28)gen Nationen; diese haben die Gesäze derHandlungstätte in Ehren gehalten; dieFürsten widersezten sich nicht. Aus wel-chem (es müsse denn der bewahrtestenGeschichtschreibern Glauben uns hinterge-hen) die Handlungstätte, der vollkomme-ne Stäpel zu schliessen. Mit welchem An-strich wird das neuere Alter, in keinerEpoche Obermacht auf Koln habend, dieGewohnheit ausloschen konnen.TXLII. Abschnitt.Zum VII. §. Alle bei den Ubiern län-dende Waaren sind von Ursprung desVolkes her Stapelwaaren. Es wird ausder Geschichte der-Ubiern nicht gelehretwerden können, dass eine einzige Waarevon der Handlungsstätte der Ubiern ausge-nommen gewesen seye. Der Unterschied,welchen das neuere Zeitalter unter Sta-pel- und Messenwaaren zur Welt brach-te, ware den Ubiern unbekannt. AlleWaaren sind bei den Ubiern stapelmäs-sig; dahero auch aller Art Waaren. Las-sen andere Handlungsstätte diese oder je-ne Waaren von ihrem Stapel ausschlies-sen. Von anderen Handlungsstätten, wieder Berger selbst lehret, auf die Hand-lungsstätte der Ubier-Agrippiner zu folge-ren, gilt der Schluss nicht. Last die Ge-wohnheit anderer Handlungsstätten unbe-ständig seyn; bei den Ubiern ist sie be-ständig, keine Waaren von dem Stapel zuverweisen.XLIII.
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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
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