(40)erhalten, erscheinen die bergische Schmäh-fungen. Hernach nahet sich der Bergerzum Vernünftigeren, da er zugiebt, umausländische Waaren anzuhalten, werdedie Begnadigung nicht erfodert; die Ge-wohnheit seye hinreichend, wenn sie nurden Reichsgesäzen nicht zuwider. KeinGesäz hat denen Kaufleuten den Handelmit den Übiern von Erbauung der Stadtan, verboten; keines denen Handelsleutenvon Orient; keines jenen von Occident.Damit die Macht zu handlen frei seye,ist's erfoderlich, der Gewohnheit zuzustim-men. Die Gewohnheit in Ubien, unterFremden und Fremden zu handlen, findenwir nicht. Verläumdung ist's unsererHandlungsstätte Alleinhandel (Monopolium)anzudichten. Es stehet in freier Willkürder Kaufleuten, ihre Waaren nüzlichereKaufpreisen wegen fortzuführen, wennsie zu Kölln nicht verkauft noch zugesagtsind. Um unseren Spruch, dass unterGästen nicht gehandelt werde, aufrecht zuhalten, ist das Gesäz, die Waaren auf derReise nicht auszulegen, nothwendig. Zudemselben gehöret ebenfalls das Gesäz, vonzu Wechselenden Schiffen und Fuhrwagen,und jenes von der Eidesbekräftigung we-gen nicht verkauften noch zugesagten Waa-ren. Der Unterschied unter Stapel - undMessenwaaren ist nicht von der Geburtunserer Handlungtstätte, er ist aus denneueren Zeiten. Der Berger schränkt sehrungeschikt den Stapel auf die Güter (Vent-güter)
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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
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