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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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Die Acten über diesen Sitz im Düsseldorfer Provinzial- Archive ergeben Folgendes:

Im Jahre 1580, 14. Januar, werden Johan von Erp genannt Warrenberg zu Langenfeld, Sibert von Bocholtzund Wilhelm von Horrem genannt Schramm, als Vormünder des Johann v. Bocholtz, Sohn des verstorbenen Arnold vonBocholtz zu Waldniel mit dem Hofe then Brock belehnt.

Im Jahre 1591 überreicht Johann von Bockholtz dem Lebnshofe eine Bittschrift, worin er erzählt: zwischenseinem Vater Arndt v. B. und seinem Oheime Sibert v. B., Gebrüdern, in Verbindung mit deren Schwester Maria, habesich wegen des Hauses Boikholtz, im Kirchspiel Waldniel, ein Streit erhoben: er seie dahin verglichen: dass Arndt fürdie üeberlassung des gedachten Hauses seinem Bruder Sibert 400 (später angeblich 4000) Thaler gelobt und dafür dieMühle zu Lüttelforst zu Pfand gestellt habe. Er, Johann, habe 400 Thlr. abgezahlt und würde auch 4000 Thlr. gezahlthaben, wenn er nicht auf dem Wege nach Berg (Rheinberg), wo er zur Erlangung der nöthigen Summe Güter habeverkaufen wollen, von Geldrischen Soldaten gefangen genommen, eingesteckt und zu einer hohen Lösesumme gezwungenworden wäre. Trotzdem und wenngleich er seine Zinsen pünktlich zahle, wolle ihm sein Oheim doch keine fernereZahlungsfrist gestatten und gehe nun die Bitte dabin: dass der Lehnsherr die Aufnahme von 4000 Thlrn. auf denSeesBrockhof' erlauben wolle; wozu Herzog Wilhelm die Einwilligung gab.

Im selbigen Jahre, 25. November, kam ein Vergleich zwischen dem Edel- und Ehrenfesten Sibert von Bocholtz,dessen Ehefrau Anna von Lamboy und Johann von Bocholtz und dessen Ehefrau Margarelha von der Dreck zu Stande.In Folge dessen wurde die Lüttelforster Mühle mit dem Gute Ingendahl und dazu gehörigen 22 Morgen Ackerland vondem Rittersitze Brock getrennt und kamen an Sibert v. B. und seine Nachkommen. Dieser Absplies wurde zu einem Vierteldes ganzen Rittersitzes veranschlagt.

Im Jahre 1596, 30. September, wurde Johan v. Bucholtz zuWaldtnehl" im Kirchspiel St. Thönis . Amei en mitdem dortigen Broecker Gut als Burglehn von Brüggen belehnt, nachdem Werner von Amstenrath, wie das Protokoll sagt,als Amtsverwaller von Brüggen ausgespürt hatte, dass Johan gedachtes Lehn nach dem Tode des Herzogs von dessen Nachfolgerzu empfangen verpflichtet sei.

Am 11. August 1654 wurde Johan Engelbert von Bocholtz im Beisein von Werner Kelzgen zur Klee undFriedrich von Sleprath, als Mannen von Lehn, mit Brockhof als Lehn des fürstlichen Schlosses und der MannkammerBrüggen belehnt. 1708 brannte der Brockhof ab.

Im Jahre 1716, 9. Oct., bittet Gräfin von Homburg, Ehefrau des Grafen von Sayn-Wittgenstein-Homburg,um Belehnung mit zwei Drittel des Brockhofes. Das eine Drittel ist ihr von ihrer Mutter, Maria v. Bocholtz,das zweite Drittel von ihrer Tante Adamina Magd. v. Bocholtz angefallen. Die Gräfin führt nebenstehendesWappen in ihrem Siegel. Sie brachte "auch das letzte Drittel durch Kauf von der Familie Quad an sichund übertrug dieses mit den beiden anderen Dritteln ihrem Schwiegersohne, dem Freiherrn Diedrich vonWylich. Dieser beantragte bei dem Lehnsherrn 13. Juli 1726: dass ihm verstattet werde, das Lehn mit3400 Thlr., wofür das letzte Drittel von den Quad's angekauft sei, zu beschweren, und. wenngleich ihmder Lehnsherr dazu Erlaubniss ertheilte, so hatte dennoch der Kaufhändler Johann Daniel Teschenmacher,welcher zu obigen 3400 Thlr. 3000 hergestreckt hatte, noch drei Jahre Schreiberei und Arbeit, bis Wylich die nöthigeErklärung abgab: dass ihm jenes Darlehn auf das Lehn versichert werden könne. Der Herr von Wylich starb mit Hinter-lassung einer einzigen Tochter, verbeiralhet an Freiberrn von Grapendorf, und eines Bruders, der Heir zu Schiern war.Letzlerer ergriff von Brockhof Besitz, worauf Grapendorf bei der Mannkammer auf Herausgabe klagte, weil seine Frau dieNächstberechligte sei. Er legte folgende Ahnentafel vor :

