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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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Pastor Norbertus Pricken, vom Adell Junker Johan von Bocholtz zume Hove, Arnolt von Bocholt zu Bocholt, KirchmeisterTeisken op den Stein vnd Johan in der hasert, sämmtliche Scheffen , Johann Hessen, Gerhardt Dorkes, Johan Schifflers,Reiner Backes, Jacob Trepges, Johan in gehn Dael, Gerard tho Runkouen, Geschworn Friederich tho Brock, Gerard Thonis,.Pauwels Mobiss, Perken an gehn Endt, Johan Müllers, reter in der Aleen, Percken Winckels mit vorgehenden Rath, wollwissentlich, durch gemellcn Pastoren alle fundationes fraternitates, onera, prouentus, commoda, iura ecclesie nostre, so nochresteren in originalibus, als auch allen Heberegistern gegenwerdigen Buch lassen einschreiben, dabei ordinirdt, dass hernegstdissen Kirchenbuch nit inseriit werde es geschehe denn mit zeitlichen Herren Pastoren eigener kundiger Hand, vorwisseuvnser vndt in gegenwerdigkeit zweier Scheffen vnd eines zeillichen Kirchmeisters, anno reparate salutis 1643.

Ferne kirchliche Gebäude waren: 1. die S. Nicolaus-Capelle am Nordende, 2. das Hagelkreuz, 24 ) eineCapelle mit einem grossen Kreuze darin, am Westende des Dorfs, worüber das Kirchenbuch S. 17, folgende Urkunde bat:

Im Jahr sechsehn hondert viertsigh den 6. Juny in vigilia venerab. sacramenti in presentia generosorum Joannis,aegidij de Bochollz respective prepositi s. crucis etc. is pastor, von Adel, sampliche scheffens, vnd Gesworens an den hagelCrutz versamlet gewesen, by sich habende den Landtmesser van Dulken vmb alda den plats zu besichtigen vmb das Crutzbeer vnd wieder, welcher jahrlichs mehr vnd mehr abgebouwet vnd verkleinert worden, vnd hat sich befunden nach alteleuth memoria vnd kundtschafft das der platz herkommende aus heithausen gutt, das Crcutz aber erbauwet von dieErbgenamen des hauss Bochollz, zum wenigsten gross muss sein ein sesterstatt, ob woll etliche vermeinten ein vierdel bleicks,darüber der Landtmesser solches abgemessen vnd mit holtsere paelen abgezeignet.

3. Die Kapelle in der Burg zu Bocholtz im Kaisertburm, 23 ) 1531 wurde sie mit einer Wachsrente fürihren Altar bedacht und 1678 stifteten die Eheleute Johann Wilhelm von Bocholtz und Anna von Hoensbroeck fürsie eine wöchentliche Singmesse auf jeden Donnerstag. 26 )

4. Die Kapelle in der Burg zu Lobberich (Ingenhoven) im westlichen Eckthurm.

An öffentlichen bürgerlichen Gebäuden besitzt das Dorf ein Rathhaus an der Kirche gelegen, schon 1660erwähnt, 2 ') Spritzenhäuser, öffentliche Brunnen, von denen zwei schon auf der obigen Karte stehen, eine Schule.

Der Schullehrer wurde von dem Pastor, der Familie von Bocholtz als Grundbesitzer, den Scheffen undGeschworenen angestellt; er wurde nach einer Urkunde von 1618 damals folgender Art besoldet und verpflichtet: vonden Kindern selbt erhielt er ein bestimmtes Lehrgeld, aus jeder (der beiden) Bruderschaften jährlich 1 Malter Roggenund 8'/ 2 Gulden, aus den Armenrenten für die Armenkinder 5 Gulden und freie Wohnung in der Schule, und warverpflichtet, zur gesetzten Zeit den Unterricht zu ertheilen und die Kinder in die Messe, Vesper und Kinderlehre zuführen. 28 )

