Druckschrift 
1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
Entstehung
Seite
302
Einzelbild herunterladen
 

302

Die durch das einfache Leben bedingte GIcicbmässigkeit in dem Essen des Bauers und des Adels erklärt denAnspruch des Grundherrn oder seines Schulteis 4U ) auf Beköstigung, wenn er sich in Gerichtsangelegenheiten in dasHaus seiner Gerichtscingesessenen begeben muss; er wird durch nichts als durch ein Mass Wein ausgezeichnet. DieGemeinschaft aller Hausbewohner und Gäste am selben Tische veranlasste weiterhin gewisse allgemeine Vcrhaltungs-regeln, welche Hans Sachs folgender Art zur Beachtung für seine Zeitgenossen unter der Uebcrschrift:Ein schoneTischzucht" in Verse gebracht und mit einem characteristischen Bilde versehen hat. Ich gebe sie nach dem originalenElugblatte wieder:

Hör Mensch so du zu Tisch wilt ganDein hend soll du gewachen hanLang Negel zimen auch nit wolDie man heimlich abschnyden solAm Tisch setz dich nicht oben anDer llausuatler wöls denn selbs hanDer Benedeyung nicht vergissIn (»olles nanien heb an vnd iss.Die Eltisien anl'ahen lassDarnach iss züchtiklicher mas.Njcht schnaude oder Sewisch schmalzNipht vngeslümb nach dem Brod plalzDas du kein geschir vmbstossen IhustDas brodt sehnet nit an deiner prustDas geschnitten Brodt oder weckMit deinen henden nicht verdeckVnd bjock nicht mit den zenen einVnd greylf auch für deinen Ort alleinThu nicht in der Schüssel vuibslürnDarob halten will nicht gebürn.Den löffel nimb auch nicht zu volWann du treyllest, es steht nicht wol.Und greylT nach keiner speyse mehrBis dir dein mund is worden lehrRedt nicht mit vollem mund, sey mesig

Sey in der Schüssel nit gefresigDer allerletzt drin, ob dem TischZerscheid das lleysch vnd brich die FischVnd kewe mit verschlossen» MundtSchlag nit die Zung auss wie ein hundt.Zu lecken, thu nicht geylzig schlinckenVnd wisch den mundt ehe du wilt trinckenDas du nicht schmaltzig machst den WeinTrinck sillich vnd hust nicht dareinThu auch nicht Kröllzen oder KreystenSchüt dich nicht vnd sey am weystenSetz hubschlich vngeschüttet niderBring keym andern zu trincken wider.Füll kein glas mit dem andern nichtWurlf auch aulf nyemandt dein GesichtAls ob du merkest aulf sein EssenWer neben dir am Tisch ist gsessenDen jrre nicht mit deim elbogenSitz auffgerichlet fein geschmogenRuck nit hin vnd her aulT der benckDas du uit machest ein ges'enckLass dein füss vndern Tisch nit gampernDar zu Mit dich vor allen schampernWorten, nachred, gespült vnd lachenSey erbarlich in allen Sachen

Zu bulerey lass dich nit mereken

Thu auch nyemandt aulf hader stereken

Gezenck am Tisch gar vbel stat

Sag nichts darob man Grawen hat

Vnd thu dich auch am Tisch nit schneülzen

Das andre nit an dir Ihun scheützen

Gehe nicht vmbzaussen in der nassn

Des zen stürn soltu dich nicht massn

Im kopff soltu dich auch nicht krawen

Auch sollen .lunckfrawen vnd frawen

Nach keinem Floch hinder fischen

Ans Tischtuch soll sich niemandt wischen

Auch leg dein kopff nicht in die hend

Leyn dich nicht binden an die Wend

Bis das mahl hat seinem aussgangk

Dann sag Gott heymlich lob vnd Danck

Der dir dein Speyse hat beschert

Auss vätterlicher handt ernert

Darnach soltu vom Tisch auflstehn

Dein hand waschen, vnd widergehn

An dein gewerb vnd arbeit schwer

Das wünscht H(ans) S(achs) Schumacher.

gedrückt zu Nürnberg BeyWolffgang Strauch.

