgedachten Folterinstrumenten, welche zur Schande der menschlichen Vernunft und der kirchlichen und staathchen Institutionen viele hundert Jahre bis fast in die jüngsten Zeiten das menschliche Geschlecht gepeinigt und erniedrigt haben. 5. Gau und Herzogthum Ripuarien und seine Untergaue. Ripuarien,') bald Gau, bald Provinz, bald Herzogthum genannt, 2 ) wurde von dem Ardennerwalde, der Maas, Friesland und Sachsen begrenzt. 3 ) Seine Grenzen im einzelnen zu bestimmen ist schwierig, die sonst zu Hülfe kommende Erscheinung, dass die Grenzen der Bisthümer mit denen der alten Völker zusammenfallen,*) trifft beim Bisthum Cöln, obgleich es für Ripuarien gestiftet zu sein scheint, nicht zu, 5 ) und so bleibt denn nur übrig, aus den spärlichen Nachrichten jener Zeiten anderweitige Quellen zur Lösung der Frage zu sammeln. Zunächst bieten sich die Theilungen des Reichs unter den Karolingern. In derjenigen, welche Ludwig der Fromme, 837 oder Anfangs 838 zu Aachen, zu Gunsten seines Sohnes Carl vollzog, erhält letzterer folgende Theile des Reiches: „vom Meer längst der sächsischen Grenze bis zur ripuarischen: Ganz Friessland; längst der Grenze des ripuarischen Gaus Moila: die Hetter, Hamaland und Maasgau, weiterhin Alles, was zwischen Maas und Seine liegt 5. Bei der Feuerprobe musste der dazu Verpflichtete die Hand ins Feuer stecken; zog er sie verbrannt heraus, so war er verurtheilt, das betreffende Wehrgeld zu zahlen. Wie das Loosen geschah, ist nicht gesagt, wahrscheinlich in der Weise, wie Tac. Germ. 10 es beschreibt, nämlich: dass man Zweige eines fruchttragenden Baumes in Stäbchen zerschnitt, diese, vielleicht mit Zeichen versehen, auswarf, und aus deren zufälligem Zusammenliegen (durch Priester oder durch die Umstehenden) den Ausspruch fällte. — w) LXXII. —■ 61 ) Lex salica XXII. 4. XLIII. LXIX. An erster Stelle ist von Nestelknüpfen (Ligaturis) an der zweiten von dem Ausspannen der Menschen über eine Bank, an der dritten von dem, rücklings bei den Händen Aufhangen die Kede. Vergleiche auch Gregor vi Tours, der V. 50 erzählt, dass ein Ver- läumder sechs Stunden zur Tortur rücklings an den Händen aufgehangen sei und YI. 35 berichtet, dass ein Knabe mittelst Hexereien und Zaubermittel umgebracht sei. ^ *) Der Name kommt von seiner Lage am Ufer (a ripa) des Kheinfiusses her. Aehnlich hatte die Stadt am Hofe, gegenüber Regensburg, den Namen „villa riparia" von ihrer Lage am Ufer der Donau (Hund metropolis Salisburg, I. II. S. 310—313) und die römische Provinz am Rhonefluss den Namen „provincia gallia ripariensis" (notitia Dig. imperii rom. edit. Pancirol. Lugd. S. 179). In neuern Zeiten behauptet man eine Zusammensetzung aus zwei Worten: ripa, Ufer und uarii, vari oder wari, was man von Wara, im Mittelalter Werra, Gerra, französich Guerre: Streit ableiten will, so dass also das Ganze „Streiter am Ufer" bedeuten soll. Als Analogie führt man die „Catto- varii und Angrivarii des Strabo an, als Streiter aus dem Catten- und Engernlande, so wie die „Ampsivarii, Anglevarii, Retovarü" der Notitia Dignitatum. Allein diese Etymologie passt weder auf jene Stadt, noch auf jene Provinz. — 2 ) Je nachdem man von dem Begriffe eines allgemeinen Heerführers, oder einer gemeinsamen Gesetzgebung (lex ripuariorum) ausging. So kommt es als Provinz und Herzogthum in der lex rip. XXXI. und XXXIII. 1. vor; Fischlaken, Cranheim, werden bald in Ducatu, bald in pago Ripuariorum aufgeführt. Andere Provinzen kommen ebenfalls unter diesen zwei Bezeichnungen vor. So heisst Moselanien in der Theilung von 839 „Herzogthum" und in jener von 870 „Grafschaft". Der Geographus Ravenna IV. 24. 26. nennt Ripuarien das rheinische Francien (Francien rhenense). — 3 ) Die Annales Metenses bei Pertz Mon. I. 316 sagen :Pipinus sub Chlotario et Dagoberto regibus populum inter Carbonariam sylvam et Mosam fluvium usque ad Fresionum fines vastis limitibus habitantem justis legibus gubernabat, und zwar war er (Acta Sanctorum Antw. I. III. CXXI.) in veteri Ripuariorum regum palatio Coloniae praefectus. Die Herzogliche Gewalt von Ripuarien oder dem rheinischen Franzien wurde durcli Carl dem Grossen, dem diese Gewalt bedenklich geschienen haben muss, aufgehoben und zerstückelt, Theile erhielten die Pallastgrafen von Aachen und Limburg. — 4 ) Wie sich dieses oben Seite 190—194 bei den belgischen Völkern herausgestellt hat. — 6 ) Die Grenze des Bisthum Cöln lief: vom Rhein oberhalb Breisich in südwestlicher Richtung auf die Usse und Alve, beide kurz oberhalb ihres Zusammenflusses, nur wenige Meilen vom linken Moselufer, überspringend, dann westlich und im Bogen um Kyllburg, setzte unterhalb dieser Stadt auf das rechte Ufer der Kyll, demnächst, in nördlicher Richtung, über die Nims und die Prümm, unmittelbar unter deren Quellen, hierauf, wieder westlich und in weitem Bogen um Malmedy herum, über die Warge und Wetze (Vestre) und zwar über den letzten Fluss nicht weit von seinen Quellen. Von diesen lief sie, flach nördlich, auf Aachen, welches westlich blieb, und die Quellen der Wurm, erst auf deren rechtem, dann linken Ufer, bis nahe ihrem Zusammenflusse mit der Roer, von hier aber, in plötzlich flach östlicher Richtung, auf die Quellen der Niers über dieselbe aufs rechte Ufer um Wickrath herum, dann in entgegengesetzter Richtung, zurück aufs linke Ufer und weiter in grader Richtung zwischen Dalen, lüttichsch, und Rheyd (Gladbach) cölnisch, Waldniel (Ameren) und Dülken c, Kaldenkirchen 1. und Hinsbeck c, Yenlo 1. und Heringen c. durch bis, oberhalb Arsen, an die Maas, mit dieser bis zur Waal, diese und den Rhein hinauf, bei Emmerich, CG Fahne, Bocholtz I. 268 bis nach Burguncl hin, Vcrdun eingeschlossen. Von Burgund die Landschaften: Toul, Odorn, Bittburg, Blois, 6 ) den Gau Perticus, 7 ) die beiden Bar (später Ilcrzogthum), die Grafschaft Brienne, die Bisthümer Troyes, Auxerre, Sens, ferner Gustinois, Melun, Estampes, Chateau-Roux s ) und Paris; endlich von Paris ab die Seine entlang bis ins Meer und durch das Meer bis Friesland." °) In der Theilung von 839 heisst es: „Lothar soll erhalten: Ganz Italien, Burgund bis zur Rhone, ferner (nach Aufzählung verschiedener anderer Landestheile) das Herzogthum Moselanien, die Grafschaften der Ardennen und Condros, weiter die Maas abwärts bis ins Meer: das Herzogthum Ripuarien, die Gaue Worms und Speyer, die Ilerzogthümer Elsass, Alemannien, Chur, Thüringen, das ganze Königreich Sachsen, das Herzogthum Friesland bis an das Meer, endlich die Grafschaften Hamalant, Batua, Teisterband und zuletzt Dorstadt. 10 ) Li der Theilung vom 9. August 870 zwischen Carl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen erhält Ludwig unter Anderem: „die Grafschaft Teisterbant, Batua, Hattuarien, von dem obern und niedern Maasgau, so wie von Lüttich die Theile auf dem rechten Maasufer, den District von Aachen; den Distrikt von Mastricht, in Ripuarien fünf Grafschaften, den Maycngau, den Bitburger Gau und noch mehrere andere Gaue, auch die Stadt Metz mit der Grafschaft Moselanien, zuletz alles, was rechts der Urte liegt von ihrem Ursprünge bis zu ihrem Einflüsse in die Maas, Prüm und Stabelo einbegriffen. Carl erhält „vier Grafschaften in der Hasbay, die Theile von dem oberen und niederen Maasgaue, sowie von Lüttich, welche auf dem linken Maasufer liegen, von den Ardennen den Theil auf dem linken Ufer der Urte u. s. w.'') Endlich in der Theilung, welche die Söhne Ludwigs des Deutschen 876 vornehmen, wird nur nach grossen Complexen gezählt und zwar gewinnt Ludwig durch das Loos: das östliche Franzien, das heisst über den letzteren, den oben beschriebenen Limes entlang bis Wesel, die Lippe hinauf bis zur Quelle, um die Decanate von Soest, Meschede, Medebach, Wormbach und Siegburg herum, bei dem letzteren, in der Richtung von "Wildenburg auf Hachenburg, über die Sieg, zuletzt längst der Wied, von ihrer Quelle bis zwei Stunden vor ihrem Ausflusse in den Khein, endlich von der Quelle der Kasbach bis in den Rhein und mit diesem aufwärts bis oberhalb Breisich. Zunächst ist diese Grenze zu weit; denn die westphälischen Decanate des rechten Rheinufers: Essen, Wattenscheid, Dortmund, Soest, Meschede, Medebach, Wormbach, Attendorn, Lüdenscheid sind von Ripuarien ausgeschlossen, sie sind grösstentheils der Cölner Kirche durch die Bekehrungsarbeit des h. Swibertus zugewachsen, so dass nur dazu gehörig bleiben im Allgemeinen 1. die Kirchspiele der Decanate Siegburg und Deutz, worin noch die Weiler „Rieferscheid" bei Winterscheid und „Reifferschcid" bei Flamersfeld am Wiedbache an das alte Verhältniss erinnern, und 2. tiefer, im rechtsrheinischen Theile des alten Neusscr Decanats, die Kirchspiele: Somborn, Elberfeld, Barmen, Hardenberg mit Neviges und Langenberg, Werden mit Velbert, im Decanat Duisburg die Kirchspiele: Kettwich, Mülheim, Sterkrath, und im Decanat Xanten von Hamminkel ab bis Emmerich der alte Limes (oben S. 252) die Grenze bildeten. Wenn Müller diese Grenze dadurch noch schärfer ziehen will, dass in Sachsen für die Erbfälle das Wort; Kurmud, in Ripuarien das Wort Erbtheilung gebräuchlich sei, so ist dieses nicht zutreffend. Auf dem linken Rheinufer war Ripuarien grösser als der Sprengel. Schon ein Blick auf die Charte überzeugt, dass die Volksgrenze nicht, wie oben, von der Wurm auf die Niers und zurücklaufen konnte und es wird sich unten zeigen, dass sie von der Wurm auf die Quellen der Swalme sprang und mit dieser in die Maas lief. — e ) Odorn ist mir unbekannt. Blesum ist Blois, Blesensium Comitatus die Grafschaft Blois; obgleich dieses nicht zu der Reihenfolge in der Aufzählung passt; Blenau, Herrlichkeit im Lande der Santonen und Bleseneau in dem Dep. Yonne, würden noch weniger passen. Bedensis pagus ist der Gau Bittburg, der ebenfalls hier ausser der Reihfolge vorkommt. — ') Dieser Gau lag an der obern Marne, Perthes war seine Hauptstadt, sie wurde von den Hunnen zerstört. Von den Perticensischen Grafen finden sich noch Münzen vor. — 8 ) Von den Herren des castri Rodulfi hat man noch Münzen. — ö ) Nithard hist. bei Duchesne scrip. II. S. 362 sagt: portionem regni id est a mari per fines Saxoniae usque ad fines Ribuariorum: totam Frisiam, et per fines Ribuariorum Comitatus Moilla: Hettra Hammalant (irrig steht: Halt Trahammalant) Masagobbi, deinde vero quiequid inter Mosam et Sequanam usque Burgundiam una cum Viridunensi consistit et de Burgundia, Tullensem, Odornensem, Bedensem, Biesensem, Parthensem, utrosque Barrenses, Brionensem, Tricasinum, Antisioderensem, Seno- nicum, Wastinensem, Milidunensem, Stampensem, Castrensem, Parisiacum et deinde per Sequanam usque in mare Oceanum et per ipsum mare usque in Frisiam etc. Hiermit stimmen im Allgemeinen die Annales Bertiniani: „maximam belgarum partem id est a mari per fines Saxoniae usque ad fines Ribuariorum comitatus Moila: Ettra Hamelant, Masagoa deinde vero quiequid" u. s. w. wie oben, nur fehlt Bedensem und statt Parthensem steht: Pertinsem, statt Antisioderensem: Attiodrensem. Wegen der Schreibfehler: Halt Trahamalant, oder wie die Annales haben: Ettraham. Melant, ist viel geschrieben, wenn man aber auf der einen Seite die unsichere Schreibart Nithards und der Annalen, in Masagobbi und Masagoa, Parthensem und Pertinsem, Antisioderensem und Attiodrensem gegeneinander hält, und auf der andern berücksichtigt, dass, wie sich unten ergeben wird, die Hetter, oder Hattuarien, mit Hamalant und dem Maasgau, dem Mühlgau (moila) gegenüber lagen, so wird man weder, wie einige gethan haben; an den Text, wie er von Duchesne gegeben ist, festhalten, und für Ettraham und Melant, oder für Halt und Trahammalant Ortnachweisungen aufsuchen, noch wegen einer sachgemässen Zusamnienziehung, aus Versehen verschriebener, willkürlich getrennter und unsachgemäss verbundener Wörter weitere gelehrte Abhandlungen versuchen wollen. Zu bemerken ist, dass Hamalant ein pagus Saxonicus genannt wird. Sigebert in Vita Theoderioi Metensis episcopi capj, 1. Leib. Scrip. R. Brunsw. I. S. 291 und Alfrldus in vita Ludgerl I. c. 11 nennt die Yssel die Grenze zwischen Sachsen und Franken. —j_^)_Pie Annales Bertiniani haben: Regnum Italiao, partem Burgundiae id est. Vallem Augustanam. Comitatum Vallissiorum, comitatum Waidensem usque ad mare Rhodani ac deinde orientalem et aquilonalem Rhodani partem usque ad comitatum Lugdunensem, comitatum Sucdingium, comitatum Wirascorum, comitatum Portisiorum, comitatum Suentisiorum, comitatum Calmontensium, Ducatum Mosellicorum, Comitatum Arduennsium, comitatum Con- drusto, inde per cursum Mosae usque in mare: Ducatum Ribuariorum, Wormazfelda, Sperohgouwi. Ducatum Helisatiae, Ducatum Alaman- niae. Curiam, ducatum Austrasiorum cum Sunalafelda et Nortgui et Hessi. Ducatum Toringubae cum (m)archis suis, regnum Saxoniae cum (m)archis suis, Ducatum Fresiae usque Mosam. Comitatum Hamarlant, comitatum Batauorum, Comitatum Testrabenticum Dorestado. Dorstadt ist nach Valesius: Batenburg. Nach dem Leben des hl. Gregors lag es bei dem Flusse Lagbeki (Langerbach?) Bolland V.258. Wyck de Durstede indess bewahrt seinen Namen. — ") Ludwig erhält U.A.: Comitatum Trestebant. Batua. Hattuaris. Masau subterior de ista parte, item Masau superior. quod de istaparte est. Liugas, quod de ista parte est. Districtum Aquense. Districtum Trectis. In Ripuarias Comitatus V. Megenensium, Bedagouua, Nitchouua. Sarachouua supterior. Blesitcliouua. Seline. Albechouua. Suetisium. Calmontis. Sarachouua superiur. Odormense, quod Bernhardus habuit. Solocense, Basiniacum. Elischouue. Warasch. Scudingum.Emaus. Basalchouua. In Elisatio Comitatus II. DeFrisia duas partes. De regno, quod Hlotharius habuit, super istam divisionem propter pacis et caritatis custodiam superaddimus istam adjeetionem. CivitatemMettis cum abbatia S. Petri, et S. Martini et Comitatu Moslensi cum omnibus villis in eis consistentibus, tarn dominicatis, quam et vasallorum. De Arduenna sicut flumen Urta surgit inter Bislanc et Tumbas, ac decurrit in Mosam, et sicut reeta via pergit inBedensi, seeundum quod communes fidelcs nostri rectius invencrunt. excepto quod de Condustro est ad partem orientis trans Urtam et Abbatias Prumiam et Stabolata, cum omnibus villis dominicatis et Vasallorum. Carl erhält unter Anderem: in Brabanto Comitatus HH. Camcracensem. Hauoium. Lomensem. in Hasbanio Comitatus Uli. Masu superior quod de ista parte (Mosae) est. Masau supterior de illa parte. Liugas, quod de ista parte Mosae est et pertinet ad Velsatum. Scarponinse, Viriduninse. Dulminse. Arlon. Vuaurense Comitatus duos. Mosminse. Castricium, Condrust. de Arduenna sicut flumen Urta surgit inter Bislanc et Tumbas, ac decurrit ex hac parte oeeidentis pergit in Bedensi, seeundum quod Missi nostri rectius inve- nerint. Tullense aliud. Odornense, quod Tetmarus habuit. Barense. Portense. Salmoringum. Lugdunense. Viennense. Vivarias. Ucetium.' De 269 —t ---------------------— dasjenige am Rhein, 12 ) ferner Thüringen, Sachsen und Friesland und Theile des Lotharschen Reichs; Carlmann Baiern, Parmonien, Kärnten, Slavonien, Böhmen und Mähren; Carl: Deutschland und einige Städte des Lotharschen Reichs. Hiernach ist also zweifellos, dass Ripuarien östlich von den Grafschaften in den Ardennen 13 ) und Condros ») d. h. wie der dritte Theilact sagt, von der Urte his zu ihrem Einflüsse in die Maas, dann letztere abwärts bis zum Gau Teisterband, dann nördlich von Teisterband und Batua 15 ) und Hamaland, 16 ) westlich von Sachsen (Westphalen) ") ferner südlich von dem bis Coblenz und den Rhein herunter reichenden Moselanien, 1 ") anlehnend an die Ardenner Grafschaften begrenzt war und so die Hetter, l9 ) welche Teisterband und Batua gegenüber lag, mit einschloss. 20 ) So umfasste Ripuarien die Gaue: 1. Ahr- oder Bonngau, 2. Eiffelgau, 3. Zülpichgau, 4. Jülichgau, 5. Cölngau, auch Gilgau und Cutzgau, 6. Neussergau mit dem Gau Nivenheim, 7. Sieggau, 8. Deutzgau, 9. Keldachgau, 10. Duisburgoder Ruhrgau, 11. Attuariergau und 12. Mühlgau. Von diesen ist für unsere Aufgabe der letzte der wichtigste, weil in ihm Lobberich und Bocholtz lagen. Um seine Grenzen festzustellen, lasse ich hier die Ortschaften folgen, welche urkundlich ihm und den um ihn liegenden Gauen angehörten. __________________ Frisia tertiara partem. Aachen und Mastricht waren Königspfalzen mit einem besondern District, der unter dem Pallastgrafen stand; auch . inNymwegen, Xanten und Duisburg fand sich ein ähnliches Verhältniss. — t2 ) Von dieser Francia rhenense spricht auch Geographus Kavenna rV. 24. 26. — 13 ) Wo noch die drei Orte Reifferscheid (Kaltenreiferscheid bei Adenau, schon 975 genannt, bei Beyer, Ober- und Nicder- reifferscheid zwischen Adenau und Montjoie, alle ursprünglich Kiperschied d. h. Ripuariorum terminus) an die alten Verhältnisse erinnern. — H ) Siehe oben S. 194. — 15 ) Aus beiden entstand das spätere Geldrische Quartier Nymwegen. Thiel lag in Teisterband, Lac. I. 82, Rant- ' wyck, Aalst. Ewyck, Eiden in der Betau. Lac. I. 30. — 16 ) Das spätere Geldrische Quartier Arnheim. — ") Dio Grenzen gegen Sachsea sind in der Anmerkung 5 am Schluss nachgewiesen, der Poeta Saxo (Acta sanetorum, 26. März S. 636), sagt: Werd en an der Ruhr liege im Lanie der Franken, an der Grenze Westphalens. — 18 ) Juncker Introductio ad Geographiam medi aevii S. 273 und 291, Spener, Notiffa Uerm. med. ~S. "422, Eccard ad leges Ripuariorum S. 207 nehmen an, dass Ripuarien sieh über die Mosel bis zum Wormsgau erstreckt habe, sie haben Moselanien übersehen. — >*) Das Land Cleve, s. folg. Anm. 20. — 20 ) Diesen Einschluss bestätigt nicht allein die Nachricht in der Anmerkung 3 und der zweite Theilvertrag von 839, sondern auch jener von 838 und 870. Denn beide erwähnen Teisterband und Betau nicht mehr als Grenzländer, weil sie vollständig durch Hattuarien gedeckt sind, so dass also nur letzteres noch mit dem zu Ripuarien gebliebenen Gau Moila in Berührung steht, während vorher die Grenze von Ripuarien, als auch Hattuarien noch dazu gehörte, bis zu Teisterbant, Betau und Hamaland lief. Diese Ausdehnung Ripuariens wird auch noch dadurch bewiesen, dass das ripuarische Recht über Hattuarien hinaus bis in Hamaland und Betau hinein seine Geltung hatte, denn Folker musste 855 (L. I. S. 30) seine Schenkungen von Gütern, welche in Hamaland und Batuve lagen, nach dem ripuarischen und salischen Rechte vollziehen. Es wird gegen die Ausdehnung angeführt, dass in der Theilung von 830 (Pertz III. 359) Ribuarios, Attuarios neben einander aufgeführt seien, allein dieses beweist nichts, und am allerwenigsten gegenüber dem Gebiete des GesetzesT^'HäsbänienSsl; in dieser Theilung ebenfalls für sich hingestellt, so wie die Ardennen etc. Attuarien war als Grenzgau wichtig, namentlich für die Beherrschung der unteren Stromverbindungen von Maas, Waal und Rhein, daher spielt er auch in allen spätem Theilungen eine besondere Rolle und musste sie, einmal so gestellt, fortspielen. In der Theilung von 838 schaffte er dem Reiche Carls die Herrschaft über das ganze rechte Maasufer, während er in den folgenden Verträgen Ludwig diese Herrschaft sicherte. Die Beweisführung über die Ausdehnung Ripuariens wird durch den Nachweis derjenigen Ortschaften unterstützt, welche als zu ihm gehörig genannt werden. Hier ein solcher aus den bisher veröffentlichten Urkunden: Aachen, Stadt, 881 PalatiumArchisolium et sedes regni Lothariensis. Pithoeus Ann. Wippo: Vita Conradi Salici. Es gehörte noch 887 zur cölnischen Diöce c, denn damals erschien der Propst von Aachen neben dem Abte von Cornelii Münster auf der cölnischen Synode, Concil. German. II. S. 366, später kam es unter die Diöcese Lüttich. Als zu Ripuarien gehörig wird es 881 in den Ann. Fuldenses (Pertz, Mon. I. 394) und bei Eegino (Pertz, I. 592) aufgeführt; Albiniacum s. Elvenich; Bacheini, Kirchdorf bei Cöln, 866 villa cum ecelesia St. Marie in pago riboariense, B. 111; Bonn, Stadt, 844 Comi- tatus bonnensis in pago Riboariensi. Col. ampl. I. 104, auch Leibnitz scrip. rerum br. n. 297, vergl. Kessenich, 881 Ann. Fuld. und Regino (Pertz, Mon. I. 394 und 592); Birten, im Clevischen 939, in der eontinuatio Regionis; Budica, in der Vita S. Ludgeri, bei Leibnitz *I. 97; Cöln, Stadt, Colonia Metropolis est in finibus ripuariorum, sagt Eginhard, transl. SS. Petri et Marcellini, ad annum 881—891. Boll, 2. Juni. Hier hatten fränkische Könige ihren Pallast. Gregor v. Tours II. 10. IV. 22. VI 24. Pipin von Landen war: „in veteri Ripuariorum regum palatio Ooloniae praefectus. Acta sanet. Antw. T. III. CXXI., später wohnte dort Pipin von Herestall und schloss daselbst seinen Frieden mitWarath. Seine Frau Plectrude stiftete das dortige Stift S. Mariac in Capitolio, vergl.Pertz 1. c; Cranheim, nach derCharte von Geldern bei Pontanus das jetzige Kervenheim, 836 villa in ducatu ribuariensi, B.72; Cornelii Münster: Inda inRipuaria, 881, Ann. Fuld. und Regino (Pertz 1. c); Detitz, Stadt: Divitia, Gregor v. T. IV. 15; Düren, Stadt, 761 Marcodurum, Appendix Fredegarii; Eluenich, 855 Albi- niacum, später Albinich, in pago ribuariensi, B. 95, 867 villa in pago Tulpiaccnse, B. 120, 123; Fischlaken, 819 Fiscala, villa in pago ruriegoo in ducatu ripuariorum, L. I. 19. 838. in pago riporum, L I. 24; Ftamersheim an der Erft, vita Ludovici pü. 871 empfing dort auf dem Söller (in solario), eine so grosse Masse Volkes, dass die Balken brachen, alles in den Keller fiel und der König zwei Rippen zerbrach, Ann. Saxo. (Pertz, I. c. I. 488); Gästen, 847 Capeila St. Justini in comitatu iuliacensi in pago riboariense, B. 84, 98; Harnscheid an der Ruhr, hernatscet in pago Riporum super ripam Rurae, L. I. 25; Herzogenrath in parte Ripharie, Ann. Rodenses; Hattingen, Stadt an der Ruhr, 990 und 1005 Hattenege curtis regia in pago Ripuariorum, Heinrich III. schenkt ihn dem Stift Deutz; Hrotberctinga, Hrotinga, s. Rublinghoven, Ratingen; Honespolt, Hoonspalt, 866 locus in pago ribuarinse cum curte dominicata cum terris, domibus, aedifieiis et aliis mansis, B. 110, der Ort lag bei Meckenheim, Lac. Archiv IL 83; Horrem, Herohem in pago riboariensi. Mart. Coli. amp. I. 186; Inda, Kloster, jetzt Cornelii-Münster, 881 Ann. Pithoeus, vergl. Cornelia-Münster; Jülich, Stadt, 881, in finibus ribuariorum, Regino V.Prüm, Pertz. 1. c, vergl. Vilip; Kessenich bei Bonn, 844, villa Castenacha in pago Riboariensi in comitatu Bonnensi. Coli. Ampi, I. 104, Barsch, Eiflia I. Cap. 77; Malmedy, Stadt mitKloster, Malmudarium 881, Pertz 1. c; Münstereifel, Stadt, 898 novum Monasterium in pago Riuuerense B. 212; Menithinna, entweder Mintard oder Menden, villa Menithinni super ripam fluminis rure L. I. 24; Neuss, 881 Nuis in finibus Ripuariorum. Regino, s. unten Vilip; Oeft, Rittersitz an der Ruhr, 818, uueldi in pago ripoariorum, L. I. 18, 838 villa uuiti ibid 22; Prüm, Stadt und Abtei in der Eifel, 881 Prumia (nicht Pronaea) Ann. Pith.; Batingen, Stadt, Hrotinga in Ripuarien, Leib. Script, br. I. 111; Beinbach, 762 Reginbach villa in pago riboariensi, B.20, 943, Villa cum ecelesia in pago bonnensi ibid. 242; Beineck, Burg am Rhein, Castrum in Ripuaria. BrowerAnn. Trev.; Büblinghoven, 818 locus hrotberctinga in pago rigoariorum L.I. 18, auch in pago Niuenhem ibid; Buhr, Fluss, Frodoar- dusad annum 923 sagt: Henricus aueeps lothario obviam venit in pagum Riguariorum, super fluviumRuram; Stabelo, Stadt mitKloster, 881 Stabulans, Perz, 1. c. Ann. Pith , auch in pago Eiffliae; (Süstern,~wird von Cramer de Vet. Ripuariorum Metropol irrig aufgeführt; Pipin schenkt 714 mansiole Suuestra in pago mosariorum, super fluviolo Suuestra dem h. Wilibrord für Kloster Epternach, Hondheim, hist Trev. I. 109, von Ripuarien ist in der Urkunde keine Rede); Vilip bei Godesberg, 881 Normanni seeunda ineursione Ripuariorum finibus effusi incendiis omnia devastant, Coloniam Agrippinam, Bonnam civitates cum adiacentibus castellis sc. Tulpiacum, Vilipiacum et Nuis igne com- burunt. Einige wollen für Vilipiacum: Juliacum setzen. Pertz, 1. c.; Werden, Stadt mit Kloster, 815 Uuerthina in pago ripariorum super fluuio rure, L. 1.16. 18.19.22. 24. 25. 27. 28. uuerthina in pago ruriogoa inDucatu ripuariorum ibid. S. 19; Wiel, 1138 Curtis oder Villa in pago ribuariensi, in comitatu Adelberti Comits. L. I. 217, auch 1029 in pago julichouui ibid 104; Uuistrikisheim, 836 Villa in Ducatu ribuar. B.72, 880Uuizrichesheim in pagoribuariense (Frixheimb. Neuss?) B. 122; Zülpich, 881 Tolbiacum in finibus ripuariorum, Reginos. oben Vilip. 270 I. Zum Jülicbgau gehörten: 1029 Aldenhoven; 21 ) 861 Bardenberg;22) 898 Dür-Bosslar; 33 ) 1029 Cörren- zich;2i) 898 Furtmala;2 5 ) 847 Gusten; 26) 944 Jülich; 2 ') 898 Hustine; 28 ) 861 die Villa Lotmari; 20) 861 Palmbach; 3°) 922 Pier; 31) 847 Büdingen, 32 ) Wil, 33 ) Zier. 34 ) II. Zum Gau Nivenheim 35 ) später Amt Hülchrath, werden gezählt: 796 locus ad crucem in pago niuan- heim in ripa fluuii arnapea L. I. 3. 816 foresto super fluuio arnapa in loco qui dicitur ad crucem L. I. 17. Der Ort lag zwischen Wehl und Rüblinghoven, einige suchen ihn in den einzelnen Häusern: Hagelcreutz, andere in Kreitz, dieses bei Neuss, jenes Kr. Grevenbroich. Holzheim, Dorf bei Neuss; 801 UUla holtheim in pago niuanheim L. I. 12. Nievenheim, Dorf, Kr. Neuss; 816 terra aratoria, ante porta Orientale (Niuenem) L. I. 17. Rüblinghoven Kotten in der Bürgermeisterei Hülchrath am Gilbaah; 817 villa hrodbertinga houa super fluuio Gilibecki in pago nivenhem. L. I. 18, auch hrotberctinga houa in pago rigoariorum. ibid. Wehl, Dorf in der Bürgermeisterei Hülchrath, 817. uueldi in pago niuenhem L.1.17. Widdeshoven, Dorf am Gilbach. Bürgerm.Evinghoven, Kr. Grevenbroich. 793. Wedugiseshoua L. I. 3. III. Zu dem hattuarischen Keldachgau gehörten: Die Stadt Kaiserswerth, das Dorf Himmelgeist, die Stadt Mettmann, der Hof Angern, Hersbach bei Schöller, endlich Neurath und Herscheid, letzteres eine Gemeindeabtheilung der Bürgermeisterei Velbert, 36 ) er erstreckte sich also über die spätem Aemter: Angermund, Mettmann, Monheim oder genauer über den rechtsrheinischen Theil des Neusser Decanats, der später zu einem Decanat Düsseldorf umgeschaflen wurde. 37 ) Er führte seinen Namen von demKedelbach, einem Arme der Dussel, der sich am Fusse des Grafenberges abzweigt und bei Kaiserswerth in den Rhein ergiesst. Calcum (im Mittelalter Calicheim) bis in neuester Zeit Rittersitz, einst vielleicht die Malstätte, erinnert an das frühere Verhältniss und die Ortschaft Hetterscheid zeigt darauf hin, dass hier Hattuarier und Sachsen sich schieden. Vor 40 Jahren fand ich das Ohrfeigen, oben S. 266, darin noch vor. IV. Zu dem ebenfalls hattuarischen Ruhrgau und Duisburgergau 38 ) gehörten Gelep, Kirst (also auch Langst und Nierst) und Ilverich, alle drei auf dem linken Rheinufer, 39 ) Diepenbeck, das heisst der Ort, worauf das Kloster Werden gegründet wurde, 40 ) die Stadt Duisburg, 41 ) Fischlaken, jetzt Gemeinde bei Werden,* 2 ) Heisingen an der Ruhr, 43 ) Harnscheid, 44 ) Hetterscheid, Gemeinde bei Velbert, 43 ) Menden, Kirchdorf bei Bruch (oder Mintard), 46 ) Oeft, 4 ') Werden, die Stadt mit dem Stifte 48 ) und Wyneburg, 49 ) endlich Wanoswald. 50 ) Es gehören ferner hierher die Stadt Ratingen 51 ) und der Duisburger Wald 52 ) zwischen Rhein, Ruhr und Dussel. IV. Als Ortschaften im Gau Hattuarien 53 ) werden genannt: Geisefurth mit dem dabei gelegenen Udem, 54 ) 2I ) Kaiser Conrad H. schenkt der Abtei Burtseheid: praedia in locis Cornizich, "Wil et Altenhof in pago Julicbgouui in comitatibus Gerhardi et Gisilberti. L. I. 104. — ") Kaiser Lotbar empfängt für seinen Fiseus in Tausch: in comitatu Juliacensi in commarca Bardunbach curti- lem unum cum arhoreta unum, in -villa Palembach curtilem. Mart. Coli. amp. insuper in villa Buslare mansos II. Mart. coli. amp. 179. — M ) König Zwentebold schenkt dem Stifte Essen: in pago ruuolla et iulihgeuue inuillis holtuuilare, birsmike, curnilo. hustine. buhslar. furtmala. hoba salica et alias XX. L. I. 41. 101. — 24 ) siehe Anm. 21. — 25 ) 8. Anm. 23. — 26 ) Lothar schenkt: in pago riboriensi in Comitatu Julia, censi capellam, quae est dicata in honorem S. justinae martyris. Mart. Coli. I, 113. Das hustine der Anmerkung 23 ist wohl ebenfalls Güsten. — 21 ) Villa julicha in pago juliacense, Bintrim et Mooren, Erzdiöcese I. 177. — 28 ) s. Anm. 23 u, 26, — 20 ) Kaiser Lothar schenkt aus der Villa lotmari einen Knecht, Bintrim und Mooren 1. c. halten den Ort für Lammersdorf. Mart, coli. amp. I. 179 hat aber Villa Ro- mari, was wohl auf Rommeisheim gehen möchte. — 30 ) s. Anm. 22. — 31 ) marca vel villa pirnam. Crombach, Marty. S. Ursulae S. 778. — 32 ) Villa ßodingaue Mart. coli. ampl. — 33 ) s. Anm. 21. — M ) Dieses dürfte das Curnilo der Anm. 23 sein. Zier hiess vor 500 Jahren " Cime. — 36 ) Vielleicht dem Distrietus Nussiensis entgegengestellt, wie der Ober-Maasgau dem districtus trectis, im Districtus war der Pallastgraf, im Gau der gewöhnliche Graf Richter. — 36 ) König Ludwig das Kind schenkt 904 dem Stifte Kaiserswerth verschiedene loca in comitatibus ottonis et eburharti in pagis Diuspurch et Keldaggoue sita — id est Curtem I. in Uueritho (Kaiserswerth) dominicalem atque cellulas V. inKirihsexta (Dorf Kirst) unam, alteram in elfriche, tertiam in Geldapa, quartam in humilgise, quintam in medamana et omnes res que ad illas pertineut in niuuuenrothe et in herisceithe usque in heribahc et in angeron curtem I. — ita quod Folkero preposito ipsius monas- terii duas hobas ad medamana regales Omnibus uitae suae diebus sub usu fructuario habendas concedimus. 910 bestätigt derselbe König auf Bitten Conrads, Grafen im Keldachgau, seines Anverwandten, dem gedachten Folker den gedachten Niessbrauch an den Güteren in pago Keldocense. Langst und Nierst mit Kierst waren ein Hof. L. II. 1. — 31 ) Es gehörten dazu Düsseldorf, Bilk, Hamm, Volmerswerth, Himmelgeist, Benrath, Monheim, Richrath, Gerresheim, Erkrath, Hilden, HaanJ Schöller, Wald, Somborn, Elberfeld, Neviges, Langenberg, Wulf- rath, Grüten, Dussel, Mettmann, Werden, Homberg, Batingen, Angermund, Mündelheim, Wittlar, Calcum und Kaiserswerth, so dass also der alte Rhein, zwischen Garath und Urdenbach, und unten die Anger, in Süden und Norden die Grenze gebildet haben werden, — ^ Auch hier hestand eine Königspfalz und war daher der Distrikt der Stadt Duisburg, der unter dem Pallastgrafen stand, von dem übrigen Gau" getrennt, wiewohl ihn 1065, s. folgende Anm. 51, ebenfalls der Pallastgraf regierte. — 30 ) s. Anm. 36. — 40 ) 799 in loco nuncupante dia- panbeci siue uuerithina. Diepenbeck ist nach derselben Urkunde auch ein Bach, der in die Ruhr fällt. L. I. 7. — 41 ) siehe unten Anmerkung 52. — 42 ) 819. uilla fisclaco in pago ruricgoo L. I. 19., villa fislaca in pago riporum L. I. 24. — 43 ) Ursprünglich ein Wald, jetzt eine Gemeinde. 796 schenkt Heinrich von der Ruhr seine dortige Rottung und Fischerei dem Kloster Werden: conprehensionem in Silua que dicitur heissi in aquilonali ripa fluuii rure L. 1.4. — 44 ) 838 uillaHernatscet super ripam rure in pago riporum L. 1. 25. — 45 ) 847 uilla in hestratescethe L.I.29. — 40 ) 811 proprietes mea in pago ruracgauua in uilla que, vocatur menithina L. 1. 16. — 4 ') 844 terra in uuita L. I. 26. uuitherouuald L. I. 29. — 48 ). 819 Werthina in pago ruricgoa in ducatu ripuariorum, L. 1. 19., in pago ruricho, in loco qui dicitur uuerthina super ftuuium rura, in silua uuenasuuald, L. 1. 15. 836 uuerithina super fluuio rura in pago riporum, L. 1 24. — 40 ) 799 rothum quod dicitur uuiduberg (vielleicht Oefterberg) L. I. 8. Diese Strecke Schlagholz war von zwei Bächen eingeschlossen, vom Borbach und dem obigen Diepenbeck. L. I. 8. 11. — i0 ) s. Anm. 48. — 51 ) s. Anm. 20. — 52 ) Tusburch curtis regia in Ruriggowe in comitatu Hermann! comitis palatini in pago ruricgowo cum foresto in Rheni, Tussalae et Rurae fluenta 1065 in der Schenkungsurkunde Kaiser Heinrichs IV. an die Kirche von Bremen. Lüning Reichsarchiv B. 16. — 53 ) Ueber die Hattuarier ist schon im Laufe dieses Werkes berichtet. Attuarii und Tubantes Hessen sich zwischen Rhein und Maas nieder. Am. Marc. XX. 11. Rheno deindo transmisso regionem pervasit Francorum, quos A.thuarios vocant. Hadrianus Valesius in pracf. ad Ann. Francorum: Francorum regio multos populos continet, a quibus Rhenum acoolebant Attuarii etc. 520 plündern die Dänen, welche Maas aufwärts kommen, den pagum Attuariorum, der zum Reiche Theoderichs, des Sohnes des Clodwig, gehört. Gregor v. Tours HI. 3. 715 Saxones vastaverunt terram Attuariorum. Ann. St. Amandi. Ueber das Schicksal der Attuarier in denTheilungen von 830—870 siehe ob.S.269 inm.20. Mit diesem Gau ist der pagusAttuariorum imLande derLigonen an der Saone nicht zu verwechseln. Davon kommt Hugo Comes Attariorum in Chronicon Sti. Benedict! vor, auch wird seiner 839 in derTheilung 271 Herbede an der Ruhr,«) Mündelheim bei Kaaserawerth,«) Styrum bei Kssen.^j Durch Styrum, Mündelheim und Herbede ist nachgewiesen, dass Attuarien sich über den Ruhrgau und durch Udem, dass es sich noch weiter als der Ruhrgau auch über das linke Rheinufer erstreckte. Diese letztere Ausdehnung geht auch aus obigen Theilungen hervor, wonach Hattuarien sich längst Betau und Teisterbant hinzog und beide vom Mühlgau trennte. 58 ) Ilattuarien umfasste also: Die Decanate Duisburg und Xanten ganz, Theile (Üdem) des Decanats Geldern, und wahrscheinlich auch den Keldachgau, also das Decanat Düsseldorf, so dass also auf dem rechten Ufer Sachsen, M) auf dem linken das alte Rhembett, oder doch die davon zurückgebliebenen Sümpfe, und weiter unterwärts die Oeden und Waldungen und die Sümpfe der Niers die Grenze bildeten. Innerhalb dieser erinnern denn auch manche Ortsnamen an das frühere Verhältniss, z. B. die Honnschaft Hetterscheid und die Herrschaft Hardenberg, beide bei Werden im ehemaligen Keldachgau, die Stadt Hattingen an der Ruhr, der Hetterwald zwischen Rees und Emmerich, das clevtsche Amt Hetter mit den Bauerschaften Esserden und Spaldorp bei Rees, der Weiler Hestert bei Kervenheim, die Gemeinde Hettert bei Stralen. VI. Zu dem Mühlgau endlich werden gezählt: das Dorf Amern, Kr. Kempen, 60 ) Baal (siehe unten Helsum) Berg bei Beeck, Kr. Erklenz, 6 ') Boisheim, Dorf, Kr. Kempen, 02) Borsemich, Dorf, Kr. Erklenz, 63) Bouslar, Dorf und Rittergut, Kr. Erklenz,«) Gladbach, Stadt und Kloster, es) Helsum, auch Heesum, Weiler beiWeeze, Kr. Geldern,'««) Heringen (Herongen) Dorf bei Venlo,« 7 ) Holzweiler, Dorf, Kr. Erklenz, 68 ) Jüchen, Dorf, Kr. Grevenbroich, 69 ) Oisterich und Richelrath, Dörfer bei Erklenz, ro ) Rummeln, Kloster bei Mors, besass Güter in dem Mühlgau, Süchteln, Stadt, Kr. Kempen, 71 ) Wanlo, Dorf, Kr. Grevenbroich,'2) Waslar,«) endlich das ganze Amt Brüggen mit den Städten Dalen und Dülken.") Auch gab es einen Decanat-Bezirk, der in der Mühlen hiess und seinen Sitz in Süchteln des Reichs Ludwigs des Frommen zu Gunsten seines Sohnes Lothar gedacht. — M ) König Lothar schenkt 856 seinem Pallastgrafen Ansfrid vier Hansen in pago hattuariensi et in villa quae vocatur Geizefurth super fluvium Nerse mit allem Zubehör an Acker, Wald, Wiesen, Wasser und Hörigen beiderlei Geschlechts, Bond. 30. 863 schenkt Graf Ansfrid, der auch Graf in der Betau war, dem Kloster Lauresham den Fronhof zu Geizefurth in pago Hattuaria in Odeheimero Marca, in uilla quae dicitur Geizefurt quae sita est super fluvium Nersa, und einen Wald, in den man 1000 Sehweine zur Mast schicken kann, welchen Wald begrenzt: ab Oriente fluvius Lusgochesbach usque in Ner- schinam et aNerschina usque in Nersam et aNersa usque ad sylvam campumque qui dividit oderheimero marca. Gothfurth beiUden istGeise- furth (Lac.TJrkb. II.S.566.) — M ) Villa Heribeddin in pago Hatterun. Meginhardi translatio S. Alex. Wildeshus. im Scheid Bibl. Gott. Wie es kommt, das dieser Ort bald hierher, bald nach WestphaJen gerechnet wird, darüberLedebur, Land derBructererS. 152,169. — s «) 945 schenkt Kaiser Otto dem Stifte Gandersheim seinEigenthum in villa Mundelheim, in pago Hatteri in comitatu Erenfridi. Leib, scrip. r. B.II. 375. — 5 ') 1067 schenkt Heinrich IV. dem Stifte Kaiserswerth seine Besit-ungen in uilla Stirheim in pago Hettero L.l. 134. — »») g_ 0D Anm. 20. 50 ) S. oben die Landwehr. Eine Urkunde von 1027, Lac. I. 100, bekundet, dass die sächsisch-fränkische Grenze längst der Herrschaft Broich lief, denn es heisst darin, „die Grenzen des Zehnten des Stifts Essen läuft von dem Hause Hugos an der Emscher auf Haus Hörl (Horlon) Ueckendorf (Huchintorp), die Höfe des Wracharius und Rothmannsell (wenn nicht Wattenscheid, doch in der Nähe), weiter über Weitmar (Wetmare) zur Ruhr, mit dieser bis zum Lugilisbaeh und Rellinghausen (Frigilonhusen), von da an die Landwehr (marca) zwischen Sachsen und Ripuarien (bei Wortberg), weiter längst derselben (d. h. durch oder um die Herrschaft Broch) bis zum Thiergarten Wendon (Dorf Winkhausen und Wennemanns erinnern an ihn) durch das Thal desFrithebald, durch Gladbach überLirick und Lippern bis an die Emscher und mit dieser aufwärts zum Hause Hugos. — m ) 1372 verkauft Gertrud, Frau zu*Limburg ihren Hof „zo Amber in der Molejn gelegen an Herzog Wilhelm von Jülich L. IH. — 01 ) 966 bestätigt Otto I. dem Stift zu Aachen die vom Grafen Immo erworbenen Besitzungen in pago Mulehkeue in comitatu eremfredi. herclinze, hostrich, berge, richolferod, uuazzalar L. 1. 63. — •") 1304 schenkt Walram, Graf von Kessel, Herr zu Grevenbroich, der Abtei Pantaleon in Cöln den Zehnten zu Buysheim in terra de MulaL.III. 25 — 63 ) 898 villa birsmike in pago muolla L. I. 43. — M ) Wohl das uuazzalar der Anmerkung 61. — ^) Das Kloster wurde in fines Molensium erbaut. Bd, III. S. 3 dieses Werkes. — 66 ) Graf Eberhard sagt in seinem Testament von 873: volumus, ut Judith filia habeat Balgingam et curtem nostram in pago, moilla, quae vocatur Helissem. Miraeus cod. Don. S. 20. Balginga ist der bei Helsum liegende Weiler Baal. — 67 ) 899 villa Heringe in pago moela. Mart. Ampi. Col. I. 248. — 68 ) König Zwentebold schenkt 898 dem Stifte Essen: in pago muolla et iulihgeuue in uillis holtuui- lare, birmike. Curnilo. hustine. buhslar. furtmala. seine Besitzungen. — 60 ) Die Abtei Prüm besitzt 866 in pago qui vocatur moella in villa Jochunda mansum indominicatum cum mansis ibidem aspicientibus XXXVI. cum Mancipiis. etc. Beyer 109. Iuhggende non longe distat de Linneche in vna vicinitate que appelatur de mule et tenet eam comes seyensis et ab eo tenet eam vir nobilis de milendunhe. Beyer 186. Mart. ampl. col. 1. 185. — ,0 ) Anmerkung 61 hostrich und richolferrod genannt. — II ) Die Abtei Pantaleon in Cöln besitzt 1123 villa Suph- tele in pago Muliensi. L. IV. 770. — ") 861 vertauscht Kaiser Lothar: in pago molense in commarca Vuanolon benefieium Sigari. Mart- Ampi. col. I. 179. — ") Siehe Anm. 64. — '■>) Die folgenden beiden Urkunden werden das Verhältniss klar machen: IjRerardus comes juliacensis notum faeimus, quod quia speetabilis vir dominus noster dilectus . . Renaldus comes Gelriae nobis et nostris ^gS? liberis terram dietam Mule cum suis attinentiis quibuseunque concessit feodali litulo possidendam, prout in suis litleris nobis supra <£** hoc tradilis continetur, ipsi Domino gelrensi et suis heredibus castrum et opidum nostrum Bruke cum suis fossatis, molendinis et piscaturis supraportavimus et ab eo pro nobis et nostris heredibus suseepimus tenendum in feodo perpetuo. 1311, 4. Februar. (NyholF Gedenkw. I. S 123. Die zweite, noch ungedruckte Urkunde, worin Friedrich von Moers dem Herzoge Reinold von Jülich und Geldern gestattet, Schloss Born mit den Städten Sittard und Süstem und Schloss Brüggen mit den Städten Dülken und Dalen, welche ihm zusammen verpfändet sind, getrennt einzulösen, findet sich im Provinzial-Archiv zu Düsseldorf und lautet: ^ch Frederich Greue zoMoerse ind zo Sarwerden, doin kunt allen Luden, also as seliger gedeichtnisse der durchluchlige hogeboren furste und * heere her Reynoult, herlzouch zo Guylche ind zo Gelre ind Greue zo Sufphen myn gnedige lieue here mir die Slosse Borne mit den 'S Steden Sittart ind Susteren mit alle yren zobehoeren versat hait mit vnderscheide wanne syne Gnaden syue eruen ind nakomelinge hertzougen van Guylche ind van Gelre die vurgl. Sloss ind Stede van mir mynen eruen ofl helderen des pantbriefTs loesen willen dat syne Gnaden ind eruen mit loesen sullen alsulchen ander pantschafft as der vurgt. myn gnedige her mir auch versat hait mit namen Brügge in der Moellen mit den Steden Dülken ind Dalen etc. in der maissen dat ein piincipailbrieff besunder darup gemacht cleirlingen ynnehelt der van worde zo worde herna geschreuen volcht ind geit alsus an ind Vyss. Wyr Reynalt van der Gnaiden Goitz herlzouge von Guylche ind van Gelre und Greue vanSutphen doin kunt allen luden ind bekennen vur vns ind vnse eruen ind nakomelingen, also as wir demEdelen vnsen lieuven Neuen ind Rait heren Frederich Greuen zo Moirse ind zo Sarwerden vnsse Sloss Borne mit den Steden Sittart ind Susteren mit allen yren zogehoeren versatt liain, as die panl brieff, den wir yem in behoelf syns, synen eruen oft* behelderen des briefts darup 272 hatte. 73 ) Durch alles dieses kann über die Lage des Mühlgaues wohl nicht mehr Zweifel 7Ö ) sein, er erstreckte sich von den nördlichen Punkten Heesum und Udem bis zu den südlichsten Punkten Erkelenz und Holzweiler und Jüchen und von dem westlichen Punkte Born zu dem östlichen Süchteln, umfasste also von der Diöcese Cöln das alte, ganze Decanat Süchteln, den grösstcn Theil des Decanats Geldern, Theile des Decanats Bergheim und sogar von der Diöcese Lüttich, /, Theile des Decanats Süstern. Die Grenzen waren nach drei Seiten Naturgrenzen, nämlich gegen Osten der alte Rhein oder die Crefelder, Stender, Langhorstcr, Aldekerker, Eyllsche, Nieukerker Brüche, von da ab die Niers bis zu ihrem Einflüsse in die Maas, diese aufwärts bis zur Schwalme, auch letztere aufwärts bis zu ihrer Quelle, und von dort eine Linie um die ehemalige Herrlichkeit Erkelenz, um das Amt Caster und weiter, wahrscheinlich längst der Herrlichkeit Dyck, durch das kleinen Bruch um die cölnische Pfarre Wittlich zum Crefelderbruch. Das cölnische Decanat Süchteln bestand aber im 13. Jahrhundert aus den Kirchspiele: Bosheim an der Nette, Dülken, die Stadt, Geysern, jetzt Wachtendonck, Gladbach, Grevrath, Heringen, Hinsbeck, Hüls, Kempen, Leuth, Oedt, Süchteln, Viersen, Vorst, Wankum; das Decanat Geldern aus den Kirchspielen: Afferden, Aldekerk, Arsen, Asperde, Bergen, Boegen (Hollum), Geldern, Genep, Goch, Heyden, Hommersum, Kessel, Neukerck, Straten, Udem, Walbeck, Welle, Werth, Wetten, Weeze, Winnendunc, die wohl alle mit Ausschluss von Udem zu Mühlgau gehört haben mögen, und ausserdem gehörten dazu aus dem Lüttichschen Dec. Süstern die Kirchspiele: Born, Bracht, Dablen, Erkelenz mit Kückhoven, Lobberich, Venlo, Tegeln, Waldniel, Wegberg (vielleicht auch Birgein, Beeck, Dovern, Elmpt, Gerderath, Hüchelhoven, KrUchten, Myhl, Orsbeck, Ophoven, Ratheim, Steinkirchen, Wassenberg, Wildenrath); endlich aus dem cölnischen Dec. Bergheim: die Kirchspiele Borsemich, Plolzweiler, Jüchen, Wanlo (diese vier bildeten das Amt Caster, vorher Cützgau). In den Grenzen dieses Bezirks gegeuen hain ynhelt, Dairynne wir yem verschreuen hain, dat wir die vurgt. Slosse undStede tusschen dit ind vnser vrauwen dach lichtmiss nyest kumpt oeuer dry jair nyet loescn en sullen, so bekennen wir, so wanne wir, vnse eruen off nakomelingen die Yurgt. Slosse ind Stede loesen willen na den vurgt. dryn jairen, so soillen wir mit loesen alsulche andere pantschafft as wir dem vurgt. vnsen Neuen ouch versatt hain mit namen Brügge in derMoele mit den Sieden Dulken ind Dalen ind vort alle andere pantschafft as der vurgt. vnse Neue hait, die vnse alderen ind vurfaren mit namen hertzouge Reinalt ind herlzoug Edewart vnse Oehemen seliger gedeichtniss greuen Diederich van Moirse ind heren Johann van Moirse vurtzyden versatt ind verschreuen hain, also dat die eyne pantschafft sonder die andere nyet geloist — soillen werden —. Alle dese vurss. Sachen hain wir hertzoieh vurss. vur vns, vnse eruen ind nakomelinge gelaifft by vnser i'urstliger eren ind truvven ind gelayuen wair vaste stede ind unverbrüchlich zo doin, zo halden ind zo vollentzien ind daweder nyet zo doyn schaffen gedain werden noch gesclrten laissen in eyncher wys, alle argelist behendicheit ind geuerde hie ynne gentzligen vyssgescheiden. Dis zo Vrkunde der wairheit ind gantzer vaster Stedicheit hain wir hertzoieh vurss. vnse Segeil — an desen brieff doin hangen — gedadingt ind gegeuen in den jairen vnss heren duysent vyrhondert eyn ind tzwyntzich des achtindtzwenfzichsten dages des maends December. Ind hie vnden an desein brieue stoent alsus zo Iatine geschreuen perducem presentibus de concilio Domino Andrea die liessingen, Domino de Zeuell et Domino Kngelberto de Orsbecke militibus et hemerico de Droeten officiato in Wilhelmsteyne armigero. Ind as ich Frederich Greue zo Moirse vurss. dan den vurss. brieff nu nyet en hain dat ich den ouergeuen moege den heren van Guilche nu synt as ich gerne ind billich dede off ich den hedde, daromb bekennen ich in desem brieue vur mich ind alle myne eruen, dat ich den vurss. brieff ind verbunlnisse, dat die Slosse lande indRenten da ynne begriffen zo samen geloist en seulden werden, machtlois doit ind nyet van werden gemacht hain — also dat man die Slosse, lande ind renten da ynne begriffen yecklich besunder, as die doch zusamen gehoeren, wael loesen ledigen ind qwyten mach — zo Vrkunde hain ich myn Segell an desen brieff doin hangen ind hain gebeden die Eirwirdigen ind Edelen heren Goedart van Seyne Greue zo Wedichsteyn in Doym Dechen zu Coelne, ind heren Gumprecht Greuen zo Nuwen Ar, Erffvaet zo Coelne ind heren zo Alpem myme lieuen Neuen, want yn dese vurss. Sachen kundig synt, dat sy daromb ind des zo meirre getzuge yre segell mit an dessen brieff haint doin hangen des wir Goedart ind Gumprecht gedain hauen vmb bede willen des homeichtigen ind Edelen heren Friedrichs vnss lieuen heren ind oemen. Gegeuen in den jairen vnss heren do man Schreift Duysent vierhundert echt ind viertzich jair op den neysten Saterstach nach vnser lieuer vrauwen dage visitationis (1448, 6- Juli.) Wappenschild des Qumpr. v. Neuenar. Schildhalter 2 Löwen, auf dem Helm ein Adlerhals mit 2 Flügeln. Zu dem ehemalig Jülichschen Amte Brüggen gehörten 17 Gemeinden oder die jetzigen Bürgermeistereien Amern St. Anton Amern St. Georg, Boisheim, Bracht, Breyl, Brüggen, Burgwaldniel, Kirchspiel Waldniel, Dülken, Kaldenkirchen, Süchteln; zu dem Jülichschen Amte Dahlen gehörte die Stadt Dalen mit der jetzigen ganzen Bürgermeisterei. ,6 ) 1139 verleiht Erzbischof Arnold I. von Cöln die „Decaniam que in pago sita est, quem uulgariter mulam appellant", dem Se- verinsstifte in Cöln L. I. 225. Der Propst dieses Stiftes war seitdem Decamis perpetuus im Mühlgau, worin der Propst von Xanten als Archidiaconus perpetuus fungirte. — '«) Seither suchte man ihn bald in der Grafschaft Moers, wo der Ort Modiliana nach Bertius rer. Germ, S. 384 und Mercators Atlas bei Essenberg gegenüber Duisburg gelegen? ihn noch kenntlich machen sollte, bald in der Grafschaft Cleve, da wo Moyland liegt (Teschenmacher und Ditmar) bald um das Kloster Heylesem am Flusse Hasban (Paullinus und Eccard), bald in dem Amte 273 erinnern die Orte Mühlfurth, Dorf bei Odenkirchen, Mühlfeld, Weiler bei Neukirchen, Mühlhausen, Dorf bei Oedt, in der Myhl bei Wassenberg, Mülürath bei Niederkrüchten, Millbeck bei Hinsbeck, Müllbracht bei Brüggen (in neuerer Zeit Bracht) zur Unterscheidung von Maasbracht, und-endlich Millendonc, Schloss mit Reichsherrschaft, an das vormalige Verhältniss. Der Name wird, ähnlich wie bei den andern Gauen, von Local-Verhältnissen entnommen sein und ver- muthe ich, dass die obere Niers ehemals Mühle geheissen hat, denn dafür sprechen die genannten, an ihr liegenden Orte: Mühlfurt (Fuhrt durch die Mühle), Mylendonc (Festung an der Mühle),") Mühlhausen (Wohnung an der Mühle). # Der Hauptsitz und die Malstätte könnte Mylendonc gewesen sein, welches bis zu der letzten Zeit hin bekanntlich als reichsfreie Herrschaft bestanden hat und die jetzige Bürgermeisterei Korschenbroich umfasste, indessen auch Mühlfurt war früher Dynastensitz. Das Auffallende, dass dieser Gau sich in zwei Bisthümer und in verschiedene Decanate hinein erstreckte, dürfte darin seinen Grund finden, dass die kirchliche Eintheilung längst bestand, ehe die politische fränkische vollendet wurde, //>- sei es, dass schon bei der ersten Besitznahme der Franken oder doch bei der vollständigen Organisation des Königreichs Ripuarien die Regulirung der Grenze längst der Maas zu ebensolchen Bedenken und in Folge dessen Abweichungen von der Kirchenorganisation Anlass gegeben hat, wie dieses bei den Theilungen der Söhne Ludwigs oben der Fall gewesen ist, oder dass sich darin, was wahrscheinlicher ist, die Grenzen ursprünglicher römischer Einrichtungen zu erkennen geben. —-v«w\AA/\AAAA/VWv--------- 6. Die Verwaltung Eipuariens. Die Carolinger. Die Palastgrafen. Die Gaugrafen. Die Einführung der königlichen Gewalt bei den Franken führte wesentliche Veränderungen herbei. Die Freien, welche seither durch ihre Wahl einen Richter an die Spitze ihres Gemeindewesens gestellt hatten,') erhielten ihn jetzt durch königliche Ernennung. a ) In jedem 3 ) Gau wurde ein solcher unter dem Namen Graf angestellt, welcher für das Schreibwesen durch einen Oancellar und Notar unterstützt ward. Ein solcher Graf hatte, unter dem Versprechen einer unverbrüchlichen Treue, die ganze Verwaltung seines Bezirks: die Rechtspflege, Erhebung der Staats - Einkünfte, Aushebung und Führung des Heerbanns und auch gesetzgebende Gewalt (Bann), indem er seine Verwaltungs - Befehle mit Strafandrohung versehen konnte. Sein Einkommen bestand in dem dritten Theile der Strafgelder (compositiones) und in einem Beneficium, das heisst in dem lebenslänglichen # Genusse eines Grundstücks» einer Rente oder dergleichen. Die Berufung, welche der seitherigen Gemeindeeinrichtung unbekannt gewesen war, ging von dem Grafen an den König, der ausserdem für diejenigen, welche von der Grafengewalt ausgeschlossen blieben, der directe Richter war und deshalb in seinem Hofgerichte seinen Pallastgrafen zur Seite stehen hatte. Letzterer leitete die Verhandlungen, hatte ausserdem den Vortrag in allen weltlichen Angelegenheiten und sass später sogar ohne den König selbstständig zu Gericht. 4 ) Auch dieser bezog gewisse Einkünfte und hatte grosse Grundgüter in Genuss. Der Dux, oberste Heerführer, oder Herzog wurde ebenfalls nicht mehr von der Gemeinde, 5 ) sondern vom König ernannt, und für sein Amt mit grossen Grundgütern begnadigt; ihm wurden im Laufe der Zeit die Grafen in manchen Beziehungen untergeordnet. So ruhte denn die Verbürgung des Rechts und des Friedens nicht mehr in der Hand der Freien des Volkes, sondern des Königs; der Volksfrieden war zu einem Königsfrieden umgestaltet. Was aber die königliche Gewalt zu einer Allmacht steigerte, war die Gesetzgebung und der grosse Bann, das heisst die Befugniss , Verordnungen und Befehle unter Androhung der höchsten Strafe zu erlassen. Am tiefsten griff hierdurch Carl der Grosse und seine Nachkommenschaft in die Verhältnisse; er, der die Religion zur besondern Stütze des Königthums in die Verfassung einzuflechten verstand, brach hierdurch und durch den von ihm erzwungenen Homagialeid, wonach jede Untreue gegen den König, jede vernachlässigte Folge zum Heerbann mit schweren Strafen belegt waren, die eigentliche Kraft des Volkes, indem er den Stand der Freien, wie im nächsten Capitel gezeigt werden soll, fast ganz vernichtete. 7 ) Die Gewalt wurde erblich, ihre Grundlage, ihre Richtung eine einheitliche, volksfremdliche. Da die Carolinger für die Geschichte unserer Gegend von besonderer Wichtigkeit sind, so möge hier ihre Genealogie folgen. Herenthals wo die Freiheit Moll an ihn erinnere. (Bessen). — ") Muhlfurt und Mylendunc Messen: Mulenfort und Mullendonc, Fahne, Cöl. Geschl. II. 100. Muhlfurt hiess 1135 Mulfurde, L. I. 214, 1167 Mulesfort und war Sitz des Dynasten Gerardus de Mulesfurt L. I. S. 287. IY. 781. Fahne, Cöl. Gesch. II. 100; über die Milendonc s. Fahne 1. e. I. und II. ') Eliguntur in iisdem ooneiliis et principes, qui jura per pagos vicosque reddunt. Tao. Genn. 12. In den späteren Freien Reichsstädten findet sich dieses noch erhalten; in Dortmund, in Cöln steht noch im dreizehnten Jahrhundert der von den Freien gewählte Richter an der Spitze des Gemeindewesens. — 2 ) s. Waitz Deutsohe Verfassungsgeschichte II. 333, 334. — 3 ) Anfangs, später findet sich jedoch dass ein Graf wohl mehrere Gaue oder ein Gau mehrere Grafen hatte. — 4 ) Hincmar de ordine palatii c. 19. 21. Crollius in den Abh. der bairschen Academie IV. S. 75, 76, 82. Acta palat. I. 91 92. — 5 ) Reges ex nobilitate, duces ex virtute sumunt. Tac. Ger. 7. — 6 ) Gregor v. Tours VIII. 18, 26, 30, 42. IX, 7. Waitz 1. c. 343—345. — ') Auch die Maassnahme, dass die ganze Gemeinde das Gericht nicht mehr zu bilden brauchte und statt ihrer nur die 7 Scheffen eintraten, wirkte mit, den Volksgeist und seine Kraft zu zerstören. Fahne, Bocholts I. 67 274 i. u. in. IV. Stammtafel der Carolinger. ') Ansehen, h. Blitilde, T- des fränkischen Königs Clotar, E nlcelin Clodwigs. Arnulf oder Arnold, Paljastgrat (Comes palatii.) ______________ Carolomanmis, Herr zu Landen. Arnull', erst fränkischer Hausmeier (Major domus), dann Bischof von Melz und heilig gesprochen, + 640, h. floda oder Oda. 2. Clodollus 3. Wandregisilus der Heilige, oder Walgisus. Bisch. v.Metz. 1. Ansegisus oder An- chisus, Herzog, f685, h. nebenstehende Begga. 1. Pipinus von Landen, Hausmeier unter Clotar I., | 633^ . Jutta, + 646. 2. Amelherga, h. Walbert. f. Begga, h. h. nebenst. Ansegisus. 2. Grimoaldus, Hausmeister unter Siegebert III., + 656. 3. Gertrudis, d.Heil.z.Ni- vell, + 664. 1. Walbertus, 2. Amelberga, h. Bertellia. die Heilige, h. Wetger, Graf. Wandregisilus der Heilige, Abt. f. Pipin von Herstall, fränkischer Hausmeier, + 714, h. 1. Plec- trudis, + 714 Verstössen in Cöln, 2. Alpaide, Concubine. Childehert, durch seinen Vater König von Austra- sien 5 Monate, + 655. ^--^ 2. Aldegunde die Heilige, Äbtissin zu Maubeuge. 1. Waldetrudis die Heilige, h.Vincen- tius Sonegiensis. VI. VII. VIII. Grimoald, Hausmeier von Neustrien u. Bur- gund unter Childebert III. 699, + 714. Theodoaldus, + 715. 2. Drogo, Herzog von Burgund und Champagne, + 708. 1. Arnulf, 3. Pipin, 2. Hugo. 4.Godefrid. 3. CarlMartel, natürlicher Sohn, gb. 676, 4. Childebrand, unter Chilperich II. u. später unter Theo- Herzog in derich IV. Hausmeier, herrschte 737-41 als Schwaben, Könis,+ 741,h. l.Rotrude, 2.Suunnechilde. h. Imina. l.Emebertus 2.Rainildis der Heilige, 3. Pharaildis, Bischof zu 4. Ermelindis, Cambray. 5. Gudula, alle vier Ileitis;. , ------------ -----------------------------------------------------------------, Agnes, Erbin der Pfalzgrafenwürde, f 1204, h. Heinrich V. den Weifen, 1195—1211 Pfalzgraf, f 1224. 1. Heinrich der Weife, 1211-1214 Pfalzgraf, f 1214.' 2. Agnes, Erbin der Pfalzgrafschaft, f 1262, h. 1225 Otto von Baiern, Sohn Ludwigs von Wiltelsbach, mit dessen Hause seit 1214 die Pfalzgrafschaft verbunden geblieben ist. __ 8\ Zuerst im Jahre 811 -werden genannt: Faloonarii, venatores, teloonarii, praepositi, deoani. — °) Es gab deren verschiedene. Neben dem, im obenstehenden Stammbaume aufgeführten Hermann I. kommt z. B. ein Ansfridus, comes palatii, bei Bondam unter dem Jahr 956 vor, der mit dem, von einem Grafen zu Teisterband 997 zum Bischof vonUtrecht beförderten Ansfrid (Bondam S. 79) in nächster Verbindung zu stehen scheint und kein Pallastgraf zu Aachen, wohl aber zu Nym wegen gewesen jsein kann. — ,0 ) Ueber den neben ihm vorkommenden Comes Palatii Ansfridus s. vor. Anmerkung. — ") Otto von Rheineck hatte zwei Kinder 1. Sophie, h. Theoderich IV., Grafen von Holland, und Otto, der als Pfalzgraf vorkommt und 1158 todt war, sonst stellen sich die verwandtschaftlichen Verhältnisse Siegfrieds I. nach den gründlichen Untersuchungen des G. Ch. Crollius in seiner erläuterten Reihe der Pfalzgrafen zu Aachen 1762 und Zugaben von 1764, 1772, 1773, 1789 (die drei letzten kenne ich nur aus der Literatur) also: I, Lambert I , Graf von Löwen, f 1015 in der Schlacht bei Florines, h. Gerberg, Erbin von Brabant, Wilhelm I., Graf von Weimar, Tochter des Herzog Carl von Nieder-Lothringen. f 1003. II, 1. Heinrich I., 2. Lambert II., genannt Balderich, 3. Mathilde, h. f 1038. Graf von Löwen, f 1051, h. Oda, Eustach, Graf Tochter des Herzogs Gozilo von von Boulogne. Niederlothringen. 4. Gerberga, h. Friedrich von Luxemburg,] deren T. Judith h.Walram, Stammvater d.Herz. v. Limburg. 1. Wilhelm II., Markgraf 2. in Thüringen, f 1056, h. f Oda, Tochter des Markgr. Ditmar der Lausitz. ____________ ,-_\ __________ Otto 1057. HI, Heinrich II., Graf v. von Löwen, f 1073. 2. Adele, h. 1. Otto von Orlamünde, Markgraf in Thüringen, 2. Dedo III., Markgraf der Lausitz, f 1075. 1. Wilhelm III., Markgraf in Thüringen, f 1062. 2. Otto II. von Orlamünde, Markgraf in Thüringen, f 1067, h. Adele v. Löwen. 3. Poppo, Graf von Weimar, f 1061. IV. Heinrich III , Grafv.Löwen, t 1096. 2. Godfrid der Bärtige, (auch grosse) Graf v. Löwen, HerzoginNie- der-Lothringen 1106, 1106, f 1140. 1. Oda, h. Eckbert II. , Markgraf von Meissen, f 1090 imp. 2. Cunigunde, h. 1. Demetrius, 3. Adelheid, f 1100, König derReussen, 2. Cuno, h.l.Aldelbert, Graf Graf von Beichlingen. v.Ballenstedt, f 1076. 3. Wiprecht, Graf von 2. Heinrioh II. von Groitzsch. Laach, Pfalzgraf. Ulrich I. , Markgraf von Weimar, Markgraf von Kärnthen, f 1070. -"- Ulrich H., Graf von Weimar, Fahne, Bocholtz I. imp. 1112, seine Erbschaft wurde von obigen Siegfrid I. von Orlamünde in Anspruch genommen. 68 276 Unter den Grafen Laben die von Geldern ihre Herrschaft über Lobberich und Bocholtz auszudehnen gewusst. Ihr Name kommt erst auf, als die Gauverfassung gebrochen und das Grafenamt erblich geworden war. ,2 ) Wie sie zu ihrer Stellung gekommen, wer ihr Stammvater gewesen, darüber herrschen verschiedene Meinungen. Einige bringen sie mit den Vögten von Pont und Andere mit einem fabelhaften Grafen Otto von Nassau in Verbindung, welcher die letzte Erbtochter der Vögte von Pont 13 ) geheirathet haben soll. 1 *) • Urkundlich ist folgende Abstammung: Begrinus, erster Graf von Geldern, 935 vom Kaiser Heinrich ernannt (Irenicus Germ. Exeg. L. 3. C. 80.) / ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- * --------------- — ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- >v Megengoz, Mengos, 944, stiftete Vilich bei Bonn, 983, was Kaiser Otto 987, der Papst 997 bestätigt, wird 997 Graf genannt, f gegen 1001, begraben zu Vilich, als Heiliger verehrt. (Irenicus 1. c. Bondam. Lac) h. Gerberga, T. Godfrids, Herzogs (von Moselanien), ging zu Vilich ins Kloster und f daselbst gegen 997 (vita S. Adeleidis.) r— ------------------——_—__^_^_^------------- *v -------------------------------.--------------------------------------------------------^ 1. Godfrid, f im Kriege' gegen die Böhmen. 3. Alverade, h. N. (Albert) Grafen 4. Athela, erste Äbtissin zu Vilich 997, f 3. Febr. 1015, 2. Irmentrude, h. Theoderich, Herzog von von Molbach und Nolvenich (Kremer heilig gesprochen. Lothringen und Moselanien. aoc. Beiträge III. 11.) 5. Bertrade, Äbtissin zu Maria in Capitol in Cöln. , ------------------------- /v -----------------------; ,------------------------------*------------------------------------------------------------------------------------------------------------- s 1. Friedrich, Herzog von Lothringen. Alverade, erbte die Grafschaft Molbach, Vogtei über Stift Vilich etc., h. 1. Wilhelm I, Graf v. Jülich 2. Otto von Wickrath. 1. Heinrich, Herzog von Lothringen. 2. Albero, Bischof von Metz, 1072. Nach Megengosus Tod erscheint Godefrid, der Oheim Balderichs und Schwiegervater des Grafen Wichmann, als Landvogt in der Gegend von Geldern, ob aber als Besitzer von Geldern und Nachfolger des Megengos, ist nicht erwiesen. Seine Verwandtschaft nach Alpertus de diversitate temporum und der Vita S. Meinwerci, dem Necrologe von Elten, ist folgende: Meginhard, Herzog von Friesland. ,--------------------------------------------------------------------------------;-------------------«--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------1------------------ s • Gerberch (Spaen hält sie, wie es scheint mit Recht, für eine Frau, verheirathet mit Theoderich, Graf von Friesland, f 939.) N. N. Wichmann, Graf von Hamaland, stiftete vor 968 die Abtei Elten, schenkte dazu seine Stammgüter in Velau und den Gauen Salon und Nerdinsland, f gegen 973, h. Luilgard, begraben zu Elten, (wohl dieselben Eheleute, welche in den Urkunden des Klosters Blandinien vorkommen, wonach Wichmann, Graf des Schlosses Gent, für seine 961, 29. September verstorbene Frau Luitgard, Tochter von Arnold, Grafen von Flandern und Adela von Vermandois, dem gedachten Kloster das Dorf und die Kirche zu Thesla schenkt. 1. Godfrid, Landvogt zwisch. Waal u. Rhein (Graf zu Teisterband) lebte noch 1009 sehr alt und theilte unter seine Kinder. 2. N. N. 1. Wirhinann, 2. Luitgard, 3. Adela, geboren circa 955, fl015, 60 Jahr alt, 1. Tochter, h Wichmann, 2. Unroch, Balderich, h. t jung, Äbtissin Mörderin ihres Sohnes und des Wichmann zu Verden, begraben zu zu Elten. beschenkte 1012 Kloster Hogenhorst (S. Paul), h. 1. Elten. Imad, Graf von Redichem (Teisterband), 2. vor 997 Balderich (siehe hierneben) stiftete mit ihm 1002 Siflich, beide beschenkten 1003 und 1015 die Abtei Deutz, f imp. 1019 oder 1020 zuSchlossHengebach, wo er Schutz gefunden hatte, begraben zu Siflich. Graf zu Verden 15 ) (Necrolog Graf zu von S. Michael zu Lüneburg) Teisterband, 1016 auf Befehl Adelens er- schwachmordet, begraben zu sinnig. Verden. Adele (siehe hierneben.) ex lmo. Theoderich, angeblich auf Befehl seiner Mutter 7. April 1016 zu Upiaden bei Elten ermordet. 16 ) 2. Meinwerk, Bischof zu Paderborn. 3. Adela, Äbtissin zu Elfen. 4. Glismond, h. Riting, bairischen Fürsten. Die Stammfolge der Grafen von Geldern und der, aus derselben Wurzel ") entsprossenen Grafen von Kessel, von Cleve und der Herren von Heinsberg, Falkenburg ist folgende: ") Bis dahin nannten sich die Grafen nach, ihren Amtsbezirke, seit der Erblichkeit aber nach ihren Allodial-Sitzen. — 13 ) Man ne.nnt deren sieben in folgender Abstammung: Wichardus I., Gerlacus I., Godefridus, Wichardus II., Mengose, Wickinge, Wichardus II., Adelheid, lauter Willkür und Erfindung, wozu die früheren Genealogen, um ihre Familien alt zu machen, ihre Zuflucht genommen haben. Ritterhusen erröthet nicht, die Grafen von Schwarzenberg von Wittekind dem Schwarzen Ritter, der vor Carl dem Grossen lebte und einer Gräfin von Winsenburg herzuleiten, unter specieller Angabe der ganzen Deseendenz; sogar die Kaiser bestätigten solche Lügen. So wird in dem Diplom Leopolds vom 7. December 1G87, worin er Paul Esterhazy zum Reichsfürten macht, beurkundet, dass die Esterhazy direct von dem Hunnenkönige Attila herstammen, und werden ihre Ahnen bis zum Thurmbau von Babel, Hanoc und zur Sündfluth aufgezählt. Aus dem genealogischen Kalender und aus manchen Familiengeschichten der Neuzeit Hesse sich Aehnliches berichten. — 14 ) Widerlegt von Spaen Inled II. 42 seq. Vergleiche indessen unten Anmerkung 17. — 16 ) Fretheni hat der Ann. Sax. Es kann nicht Vreden gemeint sein, wohl Verden, worauf auch der Umstand deutet, dass das Necrolog von St. Michael in Lüneburg die Todesnachrichten hat. Hätten die Besitzungen dieses Wichmannschen Hauses zu Vreden gelegen, wie wären die Anniversarien nach Lüneburg gekommen, oder gab es gleichzeitig ein Wichmannsches Haus zu Vreden und zu Lüneburg? — ,c ) Man sehe über diese Abstammung die gründlichen Abhandlungen von W. A. v Spaen „oordelkundige inleding tot de historie van Gelderland" Bd. I. 37—154, dessen Historie van Gelderland I. 31—46. — ") Die ersten fünf Generationen sind in den Annales Rodenses, einer Handschrift von circa 1154 bei Ernst, histoire de Limbourg Bd. VII., Seite 3—G nachgewiesen: Fuerunt in Flandrensi provincia duo nobiles Germani fratres apud seculum preclari et potentes, quorum alter Gerardus et alter vocabatur Rutgerus, invicti videlicet patrie et reipublice tutores unde gravissimis contra se exortis a prinoipibus terre illius preliis, contulerunt se obsequio Romani imperatoris, qui locavit Gerardum apud Wassenberch et Rutgerum apud Clive, traditis utrique tot et tantis terrarum benefieiis, ut et ipsi et eorum posteri ex rerum felicitate prineipes facti sint huius regionis. Horum igitur nobili ex progenie in natali eorum terra remanente, surrexit vir illustris Amoricus nomine], habitans quidem apud oppidum, cui nomen est Anthonium non longe a Thornaco civitate — qui cum nobilis esset vite, nobili quoque condueta uxore, genuit ex ea dilectissimos sibi liberos — unum, cui voca- bulum Ailbertus. Nachdem der Chronist weiter erzählt hat, dass Albert Priester geworden und mit seinen Brüdern Thymo und Walger auf Reisen gegangen sei, um eine Stelle für ein zu gründendes Kloster zu ermitteln, fährt er fort: Sacerdos (sc. Ailbertus) et fratres eius natione erant cognati comitis Gerardi de Gelren et Goswini de Hemesberch et comitis Henrici de Krikenbaeh et comitis Theoderici de Clyve, quos pariter et hos eodem tempore constat vita viguisse. Uli enim fuerarit pronepotes duorum fratrum illorum Flandrensium, unde (Fortsetzung d. Anra. Seite 279.) 277 Stammtafel der Herren zu St. Anton, Heinsberg, Falkenberg, der Grafen von Kessel, Krickenbeck, Wassenberg, Geldern nnd Cleve. *• N., Dynast in Flandern. II. 1. N., Herr zu Anton (Antoing) 2. Gerald I. bei Tournay in Flandern. gegen 1000 aus Flandern verdrängt, erhält vom Kaiser Wassenbeig.. III. N., Herr zu Anton. 3. Rulger, mit seinem Bruder verdri vom Kaiser Cleve. -*- - igt, erhält Amoricus, Herr zu Anton. Gerard IL, Herr zu Wassenberg. rCisT 1. Henrich I., Herr 2. Goswin I., Herr zu Heinberg und Falkenburg, 1051, 1057, 1085 (Lad.) wird im Chron. zu Wassenberg f St.Trudonis, Oheim d. Gerard v. Wassenberg genannt, \\.Oda,T. des Grafen Sigfrid v .Walbeck, 4. Dez. (vor 1085.) beide Eheleute mit d. Kindern bciAnn.äas.u. sie mit ihnen in d. Stiflungsurk. d.Klostersz. Heinsberg zu Cleve. Theodericus I. (Diederich von Cleve.) V. Albert, stiftet 1104 Klost.Rathi.Aachen 119. Sept. 1112. 2. Tymo,+3.Maillll. 3. Walger, t 1106 zu Jerusalem. 1. Gerard III., Graf von Wassenberg und 2. Henrich, 1096 Geldern 1085-1104,1096 in einer Urk.d. mit sein. Bruder Gräfin Ida v. Boulogne, 1108 Vogt des 1104 Graf von Stifts S.Maria in Utrecht, 1117 14. Sept. Krickenbeck Zeuge in einer Schenk.