( 198) (Anstalten, durch das Geläute aller Glocken der Stadt den Einwohnerngleich bey Anbruch des Tages desselben Bestimmung zum allgemeinen Dank-feste angekündiget: Die Bürgercompagnien versammleten sich jede zu ihrenFahnen mit Ober= und Untergewehr, auch klingenden Spiel und Musick,und thaten um 9 Uhr unter Anführung ihrer Capitains in schönster Ordnungihren Zug in die Kirche, allwo nach angehörter Friedenspredigt um 11.Uhr unter Läutung aller Glocken und dreymahliger Salve aus den Stadts-hacken das HERR GOTT! Dich loben wir, rc. feyerlich abgesungenwurde. Des Nachmittags bewirthete der Magistrat die Evangelische HerrenPrediger, die Catholische Geistlichkeit und die vornehmste Eingesessene derStadt auf dem Rathhause; Abends aber wurde durch Läutung aller Glockendas Zeichen zur Anzundung der Illumination gegeben, welche sodann vonder vorerwehnten Gesellschaft, in Begleitung der paradirenden zwey Junggesellen Compagnien, in Augenschein genommen, und überhaupt dieser Tagmit vollkommener Freude und Vergnügen in bester Ordnung beschlossen wurde.Beschreibung der Illumination.§. 2.Die Häuser am Markte sowohl als in der Hauptstrasse waren vonunten bis oben mit Lichtern erleuchtet; die Einwohner der geringsten Hüttenliessen nach ihrem Vermögen die Zeichen ihrer rechtmässigen Freude an ihrenFenstern blicken. Ins besondere fielen die folgende Erfindungen angenehmin die Augen:(Nro. 1.) Vor dem Rathhause war dieses Chronicon angebracht:REGE RESTAVRATA PACE, TROPHEIS REDVCE, LAETAMINI.Ferner der siegreiche Preussische Adler, mit der Unterschrift:VIVAT AQUILA, GLORIOSISORNATA TOT VICTORIISINVICTISSIMI HEROIS,REGIS TEMPORIS NOSTRI!(Nro. 2.) Die Frau Wittwe van Heck hatte folgende durch ihrezwey Geistliche Herren Söhne reichlich illuminirte Sinnbilder, mit folgenden Devisen: Oben in den Wolken die Gerechtigkeit mit der Waagschaal,der Friede mit dem Oelzweig, beyde sich zum Kuß neigend; nebst dieserUnter-
Druckschrift
Umständliche Nachrichten von der Nahmens Sr. Kön. Majest. in Preussen den 10., 11. und 12. Merz 1763 vollzogenen Besitznehmung der Clev-, Mörs- und Geldrischen Provinzen und von den darinn vorgegangenen feyerlichen Freudensbezeugungen über den den 15. Febr. b.J. zu Hubertusburg geschlossenen Frieden
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