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Die Frauen trugen in eben jener Zeit ein bis auf die Füsse reichendes Gewand, in der Taille mit einemGürtel zusammengehalten. Sie kamen darin den Geistlichen, Gelehrten und Städtern nahe, welche ebenfalls den Rockbis auf die Füsse trugen. Für die Kleidung der älteren Zeit sind hauptsächlich die Siegel-Abbildungen belehrend, des-wegen gebe ich vorstehend zwei der ältesten des Düsseldorfer Prov.-Archivs. Das erste zeigt eine vornehme Frau von1214,2) d as zwc ;tc den Dechanten des Stifts zu St. Georg in Cöln von 1188, 3 ) das dritte, welches aus dem CoblenzerArchive entnommen ist, gibt eine Edeldame von 1277, denen mehrere ähnliche an die Seite gestellt werden könnten,
indess so, dass sich einige Edeldamen etwas freierkleideten. So trug die Gräfin Salm nach dem neben-stehend abgebildeten Siegel von 1297 die Arme bis andie Ellenbogen nackt und eine malerische, der italie-nischen ähnliche Kopfbedeckung.
Die Edeldame Cunigunde von Volmerstein hattenach dem, ebenfalls nebenstehend abgebildeten Siegelvon 1297, schon Halskrause und Handschuhe, und einHalskragen, wie er sich bis in die neuesten Zeiten er-halten hat, findet sich in dem Siegel der Gräfin Elisa-beth von Jülich 1307, oben S. 91.
Hemden waren bis zum 16. Jahrhundert nochSeltenheiten, *) die man, wie noch jetzt in Italien, desNachts auszog. 5 ) Auch waren bis dahin keine Knöpfeüblich, die Kleider, wurden mittels angenähter Bänderzugeknotet. 0 ) Der Stoff der Kleidung war durch-gehends Wolle.')Die Güte des Stoffes, seine sorgfältige Bearbeitung, so wie schonender Gebrauch Hessen die Vererbungeines Kleides auf mehrere Generationen zu 8 ) und machten sie, der Kostspieligkeit wegen, sogar nöthig. Seide undedle Metalle zu tragen war im Mittelalter nur dem Adel erlaubt. Die Halskette 9 ) und das Wehrgehänge mit demGürtel waren sein Hauptschmuck und meist von künstlerischer Arbeit, wie wohl sich auch Ketten finden, unserenWagenketten ähnlich, nur Zeugen eines plumpen Reichihums. Kleidungsstücke waren in vielen Fällen Theile einesLohnes, ja sogar für Beamten höchsten Ranges. 10 ) Bei gewissen Gelegenheiten konnte der Adel gezwungen werden,sich in die Farben des fürstlichen Hauses zu kleiden, 11 ) d. h. die rechte Seite des Leibes in andere Farben zunähen, als die linke. 12 )
2 ) An einer ungedruckten Urkunde des Georg-Stifts. — 3 ) An der Urkunde bei Lac. I. S. 35G Nr. 50S. — 4 ) Aucli im Alter-thume eine Seltenheit. Socrates trug kein Hemd und ging, ausser an Feiertagen, barfuss. Cato pflügte nackt den Acker. Von den NuditatenBelgiens im 15.—17. Jahrhundert gaben die verschiedenen fürstlichen Eintritte und die Bilder mancher Maler, namentlich Jordans, eine An-schauung. — 5 ) Hiervon spricht unter Andern Göthe und wohlbemerkt, man schläft dort familienweise. Ueberhaupt ist in Italien das nackteüberall vertreten, und doch steht die Sittlichkeit hoch. In ganz Italien wird nicht soviel gegen das sechste Gebot gesündigt, als in demeinen Berlin. Das ist das Werk uneinsichtsvoller Frömmler, die, sei es als Schwächlinge, sei es als Heuchler, das Auge der Natur entwöhnenund dafür die Phantasie zu der ersten Feindinn der Sittlichkeit machen, namentlich da, wo eine erbärmliche Romanen-Literatur schon sowidernatürlich und entnervend gewirkt hat. Freilich wirken auch andere