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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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doch dieses Ergebniss allein schon so bedeutend, dass wir den Körnern, welche es durch ihre Einflüsse vermittelten,zu grossem Dank I0 ) verpflichtet sind und dabei lediglich zu beklagen haben, dass in neueren Zeiten die Wissenschaftsich so tief herabgewürdigt hat, Verfälschungen und Surrogate für ebenso gut, wohl gar für besser als den natürlichenRebensaft anzupreisen. ")

10. Die Landwehr (Limes imperii.)

Um das Reich gegen die Einfälle der Barbaren zu schützen, welche zu Raub und Zerstörung stets bei derHand und deshalb die gefährlichsten Feinde der Römer und ihrer civilisirenden Bestrebungen waren, Hess der Staatdie Grenzen mittelst Wehren ') einfassen, welche, je nach Beschaffenheit der Gegend, bald in Wall und Graben, baldin Mauern und Thürmen, bald in Pfahlhecken bestanden. 2 ) Die Soldaten mussten sie bauen und unterhalten, unddamit ihnen diese Pflicht leichter und ein Gegenstand ihres Eifers würde, erhielten sie die angrenzenden und einge-schlossenen, stellenweise viele Quadratmeilen grossen Aecker, welche Staatsäcker (ager publicus) waren, 3 ) zur Benutzung.

wieder aus. ,0 ) In Preussen allein liefert heutzutage die Mosel im vollen Herbste mindestens 70,000 Fuder (ein Maas, was schon im 7.Jahrhundert galt, Neugart Cod. Dipl. Allem. I. S. 10), der Rhein 60,000; eins ins andere zu 100 Thlr. gerechnet, gibt in guten Jahrenmindestens 13 Millionen. "Welch ein Capital, wenn man die Sache rein finanziell betrachtet und wie erst, wenn man die wohlthätigen Fol-gen erwägt, welche der Genuss eines gesunden Weines auf die Menschen übt. ») Schon zur Zeit der Römer kannte man Surrogate, Am.Marc. XV. 12, und "Weinverfälschungen. Plinius hist. sagt, dass man durch Rauch den Wein milder mache (vergl. Martial III. 82. 23, X.36 XIII. 123. XIV. 118) ferner XIV., dass man durch das Auspechen der Fässer dem Weine Geschmack beibringe (vinum picatum, olvogrtigal XtjG, vinum resinatum, oivog 'qijti vi rtjg) und klagt, dass man, um Farbe und Geschmack zu verbessern, sogar Aloe hinzusetze, alleinso etwas ist doch nie als löblich angesehen worden. Es mag Niemanden verwehrt sein, Getränke zu mischen oder gar neuo zu erfinden,welche den Naturproducten ähnlich sind und sie, sofern sie nicht etwas Gesundheitsschädliches enthalten, auszubieten, allein er muss dabeiehrlich sein und sie für das ausgeben, was sie sind. Sein Fabrikat für reines Naturproduct zu verkaufen, ist stets Betrug, selbst wenn jenesdiesem an Güte gleich erscheint, geschweige wenn es geringer ist. Und sogar das letztere ist bei den neueren chemischen sogenannten Wein-verbesserungen der Fall, denn unwahr ist es, dass die gallisirten und chaptalisirten Weine so gut als die reinen Naturweine sind, und dreistist die Lüge, dass der Wein, den man nach der ersten Kelterung noch von den Trestern zum zweiten und dritten Male gewinnen kann,wenn man ihn unter Zusatz von Zuckerwasser neuerdings gähren lässt, den eigentlichen Traubenwein (die erste Kelterung) noch übertreffe.Mag auch der erste Geschmack den Gaumen bestechen, dem Fabrikat fehlt das organische Leben, es hat nicht die Haltbarkeit des echtenStoffs, verarbeitet sich ganz anders und wirkt weit weniger günstig auf Nerv und Fiber des Consumenten. Die practischen und auf dasmaterielle Wohl der Menschen bedachten, vormaligen deutschen Reichsstädte hatten daher ihre vorsorglichen Augen sehr richtig, so wie aufgesunde Nahrungsmittel überhaupt, insbesondere auf den Wein und das Bier gerichtet. Wer in Cöln Wein verfälschte, wurde verkehrt aufden Esel gesetzt, den Schwanz in der Hand durch die Strassen zum Rhein geführt, dort in einen Sack gesteckt und ersäuft (Cöl. Chronik);ähnlich verfuhr man in Frankfurt. In Soest war sogar das Durchstechen des einen Weins mit dem andern (Verschneiden) verboten. Weres that, musste die höchste Strafe zahlen und verlor obenein den verschnittenen Wein. Seibertz, Urkundenbuch II. Nr. 681 S. 323 Nr. 6.Aehnlich denkt man noch in Baiern und ganz besonders in Frankreich, dessen Salubritätspolizei überhaupt vielen Staaten Lehrerin sein sollte.Die Getränke, Wein, Bier etc. werden sorgfältig beaufsichtigt, findet man verfälschtes, so schlägt man ohne Umstände dem Fass den Bodenaus und lässt den Inhalt auf die Strasse laufen. Im Sigmaringschen erhält das Publikum über das beste Bier von Amtswegen öffentlicheNachrichten.

