60
hatte er 1454 gemeinschaftlich mit seinem Mitscheffen Johann Hirtzelin genannt Scheiffart bei dem Schreinsschreiberin üblicher Form verordnet, dass der Steinmetz Diedrich von Erckeroide und dessen Frau Carissima an verschiedeneErbgüter in der Stadt Cöln geschrieben wurde, wogegen sich Cunigunde, die Wittwe des Seidenfärbers Diedrich vondem Kampe, die durch jene Verordnung und Anschreibung (Anschreinung) sich in ihren Rechten gekränkt fühlte,beim Rathe, von dem die Schreine und deren Garantie abhingen, beschwert hatte. Der Rath erkannte nach unter-suchter Sache, dass die Anschreinung (Geschrichte) in nicht rechtsbeständiger Weise erfolgt sei, und verurtheilte denAmtmann Johann ßocholtz, zu bewirken, dass Diederich von Erckeroide vor dem Schreine von der AnschreinungAbstand nehme und dieses in den Schreinsbüchern zu verurkunden. Da Bocholtz den Erckeroide zu diesem Schrittnicht bewegen konnte, liess der Rath von Amtswegen vacat neben der unrichtigen Anschreinung schreiben, zugleichaber auch den Bocholtz in den Thurm legen und darin so lange festhalten, bis er genügende Bürgschaft stellte, womitder Rath sich gegen Erkeroide, falls dieser jemals die aus der Anschreinung verlangten Rechte geltend machen sollte,schützen und Cunigunde decken könnte. So musste in jenen ernsten und strengen Zeiten dem Rechte noch jede andereRücksicht weichen.') 1495, 1503, 1511 und 1524 kommt Johann v. Bocholtz unter den cölnischen Rathsherren vor.
Die dritte cölnische Familie Bocholtz, oder Boicholtz, genannt Schaffen, aus Ilerkenrath stammend, findetsich am Ende des sechszehnten Jahrhunderts. Namentlich wohnten in jener Zeit die Eheleute Wilhelm „Boicholtz"von Herckenrath genannt Schaffen, oder Schaffgen, und Margaretha von Bensberg zu Cöln in ihrem Hause zum Rabenin der Dranggasse. Beide machten am 5. Oct. 1577 vor dem Notar Henrich Geruchs von Zwoll ihr Testament.Darnach setzen sich beide Eheleute wechselseitig zu Erben ein; Johann, ein Sohn Wilhelms aus erster Ehe, erhielt25 Thaler im Voraus. Am 8. Dez. 1597 testirte Margaretha von Bensberg, Wittwe von Wilhelm Bocholtz genanntSchaffgen. Das Testament ist sehr weitläufig und enthält viele Legate zu Gunsten ihrer Familie in Bensberg und inder Eschbach.
44. Boekholt in Deventer.
n Deventer kommt ein Geschlecht Boekholt vor, von dem seit 1584—1753 mehrere im Rathe sassen oder alsrj] Schcffen und Gemeindedeputirten auftraten, nämlich: 1584, 85, 86 war Johan van Boekholt Rathsherr und1587 Scheffen. 1588 Jacob van Boekholt Rathsherr und 1591—1619 Scheffen; er war ein Anhänger desPrinzen Mauritz von Nassau und wurde durch diesen in das Scheffencollegium gerufen, vertrat auch ein Jahr dieStelle eines regierenden Bürgermeisters. In den Jahren 1617, 18 und 22 findet sich Clas van Boekholt unter denRathsherren und 1619—21 unter den Scheffen. 1622 und 1636 Adrian van Boekholt Rathsherr und 1623 bis 35,1637 bis 45 Scheffen. 1624 Nicolaus van Boekholt Doctor und Scheffen. 1637, 39, 40, 41, 44, 45, 47, 48, 49, 50,52 Sibrcgt unter den Räthen und 1638, 42, 43, 46, 51, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66unter den Scheffen. 1649—59 ist Adrian van Boekholt erster Scheffen oder regierender Bürgermeister. 1660 istJohan v. Boekholt Rathsherr und 1661, 62, 63 Scheffen. 1661, 63, 65, 66, 67, 72 Arnold Rathsherr und 1662, 64,75 Scheffen und seit 1681—91 erster Scheffen oder regierender Bürgermeister. Er war Anhänger des Prinzen vonNassau - Oranien und deshalb 1667—1674 durch die Gegenpartei von dem Stadtregimcnte entfernt gehalten worden.
et pomerium ibidem inter duas plateas a puteo usque ad novum fossatum (neue Stadtumwallung) hospitali S. Brigide in foro S. Brigidesito, cuius provisio officialibus s. Brigide eommissa est ad varie destribuendum quatuor Dorninabus super hospitale manentibus et reliquurainrirmis. 1235, (Schrein Apost. ovina porta.)
Die Amtleute jeder Gemeinde machten zusammen eine Genossenschaft aus, sie wurden aus den Geschlechtern gewählt undwählten jährlieh unter sich zwei Amtleute als ihre Vorsteher, welche den Namen Amtleute im besonderen Sinne des Wortes führten. Diesebeiden waren für das Jahr die ausführenden Beamten der Amtleute-Genossenschaft, insbesondere waren sie verpflichtet, ein oder zweimalim Jahre ihrer Genossenschaft zu dienen, das heisst derselben ein genau vorgeschriebenes Essen zu geben und bei dieser Gelegenheit einGewisses jedem Genossen auszuzahlen. Darunter gehörten insbesondere die Verkeilungen der Knöde, d. h. Wachsklumpen , welche einenTheil der Schreinseinkünfte ausmachten und über welche die Amtleute besondere Bücher, „Knödebücher" führen mussten. Dieses Wachsdiente zum Theil zu den Siegeln, aber hauptsächlich für Kerzen. Ein Amtmann, der so gedient hatte, gehörte unter die verdienten Amtleuteund stand einen Grad höher, Officiatus superior. Ueber alles dieses in meinen Forschungen ein mehreres.«) Urkundenbuch, 1450, 13. Febr., S. 63 und 4. Juli 1454, S. 67.