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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
Entstehung
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24§. 8Aus den Fehden entstehen auch die Gülich undBergiſchen Lehne.Aus den Befehdungszeiten bis zum ewigenLandfrieden, welchen Kaiser Maximilian derErste zur größten Wohlthat des Reichs, und zurallgemeinen Ruhe und Sicherheit am Ausgangedes 14. Jahrhundert zu Stande gebracht, und da-her den Privatkriegen und Fehden ein gedeihlichesEnde gemacht hat, müßen wir auch den Ursprungder Lehne in den Herzogthümern Gülich und Bergherleiten. So wie nämlich nach damaligen Um-ständen, des überhand genommenen Faustrechts,des Raufens und Straufens, ganz Deutschlandein beständiger Kriegsplatz gewesen, so hatte auchgewiß jeder Freie in Gülich und Berg nicht we-niger den Kolben in der Faust, jeder hatte ebe-nermaßen Ursache genug, auf seine Sicherheitund Vertheidigung den Bedacht zu nehmen, unddaher suchte der höhere Adel, den, in seinerNachbarschaft bestandenen geringern oder min-dermächtigen, mit dessen Gehülfen auf die Seitezu ziehen, um die Gunst und Gnade der regieren-den Kaiser und Könige sich verdient zu machen,andurch seinen Ruhm und Besitzungen auszu-dehnen, sodann mit den Nachbarn allerhandVereinbarungen, z. B. Heirathen, Versiche-rung der Erbfolge, Zusage nachbarlicher Hülfe,Begebung und Aufnahme zur Lehnspflicht rc. ein-zugehen.§. 9.