174
Sittard ist eine Dorfscliaft bei Lobberich, 10 Minuten entfernt in entgegengesetzter Richtung von Sasscnfeldgelegen, mit circa 220 eatliolischen Einwohnern, 40 Wohnhäusern und 30 landwirthschaftlichen Gebäuden. Von ihmhatte die Familie von Weuelinghofen, wie sich unten zeigen wird, den Beinamen: zu Sittard. Der Haupthof daselbsthiess Gripenhoucl, auch Ingen-Sittard, war Geldrisches Lehn, seine Lehnsträger habe ich Bd. II. S. 40 aufgeführt.Wolfsbosch, unmittelbar bei Sittard, jetzt Ackerhof, war früher adliger Sitz; er wird jetzt zu der westlich gelegenenDorfschaft Flötend gerechnet.
Burghaus Busch.
43-44. Rittersitz Busch und Dynastensitz Stornierte.
Busch ist gegenwärtig ein Ackerhof in der Bürgermeisterei Wevelinghoven, Kreis Grevenbroich, mit 1Wohnhaus, 3 landwirthschaftlichen Gebäuden und 16 Einwohnern, war aber bis zur französischen Revolution ein Rittersitzin der cölnischen Unterherrschaft Wevelinghoven, Amt Hülchrath, Decanat Bercheim. Das Burghaus ist verschwunden;es findet sich aber in einer Karte der Herrlichkeit Dyck von 1670 eine Abbildung davon, wie sie an der Spitze diesesArtikels steht.
,Störmede ist jetzt ein Kirchdorf mit einer Schule, zwei Rittersitzen, von denen der eine, „das hohe HauszuStörmede", der älteren Linie von Bocholtz-Almo gehört und der andere zu diesem geschlagen ist feiner Mahlmühle,2 kirchlichen, 7 öffentlichen, 57 landwirthschaftlichen, 146 Wohngebäuden, 944 katholischen, 8 evangelischen und 24jüdischen Einwohnern, in der Landbürgermeisterei Geseke, Kreis Lippstadt, Gericht Erwitte. Es war ursprünglichder Sitz eines Dynasten, von dessen Burg nnd Wohnhause sich noch Spuren in dem obengenannten hohen Hausevorfinden. Ich habe von den Resten dieses hohen Hauses auf Tafel 5 eine Abbildung geliefert. Mit Störmede warein nicht unbedeutendes Gebiet verbunden, welches in der Gauverfassung als Marca ') Sturmethi oder Sturmithivorkommt und wozu erweislich 2 ) gehörten: 1. Erwitte (Aruuittü, Ervete), ursprünglich ein Königshof, 2. Weringhof(Wyrun), 3. Hellinghausen (Hailredinghusen), 4. Heringhausen (Herderinghuson), 5. Bokenvörde (Puochinefurti,Bukinauordi), 6. Eickelohe (Aeclo, heclo), 7. Hörn (Harim), 8. Langeneicke (Langaneka), 9. Störmede selbst (schon826 besass Corvey daselbst zwei Mansen und 24 Leibeigene), 10. Dedinghausen (Thedenichuson, Dedinchusen),11. Esbcck (Aesibiki), 12. Eringhausen (Errikeshus, Ekkirikeshus, Erkeringehus), 13. Benninghausen (Bennenhus),14. Mönnighausen (Muneehuson), violleicht auch 15. Stockum? (Stockem, Stockhein). Kirchlich war Störmede demArchidiaconate Soest zugetheilt.
Störmede gehört also unter die urkundlich am frühsten nachweisbaren Ortschaften Deutschlands und scheintmit seiner Mark in dem Comitate Haholds gelegen zu haben, dessen Erbschaft die Kirche zu Padenborn, die Edelherrnvon der Lippe (die Gaue Haverga, Limga, Thiatmalli und Aga), Erwitte, Itter, Padberg und Störmede theilten.Die Herren, welche daselbst herrschten, gehörten zum Dynastengeschlechte 3 ) und finde ich von ihnen folgendeurkundliche Nachrichten:
1. Werner vou Störmede 1155 die asecns. domini, 5. Mai, zu Paderborn Zeuge, als Bernard Bischof von Paderborndie Stiftung des Klosters Hardehausen bestätigt. (Schalen.)
2. Erzbischof Philipp von Cöln 1167—1191 kauft von Rabodo v. Störmede und Reyner v. Störmede, von jedemfür 60 Mark, ihr ganzes Allode (Seib. II. 136).
3. 1189, 14. Januar überträgt Bernhard von Ippenbüren, Bischof zu Paderborn, das Eigenthum des SchlossesIppenbüren sammt der Mühle und allen seinen Erbgütern der Kirche zu Paderborn, jedoch muss Simon Graf von Tecklenburgdamit belehnt werden. Ausserdem, da Simon reich und vornehm und sich nicht für Geiinges der Kirche zu Paderbornverpflichten werde, verspricht er ihm das nächste vacante Beneficium von 15 Talente, wobei jedoch die Beneficia der Edelen :Widekind v. Waldech, Widekind v. Pyrmont, Florin v. Spenge und Rabodo v. Störmede ausgeschlossen werden. (Erhard II. 200.)
') Ucber die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Marca s. Reinhard de jure forestali S. 152. Grimm', RechtsalterthümerS. 495, Nr. 3, 4, 6, 7, 8. Hier scheint Marca den Begriff von Villa zu haben, welche in den Urkunden häufig sijnonim gebraucht werden:Dronke, Cod. dip. Fuld. Nr 36 Bodman, rh. Alter. 604. Wenck, hes. Ges. II. Nr 15, Cod. Laurs. Nr. 167—177. — 2 ) Naoh denTraditiones corbeienses und Kegist. Sacharonis. — 3 ) In einer Urkunde bei Seibertz Urkb. III. Nr. 1072 heisst es zwar, dass ErzbischofPhilipp von Cöln (1167—1191) das freie Eigenthum (Allode) der Edelherren von Störmede für die cölnische Kirche erworben]; allein dieseskann ihr allodiales Vermögen zu Störmede, woran die Dynasten-Eigenschaft sich knüpfte, nicht gewesen sein, denn sie treten später nochimmer als Edelherren auf, was beim Verkauf nicht möglich gewesen wäre. Ich denke also, sie haben entweder ein freies Allode zu Störmedeverkauft, woran die Dynasten-Eigenschaft nicht hing oder sie haben ihm die herzoglichen Allode überlassen.