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Die ausgezeichneten Vortheile, welche für unsere bürgerliche, und für jede kirchliche Verfaßung dadurch erwachsen werden, wenn eine gemeinnützige und wohleingerichtete Armen-Anstalt unter uns eingeführet werden wird : eine Predigt am 1. Sonntage nach Epiphanias 1800 ...
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33Kind bei gefunden Kräften, wenn's nur sechsJahre alt seyn sollte, schon sein eigenes Brod sicherarbeiten und genießen kann, soll nicht mehr derVohnsitz, vielweniger die Pflanz=Schule derFaulheit und des unthätigen Lebens seyn. Essoll allgemeine Volks⸗Stimme unter uns wer-den, daß der Müßiggänger von welchem Alterund Geschlecht er seyn mag, den Namen eineswürdigen Bürgers, und dadurch unser Zutrauenverlieret!! Der auswärtige Straßen⸗Bett-ler, der das Allmosen=Einsammlen wie einHandwerk treibt, soll durchaus keine Aufnahme,keinen Zufluchts=Ort mehr unter uns haben;man wird ihn abweisen, wird ihm keine Gabereichen, und wann's nothwendig würde, wirder nach aller Strenge der Gesetze behandelt wer-den. Einem fremden Kollektanten, wenn erseine Armuth oder welches andre dringende Be-dürfniß es seyn möchte glaubhaft bescheinigt,wird zu dem was ihm Noth seyn wird, eine mil-de Gabe gereicht werden: Und eben so wird manauch gegen einen durchreisenden Handwerker unddergleichen Personen verfahren.Mit diesem Hauptzweck der vorzunehmen-den Armen-Anstalt, vereinigen sich dannauch gemeinnützige Nebenabsichten, die eben-fals