Zum Besten der Studirenden werden für Kinder aus Lobberich folgende Stiftungen in Cöln verwaltet:1. Kirchoviana. Georg Kirchof (aus Lobberich) Canonicus zum h. Quirin in Neuss, hinterlegte 9. April 1582 dreiObligationen bei dem Regens der Montaner Burse zu Cöln mit der Bestimmung, dass die davon fallenden 22'/ 2 Thlr.jährlich für zwei Studirende, katholische Jünglinge zunächst aus seiner Familie und in deren Ermangelung aus Lob-berich oder Grefrath verwendet werden sollten unter der namentlichen Verpflichtung, täglich für ihn zu Gott zu bitten. 2. Struchiana. Diese stifteten die Vollstrecker des Testaments des Simon auf dem Strauch aus Lobberich, Cano-nicus und Senior des freiadeligen Stifts St. Gereon in Cöln, welcher darin bestimmt hatte, dass gedachte Testaments-vollstrecker, mit Namen Jacob Komans von der Horst, Dr. der h. Schrift, Scholaster der Cathedrale St. Bavo zuGent, Adam Ferber von Kempen, Licentiat der hl. Schritt, Pastor zu St. Laurenz in Cöln, und Simon Bagens, ChurMainz. Rath, Canonicus von St. Gereon, über dasjenige von ihm hinterlassene Vermögen, welches nach Auszahlungder von ihm gemachten Legate übrig bleiben möchte, nach bestem Wissen verfügen sollten. Da nun eine erheblicheSumme überschoss, so vertheilten sie diese an die Kirche, Armen und Verwandten, kauften aber auch 25. Juni 1558vom Grafen Hermann von Neuenar, aus dessen Hof zu Hackenbroich, eine Rente von 45 Gulden jährlich undbestimmten:in Betrachtung dieser elendiger und verbündeter Zeiten, in welcher fromme und gelehrte Leute vonNöthen": dass die Rente jährlich durch den Regens des Collegii Coronarum an zwei Studirende, von denen einer ausLobberich sein müsse, vertheilt werden solle. Holthusiana, 8 Thlr. 12 Sgr, 6 Pf. jährlich, gestiftet von Wilhelm

M )Bd,II. S. 16,186. 2S ) Wie ich ob.S.116 bemerkte, stammt der Lobbericher Taufstein aus ihr. Sie gehört also der ältesten Einrichtung an,jener, wofür der Kirchenvater Christophorus f 407, das Wort ergriff: oro et supplico et gratiam peto, imo ex legem pono, ut nullus, qui habetvillam, appareat cavere ecclesia, und von denen das Conoil zu Orleans, 541, Can. 26, Clerici, qui in potentium domibus versantur spricht undaus denen in den meisten Fällen die Pfarrkirchen hervorgegangen sind, wobei der ursprüngliche Grundherr und Stifter der Capelle auchPatron der Pfarrkirche blieb, v. Espen, jus eccl. Die später aufgekommenen Hauscapellen des 15. und 16. Jahrhunderts gingen aus ganzanderen Motiven hervor und wer zu einer solchen gelangen wollte, musste gut angeschrieben sein und schweres Geld zahlen. Das von jenemKirchenvater mit Eifer erstrebte und heilig gepriesene Werk hatte hier eine Kehrseite. 26 ) Band II. S. 103 und 231. 2 ') Siehe untenNr. 52 bis 53. ») rj; e Urkunde im Kirchenbuche S. 16 lautet:

fen Schulmeister nehmen an der Herr Pastor, von Adell, Scheffen vnd Gesworn vnd ist dessen Offizium, die Schull iusto tempore zuhallen, die kinder neben der instrucüon in die miss, vesper vnd kinderlehr zu fhuren, bekompt neben die gewohnliche minerualien oderLehrgelt auss jeder Broderschafft termino Andree ein malder Roggen vnd achtenhalben Gulden, aus den armen renthen pro minerualider armen kinder fünf Gulden vnd hat seine Wohung auf vnd in der Scholen, gleich ordinirt durch vnsern Vorsessen hern Malhiss MhelerPastor, von Adell: Johan von Bocholt zu Bocholt, Gort von Bocholt zum houe, Scheffen: Johan Menskens, Johan in gen Dhall, Heinrich thoBosch, Henrich Jhelis. Datum 1618, 18. November.

Am selbigen Tage wurde der Vicar des Taufaltars, Tilman Kox, Sohn des Arnold Kox aus Lobberich, der zu Cöln studirt,aber aus Mangel an Mitteln seine Studien nicht vollendet hatte, als Schulvicar angestellt. Bd. II. S. 189. Er war 1659 Canonicus zu Cöln.