-Urk. des Erzb. und von Friedrich von Cöln an Kloster Zifiich, Kessel 1117. _______f vor 15. April 1118. 1 Goswin IL, Herr zu Heinsberg u. Falkenburg, 1085— 1166, fv. 1170,1122Falken- burg durch Godfrid, Herz. v. Lolhring. zerstört, 1157 Fehde m. Harpenne IL v. Randerath, h. l.N.N.,2.Aleidv.Somniershrg. 2. Gerard, Herr Z.Heinsberg 1105-1129, h. Irmgard, Tochter des Grafen Diedrichv.Plötzke, Wwe. des 1154 verst.'Markgra- i'en Udo der Nordmark. Ann. Sax. 3 2 VI. Gerard IV. longus, 1117 mit seinem Vater, 1118 Graf v. Geldern, verzichtet mit seinem Bruder H; auf die Vogtei zu Stralen, stiftet 30. Sept. 1118 d.Kirche zu Wassenberg, 1122 mit seinem Sohne Zeuge in einer Schenk.-Urk. d. Kaisers an Siegburg, 1128auf Seiten des Erzb. von Cöln gegen Kaiser Lothar, ergibt sich letzterm auf Gnade und ist 1129 8. März z. Duisburg in dessen Gefolge (Lac L); besitzt vom Erzb. v. Cöln Güter zu Honepel, (Archiv Campen) | gegen 1131,. h. i.Heilwißis von Holland, 2. Irmgard, Eibin der Grafschaft Zütphen, wiederverheirathetmit Conrad, Graf von Luxemburg. ,—------------------_^_-----. ,-------------------- 2. Heinrich L, 1117 1118 mit s- Bruder. 3 Jolantha, erh. d.Graf- schaftenDodenwertu. g§ Dalen, h. 1. Balduin, ß s Gr&iv.HennegauiiOl ?=g. f 1133. 2. Godfrid v. S§? B ouchain, Bur ggraf z/ £ f- •VaTencienne3~^FTutta Egg erh. d. Gralsch. Was- « 5- senberg, h. Walram s| paganus.Hrz.v.Limburg. bis S % ei2da.2.Gos- J°f f fc winIII.,Herr 3« §fc 3 z.Falkenburg £g | ^ 1157-1188, S 1 s ,— Vogtz.Maer- i- ' sen, f vor I* S? 1202, Stifter der Falken- burger Linie, h. N. 5. Godfrid 6. Uda 1180, 7. Sigfrid von zu Heins- Salome 1180, h. Plötzke, + bergll65, Otto Graf v.Aslo 1137 zu 3 » -1-H93,be- Burchard,Gf.v.Dassel. Bari in bL B graben zu 9. Malhilde, h. Apulien. g,— Heinsberg, Teco v. Lands- Ann. Sax. g.3 Stiller der berg, Sohn des h it Linie zu Grafen Conr. v. S?S Heinsberg, Meissen 1190. F=> h. Aleid. 10.Rutgerll66. ö§ 11. Gertrud, h. 2^*'' / 'r''^'ich u. nach dessen kinderlosem Sterben bist. S. 403 einen Ludwigs. h *'**^r A#/auf Walram, Sohn ihres Bruders Walram. Bruder Goswins. Adelheid, 1202-1217 Erbin zu Heinsberg. Sie nennt in einer Urkunde von 1202 Goswin IL ihren Grossvater und sich in einer andernl201 Enkelin (neptis) Goswins IL (Lac IL 2.) Macht 1200 für sich und ihre Eltern und ihren Mann eine Stiftung im Kloster Schillingscapel- len (Lac. IV. 790), 1217 todt, h. Arnold, Graf von Cleve 1200 (Lac. IV. 790.) VIII. ei lma. 1.Gerard V, Graf v. Geldern u.Zütphen, 1172- 1184 (Lac.LS.374)f imp. h. 1180 Ida, Grälin von Boulogne, Tr. Mattheus v. Flandern. ex 2da. 2. Otto I., Graf v- Geldern und Zütphen 1184 bis 8. März 1206, siegelte 1203 mit 3 (2.1)Rosen, f 1206 oder Anf. 1207, begr. i. Klost.Camp, h. Richardis v. Nassau 1188, + 1231, erste Äbtissin zu Roermond. 3. Maria (Adelheid) h. Gerard Graf v. Loos. 4. Margaretha, h. Engelbert, Graf v. d. Mark- 5. Agnes, h. Henrich, Graf von Namen (iNamur) u. Luxemburg. 6- Didrich v. Veluvve, Baslart. 1. Theodericus (Diederich) Herr zu 2. Agnes, Heinsberg 1214-1222, beschenkt Nonne 1217 das Stift zu Heinsberg, worin zuHeins- seine Mutler Adelheid und seine berg, Schwester Agnes begraben sind, h. 1217 Isaida 1217, genehm d. Schenkung. todt. IX. 1. Henrich IV., Graf von Geldern und Zütphen, f 1198, h. 1198 Ada von Holland. 2. Gerard VI., Graf v- Geldern u. Zütphen 1207, 29. Septbr., stiftete die Ablei zu Roermond 1224, siegelt mit drei Rosen, | 1229, h. Margaretha v. Braband, Tr. Henrichs, beide in der Abteikirche zu Roermond begr., auf d. Grab ihre Bildnisse. 3. Otto, 1212 Bischof von Utrecht, f 1225. 4. Ludwig, Dompropst zu Utrecht. 5. Aleid, f 1218, h. Wilhelm Graf«;. Holland. 6. Margaretha, h. Lothar, Graf v- Hochstaden. 7. Mechtilde, h. Heinrich Graf v. Nassau. 8. Elisabeth, Äbtissin zn Roermund 1231. Agnes, Erbin zu Heinsberg 1227-1267, h. Henrich von Spanheim, 1227—1248, f gegen 1258. , 1. Ollo IL mit dem Pferdefuss, Graf v. Geldern u. Zütphen 1229, f 10. Jan. 1271, der erste, welcher d. ungekrönten einschwänzigen Löwen in seinen Schild aufnimmt, den s. Nachf. fortführen, | 1271, h 1. Margar.v. Cleve, +1251, 2. Philippote v.Dammai tin, Gräf.v.Ponlhieu, 1271 Wittwe. 2. Heinrich V., Bischof z. Lüttich 1247, abgesetzt 1274, |1282 ermordet. 3. Margaretha, | imp., h. Wilhelm von Jülich. 1. Diedrich v. Spanheim, Hr. zu Heinsberg, 1254-1303,h. Joh.v-Herstall. 2. Johann v. S., Herr zu Lewenberg, 1273-1298: 3. Henrich 1271. 4. Agnes 1255Wittwe. 1275-1298, Erbin zu Safienberg, h. Diedrich VI., Graf von Cleve- XI. ci lma. 1. Elisabeth, \\ Adolph Grf.vBerg. 2. Margaretha, h. Enguerrant Herr v. Coucy, f 1286. ei2da. 3. Reynald L, 1271 Graf v. Geldern u. Zülphen, 1320 v. sei- nemSohneinsGelängniss gesetzt, starb darin 19.0ct. 1326, h.l.Erm- gard v. Limburg, T. d. Hrzs. Walram, f 1283, 2.Marg. v-Flandern, T. des Grafen Guido, + 1331. 4. Philippa,h. IFa/ram Herr von Falkenburg, 5. Irmgard, h. Diedrich, Graf«. Cleve 6. Maria + coel. 1306. 7. N., Sohn, Bastart. b t*" 2. Godfrid, Herr 1. Henrich 2. Johann w^ zu Heinsberg u. 1311 bis 1325, »£. Blankenheim 1325. h. N. |g 1298, f 1331, rm -------■-------■------ g|- h. Mathilde von Johann von Heinrich 2 ffl Loos. Eiikenich, 1336 bis Bastart. 1345. 4. Job., Herr zu Mer- heim 1330- 1338. 3 -2 Xll.es2da. l.Reinald IL, 1326 Graf von Geldern und Zütphen, 1339 zum Herzog v- Geldern ernannt, führte zuerst d. zwei- schwänzigen Löwen, -1-1343 12. Oct-, h. 1. Sophie Berlhout, Erbin zuMechelen, + 1329, 2. Eleonore v. Engl. f1355, sie rechtfertigt sich im Hemde vor d. ganzen Hole. (Cöl.Chr. S.255.) 2- Guido, 3. Philipp, -J-f coel. 4.Marg.,h.Diedr- Grf.v.Cleve. 5. Philippotte, 6. Isabella, beide Clarissinen zu Cöln, ++ 1354. " 1. Godfrid, 2. Diedrich, Herr 3. Johann, Diedrich Graf von zuHeinsbergLos, Herr zu 1336. Chiny,Dom- Chiny u Blanken- Dalenbruch, herr.z.Lültig heim 1331, -j-1359 1326-35. 1334-45. llUan.h.Cun.v.d.Mark. XIII. ex lma, 1. Marg-, h. Graf v. Jülich, + 1344. 2. Elisabeth, Äbtissin z.Gravendal+1376. 1400, h. 3. Mechtilde, + imp. 1380, h. 1. Godfrid Wilhelm, YonHeinsberg, 2. Johann Graf v. Cleve, Herzog v 3. Johann v. Chaslillon, Graf von Blois. Jülich. cx2da. 5.ReynoldIIL, 13'i3 6. Eduard, 1361 bis 1361 Herzog, 1361 von Hrzg., 1372 er- seinem Bruder entsetzt u. schössenh.Calh. eingesperrt, + 1371,h.Mrg. v. Baiern, wieder?. v. Brabant, + 1399 imp.' »tWflh.,Hn.V. Gold. 2. Godfrid, Hr. zu Milien und Eycke, 1336, f 1342. XIV. 1. Johanna, h. 2. Wilhelm, Herzog v Jülich und Geldern, Johann von h. Catharina v. Ba ein, Wittwe Eduards, ArckeL Herzogs von Geldern, + imp. 3. Reinald IV, 1372 Herzog von Jülich und Geldern, h. Maria von Harcourf, + imp. Johann v. Hattem, Baslart 1371. Godfrid Bastart, 1342. XV 1. Wim. v- Arckel 2. Maria, durch sie kam Geldern an fiel bei Gorkum. das Haus Egmond, h. Johann, Herrn von Egmont. 1. Diedrich, 2. Godfrid, Herr zu Da- 1354 Herr lenbruchl350, zu Heins- + 1354. berg,h.Phil. von Jülich. , --------------------*------ v Job., Herr zu Heinsberg 1395, Miterbe z. Jülich, fl438h.Mrg.v.Gennep- 1. Eduard von Jülich, Bastart. 1. Johann v- Heinsberg, 143S-1443, h. Waiburga v. Moers. 2. Wilhelm, Herr zu Blankenheim, Castelberg, Gerardstein 1399,11438. XVI. 1. Arnold von Egmont 1423, Herzog von Geldern, 1465 von sein. 2. Willi, v. Egmont, Johann, Herr von Heins- Sohne ins Gefängniss ges., von Carl dem Kühnen befreit, verkauft Herr zu Iselstein, berg 1443, f 1448, h. letzterem 1471 dasHerzoglhum, + 1473 23. Febr., h-Catharina v. Leerdam,Büren. Von Johanna von Diest. Cleve, Tochter des Herzogs Ad olph, f 10. Februar 1476. ihm stammen die Crf.v . Egmont. ^ _______ XVII 1 Adolph setzt 1465 s. Vater ins Gefängniss, wird dagegen v. Carl dem Kühn. 1471 Johanna, Erbin zu Heinsberg ' eingekerkert, f 1477, v. 1473-77 reg. Karl d. Kühne, 1477-1492 dessen Schwieger- 1448, f 1469, h. 1446 Job. söhn Maximil.L das Herzogth- Geldern, h. Calh. v. Bourbon, T- des Herzogs Carl. Gral von Nassau-Saarbrück. X 3. Johann, Bischof zu Lüllich 1419, t 1458. Gerard, Herr z Blankenheim, Castelberg, Gerardsheim, 1438, f 1460. Wilhelm 1460,11511, seine Herrschaflen fielen an Mark und Manderscheid. XVIII Carl v.Egmont, 1492-1538 Herzog v- Geldefn, f 25. Juni 1538 u. setzte Willi., Hrz.v. Jülich zum Erben ein. 2. Philippa, h. Renatus 3. Johann, d. 1538 Besitz nahm, aber 1543 an Kaiser Carl V. ablr. musste, h. Elis. v. Bra unschw., T. d. Hrz. Heinr., 11572. Hrz. von Lothringen. Bastart. 2 uneheliche Söhne. 278 A. Stammtafel der Grafen von Cleve (Fortsetzung der vorigen, Generation IV.) V. Thidericus H. (Diederich) Graf von Cleve, Vormund des Grafen Adolph von Berg 1093 (Lac- I. S. 160) 1092 (Lac IV.) ^__------------------------------------------------------------------^-------------------------------------------------------------------------------_^ VI. Arnold I., Graf von Cleve 1119—1147 (Lac I.), Stifter des Klosters Bedburg (Lac I. S. 326) f 20. Februar vor 1162, h. Ida, f 27. Juli vor 1162, beide haben eine Meraorie in Bedburg. r --------------------------------------------------------------------------------------------- ** ---------------------------------------------------------------------------------------------- s VII. 1. Theodericus III. (Diederich), Graf von Cleve 1166-1185 (Lac. I.) 1188 todt (Ebenda), 2. Arnold II., 1200 todt (Lac IV. S. 790), h. Aieid vonSaucebag,") Tochter des Grafen Geuehard 1162 (Lac. I.), 1188 Wittwe (Ebda) h. Aleid, Erbin von Heinsberg. 3. Aleid, h. stiftet in Kloster Kamp eine Memoire für sich, für ihren Vater und für ihren Mann. Graf v. d. Mark. 4. Marg., h. N., Graf v- Meer. VIII. 1. Theodericus IV. (Diederich) Graf von Cleve 1188—1191 (Lac L), erlheilt dem Stifte Cappenberg 2. Arnold III. 1188 mit. seinem Bru- Zollfreiheit in Wesel und führt einen Löwen im Wappen, 18 ) h. 1182 Margaretha, Tr. des Grafen der (Lac. I.) 1191—1198 Graf von Florenz und der Ada von Holland (Chronic. Belg.) Cleve (Lac I.) h. N. N. ^-.-------____--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------^-------------------- N IX. Theodericus V. (Diederich), 1202 noch Knabe, mit Erzbischof Engelbert I. in Fehde, vergleicht sich 1220, 1242 mit einem Sohne, 1247 mit 3 Söhnen, lebte noch 1260 13. Mai, 26. Juni 1260 todt (Lac. II. IV., Butkens I. 51, Bondam 278, 283), h. 1. Mathilde, Erblochter zw Dinslaken gegen 1210, ,0 ) 2. gegen 1220 Hedwig von Meissen, Tochter des 1221 verstorbenen Markgrafen Diedrich (Lac II. S. 492), begraben zu Bedburg (Lac. IL 356), 3. N-, vielleicht Concubine 1247 (Lac II. 311.) ' X. eilma. 1. Theodericus (Diederich) primogenitus. Graf v.|DinsIaken, erhebt 1241 Wesel zur Stadt (Lac II. S. 132) schliesst Vergleich mit Otto v. Geldern 1242 8. August, t vor dem Vater 1244, 20 ) h. Elisabeth Tochter des Herzogs Heinrich von Lothringen, 21 ) wiederverheir. an Gerard von Wassenberg und Sprimunlh. ei2da. 2. Theodericus VI., senior gelobt 1247 8. Juni mit seinem Vater und. Jüngern Bruder dem Erzbischof Conrad Beistand, 1252 genannt de Misene (auch dei gratia senior filius) incorporirt 1269 d. Kirche zu Cleve dem Kloster Bedburg, t vor 23 Mai 1275 und nach dem 9. April 1274 (Lac. IL) h. 1255 Aleidis von Heinsberg, Erbin von Salfenberg, derVogtei des Cöl. Doms und des Stiftes Bonn (Lac. IL 419) sowie v. Hülchrath (Lac. IL 685) 1260—1275 Wwe. Henrich v. Sayn ihr Oheim (avunculus) 1282—1298 maior comitissa. XI. 1. Mathilde, Frau zu Dürbuy.") 2.Elisabeth 1255,1265 h. Gerlach, Herr von Isenburg, beide verzichten 1255 auf die Grafsch.CIeve(Lac.IL) erhalten 1265 Abfindung. 3. Theodericus Luf 1249, 1254 Graf von Saarbrück, 1255—1260, erhält von s. Bruder die Vogtei Meer u. Weeze, 1275 mit s. Sohne Th. 1277. t gegen Erzbisch. Sifrid, 1283 todt, h.Loretta JZvbinvonSaarbrück, T.des 1233 verst. Grafen Simon v. S. ---------------------.. . —^*- 4. Tochter, h. Gerard v. Luxemburg, Herr zu Dürbuy (Lac. II. 270) 5.Marg.,h.0/fo Graf von Geldern. (Lac. II. 279.) 6. Everhard, 1247, vielleicht Bastart, Ritter. 1. Theodericus VII. 126) durch Vertrag 2.Theoverlobt, 1277 Dei gratia Comes, mit dericus, seinem Bruder dem Propst und seinem Propstzu Oheim (avunculus) Theod. v. Heinsberg. Xanten 1286 geächtet, 1293 mit seiner Mutler 1297. und Brüdern. 1301 auf Seiten d. Königs Herr zu Albrecht, f 28. Sept. 1305 (Lac. IL u. Kerven- IV.) h. 1. Aleidis v. Geldern, 1260 ver- heim lobt, 1282 im Gegensatz zu sein. Mutter 1282. iunior comitissa, 2.Marg. v.Kiburg 1290 (Lac. IL) Nichte d. Kaiser Rud. I. 1300 (Lac. IL) 3. Theodericus gnt. Luf 1284, Herr z. Hülchrath Tomberg, verk. ersteres 1298 seinem Bruder, h. 1300 Lysa von Kessel, Wittwe d. Grafen Henrich von Kessel, Nutz- niesserin von Grevenbroich, welches von ihr auf Walram von Kessel Propst z. Münster übergeht. 4. Irmgard, h. Henrich, Landgrafv. Hessen. 5. Mathilde h. Wilhelm, Graf von Berg. 1. Theodericus (Diederich), erhält 1276 von seinem Vater die Insel Hesshausen bei Elfen f imp. (Lac. IL) 2. Richardis, h. Gerlach v. Dollendorp. XII. ei lma. 1. Otto, 1298 Erstgeborner, folgte 1305 d. Vater in der Regierung. Mit d. Grafen v. Mark wegen Holte in Streit 1307, erhält 1310 Dülmen, 1311 f, h. 1307 MechlUde von Virnenburg, Tochter Ruprechts. XIII. Irmgard, verlobt an 1. Adolph von d. Mark. u. ei 2da, 2. Theodericus VIII. (Diedrich) 1299 noch minderjährig, Hr. z Hülchrath u. Tomberg, 1311 Nacht', seines Bruders Otto in d. Grafschaft Cleve, verfügt 1333 die Theilung seiner Grafschaft unter seine drei Töchter gründet das Stift Monreberg, t 7. Juli 1347, h. 1305 im Mai Margaretha von Geldern, Tochter des Grafen Reinald, 1333 todt. -"- 3. Johann, geistlich, erh.Linn u. Orsoy, 1324 Domdechant z. Cöln, f 1368 9. Nov. imp. der letzte des Geschl., h. Math. v. Geld., T. Reinaids IL, Wittwe Godfr. v. Heinsberg 1348. 4. Eberhard, Propstzu Münster, 5. Anna, h. Godfrid, Graf von Arnsberg'. 6. Irmgard, h, S. v. Hörn n. Crancnlmrg. 7. Agnes,h. Adolph,Grafr.Berg. 8..Ilaria,fionnez. Bedburg. 1. Theoderich von Cleve, Graf von Hülchralh 1309—1323, Herr zu Kervenheim. 2. Siegfrid, Dompropst zu Münster. 3. Luef, Dompropst zu Cöln. 4. Otto, Propst zu Gereon in Cöln. 5. Reinold t 1343 imp., h. Mechtildis Wesemale, Erbin zu Berg op Zoom, Wittwe Alberts von Vorne. von Margaretha, erst Nonne zu Bedburg; Erzb. zu Cöln in d. Grafschaften Cleve h. Adolph, Graf v. d. Mark, dessen Sohn Adolph, erst Bischof z. Münster u. Mark folgte (s. Fahne, Gesch. d. Westph. Geschl.) 2. Elisabeth. 3. Maria Nach Gerards Manuscripte Bd. 258 in der Bibl zu Gravenhaag fanden sich über das Geschlecht der Grafen von Geldern und Zütphen vormals nachstehende Inschriften vor, von denen indessen II. zwei unrichtige Jahreszahlen hat: In der Abtei Campon auf einem Marmorsteine: biclyta de ponte stirps nobilis diefa Gehe De qua sunt orti conics Henricns et. Otto fieligiosorcs animo, hostes virioruin Q,ui nece prostrati hie pausant ineinerati Istis in tuuiulis quos marmorn Candida elaudunt. II. In Kloster Gravendal: Christi millenis. cent. sciaginta duobus Geldria Act Ihrem eeeidisse sunm decorem Henricns moritur sod Otto filius eius justum rectorem sie justiciaque tenorem annis millenis ducentis atque duobus legis amatorem, Rcinalduiu nobiliorem consimili morte migrans patrera comitatnr. ac Dcfensorcni Patriae ennetis probiorem. In der Augnstinerkirche zu Hasselt: D. 0. M. Monumentum illustrissiini Principis D. Thcoderici ab Heinsberg Ultimi saecularis comitis lossensis obiit anno Dni M. CCC. IXI. die XIX Januarii K. I. P. ") Ihr Familiennamen geht aus der Urkunde des Archivs Bedburg von 1206 in Verbindung mit einer frühern über die Schenkung des Hauses Kechen hervor. loh werde sie, so wie andere Urkunden dieses Archivs, in meinen Chroniken- und Urkundenbüchem abdrucken lassen. — 18 ) Die Urkunde, worin er mit seinem Bruder Arnold erscheint und welche zwar ohne Jahr, aber unter dem Abt Hermann von Cappenberg, regierte 1172—1210, ausgestellt ist, steht in Kindling. Münst. Beitrage III. Urk. S. 110. — l0 ) Dese greve (Derick, Arnolts Soen) behyligden myt eynre eynigen dochter des hern von Dinslaeken und krieg dat Land van Dinslaekcn vnd de starf tho Wyssel. Gert v. d. Schuren Chronik., vergl. Teschenmacher S. 189, Bondam, Charterboek S. 433. — ao) Theodericus juvenis comes de Dynslaken obiit in Wisohele (soll Wessel heissen) 1244. Ditmars Anmerk. zu Teschenmacher Ann. S. 221. — 21 ) Dux Henricus duxit Mariam .... ex qua. unicam genuit filiam Elisabet seu Isabellam, quae nupta comiti clivensi Theoderico dicto de Dinslaken, qui patre superstite decessit, duas peperit Alias Machtildem, dominam de Durbio, uxorem Gerardi de Lucelburg et aliam Dcfthini de Isenburg (Gerlaci) uxorem. (Geneal. Balduini de Avennis S, 291. Butkens troph. I, preuv. S. 74. — ") Siehe vorige Anmerkung, scheint aber Irrthum. 279 7. Die Freien und inre Selbstverwaltung. Das ripuarische Gesetz unterscheidet sich vom sächsischen ] ) unter andern dadurch, dass es keine Edelleute (nobiles) kennt. Die freien Ripuarier bildeten den höchsten Stand des Staates, sie waren alle gleich, und wenn ihr Wehrgeld in einzelnen Fällen geringer bestimmt ist, als dass der Königsleute, so sind dabei nicht Standes-, sondern Nützlichkeitsrücksictften maassgebend gewesen. Die Freien wurden indessen nur insofern und so lange gezählt, als sie freien Grundbesitz hatten; 2 ) dieser macht sie zu Grundherren, 3 ) das heisst berechtigte sie innerhalb der Grenzen ihres (Fortsetzung von S. 27C.) narratio hec sumpsit exordium, ex quorum etiam progenie tres isti fratres edocti sunt processise, Ledebur Dynast. Forschungen und Spaen inled.II. S.92 verstehen unter progenies: es seien Kinder der beiden Brüder Gerard und Riitger, welche in Flandern geblieben, während das zweimal vorkommende Wort nur dem allgemeinen Begriffe Geschlecht entspricht, ohne bestimmten Verwandtschaftsgrad. An zurückgebliebene Kinder Gerards und Eütgers lässt sich, da sie gewaltsam vertrieben wurden, füglich nicht denken; auch würde dann der Chronist ein anderes Wort wie progenies gebraucht haben, wie das spätere Wort pronepotes beweist. Wenn ich den Zusammenhang durch einen Bruder dargestellt, so geschah es, um ihn auf irgend eine Weise zu versinnlichen, er kann auch in einem Oheim oder Grossoheim gelegen haben. Er wird übrigens nicht allein durch obige Annalen, sondern auch durch die gemeinsamen Wappenbilder erwiesen, den Löwen. Diesen führen Antoing, Falkenburg, Heinsberg, Kessel, Krickenbeck, und auch Anfangs Cleve (Graf Diedrich IV. und sein Bruder Arnold, Kindl. Münst. Beitr. HI. ürk. S. 111). und zwar die Antoing Silber in Roth (van den Bergh Wapenkunde S. 64) die Falkenburg Roth in Silber (Fahne, Cöl. Geschl.511, S. 273) der Löwe ist meist schreitend und ungekrönt und mit einem Turnierkragen, zweischwänzig ist er bei Falkenburg und Antoing, zuweilen auch bei den andern. Nur die Geldrischen Grafen scheinen eine Ausnahme zu machen, indem Otto I. 1203 und sein Sohn Gerard IV. 1225 (Bondam S.288 Nota c und Tafel I., und S. 277 Nota e und Tafel n.) drei (2.1 rothe) Rosen oder besser Mispelblüthen (in Gold) geführt haben, während Otto II. 1243 und 1259 (Bondam S. 277 N. e und Tafel II.) und sein Nachfolger einen ungekrönten, einschwän- zigen Löwen führten, indessen solange das Wappenbild der Grafen von Geldern vor Otto I. nicht feststeht, ist damit nichts erwiesen. Besondere Länderansprüche, wie ich Aehnliches in meiner Geschichte der Westph.Gesch). S.50, beiBilstein, nachgewiesen habe, können ihn und seinen Sohn bestimmt haben, die drei Mispelblüthen zu führen und, nach deren Wegfall, Otto II. und seine Nachfolger- zu dem ursprünglichen, seit Reinold II. zweischwänzigen, Familien-Löwen zurückgekehrt sein. Von den Falkenberg aus dem Hause Limburg besitze ich folgende Original-Urkunde, welche wegen Zoll, Gemeindehude, Mitrecht der Lehnsleute etc. Bedeutung hat: [niversis presentia inspecturis th. miles dicfus de Falconis monte et Beatrix uxor sua veritatis testimonium acceptare ad vniuersilatis uestre notitiam volumus peruenire, quod nos dei intuitu contuümus viris religiosis Abbati et conuenlui de Vill in Brabantia (Villers 'v bei Genape) Cysterciensis ordinis locum vnum ad edificandam curtem in proprio allodio nostro in teritorio de Glenne prope nemus qnod vulgo dicitur le Gruite allodialifer et libere perpeluo possidendum. Preterea jllustris patris nostri bone memorie inherentes vostigiis concedimus eis et talem conferimus libertatem, decem carras siue vinum siue frumenlum ad opus eorum in terra potestatis nostre deducentes singulis annis imperpetuum a thelonio et eorum animalia a pedagio liberi sint et absoluti. conferimus etiam eis in omni terra proprielatis nostre vsum pascuorum communium ad opus animalium suorum siue ea propriis expensis nutrierint siue alijs ad cerlam portioncm nutrienda et custodienda comiserint, viris nobilibus hominibus nostris feodalibus assensum suum ad hoc prestantibus, quorum nomina sunt hec. dominus Goswinus de Dorne, Dominus Arnoldus de Steine, Dominus Arnoldus de Elselo, Dominus Alexander de Wilre milites. Omnibus igitur qui noslre iurisdictionis sunt sub obtentu gralie nostre districte precipimus, ne dicfos fratres vel eorum successores presumant aliqualiter in personis vel rebus molestare, scientes, quod quicunque eos in aliquo ledere seu perturbare presumpserit pupillam oculi nostri se nouerit tetigisse in cuius rei testimonium ego Th. prefatus sigillum meum pro me et uxore mea cum sigillis prediclorum raeorum feodalium decreui presentibus apponi. Datum et actum anno domini M. CC. q'uqu (quinquagesimo) Mense Augusto. Es hangen an dieser Urkunde zwei Reutersiegel und drei Siegel mit einfachen Wappenschildern. Das erste Reutersiegel stellt Theoderich von Falkenburg dar; er reitet nach links und hat in seinem Sohilde einen Löwen. Dagegen zeigt das Rücksiegel, wie hier folgt, einen Vogel auf einem Berge ohne Umschrift. Das zweite Reutersiegel ist das des Arnold von Eslo, der nach rechts reitet; sein Schild ist, wie folgt, geweckt. Dorne hat drei Sparren und keine Umschrift; Alexander von Wilre ein Andreas-Kreuz und Steine einen geweckten Schild. Rücksiegel Th. i Lex sax tit. 2. Eiselo. Dome. Wilre. Steine. 2 ) Waitz, Verfass. I. 39—42. Zachariä, Kampf des Grundeigenthümers S. 16 seq. — 3 ) Du Cange Vox 280 Besitzes wie ein Herr zu gebieten, der keinem fremden Willen unterthan ist.*) Sie waren also 1. Herren eines geschlossenen, in der Regel von einem Haupthofe abhängigen Gebiets, in welches selbst königliche Beamte nicht eindringen durften, 3 ) 2, Eigenthümer aller beweglichen und unbeweglichen Sachen innerhalb desselben; 3. Schutzherrn (Advocaten) aller darin wohnenden Personen und Gerichtsherrn über dieselben; 6 ) 4. Urtheilsvollstrecker in ihrem Gebiet; 5. geborene und alleinige Mitglieder der Volksversammlungen (Reichstage), daher 6. Heerbannpflichtig, d. h. in Person für die Landesvertheidigung kriegsdienstpflichtig, aber auch endlich 7. Abgabenfrei.') Nur rücksichtlich der Heerbannpflicht, der Streitigkeiten unter einander, namentlich der Wehrgelder, standen sie später, in Folge des eingeführten Königthums, unter dem Könige oder dessen Grafen. Indessen nicht alle freien Grundeigenthümer hatten gleiche Machtstellung. Diejenigen unter ihnen, und es war die bei Weitem grössere Zahl, welche bei der Eroberung und Organisation, in Verhältniss ihrer Mitwirkung, nur mit Grundgütern zu ihrer und ihrer Familie Ernährung bedacht worden .waren, konnten natürlich keine Schutzherr- schaft, keine Gerichtsbarkeit in dem oben gedachten Maasse besitzen, im Gegentheile zur selbstständigen Wehre nicht stark, mussten sie schon gleich anfangs mit ihren Nachbarn in Gemeinschaft (Honnschaft) treten 8 ) und daher auch sich gemeinsamen Anordnungen und einem gemeinsamen Gerichte fügen. Es blieb ihnen dabei noch die Mitwirkung bei der Volksversammlung und die Pflicht zur Landesvertheidigung, aber die letztere zu ihrem besondern Druck und Untergange. Denn wenn auch Verordnungen getroffen wurden, welche nur Diejenigen, die eine gewisse Anzahl Höfe besassen, 9 ) zum persönlichen Kriegsdienst verpflichtete, die übrigen aber nur zusammen, nach gewissen Zahlenverhältnissen, zur Stellung eines Kriegers auf gemeinsame Kosten verpflichtete, 10 ) so reichten doch diese nicht aus. Die vielen Kriege Carls des Grossen und seiner Nachfolger, seine hinzutretende unweise Maasnahme, wodurch er 779 auf dem Reichstage zu Düren den Grundbesitz zu Gunsten der Kirche mit dem Zehnten belastete, der Mangel an Schutz gegen Bedrückungen drängten n ) die meisten kleinen Grundbesitzer, einen nach dem andern, aus dem Stande der vollen Freiheit in den Stand der Abhängigkeit. Sie mussten sich zu Hintersassen, Zins- oder wohl gar Frohnpflich- tigen der grösseren Grundbesitzer oder der Kirche erniedrigen, welche dagegen ihre Kriegs- und andern Pflichten gegen das Reich übernahmen. So erweiterte sich das Gebiet dieser, während das Gebiet der königlichen Grafen immer mehr schwand und hierdurch, sowie durch die unzähligen königlichen Immunitäts-Verleihungen an Klöster, Stifter, Städte, die Gau-Verfassung sich auflöste. In Folge dessen traten die gedachten grossen Grundbesitzer zunächst wieder in die Stellung der unmittelbar Freien ein, jedoch in dem Maasse mächtiger, als der bei Weitem grössere Theil dei kleineren freien Grundbesitzer, ihre früheren Gleichberechtigten, jetzt ihre Unterthanen geworden waren und sie übten, indem sie sich mit jenen Immunitätsbesitzern und einigen bevorzugten Reichsbeamten in die Gauverwaltung getheilt hatten, als die Organe der umstalteten Provinzial-Verfassung die Rechte der Grafen 12 ) unter diesem Namen aus, behandelten die hohe und niedere Gerichtsbarkeit als die ihrige, erhoben die fiskalischen Gefälle ihres Gebietes für eigene Rechnung, führten die Ihrigen unter ihrem eigenen Banner ins Feld und walteten thatsächlich und dem Namen nach als Herren ihres Gebietes (Dynasten oder Edelleute, damals nobiles viri genannt), bemüht durch Heirath, Vertrag, Belehnung, aber auch sehr häufig durch Gewaltthaten ,3 ) ihre Macht zu vergrössern und so sich den Weg zu einer grössern Landeshoheit zu bahnen. Manche von ihnen haben dieses Ziel erreicht, sehr viele aber sind in dem Streben untergegangen, theils indem sie ausstarben, theils indem sie dem Drucke der Grossen oder der Zeitumstände unterlagen und eine Stufe abwärts in die Ritterschaft stiegen, das heisst in die Lage der wenigen Grundeigenthümer zweiter Art, welche sich trotz des Druckes in ihrem kleinen Grundbesitze frei zu erhalten gewusst hatten. Zu diesen gehörten auch die Herren von Bocholtz, von denen ich jetzt sprechen werde. Ingenuus. Eccard ad legem sal. S. 34 Biener comment. P. II. vol. II. S. 75 mit dem Verluste des Grundvermögens ging selbstredend die Grundherrliohkeit, daher auch in spätem Zeiten mit dem Verluste des Hauptsitzes die Dynastenqualität verloren. — 4 ) Vergl. Tacit. Germ. 19, 25. Waitz. Verfass. I. 32—39. — 6 ) In ähnlichem Sinne sagt noch jetzt das englische Recht: My house is my Castle. — 6 ) Selbst über die Freien, die in ihrem Gebiete wohnten, Lex Rip. XXXI. 1. Capit. Caroli M. de 815. c. 3, Cap. Lud. II. de 855, Baluz. I. 549 II. 349. — ') Jedoch musste sie königliche Sendboten beköstigen und selbstredend, wenn sie in andere Gebiete kamen, Zölle, Strassen-, Brücken- und ähnliche Gelder bezahlen. — 8 ) Später entstanden Schutzgenossenschaften zu noch specielleren Zwecken, Markengenossenschaften, Zünfte und Innungen etc. — °) Carl der Grosse 807, cap. aquense, knüpfte die Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen beim Heere an den Besitz von drei Mansen (3 Wohnungen mit einer Hufe, d. h. je 30 Morgen Ackerland). Zwei, von denen jeder zwei oder einer zwei, der andere einen Mansen besass, wurden derart verpflichtet, dass der Bestabkömmlige erscheinen, der andere ihn ausrüsten musste; drei, die jeder nur einen Mansen besassen, mussten je zwei den Bestabkömmligen ausrüsten und bei halben Mansen rüsteten fünf den sechsten aus. — ,0 ) Siehe vorige Note. Die Ausrüstung ist nioht speziell angegeben, es heisst nur, dass der Besitzer von zwölf Mansen einen Harnisch haben sollte. Omnis homo de duodecim mansis brumiam habeat Cap. in Theod. villa 807. c. 6, wie aus späteren Lehensverhältnissen hervorgeht , war ein Theil mit Knüppeln bewaffnet. Das Beschwerlichste war, dass jeder auf drei Monat Proviant mitbringen musste. — ii) Namentlich die Kriegspflicht: exercitum fugiendo Cap. II. 805, 15, 19, vergl.Cap. IH. 811. 3. 5. — i 2 )Es gibt viele alte Grafentitel, von denen man nioht weiss, wie sie entsprungen sind, z. B. 1237 die Comitia des Domini Henrici de Monte (Herrnberg) Bondam S. 423, 1246 Graf Hermann von Loon, ebenda S. 454, die Grafen von Moers Bd. II. Abth. 2 dieses Werkes. — ") Der gelehrte Freiherr von Spaen in seiner inleding I. S. 32 sagt: Men moet zieh dus geen al te groot denkbeeld van de toenmalige Graven en Heeren maaken, wil men de waarheid niet te kort doen — Een ieder nam wat hy krijgen kon, en roofde zoo ver zijne magt hem toeliet wordende op zijn beurt, door eenen anderen, wederom verstoten. Schon die Capitulare rügen die Bedrückungen, so Cap. III. 811 2—5. 281 IV. Geschichte der Herren von Lobberich und Bocholt/. 1. Ihr Gebiet, das Kirchspiel Lobberich. A.- Seine fileschichte. Das Kirchspiel Lobberich 1 ) war bis 1794 eine Herrlichkeit, 2 ) im Lande von Krickenbeck 3 ) gelegen Den Namen trägt es von dem Hauptorte, dem Kirchdorfe Lobberich, und dieser scheint aus einer römischen Niederlassung der Familie Lupercus hervorgegangen zu sein. Hierfür spricht der Name, 4 ) die Thatsache, dass fast alle alten rheinischen Herrensitze sich auf römische Ansiedelungen gründen, das frühe Vorkommen des Orts, die Dedication seiner Kirche an den h. Sebastian, 5 ) die Nachricht, dass die schon 977 bestehende, dem h. Laurenz geweihte Pfarrkirche zu Grefrath ihre Tochterkirche ist, 6) die Ausdehnung der Lobbericher Latschaft über seine Pfarrgrenzen hinaus, in die Kirchspiele von Hinsbeck, Grefrath, Süchteln und Boisheim,') das Vorkommen von Ortschaftsnamen innerhalb seiner Grenzen, welche an römische Verhältnisse erinnern, z. B. Bachusheide, Bachusweg. Wenn auch das Kirchspiel ursprünglich viel Wald, Heide und Wasser 8 ) gehabt haben mag, so besass es doch gemäss der Bodenbeschaffenheit noch mehr fruchtbaren Acker, Wiese und Weide, so dass darauf der Bericht des Julius Caesar (oben Seite 196) von dort vorgefundenen Aeckern, Gebäuden und Dörfern passt, die er sonst noch in Deutschland vermisste. Zweifellos hat der, schon zur Römerzeit lebhafte Verkehr zwischen den Orten Xanten, Nymwegen, Mastricht, 9 ) Aachen und Cöln das Aufblühen der hiervon berührten Gegend befördert und so findet sich der Kirchenverband von Lobberich schon vor der Zeit des Erzbischofs Evergerus, 985—977, so bevölkert, dass Grefrath als Tochterkirche hatte davon abgezweigt werden müssen. Die Mutterkirche mit Venlo und Tegelen trat gedachter Erzbischof gegen Gladbach und Rheydt an das Bisthum Lüttich ab. 10 ) Das Patronat derselben sammt dem Zehnten zu Lobberich, worauf es haftete, war schon früh in die Hände des Frauenklosters zu Halem • ') gelangt und von diesem den Grafen von Molbach in der Art abgetreten, dass diese den halben Zehnten für 18 Schillinge jährlich in eigene Benutzung bekamen,'die andere Hälfte aber dem Pastor von Lobberich überlassen mussten, der dafür 5 Schillinge jährlich dem Kloster zu bezahlen hatte. Alveradis von Molbacb, die letzte dieses Grafengeschlechts, übertrug mit Zustimmung des Klosters Haien ihr Patronatsrecht mit halben Zehnten 1221 12 ) der Abtei Knechtsteden, was nach ihrem Tode, 1245 26. April, ihr letzter Eheherr Otto von Wickerath bestätigte. 13 ) Auch der Graf Reinard von Geldern und dessen Frau Margaretha, welche an dem Patronat Ansprüche zu haben behauptet hatten, verzichteten auf ihre Rechte zu Gunsten der Abtei, wogegen diese 1328 30. August sich verpflichtete, die Anniversarien der Grafen und Gräfinnen von Geldern zu feiern. 14 ) ') Die älteste Schreibart ist 1219 Loperike(Bondam) dann 1221 Lubbruoh, 1245 Ludbrug, Lac. II. 52, 151, 1328 Lobrecht (Nyhof), Lobbroik, Lobbrouch. — 2 ) Band II. S. 224 Büschings Erdbeschr. Bd. III. a. S. 954. — 3) Band II. Seite 75. — «) Die Ortschaften" auf „ich" in unserer Gegend sind, -wie viele Beispiele zeigen, aus der römischen Endsilbe „iacum" entstanden, so: Elvenich aus Albiniacum, Bierich aus Bleriacum, Geminich aus Geminiacum, Gressenich aus Crasniaeum, Jülich aus Juliacum, Linnich aus Liniacum, Melich aus Mede- riacum, Ulpenich aus Ulpiacum, Ziverich aus Tiberiacum, Zülpich aus Tolpiacum, und von diesen tragen Juliacum von Julius und Tiberiacum von Tiberius ihren Namen. Nach dieser Analogie würde Lobberich römisch Luperiacum geheissen haben und dieses führt auf Mumius Lupercus, den römisahen Legaten und tapfern Vertheidiger von Vetera (oben Seite 220) der in dortiger Gegend nicht vereinzelt steht, denn ein, früher zu Cleve aufbewahrter, in dortiger Gegend gefundener Stein mit der Inschrift: DIIS. MANIBVS. VITALINO. LUPERCO. MILITI. LEGIONIS. TEICESIMAE. ULPIAE. VICTR1CIS. MARCVS. ULPIUS. VERECUNDUS. weist einen Vitalinus Lupercus nach und auf eine hier ansässig gewesene Familie dieses Namens hin. — 6 ) Sebastian war Hauptmann und wurde im 4. Jahrhundert unter Diocletian zu Rom gemartert. — 6 ) Bintrim und Mooren, Erzdiöcese Cöln I S.253. — ') Hieraus, scheint mir zu folgern, dass die bürgerliche Einrichtung von Lobberich der kirchlichen voranging und von ihr nicht überwunden werden konnte. — 8 ) Die Ortschaften Bocholtz, Wolfsbusch erinnern an den ersteren, Heidenfeld, auf der Heide, Lindheide, Bachusheide an die zweite und Broich, Broixken, Breuckel, Dreicke, Dyck, Mohr ursprünglich Meer, Rieth, auf demWirdtgen, an das letzte. — °) Der dortige, vom h. Servatius im 4. Jahrhundert gestiftete, später nach Lüttich verlegte Bischofssitz, und die Königspfalz zogen an. Mastricht war Sitz der fränkischen Könige erster und zweiter Race und seine, wenn auch 881 von den Normannen zerstörte, aber erneuerte Pfalz erfreute sich noch später des Besuchs der deutschen Kaiser. Heinrich feierte dort 1066 das Osterfest. Otto IV. erliess daselbst seine berühmte Urkunde. — ™) Band III. S. 6 Capit. XXI. —• ") Dieses Cistercienser Nonnenkloster hiess eigentlich Rocheem, später Rotthem, und lag in der brabantschen Stadt Halem, jetzt Haien an der Gete, im Quartier von Löwen. — 12 ) Lac. II. 52. — 13 ) Lac. II. 151. — H ) Nyhoff I. 240. Die Abtei Knechtsteden ist bis zur französischen Revolution im Besitz des Patronats geblieben und hat die Pfarre stets mit Mitgliedern ihres Klosters bestellt. Die Namen der Pfarrer sind: 1483 Johann von Aussum II. 79, 15** Pater Mathias von Thuren (Düren) wurde wegen seiner ausgezeichneten Frömmigkeit und Kenntnisse zum Abt von Knechtsteden gewählt, als welcher er sich während der Reformation 1530 auszeichnete; 1528? Pater Albertus "Waiden, II. 98; 1509—1531 Pastor Sybert von Krickenbeck aus Breyl, Bd. II, Seite 90, 102, 103, stand sehr lange dem Amte vor und ist vor dem Sacramentshause in der Kirche zu Lobberich begraben; 1538—1539 Pater Gerard von Stralen aus Mors, IL 116, 121, wurde zum Abt von Knechtsteden befördert; 15.. Pater Theodor aus Neuss verwaltete 5 Jahre das Amt, begraben vor genanntem Sacramentshause; 1552 Pater Wilhelm von Hoengen, er resignirte wegen der Kriegsdrangsale und starb in seinem Kloster 1574; Pater Johann Schriever aus Dahlen, ertrug muthig und aufopferungsvoll die Leiden des wilden holländischen Krieges; als seine Kraft erlag, resignirte er, blieb aber bis zum Tode, 10. März 1614, in der Pastorat wohnen, begraben vor dem Sacramentshause; 1608—1620 Pater Mathias Meier aus Süchteln. Bei seinem Antritte wurde die Pastorat in Asche gelegt; er Wurde zum Pastor von Geilenkirchen befördert; 1620—1628 Pater Mathias Liittringhausen aus dem Cölnischen gebürtig, war 7 Jahre Pastor und kam von Lobberich nach Brachel; 1629—1632 Pater Bartholomäus Fraisne, ein Franzose, wurde zum Pastor von Gangelt befördert; 1633, Tag vor Laurenz, erhält Pater Norbert, im gewöhnlichen Leben Mathias Pricken, die Pfarre und verwaltete sie unter traurigen Verhältnissen bis 1659, IL 83, 100; 1670—72 Godefridus Frisch II. 234; 1689—1690 Johann Pulvermacher; 1694 J. A. Beckers; 1711 F. Wilh. Esser; 1712 Theodor Rutger Borgs; 1724—26 Johann Jaoob Klocker; 1730—35 Johann Ciriacus Tils; 1758 bis 60 Broich, nach ihm N. Becker, dann Johann Paul Stemmeier, welcher 11. April 1811 600 Gulden für sein Jahrgedachtniss schenkte; 1812—1814 Wilhelm Wipperfürth; 1818 Bernhard Kempen, f 1841; endlich Peter Heinrich Krins, der erste Weltgeistliche, ernannt 31. März 1842, eingeführt 11. Mai 1842, seit mehreren Jahren auch Dechant. Als Caplane werden genannt: 1523 Herr Clays, 1597 Job. Kudichoven Fahne, Bocholtz I. «9 282 1357 29. September belehnte Edwart von Geldern den Heinrich von Kriekenbeck mit der Grlit von Lobberich, welche dessen Vater schon zu Lehn getragen hatte. Sie erstreckte sich über die Kirchspiele Lobberich, Wanckum, Hinsbeck, Leut und Heringen und lag in jener Zeit zu Grefrath. , Bei einer ferneren Belehnung durch Herzog Reinard vom 10. April 1361 wurde H. von Kriekenbeck ermächtigt, sie nach Hinsbeck zu verlegen. Die Familie von Krieckenbeck war noch 1424 im Besitze des Lehns. 15 ) 1505 12. September verlieh Carl, Herzog von Geldern, dem Orte Lobberich, zu Ehren seiner Kirche und für die Herstellung der Steinstrasse, zwei Jahrmärkte. l6 ) 1559 wurde aus dem Roermunder Quartier (in quarta Ruraemundensi) Lobberich und Bocholtz (Ingen Bockholt) welches letztere schon lange in Ober- und Nieder-Bocholtz getheilt war, dem neuerrichteten Bisthum Roer- mund einverleibt, denen aus dem Erzstift Cöln, Decanate Süchteln, die Kirchen zu Wachtendonck, Viersen, Grefrath, Hinsbeck, Leuth und Heringen beigesellt wurden. ") Am Charfreitage 1581 in aller Frühe rückte Hans Philipp, Freiherr von Hohensachs, Oberst der stattischen (holländischen) Truppen mit vielen Reutern und Schützen vor das Haus Ingenhoven und Hess den Besitzer desselben, Jelis von Bocholtz, dessen Frau seit einigen Tagen in Wochen lag, vor sich fordern. Als dieser, statt zu folgen, die Thore sperrte, lies Hohensachs stürmen und befahl die Gebäude anzuzünden. Jelis, der gegen die Uebermacht keinen dauernden Widerstand leisten konnte und den Zustand seiner Frau betrachtete, überlieferte sich, zur Abwendung der Gefahr, dem Feinde, der ihn nach Venlo brachte, dort in ein mit Gitter versehenes Gelass einmauerte und dabei an Fussketten schmiedete. So sass er noch am 7. Mai. Wie es scheint, war er angeklagt, gegen die Gcneralstaaten verrätherisch gehandelt zu haben. Für seine Befreiung verwendete sich auf Bitten seines Vetters, des Abts Reinard von Corvcy, Hauptmann Georg von Bocholtz, welcher durch* seine Geltung bei den Grafen Philipp von Hohenlohe und Wilhelm Ludwig von Naussau, damaligen Führern der statischen Truppen, deren Vermittelung erwirkte. 1581 30. Mai wurde Gelis, wie es scheint zum Ersatz, durch den König von Spanien zum Amtmann von Kriekenbeck ernannt. 18 ) Die härtesten Leiden fielen in die Jahre 1635—1642. Als Pater Norbert (Mathias Pricken aus Lobberich) sein Pfarramt antrat, fand er in Folge der Kriege und Pest den Sprengel verwüstet und menschenleer. Als am 31. Juli 1635 der Cardinal Infant von Spanien auf seinem Zuge nach Schenkenschanze in dem Bocholtzer Burghause zuLobberich übernachtete, hatte er ihm zu melden, dass in diesem Jahre 700 Pfarrkinder an der Pest gestorben seien. Christihimmelfahrt, 1. Mai 1636, verboten die Holländer ihm und seiner Gemeinde bei 1000 Brabanter Gulden Strafe die Ausübung der katholischen Religionsgebräuche, er zog mit den Seinigen Sonn- und Festtags nach der Burg Waldoos, wo der besitzende Edelmann mit Erlaubniss des Oberen seinen Speisesaal in eine Kapelle umgewandelt hatte, als aber Christigeburt, 25. Dezember, die Holländer auch dort den Gottesdienst bei 1000 Gulden untersagten und sogar zur Verbannung der Katholiken schritten, spendete Norbert seiner Gemeinde zuerst ein Jahr im Kreuzbrüder-Kloster zuDülken und dann in Breil und erst 1639 in der Octava Epiphaniae (13. Januar) in Lobberich selbst wieder die Sakramente. Am 4. April 1640 Morgens war in Lobberich ein heftiges Erdbeben, es erschütterte die Häuser und den Thurm. Die Schlacht, welche General Lamboi am 17. Januar 1642 zu St. Anton in der Heide verlor, setzte die ganze Gegend in Schrecken und als am 20. Januar das Dorf Grefrath von den Feinden niedergebrannt Avorden war, entschlossen sich die Lobbericher nach kurzer Berathung zur Flucht nach Venlo, die am 23. in tiefer Nacht ausgeführt wurde, nur wenige blieben auf der Burg Bocholtz und in der Lobbericher Kirche zurück. Die Hessen rückten am dritten Pfingstage in Lobberich ein, erstürmten die Kirche und plünderten sie, Pastor und seine Genossen retteten sich auf den Thurm und entflohen von da in die Burg Kriekenbeck, wo sie sieben Wochen Schutz fanden, dann kehrte Norbert in sein Pfarrhaus zurück und bewohnte es ruhig bis zu seinem Tode. 1648 traten die Herren von Bocholtz von ihrem Hause Ingenhoven ein Stück Land zur Vergrößerung des Kirchhofes ab. Gerhard Pontanus, Pastor in Viersen und Dechant, weihte es mit Ausschluss des Stückes für die ungetauften Kinder. II. 95 und 179; als "Vicare 1432 Henrich Kemmerlinng; 1618 Tilman Kox, 1671 Johann Dentcrs, Nachfolger des Johann Karkens, II. 54 189, 223. !•'') Nyhoff, Geld. Gedenkw. II. 100, 157, auch III. und folg.) — le ) Die Urkunde lautet: *ir Carolus von der Gnaden Goltes Hertzogh von Gelder, Greue vanZutphen thnn kundt vnd bekennen dat wir vmb — Zuneigungh, die wir dragen tot vnssen lieuen getreuen Schepen, Geschworen vnd Untersaefen vnsers Kirspels van Lobberich in vnsern Lande van %* Crickenbecke gelegen, denseluen Kirspiel der h.Kirchen tho Ehren vnd totDienst der reparation des Dorfls maelünge der siein strale gegeuen haben — vor vnss vnd vnse Eruen — twee freie Jairmarkte — der erste sali gehalden werden op den 3. Sonntag nach den h. Pfingsttag, als St. Cornelius heiligthunib vnd stalio zu Lobbrich wirdt gehalten, die andre op die eI(T thausendt Mägden tagh, welche markt einen tagh vor vnd einen tagh nahe, von opgangh lot den vnlergangh ter Sonnen toe, jairlichs vnd alle jair in vnd vssgaen sali. Alle — so tot diese marekte ihre veilongh bringen, sali geuen drey Morcken, item vor ieglicken pl'erde — twee moerken, van ecklicken pferde, die op seinen Markt verkauft werden einen VVittpenningh die der kaufler vnd verkaufter ecklick halft geben, item van einen Ochs, ofTte Koe, Vercken, ofte Schaaf twee Moerken, der kaufler vnd verkaufler halb. Also sollen vnse schepen — vnde kirspels Leuth von Lobbrich gehal 7 den wesen, vns - jeder zeit einen alten tornis jairlichs thoe betalen. Item bekennen wir — dat wir allen — wat staetes ofte conditien die wehren — die diesen Markt versoeckende werden, vnse freiheit ende geleydt gegeuen hebben, befehlen allen vnsen ambtleuthen — dat sie die vurss. Merckle freyn, vnd wer dieselue ontl'reyt, der sali vnss brücken leib vnd sutt- Dess in Vhrkundt haben wir — vnse Siegell an desen brieff doen hangen 1505 aufl Freilag nach vnser 1. Frawen tagh nativitatis. Noch hebben wir vnsen Scheppen van Lobbrich tot Timmerongh vnd Fabrick der Wichen aldaer den dreden Marckttagh — vergiint, der gehalden sali werden op den freytagh nae den Sonnen- tagh, als man singt esto mihi. Actum ut supra in presentia consiliariorum anno et die quibus supra. ") Miraei opera dipl. I. 483, Bintrim und Mooren, Erzdiöcese I. 237. — "») Bd. II. S. 165—167. 283 Tafel 4t zu Fahrte's voiv Bochokz I. Abrifs des KI er speis Lobbrich /.Lobbrich ZDorpen Hontschaft kalt ' 10k% Morgen 136 Roden. 3. Sa/servelderHbntsckaft Uältkök Morgen 93 Boden A.BochobJerBontschafi hält 929 „Uorgerv t Morgew 22.Roden. B.Das HydtfeM hält 81 Morgen i39.Roden> 7. Smsbeck 8. drafraedt 9. Das Haus Bocholz. ___________________________________________^^^^^^^^^^^^^ 10.BiePlet7.mtuU 11.DÜ Kaetmeule 13.Elsetv Meuten. ik.BreyeU. iS.Leutenmeukn tt.Lobbruiher Wwdmeule ^WaldesHau* dlder KerspelshofoärWiedenhof IS.Gemeinte. 19HausJngenhoff M.Broekerhoff. ' Dese Carte is dm 10. Jan. 1646. durch, MV Goeurdt£Uutmecher t Landtnufser van DiUkeJiyryeUeöert. ES. Topographie und Statistik. Das Kirchspiel, ein wellenförmiges Terrain, zusammen 6989 Morgen 74 Ruthen 40 Fuss, besteht jetzt mit 14.879 Thlr. Oatastral-Reinertrag, aus 4619 M. 140 R. 40 F. Ackerland, 148 M. 115 R. 30 F. Obstgärten, 69 M. 67 R. 40 F. Gemüsegärten, 155 M. 147 R. 60 F. Wiesen, 160 M. 103 R. 20 F. Weiden, 883 M. 125 R. 40 F. Holzung, 365 M. 6 R. 70 F. Heide, 10 M. 102 R. Fischerei, 166 R. 40 F. Lachen, 176 M. 27 R. 40 F. Morast und Sumpf, 69 R. 10 F. Teiche und Gräben, 59 M. 124 R. 60 F. Gebäudefläche, und circa 333 M. Wege und Fahne, Bocholt! I. 70 284 Flüsse. Die Sümpfe und Moräste sind meistens Theile grösserer Wasserflächen, -welche sich in die benachbarten Bürgermeistereien hinüberziehen und deren Entwässerung die Eegierung jetzt betreibt. An der westlichen Grenze fliesst die Nette, welche unterhalb Wachtendonk in die Niers fällt. Lobberich und die Burg Bochholtz liegen in fast gleichem Niveau, zwischen beiden zieht sich ein circa 60 Fuss hoher Bergrücken hindurch, auf dem die Capelle zum Hagelkreuze steht. Das Ackerland ist durchweg von vorzüglicher Qualität, wurde schon 1615 mit 150 Thlr., 1622 sogar mit 200 Goldgulden >) der Morgen bezahlt, und gilt jetzt 300—350 Thlr. Das Ganze bildet jetzt eine Bürgermeisterei, im Jahre 1817 mit 2358 Seelen, im Jahre 1833 mit 3609 Seelen, jetzt fast das Doppelte. 1833 zählte sie 559 Wohnhäuser, ungerechnet die dazu gehörigen Landwirtschaftlichen-, Mühlen- und Fabrikgebäude, darunter das Kirchdorf Lobberich 811 Seelen, 139 Wohnhäuser, 70 landwirtschaftliche Gebäude, und die Dorfschaften Sittard 174 S., 33 W., 20 L., Flötend 236 S., 40 W., 23 L., Ober- und Nieder-Bocholtz 142 S., 18 W., 32 L., Dyck 197 S., 52 W., 60 L., Kenkouen 135 S., 28 W., 24 L., Sassenfeld 408 S-, 76 W., 54 L. Das übrige fiel auf die Weiler: auf der Heide, Kieth, Vierhöfe, Heidenfeld und Klinkhammel, und die einzelnen Höfe, worunter die Kittersitze Ingenhoven und Bocholtz. Das Kirchspiel ist 1646 durch den Geometer Meister Gerhard Heutmacher vonDülcken vermessen und in eine Karte gebracht, von der ich eine, um die Hälfte verkleinerte, sonst aber getreue Copie vorstehend mittheile; darnach war es damals in vier Honschaften getheilt und hatte nur 3500 Morgen Acker, das übrige war Gemeindegrund, Wald, Wiese, Weide, Wasser und Heide. Die Honschaften waren offenbar keine im Sinne des Tacitus (Germ. 12) vielleicht Decanien. Die Grenzen waren gegen Westen durch die Nette, gegen Süden und Osten durch eine Landwehr gedeckt. Letztere war vielleicht ein Resultat der Abtretung an Lüttich und Abschluss dieser Diöcese gegen Cöln; in diesem Falle wird sich die Fortsetzung im Kirchspiel Grefrath ermitteln lassen. Auffallend ist, dass sie Theile der Honschaft Dyck ohne Schutz lässt. Die Vertheidigung war an der Nette durch das Burghaus Waldoos, an der Stein-, Heeresoder Carlsstrasse, durch die Burg Bocholtz, im Innern durch die Burgen Broeck und Ingenhoven 2 ) und endlich, auf dem Wege durch das Dorf, durch zwei Schlag- oder Rennebäume, vor Dyck und in Sittart, verstärkt. Der Hauptort ist und war das Dorf Lobberich, 5 Meilen von Düsseldorf, 7 von Cleve, l 3 / 5 von Kempen; es ist mit breiten, gut gepflasterten Strassen, ansehnlichen Häusern aus Backstein, durchweg zweistöckig, und mit einer grossen Kirche versehen. Die Häuser bekunden, innen wie aussen, Wohlhabenheit. Die Pfarrkirche in ihrer jetzigen Form ist das Werk des 15., frühestens 14. Jahrhunderts, in gothischem Style, mit hohen Fenstern und einem schlanken, wohl gegliederten Thurme versehen, der seine kühne Spitze gegen 200 Fuss in die Luft streckt, eine Zierde der Gegend. Seine schwerste Glocke wog 2500 Pfund, sie wurde 1645 von muthwilligen Buben zerschlagen, und erst 1731 wieder neu gegossen. 3 ) Im Innern verwahrt sie eine grosse Seltenheit, den oben S. 116, abgebildeten und beschriebenen Taufstein aus dem 11. oder 12. Jahrhundert. ') Band II. S. 188, Nr. 334, S. 192, Nr. 356. — 2 ) Die Bewachung solcher Burgen fand in den ältesten Zeiten durch Wachen mit Knüppeln bewaffnet statt, ich werde über diese, welche im Jülichschen nnd im Oberquartier auf Lehne gegründet waren, in meinen Forschungen ein mehreres beibringen. "Wie man im 16. Jahrhundert die Vertheidigung führte, davon gibt eine Uebereinkunft des Diedrich Hoen vom 11. Oct. 1542 im Archive des Grafen von Hoensbroeck zu Haag, welche er mit 12 Personen abgeschlossen, Auskunft. Diese mussten schwören, 1. gedachtes Haus zu bewachen, es daher ohne Erlaubniss der Frau des Diedrich oder des Befehlshabers nicht zu verlassen; 2. den gedachten beiden gehorsam zu sein; 3. die Pforte niemanden als den Seinigen, keinem Feinde, und selbst dann nicht, -wenn er Diddrich selbst als Gefangener von ihnen davorgeführt werde und Einlass wünsche, zu öffnen; 4. friedlich mit einander zu leben und sich nicht zu prügeln; 5. so oft nölhig Schildwache zu stehen und Nachtwache zu halten und dabei nicht zu schlafen; 6) überhaupt sich fromm, ehrbar und zur "Wohlfahrt seiner Frau und seiner Kinder zu führen. Vergehen gegen 3 und 5 sollen mit Kopf und Gut, gegen 4 mit Verlust der Hand bestraft werden. Als Sold bekommt jeder der zwölf monatlich einen Geldrischen Bitter (Gulden). Die Urkunde lautet: fpten XI dach desen monalz October anno XLII. heb yck Diederich von der Lippe gnl. Hoen etc. diese hieronder beschreue Knechten vp myne Huyse Blyenbeck bys tot mynre wederseggen toe leggen aengenoemen, dairup sy tsamerhant my eynen gebuyrlicken Eydt vp diese naebeschreue puneten gedaen. Inden eyrsten sallen sy myn huyss ind wonungh vurss getrouwelick vur alle vyanden ind den gheene, die dem archwyllige wyllen, getrouwelick wachten, dairup blyuen ind waerden wie sulx vroemen ind geirouwen knechten toe doen hehoert vnd niet daervan aeffgan buyten kones myne huyssl'rouwe ind dess beuelhabbers oder dem ess verner beuaelen wird. Thom anderen sullen sy myner huysfrouwen öfter den ghenen, dye van vnseretwegen daertoe vur beuelcebber gesath, gehairsam syn. Thom drytten sullen sy yre Waeck trouwelick, den sulx behoert toe waecken, wachten vnnd yngelicken die port warden, vnnd off het saeck were, dair gott vur syn will, dat ick geuangen ind alhier toeBlyenbeck vur die port gefencklick bracht wurdt, sullen sy die port nyet op doen, offte dat Huyss opgeuen, sonder tot behoiff vnd in nhamen myne huyssfrouwen vnnd mynes kyntz wachten, warden ind ynbehalden vp verboirnis ind straiff lyffs ind guetz. Thom vierden sullen sy eyndrechtlick myt malckeren wesen ind nyet senck off ontgyth wesen, soeuerne auer ymant dairtegen dede ind ballichden, dieselue sal syne hant verboert hebbe. Thom vyrtten oll het saeck were, dathet van noeden were schildtwaerth toe halden, sullen sy yngelicken warden ind halden vnd soeuerne ymantz dass geboert toe wacken wer dairinbouen slipe ind syne waeck nyet en verwarden oder versuymden sal dairan verbruckt hebn Lyff ind guet. Item dieghene die die port verwaeren, sullen die geboirt ind dat is, sullen nyet van der porten gaen buyten consent ind beuel, sonder dairby blyuen ind getrouwelick wachten. Voert sullen sy sich vroemelich tot eerbar, mit ind walfaert myner ind myner huysfrouwen ind kyntz halden ind bewysen wie vroemen knechten behoirt ind toesteit. Dess sal ick hen s'maentz geuen eynen Gelressen Ryder vnnd oft saeck were dat yelwas hierynne vergeten were, sullen sy halden ind doen wie sulx vroemen knechten, die yren heren geswaren, doen sullen. Vnd weret saeck dat ymantz von yn hiertegen dede ind.......sal verboirt heim lyff ind guet. Wy N. N. swerenn ind geloiue dein Erentveslen ind vroemen Diederichen von der Lippe gnt. Hoen etc. diese vurss. artickelen vroemelick .... toe halden vnnd ons erwysen yn syner Kind derseluer huysfrouwen ind kyntz dyenst (wie es frommen) knechten toesteit. Sonder arglist Soe onss got helff ind syne lyeue hilgen. (Es folgen die Namen von 12 Knechten.) 285 Von ihren Altären kommen vor: 1. Der Sebastianus- (Haupt)-Altar*), Patron die Familie von Bocholts; 2. Antonius-Altar an der Südseite, für ihn stifteten 1486 die Eheleute Johann von Beissel die unten zu erwähnenden drei Wochenmessen.s) Sein Patron war die Familie von Bocholts) 3. Der Taufaltar,') Patron die .genannte Familie. 4. Der Altar B. Mariae V., welcher an Stelle zweier nebeneinander bestandener Altäre mit bischöflicher Er-' laubmss erbaut, 1652 am Tage vor St. Jacob vom Bischof Andreas Oreuser eingeweiht wurde. Patron wie vor. 8 ) Als Stiftungen in der Kirche werden erwälmt: 1. Messstiftung des Hermann vonBocholtz von circa 1470. 9 ) 2. Stiftung der Eheleute Johann von Beissel genannt Keyde und Catharina von Bocholtz von 1468 für drei Wochenmessen und eine Armenspende, fundirt mit 17>/ 2 Malter Roggen. ">) 3. Stiftung einer Singmesse von Goert von Bocholtz, starb vor 1534, die von Johann (seinem Bastart) vermehrt wurde. 11 ) 4. Edwart von Bocholtz und seine Frau Maria von Brochausen stiften gegen 1530 zu Ehren der Sebastian- und Antons-Bruderschaft für sich eine jährliche Gedächtnissfeier in der Kirche. Es sollen am nächsten Werktage nach der Kirmes in der Krautweihe von 13 Priestern Messe gelesen und nach der Messe das Grab der Stifter in der Kirche besucht werden. Dort soll man das Miserere de profundis und Pater noster lesen und für die Stifter und deren Eltern beten. Jeder Priester erhält 2'/ 2 Albus und ebensoviel der Küster, der den Wein, das Wachslicht und das Läuten am Vorabende davon besorgen muss. Die Priester sollen ein gemeinsames Mahl bekommen und den Armen sollen Schuhe und Tuch zu Kleidern geliefert werden. Das Mahl wird in bereits beschriebener Art 12 ) noch jetzt gefeiert. Die für das ganze ausgeworfene Rente von 15 Goldgulden war für jene Zeit eine sehr grosse Summe. 5. Messstiftung der Eheleute Godart von Bocholtz und Judith von Geldern vom Jahre 1622. ™) 6. Geschenk des Jahan to Heidhusen von 200 Goldgulden zu demselben Zwecke 1622. ») 7. Peter Wittlinx, gebürtig aus Lobberich, Rentmeister zu Flasrath und seine Frau Catharina von Blittersdorf, stifteten 1661 für sich und ihre Anverwandten ein Jahrgedächtniss in der Lobbericher Kirche und schenkten dazu 1200 Gulden ä 20 Venloer Stüver, welche Summe beide Eheleute dem Kirchspiel Lobberich zur Abtragung einer gleichen Schuld, die in Kriegszeiten für Militär-Executionen bei dem Kloster St. Maria Garten in Roermund aufgenommen war, vorgeschossen hatten. I5 ) 8. Schenkung des Gert Jannis von 200 Goldguldon für eine Seelenmesse, 1684. 16 ) 9. Stiftung einer Singmesse auf Bartolomäus durch Maria Alexandrine von Bocholtz, 1698. l7 ) Es müssen noch Urkunden von mehreren Stiftungen fehlen, z. B. von den Vicarien, deren Patron die Familie Bocholtz war, von der Caplanei etc.; sie sind wohl in dem Archiv, wie unten erwähnt, untergegangen. Als Armenstiftungen kommen, neben jener unter 4. erwähnten, vor: 1. die schon 1486 erwähnte Antonii Fabiani und Sebastiani-Bruder- schaft. is) Sie besass 1635 jährlich an Korn 11 Malter 1 Sester und an Geld 17 Gulden 10y 2 Stüver. 10 ) 2. Die Bruderschaft B. Maria V. besass jährlich um dieselbe Zeit 13 Malter l'/ 2 Fass und 2 Gulden 11 Stüver, 20 ) beide hatten einen Brudermeister an der Spitze. 3. Symon auf dem Strauch, aus Lobberich, Canonicus zu St. Gereon in Cöln, schenkte 13. Januar 1632 500 Gulden ä 20 Stüver Venloer Währung und 4. Joachim Gelis 1712 100 Gulden und dann noch 20 kleinere Legate von 25—50 Gulden. 21 ) 5. Die Eheleute Johann Wilhelm von Bocholtz und Anna von Hoensbroich vermachten 1678 eine Rente von 15 Thaler, um jährlich 5 Arme zu kleiden. 22 ) Als Kirchendiener werden genannt: Pastor, Capläne, Vicarien, Küster. Unter den Caplänen kommt einer zuerst 1618 als Schulvicar vor. 23 ) Der Küster hatte 1650 sein Einkommen in Copulations-Gebühren und todten Fackeln; dann jährlich ein Brod von jedem Hause und Hofe in der ganzen Pfarre; iy 2 Goldgulden vom B. M. V. Altar für Wein und Licht von einer Seelenmesse; % Malter Roggen und einen Königsthaler jährlich vom Antonius-Altar; 3'/ 2 Gulden für das tägliche Licht, das Läuten des kleinen Glöckleins und für das Singen des Salve Regina während der ganzen Fasten; 178 Gaste und drei Schoppen (vier auf eine Gast gerechnet) jährlich halb Roggen, halb Hafer, aus verschiedenen Höfen; unter diesen werden folgende 35 als die Haupthöfe jeder mit 3 Gästen aufgeführt: Ingen Dahl; Wemes- broeck; Scheifflerhof; uf der Kaulen; Jan Eggen; Eggen Neuhof; Holtstege; Harmesgut; Pauwelshof; Hegholzhof; Hoeferhof; Haus Bocholt; Halfman daselbst; Joachim an der Stegen; Immenkarts Merri; Wolfs Bosch; Abelsgut; Heinenhof; Stalbergshof; Lewergut; Bertengut; Jelishof; Zeyershof; Haus Broeck; Ritterhof; Tilman und Jan zu Heythaus; Gerard Dorcken; Merselshof; Gortsgut; Breyenduncksgut; Harmeshof in Sassenfeld; Ferffershof; Broecker Dries; Backesgut; Dyckesgut. Bis Anfangs 1600 musste der Küster zu allen Messen Wachs und Wein liefern; da aber durch den Krieg seine Einkünfte vergringert wurden, so übernahm die Pfarrgemeinde von allen nicht fundirten Messen die Ausgabe. Die Kirche besitzt auch ein Archiv, über dessen Schicksale das erste Blatt des Kirchenbuches, welches die Beweggründe für dessen Anfertigung aufführt, Nachricht gibt: Wir sehen und hören taglich, das bey werenden- Knegszeiten durch Beraubung und Abhrennungh der Kirchen, Todt vnd Vernachläsigungh der Inspectoren vnd Administratoren — Segeü und Breiff — verloren gehn, gleich gotsleider dero viel bei vnsern Vorsesen vndergangen — dannhero — solchen in vnser Kirchen zu Lobrich vorzukomeu — haben wir 3) Band II. S. 266 Nr. 581. — 4 ) Ebenda S. 222 Nr. 474. — s) Ebenda und IL 89. — ») Ebenda S. 209 Nr. 423, S. 222, Nr. 581. — ') Ebenda S. 189 Nr. 347. — ») Ebend. S. 266 Nr. 579. — °) Ebenda 83 Anm. — ™) Ebenda 82. — ») Ebenda 83 Anm. — ") Ebenda S. 100. — ") Ebenda 192 Nr. 357. — ") Kirchenarehiv. — > 5 ) Ebenda. — ">) Ebenda. — ") Band II. S. 241. — ") Ebenda S. 82. — i») Kircbenarckiv. — 2I >) Ebenda. — 21 ) Ebenda. — ") Ebenda S. 231. — «) Band II. S. 189 Nr. 347. — 286 Pastor Norbertus Pricken, vom Adell Junker Johan von Bocholtz zume Hove, Arnolt von Bocholt zu Bocholt, Kirchmeister Teisken op den Stein vnd Johan in der hasert, sämmtliche Scheffen , Johann Hessen, Gerhardt Dorkes, Johan Schifflers, Reiner Backes, Jacob Trepges, Johan in gehn Dael, Gerard tho Runkouen, Geschworn Friederich tho Brock, Gerard Thonis, .Pauwels Mobiss, Perken an gehn Endt, Johan Müllers, reter in der Aleen, Percken Winckels mit vorgehenden Rath, woll wissentlich, durch gemellcn Pastoren alle fundationes fraternitates, onera, prouentus, commoda, iura ecclesie nostre, so noch resteren in originalibus, als auch allen Heberegistern gegenwerdigen Buch lassen einschreiben, dabei ordinirdt, dass hernegst dissen Kirchenbuch nit inseriit werde — es geschehe denn mit zeitlichen Herren Pastoren eigener kundiger Hand, vorwisseu vnser vndt in gegenwerdigkeit zweier Scheffen vnd eines zeillichen Kirchmeisters, anno reparate salutis 1643. Ferne kirchliche Gebäude waren: 1. die S. Nicolaus-Capelle am Nordende, 2. das Hagelkreuz, 24 ) eine Capelle mit einem grossen Kreuze darin, am Westende des Dorfs, worüber das Kirchenbuch S. 17, folgende Urkunde bat: Im Jahr sechsehn hondert viertsigh den 6. Juny in vigilia venerab. sacramenti in presentia generosorum Joannis, aegidij de Bochollz respective prepositi s. crucis etc. is pastor, von Adel, sampliche scheffens, vnd Gesworens an den hagel Crutz versamlet gewesen, by sich habende den Landtmesser van Dulken vmb alda den plats zu besichtigen vmb das Crutz beer vnd wieder, welcher jahrlichs mehr vnd mehr abgebouwet vnd verkleinert worden, vnd hat sich befunden nach alte leuth memoria vnd kundtschafft — das der platz herkommende aus heithausen gutt, das Crcutz aber erbauwet von die Erbgenamen des hauss Bochollz, zum wenigsten gross muss sein ein sesterstatt, ob woll etliche vermeinten ein vierdel bleicks, darüber der Landtmesser solches abgemessen vnd mit holtsere paelen abgezeignet. 3. Die Kapelle in der Burg zu Bocholtz im Kaisertburm, 23 ) 1531 wurde sie mit einer Wachsrente für ihren Altar bedacht und 1678 stifteten die Eheleute Johann Wilhelm von Bocholtz und Anna von Hoensbroeck für sie eine wöchentliche Singmesse auf jeden Donnerstag. 26 ) 4. Die Kapelle in der Burg zu Lobberich (Ingenhoven) im westlichen Eckthurm. An öffentlichen bürgerlichen Gebäuden besitzt das Dorf ein Rathhaus an der Kirche gelegen, schon 1660 erwähnt, 2 ') Spritzenhäuser, öffentliche Brunnen, von denen zwei schon auf der obigen Karte stehen, eine Schule. Der Schullehrer wurde von dem Pastor, der Familie von Bocholtz als Grundbesitzer, den Scheffen und Geschworenen angestellt; er wurde nach einer Urkunde von 1618 damals folgender Art besoldet und verpflichtet: von den Kindern selbt erhielt er ein bestimmtes Lehrgeld, aus jeder (der beiden) Bruderschaften jährlich 1 Malter Roggen und 8'/ 2 Gulden, aus den Armenrenten für die Armenkinder 5 Gulden und freie Wohnung in der Schule, und war verpflichtet, zur gesetzten Zeit den Unterricht zu ertheilen und die Kinder in die Messe, Vesper und Kinderlehre zu führen. 28 ) Zum Besten der Studirenden werden für Kinder aus Lobberich folgende Stiftungen in Cöln verwaltet: 1. Kirchoviana. Georg Kirchof (aus Lobberich) Canonicus zum h. Quirin in Neuss, hinterlegte 9. April 1582 drei Obligationen bei dem Regens der Montaner Burse zu Cöln mit der Bestimmung, dass die davon fallenden 22'/ 2 Thlr. jährlich für zwei Studirende, katholische Jünglinge zunächst aus seiner Familie und in deren Ermangelung aus Lobberich oder Grefrath verwendet werden sollten unter der namentlichen Verpflichtung, täglich für ihn zu Gott zu bitten. — 2. Struchiana. Diese stifteten die Vollstrecker des Testaments des Simon auf dem Strauch aus Lobberich, Canonicus und Senior des freiadeligen Stifts St. Gereon in Cöln, welcher darin bestimmt hatte, dass gedachte Testamentsvollstrecker, mit Namen Jacob Komans von der Horst, Dr. der h. Schrift, Scholaster der Cathedrale St. Bavo zu Gent, Adam Ferber von Kempen, Licentiat der hl. Schritt, Pastor zu St. Laurenz in Cöln, und Simon Bagens, Chur Mainz. Rath, Canonicus von St. Gereon, über dasjenige von ihm hinterlassene Vermögen, welches nach Auszahlung der von ihm gemachten Legate übrig bleiben möchte, nach bestem Wissen verfügen sollten. Da nun eine erhebliche Summe überschoss, so vertheilten sie diese an die Kirche, Armen und Verwandten, kauften aber auch 25. Juni 1558 vom Grafen Hermann von Neuenar, aus dessen Hof zu Hackenbroich, eine Rente von 45 Gulden jährlich und bestimmten: „in Betrachtung dieser elendiger und verbündeter Zeiten, in welcher fromme und gelehrte Leute von Nöthen": dass die Rente jährlich durch den Regens des Collegii Coronarum an zwei Studirende, von denen einer aus Lobberich sein müsse, vertheilt werden solle. — Holthusiana, 8 Thlr. 12 Sgr, 6 Pf. jährlich, gestiftet von Wilhelm M )Bd,II. S. 16,186.— 2S ) Wie ich ob.S.116 bemerkte, stammt der Lobbericher Taufstein aus ihr. Sie gehört also der ältesten Einrichtung an, jener, wofür der Kirchenvater Christophorus f 407, das Wort ergriff: oro et supplico et gratiam peto, imo ex legem pono, ut nullus, qui habet villam, appareat cavere ecclesia, und von denen das Conoil zu Orleans, 541, Can. 26, Clerici, qui in potentium domibus versantur spricht und aus denen in den meisten Fällen die Pfarrkirchen hervorgegangen sind, wobei der ursprüngliche Grundherr und Stifter der Capelle auch Patron der Pfarrkirche blieb, v. Espen, jus eccl. Die später aufgekommenen Hauscapellen des 15. und 16. Jahrhunderts gingen aus ganz anderen Motiven hervor und wer zu einer solchen gelangen wollte, musste gut angeschrieben sein und schweres Geld zahlen. Das von jenem Kirchenvater mit Eifer erstrebte und heilig gepriesene Werk hatte hier eine Kehrseite. — 26 ) Band II. S. 103 und 231. — 2 ') Siehe unten Nr. 52 bis 53. — ») rj; e Urkunde im Kirchenbuche S. 16 lautet: fen Schulmeister nehmen an der Herr Pastor, von Adell, Scheffen vnd Gesworn vnd ist dessen Offizium, die Schull iusto tempore zu hallen, die kinder neben der instrucüon in die miss, vesper vnd kinderlehr zu fhuren, bekompt neben die gewohnliche minerualien oder Lehrgelt auss jeder Broderschafft termino Andree ein malder Roggen vnd achtenhalben Gulden, aus den armen renthen pro mineruali der armen kinder fünf Gulden vnd hat seine Wohung auf vnd in der Scholen, gleich ordinirt durch vnsern Vorsessen hern Malhiss Mheler Pastor, von Adell: Johan von Bocholt zu Bocholt, Gort von Bocholt zum houe, Scheffen: Johan Menskens, Johan in gen Dhall, Heinrich tho Bosch, Henrich Jhelis. Datum 1618, 18. November. Am selbigen Tage wurde der Vicar des Taufaltars, Tilman Kox, Sohn des Arnold Kox aus Lobberich, der zu Cöln studirt, aber aus Mangel an Mitteln seine Studien nicht vollendet hatte, als Schulvicar angestellt. Bd. II. S. 189. Er war 1659 Canonicus zu Cöln. 287 Holthaus, Canonicus zu S.. Georg in Cöln, für einen katholischen Studenten aus seiner Familie, dder in Ermangelung aus Grefrath, Hinsbeck oder Lobberich. Das Dorf Lobberich zählte im Jahre 1630 nur 44 2 ») Wohnhäuser, welche folgender Gestalt neben einander lagen: in der von Süden nach Norden laufenden Strasse auf der Westseite, mit dem Rücken an das Feld des Hauses Broich: 1. Doufen Haus (das Haus des Tauben), es heisst dabei, dass es unten im Dorfe liege; 2. Wittlinx Haus; 3. Hannes Schmitz; 4. Gerard Jannis; 5. Jan Dorkens, der Zeit Jan Dalens der Zimmermann genannt; 6. Thonis an der Stappen H.; 7. Jan Hegges; 8. Rütger Kessels, der J / 3 von dem unter 7 genannten Hegges-Erbe besass; 9. Jan Mertens H. Um die Kirche mit dem Rücken an den Baumhof des Hauses Ingenhoven lagen: 10. Kirchofs H.; 11. Philipsen H.; 12. Maes Gut; 13. Peter Cüper des Rentmeisters zu Flasrath H.; 14. Heinrich Daerkens IL, das unmittelbar an der Kirchthür resp. am Thurme lag; 15. Heinrich Wolters des Schatzhebers H.; 16. Hilger Rosentritts H. Am Gemeindeplatze: 17. Menskens Haus und die Peperstrasse ; 18.Rembolts H; 19. Kirchofs- oder Boltens H.; 20. Arnold Ebberts IL; 21. Goerdt Sassenfelds H.; 22. Paul Wolters wolinte aut der Ecke der Strasse, gegenüber 23. dem Hause zum Blauensteine und neben 24. Pawel Wolters Haus einerseits und 25. Erken Wolters andererseits. Die längste Reihe bildeten folgende also neben einander liegende Häuser: 26. Otto Wolters oder Gerd Adrians H.; 27. Koxgut oder des Schmied Arndt von Wanckum H.; 28. Peter Wolters des Kiefers H.; 29. Tisken op den Stein oder Tisken Guyen H., 30. Teggersgut oder Reimer Deutz, dieser Zeit genannt Reimer Wolters IL; 31. Haus zur Bone; 32. Backus H. oder Dries Cremers H.: 33. MobisIIaus, Abspliss des vorigen, auch Paul Mobis genannt Schieflers H. oder Paul des Scholteis H.; 34. In der Laen oder Nolkens-Gut; 36. Paul Kox H.; 36. des Küsters Lensen alias Waens IL; 37. Rangersgut erste Hälfte, bewohnt von Sander auf dem Stein; 38. Rangersgut, 2. Hälfte, bewohnt von Lenert Lenen, daher Lenen PL; 39. Mewes Cremers Haus; 40. das Haus Broustes; 41. Fyts jetzt Schmidtergut; 42. Drakenhaus; endlich 43. der Rittersitz Ingenhoven mit 44. der Halfen-Wohnung. 