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56. Der Magistrat der Stadt Peckelsen bittet die Wiltwen Eva und Margaretha, Erbgesessenen zu Nyliusen,die Gerade einer bier verstorbenen Person ihm verabfolgen zu lassen und versprechen, vorkommenden Falles, ein Gleiches.1545, feria VI. post dominicum esto mihi (20. Februar).
Mit dem Stadtsiege].
57. Johan von Mengerssen, Knape, unter Zustimmung seiner Frau Anna und seines Sohnes Bertold, überträgtauf Bitten seiner Schwägerin Eva, deren Sohn und seinem Vetter Johann von Nyhusen, seinen Antheil an der Mark zuRoterssen und das Holzungsrecht neben Nyhausen auf der Seite der Trift gelegen, wozu Margaretha, Äbtissin zu Heerse, alsLehnsherrin die Genehmigung ertheilt. 1546, donerstag nach Andree, apost. (2. December).
58. Anna von der Borch, Äbtissin, Edelind von der Asseburg, Priorin, Margarethe von Brenken, Kellnersche,Dorothea von Mengerssen, Schriversche und das Kapitel des Klosters Gerden verkaufen dem Johann von Nyhusen ihr freiesErbgut in der Mark zu Roetrssen neben dem Dorfe Nyhusen, bestehend in 10 Hufen Land, einigen Kottstettenn Huhnern undEiern. 1547, am dage Michaelis Arch. (29. September).
Mit dem Abtei-Siegel.
59. Diedrich von Nyhausen bestellt seiner Frau Goda v. Spiegel, Tochter des f Johann Spiegel zu Rothenburgdie Leibzucht. 1558, 6. April. ')
Tm Falle keine Kinder erfolgen, erhält sie die Leibzucht an seinem ganzen Vermögen, namentlich an seinem Erbhause zuNyhausen, was er von Grund aus neu gebaut hat, mit dessen Vorwerken und Ländereien, den halben Dörfern Niehausen und Völsen, demHolze genannt Sundern bei Fronhausen, zwei Meierhöfen zu Isstorpf und Harste, den Kenten zu Erckelen, den Geldzinsen zu Dringenbergund Schmechte, zwei Meierhöfen zu Gerden, zwei desgleichen zu Froniohausen, einem dito zu Borgentreich und allen Renten und Zinsendaselbst, einem Meierhof zu Kleyberg, einem dito zu Daszeborg, einem zu Grossen-Neder, zweien zu Herlinckhausen, allen Zinsen, Hühnernund Eiern zu Warburg, einem Meierhofe zu "Welle, zweien zu Peckelsheim, vieren zu Doszelle, ferner an dem Hofe zu Iggenhausen undallen fürstlich paderbornsehen Lehnen, namentlich an dem Burglehne zu Lichtenau u. s. w. Er bittet den Bischof von Paderborn diesenVertrag als Landes- und Lehnsherrn zu besiegeln.
60. Georg Spiegel zum Desenberg mit seiner Frau Margaretha, unter Genehmigung seines Vetters HenrichSpiegel, verpfändet für 200 Joachims-Thaler und 50 rheinischen Goldgulden, verzinslich mit 10 Joachims-Thalern und%^/i Goldgulden den Darleihern Johan v. Niehusen und dessen Frau Agnes seinen Antheil an den Spiegeischen Stammgütern.1562, am Abende nativitatis Christi (24. December).
61. Friedrich von Oynhausen bekennt, seinem Vetter Johann von Nyhusen und dessen Frau Agnes, seinerSchwägerin, 12 Thaler zu schulden. 1563, 25. Mai.
62. Henrich Spiegel zum Desenberg, des t Gorts Sohn, bekennt seinem Schwager Johann von Niehausen unddessen Frau 100 Thaler, den Thaler zu 21 Warburger Schillinge 2 ) gerechnet, zu verschulden. 1565, Freitag nachJacobi (27. Juli).
