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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
Entstehung
Seite
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( 55CIV. ABSCHNITT.Zum LXXI. §. Wir haben den Ver-trag aus dem Jahr MDCCV von Abschnittzu Abschnitt, von Punkt zu Punkt heraus-gegeben. Dahero ist es Wunder, mit wel-chem Zutrauen der Berger denselben alsverstümmelt angeben dorfe. Vielleichtwird er sagen: aus Zutrauen der zugegebenen Noten. Die Noten sind also geord-net, dass sie in dem Instrument keinenPlaz verdienen konnten. Es ist eine ber-gische Voraussezung, es hätte unserer Sachekein Anstrich gegeben werden können,als mit einer solcher wenig freigebiger,aber auch weniger aufrichtiger Art. DieseVoraussezung hat mit der Abschaffung desVertrags keine Verbindung, weder machtsie eine Folge. Wenn aus diesen bergi-schen Erinnerungen der Vergleich veral-ten würde, so würde der Berger sich ei-ner Ruckforderung unrecht abgeführter2000 Rtlrn unterwerfen, und die Sachezu älteren, den Vergleich übersteigendenJahren zuruckführenCV. ABSCHNITT.Zum LXXII. §. Der Vergleich berührtdie durch denselben bestimmte Waarenläst sich mit anderen bergischen Artikulennicht erweiteren. Die gerichtliche Anhan-gung der Sache züchtiget die Versuchegegen die Handlungsstätte, gegen den Sta-pel.CVI.