30 ) Nimmt man jedes Haus zu sieben Seelen an, so ergibt dieses für damals 308 Einwohner. Bei der ersten französischen Kataster-Aufnahme von 1813 fanden sich im Dorie, inclusive des Hauses Ingenhoven, 113 Wohnhäuser und ein Armenhaus (Eremitage) vor; 1832 aber 140 mit 821 Einwohner. Sämmtliche Güter des Kirchspiels waren bis zur französischen Revolution entweder freie oder Laten-Güter und letztere entweder Erbzins-, oder Leibgewinns oder Curmutsgüter. Zu den freien gehörten: 1. Die Burg Bocholtz in Nieder - Bocholtz, von der schon oben Seite 115, Nachricht und Abbildung aus der Ferne gesehen, mitgetheilt wurde. Sie war Lehn von Geldern, lag an der, unten noch öfter zu erwähnenden Heeres- oder Steinstrasse, die einen Theil der oben gedachten Carlsstrasse ausmachte. Sie wird 1398 „Haus 31 ) zu Bocholt", 32 ) 1486 „Haus und Hof zu Bocholt" 33 ) genannt, hatte eine, noch 1531 und 1678 bestehende Capelle, 3l ) zwei Gräben und eine Umwallung, 35 ) war Einquartierungsfrei, 3f >) stets der Familie Bocholtz gehörig und wurden im Jahre 1432 dazu gerechnet: die Mühle zu Roexfort, Ackerland, Lehne, Laten, Zinsen, Hühner, Wiesen und Weiden, 1840 mit einem Catastral-Reinertrag von'796 Thlr. 23Sgr. Es gehörten dazu der Brökerhof, neben der Burg gelegen, gross 52 Morgen 19 Ruthen 20 Fuss, die neue (Windmühle) gross 11 Morgen 123 Ruthen 40 Fuss und die eigentliche Hofestaat 189 M. 129 R. 10 F., worunter 26 M. 152 R. 70 F. Hochwald. Diese Hofesaat bestand im Jahre 1748 in 172 M. Land und in einer Zelmtgerechtssamen. 37 ) Die Pacht betrug 1840 100 Thlr. vom Brökerhof, 500 Thlr. von der Mühle 400 Thlr. von der Hofesaat. Das Burghaus ist seit länger als 100 Jahren zerstört, es steht nur noch der Kaiserthurm ? in seinen äusseren, über fünffüssigen Mauern aus Backsteinen. Die vorstehende Abbildung gibt sie wieder, wie sie sich 1646 zeigte, wenn man von dem noch stehenden schönen Thorhause (oben S. 115) in den Hof oder Vorburg trat. 20 ) Die Karte von Heutmacher hat nur 37 Häuser, scheint also nicht genau. — 30 ) Obiges ist das Resultat der drei Bände Latenbücher in meinem Besitze. Zur Zurechtfindung dient die Tafel I. — 31 ) Auch AVere genannt, II. S. 60. — 32 ) Band IL S. 39. — 33 ) Ebenda 81. — 34 ) Ebenda 103 Nr. 94 und vor» S. Nr. 3. — 35 ) Vergleiche den Grundriss auf dem Rande der Tafel I. — 36 ) Bd. II. 202. 3 ') Ebenda 281. 288 2. Hof zu Ober-Bocholtz (mit den Cucums-Laten, wovon unten S. 291 die Rede) durch frühere Theilung der Grundherrlichkeit zum selbstständigen Hofe erhoben, dann 1545 unter die Familienglieder getheilt, zuletzt in den Theilen ganz verschwunden. 38 ) 3. Der Hof der Abtei Pantaleon zu Cöln, genannt Bocholtz, in der Honschaft Bocholtz gelegen mit Stücken an der Heeresstrasse, worunter 2 Morgen neben einem Weingarten, 118 Morgen Ackerland und eine Gewalt im Forste hinter Bocholtz. 39 ) 4. Der Rittersitz zu Broeck neben der Pastorat, Lehn von Geldern, 40 ) von dem schon S. 173 Abbildung gegeben ist. Er war rings von Wasser umgeben, (siehe Tafel I.), hiess 1326 „Hof to Broke mit drei Latengütern", 1398 „Hof zu Broicken", gehörte 1326 JohanSpede 41 ) zuWankum, 1402 Henrich Spede, 1403 Godert von Bocholtz,«) und war später Wittwensitz dieser Familie. 43 ) Zu seinen Latengütern wird gerechnet der Weggenhof im Schliebeck mit 81 Morgen, halb im Kirchspiel Grefrath, halb im Kirchspiel Hinsbeck gelegen; 44 ) er hatte 1748 45 M. Ackerland. 5. Der Hof zu Breuckel, 1398 als Lehn der Familie von Bocholtz aufgezählt, 1748 64 Morgen gross, 45 ) hat jetzt 72 Ruthen 60 Fuss Haus und Hof, 1 M. 163 R. 30 F. Garten und Baumhof, 61 M. 117 R. 40 F. Ackerland, 1 M. 57 R. 60 F. Wiesen, 8 M. 78 R. Holzung. 6. Gartzhof, mit 64'/ 2 M., wohl identisch mit 5. 4 «) 7. Hof zu Heithausen, an Haus Ingenhoven grenzend. Das Hagelkreuz steht auf seinem Boden, wurde 1497 von Goert v. Heithusen besessen, 47 ) und wird als ganz frei bezeichnet. 48 ) Er lässt sich jetzt nicht mehr ermitteln. 8. Ingenhoven oder Hof zu Lobbricb, oben schon S. 117 erwähnt und abgebildet. 1326 „Hof zu Lobbroick", 49 ) 1403 „Hof achter der Kirchen und Dienstmannslehn" genannt, 50 ) grenzte 1473 an einer Seite an die Sittard, an der andern an Goddert von Heithausen, 5 ') hatte 1500 einen Baum- und 1646 einen Gemüsegarten, 52 ) 1748 88% Morgen Ackerland, 53 ) jetzt zählt er 160 Ruthen 70 Fuss Haus und Hof, 3 M. 62 R. 40 F. Garten und Baumhof; 74 M. 159 R. 50 F. Acker, 14 M. 140 R. 60 F. Wiese und Weiden, 17 M. 35 R. 60 F. Holzung, 5 M. 129 R. 30 F. Weyer und Sumpf, 1. M. 19 R. 50 F. Haide mit 418 Thlr. 14 Sgr. 7 Pf. Reinertrag. Das jetzige Burghaus hat die Jahreszahl 1544 und nebenstehende Wappen am Eingange, besteht aus 13 Gemächern, Saal, Capelle, Küche, Kellern und dem ehemaligen Gefängnisse. 9. Mersenhof, Lehn von Geldern. 1326 Haus zu Gripinhouele, später Haus in der Sittart genannt. 1326 wurde Gerit von Endelsdorp und 1403 Sibert von Weuelkouen belehnt, von dessen Nachkommen es 1469 an die von Bocholtz kam, die es verafterlehnten. 54 ) 10. Hof zu Sassenfeld. 55 ) 11. Hof in ger Steegen. 56 ) 12.Dinkhof zuVleen. 5 ') 13. Haus und Hof auf dem Wirdtgen, 1624 Abspliss von Ingenhoven und 14. Wustenhof. 58 ) Die Latengüter waren ausweise der Latenbücher und Latenrollen, 59 ) in vier Honschaften und das Heidenfeld getheilt, die übrigen lagen in den Kirchspielen Hinsbeck, Grefrath, Bosheim, Kaldenkirchen 60 ) und Süchteln wie folgt: A. Dorper Honschaft. 6I ) — Die mit 1, Bachus, Haus, Hof, Garten im Dorfe, 1 M. Acker im Kampe auf dem Sande, Zins l'/ 2 Albus, beh. 1518 Gerryt Backes und seine Frau Trinken, denen Peter von Bocholtz, der Bastart, folgte. Das Gut war schon 1472 zersplittert in 1. das ursprüngliche Bachusgut mit Haus und Bongart zwischen Pawel Mobis und dem Gut in der Bonen, und dem Morgen Acker, Zins 2 Albus; 2. Haus, Hof und Bongart zwischen vorigen und Johan Draeken des Schulteis haus; 3. Paul Mobis Haus, zwischen Dries Cremer und Peter Nolkens oder Haus Laen. 2.*Op den Benden, Haus, Hof, Hofreiding mit 26 M. Acker; im 16. Jahrhundert in zwei Hälften getheilt. 3. Blauensein, Haus, Hof, Hofr. im Dorfe an der Gemeinenstrasse neben Merten Kirchofs Haus und ein Sesterstatt im Benderkampe. 4.*In der Bonen, Haus, Hof, Hofr. im Dorfe zwischen Bachus jetzt Dries Cremersgut und Peter Wolters, Zins 4 Albus. bezeichneten sind curmuntpflichtig. 5. In Broixken, Haus mit 2 Morgen am Weyer des Hauses Ingenhoven, Zins 8 Morken; 1660 vom Lehnherrn erworben, abgebrochen und der Boden in Pesch verwandelt. 6. Brouctes, Haus und Hof im Dorfe, Zins 3 Albus und '/ 2 Morgen im Bockender Felde durch das Jaeck, Zins 1 Albus. 7. Haus und Hof an St. Claus mit Ländereien am Heinsbecker Wege; gegen 1580 beh. Gerard Backus und seiner Frau Liesgen. 8. Cremersgut, Haus und Hofr. im Dorfe, (1636 zwischen Lenert, Lenen oder Rangersgut und Broustes) mit 7 Morgen im Cremer- oamp und 2 Morgen 1 Sesterstatt, Zins 3 Albus. 9. Cuypers Haus, Hof, Hofr. zwischen Jan Maessen und Heinrich Doerkens Haus, vorwärts an der Gemeinenstrasse, hinterwärts am Baumhofe des Hauses Ingenhoven, Zins 3 Albus. 10. Doerkens (Daerkens) Haus, Hof und Hofr., (1630 zwischen Henrich Wolters des Schatzhebers Erbe, der Kirchenmauer, [auch M ) Ebenda Seite 68 und 126. — 30 ) Näher beschrieben Band II. Seite 42 dieses Werkes. Die Jahreszahl 1459 muss jedoch in 1449 verändert werden. — «») Ebenda S. 41. — 41 ) Ebenda 39 und 41. — «) Ebenda 41. — «) Ebenda 147. — ") Ebenda 45, 144, wo die Lehnfolger. — «) Ebenda 39 282. — «) Ebenda 281. — 4I ) Ebenda 85. — 48 ) Ebenda 100, 177, Nr. 261. — 4 ») Ebenda 39. — »») Ebenda 44. — ") Ebenda 75. — ") Ebenda 85, 282. — ") Ebenda 282 und obige Karte von Heutmacher. — ") Bd. n. 40. — ") Ebenda 54, 55. — m) Ebenda und S. 68. — ") Ebenda S. 95, 96. — M ) Ebenda 182, 184, 193, 201. — ">) Die erste Latenrolle ist aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts, später sind mehr oder minder ausführliche Bücher über die einzelnen Latschaften nach den vier verschiedenen Honnschaften unter Berücksichtigung des Hcidenfelds und Hinsbecks durch Hermann von Bocholt und dessen Sohn Goerdt angefertigt, die von Arndt von Bocholtz auf dessen Sohn Goerdt weiter vererbt wurden, und aus diesen und andern Hülfsmitteln hat endlich letzterer am 16. September 1519 eine Reinschrift begonnen, welche, ein Foliobuch von 282 Blättern, Johann Arnold von Bocholtz, Domherr zu Lüttich 1697 in Leder mit messingenen Krampen einbinden Hess. Dieser Reinschrift sind auch die Verzeichnisse über die Cucumslaten, die Laten zu Ylein oder "Vleen, Heessen, Anrath, Dingstuhl Süchteln und Kaldenkirchen, so wie die summarischen Verzeichnisse der jährlichen Einkünfte aus allen diesen Gütern so einverleibt, wie sie oben folgen. An dieses erste schliessen sich zwei andere Bände an, in welchen sich die Verhandlungen und Uebertragungen der Güter bis zum Jahre 1780 fortgesetzt finden. — «°) Vergleiche Seite 281 Anm. 7, auch in Münster ist Lamberts Kirchspiel und Lamberts „Layschaft" nicht gleich gross. — 8I ) Das heisst Dorf Lobberich und seine Feldflur, wie sie in der Karte des Heutmacher mit Nr. 2 bezeichnet ist. 289 Kirchenthür) und dem Thurme, vorhaupts auf Hilger Eosentritts Scheune, hinterwärts auf den Bauragarten des Hauses Ingen- hoven, Zins 8 Albus, 2 Hühner. 1605 verkauften Fey Daerkens einen Abhang davon an Johann von Dahr, der darauf das Dahren Haus baute. 11. Douffen, auch Mertensgut, Haus, Hof und Hofr. unten im Dorfe, und 2 Morgen von dem Jaeck längst des Frauenwegs, behendigt Neet Merten, dann Merten Merten, Trein Merten, dann ihr Sohn Johan Merten der Rentmeister, endlich 1654 Jan Douffen. 12. Draeckengut, Haus, Hof, Hofr., Garten, Baumgarten an der gemeinen Strasse neben Fyts oder Schmidtergut mit 5 Morgen hinter dem Hause, schiessend an den Mühlenweg. Gegen 1530 behandigt Peter Draken und seine Frau Jenne, deren Descendenz es noch 1750 besass. 1550 17. Sept. durch Johann von Bocholtz und seine Frau Johanna von Dript in ein Erbzinsgut verwandelt und zahlte als solches auf Lamberti mit der Sonne einen Raderalbus. 13. Ebberts Haus und Hofr. zwischen Meister Rembold Bolten und Goerdt Sassenfeld an dem gemeinen Platze, Zins 4y 2 Albus, 2 Hühner, und 2 Morgen Land am Mühlensteg, Zins 7 1 / 2 Heller, behandigt Peter von Bocholtz, Egbert v. B., Engen, Hausfrau des Jan an der Stegen, Tonis Ebbertz, Poter von Bocholtz und dessen Frau Grietgen von Weuelinghouen, dann Arnold Ebberts und seine Descendenz bis 1728. 14. An den Endt, 2 Morgen 3 / 4 Blech im Kampe des Peter an den Endt, 1645 beh. Peter an den Endt. 15. Fyts auch Vyts und Schmidtergut, zwischen Draeken und Broustes, Zins >/ 2 Albus, mit Garten vor dem Dorfe, Zins 9 Alb. 16*Hegges, Hofreidung in der Kaetmühle mahlpflichtig, 1546 in Erbzinsgut verwandelt, mit 1 Goldgulden auf Lamberti und ebensoviel beim Sterbfall. Zuerst behandigt Wilhelm Hegges, dann in drei Theile getheilt, einen Theil erhielt die Familie Kessels, welche ein Haus, Kesselshaus, darauf baute, es wurde behandigt Rutger Kessels, nach dessen Tode 1681 sein Sohn Paul und 1695 des Paul erster Sohn Rütger und 1727 sein zweiter Sohn Johan, 12Jahre alt. Der andere Theil behielt den Namen Heggesgut zwischen Kessels und Trepkens-Erbe, Zins 5 Albus, 2Hühner. Dazugehörte lBaehus Morgen, Zins 1 Albus und 2'/ 2 M. imLeyendecker Kamp, der 3. Abspliss hies Trepkesgut. 17. Hilkeshaus siehe Philipsen. 18. Jannis Haus und Hof im Dorfe, 1630 neben Jan Schmitz und Zimmermann Jan Dalens, vorhaupts an der Strasse, hinterwärts an Broeckerkamp, mit 2 Morgen grenzend an Löheweg, der nach Hinsbeck führt, an die Loherheide und 6 Sesterstatt im Bender Kampe. Zins 9 Albus, behandigt die Familie Jannis seit 1530. 19. Jannisgut gegenüber Wilhelm Hegholz, zahlte 15 Albus, daer man toe Lobberich beer vnd brot met betaelt, lag im 15. Jahrhundert -wegen des Zins unbenutzt, später in mehrere Theile getheilt. 20. Kirchhofsland, 1 Morgen am Kirchweg von Niederbocholtz, 1 Morgen am Hagelereutz, behandigt 1636—1738 die Familie Kirchhof. 21. Kirchhofs Haus an der gemeinen Strasse, 1558 neben dem Gute des Egbert, natürlichen Sohnes des f Peter von Bocholtz, dem Menskensgut und der Peperstrasse. 22. Knappertsgut oder Steindergut, später Gerardtsgut zwischen Jan Guijen (1623 Tisken op den Sten) und Schmitzgut von Wanckum (früher Koxgut). 23. Koxgut im Dorfe, Haus, Scheune, Stallung, Baumgarten zwischen Peter Noelkens und Cüster Lensen mit 2 Morgen beim Hagelkreuz am Frauenwege, 1 Morgen an der Hohenstrasse und dem Kirchpfade nach der Maaren, behandigt 1530—1750 die Familie Kon., Laen siehe Noelkens. 24. Maes, Haus mit Garten, Abspliss von Reimers Haus, zwischen letzterm und Rentmeister Peter Cupers, Zins l'/ 3 Alb. 2 / 3 Huhn. 1657 beh. Jan Maes, Unterböte und Bruchschütz (Flurschütz.) 25.*Menskensgut mit Länderei, 1563 in ein Erbzinsgut verwandelt und zahlt als solches '/ 2 Stüver. 26. Mertens Land, 6 Morgen im Lohekamp, am Wege nach Hinsbeck, Zins 2 Albus. 27. Mertens Land, 2 Morgen, genannt „der Geer", am Sassenfelder Leichweg und Rülbroecker Fusspfad, an Pastoratland und an Wedumsliof, gehört in Cucumslatschaft, Zins 5 Heller. Fahue. BocholU I. 28. Mobis, Haus, Hof, Garten, zwischen Drois Kremers alias Backus und Peter Noelkens, Abspliss aus Backus und 1563 in ein Erbzinshaus verwandelt. Das Haus des Kremer Junkern oder Theis Holthausen ist Abspliss von ihm. 29. Noelkens 'Haus oder in der Laen, Haus, Hof, Scheuer, Baumgarten, zwischen Paul Mobis und Kox Haus. 30. Palmengut, Haus, Hof, Hofr. zwischen Meister Adrian und Peter Daerkens, und 2 Morgen Land im Jaeck, behandigt Peter von Bocholtz und seine Descendenz. 31. Philipsen Gut zwischen Maes und Kirchofs, Zins 3 Albus, ein Huhn, und das daran nach Maes grenzende Hilckes Haus, Zins 8 Albus, 1 Huhn, und 1 Morgen durch das Jaeck. 32. Rangersgut, zwischen Küster Lensen und Mewes Cremer, schon früh in zwei Theile zersplitiert, den nach Lensen besass 1630 Sander auf dem Stein, den nach Croiner 1660 Lenart Lenen, jeder Theil zahlte Zins 3'/ 2 Albus und ] / 2 Huhn. 33. Reimers Haus und Hofr. im Dorfe, schon früh zersplittert, der eine Spliss ist Maes, siehe oben, das Haus mit Hofreidung, Zins 4 Albus, 2 Hühner blieb 1656 den Erben des Joh. Reimers. 34.*Reimers Gut in Sittard, Zins 4 Albus 2 Hühner, früh zersplit- splittert, das halbe Haus, Hof und Hofstatt am Sittarder Leichenweg und Dycker Kirchwege, empfing 1650 Hilger Rosentritt und seine Tochter Ercken, den halben Platz, Baumgarten und «/, Morgen 1659 Naclken, Wittwe des Tonis Reimers. 35. Reimersgut, später Heesen Gut, Haus, Hof und 4 Morgen Kamp auf der Sittard, Abspliss aus Merselshof, Zins 5 Albus, gegen 1580 behandigt Tonis Reimers, 1630 Tonis Heesen. 36. Rydt oder Reitergut Haus, Hof, Hofr., 4 Morgen daneben; Zins 6 Albus, 2 Hühner, und 7 Morgen im Heidenfeld, Zins 5 Alb, 37. Sassenfeld, ein Viertheil aus Koxgut, zwischen Arndt Ebbers und Kox Erbe, Zins 3 Heller, '/2 Huhn, und 4 Morgen vor dem Dorfe, genannt der Garten von Peter in gen Gryn, genannt der alte König. Zins 5 Albus. 38. Schmitz Haus zwischen Jan Jannis und dem Hause in derStappen, Zins 11 Albus, zuerst behandigt Jacob in der Schmidten, genannt der schwarze Jacob, 39. Schmitzgut, Haus, Hof, Hofr. im Dorfe zwischen Jacob Witlinx und Gerard Jannis, Zins 6 Albus. 40. An der Stappen Haus und Hof, Zins 6 Albus, zwischen Jan von Dalens, Zimmermann, und Jan Hegges, 1649 bebandigt Tonis tcr Stappen, Schlossmacher. 41. Op den Stein, Haus and Hof zwischen Peter Wolters, Kiefer, und Reimer Wolters, mit Land im Benderkamp, behandigt gegen 1550 Jan Guyen, 1647 Tisken op den Stein. Steindergut s. Knapperts. 42. Teggergut, zwischen Tisken op den Stein und in der Bonen, mit zwei Bachusmorgen und 1 Morgen im Bender Kamp, behandigt anfangs die Familie Teggers. 43. Trepkes neben Hegges, Haus und Hof. 44. Waens, Haus, Hof, zwischen Jacob Kox und Sander auf dem Stein genannt Rangers mit 3 Morgen im Bender Kamp, Zins y 2 Albus. 45 Witlings Haus, Scheune, Baumgarden an der gemeinen Strasse, zwischen Douffen und Johan Schmitz, hinterwärts an den Brocherkamp, mit 1 Morgen auf dem Sande. Zins 5'/ 2 Albus, behandigt 1553—1646 die Witlings. 46. Wolfsbusch, Haus, Hof, Hofr. und 3 Morgen Acker, beh. 1544 Jan in den Wolfsbusch. 47. Heinrich Wolters des Schatzhebers Haus, zwischen Hilger Rosentritt und Henrich Daerkens Haus; letzteres ist Abspliss davon; beide zahlten 3 Albus, 3 Hühner. 48. Ercken Wolters Haus, gegenüber dem Broicher Kirchweg neben Grietgen Thomas und Mewes Wolters, Zins >/ 2 Albus mit l'/ 2 Morgen am Venloer Weg. 49. Jan Wolters Haus auf der Strassen-Ecke gegenüber dem blauen Steine, zwischen f Pawel Wolters und Ercken Wolters, und 3 Morgen am Yenloer Weg. 50. Otto Wolters Haus, zwischen Aredt Schmied von Wanckum (d. h. Koxgut) und Pawel Wolters, 1640 beh. Gerard Adrian, der auch GertKöyer und Gert Wendeln genannt derWeber heisst. 51. Peter Wolters, des Kiefers Haus, zwischen Koxgut und Thisken op den Stein. 52-53. Zwei neue Häuser, wurden 1660 mit Genehmigung des Freiherrn Arnold von Bocholtz und seiner Frau Eva von Velbrück 71 290 neben dem Kirchhofe und dem Rathhause erbaut, von denen das neue „Haus des Peter Horrix" genannt ward. 54*Auf der Sittard, Hans, Hof, Hofr., 3 Morgen, Zins 4 Albus, 1618 beh. ßemmert an der Sittart. 55. An der Sittart, Kamp von 4 Morgen und 8 Morgen Bruch, Ab- spliss aus Merssen-Hof auf der Sittart, Zins 4'/ 2 Albus. B. Bocholtzer Honschaft, eingetheilt in Ober- und Nieder-Bocholtz, durchschnitten von der Heeresstrasse und der Bockender, d. h. Bocholtzer Strasse. In dieser Honschaft lag das . Heidenfeld, zu ihr gehörten die Kukumslaten : 1» Berkes Hof, siehe Mewes. 2. Berendahlsgut, auch Pawels(Pauls)hof genannt, in Nieder-Bocholtz mit 20 Morgen Land beim Hofe im Vinneken (kleinen Veen) Zins 20 Albus, 4 Morgen im Heidenfeld, Zins 2 Albus. Im 17. Jahrhundert zersplittert. Vielleicht gehörten zu diesem Gute früher auch die unter 18 aufgeführten 8 Morgen. 3.*Brackelmannsgut in Ober-Bocholtz, Haus, Hof, Hofr., Garten, Baumgarten, zusammen 2 Morgen und 2 Morgen Ackerl. Zins 8 Albus 9 Morkens und 4 Hühner, im 17, Jahrb.. zersplittert. 4. Conis, Coenis oder Koyenhaus, in der Coenis (Cunos Haus) besass zuletzt der Gewinnherr. Zins 7 Albus und beim Todesfall als Gewinngeld den doppelten Zins. 5. Op der Drenken, Mannlebn,~Haus, Hof und 16 Morgen Land, gelegen in einem Kampe beim Hause, begrenzt auf einer Seite von Weuffersland und dem Gemeindewege, auf der andern von dem eigenen Hause und Hofe, dem Gemeindewege und dem Holtsteeger Lande. Zins 8 Weisspfennige oder Cölnische Albus, ward aber sonst nach gewöhnlichem Mannlehnrechten relevirt. 1720 war damit belehnt Tisken op der Drenken, dessen Familie es nooh 17C7 besass. C. An gen Endt, später Hegholtzhof, Haus und Hofr. mit 66 Morgen und 3 Blechs Ackerland in Niederbocholtz, zuletzt ein Erbzinsgut mit jährlich 7 Stüber brabantisch und 17 Albus 3 Heller Erbzins und wurde beim Absterben, so wie beim Verkauf mittelst Zahlung des doppelten Zinses gewonnen, schon 1519 zersplittert, so dass beim Hofe nur noch 53 Morgen waren. 7. Heydenfelds (auch Heyenfelds) Gut, Haus und Hof, 8 Morgen vor dem Hause und 6>/ 4 Morgen „an den Moertel" hinter dem Hause gelegen, die 8 Morgen zahlten als Zins 8 Albus jährlich, die C'/j Morgen nur Leibgewinn. 8. Jennenhof zu Grefrath im Schlibbeck. Davon zahlten 7 Morgen jährlich '/ 2 Stüver Brabants Erbzins und 1 Stüver br. als Gewinngeld. 1563—1754 war die Familie Jennen Besitzer. 9. Mewes Hof in Ober-Bocholtz, später Berckes Hof, Haus, Hof, Scheuer, Hofr. mit 3 Morgen Ackerland einerseits an die Heeresstrasse, anderer Se.ts an die gemeine Strasse grenzend. Zins 8 Albus, 6 Hühner. Der Hof war 1706 zersplittert, 1 Morgen an der Bocholtzer Gemeindestrasse mit 1 Huhn Zins, davon getrennt und mit einem Hause und Hofreidung, 1760 auch Garten und Baumgarten, bebaut. Pawelshof, siehe Berendahl. 10, Paschererbe, schon 1518 zersplittert und werden genannt: dreiviertel Blechs Acker im Paschercamp, neben dem Paschererbe, Zins 3 Morkens, 2 Hühner, 2 Morgen Benden hinter dem Gut des Tilman in der Pasch und an der Heeresstrasse. Zins 1 Alb, 11 *Püttergut in Nieder-Bocholtz, Haus, Hof, Garten und 8 Morgen Ackerland, Zins 10 >/ 2 Albus, 12. Scheiffelergut an der Gemeindestrasse, eigenem Hofe und eigenem Erbe, und Berendahlsgut, Zins '/. Stüver brabantsch oder 6 Mörken, ward mit doppeltem Zins gewonnen. 1700—1765 Besitzer die Familie Schiffeier. 13.*Schmetz, 1700 Schmitzgut im Kirchspiel Grefrath in der Schli- beck, Haus, Hof, Scheune, Baumgarten, zusammen 16 Morgen, Zins 16 Albus, '/ 2 Huhn, begrenzt von Johann Harmes- und Thys Jennen-Erbe, vom Schinckenhof und Jan Schmitz-Erbe. Schon 1518 zersplittert, die Gebäude und Gärten vernichtet, in Ackerland verwandelt und sammt 11 Morgen (14 Albus Zins) zu dem Jennenhof gezogen. Die übrigen in mehreren Händen. Vossacker siehe am Endo.- 14, Wallacker an der Heeresstrasse, der Gemeindestrasse, Schiffelers und Berckes Erbe, 2 Morgen Benden (jetzt Land) aus Tisken Paschers Erbe herrührend, Zins 1 Albus. 15. Wansgut, Haus, Hofr., Garten, Baumgarten und 14 Morgen Land und Peseh (Weide), gelegen im Heydenfeld an dem Gemeindewege neben Paul Hegges und Harmesland. Zins 7 Albus, Gewinngeld der doppelte Zins. 1700 zersplittert, 16. Wynants später Wines Hof in Schlibbeck, Kirchspiel Lobberich, mit dem dazu gehörigen Kamp und Bruch zwischen der Strasse, dem aufgehenden Wege, in Gräben und Wällen eingeschlossen, mit allen anklebenden Rechten und Gerechtigkeiten, war ein Mannlehnjund musste mit 3 rheinischen Gulden, jeder zu 24 ' Cöln. Weispfennige, relevirt werden, zahlt auch 12 Albus jährlich Zins. Der älteste Lehnbrief ist von 1482; 1518 Ist Jan Symontz belehnt mit der Hälfte, 1605 Johann Wynbroich, 1751 Peter in Winesbrock, Sohn Wilhelms, dessen Descendenz es noch 1781 inne hatte. Das Lehn bestand in Haus, Hof, Hofr., Gemüs- und Baumgarten und 24 Morgen & ckerland. Haus und Hof lagen an der Schlibecker und Drencker Strasse und grenzten an die Lobbericher und Grefrather Gemeinde. Der Hof hatte ein Pfortenhaus, welches 1781 zu einem Wohnhause umgewandelt worden war, zu dem man 5 Morgen Land geschlagen hatte, auch sind 1660 30. Nov. zwei Morgen Ackerland an der Drencker Strasse davon an Jan Jenis verkauft. Es war schon 1518 zersplittert und besass Jan Doeris davon 16 Morgen. 17. 8 Morgen Land aus Wynantshof neben dem Lande des Tilman an der Drencken, Lehn mit 24 Cöl. Weispfennigen zu empfangen, gaben auch 4 Cöl. Weispfennige Zins, 1518 war Peter Wewen, 1743 29. Nov. Johann Weufen, 25 Jahr alt, belehnt. 18. 8 Morgen genannt Ruth Hjllen Kamp, gelegen an dem Beren- dael an dem Wege nach Grefrath, neben Holtzschlegers, Me- wissen und Scheifflers Ländereien. Zins 6 Albus 3 Heller. C. Dicker oder Dycker Honschaft. Sie grenzte an die Süchteier Gerichtsbarkeit und trug ihren Namen von dem grossen Teiche, der in ihr lag; es lagen in ihr: die Landstrasse, die Gemeindestrasse, der Mühlen weg, die alte Heide, die Bacckuaheide, die Lindheide, Rünckhoven mit der Rünckhover Mühle. l.*Abelenhof in Rünckhoven, Haus, Hof, Hofr. und 19 Morgen Acker, 22'/ 2 Albus, 6 Hühner und 3 Pfd. Flachs Zins, schon 1518 zersplittert in 1. Haus und Hof mit 16 Morgen, zahlten 18 Albus, 6 Hühner, 3 Pfd. Flachs; 2. zwei Morgen an der Landstrasse, zahlten 4 Albus; 3. ein Morgen an der Landstrasse und am Bevert, zahlte '/ 2 Albus, 2 Hühner. 2. An gen Dyck, siehe Birten-, Strucks- und Sybkesgut. 3. Awerhof, auch Boscherhof, grenzend an das Gut zu Rünckhoven und die Gemeindestrasse, schon vor 1519 zersplittert. Es werden daraus genannt: 4 Morgen Acker genannt der Kränge, 3 Morgen Acker am Knabbenbusch in der Lindheide, 3 Morgen Busch genannt der Schluyterling, zahlten zusammen 8 Albus, 3 Hühner, ferner 5 Morgen Busch genannt der Schluyterlink, in drei verschiedenen Händen, 3 Morgen davon heissen später Heisterbusch, 4. Abelenhof jenseits des Teichs, auch Beggendorf genannt, Haus und 7 Morgen Acker, Zins 4 Albus. 5*Bertengut an gen Dick, Haus, Hof, Hofr. und 26y 2 Morgen Acker. Das Haus lag neben der Pletzmühle; das Gut ist schon 1519 zersplittert, die Curmut abgelöst, so dass nur 2 Stüver brab, als Zins geblieben sind und der doppelte Zins als Leibgewinn. 6. Boscherhof s. Awergut. 7. Heinenhof s. Rünckhoven. 8. s Heyergut oder Gut in der Heiden, auch in der Lindheiden, grenzend an die Boisheimer Landwehr, Haus, Hof und 26 Morgen Ackerland, zahlte als Curmut ein Pferd. Zins 17 Albus 2 Morken, schon 1509 zersplittert, und seit 1750 mit 2 Häusern bebaut. 9.*Hollenbenders Gut, Haus, Hof, Hofr., 18 Morgen Ackerland, Zins 12 Albus 10 Morken, vor 1519 freigekauft als Leibgewinngut und zahlte seitdem nur 2 Morken Zins. 10. Knabbenbusch, 6 Morgen Wald, Zins 2 Albus 3 Morken, gegen 1700 zersplittert in 1 Morgen an der Lindheide, einem Morgen daneben und 4 Morgen. ll.*Lauwers, auch Lewersgut, Haus, Hof, Hofr. und Baumgarten mit 5/ 2 Morgen Acker an der Weuelkoverstrasse. 7. Heithausen siehe Pasch. 8. Ketelbeutersgut, 4 Morgen Acker aus demselben, im 17. Jahrhundert zersplittert, Zins 25. Moerken. 9. Lewersgut, Haus, Wohnplatz, 4 Morgen Ackerland am Wcuel- kouer Weg, Zius 4 Albus. 10. Lifferkesgut, 7 Morgen Ackerland, Zins 6 Albus, 2 Hühner, im 17. Jahrhundert zersplittert. 11. Gut op den Meer oder an den Meer, auch Diddengut, Haus Hof, Hofr., Garten, Baumgarten, 2 Morgen Ackerland, Zins 6 Albus, 2 Hühner. 12. Im Meerfeld, 9 M. Ackerl., Zins 6 Albus, 4 Heller, 1 Huhn. 13. In dem Pasch oder Heythausen, Haus, Hof, Hofr., seit 1579 auch Garten, Baumgarten und l / 2 Morgen Ackerland aus Broe- kerhof, nimmt jährlich von Hasert 4, von Strucks l'/ 2 Albus ein, zahlt 22 Albus Zins. 14. Passert auch Peschmansgut, 1760 auch Schoetges genannt, Haus, Hof, Hofr., Garton, Baumgarten und 3 Morgen Ackerland in gen Dael, am Backhuysweg gelegen, Zins 10 Albus. 15.*Schlötcl Haus, Hof, Hofr. neben Passertsgut und der Gemeinde, mit 4 , / 2 Ackerland, genannt der Schlotel, 1563 freigekauft und zahlte seitdem nur 2 Stüver brab. als Zins. 16. Op den Stein, Haus und Ackerland, Zins 4 Albus. 17. Waensgut im Heidenfeld, davon lagen 5 Morgen in Bocholtzer Honschaft, das übrige Gut war frei. IS—22. 5 verschiedene Stücke Ackerland, gross 9 Morgen. E. Kirchspiel Hinsbeck. Darin werden genannt die Steinstrasse, Tiegelstrasse, der Baiches- (Bachus)weg, Lochterweg, der Weuelkouerweg im Hornberger Felde, auch der Grüne oder Hornberger Weg genannt, der Homberg, Hons- beuckel, Heydohr auch Heidenthor, und folgende Güter. (An dem Zins und Einkommen aus den nachstehenden Latengütern hatte Tys Jelis, gemäss Schuldverschreibung von 1500, % Theil, den 1675, 14. März, Jelis Werner von Bocholtz wieder an sich löste. TJeber- dies sagt das Buch: „zu wissen, dass alle diese Leibgewinn, Coer- moede, Erbzinsen u. s. w. zu Hinsbeck Yoorzinsen sind, auf der Hinsbecker Kirmes vor Sonnenuntergang bezahlt sein müssen, und sonst sich von Tag zu Tag verdoppeln. Der Leibgewinnherr muss alle Jahre durch den Hinsbecker Boten auf dorfigem Bathhause den Empfangstag ankündigen und sagen lassen, ob er in seinem Hofe Fahne, Bocholtz I. Ingenhoven oder zu Hinsbeck empfangen will. Der Bote erhielt dafür 10 Stüver clevisch.) l.*Althasengut, Haus, Hof, Hofr. und 4 Morgen Ackerland, vor- haupts an der gemeinen Strasse vonLomshof auf das „Heidthor", andere Vorhaupt die Gemeinde; die Curmut seit 1501 für die Mannshand auf 3, für die Frauenhand auf 2 rh. Gld. gestellt. 2. Bendergut oder auf den Benden, Haus, Hof, Hofr., Baumhof mit 26 Morgen Ackerland, davon 7 Morgen an der Tiegelstrasse, den Campweg u. Dyckerland, Zins 6 Alb., schon 1588 zersplittert. 3. Boemersgut, 2 Morgen aus demselben mitten zwischen Boemcrs- land, mit einem Vorhaupto auf Benderland. Zins 1 Albus. 4. Bommersgut (vielleicht identisch mit 3). Es werden nur zwei Absplisse davon als Latenland aufgeführt, 3 Morgen an der Tiegelstrasse mit einem Yorhaupte auf Hoerenbruch und dem andern auf Lochterland, 2 Morgen neben Deicher oder Buiner- land und Johann Bender oder Kohlenland mit ihren Yorhäup- tern am Luchter- und Tiegelweg. Zins 3>/ 2 Albus. 6. Fytsgut, 2 Morgen an Goltshof, l'/ 2 M. zwischen zwei Wegen, die eine Ecke auf den Kirchweg. 6*Goldtshof, Haus, Hof, Hofr., Garten und 50 Morgen 127% B. Acker, Zins 68 Alb. 1 D. Im 16. Jahrhundert schon zersplittert und mit zwei neuen Häusern bebaut, die Curmut auf */ 2 Duca- ten festgestellt. 7. Heiweg, Haus, Hof und ursprünglich nur 1'/ 2 Morgen Ackerland neben Lomshof, an der Steinstrasse und dem Wege nach Hasenhof auf Heidthor. 8. Heydor, Heidenthor, Haus, Hof, Hofr., 3 Morgen Acker, Zins >/ 2 Albus. 9. Kantersgut, Haus, Hof, Baumgarten, Garten und 3 M. Acker an der Gemeinenstrasse, genannt die Steinstrasse, neben Loms erbe und am Honsbeuckel. Zins l'/ 2 Albus. 10.*Lomshof, später Hasenhof, Haus, Hof, 49 M. 19'/ 2 R. Acker, von denen 41 M. grenzen an die Steinstrasso, Steinbergsgut und sonst rings an die Gemeinde, Zins 20 Albus, schon früh zersplittert und 1751 3 / 4 M. mit einem neuen Hause bebaut. 11. Steinbergsgut, Haus, Hofr., 7 M. Acker, Zins 8'/ 2 Albus. Im 17. Jahr, zersplittert; 3 Morgen davon an dem Homberg und dem Kantersträsschen, vorhaupts an der Steinstrasse, und 3 Morgen im Hasenrath oder Hasencamp. 12. Weuffengut, daraus gehörten hierher: 5 Morgen im Weuffen- campe am Krickenbecker Wege und am Homberge, Zins 3 A., und 8 M. daneben, Zins 4 Weisspfennige, Gewinngeld 24 Weisspfennige. Es sind behandigt: Johann von Grefrath, Bürgermeister, 1586 f. h. Judith Hanen, 1568, 1586. ,------------------------------------«-------,--------------------------------- s Anna 1586, h. Diedrich Hillen, Bürgermeister zu Roermund 1586. ,------------------------------------«---------------------------------------- s Johann von Hillen, Procurator zu Roermund 1660, h. N. , -----------------------------------«----,------------------------------------- s 1. Carl, 2.Dirck, 1660 behandigt und nach ihnen 1720 Egidius Lambert von Roest und Carl Anton von Vannes. 13. 1 Morgen neben Wilhelm op den Dick. F. Kirchspiel Boisheim. 1. Frankenbaus, Zins jährlich 1 Morken und 1 Huhn. 2.*An der Klincken, 5 Morgen Acker, Zins 16 Morken und für Curmut 3 Schillinge, 4 Morgen daselbst, Zins 9 Heller. 3. Lindenhof, 20 Morgen hinter dem Lindenhof an der Lindheide schon früh Erbzinsgut, Zins V/ 2 Stüver brabantisch und doppelter Zins als Gewinngeld 4.*Gut auf dem Mausewinkel (Muiswinkel) Haus, Hof, Hofr., 4 M. Acker, 4 Morgen Busch, Zins 4 Morken, 7 Hühner. 1518 beh. Jarcken op denMuiswinckel, dessen Sohn Wilhelm es freikaufte, so dass seitdem nur ein Weisspfennig auf Lamberts-Tag gezahlt wurde. Es gehörten darin auch nachfolgende Laten, welche ihr Gut von dem Herrn von Bocholtz, als Herrn zuLobberich, in dem gedachten Hofe • mit 6 Albus binnen 30 Tagen bei Yerlust des Gutes empfangen mussten, wogegen ihnen der Lehnherr eine Kanne Wein zu tractiren hatte. Derselbe konnte sie auch an irgend einem Orte des Amtes Brüggen, unter der Verpflichtung ihnen Essen und Trinken zu verabreichen, versammeln, wogegen der nicht erscheinende Late die Unkosten zu zahlen hatte. Sonst hatten diese Laten ihren gebotenen Tag auf St. Sebastian zu Boisheim: Severin Rauens 11 M. Ackerl. Feyt Koenen sein Hof. Arndt then Bereiten sein Hof, Gerryt van Klincken sein Hof, Jencken Lenssen 4 M., Senoys Ullepesch 4 72 292 M., Lecnardt Vllepesch 4 M., Michell in dem Gaerde 3 M., Peter Leenardts 3 M., Theis Jacobs 5 M., Wilhelm Caemes 1 M., Jan Kelterman 1 M., Koenken zuNoethauen 2 M., Tilman 11 M., Seue- rin Rauen 4 M., Leenardt ther Brüggen 16 M. H. Dinkhof zu Süchteln. Dit sindt alsulche Laethen vnd Thins die ick Jan von Bocholt, Goddarts Sohn, heb binnen den Kirspell vonAnraidt, moessen kommen alle jar vp Saterstag nae vnser lieber Frawen Dag purificationis geheiten Lichtmiss in dat ICirspell van Suchtelen vp einen Hof ge- heiten denDinckhof vnd bezahlen irenZinss wie hernach beschrieuen volgt: Heinrich Brockman, Jan Horstman, "Woll Kistmecker, Jan Hess, Voert Knuken, Peter Vasbender, Wrenen Henrich. Diese zahlen dat D. Peter Baedt.....2 Jan von Loesen . . . 4 Jan open Kamp . . . 6 Geisken to Loesen . . 4 Wilhelm anger Bosch . 2 Theisgen then Bosch . 2 Peter Auesnirs . . . 4 Herman Schoens . . . 2 Theis tho Frankenhaus . 12 Derich Derichs . . . 6 Jan an der Heiden . Grietgen Hasmans . Pawel Henssen . . Arndt an der Lynth Hueberth des Mhans Jan Cluyt.... Geryt vp then Nelys Peter Swersen . . Jan Menskens ein iar ein Huhn, dat andere '/j Vat Hauer. Steinoken Sluins, Gaetz an den Sittard, Treinckee am Holt, An. Maetsack, Eyken Weeuers, Treincken op terLoe, Treincken Vogels, Naell Slaetmekers, Trincken Kruis, Drutgen Hennen, Keelken ter Hoegen, Druytgen Maetsack, Neesgen Maetsack, Vrsell Maetsack. Diese zahlen jeder jährlich ein ein Luipsd. Ausserdem mussten in den Dinkhof zu Süchteln Samstag vor Maria Lichtmess nachfolgende Laten die beigesetzen Zinsen zahlen, und zur Zeit die Güter gewinnen. Für jede Gewinnung erhielt der Lehnherr eine Flasche Wein, die Laten eine Kanne und der Bote eine halbe Kanne (Meyngchelen heisst es 1530) Ferner hatten die Laten jährlich eine Karre Holz aus dem Süchteier Busche. D. Lenard Symans .... 4 D. „ Der Dinckhof ..... 4 „ „ Herman to Koenkouen . . 5 „ „ Hein then Busch von Roen- „ kouerhof...... 5 „ „ Simon to Puth..... 12 , „ Claus Schriuersgut . . . 2 „ Jan to Roenkouen . . . 7 „ „ Jan to Roenkouen von „ Loesen....... 2 ., „ Tilman Schillers .... 3 „ Auch das Gasthaus zu Venlo 2 D. Jan ahn den Ende . . . 6 2 i Frerick then Eicken . . 5 3 „ Peter Junckers . . . . 3 4 „ Thewes der Meys . . . 11 5 „ Der Neys Gardt . . . . 3 9 . Theisken Sletz . . . . 2 2 , Derick Sletz 1 Huhn . . 2 2 „ Franz Haesfelt von Roen- 6 „ 10 4 > Peter Broickhus . . . . 12 3 * Noel tho Neyskes . . • 7 Theis Minges . . . I. Die Lathen von Kaldenkirchen scheinen alle Absplisse eines Hofes (Beckmannshofes) zu sein, hatte Stücke von Beckmannsland, vergass aber Zins zu zahlen. Ummel Beokmans . . . 8 D. Jan von Kranebeck . . 6 D. Geryt in den Pasch . . 6 D. Theis Schaeren . . . . 4 „ Tilman op den Stein . . 6 „ Das Kirchenland. . . . 6 „ Ki Die nachbeschriebenen Zinsen erhebt Johann von Bocholtz 1549 zu Lobbrich und Boisheim (Lobbroich, Bussum): Alb. 111. 1.*Jenken tho Roenkouer 8 — 2.*Hein daselbst . . . . 23 — 3 »Tilman Aebelen . . . 18 — 4.*Henrich then Bosch . . 3 3 5 »Arndt van Lyndt. . . 2 3 G.*Jan van Lyndt . . . 3 9 7.*Jencken in der Awen . 9 — 8.*Peter in den Winckell . 32 — 9 »Theis Schaefferts. . . 1 — L, Zins, welcher auf Alb. Hell. 1, Paul Hegholz . . . 40 — 2. Coen tho Puth . . . 18 — 3. Clas Heiners Sohn, vur ghen Dhaer .... 2 — 4, Peter Muller.... 1 — 5. Hein vur ghen Dhair. 4 — C. Berdt Pawels , . . 2 — 7. Beiher Scheifflers . . 3 — 8. Theis Mewes. . . . 14 3 9. Theisken im Pasch 7 3 10. Steinken Hermans . . 12 4 11. Jan Joeris .... 23 — 12. Clas Jennen .... 11 — 13. Peter Wouen (4 Cöln. Weispfennige oder 4 — 14. Trinken Reimitz . . 4 — 15. Theis op denBenden. 26 — 16. Heis in den Winckel . 6 — 17. Ruth an den Bruxken — 8 10 »Peter Aebelen. . . . 11 »Peter Hollenbender 2 M. 12.»Merten Sylkens . . . 13.*Herman Karlys . . . 14. JanMichelen vonStruix- gut....... 15. Peter Berthen.... 16. Jan in der Pletzmühle. Alb. Hl. 5 — 2 16 — 3 — 15 17. Jencken op den Muis- winckel...... 18.*Joris Gatgens . . . . 19. Neys tho Puth . . . 20. Der Pletzmuller von dem Derxgut . . . . 21.*Theisken tho Franken- huisen...... 22.*Paul Henssen . . . . Alb. Hl. 1 — 15 — Alb. Hell. 18. Mertens then Nopgut, 11 19. Gerit Backes. . . . S 20. Alitgen Schmitz. , . 6 21. Jan Jannes .... 9 22. Herman Schmitz . .11 23. Wilhelm Hegholz (Erbzins 1 Goldgulden) = 16 24. Jan Bruisteis. , . 5 25. Feyt Mertens ... 2 26. Fyt Woltersgut ... 3 27. Gobel Hesse gut . . 2 28. Druitgen op den Stein 3 29. Peter Tegger. ... 2 30. Celye in der Bonen . 5 31. Arndt Backes ... 5 32. Amt Jans.....1 33. Pastors Kunergut . . 1 34. Clueskenind. Broecken — 3 — 36. Tilman Brusteis. 37. Thonis Fytz . . 38. Peter Draeken . 39. Jan Menskens . 40. Trinken Pawels. 41. Daem Weffers . 42. Derselbe vom Garten . 43. Tilman der Baedt . . - 44. Theisken Menskens, ( jetzt Pet. von Bocholtz 45. Palm Daerkens , . . 46. Thewes Kox .... 47. Treincken Haex. . . 48. Dieselbe vom Garten . 49. Theisken Daerken , . 50. Der Kuiper .... 51. Der Maessengut. . . 52. Merten Hillekensgut . 53. Philips von Emmendorp . — 1 . — 4 Alb. Hell. 3 — 23*Peter Baede .... 24. Härmen then Brock . . 25.*Joerisken Breiendonck . 26.*Paul Braskelmans . . 27*Wilhelm Aellerts. . . 28.*Dreis op der Heggen . 29. Der Junge Theis in Koen- huis....... Alb. 111. — 19 24 — 6 — 8 9 7 3 2 __ Alb. Hell. 15 — 10 1 2 5 1 5 8 54. von Randolfsgut 55. Gerit an ghen Ruyt . 6 56. ders. vom Heidenland. 5 57. Henrich op den Stein. 4 58. Leenardt vp den Roel- broick. , ... .11 59. Thonis Lenssen... 4 60. Peter Leifferkens . . 6 61. Passmansgut .... 8 62. Herman Hendrichs. . 10 63. Trein in dem Bongert 14 64. Derck tho Heithusen . 23 65. Wilhelm Müllergut . 4 66. Theisken opthenDeick 1 67. Johann Diddengut . 6 68. Theis Renkens . . 4 69. Gaert Mullers ... 7 70. Gereyt Waens. . . 7 71. Luit Kettelbuiters . 1 35. Goerdt Kremer . M. Nachstehender Zins wird Palmtag gehoben: von Jan Kettelbuiter 5 Alb., Herman Henrichs 2 A., Goessen in der Lenten 2 A., Joerisken Breiendonck 3 A,, Passmansgut 2 A., Herman then Broick 3 A. N. An gehecheltem Flachs wird auf Thomastag gehoben von Tilman Aebelen 3 Pfund, Jan den Pletzmuller 3 Pfund, Peter Berchcn 5 / 4 Pfund. O. An Erbpacht bei dem Dorfe gelegen werden erhoben: von dem Küster genannt Driesken op den Benden für eine Wiese 13 Albus 4 Heller, Aellert Baickes von einer Wiese 26 Albus 8 Heller, Jenken op den Stein für einen Garten vor dem Dorfe 11 Alb., Ruth an den Bruxken für sein Gut, worin er wohnt, 10 Albus, und 2 Gulden für die Curmut. P. Hühner, welche Junker Johann von Bocholtz im Kirchspiel Loberich zu heben hat. li Zeger op den Benden . 2, Treincken Reimers vp der Sittardt . . . 3, Thomas Maes . 4. Jan Koix. . . 5. Jan Hillikens . C. Jacob Philips . 7. Claes tho Frankenhuis 1 8. Berndt Peipers .... 4 16. Hein tho Roenkauen . 5 9. Leenartz uptenRoelbroeck 2 17. Leenardt Aebelen , . , 6 10. Peter Leifferkens . . . 2 18. Henrich then Bosch . 1 11. Jan Didden Eidam . . 2 19. Jan in der Awen . . 4 12. Paul Breickelmans . . 4 20. Jan op ten Kaeck, . 1 13. Theisken in den Pasch . 2 21. Jan in den Winckel . 2 11, 6 22. Märten ahn den Ende t. 2 15. Simon tho Puth . . • 1 23. Jan in der Pletzmülle . 2 1556. 24. Delis Lawertz .... 2 25. Pawels Henssen ... 2 26. Jan Bruisteis .... 4 27. Steinken an ghen Reit . 2 28. Sander vp den Stein. . 1 29. Claes Kremer .... 1 30. Tilman Bruisteis ... 1 31. Jan Menckens .... 1 293 32. Daen Wevers .... 1 34. Thewis Koel .... 1 36. Reiner Daerkens ... 1 38. Heinrich de Kuiper . . 1 33. Palm Daerskens ... 1 35. Treinken Haex. . . . — 37. Jacob Daerkens ... 2 39. Theis op den Benden . 1 Q. Aus dem Kirchspiel Hinsbeck wird auf dem dortigen Kirchmesstage erhoben: 1. Thonis Aldaes ... 3 Alb. 5. Jaeck Haessen ... 2 Alb. 8. Beleken Tacken . . 9 Hell. 13. Jan vp then Benden . 1 Alb. . 1 38. Heinrich do Kuiper . . 2 39. Theis op den Benden 9 Hell. 13. Jan vp then Benden . 2 Alb. 14. Jan an ghenHomberge 2 „ 15. Aleit in ghen Pasch . 1 » 3 . 16. Griet in ghen Pasch . 2. Jan vp ten Benden . 6 „ 6. Sybert Goltz . _. .36 „ 9. ErckenanghenHeidaer 2 Alb. 14. Jan an ghenHomberge 2 3. Luyt op then Deick 1 „ 7. Theisken an ghen Hom- „ 10. GertanghenSteinberge 2 „ 15. Aleit in ghen Pasch . 3 4. Heinken an gen Stein- berge......3 „ 11. Luit an ghenHomberge 1 „ 16. Griet in ghen Pasch . 1 ber ge......4 „ 12. Leenart van Beelk R. Endlich werden auf St. Lambert unter der Pforte zu Vlein oder an dem Strauche erhoben: 1. von Herman Schoens 1 Heller, Pawel Hormans 1 Heller, Geisken in den Loesen 1 Heller, Ingen Wüestenhause 3 Hühner 3 Albus, Trein Thewes 1 Huhn 3 Heller, Kointgen Woutgens 6 Heller 2 Hühner, Wilhelm ingen hoff 3 Alb., Cryen Eaeuens 6 Hühner 6 D., Jan van Loessen 6 Heller, Jan in den Kamp 5 Heller, Jan an der Heide 1 Heller, Jan von Luit als Zins 4 Alb., Merten off den Muiswinckel zu Zins 1 Alb., Clais tho Franckhuis 1 Hell. S. In den Hof zu^Oberbocholtz "■) gehörte die Koicken (Kokum, Koikumb, Kukum, Cucum) Lat-chaft, bestehend aus den Höfen zuBroich mit 12'/ 2 Morgen, in den Benden7"üerendael7"Breyendonc, "Waens; aus den Häusern: Kremershaus, an der'Stappen, Erken Wolters haus; Ackerstücken: der Schüssel (5 Morgen), das Geer 7 Morgen, am Hagelkreuz 2 M., an derVenloer Strasse 3 Morgen, am Hinsbeker Wege 2 Morgen, am Sassenfelder Wege i»/ 2 Morgen, im Leyendeckerkampe 8 Morgen, an dem Leyendeckerkampc 4>/ a Morgen, im Kampe an der Mühlensteg 8'/ 2 Morgen, an dem Mühlenstege 15'/ 4 M., im Cremerscamp 3 l / 2 , im Wolterskamp 2, endlich nicht näher bezeichnet 14'/ 2 M, Die zerstreute Lage dieser Pertinenzen, welche zusammen gegen 150 Heller und 2 Albus, auch einige Hühner zahlten, scheint Folge einer Theilung der Herrschaft. T. Die 6 Mühlen, Pletz-, Kot-, Nelsen-, Neu- und Leuther Mühle und die Windmühle zu Roixfort sind, mit Ausschluss der Neumühle, uralt. Bekanntlich" gehörte den Herren der Herrlichkeiten bis zur französischen Revolution der Wind und das Wasser; Mühlen konnten daher nicht ohne ihre Erlaubniss errichtet werden und auf diesen Mühlen waren die Untergebenen der Herrlichkeit mahlen zulassen gezwungen, damit der Mahllohn der Herrschaft zu Gute kam. Die Lobbericher Mühlen hatten keine durchweg geschlossene Grenze, sodass z.B. einzelne Häuser des Dorfes Lobberich mitten aus der Banngrenze einer andern Mühle an die Katmühle gewiesen waren, deren Latenanzahl das Urkundenbuch, Bd. II. S. 58 feststellt; es erscheint dieses ebenfalls als das Resultat einer Theilung der Grundherrlichkeit. Die punetir- tirten Striche der Karte S. 287 scheinen die Grenzen der Mühlbezirke anzudeuten. C. Die Laten. In der Herrlichkeit Lobberich gab es keine Hörige oder eigenen Leute, nicht einmal für ihre Person Dienstpflichtige, sondern nur Laten, *) das heisst im gegebenen Fall solche, die in Folge der vom Grundherrn unterhabenden Scholle so lange 2 ) als sie diese besassen, 3 ) zum Theil zu Curmut, in der Regel aber nur zu jährlichen, Geld-, Frucht- und Hühner-Abgaben (auch zur Gerichtsfolge) *) verpflichtet waren. Darnach theilten sich ihre Güter in Curmuts- und Leibgewinngüter, beide standen auf zwei Händen. 5 ) Später traten auch Erbzinsgüter auf. Die Laten, ') Die Nummern 1—6 gehören unter Dorf Lobberich, 7 nach Boisheim, 8—11 unter Sassenfeld, 12—15 unter Bocholtz, die übrigen nach Dyck. Das ganze Einkommen von Nr. G. bis R., worin die Einkünfte von A.—F, einbegriffen sind, zusammengezählt, ergibt für den Grundherrn (ausser den Gewinngeldern) jährlich im Dinkhofe zu Süchteln 7 Hühner oder 3'/ 2 Fass Hafer, 14 Lutsche D. und 202 Heller, von Kaldcnkirchen 36 Heller; aus Lobberich auf Lambertus 233 Alb. 75 Heller, auf 11,000 Jungfrauen 487 Alb. 44 Heller, Palmtag 17 Alb., St. Thomas 7y 4 Pfd. Flachs, an Erbpacht 60 Alb. 12 Heller, 77 Hühner; aus Hinsbeck 70 Alb. 9 Heller und endlich zu Vlein 11 Albus 37 Heller 12 Hühner. — 2 ) genannt 1455 II. S. 68. ') Heber sie ist vielfach gestritten, Dubos crit. liist. de 1'etablissement de la monarchie francaise meint, ein barbarisches Volk habe so geheissen, andere wollen sogar wissen, dass es ein Sarmatisches Volk gewesen. Georges versteht darunter Fremde, denen die Römer Staatsäcker gegeben hätten. Mit welchem Recht! Die Laten, welche wir am Rhein, in Belgien, seit den ältesten Urkunden bis zur neuesten Zeit finden, sind mit den Laten der römischen Schriftsteller dieselben, dafür spricht die Zähigkeit der deutschen Institutionen, die Langsamkeit in der Entwickelung der Volksverhältnisse, abgesehen davon, dass für ein Latenvolk und dessen Ueberwindung sich nirgends Belege beibringen lassen. Die Quellen, worauf sich das ganze Verhältniss stützt, sind; Eumenius Panegiricus zu Ehren Constantins 297, die Stellen bei Am. Marc. XVI. 11 und XX 8, Zosymus II. S. 134, die Notitia imperii von 402 bis 408, und der Codex Theodosianus L. 10 und 12 deVeteranis, L. 12 de erogat milit. L. 9, de censitoribus. Die ersteStelle hat am meisten zu schaffen gemacht. Die Worte: tuo, Maximiane Augusto, nutu Nerviorum et Treverorum arva iacentia Laetus, postliminio restitutus et reeeptus in leges, Francus exeoluit, haben sogar zu der Uebersetzung sich bequemen müssen: dass durch Maximian fröhliche Franken gezwungen worden seien, die Aecker der Nervier und Trierer zu bauen. Um diese und die folgende Stelle richtig zu verstehen, ist zu bemerken, dass der Late, der eigentliche Ackerbauer, der Zahl nach die grösste und der Beschäftigung nach die kräftigste Classe des Volkes bildete, also, wie noch jetzt in Oesterreich und Russland, den Kern der Soldaten lieferte, persönlich frei, nur des unterhabenden Gebietes wegen zins- und abgabepflichtig, und wohl durch die Römer, da er nur in den von ihnen beherrscht gewesenen Ländern deutschen Ursprungs auftritt, in eine gesetzlich gesicherte Lage gebracht worden war, wie man nach Tac. bist. IV. 64: instituta et eultum patrium resumite, und Zosymus VI. ad annum 409 annehmen darf. Dem- gemäss ruft Eumenius in obiger Stelle triumphirend: Auf deinen Wink, Kaiser Maxminian, baut der fränkische Late (d. h. derjenige, den die Franken erobert haben, 286—310 oben Seite 226) nachdem er zurückerobert, seinem Hause und dem Schutze der Gesetze wiedergegeben ist, neuerdings die Aecker im Nervier- und Trierer Lande, welche damals namentlich von den Franken verwüstet worden waren; dem- gemäss spricht Am. Marcellinus von Lätischen Soldaten der Barbaren, welche sich durch zwei Lager schleichen und Lyon überfallen, („Laeti barbari ad tempestiva furta sollertes") und von lätischen Jünglingen vom linken Rheinufer, welche Julian dem Kaiser Constanz statt der Rekruten aus Gallien verspricht, das sich gegen eine Aushebung setzt; demgemäss hat die Dignitas imperii „Obersten der deutschen Laten in der Garnison zu Chartres, der batavischen Laten zu Bajeux und Coutances, der fremden Laten zu Mans, der Fränkischen Laten (Laetorum Franeorum wie oben) zu Rennes, der Nervischen Laten zu Fammars, der batavischen Laten zu Arras (Nemetacensium Atrebatis) und zu Noyon (Contragiensium Noviomagi), der fremden Laten zu Reims und Senlis und endlich der Laten zu Luaige am Jecker bei Tongern und demgemäss bemerkt Zosymus, dass Kaiser Magnentius in der Jugend unter den Laten gelebt habe; so endlich finden die Lätischen Aeker, L. 9, Cod. Theod, ihre Erklärung, und die Mansa Laetilia, welche im Jahre 941 (Lac. I. S. 52 Nr, 93) neben gleichzeitigen Mansis servilibus und fiscalinis (L. S. 93 und 102) vorkommen. — 2) Die Lex Longob. Caroli M. 83 sagt: Aldiones vel aldiae ea lege vivant in Italia, in Servitute dominorum suorum, qua fiscalini et liti vivunt in Francia. Man hat hieraus eine Hörigkeit der Laten beweiesn wollen, allein dass unter Servitus nur ein Mundium zu verstehen sei, zeigt Gaupp, Recht und Verf. der alten Sachsen, S. 219. — 3 ) Die Latenrolle und das Latenbuch (siehe voriges Kapitel Anmerk. 51) ertheilt dem Grundherrn nur das Recht, die Laten, welche ihr Gut nicht gewinnen, durch den Gerichtshöfen auspfänden zu lassen und wenn dieses ihn nicht befriedigte, das Gut an sich zu nehmen; hätte der Grundherr ein dingliches Recht über den Lobbericher Bauern gehabt, so würde er ihn haben vindiciren, zum Beispiel denjenigen, der sich, wie unten erzählt werden soll, gegen des Vaters Willen anwerben Hess, zurückfordern können, — 4 ) oben S. 209. — 6 ) Das zweite Lagerbuch des Hauses In gen hove zu Lobberich hat folgende Nachricht aus 1705: Die nachstehenden Leibgewin- Erbzins- Zins- und Curmutsgüter gehören in den gedachten Hof zu Lobberich. Zwischen Leibgewin und Curmut ist der Unterschied, dass alles was curmütig auch leibgewin- 294 Um ein Erbrecht an dem Gute zu erhalten, fanden sich mit dem Grundherrn ab, zablten ihm eine gewisse Summe und er verzichtete auf Curmut, Leibgewinn, sowie auf alle Abgaben, hielt sich nur ein kleines festes Jahrgeld und, zum Anerkenntniss der Hörigkeit des Gutes zu dem Haupthofe, eine zweite Summe (in der Regel das Doppelte des Jahrgeldes) beim Absterben einer jeden Hand vor. 6 ) Die Curmutsgüter waren alle gewinn- und zinspflichtig, die Leibgewinngüter nur leibgewinn- und zinspflichtig. Die einen wie die andern mussten wenigstens von einer Hand besessen werden, und durften nicht mehr als zwei Händen, einer Frauen- und einer Mannshand gehören. Starb eine Hand, ohne dass eine zweite noch fortlebte, so verfiel das Gut dem Grundherrn, der sich jedoch abfinden liess. Die Curmut und der Leibgewinn bestanden in Abgaben an den Grundherrn bei dem Tode jedes einzelnen Behandigten. Bei der Curmut bestanden sie für die Frauenhand in der besten Kuh, für die Mannshand in dem besten Pferde des Hofes. Bei den zersplitterten Curmuts- gütern ist in der Regel eine feste Geldabgabe an die Stelle der Bestialien gesetzt. Der Leibgewinn bestand in der Zahlung einer gewissen Geldsumme beim Ableben jeder einzelnen Hand. Die Zinsen und andern Naturairenten beider Güter sind im vorigen Capitel spezificirt. Ausserdem war die gutsherrliche Erlaubniss nothwendig, wenn das Gut aus der Familie verkauft oder vertauscht werden sollte, wofür gewisse Summen zu bezahlen waren. Die Abtretung musste in diesem Falle mittelst Hand, Halm und gichtigem (offenem) Munde erfolgen, wie dieses aus den verschiedenen Registraturen der Latenbücher zu ersehen ist. v ) Der Abtretende musste übrigens persönlich erscheinen, eine Abtretung pfliehtig ist, dagegen ist in Leibgewinn nicht allezeit Curmut einbegriffen, Leibgewinn besteht in der Verpflichtung, beim Absterben des Besitzers, sowie bei Veräusserung unter Lebenden (vergleiche Bd. II. S. 64) durch Zahlung gewisser Taxen (Leibgewinngelder) bei dem Gutsherrn eine Hand an das Gut zu erwerben, d. h. dessen Behandigung mit dem Gute auszuwirken, hierdurch wird der Behändigte Besitzer. Nur zweie können gleichzeitig behandigt sein, hat man aber versäumt, eine zweite Hand zu stellen, bevor die erste Hand stirbt, so verfällt das Gut an den Gutsherrn, oder besser an den Haupthof zurück, aus dem es ursprünglich abgesplissen war. Doch kann die Familie des letzt Bohandigten es wieder gewinnen, wenn sie sich mit dem Gutsherrn abfindet, von dessen Güte die Höhe des zu zahlenden Rückgewinn- preises abhängt, der sogar bis zu zwei Drittel des Gutswerthes gesteigert werden kann. Ausser diesem Falle bestehen die Leibgewinngelder für eine Hand nur in 5 bis 12 Thlr. für ein Haus und 1V 2 bis 3 Thlr. für einen Morgen Land, je nachdem Haus oder Morgen zu den geringsten oder besten gehören. Für das Eintragen der neuen Hand in das Leibgewinnbuch erhält der Lehnschveiber 2 Gulden clevisch und der Laeten Schulteis und Laeten Schöffe, die bei der Beurkundung- anwesend sind, \ Gulden clevisch. Von den beiden Händen muss die eine immer eine Mannshand, die andere eine Frauenhand sein. Die Curmutsgüter müssen bei jeder todten Hand in derselben Weise wie die Lcibgcwinnsgüter und für dieselbe Taxe wieder gewonnen werden ausserdem aber muss man bei ihnen beim Absterben der Mannshand das beste Pferd und beim Absterben der Frauenhand die beste Kuh des zu gewinnenden Gutes, oder den Werth dafür an den Leibgewinnherrn entrichten." Damit die Taxen nicht zu oft wiederkehrten, ist es Praxis, die jüngsten Kinder der Familie zu der Behandigung zu gestcllen. — Viele der Leibgewinn- und Curmutgüter zahlen auch noch einen jährlichen kleinen Zins, da es nicht lohnt ihn jedes Jahr einzuziehen, so lässt man ihn oft bis zur neuen Behandigung auflaufen. Für den Verkauf und die Verpfändung der Leibgewinn- und Curmutgüter ist die Einwilligung des Grundherrn einzuholen, er erhält beim Verkaufe 12 Thlr. und den 10. Pfennig des Kaufpreises, bei der Verpfändung 0 Thlr. Wird die Erlaubniss nicht eingeholt, so beträgt die Strafe noch besonders 6 Thlr. Obiger Lobbericher Albus zu 12 schwere, oder 32 clevische Heller war der 30. Theil eines Speoiesthalers (30 Sgr.) und gleich 2 clevischen Stüvern, also soviel wie 1 Silbergroschen, Die übrigen Münzen gibt das Lobbericher Leibgewinnbuch also an: 1 Mörken = 1 Stüver clevisch oder 6 Deut (Heller) oder '/ 2 Stüver brabantsch. Der alte Meiler ist gleich einem Mörken des Leibgewinnbuchs. 1 Opferpfenning = l'/ 4 Stüver brab, 1 Nymwegischer und Ruremonder Stüver sind dasselbe was ein Liliard, nämlich = 1 Stüver 2 Heller Clevisch; 24 Cölnische Weisspfennige (alte Albus) oder ein alter rheinischer Gulden = 1 Reichsthaler, 6 Albus 8 Heller Cölnisch. Der Morgen zu Lobberich hatte nach dem Leibgewinnbuche 150 Ruthen, '/, Platz oder Blex 37'/ 2 Ruthen, eine Sesterstadt 30 Ruthen. Wegen der Laten sind noch die beiden alten Latenordnungen zu vergleichen. Band II. S. 89 seq, — °) Hier eine Urkunde über eine solche Novation: y Johann van Boicholt, vnd Johanna van Dript elude, doen kondt — dat wir vmgelaicht hebben, alle sulche Lygewyns Guet Wilhelm Hegholt vnd syn vuraldern, van vns, vnd onsen vuraldern, plegen toe entfangen tot eyn erfTthyns guet, daer van Wilhelm vnd syn Eruen, vns vnsen Eruen, nv te ewygen daghen toe jaerlix vp synt Lamberlzdach suilen gheuen enen haluen curfürslen goltgulden. Oich suilen Wilhelm vnd syn Eruen allesulche erfflynssguet wynnen vnd weruen eyn Sterffhandt myt einen haluen gülden vnd als dyt guet vpgestoruen is vnd dye hendt beyde gestoruen syn, soe zullen Wilhelm vnd zyn eruen dyt goet weder wynnen vnd weruen mit dobbelen tynss als mit naemen myt eynen bescheyden kurfursten goltgulden vnd dat hynnen derttig daeghen nae doot der lest leuendighe hant. Weret saick, dat Wilhelm vnd syn Eruen alsulche erfftynsguet bynnen der derltich daeghe nyet gewonnen hedden, so zullen wir Johann vnd Johanna alsulche guet myt voor vnd paell gelich dat vp den alden Lylfgewynss Buecken beuonden moecht werden, nae vns slaen vnd nemen vnd daer myt doen als myt onsen anderen erllguederen — Ouch ys verdragen dat besylter olTte gebruycker des vurss. erfftynsguet nv vnd ten ewygen Daegen thoe, alle oir fruychten vnd körn op der katmoelen suilen maellen. Oich is hye in vyt gehalden allesulche lyffgewynsguet Wilhelm vurss. vnd syn eruen toe onlfanghen plegen vnd in gehoerich syn in den holf in ghen aeueren Boichollz zullen hier nyet in verbünden syn. Oirkondt aller vurss. punten hebben wyr Johan van Boicholt vnd Johanna van Dript onse zegelen an desen brieff gehangen vnd gebeden onse lieuen oehmen, Gaerdt van Boicholt vnd Framych van Holthuysen, als Man van Leen, det sye oir zegelen oich an desen briefJf willen hangen. — Behelllich konigs Majestät dem Lanther vnd eyn yederen Man Zyns gueden Beeilten. Geschiet int jaer ons heeren 1546 vp Sonnendaich vur hallfasten oculi Mey. ') z. B. Einfache Behandigung: Anno'XV LX vp ten XVIII Daech May is Heys an der Sittardt gekommen vnd hat gewonnen einen haluen Morgen Landts mitler Hoeffreidung ir Shon genant Remmet vnd Leissken irer Dochter an die hand und dat vurgemelle Land ligt vpten Dicker Kirckweg neben N. N. so heb ich Remmet vnd. Leissken an dat vurs Land und Hofreidung ires gedeils behendigt vrkundis deser tweer Laten Palm ind Reimar Daerkens, die irVrkund dairuan entfangen hebben vnd bleilft kuermoedich wie et tho voerend gewest ist. Behandigung, wenn das Gut dem Gewinnherrn heimgefallen war: Anno XLIX. XXVIII dach Julij is bei mich kommen Jan die Bastart van Boicholt, vnd hat mich alTgegolden einen Sesterstadt min dan twee morgen in den Bremerstruick gelegen und einen halven Morgen gelegen riuer dat Jaeck, welrker Landt vurss. mich van Dode Henrichs Gtiyen vnd Treinken seiner hausfrawen vpgestoruen vnd tho hoeir kommen was, in legenwordicheit des Droslen Derix van Westrum vnd Peter von Bocholt vnd Jan Menskens als Laten vnd is jan von Bocholt vurs vnd Henrich sein Shon an dit Land vurs. behendicht. Behandigung bei einer lleiraths-Ausstattung: Anno XV° L XV dach Septemb. is komen Tilman Aebelen vnd Druitgen sein hausfraw vnd hebben ir Gut in heilichs vorwarden auergheuen Leenardt Aebelen, iren Shon vnd Baelzen op der Backhausheiden Leenardls hausfrawen, so sein Leenardt und Baetz vurss. an dit guet gehendicht urkundt twee Laten Hein Wilmkens Aeret Jnns. Dit guet is geheiten Aebcler guet vnd helt ahn haus holf vnd Naeffreidung mit XVI Morgen Landt gelten dairuan des jars tho thins XVIII alb. VI honre vnd op Sint Thomas dach III pont geheckelt llass vnd thoe-aeffheue ein kuermoede. 295 vom Krankenbette aus war eine unzulässige. 8 ) Man erkennt hierin deutlich das ursprüngliche 9 ) Verhäitniss, welches die Vertheidigung im Auge hatte. Nur dem Wehrfesten ist die Scholle eingeräumt und damit sie nicht veröde, dem Weibe als zweite Hand. D. Verfassung. Als noch das ursprüngliche Hofesverhältniss bestand, übte der Grundherr und, in dessen Vertretung, der Schulteis, i) die Herrschaft aus und hegte das Gericht. In dem letzteren waren alle freie Grundbesitzer als Umstand 2 ) anwesend, sie fanden das Urtheil, welches der Richter feierlich verkündigte. Später traten an die Stelle des Umstandes, welcher 1242, wenigstens in der Nachbarschaft, noch in Würden war, 3 ) 7 Scheffen und Geschworene; der Grundherr führt den Namen Adel, und hatten neben ihm, in Kirchen- und Schulsachen, Pastor, Kirchmeister und Bruderschaftsmeister gewisse Rechte. So stellten 1486 Scheffen, Geschworene und Kirchmeister die Stiftungs-Urkunde für den St. Antons-Altar aus,*) beurkundeten 1597 Schulteis und Scheften einen Verkauf von Grundstücken,») machten 1599 die Scheffen einen Transsumpt, 6 ) traten 1640 neben dem Pastor' und dem Herrn von Bocholtz als Collatoren des St. Anton-Altar, der Schulstiftungen und des Taufaltars auf, 7 ) und erscheinen 1612 und später bei den Hochzeiten des Adels.«) Im 17. .Jahrhundert wird die Grundherrlichkeit Lobberichs beschrieben 9 ) als das Recht auf criminelle und civile Brächten, Erben und Enterben, Anstellung von Schulteis, Scheffen, Gerichtsboten, Collation geistlicher Beneficien, Bepflanzang öffentlicher Strassen und Gemeindeplätze, Vogel- und Fischfang, Jagd, Gebot, Verbot, Confiscation der Bastart-, herrenloser und gefundener 10 ) Güter, Grafen- und Schmalzehnten, Glockenschlag, 11 ) Beden, Hergewedde, Legitimation, Wasser, Wind. Nach den gleichzeitigen Eiden der Beamten musste der Schulteis die Herrlichkeit beschützen und vertheidigen, für den Grundherrn die Strafgelder erheben, dem Gerichte Vorsitzen, ohne in die Rechtssprechung der Scheffen eingreifen zu dürfen. Er hatte einen Gerichtsschreiber zur Seite, der die Pflicht hatte, die Verhandlungen aufzuzeichnen, die vorgebrachten Schriftstücke zu verlesen. Die Scheffen mussten für die Handhabung der Gerechtigkeit stehen, die Privilegien, Freiheiten und alten Herkommen aufrecht erhalten, zur Zeit im Gerichte erscheinen, die Vorträge der Parteien anhören, darüber unbestechlich Recht sprechen, von Amtswegen über die Vergehen und rechtlichen Vorkommnisse im Gericht Bericht erstatten, die Urkunden über die von ihnen vorgenommenen Rechtsgeschäfte vollziehen, ihre Gebühren dafür erheben und die Gerichtsgeheimnisse verwahren. Der Bote (Honne) endlich war der Vollstrecker der Urtheile und Befehle. 12 ) Von Gerichtsstätten im Freien, wie sie sonst in alten Zeiten vorkommen, 13 ) findet sich in Lobberich und den umliegenden Kirchspielen keine Spur, obgleich sie gewiss vorhanden gewesen sind. Nur einen Galgen hat die Karte von 1646 an der Grenze von Hinsbeck. Behandigung beim Verkaufe: 1605 27. Martii ist kommen Aleff Daerkens vnd Key eheleudt vnd haben vor der Liebgewinns- l'rawen alsolchen affhangh von irer behaussung allernegst Johan van Dalen gelegen bemelten Johan van Dalen, Metten eheleuten vnd iren Erben verkofft, vbergeben vnd vffgedragen daruff nach naturen desselben guts mit hand, halm vnd gichtigen monde renuntyrt vnd vertziegen also vnd dergestalt das Johan von Dalen voors. darahn behendicht werden solle- In orkundt Lallten Aredt Kox vnd Wilmken Cupers, die ir orkund dauon empfangen. Waren Minderjährige zu vertreten, so erschien für sie der Familienrath von Vaters- und MutterBseite, und von jeder Seite mindestens zwei; fehlten Verwandte, so wurden Familienfreunde zugezogen. 8 ) Eine Urkunde in meinem Besitze lautet: ir Driessken vff Vaekendhall vnd Erken Tacken beide Schelfen des Gerichts Heinsbeck, doen kundt, zeigen vnd bekennen jn craft dises hiemit öffentlich — vnd dat (her Instantien vnd vfferfordern der Ehrentfesten vnd vornehmen Jereon Horst, SchoRes des Ampls Crieckenbeck, das huiden dato Wilmken Jennen vnser Milstolbroder den Wolgepornen herren zu Fronenbroch vnd Ghoer, Verwalter der Greuen guder, Jacobum Rosentrit neben vns, Alhert Mundtgens vnd Abell Foucken als respecliue Schellen Bott vnd Greuen thaten zu sich fordern lassen, jn meinungh seines Guits auss zu gehen. Als wir nun mit vorernanten Personen vif jetz ernanten Wilmken Jennen hoff kommen, jst vorernanter Wilmken krank seinde, jedoch vngeleit aus seinem hauss kommen ghan, jn einer handt ein Beill habend vnd vff die Gemeindt gangen, daselbst daszelbe Beill jn einen Bawm gehawn, das es darjn siechen pleiben vnd also jm beisein vnd gegenwertichkeit vnser vnd vorbenanter Personen vor obbenanten Verwalteren vhralten vsantien vud geprauch nach, seines guits mit aller ahnklebender Recht vnd Gerechlichkeel aussgangen vnd dasselb seinen Shon Johannen mit handt, halm vnd gichtigen monde, wirklich transtyrt vnd verziegen, jedoch vorbehalten dem herrvnd jedenran seines guden Rechten. Des zu wharer Vrkundt haben wir vnser Gerichtssiegell vnden vffspatium disses wissentlich gedruckt, geschehen vnd geben zu Hinsbeck — 1626 ahm 22 tag oclobris. Jacob Rosentrit L. V. Manupropria. °) Ueber spätere Ansiedelungen gibt interessante Aufschlüsse Lacomblet Bd. II. S. 5G6 Nr. 957, Fahne von Hövel, I. 1. S. 46 und Abtheilung 2 S. 134 dieses Bandes. ') Villicus, Scultetus, als solche kommen vor: 1449 Johann Bessel gnt. Reide (II. S. 42, wo irrig 1459 steht und S. 227), 1557 bis 59 Jan Draecke« (ein Late), 1597 GosenSpede II. 179; 1765, N. Brewer, legte 1767 31.0ct. nieder und wurde durch Joh.Jos. L'Allcmand ersetzt, der noch 1794 im Amte war. Der Schulteis vertrat auch den 7. Scheffen, weil ihm in den, als solchen ihm zustehenden Gebühren, ein Theil seines Einkommens angewiesen war. — 2 ) Weil sie um den sitzenden Bichter standen. — 3 ) II. S. 34 requisitione per iudicem facta a ciroumstantibus. — 4 ) II. S. 82. — s ) II. S. 179. Die Verkäufer sind Adlige, also auch sie mussten, trotz dem dass die Scheffen nur Laten -waren, deren Gerichtsbarkeit anerkennen. — 6) n. 181 Nr. 279. — ') II. S. 203, 189, 248. — e ) II. 186. — ") II. S. 224. — 10 ) Vergl. Nr. 338. — ") 1636, ein Beispiel von herrenlosem Gute in der Confiscation der Güter des Schulteis Horst, II. S. 202, Nr. 399, 400, 404, 408. — I2 ) II. S. 226 seq. — ") Hier noch eine Urkunde aus dem Gräflich Westerholter Archive des Schlosses Loeringhof, wonach der Graf von Dortmund, vor einer Hecke sitzend, Gericht hielt, zur Ergänzung meines Werkes über Dortmund: 296 E. Der Hof« seine Einrichtungen, sein Personal, seine Hausgerätlic und möbeln. Wohnungs -Verhältnisse. Ueber die ersten Culturzustände Deutschlands ist oben •) gesprochen. Was dabei besonders die Gegend angeht, in der unsere Geschichte spielt, so berichtet Caesar schon, 2 ) dass er dort ordnungsmässige Gebäude und Aecker angetroffen habe. Indessen wenn hierin ein besserer Zustand, 3 ) wie im übrigen Deutschland angedeutet, dieser auch durch römische Einflüsse 4 ) noch wesentlich verbessert sein mag, so wird man doch bei ländlichen Gebäuden, überall bis zur neuesten Zeit, nur an einen hölzernen und ausgefachten Bau denken dürfen. 5 ) Waren ja selbst Städte in späten Zeiten nicht anders bebaut, wie sich das z. B. von der Residenz Düsseldorf aus dem Jahre 1585 nachweisen lässt. 