63. Eheberedung zwischen Johann von Niehausen eins, und Anna Spiegel, Wittwe JasparWestphalens, anderntheils. Die Braut bringt als Brautschatz 1600 Goldgulden, welche ihr als Leib-geding in die Westphalenscben Güter verschrieben sind. Actum zu Herdehausen 1568, am AbendeFabiani et Sebastiani (19. Januar).
Auf Seiten des Bräutigams sind zugegen: Meinolph Spiegel zum Desenberg, Henrich von Hegen,Herman und Cord von Mengersen, Brüder, Meinolph von Brenken, Herr Liborius von Nihausen und Tile vonMengerssen. Auf Seiten der Braut: Johan, Edelherr zu Büren, Philipp von Horde zu Boeck, paderb. Hofmeister,Diedrich von Niehausen, Lubbert Westphal, Ravon sei. Sohn, und Herr Henrich Spiegel, ihr Bruder.
Hegen siegelt wie neben.
64. Jobst Spiegel zum Desenberg verspricht seinem Schwager Johann von Niehausen, welcher sich für ihn mitMeinolp und Henrich von Spiegel zum Desenberg für 500 Goldgulden mit 30 Goldgulden Zinsen bei Friedrich Westphal,Sohn Moritz, verbürgt hat, Schadloshaltung. 1568. Montag in den heiligen Ostern (19. April).
65. Philipp von der Malsburgk und dessen Frau Margaretha geloben, Jobann von Niehausen, der sich für siemit Stephan von der Malsburgk, Henrich Spiegel von Desenberg, Franz Kanne, Christoph Derenthal und Herrn BerndJodden bei Eimerhaus von Haxthausen für 1000 Thaler und 50 Thaler Zinsen verbürgt hat, Schadloshaltung. 1568, amTage Exaltationis crucis (14. September).
66. Friedrich Bernd von Horde zu Störmede und seine Frau Catharina, geb. v. Oer, versprechen ihrenSchwägern Johann von Nyhusen und Johann dem Jüngeren, Edelherrn zu Büren, welche sich für sie wegen 1000 rh.Goldgulden bei Arnold von Virmund, Hofrichter zu Essen und Amtmann zu Medebach und dessen Frau Anna, ihren Vetter,Schwager und Schwägerin, verbürgt haben, Schadloshaltung. 1568, Mittwoch nach Luce des Evang. (20. October).
67. Bernd, Domherr zu Münster und Paderborn, Johann, Paderbornscher Statthalter, beide Edelherren zu Büren,Henrich Spiegel zum Desenberg, Canonicus zum h. Peter in Fritzlar, Curt von Mengersen und Rave Spiegel zu Peckelsentreffen einen schiedsrichterlichen Vergleich zwischen den Vettern und Schwägern Diedrich und Johann von Nyhausen überLändereien, die sie sich aus der Waldgemeinde und Gemeinde Hude angeeignet haben und bestimmen, dass das Gericht inden Dörfern Niehausen und Völsen von ihnen gemeinschaftlich, nicht einzeln, gehegt werden soll.
') Diedrich starb ohne Kinder, seine Scnwester Anna war an Henrich Spiegel verheirathet uud diese verständigte sieh 1574,7. August zu Paderborn im Abdinghof mit Goda, der Wittwe Diedrichs, dahin: dass die Leibzucht aufrecht erhalten würde, jedoch verzichtetGuda auf die 000 Goldgulden Capital, welche auf Iggenhausen standen zu Gunsten Annas und deren Mannes. Den Vertrag bestätigte Henrichvon Meschede, Domdechant, als Statthalter des Stifts Paderborn.
a ) 21 schwere warburger oder paderborner Schülinge machten einen Joachims-Thaler und dieser wog 2 Loth reinen Silbers.Das sagt eine Urkunde des Raths der Stadt Driburg vom 29. September im Archive von Niehausen.