Ursachen. Dass man auch im Mittelalter Nachts das Hemde, wennman eins hatte, auszog, zeigen uns Bilder in verschiedenen Codices, unter anderen die Blustrationen im Heidelberger Codex des Sachsen-spiegels, wo man Frauen, in Engelhards Ritter von Stauffenberg, wo 1430 ein Ritter, und an anderer Stelle ein Mönch, endlich imBuch der Weisheit, wo 1484 eine Nonne nackt im Bette liegen. — 6 ) Die Kleiderordnung des Erzstifts Köln, 1360 auch auf StiftOsnabrück ausgedehnt, verbietet (Lüningi, Reichsar. Sp. E. II.) den Mönchen und Chorherren den Gebrauch von bunten Kleidern undTabarden, sie sollten tragen eueulas largas, usque ad terram longas, non nodatas, in totum clausas. — ') siehe die Inventare und Testamentedes II. Bandes. Vor einigen Jahren fand man bei Etzel ein weiblich Gerippe, der Oberleib mit einer rundgeschlossenen Weste ohne Naht,ohne Aermel, nur mit Löchern für den Hals und die Arme versehen, die Beine mit einer Hose bekleidet, die an der Taille mit einem Riemenum den Leib geschnürt war. Oberkleid und Hose waren aus gröbster Wolle gewalkt, die Füsse schützte ein Lappen Leder, auf der First mit Riemenzusammen geschnürt. Arends, Erdb. S. 171. — e ) So vermachte 1567 der Dompropst Arnold v. B. seine Kleidungsstücke an seine Confratres u. Anver-wandten. II. S. 147. Die Vererbung der Kleidungsstücke hat noch jetzt in Ungarn, namentlich bei den Magnaten, eine grosse Bedeutung. Dasliegende Gut bleibt dorn Stammhalter, um die Kleidungsstücke des Vaters losen die sämmtlichen Söhne, um die der Mutter die Töchter.Der eine Sohn erhält die mit Gold und Edelsteinen besetzten Stiefel, der andere die ebenso geschmückte Hose, der dritte die reich gestiokteWeste, der vierte den prachtvoll verbrämten Mantel, der fünfte die mit Brillanten besetzte Mütze und mit dem Gewinne brüstet sich jederbei feierlichen Gelegenheiten, der eine mit seinen Stiefeln, wenn auch oben im Kittel, der andere mit seiner Hose, wenn auch baarfuss, derdritte mit seiner Weste, wenn auch Sansculotte, der vierte mit dem Mantel, aber in leinener Hose, der fünfte mit der Mütze, aber mitSandalen. — ") Von einer Kette I. S. 173, — ,0 ) Der Herr von Bongard erhielt 1331 in seiner Bestallung als Erbkämmerer von Jülichvom Grafen von Jülich unter anderem Kleidung und die vom Grafen abgelegten Kisten, Kasten und Betten zugesichert. • Auch der Erb-marschall erhielt Kleidung, Lacomblet Arch. I. S. 392, 397. Johann von Reven, Herr zu Wahn, lässt sich in seiner Bestallungs-Urkundeals Förster des Königsforstes bei Bensberg von 1356 von der Abtei Pantaleon, welche ihn dazu ernannte, versprechen: den Vorsitz im Hofes-gerioht, das Reoht, 25 Sehweine im Forste zu mästen, Holz für zwei Feuer und zum Bau seines Hofes, endlich jährlich zwei Anzüge, anderen Stelle 1502 6 Ellen Tueh traten. 1518 verspricht Herzog Carl von Geldern dem Goesen von Raesfeld bei seiner Annahme alsKammerdiener jährlich fünf Gulden für ein Kleid und für Meister Johann von Langenberg, Baumeisters des Münsters zu Xanten, stehen1522 3 Goldgulden 10 Stüver für ein Kleid (pro tabarda vel veste) in Rechnung (Mooren, Xanten II. 42, vergl. Fahne, Chron. I. Nr. 389.)— ll ) II. S. 92 Nr. 77. — ") Oder auch übers Kreuz, so dass die linke Ober- und rechte Unterseite die eine und die rechte Ober- undlinke Unterseite die andere Farbe trug, wie bei unsern heutigen Züchtungen.