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Hauss, in Frans Kulliers Hauss und garten, in Arndt Wilhelm Berghauss Hauss, in Hempings Hauss, in Prinss Hauss,in Baddings - Hauss, in Conradt Richters Hauss, in Timmerhauss Hauss, in Schlicks Hauss, in Kocks Hauss, in HöckersHauss, in Kettelers Hauss, in Dirck Daldrups Hauss, in Welwelss Hauss, in Disselkotten Hauss, in LangenkampdsHauss wegen jährlicher Huer, in Hemhoffs Erbe in der Baurschaft Höping Kirspelss darfeldt belegen und dahselbst,Befindlichen Busch der Hemmel genandt. Den Zehnten April selbigen Jahrs referirte der Voygt weiters dass er denmandatarium Pröbsting wie oben immittirt hatte in nachertnente Erben und pertinentien in gerdeners Erbe Busche,Wiesen, und Kämpten, in die flotche der Winckel genandt, in Tappen Rotten und Landereyen, in die Nieren Wieseund so viel dene Valckenschen Erben Zugehörigen stücken. Den Elften april laufenden Jahrs referirte wiederum derVogt Ferdinand schütte ad prothocollup judiciale dass er den mandatarium Pröbsting in Kraft vorigen mandatiimmittirt hctte in bergers Erbe Kämpten und sonstigen Zugehoer in der Laer Esche in funff und Virtzig stücke sathLandt, in die Nähe am Dorff Laer Belegene Valcken gärten der Newe und alte genandt. Den dreitzehenten Aprilisreferirte nachmahlss der Vogt Ferdinand schütte ad judiciale prothocollum dass Er dem mandatario Pröbsting diepossession gegeben in Vröge und Pröuen, das Bier und Brandtewein probirt, die Maassen gemessen, das weiss Brodt inbanden getanen, dasselbe gewogen, die Caminen Besichtiget und Endtlich den mandatarium Johann Wilhelm Pröbstingalss Marcken Kichteren uff einen grossen Sessel uff'n Valckenhoff, allwoh Ehedessen das Holtz und Marcken gerichtgehalten Nieder gesetzet, die possesion gegeben den schulzstall so uffn Valckenhoff erfindlich drey mahl offen und zugeschlossen. Den Viertzehenten april referirte letzbch der Vogt schütte dass Er dem mandatario Pröbsting in dieValcken Büsche und gehöltz Benendlich in den Hackenholt, im Böcken Weltzen, im strich brock, im Vogeling brock,in Nunnings Hecke und in einen Theil in die Borg wie vorn gemeldet die possession gegeben, annebens denenEinhabern vorgedachter pertinentien angekündiget vor hochgedachtes Capitulum im Alten Thumb zu Münster vor-rechtmässigern Besitzern deren pertinentien und anklebenden gerechtbarkeiten zu Erkennen, dwelcher also tradirterimmission und possession dan auch gemelter mandatarius Johan Wilhelm Pröbsting animo et corpore apprehendirtnetto.
Wan nun ich Gograff und Richter Eingangs gemelt alsolche relation meines gerichts Vögten Vülligenglauben beymessen tuhe, auch das van männiglichen geglaubet werden mögte. So habe ich zu mehrer uhrkundt derWahrheit diesen gerichtlichen schein oder documentum durch meinen Beaideten gerichtschreiberen ausfertigen undunterschreiben lassen, auch mitt Meinen gewöhnlichen gerichts insiegel Bestättiget geben Laer den 13 ten May 1739.
(L. S.) In fidem Laurentz Kleybolt
Beaideter gerichtschreiber des Ambts Ruschaw und Borcborst. scripsit et subscripsit.
Franz Caspar Johann BucholU, Herr zu Wellbergen, Huppelsweil und Hoverdinck, in Diensten des Erzherzogs Maximilian, h. JV.
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1. Franz Bernhard v. Buchollz, Herr zu Wellbergen, seit 1813 Legalionscommis am deutschen Bundestage, Hofrath in der 2 Tochter h.Staatscanzlei zu Wien, historischer Schriftsteller, zeichnete sich durch Diensteifer und moralischen Character aus, 18. Nov. N. von Druffeli817 vom Kaiser in den Rittersland erhoben, f 1838 an langen Leberleiden, liegt begraben auf dem Kirchhofe zu Enzerts- zu Münster,torff bei Müdling, h JV,, Freiin von Hundheim, welche jetzt noch (1859) in Mannheim als Wittwe lebt.
Das Wappen wurde bei der Erhebung in den Ritterstand vermehrt: quadrirt 1 und 4 in Roth drei (silberne)ßuehenblätter, 2 und 3 in Gold ein schwarzes stehendes Schlangenkreuz, die bekrönten Schlangenköpfe desselbenblaugrün, auf dem Schilde zwei gekrönte Helme, links mit zwei offenen Adlerflügeln Weiss und Roth von wechselnderFarbe, dazwischen ein schwebendes Buchenblatt, links mit drei goldenen Straussfedern.
Ueber Franz Bernhard v. Bucholtz kann ich, nach den mündlichen Mittheilungen des vormaligen k. k.Österreich. Staatskanzlers Fürsten von Metternich Folgendes mittheilen: Derselbe war aus Münster gebürtig und wählte,aus besonderer Vorliebe, ungeachtet der ihm von Preussen gemachten Anträge, österreichische Dienste und dientezuerst und zwar unentgeltlich in Frankfurt dem verstorbenen Minister Baron von Hügel, bis sich 1816 Gelegenheitbot, ihn bei der neu errichteten Gesandtschaft am Bundestage als Commis anzustellen. Da der Fürst von Metternich