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Jobann von Geldern, Bastart, als Pastor von Bosslar, und nennen Herzog Reinald und seine Frau ihn ihren Neffen. 9 )1418 ist der Bastart Wilhelm von Kessel Mitglied der Ritterschaft. 1536 wird Johann Spede als Bastart-Sohn desJohann Spede aufgeführt, und 1536 setzt Eduard von Boeholtz seine unehelichen Kinder neben den ehelichen zuErben ein. 10 ) In den Lobbericher Latenbüchern werden folgende uneheliche Abstammungs-Verhältnissse ganz offenbesprochen:
Eduard von Bochollz. Peter von Bochollz der Bastart 1557, Vormund Daem Weuer, h. Aleid.
* *• '> der Kinder Ritt, kommt oftmals als Scheuen vor /• ■ ^«— -------------------------- N
Jan der Bastart von Boeholtz, von seinem f vor 1575, besitzt ein Haus im Dorfe mit 2 l.Tilman 2. Tochter, Concubine des
Vater zum Miterben eingesetzt, findet sich Morgen Land an der Mühlenstiege, h. Encken. Preuten. Dechanten Ad. v. Hatzfeld.
1537 II. 116 mit den ehelichen Kindern ab. r . -*<— -----------------------^ —-^—^ , ------------ **» >
1549 an zwei Morgen am Bremerstrauch 1. Gert- 2. Egbert 1575 mit seinem Sohne, 1497 1. Arian. Sebastian , Bastart, wirdbehandigt, h. N. Scheffen, h. Gui N. Er theilt 1600 sein 2. Daem. gegen 1560 behandigt.
'--------------------S------v Gut unter die Kinder (II. 18.)
Heinrich, 1549 behandigt. , -------------------------------------------------*---------------------------------------------------------------- —^
1. Peter von Boeholtz, 1575 und 1605 behandigt, h. Grietgen 2. Encken 1601. 3. Drutgen 1601.von Weuelinghouen, 1605 mitbehandigt.
Schon diese Thatsachen zeigen, dass man von einer Prüderie, wie in unsern Tagen, nichts kannte. Unddie Thatsachen Hessen sich vermehren, denn wenn man auch keine gemalte, oder in Marmor gehauene nackte Portraitsvon Fürstinnen und andern Frauen, 11 ) glücklicherweise auch keine Urkunden über Sehönweiber-Lehne I2 ) findet, undwenn selbst die Probe-Nächte der Mädchen, welche im Cölnischen noch im Jahre 1716—1762 ihre nicht ganzunberechtigte Rolle spielten, 13 ) fehlten, so stösst man doch auf andere Beispiele naiver Zustände, 14 ) welche anderswoberührt werden sollen, und wird bei manchen schwierigen Fragen überrascht, wie jene Zeiten die menschlichenSchwächen und die damit verknüpften moralischen und physischen Uebel so richtig abzuwägen wussten. 15 )
Die Kindererziehung zeigt sich sehr mangelhaft. Beim Adel wurde 1535 der Leiter derselben Kinderknechtgenannt, mit 4 Hornschen Gulden, einem ledernen und einem leinenen (saricken) Wamms > 6 ) belohnt. Er leistetewenigstens etwas, denn seine Schülerin, Eva von Boeholtz, schrieb eine schöne Hand und hatte einen, für ihre Zeitguten Styl; 17 ) dagegen stossen wir noch 1582 auf die Eheleute Joachim von Boeholtz und Margaretha, welche beideschreibensunerfahren sind. 18 ) Sonst sprechen die Urkunden von einer Erziehung im Kloster, 19 ) Verschickung inbefreundete Familien, Reisen in fremde Länder, vornehmlich nach Rom, wenn es sich um das Streben nacli hohenWürden handelte und, seit 1598, auch von Studieren auf Universitäten.
