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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
Entstehung
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33Burggrafen Arnold, und Johann von Ham-merstein, und Arnolds Sohn Ludwig ihr Allodi-um, und zwarn letztere gegen eine vom GrafenWilhelm von Gülich ihnen zu Altenhofen auszu-zahlende Summe, zu Gülichſchen Lehnen. (die120, 125, und 130 Urk.)§. 18.Dieses Wilhelm trauriges Lebensende.Schade! daß die ruhmvolle Geschichte mitdiesem Jahre aufhöre, und daß wir die vieljäh-rige glänzende Regierung im gefolgten Jahre1277 so finster neigen sehen; denn Graf Wil-helm der Vierte, ist leider derjenige, von wel-chem wir uns den traurigen Vorfall erzählen,daß, nachdem er mit seinem ersten Sohne auchWilhelm genannt, und 478 Rittern (vielleichtlauter Vasallen und Lehnpflichtigen Gefährten §.12.) sich nach Aachen begeben hatte, um die mitdieser Stadt wegen der Vogtei=Gerechtigkeit be-standenen Irrungen niederzulegen; daselbst mitseinem ganzen Gefolge umgekommen, und zwarngemeldeter Graf unter dem Beile eines Fleiſch-hauers, oder nach anderer Meinung unter demHammerschlage eines Hufschmieds geblieben sey;wie Brosius in annal. Tom. 1. pag. 42. und Kre-mer im 3 B. der akad. Beitr. S. 55. von dieserauf Heriberts Tag 1277 erfolgten Begebenheitmehreres erwähnen.§. 19.