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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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4. 1209 überträgt Abt Thrutmar von Corvey das Vitus Amt zu Mönnighausen, welches er dem Gottscbalk vonMunechusen wegen schlechter Verwaltung entzogen hat, amtsweise (jure officii) an Ritter Albert genannt von Lippe 1 )(dictus de Lippia) und dessen Frau Gertrud unter folgenden Bedingungen: 1. muss er die Brüder des Gottschalk v. M.und deren Kinder für ihre Erbrechte abfinden; 2. seine Frau Gertrud zu einer Ministerialin der Kirche zu Corvey machen,wenn sie Erbrechte an dem Amte erhalten soll; 3 -stirbt Albert ohne Kinder, so soll ihm ein Sohn seiner Schwester oderseines Bruders im Amte folgen, vorbehaltlich dass derselbe Ministeriale gedachter Kirche wird; 4. stirbt seine Frau Gertrudund heirathet er eine Andere, so muss diese, ist sie eine Freie, Ministerialin der gedachten Kirche werden, sei es durchAuswechselung oder durch Ergebung; 5. wegen seiner nicht zum Amte gehörigen Güter darf Albert selbstsländig Fehdeführen, muss jedoch jeden Nachtheil, den das Amt dadurch hat, tragen und kann sich deshalb auch nicht von dem Zinse,den er der Kirche für das Amt schuldet, frei machen.

5. Am 14. Mai 1217 ist Albert von Störmede unter den Zeugen anwesend, als Godfrid von Arnsberg, umReisegeld für seinen Zug in das gelobte Land zu erhalten, im freien Felde bei Drüggelt dem Kloster Weddinghausen denHof zu Richem mit den Wiesen und der Mühle zu Ufflen verkauft, und 6. im selbigen Jahre 5. Sept. zu Rüden stellt ersich für die Fadberg als Bürge in einer Urkunde, worin Engelbert I. Erzbischof von Cöln bekundet, dass Gottschalk vonPadberg und sein Sohn Johann das Schloss Padberg zum Offenhaus der cölnischen Kirche gemacht haben. (Seib. I. 191.)

7. Herman von der Lippe bezeugt 1221, dass Reyner, Edelherr von Störmede, mit Zustimmung seiner Frauund seiner Söhne und Töchter, sowie seines Bruders Rabodo und dessen Sohnes Albert dem Kloster Marienfeld Güter zuLintberge und einen Mansen zu Derenberge für 70 Mark in dem Freigerichte zu Mattenliem unter Vorsitz des GrafenEggehard übertragen habe und dass in Folge dessen die Ankäufer durch die Schelfen nach alter Sitte (seeundum consueludinemjuris civilis) feierlich (solempniter) in den Besitz des Gekauften gesetzt seien. (Cop. Marienfeld. 140. Kindl Münst. B. III. 150.)

8. 1223 zu Soest empfangen Herr Herman von der Lippe und Reynherus von Stormethe, beide Edelherren,Namens des Klosters Marienfeld zwei Häuser, eins zu Gütersloh und eins eu Hemincsel, auf welche der seitherige Lehnträger,Godfrid von Burbenne, vor seinem Lehnsherrn, Grafen Godfrid von Arnsberg, verzichtet hat. (Kindl III. Urk. 58.)

9. Bernard, Bischof zu Paderborn, mit seinem Capitel, seinen Edeln und Dienstmannen wählen 1230 einen Rath,der die, in Folge kriegerischer Zeiten verfallene geistliche Zucht und weltliche Ordnung wieder herstellen soll, wobei derBischof schwört, den Anordnungen dieses Raths fünf Jahre lang Folge leisten zu wollen. Aus den Paderbornschen Dienstleutenwerden unter anderen zu diesem Ralhe gewählt: Herman und Bertold, Brüder von Brackel und Albert von Störmede(Schaten). 10. Im selbigem Jahre, im August zu Soest, ist Albert v. Störmede Zeuge (nicht mehr inter nobiles) bei deinVertrage, den Erzbischof Henrich von Cöln und Abt Herman von Corvey über den Besitz von Marsberg schliessen. (Selb. I. 189.)

