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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
Entstehung
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55000VORREDE.0888Es verräth der bergische Kritiker unse-rer leztern Dissertation, welche wir mitaller Mässigung über das vollkommene Sta-pelrecht (Stapula plena) der Ubier-Agrip-piner im Jahre MDCCLXIV herausgege-ben, Hang zur Verläumdung. Er gehetreichlich damit um, da er Geiz, Allein-handel (Monopolium) und dergleichen an-führt, so durch Gegenwärtiges allein wi-derlegt wird, indem wir auf unserem Sys-tem beharren: Dass die Stadt Kölln vonAnbeginn ihrer Entstehung eine Hand-lungsstätte (Emporium) gewesen, dass siesich des Vorzugs eines vollkommenen Sta-pels erfreuet habe.I. ABSCHNITT.Der Berger gestehet selbst dreifachenUrsprung der Handlungsstätten ein: diebekannte Reichsgesäze nemlich, die Begna-digungen der Regierungen, und die recht-mässig eingeführte Gewohnheit; diese dreiseyen des vollkommenen Stapels Quelle.Er begehrt die Reichssazungen nicht, dieBegnadigungen hält er für erforderlich, dieGewohnheit scheint er nicht zu achten.Wir aber erkennen die Gewohnheit alsden eigentlichen Grund zur Handlungs-stätte und des vollkommenen Stapelrechts,