( 265) (Beglücktes Land, beglückte Handelstadt,Die Preussens Friederich zu ihrem König hatDer Held wacht für sein Volk, und denket an ihr Heyl,Und mitten in dem Sieg wird Frieden allen Theil!Vor dem zweyten Fenster den König in seinem Schmuck, in der rechtenHand den Commandostab haltend, zu dessen Füssen ein Frauenzimmer,Europa vorstellend, das halb kniend und etwas gebückt liegend aus der andernHand des Königs einen Oelzweig empfienge; oben aus den Wolken ſaheman eine Hand mit einer Crone hervor reichen, um solche dem König aufsein entblößtes Haupt zu setzen. Mit der Unterschrift:Den nun der Himmel erönt, ist Friedrich, Friedrichs Sohn!Und Friedrich, Teutschlands Held, gibt Teutschland Fried zum Lohn!Vor dem dritten Fenſter die Sonne an einem heitern Himmel, ſo ſich ineinem unter ihr liegenden und in grüne Ufer eingefaßten Wasser abbildete;an diesem Ufer sahe man zween Ehegatten nebst dreyen Kindern stehen, zudenen der Vatter, mit seiner Hand nach der im Wasser sich bildenden Sonnehinweisend, also schien zu sprechen:So scheint die Friedenssonn noch heut dem Haus zur Sonne!Drum, liebste Kinder, auf! nehmt Theil an dieser Wonne:Belehrt von diesem Fluß, druckt heut die Freude aus,Die Preussens Sonne schenkt an eures Vaters Haus!Vor dem vierdten Fenster die Dankbarkeit, unter dem Bilde eines Frauen-zimmers, in der rechten Hand einen brennenden Rauchaltar, in der linkeneinen Oelzweig haltend. Mit der Unterschrift:Bey Friedrichs frohen FriedensfestWollust und Freud sich hören läßt:Zundt Dank- und Andachtsopfer an,Die nie vergessen sollt, was GOtt an uns gethan.(Nro. 6.) Herr Peter Lohs hatte über der Hausthür den König,neben allerhand Kriegsarmaturen stehend; eine Hand aus den Wolken setzeneinen Lorbeerkranz auf dessen Haupt. Mit der Unterschrift:Seht hier des Grossen Friedrichs Art,Der nie der Wachsamkeit gespahrt!Er weiß im Frieden selbst, so, wie in allen Fällen,Sich alle Folgen fürzustellen!Vor
Druckschrift
Umständliche Nachrichten von der Nahmens Sr. Kön. Majest. in Preussen den 10., 11. und 12. Merz 1763 vollzogenen Besitznehmung der Clev-, Mörs- und Geldrischen Provinzen und von den darinn vorgegangenen feyerlichen Freudensbezeugungen über den den 15. Febr. b.J. zu Hubertusburg geschlossenen Frieden
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