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Privilegien, namentlich das jus de non evocando;') dasselbe that 1364 Herzog Eduard.») Im Jahre 1343, 1. Decembererscheint Eoermund, als die erste geldrische Stadt, in dem Verbundbriefe zwischen dem Herzogthum Geldern undder Grafschaft Zütphen. 3 ) 1352, 30. November gebietet Herzog Eduard von Geldern der Stadt Roermund, 4 ) welchevon Bürgermeister, Scheffen und Rath regiert wird, alle diejenigen, welche einen seiner Unterthanen nach Lüttichvor Gericht laden lassen, in Haft zu nehmen. 5 ) Im Jahre 1358 wurde Roermund, als die erste sammt den dreiandern Hauptstädten Gelderns berufen, zwischen Herzog Reinald und dessen Bruder Eduard Frieden zu stiften. 6 )1371, 10. September befreite Herzog Reinald die Stadt Roermund vom Zoll zu Nymwegen und Mook. 7 ) Am 28. März1372 erneuerte Herzog Wilhelm und seine Frau Maria die Freiheiten der Stadt. 8 ) Am 30. November 1377 gebotKaiser Carl IV. den Bürgermeistern, Räthen und Bürgern zu Roermund, Wilhelm, ältestem Sohn von Jülich den ermit dem Herzogthum Geldern belehnt habe, zu gehorsamen, 9 ) dagegen bestätigte Letzterer am 26. Juli 1380 derStadt ihre Freiheiten 10 ) und fand in-ihr eine treue Helferin gegen Bischof Arnt von Lüttich. 11 ) Im Jahre 1394spielte die Stadt eine Rolle in der Fehde der Brüder: Wilhelm, Herzog von Geldern und Reinald von Jülich und1398 in der Fehde zwischen gedachtem Herzoge Wilhelm und dem Bischöfe von Lüttich. 12 ) 1410 wurde sie vomHerzoge Reinald mit der Grüt belehnt. 13 ) 1418 schlössen die Stände von Roermund ihren Verbundbrief dahin, ihrePrivilegien mit aller Macht aufrecht zu erhalten und nöthigen Falls ihren Fürsten zu deren Beobachtung zu zwingen.»)1419 trat die Stadt und das Land Roermund dem Bündnisse des Herzogs Reinald von Geldern mit Herzog Johannvon Bayern gegen die von Utrecht und von Amersfort bei. 15 ) Am 15. December 1430 wurde die Stadt mit denübrigen Städten und Ständen Gelderlands von König Sigismund vorgeladen, vor dem Hofgericht sich über die Klagendes Herzogs Adolph von Jülich, dass sie ihm als Landesherrn den Gehorsam verweigerten, zu verantworten. 16 ) ImJahre 1436 schlössen die Stände des Quartiers von Roermund, ebenso der drei übrigen Quartiere, einen neuen Verbundzur wechselseitiger Hülfe für Aufrechterhaltung ihrer Rechte und Freiheiten. 17 ) Diese Urkunde zwang 1441 denHerzog Adolph die Rechte des Landes anzuerkennen und Satz für Satz zu verbriefen. 18 ) Im Jahre 1444 verglichsich Roermund mit den übrigen drei Quartieren über die Steuersätze, die jedem Quartier zur Last fallen sollten. 10 )1458 verpfändete Herzog Arnold den Zoll und das Geleitgeld zu Roermund. 20 ) 1446 und 1460 wurde anerkannt,dass Roermund Freiheit vom Zoll zu Venlo geniesse, sobald seine Schiffe mit Tonnen, Holz, Farbwaaren und Tuchbeladen seien. 21 ) 1459 ist die Stadt, mit den übrigen Quartierstädten und den Bannerherren, Schiedsrichterin überdie Zwistigkeiten in der herzoglichen Familie, namentlich zwischen Herzog Arnold und seiner Frau und zwischenErsterem und seinem Sohn Adolph, 22 ) und 1467 trat sie dem Bündnisse ihres Herzogs Adolph mit dem cölnischenErzbischofe Roprecht bei. 23 ) Im Jahre 1475 verweigerten viele Einwohner des Oberquartiers, namentlich die zuKrikenbeck, Kessel, Stralen und Venlo dem herzoglichen Rentmeister zu Roermund die Steuerzahlung; es kam zuGewaltmaassregeln und Aufläufen, wobei der Rentmeister auf offener Strasse misshandelt wurde. 