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1 (1872)
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Cadet in einem k. k. Infanterieregimente) fortan das besteVerhalten bewerkthätigt hat.

"Was das hinterlassene geringe Vermögen Beethoven'sbetrifft, welches nach den vorliegenden gerichtlichen Aus-weisen (über Abzug der bedeutenden Passiven, dann dergrossen Krankheits- und Leichenkosten) vielleicht kaumüber 8000 Gulden in österreichischem Papiergelde aus-machen wird, so bin ich eben daran, die Abhandlungpflegen zu lassen, und die gerichtliche Depositirung ein-zuleiten, indem mein Pupill nach der testamentarischenAnordnung des Erblassers nur lebenslänglich vom Nach-lasse den Fruchtgenuss hat, das Stamm-Kapital aber seinennatürlichen oder testamentarischen Erben verbleibt, wo-rauf die Substitution gerichtlich vorgemerkt wird.

Nebst mehreren anderen Schulden, welche bei derConvocation der Ludwig v. Beethoven'schen Gläubigergerichtlich angemeldet, und zu Protocoll gegeben wurden,erscheint auch eine Forderung, welche der Herr Hof- undGerichts-Advocat Dr. Eltz in Wien, als Vertreter und imNamen Ihres Freundes Herrn Rau und zwar in Vollmachts-nahmen- der Philharmonischen Gesellschaft in London,angemeldet hat, welche 1000 Fl. K.-M. beträgt, und welcheSumme dasjenige Geld sein soll, welches die Philharmo-nische Gesellschaft schon viel früher und bei Lebzeitendes Herrn Ludwig v. Beethoven demselben als Unter-stützung übersendet und geschenkt hat.

Da nun vor der gerichtlichen Einantwortung desLudwig v. Beethoven'schen Nachlasses entweder die Be-richtigung dieser, von dem Herrn Dr. Eltz vorsichtsweiseangemeldeten Forderung, oder die Abstehung von dersel-ben nachgewiesen werden muss, und da mir als Vormunddringend daran liegt, diese Abhandlung auf das schnellstezu Ende zu führen; so habe ich Euer Wohlgeboren alseinen der besten und würdigsten Freunde Beethoven's undals das Organ der hochherzigen und grossmüthigenPhilharmonischen Gesellschaft London's, nicht minder alsden, auch in weiter Entfernung von uns hochgeschätztenund verehrten Landsmann, endlich im Namen eines ver-