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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
Entstehung
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( 42be man uns die Cisrhenanische Provinz,gebe man die Gewohnheit, worauf dieUbier stolz sind, und wir gäben die Hand-lungsstätte, wir gäben den vollkommenenStapel. Wir würden die Handlungsstätte,so wir die Epochen der alten Franken,und Karolingern hindurch schon besassenaus dem eigenen bergischen System ge-ben: dass die Reiche in dem Stande wiezuvor bleiben, wenn nicht durch den dasGegentheil anführenden, die Veränderungerwiesen werde.LXXV. Abschnitt.Zum XLII. §. Im X. Jahrhundert nimmtder römische Kaiser OTTO der Grosse dieals Toch-Ubier-Agrippiner Stadt Kölln;ter des romischen Reichs auf; sie erlan-get die Hohe der Handlungsstätte; die Hö-he des vollkommenen Stapels; mit demhohen geringerem, und geringerem hohenRechte bekleidet, aus Gewohnheit durchJahrhunderte befestiget, fortgesezt, vonkeinem Berger im geringsten nicht durchden Zeitlauf von XIII Jahrhunderten an-gefochten.65LXXVI. ABSCHNITT.ed.Zum XLIII. §. Fest auf, unserem, durchobige Säze erwiesenem, und aus einer recht-mässiger Gewohnheit hergenommenem Sy-tem bestehend, wollen wir unsere demStapel dienende Urkunden auf einen Au-genblick entlassen, und nur die listige ber-gische