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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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zahl blasen, keine stundt verschlaffen. So oft sie eine stundt nicht blasen, sollen sie darumb gestrafft werden. Im fall aucheiniger brandt oder anders in, oder ausser dem Schlosse sich erheben wurde (dass Gott verhueten wolle) vnd die wechternicht zu rechter zeitt mit dem hörn vndt Geschrei, wo das fewer sich erhoben, anzeigen, sondern das verschlaffen wurden,sollen sie nach Gestalt des Schadens am leibe oder guth gestrafft werden. Der müller soll sich allzeit in der mühlenhalten, auff dein hauffen sehen, dass den Vnderthanen das ihre zu nutz gemahlen, nicht verschüttet noch verwandelt sonderwas einem ieden zustandig getrewlinh wieder werde, auch nicht mehr den mahlgesten abnehmen, dan den rechtten vndgebürlichen multer, denselben trewlich verwahren, daruon kerbholtz halten, damit dieselben durch die vnsern in die frucht-rechung gepracht werden mögen. Da wir auch mas ts chwe in e auff der mühlen liegen hätten, aufsehens habe;i, dassdenselben nützlich gekocht, zu rechter Zeit vorgetragen vndtt sonst aller vberflus vermieden werde. Auch vff vnsernmühlen, weyer vnd andere gebeu gutt acht haben, dass sie keinen schaden nehmen, sondern was er daran nichtselbst wiedervmb machen kann, vnserm Beampten anzeigen. Es soll auch hinfürter keinem mahlgast verstattet werden,dass er des nachts in der muhleu pleipe. Der hoffmann vnd hoffraw sollen sich vnser Viehe vnd Schefferei fleissigbefohlen sein lassen, darmit denen ihr recht mit fütterung vnd anderer Wartlung geschehen vnd aller Vberfluss sovielmöglich vermieden werde. Im gleichen auch auf die megd vnd anderen gesindgen auffsehens haben, dass ein ieder seinampt fleissig warnehme, das trewlich verrichte vndt nichtt etwa mit vngepürlichen verdechtigen bandeln vmbgehen, sondernsoviel möglich, daruon abhalten, oder vnseren hoffmeister solches anzeigen, darmit der Verbrecher der gebüer darfür ange-halten werden. Fs soll auch vnser hoffman fleissig aufsehens haben, das licht vndt fewer im Viehhaus vnd scheuern ver-wahret, auff das vns kein gefahr daraus entstehen möge. Darneben soll auch vnser hoffman sampt den hausknechtenvnd Gärtner auff vnsern wiesen, acker, garten fleissig achtung haben, damit die zu rechter zeit gewessert, getünget, nutzlichgepflügt, besemet, in hegung, baw vnd besserung gehalten, dass Wiessgewachs vnd frucht zu rechter zeit vnd bei gutemwetter eingepracht, nutzlich ausgedroschen, verfüttert vnd damit solches desto fleissiger geschehe, sollen sie, wan solche Arbeitvorhanden, sich selbst darbei finden lassen, vnsere frohnen anhalten, das vnsere fahrende vnd gehende dinsten zu geburenderzeit von inen geleistet vnd nicht einer für den andern gefreit werde vnd da hitin einiger der frohner vnfleis oder verseumnisvorstunde, die vngehorsamen vnsern beampten anzeigen vnd zu geburender straff anhalten lassen, vnd da etwas an vnsernAcker, Wiessen, garten, fuhrwerk, schafhoue zu bawen were, vnsern beampten angeben vnd mit irem rath ins werk richtenhelfen. Wan auch frembde botten oder leuth ankommen, die sich in der gesindtt stub halten, denselben zu bett verhelfeu.(Den Beschluss bilden Strafandrohungen für alle Uebertreter dieser Ordnung, wobei noch insbesondere die gewöhnlichenSchimpfworte: Spitzhundt oder Verräther, als besonders strafbar hervorgehoben werden.)

Hoffschnieder (Castelan) Befelich imHauss: Der hoffschnieder so zu allen gemachern de Schlüssel haben, de gemachallenthalben reinlich halten, nemants sunder beuelich darin lassen vnd das sei so frembde leute (Gäste) vorhanden, mitLiecht, Leuchtern, kannen, becken, Glesser, pisspott vnd aller nottorfft versehen werden, de frembde leude des abents, woein jglicher hingehört vnd inne der hoffmeister anzeigen wirt, leuchten vnd weissen vnd was derhalben zu Spreittungh derbett nottigh den megden vsszurichten beuelen. Es soll der hofschneider mit dem hoffmeister vnd kelkier allen abent mitvmb her gehen vnd alle gemacher besehen dass darine kein Schade gesche, vnd ob ehmande in einem gemach oder stobengefunden zu vngepurlicher zeit oder darin er nit gehorich, vss weissen helffen vnd ferner meinem gnädigen herrn anzeigen.

