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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
Entstehung
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52die Bannmeile, welche nur höchstens in soweit sie auf die Uebertretungen erweitert, widerrufen wurde.CXVI. ABSCHNITIZum LXIII. §. Der Berger ist nicht ge-treu in Zergliederung der Beweisthüme-ren; auf alles, was uns entgegen zu seynscheinet, berufet er sich; alles, was vortheilhaft ist, übergehet er mit Stillschwei-gen, oder suchet es doch als dunkel undzweifelhaft darzustellen. Er schränkt un-seren Stapel in Ansehung des Gesuchs derVorfahren: Begehren uns bei unserem al-ten Gebrauch der Ventgüter .... zu hand-haben, auf diese Waaren ein; die Klau-sul: zu geschweigen, so wir keine anderehetten, verwirft er als dunkel. Die Hand-lungsstätte von Anbeginn der Stadt ist al-so beschaffen, dass sie alle Waaren alsstapelmässige in sich begreift, wenn nichtdie Ausnahme erwiesen werde. Der inden neueren Jahrhunderten gefolgte Wi-derspruch der vereinbarten Kurfürsten istgar zu spat gegen ein mit rechtmässigerGewohnheit XII Jahrhundert und mehre-re Jahre hergebrachtes Stapelrecht ange-bracht.CXVII. ABSCHNITT.§. Der Brief des KaisersZum LXIV.FERDINAND des II. ist uns keinesweegsnothwendig; er ist der Gewohnheit vonAnbeginn der Stadt ganz gleichformigXCVIII.