6 ) Diesem entsprechend mögen auch die innern Einrichtungen gewesen sein, über die erst die Volksrechte des 6. Jahrhunderts und die Carolingischen Verordnungen uns eine Anschauung geben, die sich zu einem vollendeten Bilde steigern lassen, wenn, wie glaubwürdig berichtet wird, die häuslichen Einrichtungen der Sachsen in Siebenbürgen ganz genau den Einrichtungen des Bauernhofes am Niederrhein entsprechen. Diese wurden im Jahre 1143 unter König Geisa IL von Ungarn nach dorten übersiedelt. Darnach wäre also unsere Hofseinrichtung über siebenhundert Jahre alt. Hier eine Beschreibung derselben, wie ich sie vor 30 Jahren 7 ) hier beim Antritt der Güter 8 ) vorgefunden habe: Der Bauernhof besteht aus dem Haupt- und Wolinhause, zierlich in Holzwerk, ähnlich oben S. 169 erbaut und mit Backsteinen ausgefacht, oder auch mit Schindel caleidoscopisch umkleidet. Man tritt hinein durch das Vorhaus, zugleich Küche, worin sich, unter dem geräumigen Kamine mit seinem Kesselhaken (Heel) für die Kochtöpfe, der offene Heerd befindet. Auf ihm wird im Sommer gekocht, auch beim Gewitter die Krautmösch verbrannt, deren Dampf man durch das Haus ziehen lässt, weil er das Einschlagen verhüten soll. Neben dem Heerde ist ein grosser Topf für das Kochen des Vieh . (utters eingemauert. Danehen oder gegenüber stehen zwei Schränke, der eine, innen für die schwarzen Töpfe, oben für die blankgescheuerten, meist kupfernen Gefässe, nämlich Milcheimer, Sieb und Milchkessel (Teut), Suppenkessel mit Deckel und Lampen, der andere innen für das dem Abendessen bessimmle (Mittags erübrigte) Gemüse. Auf dem Schranke steht auch das Schüttclreck, an.den die zinnernen Schüsseln, Teller und Löffel, die eisernen Gabeln und Messer, die irdenen Schüsseln und Kumpen, der Kochlöffel und der Reisrührer aufgehangen sind; nicht weit davon der Spülslein, daneben der Wasser- zuber (Zing) und ein Handluch ohne Ende auf einer Rolle. Aus der Küche fuhren Tliüren in die meisten Gelasse des Hauses, zunächst in die Stube (Stov for de Lück) in der Regel in einem Vorbau gelegen, zur hessern Uebersicht über Haus, Hof, Scheune, Mist, Obsthof und die dort herrschende Thätigkeit. Sie ist der Aufenthalt der Dienstleute, die darin essen. Hier tritt der Krämer ein, hier heisst mau den Armen sich niedersetzen und gibt ihm von dem Ueberblcihsel des Tisches. In der Stube arbeiten Frau und Töchter, auch ist darin die dreckliche Arbeit verwiesen. Man putzt das Gemüse, flickt die Schuhe, spinnt, die Mägde flicken (läppen) ihre Kleider, die Knechte machen Späne (zum Feueranmachen). Darneben ist das Stäbchen, Aufenthalt der Herrschaft (Baas und seine Frau) die darin isst und die gewerblichen Arbeiter, Schneider, Sattler t Zimmermann etc. neben sich essen lässt, auch ihre Mittagsruhe hält. Stube und Stäbchen stehen durch ein kleines Wandfester und einen Ofen in Verbindung, ersteres, nach dem Stäbchen verhangen, dient zur Beaufsichtigung der Stube. Der Ofen, auf dem im Winter gekocht wird, entsendet in das Stäbchen eine Trommel, auf der ebenfalls gekocht werden kann. Mit dem Stübchen steht in der Regel eine Kammer, „bestes Zimmer" in Verbindung, worin neben Tisch, Stühlen und Sessel ein Glasschrank sieht, der das gewöhnliche und das Staatsporzellan, die verschiedenen, meist zinnernen Kaffe- kannen mit Drehkrahnen in stufenweiser Grösse, und die Gläser verwahrt. Eine andere Thür führt von der Küche in die Milchkammer, Spinde, wo im Winter die Milch verwahrt wird (im Sommer steht sie im Keller), auch Brod, Weck, Mehl, Gewürz etc. ihren Ort finden. Eine dritte Thür führt zu Kuh- und Pferdestall (mitunter auch gelrennte Gelasse). Die Mitte des Kuhstalles ist die Futlcrlenne (Dael), die an einer Seite den Kuh-, au anderer den Kälberstand und die Schweineställe hat. Aus dem Kuhstalle führt eine Leiter zum Hexelsöller und Hühnerhaus, in deren Nähe die Mägdekaininer ist. Mit dem Pferdestall stehen Heuspeicher und Kuechtekammer in Verbindung. Der Kuhstall gehört der Frau, seine Einkünfte fliessen ihr zu ; sie muss davon die kleinen Wirthschafls-Auslagen und für sich und ihre Kinder die Kleidung beschaffen. eßch Cort von Lindenhorst greue lo Dorpmunde bekenne vnd belüge in dussen appenen breyue, dat vor my is gekommen, Bertold van fSwansbol, der ich sat in Stat vnd in Stole eynes gehegeden gerichts op eynen vryen Stole myt mimen an der lorincheghe vnd de vorgt Bertolt dar vor my vnd vor dem vryen Stole opleyt vnde vtgenck vnd vortichnusse dede myt hande vnd mit munde des lorinchoues myt al syner tobehoringe vnd vort al des gudes dar de van dem Lorinchoue ynne bestoruen vnde recht ane hadden — vnde heuet dat opgelaten myt hande vnd myt munde ind hand vnd behofT Hermans van Neyhem, hyr waren an vnde ouer gerichtslude op beyden syden de dat sagen vnd horden dat hyr ordel vnd recht ouer genk as der vryen Stoles recht is — Thomes van Mengede, Haneinan van Dungelen und Maes Bransberch vnd ander guder lüde genoch. Dusses to tuge so hebbe ich Cort Greue to Dorpmunde vorgt. myn Ingesegel vme bede willen beyden partie an dussen breyfT gehangen, vnde ich Bertold hebbe myn Ingesegel myt Cort vursc. an deissen brieff gehangen. Datum MCCCC visesimo feria sexfa post letare ih. in jeiunio. Corts Siegel hat die 6 Schrägbalken und den bärtigen Kopf, Bertolds Siegel ist abgefallen. 1) Oben Seite 227 und folg. — 2) Oben S. 197. — 3) Oben S. 229 Anm. 43. — ") Oben S. 231 Anm. 75. — '•>) Vitruv II. sagt aedficia constituuntur in Gallia, Hispania, Lusitania, Aquitania, scandulis robusteis et stramentis. ■— 6 ) So zeigt Kupfertafel in Grami- naeus Jülichsolier Hochzeit, dass damals die Häuser des Düsseldorfer Marktplatzes sämmtlich mit Ausschluss des Rathhauses, aus Holz gebaut waren. Selbst fürstliche Häuser waren aus Holz, so 1188 das des Hugo von Renen (Heussen, hist. Episcopatum T. I. S.264.) Im 11. Jahrhundert hatte Graf Sigfrid von Northeim nur für sich und wenige Freunde eine aus Holz gezimmerte, jedoch durch einen Kamin ausgezeichnete Schlafstube, während sein ganzes Gefolge auf dem Söller untergebracht ward. Leib. Scr. B. I. 266. Selbst noch König Franz II. von Frankreich mussto sich bei den Jagden mit Bauernscheunen begnügen, Pappenheim, Chron. der Truch. v. "Wald. I. 125. — ') Seit den letzten 40 Jahren ist sie durch unsere, augenblicklich sehr eilige, alles zersetzende Zeit schon mannigfach verändert und dürfte nach einigen Decennien ganz vergessen sein. — «) Naoh eingezogener Erkundigung hat auch das Jülicher Land ganz dieselhe Einrichtung. Im Mittel- 297 Endlich führt eine Thür, oder auch offene Treppe, in den obern Stock, wo sich die Schlafstube für Bas, Frau und Kinder, der Kornsöller, die Rauchkammer und unter dem abhängenden Dache (Leuffen) der Beutel-, Kleider-, Obst- etc. Söller findet. Unter der aufsteigenden Treppe eine absteigende in den Keller für frische und eingemachte Gemüse, Milch, Bier etc. In der Nähe des Haupthauses steht die Scheune mit dem Schoppen, erstere, in der Mitte durch die Tenne quergetheilt, für die Aufbewahrung der Früchte, der andere für die Karren und sonstigen Ackergeräthe. Auf dem Hofe der Brunnen, die Hundehäuser, auch regelmässig eine Linde mit einer Holzbank, worunter bei gutem Wetter nach gethaner Arbeit die Musestunden verbracht werden. Dort raucht der Bas seine Abendpfeife, 9 ) während die Frau strickt,J5die Kinder spielen und die Mädchen und Burschen ihr vielstimmiges Lied ertönen lassen. Auch mag wohl der Mond dort ein glückliches Pärchen belauschen. Die Hausgenossen sind: Der Bauer (Bas), das Oherhaupl der Familie, und seine Frau; ihnen folgen die Kinder, welche meistens, wenn sie herangewachsen sind, bestimmte Stellen einnehmen und dafür gleich den Dienstboten besoldet werden, insbesondere besorgen die Mädchen das Nähen, Flicken, Stopfen, Plätten. Der oberste der Knechte ist der Grossknecht, auch Baumeister oder Pferdeknecht genannt, ihn folgen, nach der Grösse des Hofes, ein oder zwei Enken, ein Unlerenk (OetzelsjungeJ, ein oder zwei Kuhhirten. Dem Grossknecht gleich, jedoch mit anden Rechten, steht der Arbeitsknecht, unter ihm der zweite (mittelste) und auch dritte (unterste) Arbeiter. Das weibliche Personal besteht in Küchenmagd, Untermagd, Kuhmägde. Zu diesem stehenden Personale kommen in der Erntezeit noch auswärtige Arbeiter (Schnitter, Binderinnen), zur grossen Wäsche eine Waschfrau, ab und zu Sattler, Schneider etc., welche alle, neben der Kost, einen festen Lohn erhalten, und die Schnitter ausser dem Samenstroh und ein oder zwei freie Fuhren. Die Hausordnung ist folgende: Der Grossknecht muss vom 1. April bis 1. October (Gerionsmesse) um 2 Uhr aufstehen und die Pferde füttern bis 4 ühr, kann sich während des Futterns aber noch ab und zu legen, muss jedoch die übrigen Knechte so früh wecken, dass sie um 4 Uhr vor der Thüre angespannt stehen. Von 4 Uhr bis halb 8 oder 8 Uhr wird die Feldarbeit besorgt, dann kehren die Gespanne heim und findet eine Stunde Rast statt. Das Frühstück muss auf dem Tische stehen, bestehend in Suppe und Erdapfel mit Oelsauce. Bas, Frau und Mägde stehen um 5Uhrauf; die Kinder zur Schulzeit. Bei Tische sitzt der Grossknecht oben an, links von ihm die Knechte nach Rang, rechts der Arbeitsmann und dessen Unterthan, dann die Kuhmagd, Untermagd, endlich die Küchenmagd an der Tischecke, der sich der Kuhjunge an- schliesst. Der Grossknecht hat den Befehl am Tische, er klopft an und auf, d. h. wenn angefangen, wenn zu essen aufgehört werden soll. Dass Keiner unterlasse, das Messer sofort niederzulegen, wenn er aufgeklopft hat. Der Kuhhirt betet vor, die Küchenmagd trägt auf. Von 9—12 Uhr wird die Feldarbeit fortgesest, dann tritt 2 Stunden Ruhe und Pferdefütterung ein. Um 12 Uhr wird zu Mittag gegessen, man sitzt, wie vorher beschrieben. Die Speisen bestellen in Suppe, Gemüse und Fleisch. In einigen Häusern wird letzteres täglich gegeben, jedem ein ordentliches Stück, in anderen nur ein um den andern Tag „satt", das heisst, soviel einer begehrt. Nach Tisch tritt die Innung ein, d. h. die Knechte legen sich schlafen. Die Mägde, wenn sie gespült haben, können Theil nehmen. Eine halbe Stunde vor Anspannen, nach der Jahrzeit 2 oder 3 Uhr, finden sich alle zum Kaffe ein, der zur Zeit des Baus mit Weck (Weissbrod) auf das Feld gebracht wild. Von 2 resp. 3 Uhr bis 7 Uhr (im Bau bis 9 Uhr) im Winter nur bis Sonnenuntergang, werden die Feldarbeiten fortgesetzt. Um 7 Uhr (im Bau um 9 Uhr) kommt das Abendessen: Suppe, Gemüse vom Mittage, im Sommer auch Salat Man setzt sich wieder in obiger Ordnung. Der Salat wird noch jetzt mit den Fingern gegessen und daher jedermann aufgefordert, sich vor Tisch zu waschen. 9 Uhr gehen alle zu Bett. Im Winter, 1. October bis 1. April, steht der Grossknecht erst 5 Uhr auf, es wird um 6 Uhr gefrühstückt von Tagesgrauen bis Mittag gearbeitet, um 12 Uhr zu Mittag gegessen und von 12 Uhr bis Dunkel wieder gearbeitet. Das Gemüseputzen müssen die Mägde im Sommer nach, im Winter vor dem Abendessen verrichten. Im Sommer hatten sie früher sogenannte Flachsferien, wo sie eine gewisse Anzahl Stränge spinnen mussten. Jetzt spinnt man nicht mehr. Alle neu eintretenden Knechte und Mägde werden am ersten Abend, unter manchem possirlichen Sträuben, unter den Kamin geführt, wo man ihnen dreimal das Heel um den Kopf schwingt. Das soll den Dienst verfestigen. Der Geheelte muss (einen Schnaps) tractiren. Die Kirmes ist das Hauptfest des Jahres; dann gibt es für das „Volk", die „Lütt" satt Weck (Weisbrod.) Der Bas und seine Familie erhält Kalbsbraten mit Pflaumen, Compot und Reisbrei. Alle gehen auf den Tanz, nur die auswärtigen Dienstboten, welche ihre heimische Kirmes besuchten, haben das Recht auf die, worin sie dienen, verloren. Die Rechte stehen alle unter dem Bas, die Mägde unter der Frau. Der Kuhjuuge muss sich von Allen befehlen lassen, neben dem Kuhhüten, anspannen und Gemüse putzen helfen, Geschirr und die Schuhe reinigen. Er ist der alier- geplagteste, aber auch der privilegirte freche Bajazzo. Sein Hütgesang") lautet: A lo he-me ho ho. Co he lo hi lo he lau Co he lo hi lo he lau. Co he lau. De Aa-per*)Ful-fot stet ers 3E—-N—rT-i----- :JÄzr?sIr-hzrJr---N—N~fr—5 E—K —fr—--*—*—fr—- r*— } ^ i T~t—r~T— I —:—rT \ fe g* Tf^su^^i^äit^fjt; J rf^ |J ^' • * j a ^JT rff# " _ „ «rn», TTVln An Tlä TP! Q n—Tj-r^VN rlaQnll_nTivi/iV sl i-. G-i'-ii .-ir. Ja Ti-.jt. -»Xn n-ril f~*n Tl n Toll A 1/-\ ha.mQ Vi*-* "hl se-wen Uhr op De Plac-kop, de Sau-hunck de Sin- os de Lus-pön -gel. Co he lau A lo he-me ho ho. alter machten die wenigen zerstreut liegenden Burgen eine Ausnahme, siehe unten. — 9 ) Der Tabak und die noch zu erwähnende Kartoffel sind selbstredend neuern. Ursprungs. Der Tabak wurde erst 1534 in Europa und die Kartoffel gegen 1780 in unsere. Gegend eingeführt. — ,0 ) Im Jiilieher Lande die Burnes, d. h. die Feuerstocherinnen genannt. — 1] ) Im Jülichschen zwischen Niers und Erft, so schreibt mir Herr Pastor Laufs, dem ich dafür dankbar bin, wurde in seiner Jugend folgender Hutgesang gesungen, der ganz für seine Heimath Odenkirchen passe, wo Wiese und Wald zwar neben dem Acker liegen, letzterer aber überwiegend sei, das Füllen neben dem Hause weide, die Kuh aber auf das Feld hinausgetrieben werde: Tut, Tut, Horem He is do heme ähten, Do frett de Geck. Marienblatt, de Koh ist satt! De Koh de lopt im Koren! On hat de Koh vergüten. Do ruscht de Mühlen, Stopp er de Mull Wo mag de fühle Kohirt sien? Do hangt dat Speck. Do wedt dat Fühlen, Da blieft se satt. *) Hier wird der Kuhhirt des nächsten Hofes (im vorliegenden des Aaper Hofes) gemeint. Fahiio, Bocholtz 1. 298 ___ Als besondere unentgeltliche Nachbarpflichten eines Hofes werden gewissenhaft befolgt: beim Sterbefall das Ansagen des Todes, das Läuten zum Begräbniss, das Tragen oder Fahren der Leiche zum Kirchhofe, die Pathenstelle bei der Kindtaufe, das Stellen von Fuhren beim Umziehen. Wenn nun auch die Grundlagen der vorbeschriebenen Einrichtungen unbezweifelt den ältesten Zeiten angehören, so darf man doch nicht das ganze Bild darin verlegen. Das Haus bestand ursprünglich nur aus dem Viehstalle ; der Küche (anfänglich ohne Kamin), die auch das gemeinsame Ess- und Wohngelass war, und einer gemeinsamen Schlafstube. 12 ) Aus dieser Gemeinschaft schieden zuerst Hausherr und Frau aus, indem sie für das ihnen bis in die neueren Zeiten gemeinsam gebliebene Bett eine abgetrennte Kammer schufen. Später wurden auch die Schlafstellen des männlichen und weiblichen Personals geschieden, 13 ) dann entstanden nach und nach_ Stube, Stübchen und endlich bestes Zimmer. Das Haus des Landadels unterschied sich im Allgemeinen von dem beschriebenen Hofe durch nichts, als dass sich ein Gelass mehr darin vorfand und dass man seit dem 13. Jahrhundert zuweilen ein einziges, ganz aus Stein gemauertes Zimmer mit einem für sich bestehenden (zweiten) 1 *) Kamin (caminata) darin, antrifft, während das übrige Haus noch als ein ausgefachtes, mit Stroh gedecktes Gebäude dasteht. Auch diejenigen Adeligen, welche das Recht hatten, Burgen zu besitzen, unterscheiden sich kaum von den vorerwähnten in ihren Einrichtungen. — Der Thurm war für sie, ihre ganze Familie und Gesinde die Wohnung, worin schon der begrenzte Raum die Gemeinschaftlichkeit bedingte. Koch-, Wohn- und Schlafräume waren gemeinschaftlich, 15 ) die Nebengebäude, welche sich an den Thurm anlehnten, dienten den öconomischen Interessen und waren aus Holz leicht gebaut, und mit Stroh gedeckt. Erst nach und nach erhielt der Thurm auch steinerne Neben-Gebäude zur Bequemlichkeit des Hausherrn und seiner Familie, und bestanden daneben die landwirtschaftlichen Gebäude von dem engern Burghofe in eine, für sie neu angelegte Vorburg verdrängt. So sind auch die Burgen Lobberich und Bocholtz entstanden, doch zeichnen sie sich vor vielen anderen aus durch Geschmack im Ganzen und in einzelnen Theilen, z. B. in den Mans- werken des Pfortenhauses zu Bocholtz, in den erhaltenen Ornamenten von dortiger Burg etc. und bekunden in Verbindung mit der Pfarrkirche, dass im Mittelalter die Baukunst in Lobberich wohl vertreten war. Dem Hause entsprechen die Wirthschaftsgeräthe und Meubel. Irdene Gefässe, Tische und Bänke halfen dem ersten Bedürfnisse ab; im 11. Jahrhundert erschienen auch, aber selten, Bettstellen; 1544 schlief die Tochter des Johann von Bocholtz zu Roermund noch auf Streu. ,6 ) Die Bänke und Tische bestanden nur aus rohen Bohlen, die man mit vier Löchern versah, worin eingekeilte Pfähle als Ständer dienten. Der gemeinsame Esstisch hing an einem Ende mittelst einer Achse an der Wand, und wurde Mittags heruntergelassen und mittelst eines ebenfalls durch eine Achse beweglichen Fusses an seinem losen Ende gestützt. Wenn so noch Ende des 16. Jahrhunderts der Zustand in einem grossen Theile Deutschlands war, so ist er auf der Burg Bocholtz schon verbessert. Es finden sich dort neben ordentlichen, mit Schubladen versehenen Tischen, schon Stühle, Sessel, Tresors (Büffets), Bettstellen, Tapeten, Zinngeschirr, und wenn sich auch die Kleidungsstücke, Leinwand und Kostbarkeiten, nur in Kisten verwahrt finden, so sind diese doch geschnitzt. Freilich fehlt dabei noch immer Vieles, was heut zu Tage unserm hiesigen Landmanne das Leben angenehmer macht. ") So finden sich erst 1679 (S. 229), wo die silbernen Geräthe beginnen, Löffel und Gabel vor, und zwar ein einziges Exemplar, mit dem Messer als grosser Schatz zu einem Bestecke vereint. 12 ) Die Kötterhäuser einiger Gegenden Westphalens, die Bauernhäuser in der Twente (Sloet tot Oldhuis Overys. Alm. van Oudh. en Lett. 1838 S. 131) und in Preussen bieten sogar noch jetzt weniger. Sloet schreibt: Das Haus des Twentischen Landmannes ist ein viereckiger Bau, bis unters Dach offen, in dessen Spitze eine Oeffnung ist, den Rauch durchzulassen. So, zwischen denselben vier Wänden, auf einer Flur von Lehm, leben Mann und Frau, Knecht und Magd, Pferde, Kühe, Ferken und Katzen, aammt dem bissigen Hausdoggen, friedlich nebeneinander. — 13 ) Selbst der Palast des Kaisers Ruprecht zu Heidelberg im Schlosse, gegen 1400 vollendet, gibt in seinen (8) Gelassen den Beweis der ursprünglichen Gemeinschaftlichkeit; nicht minder die Dogenwohnung im Palast zu Venedig, der Palast Kaiser Friedrichs I. in der Burg Gelnhausen (Hundshagen) und manches alte Haus Cölns. Auch haben wir Berichte darüber in den Schreins-Urkunden Cölns, und über ihr Fortbestehen bis ins 16. Jahrhundert hinaus selbst in manchem gedruckten Werke, z. B. in Sastrows Leben, herausgegeben von Mohnike, Bd. 1. S. 288, wo in einer Comthurei 1542 der Hausherr, die Concubine, der Hausgeistliche, Schreiber und die reitenden Diener zusammen zu Tische sitzen, S. 235, wo im Wirthshause Gäste und Fuhrleute an einer Tafel speisen, und S. 293, wo Eheleute und Junggesellen in einer Stube neben einander, theilweise sogar nackt (siehe unten) schlafen. Auch die Abbildungen von der Burg Habsburg in Herrgott Geneal. habsburgica werden eine Anschauung von der einfachen Lebensweise unserer Vorfahren geben. — 14 ) Man findet vor dieser Zeit nur den Kamin des Küchenheerdes. —■ ,5 ) Selbst in dem reichen Cöln wohnten manche der ersten adeligen Familien auf solchen Thürmen, z. B. Zweige der Spiegel und der Overstolz auf der Mars- und Severinspforte. Hierüber mehr in meiner Topographie Cölns. — ") Dieser Fall steht nicht vereinzelt; um dieselbe Zeit blieben in Westphalen bei einer Hochzeit mehrere Domherren und Prälaten sammt verschiedenen von der Ritterschaft auf die Streu angewiesen, es waren für 25 Hochzeitsgäste nur zwei Betten vorhanden, von denen eins der Dompropst erhielt. (Archiv Löringhof.) — ") Ich habe noch vor 50 Jahren solche Tische durchgängig in den Westpbälischen Bauernhäusern gefunden, in einigen war in der Mitte ein Kump ausgehöhlt, der als Essschüssel diente. — I8 ) Man darf die früheren Verhältnisse nicht mit unseren Augen messen. Der Luxus, der seit 150 Jahren seinen ersten Anlauf genommen hat, auch das innere häusliche Leben zu umstalten, und der seit den letzten 20 Jahren unsern gewöhnlichen Landmann angeregt hat, sein Haus massiv aus Backsteinen aufzuführen, es innen mit Kochheerden, zierlichen Oefen, gepolsterten Stühlen, Sesseln und Kanapees, Tapeten, Spiegeln, Kupferstichen, geblümten Gardinen und Spreiten, sprungfedernen Betten, Kommoden, hohen Schränken, Tischtüchern und Servietten aus Bildwerk, blanken Messern und Gabeln, geblümtem Porzellan, leuchtendem Kupfer- und Messinggeschirr, und nicht selten mit musikalischen Instrumenten (Ciavier) zu schmücken, hätte vor dreihundert Jahren die Verhältnisse des ersten Edelmanns überboten und seinen Neid erregt. Ging es doch noch ähnlich dem landwirtschaftlichen Minister vor 4 bis 5 Jahren im Kloster Nicolaus bei Dyck. Er war unwillig, dass die Schüler dort einen besseren (vom Fürsten zu Dyck eingerichteten) Speisesaal als er selbst hatten, dass Tischtücher aufgelegt und Comoden für sie vorhanden waren etc. Freilich stehen die meisten Rittersitze in Preussen in ihren Einrichtungen weit unter unsern Bauernhöfen. Hier noch eine urkundliche Darstellung von circa 1300, wie ein Cölnischer Erzbischof lebte, wenn er nach Soest zog. „Sobald der Erzbischof nach Soest kömmt, muss ihm der Land-Marschall von Westphalen, welcher sich dort aufhält, auf eine halbe Meile weit entgegeneilen, und ihm 299 ♦>fnmenlafeöet* F. Nahrungsmittel, Bodencultur, Viehstand, Zinsfuss, Mahlzeiten. Die Nahrungsmittel einer Gegend hängen von deren Productivität oder Handel ab. In Lobberieh stand aber die Ackerwirthschatt bis zum Beginne des 17. Jahrhunderts noch auf keiner besonderen Stufe. Das Bauland war, um gegen das Wild geschützt zu sein, in Kämpe') eingeschlossen, jeder von 3 und mehreren Morgen. 2 ) Der Ertrag erscheint geringe 3 ) und bestand in Roggen, Hafer und Flachs. 4 ) 1447 wird Malz 5 ) und 1461 neben Flachs auch Rübsaat 6 ) erwähnt. Weizen kommt erst 1584 vor, 7 ) Wachszins 1541, 8 ) Gemüse und Obstgärten sind selten. 9 ) Es bestand Drei-Felderwirthschaft, l0 ) wobei auf Dünger wenig Sorgfalt verwendet zu sein scheint, denn Stroh und Kaaf und seinen Freunden, welche mit ihm kommen, Herberge anweisen und Diejenigen, welchen die Herberge obliegt, müssen ihren Gästen Stroh, sofern sie es haben, Wasser und andere Bequemlichkeiten nach ihrem Vermögen verabreichen. Henrich v. Lake, Arnold und die kleinen Hartarde, welche Marschalke (für den erzbischöfl. Hof) sind, erhalten, je einer von ihnen täglich, so lange der Erzbischof in Soest ist, einmal die Kost, desgleichen Hermann von Rüden und seine Genossen, welche die Briefe, die ihnen zwischen Rhein und Weser überliefert werden, nach Soest bringen müssen. Albero von Thünen muss 12 Krüge liefern, jeder von der Grösse eines Quartes, damit der Erzbischof Gefässe hat, Wein darin zu füllen, und auch er wird einmal im Tage gespeist. Rudolph und Theoderich, die Gerichtsboten zu Soest, haben für den Erzbischof das Bier auf Borg zu holen, welches jedoch durch den letzteren vor seiner Abreise zu bezahlen ist, und auch sie werden einmal des Tages beköstigt. Desgleichen Gerhard von Bigge und Johann Rensinck, ebenfalls zwei Geriohtsboten, welche dem Erzbisehofe während seines Aufenthaltes eine Zinge, einen Trog und einen Mörser leihen müssen. Der Gerichtsbote Detmar muss dem Villicus (Gutsverwalter) zu Gelmene die Ankunft des Erzbischofs melden, damit er Stroh und Holz anfahre, Marcwordus von Loe zwei grosse Kessel in den Bischofshof liefern, und Hildeger von Hervord einen Kessel, eine Schüssel und ein Beil; Heineman von Broke mit seinen Genossen muss den Bratspiess aus dem Hause zu Nutherien herbeischleppen. Wychman von Vlerycke wegen des Hausos Hiddinchusen die kleinen Bratspiesse liefern und den Pfeffer mahlen; das Hospital mit Druda, derWittwe des Theodorich von Mederke, haben wegen des Hauses Mulinc- husen und Elfeldehusen die irdenen Töpfe zu beschaffen, Marsuedis, Schwester des Bruno Maken, muss die Schrägen unter die Tische, ohne die Tischblätter, geben und den Platz, wo der Erzbischof zu Gericht sitzen wird, aufbauen und bedecken, wofür ihr jedoch der Villicus von Gelmene das Holz und das Reisig und der Richter die Nägel und die Erde liefern muss." Henrich von Voickinchusen und ein Genosse haben das Futter, Muhlfutter genannt, anzufahren, Hadewig, Tochter des Ade von Lünen, liefert zwei Paar Filzschuhe, wofür ihr jedoch das Sohlleder verabreicht wird, Johann der Schuster reinigt den bischöflichen Keller, damit der Wein des Erzbischofs darin verwahrt werden könne und Arthur von Eversberg ist verpflichtet, die Falkoniere des Erzbischofs zu beherbergen. Alle diese Personen, auch die benannten Weiber, bekommen ebenfalls einmal täglich die Kost, von der nur das genannte Hospital, der Genosse des Henrich von Voickinchusen und die Genossen des Heynemann von Broke ausgeschlossen sind. Zuletzt heisst es: Herr Hermann von Plettenbracht, Ritter, besitzt vom Erz- bischofe ein Lehn, Botenlehn genannt, bestehend in 15 Morgen Ackerland auf der Hare, dem Baumhofe des erzbischöflichen Hofes zu Soest und 13 Schillinge und 6 Pfennige jährlich, dafür muss er zu dem ßotdink (gebotenen Gericht), wenn der Erzbisehof ein solches anberaumt und selbst Vorsitzen will, in diesen Hof 7 Unter-Betten (Iectisternia) mit ebensovielen Pfühlen und Küssen aus dem zu jenem Baumhofe gehörigen Hause liefern. Zuletzt werden noch 9 Personen namhaft gemacht, welche dem Schulteis von Soest 10 Pferde leihen müssen, sobald dieser vom Erzbischof den Auftrag erhält, eine bewaffnete Reise zu unternehmen (die erzbischöflichen Urtheile zu vollstrecken.) 1 ) D. h. das Grundstück war mit einem Walle umgeben, auf dem Gehölz verpflanzt war, nur eine mit einem Schlagbaum versehene Oeffnung in demselben gewährte Zutritt. So war der Zustand noch vor 30 Jahren in Westphalen allgemein, so ist er noch jetzt in Holstein. — 2 ) So sind 15-17 50 Morgen in 15 Kämpe getheilt, II. S. 133. 1613 wird ein Kamp von 18 M. genannt, S. 187. — 3) 1375 thun 28 Morgen nur 2 Malter 4 Sester Roggen Pacht (S. -12 Nr. 22), 1570 17'/ 2 Morgen 16 Malter Hafer Erbpacht (S. 151 Nr. 89.) — 4 ) 1375 bedingt sich der Herzog Roggen als Pacht (S. 42), 1432 ist ebenfalls nur von Roggenpacht die Rede (S. 54 Nr. 2, 55 Nr. 5), selbst eine Mühle gibt 1441 eine Roggenpacht (S. 57); 1456 wird eine Stiftsdame nur mit Roggen (jährlich 3 Malter) ausgestattet (S.70) und zwei andere erhalten 1461 11 Malter Paar Korn (halb Roggen halb Hafer) und 16 Malter Roggen (S. 72). Der Zehnte liefert 1486 nur Roggen und Paar Korn (S. 76), 1519 bestehen sämmtliche Abgaben an den Herzog in Roggen und Hafer (S. 93), 1522 wird die Leibzucht einer adligen Dame auf Roggenrentc abgeschlossen (S. 94), 1531 wird den Armen eine Roggenrente geschenkt (S. 102) und in dem Testamente und in der Theilung von 1538 nur Roggen erwähnt. Der Flachs geht aus den Latenabgaben hervor, s. oben S. 292 und unten Anmerk. (>• Die geringe Abgabe (nur 6 3 / 5 Pfund jährlich) beweist den geringen Anbau. — 6 ) S. 61, es steht hoch im Preise nach der Summe, die daran 1 geliehen wird, Bier kommt 1533 vor. — 6 ) S. 72. — : ) S. 171 Nr. 226. Im Jülichschen wurde er viel früher gebaut; zu Garzweilcr 1554 (S. 140). Aeltere Nachweisungen bei Lac. Urkdb. — 8 ) S. 103. — o) S. die obige Güternach Weisung, — 10 ) Das bekunden die Frucht - Pahno, BochoHz I. 7-i 300 gab man für das Einfahren der Frucht. ") Auch der Adel bestellte den Acker selbst oder hatte ihn mit einem Ilaibmann in Halbbau. I2 ) Ausser dem Ackerlande gab es Pasch (Weiden) und Benden (Wiesen). 13 ) Zu jedem Hofe gehörte ein Eichengeliölz ?i) und dem ganzen Kirchspiel gemeinschaftlich die Gemeinde (Weide und Wald), welche rücksichtlich des Holzungsrechts in Gewalten getheilt war, 13 ) und sonst zur Weide, namentlich für Schafe, ,6 ) und Mast der Schweine ") benutzt wurde. Merkwürdig ist, dass schon 1449 ein Weinberg an der Heeresstrasse bestand, wahrscheinlich auf den Gründen der Abtei Pantaleon. I8 ) Ausserdem findet man den Boden zu Kachelbrennen benutzt. 10 ) An Vieh werden aufgeführt: Pferde, Kühe, Rinder, Mast- und Faselschweine, Schafe, Lämmer, Hühner, Capaunen, Gänse, Bienen. 20 ) Die Fischerei lieferte Aale und Butten. 21 ) Handel war so gut wie keiner; nur von Zufuhr an Ochsen, Butter, holländischem und grünem Käse wird berichtet, 22 ) sowie von Seife. Die Gewerbe waren durch Färber, Fassbinder, Schmiede, Schlosser, Schneider, Zimmerleute 23 ) vertreten. Der Zinsfuss stand sets hoch, nie unter 6 Procent, 2i ) mit Strafclauseln, die zum Rutscherzins führten. 25 ) Nach diesen Vorausschickungen lässt sich begreifen, dass die Mahlzeiten sehr einfach waren. Man ging nie, ohne die Hände gewaschen zu haben, 26 ) zu Tisch; 2 ') es war dieses nöthig, weil man mit den Fingern ass 28 ) und in der Regel aus einer Schüssel. 29 ) Morgens gab es Suppe und Brod; Mittags 12 Uhr 30 ) (zur Nonen) zwei Schüsseln, ein Brei aus Hafergrütze oder Roggenmehl mit Milch, ausnahmsweise Erbsenbrei mit Schweinefleisch, dann grün Gemüse mit Fleisch, meist geräuchert, 31 ) oder Fisch, namentlich Häringe oder Stockfisch, beim Adel zuweilen ein Huhn, ein Capaun, eine Gans, Wildbrett oder frische Fische, gebraten und auch in Pastetenform. Bei einer ganz feierlichen Gelegenheit werden auch Krebse genannt, die man mit viel Kosten weit her kommen lässt. 32 ) In äusserst seltenen Fällen gab es auch Dessert aus verchiedenen Kuchen, Kraut (Syrup aus Aepfel, Birnen oder Rüben), Torten, Compot, gebratene Kastanien, Nüsse, Mandeln, Rosinen. Das Getränk war Bier, 33 ) ausnahmsweise Wein. 3i ) Alle Schüsseln wurden stark gewürzt, 35 ) weil man Magen-Erkältungen scheute. Abends 7 Uhr wurden die vom Mittag erübrigten Speisen verzehrt mit Brod. Der Tisch war mit einem Tuche hedeckt und die Sitze hatten bei den Reicheren Küssen. Der beste Platz war in der Mitte. 36 ) Das Bild an der Spitze dieses gibt einen Begriff von einer Fürstentafel aus dem Jahre 1308. Es ist aus dem berühmten Balduinum 37 ) zu Coblenz entnommen und stellt den Erzbischof Balduin von Trier dar, wie er zu Tische sitzt. Rechts von ihm die Frauen, links die Männer. Vor dem Tische, der im offenen Felde steht, sieht man, den Rücken den Beschauern zugewandt, den Hofmeister mit seinem Stabe. Zwei Truchsesse (Speiseträger) bringen die Speisen, der Schenk den Wein, alle drei zu Pferde, angeführt von dem Marschalle mit dem Stabe. Der eine Truchsess bringt die Suppe, der andere in zwei Schüsseln das Gemüse und Fleisch. Die gebratenen Hühner gattungen und die drei Mist|alire (S. 208 Nr. 420). — ») S. 76. — ") So 1432, 1523, 1584, S. 55; im Jahre 1584 ist der Ackerhof des Sitzes Bocholtz nur mit 6 Kühen, 3 Kindern, G Mast- und 8 Faselschweinen und einigen Schaafen besetzt, jetzt wird man darauf mehr als das Doppelte an Rindvieh halten. — ") Vergleiche die Güteraufstellung — 14 ) S. 89 Anno 1509. — i*>) So hatte das Pantalconsstift 1449 die ihrige, S. 42 Anmerkung — ,6 ) S. 55 Nr. 6. — ir ) Siehe hierüber weitläufig Fahne: von Hövel, insbesondere das Urkundenbuch. — 18 ) S. 42, Anmerkung, auch an anderen Stellen im Güterverzeichniss. 1432 kommt schon eine Ohm Wein als jährliche Abgabe vor, S. 55, Nr. 5. — 10 ) S. 104. — 20 ) Siehe die vorigen Anm. 12 und IG. Der schmale Zehnten lieferte 1476: Lämmer, Flachs, Hühner, Capaunen, Gänse und Bienen (S. 76). — 21 ) S. 76. — 22 ) 1553 Seite 104, hierbei stellt sich der hohe Werth des Geldes heraus; ein halbes Fass Butter, 100 Pfund grüner und 50 Pfund holländischer Käse kosteten nur 12 Gulden, ein Ochse 1530 23 Philippsgulden und 1531 kosteten zwei nur 33 derselben. — 23 ) S. das Verzeichniss der Güter, auch IL S. 103 wird eines Scrueder (Schneiders) gedacht. Wäre die Unterscheidung bei Gründler Pol. richtig: Stadt sei der Ort, wo bürgerliche Nahrung unter einem Magistrate betrieben wird, Flecken, wo unter einem einzelnen Beamten, Dorf, wo man nur Ackerbau und Viehzucht treibt, so gehörte Lobberich vormals unter die Flecken. — 24 ) 1567 ist der Zinssatz 8 (Si 150 Nr. 167) 1569 bei einem Rentkaufe 6 (S. 151), 1567 bei baaren Darlehn 15y 2 Procent (S. 178 Nr. 266), 1599 und 1611 6 Proc. (S. 181 und 185.) In Westphalen 1579 nur 5 , 1592 6'/ 2 Proc. (S. 163, 177.) — «) 1486 II. S. 83 findet sich ein solcher, der täglich einen Gulden wächst. Wegen Rutscherzins überhaupt siehe oben Seite 291 E. — 20 ) Lotis manibus heisst es im zwölften Jahrhundert bei Kluit hist. crit. Hol]. I. S. 163 (siehe auch unten Anmerkung 39.) — 21 ) So der älteste deutsche Name bei Otfrid in der Evangel. Uebers. und „Diseus noster" in Carl des Grossen Capit. I. Ball. I. S. 335 §. 24. — 28 _) Es ist uns zwar die Nachricht erhalten (Dandolo 247), dass im 11. Jahrhundert ein Doge von Venedig eine Frau aus Constantinopel heirathete, welche die von ganz Venedig missbilligte Ucppigkeit so weit trieb, dass sie sich nicht mit gewöhnlichem, sondern mit Seifenwasscr wusch und die Speisen nicht mit den Fingern, sondern mit zweizackigen goldenen Gäbelchen in den Mund steckte, allein dieses einselne Beispiel hat keine Nachahmung gefunden; so wie nach Homer die Trojaner mit den Fingern assen, so thaten es auch später die deutschen Kaiser. Wie oben beschrieben, war das einzige Tischinstrument das Messer, welches der Wohlhabende stets an seiner Seite führte. Selbst der Kaiser Carl V., in dessen Reich die Sonne nicht unterging, speiste nur mit den Fingern. (Sastrow II. S. 87.) In der Familie Bocholtz finden wir erst 1679 Gabel und Löffel, siehe II. Seite 229. — 2U ) Gert von der Schuren Chronik, beschreibt ein Gastmahl, welches Graf Engelbert von der Mark 1360 bei seiner Anwesenheit in Königsberg 600 Herren gab. Es bestand aus vier Gängen, jeder zu vier Schüsseln; zuletzt, als 17. Gericht, wurde Ciaret (Snaps) mit Gebäck und frischem Weisbrode aufgetragen. Die Gäste sassen nach ihrem Range und assen zu zwei, aus derselben Schüssel. Zwei Köche hatten acht Tage nothwendig gehabt, das Mahl zu bereiten, welches 1300 alte Schilde kostete. — 30 ) Noch im 17. Jahrhundert die übliche Zeit. Graf von Hohenlohe beklagt sich, dass ihn die Stände über diese Zeit hätten warten lassen. Bor. Nederl. Hist. B. 33 S. 240. — 3I ) Der jülichsche Marschall und die Truppen, welche er commandirte, erhielten geräucherte Ochsenzungen als Mundbedarf. Lac. Arch. I. S. 397. — 32 ) n. S. 104. — 33 ) Grütbier, von Malz und dem Grütkraute gebraut. Die Braugerechtsame im Amt Krickenbeck war geldrisches Lehn. — M ) 1567 findet er sich bei der Todtenfeier, IL S. 148, als Gerichsgebühr II. 91. — <">) Als Gewürze dienten nach den Amtsrechnungen: Saffran, Salz, Kümmel, Paradieskorn, Muscatnuss und Blume, Nägelchen, Ingwer, Caneel xmd besonders Pfeffer und Mostert, welche man in unglaublichen Quantitäten ass. — ") Nach Bd. 3 S. 2 Cap. IV. dem Hausherrn gegenüber. — 3 ") Ein Pergament-Codex mit mehreren Dutzend blattgrossen, colorirten Darstellungen aus dem Leben des Erzbischofs Balduin, worin er alle, bis zu ihm herab vorhandenen Urkunden des Erzstifts Trier hat abschreiben stehen bereits auf dem Tische, auch Compot in kleinen Schüsseln und Stengelgefässen. Daneben Weck (kleine Weizen- brode.) Die einzigen Esswerkzeuge sind Messer, nicht einmal für jede Person eins. 38 ) Den Pokal, der beim Trunk von Mund zu Munde gehen wird, bringt der Schenk. Ein zweites Bild wird die Tafelverhältnisse jener Zeit vervollständigen, es ist ebenfalls aus dem Balduinum und hat die Unterschrift: Eex militibus, Regina dominabus dederunt manducare. Die Sccne spielt in Ober-Italien, diesesmal in einem geschlossenen Räume, der in den Darstellungen dieses Buches überall durch die Bogenstellungen angedeutet wird. Männer und Frauen sitzen an getrennten Tischen, der Erzbischof neben dem Könige. Vor dem Tische steht wieder der Hofmeister mit dem Stabe. Die beiden Truchsesse sind zu Fuss, deshalb fehlt auch der Marschall. Die Tafel ist wie vorher bestellt, nur sind noch weniger (2) Messer vorhanden. Das Essen mit den Fingern wird durch eine der Fürstinnen verdeutlicht, die in die Schüssel nach dem Huhne greift. 30 ) lassen. — 38) In jener Zeit und noch zweihundert Jahre später musste jeder Mann sein Essmesser bei sich führen. Es findet sich ebensowohl an der Seite des Kitters wie des Kaisers. So hat es König Wilhelm 1217 auf dem Grabmale im Dome zu Mainz an der Hüfte hangen. Die einfache Lebensweise allein, von der noch mehreres unten folgt, machte die anstrengenden Kriege und Züge jener Zeit möglich. Karl der Grosse wäre ohne diese Einfachheit nie zu seiner Grösse gelangt. Man wird dabei aber auch an Athaeneus L. V. erinnert, wenn er von den Celten schreibt: „Sie speisen an hölzernen Tischen. Ihre Nahrung ist Brod und Fleisch, geröstet, gebraten oder gekocht. Sie essen mit den Händen, indem sie mit den Zähnen die einzelnen Bissen von den grösseren Stücken abreissen. Wo die Zähne nicht ausreichen, bedienen sie sich eines kleinen Messers, das jeder bei sich trägt. Fische bereiten sie mit Essig und Kümmel zu. Letzteren schütten sie auch in ihr Getränk. Sie sitzen im Halbkreise, die Mitte ist der Ehrenplatz neben dem Hausherrn, an diese schliessen sich die übrigen dam Kange nach an. Ihre Mahlzeiten enden zuweilen blutig." Wie wegen eines zu grossen Bissens von einer Hirschleber sogar unter kaiserlichen Gesandten ein tödtlicher Messerstich erfolgte, ist Bd. 3 S. 2 Cap. IV. erzählt. — 30 ) Die beste Anschauung geben uns für unsere Gegend die Essen, welche in den meisten Herrlichkeiten des Niederrheins vormals von dem Grundherrn oder dessen Schulteis den Schöffen gegeben werden mussten. Sie waren alle an ganz feste, in das graue Alterthum hineinragende Formen gebunden und sind uns darüber in Weisthümern aus verschiedenen Orten umständliche Nachrichten erhalten. Hier eine Beschreibung des sogenannten Dries-(Andreas) Essens zu Süchteln, welches der Abtei Pantaleon zu Cöln als dortigem Grundherrn zur Last fiel. Sie ist dem Weisthum von 1563 in libro curmedarum entnommen. Das Essen, sagt die Urkunde, wird am 6. Tage nach Andreas jährlich gehalten. Die erste Einladung dazu erfolgt in der Kirche, auf Allerheiligen unmittelbar nach der Predigt, und muss drei Sonntage hinter einander wiederholt werden, es gehören dazu 21 Personen, nämlich: die sieben Scheffen, der Pastor, Küster, Statthalter des Abts, der Gruterer, der Müller, die beiden Förster, drei Einwohner gewisser Kotten, die den Holzhau jährlich zu besorgen hatten, der Hufschmied des Schulteishofes, der Kuhhirt und zwei Spielleute. Zur Begründung heisst es; dieScheffen werden geladen, damit sie sich jährlich, die älteren die jüngeren, belehren können, welche Privilegien und Herrlichkeit (Gewalt) nach den ihnen von den Eltern gewordenen Ueberlieferungen der Abt und das Kloster Pantaleon zu Süchteln besitzen; der Pastor, damit er vor Tische das Benedicite und nach Tische das Gratias bete und das Willkomm der Scheffen und Wohl des Abtes ausbringe; der Küster, damit er die Scheffen bediene und den Ueberfluss den Armen reiche; der Grutner, weil er die „Grüt oder hoep", d. h. den Hopfen zu dem Andreas-Bier umsonst geben; der Müller, weil er das Malz zum Bier, den Roggen und Weizen zu dem Brode und den Wecken für das Essen umsonst mahlen muss; die zwei Förster (Holzgraf und Buschhüter), weil sie das zum Hau bestimmte Holz umsonst zeichnen, die drei Kötter, weil sie dieses Holz umsonst hauen und aufladen; der Schmied, weil er, so oft er berufen wird, die Pferde des Abts oder des Schulteis zu beschlagen, dem Schulteis eine neue Boster oder Zarige nach dessen Wahl umsonst liefern muss; der Kuhhirt, weil er die Kühe des Abts und Schulteis das ganze Jahr umsonst hütet; die beiden Spielleute , weil sie beim Einholen der Scheffen bei dem Essen voranschreiten und spielen müssen, auch zwischen den einzelnen Gerichten ihre Instrumente ertönen lassen sollen. Ausserdem liegt dem einen der drei Kötter ob, in der Küche dem Koch und dem andern, in der Kammer, wo die Scheffen essen, das Feuer zu stochen und Holz herbeizutragen, dieser letztere ist insbesondere noch verpflichtet beim Auftragen der Speisen behülflich zu sein. Der dritte Kötter ist verpflichtet, die Gerätschaften herbei zu schleppen und zu spiihlen. Diese drei Kötter essen nicht mit an den unten zu besprechenden Tafeln, sondern mit dem Koch in der Küche. Der Buschhüter hat die Verpflichtung, das Tafelbrot zu schneiden (jedem Scheffen 5 Schnitten uud 2 Micken Weck [Weizen] und 2 Micken Brod), einzuschenken, die Tische abzuräumen und die Töpfe zu spühlen. Der Kuhhirt endlich muss drei Besen mitbringen und die Tage des Essens das Haus des Schulteis rein halten. Das Essen dauert von Sonntag Morgens bis Dienstag Abends; an jedem Tage werden an drei Tischen zwei Mahlzeilen aufgetragen, Mittags und Abends eine Der besondere Verlauf ist folgender. Sonntag Morgens holt der Schulteis in Begleitung der beiden Spielleute die Scheffen vom Friedhofe (Kirchhofe) ab, woselbst er ihnen 1 Quart Wein, 1 Quart Bier, 2 Micken Weck und 2 Micken Brod auf einem Teller, worauf Salz liegt, darbieten muss, mit der Frage, ob es genüge. Dann geht es im Zuge zu des Schulteis Hof. Dort in der Kammer angekommen, in welcher gegessen werden soll, klopft der Schulteis mit seinem Stock dreimal auf die Thür und wiederholt dieses Zeichen, 60 oft eine neue Person, die zum Essen gehört, eintritt. Sind alle zusammen, so giesst er jedem Scheffen das Wasser über die Hände und reicht ihm das Handtuch zum Trocknen. Dann spricht der Pastor das Benedicite, fordert die Scheffen jeden einzeln auf, sich zu setzen, während der Schulteis ihnen einzeln ein neues Messer mit einer neuen Scheide und einem neuen Kiemen überreicht, die Spielleute zu spielen anfangen und der Koch auftragen lässt. Es sind drei verschiedene Tische hergerichtet, der erste für die Scheffen, denen der Schulteis oder sein Knecht auftragen muss. An ihm wird für je zwei angerichtet und aufgetragen, dabei muss auch für"den Fehlenden und Todten seine Portion da sein. Die Reihefolge der Gerichte ist Mittags folgende: 1. für je zwei Scheffen ein Viertel einer gebratenen Gans und jedem ein Schüsselchen mit Aepfelmuss; 2. für je zwei eine „Spies-Pletzer" und eine Grützwurst und jedem ein Sßhüsselchen mit Mostert; 3. für je zwei eine Schüssel 302 Die durch das einfache Leben bedingte GIcicbmässigkeit in dem Essen des Bauers und des Adels erklärt den Anspruch des Grundherrn oder seines Schulteis 4U ) auf Beköstigung, wenn er sich in Gerichtsangelegenheiten in das Haus seiner Gerichtscingesessenen begeben muss; er wird durch nichts als durch ein Mass Wein ausgezeichnet. Die Gemeinschaft aller Hausbewohner und Gäste am selben Tische veranlasste weiterhin gewisse allgemeine Vcrhaltungs- regeln, welche Hans Sachs folgender Art zur Beachtung für seine Zeitgenossen unter der Uebcrschrift: „Ein schone Tischzucht" in Verse gebracht und mit einem characteristischen Bilde versehen hat. Ich gebe sie nach dem originalen Elugblatte wieder: Hör Mensch so du zu Tisch wilt gan Dein hend soll du gewachen han Lang Negel zimen auch nit wol Die man heimlich abschnyden sol Am Tisch setz dich nicht oben an Der llausuatler wöls denn selbs han Der Benedeyung nicht vergiss In (»olles nanien heb an vnd iss. Die Eltisien anl'ahen lass Darnach iss züchtiklicher mas. Njcht schnaude oder Sewisch schmalz Nipht vngeslümb nach dem Brod plalz Das du kein geschir vmbstossen Ihust Das brodt sehnet nit an deiner prust Das geschnitten Brodt oder weck Mit deinen henden nicht verdeck Vnd bjock nicht mit den zenen ein Vnd greylf auch für deinen Ort allein Thu nicht in der Schüssel vuibslürn Darob halten will nicht gebürn. Den löffel nimb auch nicht zu vol Wann du treyllest, es steht nicht wol. Und greylT nach keiner speyse mehr Bis dir dein mund is worden lehr Redt nicht mit vollem mund, sey mesig Sey in der Schüssel nit gefresig Der allerletzt drin, ob dem Tisch Zerscheid das lleysch vnd brich die Fisch Vnd kewe mit verschlossen» Mundt Schlag nit die Zung auss wie ein hundt. Zu lecken, thu nicht geylzig schlincken Vnd wisch den mundt ehe du wilt trincken Das du nicht schmaltzig machst den Wein Trinck sillich vnd hust nicht darein Thu auch nicht Kröllzen oder Kreysten Schüt dich nicht vnd sey am weysten Setz hubschlich vngeschüttet nider Bring keym andern zu trincken wider. Füll kein glas mit dem andern nicht Wurlf auch aulf nyemandt dein Gesicht Als ob du merkest aulf sein Essen Wer neben dir am Tisch ist gsessen Den jrre nicht mit deim elbogen Sitz auffgerichlet fein geschmogen Ruck nit hin vnd her aulT der benck Das du uit machest ein ges'enck Lass dein füss vndern Tisch nit gampern Dar zu Mit dich vor allen schampern Worten, nachred, gespült vnd lachen Sey erbarlich in allen Sachen Zu bulerey lass dich nit mereken Thu auch nyemandt aulf hader stereken Gezenck am Tisch gar vbel stat Sag nichts darob man Grawen hat Vnd thu dich auch am Tisch nit schneülzen Das andre nit an dir Ihun scheützen Gehe nicht vmbzaussen in der nassn Des zen stürn soltu dich nicht massn Im kopff soltu dich auch nicht krawen Auch sollen .lunckfrawen vnd frawen Nach keinem Floch hinder fischen Ans Tischtuch soll sich niemandt wischen Auch leg dein kopff nicht in die hend Leyn dich nicht binden an die Wend Bis das mahl hat seinem aussgangk Dann sag Gott heymlich lob vnd Danck Der dir dein Speyse hat beschert Auss vätterlicher handt ernert Darnach soltu vom Tisch auflstehn Dein hand waschen, vnd widergehn An dein gewerb vnd arbeit schwer Das wünscht H(ans) S(achs) Schumacher. gedrückt zu Nürnberg Bey Wolffgang Strauch. Rindfleisch und jedem ein Schüsselehen mit Mostert; 4. für je zwei eine Schüssel mit Pfeffer und darin ein „Beyren Sweylt"; 5. grüner Arnho mer Käse; diesen muss der Koch, ein reines Handtuch um den Hals, jedem einzelnen Scheffen bringen und ihm davon ein Stück auf das Brod schneiden. — An dem zweiten Tische sitzen der Gruterer, Müller, plolzgraf, Buschhüter, Kuhhirte und die zwei Spielleute. Ihnen werden dio Speisen nur in einet einzigen Schüssel angerichtet und haben sie einen Gang weniger als die Scheffen und zwar: 1. ein Stück geraucht Fleisch und ein Stück gesprengs (geschmortes?) Fleisch nebst einer Schüssel durchgeschlagener Erbsen; 2. grün (frisches) Fleisch; 3. gebratenes mit Pfeffer; 4. Butter und Käse. Ihr erster Gang muss mit dem ersten Gange der Scheffen, der zweite mit dem dritten, der dritte mit dem vierten und der vierte mit dem fünften gleichzeitig aufgetragen werden. Dieser Tisch erhält erst beim zweiten Gange Wein und muss sich bis dahin mit Bier begnügen. Der dritte Tisch fülirt den Namen „die Gasttafel", denn daran sitzen die Gäste, nämlich: der Pastor, der Schulteis und seine Gäste, die Gäste der Scheffen, von denen jeder zwei mitbringen darf. Für diese Tafel ist kein Speisezettel vorgeschrieben, er hängt von der Willkühr des Schulteis ab. Nach dem letzten Gange, zu geeigneter Zeit, betet der Pastor das Gratias (Dankgebet), woran sich verschiedene Rechten und Pflichten knüpfen. Zunächst muss jedem Scheffen sein Topf mit Wein und sein Topf mit Bier vollgefüllt werden, die Spielleute müssen noch einmal aufspielen, die Frauen der Scheffen dürfen eintreten und der Küster muss sämmtliche Speisen und Getränke, welche übrig geblieben sind, an die Armen vertheilen, welche am Thore des Hauses warten, auch den vorhandenen Hausarmen von Süchteln ins Haus schicken. Haben die Spielleute ihr letztes Stück beendigt, so klopft der Schulteis mit seinem Stock dreimal auf den Tisch, was für die Personen des zweiten Tisches heisst, zu Hause zu gehen und für die Scheffen, sich auf dem Gerichtshause zu versammeln, dort des Abts Erbgerechtigkeit zu erklären und die jüngeren Scheffen zu lehren. Hier soll ihnen verabreicht werden; geraucht und gesprengt Fleisch, ein Stück Kalbsbraten, 2 Micken Weck, 2 Micken Brot, 2 Quart Wein und so viel Bier ihnen gelüstet. Abends 0 Uhr muss der Schulteis mit einer Leuchte und den beiden Spielleuten auf dem Gerichtshause erscheinen und die Scheffen zum Abendessen im Schulteishofe abholen. Die Spielleute müssen bis auf die Kammer vor ihnen herspielen. Dort finden sie die Knechte der Scheffen, welche seit 5 Uhr haben anwesend sein dürfen und bis dahin mit frischem Speck, einer fetten Wecksuppe und Bier nach Genüge traktirt sind. Sobald der Zug auf der Kammer ist, klopft der Schulteis wieder mit seinem Stock als Zeichen, dass auch die übrigen hinzukommen dürfen und dass aufgetragen weiden soll. Die drei Tische sind wie Mittags besetzt, nur ist der zweite durch die Scheffenknechte vermehrt. Sobald wieder das Wasser und das Handtuch gereicht und das Benedicite gesprochen ist, folgen die Gerichte, und zwar für die Scheffentafel: 1, für je zwei ein gebratener Capaun oder ein Huhn und jedem ein Schüsselchen mit Apfelmuss und ein zweites mit Essig; 2. zu zweien eine Schüssel mit frischem Ferken- (einjährigem Schweine)fleisch nnd jedem eine Schüssel mit Mostert; 3. zu zweien eine Schüssel mit Giinsegekröss mit gelber Brühe (Butter) und darauf Ingwer gestreut; 4. je zwei eine Schüssel mit Pfeffer und „Beyer swyl u darin, mit Kaneel bestreut; 5. der Arnheimsche Käse, wie Mittags durch den Koch. Für den zweiten Tisch: eine Schüssel mit gesalzen Fleisoh und durchgeschlagene Erbsen; 2. Ferkenfleisoh oder Speck, womit der Wein begann: 3. Braten und eine Schüssel Pfeffer; 1. Butter und Käse. Der dritte Tisch wieder nach Gefallen des Schulteis bestellt. Sobald das Gratias gebetet und noch- 303 «. Kleidung:, Schmuck, Vergnügen, Art zu reisen. Die Kleidung der alten Deutschen ist uns in einer Abbildung auf der Trajanssäule zu Rom erhalten, ich gebe davon nebenstehend Nachzeichnung. Auch die Antoniussäule hat Quaden; Marcomannen, Bastarner, Männer und Frauen, und das Vaticanische Museum in Rom sogar eine lebensgrosse Statue eines deutschen Königs. Man bemerkt indessen in dem Anzüge des letzteren keine wesentliche Unterscheidung vor den übrigen Männern. Ueber spätere Kleidungen wird dieses Werk noch verschiedene Beiträge Hefern, ') hier vorab einige allgemeine Andeutungen. Der Grund-Typus des deutschen, männlichen, Kleides blieb bis zum 16. Jahrb.. (bei Reichen) Hose und ein rund geschlossener, bis zu den Knien reichender Rock mit Aermeln (unsermHemde ähnlich, ohne Kragen), darüber wurde zu gewissen Zeiten ein Mantel geworfen, seit dem 13. Jahrhundert mit einer Kaputze versehen (Kogel). Sonst war die Kopfbedeckung eine Mütze in der mannichfaltigsten Gestalt, anfänglich meist spitz wie ein Zuckerhut. • mals aufgespielt ist, klopft der Schulteis drei Mal mit dem Stock und spricht: jeder, ausser den, Scheffen und ihren Knechten, hat Urlaub, d. h. mit Ausschluss der Scheffen und ihrer Knechte sollen die übrigen Personen des zweiten Tisches zu Hause gehen. Statt ihrer finden sich die jungen Knechte und Mägde ein, denen der Schulteis einen Tanz aufspielen lässt, auch, sofern er will, einen Krug Bier gibt. — So geht es drei Tage hintereinander mit dem Unterschiede, dass es Montags und Dienstags auch ein Frühstück gibt. Zu dem Ende versammeln sich die Schöffen nach der Messe auf dem Gerichtshause, wo ihnen durch den Boten und Buschhüter die Suppe, Bier soviel sie mögen, zwei Quart "Wein und jedem ein paar Micken Weck und Brod aufgetragen werden. Der Schluss des Essens wird Dienstag Abends also gemacht Nachdem der Tanz beendigt und alle Gäste -weg sind, wird für die Scheffen neuerdings der Tisch gedeckt, mit Brod und drei Schüsseln bestellt: 1. eine Schüssel mit kaltem Braten, 2. mit den Köpfen der während der drei Tage geschlachteten Gänse; diese müssen gehratem mit Butter begossen (gesprengt) sein; 3. eine Schüssel mit gebratenen und in Scheiben geschnittenen Rüben, mit Saffran und Ingwer beBtreut; Daneben Wein und Bier zur Genüge. Der Schulteis klopft dreimal mit dem Stock auf den Tisch, wiederholt dieses nach einer "Weile zum ersten und zweiten Male und fragt jedesmal die Scheffen, ob dem Andreasessen Genüge geschehen sei. Sind alle noch zusammen, so erkennen sie sogleich darüber, wo nicht, wird das Erkenntniss bis zum nächsten Sonntage ausgesetzt. An diesem muss der Schulteis auf seinem Hofe den Scheffen, deren Frauen, dem Förster, Buschhüter und allen Kirchendienern nochmals die Kost geben, was sie aber an Wein und Bier verzehren, muss jeder "bezahlen. — 40 ) II. 91. Die erste "Veranlassung, die Mahlzeiten und insbesondere die Getränke bei denselben zu verbessern, bot die Geistlichkeit. Um dieser, namentlich soweit sie in Clausur sass, zuweilen frohe Stunden zu bereiten, fanden sich "Viele veranlasst, bei ihren Geschenken an die Kirche einen Theil der davon ausfallenden Renten dafür auszuwerfen, dass an ihren jährlichen Gedächtnisstagen bessere Speisen, anfangs in der Regel Weissbrod und eine gewisse Quantität Wein (meistens ein Maas für den Kopf) verabreicht werden sollten, damit man sich freue und des Geschenkgebers in Liebe erinnere. Solcher Stiftungen zum Besten der Nonnen im Kloster zu Roermund enthält das Necrologium, oben S. *146—166, viele. Dass man in Lobberich auch für die Weltgeistlichkeit solche Rücksichten hatte, zeigt die Urkunde von 1630 II. S. 100. Aus der Nachbarschaft lassen sich ähnliche wohlwollende Stiftungen nachweisen; so wird 1353 bei der Dotirung des Catharinen-Altars zu Kempen vom Stifter verordnet, dass jährlich an seinem Gedächtnisstage der Inhaber der Pfründe dem Pfarrer, Altaristen und Schullehrer ein reichliches Mahl mit Wein in Ueberfluss geben soll (largas unius prandii expensas abundanti et fluente vino dabit hilariter). Mooren, Thomas a Kempis. ') Insbesondere sind die Inventare, welche dem zweiten Theil dieses Werkes beigefügt werden, auch nach dieser Seite interessante Quellen, ich werde sie indess erst in meinen Forschungen mit andern Materialien besprechen. 304 Die Frauen trugen in eben jener Zeit ein bis auf die Füsse reichendes Gewand, in der Taille mit einem Gürtel zusammengehalten. Sie kamen darin den Geistlichen, Gelehrten und Städtern nahe, welche ebenfalls den Rock bis auf die Füsse trugen. Für die Kleidung der älteren Zeit sind hauptsächlich die Siegel-Abbildungen belehrend, deswegen gebe ich vorstehend zwei der ältesten des Düsseldorfer Prov.-Archivs. Das erste zeigt eine vornehme Frau von 1214,2) d as zwc ;tc den Dechanten des Stifts zu St. Georg in Cöln von 1188, 3 ) das dritte, welches aus dem Coblenzer Archive entnommen ist, gibt eine Edeldame von 1277, denen mehrere ähnliche an die Seite gestellt werden könnten, indess so, dass sich einige Edeldamen etwas freier kleideten. So trug die Gräfin Salm nach dem nebenstehend abgebildeten Siegel von 1297 die Arme bis an die Ellenbogen nackt und eine malerische, der italienischen ähnliche Kopfbedeckung. Die Edeldame Cunigunde von Volmerstein hatte nach dem, ebenfalls nebenstehend abgebildeten Siegel von 1297, schon Halskrause und Handschuhe, und ein Halskragen, wie er sich bis in die neuesten Zeiten erhalten hat, findet sich in dem Siegel der Gräfin Elisabeth von Jülich 1307, oben S. 91. Hemden waren bis zum 16. Jahrhundert noch Seltenheiten, *) die man, wie noch jetzt in Italien, des Nachts auszog. 5 ) Auch waren bis dahin keine Knöpfe üblich, die Kleider, wurden mittels angenähter Bänder zugeknotet. 0 ) Der Stoff der Kleidung war durch- gehends Wolle.') Die Güte des Stoffes, seine sorgfältige Bearbeitung, so wie schonender Gebrauch Hessen die Vererbung eines Kleides auf mehrere Generationen zu 8 ) und machten sie, der Kostspieligkeit wegen, sogar nöthig. Seide und edle Metalle zu tragen war im Mittelalter nur dem Adel erlaubt. Die Halskette 9 ) und das Wehrgehänge mit dem Gürtel waren sein Hauptschmuck und meist von künstlerischer Arbeit, wie wohl sich auch Ketten finden, unseren Wagenketten ähnlich, nur Zeugen eines plumpen Reichihums. Kleidungsstücke waren in vielen Fällen Theile eines Lohnes, ja sogar für Beamten höchsten Ranges. 10 ) Bei gewissen Gelegenheiten konnte der Adel gezwungen werden, sich in die Farben des fürstlichen Hauses zu kleiden, 11 ) d. h. die rechte Seite des Leibes in andere Farben zu nähen, als die linke. 12 ) 2 ) An einer ungedruckten Urkunde des Georg-Stifts. — 3 ) An der Urkunde bei Lac. I. S. 35G Nr. 50S. — 4 ) Aucli im Alter- thume eine Seltenheit. Socrates trug kein Hemd und ging, ausser an Feiertagen, barfuss. Cato pflügte nackt den Acker. Von den Nuditaten Belgiens im 15.—17. Jahrhundert gaben die verschiedenen fürstlichen Eintritte und die Bilder mancher Maler, namentlich Jordans, eine Anschauung. — 5 ) Hiervon spricht unter Andern Göthe und wohlbemerkt, man schläft dort familienweise. Ueberhaupt ist in Italien das nackte überall vertreten, und doch steht die Sittlichkeit hoch. In ganz Italien wird nicht soviel gegen das sechste Gebot gesündigt, als in dem einen Berlin. Das ist das Werk uneinsichtsvoller Frömmler, die, sei es als Schwächlinge, sei es als Heuchler, das Auge der Natur entwöhnen und dafür die Phantasie zu der ersten Feindinn der Sittlichkeit machen, namentlich da, wo eine erbärmliche Romanen-Literatur schon so widernatürlich und entnervend gewirkt hat. Freilich wirken auch andere Ursachen. Dass man auch im Mittelalter Nachts das Hemde, wenn man eins hatte, auszog, zeigen uns Bilder in verschiedenen Codices, unter anderen die Blustrationen im Heidelberger Codex des Sachsenspiegels, wo man Frauen, in Engelhards Ritter von Stauffenberg, wo 1430 ein Ritter, und an anderer Stelle ein Mönch, endlich im Buch der Weisheit, wo 1484 eine Nonne nackt im Bette liegen. — 6 ) Die Kleiderordnung des Erzstifts Köln, 1360 auch auf Stift Osnabrück ausgedehnt, verbietet (Lüningi, Reichsar. Sp. E. II.) den Mönchen und Chorherren den Gebrauch von bunten Kleidern und Tabarden, sie sollten tragen eueulas largas, usque ad terram longas, non nodatas, in totum clausas. — ') siehe die Inventare und Testamente des II. Bandes. Vor einigen Jahren fand man bei Etzel ein weiblich Gerippe, der Oberleib mit einer rundgeschlossenen Weste ohne Naht, ohne Aermel, nur mit Löchern für den Hals und die Arme versehen, die Beine mit einer Hose bekleidet, die an der Taille mit einem Riemen um den Leib geschnürt war. Oberkleid und Hose waren aus gröbster Wolle gewalkt, die Füsse schützte ein Lappen Leder, auf der First mit Riemen zusammen geschnürt. Arends, Erdb. S. 171. — e ) So vermachte 1567 der Dompropst Arnold v. B. seine Kleidungsstücke an seine Confratres u. Anverwandten. II. S. 147. Die Vererbung der Kleidungsstücke hat noch jetzt in Ungarn, namentlich bei den Magnaten, eine grosse Bedeutung. Das liegende Gut bleibt dorn Stammhalter, um die Kleidungsstücke des Vaters losen die sämmtlichen Söhne, um die der Mutter die Töchter. Der eine Sohn erhält die mit Gold und Edelsteinen besetzten Stiefel, der andere die ebenso geschmückte Hose, der dritte die reich gestiokte Weste, der vierte den prachtvoll verbrämten Mantel, der fünfte die mit Brillanten besetzte Mütze und mit dem Gewinne brüstet sich jeder bei feierlichen Gelegenheiten, der eine mit seinen Stiefeln, wenn auch oben im Kittel, der andere mit seiner Hose, wenn auch baarfuss, der dritte mit seiner Weste, wenn auch Sansculotte, der vierte mit dem Mantel, aber in leinener Hose, der fünfte mit der Mütze, aber mit Sandalen. — ") Von einer Kette I. S. 173, — ,0 ) Der Herr von Bongard erhielt 1331 in seiner Bestallung als Erbkämmerer von Jülich vom Grafen von Jülich unter anderem Kleidung und die vom Grafen abgelegten Kisten, Kasten und Betten zugesichert. • Auch der Erbmarschall erhielt Kleidung, Lacomblet Arch. I. S. 392, 397. Johann von Reven, Herr zu Wahn, lässt sich in seiner Bestallungs-Urkunde als Förster des Königsforstes bei Bensberg von 1356 von der Abtei Pantaleon, welche ihn dazu ernannte, versprechen: den Vorsitz im Hofes- gerioht, das Reoht, 25 Sehweine im Forste zu mästen, Holz für zwei Feuer und zum Bau seines Hofes, endlich jährlich zwei Anzüge, an deren Stelle 1502 6 Ellen Tueh traten. 1518 verspricht Herzog Carl von Geldern dem Goesen von Raesfeld bei seiner Annahme als Kammerdiener jährlich fünf Gulden für ein Kleid und für Meister Johann von Langenberg, Baumeisters des Münsters zu Xanten, stehen 1522 3 Goldgulden 10 Stüver für ein Kleid (pro tabarda vel veste) in Rechnung (Mooren, Xanten II. 42, vergl. Fahne, Chron. I. Nr. 389.) — ll ) II. S. 92 Nr. 77. — ") Oder auch übers Kreuz, so dass die linke Ober- und rechte Unterseite die eine und die rechte Ober- und linke Unterseite die andere Farbe trug, wie bei unsern heutigen Züchtungen. Die Krieger, sofern sie vermögend waren, trugen vom 12. bis 13. Jahrhundert m der Regel ein Hemd aus Draht und eben solche Beinbekleidung, und darüber einen weiten Rock, der die Farben ihres Wappenschildes und, seit Anfang des 13. Jahrhunderts, auch meistens die Figuren desselben zur Schau trug Die vorstehenden Abbildungen der Siegel des Grafen Adolph von Berg von 1218, des Edel- herrn Theoderich von Malberg von 1233 13 ) und des Reiner von Mollenark **) von 1298 werden dieses klar machen. An die Stelle der Drahthemden traten später bis zum 17 Jahrhundert 15 ) Hämische. Einen solchen trägt schon der Graf Johann, von Salm auf seinem Siegel von 1297. 18 ) Alle diese hier abgebildeten Personen waren Edelherrn, welche ihre eigenen Leute ins Feld führten und commandirten. Daher das gezogene Schwert in ihrer Hand. Die Bannerherren, welche ebenfalls mit Reitersiegeln vorkommen, hatten statt des Schwertes eine Fahne. Ich sprach von ihnen bereits anderswo. ") Ueber Fusstruppen in ältester Zeit liegen nur sparsame Nachrichten vor; desto schätzbarer ist das vor einigen Jahren in der ( (II Hospital-Kirche zu Gend entdeckte, «gegen 50 Fuss langen "Wand- \ jggL V \ Gemälde, nach der Malerei aus dem 13. Jahrhundert. «) Jenes aus dem Düsseldorfer, dieses aus dem Coblenzer Archive. — '<) Aus dem Archive des Stifts St. Severin. — ,s ) Die jetzigen Kürassiere haben den Brustharnisoh davon beibehalten. — '«) Aus dem Coblenzer Archive. — ") Abtheilung 2 dieses Bandes S. 134 Fahuc, Bocholts r. 7' 306 Der Fähndricb, welcher den Zug eröffnet, hat auf seiner weissen Joanne ein rothes Kreuz (Zeichen der Kreuzfahrer), der zweite Fähndrich führt in seiner ebenfalls weissen Fahne zwei Schilde in jedem einen Löwen (Flandern und Hennegau) und darunter vier rothe Kreuze, das Zeichen der Kreuzfahrer. Es is also dargestellt, wie 1200 Balduin, der nachherige erste Kaiser von Constantinopel, Sohn des Grafen Balduin VIII. von Flandern und Hennegau, zum Kreuzzuge auszieht. Dem ersten Fähndrich folgen die Bogenschützen; sie tragen Helme mit Halskragen aus Draht, einen Panzer, der Brust und Arme schützt; der Waffenrock, welcher darunter zum Vorschein kommt und bis zum Knie reicht, ist roth und gelb gestreift. Die Infanteristen, welche dem zweiten Fähndriche folgen, tragen auf dem Haupte eine kumpförmige, eiserne Haube, von der ein, aus Draht geflochtener Halskragen auf die Schultern und den Kürass herabhängt, der die Brust und Arme deckt; die Hüfte ziert ein carrirtes Kleid, das bis zu den Knien reicht. Auch die hier folgenden beiden Siegel des Stiftes St. Georg in Oöln und der Abtei Siegburg, jenes von 1188, dieses von 1224, bieten Trachten jener Zeit und das erstere stellt unzweifelhaft einen Fusskrieger dar. An Vergnügungen bot das Leben wenig. Einmal im Jahre Vogelschiessen, zur Kirmes gutes Essen und lanz, bei Hochzeiten^desgleichen, 18 ) ab und zu ein Dudelsackspfeiffer, ein Tambour und Trompeter, h. drei Könige einen Bohnenkuchen, Fastnachts ein Huhn und Mummerei, Sonntags Kegelspiel. Bei den Reichen findet sich das Schachbrett, der Schalksnarr, auch reizen zuweilen ein Paar närrisch gekleidete Diener durch groteske Sprünge und Darstellungen das Lachen der Gesellschaft. 19 ) Ein ganz besonderes Vergnügen boten die Badestuben, die in den Städten zahlreich vertreten waren. Man badete darin zu mehreren zusammen 20 ) und Hess sich von Bademädchen, wie noch jetzt in der Mata bei Bern, bedienen. 21 ) Die vornehmlichste Ursache, dass das Leben über seiner Alltäglichkeit nicht hinaus kam, war der Mangel an Verkehrsmitteln und die Unsicherheit der Gegenden. Gegen 980 antwortete ein Abt von Clugny bei Macon dem Grafen Bouchards von Paris, auf die Einladung nach Maur des Fosses zu kommen: er wage es nicht, so entfernte Gegenden und unbekannte Länder zu durchreisen. 22 ) Um weit und schnell zu reisen, war und blieb bis zum 16. Jahrhundert nur das Pferd; seiner bedienten sich Männer und Frauen, der Bürger und der Fürst. Auch die Frauen sassen beschickten darauf, 23 ) gerade wie die Männer. Ausnahmsweise benutzte man auch Wagen, d. h. gewöhnliche Karren oder Leiterwagen, wie sie heut zu Tage unser Bauer für seine Landwirtschaft braucht. Er führte zwar auch seine eigenen Truppen, aber das Commando über ihn hatte ein Dritter. — ia ) Ein grosses Bild vom Bauern Breughel in meiner Gallerie wird mir nächstens Gelegenheit geben, unter Abbildung desselben auf diesen Gegenstand weitläufig zurück zu kommen. Es bietet in seiner figurenreichen Composition einen umfassenden Beitrag zur Sittengeschichte. — 10 ) Ein Bild von Bässen in meiner Gallerie soll nächstens diesen Gegenstand erläutern. — 20 ) Das zeigt das Bild, welches sich in der Heidelberger Handschrift des Sachsenrechts findet, ferner die Kupfersstiche -von Merian über Bad Baden bei Wien, von Münster in seiner Cosmographie über die Bäder zu Baden, Leuck, Wildbad, Wiesbaden (S. 346, 347, 553, 597, 702) wo Männer und Frauen nackt durcheinander baden. — 21 ) Man sehe die illustrirte Bibel des König Wenzel, auch die Cölner Schreine sprechen davon. — 22 ) Henault Abrege chron. de Thist. de France S. 68. — 23 ) In demBalduinum ist 1309 die Frau des Königs Heinrich beim Aufsteigen über die Alpen beschritten zu Ffcrde dargestellt, beim Absteigen geht sie daneben und zeigt sich, dass ihr Sattel von dem ihres Eheherrn in nichts verschieden ist. Selbst in Paris ritten noch zu Anfange des 16. Jahrhunderts die Könige auf Pferden, die Ilofbedienten auf Mauleseln, die Prinzessinnen und vornehmen Frauenzimmer bald auf Eseln, bald auf Pferden, so wird auch das Reiten \ind Fahren des Abts 153711.112 zu verstehen sein. Nach der Rechnung des Landrentmeisters von Geldern wurde wenigstens 1470 der Abt von Gladbach mit seinen Gesellen auf solchem Karren vonArnheim nach Hattem für fürstliche Rechnung befördert Auf einem solchen Wagen zog auch der Erzbischof Balduin von Trier dem Könige Heinrich VII. nac 1 Italien zu Hülfe, er war jedoch zur Auszeichnung mit Gold und Silber verziert. Ich gebe davon vorstehend eine getreue Abbildung aus dem Balduinum, welche die Unterschrift hat: Cursus cum auro et argenteo domini Treuerensis, p. uia transalpina, de quo pluries subuenit Regi Romanorum. 24 ) Einen ähnlichen Karren musste die Abtei Pantaleon dem Erzbischof von Cöln stellen. 25 ) Eine andere Reiseweise war das sich tragen lassen, so dass die Tragbäume menschlichen Schultern 26 ) oder Ochsen 27 ) aufgeladen wurden. Auch reiseten die Frauen wohl auf Sesseln, die auf den Rücken der Esel standen; ein Bild davon aus dem 11. Jahrhundert liefert das Schnitzwerk der nördlichen Thür von Maria im Capitol in Cöln; ich gebe nebenstehend die Abbildung. Selbst der Schiebkarren findet sich als Transportmittel für Menschen. 28 ) Ende des fünfzehnten 20 ) Jahrhunderts kamen die Kutschen auf, bedeckte und ringsgeschlossene Wagen, anfangs noch auf der Achse ruhend, wie hierneben abgebildet, seit 1580 in Riemen hangend, seit circa 1670 für fürstliche Personen vergoldet und mit sechs Pferden bespannt. Ein Wagen letzterer Art fand sich auch auf der Burg Ingenhoven zu Lobberich im Jahre 1748 30 ) vor. Ich gebe hier nachstehend eme Abbildung davon. "In dieser Form sind sie jetzt noch in Rom für die Cardinäle gebräuchlich, doch haben diese häufig mehr als drei Bedienten hinten aufstehen. und betrugen die Kosten 1 Gulden 20 St. — 24) Aehnliehe, mit Leintuch überspannte Wagen aus derselben Zeit liefert das Buch: Liars d'amour des Vertus derBibl. v.Burg. — «) Lac. I. NrS. 106 62. Noch 1584 fuhr der Stiftsherr Gerard v. Goch mit dem Baumeister der Kirche Fahno, Iiocholtz I. 70 308 II. Familie, Ehereclit, Gteschlcchts-Verhältnisse, Erziehung-, Kinder-Versorgung. Vor- und Zunamen. Die Familie, die innige Verbindung der Blutsverwandten, welche noch in dem ripuarischen Gesetze als eine geschlossene dasteht, und die Hechte am Familiengute, wobei der Mannesstamm bevorzugt erschien, haben im Mittelalter eine Veränderung erlitten. Die Blutrache ist weggefallen mit dem Wehrgelde, das feste Zusammenstehen in der Schlacht und bei der Fehde gibt sich nicht mehr entschieden kund. Die Weiber theilen auch beim Grundvermögen, ') selbst das Stammgut ist vor Zersplitterung nicht mehr gesichert. 2 ) Dagegen steht der Vater noch immer als Familienhaupt da, er hat das Eecht, den ungerathenen Sohn von dem Erbgute auszuschliessen. 3 ) Die Ehe wird als ein Vertragsverhältniss behandelt, bei dem, wie zu Tacitus*) Zeiten, die Eltern und nächsten Anverwandten mitwirken und die Heirathsgaben feststellen. s ) Für die unmündigen Waisen handelt der Familienrath. 