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Umständliche Nachrichten von der Nahmens Sr. Kön. Majest. in Preussen den 10., 11. und 12. Merz 1763 vollzogenen Besitznehmung der Clev-, Mörs- und Geldrischen Provinzen und von den darinn vorgegangenen feyerlichen Freudensbezeugungen über den den 15. Febr. b.J. zu Hubertusburg geschlossenen Frieden
Entstehung
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() (König, der gröske König! beehret wurde. Zu gleicher Zeit hatte derOesterreichische Administrationsrath Herr Baron von Munnich diese froheNachricht auch den hochlöblichen Landescollegiis zu Cleve durch ein freundschafft-liches Schreiben besonders mitgetheilet. Die Evacuationssache wurde demnachnunmehr mit doppeltem Ernst behandelt, und die Ueberlieferung der bisherbesetzt gewesenen vesten Plätze im Clevischen und Geldrischen, auch des ganzenLandes an Se. Königl. Majestät in Preussen, zwischen dem Herrn Oberstenvon Bauer und der Französischen Generalität auf den 10. 11. und 12. Märzdurchgehends festgesetzet. Siehe die Anlage Nr. 2.§. 3.Ungefehr gegen das Ende des Monaths Februarii war der Clev-Mörs= und Märkische Cammerdirector Herr von Meyen auf dem adelichenHause Crudenburg angelanget. Dieselbe hatten von Sr. Königl. Majestät denallerhöchsten Befehl: Daß, sobald das dort befindliche Corps, unter Com-mando des Obersten von Bauer, wiederum Wesel und die Clevische Landeoccupiren würde, Er mit dem ganzen Clevischen Cammercollegio und allendazu gehörigen Bedienten und Sachen, so bisher aus der Provinz abwesendgewesen, mit gedachtem Obersten von Bauer zugleich einrücken, und dasCammercollegium zu Cleve wiederum ganz ordentlich etabliren und in völligeActivität setzen solte. Des Endes wurden, um einiger nöthigen Verabre-dungen willen, die Herren Krieges= und Domainenräthe von Derschau undHofmeister nach Crudenburg veranlasset.§. 4.Am 7. März hatte die hochlöbliche Königliche Elev-Märckische Regierungzu Cleve das unbeschreibliche Vergnugen, von unserem theuersten Könige dieselbsteigene Bekanntmachung des völlig zum Stande gekommenen Friedensund den Befehl zur Ausschreibung des öffentlichen Dankfestes durch ein aller-gnädigstes Rescript de dato Dahlen den 1. März 1763. nebst dem Formularder solennen Friedensproclamation zu erhalten. Dem zufolge wurde dasverordnete Dankfest auf den 13. ged. M., als dem Sonntag Lätare,im ganzen Lande ausgeschrieben und der Text zur Friedens= und Dankpredigtaus Psalm 47, vers 2 bis 5. gewählet. Siehe die Anlagen, Nr. 3. 4.§. 5.A 2