Hieronymus Freiherr Johanna Freiin Diedrich Freiherr von Wylich, Erbherr zu Sophia Amalia Reichsgräfin von Sayn-Wittgenstein

von Grapendorf. von Branl. Diersfort, Präsident u.ErbhofmeisterzuCleve. Homburg, 1728 mit dem ganzen Brockhof belehnt.

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Wilhelm Hilmar Freiherr von Grapendorf zu Lübbeke, Grapenstein, Luise Amalia Sophia Florentine Wilhelmine Reichsfreiin von Wylich,Stookmühle, Gohfeld, Sehle, Moringen, Baron zu Roscieth etc., bringt Diersfort und Brockhof in dotem, f 18. Juli 1748 zu Berlin,

h. 20. Sept. 1746 zu Diersfort. begraben in der reformirten Stadtkirche.

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Sophie Florentine Wilhelmine von Grapendorf, einzige Tochter.

Als indessen Grapendorps Frau 18. Juli 1748 starb, erliess die Mannkammer zu Brüggen eine Edictal-Vorladung an alle, welche an das Lehn Ansprüche hätten. Es meldete sich Grapendorp, der Ehemann, dem am 18. Nov.1748 der Beweis abverlangt wurde, dass seine Frau die gedachte einzige Tochter hinterlassen habe. Er erbrachte denBeweis und verlangte nun als Leibzüchter den Besitz des Guts. Da indessen sich ergab, dass die gedachte einzige Tochtersehr bald, nämlich 3. August 1748, der Mutter im Tode gefolgt war, so wurde ihm durch Dekret bemerklich gemacht,dass ein Vater seinen Kindern in Lehngülern, welche von der Mutter herstammen, nicht folgen könne, dass diese vielmehrden mütterlichen Erben gebühren. Mittlerweile, 16. Juni 1749, meldete sich Ludwig Christoph Aemil von Raesfeld, derals Holländischer Hauptmann zu Furne beim Regiment de la Riviere in Garnison lag; gegen ihn richtete demnach Grapendorpseinen Prozess, und verfolgte denselben, wiewohl Raesfeld seine Abstammung vollständig bewiess. Auch die Vergleichshandlungen,womit der Churfürst den Geheimenrath Grafen vou Eiferen beauftragt hatte, blieben erfolglos. Nachdem mehrere Vergleichs-Termine vergebens anberaumt worden waren, musste endlich der Spruch in I. Instanz erfolgen, der jedoch mehr einvermittelnder, als rein rechtlicher war. Beide Parteien appellirten und am 6. Juni 1735 erfolgte das zweite Unheil, welchesHerrn von Grapendorf ganz abwiess, ihm die Kosten (in I. Instanz allein 2379 Gulden) zur Last legte, dagegen demRaesfeld den Brockhof zuerkannte, mit der Verpflichtung, die darauf haftenden 3000 Thlr. Schulden binnen 8 Jahren zutilgen. Kaum war Raesfeld in Besitz gesetzt, als seine beiden Schwestern: Sophia Luise, Wittwe von Ziegesar aufVossenmühle bei Waldniel und Maxiniliane Caroline, Wittwe des Holländischen Generals Frid. Wilhelm von Sleprath, zuDietz in Nassau wohnend, jede ihr ein Drittel des Lehnes für sich verlangten, was ihnen denn auch am 8. Juli 1765 durchUrtheil zugesprochen wurde.