6 ) Auffallend hat sich das Geschlechts-Verhältniss^ gestaltet: in fast alttestamentarischer Form treten wie bei Abraham neben der Frau ein oder mehrere Concubinen auf, und die erstere ist bei der Ausstattung der Bastarte eben so thätig, wie bei ihren eigenen Kindern. So wirkt Maria von Harcourt 1440 bei der Ausstattung mit, die ihr Eheherr Herzog ßeinald von Geldern seinem Bastart-Sohne Wilhelm zuwendet, 7 ) überhaupt lag in dem Bastartwesen nichts Anstössiges, selbst die Geistlichkeit bespricht ihre desfallsigen Verhältnisse in den Urkunden. 8 ) 1410 erscheint zu Xanten auf einem Karren nach Cöln und zurück und verzehrten beide 3 Gulden. Mooren, Xanten II. 37. — 28 ) Daher stammen die Tragsesse], auf denen der Papst bei feierliehen Proeessionen herumgetragen wird. — 2 ') Davon spricht im 6. Jahrhundert Gregor v. Tours III. 26. '■ — 28 ) So wird in einem Diurnale der Bibl. von Burgund vom Jahre 1370 ein Mönch über Land gefahren, De. Vigne 57. — 2 ' J ) Zuerst erschien damit Kaiser Friederich III. 1474 in Prankfurt. Am meisten verbreiteten sie sich in Ungarn, wo 1523 schon durch ein Landesgesetz dagegen geeifert wurde. Während in Paris 1530 erst drei waren, fuhr 1594 König Johann Sigismund mit 36 sechsspännigen nacli Warschau, und kamen dem Kaiser zur selben Zeit 40 aus Wien entgegen, um ihn einzuholen. 1588 untersagte Herzog Julius von Braunsohweig seinem Adel den Gebrauch der Kutsche und die Churfürsten waren damals noch gezwungen, ihre Dienste bei der Krönung zu Pferde zu verrichten. — 3U ) II. S. 279 Nr. 394. ') In der Theilung von 1432 II. 64 erhalten die Töchter so gut wie die Söhne ihren Antheil am Grundvermögen ihres verstorbenen Vaters Johann von Bocholtz. Auch 1455 und 1456 (II. 68, 69) muss der Bruder der Schwester einen Antheil an dem väterlichen Grundvermögen einräumen, vergl. Geldrisches Landrecht bei Maurenbrecher II. S, 739. Heber die Angabe der Cöl. Rechtsord. Maurenbrecher I. 408, dass die Töchter von Alters her zu Gunsten der Söhne vom liegenden Gut ausgeschlossen, an einer andern Stelle. — 2 ) Man sehe das Testament von 1619, Bd. II. S. 189, Nr. 348. — 3 ) 1587 behält Peter Lyfferkens sich das Recht vor, seinem Sohne Thys die Hand, welche er ihm an Piepersgut eingeräumt hat, binnen Jahr und Tag gegen Zahlung von l / 2 Malter Hafer an den Gewinnherrn, wieder zu entziehen, wenn derselbe nicht leben sollte, wie es einem guten Sohne gebührt, und ein anderes Kind behandigen zu lassen. 1574 entzieht Johann der Pletzmüller seinem Sohne Johann, weil er wider seinen Willen in Dienst dero kaiserlichen Majestät Rebellen getreten ist, die Hand am Gute und überträgt sie seinem Sohne Merten — 4 ) Intersunt parentes et-propinqui ac munera probant. Germ. 19. — 5 ) Wie dieses die sämmtlichen Ehevevlöbnisse im zweiten Bande bekunden. — s) 1549 berathen acht Personen, nämlich von Vaters-Seite der Aeldern(Qross)Vater und vier Oheime und von Mutters-Seite zwei Oheime und ein Familienfreund, die Verwaltung -.und Vertheilung des Mündelguts (Latenbuch bei Broixhof). — ') II. S. 47. — 8 ) Merkwürdige Bilder alter Zeit liefern die Urkunden des Stifts Lüttich. Unter den dortigen Bischöfen wurde Hilduinus wegen seines schändlichen Lebens von König Carl III. von Frankreich .919 verklagt, Dietwinus zwar 1075 von Papst Gregor VII. wegen verhoffter Besserung von seinen Sünden absolvirt, aber angewiesen, das Concubinat der Geistlichen abzustellen Am weitesten trieb es Heinrich III. , wie aus dem Schreiben des Papstes Gregor X. an ihn vom Jahre 1271 hervorgeht. Nachdem der Papst zunächst bemerkt hat, dass er ihm nur einige Thatsachen vorhalten wolle, fährt er fort: Accepimus non sine multa mentis amaritate, quod tu episcopali gravitate prorssus abjeeta, simoniae, incontinentiae aliisque variis et diversis criminibus irretitus voluptatibus et desideriis carnis te totaliter deputas: ita quod tarn ante promotionem tuam, quam etiam post, quamplures filios et filias proereasti. Qui etiam in operibus mortis gloriam tuam ponens et quandam Abbatissam ordinis B. Benedicti tibi publice oonstituens coneu- binam: dum sederes in quodam convivio, coram omnibus, qui tunc aderant, impudenter confessus fuisti, te infra viginti duos menses quatuor deeim filios suseepisse: quorum aliquibus in minori constitutis aetate beneficia ecclesiastica cum cura, vel sine cura contulisti et ab aliis procurasti conferri, aliis etiam filiis tuis utriusque sexus, quos matrimonialiter nobilibus et potentibus procurasti conjungi, bona tui episco- patus mobilia et immobilia assignando. Ad majorem quoque tuae damnationis cumulum, in quodam manerio tuo, quod parcus vulgariter nunoupatur, quandam monialem monasterii sanetarum virginum eiusdem ordinis diu tenens, alias mulieres eidem moniali associare curasti: et cum ad locum illum accedis, relictis exterius illis, quos tecum ducis, solus ingrederis ad easdem. Praeterea cum in Coneobio quarundam monialium dioeeesis tuae, abbatissae regimine destituto, electio abbatissae canonice celebrata fuisset: tu huismodi electione cassata, quandam puellam natam Nobilis Yiri . . . Comitis de . . cujus filio quandam filiam tuam in uxorem tradideras, in abbatissam ibidem praeficere praesumpsisti: quae postmodum ex te sibi ineestuose coneipiens nuper peperisse dicitur in totius scandalum religionis. Ad haec cum quaedam alia monialis, quam sollicitaveras, tuae prudenter non acquesceret voluntati, quidam clericus frater ipsius monialis, te promittente, sibi quod" de beneficio provideres eidem, monialem praedietam, cui mendaciter suggesserat, quod ipsam ad quandam illam duceret causa visendi consanguineos, quos habebat in ea, ad quoddam manerium tuum fraudulenter adduxit, quae jam ex te dicitur coneepisse. Sicque nominatus clericus praebendam in Ecclesia Leodiensi ex collatione tua extitit assecutus. Insuper tres filios, quos genuisti de praedieta moniali sanetarum virginum, fecisti reeipi in Ecclesia tuae dioeeesis inter clericos et in fratres. Duas similiter filias ex eadem moniali suseipiens, earum alteram A, filio ejusdem comitis tradidisti in uxorem, cui possessiones emptas de bonis ecclesiasticis pro mille quinqentis marchis argenti diceris contulisse. Porro cum pro Ecclesiae debitis, quibus Episcopatum tuum obligatum dicebas, vicesimam Ecclesiasticorum reddituum Ecclesiarum tuae civitatis et dioeeesis tibi obtinuisses ab apostolica sede concedi: tu ipsa vieesima non contentus in qualibet Ecclesia tuae civitatis et dioeeesis, fruetus dimidae praebendae, praetextu terrarum Ecclesiae Leodiensis, quas obligatas mendaciter asserehas , pereipis annuatim. Et tarn praedietam vicesimam, quam eosdem proventus congregras, ut ex eis praedictos tuos filios locupletes: prout ex eo patet, quod quadam vice, dum aegrotares, palam asseruisti, id duntaxat cordi tuo esse molestius, quod male de negotio tuorum congitaveras puerorum. Illud etiam non duximus omittendum, quod si aliqui super provisionibus suis de benefieiis ad tuam collationem speetantibus apostolicas literas impetrant: tu ipsos uti huismodi literis aliqualiter non permittis: et si contrafecerint, eos personaliter copi et carcerali facis custodiae man- cipari, in gravem apostolicae sedis injuriam et contemptum. Ed quod ita sit, manifeste convincitur ex eo, quod dilectum filium, A. Clericum, natum nobilis viri Comitis de . . . turpiter ejici fecisti de ipsa Ecclesia Leodiensi: resignar.e compellens eundem quendam Archidiaconatum, qui sibi in eadem Ecclesia ex ejusdem sedis gratia competebat. Ad haec, tu libertatem et immunitatem eccleaiasticam, quantum in te est, evacuaro contendens, seculares ac etiam religiosos, clericos atque laicos indebitis exaetionibus aggravas. Et si etc." (Lüning, Reichsarch. Spooil. Eecles. II. Seite 507.) Noch 1625 und 1650 beschwert sich der Bischof von Osnabrück über das Concubinat seiner Geistlichkeit: 309 Jobann von Geldern, Bastart, als Pastor von Bosslar, und nennen Herzog Reinald und seine Frau ihn ihren Neffen. 9 ) 1418 ist der Bastart Wilhelm von Kessel Mitglied der Ritterschaft. 1536 wird Johann Spede als Bastart-Sohn des Johann Spede aufgeführt, und 1536 setzt Eduard von Boeholtz seine unehelichen Kinder neben den ehelichen zu Erben ein. 10 ) In den Lobbericher Latenbüchern werden folgende uneheliche Abstammungs-Verhältnissse ganz offen besprochen: Eduard von Bochollz. Peter von Bochollz der Bastart 1557, Vormund Daem Weuer, h. Aleid. * *• '> der Kinder Ritt, kommt oftmals als Scheuen vor /• ■ ^«— -------------------------- N Jan der Bastart von Boeholtz, von seinem f vor 1575, besitzt ein Haus im Dorfe mit 2 l.Tilman 2. Tochter, Concubine des Vater zum Miterben eingesetzt, findet sich Morgen Land an der Mühlenstiege, h. Encken. Preuten. Dechanten Ad. v. Hatzfeld. 1537 II. 116 mit den ehelichen Kindern ab. r . -*<— -----------------------^ —-^—^ , ------------ **» > 1549 an zwei Morgen am Bremerstrauch 1. Gert- 2. Egbert 1575 mit seinem Sohne, 1497 1. Arian. Sebastian , Bastart, wird behandigt, h. N. Scheffen, h. Gui N. Er theilt 1600 sein 2. Daem. gegen 1560 behandigt. '--------------------S------v Gut unter die Kinder (II. 18.) Heinrich, 1549 behandigt. , -------------------------------------------------*---------------------------------------------------------------- —^ 1. Peter von Boeholtz, 1575 und 1605 behandigt, h. Grietgen 2. Encken 1601. 3. Drutgen 1601. von Weuelinghouen, 1605 mitbehandigt. Schon diese Thatsachen zeigen, dass man von einer Prüderie, wie in unsern Tagen, nichts kannte. Und die Thatsachen Hessen sich vermehren, denn wenn man auch keine gemalte, oder in Marmor gehauene nackte Portraits von Fürstinnen und andern Frauen, 11 ) glücklicherweise auch keine Urkunden über Sehönweiber-Lehne I2 ) findet, und wenn selbst die Probe-Nächte der Mädchen, welche im Cölnischen noch im Jahre 1716—1762 ihre nicht ganz unberechtigte Rolle spielten, 13 ) fehlten, so stösst man doch auf andere Beispiele naiver Zustände, 14 ) welche anderswo berührt werden sollen, und wird bei manchen schwierigen Fragen überrascht, wie jene Zeiten die menschlichen Schwächen und die damit verknüpften moralischen und physischen Uebel so richtig abzuwägen wussten. 15 ) Die Kindererziehung zeigt sich sehr mangelhaft. Beim Adel wurde 1535 der Leiter derselben Kinderknecht genannt, mit 4 Hornschen Gulden, einem ledernen und einem leinenen (saricken) Wamms > 6 ) belohnt. Er leistete wenigstens etwas, denn seine Schülerin, Eva von Boeholtz, schrieb eine schöne Hand und hatte einen, für ihre Zeit guten Styl; 17 ) dagegen stossen wir noch 1582 auf die Eheleute Joachim von Boeholtz und Margaretha, welche beide schreibensunerfahren sind. 18 ) Sonst sprechen die Urkunden von einer Erziehung im Kloster, 19 ) Verschickung in befreundete Familien, Reisen in fremde Länder, vornehmlich nach Rom, wenn es sich um das Streben nacli hohen Würden handelte und, seit 1598, auch von Studieren auf Universitäten. de coneubinariis Clericis et eorum spuriis, (Lüning 1. c. S. 601, siehe auch Fahne, Chroniken und Urk. I. S. 277, 287. — °) II. Seite 48, überhaupt wurde das Concubinen- und Bastartwesen am Geldrischen Hofe ganz offen verhandelt. Die Rechnung des Landrentmeisters von 1467—70 spricht über 5 Bastartkinder des Herzogs Adolph, davon war eins von der Kammermagd Mette, das andere von der Dienstmagd Heinxken. Dabei zeigte sich der niedrige Character des Herzogs, er bekümmerte sich so wenig um die Opfer seiner Lüste, dass letztere in ihrer Armuth, als sie 1470 im Kram (Kindbett) lag, ihren Tahart versetzen musste; er wurde ihr erst zu ihrem ersten Kirchgange wieder eingelöst. Drei Bastartskinder waren von vornehmeren Müttern; davon wurde Johann von Geldern 1478 nach Arnheim auf die Schule geschickt und zu dem Priester Amt Gruter in die Kost und Kleidung gethan, es wurden 1479 für ihn für 5 / 4 Jahre Kost, Kleidung und Schulgeld 21 rh. Gulden 14 Stüver gezahlt. Johanns Schwester, die Bastarttochter Catharina, war 1478 Nonne in Marienthal, und der Bastart Reyener oder Reimer von Geldern, Herr zu Aerssen, 1507 bis 1519 Rath des Herzogs Carl und Droste in der Velau. Seine Nachkommenschaft gab ich in der 2. Abtheilung dieses Bandes, Seite 244, seine Mutter Hess Elisabeth von Haeften zu Varick, f 1504. •— ,0 ) IL S. 50, 108. — n ) z. B. die lebensgrossen Portraits zweier Fürstinnen von Lucas Cranach, einst in der Burg, jetzt, wenigstens eins, in der städtischen Gallerie in Nürnberg, das von Hövelsche Ehepaar lebensgross als Adam und Eva in der Marienkirche zu Lübeck etc. — ,2 ) Das Versorgen der Gäste, welche man besonders ehren wollte, mit schönen Weibern, ist sehr alt, sogar Ludwig der Heilige, Landgraf von Thüringen f 1227, als er einen ihm befreundeten Fürsten besuchte, fand in seiner schönen Schlafkammer auch ein „säuberliches junges Weibchen" (Rothe 1713.) Dass es sogar zum Lehndienst geworden ist, hat der Anzeiger für Kunde d. d. Vorzeit, 1859, S. 136 215, 1861 S. 55 nachgewiesen. — «3) Sammlung C81. Verordn. fol. Bd. IL S. 257, 258 vom 31. -Tanuar 1716, 23. April 1744, 16. Juni 1749 und 1762. Es hiess dort „das Leimloch besuchen" oder „einen Sluitgang halten." Solche Probenächte waren früher allgemein, vergl. Fischer, Probenächte der deutschen Bauernmädchen, 1780. In Dänemark, wo die Sitte noch besteht, heisst es „Fenstern", v. Halberg, Reise durch Scandinavien, S. 21. — M) Hier nur eine oben S. 277 angezogene Thatsache. Eleonore von England, die Ehefrau des Herzogs Reinold IL von England, litt an einem Ausschlag im Gesicht (Gutta rosea). Dieser wurde später als Vorwand gebraucht, die Frau, um sich von Tisch und Bett von ihr zu scheiden, für auspätzig zu erklären, eine Krankheit, die, wie ich anderswo nachweisen werde, für den damit behafteten die traurigsten Folgen in Bezug auf seine bürgerliche Stellung hatte, er wurde aller menschlichen Gesellschaft für unwürdig erklärt. Die unglückliche Eleonore, um ihren Eheherrn zu überführen, dass er sie wider besseres Wissen beschuldige, erschien einst zu Nymwegen in dem Pallaste, als er mit seiner Ritterschaft und den Vornehmsten desHerzogthums zu Tische sass, nur in ein seiden Hemde und Mantel gekleidet, an jeder Hand einen Sohn. Dort vor der Versammlung warf sie ihren Mantel ab, Hess das Hemd bis auf die Schaam fallen und sprach: „Nun, mein lieber Herr, bitte ich Euch, genau zu untersuchen, ob ich mit der Krankheit, die man mir andichtet, behaftet bin. Ihr werdet finden, dass keine Makel an meinem Leibe haftet. Auch liefern die beiden schönen und starken Söhne Beweis davon, und es würden ihrer mehrere sein, wenn Ihr Euch nicht von mir zurückgezogen hättet. Bedenkt, dass das Geldrische Land noch schwer unsere Trennung beklagen kann, wenn durch Eure Schuld der Geldrische Stamm erlöschen möchte." Cöl. Chron. 255. Auch eine Nonne erschien 1466, um sich von dem Verdacht des Aussatzes zu befreien, welcher ihr wegen Gesichtsausschlag anhaftete, nackt vor drei Aerzten zu Cöln, welche sie von Fuss bis Scheitel untersuchten und ein Zeugniss über ihre Beschaffenheit ausstellten, Arnoldi, Mise. S. 53. — 15 ) z. B. beim Hurenwesen, was man nach dem Grundsatze: ex duobus malis minimum est eligendum, durch Öffentliche Frauenhäuser und verständige Verordnungen für dieselben regelte. Diese Häuser standen unter strenger Controlle, in den Städten unter dem Magistrate, und wurden zuweilen für Rechnung der Stadt (z. B. in Strassburg) verwaltet. Nach der Bestallung des Erbmarschalls von Jülich aus dem 14. Jahrhundert lag es diesem ob, die gemeinen Frauen in dem Heere zu beschirmen, dafür musste ihm jede wöchentlich einen Tournos (guten Groschen) zahlen. Hier und da stösst man auf Verordnungen, welche das Schickliche in der Sache zu regeln suchen, so die von 1447, worin das Domkapitel zu Halberstadt den Domherrn und Geistlichen untersagt: „domus in immunitate constitutae non debeant publicis scortiis et meretrieibus, per quas scandala et damna oriri possunt, vendi aut locari."f2=- >•) H. 103. — ") IL 125. — '») II. 147 Anmerk. — ,0 ) So wurde Johann von Boeholtz 1534 im Kloster zu Gladbach erzogen und im selbigeh Jahre nach Nürnberg auf Reise geschikt,c das Reisegeld bestand in 7 Geldrisch. Ritter (Guldeu) II. 103- 310 Wie es mit dem bürgerlichen Unterrichte in den Schulen aussah, lässt sich aus den dürftigen Nachrichten (oben S. 286) nicht ermessen, nur das Kirchliche: Messe, Vesper, Kinderlehre ist hervorgehoben. Die Versorgung der Kinder bot grosse Schwierigkeiten. Selbst derjenige, der das väterliche Erbgut erhielt, steckte nicht selten in schlimmer Lage. 20 ) Die übrigen hingen sehr häufig von seiner Gnade ab, 21 ) und das litt selbst beim Adel keine Ausnahme. Die nach Selbstständigkeit Kingenden suchten Militärdienste 22 ) oder Aemter, 23 ) die indessen Energie und Thätigkeit verlangten. 2 *) Die bequemsten Versorgungs-Anstalten waren die Klöster und die geistlichen Stiftungen. War auch das Leben in den ersteren einförmig, Beten, Singen und Spinnen, 2 ") und die Ausstattung eben nicht brillant, 28 ) so gab es doch bessere Speisen und Getränke und mehr Sicherheit als sonst wo. Befriedigender noch war die Stellung der Weltgeistlichkeit. Ein Priester war der erste in der Rangordnung; wenn man in Urkunden selbst einem Adligen den Titel Herr versagte, ihm wurde er stets. Dabei war sein Auskommen ein reichliches, in manchen Fällen bei den Stiftscanonicaten sogar glänzendes, verbunden mit der Möglichkeit, das Leben nach allen Seiten zu gemessen; den Ehrgeizigen boten Klöster und Pfründe Aussicht auf die höchsten Würden und die äusserste Befriedigung der Herrschsucht, und zwar bei unverhältnissmässig geringen Ausgaben und Mühen. Dieses Alles, nicht selten auch eine innere Frömmigkeit, verbunden mit dem Streben, auf kostenlosestem Wege das Ansehen der Familie durch Vereinigung des Vermögens in eine Hand aufrecht zu erhalten, wo möglich ihr eine Uebermacht über andere zu schaffen, gaben dem Adel die nächste Veranlassung, den Kindern in dieser Richtung ein Unterkommen zu sichern und zugleich den bürgerlichen den Zugang dazu abzuschneiden. Wenn dieses auch in vielen Klöstern und Stiftern durch Capitelsbeschlüsse gelang, so hinderte dieses das bürgerliche Element namentlich in den Städten nicht, den Landadel durch Kenntnisse und Betriebsamkeit zu überbieten, durch beide sich eine Wohlhabigkeit zu schaffen, wie sie in den meisten adeligen Häusern nicht zu finden war, und sich ihm ebenbürtig zu machen. 2 ') Der älteste Solin des Gert v. B. -wurde 1535 von seiner Familie an den Herrn v. Anstel empfohlen, II. 107. Arnold v. B. war 1539 Tischgenosse des Papstes, II. 101. Domherr Goddart v. B. verwendete 1566 30 Goldgulden zu einer Heise durch Italien, 11.147. 1595 präsentirte der Domdechant Godfrid v. B. seinen Vetter Reiner v. B. dem Fürstbischöfe von Lüttich als Pagen, kleidete ihn prächtig und schickte ihn nach Regensburg und Paris auf Reisen, Die Kosten sind spezifizirt II. 177, 59. Auch finden sich Glieder der Familie von Bocholtz auf Universitäten, so Temen 1598 zu Paris, II. 160, undd 1637 vier Brüuder von Bocholtz zu Cöln II. 202. — 20 ) In der Regel fanden sich schwere Schulden vor, zu deren Deckung die, meist unbedeutende fahrende Habe keine Mittel bot. Von der letztern gibt das Inventar von 1584, H. 171, Begriff Solche Zustände geben denn auch zu mancherlei Cautelen Anlass. So 1461 II. 72 muss Arnold von Bocholtz seiner Braut versprechen, in welche Noth er auch gerathen sollte, vorher sein Hab und Gut zu veräussern, ehe er das seiner Braut angreife. — 2l _) Um Marie v. Bocholtz die nothdürftigen Kleider für ihre Einweihung als Nonne zu Mariengarsen-Stift zu sichern, bedarf es 1535 eines Vertrages, worin ihr Bruder Johann zu deren Lieferung verpflichtet wird; die Nonne Eva von Bocholtz beklagt sich 1544 über ihren Bruder, weil er ihr trotz aller Bitten die schuldigen 20 Gulden zur Deckung ihrer Schulden nicht auszahlt und Reinard von Bocholtz macht 1549 dieselben Vorwürfe seinem Bruder wegen 20 Thlr. Elia. Sophie Marie von Bocholtz, Stiftsdame zu Vilich, erklärt 1690 in ihrem Testamente, dass sie Seitens ihres Bruders sich auoh nicht des geringsten Geschenkes zu erfreuen gehabt habe. Andern armen Nonnen ging es noch schlimmer, wie n. S. 125 Anm. zu lesen ist. Selbst in dem reichen Cöln und in der Familie Overstolz, der angesehensten dieser Stadt, konnte 1428 der zweite Sohn Heinrich nur dadurch zu den Mitteln sein Leben zu fristen und im deutschen Orden ein Unterkommen zu finden gelangen, dass er zu Gunsten des ältesten Sohnes auf alles elterliche Erbe verzichtete, II, 52. — 22 ) So dienten 1455 Godart von Bocholtz und später Johann und Joachim von Rocholtz gegen die Türken, 1504 sind Amt und Reiner Anführer der Geldrischen Völker im Quartier Roermund, Diedrich ist 1569 spanischer Rittmeister und 1586 Feldoberst, Godfrid ■}• 1577 war ein bedeutender Oberst und Parteiführer beim niederländischen Aufstande, Georg 1581 holl. Hauptmann, Heinrich 1583 holl. Lieutenant, Eduard 1590 Wachtmeister zu Bonn, Arnold 1591—1613 Hauptmann und Commandant zu Venlo, Goert 1598 Fähndrich u. s. w. —■ 23 ) Wilhelm von Bocholtz ist 1428 Protonotarius, Johann v. B. 1450—54 Scheffen zu Cöln. Man griff zu noch viel geringeren Stellungen, wenn sie nur Geld brachten. Der Knappe Walram von Schmal- broich war 1377 Küster zu Kempen und nach ihm, 1391, bekleidete Johann Hundt, der Erbmeier der Kempener Burg, diese Stelle (Mooren Thomas a. K. S. 29.) — 24 1 Die Ausbildung zu einem Amte fand auf practischem Wege statt; so diente 1542 Herr von Sastrow einem Advocaten in Speyer. Er musste neben seiner Schreibarbeit die Pferde putzen und füttern, die Stuben heizen, den Tisch decken, Wasser für die Küche herbeiholen, mit dem Korbe zum Einkaufen auf den Markt ziehen. Als Essen erhielt er: in einer Wasserbrühe ein Stück Fleisch, so gross wie ein Hühnerei, daneben bald Rüben, Kraut, Linsen, Gemüs oder Haferbrei und gedörrte Aepfel, und einen kleinen zinnernen Becher voll Wein. Zur Belohnung wurde ihm nach 1 '/Jährigem Dienste aus der Büchse in der Schreibstube, worin die Parteien ihre Geschenke für die Schreiber warfen und welche gegen 100 Kronthaler enthielt, ein einziger. — 25 ) Siehe auch oben S. 150, Anmerk. 6. —■ In Münster Cosmog. Seite 557, spinnen 1550 Männer und Frauen auf der offenen Strasse mit der Spindel. — 20 ) Ueber die Aufnahme der Reichsfreifrau Agnes Elisabeth, Tochter des kaiserlichen Generals Freiherrn von Bönninghausen in das Discalceatessen-Kloster |in der Kupfergasse zu Cöln liegen folgende Original-Urkunden mir vor. Am 16. März 1639 schliesst gedachter General einen Vertrag mit Agnes de Jesu, Priorin des gedachten Klosters und verspricht für die Aufnahme seiner Tochter, Wittwe von Imperial, dem Kloster 4000 Reichsthaler zu zahlen und bis zur Ablage des Capitals jährlich mit 200 Rthlr. zu verzinsen, so dass, wenn die Aufgenommene jemals in ein anderes Kloster verschickt werden möchte, das Kupfergasser Kloster 60 Thlr. jährlich behielt. 1653 quittirt die Tochter ihrem Vater 10 Reichsthaler auf obiger Summe, am 11. Juli 1654 aber schickt sie ihm ein charakteristisches Schreiben, welches die Aufschrift: Wohlgeboren Gnediger und Hochgeehrter Herr, führt und worin sie den Vater Excellenz und sich seine einzige Tochter nennt, und die Schlussbitte lautet: Die Excellenz wolle sowohl aus väterlicher Affection als aus angeborener Ritterlichkeit seine Pflicht erfüllen und die 14 Jahre rückständige Pension zahlen, damit der Orden seinen Bau in der Kupfergasse vollenden könne. Die Aussteuer der Tochter bei ihrer Aufnahme in das Kloster ist folgender Art verzeichnet: An wollen Tuch 5 Ellen weiss Lacken (wollen Tuch) für eine Brautkappe, die Elle zu 2 Reichsthaler, 9'/ 2 Ellen desgl. zu Röcken ä 1 Rthlr., 2 Ellen dito zu Leibchens ä 2 Rthlr., 14 Ellen weiss Schottisch Carsay zu Unterröcken und Reihleibern, die Elle 2 Schilling, 4 Ellen schwarz Laken zu einem Chormantel, ä 2 Ducatons die Elle, 5 Ellen weiss Croonenras zum Unterfutter des Mantels. An Leinewand: 24 Ellen zu zwei Dutzend Hüllen, ä 4 Gulden die Elle, 8 Ellen für 8 Wylen, ä V 2 Rthlr. die Elle, 12 Ellen für Braut suptylen ä '/ 2 Rthlr. die Elle, 1 Dutztend Supptylen, zu jeder drei Ellen, sechs Suptiellen ä 1 Gulden die Elle, ein halb Dutzend dito ä 1 Gulden die Elle, ein Dutzend Vorschoyen 18 Ellen ä 2 Schilling die Elle, sechs dito a 1 Gulden die Elle. Für ein Brevier 9 Reichsthaler, ein Diurnal 2 Reichsthaler 2 Schilling, ein Ordensbuch und ein Landbuch 2 Ducatons, eine Kiste mi't Tafel 10 Rthlr., 1 Ledi kantjen mit Behang 8 Rthlr., 1 Matras von Bedttick eenen pulp (Pülf) 2 oorküssen, 2 deoken 1 deckbett 4 paar lacken, 4 paar kustiken (Küssenzüge), 1 paar Wollene Lacken Carsay ä 6'/ 2 Elle, die Elle zu >/ 2 Rthlr., 2 Dutzend Servietten, 2 zinnerne Schüsseln, 2 Teller, 2 Kümpchens, 1 silberner Becher von ) II. 62. — ") so wurden 1393 dem Gefangenen Johann Martens, Priester im Gefolge des Grafen von der Mark, die Augen ausgestochen, weil vorher cölnische Gefangene von Anhängern des Grafen von der Mark Aehnliches erduldet hatten. Fahne, Dortm. Urkb. Nr. 171. — ,J ) II. S. 165. 312 2. Genealogie. A. Der Stamm. Wenn einzelne, sehr seltene Geschlechter ihre Abstammung bis auf die Zeit Carls des Grossen oder -wohl gar, wie die Fürsten Salm-Reifferscheidt, ') auf ihn selbst zurückführen können, so bleibt für alle übrigen 2 ) das zwölfte Jahrhundert die Grenze, über welche hinaus ihre Genealogie nicht zu erweisen ist. In dieser Lage befinden sich auch die Herren von Lobberich und Bocholtz, indem ihr erstes Vorkommen nicht früher und ihre urkundlich nachweisbare, ununterbsochene Abstammung noch viel später datirt. Sie gehörten ursprünglich zu den Dynasten, 3 ) haben aber vor der Zeit unserer Urkunden diese Qualität durch Verlust der Grundherrlichkeit 4 ) eingebüsst und scheinen bis dahin einen andern Namen geführt zu haben. Unter dem Namen Bocholtz erscheint zuerst urkundlich und wahrscheinlich hierher gehörig 1240 Heinrich im Gefolge des Edelherrn Otto von Wickerode. 6 ) Mit Sicherheit lässt sich ein zweiter Heinrich von Bocholtz hierher zählen, der Siftsherr von Utrecht war und 1283 am Tage nach Petri Kettenfeier starb, denn sein im vorigen Jahrhundert noch vorhandenes Grabmal in der Petri-Kirche zu Utrecht hatte nach den darüber erhaltenen Nachrichten die drei Leopardenköpfe im Wappen. Hierunten findet sich auch eine Stammfolge, aber auf uusicheren Angaben gegründet, nämlich auf eine Stammtafel aus dem 16. Jahrhundert zu Gravenhaag, 7 ) eine andere aus dem 17. Jahrhundert, nach Familien-Nachrichten angefertigt, 8 ) und auf das, was Butkens hat drucken lassen. 0 ) Die beiden Stammtafeln lauten wörtlich: I. Godefroy S r de boucholt et de Loubrach epousa N. de Rees, Dame de Hauscam et Remberg ut perhibe.it 1189. I. Godfrid I. von Bocholtz. II. 1. Godefroy S r de bouckholt, 1222 epousa N. de Merode Scheiffert ut volunt. 2. Otto, S r de Hauscam et Remberg epousa Walpurga. von Brantstein ut ayunt. II. Godfrid II. von und zu Bocholtz, h. Aleid von Meurs 1282. Er wurde von Florenz Graf von Holland in den Jacobs-Orden aufgenommen. III. Godefroy S r de Boeckholt, 1. Godefroy S r de Hauscam, Remberg et War- ep Sophia de Randerode, noul ep. Sophie lille de Benthem ut dieunt sed. III. Godfrid III. von und zu Bocholtz, Hove, Broeck, ßreuckels, Wilre, 1326 vom Grafen von Geldern belehnt, h. N. Roest von Krickenbeck, Tochter von Henrich. IV. Godefroy S r de Boeckholt et Loubracht, 1 Godefroy de 2. Maria, Woilmet, Rees, Haefhuis, ep. 1. Christine Bockholt S r de Chanode Winckelhuis, 1' an 1311 lille de Waleran, Hauscam. ep. N. nisse. 2. Agnes de Rifferscheyt ou Manderscheyt M. de Meurs. sie prout volunt. dieunt. V. Godefroy de Boeckholt, ep. Tan A ix de Bocholt, heretiere de Hauscam 1361. Ahx de Bocholt. ep. Godefroy S r de Boeckholt. , ------------------*-------------------------------------------------------------------- v VI. 1. Herman S r de Boeckholt 2.Wimar, fjeune. 3.Gisebert- 6. Gerard, S r ep. 1. Maria v. Bellinckhusen 4. Catharina, ep. Johann de de Walbeck, t imp., 2. Catharina de Wach- Wachtendonk. ep. Anna de tendonck, lille de Godf. et 5. Alix, ep. Peter de Brock- Bylant. Maria Pleis. husen a Gribbenvorst. IV. 1. Godfrid IV. vonBochollz zu Waldniel, Ritter, f 1350 4. Juli, begraben zu Bocholtz, h. Aleid von Bocholtz, Erbin zu Bocholtz, Hove, Horst, Krickenbeck, Tochter seines Bruders. 2. N-, Herr zu Bocholtz, Hove, Horst, Krickenbeck, h. N. ,-------------*---------------> Aleid, h. ihren Onkel Godfrid. VII. Ex 2da. Godefroy Sr de Boeckholt, ep. Johanna de Goor. Guilliaume de Bockholt S r de Waltens (Waldniel) ep. Michaele van Spee. VIII. 1. Pierre S* de 2. Reyner 3. Arnou, 1. Guilliaume de B. S r 2. Jan de Boeckholt, ep. ep. Wal- ep. Eva de Waltens. D'ici sor- Bockholt, Anna de purga de de Hör- tent les Bockholt au ep.Cathar. Vrimershem. Gemen. rick. pays de Geldres- de Hont. V. 1. Hermann, erhielt Hove (Ingenhoven), Stammvater der Linie zu Ingenhoven, Horst, Tongerlo, Broeck, in Curland, Braunschweig und der, allein noch lebenden Linien in Weslphalen und Preussen, h. 1. Adelheid v. Belling- hausen, 2. Catharina von Wachtendonk. 2. Winand, Stammvater d. Linie zu Bochollz, Busch, Waltniel, h. Adriana von Byland- 3. Henrich, f imp. 4. Gerard, Droste zu Brüggen, + imp. Brüggen, f imp. h. Elisabeth von Huckink. 5. Diana, + coel. 6. Adelheid, h. N- (Peter v. Broich- hausen) zu Gribbenvorst. Godfried I. und II. In der ersten Stammtafel erscheinen die aufgezählten Frauen, die Sitze und die namhaft gemachten Nebenlinien als willkürliche Ausschmückungen, 10 ) dagegen glaube ich die Stammtafel in IL, wenn auch nicht ihre Ausschmückungen, festhalten zu dürfen.") Butkens macht sie noch um einen Godfrid älter, der in der Covorder Schlacht erschlagen und von seinem Sohne gerächt sein soll. ') Ich werde darüber den, schon theilweise S 274, 275 in den Stammtafeln geführten Nachweis in dem ersten Bande der Geschichte dieser Fürsten ergänzen. — 2 ) Können doch selbst die Könige von Preussen ihren Anschluss an Hohenzollern (im 12. Jahrhundert) nicht urkundlich darthun. — 3 ) Ich erkläre dies nicht mit Rücksicht auf Nr. 2 des Urkundenbuchs II. S. 35, denn diese Urkunde ist, wie unten erwiesen werden soll, falsch, sondern 1. weil eine deutsche Grundherrlichkeit ursprünglich stets einen Dynasten gehabt hat und dieser im gegebenen Bezirk nur das Geschlecht Bocholtz gewesen sein kann, weil dieses sich alle Jahrhunderte hindurch im Besitze des Grund- eigenthums der ganzen Herrlichkeit befunden hat, mit der ursprünglich auch die volle Grundherrlichkeit verbunden gewesen sein mnss, 2. weil Dynasten-Geschlechter, z. B. die Brempt (Fahne, Cöl. Geschlechter II. S. 19), die Stecke (Fahne, Dortm., Bd. 4 S.22), zu Zeiten, wo auf Ebenbürtigkeit Gewicht gelegt wurde, aus ihm Frauen genommen haben. — ') Das was man früher die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Gebot und Verbot, Glockcnschlag etc. nannte. — 5 ) Nur bei diesr Annahme scheint es mir erklärlich, dass ein Geschlecht, welches mit einer sn bedeutenden Grundherrliehkeit und in einer an Urkunden nicht armen Gegend, ansässig war, in dem 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts unter seinem (spätem) Namen von Bocholtz nicht vorkommt, während doch viel weniger begüterte Geschleohter, sogar häufig, namhaft gemacht sind. Der erste Name der Bocholtz kann Hove gewesen sein, denn unter diesem Namen kommt 1277 Wilhelm als Geldrischer Dynast vor. (II. S. 35) was füglich auf Sitz in den Hove zu Lobberich bezogen werden kann. — 6 ) II. S. 33. — *) Im Arohiv des hohen Baths vom Adel Nr. 16 o. Seite 380. — 8) Jetzt in Alme verwahrt, Auszüge davon finden sich auch im Archive von Düsseldorf, Acten, das Lehn von Waltniel betreffend. — °) In seinen Annales de la maison de Linden, vergl. IL S. 10, Anmerkung. — ,0 ) Rees zu Hausear und Remberg gab es nicht (Remberg ist Rittersitz im Amte Angermund) Marde-Schciffert kamen 1222 noch nicht vor, Brantstein kennt man am Niederrhein nicht. — u ) Es liegen zwar keine Urkunden darüber vor, allein wenn man berücksichtigt, was ich IL S. 69 Anmerkung sagte, so steht fest, dass dem Aufsteller der Stammtafel bis 1459 im Haus-Archiv zu Lobberich 32 Urkunden über die Familienverhältnisse mehr vorgelegen Die Schlacht gehört zu den merkwürdigsten des Mittelalters; ihre Veranlassung und ihr Verlauf war in Kürze folgender: Die Bischöfe von Utrecht hatten im zwölften und dreizehnten Jahrhundert viele harte Kämpfe mit den Trentern wegen der herrschaftlichen Rechte im Lande. Namentlich waren die Gelkinge, ein mächtiges Geschlecht in der Stadt Groeningen, dem Bischöfe feindlich und ihnen stand Rudolf, Burggraf von Coevorden bei, während die Groenenberge, welche ein Castel Evelgune (oder Weuelgune) an der Hunse besassen, auf Seiten des Bischofs standen. Der 26. Bischof von Utrecht, Herbert von Berum, glaubte sehr weise zu handeln, als er die höchsten Aemter in der Trente seinen Brüdern zu Lehn gab, bereitete aber in einer Zeit, wo die Begierde, solche Lehne erblich zu machen, die Leidenschaften auf das Heftigste entflammte, den ihm nachfolgenden Bischöfe die schlimmste Lage, wie nachfolgender kurzer Abriss nachweist: N. von Berum oder Beirum. 1. Herberf, 25. Bischof von Utrecht, überträgt 2. Liefhard, von seinem Bru- 3. Rudolph I., von seinem Bru- 4. Lambert, erhält von seinem seinen BTÜdern die Burggrafschalten zu Coe- zum Burggrafen und Präfecten der Herbert zum Burggrafen u. Bruder Pedge, macht Ansprüche vorden, Groeningen u. d. Silz Pedge oder Peize. von Groeningen ernannt. Präfecten zu Coevorden ernannt. auf Liefhards Erbschaft. Einzige Tochter. Ihr Oheim Lambert bestreitet ihr die Erbfolge in der Burggrafschaft Groeningen, indessen ihr Sohn Rudolph erhält die Belehnung, h. God- schalk von Seppenrode aus Westphalen. 1. Rudolph von Seppenrode, Burggrafv.Groe- ningen, vom 28. Bischof Godfrid belehnt, t auf ein. Kreuzzuge. , -------------*!------------- ■> Albert, bei seines Vaters Tode noch Kind. 2. Herbert, Vormund Alberts; ihm weigert der Bischof die Belehnung, weil sein Mündel, als Kind, zum Burggrafen nicht passe. Bertold von Groeningen wird an gestellt, aber von Herberts Partei erschlagen. Letztere erhebt sich mit dem nebenstehenden Folker von Coe- voerdenu. den Herrn v.Pedge in Masse gegen den Bischof. Rudolph IL, h- N. Gräfin von Goor, welche sich nach Rudolphs Tode mit Floris von Vorenburg verheiralhete; letzterer vertheidigte mit aller Macht die Ansprüche seiner beiden Stiefsöhne auf die Burggrafschaft Coevorden, die ihnen indessen Bischof ßalduin vornämlich wegen unrechtmässig gegen das Land des Otto von Bentheim, des Bischofs Bruder, angelegte Zölle 1195 nahm und zuerst an Gisbert Poskin und dann an gedachten Otto von Bentheim übertrug. 1. Rudolph 2. Folkert von Coevorden, Herr zu Anse, h. HL, | imp. die Tochter des Albert Leo, hatte unterstützt von seinem Stielvater langjährige Fehde mit dem Bischöfe von Utrecht, verlor 1195 die Burggrafschalt von Coevorden, ohne dass die Fehde aulhörte. 3. Menzo, v. S. 1. Rudolph IV., Sohn Folkerls (1212) zu seinen Gunsten erkannten der Graf von Geldern, der Bischof von Münster 2. Frid- und Erzbischof von Cöln, dass ihm der Bischof von Utrecht die alten und neuen Privilegien über Coevorden und rieh. Drenthe wieder einräumen, Rudolph dagegen 1000 Mark dem Bischöfe und 1000 Mark dem Grafen von Bentheim 3. God- zahlen und die Gefangenen freigeben solle. Allein die Sache kam nicht zum Austrage. Die Erbitterung stieg, frid. der Wunsch Rudolphs, sich der bischöflichen Macht zu entziehen und die Belehnuug erblich zu machen, wuchs, er stellte sich 1222 auf Seiten der Gelking gegen den Egbert von Gronenberg, bischöflichen Präfect von Groeningen. Die Gelking jagten diesen aus der Stadt, er aber eroberte mit verstärkter Macht die Stadt zurück. Die Gelking und Rudolph boten hierauf ihre ganze Macht auf und belagerten Groeningen. Das brachte am 1. August 1227 die entscheidende Schlacht. Als Otto von der Lippe, 34. Bischof von Utrecht vernahm, dass sein Präfect in Groeningen belagert werde, überwältigte ihn der Zorn; er bot die äussersten Kräfte auf, die Gefahr zu beseitigen. Vierhundert Ritter aus seinen eigenen, den münsterschen und cölnischen Landen, damals ein gar mächtiges Heer und darunter der berühmte Bernard von Horstmar und, nach Butkens, unser Godfrid von Bocholtz zogen 1227 mit ihm ins Feld. Am 1. August stand er Rudolph von Coevorden und den Gelkingen bei Anse gegenüber, durch ein grosses Moor getrennt, dessen Beschaffenheit den Bischöflichen unbekannt war. Der Bischof liess zum Angriff blasen, der Herr von Goor, der das bischöfliche Banner trug, sprengte an der Spitze in Carriere voran, die ganze Masse ihm nach, und alle — sei es, dass der Feind durch seine Aufstellung oder, wie der Künstler in obiger Darstellung, durch eine auf das Terrain berechnete Flucht die Schlacht so zu lenken verstand — geriethen auf die gefährliche Stelle des Moors und versanken rettungslos einer nach dem Andern. Was nicht untersank und erstickte, wurde mit Lanzen erstochen oder mit Knitteln todtgeschlagen. Nur Graf Gerard von Geldern, Giselbert von Amstel und wenige Andere wurden gefangen. So ging die Blüthe des Utrechter Adels in diesem Sumpfe unter. l2 ) haben, als jetzt noch aufzufinden waren, es hat also der Aufssteller über die alte Zeit mehr als wir gewusst, und meine ich, dass ihm nach dem bekannten Grundsatze: quisquis praesumitur bonus, doneo etc. auch in den beiden ersten Generationen getraut werden darf, obgleich für uns erst von der dritten Generation Urkunden vorliegen. — ") Von dieser merkwürdigen Schlacht handelt am "Weitläufigsten der Autor incertus^ den ich in Band U. S.10—32 habe abdrucken lassen, dann auchBeka undHeda in Ottone, Albertus Stadiensis ad annum 1227. Gob. Persona Cosm. 6L. 64. Overysselsche Chronik bei Dumbar Analecta II. S. 209, Jung, hist. Bent. II. 28, Moser, Osnabr. Gesch. 3 S. 53. Die Namen der Erschlagenen finden sich bei Dumbar 1. c, II. S. 228 und bei Matheus Anal. V. S, 338; wegen Personen, welche Butkens aus Mathias Fahne, Bocholtz I. 77 814 In wilder Eile durchflog die Kunde von dem schrecklichen Ausgange das ganze Land. Ueberall schwor man Eache und, damit sie sicher sei, wählten Adel und Volk Wilbrand von Oldenburg zum Bischöfe, einen Mann, der vielfach in Italien unter Friedrich IL gefochten und sich überall durch Tapferkeit ausgezeichnet hatte. Er nahm sich auch der Sache ernstlich an, wobei ihm die, auf Blutrache beruhenden Anstrengungen der Familien, aus denen Glieder in dem unseeligen Moore umgekommen waren, zur besondern Stütze dienten.") Butkens führt an, '*) dass in dieser Weise auch Godfrid IL, Sohn Godfrid L, mit den Seinigen mitgewirkt habe. Die grausamen und unmenschlichen Thaten, welche hierauf folgten und jene Zeit kennzeichnen, sind bereits erzählt. 15 ) Soweit die Nachrichten über die beiden ersten Godtride von Bocholtz; sie haben ebensoviel Werth als die Angabe, dass Grat Floris von Holland 1235 zu Harlem ein Turnier gehalten und dazu sich auch ein Herr von Bocholtz eingefunden habe. 16 ) 111. Godfrid IH. Von ihm lässt sich ebenfalls noch nicht mit Bestimmtheit sprechen, nur dass ist gewiss, dass er weder, wie Butkens anführt, 17 ) in den Jacobsorden 18 ) aufgenommen ist, noch eine Gräfin Aleid von Moers zur Frau hatte, 19 ) da die Genealogie dieser Grafen, welche ich in der zweiten Abtheilung dieses Bandes S. 244—248 geliefert habe, weder für sie, noch für ihren Bruder Johann als angeblich regierenden Herrn einen Platz bietet. de Wee Chronik.Bd. II. S. 10 dieses Werkes beibringt, wage ich nicht zu richten, seitdem ich einen Mathias de Wee in den Cölner Schreinsbüchern gefunden habe. Aber das Theilen der Truppen in sechs Haufen und das Anordnen von sechs Adeligen, darunter die Brüder von Bocholtz, als Führer der Abtheilungen in einer Zeit, wo solche Führerschaften an ganz feste "Verhältnisse geknüpft waren, ist gewiss eine Erfindung und macht unter der Feder Butkens, der, wie ein holländischer Archivar nächstens nachweisen wird, der Urkundenfälschung vor Gericht angeklagt worden ist, die ganze Angabe höchst verdächtig. — «) II. S. 23. — ,4 ) II. 10. — 15 ) II. 23—32. — ,0 ) II. 32. Allein diese Nachricht ist in der Form, wie sie vorliegt, offenbar erfunden. 1135 war Conrad noch nicht Erzbischof von Cöln, er wurde erst 1238 im April erwählt. Die Schyfards waren damals noch nicht bekannt. Herrn von Calcar hat es nie gegeben, und so Hessen sich noch andere Ausstellungen rücksichtlich der Personen machen. — ") Band H. S. 36. — 18 ) Es sind darüber sehr viele und mehrere sehr seltene Schriften geschrieben, unter Andern: Baron d'Yvoy v. Myndrecht und Baron Snouckart von Schauburg in den Konst- en letterbode von 1826, Nr, 25—54, Weegschaal 1826, Nr. 9, 1827 S. 45—83; Baron v. Lynden, Twee brieven 1827, dessen kort Antword, 1828; L. v. Weleveld, beknopte geneal. Aanteekeningen 1845, Compte rendu XI. S. 276. Abgesehen von der Frage: ob Floris von Holland, und zwar 1290 den Jacobsorden gestiftet hat, die bei der Stiftung als anwesend genannten Personen und die ihnen beigelegten Charactere bezeugen hinreichend eine falsche Urkunde. Es gab 1290 weder einen Lancelot von Hammelton, noch einen König Henrich von Schott. land. Einen Ambassadeur von Westphalen kann man sich nicht denken, wer sollte ihn bevollmächtigt haben? Wie wäre ein Graf von Henneberg als cölnischerGesandter möglich gewesen? Das Schwören, bei dem Evangelium, in die Hand des Bischofs, das Zurücklassen des Schildes als Pfand etc. erregen nichts als Bedenklichkeiten. — ">) Dass eine falsche Urkunde in Nr. 9 II. S. 36 vorliegt, habe ich schon dort in der Anmerkung gesagt, hier nur noch, dass die Bezeichnung des Adels durch a statt: de, wie in der Umschrift des Siegels des Godevart, eine Erfindung des 16. Jahrhunderts ist und im 13. nie vorkommt. Nach einer Aufzeichnung des Domherrn Johann von Bocholtz von 1652 im Bocholtzer Archive hat der Abt Godfrid Draeck von Campen, (regiert 1584—1612 und war aus Lobberich) die Urkunde in Abschrift nach dem, angeblichen, Originale anGcdfrid von Bocholtz, Herrn zu Orey, mitgetheilt. Die Fälsohung ist also im Kloster geschehen. 315 VI. Godfrid IV. Mit ihm beginnt der urkundliche Nach weis. 20 ) Er wurde 1326 vom Grafen von Geldern mit den Höfen zu Lobberich und Bocholtz belehnt und soll nach dem Stammbaum eine Tochter des Heinrich Roest von Krickenbeck zur Frau gehabt haben. Nach dem bereits angeführten Balduinum trugen sich 1306 die Ritter, wie hierneben abgebildet ist, so wird also auch Godfrid seiner Zeit zum Kampfe ausgezogen sein. Gleichzeitig mit ihm lebte Johann von Bocholtz, der 1318 25. März als Vasall und Bürge des Grafen Theoderich von Cleve auftritt. 21 ) Aus einer oder anderer dieser vier Generationen muss eine Seiten-Linie hervorgegangen sein, die sich nach Gouda in Holland verzweigt hat, denn an die späteren Generalionen finden Floris von Bocholtz, Amtmann zu Gouda, und sein Bruder Wilhelm, welche gegen 1448, während sie in amtlicher Thätigkeit waren, von Aufrührern erschlagen wurden, keinen Änschluss mehr. 22 ) V. Gerard I. Die Stammtafel nennt ihn Ritter und gibt ihm Alix, die Tochter seines Bruders, zur Frau, was indess nicht glaubwürdig erscheint. Er starb 1359 auf St. Ulrich, 23 ) d. h. 4. Juli, und wurde in der Kirche zu Lobberich (nach der Stammtafel der Familie) begraben. Von ihm möchte also nebenstehender Leichenstein herrühren, der sich noch vor einigen Jahren, wenn auch nur in schwachen Umrissen kenntlich, unter dem Thurme vorfand. Gleichzeitig mit ihm lebte Lubbert von Bocholtz, der Judenvogt im Geldrischen war. 2 *) Gerard I. hinterliess fünf Kinder: 1. Hermann, der älteste Sohn, welcher in der Theilung mit seinem Bruder die Häuser Ingenhoven und Broeck und die Güter in Hinsbeck erhielt, und Stammvater der Linie zu Ingenhoven (Hoven) wurde, siehe G 2. Gerard, er starb kinderlos; seine Frau hiess Elisabeth von Huckinck. 3. Wynand, erhielt das Haus Bocholtz und wurde Stifter der Linie zu Bocholtz, siehe B. 4. Henrich besass Wilre und starb ehelos. 5. Aleid heirathete Peter v. Broichusen zu Gribbenvorst. 6. Diana starb ehelos. B. Linie zu Bocholtz, Waldniel (Brocherhof) Lüttelforst, Busch und Ingenraed. Aus diesen Linien (s. folg. Seite) sind einige Personen hervorzuheben. Wilhelm HI. v. Bocholtz, 38. Abt des Bene- dictiner Klosters Pantaleon in Cöln. Er folgte dem Jacob von Isselstein im Amte 1481 und regierte noch 4. Oct. 1496 Das Abtei-Archiv verwahrt von ihm vier Urkunden, nämlich vom Jahre 1483 28. September, worin er im Beisein seiner Vasallen, Johan Judden und Wilhelm von Lyskirchen, dem Heinrich von Kerpen mit einem Hause zu Cöln auf dem Bache neben dem „Wichhause an der Eich" belehnt; vom 14. Januar 1484, worin er dem Deute;er Abte Wilhelm von Breitbach und insbesondere dem Wilhelm von Grevenbroich, Provisor des Hospitals zu Deutz für 130 rh. Gulden eine Rente von 5 Malter Weizen verkauft, welche Rente gedachtes Hospital dem Kloster Pantaleon schuldete; von 1484, 15. April, worin er sich mit Johann Kitz, der dem Kloster das Gut zu Kendenich abgepfändet hat, vergleicht, endlich von 1485 31. October, worin er und sein Convent den Testamentsvollstreckern des Heinrich von Löwenberg, Doctor M ) II. S. 39, denn Godert und Godfrid ist identisch. — 21 ) II. 39. — ") II. 41. — «) Ebenda. — **) Ebenda 82. loh habe die Jahreszahl dieser Urkunde in der Vorrede zum zweiten Bande in Zweifel gezogen, mich indessen aus dem Originale in den Amtsbüchern von ihrer Richtigkeit überzeugt, auch führt (J. Walfisch) Beschryving der Stad Gouda 4. ohne Jahr Floris von Bouchaut 1487—48 als Amtmann auf. Von ihm wird noch unten Rede sein. Fahne, Bocholtz I 316 vi. VII VIII. 1. Winand von und zu Bocholtz, Sohn Gerards I., erhält in der Theilung mit seinen Brüdern das Haus Bocholtz, h. Adriana von Byland. Johann I. von und zu Bocholtz und zu Waldniel. Wird belehnt 1398, 1424, + 1*32, h. Catharina von Brede, + 1432. 1. Johann v. u. z. B., ällest. Sohn, bekommt 1432in d.Bru- derlheilung d Haus ßochollz etc.,+ 1439 o.Kinder, h.Mech- (ild v. Erde. Sie heir. hernach d. Willi, v. Spee od. Spede vor 1444, welcher sich 1454 mit Willi, v. Bocholtz vergleicht- 2. Wilhelm I. v. u. z. B. u. Waldniel, bekommt 1432, 21. Juli, in der Brudertheilung d. Haus Kiel im Amte Brüggen gelegen, belehnt 1439 alsErbe sein. Bruders Johann, f 1456, h. Mechtild v. Spee zu Kück- hof 1441, 1456 Wittwe. 3. Adelh. v. B. bekommt 1432 d. Gut Flamerstorp. h. Johann v. Haimbach, (H. S. 39 ) 4. Elisabeth, h. Gerard von Eyl. 4. Gudula v. B. bekommt 5. . . . v. 5. Catharina 1432 den Hol zu Broick- B., Tocht., v.B.bekömmt huisen, genannt in der Nonne 1432 den Hof Steegen im Kirchspiel 1432. Breuckel im Stralen, h. Gerhard von Kirchspiele Holt (II. S. 39.) Lobberich. IX. X. 1. Wilhelm H.v. B. 1456 zu Wanckum in gen Haed h. l.Elis.v.Herleield, T. Job., Erbin z-Ingenraed b. Wanckum, 2.Mrg.v.Sand. 2. Ida v. B-, geisll. im adligen Kloster Meer, Ord. Prae- monstr. Stifts Cöln 1456. 3. Wilhelm HI. v. B., 1-'i56 Mönch zu St. Vilus 4. Calharina im Kloster Gladbach, auch Probst zu Bocholtz. v. B-, h. Joh. Wurde 1482 zum 38. Abt desKiosters St. Pan- v. Besselt, tkaleon in Cöln poslulirt, f 1496, in der St- gen. Reide, Martins-Capelle unter dem Thurm begraben. 1456. 5. Johann II. v. u. z. B. u. Busch. Mit Bocholtz belehn 1454, 65, f 1473, h. Calhar, v- Hundt, Erbin zu Busch, T. Adams, lebt als Wittwel486. eilma. 1. Joh. III. v. B. zu Waldniel, b, Hedwig von Goer. 2. Mechtilde v. B., h. Paul v.Horrichen, genannt Schrammen. ei2da. 3. Arnold I. v. B. zu Wanckum in gen Raed, 1555 belehnt, h. 1. Ida v. Münster, 2. Aleid Heymerix. 4.Sophiav. Bocholtz, h. Wilhelm v. Eyll zu Geisteren, n 1. Eduard oder Egbert I. v. B. zu B., 2. Cathar., belehnt mit Bocholtz 1473, 15. Oct., h. Wilh. 1490, testirt 1536, setzt seine ehel. u. Calz, Amt- unehel. Kinder zu Erben ein, |1536, mann zu h. 1. Maria v. Brockhusen, T. Joh. u. Caster u. Hedwig von Brede um 1530 mit dein Berghem. SohneJoachim (II. 100122), 2.Cäc.v. Heidhausen, 1538Wwe.m.d. Kind. II. 116. 3.Johann IV. v. B. z.Buscht Er tritt die Hallte d. Güter zu Bocholtz seinem Bruder Eduard ab, wogegen dieser ihm das von seiner Mutter ererbte Gut Busch überlässt, h. Catharina v. Byland zu Well. XI. f 2.Sibert, erhall in 3Cath.,4.Maria d.Theilunad.Müh- +f coel. 5.Arndt le zu Lütlellorst v.B zu Waldniel, mit dem Gute In- l560nii|Broker- aendahl 1574 bis hol belehnt,theilt 1606, h. Annav. 8. Nov. 1674 mit Lamboy. seinemBiuder h. Marnarelha von der Lanv» ick. 1. Arnold II., 1536,1558 u. 1559 belehnt, + unverheir. 2. Margreth v. B. zu Wanckum, h. Werner Hundt v. Nienhoven. 3. Theodor, f unverheir. 4. Wilhelm, -f unverheir. 5. Mechtild, h. Florens von Randwick. 6- Aleid 1596, h. Ant. de Han. eilma. l.Joh., f gegen die Türken. 2. Joachim v. u. zu B., wurde 1536 20. März,l538,l544mit Bocholtz belehnt, + l584,4.0cf.,h.Mar- grelb v-Pollart-Ex- ten, Tr. Lambert u. Elisabeth v. Asselt, 1559,| 1584 4.Juni. 3. Catharina, 1539 unverh. 4. Annav. B.,test.l563,Ehebr. 1539 20. Dez., h. Jürgen v. Hatzfeld, Vogtz.Caster, lest. 1563, starb ohne Kinder. 5. Johann, Bastart. Ottov.Bocholtz zuBusch, h-So- phie v. Brempt, sie heirathet nach seinem Tode Georg Steck. (Fahne, Dortmund, Bd. IV). XII. o — E-w 2. .. . Tocht., h. v. Holthu- sen.lhreAhnen Bd. IV. S. 109. 3. Wilhelm IV. v. B., h. Barbara v. Ollmiis, gent. Mulst.ro zu Ilolf. Johann IV., Frhr. v. R. zu Waldniel u.Brocker- hof 1581, 1592, 1596 .belehnt, zahlte 1607 'seinem Oheim Sibert Joh v. B. 2162 Thlr., h. Margaretha von der Eycke genannt Drecke, 1618 Wittwe. Beider Ahnen Bd. IV. S. 104. Anna Maria Margaretha von Bocholtz, einzigeTr., Erbin z.Lütlellorst h. Henrich von Ingenhoven. Anna Catharina v. Bocholtz, einzige ochter, h. Wilhelm v. 011- miissen,genannt Mülstro. 1. Catharina 1577 geisll.. dann Priorin im Kloster Gnadenlhal. 2. Cäcilia daselbst. 3. Eduard (sive) Egbert II. v. B., 1575 älterster Sohn zu Wolilsbusch 1584,87,91. Ist 1590 Wacht- meist.inBonn, erhält im Theil- acte 1575u.l584HausBocholtz gegen eine Abfindungssumme an sein. Brud. Joh., überlässt es aber 1585 31. Jan. zu Dülken weil er nicht zahlen kann, gedachtem Johann gegen Geld u. Rente, (Arch. Pantal.), h. Syb. v. Mansfeld, natürl. Tr. d. Kurfürsten Eberhard 1584. Sie ist hernach an Johann Eagenoy verheiralhet und 1616 todt. 3. Margrelh v. B., testirt S.Maria 1608 25. Fbr., h.l.Aegid. geisll. v. Bocholtz zum Hove, l5S8zu Ehebr. 1579, 3. Juli, f Gnaden 1591 6. März. 2. Henrich thal. v.Randerath 1592. 3. vor 1598 Jac.Rosen tritt, sub- stituirter Landschreiber des Amts Krieckenbeck. Er heirathet hernach Agnes v. Kessel gt. Roffart. •Testirt 1628 5. Sept. 4. Joh. VI. v u.z.B. 1575, Ehebr. 1587, testirt 1619,+1623 18 März, h. 1608 27. JuliElisabeth v.Eyll- Geisteren, Erbthocht.des Gerdtu. Elisab. v. Brockhausen , Wittwe 1623, teslirt 1624 3. Juni. Werner v. B. zu Busch todt 1598, h.l.Melchiore v, üroste zu Steege, Tr. Henrich und Beatrix von Wienhorst 1578, Wittwe des Reinhardt von Spee. Sie testirt 1597. 2. Mar- gareth v. Heumen. Sie heirathet hernach den Werner von Hundt zu Nienhoven. Die Kinder aus letzlerer Ehe setzten sich nach Johann und Wilhelm von Bocholtz's Tode in den Besitz des Hauses Busch. XIII. 1. Hans Christoph 2. Adolph von B., 1. Margreth v. B., Hof- l.ArnoIdlV.v.B.zuB.. v. B. zu Waldniel Capitain. 3. Ernst v. dameinderFürstl.Leuch- geb. 16136-März, kgl. 1614, 38, h-Adriana von Wienhorst, Tr. von N. v. W. und N. v. Egeren, ihre Ahnen Bd. IV. S. 99. B-, f unverheirathet 4.Margreth v. B., h. Willi, von Denting. 5...... , Tochter,! unverheirathet. 6. Arnold Adolph, Stiftsherr zu Xanten, Herr zu Pesch, f 10. Mai 1661. Seine Ahnen Bd. IV. S. 106. tenberg'schen Hofhaltung, Span. Rath d. Fürsten testirt 1610 21. März, + thumsGeldern, 1644b 1610, h. 1606 1. Dez.Joh. Wierich Herterich von Edelstedt. 2. Carl v.B. zu Woll'sbosch 1611, 23, h. Anna v. Greyn, 1611, 23, v. Velbrück-Garrath, wovon 1 Sohn u. 2 Tocht- T. Bernd u. Soph von 3. Catharina, h. Friedlich v. Robohl, 1611, 14. 4. Anna, 1611, 15, h. Ant. v. Erp, 1615. 5. Johann. d. Geldernsch. Ritter- schal'iaul'geschworen, testirt 1680 5. Juni, | 1682 9. Sept., h. Eva Eyll-Heideck, verh. 163817.August auf d. Schloss Grevenbrock. Die Ehepacten verbrannten bei einem 2. Margr., geb. 1609,17. Sept., h. Joh. Adrian v- Byland zu Palant- 3. Elisabeth, geb. 1610 27. Aug.,geistl z.Neuwerk, das. eingekleidet 1627, 10- Oct. 4. JohanVII.v. B., geb. 1619 2. Juni, wurde 1656 b. d. Geld. Rittersch. aufgeschwor. sehen Geschw.Johan f imp. 1673 26. Dez., h. von und zu Bocholtz Joh.v.Ingenhoven-Has- und Margreth vonB. sel.T.Jac.u Joh.v.TJer- zu Hove und denen dingen, Ehebr. 1654 14. Not., v. Hundt. Seine Ah- WwcJmonds t. üardenradt. Die nen Bd. IV. S. 95. 1. Johann VIII. v.B. zu Busch, f unverh. 2. Wilhelm v. B. zu Busch, testirt 1598 23. März, + 1598 als letzter seiner Linie unverheirath. Seine Güter veranlassen einen Prozess zwi- Brahde zuKuremunde. Eliel.liab.k.Kiii°) Ebenda 262, dass der Erbe, um dem Willen des»Testators zu genügen, sogar die beiden Töchter vor Gericht verklagte mit dem Antrage, ihn zu heirathen, zeigt, wie wei msn mit unpassenden Bedingungen eine Sache treiben kann. 321 C. Linie zu Hoven (Ing-eiihoven) Brock, Horst, Gravc, Tongerlo, Hürz, Luder, Aldenhof. VI. Hermann I. von Bocholtz zu Hove, Brock und Hinsbeck. Aeltester Sohn von Gerard I. , oben B. Er und spine drei Brüder (heilten 1360 24. Juni die Güter, 1375 29. November belehnt, II. S. 42. Er starb 1396 26. Januar und wird in der Pfarrkirche zu Lobberich beigesetzt. Sein Anniversarium wird bei den Kreuzbrüdern zu Dülken gestiftet; h. 1. Adelheid von Bellinghausen, wovon keine Kinder, 2. Catharina von und zu Wachtendonck, Tochter Arnolds. VII. 1. Godert oder GodfriedV. v. Bocholtz zu Hove, Horst, Brock, wurde 1403 belehnt, f 1463 10. Febr. 2. Margreth v. B. 1455, 11*67 ist zu Lobberich beigesetzt, h. Johanna von Ghoer zu Caldenbroich, bekommt 1445 eine Leibzucht an IS. Februar, h. Johann von und den Hof Broich, t 1*64 1. April, ist zu Lobberich beigesetzt. zu Wachtendonck. ,--------------------------------------------------------«--------—---------------------------------------------------------------------------------------------_ VIII. 1. Hermann II- v. B. zu Hove, ältester Sohn, 1455, 56, 65, + l*8526.Juni, h. Agnes von Bellinghausen, + 1*88 8. Juni 2. Godert VI. v.B., war 1455 ausser Landes in Preussen, + unverh. 3. Johanna v.B.,Stifts- daine zu Kaisersbosch 1455. 4. Margreth v- Bocholtz , Stiftsdame zu Kaisersbosch 1455. Barbara v. B., f unvermählt. 5. Arndt oder Arnold I. v. B., 1453 z.Ho ve, Horst etc. Droste z. Kessel 1455, wurde 146*, 1*73 belehnt,+ 1483 24. Aug. z.Lobberich beigesetzt, h.Eva v. d. Horrick, T. des Aegidius u. derElise v.Brede, Eheber. 1461 2».Nov. Sie bringt in die Ehe den Hof zu Kessel- eyck etc., + 1483 14. Aug., ist zu Lobberich beigeselz. 6. Gertrud v. B., Aebtissin des Stifts Dietkirchen, ist 14. Giesbert im Krenzgangc daselbst begraben. 7. Cathar. v. B., v. B., ging zur Priorin des Stifts Heinsberg erwählt 1*7916. Juni, nach Kur- + hochbetagt 1539 8. April. 8. Digna v.B., Aebtiss. land, h ..... oder Frau des Stifts Heinsberg, Ord. Praemonst im Stifter der Herz. Jülich. 9. Willi. I. v.B., Probst zu Gladbach u.Bo- dortigen Li- choltzl455. 10. Adelheid v.B., Stiftd.z Kaisersbosch in nie (siehe d. Grafsch.Hörnen, ll. Fie v.B., 1V55 Aebt. d. adligen unten E.) Klosters Neuwerk, Ord. S- Benedicti im Herzogin.Jülich. 12. Gerh.If. v. B., Mönch im KI. Gladb. 13. Peter I.v.B.zu Brock, Ylem u. Hinsbeck, Stifter der Linie D. IX. l. Arnold II. v. B. zu Ton- gerlo, Breberen etc., Gouverneur zu Grave u. Cuyck, 1506,15,34, h. Johanna v. Merwick, zu Kessel, 15*5 Wittwe, T. Fjrasm. und Margar. v. d. Donck. 2. Aegidius I. v. B., ältester Sohn, Probst zu Dülcken, wurde 1505 14 Jan. zum 28. Abt d. Klosters Gladbach erwählt, +1538, alt 70Jahr. 3. Wilhelm II. v. B. im Kloster Siegburg, dann Probst zu Hirtzenath. 4. Johann I. v. Bocholtz im Kloster Siegburg, Ord. S. Benedicti, im Herzogthum Berg. 5. Godert VII. y. B. zu Hov., Droste zu Kriekkenbeck u. Erkelenz 1486, 25. Juni belehnt, + 1532, h. Maria von und zu Buschfeld, T. Herrn, und Hildegunde v. Heyin., 1523. 25, + 1530. 6. Eva v B. im adligen Kloster Heinsberg. 7. Sophie" v. B., Stiftsdame zu Neuwerk. 8. Beiner v. B. besass den Hof zu Kesseleick, + ohne Kinder, seine Ahnen Bd. IV.S. 92. 9.KÜ- sabeth v. B., Stiftsd.zuKaisersbosch. 10. Goerd v. B. der Bastart, 1534. X. 1. Margreth v. B., Wittwe 1567 4. Elis. v. B., h. h. Wilhelm v. Merode-Warbeaux Adrian v. Boed- 1545. 2. Arnold III. v. B., 1530 berg z. d. Haeg, Tischgenosse des Papstes, Dom- Erbmarschall Sv. herr 1539 19. Dez., dann Dom- Geldern.Dessen propst zu Lüttich, Domküster zu Tochter Haeg u. Mainz, Archidiacon, Propst zu Bin- A- Krhmarqfihall- gen, Thesaurar zu Cöln, lestirt 1567 16. Juli, + 1568 25. Januar, ist zu Lüttich begraben. Seine Ahnen Bd. IV. S. 91, 97. 3.Florens v.B. zuTongerlo, 1567 Gouvern. von Grave, h. 1. 1545 Adriane v. Velbrück, Wittwe des Marschalls Rabold v. Plettenberg, 2. Marg. von Mascherell, Tr. von Winand 1490, (.Steinen If. 527) 3. N. v. Bresling, 4. Marie v. Va- rick, wovon die Kinder. d. Erbmarschallamt an die von Honsbrock brachte. Ihre Ahnen Bd. IV. S. 93. 5. Eva v. B. im Kloster Raedt. 4. Godlried Valent. v. B. zu Lüt- gen - Grü- ningimHer zogthum Braunschweig gelegen, h. Anna von Kröpfe. 2. Maria tritt um 1535 ins Kloster Mariengarden, Ord. Cisterz. zu Ruremunde. 3. Reinhard v. B., tritt l548insKlo- ster S. Viti zu Gladbach , war 1549 imPrediger kloster zu Cöln, wurde 1555 zum 51. Abt d. freien Stifts Corvey erwählt, stand dieser Würde 30 Jahre vor und starb 1585 25. Mai, alt. Jahre- 1. Johann II. v. B. zum Hove ältester Sohn. Die Geschw. theilen die Güter 1545 28. März. Droste zu Kriecken- beck und Erkelenz- Er wurde belehnt 1539, 44, Richter zn Arnheim und Velauzoom, + zu Arnheim 1553, ist daselbst in der Minoritenkirche beigesetzt, h. Johanna von Dript zu der Steegen, Tochter Dietrich und Margreth v. Box- mer 1545, 46, + 1592 17. Mai, zu Lobberich beigesetzt- 5. Arnold II. v. B., Deutsch- ordens-Komthur zu Reval, blieb in Ungarn, ist 1545 todt. 6. GodlridVHI. v.B., Deulschord.-Landkomthur in Liefland. 7. Eva v. B-, Geistlich im Kloster Mariengarden zu Ruremunde 1544. 8. Hermann II v. B. zu Aldenhoveu, Landdroste der Gralsch.Zütphen 1547. bekommt 15*5 in derThei- lung den Hof zu Kesseleick etc. 1554, h. Georgia Maria v. d. Hovelich. Erbin zu Aldenhof. Sie heir. hernach Johann Post, womit sie 1575 vorkommt. XI. 1. Arn. 2. Marie alias IV. von Margreth, B. zu Steinen, III. Tonger 1631, v. B., lo 1576 einzige Erb- h. N. tochter zu Tongerlo, h. Anton von u. zu Berchem bei Antwerpen. 1. Godhard v- B. zu Deben, h. 1599 Clara von Eckhardt zu Wedelitz, T. Johann u. N. v. Born- stedt-Siehei- rathet hernach den Joh. von Kröpfe. XII.. .....*• Godfrid Heinrich, Dechant zu von Bocholtz in Soest und Propst im Stift zu Lipp- Mecken, heir. Stadt, seine Ahnen Bd. IV. S 103- ......2. Johann Arnold, geb. 1606 28. v. Weingarden. Dezember, Jesuit. 3. Caspar Ludw- v. B. zu Mürsz, geb. 1609 10. Sept. Er kaufte 1653 einen Theil der Burg Lüder in Hessen, + 1679 19. Febr., h. Anna Maria v. Westphalen zu Laer, T.Henr. u. Cath. v. u. z.Löwenstein. 2. Catharina v- 1. Godlried VIII., ältest. B., h..... Sohn, wird 1579 7.Dec 4. Johann, Je- Domh. z. Lüllich, dann suit. 5. Levin Domdechant das., auch v. B., + unverh- seit 1585 3. Aug.Propst 5- Valentin , h. zu S. Johan in Lüttich, Magdalena von verk. 1575sein.Bruder Rottorf, sie + Dietrich dasPrimogeni- 1652 2. März, turrecht, + zu Lüttich IV. 105. 1609 28.Aug., s.Ahnen ,---------- "■ -------v Bd. IV. S. 94 und 96. Clara Sophie v. 2. Diedrich I. v. B. zu Bocholtz, Nonne Störmede, zweiter Sohn, zu St. Walburg kauft das ihm von sein, in Soest, + 1673 Bruder Godfried über- 16. April- Ihre tragene Primogenitur- Ahnen IV. 105. recht an die Güter zu Lobberichl575 seinem Bruder Jelis, ist 1572 k. span-Ritlineisterinden Niederlanden u. 1585 westlal. Kriegsobrist, kurköln. Rath u. 1581 15 März Droste des Amts Kogelnberg, + 159614.Aug.,Morg.8 Uhr, h. 1575 kurz nach JohanniElse v. Horde zu Störmede, Stifter d. Linie zu Störmede F. 3.Arn.III.v.B.,relbr- mirter Conf, Capt. u. Kommandant zu Venlo 1568, 1578 in niederl. Kriegsdiensten, + ohne Kinder, ist 1614 todt, h. Maria v. Spee, Eheber. 1612 23. Juni. Sie heir. hernach den Junker von Kessel gen. RofTart. 4. Aegidius II. CJelis) zu Hove, wird 1581 Droste zuKriecken- beck und Erkelenz. Sein Bruder Dietrich überträgt ihm 1575 das Primogenitur- recht, 1591-3. Juli, h. Margreth von und zu B., Tochter Joachims und Margreth v. Pol- lart. Sie heiralhet hernach Jac.Rosen- tritt und stirbt um 1608. 5. Johanna v. 1. . . . v- R-, Sohn, B. 1576 92, reformirterConfess.,+ Wittwel604, unverh. 2. Henrich v. +162418.Mai B., 1575, 83, Lieutn., h. Jacob von dann Capt., + um 1586, Krickenbeck zuArnsberg begraben, 4. Margr. v. B., Eheber. 1575 25- Aug. zu Amsterdam, h Balthasar v. Rossum, kön. span. Colonell, 1587 Richter zu Duisburg. 5. . . . v. B., Sohn, todt 1575. 3. Georg v. B. zu Aldenhof, 1575, 86, Landdroste der Grafschaft Zütphen, beim Verbund der Edelen gegen Spanien, heir. Wilhelmine von Krp, Tochter von Henrich undHendrine von den Veen. 1592. 6.Maigareth, verzichtl571 auf d. elterl. Güter, h. 1. um 1571 Joachim v.Borch- torlf, + 1583. 2. Wulff v. d. Hannen, im Stift Hildesh. wohnh. verh. um 1583. 7.Gisbertv.B. Mönch i. Stift Corvei, dann PropstzMars- berg 1576,77. 8. Wilh. III- 9.Marie v.B., B., Aebtiss. im StiftKemnade, + u. begraben zu Corvey. XIII. 1. Franz Caspar v. 2. Marie, B.zuMürzu.Lü- 1670Stifts- der. Sein Vater dame zu überträgt ihm Geseke. 1670 3. März die 3. N., Hälfte der Burg Oberst- Lüder und Mürsz, Wacht- h-1670 Antonette meister Salome von und zu Soest, zu Buchenau, T. SeineAh- Johann Balthasar nenBd.H. und Maria Mag- S. 102. dal.v-Clossen zu Heydeberg. XII. 1. Aegidius III. (Jelis) ist 1612 im Collegium Germanicum zu Rom, wird 1615 2. Mai Domherr, dann Domscholaster und Domdechant, wie auch 1625 Propst zu S. Paul zu Lüttich, testirt 1649 3. April und + 1649 im Mai. 2. Godfrid X. von B. zu Hove, bekommt 1605 von seiner Mutter das Gut Hove, theilt mit seinen Geschwistern 1613 21. Juni die elterlichen Güter, testirt 1622 11. März und + 1622 ohne Kinder, h. Judith von Gehe Arcen 1605; sie heirathet hernach Caspar von Keverberg. 3. Joachim v. B., ist 1619 in Kriegsdiensten zu Cöln unter dem Obersten Grafen Solms, 1623, 28. 4. Johann ID. v. B. 1604, _____ wird 1615 2.Mai Domherr und 1627 5.Febr. Propst zum hl.Kreuz zu Lüttich, und Oploe, vergl. IV 1618 Rath des Kurfürsten von Cöln als Bischof von Lüttich, testirt 1651 21. Bd. S.98. 3. Hendrina Sept- uno räumt denen von Bochltz-Slörmede ein Successionsrecht an die Güter zu Lobberich ein, + 1653. 5. Maria v. B., testirt 1629 8. Mai, h. Wilh. von Holthausen 1620, 44. 6. Anna v. B., ist 1610Hofdame bei der Gräfin v. Limburg-Gemen, ist 1627 todt, h Adolph v. Kessel, gen. Rolfart, 1619 Lieutn. unter Oberst Graf Solms. 6.Margrelh v.B. 1620,27, h. Rein. v.Bexs z. Bronsem, 1620. / ■ ■"■ ' 's 1. Georgia von B.> Stiftsdame z. Nivelles später im Annuncia- ten Kloster daselbst, wo sie starb. 2. Johanna, Erbin zu Aldenhoven, h. Walrave v. Steinhaus zuAerdt h. Johann v. Oostrum Droste zu Hageslein. *. Marie, h. Henrich von Meverden. XIV. Anna Sidonia von B., Stiftsdame zu Geseke, ihre Ahnen Bd. IV. S. 108. Fahne, Bocholtz T. 322 Von diesen verdienen einige Personen hervergehoben zu werden. Zunächst Godfried V., ') der nach Familiennotiz in dem Kriege des Grafen Adolph von Cleve gegen das Stift Lüttich verwickelt war. Ueber diese blutige Fehde finden sich folgende Nachrichten. 