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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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F. Nahrungsmittel, Bodencultur, Viehstand, Zinsfuss, Mahlzeiten.

Die Nahrungsmittel einer Gegend hängen von deren Productivität oder Handel ab. In Lobberieh stand aberdie Ackerwirthschatt bis zum Beginne des 17. Jahrhunderts noch auf keiner besonderen Stufe. Das Bauland war,um gegen das Wild geschützt zu sein, in Kämpe') eingeschlossen, jeder von 3 und mehreren Morgen. 2 ) Der Ertragerscheint geringe 3 ) und bestand in Roggen, Hafer und Flachs. 4 ) 1447 wird Malz 5 ) und 1461 neben Flachs auchRübsaat 6 ) erwähnt. Weizen kommt erst 1584 vor, 7 ) Wachszins 1541, 8 ) Gemüse und Obstgärten sind selten. 9 ) Esbestand Drei-Felderwirthschaft, l0 ) wobei auf Dünger wenig Sorgfalt verwendet zu sein scheint, denn Stroh und Kaaf

und seinen Freunden, welche mit ihm kommen, Herberge anweisen und Diejenigen, welchen die Herberge obliegt, müssen ihren GästenStroh, sofern sie es haben, Wasser und andere Bequemlichkeiten nach ihrem Vermögen verabreichen. Henrich v. Lake, Arnold und die kleinenHartarde, welche Marschalke (für den erzbischöfl. Hof) sind, erhalten, je einer von ihnen täglich, so lange der Erzbischof in Soest ist, einmal dieKost, desgleichen Hermann von Rüden und seine Genossen, welche die Briefe, die ihnen zwischen Rhein und Weser überliefert werden,nach Soest bringen müssen. Albero von Thünen muss 12 Krüge liefern, jeder von der Grösse eines Quartes, damit der Erzbischof Gefässehat, Wein darin zu füllen, und auch er wird einmal im Tage gespeist. Rudolph und Theoderich, die Gerichtsboten zu Soest, haben fürden Erzbischof das Bier auf Borg zu holen, welches jedoch durch den letzteren vor seiner Abreise zu bezahlen ist, und auch sie werdeneinmal des Tages beköstigt. Desgleichen Gerhard von Bigge und Johann Rensinck, ebenfalls zwei Geriohtsboten, welche dem Erzbisehofewährend seines Aufenthaltes eine Zinge, einen Trog und einen Mörser leihen müssen. Der Gerichtsbote Detmar muss dem Villicus (Guts-verwalter) zu Gelmene die Ankunft des Erzbischofs melden, damit er Stroh und Holz anfahre, Marcwordus von Loe zwei grosse Kessel inden Bischofshof liefern, und Hildeger von Hervord einen Kessel, eine Schüssel und ein Beil; Heineman von Broke mit seinen Genossen mussden Bratspiess aus dem Hause zu Nutherien herbeischleppen. Wychman von Vlerycke wegen des Hausos Hiddinchusen die kleinen Brat-spiesse liefern und den Pfeffer mahlen; das Hospital mit Druda, derWittwe des Theodorich von Mederke, haben wegen des Hauses Mulinc-husen und Elfeldehusen die irdenen Töpfe zu beschaffen, Marsuedis, Schwester des Bruno Maken, muss die Schrägen unter die Tische, ohnedie Tischblätter, geben und den Platz, wo der Erzbischof zu Gericht sitzen wird, aufbauen und bedecken, wofür ihr jedoch der Villicusvon Gelmene das Holz und das Reisig und der Richter die Nägel und die Erde liefern muss." Henrich von Voickinchusen und ein Genossehaben das Futter, Muhlfutter genannt, anzufahren, Hadewig, Tochter des Ade von Lünen, liefert zwei Paar Filzschuhe, wofür ihr jedochdas Sohlleder verabreicht wird, Johann der Schuster reinigt den bischöflichen Keller, damit der Wein des Erzbischofs darin verwahrt werdenkönne und Arthur von Eversberg ist verpflichtet, die Falkoniere des Erzbischofs zu beherbergen. Alle diese Personen, auch die benanntenWeiber, bekommen ebenfalls einmal täglich die Kost, von der nur das genannte Hospital, der Genosse des Henrich von Voickinchusen unddie Genossen des Heynemann von Broke ausgeschlossen sind. Zuletzt heisst es: Herr Hermann von Plettenbracht, Ritter, besitzt vom Erz-bischofe ein Lehn, Botenlehn genannt, bestehend in 15 Morgen Ackerland auf der Hare, dem Baumhofe des erzbischöflichen Hofes zu Soestund 13 Schillinge und 6 Pfennige jährlich, dafür muss er zu dem ßotdink (gebotenen Gericht), wenn der Erzbisehof ein solches anberaumtund selbst Vorsitzen will, in diesen Hof 7 Unter-Betten (Iectisternia) mit ebensovielen Pfühlen und Küssen aus dem zu jenem Baumhofegehörigen Hause liefern. Zuletzt werden noch 9 Personen namhaft gemacht, welche dem Schulteis von Soest 10 Pferde leihen müssen,sobald dieser vom Erzbischof den Auftrag erhält, eine bewaffnete Reise zu unternehmen (die erzbischöflichen Urtheile zu vollstrecken.)

1 ) D. h. das Grundstück war mit einem Walle umgeben, auf dem Gehölz verpflanzt war, nur eine mit einem Schlagbaumversehene Oeffnung in demselben gewährte Zutritt. So war der Zustand noch vor 30 Jahren in Westphalen allgemein, so ist er noch jetztin Holstein. 2 ) So sind 15-17 50 Morgen in 15 Kämpe getheilt, II. S. 133. 1613 wird ein Kamp von 18 M. genannt, S. 187. 3) 1375thun 28 Morgen nur 2 Malter 4 Sester Roggen Pacht (S. -12 Nr. 22), 1570 17'/ 2 Morgen 16 Malter Hafer Erbpacht (S. 151 Nr. 89.)4 ) 1375 bedingt sich der Herzog Roggen als Pacht (S. 42), 1432 ist ebenfalls nur von Roggenpacht die Rede (S. 54 Nr. 2, 55 Nr. 5), selbsteine Mühle gibt 1441 eine Roggenpacht (S. 57); 1456 wird eine Stiftsdame nur mit Roggen (jährlich 3 Malter) ausgestattet (S.70) und zweiandere erhalten 1461 11 Malter Paar Korn (halb Roggen halb Hafer) und 16 Malter Roggen (S. 72). Der Zehnte liefert 1486 nur Roggenund Paar Korn (S. 76), 1519 bestehen sämmtliche Abgaben an den Herzog in Roggen und Hafer (S. 93), 1522 wird die Leibzucht eineradligen Dame auf Roggenrentc abgeschlossen (S. 94), 1531 wird den Armen eine Roggenrente geschenkt (S. 102) und in dem Testamenteund in der Theilung von 1538 nur Roggen erwähnt. Der Flachs geht aus den Latenabgaben hervor, s. oben S. 292 und unten Anmerk. (>Die geringe Abgabe (nur 6 3 / 5 Pfund jährlich) beweist den geringen Anbau. 6 ) S. 61, es steht hoch im Preise nach der Summe, die daran 1geliehen wird, Bier kommt 1533 vor. 6 ) S. 72. : ) S. 171 Nr. 226. Im Jülichschen wurde er viel früher gebaut; zu Garzweilcr 1554(S. 140). Aeltere Nachweisungen bei Lac. Urkdb. 8 ) S. 103. o) S. die obige Güternach Weisung, 10 ) Das bekunden die Frucht -

Pahno, BochoHz I. 7-i