— 172 —
hoffentlich auch meinen Wunsch nicht verargen, den ichin der Art auszusprechen wage, dass sich die hochansehn-liche Philharmonische Gesellschaft und die alten Freunde-und Verehrer Beethoven's vielleicht geneigt finden dürften,dem berühmten Manne dadurch ein Andenken gütigst zustiften, Avenn sie zur leichteren Deckung seines Neffen unddürftigen Erben vor künftigen Nahrungssorgen eine wei-tere Unterstützung angedeihen lassen wollten, für derengerichtliche und fruchtbringende Anlegung ich zu sorgenmich. anzubieten wage und verpflichte.
Ich will nicht einmal dem Gedanken Raum geben,dass die so grossmüthige Philharmonische Gesellschaft beider Geltendmachung ihres Anspruches verharren werde,muss aber doch die Bemerkung beifügen, dass eine solcheSchenkung, selbst wenn die Identität des geschenkten,bereits übergebenen Gutes erweislich wäre, gesetzlich nichtwiderrufen werden könnte, und ich bin gewiss, dass derRichter nicht gegen die Nachlassenschaft sprechen konnte;aber selbst Gerichtskosten und Verzögerungen würdenmich bei dem geringen Verlassenschafts-Stande in nochgrössere Verlegenheit setzen, besonders da ich noch, undzwar nicht unbedeutende, Abhandlungskosten, gesetzlicheLegate, Mortuar- und Erbsteuer und rechtsfreundliche Aus-lagen zu bestreiten haben werde.
Um endlich der Philharmonischen Gesellschaft auchdarüber Aufklärung zu verschaffen, dass Herr Ludwigv. Beethoven selig vor seinem Tode über seine Dürftig-keit klagte, und zu der hochherzigen PhilharmonischenGesellschaft seine Zuflucht nahm, glaube ich dieselbe da-rin finden zu können, weil Beethoven seinen Neffen alsseinen Sohn und Pupillen betrachtete, für dessen Unter-halt er sorgen zu müssen glaubte, weshalb er auch, wiemit Zuverlässigkeit gesagt werden kann, jene siebenStück Actien der österreichischen privilegirten National-Bank, die er im Testamente zum Unterhalte des ihmtheuer gewesenen Neffen bestimmte, nicht mehr als sein,sondern als des Neffen Eigenthum betrachtete, bei seinerRedlichkeit und Religiosität wohl wissend, dass ihm die