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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
Entstehung
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na genannt, zu Zeiten des C. CORNELIUSTACITUS, während der CisrhenanischenRegierung der Römern, bei jener der altenFranken vom V. Jahrhundert, bis zu derKarolinger Regierung im VIII. und IX.Jahrhundert, und der darauf gefolgtenteutschen Kaisern im X. Jahrhundert desXXXVI. Jahrs von Kaiser OTTO dem I.zur Tochter des römischen Reichs angenommen, auch demnach von Jahrhundertzu Jahrhundert in beständiger Gewohnheitund fortgesezter Ausübung des Stapelrechtsunerschüttert, als Handlungsstätte, bei derEroberung in seinen Rechten unerschütter-lich, und so lange deren Besiz beibehal-tend, als nicht der Gegentheil ein anderesrechtmässig erweiset.C. JULIUS CAESAR de bello gall. fol. no-bis. C. XI.C. CORNELIUS TACITUS Hist. Lib. IV.Cap. LXIII.HERM. CONRINGIUS de urbib. germanic.S⸗ 5<deleted>VOR-