in Unter-haltungderen Kir-chen, undzubehör.und inBeitrei-bung derenKirchenRenten eingeſchliche-ne Miß-bräuchebetreffend.Die Zeh-rungen ausKirchen
De Jure Patronatus, & singularibus ejusdemqui praedia ab omni onere publico possident libera, & quaehuic obnoxia sunt, tum quod eorum bona aeque, ac illorum partes Communitatum integrantes sint; tum quod ma-jora exemtis quoad usum Ecclesiarum, turrium, campa-narum,anderen Kirchen=Renthen, als Früchten, Oehl und der-gleichen, eben selbige Beschaffenheit hat; Obgleich 3 inhiesigen Unseren Gulich- und Bergischen Landen ein all-gemeiner löblicher, durch die Statua Synodalia, und an-dere Geistliche constitutionen bestättigter Lands=Gebrauchund fundirte Regul seye, daß die Einhabere des grossenZehenden das Kirchen=Schiff, die Gemeinde den Thurnund Abhänge, der Pastor, wann er den kleinen Zehen-den hat, das Chor zu unterhalten, und zu reparirenschuldig ist, dannoch in mehrentheils Orten dieser höchstschädlicher Mißbrauch eingeschlichen sey, daß solche Repara-tions-Mittelen, und andere unzuläßige Ausgaben vonzeitlichen Kirchen=Meisteren aus denen lauffenden Kirchen-Renthen (welche ihrer Eigenschaften nach zu Verrichtungdes Gottes=Dienstes, und was darzu sowohl als anderenKirchen-Nothwendigkeiten erfordert wird, gewidmet seynd)zu schädlicher consequentz der Kirchen unzuläßiger Weißhergenommen werden; deme noch 4 hinzu kommt, daß inBeytreibung und Zahlung der Kirchen-Renthen wider dieSäumige unter allerhand prætexten Herrschaftliche Gel-der und Steueren von Unseren Beamten die Executionverweigeret werde, und darin beflissentlich nachläßig seynd,oder aber mit schweren Kösten und Juribus sothane Ex-ecution, wiewohl ohne Nachdruck, bewerkstelligen, ohne-rachtet der fundus solcher Kirchen=Renthen frey, unddenen Land= oder Herrschafftlichen Steuren nicht unter-worffen ist; Wir aber aus tragender Lands-Fürstlich-Vätter-licher Obsorg diese eingeschlichene Mißbräuch länger zu gestat-ten nicht gemeint seynd; Als ist Unser gnädigst=ernstlicherBefehl hiemit, daß ad 1mum bey denen Heiligen= oderGOttes=Tragten, Hagelfeyr und Vogel=Schiessen, oderauch