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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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Diesen gegenüber brachte 7. Sept. 1789 Maria Agnes Hainboch, Wittwe des Johan Peter Stromer, ihre Rechtezur Sprache. Sie leitete diese von einem näheren Stammvater, insbesondere von der Theilung her, welche Arnold vonBocholtz, dessen Descedenz mit der Generalin v. Steprath erloschen war, mit seinem Bruder Sybert von Bocholtz, Ahnherrnder Maria Agnes, vorgenommen hatte.

Zur Würdigung der Verhältnisse lasse ich einen Stammbaum folgen:

Johann von Bocholtz, Herr zu Waldniel, h. Hedwig von Goer.

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1. Wilhelm, 2. Sibert v. B., zweiter Sohn, erhielt in der Theilung 3. Arnold v. B., dritter Sohn, Herr zu Waldniel, wird 4. Catharina,ältester Sohn, die Mühle zu Lüttelforst mit dem Gute Ingendahl, h. 1560 mit dem Brockerhof belehnt, h. Margaretha von 5. Maria, ftj- coel. Anna von Lamboy. der Lauwick. coel,

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1. Arnt v. B., h. Elisabeth 2. Tochter. 3. Wilhelm v. B., h. Johann, Freiherr von Bocholtz, Herr zu Brockhof und Waldniel, 1581,von Olmüssen, genannt Barbara v. Olmüssen 1592 und 1596 belehnt, h. Margaretha von der Eycke genannt Dreicke

Mülstro gt. M. (Dreeok).

Anna Maria v. Bocholtz, Erbin zu Ingen- Anna Catharina. 1. Johann Christoph Freiherr v. B. zu 2 Adolph v. B., Hauptmann,

dahl und Lüttelforst, h. Henrich von Brockhof und Waldniel, 1623 belehnt, 3. Ernst, f coel. 4. Tochter, f coel.

Ingenhoven. h. Adriana von Wyenhorst. 5. Margaretha, h. Wilhelm Denting.

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Ludolph Arnold von Johann Engelbert Freiherr v. B., 2. Anna Elis. v. Bocholtz, erbte l / 3 des 3. Maria, Freiin 4. Adamine Magdalena,

Ingenhoven zu Ingen- Herr zu Brockhof und Waldniel, Brockhofs, wurde 15, Juni 1691 als Witt- von Brocholtz, f coel., vermachte 1706

dahl und Lüttelforst, 1654 und 1673 belehnt, f 1679, we damit belehnt, h. 1. Everhard Quad h. N. Grafen ihr % am Brockhof ihrer

h, N. 21. Deo. ohne eheliche Kinder, zu Waterwyck, 2. Johann v. Eaesfeld. Er von Schomberg Baase, der Gräfin Maria

Brockhof fiel auf seine wurde 1681, 15. Febr. für seine Frau und und Cath. Wilh. v. Sayn-

Schwestern. deren Schwestern belehnt. Mertola. Wittgenstein.

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1, Henrich 2. Margaretha v. Ingenhoven, ex lmo. 1. Johann Ludwig ex 2do. 2. Johann v. Raesfeld, Maria Catharina Wilhelmine Grä-von Erbin zu Ingendahl u. Lüttel- Quad, wurde 1700 mit dem 1675 auf dem Hause Waldrecht fin von Schomberg-Mertola, h. Carl

Ingenhoven, forst, h. Henr. Hamboch, Pa- Brockhof für sich und Tanten geboren u. 30. Dec zuDinslaken Friedrich Grafen v. Sayn-Wittgen-h. N. stör zu Kelzenbach, f 1739. belehnt, h. N. N. getauft, h.Soph.Eleon. v.Baulou. stein-Homburg.

Johann Eugen Johann v. Quad, fran- 1. Ludw. Christoph 2. Sophia Luise 3.MaxmilianeCaro- Luise Amelia Reichsgräfin v. Sayn-

Siegbert

vonIngenho-ven, h.

N.

Hamboch zösischer Lieuten., verkauft Aemilius v.E , 1749 v. R., wohnte line v. R, wohnte Wittgenstein-Homburg, 1728 mith. 1729 sein >/ 3 des Brockhofs belehnt, holl. Haupt- 1771 arm in der 1770 zu Dietz in dem ganzen Brockhof belehnt, h.

N. N. für 3400 Thaler der Wittwe mann zu Furne, 1751 Yossen-Mühle, Nassau als Wittwe, Diedrich, Freiherrn von Wylich,Gräfin v. Wittgenstein. Oberstlieut., f 1779 h. N. v. Ziege- h. Friedr. Wilh. v. Erbherrn zu Diersfort, Präsidentj im Mai. sar, Lieutenant. Steprath, holl. Gen. und Erbhofmeister zu Cleve.