2 ) Die Lütticher hatten sich gegen ihren Bischof Johann von Holland empört und an seine Stelle einen Herrn von Parweis zum Bischof erwählt. Johann suchte die Hülfe des Grafen Adolph von Cleve-Marck nach und fand Gehör. In Folge dessen sandten die Anhänger des letzteren auf St. Servatius (13. Mai) 1406 den Lüttichern folgenden Absagebrief: Weet ghi Meisler Gesworen ind Rait jnd gantze Gemeynte der Stat van Ludich, jnd voert ghi gemeyne stede des stichts van Lndich ind der Graesschap van Loen, vytgescheiden die Stat van Tricht ind van synt Truyden, dat wy Johan van Alpen, Arnt van Hessen, Euert van Wisschel, Herman van der Recke, pylgrim van der Liete, Johan van der Liete, Wenmer Ducker, Gadert van der Recke, her Dierich van den Rod'enborgh und Hermann van Witten Rittere, Geilloch van Vosshem, Dierich van Moenmeten, Borgard Stecke die ailde Borgard Stecke, jngen Molenbroick, Coerd Stecke van haigeu, Goerd Ioerdan ind Sweder van Diepenbroick Gebrudere, Dierich van Arnhem, Johan van Lath'em, Johan van brienen, Wenmer van Daerle,, Henrich von Werthusen, Arnt van holthusen heinrix soen, Wilhem van Byle Johan haisenkamp,' heinrich huchtenbroiek, karle de meng, Johan laybert, hnnrich van Ruethem, Wilhelm van Gymnych, herman Vosse, huge blundel Johan die boyse, herman van Boykenouwe, herman van Fleederen, Steuen van brienen, Wessel van den boetzler, Wolter Smullingh, Rutger van den boetzler, Otte van den boetzler syn soen, Dierich van Wisschel, henrlch van der houelwich, Daem ind Euert jngen Diepraem blödere, Henrich Schocke, Johan Cloyck die langh, Johan Cloyck, Woller vanKeppel, Goessen Momme, Johan then haue, pylgrymsson Alard ingen bongard, Claes van Camphusen, Claes van poylwich, Bitter van poyhvich, Wyer van boeningen, Rynold van aiswyn, Maes Gysbrecht ind Dierich Ryperbrande gebrudere, Geryt van Else, Geryt van Else die jonge, Johan Rosennouwe bastart van Greue Adolph van Wylacke heer Luesse van der Empel Rittere, Johan van der Empel syn broidere, Johan van Wytenhorst, Johan van Loyle, Luesse van hoenpel, Wilhelm van Vlfle, Luefi van hoensler, henrich ind Rutger spaen, Gebrudere, Gysbert hacke, Sleuen van Munster, Joerdaen van loet henrich Costyn Bernt ind Iohan hystfelt, Gebrudere, Dierich van Eyke die jonge, Wolter van der Oer, Bernt die Rynsche, Reynold Vlenbroick Dierich van bellinchauen Otten soen, Roftasch, Arnt Grans, Sweder van Ryngenberg, Euert van der Marke, baslard Dierich die Graue Arnt Stecke, henrich pruete, Iohan poydich die ailde, Iohan van der Cappellen, Iohan van hunze, Dierich hystfelt, henrich vp den bergh' Dierich van bellinchauen, Iohans soen, henrich van bellinchauen, Wynken Grans, Dierich Vytingh van hoerle, Rutger van der Knypen- borgh', henrich vp den bergh, Herman ouelacker, Johan oeeelacker, Johan ind Rutger tusschenbroiek, Dierich jnd Arnt Schele broidere, Rutger Ducker Neylingh, Neuelongh van hardenberg, Coert ind Euert van Eluerfielde, Johan Lebbyngh, Herman Rutger ind Wenmer van Witten, broidere, Johan van Sommeren, Johan Sobbe, Johan van Aildenboichem, Fenyn van Swansbol, Dierich van Swansbol, Dietmar van van Altena, herman van den Varste die jonge, Bernt van Rodenberg, Johan van pentlingh gebrudere, herman van pentlingh toe hilbeke, lubbert van Galen, Rolof von boenen, herman ind haike Sprengh broidere, Gadert van Velmede, Gert ind tonys van boenen, Gert van Galen Wenmer van bogge, Rolof Vollenspit, Herman van herboru, Johan ind Herman van Neyhem, Johann Smelingh, Dierich van andopen, Johan van Galen Bernt Oeuelacker, Sybergh van den Bosch, herman huklinchus, Alef van Recklinchouen, Dryes van bredenole, heidenrich Wer- mvnchus Johan v an kukelshem, Gadert van hanxlede, Gadert, hunolt ind henken van hanxlede, syn soene, Doyue van Nyenhaue, Johan van Ovle Johan Snyder, Gadert van kobbenrade, Dierich Velekoy, Maes van Rothusen, dam toluer die jonge, Johan Gruwel, Teme van Hoerde Gert'van Vosshem, gert mankert, tonies ouelacker, Arnt van Horst, Wynmer hertoigh, Geirlich Snypert, Wolter van braedbeke, Johan van haigenbeke Johan van oissenbroieh, knape ind henrich van hele, Gert Schutle van roshem, Johan Coilner, hanze Schutt, henne Wyne, Wvnken die vrede henrich Schulte geheiten Walfken ind henrich van baichem Schutte ind onse knechte, lieuer hebe dem hoigebaren onsen lieuen genedi«en heem, heem Adolph Greuen van Cleue ind van der Mark dan V ind willen vmb syne Wille uwe vyant wesen ind alle der geenre die wy op v veden moigen ind willen des vnse Ere teggen v wail bewairt hebn. Gegeuen onder segel des hoigebaren vnss lieuen gene'digen hern van Gleue ind van der Marke vorss des wy alle sementlich gebruken op dese tyt jnden jaren onss heern M.IIIjo ind sess vp sunte seueryns dagh beati Episcopi- Dann wurde ein Kriegsplan gemacht, d. h. ein Beuterzettel 3 ) aufgestellt, welchem nach folgende Personen brieflich zur Theilnahme an dem Feldzuge eingeladen wurden: Junker Dederich von Batenberg, Herr Oiswald von der Berghe, Herr von Ghemen, Junker Arnt von Benthem, Junker von Neuen Are, Herr Geryt van Keppel, Bertram von Nesselrode, Sweder von dem Voirst, Werner von Palant, Junker Dedrich von Limburg, Goisen und Bitter von Raisfeld, Johann von Alden-Bochum, Herr Nit van Birgel, der Herr von Batenberg, Herr Gosen Steck, der Marschall und der' Hofmeister von Cleve, Herr Johann von Alpen und Herr Godert von Wylaken. Auch wurde allen Amtleuten des Landes Cleve geschrieben: dass sie die Untersassen der Ritterschaft aufbieten und zu dem Feldzuge stellen sollten. Ein Reicher Befehl erfolgte an die Amtleute der Grafschaft Mark. Die Sammelplätze wurden folgender Art bestimmt: Zu Langendreer soll Freitags nach Sixtus (13. August) erscheinen: Junker Henrich, von Limburg mit 5 Armbrustschützen (Gelatiyen), Johann von Nesselrode mit 10 und Bertram von Nesselrode mit 20 dergleichen, und zu Dinslaken Saterdachs vp sent Laurenz (14. August), Junker Wilhelm von Lymburg zu Styrum. Nach Bislich wurden auf Sonntag nach Laurenz (15. August) Abends beordert: Junker Arnt vonBentheim, Herr Gert von Keppd sofern er durch Krankheit nicht gehindert sei, sonst jedenfalls 10 Armbrustschützen von ihm, Goisen von Eaisfeld, Herr Goisen Steck, Heinrich von Diepenbrock der junge, Jan Pyse, Mais Hysfeld, Henrich Hysfeld, Johann Pawe, Johann von der Capellen der junge, Gert von der Capellen, Bernt Huchtenbrock der junge, Hermann Roiftasche, Raib Roiftasche, Deric von Monster, Jan Herynck, Bernt der Rynsche, Arnt Hysfeld, Bernds Sohn, Bernt Hysfeld der junge Coirt Steck, der Herr von Ghemen. Diese wurden auf 300 Reuter veranschlagt. Dazu wurde dem Herrn von Ghemen geschrieben, er möge 20 gute, rasche Gesellen zu Fusse mit Knypbüchsen mitbringen. Nach Cellen wurde auf Montag nach Laurenz (16. August) Abends versammelt: Myn heer van Egmont mit 20 oder 25 Armbrustschützen, Herr Oiswald von dem Berge, der Herr von Batenberg, Sweder von dem Voirst, Ritter von Raesfeld, Jan von Bellynckhauen, Jan thenHaene, Gerit van Elsen, Wilhelm Rosenouwe, Derik Ryperbant, Henrich von Ossenbroick, •) Man wird aus ihm wohl zwei Personen machen müssen, denn für eine Person ist von Hermanns Selbsständigkeit 1360 bis Godfrids Tod 1463 ein zu grosser Zeitraum. — 2 J Im Archiv zu Münster. — 3 ) Ruter Cedel tegen die Ludioker, 1406. Palick von Broichusen, Derick van bair, Wilhelm van Impel, Godert von Wylakcn, Elbcrt von Honepel, Plonis von Dongenraide, Jan van den Zande. Diese wurden auf 400 Pferde geschätzt. Endlich wurde für folgende, auf Montag nach Laurenz (16. August) Abends, Gennep als Sammelplatz bestimmt: Herr Jan von Alpen, Droste, Otto von Hetterscheyt, Wolter von dem Gruythuse, Raib von Thoenen, Hermann von Apeldorn, Werner van den Sande, Joh. von Arnhem, der Richter von Xanten, Herman van den Horst, Loiff van Berenbroick, der Richter von Sonsbeck, Stramprade, der Richter von Üden, Amt van dien Kolk, Amt und Evert van Gestelen, Gert von Ossenbrock, Wolter, Jan und Raib van Bueren, Karl von Wyenhorst, Amt Schoilmeyster, Georg und Goessen van der Horst, Willem Smülling, Evert van Haghe, Richter zu Gryet, Wessel und Jan van Holthusen, Herman von Rade zu Üdem, Henrich van der Houelwick, Wilhelm van den Boitzler, Dederich van den Boitzler, Deric und Jan van den Wyel, Henrich Spaen, Arnt von Holthusen in Üden, Junker Derick von Batenberg, Jan Kerskorf, Gert Spaen oder sein Sohn^ Junker von Neuenare, Herr Godert von Wylacken, Willem von Will, Henrich Pedeler, Henrich von Wisschell, Rutger Lyur oder sein Bruder, Goissen von Steynhuys, Ailff von Vlfft, Godert und Henrich v. Wylacken, Gebrüder. An Fusstruppen (Voitgenger) aus den Städten wurden auf 11. August nach Gennep einberufen: von Cleve 30, Wesel 100, Emmerich 70, Duisburg 30, Xanten 50, Calcar 50, Rees 40, Dinslaken 20, Sonsbeck 25, Udem 20, Buderich 10, Griet 10, — Soest 120, Hamm 100, Unna 60, Camen 25, Loen (Iserlohn) 25, Swerte 25, Brekervelde 20, Altena 20, Ludenscheidt 10, Hattingen 10, Essen 40, Kirspe Meynershagen 10, Bochum 10, Wattenscheid 10, Hoerde 5, Westhouen 5, Amt Wetter 25. Als Schützen mit einer Handbüchse, Harnisch, Eisenhut und Schild musten am 16. August zu Schulenburg viere aus Cranenburg und zwei aus Griethausen erscheinen. Sieben Aemter und der Marschall von Cleve mussten auf Sonntag 15. August 18 Wagen zu Cleve stellen, und zwar das ganze Amt Alpen 3, das Udener Gericht 2, Amt Dinslaken 3, Hetter 3, Lymersch 3, Cranenburg 2, Genep 1 und der Marschall 1. Diese Wagen wurden folgender Art vertheilt: einer für das Bottel(Schenk-) Amt, zwei für die Küche, einer für den Stall, einer für die Pfeile, einer für das Pulver (Donnerkruyt), einer für die Kanoniere (Donnerschutte), einer für die Waffen (Harnisch) des Grafen von Cleve, einer für dessen Kammer, einer für die Capläne und die übrig bleibenden sieben für die Büchsen. An Büchsen wurden von Cleve mitgenommen: zwei Karren mit eisernen Büchsen, zwei Karren mit gegossenen Büchsen, eine Schlange (Kanone) auf einen Wagen. Dazu kamen drei Karren mit Büchsen aus Wonendael. Ueberdies wurden mitgeschleppt 12 Tonnen mit Pfeilen, 12 Tonnen mit Pulver, 8 Heerpfannen und zwei| Fassmit Würsten. An Hackenbüchsen (Haickbussen) wurden mitgenommen zwei von der grössten, vier von der nachfolgenden, sechs von der nächsten und zwölf von der kleinsten Nummer. Aus der Bottelery (Schenke) des Grafen wurde aufgeladen: der Krug des Grafen, 2 silberne gedeckelte Krüge, 2 Mengefässer, ein silbernes Biertönnchen, ein Dutzend Genter Schaalen, ein Dutzend Clever Schaalen, zwei Dutzend grosse Becken, zwei übergoldete Kannen; zwei kleine Calcarsche Kannen, zwei Gedecke für den Grafen, ein Dutzend Servietten, vier Tresortücher, vier Laken und vier Dwellen (Handtücher), die zwei letzten Gegenstände für die Ritterschaft. Aus der Küche lud man auf: die alte und die neue silberne Schüssel des Grafen, vier der grössten Bratspiesse, zwei Brateisen, vier Stielpfannen, ein Schöpffass, ein Swelmer, drei Schaumlöffel, vier Anrichtslöffel, ein grosser Kessel von Monreberg, drei Kessel, zwei Dreifüsse, zwei Haelketten, vier Fleischbeile, zwei grosse Aexte zwei Schuppen, vier Töpfe.*) Sechs Köche des Grafen wurden zur Mitreise bestimmt: Braem, Steven, Peter, Gerit, Sass, Rutclen. „J Ende September 1408 fand erst die entscheidende Schlacht statt, welche die Schriftsteller eine der blutigsten nennen. Die Lütticher wurden völlig besiegt. Die Zahl der auf ihrer Seite Gefallenen wird von einigen auf 28,000 angegeben, von andern auf 10 und auf 8000. Unsere eben angeführte Urkunde hat auf dem Rücken folgende Bemerkung: A° 1408 in pagna illa de Leodiensibus ultra XXX m Leodien, cecidisse refertur, wonach also über 30,000 gefallen sind, und das muss für jene Zeit als eine übertriebene Zahl angesehen werden. Godfried v. Bocholtz. N. N. -— < Arnold v. Wachtendonck. Hermann v. Bochottz. looooo oooo ooo Aleid v. Schönforst. Catharina v. Wachtendonck. Godi'ried von Bocholtz. Von Godfried's V. Kindern, welche sich fast alle, wie die Stammtafel zeigt, emporzuzschwingen gewusst haben, ist ein Bildniss von Gertrud, der Äbtissin zu Dietkirchen, auf uns gekommen; ich gebe es nachstehend nach der Zeichnung des Leichensteins. 4 ) Ein zweites Schreiben drückt sich also aus: man müsse mitnehmen, was gewöhnlich mitgenommen werde, nämlich: „Wyn broit, byer, hauer vur myns herrn perde, speck, botter, die kaekenwagen, die butelen, die Stall, die Teuten, die bussen, die Pyle, Cruyt Scherm, "Worst in den Heerpannen, myns heern huesscist. Fahne, Bocholtz I. 80 324 Gertrud von Booholtz, Aebtissin zu Dietkirohen. Aegidius de Bocholtz, 32. Abt von Gladbaeh, der erste nach der Reformation, regierte seit 1505, 33 Jahre 3 Monate 17 Tage und starb 1538 30. April, 70 Jahr alt, und -wurde vor der Crypta begraben. Sein Leichenstein ist abgebildet Bd. IL S. 117. Er trat gegen 1594 in den Benedictiner Orden, wurde Pastor von Dülken, und 14. Januar 1505 von dieser Stelle aus, durch Wahl in Form eines Compromisses, zum Abt der Benedictiner-Abtei Gladbach befördert. Er hatte sich schon als Mönch und Pastor durch seinen wahrhaft frommen Wandel und pflicht- mässige Ausübung seines Amtes ausgezeichnet. Erzbischof Hermann von Cöln, als er seiner Wahl am 22. Februar die Bestätigung ertheilte, sprach von ihm mit vielem Lobe. Er nahm den Plan seines Vorgängers Johann von Espendorf: die Biiresfelder Reformation in seinem Kloster einzuführen, wieder auf, den letzterer wegen des Widerspruches der übrigen Kloster-Mitglieder hatte fallen lassen, er aber, unterstützt von den umwohnenden Aebten seines Ordens, nämlich des Abtes Johann von Brauweiler, Gerard von Loen zu St. Martin in Cöln, und Gerlach vonDeutz durchführte, in deren Assistenz er am Vorfeste des heil. Benedict (20. April) 1510 die strengen Büresfelder Regeln für sich und sein Kloster als geltend verkündete. Es galt den Adel, der sich in den Genuss der reichen Klosterpfründen gesetzt hatte, aber den Ordens-Regeln hohnlachte, unter die Klosterzucht zu beugen und zu nützlicher Thätigkeit anzuhalten oder zu entfernen. 5 ) Das letztere trat ein; seit der strengen Disciplin sind nur noch 7 Adelige in das Gladbacher Kloster getreten. Auch als weltlicher Administrator zeigte sich Aegidius thätig, wovon unter anderen die vielen Gebäude Zeugniss geben, welche er in Gladbach und auf den Höfen der Abtei theils erneuern theils ganz neu autbauen Hess. Seine Ahnen sind: Goddert von Bocholtz. Johann von Goer. Aegidius von Horrich. Elise von Brede. ----------------— -V ' Arnold von Bochollz. *- — v - Eva von Horrich. Aegidius von Bocholtz, Abt zu Gladbach. •) Es scheinen vorher auf dem Wege der Lehre Versuche gemacht zu sein, dem Uebel zu begegnen. Dazu rechne ich die Anstandlehren, welche man diesen adligen Mönchen predigte, siehe "Wiegand IV. S. 315. 325 Reinhard von Bocholtz, 51. Abt des Klosters Corvey. Zu den vorhin erwähnten sieben Adeligen gehörte auch Reinhard von Bocholtz, der 1548 Aufnahme fand. 0 ) Das Kloster gab ihm die Mittel, 1549 in Cöln seine Studien fortzusetzen, während seine Familie ihn vernachlässigte.') 1555 wählte ihn das fürstliche Kloster Corvey »zu seinem (51.) i\.bte; er regierte dreissig Jahre und starb 25. Mai 1585. Es liegen von ihm folgende Urkunden vor mir: 1556 belehnt er den Caland zu Warburg in der Person des Johann Bolten mit einer Hufe Landes zu Wepelde; Zeugen sind Joist Scheppeler, Pater zu Beringkhusen, Johann Grympe, Senior des Caland, Christoph von der Lippe, Priester zu Godelheim und Georg Kramer, Secretair. 1567 belehnt er Christoph von Falkenberg, als den Aeltesten, für sich und dessen Vettern Jaspar, Christoph, Wilhelm, Burkhard und Ludolph von Falkenberg, Söhne des verstorbenen Wedekinds von Falkenberg, mit einem Gute zu Wurgassen (Waygessen). 1567 verkaufte er sechs Höfe zu Beverungen an Jost von Falkenberg, Droste zu Blankenau und dessen Frau Magdalena, endlich 1582 belehnt er Burkhard, Sohn des f Joist von Falkenberg, mit einem Hofe zu Twissene. Andere Nachrichten über ihn, sein Abtssiegel und sein Privatsiege], so wie seine Handschrift und ein von ihm geschlagener Thaler sind bereits anderswo mitgetheilt. 8 ) Das vorstehende Bildniss ist nach dem Oelgemälde, welches sich in der Reihe der Aebte zu Corvey findet. * Eine andere namhafte Person ist Jelis oder Aegidius von Bocholtz (Generation XII.), er kommt zum ersten Male 1607 vor, wo er mit seinem Bruder Johann ein Darlehen quittirt; 1609 vermachte ihm Godfried von Bocholtz, Domherr zu Lüttich, sein dortiges Haus. Nachdem er hierauf zur Vollendung seiner Ausbildung sich nach Rom begeben hatte, wo er 1612 im Collegium Germanicum studirte, dann 1613 zu Lüttich aufgeschworen worden war und im selbigen Jahre mit seinen Geschwistern die elterlichen Güter getheilt hatte, empfing er 1614 gegen 300 Thaler eine Domherrn-Stelle in Lüttich; 1623 vollzieht er Geld- und Pachtgeschäfte, wird 1624 Vollstrecker des Testaments der Elisabeth von Eyl, inventarisirt 1624 die Mobilien des Hauses Bocholtz, wird 1625 Propst zu St. Paul in Lüttich und als solcher besonders vereidet, erwirkt mit seinem Bruder die landesherrliche Erlaubniss, das Stammhaus Ingen Hove theilen und veräussern zu dürfen; ist 1680 Domscholaster und Vollstrecker des Testaments der Maria von Bocholtz, entschlägt sich 1635 wegen Amtsgeschäften der Verwaltung der Güter seines Vetters Arnold von Bocholtz, theilt 1641 die Wohnung in Haus Ingenhoven mit seinem Bruder Johann, ist 1634 Domdechant zu Lüttich, und wird mit Gut Broek belehnt; testirt 1649 3. April, will zu Lüttich im Dome neben seinem Oheim Godfried von Bocholtz, Dechanten begraben sein. Sein Erbe ist sein Bruder Johann von Bocholtz, Domherr zu ») II. 137 Nr. 135. — ') Kr vergalt es mit Gutem, II. 147, 165. — 8 ) II. S. 137, 152, Tafel II. Nr. 3, 4, 8. 32(5 Aegidius von Bocholtz, Dompropst zu Lüttioh. Lüttich, der verschiedene Legate an seine Verwandte und Diener und an verschiedene Klöster zahlen muss. Das vorstehende Bildniss ist dem Originale nachgebildet, welches jetzt zu Alme verwahrt wird und wovon schon im Inventare von 1705 die Rede war. 9 ) Seine Ahnen sind bereits Bd. IL Seite 187 gegeben. Die Inschrift auf seinem Grabmale im Dome zu Lüttich, welches in der Revolution zerstört ist, lautete: Siste viator et bcnc apprecare Hie jaeet Perillustris gen sns ac ß^ 8 ad m - Dominus D. MmimuA) DüKfil Ajü WßAoliJi 1 Catkdralis Bcclesiae Lcodicnsis Dceanus et collegiatac S. Pauli praepositus Ä6 atrita fleneris noöifitate cfarus ßlarior a uirtutc, pfo bioini cuftus, Dnuniftcentia in acbes becanafes Decore bomus Dei quem et amaoit et promooit ut viveret cum immortalibus inter mortales vivere desiit anno 1649 7 a May. B. I. p. o) II. S. 183, 184, Nr 305, 185, 187, 188, 192, 193, 194, 199, 200, 201, 202, 203, 206, 251. 327 Schliesslich ist noch von Johann von Bocholtz, Herrn zu Hove (Generation X.) zu sprechen. Richter von Amheim und Velau. Von ihm berichten die Acten des Archivs von Arnheim, betitelt: Er war Bekenonghe Johans van Boickholt van den Richterampt van Arnheim ind van Velouwen zoom van enen geheeien jaer eyndende den lestenMay XVLIII 0 (1553) voor denkayser. Sie enthalten: i'olio 2 die Bestallung des Johann, 10 ) worin der Kaiser Carl V. erklärt: dass er nach Anhörung seiner Räthe und Berathung mit seiner Schwester, der Königin von Ungarn, den Johann von Bocholtz auf dessen Ansuchen, überzeugt von seiner Tüchtigkeit, seiner Treue und seinem Ernste, das Hichteramt der Stadt Arnheim und Veluwen Zoom übertragen habe, um darin des Kaiser (als Herzog von Geldern) Hoheit und Herrlichkeit zu bewaren, Recht, Wet und'Justitie zu thun und geschehen zu lassen allen Denjenigen, die von ihm solches bekehren möchten und soweit die Competenz des Richters dazu nöthig, die landesherrlichen Küren, Brächten und Strafen zu erheben und darüber aufrichtige Rechnung zu legen, unter der Verpflichtung zu schwören, dass er seine Obliegenheiten erfüllen wolle- Gegeben 1552 zu Naemen (Namur.) Die Rechnung, welche demnächst dem Hofe gelegt ist, hat folgende Randbemerkung: vorgebracht durch Henrich ten liaght, Diener van wylen Johanns van bocholtz 19- April 1554 nach Pasche dem Hofe zu Brüssel überreicht. Aus der Ueberschrift dieser Rechnung geht hervor, dass Johann von Bocholtz seinen Amtseid in die Hände des Grafen von Hoochstoten, statt Sr. Majestät ausgeschworen hat, dahin: das Amt wohl und getreu zu bedienen und bewahren, einem jeden Recht und Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die Hoheit, Herrlichkett und Grenzen desselben Amts nach allen seinem Vermögen vertheidigen zu hellen, alle Bruchten und Gefälle einzufordern und zu empfangen und davon jährlich richtige Rechnung zu legen nach der Instruction, welche ihm darüber gegeben werden soll, überhaupt alles zu thun, was ein getreuer Richter thun muss, gegen die Hälfte der Einkünfie. Die Rechnung verhält sich über die Zeit vom 1. Juni 1552 bis 1. Mai 1553, wobei bemerkt ist, dass von dem Gerichte 5 Rechtsbanken resortiren mit folgenden Dürfern und Kirchspielen: 1. Velp, 2. Brummen, 3. Spanckeren, 4. Dierum, 5. Reden, 6. Oester- beeck, 7. Redenchem. Einnahme besteht: I. Von onuel und kleine broecken: A. zu Velp 1. zwei Personen die mit einander gefochten und sich verwundet haben, jeder verurtheilt zu 4 Herrn Pfund zu 15 St- = 6 L.") 2. Goesen Ingen, der den alten Pasman mit dem Hössel (Stiel) eines Beils geschlagen und in den Graben geworfen hat, 3 Pfund- 3. Joerdan van Hüls, der Johann Rutten, als dieser Plaggen mähte, mit einem opteecker beanxt hat, 3 Pfd. B- zu Brummen: mehrere, die mit einander gefochten haben, so wie verschiedene, die den Glockenschlag versäumt haben, jeder 4 Herrn Pfund- C. zu Reiden ähnliches- D. zu Oesterbeck und Redinchem nichts. 2-Empfang von criminellen Bruchten. A. zu Velp: Wan dat een LambertSmyt, soe die selue diflamirt ind beruchtiget worden, soe die selue twee gesustern bevrucht ind mit kynde gemaect hebben, ind die selue Lambert dan sich selffs bekennen, heeft verclaert, woe dathet eyne noch geschiet, were noch synde buyten den echten staet, ind dander na doide zyner huysfrow dwelcke olde moye gewest wäre van dess tween gesusteren, ind soe hy disse personen by auendt in zyn khaemer befonden heeft slaepende, ind der tyt hy wael beschenckt zynde heeft hem die natuer auerwonnen ind by der maecht gaen liggen ind is bevrucht geworden ind wan hem die feit hertelich leet is ind des een grot myshaegen heeft als schynt, soe is durch instantie van goeden Luyden disses delinquantz Olderdom ind goede fame daer hy das lange to gestaen heeit, deerende van desen Richter begeert, dese zacke niet aen den gerichte anclachtich to maoeken zonder mynen heren Cantzeller ind Raeden in der qualiteit als bouen aen to geuen oinb genaede ind omme vorder toe weten wie hy Hichter sich hier inne hebben sal, soe dat myne herren Cantzler ind. Haeden antwyuell die circumstantie zaecken, hebben darop geseyt, dat die Richter vor dese reyse dit sal laten composieren mit twelff daeler doch mit conditien ind op pene, dat wannen dese delinquant ineer by dess oft der gelycken missdaet fonden wordt, dat hy alsdan aepenbaerlyck aen den lyue gestraeit zal worden. B. zu Brummen: Strafe des Schulteis zu Dieren, dass es dem Clockenslag nicht gefolgt ist, als ein Verbrecher hingerichtet wurde, wobei doch die Unterthan anwesend sein müssten, 13 Thaler. Werner Broickeller, dafür dass er Korn verkauft hat, wovon seiner Hausfrau Lutgart koninx die Hälfte gebührte, derselbe, weil er seine Magd mit einem Feuerrohr blond und blau geschlagen und dabei, da seine Hausfrau in dem heiligen Oel in Gottesgewalt lag, die Freiheit gestört hat. Diedrich Buss, weil er eine onrechte pantkeronge gethan hat, 3 Pfund. 5. Andere desgleichen. Die Ausgaben betragen. 1. Für sechs Tage in Arnheim (5 Carolusgulden oder 5 Pfund 8 Schillieg), wohin er von seinem Hause zu Lobbroick auf Befehl des Herzogs zur Besprechung mit Gantzier und Räthen gerufen ist; 2. die Hälfte der Einnahmen als Gehalt; 3. für Verzehr: für sich und seine Diener auf jedem einzelnen Gerichtstage (zu Velp 22. November, Brummen 23. November, zu Reden 24. November, Oesterbeck 27. November, Redinchem 28. November) 15 Pfund und 39 Schilling, desgleichen zu Velp 16. Mai, Brummen 17. Mai, Reden 18. Mai, Oosterbeck 22. Mai, Redinchem 23- Mai (diese Ausgaben hat der Hof gestrichen.); 4. an einen Scharfricher von Nymwegeu für die Peinigung eines Verbrechers (des Scharfrichters Blasius von Arnheim) 12 Pfund; 5. einem Geistlichen, dass er dem Verbrecher die Beichte gehört hat, 2 Kannen Wein und dem Gericht 1 Kanne (das Quart zu 2>/ 3 Stüver); 6. für zwei Mal das Grab zu machen, da der Missethäter widerrufen hatte und zum zweiten Male nach 31 Tage vor das peinigliche Gericht geführt werden musste, an zwei Personen 6 Stüver, sowie für den Sarg 12 Stüber, im Ganzen 18 Stüber; 7. für die Mahlzeit, welche nach alter Gewohnheit nach der Hinrichtung des Scharfrichters Blasius dem Bürgermeister, Schulteis und Beichtvater gegeben werden musste, 3 Carolusgulden 10 Stüber, und für ein Fass Bier, welches den Stadtdienern für die Verwahrung des Missethäters nach altem Rechte gebührte, 24 Stüber = 4 Pfd. 14 Stüber; 8. dem Beichtvater, dass er dem Missethäter bei der Hinrichtuug assistirt, ihn unterwiesen und eire Memoire für ihn gehalten hat, nach aller Gewohnheit 2 Carolusgulden = 2 Pfund; 9. an den Barbier, Meister Johan von Gent, für die Verwundung, die er durch den hingerichteten Scharfrichter Blasius im Gefecht erhalten hat, 6 Carolusgulden; 10. Für die Ernährung eines neugeborenen Kindes, welches in ein Tuch gewickelt auf St. Johanns-Kirchhof in Arnheim ausgesetzt gefunden wurde, per Monat einen'Ryder Gulden zu 23 Stüver- Ausserdem für das Kind gekauft 1 Elle Root, 5 / 4 Voerwytz und ein Paar Schuh 19 Stüber; 11. für die Rechnung zu schreiben, zu dubbliren, und für den Kaiser in französich zu übersetzen und für 15 Blatt Papier. Zweite Rechnung über die Zeit von 6 Monat 19 Tage, endigend mit dem 19- Januar 1554: i. Kleine Brüchte von 22 Personen welche mit einander gefochten haben, von einer Person, welche den Glockenschlag versäumt hat, als ein Verbrecher hingerichtet wurde. Unter den Gefechten ist eins, welches der Küster und der Pastor von Dierum mit einander gehabt haben. 2. Criminelle oder leibliche Brächten: 1- Henrich Scharpenstein zu Brummen, weil er den Pastor für die Schätzung gepfändet hat, der doch schatzfrei sei; 2. Amt die Houener zu Reden, weil er Henrich Spaen einen Dieb gescholten und sogar in dessen Haus gedrungen und dort ihm gestohlenes Brod gesucht hat; 3. Johann Dercken, weil er einen auf olTener Strasse mit Fäusten geschlagen und die Kleider vom Leibe gerissen hat. (Die Straffen sind nicht angegeben.) Unter den Ausgaben kommt vor: an die Diener des Richters für Reisen behufs Einforderung der Bruchten, an die Wittwe des Richters für den monatlichen Unterhalt des gefundenen Kindes und für Kleidung des Findlings. i°) Durchweg ist er darin Broickhollz genannt; die Urkunde der Königin Cunigunde al6 Regentin hat dagegen richtig Boick- holtz. — ") Die Rechnung ist gestellt in Pfund, Schilling und Pfennige, Münze von Artois, jedes Pfund zu 25 „gefaluerde" Stüver, jeder Schilling gleich einem Stüver, jeder Stüver oder Schilling 12 Pfennige. 328 D. Linie zu Broeck mit ihren Zweigen zu Grevenbroich. Pesch, Orey etc. yjjj Peter I. von Bocholtz zu Brock, Ylem und Hinsbeck, S. 321 Gener. VIII. Nr. 13., bekommt 1455 von seinen Eltern das Gut zu Ylem und 1465 von seinem Bruder den Hof zu Brock, womit er 1465 belehnt wurde, + 1510, h. Johanna von Vrieinersheim, Tochter Wilhelms und der Vryedtswinde von der Horst, Ehetieredung 1474; bringt in die Ehe den Hof zu Wanckum. IX. l. Godfriedl. v- B. zuBroick, Marschall und . .. des 2. Wilhelm I. v.B. 3. Johanna v.B, 4. Arnold I. v. B. zu Hinsbeck, 1532, h. Herzogthums Geldern, 1525, 45, h. Adriana von Eyll, Eheberedung 1501, h. Steffen von Alexandrine Francisca von der Vinck zu T. des Marschalls des Herzogthums Geldern, bekommt Siegenhoven, genannt Anstell. Langenfeldt, Tochter Sanders und der 1532 an Haus Broick eine Leibzucht- Sie war vor Elisabeth von der Eyck, Wittwe 1545, her Wittwe des Adrian von Boedberg. (Ihre Ahnen Bd. II. 130.) X. Wilh.II.v. B.zu Brock, 1. Godfriedll.v.B. zu Grevenbrock, welches 2. Maria v. B. 1582, h. Joh. v. Ulflt zu Lackhau- 6. Alex. v.B. j vor 1551, h. Agnes erkauftJ'fandherrzu Wachtendonck, ältester sen 1582. 3. Arnold II. v. B„ wird 1544 5. März l534Mönchim v. Galen. Sie heirath. Sohn,^46 12. März wird ihm von seinem Domherr zu Lüttich, Domherr zu Mainz, Kanonich Kloster Gladb. hernach Johann von Schwager dessen Recht an das Gut Pesch zu Aachen, testirt 1582. 4. Peter von Bocholtz Abt zuSteyn, Bocholtz, womit sie abgetreten, 1548 4. Januar verlieh ihm Kaiser ist 1532 im Kloster Gladbach, wird 1538 daselbst Mariensteinin 1551 vermählt ist, be- Carl V. das Privilegium de non evocando, zum Abt erwählt, welche Würde er 35 Jahre be- Hannover, f kommt 1555 an Haus todt 1582, h. 1. Catharina v. ReifTerscheidt, kleidete, f 1573 30. Dezember. 1582 31. Mai. Brock eine Leibzucht, Erbin zu Pesch, Ehebered. 1545 14. Mai, 5. Wilh.IV. v.B., zweiterSohn, 1569—1590, Drösle 7. Cath v. B., erbt vom ersten Manne Wittwe des Joh. von Schonradt, von wel- zu Wageningen, geb. 1523, testirt 1590 15. Sept. Nonnez.Venlo Rittersitz Schaphusen, chem sie das GutPesch erbt, todt I5i6. 2. f 1595 27. Mai zu Lüttich, h. Oda v. u. zu Cor- 1582. 8.Elise, lebt noch 1566. Alexandrine v. Wittenhorst, T. Johanns u. tenbach u. Helmont, T. Wilh. und Anna v. Hanx- geistlich zu Round Maria Josine von Wees. leden-Gangelt, Wittwe 1599, -j- 1616 zu Lüttich. nigsh»rstl5S2. XI. 1. Wilh. III. v. B., mit Brock belehnt 1552, starb ohne Leibeserben zwischen September 1555 undJuli 1556. Ihn.beerbt seine Schwester. 2. Johanna v. B., Erbtochter zu Brock, wird 3. Juli 1556 als Erbin ihres Bruders belehnt. Sie ist todt 1568, h. Engelbert v. Brcmpt zu Flasraedt, Drösle zu Stralen, wo sich noch ein schöner, in Stein gehauener Kamin mit ihren Ahnenschildern findet. 1. Margreth v. B., Eheber. 1586 17. Februar, heir. Arnold Graf Huynvon Anstenraedt zu Geleen, Pfandherr zu Wachlendonck. 2. Johanna v. B., Eheber. 1590 15. Juni, heir. Henrich de Gouffler, Marquis de Bonivet, Graf von Creveceur. 3. Anna v. B., erhält in der Theilung 1607 die Herrlichkeiten Moll und Baien, die Stadt und Herrlichkeit Beringen und Heusden, h. vor 1556 Hermann Hoen von Hoensbrock zu Ostham und Beringen. 1. Franz v. B., Domherr zu Lüttich, 1600, 28. Juni. 2. Wilhelm v. B., Domherr zu Lüttich, 1586 3. Januar. 3. Arnold IV. v.B., wurde 1583 29. DezemberUomherr zu Lüttich, dann Dompropst daselbst, auch 1599 zu Hildesheim, Vicedom zu Münster, 1599 Propst zu St. Moritzberg und Kannnich zuAachen, f zuLültich 1632 2I.Dec. 4. Godfried III. von u. zu B, zu Orey, Grosstelt, kurköl- nischer Grossmaier zu Lüttich und Geh. Rath, Gubernator des Landes Grevenbrock und Amts Peelt, 1636 bestätigt ihm Kaiser Ferdinand II. das Privilegium de non evocando vom Jahre 1548, + 24. Februar 1632, h. 1. Margaretha von Boedberg, Erbin zu Breberen, Tochter Adrian und Elisabeth von Bocholtz-Tongerlo, sie testirt 1599 14. Sept. 2. 1602 Margreth v. Grosbeck. Erbin zu Orey, f 1662 28. Februar, T. Theoderich und Cäcilie von Rougrave. 5. Johann v. B., Capitain, von Räubern erschlagen. XII. ex lma. Johann Wilhelm v. B. zu Orey,Grevenbrok, geb. 1599 21.0ct. kauft 1673 vom Königv.Spanien Vi der Herrschaft zu Lobberich,tl682, h. Anna v. Hoens- brock-Ostham, T. Hermann u. Anna v.Bocholtz-Greven brock, Eheber. 1627 2. Februar. ex 2da. 2. Arnold V. v.B., Domherr zu Lütlich 1620, f 1622. 3. Franz Wilhelm v. B., geb. 1624, 1633, Domherr zu Lüttich 16511, auch Thesaurar zu Hildesheim, -j- 1678. 4. Hermann Godfried v. B., Domherr zu Hildesheim. 5. Margaretha Anna Francisca von Bocholtz, Stiftsdame zu Münster-Bilsen, h. Arnold von Lamereelle zu Eysden 1631. 5. Ferdinand v.B., Herr zu Orey, Grand-Rechin, Wagenee und Lambermont, Domdecliant zu Lüttich, Vicedom zu Münster und Propst zu St Peter zu Lüttich. Er war der letzte männliche Sprosse dieser Linie und stiftete 1667 16. März ein adeliges Knaben-Seminar zu Trier, welches er zum Erben einsetzte und woselbt er neben seinen beidee Elfern in der Kapelle beigesetzt ist. 6. Edmund Godfried v. B., Deutsch- Ordens-Ritter und Provinzial-Komthur zu Altenbiesen. 7. Arnold Ulrich v. B., Domherr zu Münsfer, f 1650. 8 Anna Magdalena v. B., Stiftsdame zu Nivelles, dann Kapuzinesse zu Lüttich, f 1665. 9. Oda Cäcilie v. B, Stiftsdame zu Mostier, t 1649 als Coelestinerin zu Lüttich. 10 Oda v B., Stiftsdame zu Münster-Bilsen, f 1616, ist zu Bilsen begraben. 11. Maria Magdalena v. B, Stiftsdame zu Münster-Bilsen, f 1680, h. 1648 Johann Otto von Geb-Sattel zu Traggstadt, Streifdorf etc., Kur-Mainzischer Oberst-Wachtmeister, geboren 1628, f 1688 zu Erfurt, hinterHess vier Kinder. 12. Johann Godfried, t jung. 13. Gerard, geb. 1627. 14—18 N. N. XIII. 1. Anna Margreth von B., geboren 1628 13. Mai, Stiftsdame zu Münsterbilsen, heirathet Georg Friedrich, Freiherr von Renesse zu Eideren. 2. Maria Alexandrine, geb. 1629, Stiftsdame zu Münsterbilsen, todt 1698. 3. Agnes Ottilie Arnoida Margretha v. B., geboren 1631, Wittwe 1698, h. Ludwig Otto von Blanckart-Ahrweiler. 4. Cäcilie Catharina v. B., geboren 1632, Stiftsdame zu Süsteren 1698, 1717, h. 1. N. von Wittenhorst, 2. 1685 Arnold Adrian, Marquis v.Hoensbroeek. 5. Isabel Therese v B., geb. 1633, Stiftsdame zu Münsterbilsen, 1698, 1717, h. N., Graf v. Lannov. Godfrid v. Bocholtz. Joh. v. Goor. y. Vrimersheim. v. d. Horst. Goert v. Vinck. Cornelia Spee von der Eyck, Erbin zu Lacgenfeldt. von Beeck. v Peter von Bocholtz zu Hinsbeck. Anna von Vrimersheim. Franz Vinck zu Langenfeit. Margaretha von der Eyck. Arnt von Bocholtz zu Hinsbeck. Francisca Vink zu Muterkenshof. Wilhelm v. Bocholtz, bei der Ritterschaft der Velan aufgeschworen 1555—86 auf dem dortigen Ritterzeftel., 1565 ausser Landes. Der Stifter dieser Linie, Peter, kommt zum ersten Male 12. Mai 1455 vor, wo seine Eltern ihm Haus Ilem im Kirchspiel Viersen übertragen. •) Er lebte indessen nicht auf diesem Gute, sondern suchte sein Glück und seine Ausbildung an fernen Höfen. Nachdem er zuerst bei dem Hofe von Sayn gedient hatte, kam er zum Hofe des Erzbischofs Diedrich von Mainz, unter dem er 4. Juli 1460 die Schlacht bei Pfeddesheim gegen Pfalzgraf Friedrich mitmachte. Der Erzbischof war mit seinem Heere Nachts ausgezogen, in der Hoffnung, den Feind im Schlafe zu überraschen. Auf einer Anhöhe Angesichts des Feindes wurden die Truppen aufgestellt und zu Schutz und Haltpunkt von den mitgebrachten Wagen in Form eines Walles umgeben. Von dort aus brach die ganze Macht auf den Feind ein, aber der hatte Kunde erhalten und stand vorbereitet. Mit einer Abtheilung hatte der Landgraf von Hessen >) II. Seite 68. 329 Unterfeldherr des Pfalzgrafen, die gedachte Anhöhe umgangen, während der Pfalzgraf selbst mit 1200 Reuter den Stürmenden sieh entgegenstellte. Er operirte in scheinbarer Flucht so geschickt gegen sie, dass er ihnen in den Rücken kam, während der Landgraf die Seiten des Feindes bedrohte; dieser so zwischen zwei Feuer, ganz von seinem festen Lager (Wagenburg) abgeschnitten, geräth in die grösste Bestürzung. Zuerst entfliehen die Zweibrücker mit verhängtem Zügel, alles kommt in Unordnung und die Niederlage wird allgemein. 750 Erzbischöfliche blieben todt auf dem Platze; 7 Grafen (Eberstein, Leiningen, Nassau, Henneberg, Runckel, Gleichen und Isenburg) wurden gefangen und nach Heidelberg gebracht. Im Lager wurden 53 Panzer, 40 Pferde-Harnische, 34 Feldschlangen, 5 grosse Mauerbrecher, viele Wurfmaschinen erbeutet. Unter den gefangenen Rittern fand sich auch Peter vonBocholtz. 1465 ist er wieder heim und wird in diesem Jahre mit Brock und 1498 mit Ingensittart belehnt. 2) sVon Peters Hofdienste beim Grafen von Sayn ist wohl die dortige Hofordnung in sein Brocker Archiv gekommen/' Sie lautet: HAUSORDNUNG Unser Eberhards Grauen zu Sayn Gott dem Allmächtigen zu Loeb vnd Ehren vnd gemainer vnser Haushaltung zu Gutem, auch zur Erhaltung fridens vnd einigkeit zwischen vnsenn hoefgesinde aufgerichtet. 1. Wollen wir, das ein jeder, so vnser diener vnd dienerin sein will, in Zeit, so er angenommen werden soll, gewonliche eide thun sollen, das sie vns trew vnd holdt sein, den gemeinen Burgfriden vnd diese vnser Ordnung vnd was wir furder verordnen, stet, vest vnd vnverbruchlich hallen wollen, darvon keiner, adlichs oder andern Standts gefreit sein soll. Auch soll den vornembsten Dienern vnd Beampten schriftliche Bestallung gemacht werden. — 2. Damitt diese Ordnung desto stadtlicher gehalten werde, ordnen vnd setzen wir einen gemeinen, vesten, stetigen Burgfriden, der soweilt vnsere Schlosser Hachenburg vndl Allcnkirchen vnd andere vnsere heusser mit Mauren, Graben, Garten vmbzogen, sich strecken soll, also, dass keiner von unserm hoffgesinde, der sei wes Standes er wolle, den andern mit gewapneter handt, wher oder ander gestalt vbei lauffen, verletzen, noch in einige weiss beleidigen, oder verwunden soll, bei Straff der rechten handt vnd lincken fues abzuhawen, doch alles nach Gestalt des handeis vnd zu vnsenn willen die poen zu mehren oder lindern vnd da vnserer Diener einer den Strafbaren verfielen vnd sunst auss vnseren bänden verhelffen wurde, soll derselben straff vnderworfen sein, glicher Gestalt gebiethen wir allen vnsern hoffdienern, dass sie am hoff, in herbergen aussen vnd jnwendigh landls, sich lieundtlich, brüderlich und biederlich halten, kein gezenck mittenander weder mit Worten oder Wercken, daraus Schläge oder ander Vngliick entstehen mochte, anfangen; dann was einer mitt dem andern vngütlich zu thun, solches soll der beleidigte vns, vnsern hoffmeister oder negsten beampten anzeigen, welche beide theill vornehmen, verhoeren vnd von vnsert wegen die pillichkeit erwegen vnd lür Weiterung vnd Vnralh acht haben sollen — vnd im fall das sich zwischen etlichen vnsern Dienern Zauck erbube gebiethen wir, dass die andern vnsere Diener, den Zanck in freundtschafft auffnehmen, die Zanckenden nicht aneinander hetzen, noch sie zur wehr vndt handtgriff kommen lassen. Wo die Zanckenden damit nicht zufriden, sollen die andern die Handt von ihnen bis an vns nehmen oder solchs vnsern Amptleuten angeben. Wo sie aber den handel nicht anzeigen wurden, wollen wir sie der gebür darvor ansehen. — 3. Dieweil vor allen Dingen das reich Gottes gesucht werden muss, so wollen wir, einem jeglichen juug vnd alt befehlende, das sie Sonn- und Feiertage den Gottesdienst hören. 4 ) — 4. (Handelt vom ärgerlichen Leben, nämlich von Gotteslästerung, Fluchen, Schwören, welches bei Grossjährigen für jeden Fall mit 6 Albus (Groschen) hei Minderjährigen mit Schlägen bestraft wird. Die letztern sollen zu dem Ende, so wie, wenn sie trag in der Arbeit sind, im Viehstall in die Futterwände gespannt und mit Ruthen ausgehauen werden. Ferner wird das Vollsaufen und das bestialische Zutrinken, Bescheid fordern etc. bestraft. Das unehrliche Nachgehen, unzüchtige Reden und Handeln mit Frauenzimmer, soweit es in den fürstlichen Schlössern vorkommt, soll mit 8 Tage Gefäugniss und demnächst mit dreitägiger Ausstellung am Halseiseu angesichts des ganzen Hofes während des Essens, endlich Ausschwörung der Urfehde bestraft werden.) — 5. sollen vnsere Beampten vnd andere, so schriffliche Bestallung haben, sich derselben gemess auch ob vnd vennög dieser ordnungh halten. — In die Cantzely soll niemand gehen, der nicht darin bescheiden, sondern mit anklopffen sich angeben, sein Bottschafft werben, oder was sein begehren anzeigen vnd bescheidts erwarten. — 6. Soll vnser hoffgesinde sobalt die Trometh geblasen oder Klocke geleutet, jeder seinem Stande nach, vnd da ihm zu essen gebürt, jeder seiner Mahlzeit waiten vnd welcher ausserhalb vnserm Befelh oder gescheffte sein mahlzeitt versaumbt, dem sollen die koche und keller zu geben nichts schuldig sein, es were denn dass er wichtige Entschuldigung hette, die soll er dem kuchenschreiber anzeigen vnd der koch vnd keller, nachdem ihnen befelh zugestellt, nach der Gebür geben. Im Fall einer vor der Suppen zeit verreiten müste, er sei vom Adel, beampt oder vmbeampt, dei soll seine suppen aus der küchen fordern und die in der Reuter stnben oder im Saal, vnd da einem jedem nach seinem Ampt, befelh oder stand gebürt, essen vnd niemandts zu sich ziehen, weil auch durch deren, so nicht in der küche gehören, vberlauffen allerhand vnrichtigkeitt endstanden., wollen wir, dass die kuche schlosshaft gemacht vnd gehalten vnd jedem seine Gebür und bescheid durch die anrieht gegeben werde. Allen gebietende, wes standts die seien, sich der kuchen zu eussern, gleichfals dem kochen niemandt darin zu führen. 5 ) Es sol auch der tisch in der kucheu gentzlich abgeschafft, kein Zechen oder gesellschaft darin gehalten werden, darauff vnser hoffmeister ein fleissig aufsehen haben vnd die Verbrecher der gebür nach ansehen. Der kuchenschreiber oder wem die küche befohlen soll, was künftiges tags, oder auf wie viel tisch zu stellen von nölen, nachforschung thun, sich mit dem koch vnderreden, alle notlurfft bestellen 2 ).II. S. 40, 41. — 3) Verglichen mit dem Originale im Provinzial-Archive zu Coblenz. — 4 ) Die späteren Hausordnungen vom 21. October 1625, 1645, haben hier weitläufige Bestimmungen, was man an diesen Tagen thun und nicht thun soll, namentlich 6oll man bei der Predigt sein, während derselben, so wie während des ganzen Gottesdienstes soll sich keiner in Wirthshäusern oder überhaupt boi Essen und Trinken finden lassen, es sollen Küche und Keller und selbst die Thore der Stadt geschlossen sein, nur "Wanderer und Kranke soll man mit Speis und Trank versehen dürfen. Alle noch nicht mündige (24 Jahre alte) Personen sollen insbesondere der Kinderlehro fleissig beiwohnen und sich zweimal jährlich, Christtag und Ostern, vor den Kirchendienern einfinden und über den Katechismus examiniren lassen, alle Beamte und Diener des Fürsten und auch die ganze Gemeinde soll, so oft die Herrschaft zum Abendmahle geht, mitgehen; wer gegen dieses alles handelt, soll streng bestraft werden. Man sieht aus alle diesem, dass, wie in andern reformirten Landen, man auch hier den Begriff der eigentlichen Christen-Lehr und Liebe vollständig verloren hatte. — 5 ) Die spätere Verordnung von 1625 setzt hinzu: Fahne, Bocholtz I. 81 330 vnd fleissig aufsehens haben, dass alles zu nutz gebracht, ordentlich vnd recht aussgespendet, das Vbrige verwahrlich aufgehoben werde, darüber gute verzeichniss halten, dieselben wöchentlich vbergeben vnd was sonst vermoeg seiner bestallung auferlegt, trewlich ausrichten, auch in der kuch zusehen, dass aller Vberfluss vermitten werde, darin vnser koch ihm folgig sein soll. — Die koche 6 ) sollen sich des Morgens bei Zeiten vfmachen, dem Gesinde, als hirten, scheffer etc. ihr essen bereiten, dass sie am ausstreiben nicht aufgehalten werden, ihrer kuchen trewlich vnd fleissig warten, ihr Werk selbst auss- richlen vnd die Speisse also sauber vnd rein zurichten, dass es vns vnd vnserem hofgesinde zu gutem komme vnd dess geniessen moegen. — Der Bottelirer soll die Botteley und Keller geschlossen halten, einem jeden wein, bier, brodt nach jedes Standes Gelegenheit mit bescheidenheit geben vnd handtreichen, niemandt in die Bottaley oder keller zu gehen gestatten,') viel weniger die Schlüssel jemandt gestatten ohn vnser oder der beampten vorwissen vnd bevelh. Soll auch auff vnsere hoffstube wein vnd bier selber tragen vnd in der Schenck stehen bleiben, bis vnser tisch aufgehoben. Insonderheit soll er auf den Wein gute achtung geben, denselben ausser vnser Ordtnung vnd herbrachten gewohnheit nirgendt verschenken, alles zutrinken vor vnd im keller sich gentzlich enthalten. Soll auch wöchentlich sein register vbergeben, wie viel wein, bier vnd brodtt er auf jeden Tisch aufgetragen und wie viel personen an jedem gewesen. Darneben soll er alle abendt wein vnd bierkeller fleissig vnd trewlich verschliessen und die Schlüssel vnserm hoffmeister vberreichen, doch zuvor alle fässer fleissig besehen, die wein füllen vnd weitere Vorsehung thun, Vnd so oft er in einem oder andern uachlessig befunden würde, wollen wir ihm darfür mitt ernst ansehen lassen. Wir gebiethen auch bei ernster straff, dass niemandts vnseren kuchenschreiber, kochen, Bottalieren mit vnzimblichen abfordern vnd sonst in wort oder wercken vberlestig sei, sonder im fall an essen oder trincken iemandts mangel hette oder sonst etwas vnbilligs begegnet, soll er solchs den beampten 8 ) anzeigen, die einen jeden zu gebürenden Dingen nach Gelegenheit verhelften auch die mutwilligen vberfahrer zu schuldigen gehorsamb mit ernst anhalten sollen. — Der Saaldiener 0 ) soll vnser hoffstube mit allen zugehoer sauber vnd rein halten, die Tische zu rechter zeit decken und zurüsten, brodt vom bottelirer fordern vnd beibringen. — Die Dienere so auf die Dische zu warten beuelch haben, oder nach Gelegenheit darzu verorduet werden, sollen sobald das Drommeten oder lauten geschehen für der kuchen sich finden lassen, die essen vleissig vnd ordentlich, wie die ihnen aus der kuchen geliefert ohn versturzen oder verschütten auftragen, in geberden, Worten vnd Wercken zuchtig vnd erbarlich erzeigen, darneben sich des Weintrinckens, so lang sie vf vnser taffei auftragen gentzlich enthalten, denselben nicht vnnulzlich verschenken, sondern was von Wein vnd speiss übrig bleibt getrewlich an seinen ort lieffern, darauff vnser hoffmeister guete achtung geben vnd die Vbertreter ansehen soll. — Die Becker vnd Brawer sollen ihr werk trewlich vnd wohl verrichten, darmit mehl, brodt, maltz fleissig vnd zu rechter zeit gemacht, das bier wohl gebrawet werde, das braw vnd backhaus soll schlosshaft gehalten vnd nicht iederman darin zu lauflen gestattet werden. — Der Bereiter sol im stall fleissig zusehen, dass vnsere pferdt zu rechter Zeit mit wuschen, füttern, drenken vnd andern notturft versehen werden, haber, hew, stroe zu seiner Zeit, vnd ohne vberfluss aussgeben, desgleichen vf die jungen gute vfsicht haben, dass licht vnd fewer verwahrt vnd in summa alles was im mahrstall zuuersehen rechtschaffen vnd fleissig verricht werde, darzu andere vnsere reissigen ihm behulflich vnd gevolgig sein, ihm stall soviel möglich bleiben vnd ihr Werk selbst verrichten. — Der Schmidt soll sich in der Schmidtten fleissig halten alles was am haus oder anderer arbeit ihme zu macheu beuohlen wirdt, bei Zeiten fertigen, damit wir oder die vnserigen an beschlag auch ander vnser arbeitsvolk an ihrem gezeuge nicht gehindert werde, auf dass Schmidttgezängh sehen, dass nichts von deme, was ihme geliefert verkomme, vnd was ihm an eissen zu uerarbeiten geliefert, jeder zeit vnserm hofmeister, was er daraus gemacht, richtig anzeigen. Er soll auch keinem freinbden ohn vnseren oder vnserer Beamten austrucklichen beuelch in vnser Schmitten etwas zu machen vf sich nehmen, bei vngenediger Straff. — Vnser Sattler soll auch fleissig achtung geben, nicht allein dass die Knecht das gezeugh fleissig aufheben vnd verwahren, sondern auch dahe etwas mangelt, bei zeitten bessern. — Die Jäger vnd Fischer sollen ihre zeugh vnd gahren fleissig aufheben, flicken vnd bessern, vnd dermassen versorghen, dass sie jeder zeit daruon redt vnd antwortt geben können. Die hunde im stall behalten , damit sie nicht vns^vnd frembden in den gemachern verdriesslich seyen, mit guter aess vnd anderen trewlich versehen für kelde vnd allen_vnrath, so viel mnglich bewahren vnd daran nichts mangeln lassen. — Die Fischer sollen gutt achtung vff die wasser haben dass dieselben durch vnzeittig fischen nicht verosset, sondern in gutter hiege gehalten , auch diejenigen bäche zu zeitten mit Streuchen zugehawen vnd für gevögelen verwahrt, die nötige, fischwehr gemacht vnd erhalten, die schädlichen aber abgeschafft, desgleichen auff vnsere weyer vnd beheiter sehen, darmitt sie von Wasser, Eiss oder sonst keinen schaden nehmen, die fische nicht verkvmmen, sonder zu rechter zeit gefischt werden. Es sollen auch Jager vnd fischer darahn sein dass vns an wildlbaenen vnd fischwassern kein eintrag geschehe. — Vnsere hoffdiener sollen auch insgemein schuldig sein, sich der zukommenden mit vleiss vnd bester bescheidenheit anzunehmen, mügliche hülffe vnd befurderung zu leisten vnd in summa nach eines jeden standt vnd wessen sich mit aller ehr vnd diensterbiethung der maasen zu erzeigen, aufdass soviel möglich des hausses ehr erhalten vndtt wir deshalb keine schimpfliche nachredt bei andern zu gewarten. Die pforten sollen vnder Essens, mittags, Abendts, sobald das Drommeten geschehen vnd gegen die nacht vleissig verschlossen werden vnd sobald das Drommeten geschehen solider pförtner 10 ) vnserm hofmeister die Schlüssel vberliefern vnd do sich befinden wurde, dass vnder essens vnd die nacht, wan die Schlüssel geliefert, der pforten eine, es were gleich die grosse oder die kleine vnbeschlossen were, sali er zum ersten mahl vier tag vnd nacht mit dem thurn, da er aber weiter darin bruchhafftig befunden wurde, soll er am leibe gestrafft werden. Essoll dem pförtner auch hiemit ernstlich verbotten sein, dass er niemandt von vnsern Dienern oder turnwächtern ausslassen, der nicht sonderlich darauss zu thun, ohn vorwissen vnser vnd vnserer Beambten, vndt so iemandtt vnsern pförtner darüber zwingen wurde; soll derselbe mit dem thurn bestrafft werden. — Es sollen auch alle reissige vnd andere diener, so auf vnserm schloss ihre schlaffung haben, alle nacht auf dem schloss schlaffen vnd ohne vorwissen vnsers hoffmeisters nicht in der herberge oder ander orten pleipeu, damit wir jeder Zeit zu nacht vnd tagh sie zu finden wissen, vnd soll also jetzt diesem pfortner hirmitt ernstlich beuohlen sein, alle diejenigen, so in diesen Dingen brechen wurden vns oder vnserm beuelhhabern anzuzeigen, vnd wo er darahn säumig wurde vnd den Verbrecher nicht anzeigte, so wollen wir, da wir es erfahren, seiner mitfdem Verbrecher nicht vergessen. — Die thur mwäch ter n ) sollen fleissig zusehen vndt wachen, alle stundt nach ihrer bei 6 Albus Strafe. — 6 ) 1645 kommt neben ihnen zum ersten Mal eine Küchenmagd vor. — ") 1645 ist darauf eine Strafe von 12 Albus für die Armen gesetzt. — 8 ) 1625 steht als Zusatz: oder kuchenverwalter. — °) 1525 steht als Zusatz: oder bottelier. — 10 ) In der Hausordnung von 1626 steht bei diesem Worte überall der Zusatz: oder Wachtmeister. — ") Die Hausordnung von 1634 hat statt dessen: Soldaten 331 zahl blasen, keine stundt verschlaffen. So oft sie eine stundt nicht blasen, sollen sie darumb gestrafft werden. Im fall auch einiger brandt oder anders in, oder ausser dem Schlosse sich erheben wurde (dass Gott verhueten wolle) vnd die wechter nicht zu rechter zeitt mit dem hörn vndt Geschrei, wo das fewer sich erhoben, anzeigen, sondern das verschlaffen wurden, sollen sie nach Gestalt des Schadens am leibe oder guth gestrafft werden. — Der müller soll sich allzeit in der mühlen halten, auff dein hauffen sehen, dass den Vnderthanen das ihre zu nutz gemahlen, nicht verschüttet noch verwandelt sonder was einem ieden zustandig getrewlinh wieder werde, auch nicht mehr den mahlgesten abnehmen, dan den rechtten vnd gebürlichen multer, denselben trewlich verwahren, daruon kerbholtz halten, damit dieselben durch die vnsern in die frucht- rechung gepracht werden mögen. Da wir auch mas ts chwe in e auff der mühlen liegen hätten, aufsehens habe;i, dass denselben nützlich gekocht, zu rechter Zeit vorgetragen vndtt sonst aller vberflus vermieden werde. Auch vff vnsern mühlen, weyer vnd andere gebeu gutt acht haben, dass sie keinen schaden nehmen, sondern was er daran nicht selbst wiedervmb machen kann, vnserm Beampten anzeigen. Es soll auch hinfürter keinem mahlgast verstattet werden, dass er des nachts in der muhleu pleipe. — Der hoffmann vnd hoffraw sollen sich vnser Viehe vnd Schefferei fleissig befohlen sein lassen, darmit denen ihr recht mit fütterung vnd anderer Wartlung geschehen vnd aller Vberfluss soviel möglich vermieden werde. Im gleichen auch auf die megd vnd anderen gesindgen auffsehens haben, dass ein ieder sein ampt fleissig warnehme, das trewlich verrichte vndt nichtt etwa mit vngepürlichen verdechtigen bandeln vmbgehen, sondern soviel möglich, daruon abhalten, oder vnseren hoffmeister solches anzeigen, darmit der Verbrecher der gebüer darfür angehalten werden. Fs soll auch vnser hoffman fleissig aufsehens haben, das licht vndt fewer im Viehhaus vnd scheuern verwahret, auff das vns kein gefahr daraus entstehen möge. Darneben soll auch vnser hoffman sampt den hausknechten vnd Gärtner auff vnsern wiesen, acker, garten fleissig achtung haben, damit die zu rechter zeit gewessert, getünget, nutzlich gepflügt, besemet, in hegung, baw vnd besserung gehalten, dass Wiessgewachs vnd frucht zu rechter zeit vnd bei gutem wetter eingepracht, nutzlich ausgedroschen, verfüttert vnd damit solches desto fleissiger geschehe, sollen sie, wan solche Arbeit vorhanden, sich selbst darbei finden lassen, vnsere frohnen anhalten, das vnsere fahrende vnd gehende dinsten zu geburender zeit von inen geleistet vnd nicht einer für den andern gefreit werde vnd da hitin einiger der frohner vnfleis oder verseumnis vorstunde, die vngehorsamen vnsern beampten anzeigen vnd zu geburender straff anhalten lassen, vnd da etwas an vnsern Acker, Wiessen, garten, fuhrwerk, schafhoue zu bawen were, vnsern beampten angeben vnd mit irem rath ins werk richten helfen. Wan auch frembde botten oder leuth ankommen, die sich in der gesindtt stub halten, denselben zu bett verhelfeu. (Den Beschluss bilden Strafandrohungen für alle Uebertreter dieser Ordnung, wobei noch insbesondere die gewöhnlichen Schimpfworte: Spitzhundt oder Verräther, als besonders strafbar hervorgehoben werden.) Hoffschnieder (Castelan) Befelich imHauss: Der hoffschnieder so zu allen gemachern de Schlüssel haben, de gemach allenthalben reinlich halten, nemants sunder beuelich darin lassen vnd das sei so frembde leute (Gäste) vorhanden, mit Liecht, Leuchtern, kannen, becken, Glesser, pisspott vnd aller nottorfft versehen werden, de frembde leude des abents, wo ein jglicher hingehört vnd inne der hoffmeister anzeigen wirt, leuchten vnd weissen vnd was derhalben zu Spreittungh der bett nottigh den megden vsszurichten beuelen. Es soll der hofschneider mit dem hoffmeister vnd kelkier allen abent mit vmb her gehen vnd alle gemacher besehen dass darine kein Schade gesche, vnd ob ehmande in einem gemach oder stoben gefunden zu vngepurlicher zeit oder darin er nit gehorich, vss weissen helffen vnd ferner meinem gnädigen herrn anzeigen. Es wollen auch Mein gnädiger herr, dass hofmeister, keiner, küchenschreiber, Schenck, Bottelerer, Becker, koch vnd hofschnieder, ein jglicher seines ampts vnd dheinst selbs in eigener person wartten, dass nehmant anders beuehlen, sunder selbs vssrichten, es wer denn sach dass ir einer het zu thun, sollen an denen, so jnne zu uerlauben haben, erlaubnis nemen, dergleichen soll es auch mit der reissigen pfertt, hussknechten vnd andern gebalten werden. Um zugleich einen Blick in das inneie practische Leben zu thun, hier, wie Graf Adolf vonSayn bei seinem Regierungsantritte, 1561 10. Juli, sein Haus für Festessen bestellte: (Aus dem Cobl. Archiv) In die Schlossküche beorderte er den Amtmann Ottenstein, und um beide Küchen zu beaufsichtigen Joachim von Hoembergk und Herrn Wilhelm; der Posten des Oberst-Schenk blieb unbesetzt. Zum Aus- und Eintragen des Essens in die oberste Küche: Wiegandt Renlz zu Freusberg und Chunrad Stroe, Schulteiss zu Altenkirchen; in die andere Küche: Martin Schulteis und Johann Schulteis zu Bendorff. Eyck soll den Wein in den Saal tragen, wo Churfürsten, Grafen und Gräfinnen zu Tisch sitzen, und sollen ihm dabei helfen Schreck und Bernard Schreiber. Zu Hauptmeister an den fünf Tischen werden ernannt: An dem Ghurlürsten-Tisch ; Volprecht Riedesel, am zweiten Tisch Jost Raw, am dritten Jörg von Hatzfeld, am vierten Conrad von Bickcn und am fünften Philips de Heess. Vor dem Fürstentische müssen stehen und das Essen aufsetzen: am obersten Tische Everhard vom Bruch, am zweiten Wilhelm Quad, Amtmann zu Hoernburg, am dritten Heinrich von Holdinckhusen, am vierten Wilhelm von Reiffenberg, endlich am fünften Reinhard Deusternau, und zum Zutragen des Essens an diesen fünf Tischen sind ernannt für den ersten Tisch: Thomas Mannt, Adolff Quadt, Johann Mant, Chrisstoffel von Stein, Wilhelm von Hatzfeld; für den zweiten: Philips Langenbeck zu Burbach, Friderich Gebertzhain, die beiden Gebrüder von Loe, Wilhelm Berthrum; für den dritten: Johann, Berenkott, Berthram Holdinckhusen, Henrich Quad; für den vierten: Quad von Wickradt, Fridrich Müll, Henrich Lenner, Johann von Ottenstein der jüngere, Eberhard Weschpfennig; für den fünften: Schoenhals von Kerlich, Mant Berthrum, Item meines gnadigen Herrn zwei Edeljungen (die beideu Söhne des regierenden Herrn), der junge Wilhelm Irmtraudt. Für die «Frauen- und Jungfrauen-Stube" am ersten Tisch wurden ernannt: Johann von Seibach zum Heistern und Westenberger als Hauptmeister; Johann Ruelgen von Mehren als Schenck, dann Fellen, Schulteis zu Fischbach, Chrisstoffel Waltfürster und Huprechl von Mehren als Autträger. Für den untersten Saal wurden ernannt: von Bruck als Hauptmeister, Jacob von Axelgufft als Schenck. Diedrich, Graf, und Bastian als Aufträger. Endlich [ür dasRathhaus: Seibach Bulchenaw und Wilhelm Butzeler als Hauptmeister, Groenhen Johentgen als Kellner, Vogt von Bendorf und Melchor von Sayn als Küchenmeister, Ziruas von Benndorf und Johann Berinbach, als Schenken und Raben Wendel mit Johann Birmbach zu Aufträgern. Für die Canzelei wurde Bernd ernannt, um die ankommenden Briefe zu empfangen und auszufertigen, er wurde ermächtigt, im äussersten Nolhfalle sich durch einen andern Bernhard helfen zu lassen und musstc neben dem Canzlcidienste das Feuer in der Stadt und die Ordnung im Rathhause überwachen. 332 Godfried von Bocholtz. Herr zu Grevenbroch, Pfandherr zu Wachlendonct Peters Söhne haben zwei Linien gestiftet, von denen die eine, zu Brock, mit der dritten Generation, die andere zu Hinsbeck mit der fünften im männlichen Stamme erlosch. Letztere hat mehrere hervorragende M'anner hervorgebracht; dahin gehören: Godfried, Herr zu Grevenbroch, Pfandherr zu Wachtendonck, war zuerst mit Catharina von Reifferscheidt, l2 ) dann wit Alexandrine von Wittenhorst verheiratriet. Er wird 1547 Freiherr genannt und gewinnt mit Genehmigung des Kaisers Carl V. die Pfandtschafft an Grevenbroch. I3 ) 1547 lag er mit den Bönninckhusen in Fehde und wurde gefangen, 14 ) erhielt am 5. Januar 1548 vom Kaiser Carl V. für sich, seine Brüder und ihre Nachkommen das jus de non evocando, wodurch er unmittelbar unter den Kaiser und in dessen besonderen Schutz gestellt wurde, ,5 ) was indessen, ebensowenig als seine Eigenschaft als spanischer Gesandter, seine Arrestation inCöln hinderte. 16 ) Er empfängt 1555 den Hof zuGarzweiler vom Grafen vonSalm-Dyck zu Lehn 17 ), kauft 1559 10. November mit seiner Frau Alexandrine von Wittenhorst von dem Grafen, Abt, Prior, Religiösen und Convent zu Corbye in der Picardie die Herrlichkeit von Moll, Baien und Dessele mit allen Gerechtigkeiten', wobei er in der Urkunde Ritter heisst, ]8 ) und 1566 die Pfandtschaft von Wachtendonck, 19 ) besitzt 1574 auch Beringen und Brüggen, und erhebt 1574 eine Klage beim Rcichskammergericht gegen Bernd von Merode und Greven und Scheffen zu Cöln> weil sie ihn gegen den kaiserlichen Schutzbrief zu Cöln in Haft gebracht haben. 20 ) Es blickt aus vielen seiner '2) Ehevertrag 14. Mai 1545, II. 128. — «) II. 132. — ") II. 133. — lä ) II. 138. I8 ) Archiv der Abtei Corbye. — '») II. und oben S. 180. — *>) II. 159. 16) II. 159 Nr. 182. — ") II. 144. — Schritte hervor, dass er zu den in jenen kriegerischen Zeiten mächtigen Parteigängern gehörte, denen es leicht wurde, in kurzer Zeit eine grosse Truppenmasse auf die Beine zu bringen, am deutlichsten wird dieses aus seinen Verhandlungen mit den Generalstaaten, denen er 1576 8. October 2000 Mann zu Pferde anbot, von denen sie 22. October 800 acceptirten. 21 ) Am 21. October 1577 schlug seine letzte Stunde. Im October 1577 fiel Graf von Hohenlohe, Feldherr der Generalstaaten, in Limburg ein, um Roermond zu belagern. Bei dieser Gelegenheit kam es zwischen ihm und unserm Godfried zu einem Zusammenstoss; Godfried wurde tödtlich verwundet nach Venlo in sein Haus gebracht, söhnte sich dort 20. October mit dem Kloster Weyden aus und starb am andern Tage. 22 ) Er hinterliess ein grosses Vermögen, doch etwas vernachlässigt. 23 ) Sein vorstellend -wiedergegebenes Bildniss aus der Burg Ingen- hoven hängt jetzt zu Alme; es hat die Unterschrift: Godfridus liber Baro de Bocholtz, Grevenbrock in Wachtendonc, Bering, Moll, eques ordinis Angliae E. Colonel imperiali privilegio liber adscriptus imperio A°. 1548 4. Jan. Avgust Vind. Von seiner Frau Catharina findet sich nachstehendes Bildniss: und seine Tochter Margaretha mit deren Eheherrn Arnold Freiherrn von Anstenrath zu Geleen und Spaubeck und ihren Kindern sind in halber Grösse auf einem schönen Oelgemälde in der Kirche zu Wachtendonck abgebildet. Letztere war Erbin der Pfandtschaft an "Wachtendonck, welche ihr Sohn, der zum Grafen erhobene Arnold Wolfgang Hugo von Amstenrath, in volles Eigenthum verwandelte, indem er 1649 alle Herrlichkeitsrechte an Wachtendonck vom Könige Philipp IV. von Spanien kaufte. Er zahlte zu der ursprünglichen Pfandsumme noch 72,000 Gulden baar und verzichtete auf 2000 Gulden Entschädigung für Reparaturen uud ^Neubauten an Brücken, Mühlen etc. Godfrieds dritter Bruder Hermann, Droste zu Wageningen, ist derjenige, welcher dem Verbünde der Edeln gegen Spanien beitrat und 1579 12. Februar in der Versammlung der Deputirten der Utrechter Union neben Advocat Ruys zum Rath des Grafen Johann von Nassau ernannt wurde. 24 ) Seine Frau, Oda von Cortenbach, trug sich, nach einem Stammbuchs-Blatte, wie hierneben, langes blaues Gewand ohne Gürtel, am Halse mit einer goldenen Agraffe zusammen gehalten, darunter ein langer schwarzer Mantel, roth gefüttert. Die Tracht war indessen in jener Zeit in Holland und am Niederrhein nicht allgemein so strenge. Es erscheinen wie folgt: 21 ) II. J. C. de Jonge Resolutions des etats generaux T. I. S. 30. Groen v.JPrinstercr Arcliives de la maison d'Orange Nassau T. V. S. 592, 593. — ") II. 162. — *>) II. 164, 168. — =«) Waegener, Yaderland. historie VII. 268. 334 Die Damen geschnürt, grosse Krausen um den Hals, gestickte Krausen an den Händen, einen Schleier, der vom Kopf bis zu den Füssen herab hängt und, oben .an einer mit scepterähnlicher Spitze versehenen Mütze geheftet, den Rücken und die Seiten bedeckt. Die Männer tragen kurze Beinkleider, an den Knien verbrämt oder wohl gar mit Spitzen besetzt, den spanischen kurzen Mantel, Halskrause und einen runden Hut mit breiter Krampe. Selbst Dienstmädchen waren wohl in lustige Farben gekleidet, so das nebenstehende. Es trägt eine weisse schlichte Haube mit breitem, in Schleifen geschlungenen Bande, rothes Umschlagetuch mit grünen Streifen eingefasst, darunter kommen die weissen Aermel des Hemdes zum Vorschein; der kurze, stahlblaue Rock hat einen grünen, und am äussersten Rande einen rothen Streifen. Ein hervorragender Bruder Godfried's war Peter, der seinem Anverwandten, dem obengenannten Aegidius von Bocholtz als Abt zu Gladbach folgte und nach 23jähriger Regierung am 30. December 1573 starb. Er trat 1531 in den Orden, 23 ) wurde 1538, 3. August zum Abt erwählt, hielt 1539 seinen Einzug und Hess sich von der Stadt huldigen. In den Familienacten erscheint er 1545 als Vermittler bei der Theilung zwischen seinen Vettern Johann und Godfried von Bocholtz, und einige Monate später bei der Eheberedung zwischen Godfried von Bocholtz und Maria von Reifferscheid. 26 ) Seine Regierungshandlungen zeugen von einem energischen, für die Abtei leidenschaftlich interessirten Willen, der ihn sogar zu masslosen Handlungen hinriss. Hier einige, die für die Cultur- geschichte Material bieten. Als am 29. December 1547 Bürgermeister und Bürger von Kempen ihn baten, den Einwohnern von Vorst zu verbieten, dort einen eigenen Taufstein zu errichten, nahm er sich der Sache an; indessen der Official zu Coln gewährte dem Orte nicht nur den Stein, sondern sämmtliche Pfarrrechte. Im Jahre 1552 erwarb er für jährlich 2 Capaunen vom Herzog von Jülich das Recht, vor der Stadt Gladbach am DülkenerWege eine Windmühle zu bauen. 1554 verglich er sich mit dem Erzbischofe von Cöln über die wechselseitigen Rechte an der Pfarre zu Kempen. 26 ) Im folgenden Jahre erhob er zugleich drei Streitigkeiten: mit dem Herrn von Braunsberg wegen der grundherrlichen Rechte zu Weiler, mit Bürgermeister, Scheffen und Geschworenen der Stadt und des Kirchspiels Gladbach über die dortigen abteilichen Rechte und mit dem Kloster Neuwerk wegen des Zehnten zu Dülken. Der erste Streit wurde 1566 durch Vergleich 27 ) beendigt, der zweite am 12. März 1557 vor Werner von Hochsteden, Hofmeister und Amtmann zu Grevenbroich, durch Johann v.Bloemendael, Statthalter der Lehne zu Wassenberg und Daem Broich, Vogt zu Grevenbroich, folgender Art verglichen: 1. die Einwohner von Gladbach sollen aul Zehntland keine Häuser, Hofstätten, Gärten, Baumgärten oder Einfriedungen errichten, bevor sie sich wegen des Zehntens mit dem Abte abgefunden haben. 2. Der Zehnte muss als zehnte Garbe oder Gast auf dem Felde stehen bleiben. 3. In Nersbroch dürfen die Gladbacher nur eigenes Vieh weiden, nicht fremdes wie vorher für Geld geschehen ist. 4. Curmutland dürfen die Scheffen nicht austhuen, es sei, der Besitzer leiste den Eid, in bestimmter Frist die Curmut zu zahlen. 5. Weinhändler und Weinzäpfer müssen den zu verzapfenden Wein vorher dem Abte zur Probe vorstellen bei Verlust des Weins und bei Geldstrafe. 6. Der Abt hat das Wasser und den Wind, alle Einwohner müssen bei ihm malen lassen. 7. Abt und Pastor brauchen die Fenster der Pfarrkirche nicht machen zu lassen, es ist Sache der Kirchmeister. Die Sache mit Neuwerk wurde 1565 23. August durch Schiedsptuch, gefällt von Arnold v. Bocholtz, Propst, Diedrich und Godert von Milendunc, Johann Quad zu Wickerad und Reckum, Otto von Biland zu Bremt, Franz van Holtmülen, Godert Deutsch von der Mülen und Johann vou Schwarzenberg beendigt; es geht daraus hervor, dass Abt Peter durchaus ungerechtfertigt den Nonnen den Zehnten genommen hatte. Im Jahre 1558 findet sich neuer Stoff zum Hader: Erzbischof Johann Gebhard hat auf dem Schlosse zu Kempen von den Scheffen zu Oedt den Huldigungseid empfangen, hiergegen protestirt Peter am 7. September. Der Abt sei Grundherr zu Oedt, der Erzbischof nur Schirmherr, und habe als solcher die Huldigung zu Oedt und niemals zu Kempen abzunehmen. Die Sache wurde erst 1578 beigelgt, indem Wilhelm von Heidhausen, Schulteis und Amtsverwalter zu Oedt, eine Bescheinigung gab, dass die Huldigung nur dem Schirmherrn gegolten habe. Um Aehnliches zu verhüten, Hess der Abt durch Scheffen Weisthum feststellen, dass ihm, als Grundherrn zu Oedt, die Execution gerichtlicher Urtheile zustehe, dass er solche durch seinen Schulteis, zwei Scheffen und einen Gerichtsboten verrichten lasse, dass, wo Gewalt abzuwenden, der erzbischöfiiche Schulteis zu Oedt, auf Anrufen, Schirm und Hülfe gewähren müsse und die Thäter strafen. So sei es stets gehalten, bis vor Kurzem Godert Spe, der sich für einen Drosten von Oedt ausgebe, den Schirm verweigert und einem gewissen Coen, gegen den ein Urtheil zu vollstrecken gewesen, gerathen habe, sich mit Gewalt dagegen zu wehren, unter dem Versprechen, ihm Hülfe zu leisten. 1563 erhob sich neuer Streit zwischen dem Abt und der, um den Kammerforst wohnenden Gemeinde wegen der Rechte an diesen Forst. 28 ) Gleichzeitig hatte Peter zu kämpfen mit den Besitzern ") III. S. 51. — »») Ebenda S 55. — ") Ebenda S. 63. — «) Das Endurtheil -wurde erat im Juli 1598 von Herzog Johann "Wilhelm von Jülich, Cleve, Berg gefällt, worin die Abtei als Grundherrin anerkannt und eine Buschordnung vorgeschrieben wurde. Nach letzteren wurden 52 Wohnungen zu An gehn Holt, 41 zu An gehen Heen, 23 zu An gehn Vorst und 15 zu Bettekouen zu den nutzbaren Petei von Bocholtz, Abt zu Gladbach. von Taubenschlägen, mit dem herzoglich Jülichschen Vogte Johann Greyn, welcher dem Gladbacher Gerichtsboten untersagte, die Befehle des Abtes zu vollstrecken, mit dem Könige von Spanien, der durchaus das Haupt des heiligen Laurentius von ihm für sein Kloster Escurial haben wollte; er handelte in allen diesen Fällen kurz, Hess die Taubenschläge niederreissen, den Boten absetzen und durch einen andern ersetzen und schlug dem Könige sein Begehr ab- Besonders bezeichnend für die Zustände ist die Verpachtung des Hofes Bocholtz in der Herrlichkeit daselbst, welche Abt Peter 1566 vornahm. Bis dahin war dort die Haushaltung auf Kosten des Abts gewesen. 