11. Ritter Albert vop Störmede und sein Sohn Rabodo sind 1231, 9. März (Idibus Marcii) zu Soest bei derUrkunde Zeugen, worin Adolph Graf von Waldeck vor Erzbischof Henrich von Cöln wiederholt auf das Patronat derPfarrkirche zu Medebach zu Gunsten des Klosters Questelberg verzichtet. (Wigand, Archiv IV, 209.) 2 )

12. Henrich, Erzbischof von Cöln, bestätigt im Lager vor Störmede bei Belagerung der dortigen Burg, 17. Juli1233, dem Kloster Bredelar die Privilegien und nimmt dessen im Erzstifte Cöln gelegenen Güter in seinen Schutz. (Datumin obsidione castri Stormethe 1233 sexto deeimo Cal. Ausgusli.) (Seibertz I. 257.)

13. Albert der Jüngere von Störmede, mit Zustimmung seines Vaters, stiftet für das Seelenheil seines verstorbenen,in der Kirche zum h. Cyriax in Geseke begrabenen Bruders Rabodo eine ewige Memorie und schenkt dazu als gemeinsamePräbende (in communem praebendam, d. h. dass die Klosterbewohner sich dafür jährlich am Tage der Memorie gütlich thunsollen) drei Schillinge (tres solidos denariorum), welche sein Hof zu Thülen jährlich auf St. Laurenz auszuzahlen hat.(Geseke Copiar fol. 95. verso.)

14. Friedensvertrag zwischen Conrad, Erzbischof von Cöln und Simon, erwählter Bischof von Paderborn,geschlossen zu Salzkotten 1247, 6. April. Letzterer genehmigt die Zerstörung der Befestigung von Salzkotten, wogegen derErzbischof ihm die Erhallung der Burg zu Vilsen erlaubt. Das Recht der Villication des Hofes zu Vilsen wird von Simon dein Albertvon Störmede, seinem Ministerialen in der Weise, wie sie die Vorfahren des Letztern besessen haben, zuerkannt. (Seib. I. 310.)

15. Albert von Störmede und Albert von Horde sind neben andern zu Smcrleke bei Soest 25. März 1248 beidem Landfriedensbündnisse Zeugen, welches dort Erzbischof Conrad von Cöln und Bischof Engelbert von Osnabrückrücksichtlich der Lande zwischen Weser und Rhein schliessen. (Lacomblet)

16. Die Ministerialen und Vasallen des Erzstifts Cöln, darunter Albert von Störmede, Marschall (von Westphalen)und Albert von Horde berichten 1254 10. Feb. an den Papst: dass sie den Bischof Simon von Paderborn in offenerSchlacht gefangen genommen hätten und ihn bis zu voller Genugthuung in Banden halten würden, weil er, dem beschworenenFrieden zu Hohn, Salzkotten, im Erzstifte Cöln, neuerdings befestigt und von dort, wie früher, Raub, Brand und Nähmeverübt habe. (Seib. I. 349 )

17. Henrich Schulteis von Soest, zur Zeil Marschall von Westphalen (tunc lemporis marscalcus) und Albert vonStörmede, ebenfalls Marschall (preterea marscalcus) sind 1254, 26. Nov. zu Cöln Zeugen, wie Conrad Erzbischof von Cölnin seinem dortigen Pallaste die Schenkungen des Godfrid von Meschede an das Kloster Bredelar bestätigt. (Fahne CodexMeschede, S. 15. Seib. III. 451.)

] ) Dieser Albert muss den zweiten Stamm der Herren von Störmede gegründet haben, denn von jetzt an siegeln alle Störmede,wie Albert mit der Lippe'schen Rose, und sind sie auch Besitzer des Vitus-Amts. Darum vermuthe ich, dass Rabodo eine Tochter Gertrudhatte, welche Erbin zu Störmede wurde und genannten Albert von der Lippe heirathete. 2 ) Im selbigen Jahre 8. Mär/, führt Seibertz (I,189) Albert Dapifer de Lippia (Amtmann zu Lippe) als Zeuge auf und behauptet, derselbe sei mit Albert von Störmede dieselbe Person;hierfür lässt sich aber kein Grund, wohl aber ein Gegengrund anführen. Im Jahre 1221, in obiger Urkunde Nr. 7, kommen, im Gefolgedes Grafen Herman von der Lippe, Henrich als Dapifer und dessen Bruder Albert als Zeugen vor. Von Henrich war also die Amtmannschaftauf Albert, seinem Bruder oder seinem Sohne übergegangen; der Name Henrich passt aber gar nicht in die Stammfolge der Störmede.