Druckschrift 
Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
Entstehung
Seite
29
Einzelbild herunterladen
 

29§. 13.Und Wilhelm findet zu dessen Erdehnung gebahnten Weg.Graf Wilhelm der Vierte, fand demnachbeim Antritt seiner Regierung schon ausgedehn-tes Eigenthum, und von seinen Vorfahren denWeg gebahnet, das Ansehen bei den Mächtigstendes Reichs zu befestigen, und mit diesen sich nä-her anzubinden, einen zahlreichen Haufen aufden ersten Wink bereitstehender Dienstleute undVasallen zu erwerben, und unter Begleitung desgünstigen Waffenglücks, sich immer mächtigerund größer zu machen.§. 14.Sein Ansehen bei den Mächtigsten des Reichs.Daß auch dieses mit dem besten Erfolge gesche-hen, beweisen a) die demselben vom Herzoge Lud-wig dem Ersten von Baiern, im Jahre 1214, undvon dessen Sohn Pfalzgrafen Otto dem Erlauch-teten, im Jahre 1233 zugewendeten ansehnlichenLehnstücke: Teschenm. in Cod. diplom. n. 143.Ju-p. 218. b) Der Freiheitsbrief über dieden, mit welchem der Römische König Heinrich,ihn im Jahre 1226 begnadigt hat. Kremer akad.Beitr. 3 B. 51. Urkunde. c) Die vom Kai-ser Friedrich dem Zweiten, im Jahre 1241 demsel-ben für seine dem Reiche kund gemachte Treue,zugewendete Belohnung von 1000 Mark Sil-ber, und dagegen verpfändete Stadt Düren,im