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des Herrn Baron v. Eskeles einen Rechtsfreund zur Tag-satzung, um meine Forderung erneuern zu lassen. Alleinder Masse-Curator Dr. Bach trat verweigernd gegenmeine Ansprüche auf. Um also diese Angelegenheit ur-giren, und mit erwünschtem Erfolg betreiben zu können,brauche ich eine von der Philharmonischen Gesell-schaft ausgestellte und von der österreichischenGesandtschaft legalisirte Vollmacht, die iooo Fl.C.-M. auf dem Wege Rechtens zurückzufordern,und einen Rechtsfreund zu diesem Zwecke zu er-nennen, wozu ich den Dr. Eltz proponire.
Nach der Tagsatzung begab ich mich zum Dr. Bach, um.mich mit ihm confidentiellement zu besprechen, weil ichdie Schwierigkeiten nicht begreifen konnte, die man einerso gerechten Forderung entgegen zu stellen sucht. Erantwortete mir ehrlich und offen, dass er pflichtgemässfür den minderjährigen Neffen so lange, als es ihm mög-lich sei, gegen jede Anforderung einschreiten müsse. Erglaube aber, dass man einem Processe und den damitnothwendig verbundenen oft bedeutenden Auslagen amkürzesten ausAveiche, wenn die philharmonische Gesell-schaft sich grossmüthig herbeiliesse, zu Beethoven's Mo-nument einen Beitrag von dieser Summe zu machen, denRest aber dem Hause Eskeles oder Rothschild zur Ueber-sendung an die Gesellschaft zustellen zu lassen. Dr. Bachwird unter dieser Voraussetzung der Ausfolgung desGeldes an die Gesellschaft so viel als möglich förderlichsein. Baron Eskeles und mehre erfahrene Rechtsverstän-dige finden diesen Vorschlag sehr annehmbar, besondersda seit der Zeit eine Hauptperson für unsre Sache, näm-lich Herr Hofrath v. Breuning, mit Tod abging. Dieserbrave Mann erkältete sich bei der Beethoven'schenLicitation, und starb nach drei Tagen. Er'war dereinzige Zeuge, dass die vorgefundenen iooo Fl. die vonder Gesellschaft überschickten waren. Dein nächsterBrief wird mir als Richtschnur zur weiteren Procedurdienen.