Es wollen auch Mein gnädiger herr, dass hofmeister, keiner, küchenschreiber, Schenck, Bottelerer, Becker, kochvnd hofschnieder, ein jglicher seines ampts vnd dheinst selbs in eigener person wartten, dass nehmant anders beuehlen,sunder selbs vssrichten, es wer denn sach dass ir einer het zu thun, sollen an denen, so jnne zu uerlauben haben,erlaubnis nemen, dergleichen soll es auch mit der reissigen pfertt, hussknechten vnd andern gebalten werden.

Um zugleich einen Blick in das inneie practische Leben zu thun, hier, wie Graf Adolf vonSayn bei seinem Regie-rungsantritte, 1561 10. Juli, sein Haus für Festessen bestellte: (Aus dem Cobl. Archiv) In die Schlossküche beorderte er denAmtmann Ottenstein, und um beide Küchen zu beaufsichtigen Joachim von Hoembergk und Herrn Wilhelm; der Posten desOberst-Schenk blieb unbesetzt. Zum Aus- und Eintragen des Essens in die oberste Küche: Wiegandt Renlz zu Freusbergund Chunrad Stroe, Schulteiss zu Altenkirchen; in die andere Küche: Martin Schulteis und Johann Schulteis zu Bendorff.Eyck soll den Wein in den Saal tragen, wo Churfürsten, Grafen und Gräfinnen zu Tisch sitzen, und sollen ihm dabeihelfen Schreck und Bernard Schreiber. Zu Hauptmeister an den fünf Tischen werden ernannt: An dem Ghurlürsten-Tisch ;Volprecht Riedesel, am zweiten Tisch Jost Raw, am dritten Jörg von Hatzfeld, am vierten Conrad von Bickcn und amfünften Philips de Heess. Vor dem Fürstentische müssen stehen und das Essen aufsetzen: am obersten Tische Everhard vomBruch, am zweiten Wilhelm Quad, Amtmann zu Hoernburg, am dritten Heinrich von Holdinckhusen, am vierten Wilhelmvon Reiffenberg, endlich am fünften Reinhard Deusternau, und zum Zutragen des Essens an diesen fünf Tischen sind ernanntfür den ersten Tisch: Thomas Mannt, Adolff Quadt, Johann Mant, Chrisstoffel von Stein, Wilhelm von Hatzfeld; für denzweiten: Philips Langenbeck zu Burbach, Friderich Gebertzhain, die beiden Gebrüder von Loe, Wilhelm Berthrum; für dendritten: Johann, Berenkott, Berthram Holdinckhusen, Henrich Quad; für den vierten: Quad von Wickradt, Fridrich Müll,Henrich Lenner, Johann von Ottenstein der jüngere, Eberhard Weschpfennig; für den fünften: Schoenhals von Kerlich,Mant Berthrum, Item meines gnadigen Herrn zwei Edeljungen (die beideu Söhne des regierenden Herrn), der jungeWilhelm Irmtraudt.

Für die «Frauen- und Jungfrauen-Stube" am ersten Tisch wurden ernannt: Johann von Seibach zum Heistern undWestenberger als Hauptmeister; Johann Ruelgen von Mehren als Schenck, dann Fellen, Schulteis zu Fischbach, ChrisstoffelWaltfürster und Huprechl von Mehren als Autträger. Für den untersten Saal wurden ernannt: von Bruck als Hauptmeister,Jacob von Axelgufft als Schenck. Diedrich, Graf, und Bastian als Aufträger. Endlich [ür dasRathhaus: Seibach Bulchenawund Wilhelm Butzeler als Hauptmeister, Groenhen Johentgen als Kellner, Vogt von Bendorf und Melchor von Sayn alsKüchenmeister, Ziruas von Benndorf und Johann Berinbach, als Schenken und Raben Wendel mit Johann Birmbach zuAufträgern. Für die Canzelei wurde Bernd ernannt, um die ankommenden Briefe zu empfangen und auszufertigen, er wurdeermächtigt, im äussersten Nolhfalle sich durch einen andern Bernhard helfen zu lassen und musstc neben dem Canzlcidienstedas Feuer in der Stadt und die Ordnung im Rathhause überwachen.