(63)gen, mit dem Schaden des gemeinenWeesens und anderer ihrem Nachtheilverknüpft. AHASVERUS FRITSCHIUS dis-sertatio de Monopoliis Cap. 2. N. 13. Da-hero liegt dem Berger zu beweisen aufdass die Agrippiner Handlung den Privat-Nuzen zum Untergang des Volks und Scha-den des gemeinen Weesen zur Folge ha-be. Bei diesen nicht anscheinenden Um-ständen, nachdem die Stadt Kolln aus demHanseebund eine Zeitlang ausgeschlossengewesen, ist sie neuerdings durch Vermitt-lung Kaisers FRIDERICH des III., und aufAnstehen des köllnischen Erzbischofs, alsvon dem Fehler des Alleinhandels frei,widerum dahin aufgenommen worden.AHASVERUS FRITSCHIUS dissert. de Mo-Durchnopoliis Cap. 14. N. 18.*) Das Fœdus Hanseaticum der Hansechund ist wegenseines Ursprunges in denen ganz eisgrauen Zeiten zusuchen.Hansa heisset ein Bund und bedeutet im Gothischen soviel als eine Gesellschaft, daher dann die Teutschenihre grosse Handels-Gesellschaft darnach genennet ha-ben.Die Hanseestädte haben sich in drei Kreisen eingetheilt,in welchen Lübeck, Kölln und Danzig als Hauptstäd-te, jede in ihrem Bezirke von Alters her das Hauptvorstellen. Dieselbe haben sich auch in vier Quartie-re vertheilet, da dann zu denen drei obigen Haupt-städten, die Stadt Braunschweig als das vierte Hauptgenennet wird.Der Friedensschluss, welcher zwischen WOLDEMAROKönig in Dännemark, an einem, dann denen gesamm-ten Hanseestädten, anderen Theils, im Jahr 1370 zuStralsund zu Stande kam, stellet Kölln unter die Zahlder Mitbetheiligten. Diesem folgen auch noch ver-schiedene mit Frankreich, Spanien, und England ab-geschlossene Verträge.LüNIG Reichs Archiv Part. spec. cont. IV Han-seestädte II. Theil.
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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
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