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Job. Rudolph Marie Agnes Hamboch, Erbin zu Lüttelforst, f zu Gemiind, Luise Amelia Sophia Florentine Wilhelmine Reichsfreiin vonWy-v.Ingenhoven, h. 1. Johann Peter Strömer, 2. N. Kayser 1794, 3. N. lieh, Erbin zu Diersfort und Brockerhof, f 18. Juli 1748 zuh. N. Chevalier, \ wahnsinnig. Berlin, h. Wilhelm Hilmar von Grapendorf,

Sophia Florentine Wilhelmine v. G., j- jung 1748.

Albert Otto v. ex lmo. 1 Tochter, h. Gustav Franz Freiherrn v. derIngenhoven, f Ley zu Palmersheim. ex 2do. 2. Sohn, 3. Tochter.1817, h. N. 3tio. 4. Sohn.

Kinder. ')

Diese Abstammung, welche durch die Hamboch hinreichend erwiesen wurde, gab ihr ein unzweifelhaftes Rechtzu dem Lehn. Wichts desto weniger konnte sie, resp. ihr Erhe, theils wegen der Ränke der Gegner, theils wegen derzwischenspielenden französischen Revolution erst nach unendlichen Kämpfen und vielen gerichtlichen Verhandlungen am6. Dec. 1824 ein obsiegliches Unheil des Appellhofs zu Cöln erhallen, wodurch die Gegner abgewiesen wurden. In Folgealler dieser Schwierigkeilen und damit verknüpften grossen Kosten hatte die Hamboch ihr ganzes, über 30,000 Thlr. grossesVermögen eingebüsst und sollte nun das in Besitz genommene Lehn Ersatz dafür bieten, als am 11. Febr. 1825 Herr vonRoth zu Clee und Kaufmann Kirschkamp, Bürgermeister zu Waldniel, einen neuen Prozess vor dem Landgerichte zu Cleveanstellten, worin sie das Lehn als Ankäufer beanspruchten. Sie hatten dafür 3000 Thlr. gezahlt und gaben anfänglichvor, es von Bentink und Mirbach gekauft zu habet), wollten aber später ihr Recht von Albert Otto von Ingenhoven besitzen,der mittelst seiner Asceudenten, Johann Rudolph und Siegbert von Ingenhoven, von Henrich von Ingenhoven und dessenFrau Anna Maria vou Bocholtz, jedoch ohne Beweise vorzulegen, abstammen wollte, und 1817 mit Hinterlassung vonKindern gestorben war. Auch diesen Anspruch bekämpften die Erben Hamboch in erster Instanz siegreich (es war daszehnte Urtheil, welches sie in dieser Sache gewannen), in zweiter Instanz jedoch, am 28. Nov. 1829, (nachdem am 23. Juli1829 Stimmengleichheit beim Richtercollegium eingetreten und gemäss Art. 468 der P.-O. die Zuziehung neuer Richternothwendig geworden war) unterlagen sie. 2 ) Von Roth und der Bürgermeister theilten die Grundstücke des Lehns, nachdemsie schon viele Jahre vorher den Rittersitz und die dazu gehörigen landwirtschaftlichen Gebäude der Erde gleich gemacht hatten.

So weit von den Besitzern des Brockhofs. Es bleibt von ihnen nur noch nachzuholen, dass sie, sowieüberhaupt der Adel auf den Häusern Klee (vielleicht Kuhlei, d. h. wo der Zielochs stand), Batherberg, Dahlhof,Lüttelforster Mühle die Beformation in dortiger Gegend unterstützten. Das Fortbestehen des reformirten Gottesdienstes

') Die Abstammung der Ingenhoven ist nicht ganz zuverlässig. Es kann auch sein, dass Siegbert und Johann Rudolph oderjener und Henrich nicht Descendenten sondern Collateralen, vielleicht Brüder, sind.

2 ) Vergleiche: Gustav Franz von der Leyen: Etwas soll dem Menschen mehr gelten, wie das Begehrungsvermögen oderVerfechtung der Rechte, welche den Kindern der schwer misshandelten Maria Agnes Hamboch auf dem Sattellehn Brockhof zustehen.Aachen 1831. 8°. Arohiv für Civil- und Criminalrecht der Rheinprovinz. Bd. IX, 1. S. 161. Cöln 1829. 8°.