41läßigen, welche ansonst mit den benachbarten Gbietern sich hätten abgeben können. — Diese desvon Reiner Versicherung ist sowohl in seinem we-gen dem Lehne Tomberg den 24 Sept. 1765als wegen dem Lehne Flammersheim im Jahre1769 bei hiesiger Lehnkanzlei erstatteten Vor-trägen schier im Anfange enthalten.§. 23.Die Gülichsche Geschichte wird hier abgebrochen.Ist nun mit den vorherigen Absätzen sowohlin Hinsicht auf die Reichs, als auf unsere eigeneLandesgeschichte genugsam aufgeklärt, wie dieLehne unter den Grafen von Gülich vor undnach entstanden und vermehrt worden, — so wirdfernere Geschichtsausführung von Wilhelm demVI. Grafen dieses Namens, dem ersten Mark-grafen und Herzoge zu Gülich, und seinen hohenNachfolgern als unnöthig übergangen.§. 24.Die Geschichte der Grafschaft Berg gleicht derGülichſchen.Von der Geschichte der Grafschaft Bergwird aber nur kürzlich bemerket, daß es mit dieserdie nämliche Bewanntniß, wie mit jener derGrafen von Gülich habe, daß ſolche an Lehnser-werbungen aus den Fehdezeiten schier eben reich,und daß schon aus den Jahren 1189 und 1292UrkundenC 5
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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
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