de coneubinariis Clericis et eorum spuriis, (Lüning 1. c. S. 601, siehe auch Fahne, Chroniken und Urk. I. S. 277, 287. — °) II. Seite 48,überhaupt wurde das Concubinen- und Bastartwesen am Geldrischen Hofe ganz offen verhandelt. Die Rechnung des Landrentmeisters von1467—70 spricht über 5 Bastartkinder des Herzogs Adolph, davon war eins von der Kammermagd Mette, das andere von der DienstmagdHeinxken. Dabei zeigte sich der niedrige Character des Herzogs, er bekümmerte sich so wenig um die Opfer seiner Lüste, dass letztere inihrer Armuth, als sie 1470 im Kram (Kindbett) lag, ihren Tahart versetzen musste; er wurde ihr erst zu ihrem ersten Kirchgange wiedereingelöst. Drei Bastartskinder waren von vornehmeren Müttern; davon wurde Johann von Geldern 1478 nach Arnheim auf die Schulegeschickt und zu dem Priester Amt Gruter in die Kost und Kleidung gethan, es wurden 1479 für ihn für 5 / 4 Jahre Kost, Kleidung undSchulgeld 21 rh. Gulden 14 Stüver gezahlt. Johanns Schwester, die Bastarttochter Catharina, war 1478 Nonne in Marienthal, und der BastartReyener oder Reimer von Geldern, Herr zu Aerssen, 1507 bis 1519 Rath des Herzogs Carl und Droste in der Velau. Seine Nachkommen-schaft gab ich in der 2. Abtheilung dieses Bandes, Seite 244, seine Mutter Hess Elisabeth von Haeften zu Varick, f 1504. •— ,0 ) IL S. 50,108. — n ) z. B. die lebensgrossen Portraits zweier Fürstinnen von Lucas Cranach, einst in der Burg, jetzt, wenigstens eins, in der städtischenGallerie in Nürnberg, das von Hövelsche Ehepaar lebensgross als Adam und Eva in der Marienkirche zu Lübeck etc. — ,2 ) Das Versorgender Gäste, welche man besonders ehren wollte, mit schönen Weibern, ist sehr alt, sogar Ludwig der Heilige, Landgraf von Thüringen f 1227,als er einen ihm befreundeten Fürsten besuchte, fand in seiner schönen Schlafkammer auch ein „säuberliches junges Weibchen" (Rothe 1713.)Dass es sogar zum Lehndienst geworden ist, hat der Anzeiger für Kunde d. d. Vorzeit, 1859, S. 136 215, 1861 S. 55 nachgewiesen. —«3) Sammlung C81. Verordn. fol. Bd. IL S. 257, 258 vom 31. -Tanuar 1716, 23. April 1744, 16. Juni 1749 und 1762. Es hiess dort „dasLeimloch besuchen" oder „einen Sluitgang halten." Solche Probenächte waren früher allgemein, vergl. Fischer, Probenächte der deutschenBauernmädchen, 1780. In Dänemark, wo die Sitte noch besteht, heisst es „Fenstern", v. Halberg, Reise durch Scandinavien, S. 21. —M) Hier nur eine oben S. 277 angezogene Thatsache. Eleonore von England, die Ehefrau des Herzogs Reinold IL von England, litt aneinem Ausschlag im Gesicht (Gutta rosea). Dieser wurde später als Vorwand gebraucht, die Frau, um sich von Tisch und Bett von ihr zuscheiden, für auspätzig zu erklären, eine Krankheit, die, wie ich anderswo nachweisen werde, für den damit behafteten die traurigsten Folgenin Bezug auf seine bürgerliche Stellung hatte, er wurde aller menschlichen Gesellschaft für unwürdig erklärt. Die unglückliche Eleonore,um ihren Eheherrn zu überführen, dass er sie wider besseres Wissen beschuldige, erschien einst zu Nymwegen in dem Pallaste, als er mitseiner Ritterschaft und den Vornehmsten desHerzogthums zu Tische sass, nur in ein seiden Hemde und Mantel gekleidet, an jeder Hand einenSohn. Dort vor der Versammlung warf sie ihren Mantel ab, Hess das Hemd bis auf die Schaam fallen und sprach: „Nun, mein lieber Herr,bitte ich Euch, genau zu untersuchen, ob ich mit der Krankheit, die man mir andichtet, behaftet bin. Ihr werdet finden, dass keine Makelan meinem Leibe haftet. Auch liefern die beiden schönen und starken Söhne Beweis davon, und es würden ihrer mehrere sein, wenn IhrEuch nicht von mir zurückgezogen hättet. Bedenkt, dass das Geldrische Land noch schwer unsere Trennung beklagen kann, wenn durchEure Schuld der Geldrische Stamm erlöschen möchte." Cöl. Chron. 255. Auch eine Nonne erschien 1466, um sich von dem Verdacht desAussatzes zu befreien, welcher ihr wegen Gesichtsausschlag anhaftete, nackt vor drei Aerzten zu Cöln, welche sie von Fuss bis Scheiteluntersuchten und ein Zeugniss über ihre Beschaffenheit ausstellten, Arnoldi, Mise. S. 53. — 15 ) z. B. beim Hurenwesen, was man nach demGrundsatze: ex duobus malis minimum est eligendum, durch Öffentliche Frauenhäuser und verständige Verordnungen für dieselben regelte.Diese Häuser standen unter strenger Controlle, in den Städten unter dem Magistrate, und wurden zuweilen für Rechnung der Stadt (z. B.in Strassburg) verwaltet. Nach der Bestallung des Erbmarschalls von Jülich aus dem 14. Jahrhundert lag es diesem ob, die gemeinen Frauenin dem Heere zu beschirmen, dafür musste ihm jede wöchentlich einen Tournos (guten Groschen) zahlen. Hier und da stösst man aufVerordnungen, welche das Schickliche in der Sache zu regeln suchen, so die von 1447, worin das Domkapitel zu Halberstadt den Domherrnund Geistlichen untersagt: „domus in immunitate constitutae non debeant publicis scortiis et meretrieibus, per quas scandala et damna oriripossunt, vendi aut locari."f2=- >•) H. 103. — ") IL 125. — '») II. 147 Anmerk. — ,0 ) So wurde Johann von Boeholtz 1534 im Kloster zuGladbach erzogen und im selbigeh Jahre nach Nürnberg auf Reise geschikt,c das Reisegeld bestand in 7 Geldrisch. Ritter (Guldeu) II. 103-