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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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7. Bucholtz zu Wellbergen im Münsterlande.

ffroucholtz, ein westphälisches Geschlecht, welches seit mehr als 100 Jahren den Sitz Wellbergen im Münsterschen]pj Amte Horstmar besitzt; ] ) auch gehörte ihnen bis in die neueste Zeit Huppelsweil und Hoverdinck. DieFamilie soll ursprünglich aus den Bocholtz mit den Leopardenköpfen hervorgegangen sein, und sollen dieSiegelstecher aus Versehen oder Unkenntniss die Köpfe in Blätter umgewandelt haben. In der neuesten Zeit führtdas Geschlecht in Roth drei (2. 1.) silberne (zuweilen auch grüne) Buchenzweige, jeder mit drei Blättern, welche inForm eines Kleeblattes zusammen stehen. So war das Wappen früher nicht. Ich finde es in der älteren Zeit in dendrei Formen, welche an der Spitze dieses Artikels stehen, nämlich drei dreilappige, bald spitze, bald spiessförmige,bald kleeblattartige Blätter.

Ich finde von ihnen namentlich 1737 Arnold Henrich Bucholtz als Bentheim - Steinfurtschen Gograf desAmts Ruschau und Richter zu Borchorst. Unter folgender Urkunde, welche sich im Archiv von Alme befindet, stehtsein Siegel mit den kleeblattförmigen Blättern, wie oben Nr. 3, auf dem bewulsten Helme befindet sich ein offenerAdlerflug zwischen dem eins der kleeförmigen Blätter schwebt.

Ich Arnold Henrich Bucholtz, hochgräflicher Bentheimb-Steinfurtischer Gograff des iimbtes Ruschaw undRichter zu Borchorst etc. Tuhe Kundt Zeuge und Bekenne hiedurch für jedermänniglichen, denen gegenwärtigesdocumentum immissionis zu sehen oder lesen verkommen wirt, wass gestalten wir vom hochfürstl. Münstrischenweltlichen Hoffgericht In Kayserl. allergnädigster Commission und executionssachen eines hochwürdigen Capituls inalten Thumb zu Münster wieder die Herren Erbgenahmen von Valcke zu Rockel ein aussgewunnenes mandatum adiramittendum am siebenten Aprilis 1739 ten Jahrs gebührent insinuirt; Krafft welchen mir in Krafft Kayserl. aller-gnädigsten commission und bei 25 ggd. straff gebotten und Befohlen Herren Impetranten und Triumphanten capitulin alten Thumb in denen sueumbenten Valckeschen gutherrn so lang gerichtlich jedoch jure eujuseuneque tertij salvooder deroselben machtbotten zu immittiren Einzusetzen und Einzuwäldigen, Biss daran vorerwehnte von weylandFriederich Jobst Ludolfen von Valcke hinterlassnen Erbinnen an mehr erwehnten Triumphanten Capitul des altenThumbs den so genandten Hoff in Laer fort im Kirspel Laer und Baurschafft altenburg Belegenen mansum Huppel-schwick oder bey dessen nicht Erfindung das Erbe beckinghoff cum pertinentiis nicht weniger den mansum Timmer-hauss nach der Obsignation de Anno 1511 oder wan solcher nicht zu finden so viel negst gelegene Landerey etc.auss anderen Valckschen gutheren alss nach dem dicto anno 1511 deshalben auf fünf malt gersten taxirte Einkünftenin Vergleichung der nach jetziger Zeit gewöhnlicher pension ertragen mögten, fort die in ernendter designation deanno 1511 vermeldete zwey vicos odergassen, deren Beschriebung in rotulo commissionis und relation des augenscheinsnum. 30 befindlich nach maess wie Berührte des Cammergerichts urthell mitt sich führet, und Endtlich nach mehrangezogener designation de Anno 1511 ahn wollgelegenen und fruchtbahren Ländereyen so Viel alss die Vier undZwantzig malt Einsath Betragen, angewiesen und abgetretten, ahnbefohlen worden, deme dan zu schuldigster folgedem gerichts Voigten Ferdinanten schulte woll Ernstlich und bei der dem mandato Einvermeldeter Straff ahnbefohlendie Erkandte immission servatis servandis in obbeschriebene pertinentien zu bewüreken, und darab ad prothocollum zureferiren; welcher dan vermög ad prothocollnm judiciale abgestatteter relation referirt, gestalten Er vermög erhaltenenmeinen Befellich deme Herren Johan Wilhelm Probsting des hochfürstl. Münstrischen weltlichen Hoffgerichts Cursorenin Krafft vorgezeigter special Vollmacht alss mandatarium vorhochgedachten Capituli des Altenthumbs den NeuntenApril besagten Jahrs vermitz ausschneidung eines flöklein vom Bosum ahn- und ausszündung des Feuers auff undNiederschurtzung des Haals, Niedersetzung eines stuhls aussebneidung eines Torffs Erden abbrechung eines schwigsvom Böhm in nachbeschriebene pertinentien immittirt und Einsetzet hette, alss in den Valcken Hoff zu Laer indah bey belegenen Bauhauss, Wiese und Gärten, in die negst an der Strassen belegenen Zwey Wohnungen, in diepforte, in die worden benendtlich in Zurhorst Hauss, in Raters Hauss, in Ralff Haumerings Hauss, in Casspar Möllers

') Matrikel in C. A. Keimes Beiträge zur Uesehiuhte und Verfassung des ehemaligen Niederstifts Münster. Emden 1830. 8vo.