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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
Entstehung
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18gen gegen gewiße Dienste nach Maasgabe ih-res Standes anzubringen; nach Maasgabe ihresStandes, das ist: ob dieselbe adliche, Freye,oder Knechte gewesen, weil nach Zeugniß Tacitide mor. germ. cap. 25, sowohl in Deutschlandüberhaupt, als auch insbesondere bei den Frankendie Unterthanen in diesen 3 Klassen bestunden,und weil demnach gemäs solchem dreifachen Un-terschiede die Aemter und Bedienungen, und diedamit verknüpften Lehngüter anvertrauet, undgegeben wurden. Zu dessen Beweiß dienetdas Verzeichniß der merkwürdigsten Bedienun-gen, und Namen erwähnter Klassen im Fränki-schen Staate, welches von Buri in bezogenem1 Th. 239 363 S. nach der Ordnung desAlphabets mit Bemerkung der jedem Amte eige-nen Verrichtungen gefertiget hat; nebst den da-zu gehörenden Anmerkungen des Runde die 115. S. ferner Hofrath Schnaubertin seinem Commentar über den Böhmer Kap. 2§ 14. wo die ersten Keimen der Lehne so kurz, alsImgleichen Davidschön angewiesen sind.Wiß in seinen Betrachtungen über den Ur-ſprung, die Einrichtung und den Verfall desLehnſiſtems, in Zepernicks Miszell 1 B. 11.Abhandl. 332 S. der nicht nur die nämliche Mei-nung wegen dem Ursprunge der Lehne eröfnet, ob-gleich das Lehnwesen wegen Aehnlichkeit der Kul-tur, der politischen Lage, und der Sitten allerEuropäischen Völker zur Zeit ihrer Erfindung baldallgemein eingeführet worden, sondern solche auchals