Rindfleisch und jedem ein Schüsselehen mit Mostert; 4. für je zwei eine Schüssel mit Pfeffer und darin einBeyren Sweylt"; 5. grünerArnho mer Käse; diesen muss der Koch, ein reines Handtuch um den Hals, jedem einzelnen Scheffen bringen und ihm davon ein Stück aufdas Brod schneiden. An dem zweiten Tische sitzen der Gruterer, Müller, plolzgraf, Buschhüter, Kuhhirte und die zwei Spielleute. Ihnenwerden dio Speisen nur in einet einzigen Schüssel angerichtet und haben sie einen Gang weniger als die Scheffen und zwar: 1. ein Stückgeraucht Fleisch und ein Stück gesprengs (geschmortes?) Fleisch nebst einer Schüssel durchgeschlagener Erbsen; 2. grün (frisches) Fleisch;3. gebratenes mit Pfeffer; 4. Butter und Käse. Ihr erster Gang muss mit dem ersten Gange der Scheffen, der zweite mit dem dritten, derdritte mit dem vierten und der vierte mit dem fünften gleichzeitig aufgetragen werden. Dieser Tisch erhält erst beim zweiten Gange Weinund muss sich bis dahin mit Bier begnügen. Der dritte Tisch fülirt den Namendie Gasttafel", denn daran sitzen die Gäste, nämlich: derPastor, der Schulteis und seine Gäste, die Gäste der Scheffen, von denen jeder zwei mitbringen darf. Für diese Tafel ist kein Speisezettelvorgeschrieben, er hängt von der Willkühr des Schulteis ab. Nach dem letzten Gange, zu geeigneter Zeit, betet der Pastor das Gratias(Dankgebet), woran sich verschiedene Rechten und Pflichten knüpfen. Zunächst muss jedem Scheffen sein Topf mit Wein und sein Topfmit Bier vollgefüllt werden, die Spielleute müssen noch einmal aufspielen, die Frauen der Scheffen dürfen eintreten und der Küster musssämmtliche Speisen und Getränke, welche übrig geblieben sind, an die Armen vertheilen, welche am Thore des Hauses warten, auch denvorhandenen Hausarmen von Süchteln ins Haus schicken. Haben die Spielleute ihr letztes Stück beendigt, so klopft der Schulteis mitseinem Stock dreimal auf den Tisch, was für die Personen des zweiten Tisches heisst, zu Hause zu gehen und für die Scheffen, sich aufdem Gerichtshause zu versammeln, dort des Abts Erbgerechtigkeit zu erklären und die jüngeren Scheffen zu lehren. Hier soll ihnen verab-reicht werden; geraucht und gesprengt Fleisch, ein Stück Kalbsbraten, 2 Micken Weck, 2 Micken Brot, 2 Quart Wein und so viel Bierihnen gelüstet. Abends 0 Uhr muss der Schulteis mit einer Leuchte und den beiden Spielleuten auf dem Gerichtshause erscheinen und dieScheffen zum Abendessen im Schulteishofe abholen. Die Spielleute müssen bis auf die Kammer vor ihnen herspielen. Dort finden sie dieKnechte der Scheffen, welche seit 5 Uhr haben anwesend sein dürfen und bis dahin mit frischem Speck, einer fetten Wecksuppe und Biernach Genüge traktirt sind. Sobald der Zug auf der Kammer ist, klopft der Schulteis wieder mit seinem Stock als Zeichen, dass auch dieübrigen hinzukommen dürfen und dass aufgetragen weiden soll. Die drei Tische sind wie Mittags besetzt, nur ist der zweite durch dieScheffenknechte vermehrt. Sobald wieder das Wasser und das Handtuch gereicht und das Benedicite gesprochen ist, folgen die Gerichte,und zwar für die Scheffentafel: 1, für je zwei ein gebratener Capaun oder ein Huhn und jedem ein Schüsselchen mit Apfelmuss und einzweites mit Essig; 2. zu zweien eine Schüssel mit frischem Ferken- (einjährigem Schweine)fleisch nnd jedem eine Schüssel mit Mostert;3. zu zweien eine Schüssel mit Giinsegekröss mit gelber Brühe (Butter) und darauf Ingwer gestreut; 4. je zwei eine Schüssel mit PfefferundBeyer swyl u darin, mit Kaneel bestreut; 5. der Arnheimsche Käse, wie Mittags durch den Koch. Für den zweiten Tisch: eineSchüssel mit gesalzen Fleisoh und durchgeschlagene Erbsen; 2. Ferkenfleisoh oder Speck, womit der Wein begann: 3. Braten und eineSchüssel Pfeffer; 1. Butter und Käse. Der dritte Tisch wieder nach Gefallen des Schulteis bestellt. Sobald das Gratias gebetet und noch-