') Es gab in frühern Zeiten der Einfriedungen sehr viele und zu verschiedenen Zwecken. Bald 1 um Thiere in Jagdrevierenauf Weideplätzen zusammen zu halten, bald 2 um gewisse Gebiete (Gerichte, Herrlichkeiten, Länder) einfach zu bezeichnen, bald 3 um mitdieser Gebietsbezeichnung auch eine Schutzwehr gegen äussere Feinde zu verbinden. Die Benennung dieser Einfriedungen war nach Gegen-den verschieden. Am Unterrhein, in Westphalen, Hessen etc. findet man: Landwehr; in der Wetterau: Landheegen; in Westphalen, Mark,am Unterrhein und in der Wetterau: Hegge, Hiege; (daher hiessen die eingefriedeten Bewohner: Hyemannen, Hiegemannen); im RheingauGebuek Gebick (Verhau) von poken d.h. hauen; am Oberrhein: Bannzaun; in der Wetterau: Hein oder Heingraben; in Nassau und Würtemberg:Pfahlgraben; im BisthumOsnabrück und Paderborn: Snaat (im 12. Jahrhundert Sinaida, Snaida, von Signata, d. h. die mit Zeichen verseheneGrenze) - in Hessen, Baiern: Falter oder Fallthor (im Dortmund'schen: Rennbäume, siehe mein Werkdie Grafschaft Dortmund"), wobei dasThor der Schlagbaum, der sich als Ein- und Auslass in den Einfriedungen befand, für das Ganze genommen wird. Die meisten dieserEinfriedungen, welche die Gesetze besonders heiligten, privilegirten und schützten (vergl. Treuga Henrici, Pertz II. 267: ville infra sepes suas

__ pacem habebunt. Sachsenspiegel II. 66: Alle Dage scolen urede hebben iowelk dorp binnen siner groue undo tune. Verbrechen in

diesen Grenzen wurden schwerer bestraft) sind am Unterrhein und in seinen Nachbarländern, so weit sie unter 1 und 2 fallen, jetzt ver-schwunden trotz ihres früheren häufigen Vorkommens, indem fast keine selbsständige Dorfschaft, wie unten gezeigt werden soll, ohne siebestand. Nur in Westphalen und im Holsteinschen findet man noch fast jeden alten Hof und jedes einzelne Ackerstück mit einem Wall-aufwurfe der mit Holz bewachsen ist, unter dem NamenLandwehr" umzogen. Selbst von den Gebietsbegrenzungen einst mächtigerGemeinde-Distrikte z. B. Frankfurt, Dortmund, Ratingen, Soest, Cöln (wo sogar innerhalb seiner Mauern Nachts aus polizeilichen Gründeneinzelne Stadttheile mit Ketten gegeneinander abgesperrt wurden) finden sich nur einzelne Spuren, z. B. bei Frankfurt und Dortmund in denWartethürmen, welche neben den Schlagbäumen standen zum Schutze dieser, zur Bewachung der Umgegend und zu Nothsignalen. Solchein Wartthurm war auch derjenige, welcher östlich von Ratingen stand und noch vor 40 Jahren wohl erhalten war. Dagegen von denWehren unter 3 findet man noch manche Reste nicht allein deshalb, weil ihre Anlage auf grössere Festigkeit und Dauer berechnet war,sondern auch weil sie im Laufe der Zeit für die Gebiets-Abtheilungen mehr oder weniger von practischer^Bedeutung geblieben sind. Nach-richten über diese letzteren findet man bei Caesar bell, gal II. 17. Tac.Ann. II. 7. 19. hist IV. 37. Vell. Paterculus II. 120. 121. (Am.Marcellinus kennt nicht nur die grossen Grenzwehren, sondern auch die Einfriedungen der kleineren Besitzungen XVIII. 2. XXVIIj 2. undzwischen Alemannen und Burgundionen Grenzsteine). Später findet man sie in manchen Urkunden nachgewiesen, so die Grenzwehr (ein Graben)zwischen Thüringen und Sachsen im Diplom Otto von 979, bei Wenk hess. Ges. II. Nr. 25., den GrenzwallDanawirk" zwischen Schleswigund Holstein resp. Sachsen bei Dahlmann, Gesch. Dänemarks I. 21. Dass wir es oben im Text nicht mit jenen kleinern Einschliessungen,sondern mit der grossen Landwehr der Römer, wovon Tac. Ann. H. 7 und an andern Orten spricht, zu thun haben, bekundet ihr innererZusammenhang, ihre Verteidigung durch Warten und Castelle. 2 ) Vergl. Am. Marc. XXVIII. 21. 3 ) Agri decumates, agri limitrophi.Diese soweit sie zwischen dem Limes, Rhein und der Donau lagen, ungefähr 500 Quadrat-Meilen, waren zuerst von den Marcomannen, undnach deren Auswanderung (148 vor Chr.) von Abentheuern aus Gallien, d. h. des linken Rheinufers, bewohnt. Als hierauf der Limes vonMiltenberg bis Pforing zu Stande kam, wurde der ganze Einschluss für Zehntland erklärt und zum Theil nach Rhätien, zum Theil nachGermania seeunda geschlagen und gegen Zehntabgabe an Colonisten und Soldaten überlassen; das geht hervor aus Tac. Germ. 29. LampridiusAlex. Severus 57. Vopiscus vita Probi. L. 3. Cod. de fundis limitrophis (11. 59.) Fr. 11. pr. D. de evictionibus et duplae stip. (21. 2.) DieSoldaten welche diese Aecker benutzten, standen später unter einem eigenen Anführer, Dux limitaneus: Markgraf. Diese Grenzsoldaten,denen die Kaiser sogar das Guts-Inventar, "Vieh und Solaven. schenkten, waren die Segnungen des Landes: sie machten die Oeden urbar,

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Fahne, Bocholtz I.