24 ) Im Jahre 1477war Roermund mit den übrigen Quartierstädten Vermittlerin in der Fehde des Wilhelm von Egmond mit EduardVogt von Bell und bei dem Bündnisse des Bischofs von Lüttich mit Catharina, Statthalterin von Geldern, währendder Abwesenheit des Herzogs Carl. 25 ) Im Jahre 1503, 3. Februar, vereinigte sich die Stadt mit den übrigen Land-ständen, dem Herzoge Carl von Egmont, während seiner Abwesenheit in Frankreich, treu zu bleiben und seine Rechtezu vertheidigen. 26 ) Im Jahre 1545 wurde Roermund von Kaiser Carl, nachdem er Düren bezwungen hatte, erobert.Am 26. Januar 1556 genehmigte Kaiser Carl V., als Herzog von Geldern, die von Roermund und den übrigenStänden gemachten Forderungen: dass die Eingeborenen den Fremden bei den Staatsstellen vorgezogen und Canzlerund Räthe in dem Falle von ihren Eiden des Gehorsams gegen ihren Landesherrn entbunden sein sollten, wenn essich um Angelegenheiten gegen denselben handle; 27 ) ferner, dass in Strafsachen jeder nur nach den Gesetzen seinesWohnorts beurtheilt werden dürfe. 28 ) Im Jahre 1559 erhob Papst Paul IV. die dortige Kirche zum heil. Geist zueiner Cathedrale 29 ) und ernannte Wilhelm Lindanus (von der Linden) zu ihrem ersten Bischöfe. Im Jahre 1572 wurde
!) Archiv zu Roermund, Lagerbuch Nr. 3, Nyhoff hat die Urkunde nicht. Wegen des Archivs zu Roermund habe ich nachzu-holen, dass es aus einer Reihe von Original-Urkunden besteht, ferner aus vielen Bänden, welche die Ueberschrift führen: Doleanticn enOrders seit 1583 (leider fehlen 1.—5.), Quartier Recesse seit 1G00 (leider fehlt auch bei ihnen der 1. Band), Lagerbücher etc. Den grösstenTheil des Archivs füllen die wichtigen Acten über die Gerichts- und Lehnssachen, in denen sich zweifellos noch Trkunden aus den ältestenZeiten vorfinden werden. — 2 ) Ebenda. — 3 ) Nyhoff, Bd. IL, S. 3. — 4 j Damals bestand der Hof von Gelderland also noch nicht. DieStadt, die Amtleute und Richter hatten seine Functionen. — 5 ) Ebenda, S. 57. 1738 wurde die Stadt von 9 Scheffen und 2 Geheimschreibernregiert. — ») Ebenda, S. 101 ff. — ') Ebenda, S. 278. — ») Ebenda, III., S. 6. — °) Ebenda, S. 53. - >°) S. 82. — ») Ebenda, S. 93.12 ) Ebenda S. 189 und 209. u ) Ebenda, S. 314. Auch die Einnahmen aus dem Gewandhause trug die Stadt vom Herzog zu Lehn.Ebenda V, S. 28. Ueberhaupt hatten die geldrischen Grafen und Herzoge alle landesherrlichen Rechte der Stadt abgetreten nnd nur dieMünze und das ■Wechselgeschäft sieh verbehalten. Ebenda, III. S. 82. — lt ) Ebenda, S. 351 und Band II. dieses "Werks, S. 50.Unter demselben Datum verbanden sich zu gleichem Zwecke auch die übrigen drei Quartiere und sie zwangen zusammen den Herzog,ihren Verbund zu genehmigen, was 1419 geschah. - 15 ) Nyhoff. IH. S. 363. — L») Ebenda, G9. — ") Ebenda, S. 139. — ">) ..Ebenda,178. — '») Ebenda, S. 196. — 2 °) Ebenda, S. 264. — "J Ebenda, S. 224, 313. — 22 ) Ebenda, 299-306, 361, 366, 441, 470. -23 ) Ebenda, 404. — 24 ) Ebenda, Y. S. 61. — 25 ) Ebenda, S. 77 u. 82. — 26 ) Band II. dieses Werks. S. 85. — 2 'J Archiv zu Roermund.
— 2e ) Ebenda.
20 ) Zur Zeit als Holland Roermund oecupirte, nahm es die h. Geistkirche für die Reformirten in Besitz und mussten dieCatholiken sich' mit der Kirche zum h. Christoph, als ihrer Hauptkirche, begnügen. Holland führte übrigens öfters Klage über dieAnmassungen des Bischofs. Letzterem war allerdings im Frieden von 1713 zu Utrecht und dem Barriervertrage von 1715 sein geistlicherSprengel gewährleistet, aber dieses gab ihm kein Recht, sich auch weltliche Rechte zuzulegen und waren die Gencralstaaten ganz in ihrem