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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
Entstehung
Seite
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62Waaren an, um sie zum Verkauf auszu-egen, um die guten zu versenden. Wirkonnen von dem Berger die Unbilligkeitnicht argwohnen, dass er alle köllnischeUntersuchung abgeschaft wissen, und dieNationen im Oberlande mit schlechtenWaaren beschweren wolle *Die Schif-fahrt auf dem Rhein ist frei, jedoch so,dass die gerechte rechtmässig-eingeführteRechten und Gewohnheiten unverrücktbleiben. Dieses ist es nicht, was Kölln je-mals gesucht hat, dass die anderswohinbestimmte Waaren hierhin geführt werden. Der Achener ihr Recht ist: dass diein die Bannmeile eingebrachte Waarenden Gesäzen der Handlungsstätte unterwor-fen werden, aus welchem keine Hand-lungs Beschwerde hervorscheinet. Demeine bessere Gelegenheit suchenden Kauf-mann, welcher den Gesäzen der Hand-lungsstätte nachkömmt, gilt es gleich, ober die Waaren wiederum abführe.Die Vollendung der Dissertation seyealso die Bestimmung des Alleinhandels(Monopolii). Der Alleinhandel ist eine ge-winnsüchtige Handlung, der Freiheit einemoder mehrerem Kaufmanns Gewerbe entgegen,*) Die in ersterer Dissertation angeführte Verordnungenzeigen zur Gnüge, wie heilsam die Untersuchung derVentgüter für alle Handelsleute, die mit uns handlen.seye; da dieselbe nur die guten Waaren erhalten, unddie schlechte konfiscirt, oder gar in den Rhein gewor-fen werden, welches durch die hergebrachte Gewohn-heit, und auf Anstehen benachbarter Landes-Regie-rungen veranstaltet, annebst auf die mit den hollän-dischen Städten getroffene Konkordaten gegründet ist.