30 ) Der Hof besteht aus Acker, Wiesen, Benden, Baumgarten und wird an Diederich auf der Bach von Bornheim auf 24 Jahre für jährlich 60 Malter 2 ») Roggen verpachtet. Ausserdem muss Pächter jährlich 42 Wagen Mist für den Weingarten der Abtei und vier Schweine liefern, auch 100 Schafe zu Nutzen des Verpächtess, einen Stier und einen Bär (zur Züchtung für die Zehntleute) halten, dem Pastor und Capellan von Wilre Kost und Trank, „nämlich Kost und Bier, wie bei ziemlichen Hausleuten gewöhnlich", geben, die Fassbinder beköstigen, den Scheffen von Bamersbach jährlich einmal, wenn sie den Hafer zahlen, die Zopp (Suppe) und eine Flasche Bier geben, jährlich drei Stück Wein von Bocholtz nach Breisig an den Rhein fahren, dem Abte, wenn er nach Bocholtz kommt, die Wohnstube und Küche Rechten des "Waldes als berechtigt anerkannt und in altbestandene und neu gebaute Häuser unterschieden; jene mussten zum Anerkenntniss der Grundherrlichkeit jedes ein Stockhuhn jährlich liefern. Häuser, die später neu erbaut werden möchten, sollten von der Berechtigung am Walde ausgeschlossen sein. Der Abtei blieb das hergebrachte Recht, ihr Bau- und Brennholz, so wie jährlich Pfingsten zur Verzierung der Kirche ihr Grün aus dem Walde zu nehmen. — 2 «) Wenn der Umstand, dass 1562 von genanntem Abte 3 3 / 4 Morgen zu Niederweiler für 1 Malter Roggen verpachtet wurden, hier massgebend sein darf, so muss der Hof von Boholtz sehr gross gewesen sein. — M ) Vormals wurden solche Höfe, wenn sie die Abtei nicht selbst verwaltete, was man wegen der damit verknüpfteh Gefahren und Controll- schwierigkeit gern vermied, an wohlhabende Mönche in Pacht gegeben. So verpachtete 1348 die Abtei den Hof ten Houte an ihr Mitglied den Mönch Godfried genannt Ylecke, wobei für den Pächter dessen Bruder (Germanus) Conrad Stael, Castellan zu Limburg, Lütter Stael von Holstein und Heinrich von Schegerode, Ritter, Bürgschaft leisteten und mitsiegelten. 336 Arnold von Bocholtz, Dompropst und Archidiacon. einräumen und ihm, so lange er da ist, Heu und Hecksei für seine Pferde liefern. Dagegen verspricht der verpachtende Abt, nur Leute von züchtigem, ehrbarem Wandel als Pastor und Capellan von Wilre anzustellen, ihnen eine jährliche bestimmte Löhnung und eine Wohnung (Gemache) in dem Hause Bocholtz zu liefern. Die Pachtzeit ist auf 24 Jahre bestimmt, doch kann nach 12 Jahren einer dem andern kündigen. 30 ) Der Weinberg daselbst, genannt „der Hermberg", war von Peter schon 1562 auf 24 Jahre an verschiedene Leute verpachtet, die jährlich ein Viertel der gewachsenen Trauben und von den übrigen drei Vierteln den Zehnten liefern mussten, die übrigen Weinberge hatte er, gegen Halthau, auf zwanzig Jahre ausgethan. Das Amtssiegcl dieses Abts habe ich Bd. H. S. 139 und sein Geheimsiegel an der Urkunde von 1539 und 1554 (nicht 1534) Bd. IL Tafel IL Nr. 6 geliefert. Sein vorstehendes Bildniss, von dem schon Bd. H. S. 252 Nachweis gegeben ist, hängt jetzt in Alme. Ferner ist Arnold zu erwähnen, Sohn Wilhelms und derOda von Cortenbach; er wurde 1582 Stiftsherr zu Aachen, dann nach und nach Dompropst zu Hildesheim 1609, Propst zu Lüttich, St. Moritzberg und Tongern, Archidiacon der Hasbay, als letzterer gab er 15. September 1612 die Statuta Hasbaniac, welche sich in Henrich Manigart praxis pastoralis abgedruckt finden. Er war auch 1624 in Sachen des Stifts Hildesheim Gesandter am kaiserlichen Hofe, 1609 Erbe des Godfrid von Bocholtz, 1614 Vormund der minderjährigen Rehden. Seine Gelehrsamkeit und seine 837 Unterstützung der Wissenschaften hat Gilselvius weitläufig dargestellt. 31 ) Er starb 21. December 1632 und hat ein Denkmal in der Kirche zu Diest. Der Altar im Dome zu Münster rührt von ihm her, so wie das Denkmal im Dom zu Mainz. »2) Das vorstehende Portrait von ihm hängt jetzt zu Alme im Speisesaal, früher war es, wie das Urkunden- buch nachweist, zu Ingenhoven. Ferdinand von Bocholts, Herr zu Orey. Von den Söhnen Godfried's und der Margaretha von Groesbeck ist zunächst Ferdinand zu erwähnen. Sein Vater, Godfried von Bocholtz, Freiherr zu Orey, Grossmaier von Lüttich (raagnus apud Leodios praetor), der namentlich bei Ferdinand, Herzog von Baiern, in grossem Ansehen stand, dafür aber auch in achtzehn Jahren drei Mal die Verwüstung seiner Reichsherrschaft Orey erdulden und seine Burg niederbrennen sehen musste, wurde in der Congregation der Canonie zu Herrn Leichnam als Gast aufgenommen und starb 24. Februar 1638, zuerst zu Orey, später zu St. Lambert in Trier mit seiner Frau neben seinem Sohne eingesenkt. Seine Mutter, Margaretha von Groesbeck, ebenfalls zur Frömmigkeit geneigt und für die Erziehung ihrer Kinder besorgt, war ein Muster der Ergebenheit in den Willen Gottes. Als Orey zum dritten Male verwüstet wurde, sprach sie mit Job I. V. 21: „der Herr gab's, der Herr nahm's." Inder letzten Zeit ihres Lebens, die sie seit dem Tode ihres Mannes zu Lüttich zubrachte, trug sie, um auch äusserlich ihre Demuth an den Tag zu legen, statt aller Zierrathen und Kleinodien, stets den Rosenkranz um den Hals. Sie starb 28. Februar 1662 und wurde zu St. Lambert in Trier beigesetzt. Seiner Mutter Oheim war Gert von Groesbeck, Dechant zu Aachen und Lüttich, Administrator zu Stabulo, Bischof zu Lüttich, Cardinal und Gründer der Jesuiten-Klöster in Lüttich und Mastricht. Solche Umgebung und Vorbilder mussten auf Ferdinand wirken, der von Natur einen Hang zur Frömmigkeit und ungebändigte Begierde zum Studium in sich trug. Je mehr sich seine Vorliebe für strenge Sitte und ernste Lehre verfestigte, desto mehr war er zugleich bedacht, durch Wort und Beispiel auf andere zu wirken. Er war pünktlich und nachsichtslos bei seinen Religionsübungen, unermüdet im Studium, dabei nüchtern im Essen und Trinken und legte dem Reichtimme nur insofern einen Werth bei, als er Mittel bietet, Gutes zu thun. Schätze zu mehr Zweck könnten, sagte er, nicht mit Geistesruhe besessen werden, und indem er sich auf Vegetius Hb 2. de re militari stützte: non est secura divitiarum possessio nisi armorum defensione servetur, hielt er es mit Hieronymus lib I. super Matth.: qui divitiarum servus est, custodit ut servus, qui autem servi- tutis discusseritjugum, distribuet eas, ut dominus. So wirkend stieg er von Würde zu Würde, war Domherr zu Lüttich und Münster, darauf in letzterem Stifte Vicedominus, dann Archidiacon zum h. Lambert in Lüttich, Dccan daselbst und Propst zu St. Peter, nebenher auch Gesandter bei verschiedenen Fürsten und dem Papste. Und für alle diese Würden solicitirte er nicht, wie in jener Zeit allgemein gebräuchlich war, sie wurden ihm von selbst. Weil er den Spruch des Cicero (Tusc. quaest.): Honos alit artes, omnesque incendimur ad studia gloria, kannte, so bemühte er sich, dass sein Gemüth bei jeder neuen Würde demüthiger, sein.Eifer für das Wohl anderer immer lebendiger wurde. Das Beispiel des Cardinal Carl Borromaeus veranlasste ihn, sein Vermögen, 15,000 Thaler, für die Stiftung') eines Seminars für Adelige zu Trier,, das Ferdinand Bocholtzer Collegium genannt, zu verwenden, und die Jesuiten 3i) n. S. 190. — «) IV. S. 96, 97. ') Die Stiftungs-Urkunde und das Statut habe ich Bd. II., S. 218 abgedruckt. Nach Aufhebung der Jesuiten 1773 gingen Haus und Vermögen 1779 an die Piaristen über. 1783 wurden davon diejenigen Güter getrennt, welche der Churfürst zu der ersten Stiftung geschenkt hatte und zur Stiftung eines Clerical-Seminars verwendet, das übrige Vermögen, die Bocholtzer Stiftung und darunter die Gebäude in der Diedrichsstrasse wurden unter dem Namen ad Sanctum Lambertum in ein Gymnasium verwandelt und durch Weltgeistliche verwaltet. 1794 beim Einrücken der Franzosen wurden beide Stiftungen aufgehoben, indessen durch kaiserliches Decret vom 9. Ventose XIII. als Priester-Seminar und Gymnasium hergestellt. Die Gebäude in der Diedrichsstrasse, ein Pallast, sind vom Staate später gekauft und für Fahne , Bocholtz I. 83 338 als dessen Lehrer zu berufen. Der Trier'sche Erzbischof Carl Caspar von der Leyen nahm das Institut in seinen besonderen Schutz, vermehrte es mit Einwilligung von Domcapitel und Stände durch Schenkung eines Hauses, in ■welchem er 18. Dez. 1618 getauft war, mit Garten, worauf der Stifter die dem Institut nöthige Kirche zum h. Lambert aufbaute. Sie wurde 3. November 1669 eingeweiht. Während dessen steigerte sich seine Religiosität derartig, dass er sich die Gesetze und Eegeln des Jesuiten-Ordens in jedem Zimmer vor Augen hing und sie zuletzt mit seinem eigenen Blute unterzeichnete. Er starb 1669, und wurde neben seinen Eltern in der gedachten, jetzt zerstörten Lamberti-Kirche beigesetzt. Der darauf befindlich gewesene Leichenstein ist zu seinem Andenken in dem Aufgange zur Aula des Gymnasiums zu Trier aufgestellt, und hat die Inschrift, welche unter I. folgt. Der Jesuit Godfried Osterstedt hielt ihm am 3. November 1669 die Leichenrede zu Trier. 3 *) Dabei wurde ihm, weil sein Spruch war: Dilige, plenitudo legis dilectio est, nachfolgende Denkschritt IL gesetzt. Sein Portrait, welches ich vorstehend mittheile, ist die Copie eines Kupferstichs von gleicher Grösse. i. n. Sta lector et bene precare Dilige hoc in monumento Plenitudo legis Dilectio quieseentibus illustrium D. D. reliquiis Legis humanae Divinaeque compendium D. Qodefridi Baronis de Bucholtz et Orey Ferdinandus Baro de Bucholtz et Margaretae Baronisse de Grosbeck coniugis Una oris et amoris vocula complexus est Denique filii Dilige Ferdinandi Baronis de Bucholtz et Orey hoc felix in ore et corde symbolo Decani Leodiensis etc. quod pro romani imperii ecclesiaeque irapressum operi, expressum vitae exemplo bono delectorum Christo antesignano, Ioanne Magistro qui probantibus faventibusque dedicit ac docuit, tribus fratribus Deo ecclesiaeque devotis posteris imitandum, familiaeque perantiquae hoc nomine postremis inferis invidendum, paternae hereditatis ad se delata iura superis praeminandum. raro exemplo virtute eximia Dilexit perennatura libertatis memoria proximum in Deo, in proximo Deum: Deo ecclesiae bono publio Dilexit amicum ut servaret, inimicum ut conciliaret: quibus se totum addixerat Dilexit pauperem ut levaret, miserum ut recrearet, aeternum Dilexit nobilitatem in virtute, virtutem in nobilitate: dedicavere quam amicis maluit hinc suis erexit opibus adminare fave applaude in bonis artibus nobilitatis studia, et familiae illustris nobilitatem in bonarum artium studiis, illuBtrissimam in Tita et morte memoriam ut hinc cresceret hio in sepultam recole nobilitati decus, studiis honos, Deumque boni omnis et donati et accepti Christianae disciplinae aestimatio, pietati vigor, fontem gratus venerare patriae cum utilitate gaudium, E. I. S. P. Gymnasio cum literis ornamentum, Anno 1680. Deo cum virtute gloria. Ein zweiter Sohn Godfrieds und der Margaretha von Groesbeck war Emund Godfried. Dieser trat in den deutschen Orden, war Vicemeister des Orden, Director des Erzherzogs Carl Joseph, wurde 1657, 27. August an Stelle des verstorbenen Grafen Godfried Huyn, Herr zu Geleen, kaiserlichen Feldmarschalls, zum Landcomthur des Ordens in der Balley Altenbiesen 35 ) (Mastricht) ernannt, und gehörte mit Johann Caspar von Ampringen, Landcomthur von Oesterreich, und August Oswald von Lichtenstein, Landcomthur von Westphalen Commandeur zu Mergentheim, zu dem Regentschaftsrathe, der anderthalb Jahre, 20. October 1662 bis 1. April 1664, während der Minderjährigkeit des Hochmeisters, Carl Joseph, Erzherzog von Oesterreich, 36 ) den Orden regierte. 1679 10. Dezember war er zu Mergentheim bei dem Ritterschlage des Pfalzgrafen Ludwig Anton zugegen, und wird „Herr Emund Godfried, Freiherr von Bocholtz und Orey, Frey-Pannerherr zu Diepenbeck, Kaiserlicher Majestät Rath Landcommenthur der Balley Biessen, Commenthur zu Mastricht" genannt. Auch Duellius führt ihn als solchen auf. 37 ) Appellhof, Landgericht eto. eingerichtet. — 34 J Sie ist 1670 in folio zu Lüttich bei Johann Matthias Hov gedruckt unter dem Titel: Concio funebris habita Treviris anno reparatae salutis MDCLXIX Mense Novembri ineunte, tertia die a Rdo P. Godefrido Osterstedt societatis Jesu in templo sancti Lamberti etc. Eine Kupfertafel darin stellt die Burg Orey dar, im Vorgrund ein grosser Weyer, in welchem zwei Schwäne schwimmen mit der Devise auf einem Zettel im Schnabel: Donec se attolere possint, zwei darüber fliegende Schwäne tragen ebenso die Devise: non inferiora sequemur, ein höher fliegendes Paar hat: Yirtutum subnixi alis, endlich ein Paar in der höchsten Region: signant ad altam vitam. Die sechs erstgenannten Schwäne haben das Bochollzer Wappen am Halse hangen. Der Text der Predigt ist: Militia est vita hominis super terram. Job 7, V. I. 35 "| An der Spitze des Deutschen Ordens stand ein Hochmeister und unter ihm ein Landmeister in Preussen, ein Deutschmeister und ein Meister in Liefland. Der Landmeister in Preussen bestand um 1227—1309, von letztem Jahre ab residirte der Hochmeister selbst in Preussen. Der Deutschmeister kommt seit Beginn des Ordens vor, der Meister von Liefland seit 1229. Der letzte von diesen, Kettler, wurde Protestant und unter dem Schutze Polens regierender Fürst 1560. Der Hochmeister hatte fürstlichen Stand, der 1495 durch Kaiser Max auch dem Deutschmeister und später durch Carl V. dem' Meister in Liefland verliehen wurde. Das Gebiet des Ordens zerfiel in das preus- sische deutsche und welsche; jenes hatte in Deutschland vier Balleyen: 1. Elsass mit 15 Commenden, 2. Oesterreich mit 10 Commenden, 3. Coblenz mit 6 Commenden (St. Catharina in Cöln, wo der Landcomthur im Winter wohnte; im Sommer wohnte er zu Herrnmühlheim, Muffendorf Coblenz, Rheinberg, Waldbreitbaoh und Mecheln in Brabant«) 4. Etsch in Tirol mit 4 Commenden. Das deutsche Gebiet hatte die Balleien: 1. Franken, 2. Hessen, 3. Biesen oder Germania inferior mit 11 Commenderien: zu Alten-Biesen oder Mastricht (Balivia juncetana), Gemert, Siersdorf, Gernsheim und Aschaffenburg, Beckevoort, Jungen-Biesen in Cöln, Gruytrode, St. Petersfuhren, Aachen, Uerdingen und Ramersdorf. 4. Thüringen, 5. Westphalen mit 5 Commenderien (Mülheim, Münster, Wellheim, Brackel, Mahlenburg oder Otmarsen.) 6. Lothringen, 7. Sachsen. 8. Utrecht — Welschland theilte sich in die Balleien: Venedig, Apulien, Sicilien, Romanien, Spanien, Armenien und Cypern. Die GrosswürdentrUger des Ordens waren: der Grosscomthur, der Marschal, der Spitalier und der Trappier oder Schatzmeister.__ 30 ) Der Orden war damals schon, so in Verfall, dass er sich der Wahl eines vom österreichschen Hause ihm aufgedrungenen Kindes nicht widersetzen konnte. Carl Joseph, geboren 7. August 1649, Sohn des Kaisers Ferdinand III., wurde bereits 5. Mai 1662 zum Coadiutor des Hochmeisters Leopold Wilhelm, Erzherzogs von Oesterreich, f 20. Nov. 1662, erwählt, damals 13 Jahre alt und starb, ohne zur Regierung zu gelangen 27. Januar 1667. — 3 ') Venator, hist. Bericht vom Marianischen deutschen Orden, S. 13. Duellius, hist. ordinis teutonici, !S. Tit. ^^^^^H Emund Godfried. Freiherr von Bocho!tz-Orey. Er hatte mehrfach Streit mit den unter ihm stehenden Comthuren und Ordensglicdern, welche nach dem Geiste der damaligen Zeit auf mehr Selbstständigkeit bedacht, ihm manche Rechte aus den Händen zu winden und ihm, wie die Landstände ihrem Fürsten, eine Art Capitulation abzuzwingen und, da er ihnen männlich widerstand, durch anderweitige Kränkungen mürbe zu machen suchten. 38 ) Hierzu bot sich eine besondere Gelegenheit, als im Jahre 1665 Godfrid Degenhard von Bocholtz beim Orden aufgeschworen werden sollte. Man sprach von Nepotismus, und ein Comthur von Neuhof 39 ) erklärte, es seien in der Familie von Bocholtz Mesalliancen vorgekommen und Quartiere verwechselt, er müsse also auf volle Beweise bestehen. Diese brachte denn am 19. September 1665 Arnold von Bocholtz, der Vater des Aspiranten in genügender Weise vor, bittend, die Aufschwörung zur Vermeidung von Kosten und Weitläufigkeiten nunmehr sofort vorzunehmen, da ja der Landcomthur und vier Comthure anwesend und nur zwei Comthure abwesend seien. Als diesen Anträgen nachgegeben und zur Aufschwörung geschritten wurde, entfernte sich Neuhof, fuhr nach Hause und schickte mit Lutzerode und Schenk von Nideggen eine Protestation ein, behauptend, die Bocholtz wollten falsche Quartiere einschmuggeln, und verlangten 16 Ahnen, vollgültige Beweise, Wiederholung der Aufschwörung nicht blos vor den Comthuren, sondern vor den Ordensgliedern im vollen Oapitel. Die von Bocholtz protestirten hiergegen, namentlich wed man die Aufschwörenden als Meineidige hinstelle, legten gleichzeitig eine Ahnentafel von 16 Ahnen vor und verlangten Erldärung: was falsch sei. Die Antwort war: man finde in der obersten Reihe statt Heidhausen: Hundt. Die Parteischriften flogen hin und her, und wurden immer leidenschaftlicher. 1671 nahm sich Churfürst Max Heinrich von Cöln der Sache an und bat den Hochmeister Johann Caspar, die Aufschwörung von 1665 zu bestätigen, erhielt aber die Antwort, man wünsche des Friedens wegen, dass die Aufschwörung wiederholt werde, wozu sich denn die Bocholtz verstanden und den Termin von der Grossjährigkeit des Aspiranten abhängig machten. Die Kränkungen, welche Emond erdulden musste, wurden ihm durch die Anhänglichkeit seiner Familie und Freunde doppelt vergolten, es liegen davon manche Beweise vor. 17. October 1681 setzten die Eheleute Georg Friedrich von Renesse und Anna Margaretha von Bocholtz ihn zum Testamentsvollstrecker ein über bedeutendes Gut und schwere Streitigkeit. Die Ordenspflicht verbot ihm zwar die Annahme des Auftrages, aber er fand Mittel, die Sache dennoch zu ordnen. 38 ) Die Klage- und Streitschriften füllen einen ganzen Band im Ordensarchive zu Wien, insbesondere wart man ihm vor: er habe Gemeinschaft mit einem v. Rochow, der das Ordenskreuz trage und sich Comthur nenne, ohne Beweise; er verweigere den drei jüngsten Comthuren und dem Pastor von St. Andreas in Lültich die Stimme im Kapitel. Emund Godfried setzte den gedachten Emund Otto von Rochow 1678 ein prächtiges Grabmal in der Ordenskirche zu Mastrieht. — 30 J Er war ein heftiger Feind Godfrieds und wird im Laufe der Verhandlungen als ein äusserst leidenschaftlicher Mensch geschildert, der schon vor seinem Eintritte in den Orden gemordet und noch kürzlich einen Bettler, der um ein Stück Brod ersucht, mit einem Stocke durchgeprügelt und weiterhin bis auf die Strasse mit solchen Misshandlungen verfolgt habe, dass die Bauern sich gezwungen gesehen hätten einzuschreiten. Fahno, Unclinltz t. 340 Er starb zu Altenbiesen 26. October 1690. Man setzte ihm verschiedene Denkmale. Sein Portrait, wie ich es vorstehend gebe, hängt zu Alme. Seine Ahnen sind darunter folgender Art B0CH0LTZ- VIJJCK.- C0R.TEMBACH-HANXLEDEJTGROESBEECK- GOER.- R.OVUKAVC- H0RI0.W BOCHOL.T.Z givoesbeeck;- Emojsdt Godtfridt- Noch ist zu bemerken, dass Emund Godfried 1663 in Tongern in der Moerenstraet ein grosses Grundstück kaufte und mit einem Gebäude versehen Hess, welches zum Arsenal und zur Zuflucht im Kriege dienen sollte, und dass er viele Münzen hat schlagen lassen, darunter eine grosse mit der Inschrift: EMONDUS . BARO . DE . BOCHOLTZ ET. OREY. 1633 COMMENDATOR. PROV. BAL. DE . JUNCIS . BARO . DE. GRUTRODE. Vier andere Brüdern der beiden vorigen wurden am 30. October 1637 zu Cöln bei der Universität immatriculirt, nämlich: Franz Wilhelm, Domherr zu Hildesheim und Halberstadt, auch Thesaurar, 30 Jahr alt, Hermann Godfried, Domherr zu Magdeburg, Arnold Ulrich und Gerard Ernst. Man sieht hieraus, dass man damals in bedächtigerem Alter die Universitätea besuchte als jetzt. Von ihnen promovirte der erstere. Eine solche Promotion war mit grossen Feierlichkeiten und Kosten verbunden. Der zu Promovirende musste zuvörderst seinen Doctorritt halten, d. h. er musste zu Pferde, begleitet von vieren seiner vornehmsten Bekannten, alle in die Farben seines Wappens gekleidet, das Gecken-Berndchen auf einem Maulthiere an der Spitze, die Stadt durchreiten, Zuckerbrod unter das Volk streuend. An seinem Hause mussten Büffets stehen, an denen man Erfrischungen und Dessert verabreichte. Tags darauf, nach erfolgter Promotion, hatte der Schmaus statt. In Cöln wurde dazu das Haus Quattcrmarf benutzt; es lag hinter dem Gürzenich, war diesem ähnlich gebaut und hatte einen fast eben so grossen Saal. Dieser wurde mit Tapeten behangen, mit einfachen Tischen und Bänken bestellt, einer Erhöhung für den ersten Tisch versehen und so für das Mahl zugerichtet, an dem die regierenden Bürgermeister, Rathsherren, Scheffen, Professoren Theil nahmen, das aber auch der päpstliche Nuntius, der kaiserliche Resident, die vornehmsten Domherrn nicht verschmähten. Für diese und andere Ehrengäste war eine besondere, erste Tafel aufgeschlagen, für sie waren Sitzküssen, Tischtuch, und Servietten vorhanden, auch an Silber 2 Lampeten, 2 Schenkkanner,, 3 Becher, (Köpfe), 3 Salzfässer, 3 Biertöpfe und 1 Handtuch geliehen. Zu vorstehendem waren 600 Personen geladen, es wurden dazu verwendet: 2 Ochsen von 800 Pfund, 2 Stoere, 5 Salme, 300 Carpfen, 50 Hechte, 1 Hirsch, 300 Capaunen und Hühner, 2 Schwäne, 2 Pfauen, 2 Fuder Mainzer (Rhein)wein ä 125 Thaler. Ausserdem spricht die Rechnung von angekauften 100 Pfund Butter ä 7% Albus, 1 Summer Erbsen ä 1 Thlr. 32 Albus, Kappes, Mooren, Reis in Milch gekocht, Speck, 650 "Weiss- und beinahe so viele Schwarzbroden, Merrettig, Lambertsnüssen, Mandeln, Birnen, Pfeffer, Ingwer, Saffran, Muskatnuss, Zimmt, Essig, Dill und Petersilie (beides für die Fische) und 6 Ohm Bier (kosten 5 Thlr.) Als Essgeräthe werden irdene Töpfe und Krüge, ein hölzerner Kochlöffel angekauft und zinnerne Schüsseln und Teller gegen Geld geliehen. Für die Beleuchtung sind Oel und Talgkerzen verrechnet, für die Unterhaltung vier Spielleute, einige Sänger und ein kurzweiliger Rath (Schalksnarr.) Aus dem Ochsen werden 300 Portionen ä 2'/ 2 Pfund geschnitten. Was vom Essen und Trinken übrig blieb, wurde verschiedenen Bürgern, (den Universitäts-Pedellen, Gaffelboten, Pastoren etc.) zu gewissen Antheilen ins Haus geschickt, das übrige den Armen gegeben. Das Mahl bestand aus vier Gängen, eine Schüssel mit Erbsen macht den Anfang, woneben gesprenckt Fleisch oder Stumpf, gesottene Hühner mit Mostert vorkommen; der zweite Gang hat die Fische, der dritte die gebratenen Sachen, der vierte die Desserts. "Während des ersten Ganges prangen Drachen aus den gebratenen Wildpretskeulen künstlich gefertigt und während des zweiten Ganges die Pfauen und Schwäne auf der Mitte der Tafel und werden am Schlüsse jedes Ganges verspeist. Die Personen essen noch zu zweien aus einer Schüssel, nur bei den Erbsen wird an erster Tafel einem jeden Gaste eine besondere Schüssel verabreicht. Enorm sind die Quantitäten, welche man jedem Gaste zumisst. Die Portion Ochsenfleisch ist oben auf 2 '/ 2 Pfund für 2 angegeben, ausserdem kommt im ersten Gange allein schon auf jeden ein halbes Huhn. E. Linie in Curland und Preussen. (Siehe oben Seite 321, Generation VIII., Nro, 14.) Von dieser Linie bekundet das Almer Archiv nur, dass Gisbert, der Sohn Godfried V. und der Johanna Goer, nach Curland gezogen und von ihm im vierten Gliede Johann v. Bocholtz, Vicegraf von Hasenpot, entsprossen sei, der sich mit Swecca von Ghyms verheirathet habe. Von ihm soll die preussische Linie abstammen, welche gemäss Königsberger Archiv- und Privat-Nachrichten ebenfalls die drei Leoparpenköpfe führt (mir unbekannt mit welchen Tincturen) und folgende Abstammung ') hat: XIV. Gotthard von Bucholiz, geb. 16 .., f 16.. zu Gottschalksdorf im Marienwerderschen, h. Elisabeth von Bäcker zu Gottschalksdorl' r— -------------------------------------------------------------------------^-------------------------------------------------------------------------------------^ XV. 1. Christoph Heinrich v. B. zu Gottschalksdorf, 2. Friedrich v. B. zn Wischwill, Esserischken, Abscherningken, poln. Oberst, lebte Esserischken, Wischwili und Elkinehlen, poln. in Riga, geb. 1683, f 22. Juni 1751 imp. in Riga; verkaufte Wischwill 1744 an Capitain, geb. 16.., f 9. Oct. 1742, h. Regina Herrn v. üomhardt. Seine Intestaterben waren: Charlotte Regine und Sophie Agnes von Putkaminer. von Bocholtz. XVI. 1. Carl Christoph Gotthard v. B. zu Gottschalksdorf, 2. Charlotte Regina v B., geb. 17.., 3. Sophia Agnes v. B., geb. 17.., f 1794, chursächsiscer Major im 6. Leib-Cuirassier-Regiment, f Juli 1758, h. Michael von Gotzkow h. Friedr. Gotthard v. Gotzkow zu Esse- f 176., h 172. Gottliebe Adelheide von Bakker zu zu Elkinehlen, königlich preussischer rischken und Ernstburg, königl. preus. Gottschalksdorf. Capitain. Rittmeister. XVH. 1. Friedrich Christoph v- B. zu 2. Carl Gottlieb v. B., 3. Johann Reinhold 4. Wilhelm August v. B. 5. Ludwig Daniel Raphael v.B., Pachutschen, später zu Popow- geb. 1729, 1743 Stu- v. B., geb. 3. Juli zu Boggusch im Marien- zu Gottschalksdorf, geb. 1735, 1730, f 8. Mai werderschen, geb 1731, preuss. Capitain im 6. iragoner- i744 als Student preuss. Lieul. im 6. Dra- Regt. v.Pomeiske, zuletzt zu II- zu Königsberg in gon.-Rgt.v-Pomeiskel762, men bei Angerburg, h. Susanna Preussen. 30. Aug. 1766 Premier- Dorothea Ziehlke (Zühlkc) aus Lieutenant. Marienwerder. ken im Bartischen, geb. 1728, + denf, preuss. Lieute 1777, h. 176 . Charlotte Gott- nant im 6 Dragonerliebe von Wedelstaedt zu Pa- Regt. v. Meyer 1762 chutken, geb. 1747, f 18 .. 8. Nov. 1766 Slabs- Capilain. , -----------------^-----------------------------------------________-------------^ , ---------------------- XVH1. 1. Carl Friedrich v. B., geb. 1765, preuss. 2. Wilhelm Anton v. B., i. Friederike, geb Lieutenant im Regt. v. Schwerin, 1796 Capi- geb. 1790. | 1773. 1774,Ji. 1. Rechn. tain im Regt. Reinhard. 1800 Erbherr zu Talta- Zwillingsbrnder von ren im Bartischen und Jakunewen, h. 1. 1794 3. Carl Ludwig v. B., Juliane Sophie, Gräfin zu Eylenburg, geb. 1751, geb. 1770, preuss. Fähn- f 21. Mai 1796, Wittwe des Baron v. Vitting- rieh im 6- Regiment v. hoff, 2. 9. Juli 1797 Friederike, Freiin von Schwerin 1791, später 2.Marianne Carol. Heyking von Ostbach in Curland, geb. 1774, Lieutenant a. D., wohnt f 9. Dezember 1814. in Popowken. 3. Raphael Ludwig v. B. 4. Caroline v. zu Abschern ngken, geb. B., h. Justiz- 1777 (alias 12. Aug. 1775), Director N. + 18.., preuss. Capitain Hampe zu im 6. Grenadier-Bataillon Zehdenickbei v. Reichard, h. 1803, 29. Brandenburg. Sept- Maria Dorothea von 5. Reinhold v. ■[■■ , h. Capitain Heyking zu Esserischen, B., Capitain im v. Wittich zu Guren geb. 1773,26 Aug., f 1837, Regt. v.Rein- bei Goldapp. 8. Sept. in Gumbinnen. hard, t coel. Rath Forche, 2. N. Forche, Hauptmann in der f. Artillerie- Brigade. XIX. 1. Juliane v. Bucholtz, h. Carl Ludwig von 2. Friederike von Bucholtz, geb. 179 ., h. Ludwig v Bucholtz zn Karpowen bei Nor- Gotzkow zu Guren, Esserischken, Abscher- 182. Wilhelm von Gotzkow zu Jakunow- denburg, Lieutenant im 3. Infanterie-Regt., nigken und Neusorge, Lieutenant. ken, 1845 Lieutenant a. D. a. I)., h. Idav.Wernsdorf zu Rleicken, geb. 17... ,-----—--------—--------------------------------------------------------------------__---------------,---------------------------------------------------------------------------------------------^-----------------------------------S XX. 1. Ludwig, 2. fda, geb. 3. N-, geb. 24. 4. Maria, geb. 13. 5. Friederike, zeb. 6. Veronica, 7. Olga, geb. 8. Friedreh, 9. N., geb. geb. 22. 24 Jan. Jan. 1841, M^rz 1842, 18. Sept. 1843, geb.26.Aug. 26- Jan. geb. 8 Mai 1851. Sept. 1839. 1840. f 1841. + Oct. 1842. f 1847. 1814. 1846. 1848. ') Eine von den vielen hunderten aus dortiger Gegend, Welche bekundet, dass der dortige Adel von Offizier- und ISeanitoriütcllcn lebt. h42 F. Linie zu Störmede, I! lesen, .Urne, Hinnenbnrgv XL Diedrich von Boclioltz zu Störmede, verkauft das ihm von seinem Bruder Godfried übertragene Primogeniturreeht an Lobberich 157.") seinem Bruder Jelis, 1572 königl. span- Ritlmeister in den Niederlanden und westphäl. Kriegsoberst, churköln. Rath, 15. März 1581 Drösle des Amts Kogelnberg, + 1596 14. Aug. Morgens 8 Uhr, h. 1575 kurz nach Johanni Else von Horde zu Störmede, Erbtochter des hohen Hauses zu Störmede, Tochter von Temme von Horde und Anna von und zu Büren, lebt noch als Wittwe 1603- 20. April. 1.Johanna, 2. Anna Maria, 1590 Stiftsdame Stiflsd. zuFreckenhorst zu dannEhcber- 1612, 23. Heerse. Febr., 1662f, h.Casp.de Wendt zuWiedenbrück. 3. Reinhard von Bocholtz zu Störmede, testirt 1645, 20. Jan , f 1648, h. Anna Margaretha v. Schade-Grevenstein, Tr. von Henning und Anna v. Neuhoff zu Neuhove und Ahausen, Eheber. 1628, 9. Juli, wieder- verli. an Alhard Bernard von Horde zu Schwarzenraben, f 1677, 23. November. [Seine Ahnen IV., Seite 92.) 4. Temme, studirt 1598 in Paris, später Domherr zu Münster und Paderborn, Archidiak.zu Beckum, i zu Münster vor 1662, begr. im Dom vor der Uhr. (IV., S. 98.) 1. Adam Arnold v. B. zu Störmede, fürstl. hildesheiin. Droste zu Wohlenberg, 1695, 7. Sept. chur- 2. Adam Bernard 3. Johann 4. Eva köln. Kammerherr, kauft 1685 das Gut Hennekenrode im Hildesheimischen, testirt 1699, 4. April, v. B., f 1684, 10. Moritz v. Catharina | 1701, 9- Juni, h. 1 Ursula Dorothea v. Meschede zu Ahne, Tr. von Johann Melchior-und Odilia Juni imp., h. um Bocholtz, Maria von Elisabeth v. Landsberg zu Erwitte, Wittwe von Christoph v. Horde zu Eringerfeld, welcher 1648 starb, 1659 Catharina 1648. Bocholt/. 2. Margreth v. und zu Niehausen, Tr. von Godschalk und Juliane v. Eppe-Keckenberg, Eheberd. 1680, VValpurga von 5. Mai, Wittwe von Moritz Philipp v. Ketteier zu Middelborg, Bockshövel und Mertsheim. Hede. : --------------------------------------------- !—_ --------------------------------------------------------------------------------------------------------- "> ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- . ex lma. 1. Jobst Arnold Christoph v.B. zu Störmede, fürstlich rnünst. Ritlmeister, geb. 1654, f 1717, 21. Sept., h- Maria Helene v. Schade zu Blessenol und Antfeld, Tr. von Reinhard Caspar und Clara Sybilla v. Mer- veldt-Weslerwinkel, Ehe- beredung vom 13. Juni 1699, ex 2da. 2. Johann Friedrich Anlon v. B., wurde 1698 Domiir. zu Hildesheim, auch Domhr. zu Halberstadt, 1707 Canonicus ad St. An- dream zu Hildesheim, Archidiac. zuWallensen, lürstl. hildesh- Kammerpräsident und Drösle zu Wohlenberg, f 28. Oct. 1755, begraben in der Bochollz'schen Kapelle im Dome zu Hildesheim. 3. Engelhard Ignatz Arnold v.B., wurde 1720 Domherr zu Hildesheim, dispensirt 1727, churköln. Geh-Rath, Landdroste des lürstl. paderb. Oberamts Dringcnberg, lürstl. hildesheim. Droste zu Hundsrück, wird 1719 von Georg v. Niehausen zum Erben der Niehausenschen Güter eingesetzt, lest. 1753, -j-1754 imp., h. 1. Maria Ther., Freiin v. Plettenberg-Nortkirchen, Tr. vonJoh. Adolf und Franzisca Ther. Gudula Wolff-Me.ternich- Gracht, Eheber. 1728,18.Dec, f 1729, 2. Ther. Ferdinandine Lucie v.der Asseburü-Hinnenburg, Tr von Conslantin u.Lucie Odilie Ferdinande Wolff-Metternich, Ehebered 1733,15. Nov. Aus dieser Ehe war ein Sohn, der jung starb. 4. Conrad Godfried Gaudensv.ß., Domherr zu Paderborn, Hildesheim u. Hal- berstadt, fürstlich hildesheimischer Droste zu Peine. 1. N-, ältester 2- Caspar Arnold Joseph y. B. zu Slörmede, geb. 1701, 27. April Sohn, stirbt Domherr zu Hildesheim, dann churköln. wirkl. Kammerherr, l'ürstl im Collegium paderb. Geh.-Rath, 1753 setzt ihn sein Vetter Engelh. Ignatz Arn. zum Germanicum Universalerben ein, 1765 setzt sein Schwiegervater Geh.-Rath v. Me- 7.u Rom. Schede seine Kinder zu Erben ein, |17ö9, 2 '. Dec, h.l. 1733, 20. Juni Anna Adriana WollT-Metternich-Wehrden, Tr. von Leop.Edm. und An- tonnette v. der Horst, Eheber. 1733, 18. Juni, 2. 1742, 28. Juli Maria Theresie v. Meschede, Erbin zu Ahne, Tr. von Diedrich Adam und Adriana v. Schorlemmer zu Overhageu, geb. 1712, 25. Mai, Ehe- beredung von 1742, 26. Juli, t 1749, 2- Juli. 3. Ferdinand Engelhard Wilhelm Isinaiz v. B., geb. 1683, 19. Nov. fürstl. hildesh. Kammerpräsident, Domscholast. zu Hildesheim, Drost zu Peine, Domhr. zu Münster, De- chantzuSt. Andreas in Hildesheim, seit 1743 Probst zu Meschede, test. 1782, stiftete 1783 die Bocholtzer Kapelle im Dom zu Hildesheim mit prächtigem Altarblatt von Stratman, Anbelungderh. 3Könige, das. begr. 4. Franz Arnold Florenz Ludolph v. B., geb 1686. 1. Juni, Domherr und Domkellner zu Hildesheim und Halberstadt, testirt 1762, f 29 Juni 1765, begraben in der Bocholtzer Kapelle des Domes in Hildesheim. ex lma. 1. Johann ex2da. 4. Theodor Werner, Graf v. Bocholtz zuiMeschede, geb. 1743, 29. Juni, fürstl. hildesh. Adrian Joseph, Droste zu Schiaden, fürstl paderb. Droste zu Beverungen u. Herstelle, fürstl. paderb. u- hil- 2.AnnaMariaThe- desheim. und paderborn. Geh.-Italh und Regiernngs-Präsident, Obrislhofmarscsall, Kom- resia Lucie, geb. mandeur des lürstl- hessischen Ordens vom »oldenen Löwen, seit 1782 Domkapitular zu 1734, 4 Nov. Münster, Hildesheim und Paderborn, 1790, Domprobst zu Paderborn, wurde 1803 vom 3. Friedrich En- K nige von Preussen in den Grafenstand erhoben, königl. prenss. Resierungs-Präsid^nt, gelhard, geb. 20. f 1822. h. Maria Theresia von der Asseburg zu Hinnenburg, Erbtochter von Hermann Oct. 1736. Werner v. d. A- und Theresia Sophia von der Lippe zu Vinsebeck, Eheberedung vom || jung. 27. Juni 176 7 , f 1773, 2. März. ____________________________________ ^——— ___ -^ ">. Franz Wilhelm v. B., geb. 1644, 30. Aug,, Domherr zu Hildesheim und Paderborn 6. Maria Theresia Franzisca, Ehebered. 1771, 8. Aug.. h. 1 1771, 12.Aug. AuuustEdm.'Ignatz v.Ben- ningsen zu Gronau, fürstl. hildesh. Droste zu Gronau. 7. Adriana. 8 Ferdinand, |f jung. 1. Wilhelm Friedrich, Graf v. Bocholtz zu Meschede, geb 1768, königl. kaiserl. wirkl. Kämmerer, fürstl. paderb. Droste zu Wün- nenberg und Büren, königl. preuss. Land- rath, königl. westphälischer Staatsminister auf Lebzeit, Grosscomthur des Ordens der westphälischen Krone, Grossadler des Kais. französ. Ordens der Ehrenlegion, f 1-37, h. Caroline, Freiin v. Weichs zu Rösberg, Tr. von Clemens August u. Auguste Caroline, Freiin v. Steinen zu Scherven, geb. 1773, Ehebered. 1793, 2. Juli, f 1845, 26. Sept. 2. Maria Ferdinandine, Gräfin v. Bocholtz zuMeschede, wurde 178-1 Stiftsdame zu Heerse, dann Eheberedung 1792, 11. April, h. Peter Carl, hieiherr Specht von Bubenheim zu Donlzdorf etc. 3. Hermann Werner, Graf von Boclioltz zu Asseburg, geb. 1770, 14. Sept., Domherr zu Paderborn, kön. kais. Kämmerer, erhielt durch Erbschaft, von seinem mütterlichen Grossvater die ;Asseburgschen Güter in Westphalen und preuss Sachsen und nahm den Namen von BochoHz zu Asseburg an, h. 1. Felici- tas, Gräfin Wolff-Metlernich-Gracht, Tr. von Johann Ignatz und Maria Antounette von der Asseburg zu Hinnenburg, Eheberedung 1793, 24. Mai, f imp., 2. 1810, 27. Oct. Franzisca, Ereiin v. Haxlhausen zu Abbenburg, Tr. von Werner und Maria Anna von Wendt/zu Papenhausen, geb. 1793, 6. Nov. 4. Therese, geb. 1772, 13. Juli, Stiftsdame zu Heerse, Ehebered. 1788, 29. Mai, h. Clemens August, Graf v. Westphalen zu Fürstenberg, Burggraf zu Friedberg und königl. kaisrl. Gesandter am chur- mainzischen Hofe, f 26. Dec. 1818. 1. Diedrich, Graf v. Bochollz zu Meschede, Herr der Herrschaften Ahne, Niesen etc., geb. 1797, 20. Febr., •{• 1861, 9. Oct., .setzt durch Testament vom 15. Juli 1853 mit Übergehiing seines Bruders Herrn, seinen Vetter Herrn, v. Bocholtz zu Asseburg zum Erben, h. 1 1825 im Mai Charlotte, Freiin v. Schade zu Ahausen, Tr. von Maxmilian Friedr- und Antonn. Helene Phil. Therese Marie, Freiin v. u. zu Weichs zu Wenge.geb. 1797, |1«36, 23.,Ian. 2.1«38,26. April Fanny, Freiin von Schade zu Ahausen, Schwester der erslen Frau. 2. Auguste, Ehebered. 1S22, 8. Mai, h Ferdinand Joseph, Freiherr von undziiWeichs-Roesberg, ihr Oheim. 3. Chlotilde, geb. 1-01. 4. Hermann, Graf von Bocholtz zu Meschede, geb. 1803, 1. Aug., oldenburgischer Oberhofmarschall, h. 1830 Auguste, Freiin v. Rüx- leben, geb. 1-06, 26. April. 1. Dietrich 2. Anna Isabella, geb 1813, 29. Aug., h. 1835 Busso, Graf Ferdinand, Grafv. Gahlen. v- Bocholtz 3. Maria Theresia, geb. 1.815, 25- Sept., h-1835 z.Asseburg, Felix, Graf Drnste-Nesselrode-Reichenstein. aeb.25.Mai Ö.Hermengild, geb.1819, II. Apr.,h.l840, 5.Mai 1>12, h. 29. Maxim. Felix, Graf WollT-Melternich-Gracht. Aug. 1837 6. Maria Helene, geb. 1822,17. Aus:. 7.Hermann. Wilhelmine., gb. 1825,4.April. 8. Joh.Bernh.,gb.l833,30.Aug. Gräfin von 4. Adolph, Graf v. B. zu A., geb 1817, 8. Aug., h. Wesferholt- 1843,29.Aug. Eleonore, Graf, zu Münsfer-Leden- Giesen- bürg, Tr. v. Ernst Friedr. Herbert u. Willi. Charl. berg. Prinzess. zu Lippe-Schaumburg, gb. 4. Nov. 1818 1. Günther Herrn. Wilhelm, geb. 1831, 20. Febr., t 185 .. 2. Caroline Wilhelmine Brunhilde, geb- 1832. 25. Juli. 3. Arnold Hermann Wilhelm, geb. 1833, 21. Nov. 4. Chlodwig Hermann Adolph, geb. 1835, 16. Juni. 5. Marie Therese Didelinde, geb. 1837, 1. April. 6. Hildega'di Julie Caroline Emilie, geb. 1845, 25- Juni. 1. Clementine, geb. 1838, 19. Juli. 2. Hermann, geb. 1841, 4. Febr. 3. Charlotte, geb. l c 44 im Juli. 4. Therese, geb. 1846, 7. Juli. Hermann, geb. 1845, 14. Jan. Von diesen -war der Stifter Diedrich ein hervorragender Mann. Als spanischer Rittmeister 2 ) führte er 1572 dem Könige von Spanien ein ganzes Regiment Reiter zu, später als Amtmann zu Kogelnberg, weigerte er dem Erzbischof Gebhard Truchses seine Dienste und wurde dafür 1583 Ende August bis 30. October festgehalten. 3 ) Erzbischof Ernst, nachdem er sich LS. Januar zu Geseke hat huldigen lassen, ernannte ihn zum Obersten der westphäl. Kriegsmacht. *) 2 ) II. 153, 159, 1G0, 161. Die erste Urkunde ist für die Kriegsorganisation, Bewaffnung, Bekleidung wichtig. — 3 ) Kleinsorgen, Kircliengesch. III. S. 1G4, andere westphälisehe Adelige waren nicht so standhaft. Goddert und Hillebrand Gogreve, Lud. Rump, Otto von Wolmcringhauscn, Christoph von Wolf, Babern von Hanxleden, Curt Wrede, Caspar von Heigen, Laurenz Schüngel, Johann von Melschede, Temme Burkhard und Christoph von Horde, Gert Pentelinck und Georg Dücker zogen nach Arnsberg, als am 20, October 1583 Agnes von Mansfeld dort ihren Hofhalt errichtete und boten ihre Dienste an. — 4 ) IL 173 Nr. 235, 176 Nr. 256. — Als solchen sehen wir ihn vorstehend an der Spitze seiner Truppen. Die folgende Darstellung zeigt, welches Ansehen damals ein solcher Feldoberst beanspruchen konnte; kniend mussten ihn die Untergebenen begrüssen. 5 ) Von Diedrich (j 1861) sagt der Todeszettel mit vollem Recht: mit ihm ist ein Mann zu Grabe gegangen,' der unter allen seinen Standesgenossen durch hohe Intelligenz, Biederkeit und Offenheit des Charakters hervorragte. 1814 stand er als Freiwilliger vor Paris, sein Vater darin. Er tra t die Güter über den Werth verschuldet an und hinterliess sie in rastloser Thätigkeit schuldenfrei und in bestem Zustande, war unausgesetzt Vorsitzender der Landtagscommission für Landwirthschaft, hinterliess als solcher viele Druckschriften, 6 ) auch sehr interessante Memorien (ungedruckt). Die Stelle als Landtagsmarschall schlug er aus. 5 ) Noch in neuester Zeit finden sich ähnliehe Unterwiirfigkeitsformen. Die Acten meines Amtsvorgänger in Bensberg berichten, dasa selbst noch 1790—96 die Unterthanen, wenn der Amtmann über Land zog, die Feldarbeit aufgeben, an der Strasse, die er zog, sich aufstellen und ihm ihren gehorsamen Diener machen mussten, bei Prügelstrafe, die sofort von der betreffenden Person im Gefolge des Amtmanns ertheilt wurde. — 1838, als ich mit meiner Frau mit Extrapost von Kissingen nach Brückenau fuhr, bog der Pestillon plötzlich auf den äussersten Rand der Chaussee, hielt still und ersuchte uns auszusteigen. Als wir nicht folgten, weil kein Grund dafür vorlag, erschienen zwei Gendarmen und befahlen es, weil der König v. B. gleich vorüberfahren werde und Jedermann ihn stehend mit zugewandtem Gesicht passiren lassen müsse. — °) Ich vermuthe, nach der Schreibart, dass er derjenige westphälische Landtags-Abgeordnete war, welcher unter die Landtags-Mitglieder folgende, in der Juristischen Zeitung für Preussen (Jahrgang 1835, Seite 19) mitgetheilte Druckschrift vertheilte: „Die ehemalige Gerichtsverfassung und Polizei in Westphalen mochte manches zu wünschen übrig lassen. Das eigentliche Volksgericht, wie es bei uns noch im 16. Jahrhundert bestand, war mit der vollständigen Ausbildung der Landeshoheit und ihrer Beamtengerichte und mit der Einführung des fremden römischen Rechtes verschwunden. Der Adel, als Gerichtsherr, und die Bauern, als Umstand, mussten einem Beamten, einem Justiziar und Actuar weichen, aber der Beamte (von den Gerichtsherren gewählt), war aus der Gegend gebürtig, mit dem Herkommen und den einheimischen Rechten vertraut, in der Sitte des Landes und seiner Gewohnheiten aufgewachsen. Der Prozess war einfach, das "Verfahren persönlich und mündlich, alle Parteien, Zeugen, Sachverständige, dem Richter täglich vor Augen, ihr Leben, ihre Moralität, ihr Ruf in der Gemeinde bekannt und berücksichtigt. Die Bauern hatten sich (bei alle dem noch) in vielen Gegenden die Aufsicht und Entscheidung über ihre eigenthümlichen Verhältnisse in ihren Holz- und Markengerichten (Holzding, Eehtsprache) in ihren Erbentagen gerettet. Jetzt ist die Aufsicht, Polizei und Rechtsentscheidung zwischen einer Masse gröstentheils fremder , der alten Sitte und des Herkommens, so wie der Bedürfnisse gleich unkundigen Staatsbeamten vertheilt. Die wichtigste Stelle im Staate, das unterste Gericht, wo alle Streitigkeit beginnt, aber, wo möglich, auch aufhören soll, wird als eine Exercier-Anstalt für die rohen Anfänger oder ein Verbannungsort für die unfähigen älteren Beamten angesehen. Die Auscultatoren und Referendarien machen dort ihre ersten Versuche in anima vili, wie die Eleven in den Veterinairschulen, vollenden dann in den Provinzialhauptstädten die weitläufigeren widerspenstigen Arbeiten für die bequemeren Räthe des Oberlandesgerichts, und treten endlich in Reihe und Glied mit den übrigen Beamten. Ein solches Landgericht darf wenig Notiz von dem Herkommen, den Sitten und Gewohnheiten des Landes, dem persönlichen Character, den Familienverhältnissen und öffentlichen Rufe der Parteien, Zeugen und Sachverständigen nehmen; die Sache wird, wie eiu Schulpensum oder Rsehenexempel abgemacht und, damit doch ja nicht ein ganzer Mensch mit Gefühl und lebendiger Einsicht aller Verhältnisse, sondern nur erlerntes Schulwissen und der Buchstabe des Gesetzes und seine willkürliche Deutung entscheiden, collegialisch behandelt. DieBeamten ziehen wie die Nomaden oder Wanderheuschrecken von einer Provinz in die andere und kommen zu den Landgerichten nur mit dem Wunsche und Bestreben, es sobald als möglich, d. h. sobald sie dort etwas zu lernen angefangeu haben und nun dort nützlich werden konnten, zu verlassen, um im Mittelpunkte des Staates bei dem Ministerium Ruhe zu finden. Die grössere Masse der Prozesse auf dem Lande sind einfache Schuldsachen und Streitigkeiten über Grenzen, Servituten u. dgl. Der Schuldner kann augenblicklich nicht zahlen, verlangt nur Aufschub, das Recht ist nicht streitig; der alte Mandatenprozess machte der Sache ohne Kosten ein Ende. Die Grenzstreitigkeit beruht auf Missverständniss, Eigensinn, Chikanen, das Recht selbst war nicht zweifelhaft, jeder Nachbar kannte es. Aber der Gläubiger muss jetzt förmlich Klage erheben, weil sonst sein Recht verjährt oder ihm sonst grössere Weitläuftigkeiten erwachsen würden. Die Grenzstreitigkeit wird unter dem Vorwande des Naturreohtes, des freien Eigenthums, der Verjährung, des unvordenklichen Besitzes und hundert anderer Zweifel, durch Zeugenbeweiss, Localuntersuchungen und dergl. Jahre lang hingeschleppt, und die Weitläufigkeit und Unsicherheit des Verfahrens, die wiederholten unnütz anberaumten Termine, die Verdrehungen und Chikanen der Advooateu, die Meineide schlechter Zeugen, welche überall gefördert werden und wohlfeil zu haben sind, die Commissoripn- und Localschau zu Gunsten der Beamten, welche sonst nicht leben und ausdauern möchten, tausend Schwierigkeiten, die eine schlechte Prozessordnung, persönliches Interesse oder Unwissenheit und Verkehrtheit der Beamten — wie die Prozesse in China beweisen — leicht herbeiführen kann, machen aus einer einfachen Sache, die gar nicht streitig war oder schnell entschieden werden konnte, einen langjährigen förmlichen Prozess, dessen Kosten nicht selten den Werth des streitigen Gegenstandes weit übersteigen, den Landmann, der rathlos Preis gegeben wird, ruiniren und die Moralität einer ganzen Gegend vernichten. Wo früher bei den Patrimonial-Gerichten solche Sachen schwebten und meist verglichen oder ohne weiteren Recurs mit geringen Kosten entschieden wurden, werden jetzt 1000 verarbeitet und durch alle Instanzen getrieben. Die Kosten haben sich nicht verdoppelt oder verdreifacht, in manchen Gegenden verzehnfacht. Gerichtssprengel, welche früher im Durchschnitt 2000 Thlr. Gerichtskosten hatten, haben jetzt dem neuen Land- und Stadtgericht und seinem Personal 70,000 Thlr eingebracht. Die Depositen werden von der Bank benutzt und die Gerichte machen Ersparnisse von dem Nothpfennig der Bauern, um die Beamten mit Genehmigung des Ministerii extraordinär belohnen zu können. Das fehlte noch zu den Steuern und öffentlichen Abgaben der Bauern." Druckfehler und Zusätze zu den verschiedenen Bänden. --------M/in/iwwi S. 14, Zeile 6 v.unt., statt 64 lies 42. „15, „ 8 „ statt Bucellini lies Buoelini. „ 18 u. 19 muss bei Coramines statt des folgenden ersten das zweite Wappen stehen: Band I., Ab weiter hinaus sehliesst der Hegeberg und das Gebirge nach Büren die Aussieht. S. 106 ist beiWoImeringhausen statt des folgenden ersten Wappens das zweite zu setzen: S. 20, Z. 5 v. u. st. Burg 1. Büren. 21 68 78 1 v. o. 1 Aleuillel. Ableuille. Hage 1. Haye. 106 Z. 9 v. u. st. Friedrieh 1. Diedrich. „ 107 lies: Evertv. B. 1557 u.s.w. h. N. v. Roishausen, Tr. von N. und Catharina Beninga. , -------------------------- 2 ------------- , ------------- , 2. Philip Lud. 2. Anna Zeidlosa, f 1593, h. So- 1538, h.l Eggerich phie Howerda, von Benninga, f - 1590 13. Ja- 1605, 2. Henrich nuar. Diepenbroick. 3. Catharina, h. Georg v. Wersabe. S. 111 Z. 16 v. ob. statt Toickhof 1. Torckhof. „ 116 „ 7 v. u. st. Docken und (Raarnen 1. Doncken u.Raamen. „ 119 fehlt derCataster-Auszug, er ist S. 287 nachgetragen. n 122 Hennekerode gehörte vorher der Familie Leliwa. „ 124 Z. 3 v. unten statt Haeck 1. Helden. „ 125 st. Vleerich 1. Bierich, st. Wanckum: Wanssum, st. Icheloe: Oerlo, st. Gesste- rich: Geistern, st. Seyden: Oyen. „ 131 Z. 29 v. u. statt Stelle 1. Stätte. 141 (den hierher gehörigen Zusatz siehe nachfolgende Tafel II.) 178, Tongerlo. Castell im Lande Cuyck bei Grave. Das alte Castell wurde 1061 durch Dirk, Graf von Holland, verwüstet, weil Graf Hermann von Cuyck den Grafen Floris von Holland ermordet hatte. Die Kirche daselbst ist dem h. Mar- tinus geweiht. In der, dazu gehörigen Herrlichkeit liegen Nunen und Gerwen. 1377 wurde Tongerlo dem Herzoge von Geldern verpfändet, 1470 erhielt der herzogliche Rentmeister Goosen Heym dort das Pflanzre.cht. Eine Abbildung des Castells steht in C. F. E. Robide von der Aa, Oud Ne- derland in de uit vroegere dagen overgeblevene Burgen en Casteelen, 184, bei Anna Cath., Tr. Wilhelms, ist hinzuzufügen: h. Wilhelm von Olmüssen gt. Mülstro 1653, 10v.u. „ Rativo 1. Ratio. 85 ,15 , - Dickleute l.Dink- leute. 86 „ 7 „ „ Tremont I. Fre- mont. 86 „ 13 „ „ Frobin 1. Forbin. 88 ist hinzuzuseten: Auch die Wellington wegen Waldive, die Huband in England, die Plauen in Tyrol und Amadeus Ignaz de Coriache, 1729 span. ICirchenrath zu Mecheln, führten die 3 abgerissenen Leopardenköpfe. S. Bernd Burke, Heraldic Illust. II. Tafel 56, 82, Bucelin IV. 206, Butkens Trophees IV. 318. 93, Z. 4 v. u. ist 10 zu löschen. 96 „ t> „ st. ein 1. kein. 99 „ 1 „ „ desteht 1.besteht. 100 , 21 „ lies: rechts den Rammeisberg auf dem rechten Almeufer, dazwischen in der Tiefe den Ursprung der Alme, welche auf Kirche u. Schloss Alme (Meschede) zuströmt, theilung I. S. 185, Berkt, Castell in Overgeldern, l 1 /, von Venlo, 3 /t von Maas- bree, '/j von Baerlo, wohin es eingepfarrt ist, zwischen Wald und Acker gelegen, hat 250 Bundert Land. Das Haus ist 1840 von Baron Johann Lud. von Scherpenzeel-Heusch neu erbaut. „ 187, Horst in Obergeldern, Dorf von 3200 Seelen, mit-einem alten, seit 20 Jahren abgebrochenen Castell, 2y 2 Meile von Venlo, 6 ] / 2 von Roermond, Sitz eines Friedensgerichts. Die gothisohe, dem hl. Lambert gewidmete Kirche hat einen Pastor und zwei Capläne. Die Einwohner treiben Landbau, doch hat der Ort auch 3 Brauereien, 3 Blaufärbereien, 1 Lohgerberei, 1 Orgelbauerei, 3 Strohfabriken, 2 Kornmühlen und gehören dazu: America, Berkel, Eckelenbosch, Melder- loo, Hegelsom, Manhus, Middelik, Meterik, Schadyk. Östenryk. Z. 6 v. unt. st. Dispositis 1. Dispositio. Z. 10 v. unt. st. Paetser I. Parter. 197, Z. 2 v. unt. st. Städte und Dörfer I.Städte hatten sie nicht, das Gegentheil nimmt Minola an, indem er sagt: Städte und Dörfer. Z. 6 v. unt. st. geben 1. Gaben. Z. 13 v. unt., st. Tribucer 1. Triboeer. Z. 36 v. unt., st. 340,000 1. 430,000. Z. 3 v. ob., st. mich und weniger besorgt um euch, 1. euch und weniger besorgt um mich. Z. 2 v. unt., st. Vopisous 1. Vopiscus, Tac. 6 229. Z. 2 v. ob. st. Posthumius 1. Posthumus. Z. 2 v. ob. st. 76 1. 70. Z. 2 v. unt., st. nichts 1. nur, „cum exereitu circa Novesium castellum Rhenum transgressus — casas habitatoribus vacuas atque ingentes vicos destitutas ofi'endit. 230, Z. 19. v. u. -wegen derElo hat Heda bei Jahre 943: ut nullus comitum aliorumve hominum in pago forestonse (Overyssel). qui est in comitatu Everardi Cervos, ursos, capreas, bestias insuper qui Elo aut Schelo appellantur venari absque prae- libatae cathedrae Praesulis permissione praesumat. Z. 7 v. u. Feldherren z. B. Mellobaud, Bauto, Argobast unter Gratian, Rurich unter Maxcentius. 191, 195, 197, 197, 199, 220, 226, 226, 226, 227, 231, 241, 256, 44 v. u, Aliso, 1. Aliso r. U. 29 „ „ Elten, 1. Elten r. U. 29 „ „ Coriovallum Ernst, hist. de Limb. I., 210, sucht es in Coresburg. 19 , , kein Wein ist in so fern Irrthum, als die Lex. Rip. von der Uebertragung einer vinea spricht. 251, Z. 36 v. u. Nachrichten 1 Nachrichten, der Brauer Cölns, der schlechtes Bier verzapfte, -wurde mit 50 Stockschlägen bestraft und mit einem Ohre an den Thürpfosten genagelt, zu Anmerkung 11 siehe das Vorwort. Z. 21 st. die, 1. die heidnischen. 25 st. quod 1. quos. 28 st. uuto 1. nutu. 30 st. Aecker vnd 1. Aecker. 36. Die griechischen Worte sind irriger Weise getrennt. 15 v. u. st. neuerdinas 1. neuerdings. 263, Z. 30 v. o. st. noch den 1. noch ein. 275, die Nummern der Noten 8 u. 9 sind verwechselt und 11 von unten muss d. Abstammungsstrioh von Willi. II. hinuntersteigen. 308, zu Anmerkung 12 ist hinzuzufügen: Auch die Herren von Hasperch mussten ihrem Lehnherrn, wenn er zu ihnen kam, ein krachendes Bett, eine schöne Frau u. einen Imbiss liefern. 250. 253, 255, 257, 259, Band I., Abtheilung II. „ 30, das Wappen der Droste ist irrig blasonirt, es muss heissen: in Roth ein silberner Herzschild. „ 33, 1401 ermordeten Hermann von Merveldt, Sohn Bernards, und Hermann Droste genannt Manenschein den münsterschen Weinhändler Johann von Sulms, Sohn des Propstes zu St. Mauritz Heinrich v. S. Der Rath von Münster Hess beide Mörder andern Tages auf dem Markte enthaupten. Mit Hermann von Merveldt erlosch die Linie zu Wederden. In der Stammtafel ist irrig eine Generation zu viel: sie muss heissen: Albert junior, Stifter der Linie zu Kakesbeck, h. 1. Sophia, 2. Elisabeth Maleman. 1. Bernd, Droste zu Kakesbeck. 2. Heinrich zu Buldern, h.l. Grete, 2. Wibbeke Korff. S.Sander zu Senden, h. Cunegunde v. Senden. Auch muss Zeile 9 v. u. statt Maria Anna von Brabeck gelesen werden: Clara Louise von Plettenberg-Hovestadt. „ 36. Das Archiv zu Senden hat folgende Urkunden: 1398 verkaufen Cord von Sendene geheiten Benekamp, Nelle seine Frau, Kune; Cord, Nelle, Mette, Alike, seine Kinder, eine Wiese aus ihrem Gute Ostendorp an Sander den Drosten, Zeuge: Johan v. Sendene geheiten Benekamp. 1402 überlässt Bernard Droste, Sohn des f Heinrich, das Gut Benekamp, welches er von Johann Benekamp und dessen Sohn Johan gekauft hat, dem Sander den Drosten pfandweise. 1405 überträgt Sander Droste, mit seiner Frau Cunigunde und seiner Tochter Frederunc, seinem Sohne Ludeken das Haus Udink. 1407 verkauft Cord Benekamp der Alte, mit seinen Ki ndern: Cort dem Jungen, Nelle, Mette, Alike dem Sander den Drosten einen Eigenbehörigen; Zeuge: Johann Benekamp. „ 44. 1457 verpfänden Wilhelm v. Galen geheiten Poitseler (zu Botzlar), Gisel, seine Frau, und Catharina, Beider Tochter, dem Wilhelm Ouelacker einen Hof (Kirchenarchiv zu Castrop). 1505, vig. Mathei Ap. verkauft Gort von Galen zu Venne mit seiner Frau Elseke dem Gert Warendorpe eine Rente aus dem Gute in Osterwyck, Kr. Walstede. Es bürgen: Hermann Mallinkrodt, Died. v. Hövel zu Genegge. — Von der merkwürdigen Behandlung einer Tochter dieses Geschlechts, welche im vorigen Jahrhundert ein uneheliches Kind hatte, anderswo. „ 74. Ludolph von Haxthausen als Mörder des Hans Foringes, vergleicht sich mit dessen Erben 1566 auf 50 Joachimsthaler als Sühnegeld. In der Stammtafel sind in der ersten Zeile bei Johann die Worte: „Edle Säule" zu streichen, denn dieser Titel ist eine gehaltlose Erfindung des 17. Jahrhunderts. „ 111, im Stammbaum Hundt muss statt: Sophia von Bocholtz: Margaretha v. B. gelesen -werden. Ihre 2. Tochter Marg. war nicht an Meinhardt v. Clatz, sondern an dessen Sohn Florenz Herman v. C. verheirathet, der 1620 belehnt wurde. Eine 3. Tochter verheirathete sich mit Gerard von Düsseldorp — Die Stammtafel der Mansfeld folgt unten Tafel IV. „ 1-7 Ueber die Westerholt lasse ich Zusätze und Ahnentafeln am Schlüsse dieser Abtheilung (Tafel IV.) folgen. „ 205. Zu den Brempt mit den Querbalken gehört auch Reinard, der 1429 von der Abtei Pantaleon den Hof zu Bocholtz pachtet, wobei seine beiden Söhne Reinhard und Heinrich mit siegeln. „ 209. Der Zeile 18 v. u. genannte Mathias (eigentlich Michel) v. B. gt. Oyen hatte mit seiner Frau Elisabeth 5 Kinder, nämlich: 1. Seger, 2. Johann, 3. Martin, 4. Jacob, 5. Margretha. verh. an Johann Spee, welche Alle 1490—1511 vorkommen. „ 224. Die Concubine, womit Herzog Adolph den Reimer v. Geldern zeugte, hiess Elsbeth v. Hafften, f 1504. Die Abstammung ist zu ergänzen wie auf nachstehender Tafel IV. folgt. „ 231. Egidius von Horrich war Herr zu Bredbern, stiftete 1464, 17. Sept. in dortiger Pfarrkirche die St. Jacobi Ap. Vicarie und hatte mit seiner Frau Elisabeth von Bree ausser der genannten noch zwei Töchter: Elisabeth, verh. an Wilhelm v. Vrymersen, Amtmann des Landes Krieckenbeck und Marg., Nonne zu Süstern, 1506 f. „ 238. Heinrich von Krickenbeck, Ritter, der 1357 die Grüt zu Lobberich besass, war Sohn des bereits 1353 verstorbenen Wilhelm v. K. „ 241. Ernst v. d. Lauwick 1503, war auf dem Quartiertage 1520, f 1544, er hatte auch eine Tochter Cunera, -j- 1609, verh. an Carl von Lennep zu Biljoen, f 1576. Die Zusätze und Verbesserungen zu Band IV. siehe unten Tafel III. ' Srgäujte mit Bcrbcffcrtc Stammtafel bei gamilic Seilt in f. £afel I. 8» ga|tte 7 ©efäidjte ter Herten »■ öodjoty, St. I., SIb.tb. i, i. 31. »ou Sentit!? 5« Sentinf bei ®oiuU jivifd)«« ©esenttt mit 3nt»Ijen. n. 1. ©osroin, 1368 auf mit feinem tev £>ocI)jcit beS §erjogs Stuart oon ©eitern. 2. 3»&mtn, beftegelt r III. $enridj Sentinf, 1400 mit Seriiifbaufcn belcfmt, beftegelt 1418 teil Sunt ter Statte 9lümBcgen, Xbiel « Stuber 1368 Die &eitatbgoovroatben jmifd)en Stuart bou ©clbcvu mit Katharina »011 Saoent. IV. 1. Soljauit Sentinf genannt ter Uitbefdjeibene, beftegelt 1463 ten Sunt ter uiebcv(äntifd)eit ©täbte, b. DJ. »011 Jpenfetom. 2. &envid). 3. SBilfyetm. 4. "itflä? V. 1. #enridj Sentinf, 1455 mit Seriiifbaufcn belcbnt, 1». ©ertrub »on £üt8. 2. ©crl)arb Sentinf, f imp., überträgt 1455 Sentinf au SMcbvicb, Stocfebvant. / - VI, 1. §enrid) Sentinf, &err ju 800, Sereufamp, 9ientmcijter ter Selau, 1496 mit Serinffwiifcu belehnt, I). SRargarctba »on ©am, Xoctjtcv »on 3?. unt 9t. »on §06(16111. 2. Sltavb Scntiiif, t imp. VII. 1. 3obamt Sentinf, Statliuciftev bcs&cvjogs Savt v. ©eitern, 2. 3t., dornte 1503 mit Seriitgbaitfcn, 1537 mit ter .t>cvvlid)fcit 2oo mit ju St. Stgatlja bem Obevjägevamte in ter Selau belehnt, f 1543, I). Johanna in Stvnbeim. »01t Stppcttevn, Zx. »on Setcv v. 2t. 511 SBatev. --------------------------^---,-----------------------------------„ 3.Sttejanbev, trägt ©cljonterbcct tem §cvjoge». ©eitern 51t Scbn auf, 1501 mit bcv$cvvtid)feit2tfle amt ter Selau »on feinem Setter Slbolf v. Sctttittf 1545, h. 1. Slbvianc De., f imp., 2.3ot)arota b. R11 r in bev23e(au belcbnt, erbte Scvingbaus it.basObcvjägev= 3 l ,i(engt.DcieBeIt;iI;re Stauen: |en«nl. Suiten. •&ütacffuvt, Zx, »er SBinaitb ». Sp. 11. Sfyriftine 9titber. 2. Slbotf, fiuug. 3. SBibetm, b. 1. Samma b. Sdjint; metpenninl, 2. ©opbia geiffen, Zx. Pon§ciivict;g, 4. &envicl), f imp., Brofie ju Sitleitbuvg, b. Dt. oon Sulenbtivg. 5. SBill). Qnx)kn P.S., f>.l.®evtvub 3ut)tcu,2.3utitl; »on Srug (3ur= brügge). 4. ^cinricl), Otentmeifter bec Sclau, i}. ©eberid; «eriuf, Srbiu ju Selbe bei 3ütpl;en, Zx, Bon SBiitjelm S. m Sil. Bon Saerlo. 6. 3 ll 't fl / ^- 3 L, fmmm bpu ScBcwoerbe 1520. 5. 3l(arb, §cfmci|ter ber Äönigin SOcargaretba tev Diictevlaute, 3o(;auua St-tor Ben Singaertcn, Zx. von ^eund) S. b. üt. 6. SJcavgarctlja, l). ßoviiciiuä te ta £iaijc. 7. Sufebia, I). Stmtclius »oh 2Bcefe. IX. 1. Slicjianter Sentinf, 1555 .^>err ju Silier, 1564 ju '•öcringljaufen, gel= brifdjer 9iat(), Sürgennciftcr ju 9iru= fjcint, f 1582, I). 2l(eit Sucffjerft. S(;iiipp Sentinf, ©ouBerneur ter ©tatt ©traten, b,. SltBcrate »on S'f^bor», Srbin ju Sred)t. 3. Stbotf, \. mit f in3ta= Ken. 4.S^rifti= uc,tooel. ex lma. 1. 3o£;auna, f coel. 1584. 2.3ubitf), 1). 1. 3urrian Senteter, Otitt= meiftcr, 2. £i)oma§ Bon ter Sapetle. 3. Stutrea«, t 1584 imp. 4. Sari, &err ju Sereufamp, ^. 9tnton= nette p. Seelen, Zx. seit Stephan mit ©ertrute OltenbavneBelt. ex 2da. 6. ©anber, f coel. 1614. 7.3ob.auua,fooel. 5. Sambert, Stcntiuftr. beg ÄtofterS S0comüf'l)u§ bei Strnljeim, (;. ©ertmbe ^aeffort, Srbin ber §crrlid;feit Sriel. 1 SBil^cfni ju Selbe, \). De. ©roef Bon Srte= lenS, Zx. bpu §enrid;nnb©er= trüb »on Sieft. ---------- ^ ^ ------- 2. aimta, b,. Slrnt Serf. 3. ■öeinrid), t coel. 4.©ertrub, b,. §einrid) Saat. 5.3"§ann, ©tiftcr ber Sinie ju Semenberg bei©eBenter, ölentmftr. berSelan, f 1593, b. 15332Jcaria SlBerenf, 126.3uni 1600, £r.Bon J)iebrid;Sl. u. SlenicntineB.Srce. 6. ©tepl)au, Sürgermcifter ju 3ütpl;en, SDeputirter ju Srüffcl 3565, l;. Slnna pou ©d;iminel= melpenninf. 2. q}f)i(ibert, l). 3ol)ann DZ. 3. 2J(argaretl)a, l). 5pi)ilipp Saroubelet. 4. Stjilibcrtine, Dcomie ju Srüffcl. 5. 3c., I). Sooft be 3egcr. 1.2tnbreas, fooel. 2. ©erberid;, D(onucju3ütpt)cn. 3.3utta, 4.4>cnrid), 5. 2BüIkIiu, ff coel. 1. Saurenj ju Sioufepal, I;. SDiargarctl;e b. StauberobeBon ber 2la. exlma. l.^a= fob, (;. 9c." v. §oltiBt)c£ bei Sodjolt. 3lnna,l).(Bev[;. Bou3il;cmeu. 2. 2lcut. 3. Jutitli, b. 91. b. Siiiitcnberg. ex 2da. 4. 3u= tili). 5.3"()«mia, i). '3c. b. galant. 6. Sari. l.Sufebiua, Jpr. juSclbe, 1577 mit Snfdjebe bc= Ie£)itt,l>.1570 ©opb,ia pon Stterfum. X. 1. Sari, gelbrifel^er 9tatl), Siirgermeifter ju 2lrnl;eiiu, 1607 mit 9111er uub Sc= ringl)au|cnbelel;ut,t 1645, l). 1616 ©o= pl;ia bou ber ßampief. 2. 2Bill;eliu, f coel. 1640. 3. 3o£)amia, l;. 1610 3a= fob ^cljiinmclpcnitiiit ju Sn= geluburg. 4. Sl)riftine, I). äßilfjclm b. ^aarfolte. 5. 9lter,anbrinc, ©villiiige. 6. DJ. 1. Soljatm, SDrofte ju ©üren. 2.-4. Xöd)ter, ff coel. 5. Saepar Sari ju £)bid)t, £). 3 L, ^mia Pon SSRivbael). 4.§einr.,"i-coel. 5.©ertr.,^.1586 Seter aKulert 2.9lbrian, 3roi(= tingc'br. iuit 3. Slnbrcaä, l). Dc.b. 9toftC»anbSm)cfj. 5. ßeonfyarb Scrul;arb, ©ouBernciiv Bon Sllpen, b. Urfula b. Slbcren. 1. Slementia, b. 1. Sradjt Bon Äampfjuifen, 2. 31. von &crtefclt. XI. 1. 2ller,auber, Sürgermcifter ju 2lrnl)cim, 1646 mit 2111er unb Seriug^aufcn belehnt, f 1681, b. 2lnna Skiffe» pon ber 2la im ©tifte Utvcd)t. 2. 2M()elm, g'äl)nrid). 3. 3>-^«m'fl ©opl;ia, b. 2Bill)elm pon 3laecfclb. 4.Satfmrina. 5. ©ertrub. 1. 2luna, l). mibclm boh 9Jeufcb,eubcrg. 2. §cnrid; ju Obidjt, Doruicf,1677t, l>.l. 3ol)auua p. Siebe, 2. Slifabet^ b. ©olfteiu 2, Sambert ju 2(a, f 1652 coel. 3. 2Bill;clin, f 1672. 4. ©ertrub, l>. g-lori^ B.Sracfcl, ©rofte juSebe. 5. S^anna, l). ©erwarb b. ©aten. 6.21nua, rj.SIbrian b. ©d)imiuelpen= niuf. 7. SlnbrcaS, gäburid), fcoel. 1. ©teffen, §err ju Sereufamp, t>. 3ubitf} p. ©teeuberg. ^»—. . ----------------- 2. Scrnl)arb, ftubirte 1646 ju Utrecht, rourbe pon einem poln. 2ibligcn erftod;en. 3. 3°fy°-miCi. 1. 2Bill»elm ju Sriel, I>. Satfiariua Sentinf. /-------------------- /s -----------------------------------------------------------s l.S^art. 2.Samb., ffcoel. 1735. 3. ©ertrub. 4.Sopt)ie. 1.2Bitl)elm, fiel Bor 2Bad)tenhnicf. 2. §cinrid), .&err ju Sßcrf creu, Die» pcnl).eim, ©cl)onl;etcu, 1602 Jrofle ju3)ffclmuibe,161lPonSalanb,t 1639,1. Sept., fM.6lfabcD.3t= terfum, 2. 2luua Seniuga. 3.3obanua, Srbin ju Selbe, l). l._g-lo= ri« p. Sucff)orft, 2. ©o§>piitP.b.Sau= lpief, ©rofte ju Srepoort. 4.©opI)ia, fooel. r.Slifabe%Sviorin • ju SJlaricnbaum. 2. 235itl)e(in, Droftc ju Suiten, b. 1. Spo pou ©iepenbroef, 2. 2(nna ©ranoert. 2. §cnricb, §crr ju Semeuberg, Srofte ter Selau, fpanifd)er ®ouPerneur ju Seulo, f 1600, b- 1. Slifabetl; p. ©d;erpenfeel, 2. 3rmgarb p. 2lus= • tel, 3. ©opljia B. SBcocrbccf. 1.2lnna, (;. §auptiu. goppinger. 2. DJcargaretl)a, b. 3ooft Sterfe. 3. 3Bil()elm, f imp., I). Henriette pon 2luxtcl. 4. ©erberid), f). 1. 3"= bontt bou ©djerpenfeet, 3ticl)ter ju ©ocöburg, 2. Srnft SKoinm. . . 1.—7. De. DJ., ff imp. Sari, l;. 2lbriaua pou Margen, Srbin ju 2ßcfti)ffcliuüben, ff imp. ex lma. 1. 2opl)ia,f fnug. 3. ®ertr., I). l.aJtarquisbe3ago, 2. ©raf be Sera. 4. 3oi;auu, §ptm., f imp. 5.llrfula,f coel. 6.2ßil()clm, §ptm., I). l.Slara ©terfe, Zx. oon SBill;. St., 2. 1569 iljeobora b. Suirfe. ex 2da. 2.3Rartin, §err ju Semeiiberg, fpan. Öberft, l;. Sctrouetla p. Sroucfl)orft= Satenburg. ex 3tia. 7. Ottilia. 8. 2lnua,tcoel. 9. SJcavgarctlja, fy. 6. Spertju SbJf'VP B. .&orn. 10.2llcib, f jung. Srecfelnfamp, 11. 3o()anu, l). 1. 9Jcargaret()a v. Sorft, 2. f 1659, t). San§bevga 9Hulcvt, f imp. g-enuc Bon f ————— /v ------------------------------- < tev Wlaxh ex lma. l.§euvid)gvicb. ju ©enöiBcvtf) n.Suev= | leljcm, b. 1.1652 Satl). Slif. Üiafd)0vn, f imp., 2. SltcretiaB .'ÖOCU ^ fll,lJI1 1. ^(tronen«, ^.9l. oon^oen. 2.—5. töntet, ff ooal. 1. Sari, §crr ju Sereufamp, b_, ©ertrub b. Declen. 2.3oI)ann, §crr ju2ta, b. I.Dc.b. 2lcrb, 2. SBenbeliua Bon ©d)imiuelpenninf. ,—,-------------------^------------------------------, ex 2da. 1. ©crarb ju Screnfamp, f imp. 2.3«bitf), if.Dc. ©oube, Svebigcr juDc^fcrf. 1. ©opbja, f coel. im •fraag. 2. SBolf, §err ju 2B„ 1622 ©tofre ju 3)ffclmübcn, 1638 Sanbbrofte ju Solfen^oo, l). 1. 9. Dcoo. 1623 Xefia Seniuga, f imp., 2. Stnna Bon ^acrfolte. 3. Sufebiuä, Dberft, f imp. f;, 2lnna Soenbcvv. 4.2lmia, b_. 3lutolf b. Sdjten 511 ßd;ten. 5. Sevul;., &cvrjitDiepcii[jcim,$robft ju SDcBcntcr, t). 21. ©ej. 1638 2tmia b. Sloementacl, Zx. bou 3ol)ami Äeurid) b.S. mit Sleonove 37cilliitcf, f 1685. 6. 2tgneS, t). ©nel= gev Sllbcvba. 7. Sßilf»., ^auptm. 8. .£>ciiv., ^auptm., ff coel. 1646. 9. 3 D fwmi/ f ooel. 1651 im 9M. ex lma. 1. Sintelief, f 1659,5. Sbr.imp.,|.9lutger o.£aerfolte, Sautrentm|tv.t.©raffd;.Siitgeit. ex|2da. 2.2ltviana, l;.29.3uli 1651 ©imou bou ^aerfolte, 3iittiucifter. ex lma. 1. 2Mf)clm, f coel. 2.2lnua,t>.l.©eorgB.t.gc(l$,2. Okiiiolb^iiinga, bcibe^ptleute. ex 2da. 3. SKarg., b. 2l(bert Bon ber §cl, Sürgermcifter ju Sampen. 4. 3of>m m / .&auptm., f coel. 2. Hermann, fpan. &ptm. 3. 2lnna, ff coel. 1, S|ilipp,neuburg.4>of= mftv., §evv juSBolfvatt, f30.0Jcail653,().3uftinc SDcavia pou 2Beicf)ö. /-^~ 1. £>cvman, f imp., l).3ofiue v. 2lf d)e= bevg, äö 1 »;- p.^öpcI, Srbin ju ©tooev b.fltbeinc. 2.2luua ©opl;., Scoiinc ju Sveben. 3.Svica,®tftöb. j.2Bittmavfd). 4.©crl).2lbolf juS.,£)bevft, inüiift. ©enevat, ©tattb. o.5DBcn)ffel, Svofte ju Sollenl)OPe, (). 1. Sucvctia 0. Sau= nioitt, 2.37cavgvctbaP.2ippeltovn, 3. ©opbja »ön Sivgcl, f imp. ■"«■ -----------. .-------------------------------- 4. äBilljelm.f jung. 5.Slif.,().3lviiolb». Svoeväma, fpan. 9ktl).6.Xl)cobova, 7. Slmta, ©tiftöb. 9. glovenj «Utes ju SangcniPifdjc bei Singen, b. 3nliaue 2JJavia pou Suite. XII. 1. Savt, 1682 9lid;ter ju Dcnbrocf, f coel. 2. SBilbclm, f 1676 bov 9Jiaffrid;t. 3.©oofen, 1689mit2l(ler belehnt, Süvgevmeiftev ju 2tvu|cim,f 1695, b.9Jcar= garctb,a bou &acrfoltc, f 1707. ex lma. 1. 4>cinricl) ju O., 2Bilben= ratb, l). 9t. v. Äcrfem. 2. 2lnua Stifab., 2lbtiffin ju ©er= resf;cim. ex2da. 3. ©objt, berfid)fd)led;t bc= tvug.4.3ol)anna. 1. ^einvid) ju Serfcren, Srofte ju ©ataub, f 1692 ju 9Jiaftricb,t, b. ©ei)itc§il= begunbe 9Jiavtcitfen, Srbin ju 2lnein «nb Sorget. 2. Slfabe,t).9tubotf». §öBe(,Obcvft,§crvju9ciKiil)uiö uub §B»clb.ant. 3. 2lnna, t;. 2Bttt»etnt ter Srüggcn. 4. SBitb., Obcrfl, b. 93targ.». Saar, Srbin ju Sange»ctbf'loo. SBolf, b,. 2tgne^ glorentine ^aberoig bou SBelBelbc. 1. 3ol;. SBerner, »evfauftObidjt anben ©rafen Scrat. 2. Zx., I). De. b. Koffern. 3.3of>aniic 2Bill;clmiuc, 2lb= tifftit ju ©aant, f 1773, 14. Oct. alt 81 3al;re. 1.2Bitl;ctui3ob., geb. 1716, f 1759,1;. 2lgncS B.£aerfolte. 3. ^eurict;, 4. SSolf,Offijiere. 5.2tteib, b: 9tcitter B.&emcrt. 6.SWettiltc, 7.2tuua, ©tiftätamen ju SBcrfclo unb -■pumtep. 2.3cno, geb.l715,©encral, f 1778, b. 17482truotbiitao. SBaffeUar. ^ ,llu,n Sllinft, GfJ'in JU SöurfEjurd, Said, SSeefeten, fiel). 1757, t 177a, l). Äüilfjclm, öreifjcrrn von öpaen. l.§einriel),.'pevväiiS)icveiiliciiii,Dt)erft ju Sf^b, Sroftc ber Sipentc, b. 3ba Sftagb. ö.Stterfnm, Zx. »on3egccnnb SBilf)c(miiic B. Scbebur.' , ------------------------- ^ ----------------------- , 1.2lnua 2lgne-J, I). 2Bi(f)c(in 23cntiuf ju ©cljoonfjcteu. 2. DJicttilbc, {). Soft b. ^ambrocef ju ätrentstjorfh 3. S^nmta, b. 3 t, l) a mi i]eger »on SBclseltc 5« Dicpcnbrocf. 3. Sleonove Sopbic, l;. Oiobcrt »on 3ttcrfum ju Dtycnljuis. 4. Sfa&etta, Slbtiffin ju §nmtep, I;.2t(ej;anter p. ©cl;immc[pciininf ju Sgclburg. 2. Sufcbiuö Scrnfjarb ju Sd)oon= Ijcteit, öbcrfduiljc ju Raffelt uub 9Jcaftrid)t, b. 1. Slifa P.Sracfcl. 2. .frentviue B.Sd;iinmc(pcnninf, 6. 2luua Sltviana, b. Stvf Sovve pou iimevongcn. 7. 2luna. XIII. 1. Silesantcv, 1696 belcbm. 2. .'pentvina, geb. 1687, b. 1711 Svcvt 3 L, !)f llln von 2Bßl)c. 3.2Bolff2lffiicrju*tler,1714beit:r 9litterfcl)aft ter Selau, f 1716, l>. 1711 Sl;riftiuc ». 2B»f)e, Zx. »on Otto ». 2B. 1. 2lnna Slfabc, ©tiftstame ju ailmclo, f 1715. 2. DJccttiltc ^etene Scatrij, ©tiftätame ju $«nite». 3. SBotf, Otittmftr., f 1695imp. 4.Sf)rift.,£!berft,f 1706 coel. 5. ^einvicl), Obevft. 6.4>enbrina SBoltcta, ©tiftSbame ju SBcvfeio. 8. Sb,viftiue, f coel. 7.4*ernl)arb ju 21ltev u. 2Btttcuftein, Obcvft, b. 9.©cvljavb SDiebrtd), ©opl). ilgu.terSruggc, Srbin juSEitteufteiu. §auptnt., f coel. in ,. — /v — '—s ©d)oft(«ub. l.©eina,I).Sa= 2.2Bilt;.§enr. juSBerfernu. iO. 2Bill)c(minc 3u= niclSlaiiBovt. SBittenftcin, geb. 1706, f bitl),b.2Ml). Sentinf 1758, b. 2lmta ». Scbciu. ju Sd)oonb.etcn, 3. SMfyeltn j. ©d)0it= ex lma. 1. SuJebiuS l)ectcu, b.. 1. 3lfl= Scrnl)., f 1706afö ntS »on Sentinf ju £)berftiiul)o(l.firieg. Sicpenbciu, f imp., 1. Sonrab 2Bi[[)clm ju SBerferu unb Sßittcnftcin. 2. SJgttcä. 3. £ilbeguube, b. Jacob pou ber Sapefleu bitl) Slgneg p. Seu= tiuf ju 2Bcrfern, 2it; (er u. Sorget. 2.31mtaäBi(bclmiiic, |. ©iebr.». Sinbeii, Stintmauu ter obev= fielt Sctait. 4. ^citrid; 2lbolf b. S. j. ScBerBörbe uub §oicfing, Obcvfdmlj ju 9Jcaftviel)t, b. iinna B.9Jier= Bett J« Sic= penbroef. _____ <"> ______ . 1. ©ofen©crt ju 2111er unbScrcii» famp, Sürgcvmcifter ju 2lrul)cim, ^räftbent ber Scputirten, t). 2Bit= Ijeliuiue 3 L, ^m' c » ou Otcebc Bon aiiucrougcn, f 1779. 2. ©eina. 3. SBili;elin, f coel. 1. Scrub .öenvieb, ju ©eb,oitl;etcu uub Sicpenbeim, Soatjutov teS Scntfd;=Ovbeit6, geb. 1703, f 1773, I). 1732 Sonne Slifabet£)a tu £vetve, geb. 1712, f 1796. 2. SDcavia. 3. Sufebiuä. 4. aimta. XV. 1. Sbviftinc, 1). Unico ». 2llbcvba. 2. ©cvtvub. 3. Slbriaiia, f coel. 4. SBilbclm Sodann ju Scvenfamp, 9icutinciftev bev Selau, f 1807, 3iBilliiigc-bvutcv bpu 5. ©otevt, SBüvgcvmeiftev ju Rattern, f 1789. 6. SBolf, ©celientcuant. 7.2lnna. 8.9tcincva. 9. SDiovgvett;e, Dcomie. 10. g-vietvid), b. 1778'SpcvI 3»= l;auu p. Dicufivd) gt. 9ciePenf;eim. 1. Sovdjavb SBilltetui, geb. 1734, f 1773. 2.2lmbvofia, l). ©cotto Oicngexä. 3. 2lnna. 4. SBil(;elm .'pcitviel), f fung. 5. Solfiev, 35eutfcl)=£>vbenS=2aubcomtf)uv, ©enevat, geb. 1738, I;. 1776 Henriette »on ^acvfoltc. 6. Savt. 7.9Jcavia. 8.SBottev. 9. Sicbvid) ju Sicpenbcim, 1;. 1780 Slifabctt) ©loet. ,----------------------------------------------------------- * ----------------------------, ,------------- 1. Scrub, geb. 1781. 3. Slifabetl), geb. 1785. 5.21nua, geb. 1787. 2. Stritt, geb. 1783. 3. Slifabetl), geb. 1785. 4.9iubo(pb, geb. 1785. 3ob / aun£>cnricI), geb. 1787. l.fflgatba, geb. 1790. 2. 2Utna, geb. 1793. 3.SMf)clm,gcb.l794. 4.3Bi(|)e[m,geb.l795. 5. Suifc, geb. 1797. 6.2lrnolt,geb.l798. 7. SBotf, geb. 1800. 8. SBilfjelmine, geb. 1801. 1. Stifab., b. ^einvid) ». fteppcl. 2. SRcttiltc, b- £>cnvid)P.3mt;of. 3.2lgncö, ^.Xbcobov tuSaitla. 4. Henriette. 6. Sluiia. 7. Sobanna, b. Seter p. Soerft. 8.9Jlaria,2lbtiffinjn.'piimiep. 9.3oftuc, [;. Sllbrcdrt ». Stcrffcu. 10. Slbolpbine. 5. 2Bitf;e(m juScperPörte u. ScdchIjuU, ©cnerat, geb. 1721, f 1784, b. 1762 2igatl;a v. Slingclaitt, f 1775. ■ ____________________________—"»—----------- i ^ Slbotpt; Sart juS. it. 3c., geb. 1764, b. 17S9 SJcaria p. Sicrffen, Zx. »on Stlbrccbf unb 3ortna 23cntiuf. 11. Siolfiev, geb. 1807. 10. «Beritt ju Suefborft, Oberft, b. 1775 BKaricB.Sicrffen. —^ . ------------- 9. Sari, geb. 1803. 10. Sicbvicl), geb. 1804. ex 1 ma. 1. SJcavia, l).l.@vaf b. Sofej;, 2.©vaf b. Savci). 2.g-ranjiäca,f. aBi(belm,SovbSDvon. 3. 3fabetla Socline, \). Sievepont, ^»erjog bpu Äingfton. 4.2lmta3Jcavg., b. Slvnt B. SBaffeiiav. 5. §eitvic^,§cvjog».Sovt(anb, ©ou= Bevitenr B. Santaica, f;. De. Sloel. ex 2da. 6. ©opt;ic. 7. Stifc Stbvianc, f).£)evjogp. 9ticb,emont. 9.Henriette. 10. Savbava, ff coel. 11. Sari 3o= bann ju Dcicnl;us, Sroftc ber Xmcnte, f coel. 8. SSitbctm, geb. 1704, f 1774, »ou bem Äaifer Sari VI. in beu 9teicb,^grafcnftanb erhoben, beiv. 1733 ©opt)ia Sbavlotte, ©väfiu pon iDlbcnbuvg, Svbin ju Savel unb Äuipb, attfen, Zx. pou Slntou uub SBilljcliuiitc pou Reffen; ^»mbnvg. 4. 3of»amt SBilbctm, geb. 1651 im SJcarj, berühmter ©taats= ntinifter SBill^clmö III. p. Sng= taub, ©raf b. «portfanb, b. 1. Stitua SitlcrS, 2. ©ara SJcart^a Xentptc. —^— / ----------------------------------- ^ -------- ^ 1. 3»t)itnna SBilljeliuiita, Slbtiffin ju ©aarcit,fl773,vcgicrte333. 3.£)tto 3gna^. 4.3ofrtue, f). ©erarb ». .?>or= rion. 4. SJcaj;. ex 2da. 7. §ermauu, ju ©icgbuvg aufgcfcl)ippvcn 1638. ex lma. 6. SpcvI; , 3Jcöitd) jtt St. ©cvtvub in Soweit, Swoft ju 2tv= fdjot. 3.2Bilmav, 4.Sl)viftopl), 5- 3^6-/ ft «IS [;ollänb. §ptlcutc. 2. Sfabella, Stiftsbamc. 1. Slbvian SBitb. ju S., b. 'Unna. f 1674,'^'.'STcaviä $abroig ». Snfe ju®vof)fd)eevbei (itifabetr) pou Sveil. SoPovtcnu.SiPancnb.SeBcntcv. 1. STcagt., b.l.Sicb. »oitSBeftrcm, 2. Otto ©cb^enf. 2.aRaria, Stiftäb. ju ©üftern. 2.3L , t;anu2Botfgaug, 1649 aufgefd;lBcren, 2. S'i'OHJ J« SBotfvatt;, 1676 anfgef et)., I). Obilia Äotf b. ScttclfjoBcn. ; -------------- ; ---------- ^— ------------------ ( 1. Il)cvefe, Slbtiff. ju Siiftcrn, f 1778. 2. Stbriait Souftant. ju SB-, pfälj.Scb. fJlati) it. Sväftbcut, b- 17303-raitci^ca BBn Sod)ol£. , ------------------------ « ------------------------ , 1- Sranj 3ofcpb, geb. 1730, ®om= t)crv ju .vjalbevftabt. 2. S-vicbvicl) 2Bilf;eliit, geb. 1741, Scutfd)=Ovtciif.=3iittcv. 3. SOiaria xtjcrcfta, Slbtiffin jtt SJcünftcrbilfcii. 4. Sfabctla, cbenba. 5. SDcai, geb. 1749. bergifd;. Äam= mevpväftbent, ©omt)cvv ju ©peiev. 6. 2Bilt)clmine, ©tiftsb. ju Slnbemte. 7. Savt, geb. 1751, f. f. Hauptmann. 8. Zoäfiex, l). 1780 9t. v. Sevob. 1. ®cvbavb, 2. gvicbvid), ff ati mnnfterfd^e Sbetfitabcu. 3. Spcrl)arb, pfäljifdjer Äam= ntcrljerr, f coel. 1713 4. ©ertrub, Sriorin ju Scr= fciibriicf. 5. ^ermann, pfäljifdjer Sbet= fitabc, SOcöitd) ju ©iegburg, Srobft Jtt Slpolinariuä. 6. Satlwrina, ju .f^erjebroef. 7. Sucretia, ju Socöfclb. 8. SBalburga, ju Sod;ott. 9. Sfabella, ju Siffenborf, iBtiftöbamcn; bie Seijtevc 1750 Slbtiffin. 10. giiauin, tricvfd;ev Sbel= fnabe, lööt Sretfclfamp »on beut ©vafeu SBaffeiiav ein, b- 1712 SJiavia Stnna bou SBcftcvfyolt, Srbin bcf> SnrgrigcS Ciafclünuc. 2.2lffuera, Dcoitne. 3.3u(ianc,l).Dc.». Sofj. 3. Senil). Slbolf, münft. Oberft, taufteSBotba, f 1734, b. SllcibSJcavie £bercfe».Xroicfel, Zx. ».Oüibolf uub Sat^-triue». Seuipcnbael. iDa M n3uti«ne, grMt. ju üBoioa. 4.92tco(au3,55'äf)nr., f aitt.3iul)vim8agcv»ovSomt. ö.gtor. Sllcj;, 9Jeönd) j«Etctr§ötj. 6. &einrtc() SBilljclnt, Slbt ju^ambovii. 7. ©cv= fjavb Sibrian, Stiftöl)err juSd^cba. 1. Soerljarb ju 8., l).3guatia ». Snfe. gforeitj 2ller.anbcv »on Sentinf ju Sauge= ipifd;e uub SBolta, b. 1. 1726 3uliaua »'on Sentinf, Svbtod)tev bou ffievnbavb Slbolf, 2. SJiavia Slifabetl) Bon SIcbovu ju Dcicnbovg unb &ooc, Zx. bou 3obft Sllbevt mtb Slunä Slgncs Sibilla bou Sangen ju Söge!. , --------------------------- ^ ------- . ----------------------- s ex lma. 1. Juliane, ©tiftobamc ju Sodiolt, b. 9t. von Slobeef. 2. Scvnfjavb .§ieriiianu. fraitj. Sovnct, f coel. 3. SiPmtta, f 1751 au einem Stnvje aus bem SEagctt. 4. S»cvl)avb, 5.- SDcavia, 6. 3ofiua, ff jung, ex. 2da. 7. Sleonove, Stiftobame ju $>o£)eu= f;oltc, b. gvictvici) Stntvea« SBillielm bou Sliiientovp. 8. Soadjim, 9. SJiovijj Savl, 10. Sllejantcv, frattjöfifcljer Hauptmann, ff coel. 12. griebrid) SBill)., Stifteten- ju Sappcitberg. 13. Helena SBilbeliuiua, b. gerbinaub 3Bil= beim PPit Oucriibcim. 14. Scrntjarbinc, b. 1781 Submig P. Srempt ju Süllcf'bcim. 1. St)riftian grictrid), ©raf pou Sentinf, geb. 1734, 15. Stug., §oogf)erren=9latt; Bon 9lbi)ulattt mit Äaftcllau »on SBoerten in Süt^otlant, f 1768, 1. Slpril, % 1760, 5. Oft. SKaria Satbarina, g-reiin bou Xu» II ju Seroo^fevfeu, Zx. »on 3»I;«nn ju 9cecS unt Di., ©väfin Sttbione, 1768 SBittmc, geb. 1743, 5. Slpvil. 2. 3of)auu Sllbevt, ©vaf »on SScittinf, geb. 1737, 29. ©cj., gvofjbritt. ©cecapitaiu, f_23. 6ept. 1775iuDiovfotf,^I). 9tcinive, gvciiit oon Xuöll ju Scroojfctfeit, xr. 1763, 29. SRärj. BOU SPfy« 1 ™; S eü ' 5. SBerb.art^ermamt, fats nüinfterfd). Sieittcitaut. 6. Jperiiiann Otto, f als münft. Bleuten., b. Sopfjia b. ^>av.tt)aufcn jtt Sippfpringe, SBittipc 9ieu[d). 7. Sltolf^einrid;, Stifte^err untÄüdjenmcifterju Soroe». 1. SBilbclm ©nftap griebrici), ©raf pou Slltcuburg, Sentinf, geb. 1762, 21. 3uti, §err ber ^errfetjaft Äuipbaufcn unb SBavet ju 9il)oev unb Senbvecljt, gvo^bvittanifdjcv ©enevat, f 1835, 22. Ort., I;. 1. 1791, 20. Ort. Obilia gviebevifa Buife, ©väfut pon Siubeu=9tecben, geb. 1773, 24. 3au., f 1799, 20. 9?o»., 2. ®mh 9Jiavgarct^a ©erbes, feit 1800 im SÖiai faetifcl), feit 8. ©ept. 1816 firdjlid) »crbuubcit, geb. 1776, 31. Ort. 3 Sartgcrb. ab.20.Sing. 1764. 4.$>cinriel)9Bitb.,gb.5.9io».1765. 2. ©opbja Henriette, geb. 21. 3uni 1765, b- 91. 3. Sbartotte granjisca, geb. 28. SDiai 1768. 4. Henriette Slif., 5. 9JiaviaSatl;aviiiagvicbcvifa,gcb.28.SDiävjl767. geb. 9. San. 1770, b. 1791 3mnes &a>»fins 2Bist;cb, gvofjbvitt. Slbmivat. 5. Sobanna, geb. 9. Sept. 1771. 2.3ot).Savl,gvof;bvitt.©cneval=ü7iajov / g^2.3ulil763,f23.Dio». 6. Savl, geb. 1773. 1833,f).3acoba.6cl.,©väftn».Slt()loiicaiis3rlaub,gb.21.Sej.l767. 1. SBitt;etm, geb. 17. Suni 1764, gvonbvittani|d)cr Slbmtrat, f 21. gebr. 1813, t). 9i. 3i. _____________ 1. ©erbarb Soban, f jung im erjbif d)bfl. Seminar ju s Br«G 1739. 2.3obanna Stnna, Stiftsb. ju^erjebroef. 3. 3of)anna, Stiftsb. ju Socljolt, f 18. Slpvil 1761, E). 1750 Sasp-Sob., gvliv. p. 9iaebt ju Sbgeifamp, niüuftcvfdjcv Hauptmann, fpätev Cbevft. 4.9Jiay,imitiau Otto, codi. ßamincv()cvv, münft. &auptmaiiti, b. i. Sfabella p. $>ör>et ju-^ecrerett, Svbtodjtcv »on Svitfl». §. ju SBcftcvflier unb I^eoboraSfabella »on Snfcju&ccfereit. ------------------------------------------------------------------------------------- ,, -------- ^ ----------------------- s Sophia, Srbiitunb Sejjtc ber Siuie, t). & ottfrieb grau j »on .S>iigciipot.5u ©tocfuiu, &cvv jitSlcvbtin©clbevlaut. XYI. ex lma. 1. Ottonia gvictevifa Suife, geb. 7. Slug. 1793, I). 1813 Savt, gveibevv p. Siagctl ju Diicbevbenievt. ex 2da. 2. 2Bill)etm gviebvid), geb. 9. Sttli 1801, Bevjidvtetc 1. Sttli 1833 ju ©mtfteit feines Srubers ©uftaB auf bas 3iad)fotgered;t, ©utsbefitjer in Diorbantcrifa. 3. ©uftaB Slbolf, geb. 21. Dioo. 1809, f)amtö»erfd)er Sieutenant. 4. griebrid) Stuton, geb. 1812. 5. Stugufl, f. f. Sieutenant. 1. 2fntoiuettc 2 SBilbctm grietrid) tib'il't-/ geb. 1787, fjotläub. Äammcrf^r., i»oI;nt ju 9Jiibbacl)tcu, b. 15.Slpril 4. ^einrieb, Sobaitn SBill)., geb. 8. Sept. SBilbctminc 1841 Sauttne, ©räjtn DJiiutd), geb. 27. SOfat 1817, Zx. bes olbenbuvg. ^ofmavfdjatls gvattj. 1796, gvofjbvitt. ©avbeobcvft, b. 10. Süiävj Sobannc, acb 3 Savt Sinton gcrtiuant, geb. 4. 3Wärj 1790, grofjbrittanuifdjer Oberft, b. 30. San. 1846 1829 9tcütera ^aipfins SBitsbct, Zx. bes 18 ©es 1785 Süicttiltc, ©väfin ju SBattcef, geb. 23. Sunt 1826, Zx. Bon Sart. Sltntirals Santcs. XVII. 1. Sart fceiitrtd), geb. 30. Ort. 1846. 2. SBitlKtnt, geb. 8. ©ePt. 1848. 1. ©corg, geb. 17. Suti 1802. 2. Sart, geb. 22. Sötärj 1810, [;. 1849 im STiai STcifi gulfort^all. 3. 91enirc, geb. 18. SJiärj 1811, l). SDiartin $rcbcnb Bon Sseter. Stammtafel der Familie Hertefeld, Tafel II. zu Fahne, Geschichte der Herren v. Bocholtz, Bd. I., Abth. I. N. von Hertenveld. II. III. IV. Henrich von Hertenvelde, 1196 Bürge und 1203, irrig als Hertenaeld, Zeuge in den Verträgen zwischen Henrich, Herzog von Brabant und dem Grafen (Otto II.) von Geldern. (Bondam, 265 und 283.) Wilhelm von Hertenveld, f 1260 (laut Faimliennachrichten). 1. Stephan von Hertenveld, h. Mechtilde von dem Boetzelaer, Schwester Otto's, 1290-1300. 2. Gerhard, geistlich, trat 1300 in die Bruderschaft des h. Victor zu Xanten. 1 Wilhelm von Hertenveld, überträgt die Herrlichkeit Hertefeld sammt der Vogtei zu Wees für 40 Mark jährliche Rente an Diedrich, Grafen von Cleve (Archiv Cleve), 1323 zahlt ihm sein Schwager Diedrich Louf von Cleve den Brautschatz seiner Frau, 1326 Armiger (Knappe), h. Aleid von Cleve, Wiltwe des Rudolph von Reifferscheid, Herrn zu Millendonck, Tr. von Diedrich Loulf von Cleve und Lysa, 1323. 2. Diederich, 1327, besass Haus Egeren, zu Udem, t imp. 3. Stephan von Hertenveld, vergleicht sich 1323 wegen einer Schuldforderung seines Bruders Wilhelm mit dem Grafen von Cleve (Archiv Cleve), 1327, 1358 verpfänden Johann, Graf von Cleve und dessen Frau Mechtilde ihm für eine Summe Geldes, die sein verstorbener Bruder dem Grafen Diedrich von Cleve geliehen hat, die Herrlichkeit Hertefeld sammt Zehnten und Renten, wiederlösbar mit 440 Mark (Archiv Boetzelaer), und wird er mit seinem Sohne Johann belehnt, h. Catharina von Yssum, Tochter von N. von Yssum und N. von Boelzberg. VI Johann von Herteveld, f coel. 1. Johann von Herteveld, wird 1358, sammt seinem Vater, mit der Herrlichkeit Hertefeld belehnt , desgleichen für sich allein 1379, wird auch 1375 und 1378 als Lehnszeuge in clevischen Urkunden aufgeführt, 1393 f (Archiv £ Boetzelaer), h. N. N. 2. Henrich von Herteveld, 1365 Knappe und Bürge für Graf Johann von Cleve. VII 1 Stephan von Herteveld, 1392 Zeuge in einer Urkunde von Nykloster, wird 1393, als Johans zoon, nach Tode seines Vaters mit Hyrleveldl belehnt (Archiv Botzclacr), 1404 (Ebenda), beleibzüchtet 1405 seine Frau an Herteleld (Archiv Cleve), 1483 im Verbünde der Ritterschaft des Oberquartiers von Gelderland, h. Agnes von Honselar, 1405 beleibzüchtet. 2. Diedrich v. H., 1441 Magenscheid der Agnes v. Hagedorn, Wittwe v. Hertefeld, u. ihrer Kinder. 3. Johann von Iferlefeld, 1438 beim Verbünde der geldrischen Ritterschaft des Oberquartiers und ist 1-441 todt. 4. Henrich von Hertefeld, Herr zu Ingenraedt, 1424 von Geldern damit belehnt, h. Agnes von Hagedorn, Erbin zu Ingen Raide bei Wanckum. Sie theilt als Wittwe 1441 unter ihre Kinder. (Die Abstammung dieses Henrich von Hertefeld von Johann von Hertefeld ist durch die Urkunde nicht ausdrücklich ausgesprochen, indess doch durch Nebenumstände wahrscheinlich gemacht; jedenfalls ist er naher Anverwandter Didrichs, der 1441 beim Magenscheid mitwirkt.) VIII. 1. Johann v. H., 1425, mit seinem Bruder Gerichtsmann zu Weer 1431 (Archiv leenikuil), 1438 als Stephans Sohn bei dem Verbünde der Ritterschaft des Oberquartiers, schliesst 1439 seinen Heirathsvertrag mit Elisabeth v. Schewick, wobei Diedrich und Johann von Hertefeld seine Hylinxsfreunde sind (Archiv Boetzelaer), 1441 Zeuge des Diedrich v. Hertefeld (Archiv leemkuil), wird 1442 nach Tode seines Vaters mit Hertefeld belehnt und erneuert 1449 den Eid (Archiv Boetzlaer), 1447 Richter zu Weer, wird mit Gisbert v. Evl durch Rutger von Gestelen schadlos gehalten (Archiv leemkuil) und bezeugt 1449 mit Louf von der Keldonck, dass Wolter Hagedorn Ottersgrave an Johann v. Hertefeld, den Sohn Johanns, übertragen habe (Archiv Cleve), h. 1439 Elisabeth von Schewick, Tr. von Walmoet von Schewick und Stina von Wischeid. 3. Louf v.H, 1438 bei dem Verbund der Rittersch. des Oberquartiers, 1474 in Diensten des Grafen N. 4. Simon, bei dem Verbünde der Ritterschaft des Oberquartiers von Geldern 1460. 5. Margaretha v. Herteveld. 2. Diedrich v.II., 1425 mit seinem Bruder Jon. Gcrichtsmann zu Weer, 1438 mit ihm beim Verbünde des Oberquartiers, 1439 sein Hylmxl'reund, 1441 bei dem Magenscheide der Hertefeld zu Ingen Raide, ist 1463 todt, h. N. N. 1. Johan v. H. zulngenraide, tritt 1438 dem Verbund der Ritterschaft des Oberquartiers v. Gelderland bei, 1439Hylinxfreund des Joh. v. Hertefeld, Stephans Sohn, wird 1434mit Ingen Raide belehnt, erhält es 1441 in derTheilung, 1440 ZeugeseinesS.chwagersGysb.v.Eyl(A.Iecinkuü), wirdl449 mit Ottersgrave in Folge Übertragung des Wolter v. Hagedorn belehnt (A. Cleve), Hyl inxlr. v. Lysbet Spee, Tr.Syberts, Johans Sohn, mit Willi. v.Broekhusen zu Bisterfeld imAmte Kempen 1460 und im selbigen Jahre b. Rittersch., 1483 ist ihm Wilh.v.Bocholtz Geld schuldig, wofür sich Joh. v. Reyde sei. verbürgt hat (Archiv Spaen) ; h. N. v. Eyl. 2. Stephan v.H., erhielt IUI in derTheilung seiner Mutter den halben Hof zu Wees und Güter zu Nykirchen, war gegen 1460 bei der Ritterschaft des Oberquartiers. 3. Henrich von Hertefeld zu Greveroide im Amte Krickenbek, bekommt 1441 in der Thei- lung 500 rheinische Gulden, gegen 1460 bei der Ritterschaft des Oberquartiers. 4. Henrich v. H, besitzt Dyervoirt und geht in der Theilungv. 1441 leeraus. Er wird Herr genannt und war also wohl geistlich. 5. Gertrud v. H., bekommt 1441 in der Thei- lung 500 rhein. Gulden. IX. 1 Stephan v. H., gegen 1460 bei der Ritterschaft zu Weer, wird 1480 nach Tode seines Vaters Johann mit Hertefeld belehnt (A. Boetzlaer), 1481 Richter zu Weer (A. Bedbur), f 14^5 zu Weer, begr. das. mit 4 Ahnen, h. Elisabeth v. Gestelen, f 1485, begr. zu Weer mit 4 Ahnen: 5j£ft elen - leienbrooi. 2. Johann, überträgt 1479 sein väterl. Erbe 3.Helmich, und das seiner Tante Grete von Schewick -j- coel. seinem Bruder Stephan (Archiv Boetzelaer). 1. Agnes, h. 2. N., h. 3. Johann, Diedrichs Sohn, 1463 zu Weer Elbert Boll, N. von auf dem Ritlerzettel, hat 1463 von Nyklos- 1456. Pleze. ter ein Gut in Gewinn, h. Loulf v. Keldonck. Elisabeth v. Hertefeld, 1473 Erbin zu Ingenraide, 1473 damit, belehnt, h. 1. Wilhelm von. Bocholtz, 2. 14S9 Johann von Bari zu Diepraem, f imp. (?) N. v.Hertefeld, wohnte in der Gegend v. Roermund (ist entweder mit Joh. v. H. zu Ingenraide VIII. ein und derselbe oder Sohn Johans IX. 2.), h. N. v. Eyl. X. 1. Henrich v. H., nach Tod seines Vaters mit Hertefeld belehnt 1485, 1505 u. 15?5 (Archiv Boetzlaer), macht ein Magenscheid mit seinen Brüdern 1524 unter Mitwirkung seiner Schwäger: Alef Stael von Holstein und Dirk van Eickel, f 1534, begraben mit 4 Ahnen zu Wees, h. 1. Heyla Kreynck genannt Buderick, Tr- von N. Kreynck und N. van der Hove zu Artelo, 2. Margaretha von Lom. 3. Rutger, 1529 bei dem Magen- 4. Jaspar von 5. Helmich v. H. scheid, 1538 im Vertrage mit Hertefeld, seinem Neffen Johann von Herte- geistlich 1529, 6. Elisabeth von veld, f imp., begraben zu Wees, 1531, 1547, f Hertefeld, h.Die- h. Hillegund von Plees, 1538— 1548, begr. zu derich v. Eickel, 1547 Wittwe. Wees. 1529. 7. Stephan von Hertefeld, Richter zu Asperden, durch Uebertragung . des Sander von Eyl 1498, 1529 bei dem Magenscheid, 1531 bei der Heirath seines Sohnes Stephan und 1542 bei der Heirath der Hedwig von Gestelen mit Goosen von Rerlaer, h. 1. Hille von Bari, 2. Catharina Cloeck. 8. N. (Tochter), h. Alef Stael von Holstein, 1529. (Es ist zweifelhaft, ob diese Eheleute hierher gehören.) 1. Johann v. H., kommt in dem Magenscheid der Gebrüder von Bocholtz mit den v. Bari (Halbbrüder) vor und siegelt vor Amt v. Wachtendonck, 1518, h. N. N. (Ob hierhergehörigist zweifelhaft.) 2. N. von Hertefeld, 1540 f, h. 3.N.(Tr.),h.M.v. Wilhelmina von Holtmühlen, Tr. von WestremzuGud- Otto u.Elisabeth v.Zellen; sie überträgt acker. 1549 als Wittwe ihre Hand an einem r — ^ n Leibgewinnsgute des Klosters Bedbur N., Brost z.Krickcnbck, ihrer Enkelin Yda v.Eyl zu Gastendonk. besitzt langendonck. XI. ex lma. 1. Johann von Hertefeld, 1536 mit Hertefeld belehnt, vergleicht sich 153S mit seinem Oheim, Rütger von Hertefeld, 1558 Hilinxfreund des Elbert von Hertefeld und 1562 des Wilhelm von Schewich, er bezahlt 1579 die Schulden seines Sohnes Arnt, f 1581, begraben zu Wiel mit acht Ahnen, h. Agatha von Hoevel, Tr. von Bernt von Hoevel und Arnt von Ew^ych, f 1556, begraben neben ihrem Manne. 2. Arnt v. H. 3. Mathias von Hertefeld, ff Beide ausser Landes. 4. Elisabeth von Hertefeld. ex 2da. 4. Stephan v. Hertefeld, Amtmann zu Stevensweert, 1531 Hilinxl'reund des Stephan v. Hertefeld, 1554 Herr zu Kaldenhoven, wird 1555 als Todtschläger des Johann de Jude verfolgt, will sich als Ritterbürtiger beim Gericht zu Griet nicht einlassen und appellirt dagegen und wird von Johan v. Horrem gt. Schräm und Stephan v. Hertefeld zu Colck unterstützt, wird aber 1560 abgewiesen (der Ausgang fehlt), wird von Kloster Camp mit einem Gute zu Lieven behändigt 1571, 1566 beim Verbund der Edelen und 1571 von Herzog Alba verbannt, f 1571, h. 1543 Hilleken von dem Vrydthoff, Wiltwe von Smülling, Tr. von Arnt v. d. V. und Elisabeth Ververs. 5. Henrich von Hertefeld, 1555 bei der Ritterschaft von Nym wegen. ex lma. 1. Stephan v. Hertefeld zu Colck, 1531, 155'», f 15i>2, begr. zu Udem neben seiner Frau mit. 8 Ahnen, bei seiner Hochzeit sind Steph., Jaspar u. Henr. v. Herteleld, h. 1531 Idav. Egeren, Wwe. Henrich v. Wischel, Erbin zu Colck, Tr. von Egert v. E. und Elisabeth v. Holthusen, 1546, 1555. ex 2da. 2. Joost von Hertefeld, Hauptmann zu 3. Johann v. H. Utrecht 1560, macht. 1560 einen Erbscheid 4. Jaspar v. H. zwischen seinen Vorkindern und den Erben 5. Wichard v.H, seines Schwagers Wolter v. Baexen (irch. Spaen), ff jung, h. 1. Margaretha v. Baexen, Tr. von Henrich 6.Marg.,h.Mau- von Baexen und Francisca von Valckenaar, ritz Call von 1560 f, 2. N. v. Wellandt, deren Mutter eine Hausen, 1579. Heim war. 7. Berta, f coel. —^ ^—'^ ' »> f 0 . 10 2. Sophia, Nonne, 1557 jg w Äbtissin zu Nykloster, f g K- 1566, Abend vor Peter und y ~ Paul, begraben daselbst mit _t- ihren Ahnen. -+ 3. N., Nonne zu Nykloster. g l.Metilde, h.Goderdv.Eyl 2- zu Gastendonck. XII. 1. Arnt von Hertefeld, 1585 und -1595 mit Hertefeld belehnt, 15^9 Hilinxl'reund des Caspar v. Boedberg zu Wanckum und 1592 des Stephan von Hertefeld, h. Beatrix v. Hüinpel, Tr. von Elbert v. H. zu Groen und N. v. Wilsum. 2. Carda von Hertefeld. 3. Agatha von Hertefd, h. Diedrich von Rhemen. 4.Henr.,1579f, 5. Bernd, 6. Stephan, ff imp. 1. Henrich von Hertefeld, Fähnrich unter Graf Ludwig von Nassau, blieb in der Schlacht auf der Mok- kerheide 1574. 2. Arnt v. Hertefeld, 1598 sind seine Hilinxfreunde Stephan v. Hertefeld, sein Vater, Jost von Hertefeld, sein Oheim, Johann von Herteleld, Sohn Diedrichs, Rütger von Randwyck und Peter von Beringen, h. 1 Elisabeth von Hackfort, Tr. von Älhard v. H. und Anna von Beringen, 2. 1590 Margaretha v. Broch- hausen zu Barlham, Tochter von Reiner v. B. und Wilhelma v. Merwick. 1. Elbert von Hertefeld zu Colck, 1555 mit seinen Ellern, f 1. Aug. 1591, begraben zu Uden mit acht Ahnen, h. 1. 1558 Catharina von Utenhoven, Tr. von Carl v. U. und Marg. de Grutere, f 1561, 2. 1562 Elisabeth v. Randwyck, Tr. von N. v. R. und Jacoba v. dem Bongard, f 17. Oct. 1591. ex lma. 1-2. ttjung. 3. Francisca, h. Jacob von Quarebbe. ex 2da. 4. Stephan, D-O-E., Comth. zu Ingen. 5. Margaretha, h. Gisbert von Hertefeld. 6.—8. Nonnen zu Utrecht. 9.Franzv.Hertefeld, 1609, h. Gertr. Zuy- len v: Nyveldt, Tr. von N. und N. von Treslong. Yda v.Eyl, von der Grossmut- ter mit einem Leibgewinnsgut beschenkt. XIII. 1. Johann Albert von Hertefe'd, 1633 mit 2. Henrich von Hertefeld. Hertefeld belehnt, verpfändet es 1637 an -3. Arnold v. H, i594Hilinx- Elbert von Stenhuisen, bei der clevischen freund der Cath. v. Herte- Ritterschaft mit acht Ahnen aufgeschworen, feld, 1609 bei der clevischen f 1640 coel. Ritterschaft. ex lma. 1. Stephan, f 1. Oct. 1586. 2. Anna, f 24. August 1596 zu Nymwegen. 3.Hildegunde, Frau zu Bodelswing. ex 2da. 4. Reiner v.Hertefeld. S.Stephan, h.N. v. Marhülse. ,---------------- "- ------------------ ( Stephan v. Hertefeld, f coel. ex lma. 1. Stephan v. H., Herr zu Colck, Egeren und Neuland, 1609 brandenb. Geh. Rath u. Amtmann in der Lymers, h. 1592 Alina v. Utenhoven, Tr. von Adrian v. U. und Adriana von Palland, f 1653. ex 2da. 2. Jacob, geb. 1555, 9. Juli. 3. Elbert, geb. 1568. 4. Gisbert, f jung. 5. Jost, f gegen 1593 in Frankreich. 6. Catharina, geb. 1564, h. Helmich v. Schewyck zu Driesberg, 1594. 7. Elisabeth, f jung. 8. Anna, ertrank in der Maas. 9. Gisbert, geb. 1579, gelehrter Rath zu Utrecht, 1620, 14. Jan. bei dem Rath der Staaten, f 17. Sept. 1633, h. 1. Margr. v. Hertefeld, 2. Constantia y. Malapart, Tr. von Ludw. und Susanna v. Latefour. .--------------------^-------------------- 1. Catharina v. H. 2. Jacemine v. H. 3. Maria v. H. 4. Jost v. H. 5. Amelius v. H. -4 XIY. 1. Elbert Adrian v. Hertefeld zu Egeren u. Uden, Pfandherr in der Lymers, trat zur kath. Religion zurück, h. Melilde v. Hoevel, Erbin zu Ottenstein, Tr. von Wilh. v. H. und Gertrude v. Coeverden. 2. Joost Gerhard v. Hertefeld, Herr zu Hertefeld, Colck und Nieuland, churbrandenb. Oberjägermeister 1649, kaufte Colck von seinem Bruder und viele Güter in der Mark Brandenburg, testirt 26. Juli 1662, f imp. 1663, h. 1642 Marg. v.Elferen, Wwe. v.Hertefeld, f 11. Juni 1649. 3. Franz Jacob, brandenb. Hauptm., f coel. 4. Catharina Sophia, ihre Ahnen in einem Fenster der reform. Kirche zu Sevenaer. 5. Agnes Elisabeth, 6. Johann Sigismund, ff coel. 8. Ernst Richard von Hertefeld, brandenburgisclier Hauptmann, fiel 1641, tf Juli, vor Genhep.' 7. Georg Wilhelm von Hertefeld zu Nieuland, Colck und Weer, Erbe seines Bruders Joost Gerhard, 1656 auf der Hochzeit seiner Nichte Mettilde Catharina von Neukirch gt. Nywenheim, f 1678, h. 1638 Anna Justine v. Him- byze, Tochter von Joost von Himbyze zu Grautanay und Maria von Rochellinger. ex 2da. 1.,Elbert Ludwig von Hertefeld, Domherr und gelehrter Rath zu Utrecht 1693, f 9. Oct. 1703, h. Lucie v.Hertefeld, f 1668. 2. Elisabeth v. H, 3. Stephan v. H., Beide 1634 minderjährig. 4. Anna Cath., f 1638 coel. 5. Ida Maria, 6. Margaretha, ff jung. 7. Agnes v. H., h. Engelbert v. Asselt"zu Gestelen. XV. Christian Mauritz v. Hertefeld, h. Elisabeth Anna v. Keppel zu der Nyenburg, Tr. von N. und N. von Räesfeld, 1656. Sie war 1677 bei der Heirath ihrer Tochter. 1. Friedrich Wilhelm von Hertefeld, geb. 1649, f 1660, begraben zu Wees mit 16 Ahnen. 2. Anna Maria von 3. Justine Luise 4. Elisaheth Sophia Hertefeld, h. Joachim von Hertefeld, h. von Herteleld, h. Philipp Ludwig von Luderitz. Ernst von Lüderitz zu Ottersberg. Ludw. Elbert v. Hertefeld, f 6. Oct. 16b8, begr. mit 16 Ahnen. 5. Debora Jacoba von Hertefeld, h. 1668 Ludwig von der Groeben. 6. Samuel von Hertefeld, geb. 1666, Herr zu Hertefeld, Weer und Colck,'clevischer Jägermeister , f iinp. ' 6. Jan. 1730 iu Berlin. 7. Samuel von Hertefeld zu Hertefeld, Freiherr, Ritter des Schwarzen Adler-Ordens, brandenburgischer Ober-Jägermeister, Geheimer Finanz-, Kriegs- und Domainen-Rath, clevischer Jägermeister, Drösle zu Cranenburg und in der Düffel, Waldgraf zu Nergena und Montre- berg, Herr zu Germsdorf, Boetzelaer, Apeldorn, Venn, Gerichtsherr zu Honnepel und Niedermörmter, h. 1702 Maria Anna Isabella von Wylich, Tr. von Johann Albert von Wylich zu Kervendonck und Anna Christina von Boetzelaer, Erbin zu Boetzelaer in Folge Schwachsinnigkeit ihres Bruders. XTI. 1. Elbert Diedrich Adrian v. Herteleld zu Polsweert 2. Anna Gertrud v. Hertefeld, h. 1667 Henrich von Gloeck zu Berenclau, 5. Catharina und Magerhorst, h. 1. N. von Beverförde, 2. eine f 30. Aug. 1702, begr. mit 16 Ahnen zu Emmerich neben seiner Frau. Sophia, gemeine Frauensperson, die sich nach seinem Tode 3. Chrisline Agnes von Hertefeld, h. N. von Münster. f jung, schlecht führte. 4. Henriette Meltilde von Hertefeld, h. N. von Stüwer. 1. Friedrich Wilh., Freih. v. Hertefeld, Herr zu Herteleld, Colck, Weer, Boetzlaer, f 1762 imp. in Pommern, h. N. Ferihelen of Teilhel. 2. Catharina v. H., f jung. 4. Ludwig Casimir von Hertefeld zu Hertefeld, Colck, 3. Charlotte Dorothea v.H., Lubenberg und Boetzelaer, Johanniter-Ordens-Ritter, geb. 1707, Äbtissin zu ...., königl. preussischer Kammerherr, geb. 1709, f 1789, f 1776. h. Luise Susanne von Bechefer, f 1766. 5. Friedrich Wilhelm Samuel von Hertefeld zu Heesen, f 1763, h. 1749 Charlotte Sabine v. Quat zu Vischel. 6. Charlotte Wilhelmine von Herlefeld, h. Sigismund v. Gudacker. XYU.exlma. 1. Josl HenrichBalduin v.H. zuP., 2.N.,erstNonne, k. k. Oberst, h. 1737 Maria Anna Gertrud v. h. N. von Bemmel und Bonclaar, Tr. vonN. undJudith Beveren zu Richmond v. Bevervörde, f 28. Jan. 1780. Münster. ex 2da. 3.-5. N. N., von Jost Henrich, dem Halbbruder ausgestattet. 6.N., Abtissinzu Gnadenthal beiNeuss. 7. N., Nonne zu Nazareth bei Geldern. 1. Adolph Henrich Ludwig v. Hertefeld, geb. 1739, f zu Berlin 1761. 3. Anna Ernestine Luise von Hertefeld, geb. 1745, Hofdame der Prinzessin Anna von Preussen, f 1769. 2. Friejdrich Leopold Samuel von Hertefeld zu Hertefeld, Boetzlaer, Honnepel, Niedermörmter, Kervenheim, Lubenberg, clev. Ljndralh, f 1816 im April, h. 1770 Hermine Louise Sophie!Freiin v.-Wilich, deren Mutter eine Kalckstein war. 4. Luise Friederike Henriette v. Hertefeld, geb. 1745, Hofdame der Königin v. Preussen, dann Sliftsdame zu Stedenburg und weiter Maitresse des Herzogs von Braunschweig. 1. Albertine, h. N. v. Bredow zu Wagenitz. 3. Otto Friedrich, 2. Friedrich Wilh., geb. 1754, erhielt 1819 geb. und f 1756. eine Exspectanz auf eine Deutsch-Ordens- 4. Victor Ludwig, Pfründe des Hauses zu Utrecht. f jung. XYHI.l.Goswin Anton v.II. zu Polsweerd, h. Anna Hannasch, Tr. eines Weinhändlers zu Münster in Weslphalen. 2.N.(JodocaAdoIphine), f 22.Nov. 1799, h. Joh. EverhardCanisius von derHeydenzuBaeck in Gelderland. Sind Kinder vorhanden. XIX. 1.-3. ff coel. 4. Adolphine Jodoca von Hertefeld, h. 7. Sept. 1802 N-, Freiherrn von Witlenhorst 5. Isabella Charlotte Johanna Adriana von Herlefeld, h. Carl von Bolhener, 6. Johann Adrian Carl Joseph Jodocus Henrich Godfried v. Hertefeld, geb. 24. Aug. 1789, (entweder er oder ein Bruder von ihm) h. 1811 genannt Sonsfeld zu Aspelen. der 1817 auf dem Hause Bloem in Drieven wohnte. im Mai zu Sevenaer F, A. von Nispen (der Act ist nämlich nur gezeichnet G. C, Freiherr von Herlefeld.) Zu Tafel II. Ilcrfcvcld, Hertefeld, führen in Silber einen rothen, springenden Hirsch mit goldenem Geweih, der sich auf dem Helme wachsend wiederholt. Der gleichnamige Rittersitz, von dem das Geschlecht abstammt und sich schreibt, liegt in der Herrlichkeit Weeze im Kreise Cleve und gehörte zu der vormaligen Grafschaft (später Herzoglhum) Cleve. Ich finde von ihnen: 1179" Theodericus de Hertevelde, Zeuge in einer Urkunde des Grafen Henrich von Zütphen. (Geldr. Archiv.) 1190 beschwört Theodericus de Hirtenvelde mit Graf Otto II. von Geldern, dessen Ministeriale er ist, die Aufrechterhaltung der von Letzterem der Stadt Zütphen verliehenen Stadt-Freiheiten. (Bondam, Seite 250.) 1389 verpfändet der Graf N. von Cleve Burg, Herrlichkeit und Land Kervenheim, Herrlichkeit Hertefeldt und die Vogtei zu Weeze an Henrich, Herrn von Wickeradt, Ritter. (Landesarchiv.) 1393 Wilhelm von Herteveld, Bürger zu Amersfort und Deichbeamter von dem Eem im Stifte Utrecht. (Utrecht Placaatboeck.) Agnes v. Hagedorn, Erbin zu Ingenraide bei Wanckum, welche wie hierneben siegelt, macht 1441 eine Erbtheilung mit ihren Kindern, vorbehaltlich ihre Leibzucht, wobei Magenscheidsfreunde sind: Johann Spede, Sybrechts Sohn, Dirk von Herteveld, Johann Speede, Hendrichs Sohn, und Wynand Speede. (Archiv Spaen.) Hermann v. Herteveld, (er scheint ein Sohn Johanns zu sein,) tritt 1438 dem Verbünde der Ritterschaft des Oberquartiers von Gelderland bei und ist noch 1450 bei derselben. Hendrich v. Herteveldt (wahrscheinlich Sohn Johanns zu Ingenraide,) und Godert Spee, Schulteis zu Krickcnbeck, stellen zu Gunsten des Gerrit Spee ein Zeugniss aus über Güter zu Wanckum. (Archiv Spaen.) Gegen 1590 N. von Hertefeld, heirathet dementia v. Bentink, Tochter Johanns zu Lewenberg und Marine Averenk. 1562 legte Johann von Hertefeld, Sohn Heinrichs, eine von Herzog Wilhelm von Cleve besiegelte Urkunde offen, worin bescheinigt wird, dass: „Derk van Zeinen, Johan van Leicb, Franz van Holthusen, Cornelius von Hoerde und Derk van Schweyck Ritterburtigen Stams und herkomens met opgerichten vingeren, gesteiftes aides ausgedragen, wie Jhnen kundig sy auch gut wissens trügen, das Steven van Herteveldt, Johans zoon, von Johan von Hertefeldt, Henrichs zoon und Agatha van Hoevel ehelich geboren, das gedachte eheluiden Stephanus Eiteren bieder van adel und Ritterliche stam gueder herkomens und naemens daer vur sie auch van jeder manniglich gehalden werden vnd noch, wie dan auch gedachte Stephans aide vader Henrich van Hertefeldt eelich vermählt an ein van der Kreynck, das auch Henricks van Herteveldts mutter eine van Gestelen gewesen wie dan Henrichs van Hertenveldts haus frauen- mutter van dem Haeve zu Astelo herkommen, und Henrich von Herteveldts alte Mutter eine van Schewick gewesen; gleichenfals das Stevens mutter gedachte Agatha van dem Hoevell von einem Berndt van Hoevell und Arndt van Ewyck ehelich geboren und das Bernds mutter eine von Förden und der Arndt van Ewyck mutter eine von Lowich, Bernds alte Mutter eine van Werden gewesen." Hertefeld. Schewick. Hoevel. Werden. ----- v --------' »------v-----' Hertefeld. Gestelen. Kreynck. Have zu Astelo. Hoevel. Förden. Ewyck. Lauwick. Heinrich von Hertefeld. N. von der Kreynck. Bernd von Hoevel. Arndt von Ewyck. Johann von Hertefeld. Agatha von Hoevell. Stephan v. Hertefeld, Johannns Sohn, aufgeschworen 1562. Auf dem Leichensteine der Anna Maria von Hertefeld, Ehefrau des Hendrich Cloeck, f 1702, 30. Aug., zu Emmerich stehen folgende Wappenschilde, von denen einige irrig sind. Gysbert von Hertefeld zu Colck, Domherr und gelehrter Rath zu Utrecht, f 15. Sept. 1633, alt 54 Jahre, hatte in der Domkirche das. einen Leichenstein mit folgend. Ahnen. (Arch. Spaen.) Anna Catharina von Hertefeld zu Colck, die 17. Dec. 1638, 15 Jahr alt starb, erhielt einen Leichenstein mit folgenden Ahnenschilden. (Archiv Spaen.) Hertefeld. Hoevell. Utenhovcn. Cocvorden. Ilttcnhoven. Wullen. I'allandl. Haersolfe. Keppel zn Nienburg. Raesfeld. Raesfeld. Galen. Buersen. Hoevel. Bcinhcim. lttersmn. Hertefeld. Egeren. Baerl. Hollhuisen. Gestelen. Pleck. Have. Spaen. Randwyck. Bongaerd. Wcse. Oswart. Horst. Wvlic Schellicrg. Rosenan. Herteveld. Randwyck. Egeren. Wees. Malapert. Laflun. La Fallle. Sobler. Zu Seite 141. Von dem Kittergeschlecht Pesch findet sich, dass 1294 den Vergleich der Abtei Gladbach mit Kempen wegen der Bedachung der Kirche an letzterem Orte Conradus de Pasculo, Miles, Johan genannt Potkin, Miles, Leon von Hülse, Dapifer des Erzbischofs von Cöln, Pillgrim -pnder^dem houe, Herman vom Endt, Theodor Clabennann (die letzten 3 Scheffen zu Gladbach) folgender Art besiegeln; Pesch. Potken. Hülse. Houe. Endt. Claberman. Tafel III. zu Fahne, von Boeholtz -■""•«"•SWR*-«— Fortgesetzte Stammtafel des Geschlechts Geldern in Abtheilung II., Seite 22V ♦. l. Marsel, Freiherr von Geldern zu Arssen, 2. Reiner, Deutsch-Ordens- 3. Anna, Stiftsdame 4. Liitger zu Bochum, Frechen, Thürnich seit 1650, f 1657, Ritter, Commandant zu zu Maria in Capitol Gronsfort, h. 17. Febr. 1635 Johanna Maria von Luxemburg und Saar- in Cöln, f 1627. Offizier. Lutzeralh. brück. 5. Margreth, h. 4. Dec 1631 Johann Sibert v. Wyenhorst zu Dunk. 6. Jutta Catharina, Nonne, t 1649. VI. l. Johann Godfried zu Arssen, Thürnich, Bochum, Frechen, Vogtsbell 1657, 2. Reiner Marsil, f 1690, h. 14 Juli 1661 Anna Cath., Freiin von Paland, Tr. von Marsil u. 1685 .f Anna Elisabeth v. Merode zu Schlossberg. 3. Elisabeth Maria, h. Franz Egon v. Gym- nieh zu Vlatten. 4. Anna, Stiftsdame zu Rheindorf, 1693. VII. l. Adolph Anton Reiner v. Geldern zu Arssen, Bachum, Velde, Lora, Bree, Frechen und Bell, 1706 vom Herzoge von Jülich mit Tomsbaehum und der Herrlichkeit Frechen belehnt, h. Anna Maria Beatrix Barbara von der Recke, Tr. von Johann Diedrich von der Recke zu Steinfurt und Elisabeth Sophia von Ascheberg, f 28. Febr. 1731. 2. Maria Amalie, h. 14. Juli 1698 Johann Albert von der Boye. 3. Johann Adrian von Geldern, Herr zu Bree. VIII. 1. Christian 2. Franz Malhias, Stiftsherr zu v. Geldern. Aachen, f 26. April 1742. (Ueber ihn 3. Gottgab Mathias Alex, D.- siehe Ab- O.-R., Comthur zu Mahlenheilung II., bürg und General, f 23. Oct. Seite 224) 1786. 4. Friedrich August, Deutsch- Ordens-Ritter, Comthur zu Muffendorf, t 5. Sept. 1751. 5 Otto Julius Aug. zu Arssen, Velden, Lom, Bree, Roy, Bachum, Frechen, Vogtsl eil 1733— 1781, Amtm. zu Euskirchen, t 3. März 1781, h. 1. 29 April 1738Maria Fortunata v. Obendorf, Tr. von Philipp Anton und Maria Aleid, Freiin von Trainer, geb. 22. Febr. 1711, f 1762, 2. 19. Sept. 1766 Franzisca Eleonore v. Metter- nich-Müllenark, Tr. von Hugo Franz v. M.-M. und Maria Anna von Harf. 6. Maria Anna Constantia, Stiftsd. zuVilich, + 1774. 7. Maria Caroline Charlotte, Äbtissin zu Neukloster 1748, f 16. Nov. 1786. 8. Anna Maria Albertina, 1709 zu Vilich aufgeschworen, t 4. Jan. 1782, h. 27. Jan. 1737 Willi- Constantin, Freihr. v. Wymer zu Kirberg, 11758. 9. Adolfine Ferdinandine, f 14. Jan. 1781, h. Freiherrn v. Geloes zu Dilborn. 10- Maria T\>erese Nonne zu Meer 7. Mai 1729, t 20. Mai 1781. IX. 1. Wilhelm Anton, geb. 22. Jan. 1748, t jung. 2. Maria Anna, geb. 1741, h. 23. Nov. 1771 Johann Nepomuk Thomas, Freiherr von Quentell zu Schwandorf. 3. Friedrich Adolph zu Arssen, Velden, Bree, Bachum, 4 Charlotte, geb. Frechen und Vogtsbeil, 1781 -1828, geb. 1742, pfalzbair. 1749, h. 19. März Oberst, Commandant von Düren, Kammerherr, Ritter des 1782 Jos. Clemens, pfälz.Löwen,Reichsgrafseit 15. Juli 1790, f 1829, h. 1773, Frhr. v.Marle, cur- 20. Aug. Friederike Ottilie» Freiin v. Steinen zu Scherven, cölnischer Rath. '! r. von Joh. Wilh. Wolfg. u. Marie Charl. v.Bernsau, f 1819. 5. Francisca, geb. 1752,h.l785Anton, Freiherr v. Kaisersfeld, pfalzbaie- rischer Hauptmann. X. i. Carl Theodor Otto Adolf Anton, geb. 27. Mai 1774, baierischer Kammerherr, Oberst, 2. Anton, 3. Max, 4. Ottillia, 5. Elisabeth, f Commandern- des 5. Infant.-Regiments, t 30- Mai 1831, h. 1804 Anna, Freiin von Ernesty, Zwillinge, geb. 15. j 1780 1850, h. Land- Tr. des Obersten Nicolaus u»d der Maria Josepha v. Reiseneck, geb. 18. Sept. 1782. Jan. 1783, + 1790. jung. rath Gymnich. ^__________ />«— -------------------------------------------------------------------------------------------------------------_^ IX. i. Carl Theodor, geb. 6. März 1806, baierischer Kammer- 2. Ludwig Friedrich August, geb. 3. Juni 1808, Herr zu Thurnstein, Postmünster herr, Herr zu Zangberg und Kirchthambach in Oberbaiern Brombach und Liding in Niederbaiern seit 21. August 1836, und zu Roggenburg seit 17. April 1841, h. 1. Juni 1832 Maria v. Oppen, Tr. in Schwaben, seit 31 Mai 1853, baier. Kammerherr und Major, h. 30. Aug. 1834 des preussischen Präsidenten Alex von Oppen zu Cöln, Wilhelmine, Freiin v. Guttenberg, Tr. von Ludwig und Gräfin Therese v. Spaur. geb. 23. Nov. 1806 geb. 14. Oct. 1813, | 10. Jan. 1858. XII. i. Carl Theodor Ludwig Alex, geb. 26. März 1833, kais. kön. Oberlieutenant. 2. Anna Mathilde, geb. 15. Mai 183». 3. Mathilde Josephine Agnes, geb. 27. Oct. 1835. 4. Gustav Ludwig, geb. 23. März 1837, kais. kön. Oberlieut. 5. Theobald Joseph, geb. 2S. Nov. 1838, k. k. Lieutenant. 6- Maria Elis. Wilhelinine, geb. 27. März 1840. 7. Oscar Otto Ludw., geb. 7. März. 8. Bertha Henriette Wilhelmine Maria, geb. 10. Sept 1843. 9. Adeline Pia Wilhelmine Aloisia, geb. 30. April 1845. 10. Hosalia Anna Valeria, geb. 8. Nov. 1848. 11. Eugen Otto Ludwig, geb. 1. Dec. 1849. 12. Clara, geb. 11. Juni 1851. 13. Friederica Agnes Anna Felicitas, geb. 3. April 1853. 1. Theodor Carl Heinrich, geb. 15. Juli 1836, 2. Ida Theresia Caroline Hedwig, ge • 16. März 1837- 3. Olga Anna Theolinde, geb. 31. März 1839. 4. Adolf Godfried Hermann Wilhelm, geb. 13. März 1841, k. k. Lieutenant. 5. Herman Otto Felix, geb. 11. Jan. 1844. 6. Richard Johann Nepomuck Marsilius, geb. 14. Jan. 1846. 7. Otto Julius Franz, geb. 30. Nov. 1848. Zusätze und Verbesserungen zu Band IV. S. 41 muss die Auflösung also lauten: Wyenhorst. Tyll. Boedberg. Amstenrath. Amstenrath Mascherei. Horrion. Medevort. Wyenhorst. Boedberg. Amstenrath Horrion. Wyenhorst. Amstenrath. In den Ritterzetteln steht einige Male Lemont statt: Semont, S. 73, statt Gerstberch lies: Qeistberch » 74, „ 75, (Johann Ulrich von) Wyenhorst, 1623. S. 79. statt Hauptmann Kluyrd lies: Hauptmann Pluyren. „ Moelenheck lies: Moelenbeck. Im Register ist unter „Beie, op de Breye und Rye" das Haus Bey, unter „Gestelen" das gleichnamige Haus Gestelen bei Geldern, unter „Engelsheim und Ingelsheim" Engelsom, unter „ Poetenhof oder Poeten" der gleichnamige Hof Krikenbeck zu verstehen und Qribbenforst aus dem Familienregister zu streichen Kippingh lies: Knippingh ^^^^^^^^^^^^^^^^^^ Schwarzenbarth lies: Schwarzenberg Nurnioh lies: Nurvenich. „ 76, - Votwick lies: Wtwick. „ Died. v. Hörn lies. Diedrich von Hornum. Das Gut Hagelcreuz, wovon Johann von Wyenhorst aufgeschworen wurde, liegt im Niederamte Geldern. S. 72. Die Wymar sind also ausgestorben: Christian August Constantin, Freiherr von Wymar zu Kirchberg, kauft Arssen 1779, aufgeschworen 1780, f 1805, h. Maria Eleonore Leopoldine, Gräfin von Hochsteden-Niederzier. ,------------------------------------------------------------------------------------- >- --------------------------------------------------------------------------------------- v 1. Christian Joseph, Land- 2. Isabella, Stifts- 3. Maria Anna, Stifts- 4. Maria Caroline, h. 5. Maria Regina. 7, Maria Antoinnette. stand der Provinz Limburg, dame zu Notteln, dame zu Gerresheim, Franz Carl, Frhr. von 6. Maria Theodora, 8. Francisca, f 1849 f coel. zu Caen. Letzter f 1840. wohnt zu Arssen. Dalwig-Lichtenfeld zu h. Herrn v. Grady zu Gribbenvorst. männlicher Spross. Boisdorf. zu Cronendael. Tafel IV. zu Fahne, v. Bocholts I. Stammtafel der Familien Mumfeld und Querfurt. \. Burchard von Valkenstein, 968, + 982. II. 1. Diedrich. 2. Wilhelm, ttjung. 3. Bruno, 950, f gegen 1015. 4. Egino V. Konradesburg (v • Valkenstein) 1021- in. 1. Bruno (B onifacius) der Heilige t 1009. 2. Gebhard v. (luerfurt t982. :i. Diedrich, 1042. 4. Wilhelm, 1030. IV. 1. Ida, h. Bernard von Süpplinburg, 10i7, t vor 1063. 2. Burchard der Fromme, 1035. s\ ----------------_. .,------^_ V. 1. Gebhard, 1063, 2. Ditmar, Bischof von 1. Gebhard zu Querfort, 1070, 2. Gerard, 3. Burchard, 4. Ch isline, t 1089. Halberstadt, t 1089. h. Oda vi Alvensleben. 1076. 1040. VI. 1. Conrad 1., 1130, 2. Lothar, deutscher 1. Gebhard, f H26. 2. Burchard, 1120—115(1 Burggral' von 3. Conrad, Erzbischof voniMagde- 1147. Kaiserill25, + 1137. Magdeburg 1135, + gegen 1156. bürg U34, f il*2. VII. VIII. IX. 1. Gebhard, t jung. 2. Burchard zu Querfurt, 1156, f 1170, h. Mechilde von Thüringen. 1. Burchard, 1170, 2. Conrad, Bischof von Hildesheim 1194, •j- 1189. von Würzburg 1198, t 1202. 3. Gebhard zu Querfurt, 1188, t 1213. 4. Wilhelm, Propst in Goslar, t H97. 5. Gerhard zu Mansfeld, t 1200. 1. Gebhard von Querfurt, 1217, f gegen 1260; von ihm stammen 2. Burchard, Graf von Mansfeld, 1213, f 1244. 5. Sophia, h. Olto, Graf die Grafen v- Querfurt, welche 1495 ausstarben; ihr Gut fiel an h. Sophia von Mansfeld, Erbtochter von von ürtenburg. Mans.eld, h. Ida von Hardeck. Burchard. X. 1. Burchard von Mansfeld, XL ' 1249, f 1273, h. 1. Metilde von Schwartzenburg, 2. Ermigard, 3. Oda, Gräfin zu Rheinstein. 2. Burchard von Schraplau, 1244—1273, h. Oda von Luchau. XII. XIII. XIV. XV. XVI. XVII. xvin. 1. Gebhard, Burggraf von Magdeburg 1273, t 1284, h. Ermgard v. Schwartz- burg. ,-------------- « -------------- s 1. Gebhard, Domherr in Magdeburg 1267—1300. 2. Gebhard, 1284-1307. 2. Gerhard, 1292. 4. Burchard von Mansfeld, Herr zu 1. Burchard 2. Busso, Domh. zu Hai- 3. Burchard- 3. Sophie, Abtis- Rosenburg und Hardeck, 1273, f Lappe. 1273 berstadt,Erzbischol'von 4. Gebhard, Bischof sin zu Helllte. 1331, h. Sophia von Wettin. —1303. Magdeburg, 1307, t von Merseburg 1320, 1325. f 1340. * —*—■ .—^- 1. Burchard v»n Mansfeld, 1331, f 1354, h. Oda von Wernigerode. 2. Otto 1 von M. zu Hardeg, 1312-49. 3. Bertold von M. zu Hardegg, 1312-28. 1. Bnrchard der Alte, 1320-6'*. 2. Burchard der Junge, 1320—58. 1. Albert, Bischof zu Halberstadt, 2. Gebhard, 1354, + 1382, h. 3. Siegfried, 4 Otto, 5. Albert von Mansfeld zu „6. Agnes, h. Henrich •j- 1366 Ludgard von Falkenstein. 1358, 1354. Schraplau, j 1361. v. Stolberg. ,------------------------------------------------------------~-------------------------------------------------------------------------------------------------------------- s 1. Hoyer v. M., 2. Günther, 3. Busso, 1382, + vor 1392, h. Agnes, von 4. Gebhard, h. 5. Burchard, t 1379, h. Agnes von 6. Albrecht, 1374—95. 1387. Braunschweig Metilde. Stolberg. f 1367. 1. Günther, 1397, 2. Gebhard, Domherr zu 3. Volrad, 1397, i 1450, h. 1. Anna von Gleichen, 4. Albrecht,, 1392, + 1416, h. 5. Busso, + 1413, h. Elisa- Magdeburg 1400. 2. Margreth v. Sagan, Tr. des Herzogs Henrich, 3. Elisabeth v. Anholt, Tr. des 1430, + beth von Lindau Margreth von Lauenburg. Fürsten Sigismund. i460. , -------------- 1*75, + 1484. zu Anholt. 1.Philipp 2, Marg., h. 1. Ernst von 1. Hoyer, 2.Ernst,14 s 4,11531,hinteriiessHSöhneu UTr., 3.Günther, 1494,11526, 4. Anna, 5.Elisab., + 1474.' Mansfeld 2 Henr.v.Reuss. 1484, f h. 1. 1500Barbara von Querfurt,+1511, 2. 1512 h. Agnes von Gleichen. Beide Nonnen. 1540. Dorothea von Sohns, f 1578. XIX. 1 Johann Georgv. 2. Christoph, f 1535. 6. Johann Golhard, 7. Johann Albert v. M. Stifter d. Linie 3. Ernst, Domherr Erzbischof v. Cöln M.zuArnstein,l531, zu Eisleben, 1531— zu Magdeburg. 1558, +1562, Sibil. 11586, h. Magd, von 1579, lutherisch, 4. Hoyer, 5. [Ulrich, vcn Jabach, seine Schwartzburg, 2. h. Catharina von ff jung. Concubine, 1579 Cathanna von Mansfeld verh. an Wilhelm Gleichen. von Mülheim. 8. Peter Ernst zu 9. Johann Ernst 10. Philipp, 11. Johann Friedeburg, 1532, zu Heldrungen, zu Bornsldet, Hoyer zu f 1604, h.l.Marg. 1532, + 1572, h. 1531,f!546 v. Biederode, 2. Sarav.Mansfeld. katholisch, Maria v.Montmo- ,———•*'■—— n h. Amalie rency, fl570, 3. 1. Reinh.,fl569. Leisnick. N. Malini seine 2. Anna, h. Johann Concubine. von Büren. Arieren, 1532, t 1535, h. Martha v. Mansfeld. XX. 1. Philipp, t coel. 1562. 2. Jobst, 1609, + 1619. 3. Peter Ernst, Domherr zu Strassburg. 4. Hoyer. 5. Ernst. 6. Friedrich. 1. Sibilla, h. Eduard von Bocholtz. 2. Dorothea. Siehe oben Seite 318. 1. Gebhard, 1586, | 1601. exlma. 1. Octavia.h jFranzVerdugo. 2. Friedrich, ■*• 1559. 2. Wilhelm, 16M, t ex 2da. 3. Carl, geb'. 1543, berühm- 1615, h. Metilde v. ter General, Reichsfürst, f 1595. 4. Octavio, f 1591. 5.—10. Söhne, +t jung. ex3ia. 11, Peter Ernsl.Basta d, 1604, 6. Adolf, fl609. 7. Carl Paul, fjg f 1626. 8. Anna, h. Henrich von Reuss 1. Johnan Georg, 1595, f 1615. 2. Volrad, 1615, t 1626. 3. Philipp Ernst, 1626, f coel. 1631, h. Eva" von Reuss. 4. Albert Wolf, f 1626. 5. Johann Ulrich, t 1602. Nassau. 3. Johann Günlher, t 1602. 4. Otto, t 1599. Die Linie zu Eisleben starb aus 1720 mit Johann Georg; die zu Bornstedt, später Fürsten zu Fondi und seit 1715 Reichsfürsten, 1780 mit Joseph Wenzel In der Stammtafel XVI. ist in' der zweiten Zeile statt N. N.: Wessel von Westerholt zu lesen und von ihm und nicht von seinem Bruder Johann die Abstammung herzuleiten; seinem Urenkel Keinard gebührt ein Bruder Adolph und eine Tochter Mettilde, welche 1399 mit Johann v. Düngein zu Ickem verheirathet ist. In 13. Generation ist Wilbrink statt Witbrück, und in 19. Generation Johanna Charlö statt Johanne Charl zu lesen. Als Ahnentafel ist S. 189 hinzuzufügen: Ludolph Friedr. v.Boenen, unter Maria Josepha Theodora, Ignatz Clemens Friedrich Leopold Clara Ferdinandine, Paul Joseph, Theresia, Rchs.- demTitelWesterholt-Gysenberg Keichsfreiinu.Burggräfin Keichsfrhr. v. N. Reichsfrhr. von Beichsfreiin von Rchsfrhr. v.Lands- freiinWolff- in den Keichsgrafenstand von Westerholt Fürstenberg. Fürstenberg. Weichs zu Wenne. bergzu Velen. Metternich. erhoben. Wilhelm, Beichsgraf von Westerholt. Charlotte, Beichsfreiin von Fürstenberg, Erbin zu Horst. Otto, Reichs- und Burggraf von und zu Westerholt. Franz Egon, Reichsfreiin von Ferdinandine, Reichsfreiin von Fürstenberg. Landsberg zu Velen. Sophia, Reichsfreiin von Fürstenberg. 1. Max Paul, geb. 1839. 2. Carl Theodor. 3. Wilhelm. Tafel V. zu Fahne, v. Bocholt?.. Von dem Geschlechte Schenk, welches einen goldenen Löwen in Schwarz führte, ist in Band IV., S. 37 dieses Werkes eine Ahnentafel irrig aufgeschworen. Sie muss also lauten: Schenk. Vlodorp. Amstenrath. Mascherei. Lippe gt. Hoen. Schenk. Byland. Virmund. ——v------ Amstenrath. Lippe. Byland. Schenk, Lippe- Otto Wilhelm Schenk. Auch bin ich durch die vortreffliche Schrift: Geschichte der Familie Schenk von Nydeggen (von Ferber) in Stand gesetzt, die Stammtafel in meiner Geschichte der cölnischen Geschlechter wesentlich zu verbessern. Der erste bekannte Stammvater bleibt Christianus pincerna de Nideke, Ritter, Schulteis und Schenk der Grafen von Jülich 1225—1260. Sein Sohn Wilhelm Schenk von Nydeggen genannt Wetzstein, der auch Ritter war 1260—1287, hinterliess vier Söhne: Ludolf, 1279—1293; Christian, 1279—1301; Arnold, 1279—1301; Hermann, 1279. V. VI. Heinrich Sclienk von Nydeggen genannt Flerzheim, Herr zu Afferden und Walbeck, Ritter 1346—1386, h. Aleid von Rayden (Roede). , .----------------—««_-----------,------.------------------,------------------------------------------- 1. Winand S. v. N. zu Aflerden, h. Aleid v- Bellinghouen (mit den drei Schellen). Henrich S v. N. zu Aflerden und Walbeck, + 1452, 3. Lisbeth, Nonne h. Lisbeth (Andere haben Aleid). zu Grevendael. VII. Heinrich, Diedrich zu Aflerden und Walbeck, + 1487, h. Aleid von Büren, Erbin zu Arssen. 2. Aleid, h. Engelbert von Brempt, Droste zu Strafen. 3. Johann zu Walbeck, Droste zu Middelar, f 1491, h. Irmgard von Schönau. VIII. 1. Winand 2.Johann. 4. Diedrich S.v. N.zu S. v. N. zu 3. Koel- Bfyenbeck, Aflerden u. Arssen, h. mann, Walbeck, + 1525, lebte Johanna von \\ coel. im Concubinat mit seider Donck. ner Magd Aleid Custers. 5. Henrich zu Jloast, f coel. 6. Petronella, h. Friedr. v. Hüls. 7. Otto, Mönch zu Siegburg. 8. Thomas, Mönch zu Corneli- münster. 9. Aleid, 10. Anna, 11- Lisbet, Nonnen zuGravcndael u.Nazarcth. 1. Otto, Herr zu Walbeck, Droste z-Wachtendonck, 11518, h. N. v. Goor, Tr. von Alard. 2. Arnold, Droste zu Middelaer, +1526, h. Isabella v. Oest, Erbin zu Hillenrath, f 1502. 3. Liffard, f 1484, h. Christoph v. Wy- lack, Droste zu Gennep, t 1521. IX. /"—*"—— ---- » AJeid^Erbin zu A.,h.l. Reyne r von Geldern, \ 1522, 2. Diedrich v. d. Lippe gt- Hoen, f 1565. f ------------------------------ r ~- Bastarde: 1. Diedrich v. N., h. Maria von Galen, Tr. von N. von Galen und N. von Lauwick. 2. Peter. 3. Henrich. 4. Johan. 5-Winand. 6. Aleid. 7. Maria. 8. Margaretha. 1. Henrich zu AVaf- beck, Droste zuWach- lendonk, h. 1. Agnes v. Brempt, Erbin zu Brempt, 2. Anna von Vittinghof gt. Schel, f 1526. 2. Elisabeth, h. Otto v. Byland zu Well, 2. Jacob von Domburg, Statthalter des Oberquartiers, Ritter. 1. Christoph S. v. N. zu Hil- fenroth, + 1543, h. Anna von Vlodorp. X. Diederich Schenk von Nydeggen, h. N. von Berlaer. 1. Irmgard, Erbin zu Walbeck und Brempt, h. Adrian von dem Byland zu Rheydt. 2. Otto zu Vorst u. Horst, h. 1. Agnes Quadv.Wickrath, Erbin zu Horst, Vorst u. des Erbschenkamtes , 2. Anna v. Pletten- berg. 3 .Agnes, h. h Johan v. Ketteier zu Nesselrode. 4- Johann, -f 1515. 1. Arnold zu Hillenrath, h. Maria Huyn von Amstenrath. 2. Joh., Prior zu Siegburg- 3. Otto Wilh., D.-O.-R., Comthur zu Paffendorf. 4. Christoph, h. Gertrud v. Beringen. 5. Ludger, Canon- z.Utrecht.6.Isabelle, h.Arn.v.Blankart. 7.Anna, Stiftsdame zu Roermund. 2. Maria Aleid, h. Hermann v- Wach- tendonck. 3.Joh.,Herrz Ophe- mere, Droste zu Middelaer, h. 1. Johanna von Werdenburg, 2. Isabella von Pieck. , ---------------"——- -n ex 2da, Arnold, f 1588, turnirte 1585 auf der jü- lichschen Hochzeit. XI. 1. Martin Schenk, Kriegsoberst, berühmter Parteiführer, ertrank 1589 in der Waal. h. Maria v.Geldern, Tr. v.Died. u.Friederica v. Rechteren zuYorst. Davon Friderica, t j ung. 2. Peter, h.N. v.Scherpenzell. 3.Joh.,span. Oberst. 4.MariaMarg., h, I.Christofv.Tel- licht, 2.Adrianv.CamphausenzuGlinthorst, 3. Anton v. Vorst. 5. Maria Magdalena. 1. Henrich, f 1588. 2. Otto, T 1587 in Frankreich. 3. Agnes, h. Werner v. Galen. 4.Anna, h.RobertStaelV.Holstein. 5. Angela, h. Joh. Friedrich v. Calcum gt- Lohausen. 7. Robert ■ h. Eva Heyer. 6. Johann Heinrich Schenk v. Nydeggen zu Horst, h. Wilhelma Quad von Wickrath, + 1648- XII. l. Otto Wilhelm Schenk v. Nydeggen, T 1679. 2. Tochter, h. N. von Schonebeck zu Tü- schenbrock 3. Tochter. 1. Christoph Schenk von Nydeggen zu Hillenrath, Blyenbeck, Arterden, Gribbenforst, Betgenhausen, f 1624, h. Aleid von der Lippe genannt Hoen, Erbin zu Blyenbeck, Arterden, Gribbenforst, Betgenhausen u. der Pfand- schai't an die Grafschaft Hörn. 2. Gerhard, Domherr zu Lüttich. 3. Gertrud, Stifts- dame zu Münster- bilsen, + 1623. 1. Arnold Diedrich S. v. N. zu Hillenrath, Blyenbeck, f 1653, h. Maria von nbruggt Duras. 2. Otto Wilh., 3. Diedrich, f 1661, h. Anna Magd. v. Nassau. Davon ein Canon., resign. Sohn, f jung. 4. Henrich, D.-O.-R., Comth. zu Grontrey fl676,h.Mag- u.Bernsheim,f 1664. 5.AnnaBarbara,fl665, h. Flrnst dalena von Gosvvin v.Bodelschwing,fl6'*0. 6-Maria Clara, f 1679, Bentink. h. Ferdinand, Frhr-v. Hovelich. 7. Joh. Christ, geistl. 8. Casp., 9. Gerard, ++ jg. 10. Caspar, +1631 bei Leipzig. XIII. 1. Christof Schenk v. Nydeggen 2. Gertrud, f 1679, 3. Margreth,h.l. Nicolaus 5. Casparzu Brempt, D.-O.-R., zu Hillenrath, Blyenbeck], t h.Claude de Culz, Frhrn. deFour, 2. Johann Feldmarschall, Comth. zuÜr- 1680, h. Anna Philipotta von Herrn zu Magny. Daniel von Geloes. dingen und Sierstorf, f 1688. Oyenbrügge. 4- Arnold. 6. Godfried. 7. Anna Maria, h. JohanWilh. Freiherr von Cortenbach. 8. Anna, Nonne zuNeukloster, t 1702. XIV. 1. Arnold Schenk v. Nydeggen zu Hillenrath. Blyenbeck, Schwal- men, Aflerden, Asselt, Betgenhausen, Gribbenforst, 1695, 21. Dec. von Carl IV. von Spanien zum Marquis ernannt, vermachte sein ganzes Vermögen seiner 2.Frau, +1709, h- 1-MariaEmerentia Dausque, 2.1694, 5. Dec. Marie Cath., Marquise v. u. zu Hoensbrock, f 1736, vermachte ihr ganzes Vermögen ihrem Nerten Franz Ad., Reichsgrafen v. Hoensbrock. 2. Heinrich, D.-O.-R., Comthur zu Ramersdorf, Beckefort und Bernsheim, Administrator der Landcom- thurei Altenbiesen. 3. Godfried Engelbert, im Dienste des Herzogs von Lüneburg. 4. Angelina, Ursuliner-Nonne zu Roermund. XV. Christof Arnold Adrian Schenk von N>deggen, geb. 2. Juni 1696, + 28. Sept. 1703. Stammtafel bcr gfamüte SBnnbcrgcn. SßljnBcrgcn, eitt @ife in ber ©tafftytft Bütten, Äirdjfpiet ©oetiudjcu, 3ütpt;cnfc£)cö Seim, ©as ©te 9tbftammung ift folgeubc: @t»e&et »Ott .^Btjnbei'öcn, 1326 Xafel VI. ju Jahne, ©efdjtcbte bei Sperren »on SBocbolü, 836, i,, mti). I. , welche« Tide» uad) biefcm ©i£e nannte, führte in ©Uter brci (2. 1.) fd)roar$e Dtäbcr nnb auf bem @$tt«g nnb ®olb getoujfteten feinte einen offenen filberncn aWerfiug, jwifckn betn ein fd)i»ar 0 es Sftab fcßroebt. 23ei ber SUttcrfdjaft bcr 3Mau nrirb jurft Sodann »on ffitynfcrgeu 1649 abmittirt. . Sßtmforgen, ©otm DtcmboIbS, bcr 1362 mit feiner Butter als biug»flid)tig in bcn §of iUi^c bei ©mmcrid) angeführt wirb, ©agegen fyören ljietl;er: Slttert »on Sßfynbergen, ©ienftmann bes ©rafen »on Steve, wirb »on Severem 1359 enttaffen mit ber (Maubnij?, fid> einem anberit §errtt ju »erbinben (5lrd)i» (Sltcn). ©iebrid) ». 2$t)nbcrgcn nnb feine ftrau (Saöjartna »erfaufen 1421 bie SJtonSlegen an Sötlklm »on S3aer unb beffen grau Stfetyb. mit SBnnbcrgcn betebnt, 6. 9t. II. ©iwarb »on SBnnbergen, 1342 »on Spcrpg Dteinalb »on ©clbcrit mit SBnnbergen betetet, wie »orber fein SJatcr ©weber. III. 1. ©weber »on SBnnbergen, 1365 mit SBnnbergen betebnt, 1382 3cttgc in einer Uvfmibc SpetnrfcbS, Sperrn »on SBifelo, f 13b7, begraben p SDiuntfint b- 1380 (Slifabctb »on ©ortb, Zx. »on Spenrid) ». SD. unb SInna ». Äeppel, f 1412, begraben p SKontfort. 2. SBitbctm »on SBnnbcrgcn, Siebter in ber SMait 1379, + 1382 511 2Botttfort, begraben bafclbft auf bem gfior, b. «lanefl »on Ohtitcnberg, 1374. IV. V. VI. vn. 1. ©nrnarb ». SB., 1410 nnb 1424 mit SBnnbcrgcn unb 1401 mit Diabctaubc bei SDocSburg betebnt, überträgt 1432 33ieffet in Socrnfpnct 2. Sutgarbe, Söcitftiftcriit bes SttoftcrS St. Satt)ariua an Spenrid; »on iBrteucn, ©ebn »on Sobami, 1433 Bürger p Sparbewncf wo er ein Spaits bat, erbätt 1434 bureb SBilbetm ». spoctmnrf, 511 Sparbewncf/ binter bem fiLfe Ses ©»warb »on ©obn SlrnbS, ©ütcr p £cut pgetbeift, 9. SB. Ämjrt. SEmibergcn. 1. Sllbert ». SB., SKit|tiftcr beS SttoftcrS SBinbiSbcint bei 3i»olt, 1387 unb perjt ©u»»rior, bann 1391 3lbt 2. Sobann ». SB., »eraMcbt bafelb]t, febenft alte feine (Bitter bem Äloitcr, worüber großer Itnfriebc in bcr g-amitic entftebt, bcr 1418 fid) 1418 mit feinem »ruber, ausgeglichen wirb. fy. SB. / ^—_^— ^ -*- ©weber »on SBttnbcrgcu, 1435 mit SByitbcrgcu unb 3to(anbc betebnt, 1433 Scbit«»oriuunb für ©rete tc SBantfjorft, b- Subgarb (tc SBautt;orft), ftc wirb 1433, 38 nnb 39 sugteitf) mit ©rete te SBautborft »on bem &crrn »011 Äe»»e( mit einen ©ebtag bei Soctiudjen betebnt. SBilfjctm »on SBt)itbcrgen, b. Xt;eobora »on SDceectcren, 1445. ©»wart ». SBnnbcrgcn, 1452, 61 unb 81 mit SBnnbcrgcn, 1452 mit Kabetanbe unb 1484 »on Hermann »on ^oefetum mit bem ©ute 511 2. SBitbctm ». SB., b. $enrlca » ^öttbunfen, £r. »on 2lrubt ». §. unb SK. »on 3. Slffucra, (;. 31rnt Socco», öürger ju ^arbewtjef. 9ci)tcrt betebnt, überlädt 1473 Sabctanb an 3obann »on SB»ubcrgen, 1481 ©cricbtönianu bee Sanbbroftcn bcr Söctau, t;. 3Jcargretf;c »on ©vaen, fic »erpfänbet 1449 9t B >Mvict au auatburg an Gerrit ». ©»aen unb 1452 4. Sürgcit, 1448 Scbnsvormuub feiner Stotter. ©omict, 1520 SBittwe, 1526 t, (Sscit »on Som»fc(er i(;r ßrbe 1526. 6om»tict ju libem an «Itbcrt »on bem Sam. 5. £bt>S C3Jcat!;iaö), !;. 3c. Sß. ©i»cbcr »on SBnnbcrgcn, b. ©ertrub »01t sterbe. (Sic fübrt brei [2. l.J luännticbc Stopfe in ibrem SBawcuO 1. ©weber, 1501 mit SBnnbcrgcn betebnt, f i™P- »»r 1520. 1. ©ofba, b. ©erarb »on ©puetbc 1480. 1. ©nw ». JB., ©cbeffen p ^arbewnef, r)ärt 1538 bie Slnrcbe, ati bem ^»erjoge SBitbctm »011 Stcoe 2. ©weertje ». SB., (;• l. 2ta(t». SB., t). 9War= 2. SJcargarctba, f). 3lutou 2. Sngeta, uacb bem Xobe i(;rcö *ruberf-mit SBijubcrgen betebnt, wa« ibre SKnttcr »on it;r erbt. 2. SBitbctm, 3l(»bcrb ©tuenuau ;u ö»c baut ibm 1504 gc(;u(bigt whi i Slrnotba »on Sacr, Zx. »on ^abemang ». S. p Scocntcr unb 3utta Ouabc. (©" SBitbctm ». iioectctum ju garetbaütcincrü^r.oon ». Rnulcn ju 3c»»ctb. 3. SDcargarctba, f »« 1520, 6. ^ol)ann »on S3oor)t 51t Domeburg. in bie §anb. '' ' fübrt in ©otb einen reiben Xurnicrfragen.) Äcrn(;cm, f 1536. SB. u. Sß.».SBnnbcrgcn. 3. iiabemau. 4. gi)bo. ' —■— --------- —: ------ __ . —: ----- ;— tt—, — ~ — , __ . ----- — —: -------- —r. ------ : ------ —: ------ —: ----- —■ --------------- ■ ------- ■ ----------------------- —- /> ——■> / --------------------------------------- ^ ---------------------------- », ©ertrub »on SBnnbcrgcn, b,. 1. SBiltjctnt »on Poemen, 2. 157. Kafno »on bcr §clt. VIII. 1. (Siafiua »on SBnnbcrgcn, b. SBitbctm «iccreucf. 2- 3ubitb ». SB., f). SBitbctm ». SBnnbergen. 3. SBargaretba ». SB., bat 1550 einen ^rojcf) 511 Sriuct. 4. spctjitfc ». SB., 6. Sllbert ©d;aep 1560, er f 1574. IV. (Srocbec »on SStjtt&ergen, 1402 mit gwatmenberg ju Otbenbroccf betebnt, t> 9t. V. 1. dlaas ». SBnnbcrgcn, 1410 mit 3watmcuberg, wie fein Sßatcr, betebnt, t i'«p., fei« SKcffc ift fein @rbc. 2. ©iwert »on SBnnbcrgcn, 6. SB. SB. VI. vn. VIII. IX. 1. SBitbctm ». SB., als ßrbe feines Df;eimS mit 3watmcnbcrg betebnt, überlädt cS 1460 feinem ffiruber. 2. Sobaun ü. SB., 1460 mit 3watmeuberg betebnt, erbätt Stabefanbe »on ©iwarb »on SBnnbcrgcn unb wirb 1473 bannt betebnt, b- ®»ba »on sgtariefborft. 3. ©ertrub ». SB., b- Steiner »on SBcuctnm. 1. ©iwart ». SB., 1484 mit 3matmcnburg 11. Sftabelanbc betebnt. beftp 1504 mit feinem SSrttbcr unb bcn ©ebrüberu 2. Sßargarctba, 3. ©ofen unb Xnman ». S5anc»ctb ©üter p SB»fcrf, (ebte notb 1522, b- 1. SB. ». Suctborft, 2. Sbriftine ». $oefe(um, b- Stanbotf ». Zx. »on 3»baun ». §. gu Äcrnbem unb ©ertrub »011 ©attanb. ^»oecle. ainbrtcpe,; b. *Pctcr ». atvvctborn p ©uifterooorbe. i. Sbrfjriiie (,. gt 05 5. ©i»eber ». SB., wirb 1522 mit bcr §älftc 6. 3obaun »on SBintbcrgeu, 1522 mit bcr £ätfte »on SBnnbcrgcn betebnt, »cifauft fic 1531, t 6- 2"'ß- 1531, beriet bc SBotff, »on SBnnbcrgcn bctcf;nt unb »ertauft fie 1532 begraben p £arbcwn• ®- llll b ß»crmoet Sßoct. >Doetiitd)em. 6. SBidnuanu ». SB., 83urger= meifter »on Stburg, f;. 1.1597 Subitb ». SDoctindjcm, i 1598, 2. 1600 SBcubcta tcr SSruggcn, Zx. »on Soft tcr S. unb 3»baitua »on ©octiud)cm. .----——^s 7. ©ert, S3ür= germeifter p Stburg. 8. ©isbert, Hauptmann p dtburg. 1. 3obanu, J.-U.-L., 1589, b- SBcttitbe ». £>ornicf. 2. Xritbc, b. ©erbarb »on ©»uetbc. 1. SBitbctm, f). 1. SSJccttitbe». SWontfort, Zx. »on ßubwig unb atnna gortcr, 2. SB. SpartgerS, beten Mutter eine SBilfum War. 2. 3obann, b- ©ara ». (Sft. 3. ©ert, b- ß»ei'barba ». g-oEenbroerf. 5. üinna, b. SÜcamtS Äa^. 6. S»a, i). Stidjarb ^>oI. 4. 3obann, b- ßoerbarba ».. goltcnbrocet. ex 2da. 1, 3of;ann, SSürgcrmciftcr ju Sjax= bewnef, b- ©ieberica SSarbara SSocco», Zx. »on ©weber S3. 2. 3ba, 6. SB. Serbetft. 3. 31rnotba, i). 3l(bcrt Söoet. 4. Sccitic, 6. iMnton ». SBcucum. 5. ©ertrub, b- ©erbarb »on SS? eu cum. 3obauu »on SBnnbcrgcn, asürgcr= meifter p 2tmcrSfort 1627, b. 3»bitb »ou SBniibcrgcn. 2. Stritt »on SBnnbcr= gen, 3tatb p BnterS= fort. 3. SBitbetmine ». SB., b. ©ofen »on Dmcrcn. ex -lma. 1. SBottcr, SBürgcrs meifter p £>arbewt)cf, f 17. Sunt 1630, b- 1620 Sitbitt) »on bem (£toofter, Zx. »ou SDtttmar ». b. S. unb ©crbc= rief; SBittc. 2. 3»bann, §crr 511 ^orffeu unb Otbcnatler, sSbcrft unb Sommaubcttr »011 Otbeinbcrg, geb. 1590, f 1658, t). Somctia »on SBetbcrcn. .■perm., 33ur= gcrm.p3üt= »ben,f 1625, 6.1605 SUan. ©c6tmmel= »cnnint. 1. 3obamt, 1649 bei bcr Ötittcr= 2. Subitt), b- fd;aft ber 23elau, SSürgcvmeiftcr 3ot)ann »on »ou Sparbewnct, 1643 Sßeimtlrter SDebcm. bei ben Staaten, b- 1647 ©er= trüb ». Dcbcm, Zx. »01t Goitrab 3. 3ooft, f ». ©. 11. .^enrica ». SOorft, 11650. coel. -__ — s. -----------------------------. ex lma. 1. Subwig, Sperr p Sid)tenburg,gb.l587,tl640, begr. 5 SDiontfort mit 83lt;itcn, l). 1617 Spcurica ». £»uben, erbiu p Öncoop, Zx. Stc»b. u. Slntonta ». atmftet, f 1651. —-----------------^---------------- exda.2.2)ceti(bc,b.tbo= maS ». OtnSwiet. 3. •'peius rieb, Sperr p £>»toc, b- Spcurica ». SBcucum, &r= bin p Spogerborft. sjaoon 8ertr.,$.9Bill>. Gtjriü.D.Sangm. 1. ßoert, f 1661, ti. 1. ©er= t;arba Spot, 2. SlgncS ltücn= weerbe, 2. SBicbntamt, b- 1- 2Baria ©tauwe, 2. Spcurica ». SBnn= bcrgCtt. 2)auon: eine ir. SDtaria. 3cno ». 3B»!t= bergen, b> Sobamta »011 SBcucum p Spobenbor|t. 1. Stritt, 6. ©ertrub tcr sPrüggcu, 2. Siarbara. Zx. »ou 3ob. unb ©ertr. Swäffcu. 3. SBilt;., f ------«------------------------v 1641, b. Jobanna».S?ricnen. r 0l , ra; Sötcttitbc ©otba »ou Ctbcncct 1^3ob., «ertr.3o5aniw. 2..^Cnr.,fl678, Strn»;-Srrcnt,tl7l3.3.ü.ii(b.,tt674. XI. XII. XIII. 1. 3obaun. 2. SBidmtoct, l;. Sltcr.aubcr »011 SDogciu boreb. 3. Strnt. 4. 3obanna. 5. Sttcib. 6. SBcttitbc. 1. ©ioert ». SB., Sperr p Dtbenatter, 1655 bei ber SRtiteifcB. bcr SSclait, SBür= germftr. »on Sparbcwncf, f 1703. 2. ©ertrub, f 18. Stpril 170., b- $cr= manu ». SDctbcn p ©nantcren, t 1681. 3. SDitinar, Sperr 51t Sporffcn, ©cnerat unb ©011= »critcnr p SBcrg 0» 3oom, f 12. Ott. 1696, f). 1669 Sltttta ». sipvcitorn, Zx. »on Sooft »..SJ. 11. Slitna ». Spacrfottc, ßrbin p 5]3oIl. ffieibe mit 16 Stbneii ju SJorft begraben. 1. Sluna, b. SBottcr ©toct. 2.3ubitb, b-1- 3obaiin »on SBnnbergen, 2. Otto »on sbogcnbiirg. 3. Stbrian. 1. 3Bicf)mauu3oo|r,tl673, bcgr.p S3ofd). 2. Sonrab, Sperr 51t ©(iiibborjr, 1675 bei bcr Oiittcrfcb. bcrSSetau, f 18. 3an. 1709, b. 1676Spenrita ©eftttc »on SDebem, Zx. »011 Sobamt unb 3"bitb 001t SBnnbergen. 1. SBitbctm, Sperr 51t Oitcco», SKarfcbatt ». StBontfort, f 1681, b. 1. Siitcta Spetena ». ßbinga, 2. Sbriftinc». bcr SSurd). 2.3Balbitrga,tl643. 3.©wcbcr. 4.Subw.,Obcrft,tl660, b. SB. SBra'bant ü«-on x\nta. 5. ©tepban. 6. ©obfrieb. 7. 2Bettitbc, i). 1659 Sobann ». ©otftcin. 8. Slntouia. 2 Spenbrinc, I). 1. SBid^mamt». SBnnbcrgcn, 2. SB. 5Biet;c. 1. Slnton, b. ffieatrijStam, Zx. »on Stbrian 51t Sdjattwnt. /—----------------------------------*----------------------------------------------s l.Sobauna». SB., f 1717, t). 3acob »011 bcr ffierdj. 2. fflartba. 3. SBicbmauit. 4.—7.-De. SB., t+ jung. 1. Sobamt, b Sacobitta Snncfcr, t 1691. SBottcr Sofcpb ». SB-, $«* su Sporffen unb Rotten, geb. 1671, 1696 bei bcr DUttcrfd;. ber Sietau, 1699 betebnt, t 7. San. 1722, 6. 1696 (stifabetb ©ertrub ». Otinffcm, Ir. »on Subbcrt ». 9t. unb Slnita ©ertrub »ou beut Slooftcr. 1. ©itmar, Sperr p beiben «pottcit, geb. 1697, 1719 bei bcr öütterfcb. bcr SJctait, »erfauft 1723 Sporffcn, 2. ©iwart Sobann p 3cborg, 1719 Dtatb »on ©etbcrlanb, f 1739, 1;. 1722 Slnita ßtifabctb ©ebimmetuennint, Zx. »ou Sltarb ©. p Spauptmann, 1726 bei ber Äcmuabc unb ©ertrub Satter, miebcr»crb. an Sobann SSrantfcn, f 1774. Otttterfdjaft ber SSctan. 1. Sobann, J.-U.-D., Sperr p ©liubborft, geb. 1648, 1710 9iid)ter p SBagcitingcii, 3. Subitfi, b. 5ßetcr ».gteneffe, SKafor. 1. Spcinridj, geb. 23. SCBärj 1664, Spauptmann, b- 1713 2. üßaria Slitna, geb. 21. Slprit 1666. 1707 Sllt=53ürgcrinciftcr 511 Slrubcim, + 1737, b- SBalraoa »01t bcr Spelt. 4. Spcitricttc. SBilbctmiitc ». Sparffort p Sporft, Zx. »ou Sttarb ». ^>. ^.SKargr. «Barbara, geb. 22. Suti 1067 2. SBicbmami, Spauptmann 1711, l). SB. Spufcn aus entmerieb. 5. 3oI)anna. unb (Etifabctf) »on Spactfort, t 1748. 4.-5. SB. SB., ff fuitg. 2. ©orot(;ca, b-1648 Spermauu ßittbeucr. 3. Slrnt, f 17. 9Bai 1659, b.SItcib Sünder. ,------------«-----------, 1. Sicilia 2Barta. 2. SBit(;clm, I). 1658 ©ertrub »on ttitcrnnjd. ^-------------. 3. Slnita ©ertrub, geb. 1700, f p ©e»eutcr 1742. 1. Sobann SBitbctm SJuguftiit 0. SBnnbcrgcn, 6. Sltctta »ou SBntcrStoot. 2. 3ot;ann SBitbctm »on SBnnbcrgcn, geb. 1714. 1. Slrnt, SKafor, I;. 1684 ©ertrub ». lttcrm»tf, Zx. »ou SB. tt. unb .venrica ». Dtaesfclb. B fl rt°"u : itö;' 2. Sobann Sacob, b- 1698 SKarb »ou SBocco», Zx. »011 SBcrncr graiij u. 33. unb Sttnia 2Baria »011 Otutcubcrg. 1. SBottcra ©crh-itb, Srbin p beiben Rollen, geb. SlubrcaS ©cbimmctpcititint. 1723, b- 1749 2. SlibertitS, geb. 1724, t 1800. 3. SBottcr, geb. nnb + 1727. XIV. XV. i. 2Baria Sltctta SBiltictmiita SSarbara, f). Olioicr ©erbarb Sparffort. 2. Sobann SBitbctm. 3. Sofcpb SJittou, 1806 pm «priefter geweibt. 3. Sornclia SBaria Ibcrcfia Sofcptja. 4. Ib^bor Sofepb Sgua^' .4. SBottcr Sofcpt). geb. 1728, f 1730. Spcnricb SBitbctm ». SBnuberi]cn, 1790 bei bcr Dlittcrfcbaft »ou ©etberfaub, + 2. Slprit 1816, b- It)cobora Oti»icra ». Sortb, Zx. »on ©iebrid) ». SDoru) p STccbtar unb ßtifabetb SBaria ». Sparffort, (Erbin p ©cbcrpen(;orft. 1. Sitife. 2- Slrnt SBi(t)e(m Slnton, geb. 1701, b- 1742 SBil= betmine ». litt, Ir. »ou granj it. Slitna von bcr .v>cft. ,------------------------------------------ s SB. ». SBnnbergen, b. 9t- SBänntS. *) Sbrc beiben Ouarticre werben atfo angegeben: SßljiiucröCH. S8IatrI)orft. SDtomm. SBt))tüerfle«. §ueilelum. S3nfdj. ©tceit^ttc?. 3 : ol)ann ü. Söim6erQCH. *■ Sfntut&a 3)?om«t. 1 " V 2Bl)tt6ei'0eu. «nfrb. SBt)tticroen. —— V" SBintbcrgeu. Sinb biefe riebtig, fo fault Slruotba'S SButter teilte SBoccop gewefeu fein.